99.Downloads und Opendownload: Doppelt abgezockt durch Adresshandel
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99.Downloads und Opendownload: Doppelt abgezockt durch Adresshandel

Die Berliner Schülerin Silke Gliese (20, Foto) war weder auf der Internetseite 99downloads aus Hamburg noch auf der Seite Opendownload aus Mannheim (Baden-Württemberg), auf denen man eigentlich Kostenlosprogramme für eine Jahresgebühr von 60 oder 96 Euro herunterladen kann. Dennoch verlangen die Betreiber über ihre Anwälte Sven Schulze (99.downloads, Liebestest) und Olaf Wolfgang Tank (opendownload, Win-Loads, Redcio OHG, vormals Gebrüder Schmidtlein) die jeweilige Abogebühr plus 44 Euro pro Anwalt.
Silke Gliese fragt: "Wie kommen die Inkassoanwälte an meine Adresse?"
Die Antwort findet GoMoPa bei der Schwerpunktstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main in Hessen. Dort laufen alle Anzeigen gegen Kostenlosfallen im Internet ein. Das Anzeigenaufkommen hat sich seit dem Vorjahr nicht nur verzweieinhalbfacht. Der Staatsanwaltschaft fiel dabei noch etwas inhaltlich Neues auf. Pressesprecherin
der Staatsanwaltschaft Doris Möller-Scheu sagte GoMoPa: "Waren es 2008 noch 6.000 Betrugsanzeigen, sind es inzwischen 15.000. Dabei fiel uns auf, dass sehr viele Anzeigen glaubhaft versicherten, nie auf einer der Abofallenseite gewesen zu sein."
Wie kommen die Betreiber und ihre Anwälte an die Kundendaten?
Staatsanwältin Möller-Scheu: "Wir haben den dringenden Verdacht, dass Daten von Surfern durch Tricks erlangt und dann unberechtigterweise weitergegeben worden sind. Im Fall der doppelten Inkassopost haben die Inkassoanwälte oder die dazugehörenden Firmen offenbar dieselbe Adressendatei gekauft."
Die Frankfurter Staatsanwaltschaft hat am 17. März 2009 in Frankfurt und Umgebung zehn Objekte und Wohnungen der Abofallenbetreiber Michael Burat und Villiam und Robert Adamca durchsucht und Unterlagen beschlagnahmt. Auf der Seite My-download.de verlangte Villiam Adamca 96 Euro Jahresgebühr für nichts. Möller-Scheu: "Ergebnisse liegen noch nicht vor."
Um in großem Stil an Adressdaten für ihre Inkassoanwälte zu gelangen, werben die Abofallenseitenbetreiber für ein Taschengeld bedürftigen Frauen und Männer als Lockvögel an. Diese melden beinahe jeden Tag auf ihre Namen zu den meistgesuchten Begriffen neutrale Seiten im Internet und schalten bei der Suchmaschine Google bezahlte Anzeigen.
Über Adsense bzw. Adwords landen diese Ergebnisse, zum Beispiel Hausaufgaben-Land.com, stets auf den ersten bezahlten Eintrag und lassen bei den beliebtesten Begriffen viele Millionen Links hinter sich.
GoMoPa machte den Test und gab in Google-Suchmaske den Begriff Openoffice ein. Ein kostenloses Schreibprogramm. Google zeigte 29 Millionen Links an. GoMoPa testete die Anzeigen 1 bis 5 von den 29 Millionen Links. Das Ergebnis war erschreckend. Alle führten zuerst auf eine neutrale Seite. Klickt man dort auf den Button Download, wird man zu einer Abzock-Falle umgeleitet. Gibt man da seine Adresse ein, hat man in den nächsten Tagen prompt eine Mahnung über eine saftige Jahresgebühr im Briefkasten.
Behörden und Verbraucherverbände raten einhellig: Niemals zahlen! Sollte gar ein Gerichtlicher Mahnbescheid kommen, innerhalb von 14 Tagen widersprechen.
Link zum Thema
Über die Ableger und Verflechtungen zu 99downloads.de der Belleros Premium Media Ltd.
Musterwiderspruch gegen Internet-Abofallen
Musterwiderspruch
Strafanzeige bei der Polizei
Anzeigen wegen arglistiger Täuschung und Betruges nehmen alle Polizeiwachen entgegen. Im Internet unter: Internetwachen der Polizei.
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Belleros Premium Media Ltd. - Hamburg
Das Landeskriminalamt für Computerkriminalität und Urheberrechtsverletzungen und die
Staatsanwaltschaft Hamburg haben kürzlich Haftbefehle gegen verschiedene Firmenbesitzer erlassen und vollstreckt.
Die Verbraucherzentrale rät Betroffenen, sich zu wehren und vor allem nicht zu zahlen!
Die Verbraucherzentrale NRW warnt alle Verbraucher vor der Firma Belleros Premium Media Ltd. aus Hamburg, die derzeit Rechnungen verschicken und zu einer schnellen Bezahlung auffordern. Wenn die Forderung nicht gezahlt wird, so drohen die Abzocker mit einer Betrugs-Anzeige.
Verbraucher können sich gegen Internetabzocke wehren
Das Vorgehen der Strafverfolgungsbehörden macht zuversichtlich. Dennoch wird man Internetabzocke nicht ganz verhindern können, aber Verbraucher können sich wehren. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen rät:
1. Nicht einschüchtern lassen, Rechnungen auf keinen Fall zahlen. Sicherheitshalber unberechtigte Forderungen mit Hilfe eines Musterbriefes schriftlich abwehren. Erst reagieren, wenn ein Mahnbescheid vom Gericht zugestellt wird; dann innerhalb von 14 Tagen der Geldforderung auf dem beigefügten Widerspruchsformular offiziell widersprechen.
2. Gegen jeden Betreiber der Internetabzocke Strafanzeige stellen.
3. Außerdem Beschwerde bei der zuständigen Rechtsanwaltskammer über den eintreibenden Anwalt einlegen oder
4. bei dem im Schreiben angegebenen Geldinstitut. Verbraucher sollten zusätzlich an die Bank appellieren, das Konto des Rechtsanwaltes wegen des unseriösen Verhaltens zu kündigen.
5. Über Inkassounternehmen beschweren, am besten beim Präsidenten des zuständigen Amts- oder Landgerichts, bei dem das Unternehmen seinen Sitz hat.
Persönliche Beratung zur Internetabzocke gibt‚s in den örtlichen Beratungsstellen
Das Landeskriminalamt für Computerkriminalität und Urheberrechtsverletzungen und die
Staatsanwaltschaft Hamburg haben kürzlich Haftbefehle gegen verschiedene Firmenbesitzer erlassen und vollstreckt.
Die Verbraucherzentrale rät Betroffenen, sich zu wehren und vor allem nicht zu zahlen!
Die Verbraucherzentrale NRW warnt alle Verbraucher vor der Firma Belleros Premium Media Ltd. aus Hamburg, die derzeit Rechnungen verschicken und zu einer schnellen Bezahlung auffordern. Wenn die Forderung nicht gezahlt wird, so drohen die Abzocker mit einer Betrugs-Anzeige.
Verbraucher können sich gegen Internetabzocke wehren
Das Vorgehen der Strafverfolgungsbehörden macht zuversichtlich. Dennoch wird man Internetabzocke nicht ganz verhindern können, aber Verbraucher können sich wehren. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen rät:
1. Nicht einschüchtern lassen, Rechnungen auf keinen Fall zahlen. Sicherheitshalber unberechtigte Forderungen mit Hilfe eines Musterbriefes schriftlich abwehren. Erst reagieren, wenn ein Mahnbescheid vom Gericht zugestellt wird; dann innerhalb von 14 Tagen der Geldforderung auf dem beigefügten Widerspruchsformular offiziell widersprechen.
2. Gegen jeden Betreiber der Internetabzocke Strafanzeige stellen.
3. Außerdem Beschwerde bei der zuständigen Rechtsanwaltskammer über den eintreibenden Anwalt einlegen oder
4. bei dem im Schreiben angegebenen Geldinstitut. Verbraucher sollten zusätzlich an die Bank appellieren, das Konto des Rechtsanwaltes wegen des unseriösen Verhaltens zu kündigen.
5. Über Inkassounternehmen beschweren, am besten beim Präsidenten des zuständigen Amts- oder Landgerichts, bei dem das Unternehmen seinen Sitz hat.
Persönliche Beratung zur Internetabzocke gibt‚s in den örtlichen Beratungsstellen
Prozess wegen Internetbetrugs in 69 000 Fällen
Informationen aus Datendiebstahl verwendet - Rechtsanwalt schrieb Mahnbriefe
Acht Angeklagte müssen sich vor dem Hamburger Landgericht verantworten. Der Bandenchef soll zwei Millionen Euro eingenommen haben
Die Opfer hatten sich aus Versehen bei der Abzockfirma registriert und wurden dann zur Kasse gebeten
Ausgesprochen raffiniert ging eine aus Lüneburg und Hamburg stammende Bande von jungen Internetbetrügern vor, die sich jetzt vor dem Hamburger Landgericht verantworten muss. Weil einer der acht Angeklagten die Ladung nicht erhalten hatte, konnte der Staatsanwalt erst nicht wie zunächst vorgesehen am Montag die umfangreiche Anklageschrift vortragen, sondern erst gestern. Der Vortrag dauerte dann immerhin gut zwei Stunden lang. Dabei wurden auch Urheber- und Markenrechtsverstöße angeklagt. Mit zwei Callcentern sollen die Angeklagten zudem versucht haben, weiteres Kapital aus Anrufen verärgerter Nutzer zu ziehen.
Mehr als 68 000 Internetnutzer aus Deutschland, Österreich und der Schweiz gingen den Scheinfirmen der Bande auf den Leim, zahlten unter anderem Gebühren für den Download von Gratis-Virenschutzprogrammen oder für die an sich kostenlose Software Adobe Flash Player. Der Zusatz, dass der Download etwas koste, war für die Nutzer nicht erkennbar.
Unter anderem wurden die Kunden der Internetabzocker damit gelockt, sich an Partnerschafts- oder Sextests zu beteiligen. Ein paar Tage später erhielten die Opfer dann eine E-Mail oder einen Brief von der "Belleros Premium Media Limited" mit einer Zahlungsaufforderung über 60 Euro. In dem Schreiben hieß es: "Da Sie nicht von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch gemacht haben, erlauben wir uns die Rechnungsstellung für die bereitgestellte und erbrachte Dienstleistung für die vereinbarte Vertragslaufzeit von 12 Monaten." Wer nicht zahlte, erhielt weitere Mahnbriefe, in denen sich dann die Forderungen erhöhten.
Wurde von den Verbraucherzentralen vor einer der Abzockfirmen gewarnt, gründeten die Chefs schnell eine weitere Firma. Außer in Lüneburg und Hamburg gab es Scheinfirmen in Berlin und London. Besonders dreist: Die Betrugsfirma bot vor Bundestags- und Landtagswahlen Prognosen für den Wahlausgang an. Wer sich einklickte, erhielt die Zahlen der Bundeszentrale für politische Bildung. Später dann natürlich auch noch eine Rechnung.
Über Portale wie "99downloads.de" oder "onlinedownloaden.de"
gerieten die Opfer in die sogenannten Abo-Fallen. Auch Werbung nutzten die Angeklagten. Mit Sekundeneinschaltung auf den Seiten von Google und Yahoo lockten sie die Internetnutzer auf ihre Seiten. Über die Registrierung bei der Anmeldung kamen die Betrüger an die Daten ihrer Opfer. In einem Callcenter in Lüneburg versuchten mehrere Mitarbeiter, ungenaue Anschriften zu vervollständigen.
Wer sich bei den unter anderem im Jahr 2009 eingerichteten Telefonnummern meldete, etwa um sich über ungerechtfertigte Forderungen zu beschweren, soll nach weiteren persönlichen Daten ausgefragt worden sein, so die Anklage. Auf diese Weise sollten Datensätze um Adresse und Telefonnummer erweitert und so wertvoller für einen Weiterverkauf an Datenhändler gemacht werden. Außerdem sollen laut Staatsanwaltschaft Tausende E-Mail-Adressen aus einem spektakulären Datendiebstahl von Rechnern des Drogerie-Riesen Schlecker für die betrügerischen Machenschaften verwandt worden sein. In einer Datenbank einer von den Angeklagten betriebenen Firma sollen sich knapp 420 000 Datensätze befunden haben.
Die "Kunden", die nicht zahlen wollten, erhielten nach kurzer Zeit einen Brief des Hamburger Rechtsanwalts Sven Sch. (36), in denen mit Pfändungen beim Arbeitgeber und mit Schufa-Einträgen gedroht wurde. Viele der so eingeschüchterten Internetnutzer zahlten den geforderten Betrag, um sich Ärger zu ersparen. Die Bande soll so rund 5,3 Millionen Euro eingenommen haben.
Die Chefs der betrügerischen Firmen kassierten dabei kräftig ab, In die Taschen von David S. (28), der die Bande hierarchisch geführt haben soll, flossen mehr als zwei Millionen Euro. Sein Kompagnon Sascha Sch. (31) soll etwa 550 000 Euro kassiert haben. Der Hamburger Rechtsanwalt Sven Sch. bekam elf bis 30 Euro pro Mahnschreiben. Er soll rund 400 000 Euro eingestrichen haben. Der Prozess wird fortgesetzt, das Urteil soll im Januar gesprochen werden.
* Welt
Acht Angeklagte müssen sich vor dem Hamburger Landgericht verantworten. Der Bandenchef soll zwei Millionen Euro eingenommen haben
Die Opfer hatten sich aus Versehen bei der Abzockfirma registriert und wurden dann zur Kasse gebeten
Ausgesprochen raffiniert ging eine aus Lüneburg und Hamburg stammende Bande von jungen Internetbetrügern vor, die sich jetzt vor dem Hamburger Landgericht verantworten muss. Weil einer der acht Angeklagten die Ladung nicht erhalten hatte, konnte der Staatsanwalt erst nicht wie zunächst vorgesehen am Montag die umfangreiche Anklageschrift vortragen, sondern erst gestern. Der Vortrag dauerte dann immerhin gut zwei Stunden lang. Dabei wurden auch Urheber- und Markenrechtsverstöße angeklagt. Mit zwei Callcentern sollen die Angeklagten zudem versucht haben, weiteres Kapital aus Anrufen verärgerter Nutzer zu ziehen.
Mehr als 68 000 Internetnutzer aus Deutschland, Österreich und der Schweiz gingen den Scheinfirmen der Bande auf den Leim, zahlten unter anderem Gebühren für den Download von Gratis-Virenschutzprogrammen oder für die an sich kostenlose Software Adobe Flash Player. Der Zusatz, dass der Download etwas koste, war für die Nutzer nicht erkennbar.
Unter anderem wurden die Kunden der Internetabzocker damit gelockt, sich an Partnerschafts- oder Sextests zu beteiligen. Ein paar Tage später erhielten die Opfer dann eine E-Mail oder einen Brief von der "Belleros Premium Media Limited" mit einer Zahlungsaufforderung über 60 Euro. In dem Schreiben hieß es: "Da Sie nicht von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch gemacht haben, erlauben wir uns die Rechnungsstellung für die bereitgestellte und erbrachte Dienstleistung für die vereinbarte Vertragslaufzeit von 12 Monaten." Wer nicht zahlte, erhielt weitere Mahnbriefe, in denen sich dann die Forderungen erhöhten.
Wurde von den Verbraucherzentralen vor einer der Abzockfirmen gewarnt, gründeten die Chefs schnell eine weitere Firma. Außer in Lüneburg und Hamburg gab es Scheinfirmen in Berlin und London. Besonders dreist: Die Betrugsfirma bot vor Bundestags- und Landtagswahlen Prognosen für den Wahlausgang an. Wer sich einklickte, erhielt die Zahlen der Bundeszentrale für politische Bildung. Später dann natürlich auch noch eine Rechnung.
Über Portale wie "99downloads.de" oder "onlinedownloaden.de"
Zitat
Domaininhaber: Geschäftsführer Marcel Kalinowski
OA Online Abrechnungen GmbH
Rödingsmarkt 39
20459 Hamburg
Der administrative Ansprechpartner (
Rechtsanwalt Benjamin Schütz
Treuhandservice - Anwaltskanzlei
Dr. Braun GmbH Rechtsanwaltsgesellschaft
Spitalstraße 2a
77652 Offenburg
gerieten die Opfer in die sogenannten Abo-Fallen. Auch Werbung nutzten die Angeklagten. Mit Sekundeneinschaltung auf den Seiten von Google und Yahoo lockten sie die Internetnutzer auf ihre Seiten. Über die Registrierung bei der Anmeldung kamen die Betrüger an die Daten ihrer Opfer. In einem Callcenter in Lüneburg versuchten mehrere Mitarbeiter, ungenaue Anschriften zu vervollständigen.
Wer sich bei den unter anderem im Jahr 2009 eingerichteten Telefonnummern meldete, etwa um sich über ungerechtfertigte Forderungen zu beschweren, soll nach weiteren persönlichen Daten ausgefragt worden sein, so die Anklage. Auf diese Weise sollten Datensätze um Adresse und Telefonnummer erweitert und so wertvoller für einen Weiterverkauf an Datenhändler gemacht werden. Außerdem sollen laut Staatsanwaltschaft Tausende E-Mail-Adressen aus einem spektakulären Datendiebstahl von Rechnern des Drogerie-Riesen Schlecker für die betrügerischen Machenschaften verwandt worden sein. In einer Datenbank einer von den Angeklagten betriebenen Firma sollen sich knapp 420 000 Datensätze befunden haben.
Die "Kunden", die nicht zahlen wollten, erhielten nach kurzer Zeit einen Brief des Hamburger Rechtsanwalts Sven Sch. (36), in denen mit Pfändungen beim Arbeitgeber und mit Schufa-Einträgen gedroht wurde. Viele der so eingeschüchterten Internetnutzer zahlten den geforderten Betrag, um sich Ärger zu ersparen. Die Bande soll so rund 5,3 Millionen Euro eingenommen haben.
Die Chefs der betrügerischen Firmen kassierten dabei kräftig ab, In die Taschen von David S. (28), der die Bande hierarchisch geführt haben soll, flossen mehr als zwei Millionen Euro. Sein Kompagnon Sascha Sch. (31) soll etwa 550 000 Euro kassiert haben. Der Hamburger Rechtsanwalt Sven Sch. bekam elf bis 30 Euro pro Mahnschreiben. Er soll rund 400 000 Euro eingestrichen haben. Der Prozess wird fortgesetzt, das Urteil soll im Januar gesprochen werden.
* Welt
Der Kopf der Bande ist jetzt zu drei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt worden
Das Landgericht Hamburg hat den Betreiber einer Abofallen-Internetseite wegen gewerbs- und bandenmäßigen Betrugs zu drei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt. Sechs weitere Beteiligte verurteilten die Richter nach Angaben des Gerichts am Mittwoch zu Bewährungs- und Geldstrafen
Der 28-jährige Hauptangeklagte hatte mit Unterstützung seiner Helfer eine Seite für Software-Downloads erstellt, um Nutzer im Netz zur Anmeldung zu verleiten. Danach forderte er plötzlich Geld für den angeblich kostenpflichtigen Service.
Nach Feststellung des Gerichts betrogen die sieben Angeklagten über einen Zeitraum von mehr als zwei Jahren mit verschiedenen Unternehmen rund 65.000 Nutzer. Dabei verursachten sie einen Schaden von mindestens 4,5 Millionen Euro.
Die Richter werteten das Vorgehen des Seitenbetreibers als gewerbsmäßige Kriminalität, da er nur kostenlos verfügbare Software - sogenannte Freeware - angeboten hatte und Hinweise auf die vermeintliche Kostenpflichtigkeit seines Angebots absichtlich so auf der Homepage versteckte, dass niemand sie sah. Dass der Mann und seine Helfer den Opfern bei Zahlungsaufforderungen anschließend trotzdem weismachen wollten, es sei ein gültiger Vertrag geschlossen worden, sei als Betrug zu werten
Wie die Verbraucherzentrale Hamburg mitteilt, legten die Abzocker ihre Abofallen auf den Webseiten "www.99downloads.de und www.online-downloaden.de. "Wir begrüßen es, dass sich endlich auch die Strafgerichte mit Abofallen im Internet und deren Betreibern beschäftigen. Das Urteil ist hoffentlich eine starke Warnung an alle, die mit solchen Abofallen auf die Schnelle das große Geld machen wollen!", schreiben die Hamburger Verbraucherschützer
Zitat
Kopf der Bande ist David Benjamin S. (28), der jetzt für drei Jahre und neun Monate ins Gefängnis muss
Das Landgericht Hamburg hat den Betreiber einer Abofallen-Internetseite wegen gewerbs- und bandenmäßigen Betrugs zu drei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt. Sechs weitere Beteiligte verurteilten die Richter nach Angaben des Gerichts am Mittwoch zu Bewährungs- und Geldstrafen
Der 28-jährige Hauptangeklagte hatte mit Unterstützung seiner Helfer eine Seite für Software-Downloads erstellt, um Nutzer im Netz zur Anmeldung zu verleiten. Danach forderte er plötzlich Geld für den angeblich kostenpflichtigen Service.
Zitat
Der Fall: Die Betrüger warben auf Google und Yahoo mit Fake-Websites, wo Nutzer sich angeblich kostenlos Software aus dem Netz laden konnten. 361 000 Internet-User registrierten sich und bekamen anschließend eine Rechnung über 60 Euro für einen angeblich abgeschlossenen Abo-Vertrag.
Nach Feststellung des Gerichts betrogen die sieben Angeklagten über einen Zeitraum von mehr als zwei Jahren mit verschiedenen Unternehmen rund 65.000 Nutzer. Dabei verursachten sie einen Schaden von mindestens 4,5 Millionen Euro.
Die Richter werteten das Vorgehen des Seitenbetreibers als gewerbsmäßige Kriminalität, da er nur kostenlos verfügbare Software - sogenannte Freeware - angeboten hatte und Hinweise auf die vermeintliche Kostenpflichtigkeit seines Angebots absichtlich so auf der Homepage versteckte, dass niemand sie sah. Dass der Mann und seine Helfer den Opfern bei Zahlungsaufforderungen anschließend trotzdem weismachen wollten, es sei ein gültiger Vertrag geschlossen worden, sei als Betrug zu werten
Wie die Verbraucherzentrale Hamburg mitteilt, legten die Abzocker ihre Abofallen auf den Webseiten "www.99downloads.de und www.online-downloaden.de. "Wir begrüßen es, dass sich endlich auch die Strafgerichte mit Abofallen im Internet und deren Betreibern beschäftigen. Das Urteil ist hoffentlich eine starke Warnung an alle, die mit solchen Abofallen auf die Schnelle das große Geld machen wollen!", schreiben die Hamburger Verbraucherschützer




