Maonara AG - 60 Prozent Rendite im Jahr
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Maonara AG - 60 Prozent Rendite im Jahr
Irre - gleich im ersten Monat der 10.000 Euro Anlage erhielt der Polizist 500 Euro Ausschüttung. Da brauchte es nicht lange und 20 weitere Kollegen stiegen mit ein. Über 600.000 Euro kamen so zusammen.
Die beiden Markus G. (37) und Reinhard Sch. (49) gaben an, eine Maonara AG mit Sitz in Wilmington im US-Staat North Carolina zu besitzen, die mit Aktien handele. Wie bei jedem Betrug zahlten sie zunächst Gewinne aus. Die Betrugs-Opfer dachten, dass das Geschäft wirklich klappt. Doch nach kurzer Zeit wurde der Geldhahn zugedreht.
Markus G. (Versicherungskaufmann) ist verheiratet, hat zwei Kinder – und 500.000 Euro Schulden. Reinhard Sch. (Diplom-Verwaltungswirt) geschieden – er hat 30.000 Euro Schulden.
Prozessabsprache
Bei einem Geständnis soll Markus G. 40 Monate in Haft, Reinhard Sch. 42Monate.
Von der ergaunerten Anlagesumme soll angeblich kein Cent mehr da sein
Übrigens: eine Maonara AG - gibt es im HR nicht
Die beiden Markus G. (37) und Reinhard Sch. (49) gaben an, eine Maonara AG mit Sitz in Wilmington im US-Staat North Carolina zu besitzen, die mit Aktien handele. Wie bei jedem Betrug zahlten sie zunächst Gewinne aus. Die Betrugs-Opfer dachten, dass das Geschäft wirklich klappt. Doch nach kurzer Zeit wurde der Geldhahn zugedreht.
Markus G. (Versicherungskaufmann) ist verheiratet, hat zwei Kinder – und 500.000 Euro Schulden. Reinhard Sch. (Diplom-Verwaltungswirt) geschieden – er hat 30.000 Euro Schulden.
Prozessabsprache
Bei einem Geständnis soll Markus G. 40 Monate in Haft, Reinhard Sch. 42Monate.
Von der ergaunerten Anlagesumme soll angeblich kein Cent mehr da sein
Übrigens: eine Maonara AG - gibt es im HR nicht
Leichtes Spiel mit "hirnlosen" Opfern
Abenteuerliche 60 Prozent jährliche Rendite - "bombensicher und garantiert": Mit diesen leeren Versprechen köderten zwei Anlageberater aus Rosenheim (37) und Bruckmühl (49) ihre Opfer, darunter fünf Rosenheimer Polizeibeamte, einen Arzt und die Mutter des Rosenheimers. Gestern wurde das Betrüger-Duo zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt.
Vor allem Verwandte und Bekannte vertrauten den Männern viel Geld an. Besonders pikant: Einer der fünf Polizisten - er hatte 16.000 Euro investiert - soll die "Anlageberater" vor Razzien gewarnt haben, als die Ermittlungen anliefen. Der suspendierte Polizist (39) hat nun selbst in Rosenheim ein Verfahren am Hals.
Zwei Jahre lang hielten die Betrüger ihre Bekannten hin, doch das Schneeballsystem ging natürlich nicht auf. Gestern wurde der 37-Jährige am Landgericht München II zu drei Jahren und vier Monaten Haft verurteilt. Sein Kompagnon muss zwei Monate länger sitzen.
Weil Akten verschwunden sind, blieb die genaue Zahl der Opfer unklar. Nachgewiesen werden konnte >>> OVB
Abenteuerliche 60 Prozent jährliche Rendite - "bombensicher und garantiert": Mit diesen leeren Versprechen köderten zwei Anlageberater aus Rosenheim (37) und Bruckmühl (49) ihre Opfer, darunter fünf Rosenheimer Polizeibeamte, einen Arzt und die Mutter des Rosenheimers. Gestern wurde das Betrüger-Duo zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt.
Vor allem Verwandte und Bekannte vertrauten den Männern viel Geld an. Besonders pikant: Einer der fünf Polizisten - er hatte 16.000 Euro investiert - soll die "Anlageberater" vor Razzien gewarnt haben, als die Ermittlungen anliefen. Der suspendierte Polizist (39) hat nun selbst in Rosenheim ein Verfahren am Hals.
Zwei Jahre lang hielten die Betrüger ihre Bekannten hin, doch das Schneeballsystem ging natürlich nicht auf. Gestern wurde der 37-Jährige am Landgericht München II zu drei Jahren und vier Monaten Haft verurteilt. Sein Kompagnon muss zwei Monate länger sitzen.
Weil Akten verschwunden sind, blieb die genaue Zahl der Opfer unklar. Nachgewiesen werden konnte >>> OVB
Polizist verletzte Dienstgeheimnisse - Vom Betrugsopfer zum Straftäter
Anfang 2008 - die zwei Anlagebetrüger aus Rosenheim und Bruckmühl hatten eine Vielzahl von Opfern mit großartigen Renditeversprechungen um ihr Erspartes gebracht. Inzwischen sitzen die zwei Betrüger im Gefängnis.
Pikant - unter den Betrogenen waren auch Beamte der Polizeidirektion Rosenheim. Solche Kunden waren für die Betrüger damals ein besonderer Beleg für ihre Vertrauenswürdigkeit.
Vor Gericht stand nun ein Polizeibeamter, der 2008 verzweifelt versuchte, die 16.000 Euro, die er investiert hatte, zu retten. Er ist der große Verlierer der Betrugsgeschichte. Nicht nur dass die 16.000 Euro weg sind - zudem wurde er wegen des Verrates von Dienstgeheimnissen und der versuchten Strafvereitelung zu neun Monaten Haft, ausgesetzt zur Bewährung, und einer 4000- Euro-Geldstrafe verurteilt.
Wie viele andere Geleimte bedrängte er die beiden Gauner - sofern diese überhaupt erreichbar waren - die Einlagen zurückzuzahlen. Aus Sorge um sein Kapital kontrollierte der Verkehrspolizist unbefugterweise das interne Infosystem seiner Kripo-Kollegen, um herauszufinden, ob bereits ermittelt wurde. Als Anfang Juni 2008 tatsächlich ein Verfahren eröffnet wurde, informierte er die Beschuldigten über die Tatsache.
Weit gefehlt. Es war nicht nur sein Geld weg; die Betrüger berichteten in ihren Vernehmungen auch darüber, dass sie von ihm einen Tipp bekommen hätten. Der ermittelnde Beamte sagte aus, die Betrüger hätten damit Zeit gehabt, belastende Akten und Nachweise über den Verbleib des Geldes beiseite zu schaffen.
Der 40-jährige Beamte beteuerte, er habe lediglich im Vorfeld gedroht, dass so ein Betrug strafrechtliche Konsequenzen haben könnte - um zu seinem Geld zu kommen. Allerdings konnte man ihm den mehrfachen Zugriff auf den Polizeicomputer nachweisen. Zudem fanden sich E-Mails an die Betrüger, in denen die Tatsache der einsetzenden Strafverfolgung bestätigt wurde.
Diese belastenden Belege listete die Staatsanwaltschaft auf und hielt den Beamten damit des Verrates von Dienstgeheimnissen und der versuchten Strafvereitelung für überführt. Ihr Antrag: neun Monate Gefängnis, die allerdings zur Bewährung ausgesetzt werden könnten.
Der Verteidiger, Rechtsanwalt Harald von Koskull, verwies darauf, dass diese Infos keinesfalls Dienstgeheimnisse gewesen sein könnten, weil im Vorfeld bereits eine Vielzahl von Geschädigten als Zeugen einvernommen worden sei. Die Aussagen der angeblichen Hauptbelastungszeugen aus den polizeilichen Einvernahmen hatten ihre damaligen Aussagen nun im Zeugenstand völlig anders erklärt und seien heute als Entlastungszeugen zu sehen. Er beantragte Freispruch für seinen Mandanten.
Im eindringlichen Schlusswort versuchte der Angeklagte nochmals darzulegen, dass die Ermittlungen gegen ihn nicht objektiv und ausschließlich im Hinblick auf belastende Momente geführt worden seien. Richter Christian Merkel sprach ihn dennoch schuldig im Sinne der Anklage. Zu schlüssig erschienen ihm die belastenden Argumente. Zu konstruiert die Argumente des Angeklagten. Auch die rechtlichen Einwände der Verteidigung wies er zurück. Eine Geldbuße von 4000 Euro wird den Schmerz für den Polizeibeamten noch vertiefen. Darüber hinaus muss er nun noch die Entscheidung der Disziplinarbehörde fürchten.
Oberbayerisches Volksblatt
Anfang 2008 - die zwei Anlagebetrüger aus Rosenheim und Bruckmühl hatten eine Vielzahl von Opfern mit großartigen Renditeversprechungen um ihr Erspartes gebracht. Inzwischen sitzen die zwei Betrüger im Gefängnis.
Pikant - unter den Betrogenen waren auch Beamte der Polizeidirektion Rosenheim. Solche Kunden waren für die Betrüger damals ein besonderer Beleg für ihre Vertrauenswürdigkeit.
Vor Gericht stand nun ein Polizeibeamter, der 2008 verzweifelt versuchte, die 16.000 Euro, die er investiert hatte, zu retten. Er ist der große Verlierer der Betrugsgeschichte. Nicht nur dass die 16.000 Euro weg sind - zudem wurde er wegen des Verrates von Dienstgeheimnissen und der versuchten Strafvereitelung zu neun Monaten Haft, ausgesetzt zur Bewährung, und einer 4000- Euro-Geldstrafe verurteilt.
Wie viele andere Geleimte bedrängte er die beiden Gauner - sofern diese überhaupt erreichbar waren - die Einlagen zurückzuzahlen. Aus Sorge um sein Kapital kontrollierte der Verkehrspolizist unbefugterweise das interne Infosystem seiner Kripo-Kollegen, um herauszufinden, ob bereits ermittelt wurde. Als Anfang Juni 2008 tatsächlich ein Verfahren eröffnet wurde, informierte er die Beschuldigten über die Tatsache.
Weit gefehlt. Es war nicht nur sein Geld weg; die Betrüger berichteten in ihren Vernehmungen auch darüber, dass sie von ihm einen Tipp bekommen hätten. Der ermittelnde Beamte sagte aus, die Betrüger hätten damit Zeit gehabt, belastende Akten und Nachweise über den Verbleib des Geldes beiseite zu schaffen.
Der 40-jährige Beamte beteuerte, er habe lediglich im Vorfeld gedroht, dass so ein Betrug strafrechtliche Konsequenzen haben könnte - um zu seinem Geld zu kommen. Allerdings konnte man ihm den mehrfachen Zugriff auf den Polizeicomputer nachweisen. Zudem fanden sich E-Mails an die Betrüger, in denen die Tatsache der einsetzenden Strafverfolgung bestätigt wurde.
Diese belastenden Belege listete die Staatsanwaltschaft auf und hielt den Beamten damit des Verrates von Dienstgeheimnissen und der versuchten Strafvereitelung für überführt. Ihr Antrag: neun Monate Gefängnis, die allerdings zur Bewährung ausgesetzt werden könnten.
Der Verteidiger, Rechtsanwalt Harald von Koskull, verwies darauf, dass diese Infos keinesfalls Dienstgeheimnisse gewesen sein könnten, weil im Vorfeld bereits eine Vielzahl von Geschädigten als Zeugen einvernommen worden sei. Die Aussagen der angeblichen Hauptbelastungszeugen aus den polizeilichen Einvernahmen hatten ihre damaligen Aussagen nun im Zeugenstand völlig anders erklärt und seien heute als Entlastungszeugen zu sehen. Er beantragte Freispruch für seinen Mandanten.
Im eindringlichen Schlusswort versuchte der Angeklagte nochmals darzulegen, dass die Ermittlungen gegen ihn nicht objektiv und ausschließlich im Hinblick auf belastende Momente geführt worden seien. Richter Christian Merkel sprach ihn dennoch schuldig im Sinne der Anklage. Zu schlüssig erschienen ihm die belastenden Argumente. Zu konstruiert die Argumente des Angeklagten. Auch die rechtlichen Einwände der Verteidigung wies er zurück. Eine Geldbuße von 4000 Euro wird den Schmerz für den Polizeibeamten noch vertiefen. Darüber hinaus muss er nun noch die Entscheidung der Disziplinarbehörde fürchten.
Oberbayerisches Volksblatt
Fünf Beamte der damaligen Polizeidirektion Rosenheim gingen zu Beginn des Jahres 2008 neben weiteren Opfern zwei Anlagebetrügern aus Rosenheim und Bruckmühl auf den Leim.
Der Fall ist juristisch bis heute nicht endgültig aufgearbeitet. Zwar sitzen die Betrüger längst hinter Gittern.
Doch einer der Polizisten geriet selbst in die Mühlen der Justiz. Der Vorwurf gegen ihn: Um sein Geld noch irgendwie zu retten, soll er Dienstgeheimnisse verraten haben. Das Amtsgericht Rosenheim betrachtete den 40-Jährigen im Mai 2011 für überführt, verhängte neun Monate Freiheitsstrafe mit Bewährung und eine Geldauflage von 4000 Euro.
Diese Strafe wollte der Angeklagte, der auf einen Freispruch aus war, nicht akzeptieren. Der Staatsanwaltschaft war die Strafe zu gering. Beide Seiten zogen in Berufung. Gestern sollte die Siebte Strafkammer am Landgericht Traunstein den Fall von vorne aufrollen. Kurzfristig platzte die Verhandlung jedoch. Nach Auskunft von Vorsitzendem Richter Volker Ziegler sind zusätzliche Zeugen erforderlich. Der neue Termin könne erst im Sommer stattfinden.
Mit Renditezusagen von 60 Prozent hatten die beiden Anlagebetrüger, die bereits vor knapp zwei Jahren in München für jeweils etwa dreieinhalb Jahre ins Gefängnis geschickt wurden, zahlreiche gutgläubige Opfer geködert. Irgendwann brach das Schneeballsystem wie ein Kartenhaus zusammen.
Unter den Geschädigten war der Polizist. 16 000 Euro hatte er den "Anlageberatern" in der Hoffnung auf enorme Geldvermehrung anvertraut. Von dem Ersparten sah er allerdings keinen Cent mehr, landete dafür aber selbst im Visier der Ermittler. Der Grund laut anfänglichem Strafbefehl: Der Verkehrspolizist soll sich im Mai 2008 in den Computer der Kripo Rosenheim eingeloggt und so Ermittlungsinterna erfahren haben. Sein Wissen soll er an einen der später als Betrüger entlarvten Männer weitergegeben haben. Kurz danach soll er den anderen damaligen "Finanzexperten" via Telefon gewarnt haben.
Die Täter sollen auf diese Weise entscheidende Zeit gefunden haben, belastende Unterlagen über einen Schadenswert von fast einer Million Euro beiseite zu schaffen. Dadurch habe den Betrügern nur ein Bruchteil des tatsächlichen Schadens nachgewiesen werden können, wie es im Ersturteil hieß.
Ausgerechnet die zwei Betrüger selbst hatten übrigens in ihren Vernehmungen bei der Polizei von den angeblichen illegalen Tipps des 40-Jährigen berichtet und damit die strafrechtlichen Ermittlungen gegen ihn ausgelöst. Ein weiteres Kapitel ist für den Verkehrspolizisten ebenfalls noch offen: mögliche dienstrechtliche Konsequenzen.
Oberbayerisches Volksblatt
Der Fall ist juristisch bis heute nicht endgültig aufgearbeitet. Zwar sitzen die Betrüger längst hinter Gittern.
Doch einer der Polizisten geriet selbst in die Mühlen der Justiz. Der Vorwurf gegen ihn: Um sein Geld noch irgendwie zu retten, soll er Dienstgeheimnisse verraten haben. Das Amtsgericht Rosenheim betrachtete den 40-Jährigen im Mai 2011 für überführt, verhängte neun Monate Freiheitsstrafe mit Bewährung und eine Geldauflage von 4000 Euro.
Diese Strafe wollte der Angeklagte, der auf einen Freispruch aus war, nicht akzeptieren. Der Staatsanwaltschaft war die Strafe zu gering. Beide Seiten zogen in Berufung. Gestern sollte die Siebte Strafkammer am Landgericht Traunstein den Fall von vorne aufrollen. Kurzfristig platzte die Verhandlung jedoch. Nach Auskunft von Vorsitzendem Richter Volker Ziegler sind zusätzliche Zeugen erforderlich. Der neue Termin könne erst im Sommer stattfinden.
Mit Renditezusagen von 60 Prozent hatten die beiden Anlagebetrüger, die bereits vor knapp zwei Jahren in München für jeweils etwa dreieinhalb Jahre ins Gefängnis geschickt wurden, zahlreiche gutgläubige Opfer geködert. Irgendwann brach das Schneeballsystem wie ein Kartenhaus zusammen.
Unter den Geschädigten war der Polizist. 16 000 Euro hatte er den "Anlageberatern" in der Hoffnung auf enorme Geldvermehrung anvertraut. Von dem Ersparten sah er allerdings keinen Cent mehr, landete dafür aber selbst im Visier der Ermittler. Der Grund laut anfänglichem Strafbefehl: Der Verkehrspolizist soll sich im Mai 2008 in den Computer der Kripo Rosenheim eingeloggt und so Ermittlungsinterna erfahren haben. Sein Wissen soll er an einen der später als Betrüger entlarvten Männer weitergegeben haben. Kurz danach soll er den anderen damaligen "Finanzexperten" via Telefon gewarnt haben.
Die Täter sollen auf diese Weise entscheidende Zeit gefunden haben, belastende Unterlagen über einen Schadenswert von fast einer Million Euro beiseite zu schaffen. Dadurch habe den Betrügern nur ein Bruchteil des tatsächlichen Schadens nachgewiesen werden können, wie es im Ersturteil hieß.
Ausgerechnet die zwei Betrüger selbst hatten übrigens in ihren Vernehmungen bei der Polizei von den angeblichen illegalen Tipps des 40-Jährigen berichtet und damit die strafrechtlichen Ermittlungen gegen ihn ausgelöst. Ein weiteres Kapitel ist für den Verkehrspolizisten ebenfalls noch offen: mögliche dienstrechtliche Konsequenzen.
Oberbayerisches Volksblatt

