PROKON-Unternehmensgruppe - PROKON-Genussschein
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Prokon macht zu viel Wind
Das Windkraftunternehmen Prokon ist dank unablässiger Werbung inzwischen bundesweit bekannt. Für seine Genussrechte bietet es einen attraktiven Zins von zurzeit 8 Prozent. Doch Anleger tragen dafür das volle Verlustrisiko. Sollte Prokon einmal wirtschaftliche Probleme bekommen, hätten sie schlechte Karten.
Prokon trifft den Nerv
Was halten Sie von Prokon? Ist das Unternehmen seriös? Anfragen dieser Art bekommen wir fast täglich. Dank unablässiger Werbung mit Postwurfsendungen und Fernsehspots ist das norddeutsche Windkraftunternehmen inzwischen bundesweit bekannt.
Prokon trifft den Nerv vieler Anleger: Die ethisch-ökologisch Engagierten suchen nach guten Investments in erneuerbare Energien. Zusätzlich locken die 8 Prozent Rendite, die das Unternehmen zurzeit für die Anlage in seine Genussrechte zahlt.
Wer sich mit Geldanlagen beschäftigt weiß, dass eine so hohe Rendite ohne Risiko nicht zu haben ist. Vielen Empfängern der Prokon-Werbung scheint der Zusammenhang aber nicht klar zu sein.
Wir haben Prokon in der Vergangenheit mehrfach kritisiert, weil das Unternehmen die Risiken in der Werbung überhaupt nicht erwähnt und die Genussrechte sogar auf eine Stufe mit sicheren Zinsanlagen gestellt hat. Dieser Meinung war auch das Landgericht Itzehoe. Nach einer Klage der Verbraucherzentrale Hamburg verboten die Richter der Firma, mit irreführenden Aussagen für ihre Genussrechte zu werben.
Den Spruch „Die Alternative zur Bank oder Lebensversicherung“ hat Prokon aus seiner Werbebroschüre entfernt, aber von Verlustgefahr ist nach wie vor keine Rede. Die Firma bleibt wegen ihrer Werbung auf der Warnliste
Keine „Sicherheit zum Anfassen“
Doch was steckt nun hinter der Anlage, für die so eifrig geworben wird?
Herausgeber der Genussrechte ist die Prokon Regenerative Energien GmbH & Co. KG. Ihr Geschäft besteht darin, Darlehen an „verbundene“ Unternehmen zu geben. Etwa 40 Gesellschaften aus der Branche der erneuerbaren Energien erhalten solche Kredite und gehören zur Prokon-Gruppe. Die Erträge der Prokon GmbH bestehen aus den Darlehenszinsen, die sie zahlen müssen.
Solche rechtlichen Konstrukte sind weder ungewöhnlich noch anrüchig. Prokon ist eben kein mittelständischer Handwerksbetrieb. Nur ist das nicht die „Sicherheit zum Anfassen“, die das Unternehmen Anlegern immer wieder in Aussicht gestellt hat. Schließlich werden sie nicht einmal Miteigentümer an Windrädern.
Die Genussrechte geben Anlegern keinerlei Mitspracherecht und unterscheiden sich damit von echten Unternehmensbeteiligungen wie denen an Kommandit- oder an Aktiengesellschaften.
Das war früher anders. Auch viele Prokon-Windparks waren früher Kommanditgesellschaften. Seit ein paar Jahren setzt die Firma aber ganz auf Genussrechte.
Firma darf das Kapital sperren
Solange die jährlichen Zinsen von zurzeit 8 Prozent aufs Konto fließen, dürfte die Gesellschaftsform vielen Anlegern egal sein. Doch was passiert, wenn bei Prokon einmal Flaute herrscht?
Das Unternehmen kann die Grundverzinsung von 6 Prozent kürzen oder sogar aussetzen. Anleger hätten zwar einen Anspruch, ihre Zinszahlung später zu bekommen. Doch mit Verweis auf fehlende Mittel kann die Firma die Nachzahlung verschieben. Bleibt der wirtschaftliche Erfolg aus, können Anleger auch gegen einen dauerhaften Ausfall der Zinszahlung nichts machen.
Wenn sie Pech haben, können sie nicht einmal aussteigen, obwohl sie ein vertraglich fixiertes Kündigungsrecht haben. Denn dieses Recht steht unter dem Vorbehalt, dass genügend Bares für die Auszahlung zur Verfügung stehen muss. Sollte Prokon das Geld ausgehen, kann das Unternehmen die Kündigung der Genussrechte auf unbestimmte Zeit aussetzen. Anleger hätten keine Chance, an ihr investiertes Geld zu kommen.
Für manchen eine „ideale Anlage“
Dennoch hält auch mancher informierte Anleger Prokon für ein gutes Investment. Finanztest-Leser Wolfgang Breske etwa bezeichnet die Genussrechte sogar als „eine unter Rendite- und unter Sicherheitsgesichtspunkten ideale Anlagemöglichkeit“. Er ist seit 2002 beteiligt und vom nachhaltigen Erfolg der Firma überzeugt.
Windkraftunternehmen erhalten für den Strom, den sie ins Netz einspeisen, eine staatliche Mindestvergütung. Es ist durchaus möglich, mit Windkraftanlagen dauerhaft Renditen von 8 Prozent oder sogar mehr zu erzielen. In diesem Fall werden die Windparkfirmen ihre Kredite an die Prokon GmbH bezahlen können.
Das gilt aber nur, wenn solide gewirtschaftet wird und nicht zu viel Geld für Management, Vertriebs- und Werbekosten auf der Strecke bleibt. Die Anleger können das alles nicht kontrollieren. Das im Internet (www.prokon-net.de) veröffentlichte Zahlenmaterial wirkt nur auf den ersten Blick beeindruckend. Die Aufstellungen entsprechen in keiner Weise Bilanzstandards. Letztlich müssen Investoren darauf vertrauen, dass die Geschäftsführung alles richtig macht.
Prokon hat verschiedene Geschäftsfelder – neben Windenergie auch Biokraftstoffe und Biomasse – und verteilt seine Investitionen auf eine Vielzahl von Projekten. Zur Mischkalkulation gehört, dass neu eingesammeltes Geld erst über mehrere Jahre investiert werden muss und in den Jahren bis zum Betriebsbeginn keine vollen Erträge erwirtschaften kann. Vor diesem Hintergrund ist die aktuelle Rendite von 8 Prozent zwar nicht unrealistisch, aber ein ehrgeiziges Ziel.
Transparent im Internet
Das Verhältnis der Firma zu den Medien ist gespannt. In seinem Internetauftritt beklagt sie sich über unfaire Berichterstattung. Auch die Stiftung Warentest bekam in einem „Rundbrief“ schon ihr Fett weg. Auf unsere aktuellen Fragen zu den Prokon-Genussrechten erhielten wir jedoch ausführlich Antwort.
Auch sonst gibt sich Prokon im Internet aufgeschlossen, beantwortet kritische Fragen und stellt dort die Risiken umfassend dar. Interessierte sind aber mindestens ein paar Stunden beschäftigt, um sich durch den Hauptprospekt und die Genussrechtsbedingungen zu kämpfen. Die sollte jeder gelesen haben, bevor er sein Geld anlegt.
finanztest 07/2011
Das Windkraftunternehmen Prokon ist dank unablässiger Werbung inzwischen bundesweit bekannt. Für seine Genussrechte bietet es einen attraktiven Zins von zurzeit 8 Prozent. Doch Anleger tragen dafür das volle Verlustrisiko. Sollte Prokon einmal wirtschaftliche Probleme bekommen, hätten sie schlechte Karten.
Prokon trifft den Nerv
Was halten Sie von Prokon? Ist das Unternehmen seriös? Anfragen dieser Art bekommen wir fast täglich. Dank unablässiger Werbung mit Postwurfsendungen und Fernsehspots ist das norddeutsche Windkraftunternehmen inzwischen bundesweit bekannt.
Prokon trifft den Nerv vieler Anleger: Die ethisch-ökologisch Engagierten suchen nach guten Investments in erneuerbare Energien. Zusätzlich locken die 8 Prozent Rendite, die das Unternehmen zurzeit für die Anlage in seine Genussrechte zahlt.
Wer sich mit Geldanlagen beschäftigt weiß, dass eine so hohe Rendite ohne Risiko nicht zu haben ist. Vielen Empfängern der Prokon-Werbung scheint der Zusammenhang aber nicht klar zu sein.
Wir haben Prokon in der Vergangenheit mehrfach kritisiert, weil das Unternehmen die Risiken in der Werbung überhaupt nicht erwähnt und die Genussrechte sogar auf eine Stufe mit sicheren Zinsanlagen gestellt hat. Dieser Meinung war auch das Landgericht Itzehoe. Nach einer Klage der Verbraucherzentrale Hamburg verboten die Richter der Firma, mit irreführenden Aussagen für ihre Genussrechte zu werben.
Den Spruch „Die Alternative zur Bank oder Lebensversicherung“ hat Prokon aus seiner Werbebroschüre entfernt, aber von Verlustgefahr ist nach wie vor keine Rede. Die Firma bleibt wegen ihrer Werbung auf der Warnliste
Keine „Sicherheit zum Anfassen“
Doch was steckt nun hinter der Anlage, für die so eifrig geworben wird?
Herausgeber der Genussrechte ist die Prokon Regenerative Energien GmbH & Co. KG. Ihr Geschäft besteht darin, Darlehen an „verbundene“ Unternehmen zu geben. Etwa 40 Gesellschaften aus der Branche der erneuerbaren Energien erhalten solche Kredite und gehören zur Prokon-Gruppe. Die Erträge der Prokon GmbH bestehen aus den Darlehenszinsen, die sie zahlen müssen.
Solche rechtlichen Konstrukte sind weder ungewöhnlich noch anrüchig. Prokon ist eben kein mittelständischer Handwerksbetrieb. Nur ist das nicht die „Sicherheit zum Anfassen“, die das Unternehmen Anlegern immer wieder in Aussicht gestellt hat. Schließlich werden sie nicht einmal Miteigentümer an Windrädern.
Die Genussrechte geben Anlegern keinerlei Mitspracherecht und unterscheiden sich damit von echten Unternehmensbeteiligungen wie denen an Kommandit- oder an Aktiengesellschaften.
Das war früher anders. Auch viele Prokon-Windparks waren früher Kommanditgesellschaften. Seit ein paar Jahren setzt die Firma aber ganz auf Genussrechte.
Firma darf das Kapital sperren
Solange die jährlichen Zinsen von zurzeit 8 Prozent aufs Konto fließen, dürfte die Gesellschaftsform vielen Anlegern egal sein. Doch was passiert, wenn bei Prokon einmal Flaute herrscht?
Das Unternehmen kann die Grundverzinsung von 6 Prozent kürzen oder sogar aussetzen. Anleger hätten zwar einen Anspruch, ihre Zinszahlung später zu bekommen. Doch mit Verweis auf fehlende Mittel kann die Firma die Nachzahlung verschieben. Bleibt der wirtschaftliche Erfolg aus, können Anleger auch gegen einen dauerhaften Ausfall der Zinszahlung nichts machen.
Wenn sie Pech haben, können sie nicht einmal aussteigen, obwohl sie ein vertraglich fixiertes Kündigungsrecht haben. Denn dieses Recht steht unter dem Vorbehalt, dass genügend Bares für die Auszahlung zur Verfügung stehen muss. Sollte Prokon das Geld ausgehen, kann das Unternehmen die Kündigung der Genussrechte auf unbestimmte Zeit aussetzen. Anleger hätten keine Chance, an ihr investiertes Geld zu kommen.
Für manchen eine „ideale Anlage“
Dennoch hält auch mancher informierte Anleger Prokon für ein gutes Investment. Finanztest-Leser Wolfgang Breske etwa bezeichnet die Genussrechte sogar als „eine unter Rendite- und unter Sicherheitsgesichtspunkten ideale Anlagemöglichkeit“. Er ist seit 2002 beteiligt und vom nachhaltigen Erfolg der Firma überzeugt.
Windkraftunternehmen erhalten für den Strom, den sie ins Netz einspeisen, eine staatliche Mindestvergütung. Es ist durchaus möglich, mit Windkraftanlagen dauerhaft Renditen von 8 Prozent oder sogar mehr zu erzielen. In diesem Fall werden die Windparkfirmen ihre Kredite an die Prokon GmbH bezahlen können.
Das gilt aber nur, wenn solide gewirtschaftet wird und nicht zu viel Geld für Management, Vertriebs- und Werbekosten auf der Strecke bleibt. Die Anleger können das alles nicht kontrollieren. Das im Internet (www.prokon-net.de) veröffentlichte Zahlenmaterial wirkt nur auf den ersten Blick beeindruckend. Die Aufstellungen entsprechen in keiner Weise Bilanzstandards. Letztlich müssen Investoren darauf vertrauen, dass die Geschäftsführung alles richtig macht.
Prokon hat verschiedene Geschäftsfelder – neben Windenergie auch Biokraftstoffe und Biomasse – und verteilt seine Investitionen auf eine Vielzahl von Projekten. Zur Mischkalkulation gehört, dass neu eingesammeltes Geld erst über mehrere Jahre investiert werden muss und in den Jahren bis zum Betriebsbeginn keine vollen Erträge erwirtschaften kann. Vor diesem Hintergrund ist die aktuelle Rendite von 8 Prozent zwar nicht unrealistisch, aber ein ehrgeiziges Ziel.
Transparent im Internet
Das Verhältnis der Firma zu den Medien ist gespannt. In seinem Internetauftritt beklagt sie sich über unfaire Berichterstattung. Auch die Stiftung Warentest bekam in einem „Rundbrief“ schon ihr Fett weg. Auf unsere aktuellen Fragen zu den Prokon-Genussrechten erhielten wir jedoch ausführlich Antwort.
Auch sonst gibt sich Prokon im Internet aufgeschlossen, beantwortet kritische Fragen und stellt dort die Risiken umfassend dar. Interessierte sind aber mindestens ein paar Stunden beschäftigt, um sich durch den Hauptprospekt und die Genussrechtsbedingungen zu kämpfen. Die sollte jeder gelesen haben, bevor er sein Geld anlegt.
finanztest 07/2011
Per Postwurfsendeung erhalten dieser Tage viele "Bewohner des Hauses" die Prokon-Werbung, mit der Überschrift: Es ist Zeit, etwas zu verändern ... und das lohnt sich.
Gleich im ersten Absatz wird geworben:
Seit dem Jahr 2006 haben wir zuverlässig 8% Zinsen für unsere Anleger erwirtschaftet, in den Vorjahren jeweils 7,25%.
Mindestanlage 100 Eoro
Grundverzinsung 6 % pro Jahr
Im Kleingedruckten
Dazu ist ein Flyer im Brief:
Bis ende Juni 2011 hätten über 35.900 Anleger der Prokon 594 Mio. Euro anvertraut.
Gleich im ersten Absatz wird geworben:
Seit dem Jahr 2006 haben wir zuverlässig 8% Zinsen für unsere Anleger erwirtschaftet, in den Vorjahren jeweils 7,25%.
Mindestanlage 100 Eoro
Grundverzinsung 6 % pro Jahr
Im Kleingedruckten
Zitat
Die Verzinsung ist in $5 Ziffer 2 und 4 der Genussrechtebedingungen geregelt. Sie betrug 7,25% p.a. für die Jahre 2003 bis 2005, sowie 8% p.a. ab 2006
Dazu ist ein Flyer im Brief:
Bis ende Juni 2011 hätten über 35.900 Anleger der Prokon 594 Mio. Euro anvertraut.
Wie der Verbraucherschutz den Bürger für dumm verkauft
Prokon hat eine äußerst interessante Stellungnahme zu Kritiken und Vorwürfen wie diesen ges chrieben, welche wir Ihnen nicht vorenthalten möchten.
Zitat
Am 15.03.2011 erreichte uns mit einem Urteil des Landgerichtes Itzehoe der Beweis, dass die Verbraucherzentrale Hamburg anscheinend für sich beschlossen hat, dass der deutsche Verbraucher an sich recht unbedarft und unfähig ist, Werbung zu verstehen. Man wirft uns vor, auf unseren Flyern irreführende Werbung zu betreiben. Wir von PROKON kennen das schon: Vor ca. zwei Jahren war es die Sparkasse Göttingen, die uns dazu hat verpflichten lassen, unsere Werbung mit diversen Sternchentexten zu versehen. Dieses Mal ist die Verbraucherzentrale der Meinung, dass wir auf unseren Werbeflyern mutwillig verschweigen, dass es bei einer Investition in die PROKON Genussrechte zu einem Verlust des Geldes kommen könnte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, und wir würden gerne nochmal über die Einzelheiten diskutieren. Eines können wir aber schon einmal festhalten: Der Streit um Formulierungen gehört zum Spiel dazu – dies ist halt Wettbewerb auf dem freien Markt! Bevor wir uns noch einmal mit unserem Werbeflyer beschäftigen, lassen Sie uns ein paar Beispiele aus der deutschen Werbelandschaft betrachten.
Ist Ihnen schon einmal aufgefallen, dass sich manche Werbespots im Fernsehen nach einigen Wochen Sendezeit plötzlich ein wenig verändern? Wo ein Milchprodukt zunächst noch bewirkt, dass sich die Verdauungstätigkeit verbessert, so heißt es auf einmal, dass es "dazu beitragen kann", die Verdauung zu fördern. Schön auch die Werbung für einen Dienstleister, der Autoscheiben repariert. Für eine recht lange Zeit hieß es, die Autoversicherung würde die Kosten für die Reparatur übernehmen. Seit kurzem tut sie dies nur noch"in der Regel". Vielleicht sahen sowohl einige Versicherungen als auch die Hersteller von Autoscheiben ihre Felle davon schwimmen.
Ein Beispiel möchten wir noch anführen: Kennen Sie die Werbespots für ein Putzmittel und für ein Waschmittel, bei denen der Benutzer ganz einfach einen Schmutzvorhang abziehen kann – und schon sind Kleidung und Badewanne strahlend sauber? Bei der Werbung für das Putzmittel liest der Zuschauer ganz unten auf dem Bildschirm, dass es sich um eine Dramatisierung handele und man die Anwendungshinweise beachten solle. Aha! Für wie dumm hält man die Verbraucher? Glauben Sie, dass Sie Schmutz wie bei einem Vorhang abstreifen können?
Hier überall leisten Wettbewerbsschützer und Wettbewerber regelmäßig ganze Arbeit. Verfahren, bei denen es um Formulierungen geht, und man von Zeit zu Zeit Adjektive austauschen oder Sternchen setzen muss, sind Alltagsgeschäft. Auf diese Weise sind Verbraucherzentrale & Co. beschäftigt, und der angeblich unwissende Bürger fühlt sich beschützt. Dabei gibt es auch immer wieder Fälle, in denen der Verbraucherschutz helfen kann und Missstände aufdeckt.
Worum geht es bei dem Verfahren nun eigentlich konkret? Zunächst einmal handelt es sich um eine Werbemaßnahme, die längst beendet ist. Grund des Anstoßes war, dass wir auf dem Flyer die Vorteile der Genussrechte dargestellt haben, ohne zu vermerken, dass es bei einer Investition in die Genussrechte zu einem Teil- oder Totalverlust kommen kann. Ein Werbeflyer hat die Funktion, den Kunden auf ein Produkt aufmerksam zu machen, nicht mehr. Es ist ein Medium für eine erste Kontaktaufnahme und stellt keinen Vertragsabschluss dar.
Auf dem Flyer finden und fanden die Leser einen Hinweis, dass es sich hierbei nur um eine verkürzte Vorab-Information handelt und der ausführliche Verkaufsprospekt mit den Genussrechtsbedingungen sowie alle weiteren Informationen kostenlos bei uns angefordert werden können. Mit dem Flyer kann man keine Genussrechte zeichnen, hierfür benötigt man einen Zeichnungsschein! Auf diesem sowie im Kurz- und Hauptprospekt sind die Risiken mehr als deutlich dargestellt, auf dem Zeichnungsschein müssen die Anleger dies sogar unterschreiben.
Wir fragen uns, warum man immer bei uns hervorhebt, dass es bei unternehmerischen Beteiligungen ein Risiko gibt. Bei uns hat noch kein Anleger Geld verloren, wir legen alle Zahlen offen und sprechen mit unseren Genussrechtsinteressenten und -Inhabern ausführlich über das Produkt. Verbraucherschützer raten als Alternative zu den angeblichen "dubiosen" Genussrechtsangeboten, lieber in Bankprodukte zu investieren. Wie war das noch mit der Finanzkrise? Soweit wir uns erinnern, haben Bankkunden damals durchaus Geld verloren, aber vor Banken und Versicherungen wird nicht gewarnt. Ach ja, der Einlagensicherungsfonds. Aber das ist ein anderes Thema, mit dem wir uns im PROKON Rundbrief 36 beschäftigt haben.
Wir sehen das Risiko einer Geldanlage in Erneuerbare Energien etwas differenzierter und relativer. Unsere Genussrechte unterliegen zwar nicht der gesetzlichen Einlagensicherung, die ohnehin auf 100.000 € pro Kunde begrenzt ist. Für die Einnahmen aus der Erzeugung von Strom aus Windenergie besteht jedoch ebenfalls eine staatliche Absicherung: das Erneuerbare-Energien-Gesetz. In diesem Gesetz ist die Mindestvergütung für Strom aus Windenergie gesetzlich garantiert, und zwar für 20 Jahre. Voraussetzung ist jedoch, dass die Windkraftanlagen an dem jeweiligen Standort eine bestimmte Mindest-Wirtschaftlichkeit vorweisen, die im EEG durch das Referenzertragsmodell definiert wird. Damit ist von vornherein ausgeschlossen, dass Windparks an unwirtschaftlichen Standorten realisiert werden. Das gilt auch für unsere Windparks – keines unserer Projekte erwirtschaftet Verluste. Da das EEG mit dem Ziel verabschiedet wurde, Investitionen in Erneuerbare Energien zu fördern, sichern die festgelegten Vergütungssätze nicht nur den Kapitalerhalt ab, sondern zusätzlich auch eine angemessene Rendite. Aus unserer Sicht ist das EEG damit sogar eine deutlich bessere staatliche Absicherung für die Anleger als die gesetzliche Einlagensicherung der Banken und Versicherungen.
Apropos dubios: Im Internet finden sich parallel zu negativen Artikeln über Geldanlagen auch Angebote von selbsternannten "Anlegerschutz-Rechtsanwälten". Diese behaupten, bereits Mandanten gegen z. B. PROKON zu vertreten und raten anderen Kunden, es ihnen gleich zu tun – natürlich gegen eine Aufnahmegebühr. Es gibt keine Klagen von Genussrechtsinhabern gegen uns! Warum geht der Verbraucherschutz nicht gegen diese Anwälte vor?
(Sie können diese E-Mail Adresse erst sehen, wenn Sie mindestens Premium-User sind.) gerne zur Verfügung. Auf unserer Internetseite können Sie alle Unternehmenskennzahlen monatlich aktualisiert verfolgen.
Mutig
Die Anlage in Prokon Genussrechte will/ kann ich letztendlich nicht beurteilen.
Es ist eben eine unternehmerische Beteiligung mit allen damit gegebenen Chancen und Risiken.
Mutig finde ich es allerdings, wie sich das Unternehmen zur Wehr setzt.
Bisweilen drängt sich mir der Gedamnke auf, dass ein ganzer Berufsstand, der vorgibt Mitbürgen zu ihrem Recht zu verhelfen, häufig für die Entstehung von Schäden verantwortlich ist.
MfG
annova
Es ist eben eine unternehmerische Beteiligung mit allen damit gegebenen Chancen und Risiken.
Mutig finde ich es allerdings, wie sich das Unternehmen zur Wehr setzt.
Bisweilen drängt sich mir der Gedamnke auf, dass ein ganzer Berufsstand, der vorgibt Mitbürgen zu ihrem Recht zu verhelfen, häufig für die Entstehung von Schäden verantwortlich ist.
MfG
annova
Werbepost an alle Haushalte
Dieser Tage flattert mal wieder Werbepost in den Briefkasten ..
Es geht um die Prokon Genussrechte, die - so steht es in dem Werbebriefchen - seit 2006 zuverlässig 8% Zinsen für die Anleger erwirtschaftet haben. Die Mindestanlage beträgt 100 Euro. Laufzeit ab 3 Jahren.
PROKON eröffnet Windparkfest-Saison 2012
Seit dem Jahr 1999 öffnet die PROKON Unternehmensgruppe jedes Jahr mehrere Windparks für die Anleger, Interessenten sowie für Besucher aus den Windpark-Gemeinden. Auf bisher insgesamt 26 Tagen der Offenen Tür konnten die Gäste sich davon überzeugen, dass PROKON nicht nur auf dem Papier und im Internet Transparenz zeigt, sondern auch ganz persönlich. Auch 2012 finden wieder drei Windparkfeste sowie erstmals ein großes Sommerfest bei der Holzindustrie Torgau statt.
Die Windparkfest-Saison 2012 wird am 12.05.2012 im Windpark Quarnstedt-Störkathen in der Nähe des PROKON Hauptsitzes in Itzehoe (Schleswig-Holstein) eröffnet. Darauf folgen zwei weitere Feste am 16.06.2012 im Windpark Lambsborn-Martinshöhe (Rheinland-Pfalz) zwischen Kaiserslautern und Saarbrücken sowie am 01.09.2012 in Schackensleben in der Nähe von Magdeburg (Sachsen-Anhalt). Zudem stellt sich die Holzindustrie Torgau OHG (Sachsen) am 04.08.2012 erstmals mit einem großen Sommerfest den Anlegern und Interessenten vor.
Auf den Tagen der Offenen Tür haben die Besucher die Gelegenheit, einen Windpark und ab diesem Jahr auch den Geschäftsbereich Biomasse in Torgau auf ganz besondere Weise persönlich zu erleben. Für die Kunden und Interessenten der PROKON Genussrechte sind diese Feste eine gute Möglichkeit zu sehen, wo genau das angelegte Kapital eingesetzt wird. Nachdem PROKON bereits auf viele erfolgreiche Windparkfeste zurückblicken kann, zeigt sich, dass auf diese Art die gute Zusammenarbeit zwischen PROKON und den Kunden, Interessenten sowie den Anliegern vor Ort weiter gefördert und gestärkt wird.
Das PROKON Team aus Geschäftsführung, Projektierung, Service und Vertrieb steht den Gästen den ganzen Tag für Fragen zu Themen rund um die Erneuerbare Energien, Technik und PROKON Genussrechten Rede und Antwort. Im Rahmen einer öffentlichen Podiumsdiskussion wird der geschäftsführender Gesellschafter Carsten Rodbertus zudem Fragen aus dem Publikum beantworten.
Wie in den Vorjahren wird es wieder ein abwechslungsreiches Programm für die großen und kleinen Besucher geben. Neben der beliebten Möglichkeit, eine Windkraftanlage zu besteigen, kann nun auch eine Rotorblatt-Befahranlage besichtigt werden. Bei der Holzindustrie Torgau öffnet sich das Betriebsgelände den Besuchern für eine interessante Werksbesichtigung. Wie jedes Jahr werden auch diesmal wieder viele Hubschrauberrundflüge verlost, und auch für das leibliche Wohl sowie für die Kinder-Betreuung wird gesorgt sein. Als eine weitere Erweiterung des Angebotes werden die Gäste dieses Jahr erstmals die Möglichkeit haben, ein PROKON-T-Shirt für einen guten Zweck zu erwerben.
Pressemitteilung von: PROKON Unternehmensgruppe
Es geht um die Prokon Genussrechte, die - so steht es in dem Werbebriefchen - seit 2006 zuverlässig 8% Zinsen für die Anleger erwirtschaftet haben. Die Mindestanlage beträgt 100 Euro. Laufzeit ab 3 Jahren.
PROKON eröffnet Windparkfest-Saison 2012
Seit dem Jahr 1999 öffnet die PROKON Unternehmensgruppe jedes Jahr mehrere Windparks für die Anleger, Interessenten sowie für Besucher aus den Windpark-Gemeinden. Auf bisher insgesamt 26 Tagen der Offenen Tür konnten die Gäste sich davon überzeugen, dass PROKON nicht nur auf dem Papier und im Internet Transparenz zeigt, sondern auch ganz persönlich. Auch 2012 finden wieder drei Windparkfeste sowie erstmals ein großes Sommerfest bei der Holzindustrie Torgau statt.
Die Windparkfest-Saison 2012 wird am 12.05.2012 im Windpark Quarnstedt-Störkathen in der Nähe des PROKON Hauptsitzes in Itzehoe (Schleswig-Holstein) eröffnet. Darauf folgen zwei weitere Feste am 16.06.2012 im Windpark Lambsborn-Martinshöhe (Rheinland-Pfalz) zwischen Kaiserslautern und Saarbrücken sowie am 01.09.2012 in Schackensleben in der Nähe von Magdeburg (Sachsen-Anhalt). Zudem stellt sich die Holzindustrie Torgau OHG (Sachsen) am 04.08.2012 erstmals mit einem großen Sommerfest den Anlegern und Interessenten vor.
Auf den Tagen der Offenen Tür haben die Besucher die Gelegenheit, einen Windpark und ab diesem Jahr auch den Geschäftsbereich Biomasse in Torgau auf ganz besondere Weise persönlich zu erleben. Für die Kunden und Interessenten der PROKON Genussrechte sind diese Feste eine gute Möglichkeit zu sehen, wo genau das angelegte Kapital eingesetzt wird. Nachdem PROKON bereits auf viele erfolgreiche Windparkfeste zurückblicken kann, zeigt sich, dass auf diese Art die gute Zusammenarbeit zwischen PROKON und den Kunden, Interessenten sowie den Anliegern vor Ort weiter gefördert und gestärkt wird.
Das PROKON Team aus Geschäftsführung, Projektierung, Service und Vertrieb steht den Gästen den ganzen Tag für Fragen zu Themen rund um die Erneuerbare Energien, Technik und PROKON Genussrechten Rede und Antwort. Im Rahmen einer öffentlichen Podiumsdiskussion wird der geschäftsführender Gesellschafter Carsten Rodbertus zudem Fragen aus dem Publikum beantworten.
Wie in den Vorjahren wird es wieder ein abwechslungsreiches Programm für die großen und kleinen Besucher geben. Neben der beliebten Möglichkeit, eine Windkraftanlage zu besteigen, kann nun auch eine Rotorblatt-Befahranlage besichtigt werden. Bei der Holzindustrie Torgau öffnet sich das Betriebsgelände den Besuchern für eine interessante Werksbesichtigung. Wie jedes Jahr werden auch diesmal wieder viele Hubschrauberrundflüge verlost, und auch für das leibliche Wohl sowie für die Kinder-Betreuung wird gesorgt sein. Als eine weitere Erweiterung des Angebotes werden die Gäste dieses Jahr erstmals die Möglichkeit haben, ein PROKON-T-Shirt für einen guten Zweck zu erwerben.
Pressemitteilung von: PROKON Unternehmensgruppe
50.000 PROKON Genussrechtsinhaber
Nach Einführung der PROKON Genussrechte im Jahr 2003 haben sich heute bereits über 50.000 Kunden für diese Geldanlage entschieden, die eine rentable und zukunftsorientierte Beteiligung am Ausbau der Erneuerbaren Energien bietet. Mit einem verwalteten Genussrechtskapital von über 880 Mio. Euro ist PROKON damit einer der größten Direktanbieter ökologischer Kapitalanlagen in Deutschland.
Wie groß das Interesse an den PROKON Genussrechten ist, zeigt sich auch an dem wachsenden Zuspruch allein in diesem Jahr. Lag die Anzahl der Genussrechtsinhaber Ende 2011 noch bei 43.700, sind es nur ein halbes Jahr später schon über 6.500 mehr.
Aus dem Bewusstsein heraus, dass die Erneuerbaren Energien in die Mitte der Gesellschaft gehören, richten sich die PROKON Genussrechte nicht speziell an eine Zielgruppe, sondern mit einer Mindesteinlage von 100 Euro an jedermann. Erhöhungen der Einlage sind jederzeit und beliebiger Höhe möglich, so dass die Genussrechte eine attraktive Geldanlage auch für längerfristige Sparvorhaben sind. Mit einer Investition in Sachwerte wie die PROKON Windparks und einer Verzinsung von aktuell 8% p.a. bieten die PROKON Genussrechte eine sinnvolle und zukunftsorientierte Alternative.
Anfang Juli 2012 freute sich die PROKON Unternehmensgruppe, den 50.000sten Genuss-rechtsinhaber begrüßen zu dürfen, den erst einjährigen Ben aus Wedel in Schleswig-Holstein. Die Großeltern des Kindes legten den Grundstock für die Genussrechtsbeteiligung. PROKON überreichte Ben und seinen Eltern einen symbolischen Zeichnungsschein über weitere Genussrechte in Höhe von 2.500 Euro und trug mit der Aufstockung der Einlage ebenfalls dazu bei, z.B. für seine Ausbildung vorzusorgen.
Die Tatsache, dass viele Eltern und Großeltern in die PROKON Genussrechte für die Kinder investieren zeigt, dass immer mehr Menschen genau wie PROKON Lust auf eine lebenswerte Zukunft haben.
Pressemitteilung PROKON Unternehmensgruppe
Stefanie de Buhr
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Wie groß das Interesse an den PROKON Genussrechten ist, zeigt sich auch an dem wachsenden Zuspruch allein in diesem Jahr. Lag die Anzahl der Genussrechtsinhaber Ende 2011 noch bei 43.700, sind es nur ein halbes Jahr später schon über 6.500 mehr.
Aus dem Bewusstsein heraus, dass die Erneuerbaren Energien in die Mitte der Gesellschaft gehören, richten sich die PROKON Genussrechte nicht speziell an eine Zielgruppe, sondern mit einer Mindesteinlage von 100 Euro an jedermann. Erhöhungen der Einlage sind jederzeit und beliebiger Höhe möglich, so dass die Genussrechte eine attraktive Geldanlage auch für längerfristige Sparvorhaben sind. Mit einer Investition in Sachwerte wie die PROKON Windparks und einer Verzinsung von aktuell 8% p.a. bieten die PROKON Genussrechte eine sinnvolle und zukunftsorientierte Alternative.
Anfang Juli 2012 freute sich die PROKON Unternehmensgruppe, den 50.000sten Genuss-rechtsinhaber begrüßen zu dürfen, den erst einjährigen Ben aus Wedel in Schleswig-Holstein. Die Großeltern des Kindes legten den Grundstock für die Genussrechtsbeteiligung. PROKON überreichte Ben und seinen Eltern einen symbolischen Zeichnungsschein über weitere Genussrechte in Höhe von 2.500 Euro und trug mit der Aufstockung der Einlage ebenfalls dazu bei, z.B. für seine Ausbildung vorzusorgen.
Die Tatsache, dass viele Eltern und Großeltern in die PROKON Genussrechte für die Kinder investieren zeigt, dass immer mehr Menschen genau wie PROKON Lust auf eine lebenswerte Zukunft haben.
Pressemitteilung PROKON Unternehmensgruppe
Stefanie de Buhr
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Wirtschaftsprofessor Michael Olbrich warnt
Dr. Erhard Liemen, Chefredakteur "Der Deutsche Wirtschaftsbrief", warnt Abonnenten des Deutschen Wirtschaftsbriefs schon seit geraumer Zeit vor den erheblichen Risiken, die Prokon-Genussscheine mit sich bringen.
Jetzt meldet sich auch Wirtschaftsprofessor Michael Olbrich zu diesem Thema. Er hält das Geschäftsmodell von Prokon ebenfalls nicht für nachhaltig. Seine Erklärung hört man nicht zum zum ersten Mal: Die Erträge, die Prokon erzielt, bestehen aus Darlehenszinsen verbundener Unternehmen. Dies ist eine enorme Schwachstelle, aus der Risiken entstehen.
Außerdem wurde Prokon bereits wegen unzulässiger Werbung vor dem Landgericht Itzehoe verurteilt. Das Unternehmen wirbt mit einer "maximalen Flexiblität" und spricht von Investitionen in reale, zukunftssichere und rentable Sachwerte. Hinweise auf einen möglichen Totalverlust wurden schlichtweg ausgespart. Die Mindestbindungsdauer von drei Jahren fand ebenfalls keine Erwähnung.
Jetzt meldet sich auch Wirtschaftsprofessor Michael Olbrich zu diesem Thema. Er hält das Geschäftsmodell von Prokon ebenfalls nicht für nachhaltig. Seine Erklärung hört man nicht zum zum ersten Mal: Die Erträge, die Prokon erzielt, bestehen aus Darlehenszinsen verbundener Unternehmen. Dies ist eine enorme Schwachstelle, aus der Risiken entstehen.
Außerdem wurde Prokon bereits wegen unzulässiger Werbung vor dem Landgericht Itzehoe verurteilt. Das Unternehmen wirbt mit einer "maximalen Flexiblität" und spricht von Investitionen in reale, zukunftssichere und rentable Sachwerte. Hinweise auf einen möglichen Totalverlust wurden schlichtweg ausgespart. Die Mindestbindungsdauer von drei Jahren fand ebenfalls keine Erwähnung.
8% Zinsen p.a. im siebten Jahr in Folge
Wie gewohnt begannen Anfang Juli die Zinszahlungen für das erste Halbjahr 2012 an die Inhaber der PROKON Genussrechte. Bereits am 23.07.2012 konnten sie abgeschlossen werden. Insgesamt wurden Zinsen in Höhe von 32,3 Mio. Euro vor Steuern ausgeschüttet.
Bereits seit Einführung der PROKON Genussrechte im Jahr 2003 konnte PROKON seinen Anlegern zusätzlich zur Grundverzinsung von 6% p.a. eine Überschussbeteiligung auszahlen. Seit dem Jahr 2006 liegt die Verzinsung konstant bei 8% p.a., in den Jahren 2003-2005 waren es jeweils 7,25%.
Auch für die erste Hälfte des laufenden Jahres erhielten die Genussrechtsinhaber wieder 4% Zinsen, für das Geschäftsjahr 2012 werden erneut 8% p.a. prognostiziert. Insgesamt beliefen sich die Zinsen für die 49.975 Anleger (Stand 30.06.2012) bei 32,3 Mio. Euro vor Steuern. 16.630 Anleger beauftragten PROKON mit der Wiederanlage der Zinsen in neue Genussrechte, 33.345 Kunden wählten die Auszahlung der Zinsen.
Für alle Interessierten steht der Geschäftsbericht 2011 einschließlich dem von einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft testierten Jahresabschluss und Lagebericht für die PROKON Genussrechte zur Verfügung. Er kann auf der PROKON Internetseite als PDF-Datei abgerufen werden und wird in Kürze auch in gedruckter Fassung vorliegen.
Pressemitteilung PROKON Unternehmensgruppe
Bereits seit Einführung der PROKON Genussrechte im Jahr 2003 konnte PROKON seinen Anlegern zusätzlich zur Grundverzinsung von 6% p.a. eine Überschussbeteiligung auszahlen. Seit dem Jahr 2006 liegt die Verzinsung konstant bei 8% p.a., in den Jahren 2003-2005 waren es jeweils 7,25%.
Auch für die erste Hälfte des laufenden Jahres erhielten die Genussrechtsinhaber wieder 4% Zinsen, für das Geschäftsjahr 2012 werden erneut 8% p.a. prognostiziert. Insgesamt beliefen sich die Zinsen für die 49.975 Anleger (Stand 30.06.2012) bei 32,3 Mio. Euro vor Steuern. 16.630 Anleger beauftragten PROKON mit der Wiederanlage der Zinsen in neue Genussrechte, 33.345 Kunden wählten die Auszahlung der Zinsen.
Für alle Interessierten steht der Geschäftsbericht 2011 einschließlich dem von einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft testierten Jahresabschluss und Lagebericht für die PROKON Genussrechte zur Verfügung. Er kann auf der PROKON Internetseite als PDF-Datei abgerufen werden und wird in Kürze auch in gedruckter Fassung vorliegen.
Pressemitteilung PROKON Unternehmensgruppe
Was hinter Prokons Verlockungen steckt
Man entkommt ihr nicht: Prokons Werbung ist überall. Der Ökoenergie-Anbieter lockt mit hohen Zinsen und glänzt mit guten Zahlen. Doch der Erfolg mit der nachhaltigen Energie fußt vor allem auf konzerninternen Geschäften und außerordentlichen Erträgen.
Beim Ökoenergie-Experten Prokon bestehen nach Recherchen des Wirtschaftsmagazins Capital Zweifel an der Nachhaltigkeit des Geschäftsmodells: Große Teile der zuletzt ausgewiesenen Gewinne des größten deutschen Anbieters ökologischer Geldanlagen stammen aus außerordentlichen Erträgen sowie Binnengeschäften. Das vor allem in Windkraftanlagen engagierte Unternehmen bewirbt mit einem zweistelligen Millionenaufwand pro Jahr seine 2003 erstmals platzierten Genussrechte. Anlegern wird eine Verzinsung von acht Prozent pro Jahr in Aussicht gestellt. Insgesamt hat Prokon bei knapp 50.000 Investoren mehr als 860 Mio. Euro eingesammelt und erwirtschaftet knapp eine 500 Mio. Euro Umsatz pro Jahr.
Vordergründig sehen die Geschäftszahlen gut aus: 66,6 Mio. Euro wiesen die Prokon-Firmen 2010 als operatives Betriebsergebnis aus, die seit vergangener Woche vorliegenden Zahlen für 2011 beziffern das Ergebnis auf 83,1 Mio. Euro. In einem von Capital in Auftrag gegebenen Gutachten zum Geschäftsbericht 2010 der Gruppe kommt Michael Olbrich, Professor am Institut für Wirtschaftsprüfung der Universität des Saarlandes, zu einem vernichtenden Urteil: Er hege "Zweifel, dass es sich bei der Prokon um ein seriöses Unternehmen handelt".
Bislang hat Firmenchef Carsten Rodbertus den Inhabern von Prokon-Genussrechten stets pünktlich ihre Zinsen gezahlt - obwohl der Betrieb von Windrädern und die Herstellung von Biokraftstoff nicht annähernd die Summen dafür einspielt.
"Unseres Erachtens gelingt es der Prokon nicht, nachzuweisen, dass die Verzinsung des Genussrechtskapitals in Höhe von derzeit acht Prozent operativ erwirtschaftet wird", so Olbrich. Prokon hält in einer schriftlichen Stellungnahme dagegen. Würden unter dem Begriff "operativ" nur "die reinen Erträge aus dem Stromverkauf verstanden, so ist diese Betrachtung (...) falsch".
Im Klartext: Operativ ist bei Prokon vieles. Das Unternehmen macht keinen Hehl daraus, wie wichtig die hausinternen Geschäfte für den bilanziellen Erfolg sind. "Die Ertragslage 2011 wird deutlich dadurch beeinflusst werden, in welchem Umfang von der Prokon Energiesysteme GmbH Windparks fertig- beziehungsweise teilfertiggestellt werden und gewinnbringend (...) an die Prokon Wind GmbH veräußert werden können", heißt es im Geschäftsbericht 2010.
Worauf der Text Bezug nimmt:
Prokon Wind beauftragt die Schwesterfirma Prokon Energiesysteme, mit dem Geld der Anleger Windräder zu errichten. Sobald eines intern abgeliefert wird, wird es mit einem Schlag wertvoller. Denn statt es zu Herstellungskosten zu bilanzieren, wird es unternehmensintern zu einem höheren Wert als den reinen Herstellungskosten aktiviert. Der Effekt: Die neu zufließenden Mittel der Investoren werden gewinnwirksam, bevor sich das Windrad auch nur einmal gedreht hat. Prokon hält dieses Vorgehen für üblich, die Entwicklung und der Bau von Windparkprojekten würden "zu drittvergleichbaren Konditionen" erfolgen. Die Bilanzpositionen seien vom Wirtschaftsprüfer testiert, "stellen also auch reale Werte dar".
Die Aufstieg Prokons war rasant:
Das Unternehmen betreibt nach eigenen Angaben 38 Windparks mit 266 Mühlen, hat sich bei einem Hersteller von Sprit aus Rapsöl eingekauft, versucht sich in Biomasse. Das Anlagemodell: Investoren zeichnen Genussrechte einer Prokon-Gesellschaft, die ihrerseits Kredite an andere Firmen der Gruppe vergibt. Von den neun bis 15 Prozent Zinsen, die dafür berechnet werden, reicht Prokon derzeit acht Prozent an die Inhaber der Genussrechte weiter. Nach drei Jahren können diese ihre Papiere an Prokon verkaufen - sofern sie liquide ist.
Beim Ökoenergie-Experten Prokon bestehen nach Recherchen des Wirtschaftsmagazins Capital Zweifel an der Nachhaltigkeit des Geschäftsmodells: Große Teile der zuletzt ausgewiesenen Gewinne des größten deutschen Anbieters ökologischer Geldanlagen stammen aus außerordentlichen Erträgen sowie Binnengeschäften. Das vor allem in Windkraftanlagen engagierte Unternehmen bewirbt mit einem zweistelligen Millionenaufwand pro Jahr seine 2003 erstmals platzierten Genussrechte. Anlegern wird eine Verzinsung von acht Prozent pro Jahr in Aussicht gestellt. Insgesamt hat Prokon bei knapp 50.000 Investoren mehr als 860 Mio. Euro eingesammelt und erwirtschaftet knapp eine 500 Mio. Euro Umsatz pro Jahr.
Vordergründig sehen die Geschäftszahlen gut aus: 66,6 Mio. Euro wiesen die Prokon-Firmen 2010 als operatives Betriebsergebnis aus, die seit vergangener Woche vorliegenden Zahlen für 2011 beziffern das Ergebnis auf 83,1 Mio. Euro. In einem von Capital in Auftrag gegebenen Gutachten zum Geschäftsbericht 2010 der Gruppe kommt Michael Olbrich, Professor am Institut für Wirtschaftsprüfung der Universität des Saarlandes, zu einem vernichtenden Urteil: Er hege "Zweifel, dass es sich bei der Prokon um ein seriöses Unternehmen handelt".
Bislang hat Firmenchef Carsten Rodbertus den Inhabern von Prokon-Genussrechten stets pünktlich ihre Zinsen gezahlt - obwohl der Betrieb von Windrädern und die Herstellung von Biokraftstoff nicht annähernd die Summen dafür einspielt.
"Unseres Erachtens gelingt es der Prokon nicht, nachzuweisen, dass die Verzinsung des Genussrechtskapitals in Höhe von derzeit acht Prozent operativ erwirtschaftet wird", so Olbrich. Prokon hält in einer schriftlichen Stellungnahme dagegen. Würden unter dem Begriff "operativ" nur "die reinen Erträge aus dem Stromverkauf verstanden, so ist diese Betrachtung (...) falsch".
Im Klartext: Operativ ist bei Prokon vieles. Das Unternehmen macht keinen Hehl daraus, wie wichtig die hausinternen Geschäfte für den bilanziellen Erfolg sind. "Die Ertragslage 2011 wird deutlich dadurch beeinflusst werden, in welchem Umfang von der Prokon Energiesysteme GmbH Windparks fertig- beziehungsweise teilfertiggestellt werden und gewinnbringend (...) an die Prokon Wind GmbH veräußert werden können", heißt es im Geschäftsbericht 2010.
Worauf der Text Bezug nimmt:
Prokon Wind beauftragt die Schwesterfirma Prokon Energiesysteme, mit dem Geld der Anleger Windräder zu errichten. Sobald eines intern abgeliefert wird, wird es mit einem Schlag wertvoller. Denn statt es zu Herstellungskosten zu bilanzieren, wird es unternehmensintern zu einem höheren Wert als den reinen Herstellungskosten aktiviert. Der Effekt: Die neu zufließenden Mittel der Investoren werden gewinnwirksam, bevor sich das Windrad auch nur einmal gedreht hat. Prokon hält dieses Vorgehen für üblich, die Entwicklung und der Bau von Windparkprojekten würden "zu drittvergleichbaren Konditionen" erfolgen. Die Bilanzpositionen seien vom Wirtschaftsprüfer testiert, "stellen also auch reale Werte dar".
Die Aufstieg Prokons war rasant:
Das Unternehmen betreibt nach eigenen Angaben 38 Windparks mit 266 Mühlen, hat sich bei einem Hersteller von Sprit aus Rapsöl eingekauft, versucht sich in Biomasse. Das Anlagemodell: Investoren zeichnen Genussrechte einer Prokon-Gesellschaft, die ihrerseits Kredite an andere Firmen der Gruppe vergibt. Von den neun bis 15 Prozent Zinsen, die dafür berechnet werden, reicht Prokon derzeit acht Prozent an die Inhaber der Genussrechte weiter. Nach drei Jahren können diese ihre Papiere an Prokon verkaufen - sofern sie liquide ist.
Oberlandesgericht verurteilt POKON Unternehmensgruppe
Prospekt enthält irreführende Werbeangaben - CLLB Rechtsanwälte prüfen Anlegeransprüche
Das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht hat die im Bereich regenerativer Energien tätige POKON Unternehmensgruppe wegen irreführender Werbeangaben in ihrem Prospekt verurteilt. "Anleger, die sich über die vermeintliche Sicherheit der Geldanlage getäuscht sehen, sollten das Urteil zum Anlass nehmen und etwaige Kündigungs- und Schadensersatzansprüche und damit verbundene Möglichkeiten, die Anlage rückabzuwickeln, von einem spezialisierten Rechtsanwalt überprüfen lassen", meint Rechtsanwalt Franz Braun, Partner in der auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei CLLB Rechtsanwälte.
Nach Angaben des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts enthält der PROKON-Prospekt (Kurzprospekt und Flyer) irreführende Werbeaussagen zur vermeintlichen Sicherheit und zur angeblichen "maximalen Flexibilität" der Geldanlage. Das beklagte Unternehmen der PROKON-Unternehmensgruppe bewirbt sogenannte Genussrechte als Geldanlage. Verbraucher können Werbeaussagen in dem Kurzprospekt und Flyer jedoch so verstehen, als sei die Anlage in die Genussrechte eine ebenso sichere Geldanlage wie auf einem Sparbuch und als investiere der Erwerber von Genussrechten direkt in Windenergieanlagen, woraus sich eine Absicherung der Anleger durch die Anlage in Sachwerten ergebe. Das Unternehmen wirbt auch mit der "maximalen Flexibilität" der Geldanlage. Das Oberlandesgericht hat nun entschieden, dass die beanstandeten Werbeaussagen nicht weiter verwendet werden dürfen. Die Werbeaussagen seien unzutreffend und damit unlautere Werbung.
Aus der Begründung des Urteils: Die Anlage des Geldes in Genussrechten stellt keine ebenso sichere Geldanlage wie die Geldanlage bei einer Bank auf einem hergebrachten Sparbuch dar. Im Fall einer Insolvenz des Unternehmens haben die Erwerber der Genussrechte keine gesetzliche Sicherung ihrer Einlagen. Für Sparguthaben bei einer Bank besteht demgegenüber im Fall einer Bankeninsolvenz ein Anspruch auf Einlagensicherung bis zu einem Wert von 100.000 Euro pro Sparer. Auch werde das Kapital, das durch die Vergabe von Genussrechten eingesammelt wird, keineswegs unmittelbar in den Auf- und Ausbau von Windparks gesteckt. Das beklagte Unternehmen selbst besitze weder Windkraftanlagen noch betreibe es sie. Es vergebe vielmehr Darlehen an andere Unternehmen der PROKON-Gruppe für deren Investitionen und erwerbe verzinsliche Darlehensrückzahlungsansprüche. Die Werthaltigkeit der Darlehensrückzahlungsansprüche nebst Verzinsung steige und falle mit der Geldwertstabilität. Auch die Zusage eines Höchstmaßes an Flexibilität treffe nicht zu. Sie sei das Versprechen einer denkbar kurzfristigen und einfachen Möglichkeit zur Wiederauflösung der Geldanlage. Dies treffe auf die von PROKON ausgegebenen Genussrechte bei Weitem nicht zu. Die Kündigung der Anleihe sei grundsätzlich frühestens nach Ablauf von drei Kalenderjahren zulässig und dies nur unter eingeschränkten Voraussetzungen. Eine reguläre Kündigungsmöglichkeit bestehe erst ab fünf Kalenderjahren mit einer Kündigungsfrist von einem halben Jahr.
"Obwohl das Urteil nicht unmittelbar zu etwaigen Anlegeransprüchen Stellung nimmt, können sich aus den recht eindeutigen, gerichtlichen Feststellungen nach meiner Einschätzung im Einzelfall für Anleger, die eine sichere Anlage tätigen wollten und die sich nun von ihrer Investition trennen möchten, durchaus realistische Ansatzpunkte für eine etwaige Rückabwicklung ergeben" meint Rechtsanwalt Franz Braun von CLLB.
RA Franz Braun - CLLB Rechtsanwälte
Liebigstrasse 21
80538 München
Fon: 089/ 552 999 50
Fax: 089/552 999 90
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Web: www.cllb.de
Das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht hat die im Bereich regenerativer Energien tätige POKON Unternehmensgruppe wegen irreführender Werbeangaben in ihrem Prospekt verurteilt. "Anleger, die sich über die vermeintliche Sicherheit der Geldanlage getäuscht sehen, sollten das Urteil zum Anlass nehmen und etwaige Kündigungs- und Schadensersatzansprüche und damit verbundene Möglichkeiten, die Anlage rückabzuwickeln, von einem spezialisierten Rechtsanwalt überprüfen lassen", meint Rechtsanwalt Franz Braun, Partner in der auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei CLLB Rechtsanwälte.
Nach Angaben des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts enthält der PROKON-Prospekt (Kurzprospekt und Flyer) irreführende Werbeaussagen zur vermeintlichen Sicherheit und zur angeblichen "maximalen Flexibilität" der Geldanlage. Das beklagte Unternehmen der PROKON-Unternehmensgruppe bewirbt sogenannte Genussrechte als Geldanlage. Verbraucher können Werbeaussagen in dem Kurzprospekt und Flyer jedoch so verstehen, als sei die Anlage in die Genussrechte eine ebenso sichere Geldanlage wie auf einem Sparbuch und als investiere der Erwerber von Genussrechten direkt in Windenergieanlagen, woraus sich eine Absicherung der Anleger durch die Anlage in Sachwerten ergebe. Das Unternehmen wirbt auch mit der "maximalen Flexibilität" der Geldanlage. Das Oberlandesgericht hat nun entschieden, dass die beanstandeten Werbeaussagen nicht weiter verwendet werden dürfen. Die Werbeaussagen seien unzutreffend und damit unlautere Werbung.
Aus der Begründung des Urteils: Die Anlage des Geldes in Genussrechten stellt keine ebenso sichere Geldanlage wie die Geldanlage bei einer Bank auf einem hergebrachten Sparbuch dar. Im Fall einer Insolvenz des Unternehmens haben die Erwerber der Genussrechte keine gesetzliche Sicherung ihrer Einlagen. Für Sparguthaben bei einer Bank besteht demgegenüber im Fall einer Bankeninsolvenz ein Anspruch auf Einlagensicherung bis zu einem Wert von 100.000 Euro pro Sparer. Auch werde das Kapital, das durch die Vergabe von Genussrechten eingesammelt wird, keineswegs unmittelbar in den Auf- und Ausbau von Windparks gesteckt. Das beklagte Unternehmen selbst besitze weder Windkraftanlagen noch betreibe es sie. Es vergebe vielmehr Darlehen an andere Unternehmen der PROKON-Gruppe für deren Investitionen und erwerbe verzinsliche Darlehensrückzahlungsansprüche. Die Werthaltigkeit der Darlehensrückzahlungsansprüche nebst Verzinsung steige und falle mit der Geldwertstabilität. Auch die Zusage eines Höchstmaßes an Flexibilität treffe nicht zu. Sie sei das Versprechen einer denkbar kurzfristigen und einfachen Möglichkeit zur Wiederauflösung der Geldanlage. Dies treffe auf die von PROKON ausgegebenen Genussrechte bei Weitem nicht zu. Die Kündigung der Anleihe sei grundsätzlich frühestens nach Ablauf von drei Kalenderjahren zulässig und dies nur unter eingeschränkten Voraussetzungen. Eine reguläre Kündigungsmöglichkeit bestehe erst ab fünf Kalenderjahren mit einer Kündigungsfrist von einem halben Jahr.
"Obwohl das Urteil nicht unmittelbar zu etwaigen Anlegeransprüchen Stellung nimmt, können sich aus den recht eindeutigen, gerichtlichen Feststellungen nach meiner Einschätzung im Einzelfall für Anleger, die eine sichere Anlage tätigen wollten und die sich nun von ihrer Investition trennen möchten, durchaus realistische Ansatzpunkte für eine etwaige Rückabwicklung ergeben" meint Rechtsanwalt Franz Braun von CLLB.
RA Franz Braun - CLLB Rechtsanwälte
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Das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht (OLG) hat einer Klage der Verbraucherzentrale Hamburg gegen ein Unternehmen der Itzehoer Prokon-Gruppe wegen unlauterer Werbung stattgegeben. Die Gruppe plant und betreibt Projekte im Bereich der erneuerbaren Energien und finanziert diese über die Ausgabe von Genussrechten. Die besagte Tochterfirma Prokon Projektierungs- und Betriebsführungsgesellschaft für regenerative Energiesysteme bewirbt die Genussrechte als Geldanlage.
Prokon als Paradebeispiel
Laut OLG können Verbraucher Werbeaussagen in dem Kurzprospekt und Flyer so verstehen, als sei die Anlage eine ebenso sichere Geldanlage wie ein Sparbuch. Das Urteil stammt vom 5. September 2012 (Az 6 U 14/11).
Das Unternehmen hatte bundesweit mit Plakaten, Postwurfsendungen und Kurzprospekten für eine Anlage in Prokon-Genussrechten geworben. Der Slogan "Rentabel, flexibel, einfach" in der Werbung richtete sich "an alle Sparfüchse". Laut der Verbraucherzentrale Hamburg hatte das Unternehmen in der Werbung eine Verzinsung von acht Prozent pro Jahr versprochen, einen einfachen Abschluss und eine maximalflexible Anlage.
Man erwerbe eine "Geldanlage, die Sicherheit und Stabilität bietet". Genussrechte seien "die Alternative zur Bank oder Lebensversicherung" und so etwas wie ein "grünes Sparbuch". Gabriele Schmitz von der Verbraucherzentrale Hamburg: "Die Werbung hat nicht auf die erheblichen Risiken einer Anlage in Genussrechten hingewiesen. Zudem suggerierte sie dem Anleger, Eigentümer der Prokon-Windkraftwerke zu sein. Das stimmt jedoch nicht, der Investor ist nur der Geldgeber
Prokon als Paradebeispiel
Laut OLG können Verbraucher Werbeaussagen in dem Kurzprospekt und Flyer so verstehen, als sei die Anlage eine ebenso sichere Geldanlage wie ein Sparbuch. Das Urteil stammt vom 5. September 2012 (Az 6 U 14/11).
Das Unternehmen hatte bundesweit mit Plakaten, Postwurfsendungen und Kurzprospekten für eine Anlage in Prokon-Genussrechten geworben. Der Slogan "Rentabel, flexibel, einfach" in der Werbung richtete sich "an alle Sparfüchse". Laut der Verbraucherzentrale Hamburg hatte das Unternehmen in der Werbung eine Verzinsung von acht Prozent pro Jahr versprochen, einen einfachen Abschluss und eine maximalflexible Anlage.
Man erwerbe eine "Geldanlage, die Sicherheit und Stabilität bietet". Genussrechte seien "die Alternative zur Bank oder Lebensversicherung" und so etwas wie ein "grünes Sparbuch". Gabriele Schmitz von der Verbraucherzentrale Hamburg: "Die Werbung hat nicht auf die erheblichen Risiken einer Anlage in Genussrechten hingewiesen. Zudem suggerierte sie dem Anleger, Eigentümer der Prokon-Windkraftwerke zu sein. Das stimmt jedoch nicht, der Investor ist nur der Geldgeber
Prokon schüttet viel aus, verdient aber weniger
Prokon schüttete zuletzt pro Jahr acht Prozent Zinsen an seine Anleger aus. Dabei verdient die Unternehmensgruppe so viel Geld gar nicht.
Um die 100 Anleger sind ins Meridien-Hotel in Stuttgart gekommen, Mitarbeiter müssen noch Stühle herankarren. Mit einem so hohen Andrang hat Rüdiger Gronau, der Vertriebschef des Windparkbetreibers Prokon, nicht gerechnet. Die Gruppe hat mächtig Erfolg.
Prokon hat mit Genussrechten bei etwa 60.000 Anlegern über eine Milliarde Euro eingesammelt. Seit Jahren schüttet das Unternehmen verlässlich acht Prozent Zinsen pro Jahr aus. Ein Genussrecht ist vergleichbar mit einer Anleihe. Der Anleger leiht einem Unternehmen Geld und bekommt dafür einen festen Zins. Prokon verspricht etwa mindestens sechs Prozent.
Gar nicht übertrieben viel, meint Gronau. Josef Ackermann hätte für die Deutsche Bank sogar 25 Prozent Rendite gefordert. „Der Unterschied ist lediglich, dass wir das Geld an Sie ausschütten“, rattert er herunter. Das kommt an bei den Zuhörern. Als Gronaus Kollege dann noch ergänzt, dass es quasi unmöglich sei, dass Anleger ihren kompletten Einsatz verlieren, nicken viele. „Wir dürfen Ihnen das zwar nicht schriftlich geben. Aber wir wüssten nicht, wie wir das gesamte Kapital dahinwirtschaften könnten“, sagt der Mann.
Zahlen gibt es an diesem Abend wenig. Prokon soll über die Jahre 234 Millionen Euro Überschuss erwirtschaftet und davon 214 Millionen Euro an die Anleger ausgezahlt haben. Die restlichen 20 Millionen seien in die Reserven gewandert, um „Zinszahlungen stabil zu halten“.
Nicht blenden lassen
Doch Anleger sollten sich von derlei Gerede nicht blenden lassen. Die Gruppe, die ständig neue Anlegergelder einsammelt, hat zuletzt mit Wind, Holz und Pflanzenöl weniger verdient, als sie an Anleger im gleichen Zeitraum ausgeschüttet hat.
Laut Prokon lag der „Jahresüberschuss aus dem die Auszahlungen an die Anleger“ zu leisten sind, im Jahr 2011 bei 57,5 Millionen Euro. Davon gingen 48,2 Millionen an Anleger. Tatsächlich hat Prokon in den Segmenten Wind, Biosprit und Biomasse in Summe aber nur einen Überschuss von 44,2 Millionen Euro verdient.
Um auf den Jahresüberschuss in Höhe von 57,5 Millionen Euro, aus dem die Anleger bedient werden, zu kommen, addiert Prokon zu den 42,7 Millionen Euro, die man mit Windenergie verdiente, Zinseinnahmen von 14,8 Millionen Euro hinzu. Letztere kommen aus den Sparten „Biogene Kraftstoffe“ (Biodieselhersteller Bio- Ölwerk Magdeburg) und „Biomasse“, die vom Windbereich Kredite und Kapital bekommen haben. Doch diese Zinszahlungen stellen keine wirkliche Einnahme dar. Das Geld wandert nur von einem Prokon-Geschäftsbereich zum anderen.
Doch es kommt noch dicker: 2012 scheint nicht mal mehr Prokons Rechnung aufzugehen. Mit Wind und Zinsen verdienten die Itzehoer laut eigenen Angaben in den ersten neun Monaten 24 Millionen Euro. Insgesamt machte die Gruppe sogar einen Verlust von 2,1 Millionen Euro. Dennoch zahlte sie 52,6 Millionen Euro Zinsen an die Anleger aus.
Prokon erklärt, dass die Einnahmen im vierten Quartal aufgrund besserer Windverhältnisse noch mal „deutlich zugenommen haben“. Zudem verweist Prokon auf stille Reserven über 30 Millionen Euro, die sich etwa aus der Differenz zwischen dem in der Bilanz angegebenen Wert und dem tatsächlichen Wert der Windräder ergeben sollen. „Man muss wissen, dass in einer Bilanz nicht alles zu sehen ist, was man im Portemonnaie hat“, umschreibt Gronau das Phänomen mit den Reserven.
Die stille Reserve stellt in der Tat eine Sicherheit für Anleger dar. Doch die Zinsen können mit ihr erst mal nicht gezahlt werden. Erst wenn Reserven verwertet, also etwa Windräder verkauft wurden, kommt hierdurch Bargeld in die Prokon-Kasse. Prokon erklärt hierzu: „Es ist richtig, dass stille Reserven eigentlich erst mit dem Verkauf der Windparks liquiditätswirksam werden.“ Als Teil des Anlagevermögens stellten sie aber auch so einen Gegenwert für die eingezahlten Genussrechte dar.
Doch das löst nicht das grundlegende Problem, dass die Prokon-Gruppe aktuell mehr auszahlt, als sie verdient. Darüber hinaus ist fraglich, ob Prokons in der Bilanz angegebene Werte realistisch sind:
Laut Homepage hat der noch nicht gebaute Windpark Freesenheede einen Verkehrswert von etwa 2,6 Millionen Euro. Der Park soll ab 2014 in Betrieb genommen werden. Doch das scheint unwahrscheinlich. Die Samtgemeinde Barnstorf, zu der Freesenheede gehört, wird zwar weitere Flächen für Windparks ausweisen, aber gerade in Freesenheede, wo Prokon bereits Land gepachtet hat, „wird das wohl nicht möglich sein“, sagt Bürgermeister Jürgen Lübbers. Zum einen aus Naturschutzgründen. „Zum anderen kann dort der Mindestabstand zu anderen Windparks nicht eingehalten werden.“
Ebenfalls fraglich ist, ob Prokon in Ovelgönne je wie geplant zwei Windparks in Betrieb nehmen kann. Zwischen der Gemeinde Ovelgönne und dem Landkreis Wesermarsch tobt seit Jahren ein Streit darüber, wo in der Gemeinde Windparkflächen auszuweisen sind. Der Landkreis bevorzugt die Fläche, auf der sich Prokon Grundstücke gesichert hat, die Gemeinde will woanders bauen lassen.
Prokon erklärt hierzu: „Speziell in Freesenheede und Ovelgönne ist uns die ablehnende Haltung einzelner Amtsträger bekannt.“ Derzeit ginge man aber davon aus, „die Projekte realisieren zu können“.
Wie viel Genussrechtskapital Prokon bereits in das Ovelgönne-Projekt gesteckt hat, ist unklar. Ende November 2011 schrieb Prokon im Internet, es seien 5,3 Millionen Euro gewesen. Mitte 2012 sind es dann angeblich nur noch 1,8 Millionen Euro.
Weit hinter dem Expansionsplan
Prokon geht in einer Stellungnahme auf diesen Widerspruch nicht konkret ein und sagt, dass es je nach Planungsstand zu unterschiedlichen Bewertungen kommen könne. Das erklärt aber nicht, warum das angeblich bereits investierte Anlegergeld in sieben Monaten von 5,3 Millionen auf 1,8 Millionen Euro geschrumpft sein soll.
Hinzu kommt: Prokon liegt weit hinter dem Expansionsplan. In den vergangenen zwei Jahren sollten in Deutschland etwa 26 neue Anlagen in Betrieb gehen. Tatsächlich waren es 15. Kein einziges Rad, das Ende 2010 noch für 2012 geplant war, nahm den Betrieb auf. In Polen sollten sich 78 neue Windräder drehen, ans Netz gingen aber nur 23.
Prokon verweist auf die Unwägbarkeiten der Planungsphase eines Windparks und erklärt, dass im Gegenzug „Investitionen in den Bereichen Biomasse und Biogene Kraftstoffe vorgezogen“ sowie Bankdarlehen in Höhe von 90 Millionen Euro abgelöst worden seien.
Aber: Wenn sich Projekte verzögern, ist das ein ernstes Problem für Gesellschaft und Anleger. Jeder Park, in dem sich kein Rad dreht, bindet Millionen Genussrechtskapital, bringt aber kein Geld. Zinsen für die Anleger werden aber trotzdem fällig.
* WiWo
Prokon schüttete zuletzt pro Jahr acht Prozent Zinsen an seine Anleger aus. Dabei verdient die Unternehmensgruppe so viel Geld gar nicht.
Um die 100 Anleger sind ins Meridien-Hotel in Stuttgart gekommen, Mitarbeiter müssen noch Stühle herankarren. Mit einem so hohen Andrang hat Rüdiger Gronau, der Vertriebschef des Windparkbetreibers Prokon, nicht gerechnet. Die Gruppe hat mächtig Erfolg.
Prokon hat mit Genussrechten bei etwa 60.000 Anlegern über eine Milliarde Euro eingesammelt. Seit Jahren schüttet das Unternehmen verlässlich acht Prozent Zinsen pro Jahr aus. Ein Genussrecht ist vergleichbar mit einer Anleihe. Der Anleger leiht einem Unternehmen Geld und bekommt dafür einen festen Zins. Prokon verspricht etwa mindestens sechs Prozent.
Gar nicht übertrieben viel, meint Gronau. Josef Ackermann hätte für die Deutsche Bank sogar 25 Prozent Rendite gefordert. „Der Unterschied ist lediglich, dass wir das Geld an Sie ausschütten“, rattert er herunter. Das kommt an bei den Zuhörern. Als Gronaus Kollege dann noch ergänzt, dass es quasi unmöglich sei, dass Anleger ihren kompletten Einsatz verlieren, nicken viele. „Wir dürfen Ihnen das zwar nicht schriftlich geben. Aber wir wüssten nicht, wie wir das gesamte Kapital dahinwirtschaften könnten“, sagt der Mann.
Zahlen gibt es an diesem Abend wenig. Prokon soll über die Jahre 234 Millionen Euro Überschuss erwirtschaftet und davon 214 Millionen Euro an die Anleger ausgezahlt haben. Die restlichen 20 Millionen seien in die Reserven gewandert, um „Zinszahlungen stabil zu halten“.
Nicht blenden lassen
Doch Anleger sollten sich von derlei Gerede nicht blenden lassen. Die Gruppe, die ständig neue Anlegergelder einsammelt, hat zuletzt mit Wind, Holz und Pflanzenöl weniger verdient, als sie an Anleger im gleichen Zeitraum ausgeschüttet hat.
Laut Prokon lag der „Jahresüberschuss aus dem die Auszahlungen an die Anleger“ zu leisten sind, im Jahr 2011 bei 57,5 Millionen Euro. Davon gingen 48,2 Millionen an Anleger. Tatsächlich hat Prokon in den Segmenten Wind, Biosprit und Biomasse in Summe aber nur einen Überschuss von 44,2 Millionen Euro verdient.
Um auf den Jahresüberschuss in Höhe von 57,5 Millionen Euro, aus dem die Anleger bedient werden, zu kommen, addiert Prokon zu den 42,7 Millionen Euro, die man mit Windenergie verdiente, Zinseinnahmen von 14,8 Millionen Euro hinzu. Letztere kommen aus den Sparten „Biogene Kraftstoffe“ (Biodieselhersteller Bio- Ölwerk Magdeburg) und „Biomasse“, die vom Windbereich Kredite und Kapital bekommen haben. Doch diese Zinszahlungen stellen keine wirkliche Einnahme dar. Das Geld wandert nur von einem Prokon-Geschäftsbereich zum anderen.
Doch es kommt noch dicker: 2012 scheint nicht mal mehr Prokons Rechnung aufzugehen. Mit Wind und Zinsen verdienten die Itzehoer laut eigenen Angaben in den ersten neun Monaten 24 Millionen Euro. Insgesamt machte die Gruppe sogar einen Verlust von 2,1 Millionen Euro. Dennoch zahlte sie 52,6 Millionen Euro Zinsen an die Anleger aus.
Prokon erklärt, dass die Einnahmen im vierten Quartal aufgrund besserer Windverhältnisse noch mal „deutlich zugenommen haben“. Zudem verweist Prokon auf stille Reserven über 30 Millionen Euro, die sich etwa aus der Differenz zwischen dem in der Bilanz angegebenen Wert und dem tatsächlichen Wert der Windräder ergeben sollen. „Man muss wissen, dass in einer Bilanz nicht alles zu sehen ist, was man im Portemonnaie hat“, umschreibt Gronau das Phänomen mit den Reserven.
Die stille Reserve stellt in der Tat eine Sicherheit für Anleger dar. Doch die Zinsen können mit ihr erst mal nicht gezahlt werden. Erst wenn Reserven verwertet, also etwa Windräder verkauft wurden, kommt hierdurch Bargeld in die Prokon-Kasse. Prokon erklärt hierzu: „Es ist richtig, dass stille Reserven eigentlich erst mit dem Verkauf der Windparks liquiditätswirksam werden.“ Als Teil des Anlagevermögens stellten sie aber auch so einen Gegenwert für die eingezahlten Genussrechte dar.
Doch das löst nicht das grundlegende Problem, dass die Prokon-Gruppe aktuell mehr auszahlt, als sie verdient. Darüber hinaus ist fraglich, ob Prokons in der Bilanz angegebene Werte realistisch sind:
Laut Homepage hat der noch nicht gebaute Windpark Freesenheede einen Verkehrswert von etwa 2,6 Millionen Euro. Der Park soll ab 2014 in Betrieb genommen werden. Doch das scheint unwahrscheinlich. Die Samtgemeinde Barnstorf, zu der Freesenheede gehört, wird zwar weitere Flächen für Windparks ausweisen, aber gerade in Freesenheede, wo Prokon bereits Land gepachtet hat, „wird das wohl nicht möglich sein“, sagt Bürgermeister Jürgen Lübbers. Zum einen aus Naturschutzgründen. „Zum anderen kann dort der Mindestabstand zu anderen Windparks nicht eingehalten werden.“
Ebenfalls fraglich ist, ob Prokon in Ovelgönne je wie geplant zwei Windparks in Betrieb nehmen kann. Zwischen der Gemeinde Ovelgönne und dem Landkreis Wesermarsch tobt seit Jahren ein Streit darüber, wo in der Gemeinde Windparkflächen auszuweisen sind. Der Landkreis bevorzugt die Fläche, auf der sich Prokon Grundstücke gesichert hat, die Gemeinde will woanders bauen lassen.
Prokon erklärt hierzu: „Speziell in Freesenheede und Ovelgönne ist uns die ablehnende Haltung einzelner Amtsträger bekannt.“ Derzeit ginge man aber davon aus, „die Projekte realisieren zu können“.
Wie viel Genussrechtskapital Prokon bereits in das Ovelgönne-Projekt gesteckt hat, ist unklar. Ende November 2011 schrieb Prokon im Internet, es seien 5,3 Millionen Euro gewesen. Mitte 2012 sind es dann angeblich nur noch 1,8 Millionen Euro.
Weit hinter dem Expansionsplan
Prokon geht in einer Stellungnahme auf diesen Widerspruch nicht konkret ein und sagt, dass es je nach Planungsstand zu unterschiedlichen Bewertungen kommen könne. Das erklärt aber nicht, warum das angeblich bereits investierte Anlegergeld in sieben Monaten von 5,3 Millionen auf 1,8 Millionen Euro geschrumpft sein soll.
Hinzu kommt: Prokon liegt weit hinter dem Expansionsplan. In den vergangenen zwei Jahren sollten in Deutschland etwa 26 neue Anlagen in Betrieb gehen. Tatsächlich waren es 15. Kein einziges Rad, das Ende 2010 noch für 2012 geplant war, nahm den Betrieb auf. In Polen sollten sich 78 neue Windräder drehen, ans Netz gingen aber nur 23.
Prokon verweist auf die Unwägbarkeiten der Planungsphase eines Windparks und erklärt, dass im Gegenzug „Investitionen in den Bereichen Biomasse und Biogene Kraftstoffe vorgezogen“ sowie Bankdarlehen in Höhe von 90 Millionen Euro abgelöst worden seien.
Aber: Wenn sich Projekte verzögern, ist das ein ernstes Problem für Gesellschaft und Anleger. Jeder Park, in dem sich kein Rad dreht, bindet Millionen Genussrechtskapital, bringt aber kein Geld. Zinsen für die Anleger werden aber trotzdem fällig.
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