Intaktes Bankgeheimnis
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Intaktes Bankgeheimnis
Auszug aus einer Pressemeldung
Zitat
Im Ausland finden die Anleger noch das intaktes Bankgeheimnis und den Schutz der Privatsphäre.
Zitat
liegen aktuell weltweit rund 480 Mrd. € „schwarzes Geld“ von Deutschen bei Banken im Ausland. Die höchsten Geldbeträge liegen in der Schweiz, wohin Deutsche bisher mehr als 170 Mrd. € transferiert haben. Es folgen Luxemburg mit 85 Mrd. € und Österreich mit schätzungsweise 70 Mrd. €. Aber auch in anderen Ländern haben die Deutschen gewaltige Summen Schwarzgeld geparkt. Verteilt auf andere sog. Steueroasen wie zum Beispiel die Bahamas, die Cayman-Inseln, die Niederländischen Antillen oder die Bermudas dürften als Minimum mindestens nochmals mehr als 150 Mrd. € entfallen.
Weitere Vorteile aus Sicht der Anleger sind:
Risikostreuung durch rechtliche Diversifikationen,
Kompetenz und hohe Beratungsqualität,
steuerliche Vermögensoptimierung
sowie ein breites Produktangebot der Banken und der Vermögensverwalter.
Längst haben sich die Auslandsbanken auf die Bedürfnisse ihrer ausländischen Kunden eingestellt. Mit ihren international ausgerichteten Wealth Managment- und Private Banking-Strategien decken sie deren Interessen gemäß den gültigen Bestimmungen des jeweiligen Heimatlandes ab - auch in Erb- und Schenkungsfragen rechts- und steueroptimiert.
Die neuen Finanzplätze sind:
Großbritannien,
Malta,
Zypern,
Barbados,
Niederländische Antillen,
Bahrain,
Quatar,
Seychellen,
Bombay,
Japan,
Labuan,
Shanghai.
Besonders schädlich für die öffentlichen Haushalte und Sozialkassen ist die strafrechtlich relevante Steuerhinterziehung beziehungsweise „Steuerflucht“ durch Kapitaltransfer beziehungsweise „Geldschmuggel“ in die weltweiten Steueroasen.
Quelle: Open-PR / Dr. Vossen
Jagd auf Steueroasen - ein Kampf gegen Symptome
Für die Zürcher Banking-Professorin Christine Hirszowicz sind die Attacken der USA und der EU gegen Steueroasen reine Symptombekämpfung. Ursache der Kapitalflucht seien zu hohe Steuertarife in den Ursprungsländern. Der Schweiz rät sie, auch bei Steuerhinterziehung Rechtshilfe zu leisten, sonst aber hart zu bleiben.
Von Thomas Schürpf und Zoé Baches
Am 18. Februar haben die Schweizer Behörden der UBS erlaubt, Kundendaten an die USA auszuliefern. Wurde das Bankgeheimnis an diesem Tag ausgehebelt?
Christine Hirszowicz: Der Druck der US-Behörden war so stark, dass wir kaum eine Wahl hatten. Doch wenn es bei den an die USA ausgelieferten vertraulichen Bankdaten wirklich um Betrugsfälle ging, dann wurde das Bankgeheimnis nicht verletzt; denn in solchen Fällen leistet die Schweiz Rechtshilfe.
Allerdings wurde die gerichtliche Untersuchung der Fälle gar nicht abgewartet.
Genau, das ist der heikle Punkt. Definitiv wird man nicht mehr feststellen können, ob es tatsächlich um Steuerbetrug ging. Es ist aber davon auszugehen, denn die UBS hat es zugegeben, und die Finma hat es überprüft. Wahrscheinlich wäre auch das Bundesverwaltungsgericht zu diesem Schluss gekommen.
Hat man der Drohung wirklich nachgeben müssen?
Die USA haben den Machtpoker gespielt. Diesem Druck konnten wir nichts entgegensetzen. Sonst hätte der Bundesrat nicht nachgegeben. Der angedrohte Lizenzentzug hätte das Geschäft der UBS in den USA total ausschalten können. Letztlich stand die Existenz der UBS auf dem Spiel.
Man darf nicht vergessen, dass die Amerikaner gegen die UBS viel in den Händen hatten. Der Bericht der Finanzmarktaufsicht Finma und die US-Klageschrift zeigen, dass da ganz schlimme Verfehlungen geschehen sind. Man hat amerikanische Gesetze schwerwiegend verletzt, um den Marktanteil zu vergrössern und um möglichst hohe Boni zu erhalten. Eigentlich hätte man schon viel früher einen Schlag der Amerikaner erwarten können.
Nicht von ungefähr wird alt Bundesrat Villiger und damit ein Nicht-Banker neuer UBS-Präsident. Er soll wieder Ethik ins Geschäft bringen und Vertrauen schaffen.
Was bedeutet das Bankgeheimnis heute?
Im Kern schützt das Bankgeheimnis die Privatsphäre des Bankkunden vor dem Eingriff einer unberechtigten Person oder Behörde. Dabei denke ich an den Schutz vor privater Spionage, politischer Verfolgung, Terrorismus, Erpressung und Rache oder auch an familiäre Streitigkeiten.
Es ist wichtig, nicht gleich an Steuerflucht zu denken. Das Bankgeheimnis ist keineswegs eingeführt worden, um Geld vor den Steuerbehörden zu verstecken. Schwarzgelder bedeuten einen Missbrauch des Bankgeheimnisses.
Für die USA und die Europäische Union (EU) ist das Bankgeheimnis zu einem wesentlichen Teil schuld an der weltweiten Kapitalflucht.
Bei den Angriffen durch die USA und die EU mit dem Ziel, das Bankgeheimnis zu eliminieren, geht es letztlich um Symptombekämpfung. Ursache der Kapitalflucht sind die unerträglichen Steuertarife dieser Länder. Die sogenannten Steueroasen sind nur die Symptome. Eine effektive Ursachenbekämpfung wären bürgerfreundliche Steuertarife der betroffenen Länder, beispielsweise durch eine Flat Tax von vielleicht 10 Prozent. Damit das Kapital zurückgebracht wird, braucht es zusätzlich eine grosszügige Steueramnestie. Unter dem Strich würden sich die Länder ein viel grösseres Steuersubstrat verschaffen. Die Kunden könnten das Geld auch bei Schweizer Banken belassen, aber sie würden in ihren Ländern korrekt Steuern bezahlen.
Warum senken denn die Länder Ihre Steuern nicht?
Die Politiker haben eine sehr kurzsichtige Optik. Eine Veränderung der Fiskaltarife ist schwierig und zieht sich über Jahre hin. Politiker wollen wiedergewählt werden. Dennoch ist es nicht aussichtslos. Mit dem neuen US-Präsidenten Obama gibt es eine Chance. In der gegenwärtigen Krisensituation könnte er mit einem patriotischen Appell an die Bürgerpflicht eine grosse Wirkung erzielen. Originelle Lösungen könnte ich mir auch vom französischen Präsidenten Sarkozy vorstellen.
So müssen vor allem die anderen Länder handeln und nicht die Schweiz?
Natürlich muss auch die Schweiz handeln. Wir sind am Zug, denn wir stehen mit dem Rücken zur Wand. Aber wir müssen auch einmal auf den Tisch klopfen. Wenn wir nur auf die schwache Tour spielen und uns ständig schuldig bekennen, werden wir immer mehr unter Druck geraten. Wir brauchen harte Leute in den Verhandlungen. Das ist Diplomatie. Die anderen Länder machen das auch so.
Was müsste die Schweiz von sich aus anbieten?
Die Schweiz muss bei ausländischen Bankkunden die bisherige Unterscheidung zwischen Steuerhinterziehung und Steuerbetrug fallenlassen. Im Ausland kann man diesen Unterschied nicht nachvollziehen. Wenn jemand seine Einkünfte und Erträge nicht richtig deklariert, ist das für sie ebenso ein Steuerdelikt wie die Fälschung von Steuerunterlagen. Man vergisst nicht einfach grosse Beträge.
Konkret muss die Schweiz in Zukunft auch bei Steuerhinterziehung in ganz konkreten, streng überprüfbaren Fällen Rechtshilfe leisten. Das ist der grosse Trumpf, den wir in den Verhandlungen spielen sollten. Aber wir dürfen nicht einfach nur nachgeben und dafür nichts verlangen. Das ist keine Diplomatie. Wir müssen auch Forderungen stellen. Denkbar ist beispielsweise eine konkret ausgestaltete, sehr grosszügige Amnestie für bestehende Kunden.
Die Aufhebung des Unterschieds zwischen Steuerbetrug und Steuerhinterziehung gälte nur für ausländische Kunden?
In der Schweiz können wir weiterhin Steuerhinterziehung mit Busse und Nachsteuern, Steuerbetrug hingegen mit Freiheitsentzug bestrafen. Das hat sich bei uns bisher bewährt, und wir brauchen dazu keine guten Ratschläge des Auslands.
Die Schweiz riskiert den Abzug von ausländischen Kundengeldern.
Nach der Aufhebung der Unterscheidung zwischen Steuerhinterziehung und Steuerbetrug ist es möglich, dass ausländische Kunden ihre Gelder teilweise abziehen. Allerdings muss die Frage gestellt werden, wohin sie denn hingehen sollen. Der Kampf gegen die Steueroasen ist weltweit. Selbst Singapur hat schon eine Ausweitung der Rechtshilfe signalisiert.
Können die Schweizer Banken auch ohne Fluchtgelder im weltweiten Konkurrenzkampf bestehen?
Die Schweizer Banken haben ausländischen Kunden weiterhin viel zu bieten. Beispielsweise die hervorragende Qualität der Bankdienstleistungen, die hohe Kompetenz der Mitarbeiter, den Schutz der Privatsphäre, die Rechtsstaatlichkeit, die politische Stabilität des Landes, die hohe Lebensqualität. Es werden nicht von einem Tag auf den andern einfach Gesetze geändert. Zu den Pluspunkten zähle ich auch die sehr gute Infrastruktur für ausländische Firmen. Vieles ist fast perfekt im Vergleich mit anderen Ländern. Das wird im Ausland sehr geschätzt. Und im Übrigen sind die Schweizer Banken auch vermehrt in anderen Ländern mit dem Onshore-Banking tätig, wo sie dem Recht des betreffenden Landes unterstehen, aber Schweizer Qualitätsdienstleistungen anbieten.
Zudem wollen vermögende Ausländer, die Gelder bei Schweizer Banken deponieren, diese auch wirtschaftlich besser nutzen können. Mit Schwarzgeld geht das nicht. Wenn ein Franzose im eigenen Land plötzlich Häuser oder Firmen erwirbt, stehen sofort die französischen Steuerbehörden vor der Tür und prüfen, ob diese Gelder auch deklariert worden sind. Es ist die Jagd nach den sogenannten «signes extérieurs de richesse».
Sie nennen die Rechtssicherheit der Schweiz als einen wichtigen Pluspunkt. Doch diese ist seit dem 18. Februar nicht mehr so stabil.
Das ist tatsächlich eine Schwachstelle. Deshalb haben auch so viele Juristen empört auf die Herausgabe von Daten reagiert. Das war ein massiver Einbruch in unsere Rechtsstaatlichkeit. Aber es war eine Güterabwägung, ob man dem Druck der Amerikaner nachgeben soll oder nicht.
Dennoch muss man bedenken, dass das Beharren auf der Rechtsstaatlichkeit den Untergang der UBS bedeutet hätte. Das US-Geschäft ist sehr wichtig. Ein Entzug der US-Lizenz wäre für sie fatal gewesen. Zudem hätten auch andere Länder mit Diskriminierungsmassnahmen gegen die UBS reagiert. In ganz Europa wäre nicht nur die UBS, sondern auch die Schweiz diskriminiert worden. Wir wären sofort auf eine schwarze Liste gesetzt worden.
Was würde es bedeuten, wenn die Schweiz auf eine schwarze Liste gesetzt wird?
Damit würden Exporte nach Europa praktisch verunmöglicht. Wir bekämen keine Zulassungen mehr zu internationalen Institutionen. Wir würden überall zum schwarzen Schaf. Das wäre aber reine Willkür: Es gibt kein Gesetz, das bestimmt, was es heisst, auf der schwarzen Liste zu figurieren. Die Länder der G-20 würden über die Konsequenzen bestimmen. Sicher ist, dass es für die Schweiz sehr schwierig würde. Es könnte bis zum wirtschaftlichen oder politischen Desaster gehen. Darum ging es bei der Güterabwägung.
Gibt die Schweiz jetzt einfach dem Druck nach, den irgendeine Macht der Welt auf sie ausübt %u2013 ungeachtet der Folgen für den Rechtsstaat?
Wir können das vermeiden %u2013 in der Hoffnung, dass nie mehr so schlimme Fehler gemacht werden, wie sie die UBS in den USA machte.
Sie wollen die Unterscheidung zwischen Steuerhinterziehung und Steuerbetrug für ausländische Kunden aufgeben. Heisst das, dass die Schweiz auch der Forderung der EU nach einem automatischen Informationsaustausch nachgeben soll?
Nein, auf keinen Fall. Den automatischen Informationsaustausch würde ich niemals offerieren. Das wäre viel zu gefährlich. Man muss stets von Fall zu Fall genau prüfen, was die ausländischen Steuerbehörden wollen und welche Kunden sie ins Visier nehmen. Wenn es rechtlich angebracht ist, werden die Daten geliefert.
Rechtshilfe ist doch ein sehr träges Instrument.
Es braucht diese Zeit, damit Fehler vermieden werden. Stellen Sie sich vor, wir würden ungerechtfertigt Informationen liefern. Das wäre ein grosser Skandal. Da könnten wir nicht mehr von Rechtsstaat sprechen.
Und Sie sehen Chancen, dass die Schweiz sich der Forderung nach einem automatischen Informationsaustausch entziehen kann?
Ja, absolut. Denn die EU braucht ja auch die Schweiz. Man will in Europa jetzt nur nicht darüber sprechen.
Welche Länder sind derzeit für die Schweiz am gefährlichsten?
Im Moment sicher Amerika, dann kommt Grossbritannien. Dann die Europäische Union. Die USA und Grossbritannien sind ja nicht von ungefähr die grössten Konkurrenten für den Schweizer Finanzplatz.
Gibt es Lehren, welche die Schweiz aus den bisherigen Auseinandersetzungen ziehen sollte?
Lehren sollten vor allem die beiden Grossbanken ziehen, sofern es wirklich nur diese betrifft. Die Banken werden die ausländischen Gesetze künftig weit besser beachten. Auch Kontrollen und Risikomanagement dürften deutlich verstärkt werden. Das war ja bei der UBS sehr fehlerhaft. Man wird in Zukunft sehr darauf achten, dass man die Leute an der Front unter Kontrolle hält.
Zudem müssen die finanziellen Anreize geändert werden. Man mag einwenden, dass dann die besten Händler davonlaufen. Aber Mitarbeiter, die nur nach den Boni jagen, sind mit Sicherheit nicht die besten Leute. Und die Banken werden in Zukunft auf solche Leute verzichten.
Die Schweizer Behörden haben wohl die Trümpfe, die sie in die Verhandlungen einbringen können, um ihre Anliegen energisch zu vertreten. Man darf nicht ausser acht lassen, dass die Gegenparteien in Wahrheit schwach sind; denn mit ihrer schlechten Fiskalpolitik sind sie unfähig, das eigentliche Problem der Kapitalflucht an der Wurzel zu packen und auch zu lösen. Die Jagd auf sogenannte Steueroasen ist die billige Variante %u2013 eine reine Symptombekämpfung.
* Christine Hirszowicz ist emeritierte Professorin für Bank-Betriebswirtschaftslehre am Swiss Banking Institute der Universität Zürich.
Aus der NZZ
Für die Zürcher Banking-Professorin Christine Hirszowicz sind die Attacken der USA und der EU gegen Steueroasen reine Symptombekämpfung. Ursache der Kapitalflucht seien zu hohe Steuertarife in den Ursprungsländern. Der Schweiz rät sie, auch bei Steuerhinterziehung Rechtshilfe zu leisten, sonst aber hart zu bleiben.
Von Thomas Schürpf und Zoé Baches
Am 18. Februar haben die Schweizer Behörden der UBS erlaubt, Kundendaten an die USA auszuliefern. Wurde das Bankgeheimnis an diesem Tag ausgehebelt?
Christine Hirszowicz: Der Druck der US-Behörden war so stark, dass wir kaum eine Wahl hatten. Doch wenn es bei den an die USA ausgelieferten vertraulichen Bankdaten wirklich um Betrugsfälle ging, dann wurde das Bankgeheimnis nicht verletzt; denn in solchen Fällen leistet die Schweiz Rechtshilfe.
Allerdings wurde die gerichtliche Untersuchung der Fälle gar nicht abgewartet.
Genau, das ist der heikle Punkt. Definitiv wird man nicht mehr feststellen können, ob es tatsächlich um Steuerbetrug ging. Es ist aber davon auszugehen, denn die UBS hat es zugegeben, und die Finma hat es überprüft. Wahrscheinlich wäre auch das Bundesverwaltungsgericht zu diesem Schluss gekommen.
Hat man der Drohung wirklich nachgeben müssen?
Die USA haben den Machtpoker gespielt. Diesem Druck konnten wir nichts entgegensetzen. Sonst hätte der Bundesrat nicht nachgegeben. Der angedrohte Lizenzentzug hätte das Geschäft der UBS in den USA total ausschalten können. Letztlich stand die Existenz der UBS auf dem Spiel.
Man darf nicht vergessen, dass die Amerikaner gegen die UBS viel in den Händen hatten. Der Bericht der Finanzmarktaufsicht Finma und die US-Klageschrift zeigen, dass da ganz schlimme Verfehlungen geschehen sind. Man hat amerikanische Gesetze schwerwiegend verletzt, um den Marktanteil zu vergrössern und um möglichst hohe Boni zu erhalten. Eigentlich hätte man schon viel früher einen Schlag der Amerikaner erwarten können.
Nicht von ungefähr wird alt Bundesrat Villiger und damit ein Nicht-Banker neuer UBS-Präsident. Er soll wieder Ethik ins Geschäft bringen und Vertrauen schaffen.
Was bedeutet das Bankgeheimnis heute?
Im Kern schützt das Bankgeheimnis die Privatsphäre des Bankkunden vor dem Eingriff einer unberechtigten Person oder Behörde. Dabei denke ich an den Schutz vor privater Spionage, politischer Verfolgung, Terrorismus, Erpressung und Rache oder auch an familiäre Streitigkeiten.
Es ist wichtig, nicht gleich an Steuerflucht zu denken. Das Bankgeheimnis ist keineswegs eingeführt worden, um Geld vor den Steuerbehörden zu verstecken. Schwarzgelder bedeuten einen Missbrauch des Bankgeheimnisses.
Für die USA und die Europäische Union (EU) ist das Bankgeheimnis zu einem wesentlichen Teil schuld an der weltweiten Kapitalflucht.
Bei den Angriffen durch die USA und die EU mit dem Ziel, das Bankgeheimnis zu eliminieren, geht es letztlich um Symptombekämpfung. Ursache der Kapitalflucht sind die unerträglichen Steuertarife dieser Länder. Die sogenannten Steueroasen sind nur die Symptome. Eine effektive Ursachenbekämpfung wären bürgerfreundliche Steuertarife der betroffenen Länder, beispielsweise durch eine Flat Tax von vielleicht 10 Prozent. Damit das Kapital zurückgebracht wird, braucht es zusätzlich eine grosszügige Steueramnestie. Unter dem Strich würden sich die Länder ein viel grösseres Steuersubstrat verschaffen. Die Kunden könnten das Geld auch bei Schweizer Banken belassen, aber sie würden in ihren Ländern korrekt Steuern bezahlen.
Warum senken denn die Länder Ihre Steuern nicht?
Die Politiker haben eine sehr kurzsichtige Optik. Eine Veränderung der Fiskaltarife ist schwierig und zieht sich über Jahre hin. Politiker wollen wiedergewählt werden. Dennoch ist es nicht aussichtslos. Mit dem neuen US-Präsidenten Obama gibt es eine Chance. In der gegenwärtigen Krisensituation könnte er mit einem patriotischen Appell an die Bürgerpflicht eine grosse Wirkung erzielen. Originelle Lösungen könnte ich mir auch vom französischen Präsidenten Sarkozy vorstellen.
So müssen vor allem die anderen Länder handeln und nicht die Schweiz?
Natürlich muss auch die Schweiz handeln. Wir sind am Zug, denn wir stehen mit dem Rücken zur Wand. Aber wir müssen auch einmal auf den Tisch klopfen. Wenn wir nur auf die schwache Tour spielen und uns ständig schuldig bekennen, werden wir immer mehr unter Druck geraten. Wir brauchen harte Leute in den Verhandlungen. Das ist Diplomatie. Die anderen Länder machen das auch so.
Was müsste die Schweiz von sich aus anbieten?
Die Schweiz muss bei ausländischen Bankkunden die bisherige Unterscheidung zwischen Steuerhinterziehung und Steuerbetrug fallenlassen. Im Ausland kann man diesen Unterschied nicht nachvollziehen. Wenn jemand seine Einkünfte und Erträge nicht richtig deklariert, ist das für sie ebenso ein Steuerdelikt wie die Fälschung von Steuerunterlagen. Man vergisst nicht einfach grosse Beträge.
Konkret muss die Schweiz in Zukunft auch bei Steuerhinterziehung in ganz konkreten, streng überprüfbaren Fällen Rechtshilfe leisten. Das ist der grosse Trumpf, den wir in den Verhandlungen spielen sollten. Aber wir dürfen nicht einfach nur nachgeben und dafür nichts verlangen. Das ist keine Diplomatie. Wir müssen auch Forderungen stellen. Denkbar ist beispielsweise eine konkret ausgestaltete, sehr grosszügige Amnestie für bestehende Kunden.
Die Aufhebung des Unterschieds zwischen Steuerbetrug und Steuerhinterziehung gälte nur für ausländische Kunden?
In der Schweiz können wir weiterhin Steuerhinterziehung mit Busse und Nachsteuern, Steuerbetrug hingegen mit Freiheitsentzug bestrafen. Das hat sich bei uns bisher bewährt, und wir brauchen dazu keine guten Ratschläge des Auslands.
Die Schweiz riskiert den Abzug von ausländischen Kundengeldern.
Nach der Aufhebung der Unterscheidung zwischen Steuerhinterziehung und Steuerbetrug ist es möglich, dass ausländische Kunden ihre Gelder teilweise abziehen. Allerdings muss die Frage gestellt werden, wohin sie denn hingehen sollen. Der Kampf gegen die Steueroasen ist weltweit. Selbst Singapur hat schon eine Ausweitung der Rechtshilfe signalisiert.
Können die Schweizer Banken auch ohne Fluchtgelder im weltweiten Konkurrenzkampf bestehen?
Die Schweizer Banken haben ausländischen Kunden weiterhin viel zu bieten. Beispielsweise die hervorragende Qualität der Bankdienstleistungen, die hohe Kompetenz der Mitarbeiter, den Schutz der Privatsphäre, die Rechtsstaatlichkeit, die politische Stabilität des Landes, die hohe Lebensqualität. Es werden nicht von einem Tag auf den andern einfach Gesetze geändert. Zu den Pluspunkten zähle ich auch die sehr gute Infrastruktur für ausländische Firmen. Vieles ist fast perfekt im Vergleich mit anderen Ländern. Das wird im Ausland sehr geschätzt. Und im Übrigen sind die Schweizer Banken auch vermehrt in anderen Ländern mit dem Onshore-Banking tätig, wo sie dem Recht des betreffenden Landes unterstehen, aber Schweizer Qualitätsdienstleistungen anbieten.
Zudem wollen vermögende Ausländer, die Gelder bei Schweizer Banken deponieren, diese auch wirtschaftlich besser nutzen können. Mit Schwarzgeld geht das nicht. Wenn ein Franzose im eigenen Land plötzlich Häuser oder Firmen erwirbt, stehen sofort die französischen Steuerbehörden vor der Tür und prüfen, ob diese Gelder auch deklariert worden sind. Es ist die Jagd nach den sogenannten «signes extérieurs de richesse».
Sie nennen die Rechtssicherheit der Schweiz als einen wichtigen Pluspunkt. Doch diese ist seit dem 18. Februar nicht mehr so stabil.
Das ist tatsächlich eine Schwachstelle. Deshalb haben auch so viele Juristen empört auf die Herausgabe von Daten reagiert. Das war ein massiver Einbruch in unsere Rechtsstaatlichkeit. Aber es war eine Güterabwägung, ob man dem Druck der Amerikaner nachgeben soll oder nicht.
Dennoch muss man bedenken, dass das Beharren auf der Rechtsstaatlichkeit den Untergang der UBS bedeutet hätte. Das US-Geschäft ist sehr wichtig. Ein Entzug der US-Lizenz wäre für sie fatal gewesen. Zudem hätten auch andere Länder mit Diskriminierungsmassnahmen gegen die UBS reagiert. In ganz Europa wäre nicht nur die UBS, sondern auch die Schweiz diskriminiert worden. Wir wären sofort auf eine schwarze Liste gesetzt worden.
Was würde es bedeuten, wenn die Schweiz auf eine schwarze Liste gesetzt wird?
Damit würden Exporte nach Europa praktisch verunmöglicht. Wir bekämen keine Zulassungen mehr zu internationalen Institutionen. Wir würden überall zum schwarzen Schaf. Das wäre aber reine Willkür: Es gibt kein Gesetz, das bestimmt, was es heisst, auf der schwarzen Liste zu figurieren. Die Länder der G-20 würden über die Konsequenzen bestimmen. Sicher ist, dass es für die Schweiz sehr schwierig würde. Es könnte bis zum wirtschaftlichen oder politischen Desaster gehen. Darum ging es bei der Güterabwägung.
Gibt die Schweiz jetzt einfach dem Druck nach, den irgendeine Macht der Welt auf sie ausübt %u2013 ungeachtet der Folgen für den Rechtsstaat?
Wir können das vermeiden %u2013 in der Hoffnung, dass nie mehr so schlimme Fehler gemacht werden, wie sie die UBS in den USA machte.
Sie wollen die Unterscheidung zwischen Steuerhinterziehung und Steuerbetrug für ausländische Kunden aufgeben. Heisst das, dass die Schweiz auch der Forderung der EU nach einem automatischen Informationsaustausch nachgeben soll?
Nein, auf keinen Fall. Den automatischen Informationsaustausch würde ich niemals offerieren. Das wäre viel zu gefährlich. Man muss stets von Fall zu Fall genau prüfen, was die ausländischen Steuerbehörden wollen und welche Kunden sie ins Visier nehmen. Wenn es rechtlich angebracht ist, werden die Daten geliefert.
Rechtshilfe ist doch ein sehr träges Instrument.
Es braucht diese Zeit, damit Fehler vermieden werden. Stellen Sie sich vor, wir würden ungerechtfertigt Informationen liefern. Das wäre ein grosser Skandal. Da könnten wir nicht mehr von Rechtsstaat sprechen.
Und Sie sehen Chancen, dass die Schweiz sich der Forderung nach einem automatischen Informationsaustausch entziehen kann?
Ja, absolut. Denn die EU braucht ja auch die Schweiz. Man will in Europa jetzt nur nicht darüber sprechen.
Welche Länder sind derzeit für die Schweiz am gefährlichsten?
Im Moment sicher Amerika, dann kommt Grossbritannien. Dann die Europäische Union. Die USA und Grossbritannien sind ja nicht von ungefähr die grössten Konkurrenten für den Schweizer Finanzplatz.
Gibt es Lehren, welche die Schweiz aus den bisherigen Auseinandersetzungen ziehen sollte?
Lehren sollten vor allem die beiden Grossbanken ziehen, sofern es wirklich nur diese betrifft. Die Banken werden die ausländischen Gesetze künftig weit besser beachten. Auch Kontrollen und Risikomanagement dürften deutlich verstärkt werden. Das war ja bei der UBS sehr fehlerhaft. Man wird in Zukunft sehr darauf achten, dass man die Leute an der Front unter Kontrolle hält.
Zudem müssen die finanziellen Anreize geändert werden. Man mag einwenden, dass dann die besten Händler davonlaufen. Aber Mitarbeiter, die nur nach den Boni jagen, sind mit Sicherheit nicht die besten Leute. Und die Banken werden in Zukunft auf solche Leute verzichten.
Die Schweizer Behörden haben wohl die Trümpfe, die sie in die Verhandlungen einbringen können, um ihre Anliegen energisch zu vertreten. Man darf nicht ausser acht lassen, dass die Gegenparteien in Wahrheit schwach sind; denn mit ihrer schlechten Fiskalpolitik sind sie unfähig, das eigentliche Problem der Kapitalflucht an der Wurzel zu packen und auch zu lösen. Die Jagd auf sogenannte Steueroasen ist die billige Variante %u2013 eine reine Symptombekämpfung.
* Christine Hirszowicz ist emeritierte Professorin für Bank-Betriebswirtschaftslehre am Swiss Banking Institute der Universität Zürich.
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