Daten von 2000 möglichen Steuerbetrügern - neue CD
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Daten von 2000 möglichen Steuerbetrügern - neue CD
Die Diskussion um die "erste CD mit Steuerbetrügern" ist noch nicht zuende und die Daten sollen jetzt "angekauft" werden.
Und schon kommt eine weitere CD mit Daten auf den Markt,.
Das baden-württembergische Finanzministerium soll ein Angebot mit Daten bekommen haben. Es gebe ein entsprechendes Angebot, das geprüft werde, sagte der Sprecher des Ministeriums der "Frankfurter Rundschau".
Die Daten stammen auch hier von Schweizer Banken und Versicherungen.
Steuersünder und Steuerbetrüger aus der ganzen Bundesrepublik
100.000 Deutsche haben - so wird geschätzt - ihr (Schwarz-)Geld in der Schweiz, insgesamt sollen es mehr als 23 Mrd. Euro sein.
Und schon kommt eine weitere CD mit Daten auf den Markt,.
Das baden-württembergische Finanzministerium soll ein Angebot mit Daten bekommen haben. Es gebe ein entsprechendes Angebot, das geprüft werde, sagte der Sprecher des Ministeriums der "Frankfurter Rundschau".
Die Daten stammen auch hier von Schweizer Banken und Versicherungen.
Steuersünder und Steuerbetrüger aus der ganzen Bundesrepublik
Zitat
Das Ministerium habe Anfang 2009 Stichproben erhalten. Der Informant habe "in den vergangenen Tagen erhebliches Datenmaterial nachgeliefert",
* Auszug: Stern
100.000 Deutsche haben - so wird geschätzt - ihr (Schwarz-)Geld in der Schweiz, insgesamt sollen es mehr als 23 Mrd. Euro sein.
Jetzt werden alle gejagt, die irgendwo Geld in der Schweiz haben
Dabei scheint es egal, ob es Steuersünder sind oder nicht.
Der Fiskus geht routinemäßig davon aus, dass die Zinsen hinterzogen wurden.
Baden-Württemberg besitzt nach FOCUS -Informationen Listen mit den Namen Tausender Bundesbürger. Auch in Bayern geht es rund.
Die Daten von möglichen Steuersündern, die dem Land Baden-Württemberg angeboten werden, betreffen 1748 Anleger aus dem gesamten Bundesgebiet. Nach FOCUS-Informationen sollen sie insgesamt 280 Millionen Euro bei einem Vermögensverwalter deponiert haben, der das Geld in der Schweiz bei Banken und Versicherungen angelegt hat.
Wirtschaftsminister Martin Zeil (FDP): „Wir wollen keinen Freistaat, der dem Geschäftsmodell von Kriminellen Vorschub leistet.
Dabei scheint es egal, ob es Steuersünder sind oder nicht.
Der Fiskus geht routinemäßig davon aus, dass die Zinsen hinterzogen wurden.
Baden-Württemberg besitzt nach FOCUS -Informationen Listen mit den Namen Tausender Bundesbürger. Auch in Bayern geht es rund.
Die Daten von möglichen Steuersündern, die dem Land Baden-Württemberg angeboten werden, betreffen 1748 Anleger aus dem gesamten Bundesgebiet. Nach FOCUS-Informationen sollen sie insgesamt 280 Millionen Euro bei einem Vermögensverwalter deponiert haben, der das Geld in der Schweiz bei Banken und Versicherungen angelegt hat.
Wirtschaftsminister Martin Zeil (FDP): „Wir wollen keinen Freistaat, der dem Geschäftsmodell von Kriminellen Vorschub leistet.
Soll man Steuerbetrüger laufen lassen?
Sind Steuerbetrüger - schlimmer als - Mörder, Einbrecher, Brandstifter oder Abzocker?
Wenn es nur "illegal" beschaffte Daten gibt um einen Mörder zu überführen - laufen lassen?
Wenn es nur gestohlende Daten - aus einem Immobilien-Abzock-Skandal gibt, das Verfahren einstellen und den Abzocker laufen lassen?
Wenn es nur ein Video gibt - das ohne Zustimmung, bzw. ohne den Verbrecher vorher zu fragen - gibt, um einen Kinderschänder zu überführen - laufen lasse?
Wo fängt Recht an - wo hört es auf?
Nochmal die Frage zum Schluss:
Steuerbetrüger um jeden Preis jagen? Und - Wer ist ein Steuerbetrüger?
Zitat
Es ist ein moralisches Dilemma. Einerseits kann der Staat Gesetzesbrecher - also denjenigen, der illegal Daten kopiert - nicht auch noch belohnen. Aber soll er auf der anderen Seite die Augen verschließen, wenn er Hinweise darauf bekommt, dass ihn - und letztlich die Allgemeinheit - gut betuchte Bürger um Hunderte Millionen betrügen? Hat er vielleicht sogar die Pflicht, sich im Interesse der Steuergerechtigkeit mit allen Mitteln zu wehren?
Sind Steuerbetrüger - schlimmer als - Mörder, Einbrecher, Brandstifter oder Abzocker?
Wenn es nur "illegal" beschaffte Daten gibt um einen Mörder zu überführen - laufen lassen?
Wenn es nur gestohlende Daten - aus einem Immobilien-Abzock-Skandal gibt, das Verfahren einstellen und den Abzocker laufen lassen?
Wenn es nur ein Video gibt - das ohne Zustimmung, bzw. ohne den Verbrecher vorher zu fragen - gibt, um einen Kinderschänder zu überführen - laufen lasse?
Wo fängt Recht an - wo hört es auf?
Nochmal die Frage zum Schluss:
Steuerbetrüger um jeden Preis jagen? Und - Wer ist ein Steuerbetrüger?
Heiligt der Zweck wirklich die Mittel?
In einem anderen Forum habe ich einen durchaus sinnvollen Vegleich gelesen, der nachdenklich stimmt und der die Beliebigkeit des Datenschutzes durch ein solches Regierungshandeln verdeutlicht. Also hier der Vergleich:
Dissidenden begehen nach Chinesischem Recht oft schwere Straftaten, die meist mit langjährigen Gefängnisstrafen belegt sind. Angenommen jemand klaut bei einem deutschen Provider oder einer Firma Daten über Dissidenden und bietet diese Daten der Chinesischen Regierung zum Kauf an. Folgt man der Rechtsauffassung der Deutschen Regierung würde die Chinesische Regierung legtim handeln, wenn sie zur Verfolgung der Dissidenden Geld ausloben würde und den Straftäter zum Schutz vor der Strafverfolgung durch die Deutschen Behörden auch noch ein Zeugenschutzprogramm verpassen würde.
Da bekommt man doch ein seltsames Gefühl - oder? Was ist mit denen, die zufällig auch mitverfolgt werden würden - einfach, weil sie mit auf die CD gekommen sind? Wer entschädigt diese dann für erlittenes Unrecht? Aber - zurück zum Steuerdatenfall - wahrscheinlich rechtfertigt alleine ein Konto in L - FL - oder der Schweiz schon den Anfangsverdacht und stellt die Behörden frei.Das Steuerrecht ist ja sowieso asymetrisch in Bezug auf Staat und Bürger.
Dissidenden begehen nach Chinesischem Recht oft schwere Straftaten, die meist mit langjährigen Gefängnisstrafen belegt sind. Angenommen jemand klaut bei einem deutschen Provider oder einer Firma Daten über Dissidenden und bietet diese Daten der Chinesischen Regierung zum Kauf an. Folgt man der Rechtsauffassung der Deutschen Regierung würde die Chinesische Regierung legtim handeln, wenn sie zur Verfolgung der Dissidenden Geld ausloben würde und den Straftäter zum Schutz vor der Strafverfolgung durch die Deutschen Behörden auch noch ein Zeugenschutzprogramm verpassen würde.
Da bekommt man doch ein seltsames Gefühl - oder? Was ist mit denen, die zufällig auch mitverfolgt werden würden - einfach, weil sie mit auf die CD gekommen sind? Wer entschädigt diese dann für erlittenes Unrecht? Aber - zurück zum Steuerdatenfall - wahrscheinlich rechtfertigt alleine ein Konto in L - FL - oder der Schweiz schon den Anfangsverdacht und stellt die Behörden frei.Das Steuerrecht ist ja sowieso asymetrisch in Bezug auf Staat und Bürger.
Die ehrlichen Bürger zahlen für Steuersünder mit
Der Kauf einer Steuersünder-CD wirft auch Fragen zu unserem Steuerrecht auf. Über Recht und Moral diskutieren die Steuer-Professoren Joachim Lang und Roman Seer.
>>> Focus
Wie die „Financial Times Deutschland" (FTD) berichtet, meldeten sich:
in Bayern 291 Personen
in Hamburg 88 Personen
in Niedersachsen 174 Personen
in Hessen 113 Prsonen
in Berlin 112 Personen
in Schleswig-Holstein 36 Personen
Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen melden ihre Zahlen noch.
Alle anderen sind - durch den weiteren Druck in der "unabhängigen" Presse aufgefordert, sich noch "zügig" zu melden, und eine Selbstanzeige zu machen. Die CD würde "gleich" gekauft werden, Anwälte werden von der Presse gleich mitempfohlen,
Der Kauf einer Steuersünder-CD wirft auch Fragen zu unserem Steuerrecht auf. Über Recht und Moral diskutieren die Steuer-Professoren Joachim Lang und Roman Seer.
>>> Focus
Wie die „Financial Times Deutschland" (FTD) berichtet, meldeten sich:
in Bayern 291 Personen
in Hamburg 88 Personen
in Niedersachsen 174 Personen
in Hessen 113 Prsonen
in Berlin 112 Personen
in Schleswig-Holstein 36 Personen
Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen melden ihre Zahlen noch.
Alle anderen sind - durch den weiteren Druck in der "unabhängigen" Presse aufgefordert, sich noch "zügig" zu melden, und eine Selbstanzeige zu machen. Die CD würde "gleich" gekauft werden, Anwälte werden von der Presse gleich mitempfohlen,
Es reicht die Warnung - wir werden kaufen, und wir diskutieren vorher erst einmal. Dazu bringen wir Meldungen, täglich melden sich neue Steuersünder. Nur etwas Druck machen, und laut darüber sprechen.
Für den Staat hat sich bereits die Diskussion über den Ankauf der Steuer-CDs gelohnt.
„Es sind bundesweit rund 2500 Selbstanzeigen eingegangen.
Pro Selbstanzeige im Durchschnitt 150.000 Euro, macht 375.000.000 Euro
Falls es die Steuer-CD wirklich gegeben hat, wird sie kaum mehr benötigt.
Pech für den Anbieter, der Plan des Verkaufs ist nicht aufgegangen, er geht leer aus.
Für den Staat hat sich bereits die Diskussion über den Ankauf der Steuer-CDs gelohnt.
„Es sind bundesweit rund 2500 Selbstanzeigen eingegangen.
Pro Selbstanzeige im Durchschnitt 150.000 Euro, macht 375.000.000 Euro
Falls es die Steuer-CD wirklich gegeben hat, wird sie kaum mehr benötigt.
Pech für den Anbieter, der Plan des Verkaufs ist nicht aufgegangen, er geht leer aus.
Zitat
Die „Stuttgarter Zeitung“ berichtet: Die Schweizer Bundesanwaltschaft habe die Behörden von NRW, Bayern und Baden-Württemberg um Rechtshilfe gebeten.
Ziel: den geplanten Kauf der Daten über deutsche Steuersünder verhindern und deren Schweizer Konten schützen
Ist doch nicht mehr nötig, es haben sich doch schon mehr gemeldet, als angeblich auf der CD waren. Wie bei der Schweinegrippe, viel Lärm .. viel Druck, sollte doch reichen und hat gereicht. Aber jeden Tag steht einer auf .. und wenn noch ein paar Meldungen kommen, meldet sich vielleicht der eine oder andere noch. Die CD braucht keiner, oder war die CD nur eine "Illusion"?
Im hessischen Finanzamt Groß-Gerau gibt es seit Tagen nur ein Thema:
Die Selbstanzeige von zwei Frauen - Mutter und Tochter -, die den Behörden ein mehrere hundert Millionen Euro umfassendes Schwarzgeld-Vermögen in der Schweiz offenbart haben. Das Finanzamt wusste von dem illegalen Schatz bis dahin nichts. Die Frauen waren für die hessische Finanzverwaltung offenbar steuerlich unauffällig gewesen.
Die Hessinnen haben nach Informationen bereits zwei Ratenzahlungen von jeweils fünf Millionen Euro entrichtet, um ihre hinterzogenen Steuern nachzuzahlen.
Bekommt das Finanzamt Groß-Gerau die Steuerschuld inklusive Zinsen zurück, werden die Damen straffrei ausgehen.
Ob das in solchen Fällen angemessen ist, wird politisch jedoch kontrovers diskutiert.
Während die SPD die Straffreiheit abschaffen will, möchte die Bundestagsfraktion von CDU/ CSU die Nachsicht des Staates bei reuigen Steuerbetrügern grundsätzlich beibehalten, um an versteckte Einnahmen zu kommen. Die Unionsfraktion will die Bedingungen für Straffreiheit aber erheblich verschärfen.
Die Flut der Selbstanzeigen zeige, "dass vielfach nicht ehrliche Reue der ausschlaggebende Grund für die Rückkehr zur Steuerehrlichkeit ist, sondern vielmehr die Angst vor Entdeckung oder das Nichtaufgehen einer kühl kalkulierten Hinterziehungsstrategie", sagt der finanzpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Leo Dautzenberg.
Gesetzeslage begünstigt Täter
In der Finanzverwaltung wissen viele, dass die jetzige Gesetzeslage Steuerhinterzieher eher begünstigt, weil sie gegenüber dem ehrlichen Bürger Zinsen sparen können, weil sie gegenüber dem Finanzamt trickreich abwarten können bis zur Selbstanzeige und weil sie sogar nur Teile ihres Betrugs offenbaren müssen, um straffrei davonzukommen.
Die CDU/CSU-Fraktion will deshalb die sogenannte Teilselbstanzeige abschaffen. Denn Steuerhinterzieher klären oft nur scheibchenweise über ihren Reichtum auf. Die Steuerhinterzieher sollen nur noch durch eine umfassende Selbstanzeige die Strafbefreiung in Anspruch nehmen können. Zudem soll ein Zinszuschlag für Hinterzieher eingeführt werden. Sie sollen am Ende wirtschaftlich spürbar stärker belastet werden als ehrliche Steuerzahler.
Schließlich soll geändert werden, ab welchem Zeitpunkt eine Hinterziehung als entdeckt gilt. Noch können Täter auf Straffreiheit hoffen, wenn sie sich selbst anzeigen und ihre Tat noch nicht aufgeflogen war. Ein Finanzamt muss weitreichende Ermittlungen anstellen, bis die Tat als entdeckt gilt, künftig sollen konkrete Anhaltspunkte ausreichen.
Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble trage diese Vorschläge offenbar mit. Auch die FDP unterstütze das Vorhaben, sagte der FDP-Finanzexperte Volker Wissing. "Selbstanzeigen sind nicht dazu da, Betrüger zu schützen, die von vornherein die Selbstanzeige mit einkalkulieren", sagte er dem Handelsblatt.
(FR)
Die Zahl der Selbstanzeigen ist seit Jahresanfang auf über 11 000 in die Höhe geschnellt. Die absehbaren Nachzahlungen für den Fiskus summieren sich inzwischen auf über 1 Mrd. Euro.
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Die Selbstanzeige von zwei Frauen - Mutter und Tochter -, die den Behörden ein mehrere hundert Millionen Euro umfassendes Schwarzgeld-Vermögen in der Schweiz offenbart haben. Das Finanzamt wusste von dem illegalen Schatz bis dahin nichts. Die Frauen waren für die hessische Finanzverwaltung offenbar steuerlich unauffällig gewesen.
Die Hessinnen haben nach Informationen bereits zwei Ratenzahlungen von jeweils fünf Millionen Euro entrichtet, um ihre hinterzogenen Steuern nachzuzahlen.
Bekommt das Finanzamt Groß-Gerau die Steuerschuld inklusive Zinsen zurück, werden die Damen straffrei ausgehen.
Ob das in solchen Fällen angemessen ist, wird politisch jedoch kontrovers diskutiert.
Während die SPD die Straffreiheit abschaffen will, möchte die Bundestagsfraktion von CDU/ CSU die Nachsicht des Staates bei reuigen Steuerbetrügern grundsätzlich beibehalten, um an versteckte Einnahmen zu kommen. Die Unionsfraktion will die Bedingungen für Straffreiheit aber erheblich verschärfen.
Die Flut der Selbstanzeigen zeige, "dass vielfach nicht ehrliche Reue der ausschlaggebende Grund für die Rückkehr zur Steuerehrlichkeit ist, sondern vielmehr die Angst vor Entdeckung oder das Nichtaufgehen einer kühl kalkulierten Hinterziehungsstrategie", sagt der finanzpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Leo Dautzenberg.
Gesetzeslage begünstigt Täter
In der Finanzverwaltung wissen viele, dass die jetzige Gesetzeslage Steuerhinterzieher eher begünstigt, weil sie gegenüber dem ehrlichen Bürger Zinsen sparen können, weil sie gegenüber dem Finanzamt trickreich abwarten können bis zur Selbstanzeige und weil sie sogar nur Teile ihres Betrugs offenbaren müssen, um straffrei davonzukommen.
Die CDU/CSU-Fraktion will deshalb die sogenannte Teilselbstanzeige abschaffen. Denn Steuerhinterzieher klären oft nur scheibchenweise über ihren Reichtum auf. Die Steuerhinterzieher sollen nur noch durch eine umfassende Selbstanzeige die Strafbefreiung in Anspruch nehmen können. Zudem soll ein Zinszuschlag für Hinterzieher eingeführt werden. Sie sollen am Ende wirtschaftlich spürbar stärker belastet werden als ehrliche Steuerzahler.
Schließlich soll geändert werden, ab welchem Zeitpunkt eine Hinterziehung als entdeckt gilt. Noch können Täter auf Straffreiheit hoffen, wenn sie sich selbst anzeigen und ihre Tat noch nicht aufgeflogen war. Ein Finanzamt muss weitreichende Ermittlungen anstellen, bis die Tat als entdeckt gilt, künftig sollen konkrete Anhaltspunkte ausreichen.
Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble trage diese Vorschläge offenbar mit. Auch die FDP unterstütze das Vorhaben, sagte der FDP-Finanzexperte Volker Wissing. "Selbstanzeigen sind nicht dazu da, Betrüger zu schützen, die von vornherein die Selbstanzeige mit einkalkulieren", sagte er dem Handelsblatt.
(FR)
Die Zahl der Selbstanzeigen ist seit Jahresanfang auf über 11 000 in die Höhe geschnellt. Die absehbaren Nachzahlungen für den Fiskus summieren sich inzwischen auf über 1 Mrd. Euro.
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Allein im Großraum München haben sich in den vergangenen Monaten fast 1.000 zu meist gutbetuchte Menschen selber angezeigt.
Sie räumten ein, dass sie Vermögen ins Ausland geschafft und dadurch Steuern in oftmals beträchtlicher Höhe hinterzogen haben, berichtet die "Süddeutsche Zeitung" .
Experten rechnen damit, dass allein die Selbstanzeigen aus dem Großraum dem Fiskus Mehreinnahmen von mehr als 100 Millionen Euro einbringen könnten.
Nach Angaben aus Behördenkreisen handelt es sich bei denjenigen, die sich nun selber bei den Finanzämtern in München und der Region offenbart haben, vor allem um Unternehmer. Eine größere Zahl der Steuerhinterzieher kommt aus den wohlhabenden Stadtgebieten in München wie Bogenhausen und aus dem Süden der Stadt, insbesondere aus den Landkreisen München und Starnberg.
Bundesweit gab es in den vergangenen Monaten rund 20.000 Selbstanzeigen, in ganz Bayern sind es bislang 3000.
Zahlen für den Großraum München nannte das bayerische Finanzministerium bislang offiziell noch nicht. Nach Angaben aus Behördenkreisen gibt es in der Landeshauptstadt und den umliegenden Landkreisen aber eine besonders hohe Zahl von Selbstanzeigen.
Deren Zahl war in den vergangenen Monaten rapide angestiegen, nachdem der Fiskus mehrere CDs mit Bankdaten aufgekauft hatte. Seither mussten die Steuerflüchtlinge damit rechnen, dass sie gegen ihren Willen auffliegen und ihnen staatsanwaltschaftliche Ermittlungen sowie empfindliche Strafen drohen.
(FN)
Sie räumten ein, dass sie Vermögen ins Ausland geschafft und dadurch Steuern in oftmals beträchtlicher Höhe hinterzogen haben, berichtet die "Süddeutsche Zeitung" .
Experten rechnen damit, dass allein die Selbstanzeigen aus dem Großraum dem Fiskus Mehreinnahmen von mehr als 100 Millionen Euro einbringen könnten.
Nach Angaben aus Behördenkreisen handelt es sich bei denjenigen, die sich nun selber bei den Finanzämtern in München und der Region offenbart haben, vor allem um Unternehmer. Eine größere Zahl der Steuerhinterzieher kommt aus den wohlhabenden Stadtgebieten in München wie Bogenhausen und aus dem Süden der Stadt, insbesondere aus den Landkreisen München und Starnberg.
Bundesweit gab es in den vergangenen Monaten rund 20.000 Selbstanzeigen, in ganz Bayern sind es bislang 3000.
Zahlen für den Großraum München nannte das bayerische Finanzministerium bislang offiziell noch nicht. Nach Angaben aus Behördenkreisen gibt es in der Landeshauptstadt und den umliegenden Landkreisen aber eine besonders hohe Zahl von Selbstanzeigen.
Deren Zahl war in den vergangenen Monaten rapide angestiegen, nachdem der Fiskus mehrere CDs mit Bankdaten aufgekauft hatte. Seither mussten die Steuerflüchtlinge damit rechnen, dass sie gegen ihren Willen auffliegen und ihnen staatsanwaltschaftliche Ermittlungen sowie empfindliche Strafen drohen.
(FN)
FG Köln: Finanzamt darf angekaufte Steuer-CD verwerten
Es bestehen keine ernstlichen Zweifel daran, dass die Finanzverwaltung angekaufte ausländische Bankdaten bei der Besteuerung verwenden darf. Dies hat das Finanzgericht Köln mit jetzt veröffentlichtem Beschluss vom 15.12.2010 (Az.: 14 V 2484/10 ) entschieden und damit als erstes Finanzgericht die Verwertung angekaufter ausländischer Bankdaten im Besteuerungsverfahren bestätigt. Das Gericht stützt sich insbesondere auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 09.11.2010 (NStZ 2011, 103), nach der entsprechende Informationen im Steuerstrafverfahren verwertbar sind und Ermittlungen der Steuerfahndung rechtfertigen können
Es bestehen keine ernstlichen Zweifel daran, dass die Finanzverwaltung angekaufte ausländische Bankdaten bei der Besteuerung verwenden darf. Dies hat das Finanzgericht Köln mit jetzt veröffentlichtem Beschluss vom 15.12.2010 (Az.: 14 V 2484/10 ) entschieden und damit als erstes Finanzgericht die Verwertung angekaufter ausländischer Bankdaten im Besteuerungsverfahren bestätigt. Das Gericht stützt sich insbesondere auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 09.11.2010 (NStZ 2011, 103), nach der entsprechende Informationen im Steuerstrafverfahren verwertbar sind und Ermittlungen der Steuerfahndung rechtfertigen können
Zitat
Es bestehen keine ernstlichen Zweifel daran, dass die Finanzverwaltung angekaufte ausländische Bankdaten bei der Besteuerung verwenden darf. Dies entschied der 14. Senat des Finanzgerichts Köln mit Beschluss vom 15. Dezember 2010 (14 V 2484/10). Der Senat stützt sich dabei insbesondere auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 9. November 2010 (2 BvR 2101/09). Danach sind entsprechende Informationen im Steuerstrafverfahren verwertbar und können Ermittlungen der Steuerfahndung rechtfertigen. Mit dem vorliegenden Beschluss wird erstmals von einem Finanzgericht die Verwertung angekaufter ausländischer Bankdaten im Besteuerungsverfahren bestätigt.
Im entschiedenen Fall hatte das Finanzamt durch eine von Informanten angekaufte Steuer-CD erfahren, dass der Antragsteller Geld bei einer Schweizer Bank angelegt hatte. Da er in seinen Einkommensteuererklärungen keine ausländischen Kapitalerträge erklärt hatte, schätzte das Finanzamt diese mit 5% des Kontostandes von fast 2 Millionen CHF. Die vom Antragsteller begehrte Aussetzung der Vollziehung dieser Schätzungsbescheide lehnte das Finanzgericht ab. Da er auch vor Gericht die unter seinem Namen auf der CD aufgeführten Kapitalanlagen nicht erläuterte und keine Kontounterlagen vorlegte, hatte der 14. Senat keine ernstlichen Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Schätzung. Der Senat lehnte insbesondere ein Beweisverwertungsverbot hinsichtlich der im Ausland durch die Informanten rechtswidrig erlangten Bankdaten ab. Ein solches Verwertungsverbot liege nur bei schwerwiegenden Eingriffen in die Privatsphäre oder bei strafbaren Handlungen der Finanzbeamten vor. Diese Voraussetzungen seien im Streitfall nicht erfüllt, weil es sich um Geschäftsdaten handele, die nicht vom Finanzbeamten selbst beschafft, sondern lediglich von ihm in Empfang genommen worden seien.
Hintergrund des Rechtsstreits bilden die seit 2008 bekannt gewordenen Fälle, in denen den deutschen Finanzbehörden, teilweise unter Beteiligung des Bundesnachrichtendienstes, von untreuen Mitarbeitern ausländischer Kreditinstitute bzw. Treuhandanstalten (vor allem in der Schweiz und in Liechtenstein) deren Kundendaten inklusive Informationen über bislang zumeist verheimlichte Kapitalanlagen zum Kauf angeboten wurden. Die Auswertung der Steuer-CDs dauert bei den Finanzämtern nach wie vor an und hat bereits zu einer Welle von Selbstanzeigen, aber auch zu einer Vielzahl strafrechtlicher Ermittlungsverfahren geführt.

