PROKON-Unternehmensgruppe - PROKON-Genussschein
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PROKON-Unternehmensgruppe - PROKON-Genussschein
Habe im Briefkasten einen Flyer der
PROKON Unternehmensgruppe aus 25524 Itzehoe (www.prokon-energiesysteme) gefunden.
Angeboten wird u.a. ein Genusschein.
Folgende Angaben sind dem Flyer entnommen:
Der Genusschein - Sparen und genießen
- Mischform zwischen Unternehmensbeteiligung und festverzinslichem Wertpapier
- Breit gestreute Investitionen in Projekte zur Nutzung erneuerbarer Energien
- Mindestbeteiligung ab 2.500 EUR (Ratenzahlung ab 100 EUR monatlich
- 6% p.a. Mindestverzinsung
- Für die Jahre 2003 und 2004 konnte jeweils eine Verzinsung von 7,25% erzielt werden
- Kurze Mindestlaufzeit von nur 3 Jahren durch Rückkaufgarantie (Rückkauf zum Nennwert zzgl. 6% p.a. Mindestverzinsung
Ohne Agio – ohne Aufschläge – ohne Abschlussgebühren
PROKON Regenerative Energien GmbH & Co. KG.
Die 1995 gegründete PROKON Unternehmensgruppe befasst sich mit der Planung, Realisierung, Finanzierung und Betriebsführung von Projekten zur umweltfreundlichen Energieerzeugung.
Mit über 100 engagierten Mitarbeitern gehört sie heute zu den größten und erfolgreichsten Anbietern ökologischer Kapitalanlagen. Rund 5.000 Anleger haben bereits über 100 Mio. Euro bei PROKON investiert.
PROKON Unternehmensgruppe aus 25524 Itzehoe (www.prokon-energiesysteme) gefunden.
Angeboten wird u.a. ein Genusschein.
Folgende Angaben sind dem Flyer entnommen:
Der Genusschein - Sparen und genießen
- Mischform zwischen Unternehmensbeteiligung und festverzinslichem Wertpapier
- Breit gestreute Investitionen in Projekte zur Nutzung erneuerbarer Energien
- Mindestbeteiligung ab 2.500 EUR (Ratenzahlung ab 100 EUR monatlich
- 6% p.a. Mindestverzinsung
- Für die Jahre 2003 und 2004 konnte jeweils eine Verzinsung von 7,25% erzielt werden
- Kurze Mindestlaufzeit von nur 3 Jahren durch Rückkaufgarantie (Rückkauf zum Nennwert zzgl. 6% p.a. Mindestverzinsung
Ohne Agio – ohne Aufschläge – ohne Abschlussgebühren
PROKON Regenerative Energien GmbH & Co. KG.
Die 1995 gegründete PROKON Unternehmensgruppe befasst sich mit der Planung, Realisierung, Finanzierung und Betriebsführung von Projekten zur umweltfreundlichen Energieerzeugung.
Mit über 100 engagierten Mitarbeitern gehört sie heute zu den größten und erfolgreichsten Anbietern ökologischer Kapitalanlagen. Rund 5.000 Anleger haben bereits über 100 Mio. Euro bei PROKON investiert.
Zitat
Geld zurück für Prokon-Anleger?
Pressemitteilung von: BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Nachdem kapitalmarkt-intern (k-mi) bereits in seiner Ausgabe 50/2005 vor einer Kapitalanlage bei der Prokon Capital AG gewarnt hatte, wird diese Kritik nun in der k-mi Ausgabe 13/2006 vertieft.
Anlass hierfür ist, dass die Prokon Capital AG Informationsveranstaltungen zum Thema „Alles über faszinierende Aspekte einer Geldanlage im Bereich erneuerbarer Energien“ plant, obwohl die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) der Prokon Capital AG das garantierte Rückkaufversprechen bei den Prokon-Genussrechtsscheinen untersagt hat.
Die BaFin begründet ihre Entscheidung damit, dass Genussrechte mit Rücknahmegarantie Bankgeschäfte darstellen. Bankgeschäfte dürfen aber nur von Banken betrieben werden.
Die Prokon Capital AG äußerte sich gegenüber k-mi wie folgt: „Wir dürfen zwar keine Garantien mehr geben. Niemand verbietet es uns aber zurückzukaufen, wenn Anleger uns darum bitten.“ Abzuwarten bleibt, ob die Prokon Capital AG tatsächlich ohne Weiteres Genussscheine von betroffenen Anlegern zu 100 % zurückkauft.
Die Kanzlei Dr. Steinhübel & von Buttlar (Stuttgart) prüft für die Mitglieder der BSZ® Interessengemeinschaft „Prokon“, ob diesen wegen verbotener Bankgeschäfte Schadensersatzansprüche gegenüber der Prokon Capital AG zustehen.
Zitat
Die Aufnahme in die Interessengemeinschaft kostet einmalig 75,00 Euro. Dieser Betrag deckt die Verwaltungsgebühren des BSZ® e.V. ab. Die weitere Mitgliedschaft in der Interessengemeinschaft ist beitragsfrei. Diese 75.- Euro werden bei einer späteren Beauftragung der Rechtsanwälte in voller Höhe mit den Anwaltskosten verrechnet! Die Anspruchsprüfung des Falles durch die Rechtsanwälte löst jedoch keine gesonderten Kosten aus.
Zitat
PROKON verweigert Zahlungen aus der Ausschüttungsgarantie
Mit Hinweis auf die schwierige Marktsituation und mehrere windschwache Jahre werden von der Prokon Unternehmensgruppe jetzt die Zahlungen aus der Ausschüttungsgarantie an die Kommanditisten der New Energy Fonds V KG verweigert.
Die Prokon Unternehmensgruppe von Carsten Rodbertus und Dirk Staats hat nach eigenen Angaben seit 1998 20 Windparks mit 160 Windkraftanlagen realisiert. Mehr als 4.000 Anleger haben sich an den Windkraftfonds beteiligt.
Die Initiatoren haben im Jahr 2004 den Prokon New Energy Fonds V KG zur Errichtung und Betrieb mehrerer Windparks aufgelegt. Zu diesem Zweck sollen Einlagen von Kommanditisten in Höhe von € 25,65 Millionen eingeworben werden. Die Gesamtinvestitionen sind mit ca. € 115 Millionen angegeben, von denen die Prokon Energiesysteme GmbH als Generalunternehmerin ca. € 98 Millionen erhält. Im Prospekt wurde eine Ausschüttungsgarantie von eben dieser Prokon Energiesysteme GmbH besonders herausgestellt, die bei nicht ausreichender Liquidität der Fondsgesellschaft die Rückzahlung der Einlagen und der hohen Verzinsung sichern sollte.
Die Ausschüttungsgarantie des Generalunternehmers, die letzten Endes aus den Anlegergeldern gezahlt wird, stellt also faktisch eine Einlagenrückerstattung dar. Sollten dies Zahlungen als Umgehung des Verbotes der Einlagenrückgewähr qualifiziert werden, müssten die Kommanditisten im Insolvenzfall der Fondsgesellschaft die Ausschüttungen nach § 172 Abs. 4 HGB zurück zahlen.
Trotz Kenntnis der schwierigen Marktsituation versucht die Unternehmensgruppe mit einem neuen Fonds, dem New Energy Fonds VII, weitere € 21 Millionen bei Kommanditisten einzuwerben und Genusscheine im Gesamtbetrag von € 200 Millionen mit einer Verzinsung von 9% an Anleger zu verkaufen.
Pressemitteilung von: Resch Rechtsanwälte
Zitat
Pressemitteilung von: PROKON Unternehmensgruppe
Die PROKON Unternehmensgruppe aus Itzehoe bietet den Anlegern ihrer Windenergiefonds die Übernahme ihrer Anteile sowie die Umwandlung in PROKON Genussrechte an. Mit diesem Angebot möchte PROKON vor allem Anlegern, die aufgrund des unterdurchschnittlichen Windangebotes in den vergangenen Jahren verunsichert sind, den vorzeitigen Ausstieg aus der Kapitalanlage zu fairen Bedingungen ermöglichen. Die von PROKON angebotenen Kaufpreise liegen deutlich über den derzeitigen Verkehrswerten der Anteile.
Der Erfolg einer Investition in einen Windenergiefonds steht und fällt mit dem Wind, denn davon hängen die Erträge des jeweiligen Windparks ab. Da die Windverhältnisse natürlichen Schwankungen unterliegen, sind Windparkbeteiligungen langfristig auf einen Zeitraum von 20 Jahren ausgelegt. Dies entspricht der Lebensdauer einer Windenergieanlage.
Ein Durchschnittswert setzt sich bekanntermaßen sowohl aus unter- als auch aus überdurchschnittlichen Werten zusammen. Das gilt auch für das Windaufkommen. Dieses lag in den vergangenen sechs Jahren nachweislich unterhalb des langjährigen Mittelwertes. Viele Windparks, auch die der PROKON Unternehmensgruppe, sind genau in dieser windschwächeren Phase in Betrieb gegangen.
PROKON hat mit seiner Ausschüttungsgarantie die Sicherheit für seine Anleger so weit wie möglich erhöht. Mehr als 15 Mio. Euro hat das Unternehmen im Rahmen dieser Garantie bisher an die Anleger seiner Windenergiefonds ausgezahlt. Auch die Ausschüttungen für das Geschäftsjahr 2006 sind bereits vollständig an die Anleger überwiesen. Dieses Konzept ist in der Branche einzigartig, denn üblicherweise wird eben nicht ausgeschüttet, wenn zu wenig Wind weht und die Erträge deshalb hinter den Prognosen zurückbleiben.
PROKON hat sich aber nicht nur das Vertrauen von mehr als 10.000 Kapitalanlegern aufgebaut, sondern auch Banken und Versicherungen attestieren PROKON Zukunftsfähigkeit. PROKONs richtungsweisendes Service- und Wartungskonzept für seine Windenergieanlagen beispielsweise überzeugte PROKONs Versicherung, von Beitragserhöhungen abzusehen, die aufgrund allgemein hoher Schadensquoten ansonsten branchenweit eingeführt wurden. Mittlerweile beteiligen sich fünf namhafte Kreditinstitute an der Finanzierung der PROKON-Projekte. Darüber hinaus hat eine deutsche Großbank angeboten, den PROKON-Windparks weiteres Kapital zur Verfügung zu stellen. Auch das ist keine Selbstverständlichkeit, wenn man die üblichen Sicherheitsanforderungen der Kreditinstitute bedenkt. PROKON wird seine Ausschüttungsgarantie ab dem Jahr 2007 zwar nicht fortsetzen, jedoch wird das zusätzliche Bankenkapital die Liquidität der PROKON Windparks verbessern, so dass in Zukunft auch bei weiterhin unterdurchschnittlichem Windaufkommen Ausschüttungen an die Investoren vorgenommen werden können.
Trotz dieser außerordentlich positiven Aspekte und auch wenn das Jahr 2007 bisher ein sehr hohes Windaufkommen aufweist, sind viele Anleger unsicher, ob sie mit der langfristigen Investition in einen Windenergiefonds die richtige Wahl getroffen haben. PROKON bietet seinen Alt-Anlegern jetzt an, vorzeitig zu fairen Bedingungen aus ihrem Engagement auszusteigen.
Was aber versteht PROKON unter einem fairen Angebot? Seit nunmehr drei Jahren veröffentlicht PROKON die aktuellen Verkehrswerte der Windparkbeteiligungen in den Geschäftsberichten der jeweiligen Windenergiefonds. Die Verkehrswerte berücksichtigen die Ergebnisse der abgelaufenen Geschäftsjahre sowie die darauf basierende Prognose für die kommenden Jahre. Sie dienen als Grundlage für die Preisfindung, wenn ein Anleger seinen Anteil veräußern möchte. Das Verfahren zur Ermittlung der Verkehrswerte hat PROKON gemeinsam mit einer unabhängigen Steuerberatungsgesellschaft entwickelt und für die Anleger ausführlich und transparent aufbereitet.
Für den vorzeitigen Ausstieg aus ihrer Windparkbeteiligung bietet PROKON seinen Anlegern zwei Möglichkeiten. Zum einen kann die Beteiligung an PROKON verkauft werden. PROKON zahlt dafür einen Kaufpreis, der je nach Windpark zwischen 4,5 und 18 Prozent über dem aktuellen Verkehrswert liegt. Alternativ haben die Anleger die Möglichkeit, ihre Windparkanteile in PROKON Genussrechte umzuwandeln. In diesem Fall liegt das Angebot von PROKON sogar zwischen 14,5 und 38 Prozent über dem aktuellen Verkehrswert. Für die Anleger hat diese Alternative darüber hinaus den Vorteil, dass ihr Kapital weiterhin im Bereich der erneuerbaren Energien angelegt ist, jedoch mit einer weitaus größeren Streuung. Denn das Genussrechtskapital investiert PROKON nicht in ein einzelnes Vorhaben, sondern in eine Vielzahl von Projekten seiner Geschäftsbereiche Windenergie und Biogene Kraftstoffe. Das erhöht die Sicherheit und sorgt für eine langfristig hohe und stabile Verzinsung. Dass das Konzept aufgeht, beweisen die Zahlen der bisherigen Jahre: In den Jahren 2003, in dem PROKON erstmals seine Genussrechte angeboten hat, bis 2005 konnte eine Verzinsung von jeweils 7,25 % erreicht werden. Das sind 1,25 % mehr als die vorgesehene Mindestverzinsung von 6,00 % pro Jahr. Für das Jahr 2006 lag die Verzinsung der Genussrechte sogar bei 8,00 %. Auch für 2007 erwartet PROKON eine Verzinsung von 8,00 % und hat schon vorzeitig die Zinsen für das erste Halbjahr 2007 ausgezahlt.
Zitat
Pressemitteilung von: PROKON-Unternehmensgruppe
Die Anleger der PROKON Unternehmensgruppe erhalten auch in diesem Jahr erneut 8 % Zinsen für ihre ökologische Kapitalanlage.
Wie schon in den vergangenen Jahren kann die PROKON Unternehmensgruppe ihren Anlegern auch in diesem Jahr wieder eine deutlich höher als prognostizierte Verzinsung auszahlen. Waren es in den Jahren 2003 bis 2005 noch 7,25 % statt der vorhergesagten 6 %, so kommen unsere Anleger seit dem Jahr 2006 sogar in den Genuss von 8 % Zinsen. Mit der Auszahlung der Zinsen für das erste Halbjahr 2008 wurde bereits begonnen.
Der Grund für diesen Erfolg ist neben dem allgemeinen Trend hin zu Erneuerbaren Energien die jahrelange Erfahrung, die PROKON als Pionier regenerativer Energieprojekte und als Initiatorin nachhaltiger Geldanlagen seit nun fast 15 Jahren sammeln konnte. Dadurch ist PROKON in der Lage, die wirtschaftliche Tragfähigkeit der genussrechtsfinanzierten Projekte so zu beurteilen, dass am Ende eine vernünftige Rendite sicher ist.
Die PROKON Genussrechte werden breit gestreut in die Gewinnung von Strom aus Windenergie sowie die Nutzung des umweltfreundlichen Kraftstoffs aus Pflanzenöl investiert. So geht ökologische Verantwortung einher mit einem hohen Maß an Sicherheit und Rentabilität. (PUG)
Hallo Wolke,
ich würde sie keinem empfehlen...
Einfach mal googlen, bisl Recherche betreiben.
Ergänzend zu obigen Beiträgen: http://www.prokonanleger.de/webseite/index.html
ich würde sie keinem empfehlen...
Einfach mal googlen, bisl Recherche betreiben.
Ergänzend zu obigen Beiträgen: http://www.prokonanleger.de/webseite/index.html
Und warum keinem empfehlen. Ich denke grundsätzlich ist das richtig. Aber nach meinem unverbindlichen Eindruck ist Prokon ein Schrecken für diverse Kap.-Anlagen-Anbieter. Bisherige Zinszahlungen sind in den letzten beiden Jahren stets pünktlich erfolgt.
Dennoch sollte man seine Anlagen streuen und nicht alles auf Prokon setzen etc. pp.
Dennoch sollte man seine Anlagen streuen und nicht alles auf Prokon setzen etc. pp.
Zitat
Prokon 4. Betriebs- und Verwaltungsgesellschaft mbH & Co. New Energy IV KG
BaFin sieht Betreiben eines unerlaubten Einlagegeschäfts; Fonds wurde rückabgewickelt.
Mit Schreiben der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht vom 06.11.2009 wurde der Prokon 4. Betriebs- und Verwaltungsgesellschaft mbH & Co. New Energy IV KG mitgeteilt, dass diese - ohne über die erforderliche Erlaubnis zu verfügen - Einlagegeschäfte im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 KWG betreibt.
Die Geschäftsführung zog darauf hin die Reißlinie und wickelte den Fonds ab. Nach Informationen der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte haben die Anleger dieses Fonds daraufhin ihr Geld zurück bekommen.
Von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht nicht beanstandet wurde eine weitere Investitionsmöglichkeit im Zusammenhang mit der Prokon Unternehmensgruppe. Hierbei handelt es sich um Genussrechte, mittels derer man sich an der PROKON Regenerative Energien GmbH & Co. KG beteiligen kann.
Allerdings können hier, nach Auffassung von Rechtsanwalt Alexander Kainz von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte, die Anleger nicht völlig sorglos sein.
„Ein Genussschein gewährt zwar eine Erfolgsbeteiligung, die aber nur anfällt, wenn ein Profit erwirtschaft wird. Im worst case droht aber sogar der Totalverlust der Einlage“, so Rechtsanwalt Alexander Kainz
Genussscheininhaber haben ferner praktisch keine Mitwirkungsrechte und werden im Insolvenzfalle nur nachrangig bedient“, so Rechtsanwalt Kainz weiter.
Auf diese Risiken müssen Anleger vor der Zeichnung hingewiesen werden. Unterbleibt eine derartige Risikoaufklärung, so kommen grundsätzlich Schadenersatzansprüche in Betracht. Rechtsfolge eines entsprechenden Schadensersatzanspruchs ist die Rückabwicklung, also die Auszahlung des Investitionsbetrages, eventuell sogar nebst Zinsen für eine ansonsten getätigte Alternativanlage. Im Gegenzug sind selbstverständlich die Rechte an den Genussscheinen zu übertragen.
Pressemitteilung von: CLLB Rechtsanwälte
Windige Werbung
Zitat
Der Windkraftkonzern Prokon wirbt für seine Genussrechte als sicheres Investment. Tatsächlich ist die Geldanlage jedoch hochriskant.
Werbung
Per Postwurfsendung preist Prokon seine Genussrechte als „Alternative zur Bank oder Lebensversicherung“ an: „Nur eine Investition in Sachwerte bietet Ihnen einen wirksamen Vermögensschutz!“. In dieser Werbung, die laut Anbieter deutschlandweit an die Haushalte verteilt wird, ist von Risiken nicht die Rede.
Beteiligung
Anleger werden durch den Kauf der Genussrechte keineswegs Miteigentümer an Windkraftanlagen oder anderen Sachwerten. Sie erwerben lediglich eine „stille Beteiligung“ ohne Mitspracherecht an unternehmerischen Entscheidungen.
Risiken
Käufer der Genussrechte gehen erhebliche Risiken ein. Sollte das Unternehmen Pleite gehen, verlieren sie im schlimmsten Fall ihre gesamte Geldanlage. Prokon unterliegt keiner speziellen staatlichen Aufsicht. Laut Zeichnungsschein werden die Genussrechte „nachrangig“ behandelt. Die Anleger wären im Falle einer Insolvenz erst dran, nachdem die Ansprüche aller anderen Gläubiger bedient sind.
Rendite
Die auf dem Prospekt prangende 8-Prozent-Verzinsung bezieht sich auf die Vergangenheit. Die Grundverzinsung laut Zeichnungsschein beträgt nur 6 Prozent. Eine zusätzliche Überschussbeteiligung ist möglich.
Flexibilität
Prokon betont die „maximale Flexibilität“ der Genussrechte. Doch der Anleger muss sich für mindestens drei Jahre festlegen und kommt vorher nicht an sein Geld.
Information
Anders als die Werbung listet der ausführliche Verkaufsprospekt eine Fülle von Risiken auf, die Anleger lesen sollten, ehe sie sich für ein Investment entscheiden. Entgegen Prokons Behauptung sind die Genussrechte auf keinen Fall eine Alternative zu sicheren Spareinlagen.
Quelle: Finanztest 04/2010
Wie sicher sind Prokon Genussrechte?
Zitat
Antwort: Es handelt sich um Nachrangkapital, das so ziemlich überhaupt nicht sicher ist.
Um es direkt zu sagen: Prokon Genussrechte nerven. Schon zum zweiten Mal innerhalb weniger Monate wurde ich heute per Postwurfsendung mit dieser vermeintlich tollen Anlagemöglichkeit belästigt. "Rental, flexibel, einfach", so der Slogan. Beim letzten Mal wurde außerdem noch mit der angeblich hohen Sicherheit dieser Dinger geworben, wenn ich mich recht entsinne. Wie dem auch sei: Der aggressive Vertrieb per Postwurfsendung weckt in jedem Fall Zweifel an der Seriosität der ganzen Geschichte.
Also, was ist nun dran an diesen Genussrechten? Zu welchem Genuss berechtigen sie genau?
Prokon Genussrechte als Investition in Erneuerbare Energien?
Die Prokon Unternehmensgruppe bezeichnet sich selbst als "Marktführer bei Kapitalanlagen im Bereich der Erneuerbaren Energien". Mehr als 24.000 Anleger sollen bereits 415 Mio. Euro in die Prokon Genussrechte investiert haben. So steht's auf der Website des Unternehmens . Wer auf den dort verfügbaren Link "mehr über unsere Kapitalanlagen" klickt, gelangt denn auch direkt zur Werbung für die Genussrechte. So einfach ist das.
Das eingesammelte Geld soll unter anderem in Windkraftanlagen investiert werden - 32 Windparks betreibt Prokon nach eigenen Angaben.
8 Prozent Zinsen für ein sicheres Investment?
Zweifel an der Sicherheit einer solchen Investition sollten allerspätestens die extrem hohen Zinsen wecken. 6 Prozent Grundverzinsung pro Jahr verspricht Prokon derzeit. Das klingt in unseren Mini-Zins-Zeiten natürlich verlockend. Aber damit nicht genug. Hinzu kommt laut Prokon auch eine Überschussbeteiligung. Inklusive dieser haben die Genussrechte den Angaben der Emittentin zufolge seit 2006 sogar 8 Prozent Zinsen pro Jahr erreicht. Mit dieser Zahl wirbt Prokon auch auf dem Werbeflyer.
Aber selbst das ist noch nicht alles - denn als Sahnehäubchen bietet Prokon auch noch einen - Zitat - "Ausgleich des drohenden Anstiegs der Inflation als Folge der Staatsverschuldung". Wie das funktionieren soll, darüber schweigt das Werbeblättchen sich aus.
Dafür gibt es aber einen kleingedruckten Hinweis zur Grundverzinsung: "Die Verzinsung ist in § 5 Ziffer 2 und 4 der Genussrechtsbedingungen geregelt und beträgt aktuell 8 % p. a.."
Also empfiehlt sich - wie eigentlich immer - ein Blick in die genauen Verkaufsbedingungen. Die liegen dem Werbebrief leider nicht bei. Immerhin aber sind sie auf der Unternehmenswebsite verfügbar.
Quelle und Fortsetzung: Der Privatanleger
PROKON: Wind aus den Segeln genommen
Weitere Infos und
Zitat
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Landgericht Itzehoe verbietet irreführende Werbung
Das Landgericht Itzehoe hat auf Antrag der Verbraucherzentrale Hamburg mit Urteil vom 15. März 2011 dem Windenergieunternehmen PROKON verboten, mit irreführenden Angaben für eine Geldanlage in Genussrechten zu werben (Az.: 5 O 66/10). PROKON darf keine Formulierungen mehr verwenden, die einseitig Vorteile der Anlage in Genussrechten hervorheben, ohne zugleich auf die erheblichen Risiken dieser Geldanlage hinzuweisen. Insbesondere darf die Firma nicht mehr behaupten, ihre Genussrechte seien eine „Alternative zur Bank oder Lebensversicherung“ oder eine „Geldanlage, die Sicherheit und Stabilität bietet“ oder ein „grünes Sparbuch“, wenn nicht zugleich auf Risiken hingewiesen wird. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Die Firma wirbt seit längerer Zeit massiv im gesamten Bundesgebiet mit Plakaten, Postwurfsendungen, Flyern und Prospekten für eine Anlage in Genussrechten. „Rentabel, flexibel, einfach“, so der Slogan, der sich „an alle Sparfüchse“ wendet. Versprochen wird eine Verzinsung von 8 Prozent pro Jahr, der Abschluss sei einfach und die Anlage „maximal flexibel“. Man erwerbe eine „Geldanlage, die Sicherheit und Stabilität bietet“.
Daher mahnte die Verbraucherzentrale Hamburg PROKON ab und verlangte eine Erklärung zur Unterlassung der Werbung. Die Firma lehnte ab, die Verbraucherzentrale Hamburg erhob daraufhin Klage vor dem Landgericht Itzehoe. Das Gericht stellt in seiner Urteilsbegründung fest, PROKON weise nicht oder unzureichend auf das Risiko der Nichtverzinsung und das Risiko des Totalverlusts hin. Die Werbung sei irreführend, weil dem interessierten Anleger vorgespiegelt werde, er könne sein Geld ohne Verlustgefahr investieren. Tatsächlich trage der Anleger bei Erwerb der Genussscheine das volle unternehmerische Risiko hinsichtlich des investierten Kapitals, ohne dass er im Insolvenzfall auf eine Einlagensicherung zurückgreifen könne.
Außerdem beanstandet das Gericht, dass die Genussrechte keine flexiblen Anlagen seien, schon gar nicht „maximal flexibel“ wie beworben. Denn tatsächlich ist eine Verfügung über die angelegten Gelder frühestens nach drei Jahren möglich (wenn die Rückzahlungsgarantie greift), sonst erst nach fünf Jahren. Mit der Flexibilität etwa von Tages- oder Festgeldanlagen oder einer Sparanlage hat diese lange Laufzeit nichts zu tun.
Quelle: Verbraucherzentrale Hamburg
Bluff mit der Rückkaufgarantie
Wie die Prokon Genussrechte mit ihrer angeblichen Rückkaufgarantie bluffen, lesen Sie in unserer Pressemitteilung:
Prokon Genussrechte: Bluff mit Rückkauf-Garantie
Prokon Genussrechte: Bluff mit Rückkauf-Garantie
Zitat
Prokon warb seit Anfang letzten Jahres bundesweit mit Flyern, Kurzprospekten und Anzeigen in öffentlichen Verkehrsmitteln sowie Wurfsendungen für die von ihr emittierten Genussrechte, ohne auf die Möglichkeit eines Totalverlustes, die fehlende Einlagensicherung und die nicht gesicherten Zinszahlungen der Anlageform hinzuweisen.
Das Landgericht Itzehoe hat der Prokon-Unternehmensgruppe per Urteil untersagt, einseitig die Sicherheit und Wertbeständigkeit der von ihr angebotenen Genussrechte zu bewerben, ohne auf die mit der Anlage einhergehenden Risiken hinzuweisen.
Urteil vom 15. März 2011 (Az.: 5 O 66/10)
Auf ihrer Homepage wirbt die Itzheoer Unternehmensgruppe damit, dass sie am 12. April 2011 über Genussrechtszeichnungen von insgesamt 535.683.644 Euro von 31.971 Inhabern verfüge.
Anlässlich der Vorstellung der Feri Gesamtmarktstudie am 22. März 2011 sorgte das Unternehmen bereits für Gesprächsstoff: Feri listet die Prokon-Gruppe in ihrer Platzierungshitliste 2010 auf Rang Drei der Emissionshäuser und Platz Eins der Aufsteiger des Jahres. Das platzierte Genussrechtskapital von 194 Millionen Euro fließe nicht zuletzt deshalb in die Marktübersicht der geschlossenen Fonds mit ein, weil der Prospekt eines Genussrechts ebenfalls von der Bafin zum Vertrieb zugelassen werden müsse.
* Auszug Cash-online

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