AvW - Geldanlage 13,5% p.a seit 1995 - 100% positive Monate
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AvW - Geldanlage 13,5% p.a seit 1995 - 100% positive Monate
Sie wollen Ihr Geld gewinnbringend anlegen? Sie suchen ein erfolgreiches Investment mit geringem Risiko?
Dann sind Sie bei uns genau richtig. Mit dem AvW Index können Sie sich an der Vermögensentwicklung der AvW Gruppe beteiligen. Die Bilanz der vergangenen Jahre zeigt: Die AvW Invest hat mit einer durchschnittlichen Jahresrendite von 13,5 Prozent gut für Sie verdient. Und die AvW Invest hat vor, mit dem AvW Index auch in den nächsten Jahren stolze Renditen zu erzielen. Es ist das Ziel der AvW Invest, Ihnen eine jährliche Rendite von 10 bis 16 Prozent zu sichern.
Die Vergangenheit hat es gezeigt: Der AvW Index ist eine sichere Geldanlage mit stabilen Wachstumschancen.
Die Gegenwart zeigt: Die AvW Invest ist bestens aufgesetzt und weiter am richtigen Weg.
Nutzen Sie also den AvW Index als optimale Beimischung in Ihr Portfolio.
Herr Ing. Gerald Graf berät Sie gerne persönlich!
Details erfahren Sie unter: www.geldanlage.info
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@graf
Vielleicht sollten sie die Leser dieses Forum noch informieren ob die von ihnen angesprochene 13,5% Performance sich rein auf die Indexentwicklung beziehen, oder ob dies die Nettoperformance abzüglich der 12% Gewinnbeteiligung seitens AvW ist. Das mag ja den einen oder anderen interessieren
Grüße
Wishbringer
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Grüße
Wishbringer
Zitat
AvW in der Krise - Verdacht auf Untreue
Der massive Kurssturz der an der Wiener Börse notierten AvW-Aktie wird nun verständlich. Obwohl das Unternehmen bis vor kurzem angegeben hatte, dass es mit der aktuell schwierigen Situation an den Kapitalmärkten keine Probleme habe, verfiel der Kurs der AvW-Aktie binnen weniger Tage um rund 80 Prozent. In einer Presseaussendung erklärt die Gesellschaft nun, dass ein Prokurist der AvW Wertpapiertransaktionen für die AvW Gruppe AG ohne Wissen und Genehmigung des Vorstandes Geschäfte getätigt hat.
Dieser Mitarbeiter wurde laut AvW bereits angezeigt und derzeit von der Wirtschaftspolizei einvernommen, auch die FMA ist informiert und in die Untersuchung eingebunden. Das Kärntner Unternehmen bezeichnet die nicht genehmigten Geschäfte als "sehr komplexe Transaktionen", geprüft werde auch eine allfällige Mitwirkung der beteiligten Banken.
Laut AvW ist die börsenotierte AvW Invest AG von diesen Transaktionen nicht betroffen. Man müsse "streng zwischen den nun geprüften Vorfällen bei der AvW Gruppe AG, welche Genusscheine begeben hat, und dem Vermögen der börsenotierten AvW Invest AG, deren Wertpapiere nach heutigem Stand nicht Gegenstand der Malversationen sind, unterscheiden."
Vorstandsvorsitzender Wolfgang Auer von Welsbach: „Mein vordringlichstes Anliegen ist es diese bedauerliche Situation raschest aufzuklären. Ich werde Sie über neue Entwicklungen informieren“.
Quelle: FONDS professionell
Zitat
AvW: 50 Millionen Euro Schaden, Genussscheinwert halbiert
AvW-Gründer Wolfgang Auer von Welsbach bezifferte den Schaden, der infolge nicht autorisierter Handelsaktivitäten eines Mitarbeiters seines Hauses entstanden sein soll, anlässlich der ersten Pressekonferenz seit Bekanntwerden der Probleme mit rund 50 Millionen Euro.
In einer per 15. Oktober erstellten Zwischenbilanz errechne sich daraus ein Indexstand für den AvW- Genussschein von 1670. Verglichen mit dem letzten auf der Homepage publizierten Indexwert von 3275 (Stand 1.10.08 ) entspricht dies fast exakt einer Halbierung des Genussscheinwerts. An der Börse Frankfurt, an der das Papier gelistet ist, lag die letzte Notierung bei 2400 Euro, allerdings wurden zu diesem Kurse keine Stücke gehandelt, der aktuelle Briefkurs liegt bei 2200 Euro.
Angefallen sind diese Verluste binnen weniger Tage vor dem 9. bzw. 10. Oktober, Firmenchef Auer von Welsbach zufolge wurde die Verluste infolge der geschriebenen Put-Optionen deshalb nicht rechtzeitig bekannt und beschnitten, weil der Prokurist, dem nun vorgeworfen wird, eigenmächtig gehandelt zu haben, dies durch „das Verschieben von Aktienpaketen“ vertuscht habe.
22 Millionen entstanden demnach durch das Schreiben von Put-Optionen, weitere 28 Millionen „fehlen“ auf dem Aktiendepot der Gesellschaft, eine Million Aktien soll auf diese Weise „verschwunden“ sein, um welche Gesellschaft es sich handelt, wird nicht bekanntgegeben. Zu diesem Zweck soll der Mitarbeiter, der bei zwei Banken allein Zeichnungsberechtigt war, ohne Wissen des Vorstands und ohne Einhaltung des Vier-Augen-Prinzips auch einige neue Bankdepots bei in- und ausländischen Kreditinstituten eröffnet haben.
Die AvW-Gruppe hat am 21.10. eine Sachverhaltsdarstellung an die Staatsanwaltschaft übermittelt und will derzeit keine weiteren Details zum Fehlverhalten des Mitarbeiters bekannt geben.
Die naheliegende Frage, ob man in der Crash-Woche zum 10. Oktober nicht mit erhöhter Aufmerksamkeit die Entwicklung der verschriebenen Puts verfolgt habe, beantwortet Auer von Welsbach dahingehend, dass in den davor erfolgten Informationen durch die Depotbank keine unmittelbaren Probleme erkennbar waren. Zur Absicherung der Short-Geschäfte habe es ein Depot in dreistelliger Millionenhöhe gegeben, das als Sicherheit gedient habe. Erst durch den nicht autorisierten Verkauf von Aktienpaketen, sei die Problematik entstanden. Auch in der Frage nach der Verantwortlichkeit bzw. dem Risikomanagement im Unternehmen sieht der AvW-Chef kein Versagen, das Unternehmen sei internationalen Richtlinien folgend geprüft worden, ohne dass es zu Beanstandungen gekommen sei.
Bis zur vollständigen Klärung der Lage wird die Gesellschaft weiterhin keine Genussscheine zurücknehmen, derzeit werden mit den involvierten Banken Gespräche geführt, um eine Lösung für die Liquditätsengpässe zu finden. Ein Verkauf der Beteilungen wäre nach Auer von Welsbachs Einschätzung angesichts der gedrückten Kurse nicht im Interesse der Anleger.
Der AvW-Gründer, der laut eigenen Angaben auch einen beträchtlichen Teil seines privaten Vermögens verloren hat, wird Anleger und die Öffentlichkeit über die weitere Entwicklung auf dem Laufenden halten.
Inzwischen hat auch die Finanzmarktaufsicht auf die Situation der AvW Invest reagiert. Mit Bescheid vom 22. Oktober wurde dem Vorstand der Wirtschaftsprüfer Martin Wagner als Regierungskommissär zur Seite gestellt. Dieser auf Grundlage des §92 Wertpapieraufsichtsgesetzes agierende Kommissär hat die Aufgabe die Interessen der Anleger zu schützen und - so die FMA in eine Presseaussendung: "dient der Klärung offener Fragen betreffend das beaufsichtigte Unternehmen sowie dessen rechtlicher und wirtschaftlicher Beziehungen zu dessen Umfeld".
Quelle: FONDS professionell
Zitat
AvW gibt Konzession zurück
Knalleffekt beim angeschlagenen Finanzdienstleister AvW: Das Unternehmen hat die Konzession als Wertpapier-Dienstleister abgetreten.
„Die Gesellschaft teilt mit, dass sie die WAG-Konzession mit sofortiger Wirkung zurücklegt und diesbezüglich die FMA schriftlich informiert hat", heißt es dazu knapp in einer Ad-hoc-Meldung. Damit können die Geschäftsfelder wie Anlageberatung und Portfolioverwaltung nicht mehr durchgeführt werden. Was dieser Schritt konkret bedeutet, wollte AvW nicht sagen, wie die APA meldet.
Die Zurücklegung der WAG-Konzession bedarf laut dem Sprecher der Finanzmarktaufsicht, Klaus Grubelnik, allerdings erst noch der Zustimmung des Regierungskommissärs Martin Wagner, welcher der AvW Invest am Mittwoch beigestellt worden ist.
Zudem gab das Unternehmen bekannt, dass die Gesellschaft die zuletzt im September veröffentlichte Gewinnerwartung für das Geschäftsjahr 2008 nicht aufrechterhalten kann. Details zu einer revidierten Prognose werden mit Veröffentlichung des Ergebnisses für das dritte Quartal 2008 bekanntgegeben.
Ex-Prokurist verhaftet
Schon am vergangenen Donnerstag überschlugen sich die Ereignisse: Der ehemalige AvW Prokurist Harald K. wurde wegen Verdunkelungsgefahr festgenommen. Zuvor wurde er fünf Stunden lang von der Wirtschaftsgruppe des Kärntner Landeskriminalamts einvernommen.
In einer 20-seitigen Sachverhaltsdarstellung, die aus dem Hause AvW an die Staatsanwaltschaft erging, werden auch mehrere Banken belastet. Konkret werden die Capital Bank, die Landesbank Baden-Württemberg sowie die Raiffeisen Landesbank Niederösterreich-Wien genannt: Diese hätten den AvW Vorstand über die von dem Prokuristen getätigten Geschäfte informieren müssen. [size=7](dnu)[/size]
Quelle: FONDS professionell
AvW: 50 Millionen Euro Schaden
Prokurist weiter in Untersuchungshaft
Das Kärtner Unternehmen AvW bleibt weiter in den Schlagzeilen. Nachdem schon seit Wochen über den Schaden der österreichischen Gesellschaft aufgrund von Fehlspekulationen berichtet wurde, wurde nun bekannt, dass für den Prokurist die Verlängerung der Untersuchungshaft wegen Verdunkelungsgefahr angeordnet wurde. Zum Vorwurf wird dem inzwischen gekündigten Angestellten gemacht, heimlich ungenehmigte Transaktionen durchgeführt zu haben. Der Gesamtschaden beträgt 50 Millionen Euro.
Betroffen hiervon sind 12.000 Anleger, die sich an dem Unternehmen mittels Genussscheinen beteiligt hatten. Nach Aussage des AvW-Vorsitzenden wurden bis dato 152.272 Substanzgenussscheine verkauft, davon 22.000 über die Frankfurter Börse. Nachdem der Kurs des Unternehmens innerhalb von zwei Wochen von einem Wert von € 160 Euro auf 34 Euro gestürzt ist, wurde der Handel inzwischen ausgesetzt. Für die Betroffenen besteht damit die Gefahr von erheblichen Risiken. Der Chef des österreichischen Interessenverbands der Anleger (IVA) erklärte hierzu: "Die AvW-Genussscheinbesitzer haben null Rechte. Sie haben keine Mitwirkungsrechte und keinen Anspruch auf Dividende."
Problematisch an den Genusscheinen der AvW ist insbesondere auch die mangelnde Transparenz der Aktie. Informationen über die Preis-Bestimmung des sog. AvW-Indexes sind nicht zu erlangen. Hinzu kommt, dass Berater hohe Provisionen für die Vermittlung dieser Papiere erhalten haben sollen. Inzwischen ermittelt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht wegen des Verdachts des Insiderhandels, die österreichische Finanzmarktaufsicht stellte dem AvW-Vorstand einen Regierungskommissar zur Seite.
„Geschädigte Anleger sollten daher zivilrechtliche Schadensersatzansprüche prüfen lassen.“, so Rechtsanwalt István Cocron, von der auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Sitz in München und Berlin. „In Betracht kommen hier insbesondere Schadensersatzansprüche gegen die Vermittler der Beteiligung. Dies gilt vornehmlich dann, wenn die Anlageberater die Kapitalanlage als sicher und gefahrlos bezeichneten, ohne auf die besonderen Risiken, die dieser Beteiligung eigen sind, hinzuweisen.“
Das Kärtner Unternehmen AvW bleibt weiter in den Schlagzeilen. Nachdem schon seit Wochen über den Schaden der österreichischen Gesellschaft aufgrund von Fehlspekulationen berichtet wurde, wurde nun bekannt, dass für den Prokurist die Verlängerung der Untersuchungshaft wegen Verdunkelungsgefahr angeordnet wurde. Zum Vorwurf wird dem inzwischen gekündigten Angestellten gemacht, heimlich ungenehmigte Transaktionen durchgeführt zu haben. Der Gesamtschaden beträgt 50 Millionen Euro.
Betroffen hiervon sind 12.000 Anleger, die sich an dem Unternehmen mittels Genussscheinen beteiligt hatten. Nach Aussage des AvW-Vorsitzenden wurden bis dato 152.272 Substanzgenussscheine verkauft, davon 22.000 über die Frankfurter Börse. Nachdem der Kurs des Unternehmens innerhalb von zwei Wochen von einem Wert von € 160 Euro auf 34 Euro gestürzt ist, wurde der Handel inzwischen ausgesetzt. Für die Betroffenen besteht damit die Gefahr von erheblichen Risiken. Der Chef des österreichischen Interessenverbands der Anleger (IVA) erklärte hierzu: "Die AvW-Genussscheinbesitzer haben null Rechte. Sie haben keine Mitwirkungsrechte und keinen Anspruch auf Dividende."
Problematisch an den Genusscheinen der AvW ist insbesondere auch die mangelnde Transparenz der Aktie. Informationen über die Preis-Bestimmung des sog. AvW-Indexes sind nicht zu erlangen. Hinzu kommt, dass Berater hohe Provisionen für die Vermittlung dieser Papiere erhalten haben sollen. Inzwischen ermittelt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht wegen des Verdachts des Insiderhandels, die österreichische Finanzmarktaufsicht stellte dem AvW-Vorstand einen Regierungskommissar zur Seite.
„Geschädigte Anleger sollten daher zivilrechtliche Schadensersatzansprüche prüfen lassen.“, so Rechtsanwalt István Cocron, von der auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Sitz in München und Berlin. „In Betracht kommen hier insbesondere Schadensersatzansprüche gegen die Vermittler der Beteiligung. Dies gilt vornehmlich dann, wenn die Anlageberater die Kapitalanlage als sicher und gefahrlos bezeichneten, ohne auf die besonderen Risiken, die dieser Beteiligung eigen sind, hinzuweisen.“
Im Zuge der Affäre rund um die Kärntner Beteiliugungsgesellschaft AvW wird nun auch gegen sämtliche Vorstandsmitglieder, und damit auch AvW-Chef Wolfgang Auer von Welsbach ermittelt. Beim Boss der ins Schleudern gekommenen AvW wurde eine Hausdurchsuchung durchgeführt, wie Staatsanwalt Helmut Jamnig auf Anfrage der APA bestätigte. Grund für die Aktion war nach eine Anzeige von Anlegern, die insgesamt rund acht Millionen Euro bei der Gruppe veranlagt haben.
Erich Holzinger, Rechtsanwalt dieser Anleger, hat bei der Klagenfurter Staatsanwaltschaft eine Anzeige eingebracht. In der Sachverhaltsdarstellung wurde bei der Anklagebehörde beantragt, zu untersuchen, „ob strafrechtliche Tatbestände bei den Vorständen der AvW Gruppe AG, der AvW Invest AG und den Aufsichtsräten beider Gesellschaften“, aber auch anderen involvierten Personen vorliegen würden. [size=7](dnu)[/size]
Quelle: FONDS professionell
Erich Holzinger, Rechtsanwalt dieser Anleger, hat bei der Klagenfurter Staatsanwaltschaft eine Anzeige eingebracht. In der Sachverhaltsdarstellung wurde bei der Anklagebehörde beantragt, zu untersuchen, „ob strafrechtliche Tatbestände bei den Vorständen der AvW Gruppe AG, der AvW Invest AG und den Aufsichtsräten beider Gesellschaften“, aber auch anderen involvierten Personen vorliegen würden. [size=7](dnu)[/size]
Quelle: FONDS professionell
Zitat
FMA zeigt AvW-Vermittler Hans Linz an
Neuer Verdächtiger in der Affäre rund um die Kärntner Beteiligungsgesellschaft AvW:
Die Finanzmarktaufsicht (FMA) hat den Finanzberater und Vermittler von AvW-Genussscheinen, Hans Linz, wegen "behördlich zu ahndenden Sachverhalten" bei der Staatsanwaltschaft angezeigt. Der Verdacht soll in Richtung Betrug und Untreue gehen. Dies berichtet das Wirtschaftsblatt.
Außerdem haben geschädigte Anleger gegen Linz bei den Staatsanwaltschaften Leoben und Graz Anzeigen wegen des Verdachts auf schweren Betrug eingebracht, so die Behörden. Nun muss die Hans Linz Finanzberatung GmbH (HLF) Konkurs anmelden. Es gilt die Unschuldsvermutung. Linz soll unter anderem Kundengelder nicht veranlagt haben, so das "Wirtschaftsblatt". Ein Vorwurf, den Linz strikt zurückweist: "Ich weiß davon nichts".
Das Geschäft mit den AvW-Genussscheinen machte 60 Prozent des Gesamtumsatzes der steirischen HLF aus, so Linz zur APA. Der Finanzberater hat die AvW-Papiere an mehr als 3.500 Kunden verkauft. Das Gesamtvolumen beträgt etwa 130 bis 140 Millionen Euro. Die AvW-Gruppe hat den Rückkauf ihrer Genussscheine aufgrund eines "Liquiditätsengpasses" vorerst eingestellt, der angeblich durch unautorisierte Transaktionen des in U-Haft sitzenden Ex-Prokuristen entstanden sein soll.
Quelle: FONDS professionell
Zitat
Brisant: AvW Invest war Inhaberin der Kundendepots
In der Causa rund um die Kärntner Beteiligungsgesellschaft Auer von Welsbach (AvW) wurde nun bekannt, dass nicht die Genussschein-Anleger, sondern die AvW Invest Inhaberin und Verfügungsberechtigte der Konten und Kundendepots bei ihrer Hausbank war, wie das Wirtschaftsblatt berichtet.
Der Lienzer Rechtsanwalt Erich Holzinger, der mit seinen Strafanzeigen die Ermittlungen gegen die AvW-Führung ins Rollen gebracht hat, wollte von der AvW-Hausbank RBB Klagenfurt (Raiffeisen-Bezirksbank Klagenfurt) Auskunft über die Wertpapierdepots und Konten von fünf seiner Mandanten, die Genussscheine gekauft haben. Als Antwort erhielt der Anlegeranwalt:
„Bei der RBB Klagenfurt wurde immer, und zwar jeweils über Beauftragung durch die AvW Invest AG, die von den einzelnen Anlegern mit der Vermittlung und Verwaltung der Wertpapiergeschäfte beauftragt wurde, für jeden Kunden ein gesondertes Verrechnungskonto für die Abwicklung des Zahlungsverkehrs und ein Wertpapierdepot eingerichtet, das mit dem jeweiligen Namen des Anlegers bezeichnet wurde", heißt es in dem Schreiben, das dem WirtschaftsBlatt exklusiv vorliegt. „Konto- und Depotinhaber und verfügungsberechtigt war jedoch jeweils die AvW Invest AG (...)." Die RBB Klagenfurt sei laut ihren Anwälten nur mit der Konten- und Depoteröffnung sowie Führung beauftragt worden, an den Wertpapierkäufen und -verkäufen habe die Bank nicht mitgewirkt. „Es ist der gesamte Zahlungsverkehr und auch der ,Fluss‘ der Genussscheine individuell pro Anleger getrennt dokumentiert", werden die Bankanwälte im Wirtschaftsblatt zitiert.
"Wären meine Mandanten entsprechend aufgeklärt worden, dass sämtliche Konten und Depots namens der AvW Invest AG errichtet werden, hätten sie dem unter gar keinen Umständen zugestimmt und die sofortige Rücküberweisung des Investitionsbetrages begehrt", so Rechtsanwalt Holzinger im Wirtschaftsblatt-Interview.
Quelle: FONDS professionell
Die Kärntner Beteiligungsgesellschaft AvW Invest AG klagt die Capital Bank auf Herausgabe ihres Aktiendepots. Gleichzeitig hat das Unternehmen bei der Staatsanwaltschaft Klagenfurt den Erlass einer einstweiligen Verfügung beantragt und die Vorwürfe gegen ihren Ex-Prokuristen und Capital-Bank-Mitarbeiter wiederholt.
Die Kärntner Beteiligungsgesellschaft AvW will den für Donnerstag, angesetzten Verkauf ihrer Beteiligung an C-Quadrat durch die Capital Bank verhindern und klagt nun ihre Geschäftsbank auf Herausgabe ihres verpfändeten Aktiendepots.
Dazu heißt es in einer AvW-Aussendung:
Die AvW Invest AG klagt ihre Geschäftsbank, die Capital Bank - Grawe Gruppe AG, auf Herausgabe eines umfangreichen Wertpapierpakets, das die Bank trotz vor mehreren Wochen ergangener Aufforderung zur Herausgabe unbefugt zurückbehält. Über Capital Bank wurden viele Wertpapiertransaktionen von AvW abgewickelt. AvW hegt mittlerweile den Verdacht, dass Mitarbeiter der Bank in die schädigenden Handlungen des Ex-Prokuristen der AvW involviert waren, und hat deshalb die Bank aufgefordert, das entsprechende Depot zu schließen und die Wertpapiere auf ein Depot bei einer anderen Bank zu übertragen. Capital Bank ist diesen Aufträgen des Kunden AvW Invest AG bisher nicht gefolgt. Daher beschreitet AvW nun den Gerichtsweg, um wieder in die volle Verfügungsgewalt über ihre Wertpapiere zu gelangen.
Die Capital Bank möchte 1.268.960 Stück verpfändete C-Quadrat-Aktien oder 29 Prozent des stimmberechtigten Grundkapitals veräußern, weil die AvW ihr Minus auf dem Konto der Capital Bank nicht ausgeglichen hat bzw. noch Nachschussverpflichtungen (Margin Calls) offen sind.
Quelle: FONDS professionell
Die Kärntner Beteiligungsgesellschaft AvW will den für Donnerstag, angesetzten Verkauf ihrer Beteiligung an C-Quadrat durch die Capital Bank verhindern und klagt nun ihre Geschäftsbank auf Herausgabe ihres verpfändeten Aktiendepots.
Dazu heißt es in einer AvW-Aussendung:
Die AvW Invest AG klagt ihre Geschäftsbank, die Capital Bank - Grawe Gruppe AG, auf Herausgabe eines umfangreichen Wertpapierpakets, das die Bank trotz vor mehreren Wochen ergangener Aufforderung zur Herausgabe unbefugt zurückbehält. Über Capital Bank wurden viele Wertpapiertransaktionen von AvW abgewickelt. AvW hegt mittlerweile den Verdacht, dass Mitarbeiter der Bank in die schädigenden Handlungen des Ex-Prokuristen der AvW involviert waren, und hat deshalb die Bank aufgefordert, das entsprechende Depot zu schließen und die Wertpapiere auf ein Depot bei einer anderen Bank zu übertragen. Capital Bank ist diesen Aufträgen des Kunden AvW Invest AG bisher nicht gefolgt. Daher beschreitet AvW nun den Gerichtsweg, um wieder in die volle Verfügungsgewalt über ihre Wertpapiere zu gelangen.
Die Capital Bank möchte 1.268.960 Stück verpfändete C-Quadrat-Aktien oder 29 Prozent des stimmberechtigten Grundkapitals veräußern, weil die AvW ihr Minus auf dem Konto der Capital Bank nicht ausgeglichen hat bzw. noch Nachschussverpflichtungen (Margin Calls) offen sind.
Quelle: FONDS professionell
Urteil: AvW-Anleger können Verträge bei Unzumutbarkeit kündigen
Das Landesgericht Klagenfurt hält den ordentlichen Kündigungsausschluss bei den AvW-Genussscheinen für rechtmäßig, den außerordentlichen Ausschluss des Kündigungsrechts der Anleger aber für gesetzwidrig.
AvW war berechtigt, das ordentliche Kündigungsrecht der Genussscheininhaber in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen auszuschließen. Dies hat das Landesgericht Klagenfurt als Gericht erster Instanz mit Urteil vom 12. Februar 2009 festgestellt. Die Klage hat der VKI eingebracht.
Laut diesem nicht rechtskräftigen Urteil handelt es sich beim Einräumen des Genussrechtes um ein Dauerschuldverhältnis: "Der Ausschluss des ordentlichen Kündigungsrechtes der Genussscheininhaber stellt nach Rechtssprechung des Obersten Gerichtshofes keinen Verstoß gegen die Bestimmungen des Paragraph 879 ABGB und des Paragraph 6 des Konsumentenschutzgesetzes dar, da den Genussschein-Inhabern durch die faktisch gegebene Börsennotierung ein zur Kündigung des Vertragsverhältnisses gleichwertiges alternatives Lösungsrecht, nämlich die Übertragung der Kapitalanlage an einen anderen Anleger, zur Verfügung steht", wie das Wirtschaftsblatt zitiert.
Außerordentliches Kündigungsrecht
Zum Ausschluss des außerordentlichen Kündigungsrechts teilte das Gericht erster Instanz die Rechtsansicht von AvW hingegen nicht, weshalb AvW hierzu Berufung an das Oberlandesgericht Graz einbringen wird. Denn laut Erstgericht "ändert auch die Veräußerbarkeit der verbrieften Genussscheine an der Börse nichts daran, dass es sich um ein Dauerschuldverhältnis handelt, das grundsätzlich aus wichtigem Grund aufgelöst werden kann". Die Börsennotiz "vermag zwar den Ausschluss des ordentlichen Kündigungsrechts zu rechtfertigen, nicht jedoch den Ausschluss ihres außerordentlichen Kündigungsrechtes".
Dieses außerordentliche Kündigungsrecht auszuschließen, wäre "ein unzumutbarer Eingriff in den bestehenden Rechtsschutz der Genussscheininhaber", urteilt das Landesgericht Klagenfurt unter Berufung auf höchstgerichtliche Judikatur.
"Es darf nicht vergessen werden, dass die außerordentliche Kündigung auf jene Fälle beschränkt ist, in denen der Vertragspartei die Aufrechterhaltung des Vertragsverhältnisses nicht mehr zumutbar ist", heißt es in dem Urteil.
Bezüglich der Rechtmäßigkeit des Ausschlusses des ordentlichen Kündigungsrechtes meint Dr. Peter Kolba, Bereichsleiter Recht im VKI: "Das Gericht übersieht dabei aber, dass in den Genussschein-AGB keine vertragliche Verpflichtung zur Börsennotierung besteht. Insofern ist die Entscheidung auch angreifbar, weil es nicht auf die faktischen Gegebenheiten sondern allein auf die vertragliche Verpflichtung ankommt." (dnu)
Quelle: FONDS professionell
Das Landesgericht Klagenfurt hält den ordentlichen Kündigungsausschluss bei den AvW-Genussscheinen für rechtmäßig, den außerordentlichen Ausschluss des Kündigungsrechts der Anleger aber für gesetzwidrig.
AvW war berechtigt, das ordentliche Kündigungsrecht der Genussscheininhaber in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen auszuschließen. Dies hat das Landesgericht Klagenfurt als Gericht erster Instanz mit Urteil vom 12. Februar 2009 festgestellt. Die Klage hat der VKI eingebracht.
Laut diesem nicht rechtskräftigen Urteil handelt es sich beim Einräumen des Genussrechtes um ein Dauerschuldverhältnis: "Der Ausschluss des ordentlichen Kündigungsrechtes der Genussscheininhaber stellt nach Rechtssprechung des Obersten Gerichtshofes keinen Verstoß gegen die Bestimmungen des Paragraph 879 ABGB und des Paragraph 6 des Konsumentenschutzgesetzes dar, da den Genussschein-Inhabern durch die faktisch gegebene Börsennotierung ein zur Kündigung des Vertragsverhältnisses gleichwertiges alternatives Lösungsrecht, nämlich die Übertragung der Kapitalanlage an einen anderen Anleger, zur Verfügung steht", wie das Wirtschaftsblatt zitiert.
Außerordentliches Kündigungsrecht
Zum Ausschluss des außerordentlichen Kündigungsrechts teilte das Gericht erster Instanz die Rechtsansicht von AvW hingegen nicht, weshalb AvW hierzu Berufung an das Oberlandesgericht Graz einbringen wird. Denn laut Erstgericht "ändert auch die Veräußerbarkeit der verbrieften Genussscheine an der Börse nichts daran, dass es sich um ein Dauerschuldverhältnis handelt, das grundsätzlich aus wichtigem Grund aufgelöst werden kann". Die Börsennotiz "vermag zwar den Ausschluss des ordentlichen Kündigungsrechts zu rechtfertigen, nicht jedoch den Ausschluss ihres außerordentlichen Kündigungsrechtes".
Dieses außerordentliche Kündigungsrecht auszuschließen, wäre "ein unzumutbarer Eingriff in den bestehenden Rechtsschutz der Genussscheininhaber", urteilt das Landesgericht Klagenfurt unter Berufung auf höchstgerichtliche Judikatur.
"Es darf nicht vergessen werden, dass die außerordentliche Kündigung auf jene Fälle beschränkt ist, in denen der Vertragspartei die Aufrechterhaltung des Vertragsverhältnisses nicht mehr zumutbar ist", heißt es in dem Urteil.
Bezüglich der Rechtmäßigkeit des Ausschlusses des ordentlichen Kündigungsrechtes meint Dr. Peter Kolba, Bereichsleiter Recht im VKI: "Das Gericht übersieht dabei aber, dass in den Genussschein-AGB keine vertragliche Verpflichtung zur Börsennotierung besteht. Insofern ist die Entscheidung auch angreifbar, weil es nicht auf die faktischen Gegebenheiten sondern allein auf die vertragliche Verpflichtung ankommt." (dnu)
Quelle: FONDS professionell
AvW INVEST AG wieder voll handlungsfähig - Alle Beschlagnahmungen aufgehoben
AvW INVEST AG hat nach Beschlüssen des OLG Graz nun wieder vollen Zugriff auf alle ihre Vermögenswerte, die von der Staatsanwaltschaft Klagenfurt beschlagnahmt worden waren. Dazu zählen vor allem liquide Mittel aus Ausschüttungen ihrer Beteiligungen, aber auch sämtliche Liegenschaften und der Fuhrpark.
AvW kann damit wieder im Interesse ihrer Anleger der eigentlichen Geschäftstätigkeit nachgehen und das Beteiligungsgeschäft vorantreiben. AvW geht weiter gezielt gegen die wahren Schadensverursacher vor.
Die AvW Invest AG (ISIN-Nummer: AT0000930409, Reuters: AVWI.VI , XETRA Vienna: AWS) mit Sitz in Krumpendorf am Wörthersee konzentriert sich auf zwei zentrale Geschäftsfelder: Beteiligungen sowie Immobilien. Die AvW Aktien notieren an der Wiener Börse im Standard Market Auction.
AvW INVEST AG hat nach Beschlüssen des OLG Graz nun wieder vollen Zugriff auf alle ihre Vermögenswerte, die von der Staatsanwaltschaft Klagenfurt beschlagnahmt worden waren. Dazu zählen vor allem liquide Mittel aus Ausschüttungen ihrer Beteiligungen, aber auch sämtliche Liegenschaften und der Fuhrpark.
AvW kann damit wieder im Interesse ihrer Anleger der eigentlichen Geschäftstätigkeit nachgehen und das Beteiligungsgeschäft vorantreiben. AvW geht weiter gezielt gegen die wahren Schadensverursacher vor.
Die AvW Invest AG (ISIN-Nummer: AT0000930409, Reuters: AVWI.VI , XETRA Vienna: AWS) mit Sitz in Krumpendorf am Wörthersee konzentriert sich auf zwei zentrale Geschäftsfelder: Beteiligungen sowie Immobilien. Die AvW Aktien notieren an der Wiener Börse im Standard Market Auction.
AvW Invest: 17 Millionen Euro Verlust
2007 erzielte die Kärntner Beteilungsgesellschaft AvW noch einen Gewinn, für das Jahr 2008 muss das Unternehmen einen Verlust melden: So ging die Betriebsleistung von 19,02 auf 17,75 Millionen Euro zurück, das EGT sank von 16,5 Millionen Euro im Jahr 2007 auf minus 17,5 Millionen Euro. Parallel dazu musste ein Nettoverlust von 17,2 Millionen Euro hingenommen werden. Der Bilanzgewinn sank von 24,7 Millionen Euro auf 3,9 Millionen Euro, die Bilanzsumme reduzierte sich gegenüber 2008 um 63 Prozent bzw. von 74,5 Millionen Euro auf 27,2 Millionen Euro. Eine Dividende wird für 2008 nicht ausgeschüttet. Die Zahl der Mitarbeiter ist von 283 auf 13 eingebrochen.
"Die AvW Invest AG hat 2008 nach neun sehr erfolgreichen Monaten ab Oktober unter den Folgen mutmaßlich krimineller Handlungen eines Ex-Mitarbeiters schwer gelitten, gegen den unverzüglich rechtliche Schritte eingeleitet wurden. Diese mutmaßlich kriminellen Handlungen schlagen massiv auf die Ergebnisse des Gesamt-Geschäftsjahres durch", so das Kärntner Unternehmen in einer Ad-hoc-Meldung.
Nach dem Bekanntwerden der angeblichen "Machinationen" des Ex-Prokuristen hat die AvW Invest im Oktober wie berichtet ihre Wertpapierkonzession zurückgelegt. Der ehemalige Prokurist soll laut AvW durch eigenmächtige Wertpapiertransaktionen einen Schaden von 50 Millionen Euro angerichtet haben. Es gilt die Unschuldsvermutung. (dnu)
Quelle: FONDS professionell
2007 erzielte die Kärntner Beteilungsgesellschaft AvW noch einen Gewinn, für das Jahr 2008 muss das Unternehmen einen Verlust melden: So ging die Betriebsleistung von 19,02 auf 17,75 Millionen Euro zurück, das EGT sank von 16,5 Millionen Euro im Jahr 2007 auf minus 17,5 Millionen Euro. Parallel dazu musste ein Nettoverlust von 17,2 Millionen Euro hingenommen werden. Der Bilanzgewinn sank von 24,7 Millionen Euro auf 3,9 Millionen Euro, die Bilanzsumme reduzierte sich gegenüber 2008 um 63 Prozent bzw. von 74,5 Millionen Euro auf 27,2 Millionen Euro. Eine Dividende wird für 2008 nicht ausgeschüttet. Die Zahl der Mitarbeiter ist von 283 auf 13 eingebrochen.
"Die AvW Invest AG hat 2008 nach neun sehr erfolgreichen Monaten ab Oktober unter den Folgen mutmaßlich krimineller Handlungen eines Ex-Mitarbeiters schwer gelitten, gegen den unverzüglich rechtliche Schritte eingeleitet wurden. Diese mutmaßlich kriminellen Handlungen schlagen massiv auf die Ergebnisse des Gesamt-Geschäftsjahres durch", so das Kärntner Unternehmen in einer Ad-hoc-Meldung.
Nach dem Bekanntwerden der angeblichen "Machinationen" des Ex-Prokuristen hat die AvW Invest im Oktober wie berichtet ihre Wertpapierkonzession zurückgelegt. Der ehemalige Prokurist soll laut AvW durch eigenmächtige Wertpapiertransaktionen einen Schaden von 50 Millionen Euro angerichtet haben. Es gilt die Unschuldsvermutung. (dnu)
Quelle: FONDS professionell
Urteil: AvW muss Anleger 263.000 Euro zahlen
Neues Urteil gegen die Kärntner Beteiligungsgesellschaft AvW: Das Unternehmen muss einem Genussscheininhaber 263.000 Euro bezahlen, weil das Landesgericht Klagenfurt im Urteil eine Rücknahmeverpflichtung der Papiere durch die AvW-Gruppe sieht, die sich aus dem Vertrag ergebe. Dies berichtet das Wirtschaftsblatt.
Bei einer Informationsveranstaltung hat AvW einen Ausgabeaufschlag für Genussscheine verlangt, da ohne diesen "keine Garantie auf eine Rücknahme bestehen würde". Die AvW ist nach wie vor der Meinung, der Rückkauf der Genussscheine sei freiwillig. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, AvW kündigte gegen das Urteil Berufung an.
Bei einer Informationsveranstaltung in Wien vor drei Jahren habe der damalige AvW-Vertriebsdirektor vor rund 20 AUA-Piloten erklärt, "dass die Genussscheine jederzeit zum jeweils gültigen Monatskurs verkauft werden können", heißt es in dem Urteil. Den Ausgabeaufschlag soll der AvW-Mann damit begründet haben, dass beim Kauf an der Frankfurter Börse - wo ein kleiner Teil der Scheine gehandelt wurde - ohne Agio "keine Garantie auf eine Rücknahme bestehen würde".
Dem Gericht zufolge haftet die AvW Invest, 75-Prozent-Tochter der AvW Gruppe und Zweitbeklagte, "infolge fehlerhafter Beratung aus dem Titel des vertraglichen Schadenersatzes", schreibt das Wirtschaftsblatt. Auch eine Anfechtung wegen Irrtums würde zur Aufhebung des Vertrags führen.
Quelle: FONDS professionell
Neues Urteil gegen die Kärntner Beteiligungsgesellschaft AvW: Das Unternehmen muss einem Genussscheininhaber 263.000 Euro bezahlen, weil das Landesgericht Klagenfurt im Urteil eine Rücknahmeverpflichtung der Papiere durch die AvW-Gruppe sieht, die sich aus dem Vertrag ergebe. Dies berichtet das Wirtschaftsblatt.
Bei einer Informationsveranstaltung hat AvW einen Ausgabeaufschlag für Genussscheine verlangt, da ohne diesen "keine Garantie auf eine Rücknahme bestehen würde". Die AvW ist nach wie vor der Meinung, der Rückkauf der Genussscheine sei freiwillig. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, AvW kündigte gegen das Urteil Berufung an.
Bei einer Informationsveranstaltung in Wien vor drei Jahren habe der damalige AvW-Vertriebsdirektor vor rund 20 AUA-Piloten erklärt, "dass die Genussscheine jederzeit zum jeweils gültigen Monatskurs verkauft werden können", heißt es in dem Urteil. Den Ausgabeaufschlag soll der AvW-Mann damit begründet haben, dass beim Kauf an der Frankfurter Börse - wo ein kleiner Teil der Scheine gehandelt wurde - ohne Agio "keine Garantie auf eine Rücknahme bestehen würde".
Dem Gericht zufolge haftet die AvW Invest, 75-Prozent-Tochter der AvW Gruppe und Zweitbeklagte, "infolge fehlerhafter Beratung aus dem Titel des vertraglichen Schadenersatzes", schreibt das Wirtschaftsblatt. Auch eine Anfechtung wegen Irrtums würde zur Aufhebung des Vertrags führen.
Quelle: FONDS professionell
Am 22.4.2010 wurde von der Staatsanwaltschaft Klagenfurt eine Anordnung zur Festnahme des Vorstandsmitglieds Dr. Wolfgang Auer - Welsbach erlassen. Am Nachmittag des 23.4.2010 erfolgte die Festnahme von Herrn Dr. Wolfgang Auer - Welsbach. Gegen Herrn Dr. Wolfgang Auer - Welsbach bestehe der Verdacht unter anderem auf Begehung von Betrug, Untreue und finanzstrafrechtlicher Vergehen. Als Haftgründe lägen Fluchtgefahr, Verdunkelungsgefahr und Tatbegehungsgefahr vor
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Die AvW Gruppe AG weist die Begründung der Staatsanwaltschaft Klagenfurt, aufgrund derer ein Haftbefehl gegen den Vorstandsvorsitzenden Dr. Wolfgang Auer-Welsbach erlassen wurde, auf das Schärfste zurück. Auch eine angebliche Fluchtgefahr als Haftgrund wird massiv zurück gewiesen.
Nicht nachvollziehbar ist in diesem Zusammenhang auch die in der Begründung zitierte Aussage des ehemaligen AvW Vorstandes und Mitbeschuldigten, Dr. Arnulf Komposch, auf die in der Folge mit einer fristlosen Entlassung reagiert wurde. Aus Sicht der AvW Gruppe AG erscheint es äußerst bedenklich, dass wenige Tage vor der Strafverhandlung gegen den Gutachter Dr. Kleiner der Hauptzeuge Dr. Wolfgang Auer-Welsbach verhaftet wird. Es besteht der begründete Verdacht, dass der Gutachter eine Verletzung des Berufsgeheimnisses und seiner Verschwiegenheitspflicht begangen hat.
Anzumerken ist auch, dass Dr. Auer-Welsbach aufgrund seines schlechten gesundheitlichen Zustandes nicht haftfähig war und sich in Krankenhausbehandlung begeben musste.
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Die AvW Gruppe AG weist die Begründung der Staatsanwaltschaft Klagenfurt, aufgrund derer ein Haftbefehl gegen den Vorstandsvorsitzenden Dr. Wolfgang Auer-Welsbach erlassen wurde, auf das Schärfste zurück. Auch eine angebliche Fluchtgefahr als Haftgrund wird massiv zurück gewiesen.
Nicht nachvollziehbar ist in diesem Zusammenhang auch die in der Begründung zitierte Aussage des ehemaligen AvW Vorstandes und Mitbeschuldigten, Dr. Arnulf Komposch, auf die in der Folge mit einer fristlosen Entlassung reagiert wurde. Aus Sicht der AvW Gruppe AG erscheint es äußerst bedenklich, dass wenige Tage vor der Strafverhandlung gegen den Gutachter Dr. Kleiner der Hauptzeuge Dr. Wolfgang Auer-Welsbach verhaftet wird. Es besteht der begründete Verdacht, dass der Gutachter eine Verletzung des Berufsgeheimnisses und seiner Verschwiegenheitspflicht begangen hat.
Anzumerken ist auch, dass Dr. Auer-Welsbach aufgrund seines schlechten gesundheitlichen Zustandes nicht haftfähig war und sich in Krankenhausbehandlung begeben musste.
AvW stellt Insolvenzantrag
Die angeschlagene Kärntnerbeteiligungsgesellschaft AvW-Finanzgruppe schlittert in die Insolvenz. Die Vorstände der AvW Gruppe AG und der börsenotierten AvW Invest AG haben heute beschlossen, Insolvenzanträge schnellstmöglich einzubringen, wie die Unternehmen mitteilten.
Die AvW-Invest-Aktie wurde bereits an der Börse vom Handel ausgesetzt.
Laut APA gehen Gläubigerschutzverbände davon aus, dass heute noch ein Konkursantrag eingebracht wird.
Der Vorstandschef Wolfgang Auer-Welsbach befindet sich seit Freitag, 23. April in U-Haft. Gegen Auer-Welsbach bestehe der Verdacht unter anderem auf Begehung von Betrug, Untreue und finanzstrafrechtlicher Vergehen. Es gilt die Unschuldsvermutung. (dnu)
Quelle: FONDS professionell
Die angeschlagene Kärntnerbeteiligungsgesellschaft AvW-Finanzgruppe schlittert in die Insolvenz. Die Vorstände der AvW Gruppe AG und der börsenotierten AvW Invest AG haben heute beschlossen, Insolvenzanträge schnellstmöglich einzubringen, wie die Unternehmen mitteilten.
Die AvW-Invest-Aktie wurde bereits an der Börse vom Handel ausgesetzt.
Laut APA gehen Gläubigerschutzverbände davon aus, dass heute noch ein Konkursantrag eingebracht wird.
Der Vorstandschef Wolfgang Auer-Welsbach befindet sich seit Freitag, 23. April in U-Haft. Gegen Auer-Welsbach bestehe der Verdacht unter anderem auf Begehung von Betrug, Untreue und finanzstrafrechtlicher Vergehen. Es gilt die Unschuldsvermutung. (dnu)
Quelle: FONDS professionell
AvW Invest geschlossen – Anwalt will Republik klagen
Am 4. Mai 2010 wurde über die AvW Invest AG und die AvW Gruppe AG, die Konkursverfahren eröffnet. Der Masseverwalter hat nun beschlossen, den Betrieb der AvW Invest AG zu schließen. Der Wiener Anwalt Andreas Pascher kündigte eine Amtshaftungsklage gegen die Republik an.
Die Gesamtverschuldung der beiden Firmen AvW Invest AG und die AvW Gruppe AG wird auf mindestens 50,7 Millionen Euro geschätzt. Der genaue Vermögensstatus ist unklar. Kreditschützer gehen davon aus, dass der Schaden „weitaus höher“ ist. Das Landesgericht Klagenfurt geht von mindestens 12.500 Gläubigern aus.
Gutachter: AvW als „Perpetuum mobile“
Ein Gerichtsgutachten wirft AvW indes wörtlich "Abzocke" vor, wie mehrere Medien berichten. Der Kurs der Genussscheine soll über Jahre hinweg selbst festgelegt und künstlich hochgehalten worden sein. Der Sachverständige Fritz Kleiner kommt in seinem AvW-Gutachten zum Schluss, dass die AvW Invest ohne die Mittel aus den Genussscheinverkäufen jahrelang im Minus gewesen wäre. Den Geldfluss zwischen AvW Gruppe AG und AvW Invest bezeichnet er in seiner Expertise als "Perpetuum mobile".
Anlegeranwalt kündigt Amtshaftungsklage gegen Republik Österreich an
Der Wiener Anwalt Andreas Pascher kündigte eine Amtshaftungsklage gegen die Republik an, die sich auf das Kleiner-Gutachten stützt. „Offensichtlich wurden von der Bundeswertpapieraufsicht im Jahre 2002 Prüfungshandlungen unterlassen. Hätte diese Prüfung stattgefunden, wären Anleger jetzt nicht derart zu Schaden gekommen. Die Finanzmarktaufsicht hätte aufgrund der vorliegenden Konstruktion auch die Notwendigkeit einer Banken-Konzession der AvW erkennen müssen“, so RA Pascher in einer Aussendung. Somit habe die FMA die konzessionslose Tätigkeit der AvW geduldet. Hätte die FMA das konzessionslose Entgegennehmen von Kundengeldern unterbunden, hätten die Anleger ihre Gelder nicht in AvW Genussscheine veranlagt und der eingetretene Schaden in Höhe des eingesetzten Kapitals wäre den Anlegern nicht entstanden. "Eine eindeutige Verletzung der Aufsichtspflicht, für die jetzt die Republik haften muss." Auch die Rolle von Wirtschaftsprüfer Moore Stephens Ehrenböck werde beleuchtet. Dieser hätte die von Dr. Kleinert nunmehr aufgezeigten Unrichtigkeiten erkennen müssen. "Er hat eine Mitschuld an der jetzigen Situation zu verantworten“, erklärt Andreas Pascher.
Quelle: FONDS professionell
Am 4. Mai 2010 wurde über die AvW Invest AG und die AvW Gruppe AG, die Konkursverfahren eröffnet. Der Masseverwalter hat nun beschlossen, den Betrieb der AvW Invest AG zu schließen. Der Wiener Anwalt Andreas Pascher kündigte eine Amtshaftungsklage gegen die Republik an.
Die Gesamtverschuldung der beiden Firmen AvW Invest AG und die AvW Gruppe AG wird auf mindestens 50,7 Millionen Euro geschätzt. Der genaue Vermögensstatus ist unklar. Kreditschützer gehen davon aus, dass der Schaden „weitaus höher“ ist. Das Landesgericht Klagenfurt geht von mindestens 12.500 Gläubigern aus.
Gutachter: AvW als „Perpetuum mobile“
Ein Gerichtsgutachten wirft AvW indes wörtlich "Abzocke" vor, wie mehrere Medien berichten. Der Kurs der Genussscheine soll über Jahre hinweg selbst festgelegt und künstlich hochgehalten worden sein. Der Sachverständige Fritz Kleiner kommt in seinem AvW-Gutachten zum Schluss, dass die AvW Invest ohne die Mittel aus den Genussscheinverkäufen jahrelang im Minus gewesen wäre. Den Geldfluss zwischen AvW Gruppe AG und AvW Invest bezeichnet er in seiner Expertise als "Perpetuum mobile".
Anlegeranwalt kündigt Amtshaftungsklage gegen Republik Österreich an
Der Wiener Anwalt Andreas Pascher kündigte eine Amtshaftungsklage gegen die Republik an, die sich auf das Kleiner-Gutachten stützt. „Offensichtlich wurden von der Bundeswertpapieraufsicht im Jahre 2002 Prüfungshandlungen unterlassen. Hätte diese Prüfung stattgefunden, wären Anleger jetzt nicht derart zu Schaden gekommen. Die Finanzmarktaufsicht hätte aufgrund der vorliegenden Konstruktion auch die Notwendigkeit einer Banken-Konzession der AvW erkennen müssen“, so RA Pascher in einer Aussendung. Somit habe die FMA die konzessionslose Tätigkeit der AvW geduldet. Hätte die FMA das konzessionslose Entgegennehmen von Kundengeldern unterbunden, hätten die Anleger ihre Gelder nicht in AvW Genussscheine veranlagt und der eingetretene Schaden in Höhe des eingesetzten Kapitals wäre den Anlegern nicht entstanden. "Eine eindeutige Verletzung der Aufsichtspflicht, für die jetzt die Republik haften muss." Auch die Rolle von Wirtschaftsprüfer Moore Stephens Ehrenböck werde beleuchtet. Dieser hätte die von Dr. Kleinert nunmehr aufgezeigten Unrichtigkeiten erkennen müssen. "Er hat eine Mitschuld an der jetzigen Situation zu verantworten“, erklärt Andreas Pascher.
Quelle: FONDS professionell
Gericht bestätigt: AvW führte unerlaubte Bankgeschäfte durch
Neues Urteil in der Causa um die pleitegegangene AvW:
Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) bestätigte, dass die AvW Invest von Mai 2004 bis Dezember 2005 ohne die erforderliche Bankkonzession im eigenen Namen und auf eigene Rechnung Handel mit Wertpapieren betrieben hat.
Die AvW Invest habe „nicht in Beteiligungsabsicht Aktien gekauft und verkauft, sondern um Kursschwankungen zu nützen und Erträge zu erzielen“, heißt es in dem Urteil laut Wirtschaftsblatt. Es gehe dabei um Deals u.a. mit Aktien der Wiener Städtischen (VIG), Allianz und MünchnerRück.
Damit habe der VwGH einen Strafbescheid der Finanzmarktaufsicht (FMA) sowie einen Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenats (UVS) Wien bestätigt, so die Zeitung.
Von der FMA war eine Strafe von 10.000 Euro verhängt worden. Der AvW-Vorstand hatte dagegen beim UVS berufen. Als der Berufung nicht stattgegeben worden war, hatte sich der Vorstand der Kärntner Beteiligungsgesellschaft an den Verwaltungsgerichtshof gewandt.
Im Jahr 2007 ist das Unternehmen vergeblich von der FMA aufgefordert worden, den Wertpapierhandel einzustellen. Das Unternehmen hatte argumentiert, es handle nicht, sondern beteilige sich an Unternehmen.
Quelle: FONDS professionell
Neues Urteil in der Causa um die pleitegegangene AvW:
Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) bestätigte, dass die AvW Invest von Mai 2004 bis Dezember 2005 ohne die erforderliche Bankkonzession im eigenen Namen und auf eigene Rechnung Handel mit Wertpapieren betrieben hat.
Die AvW Invest habe „nicht in Beteiligungsabsicht Aktien gekauft und verkauft, sondern um Kursschwankungen zu nützen und Erträge zu erzielen“, heißt es in dem Urteil laut Wirtschaftsblatt. Es gehe dabei um Deals u.a. mit Aktien der Wiener Städtischen (VIG), Allianz und MünchnerRück.
Damit habe der VwGH einen Strafbescheid der Finanzmarktaufsicht (FMA) sowie einen Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenats (UVS) Wien bestätigt, so die Zeitung.
Von der FMA war eine Strafe von 10.000 Euro verhängt worden. Der AvW-Vorstand hatte dagegen beim UVS berufen. Als der Berufung nicht stattgegeben worden war, hatte sich der Vorstand der Kärntner Beteiligungsgesellschaft an den Verwaltungsgerichtshof gewandt.
Im Jahr 2007 ist das Unternehmen vergeblich von der FMA aufgefordert worden, den Wertpapierhandel einzustellen. Das Unternehmen hatte argumentiert, es handle nicht, sondern beteilige sich an Unternehmen.
Quelle: FONDS professionell


