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US-Pleite der Lehman Brothers Investmentbank
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US-Pleite der Lehman Brothers Investmentbank
Deutsche Kunden verlieren Altersicherung
Derzeit gibt es weltweit einige Bankenpleiten, ausgelöst durch unseriöse Geschäfte ihres Managements. In den letzten Wochen sind auch einige sehr große US-Banken insolvent geworden oder wurden übernommen. Zu ersteren gehören auch Lehman-Brothers und ihre europäischen Töchter. Obwohl der US-Markt weit weg scheint, sind doch viele deutsche Privatleute betroffen, da deutsche Banken ihren Kunden häufig zum Kauf von Lehman-Zertifikaten geraten haben.
R. hat sein Leben lang immer gearbeitet. Jetzt wird es Zeit für ihn, an seine Alterssicherung zu denken. In Aktien hat er kein Vertrauen, sein Großvater hat sein Vermögen bei der Weltwirtschaftskrise verloren und ihn immer ermahnt, mit Geld keine Risiken einzugehen. R. weiß, dass Banken und Sparkassen durch Einlagensicherungssysteme geschützt sind. Also macht er sich auf zu seiner Bank und fragt nach einer sicheren Geldanlage. Die Bank verkauft ihm Zertifikate der Lehman Brothers Investmentbank und ihrer europäischen Töchter. Auf seine Frage, ob dies denn auch sicher sei, erhält R. die Mitteilung, dass es sich bei Lehman um eine erstklassige Adresse handele und trotz der hohen Sicherheit höhere Zinsen als bei klassischen Einlagen wie Festgeldanlagen oder Sparbriefen gezahlt würden. Eine Information, dass die Zertifikate anders als Einlagen weder von der Einlagensicherung der Hausbank von R. noch von der Sicherungseinrichtung von Lehman geschützt sind, erhält er hingegen nicht.
Anfang September hört R. in den Nachrichten einen Bericht, wonach die us-amerikanischen Investmentbanken von der Bankenkrise stärker als erwartet betroffen sind. R. erkundigt sich voller Sorge bei seiner Hausbank. Dort beruhigt man ihn und rät ihm davon ab, seine Papiere zum jetzigen Zeitpunkt zu verkaufen. Wenige Tage später erfährt R., dass die Lehman Brothers Investmentbank und ihre Töchter Insolvenz angemeldet haben. Jetzt sind die Papiere praktisch wertlos; R. hatte auf Rat seines Bankenberaters alles auf eine Karte gesetzt und steht nun ohne Altersvorsorge da.
Beratungsfehler beim Kundengespräch
R. ist kein Einzelfall. Anlegerschützer sprechen von Beratungsfehlern bei einzelnen Banken. So werden immer mehr Fälle bekannt, bei denen den Kunden so wie R. die möglichen Verlustrisiken vorenthalten wurden. Gegenteilig wurden Zertifikate als absolut sichere Geldanlage angepriesen. Hieraus ergibt sich möglicherweise ein Anspruch gegen die Bank wegen fehlerhafter Beratung.
Das Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) regelt außerdem, dass eine Bank keine Anlageempfehlungen geben darf, die nicht mit dem Interesse ihres Kunden übereinstimmen. Auch Fehler in den Verkaufsunterlagen können einen Schadensersatzanspruch ergeben. Hat ein Emittent eines Wertpapiers Risiken nicht ausreichend oder sogar falsch dargestellt, kann daraus ein Fall für die Prospekthaftung werden. Hier sollte unbedingt ein Fachmann zurate gezogen werden.
Dresdner Bank – Kundenwarnung blieb aus
Brisanterweise ist nun auch ein internes Papier der Dresdner Bank an die Öffentlichkeit gelangt, welches als „Argumentationsunterstützung im Kundengespräch“ von der Bank an ihre Berater nur drei Tage vor der Lehman-Pleite verschickt wurde. In diesem Papier werden die Kundenberater auf die „enttäuschenden Quartalszahlen“ der US-Bank hingewiesen und deren Lage bereits als kritisch und ungewiss eingestuft. Ob die Dresdner Bank zu Recht keinen Handlungsbedarf sah, ihre Kunden zu warnen, werden wohl Anwälte klären müssen.
Verjährungsfristen berücksichtigen – jetzt handeln
Geschädigten Verbrauchern wird empfohlen, sich frühzeitig von erfahrenen Experten beraten zu lassen, da eventuelle Ansprüche durch Verjährungsfristen verloren gehen könnten.
Der Verfasser Dr. Thomas Schulte leitet die Kanzlei Dr. Thomas Schulte, in der sieben Anwälte tätig sind. Die Kanzlei ist seit 1995 schwerpunktmäßig auf dem Gebiet des Kapitalanlagen- und Bankenrechts sowie auf dem Gebiet des Verbraucherschutzes tätig und vertritt bundesweit die Interessen einzelner Anleger.
Derzeit gibt es weltweit einige Bankenpleiten, ausgelöst durch unseriöse Geschäfte ihres Managements. In den letzten Wochen sind auch einige sehr große US-Banken insolvent geworden oder wurden übernommen. Zu ersteren gehören auch Lehman-Brothers und ihre europäischen Töchter. Obwohl der US-Markt weit weg scheint, sind doch viele deutsche Privatleute betroffen, da deutsche Banken ihren Kunden häufig zum Kauf von Lehman-Zertifikaten geraten haben.
R. hat sein Leben lang immer gearbeitet. Jetzt wird es Zeit für ihn, an seine Alterssicherung zu denken. In Aktien hat er kein Vertrauen, sein Großvater hat sein Vermögen bei der Weltwirtschaftskrise verloren und ihn immer ermahnt, mit Geld keine Risiken einzugehen. R. weiß, dass Banken und Sparkassen durch Einlagensicherungssysteme geschützt sind. Also macht er sich auf zu seiner Bank und fragt nach einer sicheren Geldanlage. Die Bank verkauft ihm Zertifikate der Lehman Brothers Investmentbank und ihrer europäischen Töchter. Auf seine Frage, ob dies denn auch sicher sei, erhält R. die Mitteilung, dass es sich bei Lehman um eine erstklassige Adresse handele und trotz der hohen Sicherheit höhere Zinsen als bei klassischen Einlagen wie Festgeldanlagen oder Sparbriefen gezahlt würden. Eine Information, dass die Zertifikate anders als Einlagen weder von der Einlagensicherung der Hausbank von R. noch von der Sicherungseinrichtung von Lehman geschützt sind, erhält er hingegen nicht.
Anfang September hört R. in den Nachrichten einen Bericht, wonach die us-amerikanischen Investmentbanken von der Bankenkrise stärker als erwartet betroffen sind. R. erkundigt sich voller Sorge bei seiner Hausbank. Dort beruhigt man ihn und rät ihm davon ab, seine Papiere zum jetzigen Zeitpunkt zu verkaufen. Wenige Tage später erfährt R., dass die Lehman Brothers Investmentbank und ihre Töchter Insolvenz angemeldet haben. Jetzt sind die Papiere praktisch wertlos; R. hatte auf Rat seines Bankenberaters alles auf eine Karte gesetzt und steht nun ohne Altersvorsorge da.
Beratungsfehler beim Kundengespräch
R. ist kein Einzelfall. Anlegerschützer sprechen von Beratungsfehlern bei einzelnen Banken. So werden immer mehr Fälle bekannt, bei denen den Kunden so wie R. die möglichen Verlustrisiken vorenthalten wurden. Gegenteilig wurden Zertifikate als absolut sichere Geldanlage angepriesen. Hieraus ergibt sich möglicherweise ein Anspruch gegen die Bank wegen fehlerhafter Beratung.
Das Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) regelt außerdem, dass eine Bank keine Anlageempfehlungen geben darf, die nicht mit dem Interesse ihres Kunden übereinstimmen. Auch Fehler in den Verkaufsunterlagen können einen Schadensersatzanspruch ergeben. Hat ein Emittent eines Wertpapiers Risiken nicht ausreichend oder sogar falsch dargestellt, kann daraus ein Fall für die Prospekthaftung werden. Hier sollte unbedingt ein Fachmann zurate gezogen werden.
Dresdner Bank – Kundenwarnung blieb aus
Brisanterweise ist nun auch ein internes Papier der Dresdner Bank an die Öffentlichkeit gelangt, welches als „Argumentationsunterstützung im Kundengespräch“ von der Bank an ihre Berater nur drei Tage vor der Lehman-Pleite verschickt wurde. In diesem Papier werden die Kundenberater auf die „enttäuschenden Quartalszahlen“ der US-Bank hingewiesen und deren Lage bereits als kritisch und ungewiss eingestuft. Ob die Dresdner Bank zu Recht keinen Handlungsbedarf sah, ihre Kunden zu warnen, werden wohl Anwälte klären müssen.
Verjährungsfristen berücksichtigen – jetzt handeln
Geschädigten Verbrauchern wird empfohlen, sich frühzeitig von erfahrenen Experten beraten zu lassen, da eventuelle Ansprüche durch Verjährungsfristen verloren gehen könnten.
Der Verfasser Dr. Thomas Schulte leitet die Kanzlei Dr. Thomas Schulte, in der sieben Anwälte tätig sind. Die Kanzlei ist seit 1995 schwerpunktmäßig auf dem Gebiet des Kapitalanlagen- und Bankenrechts sowie auf dem Gebiet des Verbraucherschutzes tätig und vertritt bundesweit die Interessen einzelner Anleger.
Nach den Worten des Chefs der Verbraucherzentrale Hamburg haben möglicherweise mehrere tausend Hamburger Geld durch die Insolvenz von LehmanBrothers verloren.
Die Anlagesummen lägen zumeist zwischen 5000 Euro und 15 000 Euro. "Der höchste Verlust, der uns bekannt ist, liegt bei 34 000 Euro", sagte Hörmann. Wie aus Gesprächen und E-Mails hervorgehe hätten vor allem die Dresdner Bank, die City-Bank und die Hamburger Sparkasse (Haspa) Lehman-Zertifikate verkauft, so Hörmann.
So befürchtet Edda Castellò, Finanzexpertin der Verbraucherzentrale, einen dreistelligen Millionenverlust allein in Hamburg.
"Wenn man eine durchschnittliche Schadenssumme von 10 000 Euro annimmt - was vorsichtig gerechnet ist - so sind wir mal eben bei 100 Millionen Euro Schaden."
Nach den Worten von Hörmann fällt auf, dass offenbar viele Kunden, "die ihr Geld zuvor jahrelang sicher angelegt" und plötzlich auf "nur ein Pferd" gesetzt hatten, von dem Verlust durch Lehman-Zertifikate betroffen sind. Demnach sollen die Papiere des Bankhauses vielen Kunden als "sichere Geldanlage" angeboten worden sein. "Es drängt sich dabei der Eindruck auf, dass diese Kunden nicht richtig beraten wurden", sagte Hörmann.
Quelle: Welt
Die Anlagesummen lägen zumeist zwischen 5000 Euro und 15 000 Euro. "Der höchste Verlust, der uns bekannt ist, liegt bei 34 000 Euro", sagte Hörmann. Wie aus Gesprächen und E-Mails hervorgehe hätten vor allem die Dresdner Bank, die City-Bank und die Hamburger Sparkasse (Haspa) Lehman-Zertifikate verkauft, so Hörmann.
So befürchtet Edda Castellò, Finanzexpertin der Verbraucherzentrale, einen dreistelligen Millionenverlust allein in Hamburg.
"Wenn man eine durchschnittliche Schadenssumme von 10 000 Euro annimmt - was vorsichtig gerechnet ist - so sind wir mal eben bei 100 Millionen Euro Schaden."
Nach den Worten von Hörmann fällt auf, dass offenbar viele Kunden, "die ihr Geld zuvor jahrelang sicher angelegt" und plötzlich auf "nur ein Pferd" gesetzt hatten, von dem Verlust durch Lehman-Zertifikate betroffen sind. Demnach sollen die Papiere des Bankhauses vielen Kunden als "sichere Geldanlage" angeboten worden sein. "Es drängt sich dabei der Eindruck auf, dass diese Kunden nicht richtig beraten wurden", sagte Hörmann.
Quelle: Welt
Auszug: Pressemitteilung von: Deutscher Verbraucherschutzring e.V
Zitat
Wie der US-Anlegerschutzspezialist Rechtsanwalt und Attorney at law, Helge Naber, mitteilt, hat der Liquidator der Lehmann Brothers INC. bei dem zuständigen Insolvenzgericht beantragt, als Ausschlussfrist für die Anmeldung von Kundenforderungen den 30.01.2009 zu bestimmen. Dazu US-Anwalt Naber: „Wenn das Gericht diesen Termin bestätigt, werden alle Kunden der Lehmann Brothers INC., die ihren Anspruch nicht ordnungsgemäß angemeldet haben, bei der Verteilung der Liquidationsmasse leer ausgehen“.
Alle anderen Gläubiger von Lehmann Brothers INC. werden ihre Ansprüche – vorbehaltlich einer gerichtlichen Bestätigung – bis zum 30. Juni 2009 anzumelden haben. „Wichtig für deutsche Kunden der Lehmann Schrottzertifikate und anderer Kapitalmarktprodukte von Lehmann“, sagt Rechtsanwalt Philipp Wolfgang Beyer von PWB Rechtsanwälte Jena ist es, „dass Kundenforderungen bis 500.000 US$ garantiert sind“. „Werden Fristen nicht eingehalten, verfallen alle Ansprüche unwiderruflich“ warnt US-Anwalt Naber. Eine erneute Veröffentlichung der Fristen wird in Europa nicht erfolgen.
Wer Einlagen bei der Investmentbank Lehman Brothers hat, kann mit einer Rückzahlung seines Geldes rechnen.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) teilte am mit, sie habe den Entschädigungsfall für die deutsche Lehmann-Tochter in Frankfurt am Main festgestellt.
Damit schuf sie nach eigenen Angaben die Grundlage dafür, jene Menschen zu entschädigen, die Einlagen bei Lehman Brothers haben. Die Bafin erklärte, dass Lehman Brothers nicht nur der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken (EdB) angehöre, sondern darüber hinaus auch am Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken mitwirke.
Der Einlagensicherungsfonds werde nun von sich aus die Einleger der Bank im Namen der beiden Sicherungseinrichtungen anschreiben.
Die Einlagensicherung der deutschen Banken bürgt für die Einlagen von Sparern. Schuldverschreibungen der Banken wie Zertifikate sind davon allerdings nicht betroffen. Tausende deutsche Anleger hatten in Zertifikate von Lehman Brothers investiert.
Die Bafin musste nach eigenen Angaben den Entschädigungsfall feststellen, da die im Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz festgeschriebene Sechs-Wochen-Frist nach Verhängung des Moratoriums gegen die Bank abgelaufen ist. Das Moratorium war am 15. September erlassen worden und dauert seitdem an. Die Bafin hatte demnach das Moratorium anordnen müssen, um die verbliebenen Vermögenswerte zu sichern.
Dem Institut droht die Zahlungsunfähigkeit, nachdem mehrere Gesellschaften des Konzerns in den USA Gläubigerschutz beantragt hatten beziehungsweise in Großbritannien unter Verwaltung gestellt worden sind.
Barmer "verzockt" 200 Millionen Euro
Neben Banken und Privatkunden haben auch Kommunen, Kirchen und die Rentenversicherung sich bei der unter Gläubigerschutz gestellten US-Investmentbank Lehman Brothers engagiert. Auch die Barmer Ersatzkasse legte vor der Lehman-Pleite 200 Millionen Euro bei der deutschen Lehman-Tochter an.
Quelle: AFP/AP
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) teilte am mit, sie habe den Entschädigungsfall für die deutsche Lehmann-Tochter in Frankfurt am Main festgestellt.
Damit schuf sie nach eigenen Angaben die Grundlage dafür, jene Menschen zu entschädigen, die Einlagen bei Lehman Brothers haben. Die Bafin erklärte, dass Lehman Brothers nicht nur der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken (EdB) angehöre, sondern darüber hinaus auch am Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken mitwirke.
Der Einlagensicherungsfonds werde nun von sich aus die Einleger der Bank im Namen der beiden Sicherungseinrichtungen anschreiben.
Die Einlagensicherung der deutschen Banken bürgt für die Einlagen von Sparern. Schuldverschreibungen der Banken wie Zertifikate sind davon allerdings nicht betroffen. Tausende deutsche Anleger hatten in Zertifikate von Lehman Brothers investiert.
Die Bafin musste nach eigenen Angaben den Entschädigungsfall feststellen, da die im Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz festgeschriebene Sechs-Wochen-Frist nach Verhängung des Moratoriums gegen die Bank abgelaufen ist. Das Moratorium war am 15. September erlassen worden und dauert seitdem an. Die Bafin hatte demnach das Moratorium anordnen müssen, um die verbliebenen Vermögenswerte zu sichern.
Dem Institut droht die Zahlungsunfähigkeit, nachdem mehrere Gesellschaften des Konzerns in den USA Gläubigerschutz beantragt hatten beziehungsweise in Großbritannien unter Verwaltung gestellt worden sind.
Barmer "verzockt" 200 Millionen Euro
Neben Banken und Privatkunden haben auch Kommunen, Kirchen und die Rentenversicherung sich bei der unter Gläubigerschutz gestellten US-Investmentbank Lehman Brothers engagiert. Auch die Barmer Ersatzkasse legte vor der Lehman-Pleite 200 Millionen Euro bei der deutschen Lehman-Tochter an.
Quelle: AFP/AP
Lehman Brothers
Knapp zwei Monate nach der Insolvenz des US-amerikanischen Bankhauses Lehman Brothers. Ein Zwischenbericht.
Knapp zwei Monat nach der Insolvenz des US-amerikanischen Bankhauses Lehman Brothers herrscht bei den Erwerbern der diversen "Lehman Papiere" nach wie vor große Unsicherheit. Widersprüchliche Meldungen in der Tagespresse und im Internet lassen viele Anleger ratlos zurück. Meldungen über vermeintliche Erfolge wechseln sich mit Mitteilungen ab, wonach eine Rechtsverfolgung von vornherein aussichtslos sein soll. Verbraucherzentralen raten "Lehman-Brothers-Anlegern", ihre Forderungen in den Niederlanden anzumelden, ohne hier zwischen den konkreten Anlageprodukten zu differenzieren.
Nach Auffassung von Rechtsanwalt Steffen Liebl von der auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Sitz in München und Berlin ist ein Großteil der Meldungen und Mitteilungen zum Komplex Lehman-Brothers kaum geeignet, den geschädigten Anleger Hilfestellung zu leisten.
Den "Lehman-Brothers-Anleger" gibt es nicht. In den vergangen Jahren wurden von den diversen Banken eine Vielzahl von Anlageprodukten vertrieben, die unmittelbar von der Insolvenz des US-amerikanischen Bankhuases Lehman Brothers betroffen sind. Hier ist zu differenzieren.
So müssen beispielsweise Erwerber von Anleihen, die an die Zahlungsfähigkeit des Bankhauses Lehman Brothers gekoppelt sind, den Verlust des eingesetzten Kapitals fürchten. Nach Pressemitteilungen sind alleine sechs sog. "Cobold-Anleihen" der DZ Bank an die Zahlungsfähigkeit von Lehman Brothers gekoppelt. Es handelt sich hierbei um die Cobold-Anleihen 62, 64, 74, 75, 76 und Plus VIII. "Cobold" steht in diesem Zusammenhang für "Corporate Bond Linked Debt". Gegenüber herkömmlichen Unternehmensanleihen ist das Ausfallrisiko einer Cobold-Anleihe deutlich höher. Cobold-Anleihen sind deshalb auch keinesfalls ein geeignetes Anlageprodukt für die Altersvorsorge. Auch andere deutsche Bankhäuser haben vergleichbare Anleihen auf den Markt gebracht.
Daneben wurden jedoch auch Zertifikate vertrieben. Zertifikate sind letztendlich wie Inhaberschuldverschreibungen einer Bank zu behandeln. Anders als ein "normales" Sparguthaben unterliegen sie keiner Einlagensicherung.
Eine Emittentin dieser Lehman-Zertifikate war die niederländische Tochter Lehman Brothers Treasury B.V. Erwerber von Zertifikaten der Lehman Brothers Treasury B.V. sollten nach Auffassung der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte tatsächlich eine Forderungsanmeldung in den Niederlanden prüfen.
Im Hinblick auf die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen die beratende Bank ist immer der konkrete Einzelfall zu prüfen. Ein Schadensersatzanspruch gegen die beratende Bank steht dann im Raum, wenn die Bank ihrer Pflicht zur anleger- und objektgerechten Beratung nicht nachgekommen ist. Anlegergerechte Beratung bedeutet, dass der Berater bei der Anlageberatung den Wissensstand des Anlageinteressenten über Anlagegeschäfte der vorgesehenen Art und deren Risiken zu berücksichtigen hat. Objektgerechte Beratung bedeutet, dass das empfohlene Anlageobjekt diesen Kriterien auch entsprechen muss. Ob diese Kriterien erfüllt worden sind, ist in jedem Einzelfall zu prüfen. Eine generalisierende Betrachtungsweise verbietet sich.
Rechtsanwalt Steffen Liebl von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte rät deshalb allen Lehman-Anlegern, ihren Sachverhalt von einer spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei überprüfen zu lassen.
Rechtsanwalt Steffen Liebl
CLLB Rechtsanwälte
Liebigstr. 21
80538 München
Tel.: +49-89-552 999 50
Fax.:+49-89-552 999 90
mail: (Sie können diese E-Mail Adresse erst sehen, wenn Sie mindestens Premium-User sind.)
web: http://www.cllb.de
Urteil im ersten Lehman-Prozess erwartet
Frankfurt/Main (dpa) - Im ersten Anlegerprozess um Zertifikate der insolventen US-Bank Lehman Brothers wird Freitag vor dem Frankfurter Landgericht ein Urteil erwartet. Geklagt hatte ein älteres Ehepaar aus Bad Soden bei Frankfurt, das mit einem Lehman-Zertifikat 12 000 Euro Verlust erlitten hat. Die beklagte Frankfurter Sparkasse (Fraspa) hatte einen Vergleich bei der ersten Verhandlung vor gut einem Monat abgelehnt.
Die Eheleute fühlen sich falsch beraten und nicht ausreichend informiert über die von Lehman an die Sparkasse geflossenen Provisionen. Dies hatte auch der Richter als heiklen Punkt genannt. Nur geringe Anforderungen an den Verkaufsprospekt hatte er hingegen beim Hinweis auf einen möglichen Totalverlust des Investments gesehen. Zum Verkaufszeitpunkt, der Jahreswende 2006/2007, habe niemand absehen können, dass die angesehene Investmentbank Lehman pleitegehen könnte, wie im September dieses Jahres geschehen.
Die Eheleute hatten die Klage bereits weit vor der Lehman-Insolvenz eingereicht, weil sie mit der Wertentwicklung ihrer Anlage nicht zufrieden waren. Bis zu einer höchstrichterlichen Entscheidung könnten noch Jahre vergehen. Die Fraspa gehörte mit mehr als 5000 Abschlüssen zu den größten Emittenten von Lehman-Papieren in Deutschland.
Frankfurt/Main (dpa) - Im ersten Anlegerprozess um Zertifikate der insolventen US-Bank Lehman Brothers wird Freitag vor dem Frankfurter Landgericht ein Urteil erwartet. Geklagt hatte ein älteres Ehepaar aus Bad Soden bei Frankfurt, das mit einem Lehman-Zertifikat 12 000 Euro Verlust erlitten hat. Die beklagte Frankfurter Sparkasse (Fraspa) hatte einen Vergleich bei der ersten Verhandlung vor gut einem Monat abgelehnt.
Die Eheleute fühlen sich falsch beraten und nicht ausreichend informiert über die von Lehman an die Sparkasse geflossenen Provisionen. Dies hatte auch der Richter als heiklen Punkt genannt. Nur geringe Anforderungen an den Verkaufsprospekt hatte er hingegen beim Hinweis auf einen möglichen Totalverlust des Investments gesehen. Zum Verkaufszeitpunkt, der Jahreswende 2006/2007, habe niemand absehen können, dass die angesehene Investmentbank Lehman pleitegehen könnte, wie im September dieses Jahres geschehen.
Die Eheleute hatten die Klage bereits weit vor der Lehman-Insolvenz eingereicht, weil sie mit der Wertentwicklung ihrer Anlage nicht zufrieden waren. Bis zu einer höchstrichterlichen Entscheidung könnten noch Jahre vergehen. Die Fraspa gehörte mit mehr als 5000 Abschlüssen zu den größten Emittenten von Lehman-Papieren in Deutschland.
Trotz erster Schlappe lassen Lehman-Opfer die Hoffnung nicht fahren
Frankfurt/Main (dpa) - Die Hoffnung stirbt bekanntermaßen zuletzt - das ist auch bei den geschädigten Lehman-Anlegern nicht anders.
Gerade hat das Landgericht Frankfurt am Freitag die bundesweit erste Klage eines Anlegers in Bausch und Bogen verworfen, da begründen Anwälte und Interessenvertreter bereits, dass es sich um einen untypischen Einzelfall handele. Von ihm dürfe man nicht auf die Gesamtheit der 30 000 bis 50 000 Lehman-Opfer schließen.
Der Kläger Horst Weil mag geahnt haben, was kommt. Jedenfalls ist der 76-Jährige lieber zu Hause in Bad Soden geblieben, statt sich von Richter Ulrich Gebhardt die Leviten lesen zu lassen. Die Bank habe ihn korrekt beraten, findet der Richter und geht besonders auf die zeitliche Dimension ein: Ende 2006, als Weil für 12 000 Euro seine Zertifikate erstand, habe niemand ahnen können, dass die große US-Investmentbank demnächst in die Pleite rutschen könnte. «Das Risiko einer Insolvenz war damals sicherlich marginal und eher theoretischer Natur.» Entsprechend allgemein durfte damals der nur schriftlich gegebene Hinweis auf den Totalverlust ausfallen.
Ganz anders könnte das im Fall des 52 Jahre alten Wolfgang Schick aussehen, der nach eigenen Angaben erst im März 2008 und damit knappe sechs Monate vor der Lehman-Pleite für eine fünfstellige Summe Zertifikate gekauft hat. «Meine Chancen sind gut», sagt der arbeitslose Kaufmann. Die Experten hätten damals schon wissen können und müssen, was ihm als kleiner Anleger verborgen blieb, nämlich die Schieflage der New Yorker Bank mit dem großen Namen.
Schick erhält Rückendeckung von dem Frankfurter Anlegeranwalt Klaus Nieding: «Die Chancen sind umso höher, je näher das Abschlussdatum an der Insolvenz der US-Bank im September dieses Jahres liegt.» Seit Jahresbeginn habe es deutliche Hinweise und sogarMedienberichte gegeben, die auf Schwierigkeiten schließen ließen.
Seit 2006 habe sich auch die Rechtslage für Anlageberater deutlich verschärft, sagt Marek Brückner aus Bad Vilbel, der eine Interessenvertretung der Lehman-Geschädigten gegründet hat. Tatsächlich verlangte in der Zwischenzeit der Bundesgerichtshof die Transparenz bei den Provisionen, von denen Sparkassenkunde Weil unbestrittenermaßen nichts erfahren hat. Im Frankfurter Prozess hat diese Frage denn auch keine Rolle gespielt.
Brückner hält den Frankfurter Kläger auch deswegen für absolut untypisch, «weil er genau dieses Produkt wollte.» An die 90 Prozent der übrigen Lehman-Opfer wollten dies nicht, sondern hätten sich in ihren Selbstauskünften als «konservative» Anleger eingeschätzt. Sie seien gegen ihren Willen und ihr Anlegerprofil in die riskanten Inhaberschuldverschreibungen gedrängt worden.
Tatsächlich taugt der 76-Jährige aus Bad Soden nicht gut für das Bild des gutgläubigen Rentners, der um seine letzten Spargroschen gebracht worden ist. Auch bei der Anlegerklage gegen die Deutsche Telekom AG ist der Mann dabei. Sparkassenanwalt Ernst Hruby hat sich im Prozess redlich gemüht, ihn als erfahrenen Anleger darzustellen, der bei einer anderen Bank ein Depot im Wert von mehr als 100 000 Euro unterhalte. Auch die letztlich bei Lehman verlorenen 12 000 Euro stammten aus einem lukrativen Fondsgeschäft mit rund 40 Prozent Gewinn. Flankierend zum Prozesserfolg gab die Sparkasse bekannt, sich bei besonderen Härtefällen mit den Kunden einigen zu wollen.
Die Sparkasse habe den Kunden korrekt beraten, befand Richter Gebhardt abschließend - und zwar anlage- und anlegergerecht. Es kommt - soviel hat der Prozess mindestens gebracht - auch weiterhin auf den Einzelfall an. Auch Horst Weil hat noch nicht aufgegeben und will in die Berufung gehen.
Frankfurt/Main (dpa) - Die Hoffnung stirbt bekanntermaßen zuletzt - das ist auch bei den geschädigten Lehman-Anlegern nicht anders.
Gerade hat das Landgericht Frankfurt am Freitag die bundesweit erste Klage eines Anlegers in Bausch und Bogen verworfen, da begründen Anwälte und Interessenvertreter bereits, dass es sich um einen untypischen Einzelfall handele. Von ihm dürfe man nicht auf die Gesamtheit der 30 000 bis 50 000 Lehman-Opfer schließen.
Der Kläger Horst Weil mag geahnt haben, was kommt. Jedenfalls ist der 76-Jährige lieber zu Hause in Bad Soden geblieben, statt sich von Richter Ulrich Gebhardt die Leviten lesen zu lassen. Die Bank habe ihn korrekt beraten, findet der Richter und geht besonders auf die zeitliche Dimension ein: Ende 2006, als Weil für 12 000 Euro seine Zertifikate erstand, habe niemand ahnen können, dass die große US-Investmentbank demnächst in die Pleite rutschen könnte. «Das Risiko einer Insolvenz war damals sicherlich marginal und eher theoretischer Natur.» Entsprechend allgemein durfte damals der nur schriftlich gegebene Hinweis auf den Totalverlust ausfallen.
Ganz anders könnte das im Fall des 52 Jahre alten Wolfgang Schick aussehen, der nach eigenen Angaben erst im März 2008 und damit knappe sechs Monate vor der Lehman-Pleite für eine fünfstellige Summe Zertifikate gekauft hat. «Meine Chancen sind gut», sagt der arbeitslose Kaufmann. Die Experten hätten damals schon wissen können und müssen, was ihm als kleiner Anleger verborgen blieb, nämlich die Schieflage der New Yorker Bank mit dem großen Namen.
Schick erhält Rückendeckung von dem Frankfurter Anlegeranwalt Klaus Nieding: «Die Chancen sind umso höher, je näher das Abschlussdatum an der Insolvenz der US-Bank im September dieses Jahres liegt.» Seit Jahresbeginn habe es deutliche Hinweise und sogarMedienberichte gegeben, die auf Schwierigkeiten schließen ließen.
Seit 2006 habe sich auch die Rechtslage für Anlageberater deutlich verschärft, sagt Marek Brückner aus Bad Vilbel, der eine Interessenvertretung der Lehman-Geschädigten gegründet hat. Tatsächlich verlangte in der Zwischenzeit der Bundesgerichtshof die Transparenz bei den Provisionen, von denen Sparkassenkunde Weil unbestrittenermaßen nichts erfahren hat. Im Frankfurter Prozess hat diese Frage denn auch keine Rolle gespielt.
Brückner hält den Frankfurter Kläger auch deswegen für absolut untypisch, «weil er genau dieses Produkt wollte.» An die 90 Prozent der übrigen Lehman-Opfer wollten dies nicht, sondern hätten sich in ihren Selbstauskünften als «konservative» Anleger eingeschätzt. Sie seien gegen ihren Willen und ihr Anlegerprofil in die riskanten Inhaberschuldverschreibungen gedrängt worden.
Tatsächlich taugt der 76-Jährige aus Bad Soden nicht gut für das Bild des gutgläubigen Rentners, der um seine letzten Spargroschen gebracht worden ist. Auch bei der Anlegerklage gegen die Deutsche Telekom AG ist der Mann dabei. Sparkassenanwalt Ernst Hruby hat sich im Prozess redlich gemüht, ihn als erfahrenen Anleger darzustellen, der bei einer anderen Bank ein Depot im Wert von mehr als 100 000 Euro unterhalte. Auch die letztlich bei Lehman verlorenen 12 000 Euro stammten aus einem lukrativen Fondsgeschäft mit rund 40 Prozent Gewinn. Flankierend zum Prozesserfolg gab die Sparkasse bekannt, sich bei besonderen Härtefällen mit den Kunden einigen zu wollen.
Die Sparkasse habe den Kunden korrekt beraten, befand Richter Gebhardt abschließend - und zwar anlage- und anlegergerecht. Es kommt - soviel hat der Prozess mindestens gebracht - auch weiterhin auf den Einzelfall an. Auch Horst Weil hat noch nicht aufgegeben und will in die Berufung gehen.
Noch immer sei der Anlegerschutz nicht ausreichend, beklagen Interessenverbände und verweisen auf die Opfer von Geschäften mit Lehman-Papieren. Um zu beweisen, dass eine Bank Fehler in der Beratung gemacht hat, brauche man geheime Bankunterlagen - ein Ding der Unmöglichkeit. Abhilfe könne nur die Beweislastumkehr schaffen. >> [url=http://www.manager-magazin.de/geld/artikel/0,2828,593575,00.html]mm[/url]
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Zitat
Strafanzeige wegen Bestechlichkeit gegen Lehman Brothers, Frankfurter Sparkasse, Citibank und Dresdner Bank
Der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main liegt eine Strafanzeige wegen Bestechlichkeit gegen die Verantwortlichen von Lehman Brothers, Frankfurter Sparkasse, Citibank und Dresdner Bank vor. Hintergrund der Anzeige sind die nach der Pleite von Lehman Brothers zu Tage getretenen Vorgänge rund um die Vermittlung von Zertifikaten des Emittenten Lehman Brothers durch die von der Strafanzeige betroffenen Banken. Erstattet wurde die Anzeige von den Frankfurter Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarktrecht, Sven Achenbach und Matthias Schröder.
Laut der Strafanzeige bestehen Anhaltspunkte dafür, dass die holländische Tochtergesellschaft von Lehman Brothers und/oder mit dieser Gesellschaft verbundene Unternehmen mit den Vertriebsverantwortlichen bei den eingeschalteten Banken Vereinbarungen getroffen haben, wonach für den Verkauf der Zertifikate Provisionen an die Banken gezahlt werden. Die betroffenen Banken vertrieben in erheblichem Umfang die Zertifikate von Lehman Brothers an ihre Kunden, teilweise sogar ohne diese Provisionszahlungen gegenüber ihren Kunden offenzulegen. Allein die Frankfurter Sparkasse empfahl und verkaufte mutmaßlich an mindestens 5.000 ihrer Kunden Zertifikate von Lehman Brothers. Für die Käufer der Zertifikate droht der Totalverlust der so angelegten Gelder. Zum Beweis für die Tatsache, dass Provisionen von Lehman Brothers zumindest an die genannte Citibank und die Frankfurter Sparkasse gezahlt wurden, wurden der Staatsanwaltschaft die teilweise vorliegenden Informationen an die Kunden dieser Banken übergeben. Hieraus ergibt sich, dass Lehman Brothers zwischen 2 und 5 % der Anlagesumme an die genannten Banken als Provision zahlten.
§ 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr) stellt es unter Strafe, wenn Beteiligte im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs sich Vorteile als Gegenleistung dafür anbieten, versprechen oder gewähren, dass sie sich bei dem Bezug von Waren oder gewerblichen Leistungen unlauter bevorzugen. Der Strafrahmen sieht eine Bestrafung mit Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren vor. Nach Auffassung der Anzeigeerstatter ist der Tatbestand dieser Norm erfüllt.
Bei der Aufbereitung dieses Massenschadens zeigt sich ferner, dass die Anleger ganz überwiegend nicht auf das den Zertifikaten anhaftende Totalverlustrisiko, das sich durch die oben aufgezeigte Insolvenz zu manifestiert haben scheint, aufgeklärt wurden. Die Zertifikate wurden nach ganz übereinstimmender Schilderung von den eingeschalteten Banken als risikolose Anlage empfohlen. Zahlreiche Anleger wechselten aufgrund der Empfehlung aus einlagegesicherten Anlagen in die in Rede stehenden Zertifikate. Die betroffenen Kunden schildern überwiegend, dass die Zertifikate von den Banken teilweise mit großer Penetranz und meist alternativlos empfohlen wurden. Viele Bankkunden fühlen sich erheblich getäuscht, so dass auch der Anfangsverdacht des Betruges (§ 263 StGB) gegeben ist.
Pressemitteilung von: Achenbach/Schröder
Zitat
Nach dem Zusammenbruch der US-Investmentbank Lehman Brothers verweigern nahezu alle deutschen Partnerbanken den betroffenen Anlegern die Zahlung einer Entschädigung. Einzige Ausnahme sei die Hamburger Sparkasse (Haspa), teilte die Hamburger Verbraucherzentrale mit.
Nach Schätzungen der Verbraucherzentrale gibt es hierzulande 40.000 Lehman-Opfer ... weiter > WELT
Zitat
Anleger werden € 32.696,00 Schadensersatz wegen Falschberatung zugesprochen
Pressemitteilung von: Brüllmann Rechtsanwälte
Das Urteil hat auch Bedeutung für viele Lehman-Brothers-Geschädigte
Einem von der Stuttgarter Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte vertretenem Anleger wurde mit Urteil des Landgerichts Lübeck vom 11.11.2008 (Az.: 9 O 269/07) Schadensersatz wegen Falschberatung in Höhe von € 32.696,52 zuzüglich Zinsen zugesprochen (noch nicht rechtskräftig). Der aus Lübeck stammende Anleger hatte im Dezember 2000 eine Beteiligung an der Altenwohn- und Pflegeheim Arnoldstraße GmbH & Co. Dresden KG erworben und kurz darauf im Januar 2001 eine weitere Beteiligung an der Seed and Start up Fonds I GmbH & Co. KG. Diesbezüglich beraten wurde er von der aus Bad Schwartau stammenden Agentur Bogenschneider & Partner GbR. Als Anlageziel hat der Kläger damals angegeben, dass er eine sichere und für die zusätzliche Altersvorsorge geeignete Vermögensanlage wünscht. Die Beteiligung an der Altenwohn- und Pflegeheim Dresden KG wurde auf Empfehlung der Anlageberaterin über ein Darlehen finanziert.
Da der Anleger in Anlagefragen unerfahren war, musste er sich auf die Angaben der Anlageberaterin von der Agentur Bogenschneider verlassen. Die Anlageberaterin hatte in ihrer Vernehmung vor dem Landgericht Lübeck zwar ausgesagt, dass sie dem Kläger ausdrücklich auf das jeweilige Totalverlustrisiko der beiden Anlagen hingewiesen habe. Sie habe gesagt, dass es "Hopp oder Topp" laufen könne. Zudem - so argumentierte die Beklagten - habe der Kläger in der Beitrittserklärung auch unterschrieben, dass er von den Risikohinweisen Kenntnis genommen und einen Emissionsprospekt ausgehändigt bekommen habe.
Das Gericht schenkte der Aussage der Beraterin jedoch keinen Glauben. Vielmehr stellte das Gericht in seiner Urteilsbegründung fest, dass es lediglich einen allgemeinen Hinweis gegeben habe, dass hohe Renditen auch mit einem gewissen Risiko verbunden seien. Schließlich musste die Beraterin auch zugeben, dass sie kein Risikoprofil für den Kläger unter Berücksichtigung seiner persönlichen Verhältnisse erstellt hat. Folgerichtig kam das Landgericht Lübeck zu der Überzeugung, dass die Beratung unzureichend war - mit der Folge, dass dem Kläger in der geltend gemachten Höhe Schadensersatz zuzusprechen war.
Rechtsanwalt Marcel Seifert: "Nach unserer Ansicht hat das Urteil auch Bedeutung für die Lehman-Geschädigten. Das Urteil bestätigt nämlich unsere Rechtsauffassung, dass trotz warnender Hinweise in den Vertragsunterlagen in der Beratung nicht diametral entgegengesetzte Angaben gemacht werden dürfen. Sofern dem jeweiligen Anleger der Beweis gelingt, dass ihm eine Kapitalanlage, welche grundsätzlich auch einem Totalverlustrisiko unterliegt, als sicher empfohlen wurde, so stehen seine Chancen in einem etwaigen Schadensersatzprozess nicht schlecht. Wir gehen davon aus, dass dieses Urteil für die von uns vertretenen ca. 175 Lehman-Anleger richtungweisend ist. Denn schließlich macht es in rechtlicher Hinsicht keinen Unterschied, ob ein Anleger von eine Bank oder einem Finanzagentur falsch beraten wird. Die Aufklärungspflichten sind hier wie da die selben. "
Auch in punkto der Verjährung von Schadensersatzansprüchen kommt das Landgericht Lübeck zu einem für Anleger erfreulichem Ergebnis: So hatten zuletzt Gerichte häufig entschieden, dass die dreijährige Verjährungsfrist von Schadensersatzansprüchen bereits mit der Zeichnung, bzw. dem Erwerb der Kapitalanlage beginnt. Auch in diesem Punkt ist das Landgericht Lübeck der Ansicht von BRÜLLMANN Rechtsanwälte gefolgt. Zutreffend kam es zu dem Ergebnis, dass die vom Kläger geltend gemachten Ansprüche aufgrund eines Erwerbs in den Jahren 2000 und 2001 noch nicht verjährt sind.
Das Gericht kam zu dem Schluss, dass der Kläger vor dem Jahr 2004 keine Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis von seinem Schadensersatzanspruch erlangt hat. Dass die Ausschüttungen von Beginn an ausgeblieben sind, durfte sich der Kläger - so das LG Lübeck in der Urteilsbegründung - nämlich zunächst mit Anlaufschwierigkeiten erklären. Das Gericht hielt es demnach für zutreffend, dass er erst im Jahr 2004 misstrauisch geworden war und der Anspruch somit erst zum 31.12.2007 verjährt wäre. Die zuvor eingereichte Klage war damit noch rechtzeitig.
Ein Ex-Mitarbeiter von Lehman soll im Tausch gegen wertvolle Geschenke Insiderinformationen an Aktienhändler weitergegeben haben. Die erzielten damit offenbar Millionengewinne.
Die US-Börsenaufischt SEC hat einen millionenschweren Fall von verbotenen Insider-Geschäften an der Wall Street aufgedeckt.
Matthew D., ein Ex-Mitarbeiter der zusammengebrochenen Investmentbank Lehman Brothers, soll vertrauliche Informationen seiner bei einer PR-Firma tätigen Ehefrau unter anderem an Aktienhändler weitergegeben und dafür teure Geschenke bekommen haben.
Die Broker selbst erzielten den Behörden zufolge in rund einem Dutzend Fällen illegale Gewinne von rund 5 Mio. $. Ihre lukrative Informationsquelle nannten sie US-Medien zufolge "Goldene Gans".
New Yorker Behörden erstatteten Strafanzeige gegen den früheren Lehman-Beschäftigten und mindestens vier weitere Beteiligte.
Die verbotene Aktiengeschäfte bezogen sich auch auf spektakuläre Fusionen und Übernahmeversuche - darunter laut Medien der Kauf des US-Braukonzerns Anheuser-Busch durch den belgischen Konkurrenten Inbev in diesem Sommer.
D.s Mitbeschuldigte, zwei Broker, ein weiterer Ex-Lehman-Mitarbeiter sowie ein Anwalt, sollen auch an dem Kauf von Eon Labs durch Novartis sowie dem feindlichen Übernahmeangebot des US-Aluminiumkonzerns Alcoa für seinen kanadischen Konkurrenten Alcan verdient haben.
Der 35 Jahre alte Beschuldigte verschaffte sich den Angaben zufolge vorab geheime Informationen seiner Frau über die geplanten Firmenzusammenschlüsse, die meist zu starken Kursbewegungen führen. Solche Insiderkenntnisse dürfen nicht für Aktiengeschäfte verwendet werden, da sie andere Investoren benachteiligten.
Die Ehefrau arbeitet für die weltweit tätige britische PR-Firma Brunswick. Der Konzern teilte mit, sie habe von der Weitergabe der Informationen nichts gewusst. Ihr Gatte bekam für seine Informantendienste laut Medien unter anderem eine Luxusuhr, Einkaufsgutscheine in Nobelboutiquen und Fahrertrainingsstunden in teuren Sportwagen.
Quelle: FTD
Die US-Börsenaufischt SEC hat einen millionenschweren Fall von verbotenen Insider-Geschäften an der Wall Street aufgedeckt.
Matthew D., ein Ex-Mitarbeiter der zusammengebrochenen Investmentbank Lehman Brothers, soll vertrauliche Informationen seiner bei einer PR-Firma tätigen Ehefrau unter anderem an Aktienhändler weitergegeben und dafür teure Geschenke bekommen haben.
Die Broker selbst erzielten den Behörden zufolge in rund einem Dutzend Fällen illegale Gewinne von rund 5 Mio. $. Ihre lukrative Informationsquelle nannten sie US-Medien zufolge "Goldene Gans".
New Yorker Behörden erstatteten Strafanzeige gegen den früheren Lehman-Beschäftigten und mindestens vier weitere Beteiligte.
Die verbotene Aktiengeschäfte bezogen sich auch auf spektakuläre Fusionen und Übernahmeversuche - darunter laut Medien der Kauf des US-Braukonzerns Anheuser-Busch durch den belgischen Konkurrenten Inbev in diesem Sommer.
D.s Mitbeschuldigte, zwei Broker, ein weiterer Ex-Lehman-Mitarbeiter sowie ein Anwalt, sollen auch an dem Kauf von Eon Labs durch Novartis sowie dem feindlichen Übernahmeangebot des US-Aluminiumkonzerns Alcoa für seinen kanadischen Konkurrenten Alcan verdient haben.
Der 35 Jahre alte Beschuldigte verschaffte sich den Angaben zufolge vorab geheime Informationen seiner Frau über die geplanten Firmenzusammenschlüsse, die meist zu starken Kursbewegungen führen. Solche Insiderkenntnisse dürfen nicht für Aktiengeschäfte verwendet werden, da sie andere Investoren benachteiligten.
Die Ehefrau arbeitet für die weltweit tätige britische PR-Firma Brunswick. Der Konzern teilte mit, sie habe von der Weitergabe der Informationen nichts gewusst. Ihr Gatte bekam für seine Informantendienste laut Medien unter anderem eine Luxusuhr, Einkaufsgutscheine in Nobelboutiquen und Fahrertrainingsstunden in teuren Sportwagen.
Quelle: FTD
Deutsche Kunden der insolventen US-Investmentbank Lehman Brothers sollen Ende Januar ihr Geld zurück- bekommen.
Der Einlagensicherungsfonds habe die Betroffenen über diesen Zeitplan informiert, teilte der Bundesverband deutscher Banken mit.
Entschädigt werden ausschließlich Einlagen und Sparbriefe, aber keine Zertifikate und andere Inhaber- Schuldverschreibungen. Zudem haben Banken keinen Anspruch auf Entschädigung.
Bei Lehman sind über den Einlagensicherungsfonds der privaten Banken bis zu 285 Millionen Euro je Kunde geschützt. Die Kosten für den Bankenverband sind unklar. Eine Sprecherin wollte sich hierzu nicht äußern.
Die Finanzaufsicht hatte kurz nach der Lehman- Insolvenz Mitte September von rund elf Milliarden Euro Verbindlichkeiten der deutschen Tochter Lehman Brothers Bankhaus gesprochen. Davon müsse der Fonds gut sechs Milliarden Euro abdecken, wobei ein Teil über das Lehmann-Insolvenzverfahren an den Verband zurückfließen dürfte.
Quelle: FTD
Der Einlagensicherungsfonds habe die Betroffenen über diesen Zeitplan informiert, teilte der Bundesverband deutscher Banken mit.
Entschädigt werden ausschließlich Einlagen und Sparbriefe, aber keine Zertifikate und andere Inhaber- Schuldverschreibungen. Zudem haben Banken keinen Anspruch auf Entschädigung.
Bei Lehman sind über den Einlagensicherungsfonds der privaten Banken bis zu 285 Millionen Euro je Kunde geschützt. Die Kosten für den Bankenverband sind unklar. Eine Sprecherin wollte sich hierzu nicht äußern.
Die Finanzaufsicht hatte kurz nach der Lehman- Insolvenz Mitte September von rund elf Milliarden Euro Verbindlichkeiten der deutschen Tochter Lehman Brothers Bankhaus gesprochen. Davon müsse der Fonds gut sechs Milliarden Euro abdecken, wobei ein Teil über das Lehmann-Insolvenzverfahren an den Verband zurückfließen dürfte.
Quelle: FTD
Lehman-Opfer in der Schweiz: Credit Suisse leistet Schadenersatz
Credit-Suisse-Kunden in der Schweiz, die Sparguthaben mit Schrottpapieren der Lehman-Bank verloren haben, erhalten nun Schadenersatz. Dies meldet die „Schutzgemeinschaft der Lehman-Anlageopfer“, die vor zwei Monaten gegründet worden ist. Die Credit Suisse und ihre Tochterbank NAB hätten den ersten Vereinsmitgliedern Schadenersatz in Höhe von rund einer Million Franken geleistet.
Dieser Erfolg sei dem öffentlichen Druck und den angekündigten juristischen Schritten der inzwischen mehr als 550 Mitglieder zu verdanken, heißt es in der Vereins-Mitteilung. Da alle außergerichtlich Entschädigten eine „Stillschweigevereinbarung“ unterzeichnen müssen und sich nicht alle der über 4000 Lehman-Opfer organisiert haben, dürfte dem Verein zufolge der Gesamtbetrag, den beide Banken „freiwillig“ bezahlt haben, allerdings noch um einiges höher liegen. „Aber heute schon wurde eine Million mehr bezahlt als die CS anfänglich zurückerstatten wollte – nämlich nichts. Und das war erst der Anfang“, sagt René Zeyer, Sprecher der Schutzgemeinschaft, „denn unser Kampf wird auch 2009 weitergehen. Wer sich organisiert, profitiert.“ [size=7](dnu)[/size]
Quelle: FONDS professionell
Credit-Suisse-Kunden in der Schweiz, die Sparguthaben mit Schrottpapieren der Lehman-Bank verloren haben, erhalten nun Schadenersatz. Dies meldet die „Schutzgemeinschaft der Lehman-Anlageopfer“, die vor zwei Monaten gegründet worden ist. Die Credit Suisse und ihre Tochterbank NAB hätten den ersten Vereinsmitgliedern Schadenersatz in Höhe von rund einer Million Franken geleistet.
Dieser Erfolg sei dem öffentlichen Druck und den angekündigten juristischen Schritten der inzwischen mehr als 550 Mitglieder zu verdanken, heißt es in der Vereins-Mitteilung. Da alle außergerichtlich Entschädigten eine „Stillschweigevereinbarung“ unterzeichnen müssen und sich nicht alle der über 4000 Lehman-Opfer organisiert haben, dürfte dem Verein zufolge der Gesamtbetrag, den beide Banken „freiwillig“ bezahlt haben, allerdings noch um einiges höher liegen. „Aber heute schon wurde eine Million mehr bezahlt als die CS anfänglich zurückerstatten wollte – nämlich nichts. Und das war erst der Anfang“, sagt René Zeyer, Sprecher der Schutzgemeinschaft, „denn unser Kampf wird auch 2009 weitergehen. Wer sich organisiert, profitiert.“ [size=7](dnu)[/size]
Quelle: FONDS professionell
Die Pleitebank Lehman Brothers will Verpflichtungen aus Derivaten verkaufen.
Inhaber von Zertifikaten sollten schnell widersprechen.
Besitzer von Lehman-Zertifikaten müssen aufpassen. Die insolvente US-Investmentbank will ihre Verpflichtungen aus Derivategeschäften an andere Investoren verkaufen. Deutsche Sparer sollten der Abtretung widersprechen, empfehlen Experten. Sonst könne die Entschädigung geringer ausfallen.
Das New Yorker Insolvenzgericht Southern District hat Lehman Brothers gestattet, die Verpflichtungen aus seinen Derivatgeschäften an Dritte weiterzugeben, meldete die Nachrichtenagentur Bloomberg. "Es sei denn, die Betroffenen widersprechen", so der zuständige Richter James Peck in seiner Entscheidung.
Die Entscheidung trifft auch Lehman-Kunden in Deutschland, die Zertifikate der Bank gekauft haben. Betroffene könnten demnächst einen Brief vom Insolvenzverwalter der US-Investmentbank erhalten.
In dem Schreiben würde dann mitgeteilt, dass Lehman Brothers seine Verpflichtung gegenüber dem Privatanleger anderen Investoren übertragen will. Wenn Sparer nicht binnen einer festgelegten Frist widersprechen, müssten sie die Ansprüche beim neuen Besitzer der Verpflichtungen geltend machen. Dadurch erhöht sich die Chance, mehr Geld aus der Insolvenzmasse von Lehman zu erhalten.
Lehman Brothers stärke durch die Weitergabe der Derivate seine Kapitalbasis, weil so die Verbindlichkeiten zurückgingen. Das erhöhe automatisch die Insolvenzmasse, aus der auch die deutschen Sparer entschädigt werden. Es sei darüber hinaus fraglich, ob bei dem neuen Besitzer etwas zu holen sei.
Rund 40.000 deutsche Sparer haben zwischen 500 und 800 Millionen Euro in Lehman-Zertifikate investiert.
Diese Inhaberschuldverschreibungen sind nahezu wertlos, seit Lehman Brothers am 15. September Insolvenz angemeldet hat. Das Durchschnittsalter der Sparer liegt bei 64 Jahren. Im Schnitt habe jeder Anleger rund 20.000 Euro investiert.
Viele Rechtsanwälte prüfen derzeit Klagen gegen die Vertriebsbanken, bei denen Sparer die Lehman-Papiere erworben haben.
Der Vorwurf lautet auf Falschberatung. Die Papiere seien von den Finanzberatern als sichere Anlage verkauft worden, obwohl - anders als bei Festgeld und Fonds - die Pleite der emittierenden Bank auch zum Totalverlust führen kann.
Neben den möglichen Schadenersatzforderungen gegen die Berater steht den Sparern auch eine anteilige Entschädigung aus der Insolvenzmasse von Lehman Brothers zu. Wie hoch diese Summe ausfällt, ist noch unbekannt. Die verbliebenen Vermögenswerte der US-Bank werden derzeit verkauft, um die Kapitalbasis für die Auszahlung der Gläubiger zu stärken - auch Zertifikatebesitzer sind Gläubiger, sie haben Lehman Brothers mit dem Kauf des Wertpapiers faktisch Geld geliehen.
Die Gerichtsentscheidung, dass Lehman die Derivate abgeben dürfe, gilt in Fachkreisen als einmalig.
"So wird eine jahrzehntealte Architektur für Derivate über Bord geworfen", sagte Peter Shapiro, Direktor der Swap Financial Group gegenüber dem US-Fachblatt Bond Buyer. Eigentlich sollte die Gegenseite Einfluss darauf haben, an wen die Forderungen abgetreten werden - und nicht die insolvente Bank.
Nun wird der Insolvenzverwalter von Lehman Brothers in den nächsten Wochen und Monaten Abnehmer für die Verpflichtungen aus den Derivategeschäften suchen. Lehman wird in einigen Fällen dafür bezahlen müssen. Die Bank tritt so ihre derivativen Geschäftsverpflichtungen ab, die die Bilanz belasten.
Sobald ein Interessent gefunden ist, wird der Anleger schriftlich informiert. Investoren müssen dem geplanten Wechsel des Anspruchsgegners innerhalb von zehn oder 20 Tagen widersprechen, so das New Yorker Insolvenzgericht. Ursprünglich hatte Lehman Brothers nur eine Widerspruchsfrist von fünf Tagen angeboten. Ob dieser Widerspruch vorformuliert ist und nur eine Unterschrift braucht, oder ob der Zertifikateinhaber das Ganze selbst aufsetzen muss, zeigt sich erst, wenn das Schreiben da ist.
Quelle: M.Zydra
Inhaber von Zertifikaten sollten schnell widersprechen.
Besitzer von Lehman-Zertifikaten müssen aufpassen. Die insolvente US-Investmentbank will ihre Verpflichtungen aus Derivategeschäften an andere Investoren verkaufen. Deutsche Sparer sollten der Abtretung widersprechen, empfehlen Experten. Sonst könne die Entschädigung geringer ausfallen.
Das New Yorker Insolvenzgericht Southern District hat Lehman Brothers gestattet, die Verpflichtungen aus seinen Derivatgeschäften an Dritte weiterzugeben, meldete die Nachrichtenagentur Bloomberg. "Es sei denn, die Betroffenen widersprechen", so der zuständige Richter James Peck in seiner Entscheidung.
Die Entscheidung trifft auch Lehman-Kunden in Deutschland, die Zertifikate der Bank gekauft haben. Betroffene könnten demnächst einen Brief vom Insolvenzverwalter der US-Investmentbank erhalten.
In dem Schreiben würde dann mitgeteilt, dass Lehman Brothers seine Verpflichtung gegenüber dem Privatanleger anderen Investoren übertragen will. Wenn Sparer nicht binnen einer festgelegten Frist widersprechen, müssten sie die Ansprüche beim neuen Besitzer der Verpflichtungen geltend machen. Dadurch erhöht sich die Chance, mehr Geld aus der Insolvenzmasse von Lehman zu erhalten.
Lehman Brothers stärke durch die Weitergabe der Derivate seine Kapitalbasis, weil so die Verbindlichkeiten zurückgingen. Das erhöhe automatisch die Insolvenzmasse, aus der auch die deutschen Sparer entschädigt werden. Es sei darüber hinaus fraglich, ob bei dem neuen Besitzer etwas zu holen sei.
Rund 40.000 deutsche Sparer haben zwischen 500 und 800 Millionen Euro in Lehman-Zertifikate investiert.
Diese Inhaberschuldverschreibungen sind nahezu wertlos, seit Lehman Brothers am 15. September Insolvenz angemeldet hat. Das Durchschnittsalter der Sparer liegt bei 64 Jahren. Im Schnitt habe jeder Anleger rund 20.000 Euro investiert.
Viele Rechtsanwälte prüfen derzeit Klagen gegen die Vertriebsbanken, bei denen Sparer die Lehman-Papiere erworben haben.
Der Vorwurf lautet auf Falschberatung. Die Papiere seien von den Finanzberatern als sichere Anlage verkauft worden, obwohl - anders als bei Festgeld und Fonds - die Pleite der emittierenden Bank auch zum Totalverlust führen kann.
Neben den möglichen Schadenersatzforderungen gegen die Berater steht den Sparern auch eine anteilige Entschädigung aus der Insolvenzmasse von Lehman Brothers zu. Wie hoch diese Summe ausfällt, ist noch unbekannt. Die verbliebenen Vermögenswerte der US-Bank werden derzeit verkauft, um die Kapitalbasis für die Auszahlung der Gläubiger zu stärken - auch Zertifikatebesitzer sind Gläubiger, sie haben Lehman Brothers mit dem Kauf des Wertpapiers faktisch Geld geliehen.
Die Gerichtsentscheidung, dass Lehman die Derivate abgeben dürfe, gilt in Fachkreisen als einmalig.
"So wird eine jahrzehntealte Architektur für Derivate über Bord geworfen", sagte Peter Shapiro, Direktor der Swap Financial Group gegenüber dem US-Fachblatt Bond Buyer. Eigentlich sollte die Gegenseite Einfluss darauf haben, an wen die Forderungen abgetreten werden - und nicht die insolvente Bank.
Nun wird der Insolvenzverwalter von Lehman Brothers in den nächsten Wochen und Monaten Abnehmer für die Verpflichtungen aus den Derivategeschäften suchen. Lehman wird in einigen Fällen dafür bezahlen müssen. Die Bank tritt so ihre derivativen Geschäftsverpflichtungen ab, die die Bilanz belasten.
Sobald ein Interessent gefunden ist, wird der Anleger schriftlich informiert. Investoren müssen dem geplanten Wechsel des Anspruchsgegners innerhalb von zehn oder 20 Tagen widersprechen, so das New Yorker Insolvenzgericht. Ursprünglich hatte Lehman Brothers nur eine Widerspruchsfrist von fünf Tagen angeboten. Ob dieser Widerspruch vorformuliert ist und nur eine Unterschrift braucht, oder ob der Zertifikateinhaber das Ganze selbst aufsetzen muss, zeigt sich erst, wenn das Schreiben da ist.
Quelle: M.Zydra
Die Private-Equity-Geschäftssparte der US-Investmentbank Lehman Brothers hat sich mit der Holding darauf geeinigt, künftig als unabhängiges Unternehmen zu agieren.
Der unter dem Namen Lehman Brothers Merchant Banking bekannte Arm verwaltet derzeit mehr als 4,5 Mrd.Dollar, die in zwei Fonds stecken.
Das gegenwärtige Management des Geschäftszweigs unter der Leitung von Charles Ayers will den eigenständigen Neuanfang mit ehrgeizigen Projekten beginnen. US-Medienberichten zufolge wird die neugegründete Firma in Absprache mit der Lehman-Holding einen bereits 2007 aufgelegten, 3,3 Mrd. Dollar schweren Fonds übernehmen. Auch Reinet Investments SCA des Milliardärs Johann Rupert beteiligt sich mit 250 Mio. Dollar.
"Ich glaube nicht, dass die Zeit des florierenden Investment-Banking-Geschäfts nur wegen der Krise künftig vorbei sein wird. Irgendwann wird man auch diesen Zweig wieder brauchen. Insofern hängt der Erfolg des auszugliedernden Private-Equity-Arms von Lehman Brothers entscheidend davon ab, wer die Kapitalgeber sind, welche nachhaltigen Konzepte sie auf den Tisch legen und wie sich das Geschäft umstrukturieren lässt", erläutert Hans-Peter Burghof, Lehrstuhlinhaber für Bankwirtschaft und Finanzdienstleistung an der Universität Hohenheim.
Laut dem Fachmann seien Vorbehalte gegenüber dem belasteten Firmennamen nicht das Entscheidende. "Die Frage stellt sich eher danach, wer nicht seinen Namen verpfuscht hat. Namen kann man ändern", meint Burghof.
Einem gestern veröffentlichten Bericht des Wall Street Journals nach behält sich Lehman jedoch einen "beträchtlichen Anteil" am nun auszugliedernden Private-Equity-Arm vor.
Lehman Brothers Merchant Banking hält ihrerseits ein Dutzend Anteile in verschiedenen Unternehmen, zu den unter anderem der spanische Schienenfahrzeug-Hersteller Talgo sowie der US-Fahrradkomponenten-Produzent SRAM gehören sollen.
Bankeninsider sehen in dem aktuellen Vorhaben Lehman Brothers' den Versuch, durch umfangreiche Restrukturierungen wieder Fuß zu fassen.
Die mit der Neustrukturierung beauftragte US-Unternehmensberatung Alvarez & Marsal sieht demnach größeres Potenzial in der Neuordnung Lehmans und dessen Assets als dem Verkauf in einem derzeit schwachen Markt.
Obwohl Lehman Brothers lediglich das Management im Bereich Merchant Banking anderen überlässt und einen Fonds abgibt, bleibt nach wie vor unklar, wie viel das Management unter Ayers dafür auf den Tisch legen musste.
Die Konkursmasse der Lehman-Brothers-Holding bleibt dem Bericht nach vorerst aber weiterhin im Besitz eines älteren Investmentfonds, der 1,2 Mrd. Dollar umfasst und eine gute Performance hat. Gegenüber dem Investitionskapital ist dieser inzwischen drei Mal so viel Wert.
Derzeit ist jedoch noch unklar, wie viel Kapital der Fonds an anderer Stelle investiert hat und wie viele Portfoliopositionen selbiger besitzt. Auch wurde in Absprache mit den Konkursverwaltern entschieden, dass die Lehman-Investitionen über 230 Mio. Dollar in beide Private-Equity-Fonds vorerst beibehalten werden.
Die Insolvenzmasse von Lehman Brothers soll nach wie vor als "limitierter Partner" an den beiden Fonds beteiligt sein. Der bereits beschlossene Abstoßungsprozess der Private-Equity-Sparte ist ähnlich des im Dezember 2008 beschlossenen Deals rund um den Money-Manager Neuberger Investment Management.
Damals wurde mit den Lehman-Konkursverwaltern und dem Management vereinbart, dass man 49 Prozent an Neuberger behält und - wie auch beim aktuellen Private-Equity-Verkauf - die restlichen Prozente als Managementauftrag veräußert.
Quelle: pressetext
Der unter dem Namen Lehman Brothers Merchant Banking bekannte Arm verwaltet derzeit mehr als 4,5 Mrd.Dollar, die in zwei Fonds stecken.
Das gegenwärtige Management des Geschäftszweigs unter der Leitung von Charles Ayers will den eigenständigen Neuanfang mit ehrgeizigen Projekten beginnen. US-Medienberichten zufolge wird die neugegründete Firma in Absprache mit der Lehman-Holding einen bereits 2007 aufgelegten, 3,3 Mrd. Dollar schweren Fonds übernehmen. Auch Reinet Investments SCA des Milliardärs Johann Rupert beteiligt sich mit 250 Mio. Dollar.
"Ich glaube nicht, dass die Zeit des florierenden Investment-Banking-Geschäfts nur wegen der Krise künftig vorbei sein wird. Irgendwann wird man auch diesen Zweig wieder brauchen. Insofern hängt der Erfolg des auszugliedernden Private-Equity-Arms von Lehman Brothers entscheidend davon ab, wer die Kapitalgeber sind, welche nachhaltigen Konzepte sie auf den Tisch legen und wie sich das Geschäft umstrukturieren lässt", erläutert Hans-Peter Burghof, Lehrstuhlinhaber für Bankwirtschaft und Finanzdienstleistung an der Universität Hohenheim.
Laut dem Fachmann seien Vorbehalte gegenüber dem belasteten Firmennamen nicht das Entscheidende. "Die Frage stellt sich eher danach, wer nicht seinen Namen verpfuscht hat. Namen kann man ändern", meint Burghof.
Einem gestern veröffentlichten Bericht des Wall Street Journals nach behält sich Lehman jedoch einen "beträchtlichen Anteil" am nun auszugliedernden Private-Equity-Arm vor.
Lehman Brothers Merchant Banking hält ihrerseits ein Dutzend Anteile in verschiedenen Unternehmen, zu den unter anderem der spanische Schienenfahrzeug-Hersteller Talgo sowie der US-Fahrradkomponenten-Produzent SRAM gehören sollen.
Bankeninsider sehen in dem aktuellen Vorhaben Lehman Brothers' den Versuch, durch umfangreiche Restrukturierungen wieder Fuß zu fassen.
Die mit der Neustrukturierung beauftragte US-Unternehmensberatung Alvarez & Marsal sieht demnach größeres Potenzial in der Neuordnung Lehmans und dessen Assets als dem Verkauf in einem derzeit schwachen Markt.
Obwohl Lehman Brothers lediglich das Management im Bereich Merchant Banking anderen überlässt und einen Fonds abgibt, bleibt nach wie vor unklar, wie viel das Management unter Ayers dafür auf den Tisch legen musste.
Die Konkursmasse der Lehman-Brothers-Holding bleibt dem Bericht nach vorerst aber weiterhin im Besitz eines älteren Investmentfonds, der 1,2 Mrd. Dollar umfasst und eine gute Performance hat. Gegenüber dem Investitionskapital ist dieser inzwischen drei Mal so viel Wert.
Derzeit ist jedoch noch unklar, wie viel Kapital der Fonds an anderer Stelle investiert hat und wie viele Portfoliopositionen selbiger besitzt. Auch wurde in Absprache mit den Konkursverwaltern entschieden, dass die Lehman-Investitionen über 230 Mio. Dollar in beide Private-Equity-Fonds vorerst beibehalten werden.
Die Insolvenzmasse von Lehman Brothers soll nach wie vor als "limitierter Partner" an den beiden Fonds beteiligt sein. Der bereits beschlossene Abstoßungsprozess der Private-Equity-Sparte ist ähnlich des im Dezember 2008 beschlossenen Deals rund um den Money-Manager Neuberger Investment Management.
Damals wurde mit den Lehman-Konkursverwaltern und dem Management vereinbart, dass man 49 Prozent an Neuberger behält und - wie auch beim aktuellen Private-Equity-Verkauf - die restlichen Prozente als Managementauftrag veräußert.
Quelle: pressetext
Die Kunden der deutschen Lehman-Tochter werden mithilfe einer 6,7 Mrd. Euro schweren Staatsgarantie entschädigt. Bis Ende Januar sollen die Betroffenen ihr Geld erhalten.
Das teilte der Bundesverband deutscher Banken (BdB) mit.
Zur Höhe der Gesamtentschädigung machte der BdB keine Angaben. In Finanzkreisen wird die Summe auf 6,5 Mrd. Euro geschätzt. Pro Kunde sollen nicht mehr als 285 Mio. Euro ausgeschüttet werden. Die US-Investmentbank war Mitte September zusammengebrochen.
Die am Donnerstag präsentierte Lösung unterstreicht, dass die Finanzbranche ohne den Staat zurzeit handlungsunfähig wäre.
Ursprünglich war geplant, dass der vom BdB betriebene Einlagensicherungsfonds die Lehman-Kunden entschädigt. Das Volumen des Fonds reicht aber nicht aus, um alle Gläubiger zu bedienen. Eigentlich müssten die privaten Institute in solch einem Fall Geld nachschießen. Dazu scheinen sie ohne Staatshilfe derzeit aber nicht in der Lage.
Konkret sieht der von der EU-Kommission bereits abgesegnete Plan wie folgt aus:
Der Bankenverband nimmt über die Ausgabe einer Anleihe 6,7 Mrd. Euro ein. Garantiert wird der Bond vom staatlichen Rettungsfonds Soffin. Zeichnen werden die Anleihe allerdings nur die privaten Mitgliedsbanken - andere Investoren wie Fonds, Versicherungen, Sparkassen, Genossenschaftsinstitute oder Privatanleger bleiben außen vor.
Das Geld für den Erwerb der Anleihe dürfen sich die privaten Geldhäuser wiederum bei der Bundesbank besorgen - im Gegenzug hinterlegen sie die Bonds als Sicherheit. Über die Verzinsung der Anleihe und deren Laufzeit war nichts zu erfahren.
Entschädigt werden normale Einlagen und Sparbriefe.
Da die deutsche Lehman-Dependance keine Privatkunden hatte, kommt die Lösung ausschließlich institutionellen Anlegern zugute - etwa Unternehmen oder Versicherungen, die bei Lehman ein Konto führten.
Zu ihnen zählen unter anderem mehrere Krankenkassen und Teile der deutschen Rentenversicherung. Mit den vielen deutschen Anlegern, die ein von Lehman emittiertes - und nun wertloses - Zertifikat besitzen, hat der Fall nichts zu tun.
Zu der Frage, wie viel Geld momentan im Einlagensicherungsfonds liegt, wollte sich der Bankenverband nicht äußern. Das Finanzministerium hatte den Betrag im vergangenen Herbst auf rund 4,5 Mrd. Euro taxiert.
Nach Angaben des BdB werden die Entschädigungsgelder durch die Anleihe nur vorfinanziert. Sie sollen zurückfließen, sobald die Lehman-Vermögenswerte im Insolvenzverfahren versilbert worden sind.
Das teilte der Bundesverband deutscher Banken (BdB) mit.
Zur Höhe der Gesamtentschädigung machte der BdB keine Angaben. In Finanzkreisen wird die Summe auf 6,5 Mrd. Euro geschätzt. Pro Kunde sollen nicht mehr als 285 Mio. Euro ausgeschüttet werden. Die US-Investmentbank war Mitte September zusammengebrochen.
Die am Donnerstag präsentierte Lösung unterstreicht, dass die Finanzbranche ohne den Staat zurzeit handlungsunfähig wäre.
Ursprünglich war geplant, dass der vom BdB betriebene Einlagensicherungsfonds die Lehman-Kunden entschädigt. Das Volumen des Fonds reicht aber nicht aus, um alle Gläubiger zu bedienen. Eigentlich müssten die privaten Institute in solch einem Fall Geld nachschießen. Dazu scheinen sie ohne Staatshilfe derzeit aber nicht in der Lage.
Konkret sieht der von der EU-Kommission bereits abgesegnete Plan wie folgt aus:
Der Bankenverband nimmt über die Ausgabe einer Anleihe 6,7 Mrd. Euro ein. Garantiert wird der Bond vom staatlichen Rettungsfonds Soffin. Zeichnen werden die Anleihe allerdings nur die privaten Mitgliedsbanken - andere Investoren wie Fonds, Versicherungen, Sparkassen, Genossenschaftsinstitute oder Privatanleger bleiben außen vor.
Das Geld für den Erwerb der Anleihe dürfen sich die privaten Geldhäuser wiederum bei der Bundesbank besorgen - im Gegenzug hinterlegen sie die Bonds als Sicherheit. Über die Verzinsung der Anleihe und deren Laufzeit war nichts zu erfahren.
Entschädigt werden normale Einlagen und Sparbriefe.
Da die deutsche Lehman-Dependance keine Privatkunden hatte, kommt die Lösung ausschließlich institutionellen Anlegern zugute - etwa Unternehmen oder Versicherungen, die bei Lehman ein Konto führten.
Zu ihnen zählen unter anderem mehrere Krankenkassen und Teile der deutschen Rentenversicherung. Mit den vielen deutschen Anlegern, die ein von Lehman emittiertes - und nun wertloses - Zertifikat besitzen, hat der Fall nichts zu tun.
Zu der Frage, wie viel Geld momentan im Einlagensicherungsfonds liegt, wollte sich der Bankenverband nicht äußern. Das Finanzministerium hatte den Betrag im vergangenen Herbst auf rund 4,5 Mrd. Euro taxiert.
Nach Angaben des BdB werden die Entschädigungsgelder durch die Anleihe nur vorfinanziert. Sie sollen zurückfließen, sobald die Lehman-Vermögenswerte im Insolvenzverfahren versilbert worden sind.
Die Frankfurter Sparkasse wird sich möglicherweise außergerichtlich mit den von der Verbraucherzentrale Hessen vertretenen Geschädigten der Lehman-Bank einigen.
Die Sparkasse habe mitgeteilt, dass sie auf den Vorwurf der Falschberatung mit "einzelfallbezogenen Entscheidungen" reagieren werde, teilte die Verbraucherzentrale am Donnerstag in Frankfurt mit.
"Diese Ankündigung ist ein erster positiver Schritt", sagte Beraterin Katharina Lawrence. Die Sparkasse sei damit die erste Bank, die sich gegenüber der Verbraucherzentrale in diese Richtung geäußert habe.
Lehman-Zertifikate waren in Hessen von der Citibank, der Dresdner Bank und auch von der Frankfurter Sparkasse in den letzten Jahren verstärkt verkauft worden. Davor hatten überwiegend ältere Anleger ihr Geld konservativ auf Sparbüchern angelegt.
Allein - ohne die Beratung ihres Geldinstituts - wären sie nach Ansicht der Verbraucherzentrale niemals auf die Idee gekommen, in Lehman-Zertifikate zu investieren.
Durch die Pleite der Lehman-Bank wurden große Teile ihrer privaten Altersvorsorge vernichtet. Über die Zahl der Geschädigten wurde Stillschweigen gewahrt.
Die Verbraucherzentrale Hessen nimmt jedoch an, dass sich viele Lehman-Geschädigte noch nicht um ihre Ansprüche gekümmert haben. Hinderungsgründe mögen Alter, Krankheit oder Mutlosigkeit sein. Dies kann endgültig zum Totalverlust führen.
Anleger, die seit 2006 Lehman-Papiere halten, sollten jetzt handeln, da Ansprüche innerhalb von drei Jahren in 2009 zu verjähren drohen.
(ddp)
Die Sparkasse habe mitgeteilt, dass sie auf den Vorwurf der Falschberatung mit "einzelfallbezogenen Entscheidungen" reagieren werde, teilte die Verbraucherzentrale am Donnerstag in Frankfurt mit.
"Diese Ankündigung ist ein erster positiver Schritt", sagte Beraterin Katharina Lawrence. Die Sparkasse sei damit die erste Bank, die sich gegenüber der Verbraucherzentrale in diese Richtung geäußert habe.
Lehman-Zertifikate waren in Hessen von der Citibank, der Dresdner Bank und auch von der Frankfurter Sparkasse in den letzten Jahren verstärkt verkauft worden. Davor hatten überwiegend ältere Anleger ihr Geld konservativ auf Sparbüchern angelegt.
Allein - ohne die Beratung ihres Geldinstituts - wären sie nach Ansicht der Verbraucherzentrale niemals auf die Idee gekommen, in Lehman-Zertifikate zu investieren.
Durch die Pleite der Lehman-Bank wurden große Teile ihrer privaten Altersvorsorge vernichtet. Über die Zahl der Geschädigten wurde Stillschweigen gewahrt.
Die Verbraucherzentrale Hessen nimmt jedoch an, dass sich viele Lehman-Geschädigte noch nicht um ihre Ansprüche gekümmert haben. Hinderungsgründe mögen Alter, Krankheit oder Mutlosigkeit sein. Dies kann endgültig zum Totalverlust führen.
Anleger, die seit 2006 Lehman-Papiere halten, sollten jetzt handeln, da Ansprüche innerhalb von drei Jahren in 2009 zu verjähren drohen.
(ddp)
Keine Beraterhaftung bei Lehman-Zerfikaten
Viele Finanzdienstleister fürchten, Anlegern, denen sie Lehman-Zertifikate vermittelt haben, Schadenersatz leisten zu müssen, weil sie die Kunden nicht ausdrücklich auf das Risiko der Insolvenz von Lehman Brothers Inc hingewiesen haben. Schließlich dachte vor einigen Jahren niemand daran, dass ein Investmenthaus wie Lehman Brothers Inc bankrott sein könnte. In Deutschland entschied aber bereits ein Gericht in einem Verfahren wegen angeblicher mangelhafter Aufklärung beim Vertrieb von Lehman-Zertifikaten, dass der vermittelnden Bank keine fehlerhafte Beratung zur Last gelegt werden könne. Die Klage der Kunden auf Schadenersatz wurde daher abgewiesen (Landgericht Frankfurt am Main, 2-19 O 62/08).
Nachfolgend ein Originalbeitrag von Rechtsanwalt Dr. Ernst Brandl (Kanzlei Brandl & Talos, Wien):
Im konkreten Fall wurde im Jahr 2006 einem Ehepaar von einem Bankberater ein Zertifikat vermittelt. Als Garantiegeber des Produkts fungierte die Lehman Brothers Inc. Im Kundengespräch wies der Berater nicht ausdrücklich auf das Risiko des Totalverlustes hin, händigte den Kunden wohl aber eine Verkaufsunterlage zum Zertifikat aus. Das Ehepaar erteilte im Dezember 2006 eine Kauforder über insgesamt 12.000 Euro und erhielt die Papiere zum Ablauf der Zeichnungsfrist im Jänner 2007. Da die Garantiegeberin und kurz darauf auch die Emittentin des Zertifikats, ein Tochterunternehmen der Lehman Brothers Inc, Insolvenz anmelden mussten, finde seither kein Handel mit dem Zertifikat mehr statt und das Papier sei daher wertlos. Die Kläger behaupteten nun, sie seien vor Erwerb des Zertifikats über das mit dem Produkt verbundene Risiko mangelhaft aufgeklärt worden. Weder habe sie der Berater über den möglichen Totalverlust des investierten Kapitals aufgeklärt, noch sei auf dieses Risiko in den übergebenen Verkaufsunterlagen hingewiesen worden. Weiters seien sie nicht adäquat über die Entwicklung des Basiswerts des Zertifikats sowie über die anfallenden Kosten und Gebühren informiert worden. Der Hinweis in den Verkaufsunterlagen auf den Prospekt genüge laut Ansicht der Kläger nicht.
Das Gericht hat die Klage abgewiesen und entschieden, dass das Ehepaar ordnungsgemäß beraten wurde. Der Berater beachtete nach Ansicht des Richters die Anlageziele der Kunden, außerdem sei das Zertifikat jederzeit zum jeweils aktuellen Börsekurs veräußerbar gewesen. Berücksichtigte man die dem Zertifikat zugrunde gelegenen Indizes sei ein Verlust unwahrscheinlich gewesen. Auch sei Ende des Jahres 2006, zum Zeitpunkt des Beratungsgesprächs, das Bonitätsrisiko von Lehman Brothers Inc und der Emittentin vernachlässigbar und lediglich theoretischer Natur gewesen. Der Bankmitarbeiter, so das Gericht, habe seine Aufklärungspflicht durch die Übergabe der Verkaufsbroschüre, in der in komprimierter Form die wesentlichen Informationen über das Zertifikat enthalten waren, erfüllt. Hinsichtlich noch offener Punkte habe die Unterlage auf den Prospekt verwiesen und angegeben, wo dieser erhältlich sei. Bei allfälligen Fragen oder Unklarheiten hätten sich die Kläger außerdem an den Berater wenden können. Weiters ergebe sich bereits aus den Bedingungen des Zertifikats, dass Verluste aufgrund der Entwicklung der Indizes möglich seien.
Bemerkenswert an dieser Entscheidung ist unter anderem, dass das Gericht keine generelle Pflicht zur Aufklärung über die Möglichkeit eines Totalverlustes annimmt. Vielmehr seien bei der Beurteilung der Frage, ob der Kunde ausdrücklich über das Risiko des Totalverlustes aufgeklärt werden muss, die Umstände des konkreten Einzelfalls zu prüfen. Grundsätzlich muss dieser Hinweis jedoch "umso deutlicher und unmissverständlicher sein, desto realer die Gefahr eines tatsächlich eintretenden Totalverlustrisikos" (Zitat aus dem Urteil des LG Frankfurt) ist. Zum Zeitpunkt des Beratungsgesprächs – Dezember 2006 – sei die Möglichkeit, dass ein großes, renommiertes Haus wie Lehman Brothers Inc und die Emittentin insolvent werden könnten, bloß theoretischer Natur gewesen. Eine besonders hervorgehobene Warnung in der Verkaufsunterlage sei daher nicht notwendig gewesen.
Was bedeutet das für Österreich?
Die dringlichste Frage, die sich nun aufdrängt, ist wie wohl österreichische Gerichte in einem vergleichbaren Verfahren entscheiden werden. Ein wesentliches Argument, das von den Klägern ins Treffen geführt wurde, ist auch dem OGH nicht fremd; so haben die Kläger sinngemäß behauptet, wenn sie vollständig und umfassend über das Zertifikat informiert worden wären, hätten sie das Produkt nicht gezeichnet. Dieselbe Begründung hat auch der Kläger im Fall der nicht ordnungsgemäßen Aufklärung über Kick-backs ("Retrozessionen") ins Treffen geführt: Hätte er davon gewusst, hätte er den Vertrag nicht geschlossen. (OGH 7.11.2007, 6 Ob 110/07f). In dieser Causa gab der OGH dem Kläger Recht und bejahte die Schadenersatzpflicht der beklagten Partei. Der zugrunde liegende Sachverhalt war jedoch gänzlich anders; Die Kick-backs wurden tatsächlich gezahlt, der Kunde wurde darüber aber, nach Meinung des erkennenden Gerichts, nicht ordnungsgemäß aufgeklärt.
Bei den "Lehman-Zertifikaten" war es aber zum Zeitpunkt des Beratungsgesprächs noch unwahrscheinlich, dass das Investmenthaus und die Emittentin des Produkts insolvent werden. Ob die österreichische Rechtsprechung zum selben Ergebnis wie das Landgericht Frankfurt kommen wird, wäre derzeit reine Spekulation und ist in hohem Maß von den Umständen des konkreten Falls abhängig. Das österreichische Gericht wird sich bei einer vergleichbaren Causa unter anderem folgende Faktoren berücksichtigen (müssen): War zum Zeitpunkt des Beratungsgesprächs die Insolvenz von Lehman Brothers Inc bzw. der Emittentin für Fachleute bereits (z.B. Banken, Finanzdienstleister) absehbar? Wurde der Kunde über allfällige Risiken schriftlich oder mündlich aufgeklärt? Wurde der Kunde ausdrücklich und nachweislich (z.B. durch Unterschrift) über die Risiken des Totalverlusts bzw. der Insolvenz aufgeklärt?
Will ein Finanzdienstleister Vorsicht walten lassen, muss er den Kunden in Zukunft auch über unwahrscheinliche Szenarien informieren. In diesem Fall müsste der Finanzdienstleister dem Kunden noch mehr Aufklärungsmaterialien zur Verfügung stellen, als dies ohnehin bereits aufgrund des Gesetzes verlangt wird, was den potenziellen Kunden verunsichern könnte. Der Kunde sollte zwar so umfassend informiert werden, dass er seine Investitionsentscheidung in voller Kenntnis der mit der Veranlagung verbundenen Chancen und Risiken treffen kann, doch dürfte man die Informations- und Aufklärungspflicht auch nicht überspannen. Dem Finanzdienstleister sollte nicht aufgebürdet werden, sich über diverse Worst-Case-Szenarien Gedanken zu machen und den Kunden über jedes noch so unwahrscheinliche Risiko aufklären zu müssen. Es bleibt allerdings den Gerichten überlassen, zu entscheiden, über welche Risiken der Finanzdienstleister den Kunden tatsächlich aufklären muss und ob der Kunde auch über Risiken, die zum Zeitpunkt der Beratung rein gedanklicher Natur sind, zu informieren ist
Quelle: FONDS professionell
Viele Finanzdienstleister fürchten, Anlegern, denen sie Lehman-Zertifikate vermittelt haben, Schadenersatz leisten zu müssen, weil sie die Kunden nicht ausdrücklich auf das Risiko der Insolvenz von Lehman Brothers Inc hingewiesen haben. Schließlich dachte vor einigen Jahren niemand daran, dass ein Investmenthaus wie Lehman Brothers Inc bankrott sein könnte. In Deutschland entschied aber bereits ein Gericht in einem Verfahren wegen angeblicher mangelhafter Aufklärung beim Vertrieb von Lehman-Zertifikaten, dass der vermittelnden Bank keine fehlerhafte Beratung zur Last gelegt werden könne. Die Klage der Kunden auf Schadenersatz wurde daher abgewiesen (Landgericht Frankfurt am Main, 2-19 O 62/08).
Nachfolgend ein Originalbeitrag von Rechtsanwalt Dr. Ernst Brandl (Kanzlei Brandl & Talos, Wien):
Im konkreten Fall wurde im Jahr 2006 einem Ehepaar von einem Bankberater ein Zertifikat vermittelt. Als Garantiegeber des Produkts fungierte die Lehman Brothers Inc. Im Kundengespräch wies der Berater nicht ausdrücklich auf das Risiko des Totalverlustes hin, händigte den Kunden wohl aber eine Verkaufsunterlage zum Zertifikat aus. Das Ehepaar erteilte im Dezember 2006 eine Kauforder über insgesamt 12.000 Euro und erhielt die Papiere zum Ablauf der Zeichnungsfrist im Jänner 2007. Da die Garantiegeberin und kurz darauf auch die Emittentin des Zertifikats, ein Tochterunternehmen der Lehman Brothers Inc, Insolvenz anmelden mussten, finde seither kein Handel mit dem Zertifikat mehr statt und das Papier sei daher wertlos. Die Kläger behaupteten nun, sie seien vor Erwerb des Zertifikats über das mit dem Produkt verbundene Risiko mangelhaft aufgeklärt worden. Weder habe sie der Berater über den möglichen Totalverlust des investierten Kapitals aufgeklärt, noch sei auf dieses Risiko in den übergebenen Verkaufsunterlagen hingewiesen worden. Weiters seien sie nicht adäquat über die Entwicklung des Basiswerts des Zertifikats sowie über die anfallenden Kosten und Gebühren informiert worden. Der Hinweis in den Verkaufsunterlagen auf den Prospekt genüge laut Ansicht der Kläger nicht.
Das Gericht hat die Klage abgewiesen und entschieden, dass das Ehepaar ordnungsgemäß beraten wurde. Der Berater beachtete nach Ansicht des Richters die Anlageziele der Kunden, außerdem sei das Zertifikat jederzeit zum jeweils aktuellen Börsekurs veräußerbar gewesen. Berücksichtigte man die dem Zertifikat zugrunde gelegenen Indizes sei ein Verlust unwahrscheinlich gewesen. Auch sei Ende des Jahres 2006, zum Zeitpunkt des Beratungsgesprächs, das Bonitätsrisiko von Lehman Brothers Inc und der Emittentin vernachlässigbar und lediglich theoretischer Natur gewesen. Der Bankmitarbeiter, so das Gericht, habe seine Aufklärungspflicht durch die Übergabe der Verkaufsbroschüre, in der in komprimierter Form die wesentlichen Informationen über das Zertifikat enthalten waren, erfüllt. Hinsichtlich noch offener Punkte habe die Unterlage auf den Prospekt verwiesen und angegeben, wo dieser erhältlich sei. Bei allfälligen Fragen oder Unklarheiten hätten sich die Kläger außerdem an den Berater wenden können. Weiters ergebe sich bereits aus den Bedingungen des Zertifikats, dass Verluste aufgrund der Entwicklung der Indizes möglich seien.
Bemerkenswert an dieser Entscheidung ist unter anderem, dass das Gericht keine generelle Pflicht zur Aufklärung über die Möglichkeit eines Totalverlustes annimmt. Vielmehr seien bei der Beurteilung der Frage, ob der Kunde ausdrücklich über das Risiko des Totalverlustes aufgeklärt werden muss, die Umstände des konkreten Einzelfalls zu prüfen. Grundsätzlich muss dieser Hinweis jedoch "umso deutlicher und unmissverständlicher sein, desto realer die Gefahr eines tatsächlich eintretenden Totalverlustrisikos" (Zitat aus dem Urteil des LG Frankfurt) ist. Zum Zeitpunkt des Beratungsgesprächs – Dezember 2006 – sei die Möglichkeit, dass ein großes, renommiertes Haus wie Lehman Brothers Inc und die Emittentin insolvent werden könnten, bloß theoretischer Natur gewesen. Eine besonders hervorgehobene Warnung in der Verkaufsunterlage sei daher nicht notwendig gewesen.
Was bedeutet das für Österreich?
Die dringlichste Frage, die sich nun aufdrängt, ist wie wohl österreichische Gerichte in einem vergleichbaren Verfahren entscheiden werden. Ein wesentliches Argument, das von den Klägern ins Treffen geführt wurde, ist auch dem OGH nicht fremd; so haben die Kläger sinngemäß behauptet, wenn sie vollständig und umfassend über das Zertifikat informiert worden wären, hätten sie das Produkt nicht gezeichnet. Dieselbe Begründung hat auch der Kläger im Fall der nicht ordnungsgemäßen Aufklärung über Kick-backs ("Retrozessionen") ins Treffen geführt: Hätte er davon gewusst, hätte er den Vertrag nicht geschlossen. (OGH 7.11.2007, 6 Ob 110/07f). In dieser Causa gab der OGH dem Kläger Recht und bejahte die Schadenersatzpflicht der beklagten Partei. Der zugrunde liegende Sachverhalt war jedoch gänzlich anders; Die Kick-backs wurden tatsächlich gezahlt, der Kunde wurde darüber aber, nach Meinung des erkennenden Gerichts, nicht ordnungsgemäß aufgeklärt.
Bei den "Lehman-Zertifikaten" war es aber zum Zeitpunkt des Beratungsgesprächs noch unwahrscheinlich, dass das Investmenthaus und die Emittentin des Produkts insolvent werden. Ob die österreichische Rechtsprechung zum selben Ergebnis wie das Landgericht Frankfurt kommen wird, wäre derzeit reine Spekulation und ist in hohem Maß von den Umständen des konkreten Falls abhängig. Das österreichische Gericht wird sich bei einer vergleichbaren Causa unter anderem folgende Faktoren berücksichtigen (müssen): War zum Zeitpunkt des Beratungsgesprächs die Insolvenz von Lehman Brothers Inc bzw. der Emittentin für Fachleute bereits (z.B. Banken, Finanzdienstleister) absehbar? Wurde der Kunde über allfällige Risiken schriftlich oder mündlich aufgeklärt? Wurde der Kunde ausdrücklich und nachweislich (z.B. durch Unterschrift) über die Risiken des Totalverlusts bzw. der Insolvenz aufgeklärt?
Will ein Finanzdienstleister Vorsicht walten lassen, muss er den Kunden in Zukunft auch über unwahrscheinliche Szenarien informieren. In diesem Fall müsste der Finanzdienstleister dem Kunden noch mehr Aufklärungsmaterialien zur Verfügung stellen, als dies ohnehin bereits aufgrund des Gesetzes verlangt wird, was den potenziellen Kunden verunsichern könnte. Der Kunde sollte zwar so umfassend informiert werden, dass er seine Investitionsentscheidung in voller Kenntnis der mit der Veranlagung verbundenen Chancen und Risiken treffen kann, doch dürfte man die Informations- und Aufklärungspflicht auch nicht überspannen. Dem Finanzdienstleister sollte nicht aufgebürdet werden, sich über diverse Worst-Case-Szenarien Gedanken zu machen und den Kunden über jedes noch so unwahrscheinliche Risiko aufklären zu müssen. Es bleibt allerdings den Gerichten überlassen, zu entscheiden, über welche Risiken der Finanzdienstleister den Kunden tatsächlich aufklären muss und ob der Kunde auch über Risiken, die zum Zeitpunkt der Beratung rein gedanklicher Natur sind, zu informieren ist
Quelle: FONDS professionell
Mit Trillerpfeifen und Rasseln drängten sich rund 100 ältere Menschen lautstark vor dem Eingang des Mainzer Hyatt-Hotels.
Sie skandierten «Wir wollen unser Geld zurück» und singen «Sag mir, wo meine Groschen sind».
Eigentlich wollten sie ins Hotel, zu den Bankern, die dort am Dienstag auf einer Tagung über neue Perspektiven, Strategien und Produkte im Privatkundengeschäft diskutieren. Denn die Demonstranten sind der Meinung, von den Banken um ihr jahrelang Erspartes gebracht worden zu sein. Sie alle hatten ihr Geld in Zertifikaten der US-amerikanischen Investmentbank Lehman Brothers angelegt und haben nach deren Kollaps im September 2008 alles verloren.
Die Demonstranten der «Interessengemeinschaft Lehmangeschädigter» sind aus weiten Teilen der Republik in die Mainzer Landeshauptstadt gekommen. Für etliche von ihnen ist es nicht der erste Protest.
Rosemarie Stietroth aus Bergisch-Gladbach erzählt, sie stelle sich einmal pro Woche mit einem Protestschild vor die Filiale ihrer CitiBank. Ein Düsseldorfer zählt seine Demostationen auf: Heidelberg, Mannheim, Düsseldorf, Solingen und jetzt Mainz.
Die Geschichten der Lehman-Opfer gleichen sich: Cornelia Bickert aus der Nähe von Mainz erzählt, ein Bankmitarbeiter habe sie angerufen und überredet, ihr Festgeld in eine Anlage «mit hundertprozentiger Kapitalsicherung» umzuwandeln. «Ich habe sogar noch Geld draufgelegt», sagt sie.
Wie Bickert sprechen viele Lehmann-Opfer von «Fehlberatungen» durch die Bankmitarbeiter, davon, dass Risiken nicht benannt worden seien. Rosemarie Stietroth erzählt, sie habe überhaupt nicht gewusst, dass sie Zertifikate von Lehman Brothers besitze. «Diesen Namen habe ich zum ersten Mal in den Nachrichten gehört. Da war es aber schon zu spät.»
Ulla Alberding hat Ähnliches erlebt. «Das war kein Beratungs-, sondern ein Verkaufsgespräch», sagt die ältere Dame. Allerdings räumt sie ein: «Ich war zu gutgläubig.» Ihr Sohn weist darauf hin, dass die Opfer überwiegend im Rentenalter seien, komme nicht von ungefähr. «Alte Menschen vertrauen ihrer Bank und fragen nicht nach», sagt er. Er sei mit zur Demo gekommen, um seine Mutter zu ermutigen. Viele Ältere schämten sich nämlich für ihre persönliche Pleite und verschwiegen diese selbst vor der eigenen Familie.
Ein Herr aus Rosenheim schimpft nicht nur auf die Banken.
Die Bundesregierung stehe in der Pflicht, sagt er und deutet auf ein Schild: «Welche Bank retten wir heute - vielleicht mal das Geld der kleinen Leute». Gut finde er, dass die ebenfalls lehmangeschädigte Ingrid Deutsch aus Saarbrücken Verfassungsbeschwerde gegen das Finanzmarktstabilisierungsgesetz eingelegt habe. Damit hatte die Bundesregierung im Herbst einen Sonderfonds für kriselnde Banken über 480 Milliarden Euro geschaffen.
Peer Kantel aus Düsseldorf sieht das anders. Nicht der Staat müsse für die Verluste der Privatanleger aufkommen. Zunächst seien hier die Banken gefragt, betont er. Als Beispiel nennt er Banken etwa in Spanien, die wertlose Wertpapiere der Pleitebank Lehman in hauseigene Anlagen umgewandelt hätten. An der Demonstration nehme er teil, weil er solch einen «Dialog mit den Banken» erreichen wolle.
Am Dienstag kam dieser Dialog allerdings nicht zustande. Keiner der Teilnehmer des von einer großen Wirtschaftszeitung veranstalteten Bankerkongresses stellte sich den Fragen der Demonstranten.
Das Hotel machte von seinem Hausrecht Gebrauch und verweigerte den Protestierern den Zutritt. Statt dessen zündeten die Demonstranten im Mainzer Dom symbolisch 50 Kerzen für die 50 000 deutschen Lehmanopfer an.
(ddp)
Sie skandierten «Wir wollen unser Geld zurück» und singen «Sag mir, wo meine Groschen sind».
Eigentlich wollten sie ins Hotel, zu den Bankern, die dort am Dienstag auf einer Tagung über neue Perspektiven, Strategien und Produkte im Privatkundengeschäft diskutieren. Denn die Demonstranten sind der Meinung, von den Banken um ihr jahrelang Erspartes gebracht worden zu sein. Sie alle hatten ihr Geld in Zertifikaten der US-amerikanischen Investmentbank Lehman Brothers angelegt und haben nach deren Kollaps im September 2008 alles verloren.
Die Demonstranten der «Interessengemeinschaft Lehmangeschädigter» sind aus weiten Teilen der Republik in die Mainzer Landeshauptstadt gekommen. Für etliche von ihnen ist es nicht der erste Protest.
Rosemarie Stietroth aus Bergisch-Gladbach erzählt, sie stelle sich einmal pro Woche mit einem Protestschild vor die Filiale ihrer CitiBank. Ein Düsseldorfer zählt seine Demostationen auf: Heidelberg, Mannheim, Düsseldorf, Solingen und jetzt Mainz.
Die Geschichten der Lehman-Opfer gleichen sich: Cornelia Bickert aus der Nähe von Mainz erzählt, ein Bankmitarbeiter habe sie angerufen und überredet, ihr Festgeld in eine Anlage «mit hundertprozentiger Kapitalsicherung» umzuwandeln. «Ich habe sogar noch Geld draufgelegt», sagt sie.
Wie Bickert sprechen viele Lehmann-Opfer von «Fehlberatungen» durch die Bankmitarbeiter, davon, dass Risiken nicht benannt worden seien. Rosemarie Stietroth erzählt, sie habe überhaupt nicht gewusst, dass sie Zertifikate von Lehman Brothers besitze. «Diesen Namen habe ich zum ersten Mal in den Nachrichten gehört. Da war es aber schon zu spät.»
Ulla Alberding hat Ähnliches erlebt. «Das war kein Beratungs-, sondern ein Verkaufsgespräch», sagt die ältere Dame. Allerdings räumt sie ein: «Ich war zu gutgläubig.» Ihr Sohn weist darauf hin, dass die Opfer überwiegend im Rentenalter seien, komme nicht von ungefähr. «Alte Menschen vertrauen ihrer Bank und fragen nicht nach», sagt er. Er sei mit zur Demo gekommen, um seine Mutter zu ermutigen. Viele Ältere schämten sich nämlich für ihre persönliche Pleite und verschwiegen diese selbst vor der eigenen Familie.
Ein Herr aus Rosenheim schimpft nicht nur auf die Banken.
Die Bundesregierung stehe in der Pflicht, sagt er und deutet auf ein Schild: «Welche Bank retten wir heute - vielleicht mal das Geld der kleinen Leute». Gut finde er, dass die ebenfalls lehmangeschädigte Ingrid Deutsch aus Saarbrücken Verfassungsbeschwerde gegen das Finanzmarktstabilisierungsgesetz eingelegt habe. Damit hatte die Bundesregierung im Herbst einen Sonderfonds für kriselnde Banken über 480 Milliarden Euro geschaffen.
Peer Kantel aus Düsseldorf sieht das anders. Nicht der Staat müsse für die Verluste der Privatanleger aufkommen. Zunächst seien hier die Banken gefragt, betont er. Als Beispiel nennt er Banken etwa in Spanien, die wertlose Wertpapiere der Pleitebank Lehman in hauseigene Anlagen umgewandelt hätten. An der Demonstration nehme er teil, weil er solch einen «Dialog mit den Banken» erreichen wolle.
Am Dienstag kam dieser Dialog allerdings nicht zustande. Keiner der Teilnehmer des von einer großen Wirtschaftszeitung veranstalteten Bankerkongresses stellte sich den Fragen der Demonstranten.
Das Hotel machte von seinem Hausrecht Gebrauch und verweigerte den Protestierern den Zutritt. Statt dessen zündeten die Demonstranten im Mainzer Dom symbolisch 50 Kerzen für die 50 000 deutschen Lehmanopfer an.
(ddp)

