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Ehrendoktortitel: Doktor h.c. oder Professor h.c. - 39 Euro
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Ehrendoktortitel: Doktor h.c. oder Professor h.c. - 39 Euro
Doktorgrad bei GROUPON
Ein wirklich spektakuläres Angebot gibt es bei GROUPON und mehr als 1.500 Käufer sollen schon zugeschlagen haben.
39 statt 150 € - Ehrendoktortitel: Mit Doktor h.c. oder Professor h.c. vor dem eigenen Namen für Aufsehen sorgen
Gültig bis 29. Februar 2012 - 23.59 Uhr
39,00 €! Ein echter Schnapper. Für diesen Preis bekommt man sonst kaum das Papier, das man während der ernsthaften Bearbeitung eines Themas verbraucht. Eine Urkunde über eine juristische Promotion ist leider nicht im Angebot. Ein akademischer Grad auf dem Gebiet der Parapsychologie wird sicherlich auch Eindruck machen
Konditionen
•Gilt für 1 kirchlichen Ehren-Doktortitel der Miami Life Development Church, wahlweise Doktor h.c., Professor h.c. oder Professor h.c. Doctor h.c. mit Ernennungsurkunde, inkl. Versand
•Option 1: Doktor h.c. für 39 statt 150 €
•Option 2: Professor h.c. für 49 statt 200 €
•Option 3: Professor h.c. Doctor h.c. für 59 statt 300 €
•Kein echter akademischer Titel: Darf nur mit Zusatz h.c. (honoris causa) und Angabe von Fachgebiet sowie Herkunftsland geführt werden, um nicht mit Amts- oder Dienstbezeichnungen verwechselt werden zu können
•Einlösbar ab 24 Stunden nach Deal-Ende auf
http://www.doktortitel-kaufen.net/doktor…ufen/index.html
mehr Informationen in diesem Video
•1 Gutschein pro Person einlösbar
•2 Monate gültig
In diesem Sinne darf man sich zum Beispiel Erika Mustermann Dr. h.c. of Exorcisms, MLDC Institute (USA) nennen, solange der Hinweis auf den kirchlichen Ehrentitel (h.c.), das Fachgebiet und das Herkunftsland angegeben wird.
Der kirchliche Ehrendoktor- oder Ehrenprofessor-Titel ist natürlich nicht mit einem unkäuflichen akademischen oder medizinischen Grad vergleichbar, der selbstverständlich nur nach erfolgreich abgeschlossener Promotion bzw. Habilitation und Berufung getragen werden darf. Er steht aber auch deutlich über einem Doktortitel aus der Schwarzwaldklinik oder dem Emergency Room und erst recht über einer illegal verliehenen Würde von zwielichtigen Titelhändlern aus dem Internet.
Bei Doktortitel besteht die Wahl aus Doktortiteln aus folgenden Bereichen:
... of Alternative Health
... of Alternative Therapy
... of Angel Therapy
... of Apologetics
... of Aromatherapy
... of Astral Projection
... of Biblical Archaeology
... of Biblical Counseling
... of Biblical Studies
... of Christian Counseling
... of Christian Counseling Psychology
... of Christian Education
... of Church Administration
... of Church Management
... of Comparative Religion
... of Counseling
... of Divinity
... of Dowsing
... of Drug and Alcohol Counseling
... of Esoteric Psychology
... of Esoteric Psychotherapy
... of Esoteric Sciences
... of Exorcisms
... of Feng Shui
... of Gospel Music
... of Healing Sciences
... of Holistic Nutrition
... of Holistic Sciences
... of Homeopathy
... of Immortality
... of Metaphysical Sciences
... of Metaphysics
... of Ministerial Education
... of Ministry
... of Motivation
... of Paranormal Psychology
... of Parapsychology
... of Pastoral Counseling
... of Pastoral Hypnotherapy
... of Pastoral Psychology
... of Pastoral Psychotherapy
... of Psychic Astrology
... of Psychic Sciences
... of Radionics
... of Religion
... of Religious Counseling
... of Religious Economics
... of Religious Education
... of Religious Humanities
... of Religious Science
... of Sacred Theology
... of Spiritual Counseling
... of Spiritual Healing
... of Transcendental Meditation
... of Theocentric Communications
... of Theocentric Humanities
... of Theocentric Hypnotherapy
... of Theocentric Liberal Arts
... of Theocentric Psychology
... of Theocentric Sciences
... of Sacred Theology
... of Transpersonal Communications
... of Transpersonal Psychology
... of Ufology
... of Wellness Studies
Es muss nur darauf geachtet werden, jegliche Verwechslung mit einem akademischen Doktortitel zu vermeiden – also immer h.c., Fachbereich und Herkunftsland angeben. Dann steht dem hohen Titel vor dem Namen nichts mehr im Wege, der mit diesem Coupon mit einem Rabatt von bis zu 80% mit Ernennungsurkunde verliehen wird und ohne Versandkosten plus ausführlicher Info nach Hause flattert.
Ein wirklich spektakuläres Angebot gibt es bei GROUPON und mehr als 1.500 Käufer sollen schon zugeschlagen haben.
39 statt 150 € - Ehrendoktortitel: Mit Doktor h.c. oder Professor h.c. vor dem eigenen Namen für Aufsehen sorgen
Gültig bis 29. Februar 2012 - 23.59 Uhr
39,00 €! Ein echter Schnapper. Für diesen Preis bekommt man sonst kaum das Papier, das man während der ernsthaften Bearbeitung eines Themas verbraucht. Eine Urkunde über eine juristische Promotion ist leider nicht im Angebot. Ein akademischer Grad auf dem Gebiet der Parapsychologie wird sicherlich auch Eindruck machen
Zitat
39 statt 150 € - Ehrendoktortitel: Mit Doktor h.c. oder Professor h.c. vor dem eigenen Namen für Aufsehen sorgen
Die Miami Life Development Church verleiht gegen eine milde Spende den kirchlichen Ehrendoktor-, den Ehren-Professortitel oder beide – Er darf dank Zusatz h.c. (honoris causa) weltweit offiziell geführt werden
„Is’ was, Doc?“ So cool kann man sich künftig von den neidischen Freunden ansprechen lassen, ohne sich mit fremden Federn schmücken zu müssen. Denn mit einem kirchlichen Ehrendoktortitel für zum Beispiel Metaphysik oder Aromatherapie von Doktortitel steht der Zusatz h.c. völlig zu Recht vor dem Vor- und Nachnamen.
Konditionen
•Gilt für 1 kirchlichen Ehren-Doktortitel der Miami Life Development Church, wahlweise Doktor h.c., Professor h.c. oder Professor h.c. Doctor h.c. mit Ernennungsurkunde, inkl. Versand
•Option 1: Doktor h.c. für 39 statt 150 €
•Option 2: Professor h.c. für 49 statt 200 €
•Option 3: Professor h.c. Doctor h.c. für 59 statt 300 €
•Kein echter akademischer Titel: Darf nur mit Zusatz h.c. (honoris causa) und Angabe von Fachgebiet sowie Herkunftsland geführt werden, um nicht mit Amts- oder Dienstbezeichnungen verwechselt werden zu können
•Einlösbar ab 24 Stunden nach Deal-Ende auf
http://www.doktortitel-kaufen.net/doktor…ufen/index.html
mehr Informationen in diesem Video
•1 Gutschein pro Person einlösbar
•2 Monate gültig
In diesem Sinne darf man sich zum Beispiel Erika Mustermann Dr. h.c. of Exorcisms, MLDC Institute (USA) nennen, solange der Hinweis auf den kirchlichen Ehrentitel (h.c.), das Fachgebiet und das Herkunftsland angegeben wird.
Der kirchliche Ehrendoktor- oder Ehrenprofessor-Titel ist natürlich nicht mit einem unkäuflichen akademischen oder medizinischen Grad vergleichbar, der selbstverständlich nur nach erfolgreich abgeschlossener Promotion bzw. Habilitation und Berufung getragen werden darf. Er steht aber auch deutlich über einem Doktortitel aus der Schwarzwaldklinik oder dem Emergency Room und erst recht über einer illegal verliehenen Würde von zwielichtigen Titelhändlern aus dem Internet.
Bei Doktortitel besteht die Wahl aus Doktortiteln aus folgenden Bereichen:
... of Alternative Health
... of Alternative Therapy
... of Angel Therapy
... of Apologetics
... of Aromatherapy
... of Astral Projection
... of Biblical Archaeology
... of Biblical Counseling
... of Biblical Studies
... of Christian Counseling
... of Christian Counseling Psychology
... of Christian Education
... of Church Administration
... of Church Management
... of Comparative Religion
... of Counseling
... of Divinity
... of Dowsing
... of Drug and Alcohol Counseling
... of Esoteric Psychology
... of Esoteric Psychotherapy
... of Esoteric Sciences
... of Exorcisms
... of Feng Shui
... of Gospel Music
... of Healing Sciences
... of Holistic Nutrition
... of Holistic Sciences
... of Homeopathy
... of Immortality
... of Metaphysical Sciences
... of Metaphysics
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... of Motivation
... of Paranormal Psychology
... of Parapsychology
... of Pastoral Counseling
... of Pastoral Hypnotherapy
... of Pastoral Psychology
... of Pastoral Psychotherapy
... of Psychic Astrology
... of Psychic Sciences
... of Radionics
... of Religion
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... of Sacred Theology
... of Transpersonal Communications
... of Transpersonal Psychology
... of Ufology
... of Wellness Studies
Es muss nur darauf geachtet werden, jegliche Verwechslung mit einem akademischen Doktortitel zu vermeiden – also immer h.c., Fachbereich und Herkunftsland angeben. Dann steht dem hohen Titel vor dem Namen nichts mehr im Wege, der mit diesem Coupon mit einem Rabatt von bis zu 80% mit Ernennungsurkunde verliehen wird und ohne Versandkosten plus ausführlicher Info nach Hause flattert.
39 Euro kostet ein kirchlicher Doktortitel beim Gutscheinportal Groupon. 3300 User haben schon zugeschlagen – doch echte Doktoren laufen nun Sturm gegen Groupon. Darf man die gekauften Titel überhaupt verwenden?
Es klingt verlockend: Man investiert 39 Euro und bekommt dafür einen Doktortitel, den man sich vor den Namen setzen kann. Für 49 Euro gibt´s den Professor, wer noch zehn Euro darauflegt, bekommt beide Bezeichnungen. Allerdings handelt es sich nicht um akademische Titel, sondern um kirchliche Titel, die ein US-Institut MLDC vergibt. Sie sind mit dem Zusatz h.c. versehen und gelten nur für schräge Fachrichtungen. Das Gutscheinportal Groupon hat mit dem Verkauf der Gutscheine für die unechten Doktortitel großen Erfolg. Die Plattform hat den Verkauf in dieser Woche mehrfach verlängert, mehr als 3300 User haben sich den „Titel“ gekauft. Offiziell dürfen die Titel nur gegen eine Spende vergeben werden.
Doch nun laufen die echten Doktoren Sturm gegen Groupon. FOCUS Online hatte über das skurrile Angebot berichtet, in zahlreichen Leserkommentaren und E-Mails machen Leser nun ihrer Entrüstung Luft. „Das ist eine Verunglimpfung der Arbeit der Doktoranden, die in manchen Fächern bis zu fünf Jahre in einem Institut für einen Hungerlohn schuften müssen“, schreibt ein User. Ein Jurist, mit Doktortitel und nach eigenen Angaben ein „ehrlicher Wissenschaftler“, empfindet das Angebot als „absolute Schande“.
Witze über gekaufte Titel
Andere streiten darüber, ob man einen solchen gekauften Titel nun nutzen darf oder nicht. „Damit machen Sie sich strafbar“, warnt ein Leser einen anderen, der sein Interesse am Kauf bekundet hat. Ein anderer schreibt: „Diese kirchlichen Titel dürfen auch in Deutschland geführt werden, wie auch zum Beispiel die Titel Laird of xyz, der oft mit Lord falsch übersetzt wird und als Basis nur einen Grundbesitz zum Beispiel in Schottland voraussetzt.“ Aber die gekauften Titel sind auch Anlass für viele Witze. Viele User spielen auf Guttenberg und seine abgeschriebene Doktorarbeit an.
Die Käufer bekommen bei dem vermeintlichen Groupon-Schnäppchen allerdings nicht mehr als eine Urkunde für ihr Geld. Darauf wird der Titel genannt, beispielsweise „Max Mustermann, Dr. h.c. of Feng Shui, MLDC Institut (USA)“. Groupon schreibt auf seiner Angebotsseite: Der Titel „darf dank Zusatz h.c. (honoris causa) weltweit offiziell geführt werden.“ Doch Juristen sagen: Schon wer sich diesen Titel auf eine Visitenkarte drucken lässt, riskiert ein Strafverfahren wegen Titelmissbrauchs.
Groupon dagegen hat nach eigenen Angaben noch keine Beschwerden erhalten. „Natürlich ist der Deal in erster Linie mit einem Augenzwinkern zu verstehen, konkrete Vorteile bringt ein solcher Ehrentitel nicht wirklich mit sich“, sagt Sprecherin Sophie T. Guggenberger auf Anfrage von FOCUS Online: „Aber ein witziges Geschenk für liebe Freunde und Verwandte oder für einen Langzeitstudenten mit Humor ist dieser Groupon-Deal allemal.“
Titelmissbrauch ist strafbar
Das MLDC-Institut ist offiziell eine Kirche aus Miami, de facto steckt dahinter aber eine Briefkastenfirma. Kirchen können sich in den USA viel einfacher gründen als hier, und sie dürfen auch kirchliche Doktortitel verleihen. Doch offiziell anerkannt werden diese in Deutschland nicht. Paragraf 132a des Strafgesetzbuches (StGB) behandelt den Titelmissbrauch. Dort heißt es „Wer unbefugt (...) akademische Grade, Titel (...) führt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.“
Auch die Hochschulgesetze der Länder sagen klar: Durch Titelhandel erworbene Grade dürfen nicht geführt werden. Nun handelt es sich bei den Groupon-Schnäppchen nicht um akademische, sondern um kirchliche Titel. Doch in Paragraf 132a StGB, Absatz 2 folgt der Zusatz: „Den in Absatz 1 genannten Bezeichnungen, akademischen Graden, Titeln, Würden, Uniformen, Amtskleidungen oder Amtsabzeichen stehen solche gleich, die ihnen zum Verwechseln ähnlich sind.“
Streitpunkt Verwechslungsgefahr
Genau das ist der Streitpunkt. MLDC und Groupon weisen zwar bei dem Angebot darauf hin, dass man die gekauften Titel nur nutzen darf, wenn man das h.c., die Fachrichtung und das Institut erwähnt. Auch Sprecherin Guggenberger sagt: „Man macht sich nicht strafbar, wenn man den Titel in seiner vorgesehenen Form verwendet, und somit also auch nicht den Anschein erweckt, man hätte tatsächlich promoviert. Daher muss bei Verwendung immer ein Hinweis auf einen kirchlichen Ehrentitel (h.c.) sowie das Fachgebiet und das Herkunftsland angegeben werden.“
Doch ein Sprecher des hessischen Wissenschaftsministeriums erklärt gegenüber FOCUS Online: „Es gibt eine erhebliche Verwechslungsgefahr mit akademischen Graden.“ Das bezieht er auf einige der bei Groupon genannten „Fachrichtungen“ – „Doctor h.c. of Religious Science“ beispielsweise klingt beinahe wie ein echter Titel. Bei anderen dagegen sieht man auf den ersten Blick, dass es Spaßtitel sind, ebenso wie der Dr. h.c. of Feng Shui oder „Dr. h.c. of Exorcism“.
Für das Ministerium ist die Verwechslungsgefahr insgesamt zu hoch. Die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen stuft die Verleihungsurkunden deshalb auch als „wertlose Dokumente“ ein. Das sieht Groupon anders: „Die Nennung von h.c., Fachgebiet und Herkunftsland verhindert Verwechslungen mit einem akademischen Titel“, erklärt die Sprecherin. „Es gilt hierbei stets zu unterscheiden, ob man einen Titel von Unberechtigten kauft oder von einer berechtigten und gerichtlich legitimierten Institution für Vorleistungen offiziell verliehen bekommt. In dem vorliegenden Fall bekommen die Interessenten den kirchlichen Ehrentitel von der MLDC (eine berechtigte, gerichtlich legitimierte Institution) aufgrund einer Spende (eine Vorleistung) verliehen.“
Käufer sollten trotzdem die vermeintlichen Doktortitel genauso behandeln wie Mond- oder Marsgrundstücke, die man ebenfalls im Internet kaufen kann: Als Urkunde an der Wand oder als Spaßgeschenk kann man sie verwenden. Wer sich allerdings mit dem gekauften Doktortitel Vorteile verschaffen will oder damit unterschreibt, kann wegen Titelmissbrauchs strafrechtlich verfolgt werden
* Focus
Es klingt verlockend: Man investiert 39 Euro und bekommt dafür einen Doktortitel, den man sich vor den Namen setzen kann. Für 49 Euro gibt´s den Professor, wer noch zehn Euro darauflegt, bekommt beide Bezeichnungen. Allerdings handelt es sich nicht um akademische Titel, sondern um kirchliche Titel, die ein US-Institut MLDC vergibt. Sie sind mit dem Zusatz h.c. versehen und gelten nur für schräge Fachrichtungen. Das Gutscheinportal Groupon hat mit dem Verkauf der Gutscheine für die unechten Doktortitel großen Erfolg. Die Plattform hat den Verkauf in dieser Woche mehrfach verlängert, mehr als 3300 User haben sich den „Titel“ gekauft. Offiziell dürfen die Titel nur gegen eine Spende vergeben werden.
Doch nun laufen die echten Doktoren Sturm gegen Groupon. FOCUS Online hatte über das skurrile Angebot berichtet, in zahlreichen Leserkommentaren und E-Mails machen Leser nun ihrer Entrüstung Luft. „Das ist eine Verunglimpfung der Arbeit der Doktoranden, die in manchen Fächern bis zu fünf Jahre in einem Institut für einen Hungerlohn schuften müssen“, schreibt ein User. Ein Jurist, mit Doktortitel und nach eigenen Angaben ein „ehrlicher Wissenschaftler“, empfindet das Angebot als „absolute Schande“.
Witze über gekaufte Titel
Andere streiten darüber, ob man einen solchen gekauften Titel nun nutzen darf oder nicht. „Damit machen Sie sich strafbar“, warnt ein Leser einen anderen, der sein Interesse am Kauf bekundet hat. Ein anderer schreibt: „Diese kirchlichen Titel dürfen auch in Deutschland geführt werden, wie auch zum Beispiel die Titel Laird of xyz, der oft mit Lord falsch übersetzt wird und als Basis nur einen Grundbesitz zum Beispiel in Schottland voraussetzt.“ Aber die gekauften Titel sind auch Anlass für viele Witze. Viele User spielen auf Guttenberg und seine abgeschriebene Doktorarbeit an.
Die Käufer bekommen bei dem vermeintlichen Groupon-Schnäppchen allerdings nicht mehr als eine Urkunde für ihr Geld. Darauf wird der Titel genannt, beispielsweise „Max Mustermann, Dr. h.c. of Feng Shui, MLDC Institut (USA)“. Groupon schreibt auf seiner Angebotsseite: Der Titel „darf dank Zusatz h.c. (honoris causa) weltweit offiziell geführt werden.“ Doch Juristen sagen: Schon wer sich diesen Titel auf eine Visitenkarte drucken lässt, riskiert ein Strafverfahren wegen Titelmissbrauchs.
Groupon dagegen hat nach eigenen Angaben noch keine Beschwerden erhalten. „Natürlich ist der Deal in erster Linie mit einem Augenzwinkern zu verstehen, konkrete Vorteile bringt ein solcher Ehrentitel nicht wirklich mit sich“, sagt Sprecherin Sophie T. Guggenberger auf Anfrage von FOCUS Online: „Aber ein witziges Geschenk für liebe Freunde und Verwandte oder für einen Langzeitstudenten mit Humor ist dieser Groupon-Deal allemal.“
Titelmissbrauch ist strafbar
Das MLDC-Institut ist offiziell eine Kirche aus Miami, de facto steckt dahinter aber eine Briefkastenfirma. Kirchen können sich in den USA viel einfacher gründen als hier, und sie dürfen auch kirchliche Doktortitel verleihen. Doch offiziell anerkannt werden diese in Deutschland nicht. Paragraf 132a des Strafgesetzbuches (StGB) behandelt den Titelmissbrauch. Dort heißt es „Wer unbefugt (...) akademische Grade, Titel (...) führt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.“
Auch die Hochschulgesetze der Länder sagen klar: Durch Titelhandel erworbene Grade dürfen nicht geführt werden. Nun handelt es sich bei den Groupon-Schnäppchen nicht um akademische, sondern um kirchliche Titel. Doch in Paragraf 132a StGB, Absatz 2 folgt der Zusatz: „Den in Absatz 1 genannten Bezeichnungen, akademischen Graden, Titeln, Würden, Uniformen, Amtskleidungen oder Amtsabzeichen stehen solche gleich, die ihnen zum Verwechseln ähnlich sind.“
Streitpunkt Verwechslungsgefahr
Genau das ist der Streitpunkt. MLDC und Groupon weisen zwar bei dem Angebot darauf hin, dass man die gekauften Titel nur nutzen darf, wenn man das h.c., die Fachrichtung und das Institut erwähnt. Auch Sprecherin Guggenberger sagt: „Man macht sich nicht strafbar, wenn man den Titel in seiner vorgesehenen Form verwendet, und somit also auch nicht den Anschein erweckt, man hätte tatsächlich promoviert. Daher muss bei Verwendung immer ein Hinweis auf einen kirchlichen Ehrentitel (h.c.) sowie das Fachgebiet und das Herkunftsland angegeben werden.“
Doch ein Sprecher des hessischen Wissenschaftsministeriums erklärt gegenüber FOCUS Online: „Es gibt eine erhebliche Verwechslungsgefahr mit akademischen Graden.“ Das bezieht er auf einige der bei Groupon genannten „Fachrichtungen“ – „Doctor h.c. of Religious Science“ beispielsweise klingt beinahe wie ein echter Titel. Bei anderen dagegen sieht man auf den ersten Blick, dass es Spaßtitel sind, ebenso wie der Dr. h.c. of Feng Shui oder „Dr. h.c. of Exorcism“.
Für das Ministerium ist die Verwechslungsgefahr insgesamt zu hoch. Die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen stuft die Verleihungsurkunden deshalb auch als „wertlose Dokumente“ ein. Das sieht Groupon anders: „Die Nennung von h.c., Fachgebiet und Herkunftsland verhindert Verwechslungen mit einem akademischen Titel“, erklärt die Sprecherin. „Es gilt hierbei stets zu unterscheiden, ob man einen Titel von Unberechtigten kauft oder von einer berechtigten und gerichtlich legitimierten Institution für Vorleistungen offiziell verliehen bekommt. In dem vorliegenden Fall bekommen die Interessenten den kirchlichen Ehrentitel von der MLDC (eine berechtigte, gerichtlich legitimierte Institution) aufgrund einer Spende (eine Vorleistung) verliehen.“
Käufer sollten trotzdem die vermeintlichen Doktortitel genauso behandeln wie Mond- oder Marsgrundstücke, die man ebenfalls im Internet kaufen kann: Als Urkunde an der Wand oder als Spaßgeschenk kann man sie verwenden. Wer sich allerdings mit dem gekauften Doktortitel Vorteile verschaffen will oder damit unterschreibt, kann wegen Titelmissbrauchs strafrechtlich verfolgt werden
* Focus
BILD-Redakteur Malte Wicking - Gestatten, Dr. Malte Wicking – Doctor h.c. of Homeopathy, MLDC, USA.
Bücher musste ich keine wälzen. Einige Klicks auf der Rabatt-Website „Groupon“, eine Abbuchung (39 Euro), das reichte.
Per Post bekam ich die Urkunde von der „Miami Life Development Science Church & Institute“ (MLDC) in Miami (USA). Dahinter steckt die deutsche Firma Cenyo Inc. aus Lübeck.
Und was kann ich mit dem Titel machen? Dr. Matthias Jaroch (44) vom Deutschen Hochschulverband: „Damit können Sie im privaten Rahmen angeben, sonst nichts.“ Wird der Titel vollständig ausgeschrieben, darf ich ihn ganz legal sogar in offiziellen Papieren verwenden.
Außer mir kauften 6180 weitere Menschen einen Titel. Es gibt bereits 3758 Vorbestellungen für die nächste Runde, die ab heute läuft. Eine Groupon-Sprecherin: „Das hat uns überrascht. Wir hielten es für einen netten Gag.“
Bücher musste ich keine wälzen. Einige Klicks auf der Rabatt-Website „Groupon“, eine Abbuchung (39 Euro), das reichte.
Per Post bekam ich die Urkunde von der „Miami Life Development Science Church & Institute“ (MLDC) in Miami (USA). Dahinter steckt die deutsche Firma Cenyo Inc. aus Lübeck.
Und was kann ich mit dem Titel machen? Dr. Matthias Jaroch (44) vom Deutschen Hochschulverband: „Damit können Sie im privaten Rahmen angeben, sonst nichts.“ Wird der Titel vollständig ausgeschrieben, darf ich ihn ganz legal sogar in offiziellen Papieren verwenden.
Außer mir kauften 6180 weitere Menschen einen Titel. Es gibt bereits 3758 Vorbestellungen für die nächste Runde, die ab heute läuft. Eine Groupon-Sprecherin: „Das hat uns überrascht. Wir hielten es für einen netten Gag.“
In sechs Wochen habe ich schon 280 000 Euro kassiert
Die Aktion war DER Hit im Internet: Doktortitel für 39 Euro. In sechs Wochen verdiente Daniel Maria van Hoogen (40) 280.000 Euro mit den Möchtegern-Wissenschaftlern.
IST DAS ÜBERHAUPT LEGAL, WAS DER DA MACHT?
BILD traf den Doktormacher in seinem Wohnzimmer – der Firmenzentrale!
Der gelernte Industriemechaniker betreibt das Geschäft mit den Gaga-Titeln aus seinem 2,5-Zimmer-Appartement in Lübeck. Dort stapeln sich Briefumschläge mit den Doktorurkunden – alle fertig zum Versand. Außerdem bei van Hoogen im Angebot: Mondgrundstücke, Sternschnuppen, Adelstitel, Versicherungen gegen den Weltuntergang.
Die Idee zum Geschäft mit den Doktortiteln hatte der Single bei einer USA-Reise. Van Hoogen: „Dort kann ein Privatmann ohne große Formalitäten eine Kirche gründen. Die wiederum darf Ehrentitel gegen eine Spende verleihen.“
DIE DOKTOREI IST ZWAR GESCHUMMELT — ABER LEGAL!
Van Hoogen gründete die „Miami Life Development Church“ – eine Briefkastenkirche in Florida. Den Durchbruch schaffte er durch die Zusammenarbeit mit dem Rabatt-Portal Groupon. 14 456 Möchtegern-Wissenschaftler suchten sich bereits unter 65 Fachbereichen, z. B. Feng Shui, Gospelmusik und Metaphysik, ihren Doktortitel aus. Eine Woche später liegt die schmucke Urkunde im Briefkasten.
Gut die Hälfte des Umsatzes muss van Hoogen an Groupon abführen, aber es bleibt offenbar genug, um reich zu werden. Van Hoogen: „In sechs Wochen habe ich 280 000 Euro Umsatz gemacht!“ Und der Mann, der nie eine Uni von innen gesehen hat, will noch reicher werden. „Wenn ich dieses Jahr Millionär werde, wandere ich vielleicht in die Karibik aus.“
*auch der BILD-Reporter kaufte für den Artikel einen Ehrentitel
IST DAS ÜBERHAUPT LEGAL, WAS DER DA MACHT?
BILD traf den Doktormacher in seinem Wohnzimmer – der Firmenzentrale!
Der gelernte Industriemechaniker betreibt das Geschäft mit den Gaga-Titeln aus seinem 2,5-Zimmer-Appartement in Lübeck. Dort stapeln sich Briefumschläge mit den Doktorurkunden – alle fertig zum Versand. Außerdem bei van Hoogen im Angebot: Mondgrundstücke, Sternschnuppen, Adelstitel, Versicherungen gegen den Weltuntergang.
Die Idee zum Geschäft mit den Doktortiteln hatte der Single bei einer USA-Reise. Van Hoogen: „Dort kann ein Privatmann ohne große Formalitäten eine Kirche gründen. Die wiederum darf Ehrentitel gegen eine Spende verleihen.“
DIE DOKTOREI IST ZWAR GESCHUMMELT — ABER LEGAL!
Van Hoogen gründete die „Miami Life Development Church“ – eine Briefkastenkirche in Florida. Den Durchbruch schaffte er durch die Zusammenarbeit mit dem Rabatt-Portal Groupon. 14 456 Möchtegern-Wissenschaftler suchten sich bereits unter 65 Fachbereichen, z. B. Feng Shui, Gospelmusik und Metaphysik, ihren Doktortitel aus. Eine Woche später liegt die schmucke Urkunde im Briefkasten.
Gut die Hälfte des Umsatzes muss van Hoogen an Groupon abführen, aber es bleibt offenbar genug, um reich zu werden. Van Hoogen: „In sechs Wochen habe ich 280 000 Euro Umsatz gemacht!“ Und der Mann, der nie eine Uni von innen gesehen hat, will noch reicher werden. „Wenn ich dieses Jahr Millionär werde, wandere ich vielleicht in die Karibik aus.“
*auch der BILD-Reporter kaufte für den Artikel einen Ehrentitel
Gibt es Beschwerden über Daniel Maria van Hoogen, Cenyo Inc. und MLDC?
Lesen Sie bitte auch unseren Artikel:
Verkaufshit Doktortitel ehrenhalber
Der Fachjournalist Stephan Frey aus Kronshagen in Schleswig-Holstein fragte am 13. Mai 2012 bei uns an, ob es bereits Beschwerden gegen Daniel Maria van Hoogen von der Cenyo Incorporation aus Lübeck gebe, da dessen MLDC in den USA nur eine Scheinkirche sei, die gar keine Titel vergeben könne, und da außerdem die eingenommenen Spenden bei der Vergabe von Ehrendoktortiteln (mindestens 280.000 Euro) nicht auf das Kirchenkonto und für wohltätige Zwecke, sondern womöglich auf das Händlerkonto von van Hoogen und für einen schönen Karabikurlaub gelandet sein könnten.
Stephan Frey veröffentlichte am 12. Mai 2012 auf Asentanews.de aus Bremen folgenden Artikel:
Titelhändler: Mit Groupon zum Doktor oder zum Staatsanwalt?
Für einen zweiten Artikel bittet er GoMoPa-User um weitere Hinweise.
Verkaufshit Doktortitel ehrenhalber
Der Fachjournalist Stephan Frey aus Kronshagen in Schleswig-Holstein fragte am 13. Mai 2012 bei uns an, ob es bereits Beschwerden gegen Daniel Maria van Hoogen von der Cenyo Incorporation aus Lübeck gebe, da dessen MLDC in den USA nur eine Scheinkirche sei, die gar keine Titel vergeben könne, und da außerdem die eingenommenen Spenden bei der Vergabe von Ehrendoktortiteln (mindestens 280.000 Euro) nicht auf das Kirchenkonto und für wohltätige Zwecke, sondern womöglich auf das Händlerkonto von van Hoogen und für einen schönen Karabikurlaub gelandet sein könnten.
Stephan Frey veröffentlichte am 12. Mai 2012 auf Asentanews.de aus Bremen folgenden Artikel:
Titelhändler: Mit Groupon zum Doktor oder zum Staatsanwalt?
Für einen zweiten Artikel bittet er GoMoPa-User um weitere Hinweise.
Zitat
Gesellschaft
Titelhändler: Mit Groupon zum Doktor – Oder zum Staatsanwalt?
12. Mai 2012
Tags: Doktortitel, Titelhandel, Titelkauf
Auf dem Portal des Gutscheinanbieters Groupon wird derzeit ein "Doktortitel" für 39 Euro angeboten. Vergeben wird der "Titel" von einer angeblichen US-amerikanischen Freikirche (Die These, warum es sich wohl nicht um eine Kirche handelt, wird an späterer Stelle erläutert). Diese ist demnach befugt kirchliche Ehrentitel zu vergeben.
Insofern dürfte auf den ersten Blick alles korrekt laufen bei dem Erwerb des vermeintlichen Ehrendoktortitels. Was aber weder Anbieter noch Erwerber beachten ist, die Tatsache, dass einzig die Freikirche berechtigt ist, den "Titel" zu vergeben.
Der Anbieter selbst spricht denn auch von einer Spende. Bei Groupon jedoch ist zunächst einmal von einer angeblichen Spende nichts zu finden, Gleiches gilt für den eigenen Shop des Verkäufers. Vielmehr stellt sich der Fall so dar, dass damit geworben wird, den "Titel" zu kaufen.
Eindeutige gesetzliche Regelungen
Die von der Deutschen Kultusministerkonferenz festgelegten Richtlinien zur Erlaubnis zur Führung von akademischen Graden und kirchlichen Titels untersagt jedoch eindeutig den Erwerb von durch Titelkauf erlangten akademischen Graden beziehungsweise den akademischen Graden ähnlichen Titeln beziehungsweise Graden.
Präsident der "amerikanischen Freikirche" wohnt in Lübeck
Hierunter fallen auch die kirchlichen Titel, sofern diese durch einen Kauf und nicht eine Spende zustande gekommen sind. Auffällig ist zudem, dass der Gründer der US-amerikanischen Freikirche zugleich der Anbieter der Discount-Titel ist.
Dieser hat seinen Wohnsitz mitnichten in den USA, sondern im schleswig-holsteinischen Lübeck. Die "Miami Life Development Church (MLDC)" wurde jedoch offensichtlich lediglich zum Zwecke des Titelverkaufs gegründet.
Auch auf der eigener Shopseite wird ein Doktor zum Kauf angeboten
Der Discount-Titel wird zudem auf der Geschenke-Shop-Seite „bres.de“ eindeutig zum Kauf angeboten. Dort heißt es "Doktortitel kaufen" und nicht "für Doktortitel spenden".
Hier für den ursprünglichen Preis von 150 Euro. Auffällig ist, dass hier von einer Spende und nicht von einem Kauf gesprochen wird. Ebenfalls auffällig ist jedoch, dass der Betreiber des Shops zufällig wieder jene Person ist, die zugleich der Präsident der MLDC ist und die Ernennungsurkunden zum „Doktor“ unterzeichnet.
§ 132 A Strafgesetzbuch: Missbräuchliches Führen von Graden , Titeln und Amtsbezeichnungen
§ 132 A Strafgesetzbuch verbietet das missbräuchliche Tragen von Titeln, akademischen Graden und von Amtsbezeichnungen. Dies betrifft auch das widerrechtliche Tragen von Titeln und Amtsbezeichnungen ausländischer Institutionen.
Der Shopbetreiber sieht sich indes auf der rechtlich sicheren Seite, weil er davon ausgeht, dass er ja keinen akademischen Grad vergibt, sondern einen kirchlichen Titel. Juristisch dürfte die Sache jedoch eindeutig sein.
Definitionsbereich: Was ist eine Kirche?
Zunächst einmal dürfte juristisch zu überprüfen sein, ob es sich bei der MLDC überhaupt um eine Kirche oder Glaubensgemeinschaft im Sinne der rechtlichen Definition handelt. Es fehlen beispielsweise Anhaltspunkte für ein aktives kirchliches Leben im Sinne einer Glaubensgemeinschaft, noch handelt es sich um eine Religionsgemeinschaft im eigentlichen Sinne.
Aus diesem Grunde dürfte der MLDC auch nicht der grundrechtlich geschützte Rahmen, den Kirchen und Glaubensgemeinschaften nach Art 4 des Grundgesetzes genießen, zugebilligt werden. Das Grundgesetz definiert Religionsgemeinschaften nämlich als Vereinigungen von natürlichen Personen, die sich zusammenfinden, um ihre Religion gemeinsam zu leben.
Da die MLDC jedoch augenscheinlich nur eine Briefkastenfirma ist, welche nur zum Zwecke des Titelverkaufs gegründet wurde und somit auch keinerlei Außenwirkung erzielt, ist diese auch nicht als Kirche oder Glaubensgemeinschaft einzustufen und besitzt demnach auch kein Recht einen wie auch immer gearteten Titel zu vergeben.
Strafrechtlich zu prüfen: Auf wessen Konto ging das Geld?
Selbst wenn die MLDC befugt wäre einen Titel gegen eine „Spende“ zu vergeben, dürfte das dadurch eingenommene Geld jedenfalls nicht zweckentfremdet werden. Es ist daher von besonderem Interesse, auf wessen Konto die Beträge für die vermeintlichen Groupon-Titelverkäufe gelandet sind. Sollten diese nicht auf das Empfängerkonto der MLDC gegangen sein, sondern auf das Konto des Shopbetreibers und auf das Konto von Groupon (was bei Letzterem auf jeden Fall passiert ist) so dürfte der Straftatbestand des Betruges, und des unerlaubten Titelhandels und womöglich sogar noch der Straftatbestand der Veruntreuung erfüllt sein.
Denn offiziell hat ja die MLDC die Titel aufgrund einer großzügigen Spende ehrenhalber verliehen. Sollte auf dem Empfängerkonto jedoch der Name des Shop-Betreibers von „bres.de“, Daniel Maria van Hoogen prangen, dann dürfte statt eines vermeintlichen Luxuslebens in der Karibik, wie es dem Titelhändler nach eigener Aussage vorschwebt, bald eher ein Staatsurlaub hinter schwedischen Gardinen drohen.
Shop-Betreiber: Rechtsstaatlich oder rechts vom Staate?
Van Hoogen macht jedoch nicht nur durch eine spektakuläre Gegenwart von sich reden, sondern auch durch eine bemerkenswerte Vergangenheit. So durchlief van Hoogen eine Namensmetamorphose, scheinbar um sich seiner weniger schmeichelhaften Vergangenheit zu entledigen.
Vor dem Nachnamen van Hoogen trug dieser nämlich den Namen „Waldmann“. Dieser machte damals von sich reden, als er Titel einer Republik Atlantis verkaufte. Davor hieß der heutige Herr van Hoogen, Daniel Göttlich.
Unter dem Namen Daniel Göttlich war der heutige Bres-Geschäftsführer Unterstützer des Bündnis RECHTS sowie der Hilfsorganisation für nationale politische Gefangene (HNG), die seit letztem Jahr durch den Innenminister verboten wurde.
Es ist zumindest kritisch zu hinterfragen, ob durch die Titelverkäufe nicht auch noch heute rechtsextreme Gruppierungen unterstützt und damit mitfinanziert werden. In jedem Fall scheint die Geschäftsidee eher ein Fall für den Staatsanwalt denn für angehende Doktoren der MLDC zu taugen.
1 Kommentar zu "Titelhändler: Mit Groupon zum Doktor – Oder zum Staatsanwalt?"
Claus F. Dieterle am 13. Mai 2012 um 00:22
Ich möchte auch auf den biblischen Aspekt hinweisen:
…Strebt nicht nach Ehre und Ansehen, sondern wendet euch den Geringen und Unterdrückten zu.
Römer 12,16
(Bibel in heutigem Deutsch)
Daniel van Hoogen alias Daniel Waldmann?
Wenn es stimmt, dass Daniel van Hoogen früher unter dem Namen Daniel Waldmann auftrat, so gibt es hier im Forum folgende Informationen:
Daniel Waldmann aus Thailand und die Ablassbriefe der Prixton Church Dortmund
Daniel Waldmann aus Thailand und die Ablassbriefe der Prixton Church Dortmund
BRES: Aus nichts Geld machen?
Wie Daniel van Hoogen mit seinem Bureau of Real Estate (BRES) aus der Hamburger Straße 49 In Lübeck Adelstitel und Großgrundbesitz an Jedermann verscherbelt und was man damit anfangen kann, lesen
Private User
hier:
Virtueller Großgrundbesitzer.
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Virtueller Großgrundbesitzer.
Kein Doktortitel in «Ufology» über Internetportal Groupon
Das Internetportal Groupon darf keine Gutscheine für bestimmte Ehrendoktor- und Ehrenprofessorentitel, zum Bespiel in «Ufology», anbieten. Dies hat das Berliner Verwaltungsgericht mit Eilbeschluss vom 04.09.2012 entschieden. Es verweist auf das im Berliner Hochschulgesetz enthaltene Verbot, die Vergabe von Titeln zu vermitteln, die Hochschulgraden, Hochschultiteln oder Hochschultätigkeitsbezeichnungen zum Verwechseln ähnlich sind.
Sachverhalt
Die Antragstellerin bietet auf ihrem Internetportal Groupon Rabattgutscheine für die Inanspruchnahme von Leistungen Dritter an, unter anderem auch solche für die Ausstellung von Ehrendoktor- und Ehrenprofessorentiteln einer «Miami Life Development Church». Unter den angebotenen Bereichen fanden sich unter anderem solche wie «Angel Therapy», «Exorcism», «Immortality» oder «Ufology». Im Juni 2012 untersagte der Antragsgegner der Antragstellerin mit sofort vollziehbarem Bescheid, Gutscheine für Titel zum Kauf anzubieten, die Hochschulgraden, Hochschultiteln oder Hochschultätigkeitsbezeichnungen zum Verwechseln ähnlich sind. Hiergegen wandte die Antragstellerin ein, aufgrund der größtenteils in eine scherzhafte Richtung weisenden Fachbereichsbezeichnungen bestehe keine Verwechslungsgefahr.
VG bejaht Verwechslungsgefahr
Das VG hat den Eilantrag zurückgewiesen. Die Vermittlung der Titel sei nach dem Berliner Hochschulgesetz verboten. Für die Beurteilung der Verwechslungsgefahr sei auf einen durchschnittlichen Betrachter abzustellen. Nach diesem Maßstab seien die von der «Miami Life Development Church» vergebenen Bezeichnungen Hochschulgraden beziehungsweise Hochschultiteln zum Verwechseln ähnlich. Die für die Titelvergabe zur Auswahl stehenden, angeblich kirchlichen «Fachbereiche» wiesen eine deutliche Ähnlichkeit zu allgemein anerkannten wissenschaftlichen Fachbereichen auf. So könne etwa die Bezeichnung «Psychic Sciences» von einem flüchtigen Betrachter leicht mit «Psychologie» verwechselt werden.
Titel nicht ohne Weiteres als «Scherzartikel» zu verstehen
Andere «Fachbereiche» besäßen zwar bei Übersetzung in die deutsche Sprache offensichtlich keine Ähnlichkeit zu allgemein anerkannten wissenschaftlichen Fachbereichen. Die Beurteilung setze aber differenzierte Englischkenntnisse voraus, über die der durchschnittliche Betrachter nicht verfüge. Bei bloß oberflächlicher Betrachtung sei daher gerade nicht ohne Weiteres erkennbar, dass es sich bei den Titeln um «Phantasiegebilde» beziehungsweise «Scherzartikel» handele. Gegen den Beschluss ist die Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg zulässig
VG Berlin, Beschluss vom 04.09.2012 - VG 3 L 216.12
Sachverhalt
Die Antragstellerin bietet auf ihrem Internetportal Groupon Rabattgutscheine für die Inanspruchnahme von Leistungen Dritter an, unter anderem auch solche für die Ausstellung von Ehrendoktor- und Ehrenprofessorentiteln einer «Miami Life Development Church». Unter den angebotenen Bereichen fanden sich unter anderem solche wie «Angel Therapy», «Exorcism», «Immortality» oder «Ufology». Im Juni 2012 untersagte der Antragsgegner der Antragstellerin mit sofort vollziehbarem Bescheid, Gutscheine für Titel zum Kauf anzubieten, die Hochschulgraden, Hochschultiteln oder Hochschultätigkeitsbezeichnungen zum Verwechseln ähnlich sind. Hiergegen wandte die Antragstellerin ein, aufgrund der größtenteils in eine scherzhafte Richtung weisenden Fachbereichsbezeichnungen bestehe keine Verwechslungsgefahr.
VG bejaht Verwechslungsgefahr
Das VG hat den Eilantrag zurückgewiesen. Die Vermittlung der Titel sei nach dem Berliner Hochschulgesetz verboten. Für die Beurteilung der Verwechslungsgefahr sei auf einen durchschnittlichen Betrachter abzustellen. Nach diesem Maßstab seien die von der «Miami Life Development Church» vergebenen Bezeichnungen Hochschulgraden beziehungsweise Hochschultiteln zum Verwechseln ähnlich. Die für die Titelvergabe zur Auswahl stehenden, angeblich kirchlichen «Fachbereiche» wiesen eine deutliche Ähnlichkeit zu allgemein anerkannten wissenschaftlichen Fachbereichen auf. So könne etwa die Bezeichnung «Psychic Sciences» von einem flüchtigen Betrachter leicht mit «Psychologie» verwechselt werden.
Titel nicht ohne Weiteres als «Scherzartikel» zu verstehen
Andere «Fachbereiche» besäßen zwar bei Übersetzung in die deutsche Sprache offensichtlich keine Ähnlichkeit zu allgemein anerkannten wissenschaftlichen Fachbereichen. Die Beurteilung setze aber differenzierte Englischkenntnisse voraus, über die der durchschnittliche Betrachter nicht verfüge. Bei bloß oberflächlicher Betrachtung sei daher gerade nicht ohne Weiteres erkennbar, dass es sich bei den Titeln um «Phantasiegebilde» beziehungsweise «Scherzartikel» handele. Gegen den Beschluss ist die Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg zulässig
VG Berlin, Beschluss vom 04.09.2012 - VG 3 L 216.12
Groupon-Deal: Neue Entwicklung bei den h.c.
Alle, die sich einen Scherzdoktor bei Groupon bestellt haben und fleißig öffentlich tragen, sollten die folgende Meldung aufmerksam lesen:
Kein Spaßdoktor mehr: Dr. h.c. führt zur Hausdurchsuchung
Kein Spaßdoktor mehr: Dr. h.c. führt zur Hausdurchsuchung
Massen-Razzia ohne strenge Prüfung des Einzelfalls
Das Amtsgericht Lübeck hat fast hundert Razzien wegen falscher Doktortitel angeordnet. Dabei verwendete der Richter vorgefertigte Hausdurchsuchungs-Formulare. Das ist unzulässig. Das Gericht ist verpflichtet, jeden einzelnen Fall sorgfältig zu prüfen, bevor es eine derart gravierende Maßnahme anordnen darf
Im April wurden bundesweit rund hundert Razzien wegen falscher Doktor-Titel durchgeführt. Der zuständige Richter Jörg Hentschel vom Amtsgericht Lübeck hat für die Durchsuchungs-Beschlüsse ein vorgefertigtes Formular verwendet. Eine Einzelfall-Prüfung hat anscheinend nicht so sorgfältig stattgefunden, wie dies bei einem derart gravierenden Eingriff eigentlich zwingend vorgeschrieben ist.
Die Unternehmerin Eva Ihnenfeldt war eine von etwa hundert Personen, bei denen Richter Hentschel Hausdurchsuchungen anordnete. Wegen eines scherzhaften Blog-Artikels über ihren falschen Doktortitel wurden in aller Frühe nicht nur ihre Privatwohnung, sondern auch ihr Büro von insgesamt acht Beamten durchsucht (hier).
Der richterliche Beschluss zur Durchsuchung ihrer Wohnung ist ein vorgefertigtes Formular, bei dem nur drei Einträge handschriftlich vorgenommen wurden, sagte Ihnenfeldts Anwalt den Deutschen Wirtschafts Nachrichten nach Durchsicht der Ermittlungs-Akte. So wurden Ihnenfeldts Aktenzeichen, ihr angeblich geführter Titel und als Beweismittel ihre Webseite www.steadynews.de handschriftlich eingetragen. Doch alles andere war vorgefertigt.
Richter Hentschel ordnete bundesweit fast hundert Razzien an. Nur in zwei Fällen lehnte Hentschel eine Durchsuchung ab, da die entsprechenden Personen sich bei der Polizei erkundigt hatten, ob sie den Titel tragen dürften, sagte der Gerichts-Sprecher den Deutschen Wirtschafts Nachrichten.
In den restlichen Fällen sieht der Gerichtssprecher sogar einen Vorteil für die Betroffenen: “Die Leute bekommen so die Möglichkeit, den Vorwurf gleich an Ort und Stelle auszuräumen und müssen nicht mehr lange nach Dokumenten suchen oder diese umständlich an das Gericht schicken.”
So kann man es natürlich auch sehen.
Richter Hentschel verwendete offenbar vorgefertigte Formulare und ordnete die Hausdurchsuchungen ohne eine größere Prüfung an. Eine unzureichende Prüfung wird auch dadurch belegt, dass Ihnenfeldts Blog-Eintrag offensichtlich satirisch war und von einer Anmaßung falscher Titel nicht die Rede sein konnte. Seine Pflicht zur Einzelfall-Entscheidung beim Entzug von Grundrechten scheint der Richter missachtet zu haben.
Der Anwalt von Ihnenfeldt hat gegen die Maßnahme von Richter Hentschel eine Beschwerde eingelegt. Doch Hentschel sagt, sein Durchsuchungs-Beschluss sei in Ordnung gewesen. Daher ist Ihnenfeldts Beschwerde an die nächsthöhere Instanz gegangen, an das Landgericht Lübeck, so der Gerichts-Sprecher.
Im April wurden bundesweit rund hundert Razzien wegen falscher Doktor-Titel durchgeführt. Der zuständige Richter Jörg Hentschel vom Amtsgericht Lübeck hat für die Durchsuchungs-Beschlüsse ein vorgefertigtes Formular verwendet. Eine Einzelfall-Prüfung hat anscheinend nicht so sorgfältig stattgefunden, wie dies bei einem derart gravierenden Eingriff eigentlich zwingend vorgeschrieben ist.
Die Unternehmerin Eva Ihnenfeldt war eine von etwa hundert Personen, bei denen Richter Hentschel Hausdurchsuchungen anordnete. Wegen eines scherzhaften Blog-Artikels über ihren falschen Doktortitel wurden in aller Frühe nicht nur ihre Privatwohnung, sondern auch ihr Büro von insgesamt acht Beamten durchsucht (hier).
Der richterliche Beschluss zur Durchsuchung ihrer Wohnung ist ein vorgefertigtes Formular, bei dem nur drei Einträge handschriftlich vorgenommen wurden, sagte Ihnenfeldts Anwalt den Deutschen Wirtschafts Nachrichten nach Durchsicht der Ermittlungs-Akte. So wurden Ihnenfeldts Aktenzeichen, ihr angeblich geführter Titel und als Beweismittel ihre Webseite www.steadynews.de handschriftlich eingetragen. Doch alles andere war vorgefertigt.
Richter Hentschel ordnete bundesweit fast hundert Razzien an. Nur in zwei Fällen lehnte Hentschel eine Durchsuchung ab, da die entsprechenden Personen sich bei der Polizei erkundigt hatten, ob sie den Titel tragen dürften, sagte der Gerichts-Sprecher den Deutschen Wirtschafts Nachrichten.
In den restlichen Fällen sieht der Gerichtssprecher sogar einen Vorteil für die Betroffenen: “Die Leute bekommen so die Möglichkeit, den Vorwurf gleich an Ort und Stelle auszuräumen und müssen nicht mehr lange nach Dokumenten suchen oder diese umständlich an das Gericht schicken.”
So kann man es natürlich auch sehen.
Richter Hentschel verwendete offenbar vorgefertigte Formulare und ordnete die Hausdurchsuchungen ohne eine größere Prüfung an. Eine unzureichende Prüfung wird auch dadurch belegt, dass Ihnenfeldts Blog-Eintrag offensichtlich satirisch war und von einer Anmaßung falscher Titel nicht die Rede sein konnte. Seine Pflicht zur Einzelfall-Entscheidung beim Entzug von Grundrechten scheint der Richter missachtet zu haben.
Der Anwalt von Ihnenfeldt hat gegen die Maßnahme von Richter Hentschel eine Beschwerde eingelegt. Doch Hentschel sagt, sein Durchsuchungs-Beschluss sei in Ordnung gewesen. Daher ist Ihnenfeldts Beschwerde an die nächsthöhere Instanz gegangen, an das Landgericht Lübeck, so der Gerichts-Sprecher.

