Steueroasen austrocknen - Gesetzentwurf
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Steueroasen austrocknen - Gesetzentwurf
Steinbrück will Steueroasen austrocknen - Gesetzentwurf
Berlin (dpa) - Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) will bei der lange angekündigten Austrocknung von Steueroasen Ernst machen. Ein Gesetzentwurf aus seinem Haus sieht unter anderem vor, dass alle Zahlungen an Firmen in nicht-kooperativen Staaten künftig nicht mehr als Betriebsausgaben anerkannt werden sollen. Das Finanzministerium bestätigte Informationen des Berliner «Tagesspiegel» und teilte am Sonntag mit, dass der Gesetzentwurf derzeit zwischen den Ministerien abgestimmt wird.
*Hinweis: Links wurden blau makiert
Steinbrück will gegen Staaten vorgehen, die der Steuerhinterziehung Vorschub leisten und nicht mit deutschen Finanzbehörden kooperieren. Zum Jahreswechsel hatte der Finanzminister erneut von der Schweiz und Liechtenstein mehr Hilfe bei der Bekämpfung von Steuerhinterziehung gefordert. Es wird geschätzt, dass deutsche Steuerzahler ohne Wissen des Fiskus allein auf Schweizer Konten 200 bis 300 Milliarden Euro haben. Steinbrück verlangte, dass beide Länder Deutschland die gleiche Hilfe bei Steuervergehen gewähren wie den USA.
Liechtenstein lockert nach massivem politischen Druck der USA sein Bankgeheimnis. Auskünfte erteilt der Kleinstaat US-Behörden von 2010 an nicht nur bei Steuerbetrug, sondern auch bei Steuerhinterziehung. In Liechtenstein sollen Deutsche tausende Stiftungen gegründet haben, um Steuern zu hinterziehen. Das Fürstentum geriet vor allem durch den Fall von Ex-Postchef Klaus Zumwinkel unter Druck. Der ehemalige Topmanager, der ab Donnerstag in Bochum vor Gericht steht, soll über eine Million Euro in Vaduz versteckt haben.
Berlin (dpa) - Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) will bei der lange angekündigten Austrocknung von Steueroasen Ernst machen. Ein Gesetzentwurf aus seinem Haus sieht unter anderem vor, dass alle Zahlungen an Firmen in nicht-kooperativen Staaten künftig nicht mehr als Betriebsausgaben anerkannt werden sollen. Das Finanzministerium bestätigte Informationen des Berliner «Tagesspiegel» und teilte am Sonntag mit, dass der Gesetzentwurf derzeit zwischen den Ministerien abgestimmt wird.
*Hinweis: Links wurden blau makiert
Steinbrück will gegen Staaten vorgehen, die der Steuerhinterziehung Vorschub leisten und nicht mit deutschen Finanzbehörden kooperieren. Zum Jahreswechsel hatte der Finanzminister erneut von der Schweiz und Liechtenstein mehr Hilfe bei der Bekämpfung von Steuerhinterziehung gefordert. Es wird geschätzt, dass deutsche Steuerzahler ohne Wissen des Fiskus allein auf Schweizer Konten 200 bis 300 Milliarden Euro haben. Steinbrück verlangte, dass beide Länder Deutschland die gleiche Hilfe bei Steuervergehen gewähren wie den USA.
Liechtenstein lockert nach massivem politischen Druck der USA sein Bankgeheimnis. Auskünfte erteilt der Kleinstaat US-Behörden von 2010 an nicht nur bei Steuerbetrug, sondern auch bei Steuerhinterziehung. In Liechtenstein sollen Deutsche tausende Stiftungen gegründet haben, um Steuern zu hinterziehen. Das Fürstentum geriet vor allem durch den Fall von Ex-Postchef Klaus Zumwinkel unter Druck. Der ehemalige Topmanager, der ab Donnerstag in Bochum vor Gericht steht, soll über eine Million Euro in Vaduz versteckt haben.
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Union lehnt Steinbrücks Gesetzespläne gegen Steueroasen ab
Berlin (dpa) - Die neuen Gesetzespläne von Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) im Kampf gegen Steueroasen stoßen in der Union auf massiven Widerstand. Die vorgesehenen Gegenmaßnahmen seien nicht harmlos und ein «Rückfall ins 19. Jahrhundert», kritisierte der CDU-Finanzpolitiker Otto Bernhardt am Montag in Berlin.
«Dies machen wir nicht mit.»
Das Gesetz habe keine Chance, vor der Sommerpause des Bundestages verabschiedet zu werden. Danach bestehe keine Chance mehr für ein geordnetes parlamentarisches Verfahren. Auch die Union sei dafür, dass Steuerhinterziehung kein Kavaliersdelikt sei. CDU/CSU hätten erst kürzlich schärferen Regeln zugestimmt. Er vermute aber, dass der Minister das Gesetz nur als Wahlkampfmunition vorgelegt habe, sagte Bernhardt weiter.
Steinbrück will gegen Staaten vorgehen, die der Steuerhinterziehung Vorschub leisten und nicht mit deutschen Finanzbehörden kooperieren. Der Gesetzentwurf wird derzeit zwischen
den Ministerien abgestimmt. Zum Jahreswechsel hatte der Finanzminister erneut von der Schweiz und Liechtenstein mehr Hilfe bei der Bekämpfung von Steuerhinterziehung gefordert.
Bernhardt warf Steinbrück vor, unter anderem umfangreiche Vollmachten anzustreben, um steuerlich schärfer gegen Personen oder Firmen vorgehen zu können, die mit nicht kooperativen Staaten Geschäfte machen. Darunter fiele auch die Schweiz. So sollen alle Zahlungen an Firmen in nicht-kooperativen Staaten künftig nicht mehr als Betriebsausgaben anerkannt werden.
Berlin (dpa) - Die neuen Gesetzespläne von Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) im Kampf gegen Steueroasen stoßen in der Union auf massiven Widerstand. Die vorgesehenen Gegenmaßnahmen seien nicht harmlos und ein «Rückfall ins 19. Jahrhundert», kritisierte der CDU-Finanzpolitiker Otto Bernhardt am Montag in Berlin.
«Dies machen wir nicht mit.»
Das Gesetz habe keine Chance, vor der Sommerpause des Bundestages verabschiedet zu werden. Danach bestehe keine Chance mehr für ein geordnetes parlamentarisches Verfahren. Auch die Union sei dafür, dass Steuerhinterziehung kein Kavaliersdelikt sei. CDU/CSU hätten erst kürzlich schärferen Regeln zugestimmt. Er vermute aber, dass der Minister das Gesetz nur als Wahlkampfmunition vorgelegt habe, sagte Bernhardt weiter.
Steinbrück will gegen Staaten vorgehen, die der Steuerhinterziehung Vorschub leisten und nicht mit deutschen Finanzbehörden kooperieren. Der Gesetzentwurf wird derzeit zwischen
den Ministerien abgestimmt. Zum Jahreswechsel hatte der Finanzminister erneut von der Schweiz und Liechtenstein mehr Hilfe bei der Bekämpfung von Steuerhinterziehung gefordert.
Bernhardt warf Steinbrück vor, unter anderem umfangreiche Vollmachten anzustreben, um steuerlich schärfer gegen Personen oder Firmen vorgehen zu können, die mit nicht kooperativen Staaten Geschäfte machen. Darunter fiele auch die Schweiz. So sollen alle Zahlungen an Firmen in nicht-kooperativen Staaten künftig nicht mehr als Betriebsausgaben anerkannt werden.
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Bearbeitungsstand: 13.01.2009 15:04 Uhr
Referentenentwurf
Gesetz zur Bekämpfung schädlicher Steuerpraktiken und der Steuerhinterziehung
Der Referentenentwurf zur Bekämpfung schädlicher Steuerpraktiken und der
Steuerhinterziehung wird das Bundeskabinett voraussichtlich Mitte
Februar 2009 beschäftigen.
Quelle: Bundesministerium der Finanzen 19.01.2009
Referentenentwurf
Gesetz zur Bekämpfung schädlicher Steuerpraktiken und der Steuerhinterziehung
Der Referentenentwurf zur Bekämpfung schädlicher Steuerpraktiken und der
Steuerhinterziehung wird das Bundeskabinett voraussichtlich Mitte
Februar 2009 beschäftigen.
Quelle: Bundesministerium der Finanzen 19.01.2009
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Zitat
Dem Staat gehen jedes Jahr Milliarden durch Steuerhinterziehung verloren. Was läuft da falsch?
Zum Teil gilt Steuerhinterziehung als Kavaliersdelikt. Das Steuerrecht ist so kompliziert, dass es häufig als ungerecht empfunden wird. Entscheidend erscheint mir auch, dass das Risiko, entdeckt zu werden, als gering eingeschätzt wird. Vielen ist bekannt, dass die Steuererklärungen wegen der angespannten Arbeitslage in den Finanzämtern häufig nicht mehr ordnungsgemäß geprüft werden und nur selten mit Außenprüfungen zu rechnen ist. Für diesen Steuervollzug sind die Länder verantwortlich.
Wie kann der Staat die Steuerhinterziehung eindämmen?
Eine durchgreifende Steuervereinfachung steht noch aus. >> Handelsblatt
Wenn die Steuerfahndung morgens klingelt .. (klick)
Weiter Kritik an Steinbrücks Gesetzesplänen gegen Steueroasen
Berlin (dpa) - Die neuen Gesetzespläne von Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) im Kampf gegen Steueroasen stehen weiter in der Kritik. Der Deutsche Steuerberaterverband (DStV) erklärte am Freitag in Berlin, in ihrer jetzigen Fassung verstießen die Pläne in wesentlichen Teilen gegen das Grundgesetz. Sie seien zudem nicht mit der europäischen Kapitalverkehrsfreiheit vereinbar. Zuvor hatten bereits CDU und CSU massiven Widerstand angekündigt. Steinbrück will gegen Staaten vorgehen, die Steuerhinterziehung Vorschub leisten und nicht mit deutschen Finanzbehörden kooperieren. Der Gesetzentwurf wird derzeit zwischen den Bundes-Ministerien abgestimmt.
Der DStV monierte unter anderem den Plan, Dividenden von Gesellschaften aus Staaten, deren Finanzbehörden die Standards der Organisation für Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) nicht akzeptieren, von der Abgeltungssteuer auszuschließen. Dabei soll es unerheblich sein, ob der Steuerpflichtige mit dem Finanzamt zusammenarbeitet oder nicht. Die geplanten Regelungen beträfen neben Ländern wie Liechtenstein und Andorra auch Luxemburg und Österreich. Auch viele steuerehrliche Kapitalanleger dürften betroffen sein.
Die Steuerberater kritisierten zudem die vorgesehene Berechtigung des Fiskus, künftig ohne konkrete Anhaltspunkte auch bei Unternehmen umfassende Auskünfte über Geschäftsbeziehungen mit Banken in diesen Ländern einzufordern. Ferner sei eine umfassende Entbindung der ausländischen Bank von der Verschwiegenheitspflicht vorgesehen. Dies geht nach Ansicht des DStV "deutlich zu weit".
Das Finanzministerium argumentiert, die Einschränkung von Grundfreiheiten des EG-Vertrages für bestimmte Steuerpflichtige sei zur Gewährleistung wirksamer Steueraufsicht möglich. Die Vermeidung von Steuerflucht und die verfassungsrechtlich gebotene Gleichmäßigkeit der Besteuerung seien unverzichtbar sowie nach europäischem Recht zulässig. Der Europäische Gerichtshof habe anerkannt, dass Grundfreiheiten aus zwingenden Gemeinwohlinteressen eingeschränkt werden können, soweit Verhältnismäßigkeit gewahrt bleibe.
Berlin (dpa) - Die neuen Gesetzespläne von Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) im Kampf gegen Steueroasen stehen weiter in der Kritik. Der Deutsche Steuerberaterverband (DStV) erklärte am Freitag in Berlin, in ihrer jetzigen Fassung verstießen die Pläne in wesentlichen Teilen gegen das Grundgesetz. Sie seien zudem nicht mit der europäischen Kapitalverkehrsfreiheit vereinbar. Zuvor hatten bereits CDU und CSU massiven Widerstand angekündigt. Steinbrück will gegen Staaten vorgehen, die Steuerhinterziehung Vorschub leisten und nicht mit deutschen Finanzbehörden kooperieren. Der Gesetzentwurf wird derzeit zwischen den Bundes-Ministerien abgestimmt.
Der DStV monierte unter anderem den Plan, Dividenden von Gesellschaften aus Staaten, deren Finanzbehörden die Standards der Organisation für Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) nicht akzeptieren, von der Abgeltungssteuer auszuschließen. Dabei soll es unerheblich sein, ob der Steuerpflichtige mit dem Finanzamt zusammenarbeitet oder nicht. Die geplanten Regelungen beträfen neben Ländern wie Liechtenstein und Andorra auch Luxemburg und Österreich. Auch viele steuerehrliche Kapitalanleger dürften betroffen sein.
Die Steuerberater kritisierten zudem die vorgesehene Berechtigung des Fiskus, künftig ohne konkrete Anhaltspunkte auch bei Unternehmen umfassende Auskünfte über Geschäftsbeziehungen mit Banken in diesen Ländern einzufordern. Ferner sei eine umfassende Entbindung der ausländischen Bank von der Verschwiegenheitspflicht vorgesehen. Dies geht nach Ansicht des DStV "deutlich zu weit".
Das Finanzministerium argumentiert, die Einschränkung von Grundfreiheiten des EG-Vertrages für bestimmte Steuerpflichtige sei zur Gewährleistung wirksamer Steueraufsicht möglich. Die Vermeidung von Steuerflucht und die verfassungsrechtlich gebotene Gleichmäßigkeit der Besteuerung seien unverzichtbar sowie nach europäischem Recht zulässig. Der Europäische Gerichtshof habe anerkannt, dass Grundfreiheiten aus zwingenden Gemeinwohlinteressen eingeschränkt werden können, soweit Verhältnismäßigkeit gewahrt bleibe.
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DStV hält Referentenentwurf für Steuerhinterziehungsbekämpfungsgesetz für europarechtswidrig
Der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) hält den Referentenentwurf eines Steuerhinterziehungsbekämpfungsgesetzes für europarechtswidrig. Er sei nicht mit der europäischen Kapitalverkehrsfreiheit gemäß Art. 56 EG-Vertrag zu vereinbaren. Zudem verstoße der Entwurf «in wesentlichen Teilen» gegen das Grundgesetz.
DStV: Nachteile auch für steuerehrliche Kapitalanleger möglich
Der Steuerberaterverband moniert, dass nach dem Gesetzesvorhaben Dividenden von Gesellschaften aus Staaten, deren Finanzbehörden die Standards der OECD zum Auskunftsaustausch in Steuersachen (insbesondere zum Zugang von Steuerbehörden zu Bankinformationen) nicht akzeptierten, von der Abgeltungsteuer ausgeschlossen werden sollen. Dabei solle es unerheblich sein, ob der Steuerpflichtige mit dem Finanzamt zusammenarbeite oder nicht. Offenbar, so der DStV, sei der Entwurf eine Antwort auf das Scheitern von Plänen zur Bekämpfung von Steueroasen auf europäischer Ebene. Die geplanten Regelungen beträfen allerdings neben Ländern wie Liechtenstein und Andorra auch Luxemburg und Österreich. Damit dürften auch viele steuerehrliche Kapitalanleger von den Planungen betroffen sein, kritisiert der Verband.
DStV gehen vorgesehene Informationsrechte zu weit
Darüber hinaus solle der Fiskus künftig berechtigt sein, ohne konkrete Anhaltspunkte auch bei Unternehmen umfassende Auskünfte über Geschäftsbeziehungen mit Banken in diesen Ländern einzufordern. Ferner sei eine umfassende Entbindung der ausländischen Bank von der Verschwiegenheitspflicht vorgesehen. Dies geht dem DStV «deutlich zu weit». Trotz der mit dem Gesetz erhofften Steuermehreinnahmen in erheblichem Ausmaß nehme die Gesetzesbegründung an, dass lediglich 1.000 Unternehmen hiervon betroffen sein würden. Dabei unterstellten die Beamten in der Gesetzesbegründung, dass eine umfassende und darüber hinaus ordnungsgeldbewehrte Auskunft der Unternehmen bei diesen lediglich zu Kosten von rund 46 Euro pro Anfrage führen solle. Auf der anderen Seite berechneten sie selbst für eine verbindliche Auskunft in Steuersachen bereits pro angefangene halbe Stunde 50 Euro.
(Beck-Aktuell)
Der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) hält den Referentenentwurf eines Steuerhinterziehungsbekämpfungsgesetzes für europarechtswidrig. Er sei nicht mit der europäischen Kapitalverkehrsfreiheit gemäß Art. 56 EG-Vertrag zu vereinbaren. Zudem verstoße der Entwurf «in wesentlichen Teilen» gegen das Grundgesetz.
DStV: Nachteile auch für steuerehrliche Kapitalanleger möglich
Der Steuerberaterverband moniert, dass nach dem Gesetzesvorhaben Dividenden von Gesellschaften aus Staaten, deren Finanzbehörden die Standards der OECD zum Auskunftsaustausch in Steuersachen (insbesondere zum Zugang von Steuerbehörden zu Bankinformationen) nicht akzeptierten, von der Abgeltungsteuer ausgeschlossen werden sollen. Dabei solle es unerheblich sein, ob der Steuerpflichtige mit dem Finanzamt zusammenarbeite oder nicht. Offenbar, so der DStV, sei der Entwurf eine Antwort auf das Scheitern von Plänen zur Bekämpfung von Steueroasen auf europäischer Ebene. Die geplanten Regelungen beträfen allerdings neben Ländern wie Liechtenstein und Andorra auch Luxemburg und Österreich. Damit dürften auch viele steuerehrliche Kapitalanleger von den Planungen betroffen sein, kritisiert der Verband.
DStV gehen vorgesehene Informationsrechte zu weit
Darüber hinaus solle der Fiskus künftig berechtigt sein, ohne konkrete Anhaltspunkte auch bei Unternehmen umfassende Auskünfte über Geschäftsbeziehungen mit Banken in diesen Ländern einzufordern. Ferner sei eine umfassende Entbindung der ausländischen Bank von der Verschwiegenheitspflicht vorgesehen. Dies geht dem DStV «deutlich zu weit». Trotz der mit dem Gesetz erhofften Steuermehreinnahmen in erheblichem Ausmaß nehme die Gesetzesbegründung an, dass lediglich 1.000 Unternehmen hiervon betroffen sein würden. Dabei unterstellten die Beamten in der Gesetzesbegründung, dass eine umfassende und darüber hinaus ordnungsgeldbewehrte Auskunft der Unternehmen bei diesen lediglich zu Kosten von rund 46 Euro pro Anfrage führen solle. Auf der anderen Seite berechneten sie selbst für eine verbindliche Auskunft in Steuersachen bereits pro angefangene halbe Stunde 50 Euro.
(Beck-Aktuell)
Südwest - Finanzminister Stächele: Bund überzieht gegen Steueroasen
Stuttgart (dpa) - Die Pläne der Bundesregierung im Kampf gegen Steuerhinterziehung stoßen in Baden-Württemberg auf Widerstand. «Wir werden den Gesetzentwurf im Bundesrat ablehnen», sagte Finanzminister Willi Stächele (CDU) den «Stuttgarter Nachrichten» (Donnerstag). Er befürchte «schwerwiegende Nachteile für den Wirtschaftsstandort Baden-Württemberg», vor allem weil auch die benachbarte Schweiz in dem Gesetzentwurf von Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) zur Steueroase erklärt wird.
Dem Entwurf zufolge sollen Geschäfte mit solchen Steueroasen künftig vom Finanzamt schärfer besteuert und strenger kontrolliert werden. «Dies könnte den Verlust von Arbeitsplätzen bedeuten», sagte Stächele. Baden-Württemberg habe besonders rege Geschäftsbeziehungen zur Schweiz, und bereits jetzt komme es aufgrund der Pläne bei Firmenim Südwesten zu «Irritationen». Stächele forderte Steinbrück auf, mit anderen europäischen Ländern Druck auf die Steueroasen aufzubauen, damit diese kein Schwarzgeld mehr aus dem Ausland akzeptieren und Kapitalerträge aus dem Ausland ordnungsgemäß versteuern.
Stuttgart (dpa) - Die Pläne der Bundesregierung im Kampf gegen Steuerhinterziehung stoßen in Baden-Württemberg auf Widerstand. «Wir werden den Gesetzentwurf im Bundesrat ablehnen», sagte Finanzminister Willi Stächele (CDU) den «Stuttgarter Nachrichten» (Donnerstag). Er befürchte «schwerwiegende Nachteile für den Wirtschaftsstandort Baden-Württemberg», vor allem weil auch die benachbarte Schweiz in dem Gesetzentwurf von Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) zur Steueroase erklärt wird.
Dem Entwurf zufolge sollen Geschäfte mit solchen Steueroasen künftig vom Finanzamt schärfer besteuert und strenger kontrolliert werden. «Dies könnte den Verlust von Arbeitsplätzen bedeuten», sagte Stächele. Baden-Württemberg habe besonders rege Geschäftsbeziehungen zur Schweiz, und bereits jetzt komme es aufgrund der Pläne bei Firmenim Südwesten zu «Irritationen». Stächele forderte Steinbrück auf, mit anderen europäischen Ländern Druck auf die Steueroasen aufzubauen, damit diese kein Schwarzgeld mehr aus dem Ausland akzeptieren und Kapitalerträge aus dem Ausland ordnungsgemäß versteuern.
WELT
* Auszug
* Auszug
Zitat
Peer Steinbrück geht in die Offensive. Vergangene Woche verschickte der Finanzminister den Referentenentwurf für das "Gesetz zur Bekämpfung schädlicher Steuerpraktiken und der Steuerhinterziehung" an die Ministerien. Sein Ziel: Die Austrocknung möglichst vieler Steueroasen. Deutschlands oberster Kassenwart schreckt dabei auch vor drakonischen Maßnahmen nicht zurück.
"Das käme einem Handelskrieg gleich", fürchtet der Münchner Steuerexperte und Buchautor Hans-Lothar Merten, "die geplante Neuregelung schränkt die Grundfreiheiten des EU-Vertrages ein." Doch so weit dürfte es nicht kommen. "Das neue Gesetz sollte sich als zahnloser Tiger erweisen", meint Steuerberater MBA Anton-Rudolf Götzenberger, Autor des Buches Der gläserne Steuerbürger. "Er hält es für fraglich, ob es den Deutschen gelingt, die Geschäftsbeziehungen zu Staaten und Gebieten einzuschränken, die sich nicht an die Abmachung halten".
So dürfte sich die Jagd nach Steuersündern vorerst weiterhin auf Privatanleger konzentrieren.
Weniger Bankgeheimnis gegen Steuerflüchtlinge
Das Bankgeheimnis soll in der EU künftig nicht mehr die Steuerfahndung in der europäischen Nachbarschaft erschweren. Es würde nach einem Vorschlag der EU-Kommission aufgehoben, wenn ein Mitgliedstaat die Finanzen eines Steuerpflichtigen prüfen will, der Geld auf einer Bank im EU-Ausland hat. Es sei nicht hinnehmbar, dass die korrekte Festsetzung der Steuerschuld bisher durch das Bankgeheimnis behindert wurde, erklärte EU-Steuerkommissar Laszlo Kovacs. Die geplanten Richtlinienänderungen sollen mehr Erfolg im Kampf gegen grenzüberschreitenden Steuerbetrug bringen. Die neue Regelung setzt vor allem Österreich, Belgien und Luxemburg unter Druck, die ein besonders striktes Bankgeheimnis pflegen
Das Bankgeheimnis soll in der EU künftig nicht mehr die Steuerfahndung in der europäischen Nachbarschaft erschweren. Es würde nach einem Vorschlag der EU-Kommission aufgehoben, wenn ein Mitgliedstaat die Finanzen eines Steuerpflichtigen prüfen will, der Geld auf einer Bank im EU-Ausland hat. Es sei nicht hinnehmbar, dass die korrekte Festsetzung der Steuerschuld bisher durch das Bankgeheimnis behindert wurde, erklärte EU-Steuerkommissar Laszlo Kovacs. Die geplanten Richtlinienänderungen sollen mehr Erfolg im Kampf gegen grenzüberschreitenden Steuerbetrug bringen. Die neue Regelung setzt vor allem Österreich, Belgien und Luxemburg unter Druck, die ein besonders striktes Bankgeheimnis pflegen
Kampf gegen Steueroasen - OECD prüft "Schwarze Liste"
Die führenden EU-Staaten wollen auch die anderen Mitglieder der Europäischen Union für ein schärferes Vorgehen gegen Steueroasen gewinnen. Nach dem Treffen der europäischen G20-Staaten am Sonntag in Berlin gehe es jetzt darum, auf dem gefundenen Kompromiss aufzubauen und ihn mit allen 27 Staaten auf die gesamte EU zu erweitern, sagte der stellvertretende Regierungssprecher Thomas Steg in Berlin.
In Europa besteht Hoffnung, dass auch die USA mitziehen. Hintergrund sind frühere Äußerungen von US-Präsident Barack Obama. Die Organisation für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) prüft derweil, ihren Kampf gegen Steuerparadiese auszuweiten. Die Europäische Kommission äußerte sich zunächst zurückhaltend zu den Plänen wichtiger EU-Länder, eine Liste von Steueroasen zu erstellen. "Wir haben keine Informationen, außer aus der Presse, was die EU-Spitzen damit meinen", sagte eine Sprecherin in Brüssel.
Drohung mit Sanktionen
Die europäischen G20-Staaten wollen die Finanzkrise nutzen und internationale Steueroasen austrocknen. Sie drohen auch mit Sanktionen gegen Staaten und Finanzzentren, die internationale Regeln nicht einhalten. Bis zum nächsten Welt-Finanzgipfel der 20 führenden Industrie- und Schwellenländer (G20) Anfang April in London soll eine Liste unkooperativer Staaten erstellt werden. Darauf hatten sich die Spitzen Deutschlands, Großbritanniens, Frankreichs, Italiens, der Niederlande, Spaniens und Luxemburgs sowie der tschechischen EU-Ratspräsidentschaft und der EU-Kommission in Berlin geeinigt.
Die OECD führt seit Jahren eine "Schwarze Liste" mit kooperationsunwilligen Staaten. Am Pariser Sitz der OECD hieß es auf Anfrage, es sei eine Erweiterung der "Schwarzen Liste" sowie eine Verschärfung der Kriterien im Gespräch. Zurzeit sind dort mit Liechtenstein, Andorra und Monaco nur drei Staaten aufgeführt. Allen anderen Staaten und Gebieten wurde bisher Zusammenarbeit bei der Abwehr von Steuerflucht und Geldwäsche bescheinigt. Kriterien für die Liste sind unter anderem fehlende Transparenz bei Steuerregeln, kein Informationsaustausch sowie die Zulassung von Briefkastenfirmen.
Schweiz auf der Liste?
In der Kritik standen in Europa neben der Schweiz häufig auch EU-Länder wie Österreich und Luxemburg. Zu Spekulationen, auch die Schweiz könnte auf einer neuen Liste aufgeführt werden, sagte Steg in Berlin, es sei in der Berliner Abschlusserklärung der europäischen G20-Staaten bewusst offen gelassen worden, um welche Steueroasen es gehe und welche Sanktionsmechanismen geplant seien. Die Liste werde nun erstellt. "Vor einem Jahr wäre eine solche Verständigung wohl noch undenkbar gewesen. Es hat da Bewegung gegeben", sagte Steg.
Das Finanzministerium hielt sich mit Blick auf die Herausgabe von Kundendaten der Schweizer Bank UBS an die USA bedeckt: "Was das konkret bedeutet für das Schweizer Bankgeheimnis, wird man sehen. Das ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht absehbar", sagte ein Sprecher. Deutschland werde weiter bilateral und auch auf internationaler Ebene darauf hinwirken, dass sich alle Staaten - einschließlich der Schweiz - an OECD-Standards halten: "Wir haben das in der Vergangenheit mit Nachdruck vertreten, und werden das auch in Zukunft so handhaben."
Finanzminister Peer Steinbrück hatte im Oktober verlangt, dass auch die Schweiz auf eine neue "schwarze Liste" der OECD kommt. Die Schweiz liefere nicht die nötigen Informationen, um Steuerflucht nachzuweisen. Nach einem Ministertreffen von OECD-Staaten hatte er gesagt: "Wir müssen nicht nur das Zuckerbrot benutzen, sondern auch die Peitsche." Das hatte in der Schweiz Empörung ausgelöst.
Quelle: N-TV
Die führenden EU-Staaten wollen auch die anderen Mitglieder der Europäischen Union für ein schärferes Vorgehen gegen Steueroasen gewinnen. Nach dem Treffen der europäischen G20-Staaten am Sonntag in Berlin gehe es jetzt darum, auf dem gefundenen Kompromiss aufzubauen und ihn mit allen 27 Staaten auf die gesamte EU zu erweitern, sagte der stellvertretende Regierungssprecher Thomas Steg in Berlin.
In Europa besteht Hoffnung, dass auch die USA mitziehen. Hintergrund sind frühere Äußerungen von US-Präsident Barack Obama. Die Organisation für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) prüft derweil, ihren Kampf gegen Steuerparadiese auszuweiten. Die Europäische Kommission äußerte sich zunächst zurückhaltend zu den Plänen wichtiger EU-Länder, eine Liste von Steueroasen zu erstellen. "Wir haben keine Informationen, außer aus der Presse, was die EU-Spitzen damit meinen", sagte eine Sprecherin in Brüssel.
Drohung mit Sanktionen
Die europäischen G20-Staaten wollen die Finanzkrise nutzen und internationale Steueroasen austrocknen. Sie drohen auch mit Sanktionen gegen Staaten und Finanzzentren, die internationale Regeln nicht einhalten. Bis zum nächsten Welt-Finanzgipfel der 20 führenden Industrie- und Schwellenländer (G20) Anfang April in London soll eine Liste unkooperativer Staaten erstellt werden. Darauf hatten sich die Spitzen Deutschlands, Großbritanniens, Frankreichs, Italiens, der Niederlande, Spaniens und Luxemburgs sowie der tschechischen EU-Ratspräsidentschaft und der EU-Kommission in Berlin geeinigt.
Die OECD führt seit Jahren eine "Schwarze Liste" mit kooperationsunwilligen Staaten. Am Pariser Sitz der OECD hieß es auf Anfrage, es sei eine Erweiterung der "Schwarzen Liste" sowie eine Verschärfung der Kriterien im Gespräch. Zurzeit sind dort mit Liechtenstein, Andorra und Monaco nur drei Staaten aufgeführt. Allen anderen Staaten und Gebieten wurde bisher Zusammenarbeit bei der Abwehr von Steuerflucht und Geldwäsche bescheinigt. Kriterien für die Liste sind unter anderem fehlende Transparenz bei Steuerregeln, kein Informationsaustausch sowie die Zulassung von Briefkastenfirmen.
Schweiz auf der Liste?
In der Kritik standen in Europa neben der Schweiz häufig auch EU-Länder wie Österreich und Luxemburg. Zu Spekulationen, auch die Schweiz könnte auf einer neuen Liste aufgeführt werden, sagte Steg in Berlin, es sei in der Berliner Abschlusserklärung der europäischen G20-Staaten bewusst offen gelassen worden, um welche Steueroasen es gehe und welche Sanktionsmechanismen geplant seien. Die Liste werde nun erstellt. "Vor einem Jahr wäre eine solche Verständigung wohl noch undenkbar gewesen. Es hat da Bewegung gegeben", sagte Steg.
Das Finanzministerium hielt sich mit Blick auf die Herausgabe von Kundendaten der Schweizer Bank UBS an die USA bedeckt: "Was das konkret bedeutet für das Schweizer Bankgeheimnis, wird man sehen. Das ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht absehbar", sagte ein Sprecher. Deutschland werde weiter bilateral und auch auf internationaler Ebene darauf hinwirken, dass sich alle Staaten - einschließlich der Schweiz - an OECD-Standards halten: "Wir haben das in der Vergangenheit mit Nachdruck vertreten, und werden das auch in Zukunft so handhaben."
Finanzminister Peer Steinbrück hatte im Oktober verlangt, dass auch die Schweiz auf eine neue "schwarze Liste" der OECD kommt. Die Schweiz liefere nicht die nötigen Informationen, um Steuerflucht nachzuweisen. Nach einem Ministertreffen von OECD-Staaten hatte er gesagt: "Wir müssen nicht nur das Zuckerbrot benutzen, sondern auch die Peitsche." Das hatte in der Schweiz Empörung ausgelöst.
Quelle: N-TV
Steueroasen: Ein Sumpf, der niemals austrocknet
Der Kapitalexperte Hans-Lothar Merten über den aussichtlosen Kampf gegen Steueroasen.
Die Europäische Union hat Steueroasen den Kampf angesagt. Am 1. März treffen sich die Staats- und Regierungschefs der EU in Brüssel, um über Strafmaßnahmen zu beraten. Deutschland arbeitet bereits an einer "schwarzen Liste". Der Steuerexperte und Publizist Hans-Lothar Merten schätzt, dass weltweit umgerechnet 8600 Milliarden Euro in Steueroasen verwaltet werden.
Nach dem Kollaps der Kapitalmärkte dringt die EU auf ein härteres Vorgehen gegen Steueroasen. Was haben denn die Cayman-Inseln auf der Karibik mit der internationalen Finanzkrise zu tun?
Hans-Lothar Merten: Allein auf den Caymans sind mehr als 10000 Hedge-Fonds registriert. Diese hochspekulativen alternativen Investments, die einen Mehrwert, aber auch einen Totalverlust bringen können und deshalb in Deutschland nur unter strengen Auflagen zugelassen sind, haben zur Entstehung der Finanzkrise ganz erheblich beigetragen. Für Hedge-Fonds gibt es in der Karibik keine staatlichen Auflagen, keine Transparenzvorschriften und die Sicherungsnetze sind viel schwächer als etwa in London. Außerdem zahlen derartige Konstrukte, aber auch Anleger aus dem Ausland auf den Caymans keine Steuern.
Deutschland will alle Steueroasen auf einer schwarzen Liste anprangern. Gibt es solche Listen nicht schon längst?
Hans-Lothar Merten: Doch. Die OECD hatte vor ein paar Jahren noch 35 Staaten aufgelistet. Mittlerweile stehen nur noch drei Länder auf der Liste:
Liechtenstein, Andorra und Monaco. Ihnen wird vorgeworfen, sich der internationalen Zusammenarbeit zu verweigern. Doch in Wirklichkeit ist die Liste viel länger - es gibt noch eine ganze Reihe anderer Staaten, die nicht kooperieren wollen.
Sollte Europa nicht erst einmal vor der eigenen Haustüre kehren? Auch EU-Mitglieder wie Österreich, Belgien und Luxemburg haben Sonderregelungen, die sie nicht aufgeben wollen.
Hans-Lothar Merten: In der Tat gibt es auch innerhalb der EU einige Steueroasen. In Irland zum Beispiel zahlen Unternehmen lediglich 12 Prozent Steuern und können noch dazu ihre Ausgaben gegenrechnen, um die Steuerlast weiter zu drücken. Oder denken Sie an Österreich: Dort hat das Bankgeheimnis Verfassungsrang - das gibt es selbst in der Schweiz nicht.
Finanzminister Steinbrück will erreichen, dass auch die Schweiz auf die schwarze Liste kommt. Auf Druck der USA hat die Schweizer Großbank UBS nun erstmals Adressen von 300 US-Kunden an amerikanische Behörden weitergegeben.
Ist das Schweizer Bankgeheimnis noch zu halten?
Hans-Lothar Merten: Die Schweizer müssen ihr Bankgeheimnis schützen, nur so bleibt ihr Finanzplatz attraktiv. Aber der Druck nimmt zu: Nachdem die USA einen ersten Erfolg erzielt haben, wird bald auch die EU die Daumenschrauben anziehen. Ich denke, die Schweiz hat keine andere Wahl: Sie muss bei Steuervergehen auskunftsfreudiger werden und mit ausländischen Ermittlungsbehörden kooperieren. Das wäre mit dem Bankgeheimnis durchaus vereinbar.
Kanzlerin Merkel fordert scharfe Sanktionen für Länder, die sich der internationalen Zusammenarbeit verweigern. Welche Strafen halten Sie für wirksam?
Hans-Lothar Merten: Niemand kann einem anderen Staat verbieten, niedrige Steuersätze zu haben. Die wirksamste Maßnahme gegen Kapitalflucht ins Ausland ist die Senkung der Steuern in Deutschland. Woran es vorallem fehlt, ist das Vertrauern der Bürger: Als der Bundesfinanzminister vor Jahren eine Amnestie in Aussicht stellte, haben nur wenige Steuerflüchtige ihr Geld zurück nach Deutschland gebracht. Aus gutem Grund, denn Unternehmer, die auf das Angebot eingegangen sind und ihr Schwarzgeld legalisiert haben, bekamen schon nach wenigen Wochen Besuch von Betriebsprüfern. So gewinnt die Politik das verloren gegangene Vertrauen nicht zurück.
Der deutsche Fiskus setzt auf Abschreckung: Seit dem Fall Zumwinkel ziehen immer mehr deutsche Anleger ihr Geld aus Liechtenstein ab. Könnte das Beispiel Schule machen?
Hans-Lothar Merten: In Liechtenstein gibt es tatsächlich kaum noch neue Geldanlagen. Ausländer hüten sich, ihr Geld nach Vaduz zu bringen. Auch die Liechtensteiner Banken haben reagiert: Sie schichten das Geld ihrer Kunden um, zum Teil wird es auch in die Schweiz transferiert. Doch auch die Schweiz selbst leidet unter einem Exodus: 2008 reduzierten sich die verwalteten Vermögen von Auslandskunden um 29 Prozent.
Wenn heute ein Milliardär bei Ihnen anruft und Sie um einen diskreten und sicheren Anlagetipp im Ausland bittet - was raten Sie ihm?
Hans-Lothar Merten: Für legales Geld ist die Schweiz nach wie vor ein sicherer Hort. Die Anleger, die ihr Vermögen nach Zürich bringen, genießen Diskretion und Vertrauensschutz. In Deutschland können das Finanzamt und andere Behörden ja jederzeit in die Konten sehen. Das ist in der Schweiz undenkbar.
Insider erwarten, dass Hongkong oder Singapur den europäischen Steueroasen bald den Rang ablaufen werden.
Merten: Es jettet sicher kein deutscher Kunde nach Singapur, nur um dort ein Konto zu eröffnen. Das Geschäft erledigen die Banken selbst. Das ist auch eine Folge der Debatte um das Bankgeheimnis: Die Kundenberater einiger Schweizer Institute schaffen im Moment immer mehr Gelder nach Asien, um gerüstet zu sein für den Fall des Falles.
Merkur-online: Interview: Holger Eichele
Der Kapitalexperte Hans-Lothar Merten über den aussichtlosen Kampf gegen Steueroasen.
Die Europäische Union hat Steueroasen den Kampf angesagt. Am 1. März treffen sich die Staats- und Regierungschefs der EU in Brüssel, um über Strafmaßnahmen zu beraten. Deutschland arbeitet bereits an einer "schwarzen Liste". Der Steuerexperte und Publizist Hans-Lothar Merten schätzt, dass weltweit umgerechnet 8600 Milliarden Euro in Steueroasen verwaltet werden.
Nach dem Kollaps der Kapitalmärkte dringt die EU auf ein härteres Vorgehen gegen Steueroasen. Was haben denn die Cayman-Inseln auf der Karibik mit der internationalen Finanzkrise zu tun?
Hans-Lothar Merten: Allein auf den Caymans sind mehr als 10000 Hedge-Fonds registriert. Diese hochspekulativen alternativen Investments, die einen Mehrwert, aber auch einen Totalverlust bringen können und deshalb in Deutschland nur unter strengen Auflagen zugelassen sind, haben zur Entstehung der Finanzkrise ganz erheblich beigetragen. Für Hedge-Fonds gibt es in der Karibik keine staatlichen Auflagen, keine Transparenzvorschriften und die Sicherungsnetze sind viel schwächer als etwa in London. Außerdem zahlen derartige Konstrukte, aber auch Anleger aus dem Ausland auf den Caymans keine Steuern.
Deutschland will alle Steueroasen auf einer schwarzen Liste anprangern. Gibt es solche Listen nicht schon längst?
Hans-Lothar Merten: Doch. Die OECD hatte vor ein paar Jahren noch 35 Staaten aufgelistet. Mittlerweile stehen nur noch drei Länder auf der Liste:
Liechtenstein, Andorra und Monaco. Ihnen wird vorgeworfen, sich der internationalen Zusammenarbeit zu verweigern. Doch in Wirklichkeit ist die Liste viel länger - es gibt noch eine ganze Reihe anderer Staaten, die nicht kooperieren wollen.
Sollte Europa nicht erst einmal vor der eigenen Haustüre kehren? Auch EU-Mitglieder wie Österreich, Belgien und Luxemburg haben Sonderregelungen, die sie nicht aufgeben wollen.
Hans-Lothar Merten: In der Tat gibt es auch innerhalb der EU einige Steueroasen. In Irland zum Beispiel zahlen Unternehmen lediglich 12 Prozent Steuern und können noch dazu ihre Ausgaben gegenrechnen, um die Steuerlast weiter zu drücken. Oder denken Sie an Österreich: Dort hat das Bankgeheimnis Verfassungsrang - das gibt es selbst in der Schweiz nicht.
Finanzminister Steinbrück will erreichen, dass auch die Schweiz auf die schwarze Liste kommt. Auf Druck der USA hat die Schweizer Großbank UBS nun erstmals Adressen von 300 US-Kunden an amerikanische Behörden weitergegeben.
Ist das Schweizer Bankgeheimnis noch zu halten?
Hans-Lothar Merten: Die Schweizer müssen ihr Bankgeheimnis schützen, nur so bleibt ihr Finanzplatz attraktiv. Aber der Druck nimmt zu: Nachdem die USA einen ersten Erfolg erzielt haben, wird bald auch die EU die Daumenschrauben anziehen. Ich denke, die Schweiz hat keine andere Wahl: Sie muss bei Steuervergehen auskunftsfreudiger werden und mit ausländischen Ermittlungsbehörden kooperieren. Das wäre mit dem Bankgeheimnis durchaus vereinbar.
Kanzlerin Merkel fordert scharfe Sanktionen für Länder, die sich der internationalen Zusammenarbeit verweigern. Welche Strafen halten Sie für wirksam?
Hans-Lothar Merten: Niemand kann einem anderen Staat verbieten, niedrige Steuersätze zu haben. Die wirksamste Maßnahme gegen Kapitalflucht ins Ausland ist die Senkung der Steuern in Deutschland. Woran es vorallem fehlt, ist das Vertrauern der Bürger: Als der Bundesfinanzminister vor Jahren eine Amnestie in Aussicht stellte, haben nur wenige Steuerflüchtige ihr Geld zurück nach Deutschland gebracht. Aus gutem Grund, denn Unternehmer, die auf das Angebot eingegangen sind und ihr Schwarzgeld legalisiert haben, bekamen schon nach wenigen Wochen Besuch von Betriebsprüfern. So gewinnt die Politik das verloren gegangene Vertrauen nicht zurück.
Der deutsche Fiskus setzt auf Abschreckung: Seit dem Fall Zumwinkel ziehen immer mehr deutsche Anleger ihr Geld aus Liechtenstein ab. Könnte das Beispiel Schule machen?
Hans-Lothar Merten: In Liechtenstein gibt es tatsächlich kaum noch neue Geldanlagen. Ausländer hüten sich, ihr Geld nach Vaduz zu bringen. Auch die Liechtensteiner Banken haben reagiert: Sie schichten das Geld ihrer Kunden um, zum Teil wird es auch in die Schweiz transferiert. Doch auch die Schweiz selbst leidet unter einem Exodus: 2008 reduzierten sich die verwalteten Vermögen von Auslandskunden um 29 Prozent.
Wenn heute ein Milliardär bei Ihnen anruft und Sie um einen diskreten und sicheren Anlagetipp im Ausland bittet - was raten Sie ihm?
Hans-Lothar Merten: Für legales Geld ist die Schweiz nach wie vor ein sicherer Hort. Die Anleger, die ihr Vermögen nach Zürich bringen, genießen Diskretion und Vertrauensschutz. In Deutschland können das Finanzamt und andere Behörden ja jederzeit in die Konten sehen. Das ist in der Schweiz undenkbar.
Insider erwarten, dass Hongkong oder Singapur den europäischen Steueroasen bald den Rang ablaufen werden.
Merten: Es jettet sicher kein deutscher Kunde nach Singapur, nur um dort ein Konto zu eröffnen. Das Geschäft erledigen die Banken selbst. Das ist auch eine Folge der Debatte um das Bankgeheimnis: Die Kundenberater einiger Schweizer Institute schaffen im Moment immer mehr Gelder nach Asien, um gerüstet zu sein für den Fall des Falles.
Merkur-online: Interview: Holger Eichele
Insel Man keine Steueroase mehr
Wie von GoMoPa angekündigt, hat gestern in Berlin die Insel Man
(unabhängiger Kronbesitz der Queen in der Irischen See) die
Steuerauskunft unterschrieben. Damit ist die Insel Man keine Steueroase
mehr, es gilt die deutsche Globalbesteuerung. Das Abkommen muss noch
von beiden Regierungen ratifiziert werden. Erst einen Monat danach
tritt das Abkommen in Kraft.
Pressemitteilung: Steuerfahnder kommen nach Jersey
(unabhängiger Kronbesitz der Queen in der Irischen See) die
Steuerauskunft unterschrieben. Damit ist die Insel Man keine Steueroase
mehr, es gilt die deutsche Globalbesteuerung. Das Abkommen muss noch
von beiden Regierungen ratifiziert werden. Erst einen Monat danach
tritt das Abkommen in Kraft.
Pressemitteilung: Steuerfahnder kommen nach Jersey
Dieser Beitrag wurde bereits 5 mal editiert, zuletzt von »admin« (03.03.2009, 16:52)
Keine Amtshilfe in Steuersachen von der Schweiz
Außer bei der Bekämpfung von Betrugsdelikten leistet die Schweiz keine Amtshilfe in Steuersachen. Damit würden Steuerhinterzieher vor der Entdeckung beziehungsweise Überführung geschützt, stellt die Bundesregierung in ihrer Antwort (16/12028) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (16/11699) fest. Die Fraktion hatte in ihrer Anfrage zu Steueroasen wissen wollen, warum Finanzminister Peer Steinbrück (SPD) die Schweiz öffentlich kritisiert habe. Hintergrund der Kritik des Ministers sei der Umstand gewesen, "dass die Schweiz wiederholt öffentlich die Verweigerung der vollständigen Umsetzung der OECD-Standards zu Transparenz und effektivem Auskunftsaustausch bekräftigt hat", schreibt die Regierung. Eine exakte Bezifferung der Steueraufkommensverluste durch Steueroasen sei nicht möglich, heißt es weiter. Für den Teilbereich grenzüberschreitender Gewinnverlagerungen gehe das Finanzministerium von 65 Milliarden Euro pro Jahr aus.
Aus einer Übersicht der Bundesregierung geht hervor, dass der Spitzensteuersatz (unter Einschluss von Zuschlägen) bei der Einkommensteuer Ende 2008 in Bahamas, Bermuda und den Kaiman-Inseln bei 0 Prozent lag. Zu den Ländern oder Gebieten mit den niedrigsten Spitzensteuersätzen gehören Bulgarien (10 Prozent), Russland (13), Tschechische Republik (15), Rumänien (16), Isle of Man (18), Slowakei (19) sowie Singapur, Jersey und Guernsey (jeweils 20 Prozent). Zu den Ländern mit dem höchsten Spitzensteuersatz zählen Deutschland (47,48 Prozent), Frankreich (48), Niederländische Antillen (49,4), Österreich (50), Japan (50), Finnland (50,1), Niederlande (52), Belgien (53,5) Schweden (56,6) und Dänemark (59 Prozent).
Die nominale tarifliche Belastung des Gewinns von Kapitalgesellschaften liegt in Bahamas, Bermuda, Guernsey, Isle of Man, Jersey und den Kaiman-Inseln bei 0 Prozent. Besonders niedrig sind die Tarife in Bulgarien (10 Prozent), Zypern (10), Irland (12,5) Lettland und Litauen (jeweils 15 Prozent). Besonders hoch ist die Belastung in Deutschland (29,83), Spanien (30), Italien (31,4), Kanada (Ontario, 33,5), Belgien (33,99), Frankreich (34,43), Niederländische Antillen (34,5), Malta (35), USA (dem Staate New York, 39,62) und Japan (42,34 Prozent).
Außer bei der Bekämpfung von Betrugsdelikten leistet die Schweiz keine Amtshilfe in Steuersachen. Damit würden Steuerhinterzieher vor der Entdeckung beziehungsweise Überführung geschützt, stellt die Bundesregierung in ihrer Antwort (16/12028) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (16/11699) fest. Die Fraktion hatte in ihrer Anfrage zu Steueroasen wissen wollen, warum Finanzminister Peer Steinbrück (SPD) die Schweiz öffentlich kritisiert habe. Hintergrund der Kritik des Ministers sei der Umstand gewesen, "dass die Schweiz wiederholt öffentlich die Verweigerung der vollständigen Umsetzung der OECD-Standards zu Transparenz und effektivem Auskunftsaustausch bekräftigt hat", schreibt die Regierung. Eine exakte Bezifferung der Steueraufkommensverluste durch Steueroasen sei nicht möglich, heißt es weiter. Für den Teilbereich grenzüberschreitender Gewinnverlagerungen gehe das Finanzministerium von 65 Milliarden Euro pro Jahr aus.
Aus einer Übersicht der Bundesregierung geht hervor, dass der Spitzensteuersatz (unter Einschluss von Zuschlägen) bei der Einkommensteuer Ende 2008 in Bahamas, Bermuda und den Kaiman-Inseln bei 0 Prozent lag. Zu den Ländern oder Gebieten mit den niedrigsten Spitzensteuersätzen gehören Bulgarien (10 Prozent), Russland (13), Tschechische Republik (15), Rumänien (16), Isle of Man (18), Slowakei (19) sowie Singapur, Jersey und Guernsey (jeweils 20 Prozent). Zu den Ländern mit dem höchsten Spitzensteuersatz zählen Deutschland (47,48 Prozent), Frankreich (48), Niederländische Antillen (49,4), Österreich (50), Japan (50), Finnland (50,1), Niederlande (52), Belgien (53,5) Schweden (56,6) und Dänemark (59 Prozent).
Die nominale tarifliche Belastung des Gewinns von Kapitalgesellschaften liegt in Bahamas, Bermuda, Guernsey, Isle of Man, Jersey und den Kaiman-Inseln bei 0 Prozent. Besonders niedrig sind die Tarife in Bulgarien (10 Prozent), Zypern (10), Irland (12,5) Lettland und Litauen (jeweils 15 Prozent). Besonders hoch ist die Belastung in Deutschland (29,83), Spanien (30), Italien (31,4), Kanada (Ontario, 33,5), Belgien (33,99), Frankreich (34,43), Niederländische Antillen (34,5), Malta (35), USA (dem Staate New York, 39,62) und Japan (42,34 Prozent).
Steuerwüste Deutschland.
Die Sozialisten haben immer noch nicht erkannt, dass nicht die Schweiz usw. eine Steueroase ist - denn auch dort zahlt man Steuern, sondern Deutschland eine katastrophale Steuerwüste. Nur aus der Sicht einer Wüste mag eine gesunde Flora & Fauna vielleicht wie eine Oase aussehen - darum soll jetzt der ganze Planet in eine Wüste verwandelt werden.
Anstelle die Bürger und KMU weiter auszuplündern wie die Kaninchen - von 19% Raubbau-Mehrwertsteuer, Soli, Einkommenssteuer, Lohnsteuer, Biersteuer bis Abgeltungssteuer - und mit dem Finger auf andere zu zeigen, sollten die Herren Politiker sich mal lieber in einen freien Steuerwettbewerb mit diesen Ländern begeben. Wozu werden den unsere Steuern verbraucht? Um die Hypo Real Estate oder die Bayrische Ladnesbank (staatlich) zu füttern ? Oder im Fall der USA den ein UN-rechts-widrigen Angriffskrieg gegen den Irak zu finanzieren ? Aus "unserer Tasche" ? ? Die Forderung muss klar Lauten : Runter mit den Steuern - nicht 'Steueroasen' austrocknen.
Denn wie hat Georg Büchner es so schön formuliert: Friede den Hütten - Krieg den Palästen
PS: Danke, Herr Steinbrück für die schöne Liste - Bulgarien ist vielleicht auch ein schönes Land zum Auswandern.
Anstelle die Bürger und KMU weiter auszuplündern wie die Kaninchen - von 19% Raubbau-Mehrwertsteuer, Soli, Einkommenssteuer, Lohnsteuer, Biersteuer bis Abgeltungssteuer - und mit dem Finger auf andere zu zeigen, sollten die Herren Politiker sich mal lieber in einen freien Steuerwettbewerb mit diesen Ländern begeben. Wozu werden den unsere Steuern verbraucht? Um die Hypo Real Estate oder die Bayrische Ladnesbank (staatlich) zu füttern ? Oder im Fall der USA den ein UN-rechts-widrigen Angriffskrieg gegen den Irak zu finanzieren ? Aus "unserer Tasche" ? ? Die Forderung muss klar Lauten : Runter mit den Steuern - nicht 'Steueroasen' austrocknen.
Denn wie hat Georg Büchner es so schön formuliert: Friede den Hütten - Krieg den Palästen
PS: Danke, Herr Steinbrück für die schöne Liste - Bulgarien ist vielleicht auch ein schönes Land zum Auswandern.
auf die kleinen los
Schon interessant, dass Steinbrück auf die CH losgeht... unsere Steuersätze sind auch um ca. 30% herum.. wieso attackiert er nicht Bulgarien, Russland, Tschechische Republik, Rumänien , Isle of Man , Slowakei sowie Singapur, Jersey und Guernsey. Wenn ich nach England gehe, dann muss ich dort nur das Geld versteuren, das ich dort zum leben brauche und das 7 jahre lang... danach Pauschalbesteuerung (soviel ich weiss 35k GBP unabhängig wieviele Millionen gemacht werden)....
Sol der liebe Finanzminister sich doch mal bitte mit den Engländern anlegen... wenn die EU selbst alle ihre "Steueroasen" austrocknet, dann sind wir auch in der Schweiz gewillt mit uns reden zu lassen...
Sol der liebe Finanzminister sich doch mal bitte mit den Engländern anlegen... wenn die EU selbst alle ihre "Steueroasen" austrocknet, dann sind wir auch in der Schweiz gewillt mit uns reden zu lassen...
Steueroasen verschont - gläserner Steuerzahler kommt
Die schwarze Liste von Steueroasen, gegen die Deutschland Sanktionen verhängen wollte, ist vorerst vom Tisch. Die entsprechenden Maßnahmen gegen sich streubende Länder wurde mit Rotstift aus dem Entwurf des für dieses Jahr geplanten Steuerhinterziehungs-Bekämpfungsgesetzes gestrichen. Stattdessen geht es künftig umso mehr dem deutschen Steuerpflichtigen selbst an den Kragen.

Eigentlich ist es noch geheim, aber es wird künftig den gläsernen Steuerzahlerzahler geben, erfuhr der Finanznachrichtendienst www.gomopa.net exklusiv aus dem Bundesfinanzministerium in Berlin.
Der Referent: Die Prüfungsrechte der Finanzbehörden und die Mitwirkungspflichten der Steuerpflichtigen werden erhöht. Jeder Bürger, der bei seinem Finanzamt Werbungskosten und Betriebskosten auf seine Einnahmen anrechnen lassen möchte, um den steuerpflichtigen Gewinn oder das Brutto zu verringern, kann künftig diese Kosten nicht mehr absetzen, wenn er nicht alle Nachweise über seine Einkommen und Firmen vorlegt. Jeder, der bei der Steuererklärung etwas absetzen möchte, muss seine Banken von der Schweigepflicht, also vom Bankgeheimnis, befreien. Das gilt auch für Kapitalanlagen im Ausland. Die Aufbewahrungsfristen der Unterlagen hierfür werden auf sechs Jahre verlängert.
GoMoPa: Was passiert, wenn der Steuerpflichtige diese Entbindung vom Bankgeheimnis nicht gibt?
Der Referent: Dann werden die Einnahmen des Betroffenen geschätzt. Er muss zahlen oder Widerspruch einlegen. Bei Widerspruch bekommt er nur Recht, wenn er alle Unterlagen offenlegt.
GoMoPa: Haben denn die Finanzämter wirklich die Kraft, jeden zu durchleuchten und zu schätzen?
Der Referent: Sicher dauert das. Wir fangen mit allen an, die ein positives Einkommen ab 500.000 Euro im Jahr erzielen.
GoMoPa: Wann wird das Steuerhinterziehungs-Bekämpfungsgesetz verabschiedet?
Der Referent: Geht es nach Finanzminister Peer Steinbrück, noch vor der Bundestagswahl im September 2009. Der Referententwurf wurde von uns am 13. Januar 2009 an alle Finanzbehörden der Länder geschickt. Sie sollen eventuelle Änderungswünsche zuarbeiten. Wir warten auf die Rückantworten.
GoMoPa: Und was wird aus der schwarzen Liste der Steueroasen?
Der Referent: Eine Liste mit Namen von Ländern, die deutschen Steuerhinterziehern helfen, wurde bislang nicht erstellt. Aber wenn das Bekämfpungsgesetz durch ist, also vom Bundestag beschlossen und vom Bundesrat genehmigt, wird es eine Durchführungsverordnung geben. Und dann wird das Finanzministerium auch eine sogenannte schwarze Liste von Ländern herausgeben, die mit deutschen Sanktionen zu rechnen haben.
Pressemitteilung: Steueroasen werden verschont - gläserner Steuerzahler kommt

Eigentlich ist es noch geheim, aber es wird künftig den gläsernen Steuerzahlerzahler geben, erfuhr der Finanznachrichtendienst www.gomopa.net exklusiv aus dem Bundesfinanzministerium in Berlin.
Der Referent: Die Prüfungsrechte der Finanzbehörden und die Mitwirkungspflichten der Steuerpflichtigen werden erhöht. Jeder Bürger, der bei seinem Finanzamt Werbungskosten und Betriebskosten auf seine Einnahmen anrechnen lassen möchte, um den steuerpflichtigen Gewinn oder das Brutto zu verringern, kann künftig diese Kosten nicht mehr absetzen, wenn er nicht alle Nachweise über seine Einkommen und Firmen vorlegt. Jeder, der bei der Steuererklärung etwas absetzen möchte, muss seine Banken von der Schweigepflicht, also vom Bankgeheimnis, befreien. Das gilt auch für Kapitalanlagen im Ausland. Die Aufbewahrungsfristen der Unterlagen hierfür werden auf sechs Jahre verlängert.
GoMoPa: Was passiert, wenn der Steuerpflichtige diese Entbindung vom Bankgeheimnis nicht gibt?
Der Referent: Dann werden die Einnahmen des Betroffenen geschätzt. Er muss zahlen oder Widerspruch einlegen. Bei Widerspruch bekommt er nur Recht, wenn er alle Unterlagen offenlegt.
GoMoPa: Haben denn die Finanzämter wirklich die Kraft, jeden zu durchleuchten und zu schätzen?
Der Referent: Sicher dauert das. Wir fangen mit allen an, die ein positives Einkommen ab 500.000 Euro im Jahr erzielen.
GoMoPa: Wann wird das Steuerhinterziehungs-Bekämpfungsgesetz verabschiedet?
Der Referent: Geht es nach Finanzminister Peer Steinbrück, noch vor der Bundestagswahl im September 2009. Der Referententwurf wurde von uns am 13. Januar 2009 an alle Finanzbehörden der Länder geschickt. Sie sollen eventuelle Änderungswünsche zuarbeiten. Wir warten auf die Rückantworten.
GoMoPa: Und was wird aus der schwarzen Liste der Steueroasen?
Der Referent: Eine Liste mit Namen von Ländern, die deutschen Steuerhinterziehern helfen, wurde bislang nicht erstellt. Aber wenn das Bekämfpungsgesetz durch ist, also vom Bundestag beschlossen und vom Bundesrat genehmigt, wird es eine Durchführungsverordnung geben. Und dann wird das Finanzministerium auch eine sogenannte schwarze Liste von Ländern herausgeben, die mit deutschen Sanktionen zu rechnen haben.
Pressemitteilung: Steueroasen werden verschont - gläserner Steuerzahler kommt
Der internationale Druck auf das Bankgeheimnis wächst - erste Zugeständnisse liess sich Bundesbern bereits abringen. Gerät jetzt der Wohlstand der Schweiz in Gefahr?
Das Bankgeheimnis «ist nicht sturmreif», hatte Finanzminister Hans-Rudolf Merz noch vergangene Woche versichert. Doch angesichts des wachsenden internationalen Drucks macht die Schweizer Regierung Schritt für Schritt Zugeständnisse: Zuletzt bot Justizministerin Eveline Widmer-Schlumpf bei ihrem Washington-Besuch am Montag den Amerikanern an, über eine Zusammenarbeit bei Steuerhinterziehung in groben Fällen oder auch über eine Zinsbesteuerung zu sprechen. Zudem versprach sie, das schweizerische Amtshilfeverfahren zu überprüfen, um dieses allenfalls speditiver zu gestalten.
Die Gastgeber hörten Widmer-Schlumpf zu, blieben in der Sache aber hart: Die Schweizer Unterscheidung zwischen Steuerhinterziehung und Steuerbetrug - Angelpunkt der aktuellen Debatte über die Steueroase Schweiz - gehöre abgeschafft. In dieselbe Kerbe schlug Deutschlands Finanzminister Peer Steinbrück, der am Montagabend in einer ARD-Talkshow die Schweiz erneut darauf vorbereitete, dass es am G20-Gipfel von Anfang April eng werde.
Sorgten solche Aussagen noch vor wenigen Wochen für rote Köpfe in Bern, zeigt man sich heute dialogbereit. Finanzminister Hans-Rudolf Merz räumt ein, dass die Schweiz in einzelnen Punkten Konzessionen machen müsse. Denn er weiss: Gerät die Schweiz auf die OECD-Liste der «nicht kooperierenden Staaten», hätte das Handelshemmnisse zur Folge - und damit fatale Auswirkungen für den Finanzplatz Schweiz.
Bankensektor halbiert?
Die grosse Frage lautet darum, wie wichtig das Bankgeheimnis für den Wohlstand der Schweiz eigentlich ist. Der Bankensektor würde um die Hälfte schrumpfen, warnt etwa Ivan Pictet von der gleichnamigen Privatbank und Präsident des Verbandes Finanzplatz Genf, wenn ausländischen Steuerfahndern schon bei Verdacht auf Steuerhinterziehung Amtshilfe gewährt würde. Eindeutige Daten, die solches bestätigen, gibt es indes nicht. Die meisten Versuche, sie zu beziffern, beschränken sich auf das Anführen von statistischen Daten zum Bankensektor. Diese zeigen, dass das Bankwesen und insbesondere die Verwaltung von fremden Vermögen derzeit eine beachtliche Bedeutung für die schweizerische Volkswirtschaft haben. 5,4 Billionen Fr., das Zehnfache des Schweizer Bruttoinlandprodukts, haben Ende 2007 Banken laut der Schweizerischen Bankiervereinigung in der Schweiz verwaltet. Bis zum Oktober 2008 ist der Betrag allerdings wegen des Börsencrashs auf 4,1 Billionen Fr. geschrumpft. Allein die Vermögensverwaltung beschäftigt etwa 30000 Personen, insgesamt arbeiten in der Schweiz 110000 Personen für Banken.
Jüngst gezeichnete Szenarien sehen vor allem die durch Ausländer in der Schweiz hinterlegten Gelder in Gefahr. Bei diesem Off-shore Banking, wie das Geschäft mit Vermögensanlagen ausserhalb der Heimat ihrer Besitzer genannt wird, ist die Schweiz weltweit laut der Bankiervereinigung mit einem Anteil von mehr als einem Viertel aller entsprechenden Anlagen führend. Das entspricht einem Betrag von etwa 2 Billionen Dollar. Im Zusammenhang mit Steuerflucht sind hier vor allem die Mittel privater Anleger von Interesse. Diese belaufen sich laut Nationalbankstatistik bei den Banken auf 804 Mrd Fr. Das Magazin «Bilanz» schätzt die Gesamtzahl inklusive weiterer Anbieter auf eine Gesamtsumme von 2 Billionen Fr. Die Banken verdienen an den verwalteten Vermögen etwa 1%, nimmt man die Zahlen der beiden Grossbanken Credit Suisse und UBS zum Massstab. Damit beläuft sich der Erlös durch die Einlagen der Ausländer auf 20 Mrd Fr. beziehungsweise auf etwas weniger als 4% des Schweizer Bruttoinlandprodukts (BIP). Wie viel von dieser Wertschöpfung durch eine Aufhebung des Bankgeheimnisses gefährdet ist, hängt von den Gründen ab, weshalb es in der Schweiz angelegt wurde. Geht man - wie die «Bilanz» - von einem Extremszenario mit einem 80%igen Schwarzgeldanteil aus, beliefe sich der Geldabfluss auf 16 Mrd Fr., was etwa 3% des BIP entspräche.
Wird die Bedeutung des Bankgeheimnisses für die Wirtschaft also überschätzt?
Ja, meint Rudolf Strahm, Ökonom, Ex-Preisüberwacher und von 1991 bis 2004 SP-Nationalrat. Er geht davon aus, dass die Wertschöpfung um nur 1 bis 2% zurückgehen würde, falls der Schutz für ausländische Steuerhinterzieher aufgehoben würde.
Szenarien weisen Mängel auf
Solche statistischen Betrachtungen haben allerdings entscheidende Mängel. Sie gehen von einer vollkommenen Aufhebung des Bankgeheimnisses aus und überschätzen dessen Gewicht für das Offshore Banking. Sie unterschlagen die Kosten, die durch den Status quo entstehen. Sie berücksichtigen die Anpassungsfähigkeit auf den Märkten nicht und scheren alle Banken über einen Kamm. Zusammengefasst: Die Risiken für die Schweizer Volkswirtschaft werden aufgrund der heutigen Faktenlage überschätzt.
Hätte man vor 200 Jahren der hauptsächlich in der Landwirtschaft tätigen Schweizer Bevölkerung vorgerechnet, dass mit den technologischen Errungenschaften ihr Anteil an der Gesamtwertschöpfung dereinst auf etwa 1% sinken werde und einige Berufe ganz verschwinden würden, hätte sie wohl keinen Fortschritt mehr akzeptiert. Statistische Betrachtungen haben nur im Fokus, was verloren geht, nicht aber, was an Neuem entsteht und welche Chancen Veränderungen bringen. Kein Strukturwandel lässt sich allerdings über Nacht bewerkstelligen. Zeit zu schinden, macht deshalb für die Schweiz durchaus Sinn, aber nur, wenn diese aktiv genutzt wird, um sich für den Zustand eines modifizierten Bankgeheimnisses fit zu machen.
Nicht alle Banken werden den sich abzeichnenden Strukturwandel gleich gut bewältigen. Global und in allen Geschäftsbereichen tätige Banken sind besser aufgestellt als kleine Privatbanken, für welche die Teilhaber persönlich haften. Wenig überraschend also, dass sich Grossbanken kaum vor einer Modifikation des Bankgeheimnisses fürchten. So liess der neue UBS-CEO Oswald Grübel nach seiner Ernennung umgehend über die Medien verlauten, dass sich das Schweizer Bankgeheimnis «den Marktverhältnissen anpassen» werde, weil «es fraglich sei, ob das Bankgeheimnis auch in Zukunft Steuerhinterzieher schützen» könne. Entschieden dagegen stellt sich der eingangs erwähnte Genfer Privatbankier Ivan Pictet, der orakelt, dass sich die Wertschöpfung des Finanzplatzes halbiere, wenn ausländischen Steuerfahndern schon bei Verdacht auf Steuerhinterziehung Amtshilfe gewährt würde.
Privatbanken: Front bröckelt
Doch die Front der Privatbanken ist längst nicht mehr so geschlossen wie einst. Joachim Strähle, CEO der Basler Privatbank Sarasin, fordert von der Schweizer Politik, dass die Unterscheidung zwischen Steuerbetrug und Steuerhinterziehung überprüft wird, um Missbrauch des Bankkundengeheimnisses entgegenzuwirken und die bestehenden Rechtsmittel der Amtshilfe und Rechtshilfe zu stärken. «Im Gegenzug könnte eine Erleichterung des grenzüberschreitenden Angebots von Finanzdienstleistungen ausgehandelt werden», schlägt er vor.
Für Sarasin seien die Folgen relativ bescheiden, wenn künftig in der Schweiz nicht mehr zwischen Steuerbetrug und Steuerhinterziehung unterschieden würde. «Es wären Kundenvermögen im einstelligen Prozentbereich betroffen», schätzt Strähle. Die Basler Privatbank hat den Vorteil, dass zum Beispiel Frankreich oder Italien nicht zu ihren wichtigsten Offshore-Märkten gehören. Hinzu kommt, dass sich Sarasin bis 2002 vor allem auf Schweizer Kunden fokussiert hat. «Wir haben deshalb fast keine Gelder, die zur Zeit des Zweiten Weltkriegs in die Schweiz gebracht wurden», erklärt Strähle.
Ähnlich äussert sich die junge Privatbank EFG International, die laut eigenen Angaben nur «marginal» betroffen wäre, würde die Unterscheidung zwischen Steuerbetrug und -hinterziehung hinfällig werden.
In absoluten Zahlen ist die Abhängigkeit vom Offshore-Geschäft aber nach wie vor nicht zu vernachlässigen. Die beiden Grossbanken geben keine Hinweise, wie stark sie betroffen wären. Schweigsam sind auch grössere Vermögensverwalter wie Vontobel, Julius Bär oder Pictet. Branchenkenner jedenfalls schätzen, dass rund 30 bis 50% der ausländischen Privatvermögen, die hier verwaltet werden, unversteuert sind.
Ausländische Banken zittern
Zwischen den Fronten stehen die Private-Banking-Vertretungen ausländischer Banken. «Der wachsende politische Druck könnte grosse ausländische Banken, die unter wachsendem Staatseinfluss stehen, dazu zwingen, ihre Schweizer Niederlassungen aufzugeben», glaubt Matthew Clark, Analyst bei Keefe, Bruyette & Woods. «Das Thema ist sehr heikel», bestätigen einige Sprecher angefragter Fi-nanzinstitute, «wir möchten uns nicht äussern.» Eine Ausnahme ist Christian Camenzind, CEO der Privatbank Sal. Oppenheim Schweiz und Mitglied des Vorstandes der Schweizer Auslandsbanken. Für ihn ist zentral, dass sich der Schweizer Finanzplatz gegenüber dem Ausland grundsätzlich verhandlungsbereit zeigt. Camenzind: «Auf der anderen Seite muss auch klar festgehalten werden, dass das Bankgeheimnis einen automatischen Informationsaustausch ausschliesst und wir den gläsernen Kunden nicht wollen.»
Sal. Oppenheim ist eine integrierte Vermögensverwaltungs- und Investmentbank. Neben dem Investment Banking betreut sie in der Schweiz im Private Banking mit 80 Mitarbeitern an der Front in Zürich, Genf und Lugano Vermögenswerte von rund 8 Mrd Fr. Das ist wenig im Vergleich zu grossen Auslandsinstituten mit Schweizer Offices, darunter die Dresdner Bank, Commerzbank, ING, ABN Amro oder die Deutsche Bank. Letztere steuert ihre globale Vermögensverwaltung mit rund 1000 Angestellten von der Schweiz aus und verwaltet rund 35 Mrd Euro. Grösste Auslandsbank ist HSBC Private Bank (Suisse), die Anfang Jahr aus der Fusion der HSBC Guyerzeller und der HSBC Private Bank hervorging und mit 550 Kundenberatern ein Vermögen von 200 Mrd Fr. verwaltet.
Geldbedarf bei klammen Staaten
Angesichts dieser Vermögenswerte ist es sicher kein Zufall, dass jetzt finanziell klamme Regierungen aus aller Welt ihre Chance gekommen sehen, das Schweizer Bankgeheimnis endgültig aufzubrechen, um so an die Daten von Steuerflüchtigen zu kommen, die ihre Vermögen in der Schweiz versteckt haben. Gerne wird von Kritikern des Bankgeheimnisses die Moral ins Feld geführt. So prangerte der UNO-Sonderberichterstatter Jean Ziegler in der Fernsehsendung «Arena» am vergangenen Freitag an, dass die steinreichen Eliten von Drittweltstaaten ihre Vermögen ins Ausland schafften - und von Ländern wie der Schweiz dabei unterstützt würden -, während in ihrem Heimatland die Bevölkerung unter Hungerkatastrophen leide. Da erstaunt es, dass ausgewiesene Ethikexperten sich in der Sache vorab auf die Rechtsstaatlichkeit berufen. An ihrem Urteil ändert dies indes wenig: «Alles, was dazu beiträgt, an der Legitimität des Finanzplatzes zu kratzen, ist für die Gesellschaft gefährlich - die Folgen sind Konflikte und Vertrauensverlust», sagt Hans Ruh, emeritierter Professor für Sozialethik und Gründer des Ethikfonds Bluevalue. Das Bankgeheimnis sei deshalb in der heutigen Form nicht haltbar.
«Prinzip unterlaufen»
Noch deutlicher wird Ulrich Thielemann, Vizedirektor des Instituts für Wirtschaftsethik an der Universität St. Gallen. Das Bankgeheimnis gegenüber dem Ausland missachte das elementarste aller Steuerprinzipien. Nämlich, dass die Leute dort besteuert würden, wo sie wohnten - das Wohnsitzprinzip. «Die Verweigerung der Steueramtshilfe unterläuft dieses Prinzip und ist eines modernen Rechtsstaats völlig unwürdig», sagt Thielemann. Bei der Unterscheidung zwischen Steuerbetrug und -hinterziehung handle es sich um einen «juristischen Trick», um Rechtsstaatlichkeit vorzugaukeln. Sowohl Ruh wie Thielemann fordern deshalb über eine Revision des Gesetzes über Steuerhinterziehung hinaus weitreichende Veränderungen. Thielemann: «Bevor Sanktionen kommen, sollte die Schweiz Grösse zeigen und dem Ausland Informationsaustausch gewähren - zumindest auf Anfrage.» Dann würde sie wieder als integrer Rechtsstaat gelten.
Die beiden Ethiker sind nur zwei Stimmen in einem lauter werdenden Chor, die von der Schweiz mehr fordern als nur ein paar Kompromisse. «Es ist möglich, die Steueroasen auf der ganzen Welt trockenzulegen», sagt etwa John Christensen von der Nichtregierungsorganisation Tax Justice Network. Seine Organisation, 2003 gegründet und mittlerweile selbst von US-Politikern als Quelle zitiert, katalogisierte insgesamt 72 Steuerfluchtorte.
Christensen ist überzeugt, dass ihre Zeit abgelaufen ist, denn die öffentliche Meinung habe sich innert kurzer Zeit gegen die Steueroasen gewendet. Die Bürger vieler Länder sehen ihre Infrastruktur zerfallen und fragen sich, weshalb es ihren Superreichen möglich sein soll, das Bezahlen ihrer Steuern zu umgehen. Noch machen sich die Steueroasen Hoffnung, denn die Kläger sind nicht selten Sünder, wie das Beispiel Delaware zeigt - der US-Gliedstaat ist eine Steueroase wie aus dem Bilderbuch. Doch Christensen ist sicher: Sobald sich der politische Wille formiert, lassen sich Steueroasen ausmerzen - und zwar weltweit.
Und wenn sich dieser Druck einmal formiert hat, geraten kleine Länder enorm schnell unter Druck - das zeigt das Beispiel Österreich. Die Alpenrepublik kennt ebenfalls das Bankgeheimnis, gibt heute aber bei Verdacht ab einem bestimmten Betrag ausländischen Behörden Auskunft, erklärt Maria Geyer, Generalsekretärin des Verbandes
Österreichischer Banken und Bankiers.
«Die Bemühungen, das Bankgeheimnis vollständig abzuschaffen, sind massiv», bestätigt sie. Schliesslich folgt die EU einer Vision - der des automatischen Austausches von Bankdaten. Geyers Verband beobachtet diese Entwicklung mit Sorge, denn das Bankgeheimnis diene zuallererst der Privatsphäre des Kunden. Wie in der Schweiz stehen die politischen Parteien Österreichs zwar fast ungeteilt für das Bankgeheimnis ein. Und doch: Die EU habe viele Druckmittel, wenn sie etwas erreichen wolle, räumt Geyer ein. Allzu viel Hoffnung darf die Schweiz also nicht auf Österreich setzen, denn wichtig sei, «dass alle Länder gleich behandelt werden», betont Geyer. Mit anderen Worten: Wenn Österreich das Bankgeheimnis abschaffen muss, dann soll es auch die Schweiz nicht behalten dürfen.
Der Druck auf das Bankgeheimnis an sich wird also anhalten, selbst wenn die Schweiz die Unterscheidung zwischen Steuerhinterziehung und Steuerflucht aufhebt. Ganz aufgeben müsse die Schweiz das Bankgeheimnis zwar nicht, glaubt etwa Cédric Tille; der Professor am Graduate Institute for International and Development Studies in Genf arbeitete jahrelang als Ökonom bei der New Yorker Notenbank. Aber das Ausland werde künftig darauf pochen, dass die Geheimhaltung nur für Schweizer Bürger gelten dürfe - und nicht für ausländische Bürger, die in der Schweiz wohnen beziehungsweise ihre Vermögen dort parken. Auf diese Entwicklung müsse sich die Schweiz einstellen. Tille schlägt vor, dass die heute stark isolierte Schweiz mit den anderen Ländern, die ein Bankgeheimnis kennen, eine Interessengruppe bildet, um mit einer Stimme zu sprechen. Nur so, meint Tille, lasse sich der Kern des Bankgeheimnisses retten.
Die innenpolitischen Vorgänge geben derweil wenig Anlass zur Hoffnung, dass solches gelingt. Zu unterschiedlich sind nur schon die Positionen innerhalb der Schweizer Parteienlandschaft. Die Berner SP-Ständerätin Simonetta Sommaruga will den Finanzplatz stärken, indem die OECD-Standards übernommen und die Unterscheidung zwischen Steuerhinterziehung und Steuerbetrug aufgegeben werden. In der SP ist diese Position durchwegs akzeptiert, während sie in der FDP erst von einzelnen Exponenten vertreten wird, darunter Swissmem-Präsident und Nationalrat Johann N. Schneider-Ammann, Nationalrat Philipp Müller oder der Stadtzürcher Finanzvorstand Martin Vollenwyder. Klar ist jedoch bei allen FDP-Exponenten, dass auch bei einem Entgegenkommen in dieser Sache der Schutz der Kunden nicht tangiert werden dürfe.
SVP auf Kollisionskurs
Auf der anderen Seite ist der Widerstand der SVP gegen ein Aufweichen des Bankgeheimnisses programmiert. Lieber in der Bundesverfassung verankern als von der heutigen Linie abweichen, lautet die Devise. Unklar ist die Haltung der CVP. Zeigten sich einige Exponenten, darunter Fraktionspräsident Urs Schwaller, in der Frage Steuerbetrug/Steuerhinterziehung noch flexibel, so wird die Bedeutung dieser Frage jetzt heruntergespielt.
Handelszeitung
Das Bankgeheimnis «ist nicht sturmreif», hatte Finanzminister Hans-Rudolf Merz noch vergangene Woche versichert. Doch angesichts des wachsenden internationalen Drucks macht die Schweizer Regierung Schritt für Schritt Zugeständnisse: Zuletzt bot Justizministerin Eveline Widmer-Schlumpf bei ihrem Washington-Besuch am Montag den Amerikanern an, über eine Zusammenarbeit bei Steuerhinterziehung in groben Fällen oder auch über eine Zinsbesteuerung zu sprechen. Zudem versprach sie, das schweizerische Amtshilfeverfahren zu überprüfen, um dieses allenfalls speditiver zu gestalten.
Die Gastgeber hörten Widmer-Schlumpf zu, blieben in der Sache aber hart: Die Schweizer Unterscheidung zwischen Steuerhinterziehung und Steuerbetrug - Angelpunkt der aktuellen Debatte über die Steueroase Schweiz - gehöre abgeschafft. In dieselbe Kerbe schlug Deutschlands Finanzminister Peer Steinbrück, der am Montagabend in einer ARD-Talkshow die Schweiz erneut darauf vorbereitete, dass es am G20-Gipfel von Anfang April eng werde.
Sorgten solche Aussagen noch vor wenigen Wochen für rote Köpfe in Bern, zeigt man sich heute dialogbereit. Finanzminister Hans-Rudolf Merz räumt ein, dass die Schweiz in einzelnen Punkten Konzessionen machen müsse. Denn er weiss: Gerät die Schweiz auf die OECD-Liste der «nicht kooperierenden Staaten», hätte das Handelshemmnisse zur Folge - und damit fatale Auswirkungen für den Finanzplatz Schweiz.
Bankensektor halbiert?
Die grosse Frage lautet darum, wie wichtig das Bankgeheimnis für den Wohlstand der Schweiz eigentlich ist. Der Bankensektor würde um die Hälfte schrumpfen, warnt etwa Ivan Pictet von der gleichnamigen Privatbank und Präsident des Verbandes Finanzplatz Genf, wenn ausländischen Steuerfahndern schon bei Verdacht auf Steuerhinterziehung Amtshilfe gewährt würde. Eindeutige Daten, die solches bestätigen, gibt es indes nicht. Die meisten Versuche, sie zu beziffern, beschränken sich auf das Anführen von statistischen Daten zum Bankensektor. Diese zeigen, dass das Bankwesen und insbesondere die Verwaltung von fremden Vermögen derzeit eine beachtliche Bedeutung für die schweizerische Volkswirtschaft haben. 5,4 Billionen Fr., das Zehnfache des Schweizer Bruttoinlandprodukts, haben Ende 2007 Banken laut der Schweizerischen Bankiervereinigung in der Schweiz verwaltet. Bis zum Oktober 2008 ist der Betrag allerdings wegen des Börsencrashs auf 4,1 Billionen Fr. geschrumpft. Allein die Vermögensverwaltung beschäftigt etwa 30000 Personen, insgesamt arbeiten in der Schweiz 110000 Personen für Banken.
Jüngst gezeichnete Szenarien sehen vor allem die durch Ausländer in der Schweiz hinterlegten Gelder in Gefahr. Bei diesem Off-shore Banking, wie das Geschäft mit Vermögensanlagen ausserhalb der Heimat ihrer Besitzer genannt wird, ist die Schweiz weltweit laut der Bankiervereinigung mit einem Anteil von mehr als einem Viertel aller entsprechenden Anlagen führend. Das entspricht einem Betrag von etwa 2 Billionen Dollar. Im Zusammenhang mit Steuerflucht sind hier vor allem die Mittel privater Anleger von Interesse. Diese belaufen sich laut Nationalbankstatistik bei den Banken auf 804 Mrd Fr. Das Magazin «Bilanz» schätzt die Gesamtzahl inklusive weiterer Anbieter auf eine Gesamtsumme von 2 Billionen Fr. Die Banken verdienen an den verwalteten Vermögen etwa 1%, nimmt man die Zahlen der beiden Grossbanken Credit Suisse und UBS zum Massstab. Damit beläuft sich der Erlös durch die Einlagen der Ausländer auf 20 Mrd Fr. beziehungsweise auf etwas weniger als 4% des Schweizer Bruttoinlandprodukts (BIP). Wie viel von dieser Wertschöpfung durch eine Aufhebung des Bankgeheimnisses gefährdet ist, hängt von den Gründen ab, weshalb es in der Schweiz angelegt wurde. Geht man - wie die «Bilanz» - von einem Extremszenario mit einem 80%igen Schwarzgeldanteil aus, beliefe sich der Geldabfluss auf 16 Mrd Fr., was etwa 3% des BIP entspräche.
Wird die Bedeutung des Bankgeheimnisses für die Wirtschaft also überschätzt?
Ja, meint Rudolf Strahm, Ökonom, Ex-Preisüberwacher und von 1991 bis 2004 SP-Nationalrat. Er geht davon aus, dass die Wertschöpfung um nur 1 bis 2% zurückgehen würde, falls der Schutz für ausländische Steuerhinterzieher aufgehoben würde.
Szenarien weisen Mängel auf
Solche statistischen Betrachtungen haben allerdings entscheidende Mängel. Sie gehen von einer vollkommenen Aufhebung des Bankgeheimnisses aus und überschätzen dessen Gewicht für das Offshore Banking. Sie unterschlagen die Kosten, die durch den Status quo entstehen. Sie berücksichtigen die Anpassungsfähigkeit auf den Märkten nicht und scheren alle Banken über einen Kamm. Zusammengefasst: Die Risiken für die Schweizer Volkswirtschaft werden aufgrund der heutigen Faktenlage überschätzt.
Hätte man vor 200 Jahren der hauptsächlich in der Landwirtschaft tätigen Schweizer Bevölkerung vorgerechnet, dass mit den technologischen Errungenschaften ihr Anteil an der Gesamtwertschöpfung dereinst auf etwa 1% sinken werde und einige Berufe ganz verschwinden würden, hätte sie wohl keinen Fortschritt mehr akzeptiert. Statistische Betrachtungen haben nur im Fokus, was verloren geht, nicht aber, was an Neuem entsteht und welche Chancen Veränderungen bringen. Kein Strukturwandel lässt sich allerdings über Nacht bewerkstelligen. Zeit zu schinden, macht deshalb für die Schweiz durchaus Sinn, aber nur, wenn diese aktiv genutzt wird, um sich für den Zustand eines modifizierten Bankgeheimnisses fit zu machen.
Nicht alle Banken werden den sich abzeichnenden Strukturwandel gleich gut bewältigen. Global und in allen Geschäftsbereichen tätige Banken sind besser aufgestellt als kleine Privatbanken, für welche die Teilhaber persönlich haften. Wenig überraschend also, dass sich Grossbanken kaum vor einer Modifikation des Bankgeheimnisses fürchten. So liess der neue UBS-CEO Oswald Grübel nach seiner Ernennung umgehend über die Medien verlauten, dass sich das Schweizer Bankgeheimnis «den Marktverhältnissen anpassen» werde, weil «es fraglich sei, ob das Bankgeheimnis auch in Zukunft Steuerhinterzieher schützen» könne. Entschieden dagegen stellt sich der eingangs erwähnte Genfer Privatbankier Ivan Pictet, der orakelt, dass sich die Wertschöpfung des Finanzplatzes halbiere, wenn ausländischen Steuerfahndern schon bei Verdacht auf Steuerhinterziehung Amtshilfe gewährt würde.
Privatbanken: Front bröckelt
Doch die Front der Privatbanken ist längst nicht mehr so geschlossen wie einst. Joachim Strähle, CEO der Basler Privatbank Sarasin, fordert von der Schweizer Politik, dass die Unterscheidung zwischen Steuerbetrug und Steuerhinterziehung überprüft wird, um Missbrauch des Bankkundengeheimnisses entgegenzuwirken und die bestehenden Rechtsmittel der Amtshilfe und Rechtshilfe zu stärken. «Im Gegenzug könnte eine Erleichterung des grenzüberschreitenden Angebots von Finanzdienstleistungen ausgehandelt werden», schlägt er vor.
Für Sarasin seien die Folgen relativ bescheiden, wenn künftig in der Schweiz nicht mehr zwischen Steuerbetrug und Steuerhinterziehung unterschieden würde. «Es wären Kundenvermögen im einstelligen Prozentbereich betroffen», schätzt Strähle. Die Basler Privatbank hat den Vorteil, dass zum Beispiel Frankreich oder Italien nicht zu ihren wichtigsten Offshore-Märkten gehören. Hinzu kommt, dass sich Sarasin bis 2002 vor allem auf Schweizer Kunden fokussiert hat. «Wir haben deshalb fast keine Gelder, die zur Zeit des Zweiten Weltkriegs in die Schweiz gebracht wurden», erklärt Strähle.
Ähnlich äussert sich die junge Privatbank EFG International, die laut eigenen Angaben nur «marginal» betroffen wäre, würde die Unterscheidung zwischen Steuerbetrug und -hinterziehung hinfällig werden.
In absoluten Zahlen ist die Abhängigkeit vom Offshore-Geschäft aber nach wie vor nicht zu vernachlässigen. Die beiden Grossbanken geben keine Hinweise, wie stark sie betroffen wären. Schweigsam sind auch grössere Vermögensverwalter wie Vontobel, Julius Bär oder Pictet. Branchenkenner jedenfalls schätzen, dass rund 30 bis 50% der ausländischen Privatvermögen, die hier verwaltet werden, unversteuert sind.
Ausländische Banken zittern
Zwischen den Fronten stehen die Private-Banking-Vertretungen ausländischer Banken. «Der wachsende politische Druck könnte grosse ausländische Banken, die unter wachsendem Staatseinfluss stehen, dazu zwingen, ihre Schweizer Niederlassungen aufzugeben», glaubt Matthew Clark, Analyst bei Keefe, Bruyette & Woods. «Das Thema ist sehr heikel», bestätigen einige Sprecher angefragter Fi-nanzinstitute, «wir möchten uns nicht äussern.» Eine Ausnahme ist Christian Camenzind, CEO der Privatbank Sal. Oppenheim Schweiz und Mitglied des Vorstandes der Schweizer Auslandsbanken. Für ihn ist zentral, dass sich der Schweizer Finanzplatz gegenüber dem Ausland grundsätzlich verhandlungsbereit zeigt. Camenzind: «Auf der anderen Seite muss auch klar festgehalten werden, dass das Bankgeheimnis einen automatischen Informationsaustausch ausschliesst und wir den gläsernen Kunden nicht wollen.»
Sal. Oppenheim ist eine integrierte Vermögensverwaltungs- und Investmentbank. Neben dem Investment Banking betreut sie in der Schweiz im Private Banking mit 80 Mitarbeitern an der Front in Zürich, Genf und Lugano Vermögenswerte von rund 8 Mrd Fr. Das ist wenig im Vergleich zu grossen Auslandsinstituten mit Schweizer Offices, darunter die Dresdner Bank, Commerzbank, ING, ABN Amro oder die Deutsche Bank. Letztere steuert ihre globale Vermögensverwaltung mit rund 1000 Angestellten von der Schweiz aus und verwaltet rund 35 Mrd Euro. Grösste Auslandsbank ist HSBC Private Bank (Suisse), die Anfang Jahr aus der Fusion der HSBC Guyerzeller und der HSBC Private Bank hervorging und mit 550 Kundenberatern ein Vermögen von 200 Mrd Fr. verwaltet.
Geldbedarf bei klammen Staaten
Angesichts dieser Vermögenswerte ist es sicher kein Zufall, dass jetzt finanziell klamme Regierungen aus aller Welt ihre Chance gekommen sehen, das Schweizer Bankgeheimnis endgültig aufzubrechen, um so an die Daten von Steuerflüchtigen zu kommen, die ihre Vermögen in der Schweiz versteckt haben. Gerne wird von Kritikern des Bankgeheimnisses die Moral ins Feld geführt. So prangerte der UNO-Sonderberichterstatter Jean Ziegler in der Fernsehsendung «Arena» am vergangenen Freitag an, dass die steinreichen Eliten von Drittweltstaaten ihre Vermögen ins Ausland schafften - und von Ländern wie der Schweiz dabei unterstützt würden -, während in ihrem Heimatland die Bevölkerung unter Hungerkatastrophen leide. Da erstaunt es, dass ausgewiesene Ethikexperten sich in der Sache vorab auf die Rechtsstaatlichkeit berufen. An ihrem Urteil ändert dies indes wenig: «Alles, was dazu beiträgt, an der Legitimität des Finanzplatzes zu kratzen, ist für die Gesellschaft gefährlich - die Folgen sind Konflikte und Vertrauensverlust», sagt Hans Ruh, emeritierter Professor für Sozialethik und Gründer des Ethikfonds Bluevalue. Das Bankgeheimnis sei deshalb in der heutigen Form nicht haltbar.
«Prinzip unterlaufen»
Noch deutlicher wird Ulrich Thielemann, Vizedirektor des Instituts für Wirtschaftsethik an der Universität St. Gallen. Das Bankgeheimnis gegenüber dem Ausland missachte das elementarste aller Steuerprinzipien. Nämlich, dass die Leute dort besteuert würden, wo sie wohnten - das Wohnsitzprinzip. «Die Verweigerung der Steueramtshilfe unterläuft dieses Prinzip und ist eines modernen Rechtsstaats völlig unwürdig», sagt Thielemann. Bei der Unterscheidung zwischen Steuerbetrug und -hinterziehung handle es sich um einen «juristischen Trick», um Rechtsstaatlichkeit vorzugaukeln. Sowohl Ruh wie Thielemann fordern deshalb über eine Revision des Gesetzes über Steuerhinterziehung hinaus weitreichende Veränderungen. Thielemann: «Bevor Sanktionen kommen, sollte die Schweiz Grösse zeigen und dem Ausland Informationsaustausch gewähren - zumindest auf Anfrage.» Dann würde sie wieder als integrer Rechtsstaat gelten.
Die beiden Ethiker sind nur zwei Stimmen in einem lauter werdenden Chor, die von der Schweiz mehr fordern als nur ein paar Kompromisse. «Es ist möglich, die Steueroasen auf der ganzen Welt trockenzulegen», sagt etwa John Christensen von der Nichtregierungsorganisation Tax Justice Network. Seine Organisation, 2003 gegründet und mittlerweile selbst von US-Politikern als Quelle zitiert, katalogisierte insgesamt 72 Steuerfluchtorte.
Christensen ist überzeugt, dass ihre Zeit abgelaufen ist, denn die öffentliche Meinung habe sich innert kurzer Zeit gegen die Steueroasen gewendet. Die Bürger vieler Länder sehen ihre Infrastruktur zerfallen und fragen sich, weshalb es ihren Superreichen möglich sein soll, das Bezahlen ihrer Steuern zu umgehen. Noch machen sich die Steueroasen Hoffnung, denn die Kläger sind nicht selten Sünder, wie das Beispiel Delaware zeigt - der US-Gliedstaat ist eine Steueroase wie aus dem Bilderbuch. Doch Christensen ist sicher: Sobald sich der politische Wille formiert, lassen sich Steueroasen ausmerzen - und zwar weltweit.
Und wenn sich dieser Druck einmal formiert hat, geraten kleine Länder enorm schnell unter Druck - das zeigt das Beispiel Österreich. Die Alpenrepublik kennt ebenfalls das Bankgeheimnis, gibt heute aber bei Verdacht ab einem bestimmten Betrag ausländischen Behörden Auskunft, erklärt Maria Geyer, Generalsekretärin des Verbandes
Österreichischer Banken und Bankiers.
«Die Bemühungen, das Bankgeheimnis vollständig abzuschaffen, sind massiv», bestätigt sie. Schliesslich folgt die EU einer Vision - der des automatischen Austausches von Bankdaten. Geyers Verband beobachtet diese Entwicklung mit Sorge, denn das Bankgeheimnis diene zuallererst der Privatsphäre des Kunden. Wie in der Schweiz stehen die politischen Parteien Österreichs zwar fast ungeteilt für das Bankgeheimnis ein. Und doch: Die EU habe viele Druckmittel, wenn sie etwas erreichen wolle, räumt Geyer ein. Allzu viel Hoffnung darf die Schweiz also nicht auf Österreich setzen, denn wichtig sei, «dass alle Länder gleich behandelt werden», betont Geyer. Mit anderen Worten: Wenn Österreich das Bankgeheimnis abschaffen muss, dann soll es auch die Schweiz nicht behalten dürfen.
Der Druck auf das Bankgeheimnis an sich wird also anhalten, selbst wenn die Schweiz die Unterscheidung zwischen Steuerhinterziehung und Steuerflucht aufhebt. Ganz aufgeben müsse die Schweiz das Bankgeheimnis zwar nicht, glaubt etwa Cédric Tille; der Professor am Graduate Institute for International and Development Studies in Genf arbeitete jahrelang als Ökonom bei der New Yorker Notenbank. Aber das Ausland werde künftig darauf pochen, dass die Geheimhaltung nur für Schweizer Bürger gelten dürfe - und nicht für ausländische Bürger, die in der Schweiz wohnen beziehungsweise ihre Vermögen dort parken. Auf diese Entwicklung müsse sich die Schweiz einstellen. Tille schlägt vor, dass die heute stark isolierte Schweiz mit den anderen Ländern, die ein Bankgeheimnis kennen, eine Interessengruppe bildet, um mit einer Stimme zu sprechen. Nur so, meint Tille, lasse sich der Kern des Bankgeheimnisses retten.
Die innenpolitischen Vorgänge geben derweil wenig Anlass zur Hoffnung, dass solches gelingt. Zu unterschiedlich sind nur schon die Positionen innerhalb der Schweizer Parteienlandschaft. Die Berner SP-Ständerätin Simonetta Sommaruga will den Finanzplatz stärken, indem die OECD-Standards übernommen und die Unterscheidung zwischen Steuerhinterziehung und Steuerbetrug aufgegeben werden. In der SP ist diese Position durchwegs akzeptiert, während sie in der FDP erst von einzelnen Exponenten vertreten wird, darunter Swissmem-Präsident und Nationalrat Johann N. Schneider-Ammann, Nationalrat Philipp Müller oder der Stadtzürcher Finanzvorstand Martin Vollenwyder. Klar ist jedoch bei allen FDP-Exponenten, dass auch bei einem Entgegenkommen in dieser Sache der Schutz der Kunden nicht tangiert werden dürfe.
SVP auf Kollisionskurs
Auf der anderen Seite ist der Widerstand der SVP gegen ein Aufweichen des Bankgeheimnisses programmiert. Lieber in der Bundesverfassung verankern als von der heutigen Linie abweichen, lautet die Devise. Unklar ist die Haltung der CVP. Zeigten sich einige Exponenten, darunter Fraktionspräsident Urs Schwaller, in der Frage Steuerbetrug/Steuerhinterziehung noch flexibel, so wird die Bedeutung dieser Frage jetzt heruntergespielt.
Handelszeitung
Das Bankgeheimnis steht einmal mehr unter Druck:
Nach dem US-Senat will der deutsche Bundestag am 25. März in einem Hearing die Veranwortlichen von vier Banken zum Thema Steuerhinterziehung befragen.
Nach Informationen der Nachrichtenagentur Reuters gingen die Einladungen für das Hearing an die Deutsche Bank, die Commerzbank, die UBS und die Liechtensteiner LGT.
Anlass dafür ist der Gesetzesentwurf des deutschen Bundesfinanzministers Peer Steinbrück. Dieser zielt gegen Staaten, die sich nicht an die von der OECD festgelegten Kriterien für steuerliche Transparenz und Zusammenarbeit halten und der Steuerhinterziehung Vorschub leisten.
Die Ausschussmitglieder entschieden, nicht nur Wissenschaftler, sondern auch Banker einzuladen.
"Damit wird der Blick auch auf die Geschäftspraxis deutscher Banken gelenkt, die im In- und Ausland die Steuerflucht deutscher und ausländischer Steuerzahler begünstigen", erklärte der Grüne Gerhard Schick.
Der US-Kongress habe es durch öffentlichen Druck auf die Banken geschafft, dass diese ihre Geschäftspraxis im Bereich der Beratung vermögender Anleger verändert hätten, so Schick. "Das muss auch in Deutschland gelingen."
Er forderte den Chef der Deutschen Bank Josef Ackermann auf, selbst vor dem Ausschuss zu erscheinen. Schliesslich seien deutsche Banken in allen wichtigen Steueroasen seit Jahren präsent
Nach dem US-Senat will der deutsche Bundestag am 25. März in einem Hearing die Veranwortlichen von vier Banken zum Thema Steuerhinterziehung befragen.
Nach Informationen der Nachrichtenagentur Reuters gingen die Einladungen für das Hearing an die Deutsche Bank, die Commerzbank, die UBS und die Liechtensteiner LGT.
Anlass dafür ist der Gesetzesentwurf des deutschen Bundesfinanzministers Peer Steinbrück. Dieser zielt gegen Staaten, die sich nicht an die von der OECD festgelegten Kriterien für steuerliche Transparenz und Zusammenarbeit halten und der Steuerhinterziehung Vorschub leisten.
Die Ausschussmitglieder entschieden, nicht nur Wissenschaftler, sondern auch Banker einzuladen.
"Damit wird der Blick auch auf die Geschäftspraxis deutscher Banken gelenkt, die im In- und Ausland die Steuerflucht deutscher und ausländischer Steuerzahler begünstigen", erklärte der Grüne Gerhard Schick.
Der US-Kongress habe es durch öffentlichen Druck auf die Banken geschafft, dass diese ihre Geschäftspraxis im Bereich der Beratung vermögender Anleger verändert hätten, so Schick. "Das muss auch in Deutschland gelingen."
Er forderte den Chef der Deutschen Bank Josef Ackermann auf, selbst vor dem Ausschuss zu erscheinen. Schliesslich seien deutsche Banken in allen wichtigen Steueroasen seit Jahren präsent
Gesetzespläne gegen Steueroasen nach Protesten überarbeitet
Berlin (dpa) - Die Bundesregierung macht im Kampf gegen Steueroasen ernst. Privatpersonen und Unternehmen, die mit bestimmten Staaten und intransparenten Finanzzentren Geschäfte machen, müssen künftig den Fiskus umfassend informieren. Wer sich weigert und seinen erhöhten Nachweispflichten nicht nachkommt, soll in Deutschland in bestimmten Fällen steuerlich stärker belastet werden und Vorteile verlieren. Das geht aus dem am Montag in Berlin bekanntgewordenen Gesetzentwurf von Finanzminister Peer Steinbrück (SPD) hervor.
Nach Widerstand aus der Union und von Steuerrechtsexperten wurden erste Pläne etwas abgemildert. CDU/CSU sowie unionsgeführte Bundesländer hatten moniert, dass jeder Geschäftsverkehr etwa mit der Schweiz, Österreich und Luxemburg erfasst und wegen der Vorgaben des ursprünglichen Referentenentwurfes blockiert werden könnte. Eine Firma mit Zweigbetrieb in der Schweiz könnte dort entstehende Kosten unter Umständen nicht mehr in Deutschland steuerlich geltend machen.
Der Gesetzentwurf soll an diesem Mittwoch im Kabinett erörtert werden. Der Bundesrat muss zustimmen. Steinbrück will gegen Staaten vorgehen, die Steuerhinterziehung Vorschub leisten und nicht mit deutschen Finanzbehörden kooperieren. Dabei geht es um Länder, die sich nicht an die Standards für Transparenz und Zusammenarbeit der Organisation für Wirtschaftliche Zusammenarbeit (OECD) halten.
Nach dem Gesetzentwurf können per Verordnung in bestimmten Fällen die steuerliche Absetzbarkeit von Betriebsausgaben, eine Entlastung von der Kapitalertragssteuer oder eine Steuerbefreiung für Dividenden gestrichen werden. Dies wird aber - anders als zunächst vorgesehen - an die «Nichterfüllung besonderer Mitwirkungs- und Nachweispflichten» des Steuerzahlers geknüpft, der Geschäftsbeziehungen zu unkooperativen Staaten oder Finanzzentren unterhält. Der Steuerpflichtige selbst kann die Beschränkungen also vermeiden.
Je mehr ein Staat bei der Aufklärung von Steuerfragen kooperiert, desto geringer die Mitwirkungspflicht - und umgekehrt. Ausgedehnt werden sollen auch Prüfungsrechte der Behörden. «Die vorgesehenen Maßnahmen sind geeignet, Steuermindereinnahmen (...) zu vermeiden», heißt es in dem Gesetzentwurf weiter. Genaue Angaben zu den finanziellen Auswirkungen wurden nicht gemacht. Betroffen sei «ein erhebliches, nicht genauer quantifizierbares Steuerausfallvolumen».
Nach Angaben der OECD sind neun Billionen Euro an Vermögen in Steueroasen geparkt. In Deutschland gehen nach Schätzungen etwa 50 Milliarden Euro durch Steuerhinterziehung verloren. Um die Geldströme in den Griff zu bekommen, soll auf dem G20-Weltfinanzgipfel Anfang April in London ein schärferes Vorgehen einschließlich von Strafmaßnahmen beschlossen werden. Noch im März soll eine Liste über «unkooperative Steuerparadiese» veröffentlicht werden.
Berlin (dpa) - Die Bundesregierung macht im Kampf gegen Steueroasen ernst. Privatpersonen und Unternehmen, die mit bestimmten Staaten und intransparenten Finanzzentren Geschäfte machen, müssen künftig den Fiskus umfassend informieren. Wer sich weigert und seinen erhöhten Nachweispflichten nicht nachkommt, soll in Deutschland in bestimmten Fällen steuerlich stärker belastet werden und Vorteile verlieren. Das geht aus dem am Montag in Berlin bekanntgewordenen Gesetzentwurf von Finanzminister Peer Steinbrück (SPD) hervor.
Nach Widerstand aus der Union und von Steuerrechtsexperten wurden erste Pläne etwas abgemildert. CDU/CSU sowie unionsgeführte Bundesländer hatten moniert, dass jeder Geschäftsverkehr etwa mit der Schweiz, Österreich und Luxemburg erfasst und wegen der Vorgaben des ursprünglichen Referentenentwurfes blockiert werden könnte. Eine Firma mit Zweigbetrieb in der Schweiz könnte dort entstehende Kosten unter Umständen nicht mehr in Deutschland steuerlich geltend machen.
Der Gesetzentwurf soll an diesem Mittwoch im Kabinett erörtert werden. Der Bundesrat muss zustimmen. Steinbrück will gegen Staaten vorgehen, die Steuerhinterziehung Vorschub leisten und nicht mit deutschen Finanzbehörden kooperieren. Dabei geht es um Länder, die sich nicht an die Standards für Transparenz und Zusammenarbeit der Organisation für Wirtschaftliche Zusammenarbeit (OECD) halten.
Nach dem Gesetzentwurf können per Verordnung in bestimmten Fällen die steuerliche Absetzbarkeit von Betriebsausgaben, eine Entlastung von der Kapitalertragssteuer oder eine Steuerbefreiung für Dividenden gestrichen werden. Dies wird aber - anders als zunächst vorgesehen - an die «Nichterfüllung besonderer Mitwirkungs- und Nachweispflichten» des Steuerzahlers geknüpft, der Geschäftsbeziehungen zu unkooperativen Staaten oder Finanzzentren unterhält. Der Steuerpflichtige selbst kann die Beschränkungen also vermeiden.
Je mehr ein Staat bei der Aufklärung von Steuerfragen kooperiert, desto geringer die Mitwirkungspflicht - und umgekehrt. Ausgedehnt werden sollen auch Prüfungsrechte der Behörden. «Die vorgesehenen Maßnahmen sind geeignet, Steuermindereinnahmen (...) zu vermeiden», heißt es in dem Gesetzentwurf weiter. Genaue Angaben zu den finanziellen Auswirkungen wurden nicht gemacht. Betroffen sei «ein erhebliches, nicht genauer quantifizierbares Steuerausfallvolumen».
Nach Angaben der OECD sind neun Billionen Euro an Vermögen in Steueroasen geparkt. In Deutschland gehen nach Schätzungen etwa 50 Milliarden Euro durch Steuerhinterziehung verloren. Um die Geldströme in den Griff zu bekommen, soll auf dem G20-Weltfinanzgipfel Anfang April in London ein schärferes Vorgehen einschließlich von Strafmaßnahmen beschlossen werden. Noch im März soll eine Liste über «unkooperative Steuerparadiese» veröffentlicht werden.



