Eurofinanz - Anlagebetrug
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Eurofinanz - Anlagebetrug
Anlagebetrug bei Wiener Neustädter Beratungsgesellschaft Eurofinanz?
Die Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt ermittelt gegen die Unternehmensberatungsgesellschaft Eurofinanz wegen mutmaßlichen Anlagebetrugs, wie das Nachrichtenmagazin profil in seiner aktuellen Ausgabe berichtet. Die Gesellschaft soll sogenannte atypisch stille Beteiligungen als Anlageform vertrieben haben. Dem Vernehmen nach sollen Anleger um 28 Millionen Euro geschädigt worden sein. Geschäftsführer Oliver Luckinger wurde wegen des Verdachtes auf Anlagebetrug in Untersuchungshaft genommen, wie die Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt auf profil-Anfrage bestätigt.
Neben Luckinger wurden auch ein Verdächtiger in Deutschland und der ehemalige Eurofinanz-Geschäftsführer Horst Tietze festgenommen. Tietze erlangte Anfang der achtziger Jahre als Geschäftführer der kollabierten burgenländischen Wohnbaugenossenschaft Ost (WBO) einschlägige Bekanntheit. Für alle Beteiligten gilt die Unschuldsvermutung. Bei Eurofinanz wollte niemand zu diesen Vorwürfen Stellung nehmen.
Quelle: FONDS professionell
Die Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt ermittelt gegen die Unternehmensberatungsgesellschaft Eurofinanz wegen mutmaßlichen Anlagebetrugs, wie das Nachrichtenmagazin profil in seiner aktuellen Ausgabe berichtet. Die Gesellschaft soll sogenannte atypisch stille Beteiligungen als Anlageform vertrieben haben. Dem Vernehmen nach sollen Anleger um 28 Millionen Euro geschädigt worden sein. Geschäftsführer Oliver Luckinger wurde wegen des Verdachtes auf Anlagebetrug in Untersuchungshaft genommen, wie die Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt auf profil-Anfrage bestätigt.
Neben Luckinger wurden auch ein Verdächtiger in Deutschland und der ehemalige Eurofinanz-Geschäftsführer Horst Tietze festgenommen. Tietze erlangte Anfang der achtziger Jahre als Geschäftführer der kollabierten burgenländischen Wohnbaugenossenschaft Ost (WBO) einschlägige Bekanntheit. Für alle Beteiligten gilt die Unschuldsvermutung. Bei Eurofinanz wollte niemand zu diesen Vorwürfen Stellung nehmen.
Quelle: FONDS professionell
Monsterprozess gegen Eurofinanz: 15 Angeklagte, 2.183 Betrugsfakten, 2.000 Geschädigte, 913 Zeugen, 40 Millionen Euro Schaden
Am 11.04.12 startet der Prozess gegen Horst Tietze. Neben dem Hauptangeklagten stehen noch weitere 14 Verdächtige wegen schweren gewerbsmäßigen Betrugs vor Gericht.
Am 11.04.12 startet der Prozess gegen Horst Tietze. Neben dem Hauptangeklagten stehen noch weitere 14 Verdächtige wegen schweren gewerbsmäßigen Betrugs vor Gericht.
Quelle: derstandart.at
Zitat
50 Verhandlungstage sind zunächst vorgesehen. Wenn alles nach (Justiz-)Plan läuft, sollte es Ende Oktober ein Urteil geben.
Der Wiener Neustädter soll in Prospekten mehr als ein Jahrzehnt lang für Beteiligungen an "innovativen" Produkten geworben haben. So sollen Anlegern unter anderem Beteiligungen an Internet-Plattformen schmackhaft gemacht worden sein, die angeblich Steuervorteile bringen sollten. 2.000 vornehmlich betuchte Personen zögerten nicht lange. Was sie allerdings erst später erfahren sollten: Die beworbenen Beteiligungen waren laut Anklage lediglich Fantasiegebilde von Horst T. und seinen mutmaßlichen Mittätern.
T. war bereits 2009 in U-Haft genommen worden, musste aber nach zwei Jahren wieder freigelassen werden, weil die U-Haft sonst die gesetzlich vorgeschriebene Maximaldauer überschritten hätte. Im Falle einer Verurteilung drohen allen Strafen von bis zu zehn Jahren Haft.
Monsterprozess um Anlegerbetrug startet
Der deutsche Ausdruck für Mystery-Geschäfte trifft es auf den Punkt: Luftgeschäfte. Genau um diese geht es in der Causa „Eurofinanz“. An 50 Tagen wird der Anlagebetrug bis Herbst in Wr. Neustadt verhandelt, der nächste Monsterprozess also.
15 Beschuldigte sollen 18 extra gegründete, angeblich innovative und zukunftsträchtige Unternehmen - vor allem in der IT-Branche - auf den Markt geworfen und damit reiche Leute geködert haben.
An die 900 Personen sollen in Beteiligungen investiert - und 37 Millionen Euro verloren haben. Ab kommenden Mittwoch werden sie ihre Verluste vor Gericht als Privatbeteiligte geltend machen.
Firma soll Gewinne in Aussicht gestellt haben
Hauptangeklagter ist der Horst T. Der Wiener Neustädter soll in Prospekten mehr als ein Jahrzehnt lang für Beteiligungen an „innovativen“ Produkten geworben haben. So sollen Anlegern unter anderem Beteiligungen an Internet-Plattformen schmackhaft gemacht worden sein, die angeblich Steuervorteile bringen sollten.
Tatsächlich seien diese Firmen laut Anklage aber nie operativ tätig geworden. Trotzdem boomte zunächst die Idee der Eurofinanzierungs- und Unternehmensberatungs GmbH, so der Name der Hauptfirma von Horst T. Den Anlegern sollen nach - durchaus gewünschten - Anfangsverlusten (zur Minderung der Einkommenssteuer) zukünftige Gewinne in Aussicht gestellt worden sein, die nie eintraten. Die „gewünschten“ Verluste sollen in den einzelnen Unternehmen durch den Ankauf von nicht werthaltigem Know-how „erzeugt“ worden sein.
Schwerer gewerbsmäßiger Betrug
T. war bereits 2009 in U-Haft genommen worden, musste aber nach zwei Jahren wieder freigelassen werden, weil die U-Haft sonst die gesetzlich vorgeschriebene Maximaldauer überschritten hätte. Die Anklage war damals noch nicht fertig.
Neben Horst T. müssen sich nun 14 weitere Verdächtige ebenfalls wegen schweren gewerbsmäßigen Betrugs vor Gericht verantworten. Im Falle einer Verurteilung drohen allen Strafen von einem bis zu zehn Jahren Haft.
Massenandrang an Geschädigten
Den Schöffensenat leitet Richterin Christina Kuzmany. Im Vorfeld war kolportiert worden, dass der Monster-Betrugsprozess eventuell in die Wiener Neustädter Veranstaltungshalle Arena Nova ausgesiedelt werden könnte. Man befürchtete, dass die Säle im Gericht zu klein für einen Massenandrang von Geschädigten seien.
Das Wiener Neustädter Gericht entschied sich aber für eine für den Steuerzahler billigere Lösung: Für die erste Verhandlungswoche im April sind zwei Gerichtssäle für die Causa reserviert. In diesen Prozesstagen soll zunächst einmal Formelles geklärt werden: Wer hat wie viel verloren und verlangt wie viel zurück. In medias res dürfte der Prozess demnach erst in der zweiten Verhandlungswoche gehen, meinte Gerichtssprecher Hans Barwitzius.
* ORF
15 Beschuldigte sollen 18 extra gegründete, angeblich innovative und zukunftsträchtige Unternehmen - vor allem in der IT-Branche - auf den Markt geworfen und damit reiche Leute geködert haben.
An die 900 Personen sollen in Beteiligungen investiert - und 37 Millionen Euro verloren haben. Ab kommenden Mittwoch werden sie ihre Verluste vor Gericht als Privatbeteiligte geltend machen.
Firma soll Gewinne in Aussicht gestellt haben
Hauptangeklagter ist der Horst T. Der Wiener Neustädter soll in Prospekten mehr als ein Jahrzehnt lang für Beteiligungen an „innovativen“ Produkten geworben haben. So sollen Anlegern unter anderem Beteiligungen an Internet-Plattformen schmackhaft gemacht worden sein, die angeblich Steuervorteile bringen sollten.
Tatsächlich seien diese Firmen laut Anklage aber nie operativ tätig geworden. Trotzdem boomte zunächst die Idee der Eurofinanzierungs- und Unternehmensberatungs GmbH, so der Name der Hauptfirma von Horst T. Den Anlegern sollen nach - durchaus gewünschten - Anfangsverlusten (zur Minderung der Einkommenssteuer) zukünftige Gewinne in Aussicht gestellt worden sein, die nie eintraten. Die „gewünschten“ Verluste sollen in den einzelnen Unternehmen durch den Ankauf von nicht werthaltigem Know-how „erzeugt“ worden sein.
Schwerer gewerbsmäßiger Betrug
T. war bereits 2009 in U-Haft genommen worden, musste aber nach zwei Jahren wieder freigelassen werden, weil die U-Haft sonst die gesetzlich vorgeschriebene Maximaldauer überschritten hätte. Die Anklage war damals noch nicht fertig.
Neben Horst T. müssen sich nun 14 weitere Verdächtige ebenfalls wegen schweren gewerbsmäßigen Betrugs vor Gericht verantworten. Im Falle einer Verurteilung drohen allen Strafen von einem bis zu zehn Jahren Haft.
Massenandrang an Geschädigten
Den Schöffensenat leitet Richterin Christina Kuzmany. Im Vorfeld war kolportiert worden, dass der Monster-Betrugsprozess eventuell in die Wiener Neustädter Veranstaltungshalle Arena Nova ausgesiedelt werden könnte. Man befürchtete, dass die Säle im Gericht zu klein für einen Massenandrang von Geschädigten seien.
Das Wiener Neustädter Gericht entschied sich aber für eine für den Steuerzahler billigere Lösung: Für die erste Verhandlungswoche im April sind zwei Gerichtssäle für die Causa reserviert. In diesen Prozesstagen soll zunächst einmal Formelles geklärt werden: Wer hat wie viel verloren und verlangt wie viel zurück. In medias res dürfte der Prozess demnach erst in der zweiten Verhandlungswoche gehen, meinte Gerichtssprecher Hans Barwitzius.
* ORF
37 Mio. Euro versickert
Es klingt höchst seltsam, wenn ein Geschäftsmodell es vorsieht, Verluste bei Firmen einzufahren. So skurril es klingen mag, aber fast 1.000 Investoren beteiligten sich an den Unternehmen, um damit Steuern zu sparen. Letztendlich entpuppte sich aber alles als Betrug, sagt der Staatsanwalt und beklagt 37 Millionen Euro Minus. Jetzt kommt es in Wiener Neustadt zum Prozess.
"Wenn eine Luftblase platzt, bleibt nichts übrig", stellt Staatsanwalt Wolfgang Handler zu Beginn des Prozesses um die Riesenpleite der "Eurofinanz" fest - und umreißt damit plastisch das Prozessthema.
System ist grundsätzlich legal
Das Geschäftsmodell der Firma klang vielversprechend: Spitzenverdienern - unter ihnen auch Prominente aus Wirtschaft und Kunst - sollten als Investoren gewonnen werden. Wenn sie sich an neu gegründeten Firmen (zum Beispiel aus der Internet- Branche) beteiligen, dann sollten sie ihre Investitionen auf Umwegen zurückgewinnen. Denn Verluste bei den der "Eurofinanz" angeschlossenen Firmen waren - laut Anklage - eingeplant. Dann hätten die Investoren diese abschreiben und ihre Steuerzahlungen reduzieren können. Dieses System ist durchaus legal.
Im konkreten Fall war aber, so der Staatsanwalt, alles anders. Denn abschreiben kann man die Verluste nur, wenn in die Firmen widmungsgemäß investiert wird. Das war hier angeblich nicht der Fall: Das Geld sei für wertlose Leistungen, für teures "Know- how", ausgegeben worden. Am Ende akzeptierte die Finanz die Verlustabschreibungen nicht als steuermindernd, die Investoren haben damit doppelten Schaden. Und die 37 Millionen sind weg, sagt der Staatsanwalt.
Angeklagte sehen sich allesamt nicht schuldig
Er hat 15 Personen auf die Anklagebank gebracht: Allen voran Horst T. (70) und weitere 14 Personen (Verteidigung: Harald Schuster, Elmar Kresbach, Michael Dohr, Marcus Januschke), die zum Teil jene Firmen leiteten, die die Verluste schreiben sollten. Fast keiner bekennt sich des Betruges schuldig. T.- Verteidiger Wolfgang Blaschitz sagt etwa: "Das Beteiligungsmodell war legal im Sinne der Gesetze." Verkauft hätten es andere. Richterin Christina Kuzmany hat vorerst 50 Verhandlungstage anberaumt.
* Krone
"Wenn eine Luftblase platzt, bleibt nichts übrig", stellt Staatsanwalt Wolfgang Handler zu Beginn des Prozesses um die Riesenpleite der "Eurofinanz" fest - und umreißt damit plastisch das Prozessthema.
System ist grundsätzlich legal
Das Geschäftsmodell der Firma klang vielversprechend: Spitzenverdienern - unter ihnen auch Prominente aus Wirtschaft und Kunst - sollten als Investoren gewonnen werden. Wenn sie sich an neu gegründeten Firmen (zum Beispiel aus der Internet- Branche) beteiligen, dann sollten sie ihre Investitionen auf Umwegen zurückgewinnen. Denn Verluste bei den der "Eurofinanz" angeschlossenen Firmen waren - laut Anklage - eingeplant. Dann hätten die Investoren diese abschreiben und ihre Steuerzahlungen reduzieren können. Dieses System ist durchaus legal.
Im konkreten Fall war aber, so der Staatsanwalt, alles anders. Denn abschreiben kann man die Verluste nur, wenn in die Firmen widmungsgemäß investiert wird. Das war hier angeblich nicht der Fall: Das Geld sei für wertlose Leistungen, für teures "Know- how", ausgegeben worden. Am Ende akzeptierte die Finanz die Verlustabschreibungen nicht als steuermindernd, die Investoren haben damit doppelten Schaden. Und die 37 Millionen sind weg, sagt der Staatsanwalt.
Angeklagte sehen sich allesamt nicht schuldig
Er hat 15 Personen auf die Anklagebank gebracht: Allen voran Horst T. (70) und weitere 14 Personen (Verteidigung: Harald Schuster, Elmar Kresbach, Michael Dohr, Marcus Januschke), die zum Teil jene Firmen leiteten, die die Verluste schreiben sollten. Fast keiner bekennt sich des Betruges schuldig. T.- Verteidiger Wolfgang Blaschitz sagt etwa: "Das Beteiligungsmodell war legal im Sinne der Gesetze." Verkauft hätten es andere. Richterin Christina Kuzmany hat vorerst 50 Verhandlungstage anberaumt.
* Krone
Eurofinanz-Prozess endet mit sechs Schuldsprüchen
Sechs der 14 Angeklagten im Eurofinanz-Prozess wurden am Freitag am Landesgericht Wiener Neustadt schuldig gesprochen.
Die 14 Beschuldigten fungierten in einem Firmenkonglomerat, das insgesamt 900 Anleger durch atypisch stille Beteiligungen an angeblich wachstumsstarken, innovativen Unternehmen um insgesamt 37 Millionen Euro geprellt haben soll. Vier Angeklagte wurden zu Freiheitsstrafen zwischen dreieinhalb und sechseinhalb Jahren verurteilt, zwei erhielten teilbedingte Strafen und acht Beschuldigte wurden freigesprochen.
In dem seit April des Vorjahres laufenden Verfahren wurden insgesamt über 160 Zeugen gehört. Gegen den erstangeklagten 72-jährigen Firmenchef erging kein Urteil, weil er aufgrund eines Gehirntumors nicht verhandlungsfähig war
Sechs der 14 Angeklagten im Eurofinanz-Prozess wurden am Freitag am Landesgericht Wiener Neustadt schuldig gesprochen.
Die 14 Beschuldigten fungierten in einem Firmenkonglomerat, das insgesamt 900 Anleger durch atypisch stille Beteiligungen an angeblich wachstumsstarken, innovativen Unternehmen um insgesamt 37 Millionen Euro geprellt haben soll. Vier Angeklagte wurden zu Freiheitsstrafen zwischen dreieinhalb und sechseinhalb Jahren verurteilt, zwei erhielten teilbedingte Strafen und acht Beschuldigte wurden freigesprochen.
In dem seit April des Vorjahres laufenden Verfahren wurden insgesamt über 160 Zeugen gehört. Gegen den erstangeklagten 72-jährigen Firmenchef erging kein Urteil, weil er aufgrund eines Gehirntumors nicht verhandlungsfähig war

