First Quotation Board - Freiverkehr ist ein gefährlicher Zockermarkt
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First Quotation Board - Freiverkehr ist ein gefährlicher Zockermarkt
Zahlreiche kanadische und australische Minenkonzerne sind im Freiverkehr (Open Market) der Frankfurter Börse gelistet. Das Interesse der Unternehmen an einem deutschen Listing ist groß: Deutsche Anleger haben in der Vergangenheit immer wieder starkes Interesse an diesen Werten gezeigt.
Insgesamt sind im Freiverkehr über 6000 Aktien gelistet - sowohl inländische als auch ausländische Titel. Der Freiverkehr ist im Prinzip eine Privatveranstaltung. Jeder deutsche Makler kann in diesem Börsensegment Aktien einführen. In aller Regel geschieht dies aber nie ohne Plazet des Eigentümers.
Minenaktien bilden nur einen verschwindend kleinen Teil im Universum des Freiverkehrs. Allerdings sind Werte wie Moto Goldmines, Aurora Gold und De Beira für viele Privatinvestoren ein Begriff: Diese meist marktengen Werte werden von unzähligen Börsenbriefen im deutschsprachigen Raum als Geheimtipps empfohlen.
In der Folge kam und kommt es immer wieder zu enormen Kurssteigerungen und Kurseinbrüchen. Neben Privatanlegern sind in diesem Markt auch professionelle und semiprofessionelle Trader aktiv, die mit Shortpositionen arbeiten.
Das geschieht zwar bei Dax-Titeln auch - es ist eine völlig reguläre Handelsstrategie mit hohem Risiko - doch gibt es bei den Minenwerten viel weniger Umsatz, was die Marktmacht einzelner Akteure stärkt und zur Manipulation einladen könnte.
(...) Anlegerschützer warnen Privatinvestoren regelmäßig davor, sich in diesem Markt zu engagieren. Es sei sehr schwer, die Spreu vom Weizen zu trennen. "Die Anständigen erkennt man am ordentlichen Reporting, etwa bei der Aufmachung der Berichte. Ansonsten braucht es den gesunden Menschenverstand, man muss sich mit dem Unternehmen beschäftigen" , sagt Wirth, der generell davor warnt, sich an solchen Anlagetrends zu orientieren.
(...) Obacht ist geboten, wenn die Unternehmen in kurzen Abständen Erfolgsmeldungen am Markt verbreiten.
(...) Generell sollten sich Anleger fragen, warum die Minenkonzerne überhaupt in Deutschland aufschlagen: Die Kompetenz dieser Branche liegt in Kanada und Australien - und dort wollten die Profis offenbar nur wenig Kapital geben.
Mehr: FTD
Insgesamt sind im Freiverkehr über 6000 Aktien gelistet - sowohl inländische als auch ausländische Titel. Der Freiverkehr ist im Prinzip eine Privatveranstaltung. Jeder deutsche Makler kann in diesem Börsensegment Aktien einführen. In aller Regel geschieht dies aber nie ohne Plazet des Eigentümers.
Minenaktien bilden nur einen verschwindend kleinen Teil im Universum des Freiverkehrs. Allerdings sind Werte wie Moto Goldmines, Aurora Gold und De Beira für viele Privatinvestoren ein Begriff: Diese meist marktengen Werte werden von unzähligen Börsenbriefen im deutschsprachigen Raum als Geheimtipps empfohlen.
In der Folge kam und kommt es immer wieder zu enormen Kurssteigerungen und Kurseinbrüchen. Neben Privatanlegern sind in diesem Markt auch professionelle und semiprofessionelle Trader aktiv, die mit Shortpositionen arbeiten.
Das geschieht zwar bei Dax-Titeln auch - es ist eine völlig reguläre Handelsstrategie mit hohem Risiko - doch gibt es bei den Minenwerten viel weniger Umsatz, was die Marktmacht einzelner Akteure stärkt und zur Manipulation einladen könnte.
(...) Anlegerschützer warnen Privatinvestoren regelmäßig davor, sich in diesem Markt zu engagieren. Es sei sehr schwer, die Spreu vom Weizen zu trennen. "Die Anständigen erkennt man am ordentlichen Reporting, etwa bei der Aufmachung der Berichte. Ansonsten braucht es den gesunden Menschenverstand, man muss sich mit dem Unternehmen beschäftigen" , sagt Wirth, der generell davor warnt, sich an solchen Anlagetrends zu orientieren.
(...) Obacht ist geboten, wenn die Unternehmen in kurzen Abständen Erfolgsmeldungen am Markt verbreiten.
(...) Generell sollten sich Anleger fragen, warum die Minenkonzerne überhaupt in Deutschland aufschlagen: Die Kompetenz dieser Branche liegt in Kanada und Australien - und dort wollten die Profis offenbar nur wenig Kapital geben.
Mehr: FTD
Immer mehr Abzocker im Freiverkehr
Aktien aus dem Freiverkehr werden immer häufiger das Ziel von Abzockern. Das geht aus den Zahlen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) hervor.
Diese liegen Euro am Sonntag vor. Danach eröffnete die Bafin im Vorjahr insgesamt 116 förmliche Untersuchungen wegen des Verdachts der Marktmanipulation. Rund 90 Prozent davon entfielen auf Werte aus dem Freiverkehr. Zwar lag die Zahl der wegen Marktmanipulation im Jahr 2009 eingeleiteten Verfahren mit 150 deutlich höher. Allerdings entfiel ein Großteil davon auf eine Serie von Vorfällen am Anleihenmarkt.
Börsenbriefe: Zocken mit wertlosen Aktien
Ursache für den Schwerpunkt der Manipulationsversuche im Freiverkehr dürften die geringen Zulassungshürden sein, sagte eine Sprecherin. Für ein Listing im Einstiegssegment der Deutschen Börse müssen die jeweiligen Unternehmen lediglich ein Expose über den Geschäftszweck nachweisen. Dazu muss eine Wertpapierhandelsbank den Antrag auf die Zulassung der Papiere zum Handel stellen.
Börsen-Geheimtipps - Aktien-Spam - Empfehlungen per Mail
Zudem seien im Freiverkehr häufig optisch günstige Papiere mit Kursen von wenigen Cent zu finden. Nach Angaben der Deutschen Börse sind derzeit bundesweit über 10.000 Aktien im Freiverkehr notiert.
Der Betrug verlaufe häufig nach dem selben Muster, heißt es bei der Bafin. Zunächst würden Betrüger sich mit großen Mengen von kaum beachteten, marktengen Pennystocks eindecken und die Werte dann aggressiv bewerben.
Das Geschäft mit dem Börsen-Spam
Neben Empfehlungen in Börsenbriefen, die per Fax oder E-Mail versandt würden, versuchten die Abzocker die Aktien auch mit Hilfe „besonders geschulter Call-Center-Mitarbeiter“ zu bewerben und so den Kurs zu treiben und machten dann Kasse. Dieses so genannte Scalping (engl.: Skalpieren) sei inzwischen „weit verbreitet“. Je nach Umfang erzielten die Betrüger so Gewinne „bis hin zu mehreren Millionen Euro“, sagte die Bafin-Sprecherin.
Unterdessen ist die Anzahl der möglichen Fälle von Insiderhandel weitgehend stabil geblieben. Im Vorjahr hatte die Bafin in insgesamt 34 Fällen Untersuchungen eingeleitet nach 30 Fällen im Jahr 2009. Laut Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) drohen bei Insiderhandel bzw. Marktmanipulation Haftstrafen von jeweils bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe.
*von Thomas Schmidtutz, Euro am Sonntag
Aktien aus dem Freiverkehr werden immer häufiger das Ziel von Abzockern. Das geht aus den Zahlen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) hervor.
Diese liegen Euro am Sonntag vor. Danach eröffnete die Bafin im Vorjahr insgesamt 116 förmliche Untersuchungen wegen des Verdachts der Marktmanipulation. Rund 90 Prozent davon entfielen auf Werte aus dem Freiverkehr. Zwar lag die Zahl der wegen Marktmanipulation im Jahr 2009 eingeleiteten Verfahren mit 150 deutlich höher. Allerdings entfiel ein Großteil davon auf eine Serie von Vorfällen am Anleihenmarkt.
Börsenbriefe: Zocken mit wertlosen Aktien
Ursache für den Schwerpunkt der Manipulationsversuche im Freiverkehr dürften die geringen Zulassungshürden sein, sagte eine Sprecherin. Für ein Listing im Einstiegssegment der Deutschen Börse müssen die jeweiligen Unternehmen lediglich ein Expose über den Geschäftszweck nachweisen. Dazu muss eine Wertpapierhandelsbank den Antrag auf die Zulassung der Papiere zum Handel stellen.
Börsen-Geheimtipps - Aktien-Spam - Empfehlungen per Mail
Zudem seien im Freiverkehr häufig optisch günstige Papiere mit Kursen von wenigen Cent zu finden. Nach Angaben der Deutschen Börse sind derzeit bundesweit über 10.000 Aktien im Freiverkehr notiert.
Der Betrug verlaufe häufig nach dem selben Muster, heißt es bei der Bafin. Zunächst würden Betrüger sich mit großen Mengen von kaum beachteten, marktengen Pennystocks eindecken und die Werte dann aggressiv bewerben.
Das Geschäft mit dem Börsen-Spam
Neben Empfehlungen in Börsenbriefen, die per Fax oder E-Mail versandt würden, versuchten die Abzocker die Aktien auch mit Hilfe „besonders geschulter Call-Center-Mitarbeiter“ zu bewerben und so den Kurs zu treiben und machten dann Kasse. Dieses so genannte Scalping (engl.: Skalpieren) sei inzwischen „weit verbreitet“. Je nach Umfang erzielten die Betrüger so Gewinne „bis hin zu mehreren Millionen Euro“, sagte die Bafin-Sprecherin.
Unterdessen ist die Anzahl der möglichen Fälle von Insiderhandel weitgehend stabil geblieben. Im Vorjahr hatte die Bafin in insgesamt 34 Fällen Untersuchungen eingeleitet nach 30 Fällen im Jahr 2009. Laut Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) drohen bei Insiderhandel bzw. Marktmanipulation Haftstrafen von jeweils bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe.
*von Thomas Schmidtutz, Euro am Sonntag
Fürwahr, Führwahr!
Danke für den Artikel.
Wobei dieser Sachverhalt schon seit mehren Jahren bekannt ist und im grossen Stil betrieben wird.
Leider wird hier vieles für den unbdarften Anleger unter dem Deckmantel der *Deutschen-Börse* abgwickelt. Manch Anleger ist sich, der minimalen resp. sehr bescheidenen Regeln an diesem Freiverkehrs-Segment (der Name ist Programm) erst zu spät bewusst.
Auch die neuen Auflagen der Deutschen-Börse sind meiner persönlichen Auffassung eher eine Alibiübung denn ein echter Anlegerschutz.
Denn nur mit der Veränderung des Nennwertes ist dem Kernübel bei solchen Unternehmen nicht beizukommen.
Ohne da jemandem zu Nahe zu treten, möglicherweise fehlt es ganz einfach bei der Deutschen-Börse dem nötigen Know-How um entsprechen wirksame Regeln aufzustellen.
Auf jeden Fall ein sehr spannendes Thema über das es noch vieles zu diskutieren gäbe.
Vielleicht können hier GoMoPa User über Ihre Erfahrungen berichten? Grüsse
Wobei dieser Sachverhalt schon seit mehren Jahren bekannt ist und im grossen Stil betrieben wird.
Leider wird hier vieles für den unbdarften Anleger unter dem Deckmantel der *Deutschen-Börse* abgwickelt. Manch Anleger ist sich, der minimalen resp. sehr bescheidenen Regeln an diesem Freiverkehrs-Segment (der Name ist Programm) erst zu spät bewusst.
Auch die neuen Auflagen der Deutschen-Börse sind meiner persönlichen Auffassung eher eine Alibiübung denn ein echter Anlegerschutz.
Denn nur mit der Veränderung des Nennwertes ist dem Kernübel bei solchen Unternehmen nicht beizukommen.
Ohne da jemandem zu Nahe zu treten, möglicherweise fehlt es ganz einfach bei der Deutschen-Börse dem nötigen Know-How um entsprechen wirksame Regeln aufzustellen.
Auf jeden Fall ein sehr spannendes Thema über das es noch vieles zu diskutieren gäbe.
Vielleicht können hier GoMoPa User über Ihre Erfahrungen berichten? Grüsse
Deutsche Börse plant Neusegmentierung des Open Markets
Die Deutsche Börse plant eine Neusegmentierung des Open Markets (Freiverkehr) vorzunehmen. Das First Quotation Board soll in seiner jetzigen Form geschlossen werden, außerdem ist eine Verschärfung der Regeln für den Entry Standard vorgesehen. Zukünftig sollen im übrigen so genannten Quotation Board neben Anleihen nur noch Aktien einbezogen werden, die wie im bisherigen Second Quotation Board, ein Listing an einem anderen von der Deutschen Börse anerkannten in- oder ausländischen börsenmäßigen Handelsplatz haben.
Mit dem First Quotation Board stand seit 2008 ein weiteres Finanzierungsinstrument zur Verfügung, in dem die antragstellenden Teilnehmer die Auswahl der Emittenten übernommen haben. Anfang 2011 wurden die Anforderungen im First Quotation Board zum Schutz des Kapitalmarktes verschärft. Nach Erkenntnissen der Deutschen Börse, der Hessischen Börsenaufsicht sowie der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ist es trotz straf- und aufsichtsrechtlicher Maßnahmen, der engen Einbindung der Antragsteller und der Verschärfungen der Einbeziehungsvoraussetzungen weiterhin zu massiven und häufigen Verdachtsfällen auf Marktmanipulation gekommen.
Börsen-Geheimtipps - Aktien-Spam - Empfehlungen per Mail
„Wir sind davon überzeugt, mit den geplanten Maßnahmen die Transparenz, Qualität und Effizienz des Gesamtmarktes zu wahren und weiter zu verbessern und damit die nachhaltige Kapitalaufnahme und die Handelbarkeit sicherzustellen“, sagte Alexander Höptner, bei der Deutschen Börse für den Bereich Markets Services verantwortlich.
Unternehmen, die derzeit im First Quotation Board sind und die die jeweiligen Eingangsvoraussetzungen und Folgepflichten erfüllen, steht ein Wechsel in die höher regulierten Segmente Prime Standard und General Standard im Regulierten Markt und Entry Standard im Open Market grundsätzlich offen. Zukünftig soll im Quotation Board der Spezialist die Rolle des Antragstellers übernehmen und die Handelbarkeit des Wertes sicher stellen, indem er Liquidität spendet und die Verpflichtung übernimmt, Kapitalmaßnahmen und andere relevante Informationen der Börse unverzüglich mitzuteilen.
Um die Einbindung der Emittenten nachhaltig zu verbessern, werden zudem die Regeln des Entry Standards verschärft. Der Zugang zum Entry Standard als Teilsegment des Open Market wird künftig immer ein öffentliches Angebot und damit einen Prospekt voraussetzen. Darüber hinaus werden auch die Folgepflichten verschärft und der Emittent direkt zu deren Erfüllung verpflichtet. Um den Anlegern die Möglichkeit zu geben, ihre Aktien noch über die Börse zu veräußern, soll die Neusegmentierung voraussichtlich im 3. Quartal erfolgen.
* Deutsche Börse
Die Deutsche Börse plant eine Neusegmentierung des Open Markets (Freiverkehr) vorzunehmen. Das First Quotation Board soll in seiner jetzigen Form geschlossen werden, außerdem ist eine Verschärfung der Regeln für den Entry Standard vorgesehen. Zukünftig sollen im übrigen so genannten Quotation Board neben Anleihen nur noch Aktien einbezogen werden, die wie im bisherigen Second Quotation Board, ein Listing an einem anderen von der Deutschen Börse anerkannten in- oder ausländischen börsenmäßigen Handelsplatz haben.
Zitat
Liste 174 Gesellschaften - Handel im Freiverkehr wird eingestellt - Freiverkehr - Open Market
Mit dem First Quotation Board stand seit 2008 ein weiteres Finanzierungsinstrument zur Verfügung, in dem die antragstellenden Teilnehmer die Auswahl der Emittenten übernommen haben. Anfang 2011 wurden die Anforderungen im First Quotation Board zum Schutz des Kapitalmarktes verschärft. Nach Erkenntnissen der Deutschen Börse, der Hessischen Börsenaufsicht sowie der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ist es trotz straf- und aufsichtsrechtlicher Maßnahmen, der engen Einbindung der Antragsteller und der Verschärfungen der Einbeziehungsvoraussetzungen weiterhin zu massiven und häufigen Verdachtsfällen auf Marktmanipulation gekommen.
Börsen-Geheimtipps - Aktien-Spam - Empfehlungen per Mail
„Wir sind davon überzeugt, mit den geplanten Maßnahmen die Transparenz, Qualität und Effizienz des Gesamtmarktes zu wahren und weiter zu verbessern und damit die nachhaltige Kapitalaufnahme und die Handelbarkeit sicherzustellen“, sagte Alexander Höptner, bei der Deutschen Börse für den Bereich Markets Services verantwortlich.
Unternehmen, die derzeit im First Quotation Board sind und die die jeweiligen Eingangsvoraussetzungen und Folgepflichten erfüllen, steht ein Wechsel in die höher regulierten Segmente Prime Standard und General Standard im Regulierten Markt und Entry Standard im Open Market grundsätzlich offen. Zukünftig soll im Quotation Board der Spezialist die Rolle des Antragstellers übernehmen und die Handelbarkeit des Wertes sicher stellen, indem er Liquidität spendet und die Verpflichtung übernimmt, Kapitalmaßnahmen und andere relevante Informationen der Börse unverzüglich mitzuteilen.
Um die Einbindung der Emittenten nachhaltig zu verbessern, werden zudem die Regeln des Entry Standards verschärft. Der Zugang zum Entry Standard als Teilsegment des Open Market wird künftig immer ein öffentliches Angebot und damit einen Prospekt voraussetzen. Darüber hinaus werden auch die Folgepflichten verschärft und der Emittent direkt zu deren Erfüllung verpflichtet. Um den Anlegern die Möglichkeit zu geben, ihre Aktien noch über die Börse zu veräußern, soll die Neusegmentierung voraussichtlich im 3. Quartal erfolgen.
* Deutsche Börse
Als für die Marktteilnehmer wichtigste Änderungen sollen (i) das First Quotation Board vollständig geschlossen werden (seit Ende letzten Jahres besteht bereits ein Einbeziehungsstopp) und (ii) die Notierungsfolgepflichten im Entry Standard verschärft werden. Eine Verbindliche Regelung soll bereits im März 2012 von der Deutschen Börse AG beschlossen werden.
Das First Quotation Board soll nach den Planungen der Deutschen Börse AG im dritten Quartal 2012 vollständig geschlossen werden. Künftig soll der Open Market an der Frankfurter Wertpapierbörse in die Segmente „Quotation Board“ und „Entry Standard“ unterteilt werden. In das Quotation Board sollen jedoch neben Anleihen nur Aktien einbezogen werden können, die bereits ein Listing an einem anderen von der Deutschen Börse anerkannten in- oder ausländischen Handelsplatz haben.
Für die bisher im First Quotation Board gelisteten Unternehmen bleibt daher im Wesentlichen nur ein Wechsel in den Entry Standard, um ihre Notierung aufrecht zu erhalten. Der zwar grundsätzlich ebenfalls mögliche Wechsel in den regulierten Markt dürfte für die allermeisten betroffenen Emittenten nicht in Frage kommen.
Nachdem der Zugang zum Entry Standard nach den Plänen der Deutschen Börse künftig an die Veröffentlichung eines Wertpapierprospekts gebunden ist, steht betroffenen Emittenten ein Wechsel in den Entry Standard nur mit gültigem Wertpapierprospekt offen. Emittenten, deren Aktien derzeit im First Quotation Board notiert sind und die innerhalb der letzten 12 Monate keinen Wertpapierprospekt veröffentlicht haben, droht daher eine Kündigung der Einbeziehung, d.h. ein Delisting, spätestens zum dritten Quartal 2012.
"Betroffene Emittenten sollten daher umgehend die notwendigen Maßnahmen für die Erstellung eines Wertpapierprospekts ergreifen", so Rechtsanwalt Stefan Behrendt von der Krammer Jahn Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.
Die Kosten für die Erstellung eines Wertpapierprospekts, welcher lediglich für einen Wechsel in den Entry Standard konzipiert ist, sollten bei einer auf die Erstellung von Wertpapierprospekten im Small- und Mid-Cap-Bereich spezialisierten Boutique zwischen fünfundzwanzig- und fünfzigtausend Euro liegen.
Der ansonsten drohende Verlust der Notierung am Open Market dürfte für die betroffenen Emittenten einen erheblichen wirtschaftlichen Nachteil darstellen, da hierdurch der Zugang zum Kapitalmarkt verschlossen würde. Darüber hinaus würde der Verlust der Notierung die Reputation des Unternehmens nachhaltig in Mitleidenschaft ziehen.
Eine Sonderregelung soll nach der derzeitigen Planung der Deutschen Börse AG nur für Unternehmen gelten, die bereits im Entry Standard gelistet sind, ohne hierfür ein Wertpapierprospekt erstellt zu haben. Nachdem in der Vergangenheit ein Zugang zum Entry Standard nicht an die Veröffentlichung eines Wertpapierprospekts gebunden war, soll für diese Unternehmen eine Art „Bestandsschutz“ bestehen.
Aufgrund des Umstandes, dass die Vorlage eines gebilligten Wertpapierprospekts damit zum Standard für Einbeziehungen in den Entry Standard wird, wird diesen Emittenten – um nicht negativ von diesem Standard abzuweichen – anzuraten sein, sich nicht auf die mögliche Sonderregelung zu berufen, sondern ebenfalls ein Wertpapierprospekt zu erstellen.
Als weitere Neuerung sollen die Notierungsfolgepflichten für die Emittenten im Entry Standard weiter verschärft werden und die Emittenten direkt zu deren Erfüllung verpflichtet werden.
Die neuen Bestimmungen sollen zu mehr Transparenz und Qualität am Entry Standard führen. Insbesondere soll erreicht werden, dass sich die Anleger mit Hilfe der nun standardmäßig geforderten Wertpapierprospekte vor einer Investitionsentscheidung ausführlich informieren können.
"Alle Unternehmen, denen durch die neuen Regelungen der Verlust der Notierung am Open Market droht, sollten sich umgehend mit einem versierten, rechtlichen Berater sowie ihrem zuständigen Handelsteilnehmer abstimmen und unverzüglich die zum Erhalt der Notierung notwendigen Schritte einleiten", rät Rechtsanwalt Stefan Behrendt von der Krammer Jahn Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.
Das First Quotation Board soll nach den Planungen der Deutschen Börse AG im dritten Quartal 2012 vollständig geschlossen werden. Künftig soll der Open Market an der Frankfurter Wertpapierbörse in die Segmente „Quotation Board“ und „Entry Standard“ unterteilt werden. In das Quotation Board sollen jedoch neben Anleihen nur Aktien einbezogen werden können, die bereits ein Listing an einem anderen von der Deutschen Börse anerkannten in- oder ausländischen Handelsplatz haben.
Für die bisher im First Quotation Board gelisteten Unternehmen bleibt daher im Wesentlichen nur ein Wechsel in den Entry Standard, um ihre Notierung aufrecht zu erhalten. Der zwar grundsätzlich ebenfalls mögliche Wechsel in den regulierten Markt dürfte für die allermeisten betroffenen Emittenten nicht in Frage kommen.
Nachdem der Zugang zum Entry Standard nach den Plänen der Deutschen Börse künftig an die Veröffentlichung eines Wertpapierprospekts gebunden ist, steht betroffenen Emittenten ein Wechsel in den Entry Standard nur mit gültigem Wertpapierprospekt offen. Emittenten, deren Aktien derzeit im First Quotation Board notiert sind und die innerhalb der letzten 12 Monate keinen Wertpapierprospekt veröffentlicht haben, droht daher eine Kündigung der Einbeziehung, d.h. ein Delisting, spätestens zum dritten Quartal 2012.
"Betroffene Emittenten sollten daher umgehend die notwendigen Maßnahmen für die Erstellung eines Wertpapierprospekts ergreifen", so Rechtsanwalt Stefan Behrendt von der Krammer Jahn Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.
Die Kosten für die Erstellung eines Wertpapierprospekts, welcher lediglich für einen Wechsel in den Entry Standard konzipiert ist, sollten bei einer auf die Erstellung von Wertpapierprospekten im Small- und Mid-Cap-Bereich spezialisierten Boutique zwischen fünfundzwanzig- und fünfzigtausend Euro liegen.
Der ansonsten drohende Verlust der Notierung am Open Market dürfte für die betroffenen Emittenten einen erheblichen wirtschaftlichen Nachteil darstellen, da hierdurch der Zugang zum Kapitalmarkt verschlossen würde. Darüber hinaus würde der Verlust der Notierung die Reputation des Unternehmens nachhaltig in Mitleidenschaft ziehen.
Eine Sonderregelung soll nach der derzeitigen Planung der Deutschen Börse AG nur für Unternehmen gelten, die bereits im Entry Standard gelistet sind, ohne hierfür ein Wertpapierprospekt erstellt zu haben. Nachdem in der Vergangenheit ein Zugang zum Entry Standard nicht an die Veröffentlichung eines Wertpapierprospekts gebunden war, soll für diese Unternehmen eine Art „Bestandsschutz“ bestehen.
Aufgrund des Umstandes, dass die Vorlage eines gebilligten Wertpapierprospekts damit zum Standard für Einbeziehungen in den Entry Standard wird, wird diesen Emittenten – um nicht negativ von diesem Standard abzuweichen – anzuraten sein, sich nicht auf die mögliche Sonderregelung zu berufen, sondern ebenfalls ein Wertpapierprospekt zu erstellen.
Als weitere Neuerung sollen die Notierungsfolgepflichten für die Emittenten im Entry Standard weiter verschärft werden und die Emittenten direkt zu deren Erfüllung verpflichtet werden.
Die neuen Bestimmungen sollen zu mehr Transparenz und Qualität am Entry Standard führen. Insbesondere soll erreicht werden, dass sich die Anleger mit Hilfe der nun standardmäßig geforderten Wertpapierprospekte vor einer Investitionsentscheidung ausführlich informieren können.
"Alle Unternehmen, denen durch die neuen Regelungen der Verlust der Notierung am Open Market droht, sollten sich umgehend mit einem versierten, rechtlichen Berater sowie ihrem zuständigen Handelsteilnehmer abstimmen und unverzüglich die zum Erhalt der Notierung notwendigen Schritte einleiten", rät Rechtsanwalt Stefan Behrendt von der Krammer Jahn Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.
Die Aktie von Underseas Research & Recovery werde um sagenhafte 2000 Prozent steigen
Immer häufiger werden dubiose Aktientipps verbreitet. Jetzt zieht die Börse die Notbremse
Auf den ersten Blick kam der Tipp einem Sechser im Lotto gleich. Die Aktie von Underseas Research & Recovery werde um sagenhafte 2000 Prozent steigen, hieß es in einer Mail. Außerdem stehe eine Übernahme durch Microsoft bevor, war aus der Kaufempfehlung zu erfahren, die massenhaft in Spam-Faxen und Spam-Mails verbreitet wurde.
Der Haken an der Sache: Underseas Research & Recovery dementierte kurz darauf, dass ein Übernahmeangebot existiert. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) riet daher „allen Anlegern vor Erwerb von Aktien dieser Gesellschaft sehr genau zu prüfen, wie seriös die gemachten Angaben sind“. Zusätzlich ließ die Bafin wissen, dass sie eine Untersuchung wegen des Verdachts der Marktmanipulation eingeleitet habe.
Als Finte entpuppte sich auch die telefonische Werbung für den Kauf von Papieren der Firma Firmitas Capital. Von einem garantierten Aktienrückkauf zu einem Kurs von elf Euro das Stück war die Rede. Ein lukratives Geschäft, da der Titel in den zwölf Monaten davor selbst in besten Zeiten nicht einmal die Hälfte wert war. Selbstverständlich war auch das Aktienrückkaufprogramm frei erfunden, wie die Bafin schnell feststellte.
Warnhinweise dieser Art sind keine Seltenheit auf der Homepage der Finanzaufsicht. Sie tauchen mit beeindruckender Regelmäßigkeit auf. Denn Marktmanipulation zahlt sich für Kriminelle aus: Sie decken sich günstig mit Aktien ein, treiben den Kurs mit Falschmeldungen in die Höhe, verkaufen mit hohem Gewinn − und lassen die Kleinanleger mit hohen Verlusten zurück.
Wie die Vorfälle um Underseas Research, Firmitas Capital und viele andere zeigen, werden solche Kursmanipulationen häufig im Freiverkehr an der Frankfurter Wertpapierbörse versucht. „Der Trend, vor allem im Freiverkehr zu manipulieren, hat sich 2010 verstärkt“, heißt es im jüngsten Jahresbericht der Bafin. Mehr als 90 Prozent der Marktmanipulationen − exakt 28 von 30 − hätten Werte aus diesem Marktsegment betroffen.
Dass dieses Segment genutzt wird, um illegale Geschäfte zu machen, hat zwei Gründe. Erstens: In einem wenig liquiden Handel wie dem am First Quotation Board können bereits kleine Wertpapieraufträge große Kursausschläge auslösen. Zweitens: Das First Quotation Board ist jenes Segment, das Unternehmen, die an noch keiner anderen Börse notiert sind, einen besonders leichten Zugang zum Aktienmarkt verschaffen soll − ein praktisch regulierungsfreier Raum.
Organisierte Gruppen von Kriminellen
Für Kriminelle ist das ideal. „Wir haben eine massive Häufung von Verdachtsmomenten auf Kursmanipulationen, Betrug und Anlagebetrug“, sagt Michael Zollweg, Leiter der Handelsüberwachung an der Frankfurter Wertpapierbörse. Es gebe organisierte Gruppen, die nichts anderes machten, als Unternehmen mit markanten Geschäftsfeldern wie Seltene Erden, Ölexploration oder Biotech an die Börse zu bringen, ohne dass dahinter ein realer Geschäftsbetrieb stünde. „Von Asien bis Amerika werden dann Investoren für diese angeblichen Kursraketen angeworben.“
Auffällig ist, dass die meisten im First Quotation Board gelisteten Unternehmen aus dem Ausland kommen, insbesondere aus Großbritannien und Kanada − dabei sollte die Kapitalbeschaffung in den Heimatländern naturgemäß leichter fallen. Wie viele dieser Firmen als reine Betrugsvehikel gegründet wurden oder zumindest für Marktmanipulationen benutzt werden, ist nicht bekannt.
Erstmals reagierte die Börse 2011 auf die wachsenden Probleme im Freiverkehr und veränderte die Vorschriften für das First Quotation Board. Doch all das half nichts: Nun macht sie das Segment dicht. Der Reputationsschaden drohte zu groß zu werden. Letzter Handelstag ist der 14. Dezember.
Bis dahin haben alle Unternehmen aus dem First Quotation Board die Chance, sich für den Entry Standard oder Segmente mit noch höheren Transparenzanforderungen zu qualifizieren. Werden die geforderten Unterlagen nicht beigebracht, fliegen die Unternehmen von der Kursliste. Etliche Titel dürften also ab Mitte Dezember gar nicht mehr an der Börse notiert sein.
Seit bekannt wurde, dass das Segment ein Auslaufmodell ist, haben sich schon 59 von seinerzeit 448 Unternehmen vom First Quotation Board zurückgezogen. Nur ein Teil davon wechselte in den Entry Standard.
Anleger müssen daher die Neustrukturierung des Marktes genau beobachten. Rückt ihr Titel in den Entry Standard auf, ist das eine gute Nachricht für sie. Der Markt ist liquider, die Transparenzanforderungen sind höher. Die Börse kündigte bereits an, vom 1. Juli an von jedem neuen Unternehmen einen Wertpapierprospekt einzufordern. Zudem müssen sie schärfere Mindestanforderungen erfüllen: zweijährige Historie, Grundkapital 750 000 Euro, Nennwert je Aktie ein Euro, zehn Prozent Streubesitz. Außerdem wird künftig von allen Unternehmen zusätzlich zum Jahresabschluss ein Halbjahresabschluss verlangt.
Ist mit einem Wechsel in den Entry Standard oder an eine andere Börse nicht zu rechnen, müssen Anleger allerdings ernsthaft über den Verkauf der entsprechenden Aktien nachdenken. Andernfalls bleiben lediglich außerbörsliche Plattformen, um die Anteilscheine irgendwann wieder zu Geld zu machen.
* FR
Auf den ersten Blick kam der Tipp einem Sechser im Lotto gleich. Die Aktie von Underseas Research & Recovery werde um sagenhafte 2000 Prozent steigen, hieß es in einer Mail. Außerdem stehe eine Übernahme durch Microsoft bevor, war aus der Kaufempfehlung zu erfahren, die massenhaft in Spam-Faxen und Spam-Mails verbreitet wurde.
Der Haken an der Sache: Underseas Research & Recovery dementierte kurz darauf, dass ein Übernahmeangebot existiert. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) riet daher „allen Anlegern vor Erwerb von Aktien dieser Gesellschaft sehr genau zu prüfen, wie seriös die gemachten Angaben sind“. Zusätzlich ließ die Bafin wissen, dass sie eine Untersuchung wegen des Verdachts der Marktmanipulation eingeleitet habe.
Als Finte entpuppte sich auch die telefonische Werbung für den Kauf von Papieren der Firma Firmitas Capital. Von einem garantierten Aktienrückkauf zu einem Kurs von elf Euro das Stück war die Rede. Ein lukratives Geschäft, da der Titel in den zwölf Monaten davor selbst in besten Zeiten nicht einmal die Hälfte wert war. Selbstverständlich war auch das Aktienrückkaufprogramm frei erfunden, wie die Bafin schnell feststellte.
Warnhinweise dieser Art sind keine Seltenheit auf der Homepage der Finanzaufsicht. Sie tauchen mit beeindruckender Regelmäßigkeit auf. Denn Marktmanipulation zahlt sich für Kriminelle aus: Sie decken sich günstig mit Aktien ein, treiben den Kurs mit Falschmeldungen in die Höhe, verkaufen mit hohem Gewinn − und lassen die Kleinanleger mit hohen Verlusten zurück.
Wie die Vorfälle um Underseas Research, Firmitas Capital und viele andere zeigen, werden solche Kursmanipulationen häufig im Freiverkehr an der Frankfurter Wertpapierbörse versucht. „Der Trend, vor allem im Freiverkehr zu manipulieren, hat sich 2010 verstärkt“, heißt es im jüngsten Jahresbericht der Bafin. Mehr als 90 Prozent der Marktmanipulationen − exakt 28 von 30 − hätten Werte aus diesem Marktsegment betroffen.
Dass dieses Segment genutzt wird, um illegale Geschäfte zu machen, hat zwei Gründe. Erstens: In einem wenig liquiden Handel wie dem am First Quotation Board können bereits kleine Wertpapieraufträge große Kursausschläge auslösen. Zweitens: Das First Quotation Board ist jenes Segment, das Unternehmen, die an noch keiner anderen Börse notiert sind, einen besonders leichten Zugang zum Aktienmarkt verschaffen soll − ein praktisch regulierungsfreier Raum.
Organisierte Gruppen von Kriminellen
Für Kriminelle ist das ideal. „Wir haben eine massive Häufung von Verdachtsmomenten auf Kursmanipulationen, Betrug und Anlagebetrug“, sagt Michael Zollweg, Leiter der Handelsüberwachung an der Frankfurter Wertpapierbörse. Es gebe organisierte Gruppen, die nichts anderes machten, als Unternehmen mit markanten Geschäftsfeldern wie Seltene Erden, Ölexploration oder Biotech an die Börse zu bringen, ohne dass dahinter ein realer Geschäftsbetrieb stünde. „Von Asien bis Amerika werden dann Investoren für diese angeblichen Kursraketen angeworben.“
Auffällig ist, dass die meisten im First Quotation Board gelisteten Unternehmen aus dem Ausland kommen, insbesondere aus Großbritannien und Kanada − dabei sollte die Kapitalbeschaffung in den Heimatländern naturgemäß leichter fallen. Wie viele dieser Firmen als reine Betrugsvehikel gegründet wurden oder zumindest für Marktmanipulationen benutzt werden, ist nicht bekannt.
Erstmals reagierte die Börse 2011 auf die wachsenden Probleme im Freiverkehr und veränderte die Vorschriften für das First Quotation Board. Doch all das half nichts: Nun macht sie das Segment dicht. Der Reputationsschaden drohte zu groß zu werden. Letzter Handelstag ist der 14. Dezember.
Bis dahin haben alle Unternehmen aus dem First Quotation Board die Chance, sich für den Entry Standard oder Segmente mit noch höheren Transparenzanforderungen zu qualifizieren. Werden die geforderten Unterlagen nicht beigebracht, fliegen die Unternehmen von der Kursliste. Etliche Titel dürften also ab Mitte Dezember gar nicht mehr an der Börse notiert sein.
Seit bekannt wurde, dass das Segment ein Auslaufmodell ist, haben sich schon 59 von seinerzeit 448 Unternehmen vom First Quotation Board zurückgezogen. Nur ein Teil davon wechselte in den Entry Standard.
Anleger müssen daher die Neustrukturierung des Marktes genau beobachten. Rückt ihr Titel in den Entry Standard auf, ist das eine gute Nachricht für sie. Der Markt ist liquider, die Transparenzanforderungen sind höher. Die Börse kündigte bereits an, vom 1. Juli an von jedem neuen Unternehmen einen Wertpapierprospekt einzufordern. Zudem müssen sie schärfere Mindestanforderungen erfüllen: zweijährige Historie, Grundkapital 750 000 Euro, Nennwert je Aktie ein Euro, zehn Prozent Streubesitz. Außerdem wird künftig von allen Unternehmen zusätzlich zum Jahresabschluss ein Halbjahresabschluss verlangt.
Ist mit einem Wechsel in den Entry Standard oder an eine andere Börse nicht zu rechnen, müssen Anleger allerdings ernsthaft über den Verkauf der entsprechenden Aktien nachdenken. Andernfalls bleiben lediglich außerbörsliche Plattformen, um die Anteilscheine irgendwann wieder zu Geld zu machen.
* FR
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) weist darauf hin, dass die Wiederaufnahme des Handels in Werten des Freiverkehrs (First Quotation Board – FQB) nicht als Signal verstanden werden kann, dass Manipulationsvorwürfe nicht gegeben sind.
Die Frankfurter Wertpapierbörse hat kürzlich den Handel in Werten des Freiverkehrs wieder aufgenommen. Zuvor hatte sie den Handel der Werte ausgesetzt. Parallel dazu hatte die Handelsüberwachungsstelle der Börse die BaFin über den Verdacht auf Marktmanipulationen unterrichtet.
Die Wiederaufnahme des Handels lässt keine Rückschlüsse auf Verlauf und Ausgang laufender Untersuchungen der BaFin wegen Marktmanipulation zu. In einem Großteil der betroffenen Werte führt die BaFin Untersuchungen wegen des Verdachts der Marktmanipulation durch. In einigen Fällen hat sie bereits Strafanzeigen an die zuständigen Staatsanwaltschaften wegen des Verstoßes gegen das Verbot der Marktmanipulation erstattet. Veröffentlichungen von Unternehmen, die den Anschein erwecken, dass die BaFin keine Untersuchungen durchführt, sind unzutreffend.
Die BaFin rät allen Anlegern, vor Erwerb von Aktien sehr genau zu prüfen, wie seriös die über diese Werte gemachten Angaben sind, und sich über die betroffenen Gesellschaften auch aus anderen Quellen zu informieren. Dies gilt vor allem bei Werten, die bereits Gegenstand einer Warnung waren, und solchen, die durch ungebetene Anrufe (cold calling) oder per Telefax (sog. Spam-Faxe) beworben werden
Zitat
Die Frankfurter Wertpapierbörse hat kürzlich den Handel in Werten des Freiverkehrs wieder aufgenommen. Zuvor hatte sie den Handel der Werte ausgesetzt. Parallel dazu hatte die Handelsüberwachungsstelle der Börse die BaFin über den Verdacht auf Marktmanipulationen unterrichtet.
Die Wiederaufnahme des Handels lässt keine Rückschlüsse auf Verlauf und Ausgang laufender Untersuchungen der BaFin wegen Marktmanipulation zu. In einem Großteil der betroffenen Werte führt die BaFin Untersuchungen wegen des Verdachts der Marktmanipulation durch. In einigen Fällen hat sie bereits Strafanzeigen an die zuständigen Staatsanwaltschaften wegen des Verstoßes gegen das Verbot der Marktmanipulation erstattet. Veröffentlichungen von Unternehmen, die den Anschein erwecken, dass die BaFin keine Untersuchungen durchführt, sind unzutreffend.
Die BaFin rät allen Anlegern, vor Erwerb von Aktien sehr genau zu prüfen, wie seriös die über diese Werte gemachten Angaben sind, und sich über die betroffenen Gesellschaften auch aus anderen Quellen zu informieren. Dies gilt vor allem bei Werten, die bereits Gegenstand einer Warnung waren, und solchen, die durch ungebetene Anrufe (cold calling) oder per Telefax (sog. Spam-Faxe) beworben werden
Diese 1000 Aktien können am 17.12.2012 enden .. an den deutschen Börsen Frankfurt und Xetra.
Einige Broker und Banken schicken den Klienten jetzt E-Mails, dass sie diese Aktien nicht mehr im Depot halten können und sie müssen sie bis 17.12.2012 verkaufen.
Mehr von dem Börsenschluss am 17. Dezember
Einige Broker und Banken schicken den Klienten jetzt E-Mails, dass sie diese Aktien nicht mehr im Depot halten können und sie müssen sie bis 17.12.2012 verkaufen.
Zitat
Zwischen den verschwindenden Aktien ist auch die riesige Firma vom Eurostoxx50 - Iberdrola ISIN: ES0144580Y14
Wenn die Broker und Banken keine Kauf- und Verkaufsaufträge nach Madrid schicken, weiß ich nicht weiter.
Vielleicht wird sich noch die Iberdrola verbessern bis zum 17. Dezember, damit sie auf den deutschen Börsen bleiben darf, oder muss ich nur wegen der Aktie Iberdrola ein Konto bei Banco Santander öffnen. Ich will die Aktie auf ewig halten nur wegen Dividenden.
Mehr von dem Börsenschluss am 17. Dezember
Die Deutsche Börse wird am Freitag das First Quotation Board schließen. Das Marktsegment, in dem viele Unternehmen ohne Geschäftsmodell gelistet sind, hat sich zu einem Sammelbecken für Anlagebetrüger entwickelt. Diese lockten Anleger mit überzogenen Versprechungen in ihre Papiere und schlugen dann Kapital aus den resultierenden Kursgewinnen.
„Wir wollen mit der Schließung dieses Segments Schaden vom Börsenplatz Frankfurt abwenden“, sagte Alexander Höptner, Leiter des Primärmarktgeschäfts der Deutschen Börse, der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“. „Wir verlieren dadurch zwar in geringem Maße Handelsumsätze, dies dient jedoch letztlich dem Anlegerschutz und der Reputation des Finanzstandorts Frankfurt.“ Insgesamt sind rund 300 Unternehmen im First Quotation Board notiert.
Für die Zulassung dort braucht es nicht mehr als 750 Euro Gebühr und eine jährliche Listingabgabe von 2500 Euro. Das und die geringen Transparenzstandards hat eine Vielzahl von Unternehmen mit betrügerischen Geschäftspraktiken ausgenutzt. Mehrfach verschärfte die Deutsche Börse daraufhin die Regeln im First Quotation Board. Über einhundert Firmen hatten die Börse dadurch schon verlassen.
Was genau mit den 300 im First Quotation Board gelisteten Unternehmen passiert, ist noch nicht klar. Sie müssen die Wertpapierbörse entweder verlassen oder in ein Segment mit höheren Transparenzstandards wechseln. Diejenigen, die an der Frankfurter Börse notiert bleiben möchten, können in das Second Quotation Board wechseln, in dem mehr als 10.000 Aktien, meist aus dem Ausland, notiert sind. Hierfür müssen die Unternehmen eine dauerhafte Notierung an einer anderen, regulierten Börse nachweisen.
Für eine Börsenzulassung dort ist nichts weiter nötig als die Entrichtung einer Zulassungsgebühr zum Handel von 750 Euro und anschließend eine Listinggebühr von 2500 Euro im Jahr. Diese geringen Transparenzanforderungen haben sich einige Anlagebetrüger zunutze gemacht und Unternehmen ohne Geschäftsmodell listen lassen, deren einziger Zweck es ist, Anleger in diese Aktien zu locken und aus daraus resultierenden Kursgewinnen Kapital zu schlagen.
“Wir wollen mit der Schließung dieses Segments Schaden vom Börsenplatz Frankfurt abwenden“, sagt Alexander Höptner, Leiter des Primärmarktgeschäfts der Deutschen Börse. „Wir verlieren dadurch zwar in geringem Maße Handelsumsätze, dies dient jedoch letztlich dem Anlegerschutz und der Reputation des Finanzstandorts Frankfurt.“
Regeln mehrfach verschärft
Die Börse hatte zuletzt mehrfach die Regeln des FQB verschärft, und in der Folge haben mehr als 100 Unternehmen die Börse verlassen. Die Fälle, in denen zumindest dringender Betrugsverdacht besteht, hörten jedoch nicht auf. „Wir sorgen nun dafür, dass der Antragsteller auf die Einbeziehung in den Handel immer auch für die Einhaltung von Nachfolgepflichten wie zum Beispiel der aktiven Anzeige des Geschäftsberichts verantwortlich ist“, sagt Höptner.
Viele Unternehmen wechseln nun in das bisherige Second Quotation Board, das ab Montag in Quotation Board umbenannt wird. Hierfür müssen die Unternehmen eine Notierung an einer anderen regulierten Börse nachweisen und deren Anforderungen erfüllen. Die Börse hat eine Liste von 82 möglichen Handelsplätzen erstellt. Hier muss künftig der Nachweis einer kontinuierlichen Notierung an dem anderen Handelsplatz erbracht werden, um zu verhindern, dass Unternehmen sich irgendwo für einen Tag listen lassen, um in das Second Quotation Board zu gelangen. In diesem Marktbereich sind mehr als 10 000 Aktien notiert, meist Auslandsaktien, darunter Werte wie Google oder Apple.
Eine Notierung in einem Segment der Deutschen Börse ist für viele Anlagebetrüger eine wichtige Voraussetzung für ihr Vorgehen. „Viele unserer Mandanten hätten ihr Geld nicht investiert, wenn es nicht über ihre gut bekannte Filialbank an der Deutschen Börse investiert worden wäre“, sagt Louis Rönsberg, Fachanwalt für Kapitalmarktrecht in München.
Schaden von 100 Millionen Euro
Er vertritt gut 20 Anleger, die am FQB rund vier Millionen Euro verloren haben. „Das ist nur die Spitze des Eisbergs, ich hatte Hunderte Anfragen, und der Schaden dürfte sich wahrscheinlich auf mehr als 100 Millionen Euro belaufen“, sagt Rönsberg. „Ich will ihnen aber keine allzu großen Hoffnungen machen. Der Zugriff auf die Vermögenswerte der Betrüger ist äußerst schwierig.“
Die meisten der Fälle von Rönsberg haben eine enge Beziehung zum Balkan. Dort wurden Callcenter mit 90 akzentfrei deutsch sprechenden Mitarbeitern aufgebaut, die keine andere Aufgabe hatten, als deutsche Selbständige anzurufen und für Aktien aus dem FQB zu werben. Hierfür wurden entweder selbst Scheinfirmen an die Börse gebracht oder kleinere, bereits börsennotierte Unternehmen verwendet.
Die Betrüger haben sich dort eingekauft und mit dem Verweis auf den dadurch ausgelösten Kursanstieg eine Mär von möglichen Übernahmen, Ölfunden oder außergewöhnlichen Entwicklungen im Bereich der erneuerbaren Energien erzählt, die zu weiteren Kursanstiegen führen würden. „Viele Kunden haben sich irgendwann bereit erklärt, ein paar tausend Euro zu investieren“, sagt Rönsberg.
„Dadurch stieg der Wert dieser Pennystocks und löste weitere Begehrlichkeiten der Anleger aus, begleitet von entsprechenden Werbeanrufen aus Serbien.“ Irgendwann stiegen die Betrüger dann wieder aus, der Kurs fiel ins Bodenlose zurück, und die deutschen Privatanleger verloren Engagements von gelegentlich mehr als 1 Million Euro.
Mittlerweile sind in Serbien mehr als 90 Verdächtige verhaftet worden. Die Zahl der Betrugsnetzwerke, bei denen mit gefälschtem Briefpapier der Eindruck erweckt wird, es handele sich um seriöse Finanzfirmen aus London, reicht jedoch auch bis Südostasien. Durch die strengere Regulierung der Börse dürfte das Geschäft der Betrüger nun deutlich erschwert werden.
„Wir wollen mit der Schließung dieses Segments Schaden vom Börsenplatz Frankfurt abwenden“, sagte Alexander Höptner, Leiter des Primärmarktgeschäfts der Deutschen Börse, der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“. „Wir verlieren dadurch zwar in geringem Maße Handelsumsätze, dies dient jedoch letztlich dem Anlegerschutz und der Reputation des Finanzstandorts Frankfurt.“ Insgesamt sind rund 300 Unternehmen im First Quotation Board notiert.
Für die Zulassung dort braucht es nicht mehr als 750 Euro Gebühr und eine jährliche Listingabgabe von 2500 Euro. Das und die geringen Transparenzstandards hat eine Vielzahl von Unternehmen mit betrügerischen Geschäftspraktiken ausgenutzt. Mehrfach verschärfte die Deutsche Börse daraufhin die Regeln im First Quotation Board. Über einhundert Firmen hatten die Börse dadurch schon verlassen.
Was genau mit den 300 im First Quotation Board gelisteten Unternehmen passiert, ist noch nicht klar. Sie müssen die Wertpapierbörse entweder verlassen oder in ein Segment mit höheren Transparenzstandards wechseln. Diejenigen, die an der Frankfurter Börse notiert bleiben möchten, können in das Second Quotation Board wechseln, in dem mehr als 10.000 Aktien, meist aus dem Ausland, notiert sind. Hierfür müssen die Unternehmen eine dauerhafte Notierung an einer anderen, regulierten Börse nachweisen.
Für eine Börsenzulassung dort ist nichts weiter nötig als die Entrichtung einer Zulassungsgebühr zum Handel von 750 Euro und anschließend eine Listinggebühr von 2500 Euro im Jahr. Diese geringen Transparenzanforderungen haben sich einige Anlagebetrüger zunutze gemacht und Unternehmen ohne Geschäftsmodell listen lassen, deren einziger Zweck es ist, Anleger in diese Aktien zu locken und aus daraus resultierenden Kursgewinnen Kapital zu schlagen.
“Wir wollen mit der Schließung dieses Segments Schaden vom Börsenplatz Frankfurt abwenden“, sagt Alexander Höptner, Leiter des Primärmarktgeschäfts der Deutschen Börse. „Wir verlieren dadurch zwar in geringem Maße Handelsumsätze, dies dient jedoch letztlich dem Anlegerschutz und der Reputation des Finanzstandorts Frankfurt.“
Regeln mehrfach verschärft
Die Börse hatte zuletzt mehrfach die Regeln des FQB verschärft, und in der Folge haben mehr als 100 Unternehmen die Börse verlassen. Die Fälle, in denen zumindest dringender Betrugsverdacht besteht, hörten jedoch nicht auf. „Wir sorgen nun dafür, dass der Antragsteller auf die Einbeziehung in den Handel immer auch für die Einhaltung von Nachfolgepflichten wie zum Beispiel der aktiven Anzeige des Geschäftsberichts verantwortlich ist“, sagt Höptner.
Viele Unternehmen wechseln nun in das bisherige Second Quotation Board, das ab Montag in Quotation Board umbenannt wird. Hierfür müssen die Unternehmen eine Notierung an einer anderen regulierten Börse nachweisen und deren Anforderungen erfüllen. Die Börse hat eine Liste von 82 möglichen Handelsplätzen erstellt. Hier muss künftig der Nachweis einer kontinuierlichen Notierung an dem anderen Handelsplatz erbracht werden, um zu verhindern, dass Unternehmen sich irgendwo für einen Tag listen lassen, um in das Second Quotation Board zu gelangen. In diesem Marktbereich sind mehr als 10 000 Aktien notiert, meist Auslandsaktien, darunter Werte wie Google oder Apple.
Eine Notierung in einem Segment der Deutschen Börse ist für viele Anlagebetrüger eine wichtige Voraussetzung für ihr Vorgehen. „Viele unserer Mandanten hätten ihr Geld nicht investiert, wenn es nicht über ihre gut bekannte Filialbank an der Deutschen Börse investiert worden wäre“, sagt Louis Rönsberg, Fachanwalt für Kapitalmarktrecht in München.
Schaden von 100 Millionen Euro
Er vertritt gut 20 Anleger, die am FQB rund vier Millionen Euro verloren haben. „Das ist nur die Spitze des Eisbergs, ich hatte Hunderte Anfragen, und der Schaden dürfte sich wahrscheinlich auf mehr als 100 Millionen Euro belaufen“, sagt Rönsberg. „Ich will ihnen aber keine allzu großen Hoffnungen machen. Der Zugriff auf die Vermögenswerte der Betrüger ist äußerst schwierig.“
Die meisten der Fälle von Rönsberg haben eine enge Beziehung zum Balkan. Dort wurden Callcenter mit 90 akzentfrei deutsch sprechenden Mitarbeitern aufgebaut, die keine andere Aufgabe hatten, als deutsche Selbständige anzurufen und für Aktien aus dem FQB zu werben. Hierfür wurden entweder selbst Scheinfirmen an die Börse gebracht oder kleinere, bereits börsennotierte Unternehmen verwendet.
Die Betrüger haben sich dort eingekauft und mit dem Verweis auf den dadurch ausgelösten Kursanstieg eine Mär von möglichen Übernahmen, Ölfunden oder außergewöhnlichen Entwicklungen im Bereich der erneuerbaren Energien erzählt, die zu weiteren Kursanstiegen führen würden. „Viele Kunden haben sich irgendwann bereit erklärt, ein paar tausend Euro zu investieren“, sagt Rönsberg.
„Dadurch stieg der Wert dieser Pennystocks und löste weitere Begehrlichkeiten der Anleger aus, begleitet von entsprechenden Werbeanrufen aus Serbien.“ Irgendwann stiegen die Betrüger dann wieder aus, der Kurs fiel ins Bodenlose zurück, und die deutschen Privatanleger verloren Engagements von gelegentlich mehr als 1 Million Euro.
Mittlerweile sind in Serbien mehr als 90 Verdächtige verhaftet worden. Die Zahl der Betrugsnetzwerke, bei denen mit gefälschtem Briefpapier der Eindruck erweckt wird, es handele sich um seriöse Finanzfirmen aus London, reicht jedoch auch bis Südostasien. Durch die strengere Regulierung der Börse dürfte das Geschäft der Betrüger nun deutlich erschwert werden.
Lange konnten Betrüger im First Quotation Board ihr Unwesen treiben. In einer Woche ist Schluss. Dann macht die Deutsche Börse das Handelssegment dicht, nachdem sie lange nachgiebig war.
Lange konnten Betrüger im First Quotation Board ihr Unwesen treiben. In einer Woche ist Schluss. Dann macht die Deutsche Börse das Handelssegment dicht, nachdem sie lange nachgiebig war.
Ab 15. Dezember mistet die Deutsche Börse im Freiverkehr aus
Schließlich gab die Deutsche Börse schon Anfang Februar zum ersten Mal bekannt, dass sie einen Teil des Freiverkehrs, nämlich das First Quotation Board schließen will. Und zwar mit der Begründung, dass das vor vier Jahren gegründete Segment immer mehr Kriminelle anziehen würde. "Wir haben eine massive Häufung von Verdachtsmomenten auf Kurs- und Marktmanipulation, Betrug und Anlagebetrug", sagte damals Michael Zollweg, der Leiter der Handelsüberwachung an der Frankfurter Wertpapierbörse. Die wollte ihren Worten zunächst im dritten Quartal dieses Jahres Taten folgen lassen. Nun wird am 15. Dezember endlich ein Schlussstrich gezogen.
Großes Ausmisten im Freiverkehr
Betroffen sind 309 Unternehmen, die im First Quotation Board gelistet sind. Dazu gehört die Babylon Capital AG. Sie gab vor kurzem ihr bevorstehendes Delisting bekannt und ergänzte: "Vorstand und Aufsichtsrat beraten, ob eine erneute Notiz der Aktien unserer Gesellschaft sinnvoll und realisierbar ist." Außerdem erwäge man ein Aktienrückkaufangebot, um verkaufswilligen Aktionären den Ausstieg zu ermöglichen. Letztendlich lässt das Unternehmen die Anleger aber im Unklaren, was demnächst konkret geschehen soll.
Das First Quotation Board gehört zum Freiverkehr, dem Marktsegment mit den geringsten Transparenzanforderungen. Weitere 30 Unternehmen sind von dort aus in den vergangenen Monaten in das höherqualifizierte Segment des Freiverkehrs aufgestiegen: Den Entry Standard. Dort gelten seit Juli aber strengere Regeln: Unternehmen müssen künftig einen Prospekt vorlegen und über ein Grundkapital in Höhe von 750.000 Euro verfügen. Der Nennwert einer Aktie muss mindestens einen Euro betragen.
Außerdem gelten für die Unternehmen publizistische Pflichten: Sie müssen innerhalb der ersten drei Monate ihre Halbjahresberichte und innerhalb der ersten sechs Monate ihren Jahresabschluss abliefern. Trotzdem gelten die Gesellschaften im Freiverkehr übrigens nicht im strengen Sinne als "börsennotiert".
Regionalbörsen sichern sich ab
Ähnliche Anforderungen müssen Unternehmen erfüllen, die von der Frankfurter zum Beispiel an die Düsseldorfer Börse wechseln wollen. Dort hat etwa die Firma Tantalus Rare Earths AG Fuß gefasst. Im First Quotation Board gebe es eine bunte Mischung, sagt Börsen-Chef Dirk Elberskirch. Darunter seien etliche Unternehmen, die man durchaus aufnehmen könne. Dafür hat der Börsenbetreiber im Sommer extra ein neues Marktsegment geschaffen, nämlich den "Primärmarkt", vergleichbar dem Entry Standard.
Dabei akzeptiert die Börse Düsseldorf neben Prospekten auch Exposés von solchen Unternehmen, stellt aber eine Reihe zusätzlicher Kriterien auf, die die Firmen auch noch erfüllen sollen: Sie müssen ihren Sitz in der EU oder einem Staat mit vergleichbarer Rechtsordnung haben, mindestens 250.000 Euro Grundkapital vorweisen, seit mindestens drei Jahren geschäftstätig sein und die letzten beiden Jahre ein positives Ergebnis erwirtschaftet haben. Ähnlich hat die Berliner Börse die Kriterien für den Freiverkehr nach oben geschraubt.
Auch bei der Börse Stuttgart gab es schon Dutzende Anfragen von Unternehmen, die dort in den Freiverkehr aufgenommen werden wollen. Noch viel mehr Unternehmen aus dem First Quotation Board, nämlich insgesamt 67, haben hier ein Zweitlisting. "Wenn die Voraussetzung für die Zweitnotiz in Stuttgart die Erstnotiz in Frankfurt war, dann verschwinden die Papiere auch hier vom Kurszettel", sagt Oliver Hans, Geschäftsführer der Baden-Württembergischen Wertpapierbörse. Genauso handhaben das die Berliner und die Düsseldorfer Börse. Können First-Quotation-Board-Mitglieder aber erfolgreich ihr Erstlisting an einer anderen Börse durchsetzen, haben sie die Möglichkeit, an der Frankfurter Wertpapierbörse zweitgelistet zu bleiben, und zwar im Quotation Board (ehemals: Second Quotation Board).
Börse wollte sich den Fehler nicht eingestehen
Warum aber plötzlich das große Reinemachen, nachdem die Deutsche Börse im First Quotation Board vier Jahre lang Wildwuchs toleriert hat? Es ging dem Börsenbetreiber nicht nur ums Geld, vermutet Jürgen Kurz, der Pressesprecher der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz im Interview mit boerse.ARD.de. "Noch wichtiger war wohl, dass sie nicht zugeben wollte, einen Fehler gemacht zu haben." So wurde das First Quotation Board zum Tummelplatz für kriminelle Unternehmen.
Bestes Beispiel: Die Firma AsiaPac. Sie entpuppte sich als Scheinfirma und hat im Zuge ihrer offenbar kriminellen Machenschaften bereits dieses Marktsegment verlassen. Andere Unternehmen wie Dynamic Systems Holdings, Meteor, Online Marketing Solutions sind dort nach wie vor gelistet, obwohl sie mit Marktmanipulation in Verbindung gebracht werden.
Hausputz geht zu Lasten der Anleger
Hier hätte die Deutsche Börse längst die Reißleine ziehen sollen, findet Jürgen Kurz von der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz. Außerdem hätte sie längere Übergangsfristen einführen sollen. "Denn wenn Börsenwerte komplett aus dem Handel ausscheiden, können Anleger ihre Aktien nicht mehr an der Börse, sondern nur noch over the counter verkaufen", erklärt der Anlegerschützer, "das ist sehr ärgerlich." Und wenn Anleger kriminellen Unternehmen aufgesessen seien, müssten sie sogar mit einem Totalausfall rechnen.
Dass die Deutsche Börse nun Marktmanipulationen endgültig einen Riegel vorgeschoben hat, glaubt Kurz nicht. Denn die Betrüger werden seiner Meinung nach für ihre Betrügereien noch andere Mittel und Wege finden, auch wenn nun eine Spielwiese für Gauner geschlossen wird.
Lange konnten Betrüger im First Quotation Board ihr Unwesen treiben. In einer Woche ist Schluss. Dann macht die Deutsche Börse das Handelssegment dicht, nachdem sie lange nachgiebig war.
Ab 15. Dezember mistet die Deutsche Börse im Freiverkehr aus
Schließlich gab die Deutsche Börse schon Anfang Februar zum ersten Mal bekannt, dass sie einen Teil des Freiverkehrs, nämlich das First Quotation Board schließen will. Und zwar mit der Begründung, dass das vor vier Jahren gegründete Segment immer mehr Kriminelle anziehen würde. "Wir haben eine massive Häufung von Verdachtsmomenten auf Kurs- und Marktmanipulation, Betrug und Anlagebetrug", sagte damals Michael Zollweg, der Leiter der Handelsüberwachung an der Frankfurter Wertpapierbörse. Die wollte ihren Worten zunächst im dritten Quartal dieses Jahres Taten folgen lassen. Nun wird am 15. Dezember endlich ein Schlussstrich gezogen.
Großes Ausmisten im Freiverkehr
Betroffen sind 309 Unternehmen, die im First Quotation Board gelistet sind. Dazu gehört die Babylon Capital AG. Sie gab vor kurzem ihr bevorstehendes Delisting bekannt und ergänzte: "Vorstand und Aufsichtsrat beraten, ob eine erneute Notiz der Aktien unserer Gesellschaft sinnvoll und realisierbar ist." Außerdem erwäge man ein Aktienrückkaufangebot, um verkaufswilligen Aktionären den Ausstieg zu ermöglichen. Letztendlich lässt das Unternehmen die Anleger aber im Unklaren, was demnächst konkret geschehen soll.
Das First Quotation Board gehört zum Freiverkehr, dem Marktsegment mit den geringsten Transparenzanforderungen. Weitere 30 Unternehmen sind von dort aus in den vergangenen Monaten in das höherqualifizierte Segment des Freiverkehrs aufgestiegen: Den Entry Standard. Dort gelten seit Juli aber strengere Regeln: Unternehmen müssen künftig einen Prospekt vorlegen und über ein Grundkapital in Höhe von 750.000 Euro verfügen. Der Nennwert einer Aktie muss mindestens einen Euro betragen.
Außerdem gelten für die Unternehmen publizistische Pflichten: Sie müssen innerhalb der ersten drei Monate ihre Halbjahresberichte und innerhalb der ersten sechs Monate ihren Jahresabschluss abliefern. Trotzdem gelten die Gesellschaften im Freiverkehr übrigens nicht im strengen Sinne als "börsennotiert".
Regionalbörsen sichern sich ab
Ähnliche Anforderungen müssen Unternehmen erfüllen, die von der Frankfurter zum Beispiel an die Düsseldorfer Börse wechseln wollen. Dort hat etwa die Firma Tantalus Rare Earths AG Fuß gefasst. Im First Quotation Board gebe es eine bunte Mischung, sagt Börsen-Chef Dirk Elberskirch. Darunter seien etliche Unternehmen, die man durchaus aufnehmen könne. Dafür hat der Börsenbetreiber im Sommer extra ein neues Marktsegment geschaffen, nämlich den "Primärmarkt", vergleichbar dem Entry Standard.
Dabei akzeptiert die Börse Düsseldorf neben Prospekten auch Exposés von solchen Unternehmen, stellt aber eine Reihe zusätzlicher Kriterien auf, die die Firmen auch noch erfüllen sollen: Sie müssen ihren Sitz in der EU oder einem Staat mit vergleichbarer Rechtsordnung haben, mindestens 250.000 Euro Grundkapital vorweisen, seit mindestens drei Jahren geschäftstätig sein und die letzten beiden Jahre ein positives Ergebnis erwirtschaftet haben. Ähnlich hat die Berliner Börse die Kriterien für den Freiverkehr nach oben geschraubt.
Auch bei der Börse Stuttgart gab es schon Dutzende Anfragen von Unternehmen, die dort in den Freiverkehr aufgenommen werden wollen. Noch viel mehr Unternehmen aus dem First Quotation Board, nämlich insgesamt 67, haben hier ein Zweitlisting. "Wenn die Voraussetzung für die Zweitnotiz in Stuttgart die Erstnotiz in Frankfurt war, dann verschwinden die Papiere auch hier vom Kurszettel", sagt Oliver Hans, Geschäftsführer der Baden-Württembergischen Wertpapierbörse. Genauso handhaben das die Berliner und die Düsseldorfer Börse. Können First-Quotation-Board-Mitglieder aber erfolgreich ihr Erstlisting an einer anderen Börse durchsetzen, haben sie die Möglichkeit, an der Frankfurter Wertpapierbörse zweitgelistet zu bleiben, und zwar im Quotation Board (ehemals: Second Quotation Board).
Börse wollte sich den Fehler nicht eingestehen
Warum aber plötzlich das große Reinemachen, nachdem die Deutsche Börse im First Quotation Board vier Jahre lang Wildwuchs toleriert hat? Es ging dem Börsenbetreiber nicht nur ums Geld, vermutet Jürgen Kurz, der Pressesprecher der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz im Interview mit boerse.ARD.de. "Noch wichtiger war wohl, dass sie nicht zugeben wollte, einen Fehler gemacht zu haben." So wurde das First Quotation Board zum Tummelplatz für kriminelle Unternehmen.
Bestes Beispiel: Die Firma AsiaPac. Sie entpuppte sich als Scheinfirma und hat im Zuge ihrer offenbar kriminellen Machenschaften bereits dieses Marktsegment verlassen. Andere Unternehmen wie Dynamic Systems Holdings, Meteor, Online Marketing Solutions sind dort nach wie vor gelistet, obwohl sie mit Marktmanipulation in Verbindung gebracht werden.
Hausputz geht zu Lasten der Anleger
Hier hätte die Deutsche Börse längst die Reißleine ziehen sollen, findet Jürgen Kurz von der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz. Außerdem hätte sie längere Übergangsfristen einführen sollen. "Denn wenn Börsenwerte komplett aus dem Handel ausscheiden, können Anleger ihre Aktien nicht mehr an der Börse, sondern nur noch over the counter verkaufen", erklärt der Anlegerschützer, "das ist sehr ärgerlich." Und wenn Anleger kriminellen Unternehmen aufgesessen seien, müssten sie sogar mit einem Totalausfall rechnen.
Dass die Deutsche Börse nun Marktmanipulationen endgültig einen Riegel vorgeschoben hat, glaubt Kurz nicht. Denn die Betrüger werden seiner Meinung nach für ihre Betrügereien noch andere Mittel und Wege finden, auch wenn nun eine Spielwiese für Gauner geschlossen wird.
"Der Anleger steht vor dem Nichts!" - Rechtsanwalt Cäsar-Preller aus Wiesbaden ist ehrlich betroffen über die finanzielle Katastrophe, die über einen von ihm betreuten Anleger herein gebrochen ist. Dem Anleger wurden Aktien im Wert von rund 230.000 Euro verkauft, die an der Frankfurter Börse im "First Quotation Board" gehandelt wurden. Dieses Board war angelegt worden, um jungen und kreativen Aktiengesellschaften Start- und Entwicklungsmöglichkeiten zu geben. Mit der Zeit stellte sich aber heraus, dass das Board mehr und mehr zum Tummelplatz zweifelhafter Angebote wurde und die Frankfurter Börse schloss diesen Handelsplatz Mitte Dezember des vergangenen Jahres endgültig.
Für den Anleger bedeutet das im schlimmsten Fall: Er kann seine Aktien nicht mehr handeln, also weder Werte einsehen noch verkaufen. Cäsar-Preller: "Mein Mandant sitzt auf einem Haufen Papier - völlig wertlose Aktien!" Diese Form der Kapitalverbrennung will der Wiesbadener Fachanwalt für Bank und Kapitalmarktrecht aber nicht auf sich beruhen lassen. Er bereitet eine Klage gegen die Vermittler vor.
Zur Börsenzulassung mussten "Penny Stocks" und andere windige Finanzmarktprodukte lediglich eine Gebühr in Höhe von 750 Euro und anschließend eine Listinggebühr von 2500 Euro im Jahr zahlen. "Für Betrüger eine förmliche Einladung zum Kapitalbetrug ohne großen Mitteleinsatz", so Cäsar-Preller. Zum Glück reagierte die Börse - für viele Anleger aber leider nicht rechtzeitig.
“Wir wollen mit der Schließung dieses Segments Schaden vom Börsenplatz Frankfurt abwenden“, zitierte die FAZ im Dezember Alexander Höptner, Leiter des Primärmarktgeschäfts der Deutschen Börse. „Wir verlieren dadurch zwar in geringem Maße Handelsumsätze, dies dient jedoch letztlich dem Anlegerschutz und der Reputation des Finanzstandorts Frankfurt.“
Als Anleger hatte Glück, wessen Aktien an einem anderen Ort oder an einem verlässlicheren Board weiter gehandelt wurden. Viele unseriöse Aktien fanden allerdings keinen neuen Handelsplatz Die Anleger-Verluste am First Quotation Board dürften sich auf weit über 100 Millionen Euro belaufen, vermutet Cäsar-Preller. Beraten und vermittelt wurden diese dubiosen Aktien-Geschäfte mit wackeligen Aktien auch über freie Vermittler oder osteuropäische Call-Center. Oft gab es kurzfristig positive Kursentwicklungen, mit denen interessierte und gutgläubige Anleger überrollt wurden. Cäsar-Preller: "Es ist die übliche Penny-Stocks-Leier: Am Ende gewinnt niemals der Anleger - Geld wird im wahrsten Sinne des Wortes verbrannt!"
Betroffenen rät der Anwalt dazu, die Haftungsverpflichtung der Berater zu prüfen! Wer als Berater in 2012 Aktien des nun geschlossenen Boards verkauft hat, muss um die Gefahren und Risiken gewusst haben, ist sich Cäsar-Preller gewiss. Interessierten Anlegern kann eine Liste der betroffenen Aktien zugesandt werden.
Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller
Für den Anleger bedeutet das im schlimmsten Fall: Er kann seine Aktien nicht mehr handeln, also weder Werte einsehen noch verkaufen. Cäsar-Preller: "Mein Mandant sitzt auf einem Haufen Papier - völlig wertlose Aktien!" Diese Form der Kapitalverbrennung will der Wiesbadener Fachanwalt für Bank und Kapitalmarktrecht aber nicht auf sich beruhen lassen. Er bereitet eine Klage gegen die Vermittler vor.
Zur Börsenzulassung mussten "Penny Stocks" und andere windige Finanzmarktprodukte lediglich eine Gebühr in Höhe von 750 Euro und anschließend eine Listinggebühr von 2500 Euro im Jahr zahlen. "Für Betrüger eine förmliche Einladung zum Kapitalbetrug ohne großen Mitteleinsatz", so Cäsar-Preller. Zum Glück reagierte die Börse - für viele Anleger aber leider nicht rechtzeitig.
“Wir wollen mit der Schließung dieses Segments Schaden vom Börsenplatz Frankfurt abwenden“, zitierte die FAZ im Dezember Alexander Höptner, Leiter des Primärmarktgeschäfts der Deutschen Börse. „Wir verlieren dadurch zwar in geringem Maße Handelsumsätze, dies dient jedoch letztlich dem Anlegerschutz und der Reputation des Finanzstandorts Frankfurt.“
Als Anleger hatte Glück, wessen Aktien an einem anderen Ort oder an einem verlässlicheren Board weiter gehandelt wurden. Viele unseriöse Aktien fanden allerdings keinen neuen Handelsplatz Die Anleger-Verluste am First Quotation Board dürften sich auf weit über 100 Millionen Euro belaufen, vermutet Cäsar-Preller. Beraten und vermittelt wurden diese dubiosen Aktien-Geschäfte mit wackeligen Aktien auch über freie Vermittler oder osteuropäische Call-Center. Oft gab es kurzfristig positive Kursentwicklungen, mit denen interessierte und gutgläubige Anleger überrollt wurden. Cäsar-Preller: "Es ist die übliche Penny-Stocks-Leier: Am Ende gewinnt niemals der Anleger - Geld wird im wahrsten Sinne des Wortes verbrannt!"
Betroffenen rät der Anwalt dazu, die Haftungsverpflichtung der Berater zu prüfen! Wer als Berater in 2012 Aktien des nun geschlossenen Boards verkauft hat, muss um die Gefahren und Risiken gewusst haben, ist sich Cäsar-Preller gewiss. Interessierten Anlegern kann eine Liste der betroffenen Aktien zugesandt werden.
Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller


