Pinterest - pinterest.com - vielversprechendes Start-up für 2012?
In diesem Thema wurden schon 0 Auszeichnungen vergeben!
Dieses Thema wurde 737 mal besucht und hat 2 Antworten.

Pinterest - pinterest.com - vielversprechendes Start-up für 2012?
Dieses Start-up hat Potenzial?
Wer Pinterest verwendet, erhält eine virtuelle Pinnwand. Hier lassen sich interessante oder wichtige Dinge und Ereignisse organisieren, andere Pinterest-Nutzer interagieren mit Ihrer Pinnwand. Finden Sie im Internet passende Inhalte, pinnen Sie sie mit wenigen Klicks an. Sie folgen anderen Pinterest-Mitgliedern komplett oder einzelnen Pinnwänden.
Das Start-up aus dem kalifornischen Palo Alto befindet sich noch in der geschlossenen Testphase und ist nur per Einladung erreichbar. Beliebte Pinnwände lassen sich auch ohne Benutzerkonto betrachten
Pinterest ist ein soziales Netzwerk, in dem Nutzer Bilder-Kollektionen mit Beschreibungen an virtuelle Pinnwände heften können. Diese können öffentlich oder privat abgespeichert werden. Die Idee hinter Pinterest ist der gemeinsame Austausch über verschiedene Hobbys, Interessen und Einkaufstipps mithilfe virtueller Pinnwände. Pinterest wird von einem Team aus Palo Alto geleitet.
Pinterest ist ausschließlich auf Englisch nutzbar. Nach Alexa Internet ist Pinterest auf Platz 198 der meist besuchten Webseiten weltweit und auf Platz 44 der meist besuchten Webseiten der USA. Das TIME Magazine wählte Pinterest zu den "50 besten Websites" des Jahres 2011.
Eine Userbetrachtung:
Wer Pinterest verwendet, erhält eine virtuelle Pinnwand. Hier lassen sich interessante oder wichtige Dinge und Ereignisse organisieren, andere Pinterest-Nutzer interagieren mit Ihrer Pinnwand. Finden Sie im Internet passende Inhalte, pinnen Sie sie mit wenigen Klicks an. Sie folgen anderen Pinterest-Mitgliedern komplett oder einzelnen Pinnwänden.
Das Start-up aus dem kalifornischen Palo Alto befindet sich noch in der geschlossenen Testphase und ist nur per Einladung erreichbar. Beliebte Pinnwände lassen sich auch ohne Benutzerkonto betrachten
Pinterest ist ein soziales Netzwerk, in dem Nutzer Bilder-Kollektionen mit Beschreibungen an virtuelle Pinnwände heften können. Diese können öffentlich oder privat abgespeichert werden. Die Idee hinter Pinterest ist der gemeinsame Austausch über verschiedene Hobbys, Interessen und Einkaufstipps mithilfe virtueller Pinnwände. Pinterest wird von einem Team aus Palo Alto geleitet.
Pinterest ist ausschließlich auf Englisch nutzbar. Nach Alexa Internet ist Pinterest auf Platz 198 der meist besuchten Webseiten weltweit und auf Platz 44 der meist besuchten Webseiten der USA. Das TIME Magazine wählte Pinterest zu den "50 besten Websites" des Jahres 2011.
Eine Userbetrachtung:
Zitat
Pinterest wächst derzeit wahnsinnig schnell, weil die Plattform gerade auch Leute jenseits der Tech-Szene anspricht und begeistert und weil über einen langen Zeitraum das Kernprodukt selbst “ansteckend” gemacht wurde, sodass die Viralität im Produkt selbst steckt.
Das Geniale an Pinterest ist u.a. die ansprechende Optik, die Wirkung der Fotos und Videos auf der Seite und die Einfachheit, Inhalte zu entdecken und weiterzuempfehlen sowie sie mithilfe von “Boards” zu organisieren. Pinterest ist auch für den E-Commerce sehr gut geeignet (u.a. eigene “Pin It” Buttons). Zudem löst die Plattform Herkunftsfragen eines Fotos sehr webgemäß und fair, indem aus dem Netz gepinnte Fotos immer einen Link zur Quelle behalten. Es ist also bestmöglich gegeben, dass der Urheber einen Reputationsgewinn für das Erstellen des Fotos erfährt und dass der “Kurator” einen Reputationsgewinn erfährt für das Zusammenstellen attraktiver Inhalte. Beide profitieren also und nicht einer auf Kosten des anderen. Zudem sind die jeweiligen Fotos auch auf externen Plattformen einbindbar (ein Erfolgsprinzip des Social Webs), wobei auch hier der Quellenbezug bestehen bleibt
Pinterest setzt heimlich Affiliate-Links für gepinnte Produkte
Pinterest gehört momentan ganz sicher zu den größten Hypes im Social Web. Doch nach einer Diskussion um die rechtliche Seite der neuen Plattform sorgt Pinterest nun mit heimlich eingebauten Affiliate-Links für einen weiteren tiefen Kratzer im glänzenden Lack.
Pinterest tauscht heimlich User-Links gegen Affiliate-Links
Die Diskussionen um die rechtlich bedenkliche Einbindung von fremden Inhalten bei Pinterest ist noch nicht ganz abgeklungen, da gibt es auch schon die nächste Kontroverse. Der Blogger Josh Davis berichtet auf seinem Blog über das heimliche Geschäftsmodell des aufstrebenden Startups. Demnach tauscht Pinterest die Links bestimmter Pins gegen eigene Links mit einem Affiliate-Tracking-Code aus. Betroffen sind Links zu E-Commerce-Websites, deren Betreiber ein Affiliate-Programm anbieten. Davis zufolge greift Pinterest dabei auf den Technologiedienstleister Skimlinks zurück, der Links auf Produkte automatisch mit einer Partner-ID versieht
Klickt ein Pinterest-Nutzer nun auf das Bild und gelangt mit einem weiteren Klick beispielsweise zu Amazon, so bekommt Pinterest für eventuelle Einkäufe eine Provision von Amazon.
Pinterest informiert nicht über die Affiliate-Links
Wie jedes andere Startup muss auch Pinterest ein erfolgreiches Geschäftsmodell entwickeln. Meine persönliche Vermutung war bisher, dass Pinterest irgendwann zu den gepinnten Inhalten passende Werbung einbaut und sich allein darüber finanziert. Doch momentan ist von Werbung noch nichts zu sehen und über andere Bestrebungen für ein Geschäftsmodell ist mir nichts bekannt.
Da passen die entdeckten Affiliate-Links durchaus ins Bild und sind sicher auch eine geeignete Methode, um Geld in die Kassen zu holen. Immerhin gilt Pinterest schon als Antreiber für den Social Commerce. Doch von einem auf Affiliate-Links basierendem Geschäftsmodell sucht man im About-Bereich vergeblich.
Eine vertrauensbildende Maßnahme ist dieses Verfahren ganz sicher nicht. Dabei kann es sich hier um ein wirklich ein erfolgreiches Geschäftsmodell handeln – nur hätte es offen kommuniziert werden müssen. So bleibt ein Makel hängen, auch wenn Pinterest das Geschäftsmodell nun offenlegen sollte.
t3n.de
Pinterest tauscht heimlich User-Links gegen Affiliate-Links
Die Diskussionen um die rechtlich bedenkliche Einbindung von fremden Inhalten bei Pinterest ist noch nicht ganz abgeklungen, da gibt es auch schon die nächste Kontroverse. Der Blogger Josh Davis berichtet auf seinem Blog über das heimliche Geschäftsmodell des aufstrebenden Startups. Demnach tauscht Pinterest die Links bestimmter Pins gegen eigene Links mit einem Affiliate-Tracking-Code aus. Betroffen sind Links zu E-Commerce-Websites, deren Betreiber ein Affiliate-Programm anbieten. Davis zufolge greift Pinterest dabei auf den Technologiedienstleister Skimlinks zurück, der Links auf Produkte automatisch mit einer Partner-ID versieht
Klickt ein Pinterest-Nutzer nun auf das Bild und gelangt mit einem weiteren Klick beispielsweise zu Amazon, so bekommt Pinterest für eventuelle Einkäufe eine Provision von Amazon.
Pinterest informiert nicht über die Affiliate-Links
Wie jedes andere Startup muss auch Pinterest ein erfolgreiches Geschäftsmodell entwickeln. Meine persönliche Vermutung war bisher, dass Pinterest irgendwann zu den gepinnten Inhalten passende Werbung einbaut und sich allein darüber finanziert. Doch momentan ist von Werbung noch nichts zu sehen und über andere Bestrebungen für ein Geschäftsmodell ist mir nichts bekannt.
Da passen die entdeckten Affiliate-Links durchaus ins Bild und sind sicher auch eine geeignete Methode, um Geld in die Kassen zu holen. Immerhin gilt Pinterest schon als Antreiber für den Social Commerce. Doch von einem auf Affiliate-Links basierendem Geschäftsmodell sucht man im About-Bereich vergeblich.
Eine vertrauensbildende Maßnahme ist dieses Verfahren ganz sicher nicht. Dabei kann es sich hier um ein wirklich ein erfolgreiches Geschäftsmodell handeln – nur hätte es offen kommuniziert werden müssen. So bleibt ein Makel hängen, auch wenn Pinterest das Geschäftsmodell nun offenlegen sollte.
t3n.de
Pinterest funktioniert ganz einfach: Mit einem Klick pinnt man Bilder auf seine eigene Seite. Die können von jeder beliebigen Website kommen oder von den Pinnwänden anderer Nutzer. So entsteht eine Lesezeichensammlung aus Fotos, ein Katalog der Wünsche und Träume: tolle Produkte, schöne Bilder. Pinterest ist eine Mischung aus Facebook und Blog-Plattform, ein soziales Netzwerk für schöne Dinge, das sich noch im Beta-Stadium befindet.
Trotzdem wird Pinterest schon hochgelobt, zieht laut dem Anbieter besonders viele Frauen an und beflügelt die Träume von Marketingexperten. Denn Pinterest-Profile sehen oft aus wie Produktverzeichnisse. Sie spiegeln den Geschmack der Nutzer wider, bedienen menschliche Eitelkeit und spielen mit unerreichbarem Luxus, ganz so wie Hochglanzmagazine für tolle Wohnungen (mehr dazu in unserer Fotostrecke).
Als deutscher Pinterest-Nutzer muss man allerdings gut aufpassen, dass man nicht versehentlich ein Bild anpinnt, dessen Urheber damit nicht einverstanden ist. Der könnte nämlich eine Rechnung schreiben - oder einen Anwalt mit einer Abmahnung beauftragen. Ein Klick kann dann plötzlich über hundert Euro kosten.
10.000 Euro für ein Facebook-Profil
Bei Pinterest wird ein bekanntes rechtlichtes Problem besonders augenfällig. Denn der Kern von Pinterest ist ein Verhalten, das nach deutschem Recht in den meisten Fällen schlicht illegal sein dürfte: Das Anpinnen der Bilder ist eine Urheberrechtsverletzung, wenn der Fotograf dieser Nutzung nicht ausdrücklich zugestimmt hat. Stellt man solche Bilder auf Pinterest, in sein Blog oder ein anderes soziales Netzwerk, macht man sie "öffentlich zugänglich". Kann der Rechteinhaber herausfinden, wer da sein Bild illegal nutzt - etwa, weil man unter richtigen Namen auftritt - kann er eine Rechnung schicken oder gleich einen Anwalt beauftragen.
Selbst ein Link auf Facebook, bei dem das soziale Netzwerk automatisch ein passendes Bild von der verlinkten Website einbindet, kann zum Problem werden. Der Rechtsanwalt Christian Solmecke sagt dazu: "Die durchschnittliche Facebook-Pinnwand eines 16-Jährigen ist 10.000 Euro Abmahnkosten wert, wenn denn jede Urheberrechtsverletzung abgemahnt werden würde." Bisher seien viele Facebook-Profile nicht öffentlich zugänglich, ansonsten hätten Abmahnanwälte viel Arbeit.
In den USA, wo viele dieser Dienste ihren Firmensitz haben, ist das Copyright anders geregelt. Dort gibt es die "Fair Use"-Klausel. In einem gewissen Rahmen ist die Nutzung fremder Inhalte erlaubt. Einen Nachteil hat diese an sich für Verbraucher freundliche Regelung aber: Bis zu einer juristischen Auseinandersetzung ist nicht völlig klar, wann die Grenze zur nicht mehr fairen Nutzung überschritten ist.
US-Gerichte müssen im Einzelfall definieren, welches Verhalten unter "Fair Use" fällt und wann die Urheberrechtsverletzung beginnt. Im deutschen Recht hingegen gibt es keine allgemeine, vage definierte Ausnahme für solche angemessene Verwendung. Im deutschen Recht sind die Schranken des Urheberrechts eindeutig im Gesetzestext aufgezählt. Es gibt keine vage Pauschal-Ausnahme: Was in den Einschränkungen im Gesetz nicht auftaucht, ist nicht erlaubt. Das schafft Rechtssicherheit, andererseits hinkt das Recht der technischen Entwicklung hinterher, wenn die Beschreibung der Schranken nicht regelmäßig aktualisiert wird.
Anonyme Nutzung oder Abmahnung
In vielen Fällen sehen die Urheber das Kopieren eines einzelnen Fotos im Netz geradezu wohlwollend, zumal, wenn ein Link auf die Quelle angegeben wird. Im Web gilt das als vorbildlich - nach deutschem Urheberrecht ist es schlicht illegal. Matthias Spielkamp von dem Urheberrechts-Informationsportal iRights.info führt aus: "Viele der Bilder sind ins Netz gestellt, damit sie verbreitet werden, etwa in Mode-Blogs, auf Technikseiten, das neueste Notebook und so weiter, oder auch Witzbilder. Da würde es wohl nach dem Motto funktionieren: wo kein Kläger, da kein Richter."
Mit einem Witzbild sind Blogger aber auch schon auf die Nase gefallen: Eines wurde zum Beispiel von einem Tumblr-Blog kopiert, der Urheber war nicht angegeben - es handelte sich um einen deutschen Fotografen, der von dem viralen Hit bis dahin nicht profitiert hatte. Als er sah, dass Nutzer aus Deutschland sich seines Bildes bedient hatten, sollte sich das ändern.
Einige der Nutzer konnte er ausfindig machen. Spielkamp: "Ob dann eine Abmahnung zugestellt werden kann, hängt wiederum davon ab, ob der Rechtsverletzer identifiziert werden kann. Wenn jemand anonym bei den genannten Diensten veröffentlicht, ist es unwahrscheinlich, dass die Firmen etwas gegen den Nutzer unternehmen, selbst wenn eine offensichtliche Rechtsverletzung vorliegt." Diese seien erst einmal nur dazu gezwungen, den Inhalt zu löschen. Für einen einzelnen Fotografen, der zum Beispiel in den USA lebt, ist ein Rechtsstreit in Deutschland allerdings sehr aufwendig. Im Zweifelsfall muss er seine Rechte vor einem deutschen Gericht geltend machen.
Urheberrechtsverstoß einprogrammiert
Auch die Übernahme von Bildern als Zitat ist nicht automatisch gerechtfertigt. "Um die Zitatschranke in Anspruch nehmen zu können, werden recht hohe Anforderungen gestellt - dass nämlich eine echte Auseinandersetzung mit dem Werk bzw. Inhalt stattfindet. Das ist bei einem 'das ist aber ein tolles Motiv, und auch noch so schön umgesetzt' bei weitem nicht der Fall."
Und wer unter seinem echten Namen soziale Netzwerke sowie Tumblr und Co. nutzen möchte? Rechtsanwalt Solmecke rät dazu, solche Dienste wie ein normales Blog zu nutzen: "Wenn man keine eigenen Fotos veröffentlicht, muss man den Urheber vorher fragen. Oder man nutzt Fotos, die unter einer Creative-Commons-Lizenz stehen und für die private Verwendung freigegeben wurden. Die lassen sich über Datenbanken und über Seiten wie Flickr finden."
Was nichts daran ändert, dass bei vielen Web-Anwendungen der Urheberrechtsverstoß bereits fest einprogrammiert ist. Das deutsche Recht, das in solchen Fällen so strikt urteilt, braucht deswegen eine vorsichtige Anpassung an die Online-Welt. Nicht, damit Raubkopien plötzlich okay sind, oder damit man Fotografen ungestraft ihre Bilder wegnehmen darf. Doch was im Web von Millionen Nutzern bereits heute praktiziert wird - das Verlinken von Artikeln mit kleinen Vorschaubildchen, das Anpinnen von einzelnen Fotos in einem privaten Blog ohne kommerzielle Absicht - muss endlich auch für deutsche Nutzer möglich sein. Ohne die ständige Angst, am nächsten Tag eine Abmahnung dafür zu kassieren.
Selbst im Web gibt es ein Unrechtsbewusstsein, gibt es ein Gespür dafür, was sich nicht mehr gehört: das Kopieren einer ganzen Bildergalerie etwa oder das bloße Übernehmen fremder Inhalte. Die Legalisierung einer "fairen Nutzung" hingegen, die der Remix-Kultur des Webs entgegenkommt, der "Teilen"-Funktionen der diversen Netzwerke, ist wünschenswert.
* Spiegel
Trotzdem wird Pinterest schon hochgelobt, zieht laut dem Anbieter besonders viele Frauen an und beflügelt die Träume von Marketingexperten. Denn Pinterest-Profile sehen oft aus wie Produktverzeichnisse. Sie spiegeln den Geschmack der Nutzer wider, bedienen menschliche Eitelkeit und spielen mit unerreichbarem Luxus, ganz so wie Hochglanzmagazine für tolle Wohnungen (mehr dazu in unserer Fotostrecke).
Als deutscher Pinterest-Nutzer muss man allerdings gut aufpassen, dass man nicht versehentlich ein Bild anpinnt, dessen Urheber damit nicht einverstanden ist. Der könnte nämlich eine Rechnung schreiben - oder einen Anwalt mit einer Abmahnung beauftragen. Ein Klick kann dann plötzlich über hundert Euro kosten.
10.000 Euro für ein Facebook-Profil
Bei Pinterest wird ein bekanntes rechtlichtes Problem besonders augenfällig. Denn der Kern von Pinterest ist ein Verhalten, das nach deutschem Recht in den meisten Fällen schlicht illegal sein dürfte: Das Anpinnen der Bilder ist eine Urheberrechtsverletzung, wenn der Fotograf dieser Nutzung nicht ausdrücklich zugestimmt hat. Stellt man solche Bilder auf Pinterest, in sein Blog oder ein anderes soziales Netzwerk, macht man sie "öffentlich zugänglich". Kann der Rechteinhaber herausfinden, wer da sein Bild illegal nutzt - etwa, weil man unter richtigen Namen auftritt - kann er eine Rechnung schicken oder gleich einen Anwalt beauftragen.
Selbst ein Link auf Facebook, bei dem das soziale Netzwerk automatisch ein passendes Bild von der verlinkten Website einbindet, kann zum Problem werden. Der Rechtsanwalt Christian Solmecke sagt dazu: "Die durchschnittliche Facebook-Pinnwand eines 16-Jährigen ist 10.000 Euro Abmahnkosten wert, wenn denn jede Urheberrechtsverletzung abgemahnt werden würde." Bisher seien viele Facebook-Profile nicht öffentlich zugänglich, ansonsten hätten Abmahnanwälte viel Arbeit.
In den USA, wo viele dieser Dienste ihren Firmensitz haben, ist das Copyright anders geregelt. Dort gibt es die "Fair Use"-Klausel. In einem gewissen Rahmen ist die Nutzung fremder Inhalte erlaubt. Einen Nachteil hat diese an sich für Verbraucher freundliche Regelung aber: Bis zu einer juristischen Auseinandersetzung ist nicht völlig klar, wann die Grenze zur nicht mehr fairen Nutzung überschritten ist.
US-Gerichte müssen im Einzelfall definieren, welches Verhalten unter "Fair Use" fällt und wann die Urheberrechtsverletzung beginnt. Im deutschen Recht hingegen gibt es keine allgemeine, vage definierte Ausnahme für solche angemessene Verwendung. Im deutschen Recht sind die Schranken des Urheberrechts eindeutig im Gesetzestext aufgezählt. Es gibt keine vage Pauschal-Ausnahme: Was in den Einschränkungen im Gesetz nicht auftaucht, ist nicht erlaubt. Das schafft Rechtssicherheit, andererseits hinkt das Recht der technischen Entwicklung hinterher, wenn die Beschreibung der Schranken nicht regelmäßig aktualisiert wird.
Anonyme Nutzung oder Abmahnung
In vielen Fällen sehen die Urheber das Kopieren eines einzelnen Fotos im Netz geradezu wohlwollend, zumal, wenn ein Link auf die Quelle angegeben wird. Im Web gilt das als vorbildlich - nach deutschem Urheberrecht ist es schlicht illegal. Matthias Spielkamp von dem Urheberrechts-Informationsportal iRights.info führt aus: "Viele der Bilder sind ins Netz gestellt, damit sie verbreitet werden, etwa in Mode-Blogs, auf Technikseiten, das neueste Notebook und so weiter, oder auch Witzbilder. Da würde es wohl nach dem Motto funktionieren: wo kein Kläger, da kein Richter."
Mit einem Witzbild sind Blogger aber auch schon auf die Nase gefallen: Eines wurde zum Beispiel von einem Tumblr-Blog kopiert, der Urheber war nicht angegeben - es handelte sich um einen deutschen Fotografen, der von dem viralen Hit bis dahin nicht profitiert hatte. Als er sah, dass Nutzer aus Deutschland sich seines Bildes bedient hatten, sollte sich das ändern.
Einige der Nutzer konnte er ausfindig machen. Spielkamp: "Ob dann eine Abmahnung zugestellt werden kann, hängt wiederum davon ab, ob der Rechtsverletzer identifiziert werden kann. Wenn jemand anonym bei den genannten Diensten veröffentlicht, ist es unwahrscheinlich, dass die Firmen etwas gegen den Nutzer unternehmen, selbst wenn eine offensichtliche Rechtsverletzung vorliegt." Diese seien erst einmal nur dazu gezwungen, den Inhalt zu löschen. Für einen einzelnen Fotografen, der zum Beispiel in den USA lebt, ist ein Rechtsstreit in Deutschland allerdings sehr aufwendig. Im Zweifelsfall muss er seine Rechte vor einem deutschen Gericht geltend machen.
Urheberrechtsverstoß einprogrammiert
Auch die Übernahme von Bildern als Zitat ist nicht automatisch gerechtfertigt. "Um die Zitatschranke in Anspruch nehmen zu können, werden recht hohe Anforderungen gestellt - dass nämlich eine echte Auseinandersetzung mit dem Werk bzw. Inhalt stattfindet. Das ist bei einem 'das ist aber ein tolles Motiv, und auch noch so schön umgesetzt' bei weitem nicht der Fall."
Und wer unter seinem echten Namen soziale Netzwerke sowie Tumblr und Co. nutzen möchte? Rechtsanwalt Solmecke rät dazu, solche Dienste wie ein normales Blog zu nutzen: "Wenn man keine eigenen Fotos veröffentlicht, muss man den Urheber vorher fragen. Oder man nutzt Fotos, die unter einer Creative-Commons-Lizenz stehen und für die private Verwendung freigegeben wurden. Die lassen sich über Datenbanken und über Seiten wie Flickr finden."
Was nichts daran ändert, dass bei vielen Web-Anwendungen der Urheberrechtsverstoß bereits fest einprogrammiert ist. Das deutsche Recht, das in solchen Fällen so strikt urteilt, braucht deswegen eine vorsichtige Anpassung an die Online-Welt. Nicht, damit Raubkopien plötzlich okay sind, oder damit man Fotografen ungestraft ihre Bilder wegnehmen darf. Doch was im Web von Millionen Nutzern bereits heute praktiziert wird - das Verlinken von Artikeln mit kleinen Vorschaubildchen, das Anpinnen von einzelnen Fotos in einem privaten Blog ohne kommerzielle Absicht - muss endlich auch für deutsche Nutzer möglich sein. Ohne die ständige Angst, am nächsten Tag eine Abmahnung dafür zu kassieren.
Selbst im Web gibt es ein Unrechtsbewusstsein, gibt es ein Gespür dafür, was sich nicht mehr gehört: das Kopieren einer ganzen Bildergalerie etwa oder das bloße Übernehmen fremder Inhalte. Die Legalisierung einer "fairen Nutzung" hingegen, die der Remix-Kultur des Webs entgegenkommt, der "Teilen"-Funktionen der diversen Netzwerke, ist wünschenswert.
* Spiegel


