Kostenfallen im Internet - Übersicht
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Kostenfallen im Internet - Übersicht
Verbraucherzentrale -- Kostenfallen im Internet - Übersicht
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Genealogie Ltd., Berkshire - www.genealogie.de
Beiträge im Forum: mehr -- mehr - 1 -- mehr - 2
Es wird für die Aufnahme in eine Datenbank, zum Zwecke der Namens- und Ahnenforschung geworben. Auf den Preis für diese Datenbankaufnahme i.H.v. 60 € wird erst am Ende der Anmeldeseite unterhalb des Button „Namens- und Ahnenforschung starten“ in klein gedruckter Schrift hingewiesen.
Unterlassungsklage LG Frankfurt a.M. Verhandlungstermin ist der 30.08.2007
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Internet Service AG vormals Xentria AG, Schweiz - www.lebensprognose.com
Beiträge im Forum: mehr
Es wird angeboten, die persönliche Lebenserwartung zu testen. Ein Hinweis darauf, dass es sich hierbei um ein kostenpflichtiges Angebot handelt, ist erst in der letzten Zeile der Startseite zu finden. Dort steht weit unterhalb des Buttons „Test starten“ am Ende eines klein gedruckten Fließtextes: „Für den lebensprognose.com Service zahlen Sie einmalig 59 Euro.“
Das Unternehmen wurde abgemahnt, Unterlassungsklage in Vorbereitung
Pressemitteilung der VZ Berlin zu www.lebensprognose.com und www.lebenserwartung.de
mit Musterbrief abrufbar unter:
http://www.verbraucherzentrale-berlin.de/vz/html/modules/xfsection/article.php?articleid=538
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www.speedcartester.com (Seite nicht mehr aufrufbar)
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www.testcars.de (keine Anmeldungen mehr möglich)
Geworben wird für die Aufnahme in eine Datenbank, aus der Automobilhersteller Testfahrer für Sportwagen auswählen. Es wird versprochen, kostenlose Testfahrten in Autos der "gehobenen" Kategorie zu organisieren. Auf den Preis für diesen Service i.H.v. 8 € pro Monat bei einer Laufzeit von 12 Monaten wird erst am Ende der Anmeldeseite unterhalb des Button „Jetzt Anmelden“ in klein gedruckter Schrift hingewiesen.
Unterlassungsklage LG Stuttgart
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www.esims.de
Geworben wird für „111 SMS gratis“. Darauf, dass es sich um einen Testzugang handelt, der sich nach 14 Tagen in ein kostenpflichtiges Abonnement mit einem Preis i.H.v. 8 € pro Monat bei einer Laufzeit von 12 Monaten umwandelt, wird erst am Ende der Anmeldeseite unterhalb des Buttons „Anmelden“ in klein gedruckter Schrift hingewiesen.
Unterlassungsklage LG Stuttgart
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www.genlogie.com
Ähnlich wie oben www.genealogie.de -
Es wird geprüft, ob Unterlassungsklage erhoben wird.
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VitaActive Ltd., Frankfurt a.M. - www.iqfight.de
Beiträge im Forum: mehr
Auf der Seite wird ein IQ-Test angeboten. Ein Hinweis darauf, dass es sich hierbei um ein kostenpflichtiges Angebot handelt, ist erst in der letzten Zeile der Anmeldeseite zu finden.
Die Preis für die einmalige Teilnahme beträgt 30 €.
Unterlassungsklage LG Frankfurt a.M., Verhandlungstermin: 22.03.2007
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www.lebenserwartung.de
ähnlich wie oben www.lebensprognose.com, aber Entgelt „nur“ 30 €.
Das Unternehmen wurde abgemahnt, Unterlassungsklage in Vorbereitung
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Hosting Media Ltd., London -- www.123simsen.com
Dort wird für das Versenden von SMS geworben. Auf das Entgelt i.H.v. 8,00 € monatlich bei einer Laufzeit von einem Jahr, das im Voraus für ein Jahr in Rechnung gestellt wird, wird erst am Ende der Anmeldeseite weit unterhalb des Buttons „SMS versenden“ in klein gedruckter schwarzer Schrift auf dunkel blauem Hintergrund hingewiesen.
Die Abmahnung konnte bislang nicht zugestellt werden („Briefkastenfirma“).
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Michael Kirsch Arbeitsvermittlung, Fulda
www.tester-heute.de (Seite nicht mehr aufrufbar)
Beiträge im Forum: mehr
Geworben wird für die Aufnahme in eine Datenbank für die Teilnahme an Arzneimitteltests und klinischen Studien. Auf das Entgelt für die Aufnahme in die Bewerberdatenbank i.H.v. 80 € wird erst am Ende der Anmeldeseite unterhalb des Button „Anmelden“ in klein gedruckter Schrift hingewiesen.
Unterlassungsklage LG Fulda. Es ist ein Anerkenntnisurteil ergangen.
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NETContent Ltd., Frankfurt a.M. -- www.vorlagen-archiv.com
Es wird für das Herunterladen von Dokumentvorlagen geworben. Auf das Nutzungsentgelt i.H.v. 39,95 € wird erst am Ende der Anmeldeseite unterhalb des Button „Anmeldung abschicken“ in klein gedruckter Schrift hingewiesen.
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www.gedichte-server.com -- www.sudoku-welt.com
www.grafik-archiv.com -- www.kochrezepte-server.com
Auf der Seite www.gedichte-server.com wird für den Zugriff auf eine
Gedichtedatenbank geworben. Auf der Seite www.sudoku-welt.com wird der Zugriff auf Sudoku-Rätsel beworben. Auf der Seite www.grafik-archiv.com wird für das Herunterladen von Gifs und Cliparts geworben. Auf der Seite www.kochrezepte-server.com wird der Zugriff auf Kochrezepte beworben.
Auf das Nutzungsentgelt i.H.v. 39,95 € (www.gedichte-server.com, www.grafikarchiv.com, www.kochrezepte-server.com) bzw. i.H.v. 49,95 € (www.sudokuwelt.com) wird jeweils erst am Ende der Anmeldeseite unterhalb des Anmeldebuttons („zum Gedichte Archiv“, „Jetzt ins Rezepte-Archiv“, „JETZT ANMELDEN“, „zu den SUDOKU Rätseln“) in klein gedruckter Schrift hingewiesen.
Unterlassungsklage LG Frankfurt a.M. Verhandlungstermin bzgl. Aller Seiten ist der 18.04.2007
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www.every-game.com
Ähnlich wie oben, hier geht es um den Download von Computerspielen. Nutzungsentgelt: 49,95 €
Es wird geprüft, ob Unterlassungsklage erhoben wird.
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www.grußkarten-versand.com
Ähnlich wie oben, hier geht es um den Download von Grußkarten. Nutzungsentgelt: 59,95 €
Das Unternehmen wurde abgemahnt.
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Verbraucherbund AG, Schweiz
www.produktprüfer.com
www.produktpruefer.com
www.produktpruefer.de
Geworben wird für die Anmeldung als Produkttester. Auf das Entgelt i.H.v. 5,00 € wöchentlich bei einer Laufzeit von 19 Wochen, das im Voraus in der Gesamthöhe von 95 € in Rechnung gestellt wird, wird erst auf der Anmeldeseite unterhalb des Button „registrieren“ in klein gedruckter kontrastarmer Schrift hingewiesen.
Das Unternehmen wurde abgemahnt. Unterlassungsklage wurde eingereicht, LG Berlin.
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SWISS Einkaufsgemeinschaft AG, Schweiz - www.das-tvquiz.com
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Mit dem Slogan „1.000.000 EURO SOFORT GEWINNEN“ wird für ein Internetgewinnspiel geworben, welches sich sowohl hinsichtlich der Regeln, als auch der graphischen Aufmachung deutlich an einer im deutschen Privatfernsehen ausgestrahlten Quizsendung orientiert. Absolviert der Nutzer die Trainingsstufe auf der Webseite erfolgreich, wird er mit der Aussicht auf einen Gewinn in Höhe von 1 € und dessen Auszahlung zur Registrierung verleitet. Die Aufmachung der Website erweckt beim Internetnutzer den Eindruck der Unentgeltlichkeit. Diesem wird durch den Text „Sie haben die 1. Gewinnstufe von 1 € geschafft. Die Auszahlung ist erst nach der Registrierung möglich“ suggeriert, er könne sich nach Durchführung der Registrierung den Gewinn auszahlen lassen, ohne weitere Verpflichtungen eingehen zu müssen. Tatsächlich jedoch entstehen für den Nutzer bereits mit der Registrierung Kosten in Höhe von 10 € für die angefangene Spielrunde.
Das Unternehmen wurde abgemahnt.
Kürzlich wurde das Impressum geändert in: S.C. NetVenture S.R.L., Rumänien
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Mobile Premium Credits Ltd. -- www.tricky.at (Seite nicht mehr aufrufbar)
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Dem Internetbenutzer wird angeboten, sich „durch nur eine Anmeldung,
Gutscheine im Wert von min 200 Euro, zu sichern“. Ein Hinweis darauf, dass es sich hierbei um ein kostenpflichtiges Angebot handelt, ist auf der Startseite nicht zu finden. Vielmehr wird darauf hingewiesen, dass „keine monatlichen Kosten“ entstehen. Erst auf der Folgeseite, auf welcher sich die Eingabemaske für die persönlichen Daten des Benutzers befindet, steht am unteren Bildschirmrand der folgende, vom Benutzer mit einem Häkchen zu bestätigende Passus: „Ja, ich habe die AGB und Kundeninfos (…). Die Einrichtung des Accounts kostet einmalig einhundertzwanzig Euro und wird in Rechnung gestellt.“
Die Abmahnung konnte bislang nicht zugestellt werden. Verfahren ruht bis auf Weiteres.
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EasyLoad AG, Schweiz -- www.easyload.de
Dem Internetbenutzer wird unter dem Aufmacher „Jetzt kostenlos Zugang einrichten! Sofort nach Einrichtung mit voller Geschwindigkeit downloaden“ die Nutzung eines Downloadportals angeboten. Nach Klick auf die Schaltfläche „Jetzt kostenlos Zugang einrichten“ öffnet sich eine Seite, auf welcher der Benutzer unter Angabe persönlicher Daten die Anmeldung zur Nutzung des Angebots durchführen kann. Diese Seite trägt folgende Überschrift: „Jetzt kostenlos anmelden und testen.“ Der Überschrift ist folgender Text angestellt: „Jetzt gleich kostenlos anmelden und gratis testen. Probieren Sie Easyload risikofrei bis zu 1 Woche und 5GigaByte (5000MB) Frei-Downloads ohne Druck aus. (…)“
In den AGB, die lediglich über einen kleinen Link am untersten Ende der Website abrufbar sind, ist u.a. geregelt „Der Vertrag wird für die vereinbarte Vertragslaufzeit geschlossen. Wurde ein Testzeitraum gewählt, beginnt der Vertrag nach Ablauf des Testzeitraumes oder nach überschreiten des freien Testvolumen (5GB 5000MB), sofern nicht innerhalb des vereinbarten Testzeitraumes (7 Tage) oder vor Ablauf des Testpaketes (5GB 5000MB) fristgerecht gekündigt wird. (…)“
Es wird geprüft, ob Unterlassungsklage erhoben wird.
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Verimount FZE LLC, Wien -- www.firstload.de
Dem Internetbenutzer wird auf der Startseite unter dem Aufmacher „Jetzt KOSTENLOS testen!“ die Nutzung eines Downloadportals angeboten. Nach Klick auf die Schaltfläche „Jetzt KOSTENLOS testen!“ öffnet sich eine Seite, auf welcher der Benutzer unter Angabe persönlicher Daten die Anmeldung durchführen kann. Diese trägt folgende Überschrift: „Jetzt kostenlos anmelden!“ Geworben wird mit einer „Sonderaktion – 14 Tage High-Speed kostenlos testen!“ Des Weiteren finden sich auf der Seite die Textpassagen „Mit dem Firstload Test-Paket kostenlos durchstarten!“ sowie „Können wir Sie im Testzeitraum begeistern und wollen Sie mehr als 1 Gigabyte downloaden, so können Sie Ihren Account jederzeit zu einem der folgenden Pakete upgraden:“ Es folgt eine Auflistung der angebotenen Pakete unter Hinweis auf die jeweiligen Kosten pro Monat.
Der auf der unteren Hälfte der Website gelegene Anmeldebereich selbst ist überschrieben mit: „Ja, ich will 14 Tage kostenlos testen“. In den AGB ist geregelt: „Der Vertrag wird für die vereinbarte Vertragslaufzeit geschlossen. Haben Sie einen Testzeitraum gewählt, beginnt der Vertrag nach Ablauf des Testzeitraumes, sofern Sie nicht innerhalb des vereinbarten
Testzeitraumes (14 Tage) kündigen. (…)“
Es wurden geringfügige, aber unzureichende Änderungen vorgenommen. Insbesondere wurde das Wort „kostenlos“ durch „sofort“ ersetzt. Da keine Unterlassungserklärung abgegeben wurde wird geprüft, ob Unterlassungsklage erhoben wird.
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Walea GmbH, Schweiz -- www.alphaload.de
Dem Internetbenutzer wird unter dem Aufmacher „JETZT KOSTENLOS TESTEN“ die Nutzung eines Downloadportals angeboten. Nach Klicken auf die Schaltfläche „JETZT KOSTENLOS TESTEN“ öffnet sich eine Seite, auf welcher dem Benutzer eine Auswahl der zur Verfügung stehenden Pakete angezeigt wird. Darunter befindet sich oben links ein Paket, welches mit „Gratis Testangebot“ überschrieben ist. Darunter folgt die Produktbeschreibung „2 GB / 14 Tage zum Testen (…)“ sowie eine Preisangabe in Höhe von 0,00 €.
Nach einem weiteren Klick auf das genannte „Testangebot“ wird man zu einer Seite geführt, auf welcher der Benutzer unter Angabe persönlicher Daten die Anmeldung durchführen kann. Diese trägt wiederum die Überschrift: „Jetzt anmelden und 2 GB kostenlos Downloaden“. Der Überschrift ist folgender Text hintangestellt: „Nach Ihrer Registrierung stellen wir Ihnen 2 GB gratis Download Volumen zur Verfügung um unseren Service ausgiebig und unverbindlich testen zu können.“ In den AGB ist geregelt: „Die vertragliche Entgeltpflicht entsprechend der Preisliste beginnt für den Kunden nach Ablauf des Testzeitraumes von 14 Tagen oder vorher nach Überschreiten des freien Testvolumens von 2 GB = 2048 MB, sofern er nicht innerhalb des Testzeitraumes oder vor Ablauf des Testvolumens von 2 GB fristgerecht kündigt. Kündigungen vor Ende des Testzeitraumes bzw. vor Ausschöpfung des Testvolumens müssen vier Tage vor Ablauf des Testzeitraumes bzw. Ausschöpfung des Testvolumens schriftlich auf postalischem Wege erfolgen. (…)“
Unterlassungsklage wurde eingereicht.
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High Level Media Ltd, London vormals Theana Ltd., London
www.smsfree100.de
Geworben wird mit dem Slogan: „Jetzt 100 GRATIS SMS und Preise im Wert von 5.000 € gewinnen“. Der Internetbenutzer kann direkt von der Startseite der Website sms verschicken.
Dabei ist das Eingabefeld mit „SMSFREE - verschicke SMS umsonst & 140 Zeichen“ überschrieben. Darauf, dass es sich bei dem Angebot um eine Testmitgliedschaft handelt, welche sich nach 14 Tagen in ein kostenpflichtiges Abonnement mit einem Preis von 8 € pro Monat bei einer Laufzeit von 12 Monaten umwandelt, wird ausschließlich in den AGB
hingewiesen.
Die Seite wurde mittlerweile geringfügig geändert. U.a. befindet sich nun ein unzureichender Hinweis auf die Kostenpflichtigkeit bereits auf der Anmeldeseite, unterhalb der Eingabemaske und des Anmeldebuttons „sms versenden“. Das Nutzungsentgelt wurde auf 9 €, die Laufzeit auf 24 Monate erhöht.
Die Abmahnung konnte bislang nicht zugestellt werden „Briefkastenfirma“).
High Level Media Ltd, London ist auch verantwortlich für: www.smsfree24.de, eine nach
vergleichbarem Muster aufgebaute Internetseite.
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Magolino GmbH -- www.magolino.de
Secret User Hinweis!!
Dem Internetbenutzer wurde unter dem Aufmacher „Gratisexemplar* >> Jetzt anfordern!“ wahlweise der Bezug eines „Gewinnspiel-Magazins“, eines „Gutschein-Magazins“ sowie eines „Literatur-Magazins“ angeboten. Nach Auswahl des gewünschten Magazins auf der Startseite öffnet sich eine Seite mit der Beschreibung des entsprechenden Produkts. Auf der rechten Bildschirmhälfte kann der Benutzer unter Angabe persönlicher Daten die Anmeldung durchführen. Diese Anmeldung konnte der Benutzer durch einen Klick auf die mit „Gratisexemplar* >> Jetzt anfordern!“ beschriebene Schaltfläche bestätigen. Am unteren
Ende der Anmeldeseite befindet sich ein in kleiner Schrift gedruckter Hinweis, dass sich das Abonnement nach Ablauf von zwei Wochen automatisch um 12 Monate verlängert, wenn nicht rechtzeitig widersprochen wird. Die Kosten betragen monatlich 4,99 Euro.
Das Unternehmen wurde abgemahnt. Die Seite wurde mittlerweile unzureichend überarbeitet, insbesondere wird die Bezeichnung „Gratisexemplar“ nicht mehr verwendet. Dadas Unternehmen jedoch keine Unterlassungserklärung abgeben möchte, ist derzeit eine Unterlassungsklage in Vorbereitung.
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Quartex Ltd., Birmingham -- www.CenturioNet.com
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Unter dem Aufmacher „EINE WOCHE VÖLLIG GRATIS AUSPROBIEREN!“ wird die Nutzung eines Downloadportals angeboten.
Nach Klick auf die Schaltfläche mit diesem Aufmacher öffnet sich eine Seite, auf welcher der Benutzer unter Angabe persönlicher Daten die Anmeldung zur Nutzung des Angebots durchführen kann. Die Eingabemaske trägt die Überschrift: „Jetzt eine Woche lang gratis testen! Sie können 1 Woche lang bis zu 1 GB runterladen – runterladen bis der Arzt kommt, ohne Risiko! Neben diesem Slogan ist ein „0-Euro-Stück“ abgebildet. Die AGB bestehen lediglich aus einem Fließtext der die Passagen beinhaltet: „Entscheiden Sie sich zu Beginn für einen Testzugang gelten zusätzlich folgende Vertragsbedingungen. Wenn Sie nicht innerhalb des Testzeitraums, 7 Tage oder maximal 1 GB Daten, per Post, Fax oder online kündigen verlängert sich der Vertrag automatisch um 12 Monate. (…)
Wählen Sie nicht selbst eines unserer Leistungspakete entsteht so automatisch der Vertrag Centurionet 10 GB. Dieser Vertrag beinhaltet 10 GB Datenkontingent monatlich mit einer Laufzeit von 12 Monaten zu 7,80 Euro monatlich. “
Es wurde eine Unterlassungserklärung abgegeben, die Internetseite wurde aber nicht geändert.
Zurzeit wird eine Vertragsstrafe geltend gemacht.
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Andreas und Manuel Schmidtlein GbR
Beiträge im Forum:
mehr -- mehr - 1 -- mehr - 2 -- mehr - 3 -- mehr - 4 -- mehr - 5
www.hausaufgaben.de -- www.malvorlagen.de
www.gedichte.de -- www.vornamen.de
Diese Seiten wurden im September 2005 wegen Verstößen gegen Informationspflichten bei Fernabsatzgesetzgeschäften abgemahnt. In allen Fällen hat das Unternehmen die gewünschte Unterlassungserklärung abgegeben.
www.hausaufgaben-heute.com -- www.basteln-heute.com
www.fabrikverkauf-heute.com -- www.gedichte-heute.com
www.lehrstellen-heute.com -- www.kunst-heute.com
www.pflanzen-heute.com -- www.rauchen-heute.com
www.suchen-heute.com -- www.sternzeichen-heute.com
www.steuer-heute.com -- www.tattoo-heute.com
www.tiere-heute.com -- www.tierheime-heute.com
www.vornamen-heute.com -- www.witze-heute.com
www.wohnung-heute.com
Alle Seiten waren identisch gestaltet, nur die beworbenen Produkte/Dienste variieren. Im Februar 2006 wurde zunächst isoliert die Seite www.hausaufgaben-heute.com wegen der irreführenden Aussage „heute gratis“ angegriffen. Die gewünschte Unterlassungserklärung wurde abgegeben, aber lediglich diese Seite wurde in der Folgezeit angepasst. Daraufhin wurden im März 2006 die weiteren oben genannten Websites abgemahnt.
Wiederum wurde eine vollumfängliche Unterlassungserklärung abgegeben, die inhaltlich sogar über das hinausging, was wir gefordert hatten. Die Umstellung der Seiten erfolgte nach unserer Information Anfang April (vgl. aktuelle Gestaltung der Seiten). Am 15.05.06 haben wir – nach dem Versuch der außergerichtlichen Klärung – ein gerichtliches
Gewinnabschöpfungsverfahren vor dem Landgericht Darmstadt eingeleitet.
Verhandlungstermin ist der 27.03.2007.
Wir hoffen, dass wir auf Grund der Vorgeschichte zu den Schmidtlein-Brüdern und der vorausgegangenen Abmahnung von www.hausaufgaben-heute.com in diesem Verfahren weniger Schwierigkeiten haben werden, dem Unternehmen seinen Vorsatz nachzuweisen, denn jedenfalls nach der Abmahnung von hausaufgaben-heute.com sind die Brüder
bösgläubig gewesen.
Unsere letzte Abmahnaktion stieß in der Öffentlichkeit auf große Resonanz, vgl. unsere Pressemitteilung unter:
http://www.vzbv.de/go/presse/695/8/36/index.html
sowie Spiegel-Artikel „Die Masche der Brüder“ (DER SPIEGEL Heft 40/2006).
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IgluSoft GmbH
Beiträge im Forum: mehr
www.eusms.com -- www.youminder.de -- www.eusms.be -- www.starmsg.com
…
Auf diversen europäischen Internet-Seiten wurde für „Inklusiv-SMS“ sowie einen günstigen SMS-Versand zu einem Preis ab 5 Cent bzw. 6,5 Cent pro weitere SMS geworben. Der einmalige Einrichtungspreis von 94,69 EUR bei www.eusms.de bzw. von 149 EUR bei www.youminder.de für den Dienst war entweder hellblau auf hellblauem Untergrund eingeblendet oder aber erschien erst am unteren Bildschirmrand nach dem Herunterscrollen, eingeblendet in identischer Farbe wie der Hintergrund.
Wir haben das Unternehmen wegen sämtlicher europäischer Internetseiten abgemahnt. Wir erhielten eine Unterlassungserklärung und die Internetseiten wurden geändert.
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First Online Service AG, Schweiz -- www.dein-fuehrerschein.com
Geworben wird für die Teilnahme an einem Online-Führerscheintest. Der Preis für die Teilnahme beträgt einmalig 64,80 Euro. Dies ergibt sich lediglich aus einer klein gedruckten Textpassage am unteren Bildschirmrand. Unterlassungsklage in Vorbereitung.
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SC Adseller Media SRL, Rumänien -- www.p2p-paradise.com
Es handelt sich um ein Internetportal zum Datenaustausch (sog. „filesharing“). Auf der Startseite wird mit der Botschaft „Über 10.000.000 Filesharing-Nutzer weltweit“ sowie den Angaben „563 Mill. Texte, 48 Mill. Videos, 270 Mill. MP3’s…“ geworben. Ebenso mit den Aussagen p2p-paradies biete eine „Vielzahl an Inhalten“ an, die „redaktionell betreut und aktuell gestaltet“ seien.
Des Weiteren befindet sich auf der Seite ein vom Nutzer auszufüllendes Formular, dessen Daten mit einem Klick auf den mit „Anmelden“ beschrifteten Knopf an den Anbieter versandt werden. Seitlich des Formulars ist in einer Reihe mit Werbeaussagen in kleiner Schrift
folgender Hinweis angebracht:
„Ihre Testzeit verändert sich nach Ablauf des Anmeldetages (ab 24:00 Uhr) zu einem Abo zum Preis von 6,90 Euro inkl. MwSt monatlich bei einer Laufzeit von 12 Monaten mit einer jährlichen Abrechnung im Voraus.“
Das Unternehmen wurde abgemahnt.
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Genealogie Ltd., Berkshire - www.genealogie.de
Beiträge im Forum: mehr -- mehr - 1 -- mehr - 2
Es wird für die Aufnahme in eine Datenbank, zum Zwecke der Namens- und Ahnenforschung geworben. Auf den Preis für diese Datenbankaufnahme i.H.v. 60 € wird erst am Ende der Anmeldeseite unterhalb des Button „Namens- und Ahnenforschung starten“ in klein gedruckter Schrift hingewiesen.
Unterlassungsklage LG Frankfurt a.M. Verhandlungstermin ist der 30.08.2007
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Internet Service AG vormals Xentria AG, Schweiz - www.lebensprognose.com
Beiträge im Forum: mehr
Es wird angeboten, die persönliche Lebenserwartung zu testen. Ein Hinweis darauf, dass es sich hierbei um ein kostenpflichtiges Angebot handelt, ist erst in der letzten Zeile der Startseite zu finden. Dort steht weit unterhalb des Buttons „Test starten“ am Ende eines klein gedruckten Fließtextes: „Für den lebensprognose.com Service zahlen Sie einmalig 59 Euro.“
Das Unternehmen wurde abgemahnt, Unterlassungsklage in Vorbereitung
Pressemitteilung der VZ Berlin zu www.lebensprognose.com und www.lebenserwartung.de
mit Musterbrief abrufbar unter:
http://www.verbraucherzentrale-berlin.de/vz/html/modules/xfsection/article.php?articleid=538
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www.speedcartester.com (Seite nicht mehr aufrufbar)
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www.testcars.de (keine Anmeldungen mehr möglich)
Geworben wird für die Aufnahme in eine Datenbank, aus der Automobilhersteller Testfahrer für Sportwagen auswählen. Es wird versprochen, kostenlose Testfahrten in Autos der "gehobenen" Kategorie zu organisieren. Auf den Preis für diesen Service i.H.v. 8 € pro Monat bei einer Laufzeit von 12 Monaten wird erst am Ende der Anmeldeseite unterhalb des Button „Jetzt Anmelden“ in klein gedruckter Schrift hingewiesen.
Unterlassungsklage LG Stuttgart
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www.esims.de
Geworben wird für „111 SMS gratis“. Darauf, dass es sich um einen Testzugang handelt, der sich nach 14 Tagen in ein kostenpflichtiges Abonnement mit einem Preis i.H.v. 8 € pro Monat bei einer Laufzeit von 12 Monaten umwandelt, wird erst am Ende der Anmeldeseite unterhalb des Buttons „Anmelden“ in klein gedruckter Schrift hingewiesen.
Unterlassungsklage LG Stuttgart
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www.genlogie.com
Ähnlich wie oben www.genealogie.de -
Es wird geprüft, ob Unterlassungsklage erhoben wird.
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VitaActive Ltd., Frankfurt a.M. - www.iqfight.de
Beiträge im Forum: mehr
Auf der Seite wird ein IQ-Test angeboten. Ein Hinweis darauf, dass es sich hierbei um ein kostenpflichtiges Angebot handelt, ist erst in der letzten Zeile der Anmeldeseite zu finden.
Die Preis für die einmalige Teilnahme beträgt 30 €.
Unterlassungsklage LG Frankfurt a.M., Verhandlungstermin: 22.03.2007
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www.lebenserwartung.de
ähnlich wie oben www.lebensprognose.com, aber Entgelt „nur“ 30 €.
Das Unternehmen wurde abgemahnt, Unterlassungsklage in Vorbereitung
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Hosting Media Ltd., London -- www.123simsen.com
Dort wird für das Versenden von SMS geworben. Auf das Entgelt i.H.v. 8,00 € monatlich bei einer Laufzeit von einem Jahr, das im Voraus für ein Jahr in Rechnung gestellt wird, wird erst am Ende der Anmeldeseite weit unterhalb des Buttons „SMS versenden“ in klein gedruckter schwarzer Schrift auf dunkel blauem Hintergrund hingewiesen.
Die Abmahnung konnte bislang nicht zugestellt werden („Briefkastenfirma“).
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Michael Kirsch Arbeitsvermittlung, Fulda
www.tester-heute.de (Seite nicht mehr aufrufbar)
Beiträge im Forum: mehr
Geworben wird für die Aufnahme in eine Datenbank für die Teilnahme an Arzneimitteltests und klinischen Studien. Auf das Entgelt für die Aufnahme in die Bewerberdatenbank i.H.v. 80 € wird erst am Ende der Anmeldeseite unterhalb des Button „Anmelden“ in klein gedruckter Schrift hingewiesen.
Unterlassungsklage LG Fulda. Es ist ein Anerkenntnisurteil ergangen.
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NETContent Ltd., Frankfurt a.M. -- www.vorlagen-archiv.com
Es wird für das Herunterladen von Dokumentvorlagen geworben. Auf das Nutzungsentgelt i.H.v. 39,95 € wird erst am Ende der Anmeldeseite unterhalb des Button „Anmeldung abschicken“ in klein gedruckter Schrift hingewiesen.
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www.gedichte-server.com -- www.sudoku-welt.com
www.grafik-archiv.com -- www.kochrezepte-server.com
Auf der Seite www.gedichte-server.com wird für den Zugriff auf eine
Gedichtedatenbank geworben. Auf der Seite www.sudoku-welt.com wird der Zugriff auf Sudoku-Rätsel beworben. Auf der Seite www.grafik-archiv.com wird für das Herunterladen von Gifs und Cliparts geworben. Auf der Seite www.kochrezepte-server.com wird der Zugriff auf Kochrezepte beworben.
Auf das Nutzungsentgelt i.H.v. 39,95 € (www.gedichte-server.com, www.grafikarchiv.com, www.kochrezepte-server.com) bzw. i.H.v. 49,95 € (www.sudokuwelt.com) wird jeweils erst am Ende der Anmeldeseite unterhalb des Anmeldebuttons („zum Gedichte Archiv“, „Jetzt ins Rezepte-Archiv“, „JETZT ANMELDEN“, „zu den SUDOKU Rätseln“) in klein gedruckter Schrift hingewiesen.
Unterlassungsklage LG Frankfurt a.M. Verhandlungstermin bzgl. Aller Seiten ist der 18.04.2007
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www.every-game.com
Ähnlich wie oben, hier geht es um den Download von Computerspielen. Nutzungsentgelt: 49,95 €
Es wird geprüft, ob Unterlassungsklage erhoben wird.
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www.grußkarten-versand.com
Ähnlich wie oben, hier geht es um den Download von Grußkarten. Nutzungsentgelt: 59,95 €
Das Unternehmen wurde abgemahnt.
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Verbraucherbund AG, Schweiz
www.produktprüfer.com
www.produktpruefer.com
www.produktpruefer.de
Geworben wird für die Anmeldung als Produkttester. Auf das Entgelt i.H.v. 5,00 € wöchentlich bei einer Laufzeit von 19 Wochen, das im Voraus in der Gesamthöhe von 95 € in Rechnung gestellt wird, wird erst auf der Anmeldeseite unterhalb des Button „registrieren“ in klein gedruckter kontrastarmer Schrift hingewiesen.
Das Unternehmen wurde abgemahnt. Unterlassungsklage wurde eingereicht, LG Berlin.
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SWISS Einkaufsgemeinschaft AG, Schweiz - www.das-tvquiz.com
Beiträge im Forum: mehr
Mit dem Slogan „1.000.000 EURO SOFORT GEWINNEN“ wird für ein Internetgewinnspiel geworben, welches sich sowohl hinsichtlich der Regeln, als auch der graphischen Aufmachung deutlich an einer im deutschen Privatfernsehen ausgestrahlten Quizsendung orientiert. Absolviert der Nutzer die Trainingsstufe auf der Webseite erfolgreich, wird er mit der Aussicht auf einen Gewinn in Höhe von 1 € und dessen Auszahlung zur Registrierung verleitet. Die Aufmachung der Website erweckt beim Internetnutzer den Eindruck der Unentgeltlichkeit. Diesem wird durch den Text „Sie haben die 1. Gewinnstufe von 1 € geschafft. Die Auszahlung ist erst nach der Registrierung möglich“ suggeriert, er könne sich nach Durchführung der Registrierung den Gewinn auszahlen lassen, ohne weitere Verpflichtungen eingehen zu müssen. Tatsächlich jedoch entstehen für den Nutzer bereits mit der Registrierung Kosten in Höhe von 10 € für die angefangene Spielrunde.
Das Unternehmen wurde abgemahnt.
Kürzlich wurde das Impressum geändert in: S.C. NetVenture S.R.L., Rumänien
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Mobile Premium Credits Ltd. -- www.tricky.at (Seite nicht mehr aufrufbar)
Beiträge im Forum: mehr
Dem Internetbenutzer wird angeboten, sich „durch nur eine Anmeldung,
Gutscheine im Wert von min 200 Euro, zu sichern“. Ein Hinweis darauf, dass es sich hierbei um ein kostenpflichtiges Angebot handelt, ist auf der Startseite nicht zu finden. Vielmehr wird darauf hingewiesen, dass „keine monatlichen Kosten“ entstehen. Erst auf der Folgeseite, auf welcher sich die Eingabemaske für die persönlichen Daten des Benutzers befindet, steht am unteren Bildschirmrand der folgende, vom Benutzer mit einem Häkchen zu bestätigende Passus: „Ja, ich habe die AGB und Kundeninfos (…). Die Einrichtung des Accounts kostet einmalig einhundertzwanzig Euro und wird in Rechnung gestellt.“
Die Abmahnung konnte bislang nicht zugestellt werden. Verfahren ruht bis auf Weiteres.
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EasyLoad AG, Schweiz -- www.easyload.de
Dem Internetbenutzer wird unter dem Aufmacher „Jetzt kostenlos Zugang einrichten! Sofort nach Einrichtung mit voller Geschwindigkeit downloaden“ die Nutzung eines Downloadportals angeboten. Nach Klick auf die Schaltfläche „Jetzt kostenlos Zugang einrichten“ öffnet sich eine Seite, auf welcher der Benutzer unter Angabe persönlicher Daten die Anmeldung zur Nutzung des Angebots durchführen kann. Diese Seite trägt folgende Überschrift: „Jetzt kostenlos anmelden und testen.“ Der Überschrift ist folgender Text angestellt: „Jetzt gleich kostenlos anmelden und gratis testen. Probieren Sie Easyload risikofrei bis zu 1 Woche und 5GigaByte (5000MB) Frei-Downloads ohne Druck aus. (…)“
In den AGB, die lediglich über einen kleinen Link am untersten Ende der Website abrufbar sind, ist u.a. geregelt „Der Vertrag wird für die vereinbarte Vertragslaufzeit geschlossen. Wurde ein Testzeitraum gewählt, beginnt der Vertrag nach Ablauf des Testzeitraumes oder nach überschreiten des freien Testvolumen (5GB 5000MB), sofern nicht innerhalb des vereinbarten Testzeitraumes (7 Tage) oder vor Ablauf des Testpaketes (5GB 5000MB) fristgerecht gekündigt wird. (…)“
Es wird geprüft, ob Unterlassungsklage erhoben wird.
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Verimount FZE LLC, Wien -- www.firstload.de
Dem Internetbenutzer wird auf der Startseite unter dem Aufmacher „Jetzt KOSTENLOS testen!“ die Nutzung eines Downloadportals angeboten. Nach Klick auf die Schaltfläche „Jetzt KOSTENLOS testen!“ öffnet sich eine Seite, auf welcher der Benutzer unter Angabe persönlicher Daten die Anmeldung durchführen kann. Diese trägt folgende Überschrift: „Jetzt kostenlos anmelden!“ Geworben wird mit einer „Sonderaktion – 14 Tage High-Speed kostenlos testen!“ Des Weiteren finden sich auf der Seite die Textpassagen „Mit dem Firstload Test-Paket kostenlos durchstarten!“ sowie „Können wir Sie im Testzeitraum begeistern und wollen Sie mehr als 1 Gigabyte downloaden, so können Sie Ihren Account jederzeit zu einem der folgenden Pakete upgraden:“ Es folgt eine Auflistung der angebotenen Pakete unter Hinweis auf die jeweiligen Kosten pro Monat.
Der auf der unteren Hälfte der Website gelegene Anmeldebereich selbst ist überschrieben mit: „Ja, ich will 14 Tage kostenlos testen“. In den AGB ist geregelt: „Der Vertrag wird für die vereinbarte Vertragslaufzeit geschlossen. Haben Sie einen Testzeitraum gewählt, beginnt der Vertrag nach Ablauf des Testzeitraumes, sofern Sie nicht innerhalb des vereinbarten
Testzeitraumes (14 Tage) kündigen. (…)“
Es wurden geringfügige, aber unzureichende Änderungen vorgenommen. Insbesondere wurde das Wort „kostenlos“ durch „sofort“ ersetzt. Da keine Unterlassungserklärung abgegeben wurde wird geprüft, ob Unterlassungsklage erhoben wird.
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Walea GmbH, Schweiz -- www.alphaload.de
Dem Internetbenutzer wird unter dem Aufmacher „JETZT KOSTENLOS TESTEN“ die Nutzung eines Downloadportals angeboten. Nach Klicken auf die Schaltfläche „JETZT KOSTENLOS TESTEN“ öffnet sich eine Seite, auf welcher dem Benutzer eine Auswahl der zur Verfügung stehenden Pakete angezeigt wird. Darunter befindet sich oben links ein Paket, welches mit „Gratis Testangebot“ überschrieben ist. Darunter folgt die Produktbeschreibung „2 GB / 14 Tage zum Testen (…)“ sowie eine Preisangabe in Höhe von 0,00 €.
Nach einem weiteren Klick auf das genannte „Testangebot“ wird man zu einer Seite geführt, auf welcher der Benutzer unter Angabe persönlicher Daten die Anmeldung durchführen kann. Diese trägt wiederum die Überschrift: „Jetzt anmelden und 2 GB kostenlos Downloaden“. Der Überschrift ist folgender Text hintangestellt: „Nach Ihrer Registrierung stellen wir Ihnen 2 GB gratis Download Volumen zur Verfügung um unseren Service ausgiebig und unverbindlich testen zu können.“ In den AGB ist geregelt: „Die vertragliche Entgeltpflicht entsprechend der Preisliste beginnt für den Kunden nach Ablauf des Testzeitraumes von 14 Tagen oder vorher nach Überschreiten des freien Testvolumens von 2 GB = 2048 MB, sofern er nicht innerhalb des Testzeitraumes oder vor Ablauf des Testvolumens von 2 GB fristgerecht kündigt. Kündigungen vor Ende des Testzeitraumes bzw. vor Ausschöpfung des Testvolumens müssen vier Tage vor Ablauf des Testzeitraumes bzw. Ausschöpfung des Testvolumens schriftlich auf postalischem Wege erfolgen. (…)“
Unterlassungsklage wurde eingereicht.
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High Level Media Ltd, London vormals Theana Ltd., London
www.smsfree100.de
Geworben wird mit dem Slogan: „Jetzt 100 GRATIS SMS und Preise im Wert von 5.000 € gewinnen“. Der Internetbenutzer kann direkt von der Startseite der Website sms verschicken.
Dabei ist das Eingabefeld mit „SMSFREE - verschicke SMS umsonst & 140 Zeichen“ überschrieben. Darauf, dass es sich bei dem Angebot um eine Testmitgliedschaft handelt, welche sich nach 14 Tagen in ein kostenpflichtiges Abonnement mit einem Preis von 8 € pro Monat bei einer Laufzeit von 12 Monaten umwandelt, wird ausschließlich in den AGB
hingewiesen.
Die Seite wurde mittlerweile geringfügig geändert. U.a. befindet sich nun ein unzureichender Hinweis auf die Kostenpflichtigkeit bereits auf der Anmeldeseite, unterhalb der Eingabemaske und des Anmeldebuttons „sms versenden“. Das Nutzungsentgelt wurde auf 9 €, die Laufzeit auf 24 Monate erhöht.
Die Abmahnung konnte bislang nicht zugestellt werden „Briefkastenfirma“).
High Level Media Ltd, London ist auch verantwortlich für: www.smsfree24.de, eine nach
vergleichbarem Muster aufgebaute Internetseite.
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Magolino GmbH -- www.magolino.de
Secret User Hinweis!!
Dem Internetbenutzer wurde unter dem Aufmacher „Gratisexemplar* >> Jetzt anfordern!“ wahlweise der Bezug eines „Gewinnspiel-Magazins“, eines „Gutschein-Magazins“ sowie eines „Literatur-Magazins“ angeboten. Nach Auswahl des gewünschten Magazins auf der Startseite öffnet sich eine Seite mit der Beschreibung des entsprechenden Produkts. Auf der rechten Bildschirmhälfte kann der Benutzer unter Angabe persönlicher Daten die Anmeldung durchführen. Diese Anmeldung konnte der Benutzer durch einen Klick auf die mit „Gratisexemplar* >> Jetzt anfordern!“ beschriebene Schaltfläche bestätigen. Am unteren
Ende der Anmeldeseite befindet sich ein in kleiner Schrift gedruckter Hinweis, dass sich das Abonnement nach Ablauf von zwei Wochen automatisch um 12 Monate verlängert, wenn nicht rechtzeitig widersprochen wird. Die Kosten betragen monatlich 4,99 Euro.
Das Unternehmen wurde abgemahnt. Die Seite wurde mittlerweile unzureichend überarbeitet, insbesondere wird die Bezeichnung „Gratisexemplar“ nicht mehr verwendet. Dadas Unternehmen jedoch keine Unterlassungserklärung abgeben möchte, ist derzeit eine Unterlassungsklage in Vorbereitung.
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Quartex Ltd., Birmingham -- www.CenturioNet.com
Beiträge im Forum: mehr
Unter dem Aufmacher „EINE WOCHE VÖLLIG GRATIS AUSPROBIEREN!“ wird die Nutzung eines Downloadportals angeboten.
Nach Klick auf die Schaltfläche mit diesem Aufmacher öffnet sich eine Seite, auf welcher der Benutzer unter Angabe persönlicher Daten die Anmeldung zur Nutzung des Angebots durchführen kann. Die Eingabemaske trägt die Überschrift: „Jetzt eine Woche lang gratis testen! Sie können 1 Woche lang bis zu 1 GB runterladen – runterladen bis der Arzt kommt, ohne Risiko! Neben diesem Slogan ist ein „0-Euro-Stück“ abgebildet. Die AGB bestehen lediglich aus einem Fließtext der die Passagen beinhaltet: „Entscheiden Sie sich zu Beginn für einen Testzugang gelten zusätzlich folgende Vertragsbedingungen. Wenn Sie nicht innerhalb des Testzeitraums, 7 Tage oder maximal 1 GB Daten, per Post, Fax oder online kündigen verlängert sich der Vertrag automatisch um 12 Monate. (…)
Wählen Sie nicht selbst eines unserer Leistungspakete entsteht so automatisch der Vertrag Centurionet 10 GB. Dieser Vertrag beinhaltet 10 GB Datenkontingent monatlich mit einer Laufzeit von 12 Monaten zu 7,80 Euro monatlich. “
Es wurde eine Unterlassungserklärung abgegeben, die Internetseite wurde aber nicht geändert.
Zurzeit wird eine Vertragsstrafe geltend gemacht.
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Andreas und Manuel Schmidtlein GbR
Beiträge im Forum:
mehr -- mehr - 1 -- mehr - 2 -- mehr - 3 -- mehr - 4 -- mehr - 5
www.hausaufgaben.de -- www.malvorlagen.de
www.gedichte.de -- www.vornamen.de
Diese Seiten wurden im September 2005 wegen Verstößen gegen Informationspflichten bei Fernabsatzgesetzgeschäften abgemahnt. In allen Fällen hat das Unternehmen die gewünschte Unterlassungserklärung abgegeben.
www.hausaufgaben-heute.com -- www.basteln-heute.com
www.fabrikverkauf-heute.com -- www.gedichte-heute.com
www.lehrstellen-heute.com -- www.kunst-heute.com
www.pflanzen-heute.com -- www.rauchen-heute.com
www.suchen-heute.com -- www.sternzeichen-heute.com
www.steuer-heute.com -- www.tattoo-heute.com
www.tiere-heute.com -- www.tierheime-heute.com
www.vornamen-heute.com -- www.witze-heute.com
www.wohnung-heute.com
Alle Seiten waren identisch gestaltet, nur die beworbenen Produkte/Dienste variieren. Im Februar 2006 wurde zunächst isoliert die Seite www.hausaufgaben-heute.com wegen der irreführenden Aussage „heute gratis“ angegriffen. Die gewünschte Unterlassungserklärung wurde abgegeben, aber lediglich diese Seite wurde in der Folgezeit angepasst. Daraufhin wurden im März 2006 die weiteren oben genannten Websites abgemahnt.
Wiederum wurde eine vollumfängliche Unterlassungserklärung abgegeben, die inhaltlich sogar über das hinausging, was wir gefordert hatten. Die Umstellung der Seiten erfolgte nach unserer Information Anfang April (vgl. aktuelle Gestaltung der Seiten). Am 15.05.06 haben wir – nach dem Versuch der außergerichtlichen Klärung – ein gerichtliches
Gewinnabschöpfungsverfahren vor dem Landgericht Darmstadt eingeleitet.
Verhandlungstermin ist der 27.03.2007.
Wir hoffen, dass wir auf Grund der Vorgeschichte zu den Schmidtlein-Brüdern und der vorausgegangenen Abmahnung von www.hausaufgaben-heute.com in diesem Verfahren weniger Schwierigkeiten haben werden, dem Unternehmen seinen Vorsatz nachzuweisen, denn jedenfalls nach der Abmahnung von hausaufgaben-heute.com sind die Brüder
bösgläubig gewesen.
Unsere letzte Abmahnaktion stieß in der Öffentlichkeit auf große Resonanz, vgl. unsere Pressemitteilung unter:
http://www.vzbv.de/go/presse/695/8/36/index.html
sowie Spiegel-Artikel „Die Masche der Brüder“ (DER SPIEGEL Heft 40/2006).
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IgluSoft GmbH
Beiträge im Forum: mehr
www.eusms.com -- www.youminder.de -- www.eusms.be -- www.starmsg.com
…
Auf diversen europäischen Internet-Seiten wurde für „Inklusiv-SMS“ sowie einen günstigen SMS-Versand zu einem Preis ab 5 Cent bzw. 6,5 Cent pro weitere SMS geworben. Der einmalige Einrichtungspreis von 94,69 EUR bei www.eusms.de bzw. von 149 EUR bei www.youminder.de für den Dienst war entweder hellblau auf hellblauem Untergrund eingeblendet oder aber erschien erst am unteren Bildschirmrand nach dem Herunterscrollen, eingeblendet in identischer Farbe wie der Hintergrund.
Wir haben das Unternehmen wegen sämtlicher europäischer Internetseiten abgemahnt. Wir erhielten eine Unterlassungserklärung und die Internetseiten wurden geändert.
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First Online Service AG, Schweiz -- www.dein-fuehrerschein.com
Geworben wird für die Teilnahme an einem Online-Führerscheintest. Der Preis für die Teilnahme beträgt einmalig 64,80 Euro. Dies ergibt sich lediglich aus einer klein gedruckten Textpassage am unteren Bildschirmrand. Unterlassungsklage in Vorbereitung.
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SC Adseller Media SRL, Rumänien -- www.p2p-paradise.com
Es handelt sich um ein Internetportal zum Datenaustausch (sog. „filesharing“). Auf der Startseite wird mit der Botschaft „Über 10.000.000 Filesharing-Nutzer weltweit“ sowie den Angaben „563 Mill. Texte, 48 Mill. Videos, 270 Mill. MP3’s…“ geworben. Ebenso mit den Aussagen p2p-paradies biete eine „Vielzahl an Inhalten“ an, die „redaktionell betreut und aktuell gestaltet“ seien.
Des Weiteren befindet sich auf der Seite ein vom Nutzer auszufüllendes Formular, dessen Daten mit einem Klick auf den mit „Anmelden“ beschrifteten Knopf an den Anbieter versandt werden. Seitlich des Formulars ist in einer Reihe mit Werbeaussagen in kleiner Schrift
folgender Hinweis angebracht:
„Ihre Testzeit verändert sich nach Ablauf des Anmeldetages (ab 24:00 Uhr) zu einem Abo zum Preis von 6,90 Euro inkl. MwSt monatlich bei einer Laufzeit von 12 Monaten mit einer jährlichen Abrechnung im Voraus.“
Das Unternehmen wurde abgemahnt.
Re: Kostenfallen im Internet - Übersicht
Aktuell
Genealogie Ltd., Berkshire - www.genealogie.de
Hosting Media Ltd., London -- www.123simsen.com
NETContent Ltd., Frankfurt a.M. -- www.vorlagen-archiv.com
Verbraucherbund AG, Schweiz
SWISS Einkaufsgemeinschaft AG, Schweiz - www.das-tvquiz.com
Magolino GmbH -- www.magolino.de
Genealogie Ltd., Berkshire - www.genealogie.de
Zitat
Unterlassungsklage gegen die Geschäftsführerin der Genealogie Ltd erhoben.
Verhandlungstermin vor dem LG Frankfurt a.M. war am 30.08.2007.
Verkündungstermin war der 13.09.2007.
Hosting Media Ltd., London -- www.123simsen.com
Zitat
Die Abmahnung konnte bislang nicht zugestellt werden („Briefkastenfirma“).
NETContent Ltd., Frankfurt a.M. -- www.vorlagen-archiv.com
Zitat
Unterlassungsklage gegen den Geschäftsführer der NetContent Ltd. erhoben.
Verhandlungstermin vor dem LG Frankfurt a.M. bzgl. aller vorgenannten Seiten war der 06.06.2007.
Verkündungstermin war der 27.06.2007
Ausgang: positiv (nicht rechtskräftig, Verfahren in II. Instanz)
Verbraucherbund AG, Schweiz
Zitat
Das Unternehmen wurde abgemahnt. Unterlassungsklage wurde eingereicht, LG Berlin.
Ausgang: positiv. Es erging ein Versäumnisurteil.
SWISS Einkaufsgemeinschaft AG, Schweiz - www.das-tvquiz.com
Zitat
Das Unternehmen wurde abgemahnt. Unterlassungsklage in Vorbereitung.
Magolino GmbH -- www.magolino.de
Zitat
Unterlassungsklage LG Nürnberg-Fürth
Ausgang: positiv (Versäumnisurteil)
www.wie-schlau-bist-du24.com / Jahresgebühr 144,00 Euro
Ich bekam am 12.12.07 folgende Mail, auf die ich nicht reagiert habe. Sie ist in höchstem Maße dubios.
Sehr geehrte/r xxxxxxxxxxxxx,
Sie haben sich am 27.11.2007 um 17:51:23 Uhr unter der gespeicherten IP xx.137.xxx.236
bei dem Service (bitte folgenden Link anklicken) www.wie-schlau-bist-du24.com angemeldet.
Wie vertraglich vereinbart, berechnen wir Ihnen fuer die Informationen der Seite www.wie-schlau-bist-du24.com pro Monat eine monatliche Pauschale von 12.00 Euro. Diese wird fuer einen Zeitraum von einem Jahr im Voraus berechnet.
Leider konnten wir von Ihnen bisher keinen Zahlungseingang feststellen.
Wir fordern Sie auf, den noch offen stehenden Betrag in Hoehe von 144.00 EUR bis spaetestens zum 19.12.2007 auf folgende Bankverbindung zu ueberweisen:
Kontoinhaber: Cube Media GmbH
BLZ: 201 900 03
Konto-Nr.: 741 480 01
Institut: Hamburger Volksbank
Für Kunden aus Österreich und Schweiz
IBAN: DE 68 2019 0003 00741 480 01
BIC: GENODEF1HH2
Betrag: 144.00 Euro
Bitte geben Sie auf dem Zahlungsbescheid UNBEDINGT Ihre Kundennummer an, um weitere Mahnungen zu vermeiden.
Ihre Kundennummer lautet: xxx00066xx
Sollte sich Ihre Zahlung mit dieser Mahnung ueberschnitten haben, bitten wir Sie dies zu entschuldigen.
Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfuegung.
Mit freundlichen Gruessen,
Ihr Team von wie-schlau-bist-du24.com
Erklärung zur Mahnung:
Auf dieser Internetseite haben Sie durch das explizite Setzen eines Hakens unsere Teilnahmebedingungen akzeptiert. Aus diesen geht hervor, dass Sie ein kostenpflichtiges Abonnement abschließen, wenn nicht innerhalb der gesetzlichen Widerrufsfrist von 14 Tagen ein Widerruf erfolgt.
Auf dieses Widerrufsrecht gem. § 312 d BGB haben wir Sie ausdrücklich hingewiesen. Damit ist Ihr wie-schlau-bist-du24.com - Zugang in ein kostenpflichtiges Abonnement übergegangen. Das Nutzungsentgelt ist 12 Monate im Voraus zu entrichten, dies ist auch unseren Teilnahmebedingungen zu entnehmen.
Als Gegenwert erhalten Sie die Nutzungsrechte der Inhalte von wie-schlau-bist-du24.com für 12 Monate. Um ausschließen zu können, dass sich eine dritte Person mit Ihren Daten anmeldet, haben wir Sicherheits-Checks eingebaut. Dies sind eindeutige Beweise, die wir im Streitfall nutzen werden. Desweiteren ist es auf dieser Seite nicht möglich sich als Minderjähriger anzumelden (ihr angegebes Geburtsdatum: 06.05.1986). In diesem Fall hätte sich eine ggf. minderjährige Person eine Leistung erschlichen, die ihr nicht hätte bereitgestellt werden dürfen. Hier behalten wir uns die Erstattung einer Strafanzeige vor und werden dementsprechend alle anfallenden Kosten und Auslagen gegen Sie geltend machen.
Zudem haben wir Ihnen an Ihre Emailadresse (Sie können diese E-Mail Adresse erst sehen, wenn Sie mindestens Premium-User sind.) einen Aktivierungscode gesendet, der von dieser Emailadresse aus durch Anklicken des Hyperlinks in der Email bestätigt wurde.
Als zusätzliche Sicherheitsinstanz wurde die bei der Anmeldung übermittelte IP-Adresse gespeichert. Diese lautet: xx.137.xxx.236.
Im Falle einer strafrechtlichen Ermittlung ist es den Strafverfolgungsbehörden anhand der IP-Adresse möglich, den PC zu identifizieren, der zum Zeitpunkt der Anmeldung genutzt wurde.
Bei Fragen und Anregungen hilft Ihnen unser Serviceteam unter der Rufnummer 0180-5978465 weiter.
Sollte ich darauf regieren? Und wie verhalte ich mich am besten? Muss so etwas an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet werden? Danke im Voraus für evtl. Antworten
Am Besten hier anfangen zu lesen:
http://forum.computerbetrug.de/showthread.php?t=49511
und sich im Übrigen nicht allzuviele Gedanken machen.
Einen gerichtlichen! Mahnbescheid gab es -von tausenden Abzock Versuchen mit ebenso dubiosen Inkasso Büros und der "wirklich allerletzten Mahnung"- bisher zweimal. Bei beiden Verfahren unterlag der Abzocker ;-)
http://forum.computerbetrug.de/showthread.php?t=49511
und sich im Übrigen nicht allzuviele Gedanken machen.
Einen gerichtlichen! Mahnbescheid gab es -von tausenden Abzock Versuchen mit ebenso dubiosen Inkasso Büros und der "wirklich allerletzten Mahnung"- bisher zweimal. Bei beiden Verfahren unterlag der Abzocker ;-)
Danke für die Nachricht
Vielen Dank. So etwas Ähnliches habe ich mir schon gedacht. Ich wünsche dir eine erfolgreiche Woche!!!
Anbei die Mail, in die ich mich dann einlinken sollte (da will man sich mal ablenken und entspannen und dann sowas ) Vielleicht sollte ich eine Seite aufmachen nach dem Motto:
www.GUCK MAL WIE DOOF DU BIST, SCHLAFMÜTZE.org
Herzlich Willkommen bei WIE-SCHLAU-BIST-DU24.com!
Nur noch ein letzer Klick auf diesen Link und Ihr Account ist freigeschaltet.
Und schon kann es losgehen...
Ihre Zugangsdaten lauten:
Username:@web.de
Passwort: xxxxxxx
Um zu erfahren, wie intelligent Sie sind, loggen Sie sich bitte über den Button "LOGIN" im Hauptmenü der Website ein, nachdem Sie auf den Aktivierungslink geklickt haben oder klicken Sie einfach auf den folgenden Link www.wie-schlau-bist-du24.com und loggen sich dort ein. Nach Klicken auf den Aktivierungslink können Sie an underem IQ-Test teilnehmen.
Wichtig:
Geben Sie Ihren Benutzernamen EXAKT so ein, wie oben angegeben!
Viel Spass wünscht Ihnen ihr wie-schlau-bist-du24.com - Team !
Ansprechpartner wie-schlau-bist-du24.com:
Renate Schmidt
Postfach 2820
24918 Flensburg
Deutsche Service-Hotline: 0180-5978465
Anbei die Mail, in die ich mich dann einlinken sollte (da will man sich mal ablenken und entspannen und dann sowas ) Vielleicht sollte ich eine Seite aufmachen nach dem Motto:
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Opfer von Abmahnanwältin - Katja Günther
Diskutiert im Akte Forum
Video - Abzocke im Internet durch Abofallen
Die Suchergebnisse im Internet
Es soll sich um diese Anwältin handeln...
Diskutiert im Akte Forum
Zitat
AKTE findet die Abmahnanwältin Katja G.!
Tausende Abzocker tummeln sich im Internet und machen allein in Deutschland – so schätzen es Experten – jährlich einen mehrfachen Millionengewinn. Ganz perfide wird es, wenn sich diese unseriösen Geldeintreiber mit dubiosen Anwälten verbinden, um den Zahlungsdruck auf die geprellten User noch zu erhöhen. Eine Anwältin hat sich in der deutschen Internet-Gemeinde auf diesem Weg einen besonders miserablen Ruf erworben. Mit Drohungen wie „Zahlungsklage“ oder „Tatbestandsmerkmal des Betruges“, treibt sie das Geld für eine bei den Verbraucherzentralen lange Abzocker bekannte Firma ein. Seit Monaten warnen Internet-Nutzer vor dieser Anwältin und versuchen mit ihr in Kontakt zu treten. Aber Katja G. will unbekannt bleiben - scheut die Öffentlichkeit. Damit ist es jetzt vorbei: AKTE-Reporter haben Katja G. aufgesucht und jetzt hat die geschäftstüchtige Anwältin ein Gesicht.
Video - Abzocke im Internet durch Abofallen
Die Suchergebnisse im Internet
Es soll sich um diese Anwältin handeln...
Zitat
Nun erhielt ich eine Mahnung der Rechtsanwältin Katja Günther aus München. ... RA Katja Günther aus 80333 München Briener Straße 44
Zitat
Rechtsanwältin Katja Günther
Brienner Str. 44, 80333 München ?
www.g-e-ius.de
www.guentherserafini.de
Zitat
Katja Günther schlägt wieder zu. Erneut rollt aus der Kanzlei der Münchner Rechtsanwältin eine Mahnwelle auf Kunden der Firma Online Service Ltd zu. Jetzt wird denen, die sich nach Überzeugung der Verbraucherzentrale NRW berechtigt weigern, ihr Abonnement zu zahlen, mit Verweis auf ein aktuelles Urteil eine Klage angedroht.
Online Service Ltd mit Sitz in Hanau betreibt ein wildes Sammelsurium an Internetangeboten: Routenplaner, Kochrezepte und Hausaufgaben gehören ebenso dazu wie Horoskope, Sudokus und Tattoo-Vorlagen. Allen Online-Offerten gemeinsam ist: Über den Preis, meist rund 60 Euro, wird der Interessent erst am Ende der Anmeldeseite informiert sowie ohne besondere Hervorhebung mitten im Kleingedruckten. Für die Verbraucherzentrale NRW steht deshalb fest: Wegen der fehlenden Preisklarheit schließen Kunden, die den Anmeldebutton drücken, keinen wirksamen Vertrag ab. Juristin Iwona Gromek: “Die Verbraucher können den Vertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten und wegen der unzureichenden Hinweise auch unbegrenzt widerrufen.”
Gleichwohl lässt die Firma Kunden nun mit einer Klage drohen. Dabei bezieht sich Anwältin Katja Günther auf ein Urteil des Amtsgerichts Wiesbaden (Az.: 93 C 619/08) und suggeriert, damit habe der Kadi die geschäftlichen Gepflogenheiten der Internet-Abzocker gebilligt. Tatsächlich hat das Gericht jedoch nur festgestellt, durch die Gestaltung der Internetseiten würden die Kunden nicht vorsätzlich sittenwidrig getäuscht und geschädigt. Allerdings: Ausdrücklich von der Entscheidung ausgenommen hat der Richter die Frage, ob überhaupt “ein wirksamer Vertrag zwischen den Parteien zustande kam”.
Iwona Gromek sieht denn auch keinen Grund, von ihrer Empfehlung abzurücken. Die Verbraucherjuristin rät nach wie vor, “sich von Drohungen nicht einschüchtern zu lassen, auf keinen Fall zu zahlen und der Forderung per Musterbrief zu widersprechen”. Lässt die Online Service Ltd nicht locker, helfen die Beratungsstellen der Verbraucherzentrale
Quelle: Verbraucherzentrale
PC-Welt
Spam-artig verbreitete Mails werben für Websites mit Weihnachtsgrüßen und Adventskalendern, die jedoch eine Kostenfalle enthalten. So ein Weihnachtsgruß kann dann mal eben fast 100 Euro kosten
Bereits seit Jahren gibt es immer wieder Spam, der potenzielle Opfer auf Websites mit Kostenfallen locken soll. Jüngere Beispiele reichen von der angeblichen Berechnung der Lebenserwartung über Horoskope bis zu Führerscheintests. In der Adventszeit sind weihnachtliche Themen angesagt, etwa Adventskalender oder ein Telefondienst, der am Heiligen Abend Grüße übermitteln soll.
Das Sicherheitsunternehmen G Data aus Bochum warnt aktuell vor Spam-Mails, die mit einer Absenderangabe "Der Nikolaus" verbreitet werden. Die Mails kommen mit einem Betreff wie "Weihnachtsbotschaft für Deine Freunde" und enthalten einen Web-Link. Auf dieser Seite gibt es ein Anmeldeformular, in das man Angaben zur Person eintragen soll sowie eine Telefonnummer, an die Heiligabend im Laufe des Tages telefonische Grüße übermittelt werden sollen. Im Kleingedruckten liest man, dass die IP-Adresse gespeichert wird, um später "gerichtsfeste" Beweise zu haben. Bei genauerem Hinsehen stellt sich heraus, dass der Dienst mit knapp 100 Euro zu Buche schlägt. Hier ist also spätestens nach dem Fest mit Zahlungsaufforderungen und dem üblichen Theaterdonner zur Einschüchterung zu rechnen, etwa Drohungen mit Inkassoverfahren.
Das Verbraucherschutzportal Computerbetrug.de warnt unterdessen vor in Spam-Mails beworbenen Online-Adventskalendern. Dort werden Kochrezepte, Gedichte oder 1 Jahr tägliches Horoskop hinter den Türchen versprochen. Auch hier droht eine Kostenfalle, es werden 97 Euro fällig. Auch die Abzocker haben also die Preise erhöht - letztes Jahr haben sie noch 59 Euro verlangt. Am besten, Sie klicken solche Links gar nicht erst an. Falls Sie in die Falle getappt sind, zahlen Sie nicht und lassen Sie sich nicht einschüchtern. Wenden Sie sich an die regionale Verbraucherzentrale. Die Verbraucherzentralen haben schon oft mit Abmahnungen gegen die Abzocker Erfolg gehabt, wenn auch nicht auf Dauer. Meist starten die gleichen Täter mit einer neuen Briefkastenfirma und einer anderen Masche gleich wieder durch.
Spam-artig verbreitete Mails werben für Websites mit Weihnachtsgrüßen und Adventskalendern, die jedoch eine Kostenfalle enthalten. So ein Weihnachtsgruß kann dann mal eben fast 100 Euro kosten
Bereits seit Jahren gibt es immer wieder Spam, der potenzielle Opfer auf Websites mit Kostenfallen locken soll. Jüngere Beispiele reichen von der angeblichen Berechnung der Lebenserwartung über Horoskope bis zu Führerscheintests. In der Adventszeit sind weihnachtliche Themen angesagt, etwa Adventskalender oder ein Telefondienst, der am Heiligen Abend Grüße übermitteln soll.
Das Sicherheitsunternehmen G Data aus Bochum warnt aktuell vor Spam-Mails, die mit einer Absenderangabe "Der Nikolaus" verbreitet werden. Die Mails kommen mit einem Betreff wie "Weihnachtsbotschaft für Deine Freunde" und enthalten einen Web-Link. Auf dieser Seite gibt es ein Anmeldeformular, in das man Angaben zur Person eintragen soll sowie eine Telefonnummer, an die Heiligabend im Laufe des Tages telefonische Grüße übermittelt werden sollen. Im Kleingedruckten liest man, dass die IP-Adresse gespeichert wird, um später "gerichtsfeste" Beweise zu haben. Bei genauerem Hinsehen stellt sich heraus, dass der Dienst mit knapp 100 Euro zu Buche schlägt. Hier ist also spätestens nach dem Fest mit Zahlungsaufforderungen und dem üblichen Theaterdonner zur Einschüchterung zu rechnen, etwa Drohungen mit Inkassoverfahren.
Das Verbraucherschutzportal Computerbetrug.de warnt unterdessen vor in Spam-Mails beworbenen Online-Adventskalendern. Dort werden Kochrezepte, Gedichte oder 1 Jahr tägliches Horoskop hinter den Türchen versprochen. Auch hier droht eine Kostenfalle, es werden 97 Euro fällig. Auch die Abzocker haben also die Preise erhöht - letztes Jahr haben sie noch 59 Euro verlangt. Am besten, Sie klicken solche Links gar nicht erst an. Falls Sie in die Falle getappt sind, zahlen Sie nicht und lassen Sie sich nicht einschüchtern. Wenden Sie sich an die regionale Verbraucherzentrale. Die Verbraucherzentralen haben schon oft mit Abmahnungen gegen die Abzocker Erfolg gehabt, wenn auch nicht auf Dauer. Meist starten die gleichen Täter mit einer neuen Briefkastenfirma und einer anderen Masche gleich wieder durch.
Zahlreiche Aufklärungsseiten im Internet, die vor Abofallen warnen, sind seit Tagen schwer zu erreichen. Ein Online-Magazin behauptet, die Ursache läge in fortgesetzten DDos-Angriffen, die die Server lahmlegten.
Aufklärungsseiten über Abofallen im Internet werden einem Medienbericht zufolge derzeit massiv von Kriminellen attackiert. Bereits seit über einer Woche würden die Server vieler Angebote mit automatisierten Anfragen überflutet und damit in die Knie gezwungen, berichtete das Online-Magazin Netzwelt.de am Donnerstag. Die Seiten seien Stunden oder ganze Tage nicht erreichbar.
Zu den Opfern gehöre auch die Seite Abzocknews.de, die zuletzt teilweise mit einer Datenmenge von 20.000 Gigabit pro Sekunde angegriffen worden seien. Hinter den Angriffen steckten vermutlich die Betreiber von unseriösen Angeboten wie Abofallen, die die Aufklärung der Verbraucher verhindern wollen, sagte Adrian Fuchs, Betreiber von Abzocknews.de.
Die betroffenen Seiten bieten Verbrauchern Hilfe an, die dubiosen Angeboten aufgesessen oder in eine Abofalle getappt sind.
Aufklärungsseiten über Abofallen im Internet werden einem Medienbericht zufolge derzeit massiv von Kriminellen attackiert. Bereits seit über einer Woche würden die Server vieler Angebote mit automatisierten Anfragen überflutet und damit in die Knie gezwungen, berichtete das Online-Magazin Netzwelt.de am Donnerstag. Die Seiten seien Stunden oder ganze Tage nicht erreichbar.
Zu den Opfern gehöre auch die Seite Abzocknews.de, die zuletzt teilweise mit einer Datenmenge von 20.000 Gigabit pro Sekunde angegriffen worden seien. Hinter den Angriffen steckten vermutlich die Betreiber von unseriösen Angeboten wie Abofallen, die die Aufklärung der Verbraucher verhindern wollen, sagte Adrian Fuchs, Betreiber von Abzocknews.de.
Die betroffenen Seiten bieten Verbrauchern Hilfe an, die dubiosen Angeboten aufgesessen oder in eine Abofalle getappt sind.
- Täglich gehen 15.000 bis 20.000 Euro auf dem Konto von Katja Günther ein
- die Stadtsparkasse München kündigte das Konto
- eine einstweilige Verfügung besagt - das Konto muß weitergeführt werden
- Frau Günther wäre sonst in ihrer Berufsausübung beeinträchtigt
- es liegen hunderte Anzeigen bei der zuständigen Staatsanwaltschaft
- dem Gericht wären noch die "Hände gebunden"
- die Anwaltskammer könne die Rechtsanwältin nicht ausschließen
Scheinbar kann und darf Frau Rechtsanwälting Katja Günther unbehelligt weitermachen.
- die Stadtsparkasse München kündigte das Konto
- eine einstweilige Verfügung besagt - das Konto muß weitergeführt werden
- Frau Günther wäre sonst in ihrer Berufsausübung beeinträchtigt
- es liegen hunderte Anzeigen bei der zuständigen Staatsanwaltschaft
- dem Gericht wären noch die "Hände gebunden"
- die Anwaltskammer könne die Rechtsanwältin nicht ausschließen
Scheinbar kann und darf Frau Rechtsanwälting Katja Günther unbehelligt weitermachen.
Zitat
Deutschland versinkt in Mahnschreiben! Auf der Spur von Katja Günther
Katja Günther - dieser Name steht für Mahnschreiben wie kaum ein anderer. Die Münchner Anwältin erregt mit ihren Inkasso-Forderungen für diverse Internet-Abzock-Unternehmen seit gut einem Jahr die Gemüter. Tausende AKTE-Zuschauer haben sich bei uns gemeldet, fühlen sich von ihr genervt, belästigt, bedroht. Viele geben dem Druck nach und zahlen - obwohl die Verbraucherzentralen davon in jedem Fall abraten. Wie viel Geld verdienen die Abzock-Unternehmen, wer sind die Hintermänner des sogenannten Münchner Kreisels?
Katja Günther: Einschüchterung auch mit Mahnbescheiden
In die organisierte Abzocke von Internetnutzern kommt eine neue Qualität. Die Münchner Rechtsanwältin Katja Günther, die für die dubiose Online Content Ltd. Geld eintreibt, versucht ihr Glück jetzt offenbar auch mit Mahnbescheiden.
Verbraucherschützer raten Opfern dazu, ruhig zu bleiben und richtig zu reagieren.
Katja Günther ist bundesweit so bekannt wie berüchtigt. Die Rechtsanwältin aus München betätigt sich seit langem als Geldeintreiberin für dubiose Internetfirmen wie die Online Content Ltd. Ungestört von Justiz und Rechtsanwaltskammer München setzt die Juristin abgezockte Opfer mit Drohbriefen und Mahnungen unter Druck.
Nicht weniger umstritten ist ihre Mandantschaft, die Online Content Ltd. Die Firma betreibt so fragwürdige Internetdienste wie every-game.com, tiere-infos.de oder auch routenplaner-server.com. Das Unternehmen steht auf der schwarzen Abzocker-Liste des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv). Das Landgericht Hanau verurteilte die Online Content Ltd. erst kürzlich, die Gewinne aus ihren Kostenfallen im Internet offenzulegen - damit der Staat diese Beute abschöpfen kann (Az. 9 O 551/08 und 1 O 569/08).
Ungeachtet dessen setzen Online Content Ltd. und ihre Anwältin Katja Günther weiter Verbraucher unter Druck. Neuerdings beantragt die Inkasso-Anwältin sogar Mahnbescheide gegen Internetnutzer, berichtet die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Verschickt würden die Mahnbescheide an Opfer, die sich weigern, fragwürdige Forderungen der Online Content Ltd. zu begleichen.
Wieviele Menschen für die neuerlichen Einschüchterungsversuche herhalten müssen, ist bislang völlig unklar. Angesichts der wenigen Meldungen in den Verbraucherforen scheinen es aber nicht viele zu sein.
Mit den Mahnbescheiden macht es sich die Anwältin auch durchaus bequem. Sie stellt beim Gericht lediglich einen entsprechenden Antrag und zahlt 23 Euro ein. Das Amtsgericht prüft dann nicht, ob der Mahnbescheid berechtigt ist, sondern schickt diesen einfach weg. Der Vorteil für die Anwältin: Mahnbescheide sorgen bei Verbrauchern, die nie zuvor etwas mit der Justiz zu tun hatten, oft für Angst und Schrecken. Die deutsche Justiz wird damit faktisch missbraucht, um der Internet-Abzocke den Weg zu bereiten.
Für die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz ist das Ganze unterste Schublade: "Das ist eine neue Qualität der Internetabzocke und eine weitere perfide Masche, Internetnutzer weiter einzuschüchtern", sagt Barbara Steinhöfel, Referentin für Telekommunikation und Medien bei der Verbraucherzentrale.
Empfänger der Bescheide sollten unbedingt innerhalb von zwei Wochen Widerspruch einlegen. Danach wäre nämlich wieder die Online Content Ltd. am Zuge. Sie müsste klagen und vor Gericht beweisen, dass sie ihre Opfer klar und deutlich auf die Kostenpflicht hingeweisen hatte - und die Betroffenen auch mit dem teuren Vertrag einverstanden waren.
Dass es soweit kommt, glauben die Verbraucherschützer nicht: "Lassen Sie sich nicht einschüchtern und wehren Sie sich, wenn die geltend gemachte Forderung unberechtigt ist", rät Barbara Steinhöfel.
(Quelle: Computerbetrug / Bericht in Zusammenarbeit mit Antispam e.V.)
In die organisierte Abzocke von Internetnutzern kommt eine neue Qualität. Die Münchner Rechtsanwältin Katja Günther, die für die dubiose Online Content Ltd. Geld eintreibt, versucht ihr Glück jetzt offenbar auch mit Mahnbescheiden.
Verbraucherschützer raten Opfern dazu, ruhig zu bleiben und richtig zu reagieren.
Katja Günther ist bundesweit so bekannt wie berüchtigt. Die Rechtsanwältin aus München betätigt sich seit langem als Geldeintreiberin für dubiose Internetfirmen wie die Online Content Ltd. Ungestört von Justiz und Rechtsanwaltskammer München setzt die Juristin abgezockte Opfer mit Drohbriefen und Mahnungen unter Druck.
Nicht weniger umstritten ist ihre Mandantschaft, die Online Content Ltd. Die Firma betreibt so fragwürdige Internetdienste wie every-game.com, tiere-infos.de oder auch routenplaner-server.com. Das Unternehmen steht auf der schwarzen Abzocker-Liste des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv). Das Landgericht Hanau verurteilte die Online Content Ltd. erst kürzlich, die Gewinne aus ihren Kostenfallen im Internet offenzulegen - damit der Staat diese Beute abschöpfen kann (Az. 9 O 551/08 und 1 O 569/08).
Ungeachtet dessen setzen Online Content Ltd. und ihre Anwältin Katja Günther weiter Verbraucher unter Druck. Neuerdings beantragt die Inkasso-Anwältin sogar Mahnbescheide gegen Internetnutzer, berichtet die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Verschickt würden die Mahnbescheide an Opfer, die sich weigern, fragwürdige Forderungen der Online Content Ltd. zu begleichen.
Wieviele Menschen für die neuerlichen Einschüchterungsversuche herhalten müssen, ist bislang völlig unklar. Angesichts der wenigen Meldungen in den Verbraucherforen scheinen es aber nicht viele zu sein.
Mit den Mahnbescheiden macht es sich die Anwältin auch durchaus bequem. Sie stellt beim Gericht lediglich einen entsprechenden Antrag und zahlt 23 Euro ein. Das Amtsgericht prüft dann nicht, ob der Mahnbescheid berechtigt ist, sondern schickt diesen einfach weg. Der Vorteil für die Anwältin: Mahnbescheide sorgen bei Verbrauchern, die nie zuvor etwas mit der Justiz zu tun hatten, oft für Angst und Schrecken. Die deutsche Justiz wird damit faktisch missbraucht, um der Internet-Abzocke den Weg zu bereiten.
Für die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz ist das Ganze unterste Schublade: "Das ist eine neue Qualität der Internetabzocke und eine weitere perfide Masche, Internetnutzer weiter einzuschüchtern", sagt Barbara Steinhöfel, Referentin für Telekommunikation und Medien bei der Verbraucherzentrale.
Empfänger der Bescheide sollten unbedingt innerhalb von zwei Wochen Widerspruch einlegen. Danach wäre nämlich wieder die Online Content Ltd. am Zuge. Sie müsste klagen und vor Gericht beweisen, dass sie ihre Opfer klar und deutlich auf die Kostenpflicht hingeweisen hatte - und die Betroffenen auch mit dem teuren Vertrag einverstanden waren.
Dass es soweit kommt, glauben die Verbraucherschützer nicht: "Lassen Sie sich nicht einschüchtern und wehren Sie sich, wenn die geltend gemachte Forderung unberechtigt ist", rät Barbara Steinhöfel.
(Quelle: Computerbetrug / Bericht in Zusammenarbeit mit Antispam e.V.)
Igelbier
inaktiv
Da der Verweis zu diesen beiden angeführten Urteilen nicht richtig ist, wäre ggf.
Diese angeführten Urteile betreffen NICHT die "Online Content Ltd" sondern die "Online Service Ltd.". Beide Abzockbuden werden wohl von den gleichen Abzockern betrieben und von den gleichen Abzockanwälten begleitet, meine aber, dass dieser sehr wichtiger Punkt berücksichtigt werden sollte, dass es sich um zwei unterschiedliche juristische Abzockbuden handelt.
Aber, es gibt auch diese Entscheidungen gegen die "Online Content Ltd.".
Zitat
Das Landgericht Hanau verurteilte die Online Content Ltd. erst kürzlich, die Gewinne aus ihren Kostenfallen im Internet offenzulegen, damit der Staat diese Beute abschöpfen kann (Az. 9 O 551/08 und 1 O 569/08).
http://www.vzbv.de/start/index.php?page=…id=&task=klagen
Zitat
vzbv gewinnt erste Stufe in Gewinnabschöpfungsprozess gegen Online-Abzocker
17.09.2008 - vzbv
Urteile des LG Hanau vom 1.09.2008 (9 O 551/08) und vom 17.09.2008 (1 O 569/08)
Die Firma Online Service Ltd. muss dem Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) umfangreiche Angaben über seine Geschäfte mit fünf Internetseiten machen, bei denen sie vorsätzlich gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen hat. Das hat das Landgericht Hanau in zwei Teilurteilen im Rahmen von Stufenklagen des vzbv gegen den Anbieter entschieden.
Diese angeführten Urteile betreffen NICHT die "Online Content Ltd" sondern die "Online Service Ltd.". Beide Abzockbuden werden wohl von den gleichen Abzockern betrieben und von den gleichen Abzockanwälten begleitet, meine aber, dass dieser sehr wichtiger Punkt berücksichtigt werden sollte, dass es sich um zwei unterschiedliche juristische Abzockbuden handelt.
Aber, es gibt auch diese Entscheidungen gegen die "Online Content Ltd.".
http://www.main-rheiner.de/region/objekt.php3?artikel_id=3012977
Zitat
Laut auch einem rechtskräftigen Urteil des Amtsgerichtes München (AZ 161c 23695/06) handele es sich um eine "Kostenfalle", wenn eine Internetseite den Eindruck erwecke, das Angebot sei kostenlos. Es reiche dabei nicht, auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zu verweisen. Bei "routenplaner-online.de" beispielsweise muss man dafür bis zum Ende der Seite scrollen, was die wenigsten tun.
http://www.heise.de/newsticker/Abofallen…/meldung/117914
Zitat
Die Abofallen-Betreiber der Firma Online Content Ltd. haben eine juristische Niederlage wegen unlauteren Wettbewerbs einstecken müssen. Mit einer Einstweiligen
Verfügung (Az. 2-06 O 514/08) hat ihnen das Landgericht Frankfurt verboten, ohne einen leicht erkennbaren Kostenhinweis zur Teilnahme an ihrem Angebot fabrik-verkauf.de aufzurufen. Soweit bekannt, ist damit erstmals ein Anbieter ähnlicher Dienstleistungen gegen die Methoden der Abzocker vorgegangen.
Abofallen und kein Ende - Rechtsanwältin beantragt Mahnbescheide - Abofalle kein Betrugsfall
Unter dem Titel "Abofallen und kein Ende - Rechtsanwältin beantragt Mahnbescheide - Abofalle kein Betrugsfall" informiert das support magazine über aktuelle Entwicklungen im Bereich der sog. "Internetabzocke".
Das Thema Internet-Abofalle scheint eine Never-Ending-Story zu sein. Wurden bislang derartige Forderungen nur außergerichtlich durch sich immer wiederholende Mahnschreiben durch die jeweiligen Unternehmen selbst oder durch Inkassounternehmen geltend gemacht, so erfährt die gerichtliche Geltendmachung dieser Forderungen eine neue Qualität.
Die Vorgehensweise hat insofern eine neue Qualität angenommen. Diese Unternehmen führen die bisherigen Forderungsschreiben nun im Mahnverfahren fort. Die bisherigen Forderungsschreiben hatten lediglich eine nervliche Belastung zur Folge, mit dem Nebeneffekt, dass man keine Rechtssicherheit über das zukünftige Weiterverfahren dieser Firmen hatte. Bei einem Mahnverfahren gehen diese Firmen einen Schritt weiter. Denn wenn der Internetnutzer in diesem Fall nicht einschreitet, steht er nach dem gerichtlichen Mahnverfahren einem rechtlich durchsetzbaren Titel gegenüber.
Zielten die außergerichtlichen Schreiben noch auf Abschreckung und Einschüchterung, so wird durch das gerichtliche Mahnverfahren versucht, auf fehlende Gegenwehr zu setzen, um ohne große Umstände einen Titel zu erhalten, dem es dem Antragsteller ermöglicht, im Wege der Zwangsvollstreckung seine Forderung - egal, ob berechtigt oder unberechtigt - durchzusetzen.
Diese Vorgehensweise wird indirekt durch die Strafgerichte mitgetragen. In einem Strafverfahren vor dem Landgericht Frankfurt a. M. kam das Gericht zu der Auffassung, dass bei versteckten Preisangaben der Tatbestand des Betruges nicht erfüllt sei.
Fazit:
Auf keinen Fall sollte man die Schreiben oder den Mahnbescheid ignorieren. Die Vorgehensweise mit den Mahnbescheiden rechnet sich für diese Unternehmen nur dann, wenn die Mehrheit der Betroffenen nicht reagiert und verauslagte Gerichtskosten bei den Betroffenen wieder eingezogen werden können. Gegen diese Abzocke kann man sich nur dann effektiv wehren, wenn man sich auch tatsächlich aktiv zur Wehr setzt.
Quelle: Support-Magazine
Unter dem Titel "Abofallen und kein Ende - Rechtsanwältin beantragt Mahnbescheide - Abofalle kein Betrugsfall" informiert das support magazine über aktuelle Entwicklungen im Bereich der sog. "Internetabzocke".
Das Thema Internet-Abofalle scheint eine Never-Ending-Story zu sein. Wurden bislang derartige Forderungen nur außergerichtlich durch sich immer wiederholende Mahnschreiben durch die jeweiligen Unternehmen selbst oder durch Inkassounternehmen geltend gemacht, so erfährt die gerichtliche Geltendmachung dieser Forderungen eine neue Qualität.
Die Vorgehensweise hat insofern eine neue Qualität angenommen. Diese Unternehmen führen die bisherigen Forderungsschreiben nun im Mahnverfahren fort. Die bisherigen Forderungsschreiben hatten lediglich eine nervliche Belastung zur Folge, mit dem Nebeneffekt, dass man keine Rechtssicherheit über das zukünftige Weiterverfahren dieser Firmen hatte. Bei einem Mahnverfahren gehen diese Firmen einen Schritt weiter. Denn wenn der Internetnutzer in diesem Fall nicht einschreitet, steht er nach dem gerichtlichen Mahnverfahren einem rechtlich durchsetzbaren Titel gegenüber.
Zielten die außergerichtlichen Schreiben noch auf Abschreckung und Einschüchterung, so wird durch das gerichtliche Mahnverfahren versucht, auf fehlende Gegenwehr zu setzen, um ohne große Umstände einen Titel zu erhalten, dem es dem Antragsteller ermöglicht, im Wege der Zwangsvollstreckung seine Forderung - egal, ob berechtigt oder unberechtigt - durchzusetzen.
Diese Vorgehensweise wird indirekt durch die Strafgerichte mitgetragen. In einem Strafverfahren vor dem Landgericht Frankfurt a. M. kam das Gericht zu der Auffassung, dass bei versteckten Preisangaben der Tatbestand des Betruges nicht erfüllt sei.
Fazit:
Auf keinen Fall sollte man die Schreiben oder den Mahnbescheid ignorieren. Die Vorgehensweise mit den Mahnbescheiden rechnet sich für diese Unternehmen nur dann, wenn die Mehrheit der Betroffenen nicht reagiert und verauslagte Gerichtskosten bei den Betroffenen wieder eingezogen werden können. Gegen diese Abzocke kann man sich nur dann effektiv wehren, wenn man sich auch tatsächlich aktiv zur Wehr setzt.
Quelle: Support-Magazine
Werbung für Web.de-Club irreführend
Das Oberlandesgericht Koblenz hat es dem E-Mail-Anbieter Web.de untersagt, eine zunächst kostenlose Mitgliedschaft im Web.de-Club, die sich nach drei Monaten jedoch in ein kostenpflichtiges Abonnement umwandelt, als Dankeschön-Geschenk zu bewerben.
Dagegen geklagt hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv).
Das Urteil (Az. 4 U 1173/08) ist inzwischen rechtskräftig.
Gegenüber der kostenlosen Variante fallen im Web.de-Club zahlreiche Einschränkungen bei der Nutzung der E-Mail weg. Bei dem "Treue-Geschenk", das Web.de aggressiv vermarktete, ging lediglich aus einem Sternchenhinweis hervor, dass sich die Probe-Mitgliedschaft nach drei Monaten automatisch in eine Mitgliedschaft mit langen Vertragslaufzeiten für fünf Euro im Monat wandelte. Um das zu verhindern, musste der Kunde vor Ablauf der drei Monate kündigen.
Das Gericht wertete dies als irreführende Blickfangwerbung. Der angebliche Geschenkcharakter sei deutlich hervorgehoben gewesen. Tatsächlich werde dem Kunden aber gar keine Vergünstigung gewährt, sondern nur eine normale Probemitgliedschaft. Der Sternchenhinweis sei zu klein und unauffällig platziert, um nicht überlesen zu werden. Das reiche nicht aus, um eine Irreführung zu vermeiden.
Gegen die Angabe eines monatlichen Preises, den die Verbraucherschützer ebenfalls moniert hatten, hatte das Gericht indes nichts einzuwenden. Das sei bei Telekommunikationsdienstleistungen durchaus üblich und stelle keinen Verstoß gegen die Preisangabenverordnung dar.
Stichworte: Betrug , Dummenfang
Das Oberlandesgericht Koblenz hat es dem E-Mail-Anbieter Web.de untersagt, eine zunächst kostenlose Mitgliedschaft im Web.de-Club, die sich nach drei Monaten jedoch in ein kostenpflichtiges Abonnement umwandelt, als Dankeschön-Geschenk zu bewerben.
Dagegen geklagt hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv).
Das Urteil (Az. 4 U 1173/08) ist inzwischen rechtskräftig.
Gegenüber der kostenlosen Variante fallen im Web.de-Club zahlreiche Einschränkungen bei der Nutzung der E-Mail weg. Bei dem "Treue-Geschenk", das Web.de aggressiv vermarktete, ging lediglich aus einem Sternchenhinweis hervor, dass sich die Probe-Mitgliedschaft nach drei Monaten automatisch in eine Mitgliedschaft mit langen Vertragslaufzeiten für fünf Euro im Monat wandelte. Um das zu verhindern, musste der Kunde vor Ablauf der drei Monate kündigen.
Das Gericht wertete dies als irreführende Blickfangwerbung. Der angebliche Geschenkcharakter sei deutlich hervorgehoben gewesen. Tatsächlich werde dem Kunden aber gar keine Vergünstigung gewährt, sondern nur eine normale Probemitgliedschaft. Der Sternchenhinweis sei zu klein und unauffällig platziert, um nicht überlesen zu werden. Das reiche nicht aus, um eine Irreführung zu vermeiden.
Gegen die Angabe eines monatlichen Preises, den die Verbraucherschützer ebenfalls moniert hatten, hatte das Gericht indes nichts einzuwenden. Das sei bei Telekommunikationsdienstleistungen durchaus üblich und stelle keinen Verstoß gegen die Preisangabenverordnung dar.
Stichworte: Betrug , Dummenfang
- Täglich gehen 15.000 bis 20.000 Euro auf dem Konto von Katja Günther ein
- die Stadtsparkasse München kündigte das Konto
- eine einstweilige Verfügung besagt - das Konto muß weitergeführt werden
- Frau Günther wäre sonst in ihrer Berufsausübung beeinträchtigt
Kein Konto für umstrittene Inkasso-Anwältin
Die Stadtsparkasse München muss für das Inkasso dubioser Internetfirmen kein Konto bereitstellen. Das hat das Landgericht München I entschieden und die entsprechende Klage einer bekannten Inkasso-Anwältin abgelehnt.
In dem Fall ging es um eine Münchner Rechtsanwältin, die seit Anfang 2008 für umstrittene und fragwürdige Internetdienste das Inkasso übernimmt. Tausende Menschen hatten in den vergangenen Monaten Drohbriefe der Juristin erhalten, in denen sie für dubiose Abofallen im Internet Geld einfordert.
Viele Menschen beschwerten sich daraufhin bei der Stadtsparkasse München, bei der die Anwältin ein Konto führte. Das Geldinstitut kündigte der Juristin aufgrund der vielen Beschwerden die Bankverbindung. Die Anwältin ging dagegen rechtlich vor - und unterlag.
Das Landgericht München I lehnte die Klage der Rechtsanwältin auf Fortführung der Kontoverbindung ab und hob auch die einstweilige Verfügung auf, das Konto bis zum rechtskräftigen Urteil weiter zu führen (Aktenzeichen 28 O 398/09). Das berichtet die Sparkasse nun in einer Pressemitteilung.
"Wir begrüßen es sehr, dass sich das Gericht für unsere Auffassung entschieden hat und wir endlich diese belastende Kontobeziehung auflösen dürfen, die dazu missbraucht wurde, ahnungslose Internetnutzer zu prellen und ihnen erhebliche Geldbeträge abzunötigen", erklärte Harald Strötgen, Vorstandsvorsitzender der Stadtsparkasse München.
Die Rechtsanwältin habe bei der Stadtsparkasse München ein so genanntes Anderkonto geführt, also ein Konto für Ansprüche Dritter, bestätigte die Bank. Die Anwältin habe mit Mahnungen Geldbeträge für verschiedene Anbieter von angeblich im Internet zustande gekommenen Verträgen für "Nutzlos-Inhalte" im Web eingetrieben. Leider hätten sich viele Betroffene einschüchtern lassen und die Mahnungen der Rechtsanwältin beglichen, um sich weiteren Ärger zu ersparen.
Für die Stadtsparkasse München sei das Geschäftsgebaren der Rechtsanwältin bei der Kontoeröffnung in keiner Weise ersichtlich gewesen, hieß es weiter. Nach Hinweisen von Betroffenen und Geprellten habe die Stadtsparkasse die Konten sofort gekündigt, um den Missbrauch der Konten zur Schädigung weiterer Internetnutzer zu verhindern.
Gegen die Kontokündigung erwirkte die Anwältin zwei gerichtliche Verfügungen, durch die die Stadtsparkasse München gezwungen wurde, die Konten mehrere Monate aufrecht zu erhalten. Diese Verfügungen seien nunmehr aufgehoben und die Klage der Anwältin abgewiesen.
Dritte Entscheidung dieser Art
Die Münchner Entscheidung liegt auf einer Linie mit anderen Gerichten. Zuletzt hatten bereits das OLG Hamm und das OLG Dresden entschieden, dass Banken Konten kündigen dürfen, wenn diese für das Inkasso von Abzockern und fragwürdigen Internet-Diensten missbraucht werden.
Ob die umstrittene Geldeintreiberin gegen die Münchner Entscheidung in die Berufung geht, war zunächst unbekannt.
Quelle: Computerbetrug
stern TV - Mittwoch 04.11.2009 um 22:15 Uhr
Abofallen im Internet: Neue Hoffnung für Geschädigte
Nach Schätzungen von Verbraucherschützern sind bereits hunderttausende Menschen auf so genannte Abo-Fallen im Internet hereingefallen. Die vermeintlich harmlosen Seiten arbeiten immer nach der gleichen Masche: Sie suggerieren kostenlose Dienste. Dafür hinterlässt der Nutzer seine Kontaktdaten. Dass es sich allerdings um ein kostenpflichtiges Abo handelt, erfahren die ahnungslosen User erst, wenn die Rechnung ins Haus flattert. Zahlt der Kunde nicht, wird er schließlich mit Mahnungen spezialisierter Inkasso-Anwälte bombardiert. Der Anwalt Benedikt Klas hat sich den Kampf gegen seine unseriösen Kollegen zur Aufgabe gemacht. Wie sich Abmahn-Opfer wehren können, erklärt er live im Studio.
Abofallen im Internet: Neue Hoffnung für Geschädigte
Nach Schätzungen von Verbraucherschützern sind bereits hunderttausende Menschen auf so genannte Abo-Fallen im Internet hereingefallen. Die vermeintlich harmlosen Seiten arbeiten immer nach der gleichen Masche: Sie suggerieren kostenlose Dienste. Dafür hinterlässt der Nutzer seine Kontaktdaten. Dass es sich allerdings um ein kostenpflichtiges Abo handelt, erfahren die ahnungslosen User erst, wenn die Rechnung ins Haus flattert. Zahlt der Kunde nicht, wird er schließlich mit Mahnungen spezialisierter Inkasso-Anwälte bombardiert. Der Anwalt Benedikt Klas hat sich den Kampf gegen seine unseriösen Kollegen zur Aufgabe gemacht. Wie sich Abmahn-Opfer wehren können, erklärt er live im Studio.
Bundesverbraucherschutzministerin Ilse Aigner (CSU) will Gebührenabzockern im Internet notfalls im Alleingang das Handwerk legen und nicht länger auf eine EU-weite Lösung warten.
"Sollte bis zum Herbst nicht erkennbar sein, dass sich die Button-Lösung auf EU-Ebene durchsetzen wird, werden wir uns um eine nationale Regelung bemühen", sagte Aigner dem Berliner "Tagesspiegel".
Bei der Button-Lösung wird dem Verbraucher der Zeitung zufolge vor Abschluss eines Vertrages im Internet deutlich aufgezeigt, dass ein Angebot kostenpflichtig ist.
Der Kunde muss durch Anklicken einer Schaltfläche ("Button") bestätigen, dass er den Kostenhinweis zur Kenntnis genommen hat.
Auf EU-Ebene wird bereits seit Längerem ergebnislos über solche Lösungen diskutiert.
(Ag)
"Sollte bis zum Herbst nicht erkennbar sein, dass sich die Button-Lösung auf EU-Ebene durchsetzen wird, werden wir uns um eine nationale Regelung bemühen", sagte Aigner dem Berliner "Tagesspiegel".
Bei der Button-Lösung wird dem Verbraucher der Zeitung zufolge vor Abschluss eines Vertrages im Internet deutlich aufgezeigt, dass ein Angebot kostenpflichtig ist.
Der Kunde muss durch Anklicken einer Schaltfläche ("Button") bestätigen, dass er den Kostenhinweis zur Kenntnis genommen hat.
Auf EU-Ebene wird bereits seit Längerem ergebnislos über solche Lösungen diskutiert.
(Ag)
Vor solchen Frauen ziehe ich den nicht vorhandenen Hut!
Ich hoffe sie wird nicht "zurückgepfiffen" und wünsche ihr vollen Erfolg dabei denn nichts zerstört das Internet mehr als die Angst einen Klick an der falschen Stelle zu machen.
Ist für meine Begriffe sowieso ein Unding das man das nicht schon seit Einführung des www verhindert hat.
Ich hoffe sie wird nicht "zurückgepfiffen" und wünsche ihr vollen Erfolg dabei denn nichts zerstört das Internet mehr als die Angst einen Klick an der falschen Stelle zu machen.
Ist für meine Begriffe sowieso ein Unding das man das nicht schon seit Einführung des www verhindert hat.

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