Bankgeheimnis in der Schweiz - Auskunft in Steuersachen
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Bankgeheimnis in der Schweiz - Auskunft in Steuersachen
Schweiz muss bei Steuerhinterziehung Taten vorweisen
Berlin (dpa) - Die SPD hat die Schweiz vor einer weiteren Hinhaltetaktik im Kampf gegen die grenzüberschreitende Steuerhinterziehung gewarnt. «Den vielen schönen Worten aus der Schweiz müssen jetzt auch die entsprechen Taten folgen», sagte SPD-Fraktions-Vize Joachim Poß am Samstag der Deutschen Presse-Agentur dpa. Es dürfe dem Nachbarland nicht gelingen, sich «wieder aus der Zange» zu winden. «Wir lassen uns von den feinen Schweizer Bankern, den Liechtensteinern und anderen nicht mehr das Blaue vom Himmel erzählen», erklärte der SPD-Finanzexperte. Die Schweizer Außenministerin Micheline Calmy-Rey wird am Mittwoch in Berlin erwartet, wo sie im anhaltenden Streit über Steuerflucht und das Bankgeheimnis die künftige Position ihres Landes präzisieren will.
Nach den Worten von Poß darf es bei der auch von der neuen US-Regierung forcierten Austrocknung von Steueroasen «keine faulen Kompromisse» geben. Auf dem G20-Gipfel in London müsse dieses Thema ganz oben auf der Agenda stehen. «In den Steueroasen manifestiert sich die grenzüberschreitende Steuerhinterziehung. Deshalb muss der Druck auf diese Oasen in Europa und Übersee verstärkt werden», sagte der SPD-Politiker. Adressat dafür sei auch die britische Regierung und das Londoner Finanzzentrum. Die Union forderte Poß auf, den Gesetzentwurf von Finanzminister Peer Steinbrück (SPD) gegen Steuerhinterziehung nicht weiter zu blockieren.
Gespräch: Joachim Schucht, dpa
Schwarze Liste der Steueroasen
Intaktes Bankgeheimnis
Steueroasen austrocknen - Gesetzentwurf
Bankgeheimnis und Steuerparadiese
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Berlin (dpa) - Die SPD hat die Schweiz vor einer weiteren Hinhaltetaktik im Kampf gegen die grenzüberschreitende Steuerhinterziehung gewarnt. «Den vielen schönen Worten aus der Schweiz müssen jetzt auch die entsprechen Taten folgen», sagte SPD-Fraktions-Vize Joachim Poß am Samstag der Deutschen Presse-Agentur dpa. Es dürfe dem Nachbarland nicht gelingen, sich «wieder aus der Zange» zu winden. «Wir lassen uns von den feinen Schweizer Bankern, den Liechtensteinern und anderen nicht mehr das Blaue vom Himmel erzählen», erklärte der SPD-Finanzexperte. Die Schweizer Außenministerin Micheline Calmy-Rey wird am Mittwoch in Berlin erwartet, wo sie im anhaltenden Streit über Steuerflucht und das Bankgeheimnis die künftige Position ihres Landes präzisieren will.
Nach den Worten von Poß darf es bei der auch von der neuen US-Regierung forcierten Austrocknung von Steueroasen «keine faulen Kompromisse» geben. Auf dem G20-Gipfel in London müsse dieses Thema ganz oben auf der Agenda stehen. «In den Steueroasen manifestiert sich die grenzüberschreitende Steuerhinterziehung. Deshalb muss der Druck auf diese Oasen in Europa und Übersee verstärkt werden», sagte der SPD-Politiker. Adressat dafür sei auch die britische Regierung und das Londoner Finanzzentrum. Die Union forderte Poß auf, den Gesetzentwurf von Finanzminister Peer Steinbrück (SPD) gegen Steuerhinterziehung nicht weiter zu blockieren.
Gespräch: Joachim Schucht, dpa
Schwarze Liste der Steueroasen
Intaktes Bankgeheimnis
Steueroasen austrocknen - Gesetzentwurf
Bankgeheimnis und Steuerparadiese
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Torpedo
inaktiv
Bankgeheimnis in der Schweiz - Auskunft in Steuersachen
Viele Deutsche Politiker, welche ihren Mund in Zeiten des Wahlkampfes weit aufreissen, um von ihren eigenen Problemen abzulenken, kennen das Schweizer Bankgeheimnis nicht, welches ein Bankkundengeheimnis ist und den Bürger vor dem gierigen Zugriff sowie Ausforschung durch die Behörden schützt. Wir Schweizer sind noch etwas schlauer und geben uns nicht der Willkür von Behörden und Politikern preis.
Vor der eigenen Türe wischen wäre frü Peer Steinbrück und andere Maulaufreiser sicher besser, denn wir Schweizer können in Deutschland problemlos unser Geld deponieren und es damit unserem Fiskus entziehen. Wie sagt der Vorlksmund zu solchem Gebaren? "Mit gespaltener Zunge sprechen!" -- Es wird bekanntlich nirgends so gelogen, wie in der Politik.
Dass die Schweiz sich als Steuereintreiber für die Bundesrepublik Deutschland betätigt, wir in diesem Zusammenhang von den marktschreienden Politikern gefliessentlich verschwiegen. Deutschland sollte seine Bürger mit einem besseren Steuersystem beglücken, welches mündigen Bürgerinnen und Bürgern angemessen ist und sich ein Beispiel an der Schweiz nehmen!
Vor der eigenen Türe wischen wäre frü Peer Steinbrück und andere Maulaufreiser sicher besser, denn wir Schweizer können in Deutschland problemlos unser Geld deponieren und es damit unserem Fiskus entziehen. Wie sagt der Vorlksmund zu solchem Gebaren? "Mit gespaltener Zunge sprechen!" -- Es wird bekanntlich nirgends so gelogen, wie in der Politik.
Dass die Schweiz sich als Steuereintreiber für die Bundesrepublik Deutschland betätigt, wir in diesem Zusammenhang von den marktschreienden Politikern gefliessentlich verschwiegen. Deutschland sollte seine Bürger mit einem besseren Steuersystem beglücken, welches mündigen Bürgerinnen und Bürgern angemessen ist und sich ein Beispiel an der Schweiz nehmen!
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EU-Kommissar Laszlo Kovacs fordert ein neues Abkommen über Betrugsbegkämpfung.
In der Debatte um Steuerhinterziehung meldete sich die EU-Kommission gestern in Brüssel mit einem Strategiepapier zu Wort. Das Dokument listet auf, wie die EU den Kampf gegen Steuerflucht intern wie auch auf internationaler Ebene verschärfen könnte.
Letzteres will sie erreichen, indem sie ein Instrumentarium von Sanktionen gegen nicht-kooperative Steuergebiete entwickelt, das allerdings nicht näher umschrieben wird. Vor allem aber möchte Brüssel in Verträgen mit Drittstaaten Klauseln zur Kooperation in Steuerfragen einbauen.
Einer der Testfälle wird die Schweiz sein. EU-Steuerkommissar Laszlo Kovacs bekräftigte die bereits bekannte Absicht der EU-Kommission, die Auskunft auf Anfrage bei Steuerhinterziehung in einem Vertrag mit der Schweiz zu regeln.
"Die EU-Kommission will keinen Krieg gegen die Schweiz führen", beteuerte er. "Wir wollen nur das verantwortungsvolle Handeln im Steuerbereich regeln." Konkret möchte Brüssel das bilaterale Betrugsbekämpfungs-Abkommen von 2004 anpassen. Er habe zur Kenntnis genommen, dass Aussenministerin Micheline Calmy-Rey das Ansinnen aus Brüssel bereits öffentlich zurückgewiesen habe, sagte Kovacs, er wolle dies aber nicht kommentieren.
Bern will die Kooperation bei Steuerhinterziehung nicht in einem Vertrag mit der EU, sondern in Doppelbesteuerungs-Abkommen mit jedem Staat einzeln regeln.
Der EU-Steuerkommissar hofft, dass die Finanzminister der EU-Staaten ihm bereits nächsten Dienstag grünes Licht erteilen werden. Ein formelles Mandat der EU-Staaten für Verhandlungen mit der Schweiz strebt er noch vor der Sommerpause an. "Ich bin zu 100 Prozent sicher, dass wir das Mandat erhalten werden", betonte Kovacs.
Ganz so sicher ist dies jedoch nicht. "Dies liegt nicht in der Kompetenz der EU-Kommission", kritisierte der belgische Finanzminister Didier Reynders am Montagabend gegenüber Radio Suisse Romande. Reynders dürfte verärgert sein, dass die OECD auch Belgien auf die graue Liste der Steueroasen gesetzt hat.
Die EU-Bankgeheimnis-Länder Luxemburg und Österreich haben zudem ein sehr direktes Motiv gegen ein Abkommen mit der Schweiz: Sie müssen sich dem EU-internen, automatischen Informationsaustausch über Bankkunden anschliessen, sobald die Schweiz und vier Ministaaten wie Andorra den Informationsaustausch auf Anfrage in Verträgen mit der EU akzeptieren. So will es eine Klausel in der EU-Zinsbesteuerungs-Richtlinie, die Kovacs gestern freimütig zitierte. Diese Klausel macht die Schweiz zu einem Dominostein in einem EU-internen Konflikt.
Luxemburg und Österreich müssten die Daten von Bankkunden aus anderen EU-Ländern dann automatisch an deren Heimatstaaten liefern. Die Schweiz hingegen müsste nur tun, was sie bereits versprochen hat: In Einzelfällen auf Anfrage Amtshilfe leisten.
Allerdings dürfte es nur eine Frage der Zeit sein, bis die EU in einem zweiten Schritt fordern würde, dass sich auch die Schweiz am automatischen Informationsaustausch beteiligt.
Bern kann deshalb nur hoffen, dass Luxemburg, Österreich oder ein anderer EU-Staat ein Veto gegen Verhandlungen mit der Schweiz einlegt. Aus eigener Kraft wird sich die Schweiz kaum gegen Verhandlungen mit der EU wehren können - für reine Verweigerungstaktik ist der politische Druck nach wie vor zu hoch.
(Swissinfo)
Stichworte: Steuerhinterziehung , Steuertrick ,
In der Debatte um Steuerhinterziehung meldete sich die EU-Kommission gestern in Brüssel mit einem Strategiepapier zu Wort. Das Dokument listet auf, wie die EU den Kampf gegen Steuerflucht intern wie auch auf internationaler Ebene verschärfen könnte.
Letzteres will sie erreichen, indem sie ein Instrumentarium von Sanktionen gegen nicht-kooperative Steuergebiete entwickelt, das allerdings nicht näher umschrieben wird. Vor allem aber möchte Brüssel in Verträgen mit Drittstaaten Klauseln zur Kooperation in Steuerfragen einbauen.
Einer der Testfälle wird die Schweiz sein. EU-Steuerkommissar Laszlo Kovacs bekräftigte die bereits bekannte Absicht der EU-Kommission, die Auskunft auf Anfrage bei Steuerhinterziehung in einem Vertrag mit der Schweiz zu regeln.
"Die EU-Kommission will keinen Krieg gegen die Schweiz führen", beteuerte er. "Wir wollen nur das verantwortungsvolle Handeln im Steuerbereich regeln." Konkret möchte Brüssel das bilaterale Betrugsbekämpfungs-Abkommen von 2004 anpassen. Er habe zur Kenntnis genommen, dass Aussenministerin Micheline Calmy-Rey das Ansinnen aus Brüssel bereits öffentlich zurückgewiesen habe, sagte Kovacs, er wolle dies aber nicht kommentieren.
Bern will die Kooperation bei Steuerhinterziehung nicht in einem Vertrag mit der EU, sondern in Doppelbesteuerungs-Abkommen mit jedem Staat einzeln regeln.
Der EU-Steuerkommissar hofft, dass die Finanzminister der EU-Staaten ihm bereits nächsten Dienstag grünes Licht erteilen werden. Ein formelles Mandat der EU-Staaten für Verhandlungen mit der Schweiz strebt er noch vor der Sommerpause an. "Ich bin zu 100 Prozent sicher, dass wir das Mandat erhalten werden", betonte Kovacs.
Ganz so sicher ist dies jedoch nicht. "Dies liegt nicht in der Kompetenz der EU-Kommission", kritisierte der belgische Finanzminister Didier Reynders am Montagabend gegenüber Radio Suisse Romande. Reynders dürfte verärgert sein, dass die OECD auch Belgien auf die graue Liste der Steueroasen gesetzt hat.
Die EU-Bankgeheimnis-Länder Luxemburg und Österreich haben zudem ein sehr direktes Motiv gegen ein Abkommen mit der Schweiz: Sie müssen sich dem EU-internen, automatischen Informationsaustausch über Bankkunden anschliessen, sobald die Schweiz und vier Ministaaten wie Andorra den Informationsaustausch auf Anfrage in Verträgen mit der EU akzeptieren. So will es eine Klausel in der EU-Zinsbesteuerungs-Richtlinie, die Kovacs gestern freimütig zitierte. Diese Klausel macht die Schweiz zu einem Dominostein in einem EU-internen Konflikt.
Luxemburg und Österreich müssten die Daten von Bankkunden aus anderen EU-Ländern dann automatisch an deren Heimatstaaten liefern. Die Schweiz hingegen müsste nur tun, was sie bereits versprochen hat: In Einzelfällen auf Anfrage Amtshilfe leisten.
Allerdings dürfte es nur eine Frage der Zeit sein, bis die EU in einem zweiten Schritt fordern würde, dass sich auch die Schweiz am automatischen Informationsaustausch beteiligt.
Bern kann deshalb nur hoffen, dass Luxemburg, Österreich oder ein anderer EU-Staat ein Veto gegen Verhandlungen mit der Schweiz einlegt. Aus eigener Kraft wird sich die Schweiz kaum gegen Verhandlungen mit der EU wehren können - für reine Verweigerungstaktik ist der politische Druck nach wie vor zu hoch.
(Swissinfo)
Stichworte: Steuerhinterziehung , Steuertrick ,
Die Schweiz zahlt einen hohen Preis für ihre Weigerung, freiwillig auf das Bankgeheimnis in Form einer absurden Unterscheidung von Steuerbetrug und Steuerhinterziehung zu verzichten
Hätten die Grossbanken und die von diesen mitfinanzierten bürgerlichen Parteien in den letzten Jahrzehnten und Jahren auf die Linke gehört, wäre der Schweiz eine Reihe von Problemen erspart geblieben. Erstens hat die Annahme von Milliarden von Steuerfluchtgeldern aus aller Welt zur ungesunden Aufblähung von Banken wie der UBS beigetragen. Zweitens würde der Schweizer Finanzplatz nicht in jener Bredouille stecken, in die er sich in seiner masslosen Gier, rücksichtslosen Arroganz und ethikfreien Geschäftstüchtigkeit manövriert hat.
Was für das Bankgeheimnis gilt, gilt auch für die Zuger Steuerprivilegien zugunsten ausländischer Gesellschaften, insbesondere für die Briefkastenfirmen genannten Domizilgesellschaften. Wenn die bürgerliche Mehrheiten von Zugs Regierungs- und Kantonsrat nicht rechtzeitig ethisch und politisch unhaltbare Einrichtungen wie das Domizil-Privileg und Praktiken wie das Steuerdumping aufgeben, werden sie den Kanton Zug in eine ähnliche Sackgasse führen, wie die UBS die Schweiz manövriert hat. Zug braucht eine faire, transparente und mit internationalen Regeln kompatible Steuer- und Wirtschaftspolitik. Nur mit einer Aufhebung der unhaltbar gewordenen Ungleichbehandlung von in- und ausländischen Firmen kann das Wohlergehen von Gesellschaft und Wirtschaft langfristig gesichert werden.
"Steuervermeidung" auf Kosten der Dritten Welt
Seit Jahrzehnten kritisieren wir die rechtsbürgerliche Steuerdumpingpolitik als höchst unsolidarisch gegenüber anderen Kantonen und Ländern, insbesondere gegenüber der Dritten Welt. Jede Million, die beispielsweise ein Rohstoffkonzern nicht in Peru oder Bolivien oder in Afrika, sondern in Zug versteuert, fehlt in diesen Ländern für das Bildungs- oder Gesundheitswesen oder die Nahrungsmittelverbilligung, kostet also Menschenleben. Gemäss der Studie "Death and taxes" der christlichen Hilfsorganisation "Christian Aid" gingen 2008 der Dritten Welt allein durch "Steuervermeidung von Konzernen", wie dies Zuger Rohstoffmultis praktizieren, 160 Milliarden Dollar verloren. Wie vielen Kindern wurde damit das Recht auf ein würdiges Leben verweigert? Und in Europa entzieht die Steuerflucht in Steueroasen, wie Zug eine ist, den anderen Ländern die materielle Basis für Investitionen in Bildung, Gesundheit, Infrastruktur oder sozialen Ausgleich.
Aber auch für die Schweiz werden Steueroasen und die Pauschalsteuer immer mehr zu einer Belastung. Den Preis für die inländische Bevorteilung von ausländischen gemischten Gesellschaften und Briefkastenfirmen bezahlt unter anderem die volkswirtschaftlich viel wichtigere Exportwirtschaft. Zudem sind das Bankgeheimnis und die Steueroasen zu einer aussenpolitischen Hypothek geworden, welche unser Land zunehmend isolieren und in Verruf bringen. Zug und die anderen Kantone, in denen ausländische Firmen gegenüber inländischen steuerlich privilegiert werden, sollen die Ungleichbehandlung aufgeben, bevor sie dazu gezwungen werden. Wohin die Bevorteilung der Finanz- und Handelsbranche führt, zeigt sich heute mit aller Dramatik in England. Aber auch im Inland führen Steuerprivilegien und Steuerwettbewerb zu kantonalen Ungleichheiten, die eines Gemeinwesens unwürdig sind.
Reiche Neuzuzüger verdrängen Zuger Familien aus dem Zugerland
Die Steuerprivilegien schaffen aber auch viele Benachteiligte im Kanton Zug selber. Nicht nur reiche Neuzuzüger verdrängen Zuger Familien aus dem Zugerland. Auch Briefkastenfirmen und gemischte Gesellschaften verteuern unser Leben. Die tiefen Steuern, insbesondere für Reiche und für privilegierte Firmen, führen zu derart hohen Boden- und Wohnkosten, dass die meisten Zugerinnen und Zuger bei der Miete mehr drauf zahlen, als sie bei den Steuern einsparen.
Aus diesem Grund ist der Kanton Zug laut einer aktuellen Studie der Crédit Suisse (CS) in Sachen verfügbarem Haushalt-Einkommen auf den 18. von 26 Plätzen zurück gefallen. Und das beim gehobenen Mittelstand (Jahreseinkommen von 150.000 Franken / Vermögen von 300.000 Franken / Eigenheimbesitzer). Es ist leicht auszurechnen, dass Wenig- und Normalverdienende in Zug noch schlechter gestellt sind. Nur eine kleine Minderheit von Grossimmobilienbesitzenden, Superreichen und Wirtschaftsanwälten, die mit wenig Aufwand viel Geld verdienen können, profitiert von der Zuger Steueroase. Hinzu kommen die negativen Folgen des enthemmten Wachstums in Form von Mehrverkehr, Zubetonierung von Grünflächen und den damit einher gehenden Umweltschäden sowie Einbussen der Lebensqualität.
Steuerliche Ungleichbehandlung auch von Firmen aufheben
Auch realpolitisch werden Steuerprivilegien immer unhaltbarer. Was für das Bankgeheimnis gilt, gilt auch für die Steueroasen: Sie bauen auf Sand. Am Weltfinanzgipfel vom 2. April 2009 in London dürfte zum nächsten Grossangriff auf Steueroasen geblasen werden. Wem die soziale, ökologische wie auch ökonomische Zukunft unseres Kantons und unseres Landes ein Anliegen ist, der vollzieht eine steuerpolitische Kehrtwende, bevor es zu spät ist.
Aus diesem Grund machen sich die Alternativen stark für die rechtzeitige und freiwillige Aufhebung von Steuerprivilegien wie das Domizilprivileg für Briefkastenfirmen. Im Interesse der Steuergerechtigkeit, aber auch einer nachhaltigen Entwicklung unseres Kantons werden wir entsprechende Vorstösse einreichen. Zudem unterstützen wir die Steuergerechtigkeits-Initiative der SP Schweiz, für die wir bereits Unterschriften gesammelt haben. Weiter setzen wir uns mit Entwicklungsorganisationen, Drittweltgruppen und Netzwerken wie "Tax Justice Network" ein für eine Aufhebung aller Steueroasen inner- und ausserhalb Europas. Deren Hauptleidtragende sind die Ärmsten der Welt.
Wer einen Kanton Zug, eine Schweiz und eine Welt will, in der die sozialen Gräben nicht noch grösser werden, in der keine platzenden Finanzblasen die reale Wirtschaft in den Abgrund mitreissen, setzt sich ein für eine wirtschafts-, finanz- und steuerpolitische Wende. Statt Privilegien für reiche Minderheiten braucht es mehr Fairness und Gerechtigkeit für alle.
Quelle: (zio.ch / Josef Lang)
Hätten die Grossbanken und die von diesen mitfinanzierten bürgerlichen Parteien in den letzten Jahrzehnten und Jahren auf die Linke gehört, wäre der Schweiz eine Reihe von Problemen erspart geblieben. Erstens hat die Annahme von Milliarden von Steuerfluchtgeldern aus aller Welt zur ungesunden Aufblähung von Banken wie der UBS beigetragen. Zweitens würde der Schweizer Finanzplatz nicht in jener Bredouille stecken, in die er sich in seiner masslosen Gier, rücksichtslosen Arroganz und ethikfreien Geschäftstüchtigkeit manövriert hat.
Was für das Bankgeheimnis gilt, gilt auch für die Zuger Steuerprivilegien zugunsten ausländischer Gesellschaften, insbesondere für die Briefkastenfirmen genannten Domizilgesellschaften. Wenn die bürgerliche Mehrheiten von Zugs Regierungs- und Kantonsrat nicht rechtzeitig ethisch und politisch unhaltbare Einrichtungen wie das Domizil-Privileg und Praktiken wie das Steuerdumping aufgeben, werden sie den Kanton Zug in eine ähnliche Sackgasse führen, wie die UBS die Schweiz manövriert hat. Zug braucht eine faire, transparente und mit internationalen Regeln kompatible Steuer- und Wirtschaftspolitik. Nur mit einer Aufhebung der unhaltbar gewordenen Ungleichbehandlung von in- und ausländischen Firmen kann das Wohlergehen von Gesellschaft und Wirtschaft langfristig gesichert werden.
"Steuervermeidung" auf Kosten der Dritten Welt
Seit Jahrzehnten kritisieren wir die rechtsbürgerliche Steuerdumpingpolitik als höchst unsolidarisch gegenüber anderen Kantonen und Ländern, insbesondere gegenüber der Dritten Welt. Jede Million, die beispielsweise ein Rohstoffkonzern nicht in Peru oder Bolivien oder in Afrika, sondern in Zug versteuert, fehlt in diesen Ländern für das Bildungs- oder Gesundheitswesen oder die Nahrungsmittelverbilligung, kostet also Menschenleben. Gemäss der Studie "Death and taxes" der christlichen Hilfsorganisation "Christian Aid" gingen 2008 der Dritten Welt allein durch "Steuervermeidung von Konzernen", wie dies Zuger Rohstoffmultis praktizieren, 160 Milliarden Dollar verloren. Wie vielen Kindern wurde damit das Recht auf ein würdiges Leben verweigert? Und in Europa entzieht die Steuerflucht in Steueroasen, wie Zug eine ist, den anderen Ländern die materielle Basis für Investitionen in Bildung, Gesundheit, Infrastruktur oder sozialen Ausgleich.
Aber auch für die Schweiz werden Steueroasen und die Pauschalsteuer immer mehr zu einer Belastung. Den Preis für die inländische Bevorteilung von ausländischen gemischten Gesellschaften und Briefkastenfirmen bezahlt unter anderem die volkswirtschaftlich viel wichtigere Exportwirtschaft. Zudem sind das Bankgeheimnis und die Steueroasen zu einer aussenpolitischen Hypothek geworden, welche unser Land zunehmend isolieren und in Verruf bringen. Zug und die anderen Kantone, in denen ausländische Firmen gegenüber inländischen steuerlich privilegiert werden, sollen die Ungleichbehandlung aufgeben, bevor sie dazu gezwungen werden. Wohin die Bevorteilung der Finanz- und Handelsbranche führt, zeigt sich heute mit aller Dramatik in England. Aber auch im Inland führen Steuerprivilegien und Steuerwettbewerb zu kantonalen Ungleichheiten, die eines Gemeinwesens unwürdig sind.
Reiche Neuzuzüger verdrängen Zuger Familien aus dem Zugerland
Die Steuerprivilegien schaffen aber auch viele Benachteiligte im Kanton Zug selber. Nicht nur reiche Neuzuzüger verdrängen Zuger Familien aus dem Zugerland. Auch Briefkastenfirmen und gemischte Gesellschaften verteuern unser Leben. Die tiefen Steuern, insbesondere für Reiche und für privilegierte Firmen, führen zu derart hohen Boden- und Wohnkosten, dass die meisten Zugerinnen und Zuger bei der Miete mehr drauf zahlen, als sie bei den Steuern einsparen.
Aus diesem Grund ist der Kanton Zug laut einer aktuellen Studie der Crédit Suisse (CS) in Sachen verfügbarem Haushalt-Einkommen auf den 18. von 26 Plätzen zurück gefallen. Und das beim gehobenen Mittelstand (Jahreseinkommen von 150.000 Franken / Vermögen von 300.000 Franken / Eigenheimbesitzer). Es ist leicht auszurechnen, dass Wenig- und Normalverdienende in Zug noch schlechter gestellt sind. Nur eine kleine Minderheit von Grossimmobilienbesitzenden, Superreichen und Wirtschaftsanwälten, die mit wenig Aufwand viel Geld verdienen können, profitiert von der Zuger Steueroase. Hinzu kommen die negativen Folgen des enthemmten Wachstums in Form von Mehrverkehr, Zubetonierung von Grünflächen und den damit einher gehenden Umweltschäden sowie Einbussen der Lebensqualität.
Steuerliche Ungleichbehandlung auch von Firmen aufheben
Auch realpolitisch werden Steuerprivilegien immer unhaltbarer. Was für das Bankgeheimnis gilt, gilt auch für die Steueroasen: Sie bauen auf Sand. Am Weltfinanzgipfel vom 2. April 2009 in London dürfte zum nächsten Grossangriff auf Steueroasen geblasen werden. Wem die soziale, ökologische wie auch ökonomische Zukunft unseres Kantons und unseres Landes ein Anliegen ist, der vollzieht eine steuerpolitische Kehrtwende, bevor es zu spät ist.
Aus diesem Grund machen sich die Alternativen stark für die rechtzeitige und freiwillige Aufhebung von Steuerprivilegien wie das Domizilprivileg für Briefkastenfirmen. Im Interesse der Steuergerechtigkeit, aber auch einer nachhaltigen Entwicklung unseres Kantons werden wir entsprechende Vorstösse einreichen. Zudem unterstützen wir die Steuergerechtigkeits-Initiative der SP Schweiz, für die wir bereits Unterschriften gesammelt haben. Weiter setzen wir uns mit Entwicklungsorganisationen, Drittweltgruppen und Netzwerken wie "Tax Justice Network" ein für eine Aufhebung aller Steueroasen inner- und ausserhalb Europas. Deren Hauptleidtragende sind die Ärmsten der Welt.
Wer einen Kanton Zug, eine Schweiz und eine Welt will, in der die sozialen Gräben nicht noch grösser werden, in der keine platzenden Finanzblasen die reale Wirtschaft in den Abgrund mitreissen, setzt sich ein für eine wirtschafts-, finanz- und steuerpolitische Wende. Statt Privilegien für reiche Minderheiten braucht es mehr Fairness und Gerechtigkeit für alle.
Quelle: (zio.ch / Josef Lang)
Torpedo
inaktiv
Geldgierige Angriffe auf die Schweiz -- ein Hohn
EU-Kommissar Laszlo Kovacs fordert ein neues Abkommen über Betrugsbegkämpfung.
Stichworte: Steuerhinterziehung , Steuertrick
All' die irrwitzigen Ansinnen und Angriffe auf die Schweiz und ihr teils weltweit bestes Rechtssystem, um nur die Geldwäschereibekämpfung zu nennen, werden nichts fruchten und sind hauptsächlich Wahlgeplänkel vor den grossen Wahlen in Deutschland und in die Europäische Kommission. Dass der schweizer Bundesrat teils in Übertretung seiner Befugnisse enorme Verhandlungsschwäche gezeigt und Fehlleistungen begangen hat, ändert nichts daran, dass last but not least in der Schweiz das Schweizervolk entscheidet, was zu tun ist und nicht fernab vom Volkswillen politisierende sowie lobbyierende Politgrössen.
Weil sich das Schweizervolk zugesteht, den Durchblick durch die stets wachsende Gesetzesflut --auch in Steuersachen-- nicht mehr zu haben, attestiert es mit dem Regulativ "Steuerhinterziehung", sich nicht à tout prix zu kriminalisieren, nur weil dem Steuerzahler ein Fauxpas unterlaufen ist; bewusst oder unbewussst sei dahin gestellt, denn ein Faux pas ist eben kein Verbrechen! Letztendlich muss sich der Bürger von seiner politischen Führung ernst genommen und als Rechtspersönlichkeit an seinem Steuerwohnsitz wohl fühlen. Wenn Politiker diesen Grundsatz in Überschätzung ihrer Persönlichkeit missachten, dann suchen sich ihre Bürger bessere Auswege -- und die bietet die Schweiz allemal!
Heute werden teils kleine Vergehen bereits so kriminalisiert, dass sie faktisch mit Mordtaten gleichgestellt sind. Das ist als staatliche Schizophrenie zu bezeichnen und ist in sich bereits kriminelles Verhalten des Staatsapparates gegenüber seinen Bürgern!
Zitat
Die Schweiz zahlt einen hohen Preis für ihre Weigerung, freiwillig auf das Bankgeheimnis in Form einer absurden Unterscheidung von Steuerbetrug und Steuerhinterziehung zu verzichten
Verunsicherte Kunden stellen viele Fragen
Mit den neuen Doppelbesteuerungsabkommen gibt es keinen Unterschied mehr zwischen Steuerhinterziehung und Steuerbetrug.
Deutsch-Schweizerisches Doppelbesteuerungsabkommen (DBA)
Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
Der Bundesrat will die Amtshilfe an andere Länder betreffend Steuerflucht in die Schweiz neu regeln. Doch das geplante Steueramtshilfegesetz sorgt in der Schweiz für Wirbel. Besonders die Kantone wurden enttäuscht. Auch die Presse zeigt sich kritisch.
Am Donnerstag widmen sich sämtliche grösseren Schweizer Zeitungen dem Thema Bankgeheimnis. "Bundesrätin Widmer-Schlumpf gibt beim Bankgeheimnis erneut nach", "Schweiz nimmt OECD-Regeln ohne Einschränkungen an", "Bundesrat mit Salamitaktik", "Zögerliche Strategie" oder "Streit ums Bankgeheimnis verschoben", titeln die Blätter.
"Das Steueramtshilfegesetz ist erst ein Entwurf. Und schon signalisiert Widmer-Schlumpf Einlenken gegenüber der OECD, die wie im Fall UBS Amtshilfe für Gruppen fordert", kritisieren der Tages-Anzeiger und Der Bund.
"In welchem Tempo das Ausland das Schweizer Bankgeheimnis demontiert, wurde gestern erneut klar, als Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf den Entwurf zum neuen Steueramtshilfegesetz vorstellte", so die Zeitung weiter.
Die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) wünsche sich nämlich viel mehr, als im geplanten Schweizer Gesetz vorgesehen sei: "Die Schweiz soll bald auch über ganze Gruppen von Schwarzgeld-Kunden der Banken Auskunft geben, selbst wenn deren Identität nicht bekannt ist."
Dies war zum ersten Mal in einem Sonderabkommen mit den USA der Fall, als die Schweiz den dortigen Steuerbehörden Einsicht in Kundendossiers der Schweizer Grossbank UBS gewähren musste.
"Verbale Rückzugsgefechte"
Tagi und Bund bezeichnen denn auch die Ausführungen der Finanzministerin als "verbale Rückzugsgefechte": "Die Schweiz ist wieder in der Defensive, was Widmer-Schlumpf dazu bewegte, in die Offensive zu gehen. Ihre Devise ist scheinbar: Gruppenanfragen sind nicht zu verhindern, es ist besser, den Schaden zu begrenzen, indem das Mitglied Schweiz in der OECD mitredet, um den Gruppenbegriff mit gleich gesinnten Ländern möglichst eng zu definieren. Ihr Vetorecht dürfte der Schweiz auch diesmal nichts nützen."
Der Bundesrat setze beim "Abschied vom Steuerbankgeheimnis" nach wie vor auf die Politik der kleinen Schritte, kommentiert die Neue Luzerner Zeitung. Für die Landesregierung stehe im Vordergrund, was politisch auch realisierbar sei.
"So dürfte die Bestimmung, wonach Amtshilfe ausschliesslich auf Ersuchen im Einzelfall geleistet wird, wegen der Entwicklung in der OECD bald revisionsbedürftig sein. Vor allzu restriktiven Bestimmungen hatten übrigens nicht nur das linksgrüne Lager, sondern auch die grossen Industriekonzerne gewarnt. Salamitaktik ist ein anderes Wort für Politik der kleinen Schritte, und sie geht bekanntlich nicht immer auf."
Dieser Meinung ist auch die Westschweizer Zeitung Le Temps. Die Schweiz würde gut daran tun, jetzt zu handeln. "Indem sie sich auf Kleinigkeiten versteift, gewinnt die Schweiz nichts."
"Vernünftig"
"Keine Tabuisierung, aber auch kein voreiliges Preisgeben von Terrain. Dieses Vorgehen scheint mit Blick auf die internationale Entwicklung vernünftig", kommentiert die Neue Zürcher Zeitung.
Derzeit seien nämlich das Global Forum und der Europarat daran, eine neuerliche Revision der Auslegung des OECD-Standards auszuarbeiten. "Sie betrifft Anfragen über ganze Gruppen von Steuerpflichtigen, wie sie die Schweiz ausnahmsweise im Fall USA/UBS akzeptierte."
Brüskierte Kantone
Nicht durchsetzen konnten sich beim Gesetzesvorschlag die Kantone. Diese hätten Daten, die sie an ausländische Behörden herausgeben müssen, selber auch gerne benutzt. Mit der Beibehaltung der geltenden Regeln hat sich der Bundesrat aber gegen den Willen der Kantone gestellt.
"Widmer-Schlumpf brüskiert die Kantone", schreiben denn auch Der Bund und Tages-Anzeiger, und zitieren den St. Galler Rechtsprofessor Ulrich Cavelti, der die Haltung des Bundesrats als "schizophren" bezeichnet.
"Künftig müssten die kantonalen Steuerbehörden ihre ausländischen Kollegen unterstützen, wenn diese Amtshilfe bei Verdacht auf Steuerhinterziehung verlangen. Wenn sich dabei herausstelle, dass eine Person auch in der Schweiz hinterzogen habe, blieben ihnen jedoch die Hände gebunden."
Die Schweiz auferlege sich mit dieser Haltung "eine unnötige Selbstbeschränkung", wird zudem Andreas Huber-Schlatter in Tagi und Bund zitiert, der Sekretär der Finanzdirektoren-Konferenz (FDK) der Schweizer Kantone.
Widmer-Schlumpf beschwichtige in diesem Zusammenhang die Kantone "mit dem Hinweis, die Thematik bei der Revision des Steuerstrafrechts wieder aufzunehmen und deren Anliegen dann einzubeziehen".
* Christian Raaflaub, swissinfo.ch
Am Donnerstag widmen sich sämtliche grösseren Schweizer Zeitungen dem Thema Bankgeheimnis. "Bundesrätin Widmer-Schlumpf gibt beim Bankgeheimnis erneut nach", "Schweiz nimmt OECD-Regeln ohne Einschränkungen an", "Bundesrat mit Salamitaktik", "Zögerliche Strategie" oder "Streit ums Bankgeheimnis verschoben", titeln die Blätter.
"Das Steueramtshilfegesetz ist erst ein Entwurf. Und schon signalisiert Widmer-Schlumpf Einlenken gegenüber der OECD, die wie im Fall UBS Amtshilfe für Gruppen fordert", kritisieren der Tages-Anzeiger und Der Bund.
"In welchem Tempo das Ausland das Schweizer Bankgeheimnis demontiert, wurde gestern erneut klar, als Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf den Entwurf zum neuen Steueramtshilfegesetz vorstellte", so die Zeitung weiter.
Die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) wünsche sich nämlich viel mehr, als im geplanten Schweizer Gesetz vorgesehen sei: "Die Schweiz soll bald auch über ganze Gruppen von Schwarzgeld-Kunden der Banken Auskunft geben, selbst wenn deren Identität nicht bekannt ist."
Dies war zum ersten Mal in einem Sonderabkommen mit den USA der Fall, als die Schweiz den dortigen Steuerbehörden Einsicht in Kundendossiers der Schweizer Grossbank UBS gewähren musste.
"Verbale Rückzugsgefechte"
Tagi und Bund bezeichnen denn auch die Ausführungen der Finanzministerin als "verbale Rückzugsgefechte": "Die Schweiz ist wieder in der Defensive, was Widmer-Schlumpf dazu bewegte, in die Offensive zu gehen. Ihre Devise ist scheinbar: Gruppenanfragen sind nicht zu verhindern, es ist besser, den Schaden zu begrenzen, indem das Mitglied Schweiz in der OECD mitredet, um den Gruppenbegriff mit gleich gesinnten Ländern möglichst eng zu definieren. Ihr Vetorecht dürfte der Schweiz auch diesmal nichts nützen."
Der Bundesrat setze beim "Abschied vom Steuerbankgeheimnis" nach wie vor auf die Politik der kleinen Schritte, kommentiert die Neue Luzerner Zeitung. Für die Landesregierung stehe im Vordergrund, was politisch auch realisierbar sei.
"So dürfte die Bestimmung, wonach Amtshilfe ausschliesslich auf Ersuchen im Einzelfall geleistet wird, wegen der Entwicklung in der OECD bald revisionsbedürftig sein. Vor allzu restriktiven Bestimmungen hatten übrigens nicht nur das linksgrüne Lager, sondern auch die grossen Industriekonzerne gewarnt. Salamitaktik ist ein anderes Wort für Politik der kleinen Schritte, und sie geht bekanntlich nicht immer auf."
Dieser Meinung ist auch die Westschweizer Zeitung Le Temps. Die Schweiz würde gut daran tun, jetzt zu handeln. "Indem sie sich auf Kleinigkeiten versteift, gewinnt die Schweiz nichts."
"Vernünftig"
"Keine Tabuisierung, aber auch kein voreiliges Preisgeben von Terrain. Dieses Vorgehen scheint mit Blick auf die internationale Entwicklung vernünftig", kommentiert die Neue Zürcher Zeitung.
Derzeit seien nämlich das Global Forum und der Europarat daran, eine neuerliche Revision der Auslegung des OECD-Standards auszuarbeiten. "Sie betrifft Anfragen über ganze Gruppen von Steuerpflichtigen, wie sie die Schweiz ausnahmsweise im Fall USA/UBS akzeptierte."
Brüskierte Kantone
Nicht durchsetzen konnten sich beim Gesetzesvorschlag die Kantone. Diese hätten Daten, die sie an ausländische Behörden herausgeben müssen, selber auch gerne benutzt. Mit der Beibehaltung der geltenden Regeln hat sich der Bundesrat aber gegen den Willen der Kantone gestellt.
"Widmer-Schlumpf brüskiert die Kantone", schreiben denn auch Der Bund und Tages-Anzeiger, und zitieren den St. Galler Rechtsprofessor Ulrich Cavelti, der die Haltung des Bundesrats als "schizophren" bezeichnet.
"Künftig müssten die kantonalen Steuerbehörden ihre ausländischen Kollegen unterstützen, wenn diese Amtshilfe bei Verdacht auf Steuerhinterziehung verlangen. Wenn sich dabei herausstelle, dass eine Person auch in der Schweiz hinterzogen habe, blieben ihnen jedoch die Hände gebunden."
Die Schweiz auferlege sich mit dieser Haltung "eine unnötige Selbstbeschränkung", wird zudem Andreas Huber-Schlatter in Tagi und Bund zitiert, der Sekretär der Finanzdirektoren-Konferenz (FDK) der Schweizer Kantone.
Widmer-Schlumpf beschwichtige in diesem Zusammenhang die Kantone "mit dem Hinweis, die Thematik bei der Revision des Steuerstrafrechts wieder aufzunehmen und deren Anliegen dann einzubeziehen".
* Christian Raaflaub, swissinfo.ch
Die Schweiz verteidigt ihr Bankgeheimnis mit Händen und Füßen, der Preis dafür steigt aber. Erst vor zwei Wochen wurde mit Deutschland ein Abkommen unterzeichnet, laut dem deutschen Anlegern im Nachbarland 19 bis 34 Prozent ihres Vermögens abgezogen wird. Mit anderen Worten: Wer sein Schwarzgeld in der Schweiz gebunkert hat, muss weiter keine Sorge haben, dass seine Daten an den deutschen Fiskus übermittelt werden, gratis ist die Steuerflucht aber nicht mehr
Die Schweiz liefert die einbehaltene Steuer an Deutschland ab, das sich nun Hoffnungen auf einen zweistelligen Milliardenbetrag machen darf. Die Schweizer Banken müssen zudem eine Vorauszahlung von zwei Milliarden Franken leisten.
Das Internationale Netzwerk Steuergerechtigkeit (TJN) kritisierte diese Vorgangsweise. Die Schweiz versuche, Bemühungen zur Einführung eines automatischen Informationsaustausches auf europäischer Ebene durch separate Abgeltungssteuerabkommen zu umgehen, heißt es.
Im österreichischen Finanzministerium wird die Deutsch-Schweizer-Lösung genau beobachtet. Derzeit wird geprüft, ob man ebenfalls zu derartigen Abkommen greifen soll. Auf europäischer Ebene wird seit Jahren Druck auf Österreich gemacht, das Bankgeheimnis ganz aufzugeben. Gemeinsam mit Luxemburg gehört man zu den letzten Ländern in der EU, die sich gegen einen automatischen Informationsaustausch querlegen und stattdessen ausländische Zinseinkünfte mit einer 35-prozentigen Quellensteuer belasten. Attac-Österreich, das TJN-Mitglied ist, kritisiert diese abwartende Haltung: "Österreichs Position entspricht dabei der Logik eines Diebes der weiter stiehlt, solange die anderen nicht damit aufhören", heißt es.
Noch ist aber ohnehin nicht fix, dass das Abkommen zwischen Deutschland und der Schweiz tatsächlich in Kraft tritt. Die Parlamente müssen nämlich noch zustimmen, und im deutschen Bundesrat, der zweiten Parlamentskammer, müsste die SPD zustimmen, die der Vereinbarung aber sehr kritisch gegenübersteht.
*DER STANDARD
Die Schweiz liefert die einbehaltene Steuer an Deutschland ab, das sich nun Hoffnungen auf einen zweistelligen Milliardenbetrag machen darf. Die Schweizer Banken müssen zudem eine Vorauszahlung von zwei Milliarden Franken leisten.
Das Internationale Netzwerk Steuergerechtigkeit (TJN) kritisierte diese Vorgangsweise. Die Schweiz versuche, Bemühungen zur Einführung eines automatischen Informationsaustausches auf europäischer Ebene durch separate Abgeltungssteuerabkommen zu umgehen, heißt es.
Im österreichischen Finanzministerium wird die Deutsch-Schweizer-Lösung genau beobachtet. Derzeit wird geprüft, ob man ebenfalls zu derartigen Abkommen greifen soll. Auf europäischer Ebene wird seit Jahren Druck auf Österreich gemacht, das Bankgeheimnis ganz aufzugeben. Gemeinsam mit Luxemburg gehört man zu den letzten Ländern in der EU, die sich gegen einen automatischen Informationsaustausch querlegen und stattdessen ausländische Zinseinkünfte mit einer 35-prozentigen Quellensteuer belasten. Attac-Österreich, das TJN-Mitglied ist, kritisiert diese abwartende Haltung: "Österreichs Position entspricht dabei der Logik eines Diebes der weiter stiehlt, solange die anderen nicht damit aufhören", heißt es.
Noch ist aber ohnehin nicht fix, dass das Abkommen zwischen Deutschland und der Schweiz tatsächlich in Kraft tritt. Die Parlamente müssen nämlich noch zustimmen, und im deutschen Bundesrat, der zweiten Parlamentskammer, müsste die SPD zustimmen, die der Vereinbarung aber sehr kritisch gegenübersteht.
*DER STANDARD
Sanwa Holdings glaubt, dass 11 Schweizer Banken sind bereit sind um die Amerikanische Untersuchung über Steuerhinterziehung zu befriedigen, durch die Angabe von den Namen von Amerikanische Bürgern, die, geheimliche Konto haben, sowie die Auszahlung von Milliarden von Dollars.
Die Verhandlungen sind unter eine Ziviluntersuchung,aber die Amerikanische Regierung führt auch kriminelle Untersuchungen über Finanz Anstalten aus, die, wie man denkt, haben Amerikanische Bürgern geholfen haben um Einkommensteuern zu ausweichen. Die Anzahl von Finanzanstalten die Ansiedlungszahlungen machen werden, könnte über die 11, die von der kriminelle Untersuchung betroffen sind, sein.
“Die Schweiz wird gezwungen was als Steuervermeidung qualifiziert ist, wieder zu definieren. Die gegenwärtige Definition, die auf dem 1966 Steuerabkommen mit Amerika, basiert ist, erlaubt Banken Kontoinformationen zu behalten solange es nicht in einem Steuerschwindel oder etwas änliches teil nimmt, was den Banken ein reisigen Rückstand erlaubt”, hat Robert Carter von Sanwa Holdings kommentiert. “Schweizerische Finanzanstalten haben soweit nur Lippenbekenntnisse zu den internationalen Bankverkehrscodes und Methoden gezeigt, und die Amerikanische Ermittlungsbeamte haben davon genug gehabt.”
Man glaubt, dass seit 2009, etwas wie 30,000 Amerikanische Steuerbezahler mit ausländischen offshore Konto, haben ein Angebot mit beschränkte Amnesty aufgenommen, um Strafverfolgung und reduzierte Strafen zu vermeiden, durch die Zurückzahlung von Steuern und die Angabe von wer Ihnen geholfen hat ihres Vermögen von der Regierung zu verbergen.
“Die Amerikanische Untersuchung hat eine riesige Anzahl von Informationen über Schweizer Banken gesammelt, sowie ihre Art von Behandlungen mit Leuten, die ihren Amnesty Programm aufgenommen haben. Es hat, ohne Zweifel die Grundlagen für die letzten Starfverfolgungen gegeben”, hat ein Steuerberater von Sanwa Holdings gesagt.
Die Verhandlungen sind unter eine Ziviluntersuchung,aber die Amerikanische Regierung führt auch kriminelle Untersuchungen über Finanz Anstalten aus, die, wie man denkt, haben Amerikanische Bürgern geholfen haben um Einkommensteuern zu ausweichen. Die Anzahl von Finanzanstalten die Ansiedlungszahlungen machen werden, könnte über die 11, die von der kriminelle Untersuchung betroffen sind, sein.
“Die Schweiz wird gezwungen was als Steuervermeidung qualifiziert ist, wieder zu definieren. Die gegenwärtige Definition, die auf dem 1966 Steuerabkommen mit Amerika, basiert ist, erlaubt Banken Kontoinformationen zu behalten solange es nicht in einem Steuerschwindel oder etwas änliches teil nimmt, was den Banken ein reisigen Rückstand erlaubt”, hat Robert Carter von Sanwa Holdings kommentiert. “Schweizerische Finanzanstalten haben soweit nur Lippenbekenntnisse zu den internationalen Bankverkehrscodes und Methoden gezeigt, und die Amerikanische Ermittlungsbeamte haben davon genug gehabt.”
Man glaubt, dass seit 2009, etwas wie 30,000 Amerikanische Steuerbezahler mit ausländischen offshore Konto, haben ein Angebot mit beschränkte Amnesty aufgenommen, um Strafverfolgung und reduzierte Strafen zu vermeiden, durch die Zurückzahlung von Steuern und die Angabe von wer Ihnen geholfen hat ihres Vermögen von der Regierung zu verbergen.
“Die Amerikanische Untersuchung hat eine riesige Anzahl von Informationen über Schweizer Banken gesammelt, sowie ihre Art von Behandlungen mit Leuten, die ihren Amnesty Programm aufgenommen haben. Es hat, ohne Zweifel die Grundlagen für die letzten Starfverfolgungen gegeben”, hat ein Steuerberater von Sanwa Holdings gesagt.
Ein unsäglicher und unhaltbarer Zustand
Die Bundesländer wehren sich gegen das geplante Steuerabkommen mit der Schweiz. Der Finanzminister von Nordrhein-Westfalen prescht nun vor – und riskiert den offenen Konflikt mit Wolfgang Schäuble
Lustig, wie Max Rau da vor den Journalisten sitzt. Das Haar wölbt sich als Pudelfrisur über der großen Brille, die Stimme ist nuschelig. Als Rau in seinem schwer konsumierbaren Kölsch zu reden begonnen hat, ist er nicht mehr zu stoppen. „Das ist ein unsäglicher und unhaltbarer Zustand“, nuschelt sich der Chef der Kölner Steuerfahndung in Rage, „das ist ein krasser Verstoß gegen die Grundsätze der Steuergerechtigkeit“.
Was den Fahnder erzürnt, ist das geplante Steuerabkommen Deutschlands mit der Schweiz. Und um den Widerstand noch imposanter artikulieren zu können, hat er Mitstreiter. Rechts neben Rau sitzt Norbert Walter-Borjans (SPD), der Finanzminister von Nordrhein-Westfalen, und daneben Andreas Schmitz von Hülst, der Finanzpräsident der Oberfinanzdirektion Rheinland. Die beiden lassen keinen Zweifel daran, dass Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) in den kommenden Monaten mit einer satten Portion Ärger aus NRW zu rechnen hat, sollte er der Schweiz zu weit entgegenkommen.
Länder gehen gegen Abkommen auf die Barrikaden
Das Abkommen sieht vor, dass zuvor unversteuertes deutsches Vermögen auf Schweizer Konten mit einem Steuersatz von 19 bis 34 Prozent pauschal nachbesteuert wird – je nach Höhe des angelegten Betrags und der Dauer der Anlage. Eigentlich sollte der Finanzpakt bis Weihnachten im Bundestag auf der Agenda stehen und spätestens bis Sommer 2012 den Bundesrat passieren. Doch dazu wird es nicht kommen. Neben dem NRW-Kassenchef laufen zahlreiche Länderfinanzminister Sturm gegen die Pläne. Norbert Walter-Borjans wird schon bald mit drei Kollegen wieder bei Schäuble vorstellig werden.
„Der Ehrliche ist der Dumme, wenn dieses Abkommen wie geplant zustande kommt“, erläuterte Norbert Walter-Borjans am Montag im Düsseldorfer Finanzamt. Und er machte eine Beispielrechnung auf: Ein in Deutschland lebender Steuerpflichtiger, der im Jahr 2002 nicht versteuerte Einnahmen in Höhe von 1,2 Millionen Euro bei einer Schweizer Bank angelegt hat, hätte am 31.12.2012 bei einer Rendite von 2,2 Prozent einen Kapitalstand von rund 1,5 Millionen Euro. In Deutschland, so Walter-Borjans, müsste dieser Beispielanleger rund 50 Prozent des Kapitals versteuern, also rund 725 000 Euro zahlen. In der Schweiz aber käme er nach Verabschiedung des Abkommens selbst als bekennender Steuerhinterzieher mit einer Versteuerung von 19 Prozent weg.
Der Schweiz ist ihr Bankgeheimnis heilig
„Nach den Regelungen des Abkommens“, so der NRW-Minister, führe die Zahlung eines Pauschalbetrags zum Erlöschen aller steuerlichen Ansprüche. Dieser Betrag liege bei 280 000 Euro. In einem derartigen „Wohlfühlambiente“, so Walter-Borjans, würden sowohl der Kapitalanleger als auch seine Helfer der Bundesrepublik eine lange Nase drehen.
Das Abkommen verwische zudem quasi alle Spuren ins Alpenland, ja es führe dazu, dass Steuersünder im Schutze der Anonymität gar nicht mehr verfolgt werden könnten, so Walter-Borjans. Er könne es nicht mehr hören, wenn die Schweiz sage, das Bankgeheimnis lasse sich nicht abschaffen. „Die Schweiz hatte vor ein paar Jahrzehnten auch noch kein Frauenwahlrecht und hat das geändert. Sie kann auch im Sinne der Steuergerechtigkeit das Recht ändern.“
NRW will weitere Steuer-CDs kaufen
Drei Milliarden Euro gehen nach Auskunft des Finanzministers allein dem Land NRW jährlich durch Steuerbetrug verloren – in ganz Deutschland sollen es rund 30 Milliarden Euro sein. In zehn NRW-Finanzämtern arbeiten aktuell 640 Fahnder daran, zumindest einen Teil des Geldes zurückzuholen. Jeder Fahnder habe durch seine Arbeit im vergangenen Jahr mehr als 700 000 Euro gesichert, so Kölns Steuerfahnder-Chef Rau. Zudem zeigten sich in den vergangenen Monaten 6000 Menschen bei Finanzbehörden im Bundesland selbst an. 300 Millionen Euro flossen dadurch in die Staatskasse zurück.
Das alles reiche aber noch nicht, sagt Walter-Borjans – man sei angewiesen auf Hilfe von außen, auf Bekenntnisse und Tipps. NRW will weiter Steuer-CDs ankaufen. „Der Kauf ist ein letztes, aber durchaus erfolgreiches und auch zulässiges Instrument“, sagt der Finanzminister. Ob das Land schon in Kürze ein neue CD nutze, wollte er nicht sagen. Nur so viel: „Angebote werden immer wieder gemacht.“ Anders gehe es auch gar nicht, sekundierte Andreas Schmitz von Hülst von der Oberfinanzdirektion Rheinland.
Lustig, wie Max Rau da vor den Journalisten sitzt. Das Haar wölbt sich als Pudelfrisur über der großen Brille, die Stimme ist nuschelig. Als Rau in seinem schwer konsumierbaren Kölsch zu reden begonnen hat, ist er nicht mehr zu stoppen. „Das ist ein unsäglicher und unhaltbarer Zustand“, nuschelt sich der Chef der Kölner Steuerfahndung in Rage, „das ist ein krasser Verstoß gegen die Grundsätze der Steuergerechtigkeit“.
Was den Fahnder erzürnt, ist das geplante Steuerabkommen Deutschlands mit der Schweiz. Und um den Widerstand noch imposanter artikulieren zu können, hat er Mitstreiter. Rechts neben Rau sitzt Norbert Walter-Borjans (SPD), der Finanzminister von Nordrhein-Westfalen, und daneben Andreas Schmitz von Hülst, der Finanzpräsident der Oberfinanzdirektion Rheinland. Die beiden lassen keinen Zweifel daran, dass Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) in den kommenden Monaten mit einer satten Portion Ärger aus NRW zu rechnen hat, sollte er der Schweiz zu weit entgegenkommen.
Länder gehen gegen Abkommen auf die Barrikaden
Das Abkommen sieht vor, dass zuvor unversteuertes deutsches Vermögen auf Schweizer Konten mit einem Steuersatz von 19 bis 34 Prozent pauschal nachbesteuert wird – je nach Höhe des angelegten Betrags und der Dauer der Anlage. Eigentlich sollte der Finanzpakt bis Weihnachten im Bundestag auf der Agenda stehen und spätestens bis Sommer 2012 den Bundesrat passieren. Doch dazu wird es nicht kommen. Neben dem NRW-Kassenchef laufen zahlreiche Länderfinanzminister Sturm gegen die Pläne. Norbert Walter-Borjans wird schon bald mit drei Kollegen wieder bei Schäuble vorstellig werden.
„Der Ehrliche ist der Dumme, wenn dieses Abkommen wie geplant zustande kommt“, erläuterte Norbert Walter-Borjans am Montag im Düsseldorfer Finanzamt. Und er machte eine Beispielrechnung auf: Ein in Deutschland lebender Steuerpflichtiger, der im Jahr 2002 nicht versteuerte Einnahmen in Höhe von 1,2 Millionen Euro bei einer Schweizer Bank angelegt hat, hätte am 31.12.2012 bei einer Rendite von 2,2 Prozent einen Kapitalstand von rund 1,5 Millionen Euro. In Deutschland, so Walter-Borjans, müsste dieser Beispielanleger rund 50 Prozent des Kapitals versteuern, also rund 725 000 Euro zahlen. In der Schweiz aber käme er nach Verabschiedung des Abkommens selbst als bekennender Steuerhinterzieher mit einer Versteuerung von 19 Prozent weg.
Der Schweiz ist ihr Bankgeheimnis heilig
„Nach den Regelungen des Abkommens“, so der NRW-Minister, führe die Zahlung eines Pauschalbetrags zum Erlöschen aller steuerlichen Ansprüche. Dieser Betrag liege bei 280 000 Euro. In einem derartigen „Wohlfühlambiente“, so Walter-Borjans, würden sowohl der Kapitalanleger als auch seine Helfer der Bundesrepublik eine lange Nase drehen.
Das Abkommen verwische zudem quasi alle Spuren ins Alpenland, ja es führe dazu, dass Steuersünder im Schutze der Anonymität gar nicht mehr verfolgt werden könnten, so Walter-Borjans. Er könne es nicht mehr hören, wenn die Schweiz sage, das Bankgeheimnis lasse sich nicht abschaffen. „Die Schweiz hatte vor ein paar Jahrzehnten auch noch kein Frauenwahlrecht und hat das geändert. Sie kann auch im Sinne der Steuergerechtigkeit das Recht ändern.“
NRW will weitere Steuer-CDs kaufen
Drei Milliarden Euro gehen nach Auskunft des Finanzministers allein dem Land NRW jährlich durch Steuerbetrug verloren – in ganz Deutschland sollen es rund 30 Milliarden Euro sein. In zehn NRW-Finanzämtern arbeiten aktuell 640 Fahnder daran, zumindest einen Teil des Geldes zurückzuholen. Jeder Fahnder habe durch seine Arbeit im vergangenen Jahr mehr als 700 000 Euro gesichert, so Kölns Steuerfahnder-Chef Rau. Zudem zeigten sich in den vergangenen Monaten 6000 Menschen bei Finanzbehörden im Bundesland selbst an. 300 Millionen Euro flossen dadurch in die Staatskasse zurück.
Das alles reiche aber noch nicht, sagt Walter-Borjans – man sei angewiesen auf Hilfe von außen, auf Bekenntnisse und Tipps. NRW will weiter Steuer-CDs ankaufen. „Der Kauf ist ein letztes, aber durchaus erfolgreiches und auch zulässiges Instrument“, sagt der Finanzminister. Ob das Land schon in Kürze ein neue CD nutze, wollte er nicht sagen. Nur so viel: „Angebote werden immer wieder gemacht.“ Anders gehe es auch gar nicht, sekundierte Andreas Schmitz von Hülst von der Oberfinanzdirektion Rheinland.
Da sprechen immer genau die Richtigen: EU Kommissionspolitiker, Steinbrück (der Bundestagsschwänzer auf Kosten der Steuerzahler und Verantwortlicher einer Milliardenbankpleite) , allesamt Steuerverschwender ohne Gewissen. Sie alle werden irgendwann vom Volk zur Verantwortung gezogen werden und durch die Strassen getrieben werden. Steuerverschwendung und leere Wahlversprechen müssen endlich strafbar werden !!! Dann dürfen Politiker auch mal den Mund in Sachen niedriger Steuersätze anderer Länder aufmachen.
Ja,ja, wenn man solch arrogantes Geschwafel vom Chef der Steuerfahndung hört, geht einen die Hutschnur hoch. Steuereintreiber ist ja nicht umsonst einer der schändlichsten Berufe seit Christus Zeiten vor 2000 Jahren. Verlogen sind sie allesamt. Wenn ein Verantwortlicher Beamter Millionen in den Sand setzt, wird er nur versetzt. Nichts passiert. Oder wie bei der Elbphilarmonie, wo Hunderte Millionen straflos versickern, da tritt ein sinnloser Politiker wie der Homosexuelle Bürgermeister Hamburgs einfach dezent zurück. Ihn kümmerts nichts mehr. Ganz toll. Teeren und Federn hätte man ihn dafür. Erzählt man das dann mal einem dieser bösartigen Steuerfahnder, ist das denen egal. Hauptsache den kleinen Bürger mit immer neuen Geldwäscheverordnungen (Meldepflicht schon ab 1000 Euro = wie krank !!!) zu geißeln. Allesamt einsperren, denn Steuereintreiber sind Helfershelfer der Steuerverschwendenden Politiker und Beamte !!!
Frankreich darf Steuer-CD nicht nutzen
Die Schweiz kann einen seltenen Erfolg beim Kampf um ihr Bankengeheimnis feiern. Das Pariser Kassationsgerichts hat zum Fall des Datendiebs Hervé Falcani eine Entscheidung zu Gunsten der HSBC Bank gefällt. Demnach dürfen die Daten auf einer CD, die der ehemaligen Informatikers Falcani entwendet hat, vom französischen Fiskus nicht genutzt werden. Die Begründung: Die Daten sind illegal erworben worden.
Quelle: Handelszeitung
Dennoch kann die Schweiz, trotz des Etappensiegs, keineswegs aufatmen. Im Gegenteil: Das Bankengeheimnis gerät weiter unter Druck.
Quelle: Handelszeitung
Zitat
n seinem Urteil hat das Kassationsgericht festgehalten, dass die Dateien von den Steuerfahndern nicht als Beweisstücke benutzt werden dürfen. Damit wird ein erster Entscheid des Pariser Appellationsgerichts bestätigt. Ein Rekurs ist nicht mehr möglich.
HSBC war 2009 in die Schlagzeilen geraten, als sie bekannt geben musste, dass rund 15'000 Kunden von einem Datendiebstahl durch den ehemaligen HSBC-Informatiker Hervé Falciani in den Jahren 2006 und 2007 betroffen waren. Viele französische Kunden waren tangiert, nachdem die Behörden in Frankreich Ende 2009 bei Falciani gestohlene Daten beschlagnahmt hatten.
Quelle: Handelszeitung
Dennoch kann die Schweiz, trotz des Etappensiegs, keineswegs aufatmen. Im Gegenteil: Das Bankengeheimnis gerät weiter unter Druck.
Zitat
Neuerdings werden Steuerdelikte zu Vortaten der Geldwäscherei. Was alles als solches Delikt gelten soll, ist noch nicht klar definiert. Die neuen Regeln werden von der FATF erarbeitet, der Arbeitsgruppe der OECD gegen Geldwäsche. Die FATF trifft sich vom 13. bis zum 17. Februar in Paris und verabschiedet neue Standards.
Laut einem FATF-Arbeitspapier, das der «Handelszeitung» vorliegt, wollen die Geldwäschereibekämpfer im Steuerbereich «die breiteste Palette an Vortaten» haben. Im Papier ist denn nicht nur von «Tax crimes» die Rede, sondern auch von «Tax offences». Innerhalb der FATF herrscht breiter Konsens, dass Steuerhinterziehung eine Vortat zur Geldwäsche darstellt.
Für die Schweiz bedeutet dies künftig: Bei Verdacht auf Schwarzgeld werden Banken und andere Finanzintermediäre meldepflichtig. Sie müssen das entsprechende Geld blockieren und die Schweizer Meldestelle für Geldwäscherei MROS über ihren Verdacht informieren.
Eine weitere Neuerung betrifft juristische Personen. Gemäss dem neuen Standard müssen Staaten sicherstellen, dass die wirtschaftlich Berechtigten an Gesellschaften dem Handelsregister oder zumindest der Gesellschaft selber bekannt sind. Besitzer von Inhaberaktien beispielsweise können damit nicht mehr länger in der Anonymität bleiben, sondern müssen registriert werden – etwa in einem Aktienbuch.
Quelle: Handelszeitung
Finanzplatz Schweiz: Wie sicher ist es dort noch?
Lieber Geldanleger,
"Switzerland is the best" lässt Regisseur Oliver Stone in der Fortsetzung des Filmklassikers "Wall Street" Gordon Gekko sagen.
Mit dieser Meinung stände der gealterte Finanzhai heute wohl ziemlich allein da. Switzerland ist schon lange nicht mehr "the best".
Auch ohne Steuerabkommen mit Deutschland, über das jetzt heftig gestritten wird.
Schon Anfang 2013 soll das Steuerabkommen in Kraft treten. Noch gibt es viele Widerstände – sowohl in Deutschland als auch in der Schweiz. Man darf aber davon ausgehen, dass das Abkommen letztlich doch ratifiziert wird. Denn beide Regierungen haben etwas davon.
Allein durch die Pauschalsteuer auf Altvermögen winken dem deutschen Staat mehr als zehn Milliarden Euro – ein großer Teil davon würde auch an die rot-grünen Bundesländer fließen, die sich bisher noch unnachgiebig zeigen. Vermutlich muss ihnen das Finanzministerium beim Verteilungsschlüssel nur etwas weiter entgegenkommen und sich so deren Zustimmung erkaufen.
Aufgeweichtes Bankgeheimnis
Auch die Schweizer profitieren vom Abkommen mit den Deutschen. Vor allem die Schweizer Banken sind daran interessiert, weil es sonst politisch immer schwieriger wird, das ohnehin schon aufgeweichte Bankgeheimnis von 1934 nicht endgültig aufgeben zu müssen.
Gerade erst hat sich die Schweiz schon mit Österreich auf eine pauschale Abgeltungssteuer in einer Bandbreite von 15 bis 38 Prozent einigen können, geringer als in Deutschland (21 bis 41 Prozent). Grund dafür soll sein, dass in Deutschland Steuerflucht auch Gewerbe-, Erbschafts- und Vermögenssteuern umfasst, während es in Österreich nur um die Kapitalertragsteuer und unter Umständen um die Einkommenssteuer geht.
Wie hoch der jeweilige Steuersatz dann tatsächlich ist, hängt unter anderem von den Kontobewegungen ab. Die Formel dafür füllt im Abkommen Deutschlands mit der Schweiz allein mehr als eine Seite.
Eine komplizierte Formel, die ich mir näher angesehen habe. Nach meiner Rechnung kommen die meisten der deutschen Steuersünder mit dem niedrigsten Strafsatz von 21 Prozent davon. Grund unter anderem: Es soll nur Kapital erfasst werden, das sich in den vergangenen zehn Jahren angesammelt hat. Der Rest ist verjährt. Der große Vorteil für Steuerhinterzieher: Sie bleiben anonym, doch natürlich nur dann, wenn sie sich auf die Pauschalbesteuerung einlassen und sich nicht doch entscheiden, sich selbst anzuzeigen.
Das könnte trotz des öffentlichen Makels und des unweigerlichen Strafzuschlags durchaus von Vorteil sein, denn dann müsste das Finanzamt den Vorgang personenbezogen beurteilen und schließlich einen individuellen Steuersatz festlegen. Es gibt eine Menge Steuerberater, die ihren Mandanten genau das bereits geraten haben.
Allerdings: Die strafbefreiende Selbstanzeige ist hierzulande seit Mitte 2011 für hinterzogene Beträge ab 50.000 Euro bereits teuer geworden. Auch ist eine sogenannte Teilselbstanzeige nicht mehr möglich.
Hinzu kommt: Wer das Finanzamt um mehr als eine Million Euro prellt, dem droht eine gewisse Zeit hinter Gittern.
Es gäbe einen weiteren Ausweg – den Transfer in eine andere Steueroase. Offensichtlich haben viele diese Variante auch bereits gewählt. Nach Schätzungen der Deutschen Steuergewerkschaft betrugen die Einlagen, die Deutsche und Ausländer mit Wohnsitz in der Bundesrepublik am deutschen Fiskus vorbei in die Schweiz geschleust haben, noch vor 12 Monaten rund 130 bis 190 Milliarden Euro. Vermutlich lagert jetzt noch maximal die Hälfte auf den Konten.
Flucht in "sichere Häfen"
Spätestens seit Deutschlands Finanzminister Wolfgang Schäuble und seine eidgenössische Amtskollegin Eveline Widmer-Schlumpf ab August 2011 intensiv auf ein Steuerabkommen hinarbeiteten, begann eine deutlich spürbare Absetzbewegung raus aus der Schweiz – und hin zu den sogenannten „sicheren Häfen“ wie zum Beispiel Singapur.
Viele wissen das nicht: Wer sich auf solche Transfers einlässt, muss seit Anfang 2011 verstärkt damit rechnen, „aufzufliegen“. Seit etwa 15 Monaten überwachen die USA im Rahmen ihres weltweiten Einsatzes gegen terroristische Gefahren sämtliche größeren Geldtransfers (ab Summen von 50.000 Euro) von europäischen Finanzinstituten.
Dafür gibt es zwar keine Rechtsgrundlage, aber das interessiert die US-Fahnder des Internal Revenue Service (IRS) weniger. Und wer weiß schon, was die USA mit den gesammelten Daten irgendwann anstellen werden. Erst recht dann, wenn ihr Streit mit der Schweiz weiter eskalieren sollte.
Denn nachdem das Bundesverwaltungsgericht der Eidgenössischen Steuerverwaltung verbot, den USA die Daten eines amerikanischen Credit-Suisse-Kunden auszuhändigen, dem die US-Behörden Steuerhinterziehung vorwerfen, hat sich die Gefahr nun wieder erhöht, dass sich die USA die Schweizer Banken direkt vorknöpfen. Eine Wiederholung des Falls der Privatbank Wegelin scheint möglich.
Die älteste Privatbank der Schweiz (1741 gegründet) war durch eine angedrohte Klage der USA in eine derart schwierige Situation gekommen, dass sie sich aufspalten und den Großteil des Geschäfts an die Raiffeisengruppe verkaufen will.
Was den Fall brisant macht: Um Verfahren gegen weitere (11!) Banken in den USA abzuwenden, hatte das Parlament in Zürich das Bankgeheimnis bereits erheblich gelockert. Bankinformationen will der Alpenstaat künftig schon dann an die US-Behörden weitergeben, wenn lediglich Anhaltspunkte für ein bestimmtes Muster der Steuerhinterziehung vorliegen – wie ungewöhnliche Geldabhebungen oder verdächtige Firmenkonstruktionen. Bei solchen Gruppenanfragen müssen nicht einmal die Kundennamen genannt werden.
Anderen Staaten – Deutschland etwa - leistet die Schweiz nur dann Amtshilfe, wenn diese mutmaßliche Steuersünder im Einzelnen auch beschreiben können. Doch den USA reicht das nicht: Sie wollen mehr, u.a. auch die Herausgabe der Daten von Steuerzahlern, die nicht aus den USA kommen. Letztlich könnten auch Deutsche ins Visier der Amerikaner geraten, die beispielsweise Konten in der Schweiz haben und geschäftliche Kontakte in die USA sowie parallel in deren „Feindstaaten“ pflegen. Dazu gehören beispielsweise Kuba und der Iran.
Während sich die Opposition in Deutschland vor allem daran stört, dass Steuersündern weiterhin Anonymität zugesichert werden soll, fokussiert sich die Kritik innerhalb der Schweiz vor allem an dem Passus, der festhält, dass „sich die deutschen Finanzbehörden nicht aktiv um den Erwerb von bei Banken in der Schweiz entwendeten Kundendaten bemühen werden“.
Denn was heißt hier eigentlich „aktiv“? Der Zürcher Bankenprofessor Martin Janssen urteilte, die Schweiz habe schlecht verhandelt, denn der Passus bedeute, dass deutsche Fahnder weiterhin CDs kaufen könnten. Andere Experten vertreten allerdings die Position, nach denen der Kauf von Daten-CDs eine „aktive“ Handlung darstelle und deshalb vom Abkommen erfasst werde.
Hier müsste nachgebessert werden, meint jetzt auch Finanzminister Wolfgang Schäuble. Er gestand zu, dass die Formulierung nicht eindeutig sei und womöglich überarbeitet werden müsste.
Dafür, so Schäuble, sei aber ja noch genug Zeit...
MEIN FAZIT:
- Zunächst das Positive: Mit dem Inkrafttreten des Abkommen würde ein jahrzehntelanges Gezerre zwischen Deutschland und der Schweiz enden. Auch der Zwist um die Haftbefehle gegen deutsche Steuerfahnder wäre entschärft.
- Und so furchtbar ungerecht gegenüber dem ehrlichen inländischen Kapitalanleger, wie es die SPD darstellt, ist das Abkommen auch nicht. Künftig ist es sogar sehr gerecht, denn das Schweizer Konto wird genauso mit Abgeltungssteuer belegt wie deutsche Konten.
- Der Vertrag sieht unter anderem vor, dass die Käufer der Steuer-CDs nicht verfolgt werden, aber auch – die Formulierung ist wie ausgeführt nicht eindeutig – dass neue Steuer-CDs nicht angekauft werden sollen.
- Scheitert das Abkommen genau an dieser Frage, ist damit zu rechnen, dass es wieder mehr Selbstanzeigen gibt. Die deutschen Bundesländer würden weiterhin obskure Bankkunden-CDs ankaufen und Panik unter den Betroffenen schüren. Das Geschmäckle, dass die Daten ohne Diebstahl nicht vorlägen, bliebe bestehen.
- Letztlich bringt die Ratifizierung des Abkommens Klarheit für alle Kapitalanleger: Die Schweiz war nie eine echte Steueroase und ist es dann auch ganz offiziell nicht mehr. Denn längst ist die Schweiz ein offenes Buch vor allem für US-Fahnder, die sich nicht um europäischen Datenschutz und löchrige Bankgeheimnisse scheren
*Armin Brack
Chefredakteur Geldanlage-Report
"Switzerland is the best" lässt Regisseur Oliver Stone in der Fortsetzung des Filmklassikers "Wall Street" Gordon Gekko sagen.
Mit dieser Meinung stände der gealterte Finanzhai heute wohl ziemlich allein da. Switzerland ist schon lange nicht mehr "the best".
Auch ohne Steuerabkommen mit Deutschland, über das jetzt heftig gestritten wird.
Schon Anfang 2013 soll das Steuerabkommen in Kraft treten. Noch gibt es viele Widerstände – sowohl in Deutschland als auch in der Schweiz. Man darf aber davon ausgehen, dass das Abkommen letztlich doch ratifiziert wird. Denn beide Regierungen haben etwas davon.
Allein durch die Pauschalsteuer auf Altvermögen winken dem deutschen Staat mehr als zehn Milliarden Euro – ein großer Teil davon würde auch an die rot-grünen Bundesländer fließen, die sich bisher noch unnachgiebig zeigen. Vermutlich muss ihnen das Finanzministerium beim Verteilungsschlüssel nur etwas weiter entgegenkommen und sich so deren Zustimmung erkaufen.
Aufgeweichtes Bankgeheimnis
Auch die Schweizer profitieren vom Abkommen mit den Deutschen. Vor allem die Schweizer Banken sind daran interessiert, weil es sonst politisch immer schwieriger wird, das ohnehin schon aufgeweichte Bankgeheimnis von 1934 nicht endgültig aufgeben zu müssen.
Gerade erst hat sich die Schweiz schon mit Österreich auf eine pauschale Abgeltungssteuer in einer Bandbreite von 15 bis 38 Prozent einigen können, geringer als in Deutschland (21 bis 41 Prozent). Grund dafür soll sein, dass in Deutschland Steuerflucht auch Gewerbe-, Erbschafts- und Vermögenssteuern umfasst, während es in Österreich nur um die Kapitalertragsteuer und unter Umständen um die Einkommenssteuer geht.
Wie hoch der jeweilige Steuersatz dann tatsächlich ist, hängt unter anderem von den Kontobewegungen ab. Die Formel dafür füllt im Abkommen Deutschlands mit der Schweiz allein mehr als eine Seite.
Eine komplizierte Formel, die ich mir näher angesehen habe. Nach meiner Rechnung kommen die meisten der deutschen Steuersünder mit dem niedrigsten Strafsatz von 21 Prozent davon. Grund unter anderem: Es soll nur Kapital erfasst werden, das sich in den vergangenen zehn Jahren angesammelt hat. Der Rest ist verjährt. Der große Vorteil für Steuerhinterzieher: Sie bleiben anonym, doch natürlich nur dann, wenn sie sich auf die Pauschalbesteuerung einlassen und sich nicht doch entscheiden, sich selbst anzuzeigen.
Das könnte trotz des öffentlichen Makels und des unweigerlichen Strafzuschlags durchaus von Vorteil sein, denn dann müsste das Finanzamt den Vorgang personenbezogen beurteilen und schließlich einen individuellen Steuersatz festlegen. Es gibt eine Menge Steuerberater, die ihren Mandanten genau das bereits geraten haben.
Allerdings: Die strafbefreiende Selbstanzeige ist hierzulande seit Mitte 2011 für hinterzogene Beträge ab 50.000 Euro bereits teuer geworden. Auch ist eine sogenannte Teilselbstanzeige nicht mehr möglich.
Hinzu kommt: Wer das Finanzamt um mehr als eine Million Euro prellt, dem droht eine gewisse Zeit hinter Gittern.
Es gäbe einen weiteren Ausweg – den Transfer in eine andere Steueroase. Offensichtlich haben viele diese Variante auch bereits gewählt. Nach Schätzungen der Deutschen Steuergewerkschaft betrugen die Einlagen, die Deutsche und Ausländer mit Wohnsitz in der Bundesrepublik am deutschen Fiskus vorbei in die Schweiz geschleust haben, noch vor 12 Monaten rund 130 bis 190 Milliarden Euro. Vermutlich lagert jetzt noch maximal die Hälfte auf den Konten.
Flucht in "sichere Häfen"
Spätestens seit Deutschlands Finanzminister Wolfgang Schäuble und seine eidgenössische Amtskollegin Eveline Widmer-Schlumpf ab August 2011 intensiv auf ein Steuerabkommen hinarbeiteten, begann eine deutlich spürbare Absetzbewegung raus aus der Schweiz – und hin zu den sogenannten „sicheren Häfen“ wie zum Beispiel Singapur.
Viele wissen das nicht: Wer sich auf solche Transfers einlässt, muss seit Anfang 2011 verstärkt damit rechnen, „aufzufliegen“. Seit etwa 15 Monaten überwachen die USA im Rahmen ihres weltweiten Einsatzes gegen terroristische Gefahren sämtliche größeren Geldtransfers (ab Summen von 50.000 Euro) von europäischen Finanzinstituten.
Dafür gibt es zwar keine Rechtsgrundlage, aber das interessiert die US-Fahnder des Internal Revenue Service (IRS) weniger. Und wer weiß schon, was die USA mit den gesammelten Daten irgendwann anstellen werden. Erst recht dann, wenn ihr Streit mit der Schweiz weiter eskalieren sollte.
Denn nachdem das Bundesverwaltungsgericht der Eidgenössischen Steuerverwaltung verbot, den USA die Daten eines amerikanischen Credit-Suisse-Kunden auszuhändigen, dem die US-Behörden Steuerhinterziehung vorwerfen, hat sich die Gefahr nun wieder erhöht, dass sich die USA die Schweizer Banken direkt vorknöpfen. Eine Wiederholung des Falls der Privatbank Wegelin scheint möglich.
Die älteste Privatbank der Schweiz (1741 gegründet) war durch eine angedrohte Klage der USA in eine derart schwierige Situation gekommen, dass sie sich aufspalten und den Großteil des Geschäfts an die Raiffeisengruppe verkaufen will.
Was den Fall brisant macht: Um Verfahren gegen weitere (11!) Banken in den USA abzuwenden, hatte das Parlament in Zürich das Bankgeheimnis bereits erheblich gelockert. Bankinformationen will der Alpenstaat künftig schon dann an die US-Behörden weitergeben, wenn lediglich Anhaltspunkte für ein bestimmtes Muster der Steuerhinterziehung vorliegen – wie ungewöhnliche Geldabhebungen oder verdächtige Firmenkonstruktionen. Bei solchen Gruppenanfragen müssen nicht einmal die Kundennamen genannt werden.
Anderen Staaten – Deutschland etwa - leistet die Schweiz nur dann Amtshilfe, wenn diese mutmaßliche Steuersünder im Einzelnen auch beschreiben können. Doch den USA reicht das nicht: Sie wollen mehr, u.a. auch die Herausgabe der Daten von Steuerzahlern, die nicht aus den USA kommen. Letztlich könnten auch Deutsche ins Visier der Amerikaner geraten, die beispielsweise Konten in der Schweiz haben und geschäftliche Kontakte in die USA sowie parallel in deren „Feindstaaten“ pflegen. Dazu gehören beispielsweise Kuba und der Iran.
Während sich die Opposition in Deutschland vor allem daran stört, dass Steuersündern weiterhin Anonymität zugesichert werden soll, fokussiert sich die Kritik innerhalb der Schweiz vor allem an dem Passus, der festhält, dass „sich die deutschen Finanzbehörden nicht aktiv um den Erwerb von bei Banken in der Schweiz entwendeten Kundendaten bemühen werden“.
Denn was heißt hier eigentlich „aktiv“? Der Zürcher Bankenprofessor Martin Janssen urteilte, die Schweiz habe schlecht verhandelt, denn der Passus bedeute, dass deutsche Fahnder weiterhin CDs kaufen könnten. Andere Experten vertreten allerdings die Position, nach denen der Kauf von Daten-CDs eine „aktive“ Handlung darstelle und deshalb vom Abkommen erfasst werde.
Hier müsste nachgebessert werden, meint jetzt auch Finanzminister Wolfgang Schäuble. Er gestand zu, dass die Formulierung nicht eindeutig sei und womöglich überarbeitet werden müsste.
Dafür, so Schäuble, sei aber ja noch genug Zeit...
MEIN FAZIT:
- Zunächst das Positive: Mit dem Inkrafttreten des Abkommen würde ein jahrzehntelanges Gezerre zwischen Deutschland und der Schweiz enden. Auch der Zwist um die Haftbefehle gegen deutsche Steuerfahnder wäre entschärft.
- Und so furchtbar ungerecht gegenüber dem ehrlichen inländischen Kapitalanleger, wie es die SPD darstellt, ist das Abkommen auch nicht. Künftig ist es sogar sehr gerecht, denn das Schweizer Konto wird genauso mit Abgeltungssteuer belegt wie deutsche Konten.
- Der Vertrag sieht unter anderem vor, dass die Käufer der Steuer-CDs nicht verfolgt werden, aber auch – die Formulierung ist wie ausgeführt nicht eindeutig – dass neue Steuer-CDs nicht angekauft werden sollen.
- Scheitert das Abkommen genau an dieser Frage, ist damit zu rechnen, dass es wieder mehr Selbstanzeigen gibt. Die deutschen Bundesländer würden weiterhin obskure Bankkunden-CDs ankaufen und Panik unter den Betroffenen schüren. Das Geschmäckle, dass die Daten ohne Diebstahl nicht vorlägen, bliebe bestehen.
- Letztlich bringt die Ratifizierung des Abkommens Klarheit für alle Kapitalanleger: Die Schweiz war nie eine echte Steueroase und ist es dann auch ganz offiziell nicht mehr. Denn längst ist die Schweiz ein offenes Buch vor allem für US-Fahnder, die sich nicht um europäischen Datenschutz und löchrige Bankgeheimnisse scheren
*Armin Brack
Chefredakteur Geldanlage-Report
Alles über den Steuer-Deal zwischen der Schweiz und Deutschland
Schweizer Bankgeheimnis gefährdet: Das letztjährige Steuerabkommen zwischen Deutschland und der Schweiz wurde auf Druck der deutschen Opposition von SPD, Grünen und Linken nachverhandelt.
Wirtschaftsprüferin Jasmin Weinert klärt auf
Nach langem Ringen haben sich die Regierungen in Deutschland und der Schweiz am 5. April 2012 auf ein nachgebessertes Steuerabkommen geeinigt. Demnach sind Schweizer Banken ab 2013 verpflichtet, eine pauschale Einmalzahlung vom Konto deutscher Anleger in der Schweiz einzubehalten. Die Nachversteuerung ist anonym. Geschätzt 10 Milliarden Euro soll das in deutsche Kassen spülen. Im Gegenzug erlangen betroffene Anleger steuerlich Straffreiheit, ohne sich selbst anzeigen zu müssen.
Das am 21. September 2011 unterzeichnete Abkommen musste nachverhandelt werden, weil die SPD-geführten Bundesländer Widerstand im Bundesrat angekündigt hatten. Der Nachversteuerungssatz liegt nun zwischen 21 und 41 Prozent anstelle von bisher 19 bis 34 Prozent.
Im Fall von Erbschaften nach 2012 müssen Erben ihre schweizerische Zahlstelle künftig zur Offenlegung steuerrelevanter Daten ermächtigen oder einen hohen Steuereinbehalt in Höhe von 50 Prozent in Kauf nehmen. Auch stieg die Zahl möglicher Auskunftsersuche von 999 auf 1.300 innerhalb von zwei Jahren.
Privatpersonen sind zur Nachversteuerung verpflichtet, falls sie in Deutschland Ende 2010 ihren Wohnsitz hatten und sowohl dann als auch am 1. Januar 2013 ein Konto oder Depot bei einer Schweizer Bank unterhalten. Wichtig für steuerehrliche Anleger: Sie können eine erneute Versteuerung nur vermeiden, indem sie ihre Schweizer Bank zur Offenlegung gegenüber dem deutschen Finanzamt ermächtigen.
Unter Zugzwang
Tritt das Abkommen zum 1. Januar 2013 in Kraft, haben Anleger mit unversteuertem Vermögen in der Schweiz vier Handlungsalternativen:
•Nachversteuerung durch anonyme Einmalzahlung, Artikel 7 des Steuerabkommens: Die Einmalzahlung wird am 31. Mai 2013 vom Konto des Anlegers eingezogen. Dieser hat hierzu ausreichende liquide Mittel bereitzustellen. Anderenfalls wird der Kontohalter nach einer achtwöchigen Frist gemeldet, und ihm drohen strafrechtliche Folgen.
•Strafbefreiende Selbstanzeige, Paragraf 371 Abgabenordnung: Die Möglichkeit zur Einreichung einer Selbstanzeige besteht parallel zum Steuerabkommen weiter. Anleger sollten die individuell ermittelte Steuerbelastung mit der pauschalen Nachbesteuerung vergleichen.
•Ermächtigung zur freiwilligen Meldung, Artikel 9 des Steuerabkommens: Die vom Kontoinhaber ermächtigte Schweizer Bank übermittelt steuerrelevante Daten des Anlegers für den Zeitraum 2002 bis 2012 an die deutsche Steuerbehörde. Die freiwillige Meldung soll als Abgabe einer wirksamen strafbefreienden Selbstanzeige gelten.
•Beendigung der Schweizer Bankverbindung bis Ende 2012: Wer keine Nachversteuerung durchführt, muss seine Schweizer Bankverbindung bis zum 31. Dezember 2012 auflösen und das Vermögen abziehen. Der Transfer in andere Länder kann wegen Ausweitung des Informationsaustauschs keine endgültige Sicherheit bieten.
Jasmin Weinert ist Gründerin der WSWP Weinert GmbH und Beraterin für internationales Steuerrecht
Wirtschaftsprüferin Jasmin Weinert klärt auf
Nach langem Ringen haben sich die Regierungen in Deutschland und der Schweiz am 5. April 2012 auf ein nachgebessertes Steuerabkommen geeinigt. Demnach sind Schweizer Banken ab 2013 verpflichtet, eine pauschale Einmalzahlung vom Konto deutscher Anleger in der Schweiz einzubehalten. Die Nachversteuerung ist anonym. Geschätzt 10 Milliarden Euro soll das in deutsche Kassen spülen. Im Gegenzug erlangen betroffene Anleger steuerlich Straffreiheit, ohne sich selbst anzeigen zu müssen.
Das am 21. September 2011 unterzeichnete Abkommen musste nachverhandelt werden, weil die SPD-geführten Bundesländer Widerstand im Bundesrat angekündigt hatten. Der Nachversteuerungssatz liegt nun zwischen 21 und 41 Prozent anstelle von bisher 19 bis 34 Prozent.
Im Fall von Erbschaften nach 2012 müssen Erben ihre schweizerische Zahlstelle künftig zur Offenlegung steuerrelevanter Daten ermächtigen oder einen hohen Steuereinbehalt in Höhe von 50 Prozent in Kauf nehmen. Auch stieg die Zahl möglicher Auskunftsersuche von 999 auf 1.300 innerhalb von zwei Jahren.
Privatpersonen sind zur Nachversteuerung verpflichtet, falls sie in Deutschland Ende 2010 ihren Wohnsitz hatten und sowohl dann als auch am 1. Januar 2013 ein Konto oder Depot bei einer Schweizer Bank unterhalten. Wichtig für steuerehrliche Anleger: Sie können eine erneute Versteuerung nur vermeiden, indem sie ihre Schweizer Bank zur Offenlegung gegenüber dem deutschen Finanzamt ermächtigen.
Unter Zugzwang
Tritt das Abkommen zum 1. Januar 2013 in Kraft, haben Anleger mit unversteuertem Vermögen in der Schweiz vier Handlungsalternativen:
•Nachversteuerung durch anonyme Einmalzahlung, Artikel 7 des Steuerabkommens: Die Einmalzahlung wird am 31. Mai 2013 vom Konto des Anlegers eingezogen. Dieser hat hierzu ausreichende liquide Mittel bereitzustellen. Anderenfalls wird der Kontohalter nach einer achtwöchigen Frist gemeldet, und ihm drohen strafrechtliche Folgen.
•Strafbefreiende Selbstanzeige, Paragraf 371 Abgabenordnung: Die Möglichkeit zur Einreichung einer Selbstanzeige besteht parallel zum Steuerabkommen weiter. Anleger sollten die individuell ermittelte Steuerbelastung mit der pauschalen Nachbesteuerung vergleichen.
•Ermächtigung zur freiwilligen Meldung, Artikel 9 des Steuerabkommens: Die vom Kontoinhaber ermächtigte Schweizer Bank übermittelt steuerrelevante Daten des Anlegers für den Zeitraum 2002 bis 2012 an die deutsche Steuerbehörde. Die freiwillige Meldung soll als Abgabe einer wirksamen strafbefreienden Selbstanzeige gelten.
•Beendigung der Schweizer Bankverbindung bis Ende 2012: Wer keine Nachversteuerung durchführt, muss seine Schweizer Bankverbindung bis zum 31. Dezember 2012 auflösen und das Vermögen abziehen. Der Transfer in andere Länder kann wegen Ausweitung des Informationsaustauschs keine endgültige Sicherheit bieten.
Jasmin Weinert ist Gründerin der WSWP Weinert GmbH und Beraterin für internationales Steuerrecht
Keine Erlösung für reuige Steuersünder
Informationsschreiben zum aktuellen Sachstand zum Steuerabkommen Deutschland / Schweiz
Endlich erledigt oder doch gar Gefängnis? Diese Frage beschäftigt vermutlich viele Deutsche, mit bis dato nicht versteuerten Geldern in Deutschland, Österreich und Liechtenstein, seit den durch die sog. Steuer CD–Affären in Gang gekommenen öffentlichen Diskussionen und Gesetzgebungsverfahren in den betroffenen Ländern.
Im Hinblick auf die schleppenden Verhandlungen zwischen der Schweiz und Deutschland - betreffend eine möglich Amnestie für deutsche Steuersünder - ist spätestens durch das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 07.02.2012 (BGH, Urteil vom 07.02.2012, 1 StR 525/11), in dem der BGH bei einer Steuerhinterziehung in Millionenhöhe die Aussetzung der Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgeschlossen hat, für bis dato noch unentschlossene Steuersünder wieder ein erhöhter Entscheidungsdruck entstanden. Eine Bewährungsstrafe komme nur noch bei besonders gewichtigen Milderungsgründen in Betracht, entschied der Bundesgerichtshof und bestätigte damit seine Rechtsprechung aus dem Jahr 2008 (BGH, Urteil vom 02.12.2008, 1 StR 416/08). Brisanz erhält diese Thematik insbesondere unter dem Aspekt, dass das Bundesverfassungsgericht in einem Beschluss vom 09.11.2010 (2 BvR 2101/09) Ermittlungen auf Grundlage von Erkenntnissen aus den sog. Steuer–CDs für grundsätzlich verfassungsgemäß erklärt hat.
Wer in den letzten Jahren auf eine faktische Amnestie durch das zwischen der Schweiz und der Bundesrepublik Deutschland ausgehandelte Doppelbesteuerungsabkommen gehofft hatte, bleibt nach wie vor im Ungewissen. Ursprünglich war das Inkrafttreten für den 01. Januar 2013 geplant, ob das Abkommen jedoch tatsächlich ratifiziert werden wird, ist insbesondere im Hinblick auf die jüngsten Ereignisse zweifelhaft.
Zwar hat das Schweizer Parlament das Abkommen am 30.05.2012 gebilligt, allerdings wird im Herbst ein Volksentscheid erwartet, bei welchem die Schweizer Bevölkerung das Abkommen noch ablehnen kann. Auch in Deutschland ist es aufgrund der innenpolitischen Verhältnisse nach wie vor ungewiss, ob das Abkommen die erforderliche Mehrheit im Bundesrat finden wird. Die das Steuerabkommen befürwortende Bundesregierung (Koalition aus CDU und FDP) hat im Bundesrat keine Mehrheit, sodass die Zustimmung der von SPD und Grünen geführten Bundesländer zwingend erforderlich ist. Die Opposition lehnt das Abkommen jedoch nach wie vor als nicht weitreichend genug ab. Insbesondere die SPD-Finanzminister drängen auf eine deutliche Nachbesserung des Steuerabkommens mit der Schweiz. Auch die am 01.06.2012 abgehaltene Finanzministerkonferenz konnte diesbezüglich keine Klarheit bringen, da man sich nicht auf eine einheitliche Position einigen konnte. Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) will trotz des Widerstands der Länder an dem Abkommen festhalten. Im Hinblick auf die innenpolitische Kontroverse in Deutschland äußerte die Schweizer Regierung bereits ihr Missfallen. Insgesamt erscheint, insbesondere auch im Hinblick auf die durch die „Staatsfinanzkrise“ von Deutschland länderübergreifend zu tragendenden Lasten und die für 2013 anstehende Bundestagswahl, ein notwendiger politischer Konsens zur Lösung der steuerlichen Altfälle in weite Ferne gerückt.
Für den Fall, dass das vorliegende Abkommen im Bundesrat scheitern sollte, hat die Schweizer Regierung bereits angekündigt, dass es keine Neuverhandlungen geben werde. „Das ist unser letztes Angebot“, sagte Finanzministerin Evelin Widmer-Schlumpf.
Die Einleitung weiterer Ermittlungsverfahren ist zudem im Zusammenhang mit den durchgeführten bundesweiten Hausdurchsuchungen bei deutschen Kunden der Credit Suisse zu erwarten. Nach einem Bericht des Handelsblatts sind rund 7.000 Kunden betroffen, die meisten von ihnen deutsche Staatsbürger. Dabei ginge es im Schnitt um Anlagebeträge von rund 500.000 Euro. Die Finanzämter in Bochum und Düsseldorf ermitteln nach Angaben des Handelsblatts bereits gegen etwa 5.000 Anleger aus Deutschland.
Betroffene (Steuerpflichtige wie Banken) sind daher gezwungen sich mit der aktuell geltenden Rechtslage, wie sie durch die Einführung des Schwarzgeldbekämpfungsgesetzes geschaffen wurde, zu befassen. Dies macht auch für den Fall Sinn, dass das geplante Steuerabkommen wie geplant umgesetzt wird, da in den meisten Fällen, insbesondere bei reinen Zinsfällen, die Selbstanzeige (wegen Berücksichtigung der Werbungskosten und Steueranrechnungen) für den Steuerpflichtigen kostengünstiger sein kann, als die pauschale Nachversteuerung von mindestens 21% auf bisher unversteuerte Kapitalanlagen zwischen 2002 und 2012. In Schwarzgeld– oder Erbschaftssteuerfällen ist aber die Abgeltung mit maximal 41% des Bezugsvermögens regelmäßig um einiges günstiger (Abgeltung sämtlicher Steuerarten (Soli, KiSt und Nebenforderungen).
Pressemitteilung G&P Gloeckner.Fuhrmann.Nentwich - Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Endlich erledigt oder doch gar Gefängnis? Diese Frage beschäftigt vermutlich viele Deutsche, mit bis dato nicht versteuerten Geldern in Deutschland, Österreich und Liechtenstein, seit den durch die sog. Steuer CD–Affären in Gang gekommenen öffentlichen Diskussionen und Gesetzgebungsverfahren in den betroffenen Ländern.
Im Hinblick auf die schleppenden Verhandlungen zwischen der Schweiz und Deutschland - betreffend eine möglich Amnestie für deutsche Steuersünder - ist spätestens durch das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 07.02.2012 (BGH, Urteil vom 07.02.2012, 1 StR 525/11), in dem der BGH bei einer Steuerhinterziehung in Millionenhöhe die Aussetzung der Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgeschlossen hat, für bis dato noch unentschlossene Steuersünder wieder ein erhöhter Entscheidungsdruck entstanden. Eine Bewährungsstrafe komme nur noch bei besonders gewichtigen Milderungsgründen in Betracht, entschied der Bundesgerichtshof und bestätigte damit seine Rechtsprechung aus dem Jahr 2008 (BGH, Urteil vom 02.12.2008, 1 StR 416/08). Brisanz erhält diese Thematik insbesondere unter dem Aspekt, dass das Bundesverfassungsgericht in einem Beschluss vom 09.11.2010 (2 BvR 2101/09) Ermittlungen auf Grundlage von Erkenntnissen aus den sog. Steuer–CDs für grundsätzlich verfassungsgemäß erklärt hat.
Wer in den letzten Jahren auf eine faktische Amnestie durch das zwischen der Schweiz und der Bundesrepublik Deutschland ausgehandelte Doppelbesteuerungsabkommen gehofft hatte, bleibt nach wie vor im Ungewissen. Ursprünglich war das Inkrafttreten für den 01. Januar 2013 geplant, ob das Abkommen jedoch tatsächlich ratifiziert werden wird, ist insbesondere im Hinblick auf die jüngsten Ereignisse zweifelhaft.
Zwar hat das Schweizer Parlament das Abkommen am 30.05.2012 gebilligt, allerdings wird im Herbst ein Volksentscheid erwartet, bei welchem die Schweizer Bevölkerung das Abkommen noch ablehnen kann. Auch in Deutschland ist es aufgrund der innenpolitischen Verhältnisse nach wie vor ungewiss, ob das Abkommen die erforderliche Mehrheit im Bundesrat finden wird. Die das Steuerabkommen befürwortende Bundesregierung (Koalition aus CDU und FDP) hat im Bundesrat keine Mehrheit, sodass die Zustimmung der von SPD und Grünen geführten Bundesländer zwingend erforderlich ist. Die Opposition lehnt das Abkommen jedoch nach wie vor als nicht weitreichend genug ab. Insbesondere die SPD-Finanzminister drängen auf eine deutliche Nachbesserung des Steuerabkommens mit der Schweiz. Auch die am 01.06.2012 abgehaltene Finanzministerkonferenz konnte diesbezüglich keine Klarheit bringen, da man sich nicht auf eine einheitliche Position einigen konnte. Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) will trotz des Widerstands der Länder an dem Abkommen festhalten. Im Hinblick auf die innenpolitische Kontroverse in Deutschland äußerte die Schweizer Regierung bereits ihr Missfallen. Insgesamt erscheint, insbesondere auch im Hinblick auf die durch die „Staatsfinanzkrise“ von Deutschland länderübergreifend zu tragendenden Lasten und die für 2013 anstehende Bundestagswahl, ein notwendiger politischer Konsens zur Lösung der steuerlichen Altfälle in weite Ferne gerückt.
Für den Fall, dass das vorliegende Abkommen im Bundesrat scheitern sollte, hat die Schweizer Regierung bereits angekündigt, dass es keine Neuverhandlungen geben werde. „Das ist unser letztes Angebot“, sagte Finanzministerin Evelin Widmer-Schlumpf.
Die Einleitung weiterer Ermittlungsverfahren ist zudem im Zusammenhang mit den durchgeführten bundesweiten Hausdurchsuchungen bei deutschen Kunden der Credit Suisse zu erwarten. Nach einem Bericht des Handelsblatts sind rund 7.000 Kunden betroffen, die meisten von ihnen deutsche Staatsbürger. Dabei ginge es im Schnitt um Anlagebeträge von rund 500.000 Euro. Die Finanzämter in Bochum und Düsseldorf ermitteln nach Angaben des Handelsblatts bereits gegen etwa 5.000 Anleger aus Deutschland.
Betroffene (Steuerpflichtige wie Banken) sind daher gezwungen sich mit der aktuell geltenden Rechtslage, wie sie durch die Einführung des Schwarzgeldbekämpfungsgesetzes geschaffen wurde, zu befassen. Dies macht auch für den Fall Sinn, dass das geplante Steuerabkommen wie geplant umgesetzt wird, da in den meisten Fällen, insbesondere bei reinen Zinsfällen, die Selbstanzeige (wegen Berücksichtigung der Werbungskosten und Steueranrechnungen) für den Steuerpflichtigen kostengünstiger sein kann, als die pauschale Nachversteuerung von mindestens 21% auf bisher unversteuerte Kapitalanlagen zwischen 2002 und 2012. In Schwarzgeld– oder Erbschaftssteuerfällen ist aber die Abgeltung mit maximal 41% des Bezugsvermögens regelmäßig um einiges günstiger (Abgeltung sämtlicher Steuerarten (Soli, KiSt und Nebenforderungen).
Pressemitteilung G&P Gloeckner.Fuhrmann.Nentwich - Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Schweizer Banken wollen Steuerabkommen unterlaufen
In der Schweiz laufen offenbar längst Vorbereitungen, das geplante Steuerabkommen mit Deutschland zu umgehen. Der deutsche Steuerfahnder Klaus Herrmann äußert sich im "Spiegel" zu den Methoden der Banken
"Sieben Wege ins Glück", so lautet die bankeninterne Bezeichnung, die für deutsche Kunden in der Schweiz entwickelt worden seien, um Schwarzgelder weiterhin vor dem Fiskus zu verstecken. Die ersten Angebote seien bereits verschickt worden, sagte der Chef der Steuerfahndung im Bundesland Rheinland-Pfalz, Klaus Herrmann, dem "Spiegel" und berief sich dabei auf diskrete Hinweise von Schweizer Bankmitarbeitern. Die Umgehungsmodelle reichen von der Gründung einer Stiftung in Liechtenstein, über die Einrichtung einer Adresse in einem Land, in dem kein Steuerabkommen mit der Schweiz existiert bis hin zur Umschichtung der Vermögen in Offshore-Gesellschaften.
Anfang 2013 soll das Abkommen, das die Schwarzgeldvermögen legalisiert und steuerpflichtig macht, nach den Plänen von Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble in Kraft treten. Es soll dem deutschen Fiskus bis zu zehn Milliarden Euro einbringen, verkündete Schäuble. Die Schweiz habe zwar versprochen, rund 1,7 Milliarden Euro aus einer einmaligen Steuerabschöpfung der Schwarzgeldvermögen nach Deutschland zu überweisen. Aber aus der anschließend geplanten Quellensteuer auf Zinserträge dieser Vermögen werde nicht einmal eine Milliarde Euro erzielt werden, schätzt Herrmann.
Steuer-CDs weiter ankaufen
Geht es nach dem Fahnder, sollte der deutsche Staat deshalb weiterhin die auf dem Markt angebotenen Steuer-CDs kaufen. Die Qualität dieser Daten sei seines Wissens gut, sagt Herrmann. Ist das Steuerabkommen mit der Schweiz allerdings erst einmal in Kraft, dürfen die Fahnder sich zumindest nicht mehr "aktiv" um solche vermutlich illegal kopierten Daten aus Schweizer Bankhäusern bemühen, berichtete der "Spiegel".
"Sieben Wege ins Glück", so lautet die bankeninterne Bezeichnung, die für deutsche Kunden in der Schweiz entwickelt worden seien, um Schwarzgelder weiterhin vor dem Fiskus zu verstecken. Die ersten Angebote seien bereits verschickt worden, sagte der Chef der Steuerfahndung im Bundesland Rheinland-Pfalz, Klaus Herrmann, dem "Spiegel" und berief sich dabei auf diskrete Hinweise von Schweizer Bankmitarbeitern. Die Umgehungsmodelle reichen von der Gründung einer Stiftung in Liechtenstein, über die Einrichtung einer Adresse in einem Land, in dem kein Steuerabkommen mit der Schweiz existiert bis hin zur Umschichtung der Vermögen in Offshore-Gesellschaften.
Anfang 2013 soll das Abkommen, das die Schwarzgeldvermögen legalisiert und steuerpflichtig macht, nach den Plänen von Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble in Kraft treten. Es soll dem deutschen Fiskus bis zu zehn Milliarden Euro einbringen, verkündete Schäuble. Die Schweiz habe zwar versprochen, rund 1,7 Milliarden Euro aus einer einmaligen Steuerabschöpfung der Schwarzgeldvermögen nach Deutschland zu überweisen. Aber aus der anschließend geplanten Quellensteuer auf Zinserträge dieser Vermögen werde nicht einmal eine Milliarde Euro erzielt werden, schätzt Herrmann.
Steuer-CDs weiter ankaufen
Geht es nach dem Fahnder, sollte der deutsche Staat deshalb weiterhin die auf dem Markt angebotenen Steuer-CDs kaufen. Die Qualität dieser Daten sei seines Wissens gut, sagt Herrmann. Ist das Steuerabkommen mit der Schweiz allerdings erst einmal in Kraft, dürfen die Fahnder sich zumindest nicht mehr "aktiv" um solche vermutlich illegal kopierten Daten aus Schweizer Bankhäusern bemühen, berichtete der "Spiegel".
US-Steuerfahnder verhören Kinder von Schweizer Banker
Die US-Behörden machen bei ihrer Jagd auf Steuersünder offenbar keine halben Sachen. Wie erst jetzt bekannt wurde, sollen im Mai zwei Jugendliche aus Genf verhört worden sein, deren Vater als Vermögensverwalter arbeitet. Er wird verdächtigt, US-Kunden bei der Steuerhinterziehung geholfen zu haben. Die Kinder, die ihre Großeltern besuchen wollten, wurden einem Medienbericht zufolge bei der Einreise von Steuerfahndern aufgehalten
Wo ist euer Papa?", "Was macht euer Papa beruflich?" oder "Reist euer Papa manchmal zur Arbeit in die USA?", sollen die Beamten gefragt haben. Die Minderjährigen seien sechs Stunden lang festgehalten und verhört worden, berichtete ein Anwalt der Tageszeitung "Tribune de Genève". Sie durften dem Bericht zufolge weder zu ihren Eltern noch zu ihren Großeltern Kontakt aufnehmen.
Im April haben fünf Schweizer Großbanken den Behörden die Daten von rund 10.000 Mitarbeitern vermittelt, die US-Kunden betreuen oder betreut haben. Seitdem ist die Verunsicherung unter den Bankern groß: Viele meiden Auslandsreisen, weil sei befürchten festgenommen zu werden. Nicht nur die USA sind gefährlich: Fast alle europäischen Staaten haben Auslieferungsabkommen mit den Amerikanern abgeschlossen.
Wo ist euer Papa?", "Was macht euer Papa beruflich?" oder "Reist euer Papa manchmal zur Arbeit in die USA?", sollen die Beamten gefragt haben. Die Minderjährigen seien sechs Stunden lang festgehalten und verhört worden, berichtete ein Anwalt der Tageszeitung "Tribune de Genève". Sie durften dem Bericht zufolge weder zu ihren Eltern noch zu ihren Großeltern Kontakt aufnehmen.
Im April haben fünf Schweizer Großbanken den Behörden die Daten von rund 10.000 Mitarbeitern vermittelt, die US-Kunden betreuen oder betreut haben. Seitdem ist die Verunsicherung unter den Bankern groß: Viele meiden Auslandsreisen, weil sei befürchten festgenommen zu werden. Nicht nur die USA sind gefährlich: Fast alle europäischen Staaten haben Auslieferungsabkommen mit den Amerikanern abgeschlossen.
Steuerabkommen mit der Schweiz vor dem Aus?
Das geplante Steuerabkommen mit der Schweiz wird offenbar doch nicht Realität. Wie die Süddeutsche Zeitung (SZ) am Donnerstag meldet wollen die SPD-regierten Bundesländer im Bundesrat ihre Zustimmung zu dem Abkommen verweigern, wodurch es nicht ratifiziert werden und nicht am 1. Januar 2013 in Kraft treten kann. CDU und FDP, die weiterhin an dem bilateralen Vertrag festhalten, haben in der Länderkammer keine Mehrheit und sind auf die Stimmen der SPD beziehungsweise der Grünen angewiesen.
Hintergrund des Meinungsumschwunges in der SPD sind erst kürzlich von Nordrhein-Westfalen gekaufte CDs mit neuen Daten von deutschen Steuerhinterziehern in der Schweiz. Der umstrittene Kauf hat nicht nur einen Streit zwischen Schwarz-Gelb und Rot-Grün über die Bezahlung der CDs ausgelöst. Aus diesen Daten soll nach Angaben des Finanzministeriums in Düsseldorf auch hervorgehen, dass Schweizer Banken deutschen Steuerhinterziehern Hilfestellung für den Weitertransfer ihres Geldes in Drittstaaten geben. Die Schweizer Banken und auch die Schweizer Regierung bestreiten solche Praktiken und fordern Beweise für den Vorwurf, wie die SZ schreibt.
Noch keine offizielle Entscheidung getroffen
Zwar hat die SPD noch keine offizielle Entscheidung über das Abstimmungsverhalten der von ihr (mit)regierten Länder im Bundesrat getroffen. Doch eine Telefonkonferenz der engeren Parteiführung am Montag habe laut SZ gezeigt, dass es keine „Wackelkandidaten" mehr gebe. Bis in den Sommer hinein war spekuliert worden, dass das grün-rot regierte Baden-Württemberg sowie Hamburg und Berlin bereit sein könnten, bei finanziellem Entgegenkommen der Bundesregierung dem Vertrag doch zuzustimmen.
Inzwischen wächst auch in der Schweiz der Widerstand gegen das Abkommen. Kritiker sammeln Unterschriften für einen Volksentscheid im Herbst. Dann könnte die von beiden Regierungen unterzeichnete, aber noch nicht ratifizierte Übereinkunft gekippt werden.
Hintergrund des Meinungsumschwunges in der SPD sind erst kürzlich von Nordrhein-Westfalen gekaufte CDs mit neuen Daten von deutschen Steuerhinterziehern in der Schweiz. Der umstrittene Kauf hat nicht nur einen Streit zwischen Schwarz-Gelb und Rot-Grün über die Bezahlung der CDs ausgelöst. Aus diesen Daten soll nach Angaben des Finanzministeriums in Düsseldorf auch hervorgehen, dass Schweizer Banken deutschen Steuerhinterziehern Hilfestellung für den Weitertransfer ihres Geldes in Drittstaaten geben. Die Schweizer Banken und auch die Schweizer Regierung bestreiten solche Praktiken und fordern Beweise für den Vorwurf, wie die SZ schreibt.
Noch keine offizielle Entscheidung getroffen
Zwar hat die SPD noch keine offizielle Entscheidung über das Abstimmungsverhalten der von ihr (mit)regierten Länder im Bundesrat getroffen. Doch eine Telefonkonferenz der engeren Parteiführung am Montag habe laut SZ gezeigt, dass es keine „Wackelkandidaten" mehr gebe. Bis in den Sommer hinein war spekuliert worden, dass das grün-rot regierte Baden-Württemberg sowie Hamburg und Berlin bereit sein könnten, bei finanziellem Entgegenkommen der Bundesregierung dem Vertrag doch zuzustimmen.
Inzwischen wächst auch in der Schweiz der Widerstand gegen das Abkommen. Kritiker sammeln Unterschriften für einen Volksentscheid im Herbst. Dann könnte die von beiden Regierungen unterzeichnete, aber noch nicht ratifizierte Übereinkunft gekippt werden.

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