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Moderator GM&P .

Anmeldungsdatum: 21.01.2006 Beiträge: 6461
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Verfasst am: 11.Mai 2007 5:21 Titel: Wie Wirtschaftskriminalität verhindert werden kann |
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"Männlich, zwischen 40 und 50 Jahre alt und ein langjähriger Mitarbeiter ohne Karriereperspektive: So sieht das Täterprofil eines Wirtschaftskrimiellen aus", sagt Dr. Matthias Kopetzky, Experte der Business Valuation, die auf die Prävention von Wirtschaftsvergehen spezialisiert ist. Im Rahmen einer Veranstaltung der Arbeiterkammer Wien vor Betriebsräten, Aufsichtsräten und Prüfern in der Fachhochschule des bfi Wien gab er Anleitungen, wie Wirtschaftskriminalität verhindert werden kann.
Männer zwischen 40 und 50 Jahren verüben am häufigsten wirtschaftskriminelle Handlungen in Unternehmen, sagt Kopetzky. Der Grund: "In diesem Alter entscheidet sich meist der Karriereweg. Entweder man kommt weiter, oder man bleibt auf seiner Position im Unternehmen stehen. Dann steigt oft der Frust. Das ist das Motiv für viele Männer, bewusst ihr Unternehmen zu schädigen."
Zu den häufigsten wirtschaftskriminellen Handlungen zählen laut Kopetzky Bestechung und Korruption, Vermögensmissbrauch und Fälschung der Finanzdaten. Kopetzky: "Wirtschaftskriminalität ist ein Graubereich. Schon die berühmte Freunderlwirtschaft ist eine Konfliktsituation." Deshalb ist es laut Kopetzky umso wichtiger, "dass Unternehmen für ihre Mitarbeiter klar definieren, was erlaubt ist und was nicht. Denn oft wissen die Mitarbeiter gar nicht, dass sie illegal handeln."
Mehr als zwei Drittel der wirtschaftskriminellen Handlungen in Österreich werden von den eigenen Mitarbeitern im Unternehmen verübt. Wichtig sei daher die Vorbildwirkung der Führungskräfte. Aber auch anonyme Hotlines für Mitarbeiter, sagt Kopetzky: "Die Mitarbeiter wissen immer früher über Ungereimtheiten im Unternehmen Bescheid als der Führungsstab. Deshalb muss ihnen die Möglichkeit geboten werden, anonym Bericht zu erstatten."
Nur 1,5 bis zwei Prozent aller Gesamtstraftaten in Österreich sind wirtschaftskriminelle Delikte. Diese machen jedoch rund 50 Prozent der Gesamtschadenssumme aller Straftaten aus.
Ohne Gewähr! Quelle: ots |
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