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GFE Nürnberg
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Sachverhaltskomplex GFE. Erfolg für geschädigten GFE-Anleger. Gericht urteilt zu Gunsten eines geschädigten Anlegers.
München, 28.10.2011 – Wie die auf Kapitalmarkrecht spezialisierte Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Sitz in München, Berlin und Zürich bereits meldete, hat das Landgericht Landshut mit Urteil vom 14.10.2011 den Vermittler eines sogenannten Blockheizkraftwerkes zum Schadensersatz verurteilt.
Der von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte vertretene Kläger erwarb im Sommer 2010 ein Blockheizkraftwerk von der GFE Energy AG zu einem Kaufpreis in Höhe von € 35.700,00. Dieses Blockheizkraftwerk wurde im weiteren Verlauf an die GFE Gesellschaft zur Förderung erneuerbarer Energien mbH verpachtet. Bekanntermaßen wurde über das Vermögen der GFE Gesellschaft zur Förderung erneuerbarer Energien mbH am 01.03.2011 das Insolvenzverfahren eröffnet. Über das Vermögen der GFE Energy AG wurde am 16.08.2011 das Insolvenzverfahren eröffnet.
Der von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte vertretene Kläger vertritt die Auffassung, von dem Vermittler, der ihm das Konzept der „GFE-Gruppe“ vorgestellt hat, nicht ordnungsgemäß aufgeklärt worden zu sein. Mit einer Klage zum Landgericht Landshut wurde ein Schadensersatzanspruch wegen der Verletzung von Pflichten aus einem Anlagevermittlungsvertrag bzw. Anlageberatungsvertrag geltend gemacht.
Nach einer durchgeführten Beweisaufnahme kam das Landgericht Landshut zu dem Ergebnis, dass der Vermittler tatsächlich seine Pflichten aus einem Anlagevermittlungsvertrag verletzt hat und deswegen verpflichtet ist, dem Kläger den für den Erwerb des Blockheizkraftwerkes bezahlten Kaufpreis (abzüglich der in der Vergangenheit erhaltenen Pachtzinseinnahmen) zurückzubezahlen.
"Auch wenn dieses Urteil noch nicht rechtskräftig ist, zeigt es, dass es sinnvoll sein kann, das Bestehen von Schadensersatzansprüchen gegen den Berater bzw. Vermittler von einer spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei überprüfen zu lassen“, sagt Rechtsanwalt Steffen Liebl. Auch die Vergleichsbereitschaft einzelner Berater/Vermittler scheint inzwischen zu steigen. Neben einem außergerichtlichen Vergleich ist insbesondere ein gerichtlich protokollierter Vergleich dazu geeignet, ein u.U. langes Verfahren abzukürzen, jedoch gleichwohl einen vollstreckbaren Titel zu erlangen.
Insbesondere für Erwerber, die auf eine kurzfristige Schadenskompensation angewiesen sind (etwa weil der Kaufpreis über ein Darlehen finanziert wurde) sehen sich oftmals aus finanziellen Gründen nicht in der Lage, den Abschluss der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen oder der Insolvenzverfahren abzuwarten.
Ausschlaggebend für das Bestehen eines Schadensersatzanspruches gegen den Berater/Vermittler ist die konkrete Vermittlungs- bzw. Beratungssituation, die im Einzelfall aufgeklärt werden muss.
Die Kanzlei rät deshalb allen Erwerbern von Blockheizkraftwerken der GFE-Gruppe, die sich von dem jeweiligen Berater/Vermittler nicht ordnungsgemäß aufgeklärt fühlen, das Bestehen von Schadensersatzansprüchen prüfen zu lassen.
Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte hat bereits bei diversen Gerichten Klagen für ihre Mandanten eingereicht.
* PM CLLB Rechtsanwälte
Der von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte vertretene Kläger erwarb im Sommer 2010 ein Blockheizkraftwerk von der GFE Energy AG zu einem Kaufpreis in Höhe von € 35.700,00. Dieses Blockheizkraftwerk wurde im weiteren Verlauf an die GFE Gesellschaft zur Förderung erneuerbarer Energien mbH verpachtet. Bekanntermaßen wurde über das Vermögen der GFE Gesellschaft zur Förderung erneuerbarer Energien mbH am 01.03.2011 das Insolvenzverfahren eröffnet. Über das Vermögen der GFE Energy AG wurde am 16.08.2011 das Insolvenzverfahren eröffnet.
Der von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte vertretene Kläger vertritt die Auffassung, von dem Vermittler, der ihm das Konzept der „GFE-Gruppe“ vorgestellt hat, nicht ordnungsgemäß aufgeklärt worden zu sein. Mit einer Klage zum Landgericht Landshut wurde ein Schadensersatzanspruch wegen der Verletzung von Pflichten aus einem Anlagevermittlungsvertrag bzw. Anlageberatungsvertrag geltend gemacht.
Nach einer durchgeführten Beweisaufnahme kam das Landgericht Landshut zu dem Ergebnis, dass der Vermittler tatsächlich seine Pflichten aus einem Anlagevermittlungsvertrag verletzt hat und deswegen verpflichtet ist, dem Kläger den für den Erwerb des Blockheizkraftwerkes bezahlten Kaufpreis (abzüglich der in der Vergangenheit erhaltenen Pachtzinseinnahmen) zurückzubezahlen.
"Auch wenn dieses Urteil noch nicht rechtskräftig ist, zeigt es, dass es sinnvoll sein kann, das Bestehen von Schadensersatzansprüchen gegen den Berater bzw. Vermittler von einer spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei überprüfen zu lassen“, sagt Rechtsanwalt Steffen Liebl. Auch die Vergleichsbereitschaft einzelner Berater/Vermittler scheint inzwischen zu steigen. Neben einem außergerichtlichen Vergleich ist insbesondere ein gerichtlich protokollierter Vergleich dazu geeignet, ein u.U. langes Verfahren abzukürzen, jedoch gleichwohl einen vollstreckbaren Titel zu erlangen.
Insbesondere für Erwerber, die auf eine kurzfristige Schadenskompensation angewiesen sind (etwa weil der Kaufpreis über ein Darlehen finanziert wurde) sehen sich oftmals aus finanziellen Gründen nicht in der Lage, den Abschluss der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen oder der Insolvenzverfahren abzuwarten.
Ausschlaggebend für das Bestehen eines Schadensersatzanspruches gegen den Berater/Vermittler ist die konkrete Vermittlungs- bzw. Beratungssituation, die im Einzelfall aufgeklärt werden muss.
Die Kanzlei rät deshalb allen Erwerbern von Blockheizkraftwerken der GFE-Gruppe, die sich von dem jeweiligen Berater/Vermittler nicht ordnungsgemäß aufgeklärt fühlen, das Bestehen von Schadensersatzansprüchen prüfen zu lassen.
Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte hat bereits bei diversen Gerichten Klagen für ihre Mandanten eingereicht.
* PM CLLB Rechtsanwälte
Pressemitteilung von: ilex Rechtsanwälte & Steuerberater
Der Geschäftsleitung des „GFE Unternehmensverbundes“ wird von der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth vorgeworfen, die von den Käufern entrichteten Kaufpreise zum Betrieb von „Blockheizkraftwerken“ (genauer: von Stromaggregaten) für andere Zwecke verwendet und nicht vorgehabt zu haben, die Stromaggregate tatsächlich zu betreiben. Dazu wurden funktionsfähige Deutz-Motoren aus China herangeschafft, eine „Entwicklungsabteilung“ installiert und insgesamt eine echte Firma mit realen Mitarbeitern und nur einer Handvoll „Aggregaten“ auf dem Betriebsgelände abgebildet. Im Zusammenhang mit diesem GFE Komplex existieren eine Vielzahl von Rechtsfragen, die bei den betroffenen Käufern jeweils Beratungsbedarf entstehen lassen. Nicht alles was derzeit als Lösungskonzept vorgeschlagen wird, erscheint tragfähig.
Über „Sanierungskonzepte“
Geschädigte Käufer bei der GFE - Unternehmensgruppe berichten ilex Rechtsanwälte & Steuerberater von einem „Sanierungskonzept“ oder „Genossenschaftsmodell“, welches ihnen in Aussicht gestellt wurde und hatten hierzu Fragen. Zur Beantwortung der Frage, ob ein Sanierungskonzept tragfähig ist oder nicht, wird man bedenken müssen, dass seit dem 01.03.2011 über das Vermögen der GFE – Gesellschaft für erneuerbare Energien mbH das Insolvenzverfahren eröffnet wurde. Überschlägig lässt sich ausrechnen, dass die insolvente Firma vor der Insolvenzeröffnung einen zweistelligen Millionenwert an Kaufpreisgeldern eingesammelt haben muss. Von diesen Geldern ist nur noch ein geringer Bruchteil auf den Geschäftskonten vorhanden, die allerdings der Beschlagnahme der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth unterliegen. Vor diesem Hintergrund ist ein „Sanierungskonzept“ mit Fragen behaftet. Um es ganz klar zu sagen: ilex Rechtsanwälte & Steuerberater kennt gegenwärtig kein tragfähiges Sanierungskonzept. Der Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Raab, teilte unter dem 29. Juli 2011 vielmehr mit, dass er in Abstimmung mit dem Gläubigerausschuss das Verwertungsunternehmen CARUS Deutschland GmbH mit der Verwertung der vorhandenen Vermögensgegenstände beauftragt habe. Wer darüber hinaus ein Sanierungskonzept als Lösung umwirbt, sollte sich fragen, ob er damit nicht Erwartungen weckt, die er nicht erfüllen kann?
Zu den aufgetauchten Aggregaten und Excell-Listen
Eine völlig andere Frage besteht darin, ob es einzelnen Käufern ausnahmsweise gelingt, ihr „Stromaggregat“ aus dem Insolvenzbestand zu identifizieren und somit aus der Insolvenzmasse als Eigentum auszusondern. Nach heutigen Erkenntnissen von ilex Rechtsanwälte & Steuerberater sind nur eine kleine Zahl von Stromaggregaten bislang überhaupt gefunden worden. Die Gruppe, die insofern als Eigentümer überhaupt in Betracht kommt, dürfte ein Bruchteil gegenüber der Gruppe sein, die kein Stromaggregat hat. Nach Informationen des Insolvenzverwalters sind die derzeit kursierenden Excel-Listen aufgrund widersprüchlicher bzw. falscher Angaben gerade nicht für eine gesicherte Eigentumszuordnung geeignet. Allerdings scheint es derzeit so zu sein, dass zumindest für einen Teil der tatsächlich ausgelieferten Motoren/ Generatoren eine Zuordnung zu einem bestimmten Vertragsverhältnis möglich erscheint. Soweit Käufern das Eigentum an bestimmten Aggregaten zugeordnet werden können, hat der Insolvenzverwalter angekündigt, die Käufer benachrichtigen zu wollen.
Über die Amtshaftung des Freistaates Bayern
Seit Monaten kursieren im Internet Gerüchte, wonach das Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Nürnberg unberechtigt sei. Eine Person hat per Mail dazu aufgefordert, den Freistaat Bayern für den erlittenen Schaden per Mahnbescheid in Anspruch zu nehmen. Von diesem Konzept rät ilex Rechtsanwälte & Steuerberater dringend ab. Die strafrechtliche Aufarbeitung des GFE Geschäftsmodells hat begonnen. Über Schuld oder Unschuld der Beschuldigten entscheiden zu gegebener Zeit alleine die dazu berufenen Strafgerichte. Jeder Geschädigte hat die Möglichkeit durch einen Rechtsanwalt seines Vertrauens Einblick in die Ermittlungsakte der Staatsanwaltschaft zu nehmen. Die Lektüre kann den Betroffenen helfen, sich über die tatsächliche Sachlage klar zu werden und verhindert falsche Entscheidungen.
Wozu rät ilex?
ilex Rechtsanwälte & Steuerberater empfiehlt folgende Ratschläge zu beherzigen:
1. Die strafrechtliche Aufarbeitung des GFE Geschäftsmodelles hat begonnen und wird voranschreiten.
2. Ein guter und kritischer Anleger/ Käufer wird jede derzeit angebotene Meinung zu dem GFE Komplex kritisch hinterfragen. Vieles wird erzählt. Darunter ist viel Halbwissen.
3. Uns war und ist derzeit kein einziges tragfähiges Sanierungskonzept bekannt.
4. Kein Käufer und Anleger hat die Zeit und das Geld seine Zeit mit unnützen Dingen zu verschwenden. Wer an der Gläubigerversammlung teilgenommen hat, wurde grandios enttäuscht. Das sagenumwobene Sanierungskonzept blieb aus. Nach einem solchen Desaster bleibt nur ein Schuss übrig und der sollte sitzen. Es kommt darauf an, sich auf die Fragen zu konzentrieren, wie man mit dem geringstmöglichen Schaden herauskommt.
Dr. U. Schulte am Hülse
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Der Geschäftsleitung des „GFE Unternehmensverbundes“ wird von der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth vorgeworfen, die von den Käufern entrichteten Kaufpreise zum Betrieb von „Blockheizkraftwerken“ (genauer: von Stromaggregaten) für andere Zwecke verwendet und nicht vorgehabt zu haben, die Stromaggregate tatsächlich zu betreiben. Dazu wurden funktionsfähige Deutz-Motoren aus China herangeschafft, eine „Entwicklungsabteilung“ installiert und insgesamt eine echte Firma mit realen Mitarbeitern und nur einer Handvoll „Aggregaten“ auf dem Betriebsgelände abgebildet. Im Zusammenhang mit diesem GFE Komplex existieren eine Vielzahl von Rechtsfragen, die bei den betroffenen Käufern jeweils Beratungsbedarf entstehen lassen. Nicht alles was derzeit als Lösungskonzept vorgeschlagen wird, erscheint tragfähig.
Über „Sanierungskonzepte“
Geschädigte Käufer bei der GFE - Unternehmensgruppe berichten ilex Rechtsanwälte & Steuerberater von einem „Sanierungskonzept“ oder „Genossenschaftsmodell“, welches ihnen in Aussicht gestellt wurde und hatten hierzu Fragen. Zur Beantwortung der Frage, ob ein Sanierungskonzept tragfähig ist oder nicht, wird man bedenken müssen, dass seit dem 01.03.2011 über das Vermögen der GFE – Gesellschaft für erneuerbare Energien mbH das Insolvenzverfahren eröffnet wurde. Überschlägig lässt sich ausrechnen, dass die insolvente Firma vor der Insolvenzeröffnung einen zweistelligen Millionenwert an Kaufpreisgeldern eingesammelt haben muss. Von diesen Geldern ist nur noch ein geringer Bruchteil auf den Geschäftskonten vorhanden, die allerdings der Beschlagnahme der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth unterliegen. Vor diesem Hintergrund ist ein „Sanierungskonzept“ mit Fragen behaftet. Um es ganz klar zu sagen: ilex Rechtsanwälte & Steuerberater kennt gegenwärtig kein tragfähiges Sanierungskonzept. Der Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Raab, teilte unter dem 29. Juli 2011 vielmehr mit, dass er in Abstimmung mit dem Gläubigerausschuss das Verwertungsunternehmen CARUS Deutschland GmbH mit der Verwertung der vorhandenen Vermögensgegenstände beauftragt habe. Wer darüber hinaus ein Sanierungskonzept als Lösung umwirbt, sollte sich fragen, ob er damit nicht Erwartungen weckt, die er nicht erfüllen kann?
Zu den aufgetauchten Aggregaten und Excell-Listen
Eine völlig andere Frage besteht darin, ob es einzelnen Käufern ausnahmsweise gelingt, ihr „Stromaggregat“ aus dem Insolvenzbestand zu identifizieren und somit aus der Insolvenzmasse als Eigentum auszusondern. Nach heutigen Erkenntnissen von ilex Rechtsanwälte & Steuerberater sind nur eine kleine Zahl von Stromaggregaten bislang überhaupt gefunden worden. Die Gruppe, die insofern als Eigentümer überhaupt in Betracht kommt, dürfte ein Bruchteil gegenüber der Gruppe sein, die kein Stromaggregat hat. Nach Informationen des Insolvenzverwalters sind die derzeit kursierenden Excel-Listen aufgrund widersprüchlicher bzw. falscher Angaben gerade nicht für eine gesicherte Eigentumszuordnung geeignet. Allerdings scheint es derzeit so zu sein, dass zumindest für einen Teil der tatsächlich ausgelieferten Motoren/ Generatoren eine Zuordnung zu einem bestimmten Vertragsverhältnis möglich erscheint. Soweit Käufern das Eigentum an bestimmten Aggregaten zugeordnet werden können, hat der Insolvenzverwalter angekündigt, die Käufer benachrichtigen zu wollen.
Über die Amtshaftung des Freistaates Bayern
Seit Monaten kursieren im Internet Gerüchte, wonach das Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Nürnberg unberechtigt sei. Eine Person hat per Mail dazu aufgefordert, den Freistaat Bayern für den erlittenen Schaden per Mahnbescheid in Anspruch zu nehmen. Von diesem Konzept rät ilex Rechtsanwälte & Steuerberater dringend ab. Die strafrechtliche Aufarbeitung des GFE Geschäftsmodells hat begonnen. Über Schuld oder Unschuld der Beschuldigten entscheiden zu gegebener Zeit alleine die dazu berufenen Strafgerichte. Jeder Geschädigte hat die Möglichkeit durch einen Rechtsanwalt seines Vertrauens Einblick in die Ermittlungsakte der Staatsanwaltschaft zu nehmen. Die Lektüre kann den Betroffenen helfen, sich über die tatsächliche Sachlage klar zu werden und verhindert falsche Entscheidungen.
Wozu rät ilex?
ilex Rechtsanwälte & Steuerberater empfiehlt folgende Ratschläge zu beherzigen:
1. Die strafrechtliche Aufarbeitung des GFE Geschäftsmodelles hat begonnen und wird voranschreiten.
2. Ein guter und kritischer Anleger/ Käufer wird jede derzeit angebotene Meinung zu dem GFE Komplex kritisch hinterfragen. Vieles wird erzählt. Darunter ist viel Halbwissen.
3. Uns war und ist derzeit kein einziges tragfähiges Sanierungskonzept bekannt.
4. Kein Käufer und Anleger hat die Zeit und das Geld seine Zeit mit unnützen Dingen zu verschwenden. Wer an der Gläubigerversammlung teilgenommen hat, wurde grandios enttäuscht. Das sagenumwobene Sanierungskonzept blieb aus. Nach einem solchen Desaster bleibt nur ein Schuss übrig und der sollte sitzen. Es kommt darauf an, sich auf die Fragen zu konzentrieren, wie man mit dem geringstmöglichen Schaden herauskommt.
Dr. U. Schulte am Hülse
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Die strafrechtliche und zivilrechtliche Aufarbeitung des Sachverhaltskomplex
Sachverhaltskomplex GFE. Die strafrechtliche und zivilrechtliche Aufarbeitung des Sachverhaltskomplex schreitet voran. "GFE-Geschädigte" suchen nach Lösungen.
Wie die auf Kapitalmarkrecht spezialisierte Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Sitz in München, Berlin und Zürich meldet, schreitet die strafrechtliche und zivilrechtliche Aufarbeitung des Sachverhaltskomplexes GFE langsam aber stetig voran. Gleichwohl ist die Verunsicherung bei den Erwerbern der Blockheizkraftwerke groß. Die meisten der von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte vertretenen Anleger wollten eine sicher Kapitalanlage tätigen und gleichzeitig die Förderung erneuerbarer Energien unterstützen - und stehen jetzt vor einem wirtschaftlichen "Scherbenhaufen".
Die erwarteten Pachtzinseinnahmen bleiben aus, Darlehensraten sind jedoch trotzdem zu zahlen. Manche Familien haben ihr gesamtes Erspartes verloren.
Ein Großteil der im Internet kursierenden Meldungen sind auch nicht geeigenet, den Geschädigten weiter zu helfen. Oftmals gehen diese Meldungen über bloße Gerüchte nicht hinaus. Substantielle Ansatzpunkte sind nur vereinzelt zu finden.
Den von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte vertretenen Mandanten geht es zum jetzigen Zeitpunkt in erster Linie darum, den finanziellen Schaden von sich und ihren Familien abzuwenden. Dies gelingt jedoch nur, wenn greifbare Ansatzpunkte für ein juristisch und wirtschaftlich erfolgreiches Vorgehen vorliegen.
Wie die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte bereits gemeldet hat, hat zwischenzeitlich das Landgericht Landshut mit Urteil vom 14.10.2011 den Vermittler eines sogenannten Blockheizkraftwerkes zum Schadensersatz verurteilt.
Der von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte vertretene Kläger erwarb im Sommer 2010 ein Blockheizkraftwerk von der GFE Energy AG zu einem Kaufpreis in Höhe von € 35.700,00. Dieses Blockheizkraftwerk wurde im weiteren Verlauf an die GFE Gesellschaft zur Förderung erneuerbarer Energien mbH verpachtet.
Der von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte vertretene Kläger vertritt die Auffassung, von dem Vermittler, der ihm das Konzept der „GFE-Gruppe“ vorgestellt hat, nicht ordnungsgemäß aufgeklärt worden zu sein. Mit einer Klage zum Landgericht Landshut wurde ein Schadensersatzanspruch wegen der Verletzung von Pflichten aus einem Anlagevermittlungsvertrag bzw. Anlageberatungsvertrag geltend gemacht.
Nach einer durchgeführten Beweisaufnahme kam das Landgericht Landshut zu dem Ergebnis, dass der Vermittler tatsächlich seine Pflichten aus einem Anlagevermittlungsvertrag verletzt hat und deswegen verpflichtet ist, dem Kläger den für den Erwerb des Blockheizkraftwerkes bezahlten Kaufpreis (abzüglich der in der Vergangenheit erhaltenen Pachtzinseinnahmen) zurückzubezahlen.
„Auch wenn dieses Urteil noch nicht rechtskräftig ist, zeigt es, dass es sinnvoll sein kann, das Bestehen von Schadensersatzansprüchen gegen den Berater bzw. Vermittler von einer spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei überprüfen zu lassen“, sagt Rechtsanwalt Steffen Liebl von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte.
Dies umso mehr, da mittlerweile diverse Gerichte das Bestehen eines Beratungs- oder Vermittlungsvertrages in vergleichbaren Sachverhaltskonstellationen bejaht haben. In der Vergangenheit wurde die Auffasung der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte, wonach in vergleichbaren Sachverhalten ein Vertragsverhältnis zwischen Erwerber und Berater/Vermittler zustandegekommen ist, heftig kritisiert.
Auch die Vergleichsbereitschaft einzelner Berater/Vermittler scheint inzwischen zu steigen. Neben einem außergerichtlichen Vergleich ist insbesondere ein gerichtlich protokollierter Vergleich dazu geeignet, ein u.U. langes Verfahren abzukürzen, jedoch gleichwohl einen vollstreckbaren Titel zu erlangen.
Insbesondere für Erwerber, die auf eine kurzfristige Schadenskompensation angewiesen sind (etwa weil der Kaufpreis über ein Darlehen finanziert wurde) sehen sich oftmals aus finanziellen Gründen nicht in der Lage, den Abschluss der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen oder der Insolvenzverfahren abzuwarten. In der Vergangenheit wurde die Auffasung der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte, wonach in vergleichbaren Sachverhalten ein Vertragsverhältnis zwischen Erwerber und Berater/Vermittler zustandegekommen ist, heftig kritisiert.
Ausschlaggebend für das Bestehen eines Schadensersatzanspruches gegen den Berater/Vermittler ist die konkrete Vermittlungs- bzw. Beratungssituation, die im Einzelfall aufgeklärt werden muss.
Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte rät deshalb allen Erwerbern von Blockheizkraftwerken der GFE-Gruppe, die sich von dem jeweiligen Berater/Vermittler nicht ordnungsgemäß aufgeklärt fühlen, das Bestehen von Schadensersatzansprüchen prüfen zu lassen.
Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte hat bereits bei diversen Gerichten Klagen für ihre Mandanten eingereicht.
Rechtsanwalt Istvan Cocron
CLLB Rechtsanwälte
Liebigstr. 21
80538 München
Tel.: +49-89-552 999 50
Fax.:+49-89-552 999 90
(Sie können diese E-Mail Adresse erst sehen, wenn Sie mindestens Premium-User sind.)
web: http://www.cllb.de
Wie die auf Kapitalmarkrecht spezialisierte Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Sitz in München, Berlin und Zürich meldet, schreitet die strafrechtliche und zivilrechtliche Aufarbeitung des Sachverhaltskomplexes GFE langsam aber stetig voran. Gleichwohl ist die Verunsicherung bei den Erwerbern der Blockheizkraftwerke groß. Die meisten der von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte vertretenen Anleger wollten eine sicher Kapitalanlage tätigen und gleichzeitig die Förderung erneuerbarer Energien unterstützen - und stehen jetzt vor einem wirtschaftlichen "Scherbenhaufen".
Die erwarteten Pachtzinseinnahmen bleiben aus, Darlehensraten sind jedoch trotzdem zu zahlen. Manche Familien haben ihr gesamtes Erspartes verloren.
Ein Großteil der im Internet kursierenden Meldungen sind auch nicht geeigenet, den Geschädigten weiter zu helfen. Oftmals gehen diese Meldungen über bloße Gerüchte nicht hinaus. Substantielle Ansatzpunkte sind nur vereinzelt zu finden.
Den von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte vertretenen Mandanten geht es zum jetzigen Zeitpunkt in erster Linie darum, den finanziellen Schaden von sich und ihren Familien abzuwenden. Dies gelingt jedoch nur, wenn greifbare Ansatzpunkte für ein juristisch und wirtschaftlich erfolgreiches Vorgehen vorliegen.
Wie die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte bereits gemeldet hat, hat zwischenzeitlich das Landgericht Landshut mit Urteil vom 14.10.2011 den Vermittler eines sogenannten Blockheizkraftwerkes zum Schadensersatz verurteilt.
Der von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte vertretene Kläger erwarb im Sommer 2010 ein Blockheizkraftwerk von der GFE Energy AG zu einem Kaufpreis in Höhe von € 35.700,00. Dieses Blockheizkraftwerk wurde im weiteren Verlauf an die GFE Gesellschaft zur Förderung erneuerbarer Energien mbH verpachtet.
Der von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte vertretene Kläger vertritt die Auffassung, von dem Vermittler, der ihm das Konzept der „GFE-Gruppe“ vorgestellt hat, nicht ordnungsgemäß aufgeklärt worden zu sein. Mit einer Klage zum Landgericht Landshut wurde ein Schadensersatzanspruch wegen der Verletzung von Pflichten aus einem Anlagevermittlungsvertrag bzw. Anlageberatungsvertrag geltend gemacht.
Nach einer durchgeführten Beweisaufnahme kam das Landgericht Landshut zu dem Ergebnis, dass der Vermittler tatsächlich seine Pflichten aus einem Anlagevermittlungsvertrag verletzt hat und deswegen verpflichtet ist, dem Kläger den für den Erwerb des Blockheizkraftwerkes bezahlten Kaufpreis (abzüglich der in der Vergangenheit erhaltenen Pachtzinseinnahmen) zurückzubezahlen.
„Auch wenn dieses Urteil noch nicht rechtskräftig ist, zeigt es, dass es sinnvoll sein kann, das Bestehen von Schadensersatzansprüchen gegen den Berater bzw. Vermittler von einer spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei überprüfen zu lassen“, sagt Rechtsanwalt Steffen Liebl von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte.
Dies umso mehr, da mittlerweile diverse Gerichte das Bestehen eines Beratungs- oder Vermittlungsvertrages in vergleichbaren Sachverhaltskonstellationen bejaht haben. In der Vergangenheit wurde die Auffasung der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte, wonach in vergleichbaren Sachverhalten ein Vertragsverhältnis zwischen Erwerber und Berater/Vermittler zustandegekommen ist, heftig kritisiert.
Auch die Vergleichsbereitschaft einzelner Berater/Vermittler scheint inzwischen zu steigen. Neben einem außergerichtlichen Vergleich ist insbesondere ein gerichtlich protokollierter Vergleich dazu geeignet, ein u.U. langes Verfahren abzukürzen, jedoch gleichwohl einen vollstreckbaren Titel zu erlangen.
Insbesondere für Erwerber, die auf eine kurzfristige Schadenskompensation angewiesen sind (etwa weil der Kaufpreis über ein Darlehen finanziert wurde) sehen sich oftmals aus finanziellen Gründen nicht in der Lage, den Abschluss der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen oder der Insolvenzverfahren abzuwarten. In der Vergangenheit wurde die Auffasung der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte, wonach in vergleichbaren Sachverhalten ein Vertragsverhältnis zwischen Erwerber und Berater/Vermittler zustandegekommen ist, heftig kritisiert.
Ausschlaggebend für das Bestehen eines Schadensersatzanspruches gegen den Berater/Vermittler ist die konkrete Vermittlungs- bzw. Beratungssituation, die im Einzelfall aufgeklärt werden muss.
Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte rät deshalb allen Erwerbern von Blockheizkraftwerken der GFE-Gruppe, die sich von dem jeweiligen Berater/Vermittler nicht ordnungsgemäß aufgeklärt fühlen, das Bestehen von Schadensersatzansprüchen prüfen zu lassen.
Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte hat bereits bei diversen Gerichten Klagen für ihre Mandanten eingereicht.
Rechtsanwalt Istvan Cocron
CLLB Rechtsanwälte
Liebigstr. 21
80538 München
Tel.: +49-89-552 999 50
Fax.:+49-89-552 999 90
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Weiterer Erfolg für GFE-Geschädigte
Oberlandesgericht München bestätigt Schadensersatzanspruch gegen den Vermittler eines Blockheizkraftwerkes. CLLB Rechtsanwälte prüfen Ansprüche auch gegen Berater und Vermittler.
Wie die auf Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei CLLB Rechtsanwälte meldet, hat zwischenzeitlich auch das Oberlandesgericht München den Schadensersatzanspruch eines geschädigten GFE-Anlegers gegen den damaligen Vermittler der Anlage bestätigt.
Bereits am 14.10.2011 hat das Landgericht Landshut den Vermittler eines sogenannten Blockheizkraftwerkes zum Schadensersatz verurteilt. Gegen dieses Urteil hat der Vermittler über seine Rechtsanwälte Berufung einlegen lassen. Mit Beschluss vom 20.01.2012 hat das Oberlandesgericht München die Berufung des Vermittlers zurückgewiesen und damit den Schadensersatzanspruch des Anlegers bestätigt.
Der von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte vertretene Anleger erwarb im Sommer 2010 ein Blockheizkraftwerk von der GFE Energy AG zu einem Kaufpreis in Höhe von € 35.700,00. Dieses Blockheizkraftwerk wurde im weiteren Verlauf an die GFE Gesellschaft zur Förderung erneuerbarer Energien mbH verpachtet. Bekanntermaßen wurde über das Vermögen der GFE Gesellschaft zur Förderung erneuerbarer Energien mbH am 01.03.2011 das Insolvenzverfahren eröffnet. Über das Vermögen der GFE Energy AG wurde am 16.08.2011 das Insolvenzverfahren eröffnet.
Der von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte vertretene Kläger vertritt die Auffassung, von dem Vermittler, der ihm das Konzept der „GFE-Gruppe“ vorgestellt hat, nicht ordnungsgemäß aufgeklärt worden zu sein. Er verlangte von dem Vermittler den ihm entstandenen Schaden ersetzt. Sowohl das Landgericht Landshut, als auch das Oberlandesgericht München gaben dem Kläger Recht.
„Die bisher ergangenen Entscheidungen zeigen, dass es sinnvoll ist, das Bestehen von Schadensersatzansprüchen gegen den Berater bzw. Vermittler von einer spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei überprüfen zu lassen“, sagt Rechtsanwalt Steffen Liebl von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte. „Ausschlaggebend für das Bestehen eines Schadensersatzanspruches gegen den Berater oder Vermittler ist die konkrete Vermittlungs- bzw. Beratungssituation, die im Einzelfall aufgeklärt werden muss.“
Insbesondere die Erwerber, die auf eine kurzfristige Schadenskompensation angewiesen sind (etwa weil der Kaufpreis über ein Darlehen finanziert wurde), sehen sich oftmals aus finanziellen Gründen nicht in der Lage, den Abschluss der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen oder der Insolvenzverfahren abzuwarten. Verunsichert werden geschädigte GFE-Anleger darüber hinaus durch die zahlreichen - teils widersprüchlichen – Angaben, die im Internet zu finden sind.
„Auch unserer Kanzlei gegenüber wurde in den letzten Monaten von zahlreichen Kanzleien erklärt, ein Schadensersatzanspruch gegen den Vermittler oder Berater sei per se ausgeschlossen , da keine Anspruchsgrundlage ersichtlich sei“, führt Rechtsanwalt Liebl von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte aus. Diese Kanzleien beschränken sich dann offensichtlich auf eine Vertretung in den Insolvenzverfahren oder auf ein Vorgehen gegen die "Hintermänner" der GFE-Gruppe.
Die bisher ergangenen Entscheidungen belegen jedoch, dass ein sachgerechtes Vorgehen bei vorliegen der Voraussetzungen gegen den Vermittler / Berater sowohl juristisch, als auch wirtschaftlich erfolgversprechender sein kann. Die Vermittler und Berater verfügen oftmals über eine Haftpflichtversicherung. Außerdem sehen sich die Vermittler und Berater in der Regel nur wenigen Forderungen ausgesetzt. Im Gegensatz dazu dürften die „Hintermänner“ der GFE-Gruppe Forderungen in Millionenhöhe gegenüberstehen.
Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte führt deshalb gegenwärtig eine Vielzahl von Verfahren gegen Berater und Vermittler in ganz Deutschland. Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte rät deshalb allen geschädigten Erwerbern von Blockheizkraftwerken, die sich unzutreffend beraten fühlen, eine spezialisierte Kanzlei aufzusuchen.
Wie die auf Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei CLLB Rechtsanwälte meldet, hat zwischenzeitlich auch das Oberlandesgericht München den Schadensersatzanspruch eines geschädigten GFE-Anlegers gegen den damaligen Vermittler der Anlage bestätigt.
Bereits am 14.10.2011 hat das Landgericht Landshut den Vermittler eines sogenannten Blockheizkraftwerkes zum Schadensersatz verurteilt. Gegen dieses Urteil hat der Vermittler über seine Rechtsanwälte Berufung einlegen lassen. Mit Beschluss vom 20.01.2012 hat das Oberlandesgericht München die Berufung des Vermittlers zurückgewiesen und damit den Schadensersatzanspruch des Anlegers bestätigt.
Der von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte vertretene Anleger erwarb im Sommer 2010 ein Blockheizkraftwerk von der GFE Energy AG zu einem Kaufpreis in Höhe von € 35.700,00. Dieses Blockheizkraftwerk wurde im weiteren Verlauf an die GFE Gesellschaft zur Förderung erneuerbarer Energien mbH verpachtet. Bekanntermaßen wurde über das Vermögen der GFE Gesellschaft zur Förderung erneuerbarer Energien mbH am 01.03.2011 das Insolvenzverfahren eröffnet. Über das Vermögen der GFE Energy AG wurde am 16.08.2011 das Insolvenzverfahren eröffnet.
Der von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte vertretene Kläger vertritt die Auffassung, von dem Vermittler, der ihm das Konzept der „GFE-Gruppe“ vorgestellt hat, nicht ordnungsgemäß aufgeklärt worden zu sein. Er verlangte von dem Vermittler den ihm entstandenen Schaden ersetzt. Sowohl das Landgericht Landshut, als auch das Oberlandesgericht München gaben dem Kläger Recht.
„Die bisher ergangenen Entscheidungen zeigen, dass es sinnvoll ist, das Bestehen von Schadensersatzansprüchen gegen den Berater bzw. Vermittler von einer spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei überprüfen zu lassen“, sagt Rechtsanwalt Steffen Liebl von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte. „Ausschlaggebend für das Bestehen eines Schadensersatzanspruches gegen den Berater oder Vermittler ist die konkrete Vermittlungs- bzw. Beratungssituation, die im Einzelfall aufgeklärt werden muss.“
Insbesondere die Erwerber, die auf eine kurzfristige Schadenskompensation angewiesen sind (etwa weil der Kaufpreis über ein Darlehen finanziert wurde), sehen sich oftmals aus finanziellen Gründen nicht in der Lage, den Abschluss der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen oder der Insolvenzverfahren abzuwarten. Verunsichert werden geschädigte GFE-Anleger darüber hinaus durch die zahlreichen - teils widersprüchlichen – Angaben, die im Internet zu finden sind.
„Auch unserer Kanzlei gegenüber wurde in den letzten Monaten von zahlreichen Kanzleien erklärt, ein Schadensersatzanspruch gegen den Vermittler oder Berater sei per se ausgeschlossen , da keine Anspruchsgrundlage ersichtlich sei“, führt Rechtsanwalt Liebl von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte aus. Diese Kanzleien beschränken sich dann offensichtlich auf eine Vertretung in den Insolvenzverfahren oder auf ein Vorgehen gegen die "Hintermänner" der GFE-Gruppe.
Die bisher ergangenen Entscheidungen belegen jedoch, dass ein sachgerechtes Vorgehen bei vorliegen der Voraussetzungen gegen den Vermittler / Berater sowohl juristisch, als auch wirtschaftlich erfolgversprechender sein kann. Die Vermittler und Berater verfügen oftmals über eine Haftpflichtversicherung. Außerdem sehen sich die Vermittler und Berater in der Regel nur wenigen Forderungen ausgesetzt. Im Gegensatz dazu dürften die „Hintermänner“ der GFE-Gruppe Forderungen in Millionenhöhe gegenüberstehen.
Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte führt deshalb gegenwärtig eine Vielzahl von Verfahren gegen Berater und Vermittler in ganz Deutschland. Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte rät deshalb allen geschädigten Erwerbern von Blockheizkraftwerken, die sich unzutreffend beraten fühlen, eine spezialisierte Kanzlei aufzusuchen.
Betrugsskandal um Blockheizkraftwerke Die Mär vom Wundermotor
Quelle: SD
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Es geht um dubiose Geschäfte mit angeblich hocheffizienten Blockheizkraftwerken: In einem der größten Betrugsfälle mit Umwelttechnik wurden wohl mehr als 1400 Anleger geprellt. Die mutmaßlichen Täter sitzen seit 15 Monaten in U-Haft. Im Netz verbreiten die Unterstützer der umstrittenen Firma krude Verschwörungstheorien.
Die politische Karriere von Frank Metzger war zu Ende, noch ehe sie richtig begonnen hatte. Zwei Monate vor der Oberbürgermeisterwahl in Weimar zog der CDU-Politiker vor wenigen Tagen seine Kandidatur zurück. Er sei "nicht die richtige Person für das Amt", sagte Metzger, und trat auch gleich aus der Partei aus. Grund für den doppelten Rückzug war ein Strafbefehl des Amtsgerichts Weimar, "den ich akzeptieren werde", wie Metzger auf SZ-Anfrage sagte. Auch wenn er den Vorwurf, der dem Strafbefehl zugrunde liegt, bestreitet.
Frank Metzger, von Beruf Finanz- und Versicherungsmakler, soll die Unterschrift eines Anlegers gefälscht haben, und zwar in Zusammenhang mit einem der größten Betrugsfälle mit Umwelttechnik seit Jahren. Es geht um dubiose Anlagegeschäfte mit Blockheizkraftwerken (BHKW) der inzwischen insolventen Firma GFE aus Franken. Auch wenn Metzger darüber strauchelte, so ist er doch lediglich eine kleine Randfigur. Die mutmaßlichen Haupttäter sitzen seit 30. November 2010 in Untersuchungshaft.
Als an jenem Dienstag drei Staatsanwälte und 150 Polizeibeamte die GFE-Zentrale in Nürnberg und weitere 27 Objekte im Bundesgebiet durchsuchten, hatte der Fall bereits stattliche Dimensionen. 17 Beschuldigte standen unter dem Verdacht des gewerbs- und bandenmäßigen Betrugs. "Inzwischen ermitteln wir gegen 52 Beschuldigte", sagt der Nürnberger Staatsanwalt Claas Werner.
Viele Anleger hatten sich verschuldet um bei dem Deal dabei zu sein
Rechneten die Fahnder anfangs mit 1000 mutmaßlich geprellten GFE-Kunden in Deutschland, Österreich und der Schweiz, sind es nach jetzigem Stand mehr als 1400. Unklar ist noch der Gesamtschaden. Die Staatsanwaltschaft geht Werner zufolge "von einem mittleren zweistelligen Millionenbetrag" aus. Insolvenzverwalter Jochen König spricht hingegen von einem "Vielfachen" dieser Summe. Viele Anleger hätten sich verschuldet, um beim großen BHKW-Deal dabei zu sein. Nunmehr ist nicht nur das investierte Geld futsch, sondern sie müssen auch Zinsen für die eigens aufgenommenen Kredite zahlen.
Die Staatsanwaltschaft will ihrem Sprecher zufolge bis Ende März die Ermittlungen gegen die sieben mutmaßlichen Haupttäter abschließen. Sie sitzen seit 15 Monaten in U-Haft und müssen mit Anklagen rechnen. Erst kürzlich hat das Nürnberger Oberlandesgericht bei einer Haftprüfung den dringenden Tatverdacht gegen die früheren GFE-Topmanager ausdrücklich bekräftigt. Einige sind bereits wegen Vermögensdelikten vorbestraft und waren in Fälle von Anlagebetrug mit Umwelttechnik verwickelt. Die Staatsanwaltschaft hält sie für die Drahtzieher eines raffinierten Schneeballsystems. Dem widerspricht der frühere GFE-Chef Horst Kirsten vehement.
Weder die GFE noch er persönlich hätten jemanden betrogen oder dies auch nur geplant, erklärte er aus der U-Haft heraus. Kirsten, 59, sieht sich als Justizopfer. "Er pocht darauf, dass es ein seriöses Geschäftsmodell war und man sein Lebenswerk zerstört hat", sagt sein Verteidiger Markus Kruppa.
Das Geschäftsmodell funktionierte so: Die GFE verkaufte ihren Kunden Blockheizkraftwerke (BHKW) mit angeblichen Wundermotoren, die wenig Rapsöl und ganz viel Wasser besonders effizient zu Strom umwandeln sollten. Sodann pachtete die GFE die BHKW zurück und versprach den Anlegern 20 Jahre lang sagenhafte Renditen. Wer beispielsweise 40.000 Euro investierte, sollte insgesamt 240.000 Euro zurückerhalten.
Den Wundermotor haben Gutachter der Staatsanwaltschaft inzwischen als ganz normale Maschine enttarnt - made in China. Weder technisch noch betriebswirtschaftlich wäre die Rechnung jemals aufgegangen, sagen Experten. Die Staatsanwaltschaft glaubt, dass die GFE-Manager möglichst viel Geld bei Anlegern einsammeln wollten, um das Konstrukt alsbald zusammenstürzen zu lassen. Statt von dem Geld tatsächlich BHKW zu kaufen, hätten sie in Saus und Braus gelebt, sagen Ermittler. Von noblen Autos, großzügigen Immobilien, teurem Schmuck und Partys ist die Rede.
Nun landen nicht nur die GFE-Manager bald vor Gericht, sondern auch viele der mit üppigen Provisionen bezahlten Vermittler der vermeintlichen Traumanlagen. "Sie müssen haften, weil sie relativ einfach hätten herausfinden können, dass das GFE-Konzept voller Ungereimtheiten und Merkwürdigkeiten war und niemals funktionieren konnte", sagt Rechtsanwalt Stefan Liebl von der auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei CLLB. Das Oberlandesgericht (OLG) München sieht das genauso.
In zweiter Instanz bestätigte es unlängst ein Urteil des Landgerichts Landshut, das Liebl für einen Mandanten erstritten hat. Der hatte 37.500 Euro für ein GFE-Blockheizkraftwerk ausgegeben, nachdem ihm ein Finanzberater die GFE-Anlage als risikolos verkauft hatte. Damit habe der Vermittler seine Pflichten verletzt, entschieden die Richter. Er hätte selbst genau prüfen und den Kunden über alle Risiken aufklären müssen. Nun muss der Mann die 37.500 Euro plus Zinsen an seinen Kunden bezahlen (Az. 24 O 1496/11 und 24 U 4297/11).
Bizarre Kampagne gegen die Nürnberger Staatsanwaltschaft
Das Urteil schafft einen Präzedenzfall und stärkt die Position der Anleger. Doch von denen fühlt sich längst nicht jeder geprellt. Im Internet tobt eine bizarre Kampagne vor allem gegen die Nürnberger Staatsanwaltschaft. Eine trübe Suppe aus Komplott-Vorwürfen und kruden Verschwörungstheorien garniert mit esoterischem Brimborium schwappt durch das Netz. Die kleine, innovative GFE sei das Opfer von Atomlobby, Energie- und Ölkonzernen, Politik, Medien und Justiz, heißt es.
Die Anschuldigungen kommen zu weiten Teilen jedoch aus einem zwielichtigen Milieu. So wird ein fränkischer Kfz-Mechaniker als genialer Entwickler des BHKW-Wundermotors gefeiert. Der Mann ist Mitbegründer und Aktivist des Zentralrats Souveräner Bürger (ZSB). Die Vereinigung hält die Bundesrepublik Deutschland für keinen rechtmäßigen Staat, lehnt daher die bestehenden Gesetze ab und bezweifelt die Legitimität der Verfassung. All das nicht selten in einem Vokabular mit Anlehnungen an den NS-Jargon. Ein anderer, besonders eifriger GFE-Unterstützer hat ernsthaft einen virtuellen "Volksgerichtshof für Erneuerung der GFE" eingerichtet - mit der ägyptischen Königin Nofretete als Präsidentin und Osiris als Vorsitzendem Richter, dem ägyptischen Gott der Toten und der Unterwelt.
Insolvenzverwalter König versucht derweil ganz profan, Zahlungsströme nachzuvollziehen. Immer wieder benannten sich bei der unübersichtlichen GFE-Gruppe einzelne Firmen um, änderten sich Zuständigkeiten, floss Anlegergeld mal hierhin, mal dahin. "Wir versuchen die Uhr zurückzudrehen und Zahlungen in richtige Töpfe zuzuordnen", sagt König. Wie viel Investorengeld noch da ist, will er nicht sagen; gerüchteweise ist von 12 Millionen Euro die Rede.
Eine wichtige Spur führt in die Schweiz. Dort residiert eine zentrale GFE-Gesellschaft. Deren Vermögen haben die Schweizer Behörden zwar auf Druck der Nürnberger Staatsanwaltschaft eingefroren. König blitzte jedoch mit seinen Ersuchen um grenzübergreifende Rechtshilfe im Insolvenzverfahren ab. Nun aber scheint er den richtigen Schlüssel gefunden zu haben: eine Vereinbarung des Königreiches Bayern mit den Schweizer Kantonen aus dem Jahr 1800, wonach man sich auch in Insolvenzfällen gegenseitig hilft. "Sie wurde nie außer Kraft gesetzt und gilt noch immer", sagt König, der mit einem Einlenken der Schweizer rechnet. "Schließlich ist das geltendes Völkerrecht."
Staatsanwaltschaft will Anlagebetrüger anklagen
Nach Ermittlungen gegen eine Nürnberger Energietechnik-Firma wegen mutmaßlicher Betrügereien mit Blockheizkraftwerken will die Staatsanwaltschaft nun Anklage erheben. Sechs Verantwortliche säßen derzeit noch in Untersuchungshaft, sagte Oberstaatsanwältin Antje Gabriels-Gorsolke am Donnerstag. "Wir werden voraussichtlich gegen diese sechs und womöglich noch gegen weitere Anklage erheben." Der Schritt solle möglichst noch in diesem März erfolgen.
Im Kern geht es bei den Vorwürfen um Anlagebetrug: Nach dem Schneeballsystem sollen die Tatverdächtigen Blockheizkraftwerke verkauft und verpachtet haben. Die Anklagebehörde ging schon zu Beginn der Ermittlungen davon aus, dass Anleger in Deutschland, der Schweiz und in Österreich um einen "mittleren zweistelligen Millionenbetrag" geprellt worden sind. Das ergaunerte Geld sei wohl "für eigene Zwecke und für Zwecke Dritter" verbraucht worden.
Inzwischen bekräftigte auch eine TÜV-Überprüfung der von der Firma angebotenen, angeblich hoch effizienten Blockheizkraftwerke den anfänglichen Betrugsverdacht. Denn Versuche zeigten, dass die von dem Unternehmen entwickelten Kraftwerke nicht wirtschaftlich betrieben werden konnten - und daher niemals die versprochenen Kapitalrenditen erwirtschaftet hätten.
"Nach Ermittlungen gegen eine Nürnberger Energietechnik-Firma wegen mutmaßlicher Betrügereien mit Blockheizkraftwerken will die Staatsanwaltschaft nun Anklage erheben. Sechs Verantwortliche säßen derzeit noch in Untersuchungshaft, sagte Oberstaatsanwältin Antje Gabriels-Gorsolke am Donnerstag.
"Wir werden voraussichtlich gegen diese sechs und womöglich noch gegen weitere Anklage erheben." Der Schritt solle möglichst noch in diesem März erfolgen. Im Kern geht es bei den Vorwürfen um Anlagebetrug: Nach dem Schneeballsystem sollen die Tatverdächtigen Blockheizkraftwerke verkauft und verpachtet haben. Die Anklagebehörde ging schon zu Beginn der Ermittlungen davon aus, dass Anleger in Deutschland, der Schweiz und in Österreich um einen "mittleren zweistelligen Millionenbetrag" geprellt worden sind.
Das ergaunerte Geld sei wohl "für eigene Zwecke und für Zwecke Dritter" verbraucht worden. Inzwischen bekräftigte auch eine TÜV-Überprüfung der von der Firma angebotenen, angeblich hoch effizienten Blockheizkraftwerke den anfänglichen Betrugsverdacht. Denn Versuche zeigten, dass die von dem Unternehmen entwickelten Kraftwerke nicht wirtschaftlich betrieben werden konnten - und daher niemals die versprochenen Kapitalrenditen erwirtschaftet hätten
Im Kern geht es bei den Vorwürfen um Anlagebetrug: Nach dem Schneeballsystem sollen die Tatverdächtigen Blockheizkraftwerke verkauft und verpachtet haben. Die Anklagebehörde ging schon zu Beginn der Ermittlungen davon aus, dass Anleger in Deutschland, der Schweiz und in Österreich um einen "mittleren zweistelligen Millionenbetrag" geprellt worden sind. Das ergaunerte Geld sei wohl "für eigene Zwecke und für Zwecke Dritter" verbraucht worden.
Inzwischen bekräftigte auch eine TÜV-Überprüfung der von der Firma angebotenen, angeblich hoch effizienten Blockheizkraftwerke den anfänglichen Betrugsverdacht. Denn Versuche zeigten, dass die von dem Unternehmen entwickelten Kraftwerke nicht wirtschaftlich betrieben werden konnten - und daher niemals die versprochenen Kapitalrenditen erwirtschaftet hätten.
"Nach Ermittlungen gegen eine Nürnberger Energietechnik-Firma wegen mutmaßlicher Betrügereien mit Blockheizkraftwerken will die Staatsanwaltschaft nun Anklage erheben. Sechs Verantwortliche säßen derzeit noch in Untersuchungshaft, sagte Oberstaatsanwältin Antje Gabriels-Gorsolke am Donnerstag.
"Wir werden voraussichtlich gegen diese sechs und womöglich noch gegen weitere Anklage erheben." Der Schritt solle möglichst noch in diesem März erfolgen. Im Kern geht es bei den Vorwürfen um Anlagebetrug: Nach dem Schneeballsystem sollen die Tatverdächtigen Blockheizkraftwerke verkauft und verpachtet haben. Die Anklagebehörde ging schon zu Beginn der Ermittlungen davon aus, dass Anleger in Deutschland, der Schweiz und in Österreich um einen "mittleren zweistelligen Millionenbetrag" geprellt worden sind.
Das ergaunerte Geld sei wohl "für eigene Zwecke und für Zwecke Dritter" verbraucht worden. Inzwischen bekräftigte auch eine TÜV-Überprüfung der von der Firma angebotenen, angeblich hoch effizienten Blockheizkraftwerke den anfänglichen Betrugsverdacht. Denn Versuche zeigten, dass die von dem Unternehmen entwickelten Kraftwerke nicht wirtschaftlich betrieben werden konnten - und daher niemals die versprochenen Kapitalrenditen erwirtschaftet hätten
Millionenbetrug mit Blockheizkraftwerk
Die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth hat einen Millionenbetrug mit vermeintlichen Blockheizkraftwerken aufgedeckt. Sie erhob gegen 14 führende Mitarbeiter der Nürnberger GFE-Gruppe Anklage. Sie sollen beim Vertrieb von Blockheizkraftwerken Millionen erbeutet haben. Insgesamt sollen die 13 Männer und eine Frau 1417 Kunden um rund 62 Millionen Euro geschädigt haben.
Wie der Nepp mit dem Blockheizkraftwerk ablief
Seit Ende 2009 hätten die Mitarbeiter aus Verwaltung, Vertrieb und einer als Produktion bezeichneten Abteilung mit Rapsöl betriebene Heizkraftwerke verkauft. Die Kunden sollten diese anschließend an die GFE-Gruppe verpachten. Dafür stellten die angeklagten Vertriebsmitarbeiter ihnen einen Pachtzins in Aussicht, der ihnen über 20 Jahre lang eine Rendite von jährlich bis zu 30 Prozent einbringen sollte. Außerdem hätten sie damit geworben, dass ihre Anlage über ein "Energy Saving System" verfügt.
Die Angeklagten hätten jedoch bis zum Einschreiten der Ermittlungsbehörden im November 2010 nicht einmal einen Prototyp fertiggestellt. Stattdessen hätten sie lediglich vier Container aufgestellt, die mit herkömmlicher Technik gelegentlich Strom ins Netz eingespeist hätten. Das eingesammelte Geld hätten sie überwiegend für persönliche oder die Zwecke von Dritten verwendet. Sechs der Angeschuldigten befinden sich seit Ende 2010 in Untersuchungshaft. Gegen 37 weitere Beschuldigte wird ermittelt.
95.5 Charivari - Münchens Hitradio
Wie der Nepp mit dem Blockheizkraftwerk ablief
Seit Ende 2009 hätten die Mitarbeiter aus Verwaltung, Vertrieb und einer als Produktion bezeichneten Abteilung mit Rapsöl betriebene Heizkraftwerke verkauft. Die Kunden sollten diese anschließend an die GFE-Gruppe verpachten. Dafür stellten die angeklagten Vertriebsmitarbeiter ihnen einen Pachtzins in Aussicht, der ihnen über 20 Jahre lang eine Rendite von jährlich bis zu 30 Prozent einbringen sollte. Außerdem hätten sie damit geworben, dass ihre Anlage über ein "Energy Saving System" verfügt.
Die Angeklagten hätten jedoch bis zum Einschreiten der Ermittlungsbehörden im November 2010 nicht einmal einen Prototyp fertiggestellt. Stattdessen hätten sie lediglich vier Container aufgestellt, die mit herkömmlicher Technik gelegentlich Strom ins Netz eingespeist hätten. Das eingesammelte Geld hätten sie überwiegend für persönliche oder die Zwecke von Dritten verwendet. Sechs der Angeschuldigten befinden sich seit Ende 2010 in Untersuchungshaft. Gegen 37 weitere Beschuldigte wird ermittelt.
95.5 Charivari - Münchens Hitradio
Weitere Erfolge für GFE-Geschädigten. Oberlandesgericht München geht von Schadensersatzansprüchen gegen den Vermittler eines Blockheizkraftwerkes aus. Auch das Landgericht Stuttgart und das Amtsgericht Stuttgart haben zwischenzeitlich Vermittler zum Schad
München, 03.07.2012 – Wie die auf Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei CLLB Rechtsanwälte meldet, konnten im Jahr 2012 weitere Urteile zu Gunsten von GFE-Anlegern erstritten werden. Bereits im Januar hat das Oberlandesgericht München den Schadensersatzanspruch eines geschädigten GFE-Anlegers gegen den damaligen Vermittler der Anlage bestätigt.Am 14.10.2011 hat das Landgericht Landshut den Vermittler eines sogenannten Blockheizkraftwerkes zum Schadensersatz verurteilt. Gegen dieses Urteil hat der Vermittler über seine Rechtsanwälte Berufung einlegen lassen. Mit Beschluss vom 20.01.2012 hat das Oberlandesgericht München die Berufung des Vermittlers zurückgewiesen und damit den Schadensersatzanspruch des Anlegers bestätigt.
Im Juni 2012 konnte darüber hinaus vor dem OLG München ein Vergleich mit einer Vermittlungsgesellschaft geschlossen werden, dem auf Seiten der Beklagten auch der Geschäftsführer persönlich beitrat. Danach verpflichteten sich die Vermittlungsgesellschaft und deren Geschäftsführer persönlich, 80% der Klageforderung der GFE-Anlegerin zu bezahlen.
Im Juni 2012 konnte darüber hinaus vor dem OLG München ein Vergleich mit einer Vermittlungsgesellschaft geschlossen werden, dem auf Seiten der Beklagten auch der Geschäftsführer persönlich beitrat. Danach verpflichteten sich die Vermittlungsgesellschaft und deren Geschäftsführer persönlich, 80% der Klageforderung der GFE-Anlegerin zu bezahlen.
Weitere Erfolge für GFE-Geschädigten.
Wie die auf Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei CLLB Rechtsanwälte meldet, konnten im Jahr 2012 weitere Urteile zu Gunsten von GFE-Anlegern erstritten werden. Bereits im Januar hat das Oberlandesgericht München den Schadensersatzanspruch eines geschädigten GFE-Anlegers gegen den damaligen Vermittler der Anlage bestätigt.
Am 14.10.2011 hat das Landgericht Landshut den Vermittler eines sogenannten Blockheizkraftwerkes zum Schadensersatz verurteilt. Gegen dieses Urteil hat der Vermittler über seine Rechtsanwälte Berufung einlegen lassen. Mit Beschluss vom 20.01.2012 hat das Oberlandesgericht München die Berufung des Vermittlers zurückgewiesen und damit den Schadensersatzanspruch des Anlegers bestätigt.
Im Juni 2012 konnte darüber hinaus vor dem OLG München ein Vergleich mit einer Vermittlungsgesellschaft geschlossen werden, dem auf Seiten der Beklagten auch der Geschäftsführer persönlich beitrat. Danach verpflichteten sich die Vermittlungsgesellschaft und deren Geschäftsführer persönlich, 80% der Klageforderung der GFE-Anlegerin zu bezahlen.
In zwei weiteren von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte betreuten Verfahren vor dem AG Stuttgart und dem LG Stuttgart ergingen zwischenzeitlich ebenfalls erstinstanzliche Entscheidungen zu Gunsten der Erwerber von Blockheizkraftwerken. Die Gerichte in Stuttgart verurteilten die jeweiligen Vermittler dazu, den den Anlegern entstandenen Schaden vollumfänglich zu ersetzen.
„Die bisher ergangenen Entscheidungen zeigen, dass es sinnvoll ist, das Bestehen von Schadensersatzansprüchen gegen den Berater bzw. Vermittler von einer spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei überprüfen zu lassen“, sagt Rechtsanwalt Steffen Liebl von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte. „Ausschlaggebend für das Bestehen eines Schadensersatzanspruches gegen den Berater oder Vermittler ist die konkrete Vermittlungs- bzw. Beratungssituation, die im Einzelfall aufgeklärt werden muss.“
Insbesondere die Erwerber, die auf eine kurzfristige Schadenskompensation angewiesen sind (etwa weil der Kaufpreis über ein Darlehen finanziert wurde), sehen sich oftmals aus finanziellen Gründen nicht in der Lage, den Abschluss der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen oder der Insolvenzverfahren abzuwarten. Verunsichert werden geschädigte GFE-Anleger darüber hinaus durch die zahlreichen - teils widersprüchlichen – Angaben, die im Internet zu finden sind.
Die bisher ergangenen Entscheidungen belegen jedoch, dass ein sachgerechtes Vorgehen bei vorliegen der Voraussetzungen gegen den Vermittler / Berater sowohl juristisch, als auch wirtschaftlich erfolgversprechender sein kann. Die Vermittler und Berater verfügen oftmals über eine Haftpflichtversicherung. Außerdem sehen sich die Vermittler und Berater in der Regel nur wenigen Forderungen ausgesetzt. Im Gegensatz dazu dürften die „Hintermänner“ der GFE-Gruppe Forderungen in Millionenhöhe gegenüberstehen.
Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte führt deshalb gegenwärtig eine Vielzahl von Verfahren gegen Berater und Vermittler in ganz Deutschland.
Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte rät deshalb allen geschädigten Erwerbern von Blockheizkraftwerken, die sich unzutreffend beraten fühlen, eine spezialisierte Kanzlei aufzusuchen.
CLLB Rechtsanwälte
Dircksenstr. 47
10178 Berlin
Tel.: +49-30-288 78 96 0
Fax.:+49-30-288 78 96 20
(Sie können diese E-Mail Adresse erst sehen, wenn Sie mindestens Premium-User sind.)
http://www.cllb.de
Zitat
Oberlandesgericht München geht von Schadensersatzansprüchen gegen den Vermittler eines Blockheizkraftwerkes aus. Auch das Landgericht Stuttgart und das Amtsgericht Stuttgart haben zwischenzeitlich Vermittler zum Schadensersatz verurteilt. CLLB Rechtsanwälte prüfen Ansprüche gegen Berater und Vermittler.
Wie die auf Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei CLLB Rechtsanwälte meldet, konnten im Jahr 2012 weitere Urteile zu Gunsten von GFE-Anlegern erstritten werden. Bereits im Januar hat das Oberlandesgericht München den Schadensersatzanspruch eines geschädigten GFE-Anlegers gegen den damaligen Vermittler der Anlage bestätigt.
Am 14.10.2011 hat das Landgericht Landshut den Vermittler eines sogenannten Blockheizkraftwerkes zum Schadensersatz verurteilt. Gegen dieses Urteil hat der Vermittler über seine Rechtsanwälte Berufung einlegen lassen. Mit Beschluss vom 20.01.2012 hat das Oberlandesgericht München die Berufung des Vermittlers zurückgewiesen und damit den Schadensersatzanspruch des Anlegers bestätigt.
Im Juni 2012 konnte darüber hinaus vor dem OLG München ein Vergleich mit einer Vermittlungsgesellschaft geschlossen werden, dem auf Seiten der Beklagten auch der Geschäftsführer persönlich beitrat. Danach verpflichteten sich die Vermittlungsgesellschaft und deren Geschäftsführer persönlich, 80% der Klageforderung der GFE-Anlegerin zu bezahlen.
In zwei weiteren von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte betreuten Verfahren vor dem AG Stuttgart und dem LG Stuttgart ergingen zwischenzeitlich ebenfalls erstinstanzliche Entscheidungen zu Gunsten der Erwerber von Blockheizkraftwerken. Die Gerichte in Stuttgart verurteilten die jeweiligen Vermittler dazu, den den Anlegern entstandenen Schaden vollumfänglich zu ersetzen.
„Die bisher ergangenen Entscheidungen zeigen, dass es sinnvoll ist, das Bestehen von Schadensersatzansprüchen gegen den Berater bzw. Vermittler von einer spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei überprüfen zu lassen“, sagt Rechtsanwalt Steffen Liebl von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte. „Ausschlaggebend für das Bestehen eines Schadensersatzanspruches gegen den Berater oder Vermittler ist die konkrete Vermittlungs- bzw. Beratungssituation, die im Einzelfall aufgeklärt werden muss.“
Insbesondere die Erwerber, die auf eine kurzfristige Schadenskompensation angewiesen sind (etwa weil der Kaufpreis über ein Darlehen finanziert wurde), sehen sich oftmals aus finanziellen Gründen nicht in der Lage, den Abschluss der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen oder der Insolvenzverfahren abzuwarten. Verunsichert werden geschädigte GFE-Anleger darüber hinaus durch die zahlreichen - teils widersprüchlichen – Angaben, die im Internet zu finden sind.
Die bisher ergangenen Entscheidungen belegen jedoch, dass ein sachgerechtes Vorgehen bei vorliegen der Voraussetzungen gegen den Vermittler / Berater sowohl juristisch, als auch wirtschaftlich erfolgversprechender sein kann. Die Vermittler und Berater verfügen oftmals über eine Haftpflichtversicherung. Außerdem sehen sich die Vermittler und Berater in der Regel nur wenigen Forderungen ausgesetzt. Im Gegensatz dazu dürften die „Hintermänner“ der GFE-Gruppe Forderungen in Millionenhöhe gegenüberstehen.
Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte führt deshalb gegenwärtig eine Vielzahl von Verfahren gegen Berater und Vermittler in ganz Deutschland.
Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte rät deshalb allen geschädigten Erwerbern von Blockheizkraftwerken, die sich unzutreffend beraten fühlen, eine spezialisierte Kanzlei aufzusuchen.
CLLB Rechtsanwälte
Dircksenstr. 47
10178 Berlin
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GFE-Geschädigte im Landtag
Im Betrugsfall „GFE Gesellschaft zur Förderung Erneuerbarer Energien“ um verkaufte, aber nicht gelieferte Pflanzenölblockheizkraftwerke „wird über die Eröffnung von Verfahren noch im Juli entschieden. Im Fall der Eröffnung könnte die Hauptverhandlung am 24. September beginnen“, so Nürnbergs Justizsprecher Michael Hammer gegenüber dieser Zeitung.
Der im Nürnberger Untersuchungsgefängnis inhaftierte Horst K. nennt bereits 28 Sitzungstermine bis Mitte Januar 2013. Dafür haben 14 von 51 Beschuldigten die Anklageschriften erhalten. Die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth bewertet den Verkauf von Blockheizkraftwerken ohne entsprechende Gegenleistung als „bandenmäßigen Betrug“ (wir berichteten mehrfach). Letzten Donnerstag hat das Thema sogar den Rechtsausschuss des Bayerischen Landtags beschäftigt.
Hans-Peter Einberger aus Peiting war der Ideengeber für eine Petition, der 279 weitere Menschen folgten. Was die Petenten eint: Sie sind Geschädigte im Verfahren gegen die Nürnberger GFE-Group. Was genau die Petenten von den Landtagsmitgliedern erwarteten, wurde denen nicht ganz klar.
Über dem fünfseitigen Schreiben an den Landtag steht: „Beschwerde über unangemessenes und unrechtmäßiges Vorgehen der Staatsanwaltschaft gegen die GFE in Nürnberg“. Dann wird es undurchsichtig. Denn einmal ist zu lesen, die Staatsanwaltschaft habe zu lange ermittelt und zu spät eingegriffen. Anderswo heißt es: „Unsere Schädigung beruht ausschließlich auf dem (zu schnellen) Vorgehen der Staatsanwaltschaft gegen die GFE-Group in Nürnberg.“
Womit klar wird: Jeder Vierte der etwa 1300 GFE-Kunden, die über 60 Millionen Euro an die Firma überwiesen haben, glaubt bis heute: Das Kraftwerk hätte wie versprochen funktioniert und 30 Prozent Rendite pro Jahr abgeworfen, wenn GFE weiterentwickelt hätte.
Dass der Rechtsausschuss die Petition abweisen würde, war Einberger und seinen 279 Mitgeschädigten wohl schon vor der Sitzung klar gewesen. Der Landtag mische sich nicht in die Aufgaben der unabhängigen Gerichte, begründen mehrere Abgeordnete die Ablehnung. Doch als Erfolg wertet der Initiator, dass „die Staatsanwaltschaft auch ein Sitzungsprotokoll erhält, eine absolute Ausnahme“.
Ein Umstand, den eine Abgeordnete des Rechtsausschusses bestätigt und ergänzt: „Es hätte schon etwas schneller ermittelt werden können. Die Käufer sind total im Ungewissen.“ Ein MdL-Kollege nennt die Käufer klar „Betrogene“.
Die Nürnberg-Schweizer Gesellschaft zur Förderung erneuerbarer Energien (GFE) ist ein höchst undurchsichtiges Firmengeflecht. Seit Herbst 2010 wird gegen die Verantwortlichen wegen des Verdachts der Veruntreuung von über 60 Millionen Euro ermittelt.
Von den 1254 Geschädigten der Gesellschaft zur Förderung erneuerbarer Energien (GFE) kommt ein Großteil aus Unterfranken. Ein Anwalt aus Eibelstadt (Lkr. Würzburg) vertritt rund 400 Mandanten. Gut ein Dutzend weitere betreut der Würzburger Anwalt Alexander Lang, der dieser Zeitung gegenüber bereits vor Monaten daran zweifelte, dass es von mehreren Hundert angeblich im Vorjahr erstellten Heizkraftwerken mehr gab als nur ein einziges Vorzeigeobjekt.
GFE hatte in zahlreichen Gemeinden in Unterfranken für Standplätze für seine BHKW geworben. Durch Kauf und Rückvermietung der Kraftwerke an die Firma sowie Einspeisung ins Stromnetz sollte sich der Einsatz für Investoren in 20 Jahren angeblich versechsfachen, erzählten Verkäufer.
* Mainpost / Heinz Wraneschitz
Der im Nürnberger Untersuchungsgefängnis inhaftierte Horst K. nennt bereits 28 Sitzungstermine bis Mitte Januar 2013. Dafür haben 14 von 51 Beschuldigten die Anklageschriften erhalten. Die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth bewertet den Verkauf von Blockheizkraftwerken ohne entsprechende Gegenleistung als „bandenmäßigen Betrug“ (wir berichteten mehrfach). Letzten Donnerstag hat das Thema sogar den Rechtsausschuss des Bayerischen Landtags beschäftigt.
Hans-Peter Einberger aus Peiting war der Ideengeber für eine Petition, der 279 weitere Menschen folgten. Was die Petenten eint: Sie sind Geschädigte im Verfahren gegen die Nürnberger GFE-Group. Was genau die Petenten von den Landtagsmitgliedern erwarteten, wurde denen nicht ganz klar.
Über dem fünfseitigen Schreiben an den Landtag steht: „Beschwerde über unangemessenes und unrechtmäßiges Vorgehen der Staatsanwaltschaft gegen die GFE in Nürnberg“. Dann wird es undurchsichtig. Denn einmal ist zu lesen, die Staatsanwaltschaft habe zu lange ermittelt und zu spät eingegriffen. Anderswo heißt es: „Unsere Schädigung beruht ausschließlich auf dem (zu schnellen) Vorgehen der Staatsanwaltschaft gegen die GFE-Group in Nürnberg.“
Womit klar wird: Jeder Vierte der etwa 1300 GFE-Kunden, die über 60 Millionen Euro an die Firma überwiesen haben, glaubt bis heute: Das Kraftwerk hätte wie versprochen funktioniert und 30 Prozent Rendite pro Jahr abgeworfen, wenn GFE weiterentwickelt hätte.
Dass der Rechtsausschuss die Petition abweisen würde, war Einberger und seinen 279 Mitgeschädigten wohl schon vor der Sitzung klar gewesen. Der Landtag mische sich nicht in die Aufgaben der unabhängigen Gerichte, begründen mehrere Abgeordnete die Ablehnung. Doch als Erfolg wertet der Initiator, dass „die Staatsanwaltschaft auch ein Sitzungsprotokoll erhält, eine absolute Ausnahme“.
Ein Umstand, den eine Abgeordnete des Rechtsausschusses bestätigt und ergänzt: „Es hätte schon etwas schneller ermittelt werden können. Die Käufer sind total im Ungewissen.“ Ein MdL-Kollege nennt die Käufer klar „Betrogene“.
Die Nürnberg-Schweizer Gesellschaft zur Förderung erneuerbarer Energien (GFE) ist ein höchst undurchsichtiges Firmengeflecht. Seit Herbst 2010 wird gegen die Verantwortlichen wegen des Verdachts der Veruntreuung von über 60 Millionen Euro ermittelt.
Von den 1254 Geschädigten der Gesellschaft zur Förderung erneuerbarer Energien (GFE) kommt ein Großteil aus Unterfranken. Ein Anwalt aus Eibelstadt (Lkr. Würzburg) vertritt rund 400 Mandanten. Gut ein Dutzend weitere betreut der Würzburger Anwalt Alexander Lang, der dieser Zeitung gegenüber bereits vor Monaten daran zweifelte, dass es von mehreren Hundert angeblich im Vorjahr erstellten Heizkraftwerken mehr gab als nur ein einziges Vorzeigeobjekt.
GFE hatte in zahlreichen Gemeinden in Unterfranken für Standplätze für seine BHKW geworben. Durch Kauf und Rückvermietung der Kraftwerke an die Firma sowie Einspeisung ins Stromnetz sollte sich der Einsatz für Investoren in 20 Jahren angeblich versechsfachen, erzählten Verkäufer.
* Mainpost / Heinz Wraneschitz
Der Millionenbetrug beim Vertrieb von Blockheizkraftwerken durch die Nürnberger GFE-Gruppe wird vom 24. September an vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth verhandelt. Den Angeklagten, 13 Männern und einer Frau, wird vorgeworfen, zwischen Ende 2009 und November 2010 mit Rapsöl betriebene Heizkraftwerke mit einem angeblichen 'Energy Saving System' an 1417 Kunden verkauft zu haben, um sie von ihnen zu pachten. Durch den Pachtzins sollten die Käufer 20 Jahre lang eine Rendite von bis zu 30 Prozent erzielen. Tatsächlich wurde aber nicht mal ein Prototyp eines Kraftwerkes gebaut. Die eingesammelten Gelder in Höhe von rund 62 Millionen Euro sollen die Angeklagten in die eigene Tasche gesteckt haben
Nun sind die Angeklagten im Prozess um einen mutmaßlichen Millionenbetrug rund um Blockheizkraftwerke der der Gesellschaft zur Förderung Erneuerbarer Energien (GFE) vor dem Landgericht Nürnberg doch vollzählig. Der Prozess begann am 24. September zunächst nur mit 13 Angeklagten vor dem Landgericht Nürnberg. Ein Ex-Vertriebsleiter floh kurz vor Prozessbeginn, wurde mittlerweile aber gefasst.
Die Angeklagten sollen ein Schneeballsystem betrieben und rund 1400 Anleger um ihr Geld gebracht haben. Nach Ermittlungen der Staatsanwaltschaft haben die 13 Männer und eine Frau den Käufern gar nicht existierende Blockheizkraftwerke in Containerbauweise als Kapitalanlage mit einer Laufzeit von 20 Jahren angedreht. Die Motoren dieser ab 10 000 Euro erhältlichen Anlagen sollten mit einem Gemisch aus Wasser und Rapsöl angetrieben werden. Den Käufern wurde mit Verweis auf die Einspeiseverütung aus dem Erneuerbare Energien-Gesetz (EEG) eine jährliche Rendite von 30 Prozent versprochen.
Tatsächlich hat nach Erkenntnissen der Staatsanwaltschaft offenbar weder einen Prototyp geschweige denn ein serienreifes Einsparsystem des Kraftwerks existiert. Und die versprochene Jahresrendite von 30 Prozent sei zwar eine Zeit lang ausgezahlt worden. Doch das Geld kam jeweils wieder aus den Einzahlungen neuer Kunden. Die Staatsanwaltschaft geht von einem klassischen Schneeballsystem aus.
1417 Kunden hatten laut Berichterstattung der Nürnberger Zeitung im Zeitraum November 2009 bis November 2010 insgesamt 1547 Kaufverträge mit der GFE-Group abgeschlossen. Der den Kunden insgesamt entstandene Schaden beläuft sich auf rund 62 Millionen Euro.
* Graumarktinfo
Die Angeklagten sollen ein Schneeballsystem betrieben und rund 1400 Anleger um ihr Geld gebracht haben. Nach Ermittlungen der Staatsanwaltschaft haben die 13 Männer und eine Frau den Käufern gar nicht existierende Blockheizkraftwerke in Containerbauweise als Kapitalanlage mit einer Laufzeit von 20 Jahren angedreht. Die Motoren dieser ab 10 000 Euro erhältlichen Anlagen sollten mit einem Gemisch aus Wasser und Rapsöl angetrieben werden. Den Käufern wurde mit Verweis auf die Einspeiseverütung aus dem Erneuerbare Energien-Gesetz (EEG) eine jährliche Rendite von 30 Prozent versprochen.
Tatsächlich hat nach Erkenntnissen der Staatsanwaltschaft offenbar weder einen Prototyp geschweige denn ein serienreifes Einsparsystem des Kraftwerks existiert. Und die versprochene Jahresrendite von 30 Prozent sei zwar eine Zeit lang ausgezahlt worden. Doch das Geld kam jeweils wieder aus den Einzahlungen neuer Kunden. Die Staatsanwaltschaft geht von einem klassischen Schneeballsystem aus.
1417 Kunden hatten laut Berichterstattung der Nürnberger Zeitung im Zeitraum November 2009 bis November 2010 insgesamt 1547 Kaufverträge mit der GFE-Group abgeschlossen. Der den Kunden insgesamt entstandene Schaden beläuft sich auf rund 62 Millionen Euro.
* Graumarktinfo
Chef der GFE-Gruppe hält sich für unschuldig
"Ich werde beweisen, dass kein Betrugsfall vorliegt und alle Angeklagten unschuldig sind"
Im Prozess um den mutmaßlichen Millionenbetrug mit Bio-Blockheizkraftwerken hat der Chef der ehemaligen GFE-Gruppe die Vorwürfe als falsch zurückgewiesen. "Ich werde beweisen, dass kein Betrugsfall vorliegt und alle Angeklagten unschuldig sind", sagte der 40 Jahre alte Horst K. am Mittwoch vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth. Er sei noch heute davon überzeugt, "dass unsere Blockheizkraftwerke den Käufern ein zweites Einkommen hätten sichern können", fügte er hinzu.
Die GFE hatte an mehr als 1.400 Kunden angeblich mit Wasser und Rapsöl betriebene Blockheizkraftwerke verkauft und diese anschließend wieder zurückgemietet. Den Käufern waren Renditen von 30 Prozent pro Jahr in Aussicht gestellt worden. Der Staatsanwaltschaft zufolge soll es aber nicht einmal einen funktionierenden Prototyp eines solchen Kraftwerks geben.
Im Prozess um den mutmaßlichen Millionenbetrug mit Bio-Blockheizkraftwerken hat der Chef der ehemaligen GFE-Gruppe die Vorwürfe als falsch zurückgewiesen. "Ich werde beweisen, dass kein Betrugsfall vorliegt und alle Angeklagten unschuldig sind", sagte der 40 Jahre alte Horst K. am Mittwoch vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth. Er sei noch heute davon überzeugt, "dass unsere Blockheizkraftwerke den Käufern ein zweites Einkommen hätten sichern können", fügte er hinzu.
Die GFE hatte an mehr als 1.400 Kunden angeblich mit Wasser und Rapsöl betriebene Blockheizkraftwerke verkauft und diese anschließend wieder zurückgemietet. Den Käufern waren Renditen von 30 Prozent pro Jahr in Aussicht gestellt worden. Der Staatsanwaltschaft zufolge soll es aber nicht einmal einen funktionierenden Prototyp eines solchen Kraftwerks geben.
Guido K., ein so genannter „Germanite“ aus Westerheim, ist einer von 13 Angeklagten in einem großen Betrugsprozess, der derzeit in Nürnberg verhandelt. Das Gericht hat unter anderem zu klären, ob die Firma GfE, deren Vertriebsleiter Guido K. war, Kunden Blockheizkraftwerke versprach, die es gar nicht gab.
Die GfE, die Nürnberger „Gesellschaft zur Förderung Erneuerbarer Energien“mit Sitzen in Tschechien, Spanien, Montenegro, der Schweiz und weiteren Ländern behauptete: Ihre mit Pflanzenöl betriebenen Blockheizkraftwerke (BHKW) würden 30-prozentige Jahresrenditen abwerfen. Für die Nürnberger Staatsanwaltschaft glatt bandenmäßiger Betrug. Denn die Ankläger sagen: Von 1547 per Vertrag gekauften BHKW mit Pflanzenölantrieb, „Energy-Saving-System ESS“ und versprochenem Umwandlungsgrad von 75 Prozent Öl in Strom habe es noch nicht einmal einen einzigen funktionierenden Prototypen gegeben. Deshalb sitzen zurzeit 13 führende Ex-GfE-ler vor der 12.Strafkammer des Landgerichts Nürnberg-Fürth.
Doch die GfE, war wohl nicht die einzige Firma, die sich das Image von Ökoenergie zu Nutze machte, um schwer durchschaubare Produkte an Mann und Frau zu bringen. Auch in Schwaben sind ähnlich arbeitende Unternehmen aktiv. Die Stuttgarter „Erste MAI GmbH“ (EMG) zum Beispiel. Die hat nichts mit dem Tag der Arbeit zu tun: Das Kürzel MAI bedeutet „Erste Mission für Autarkie und Innovation“. EMG wurde bereits 2010 vom Fernsehsender ZDF in einem Atemzug mit GfE genannt.
Auch die Stuttgarter Firma hatte ein BHKW im Angebot. Viele Käufer haben etwa 40 000 Euro per Vorkasse bezahlt. Doch von funktionierenden Blockheizkraftwerken war nicht viel zu sehen. Weshalb am 28. Juli 2011 mehrere führende EMGler – Geschäftsführer, Ideengeber, Leitende Mitarbeiter – kurzzeitig im Untersuchungsgefängnis landeten. Der Vorwurf wie bei GfE: bandenmäßiger Betrug. Neben der „Ersten“ gibt es bis heute übrigens eine „Zweite MAI GmbH“, die aber seit Ende 2010 Eurokraftwerk GmbH heißt. Die handelnden Personen sind jeweils die gleichen. Und „derzeit umstrukturiert“ wird die „DBE Deutsche Bio Energie Genossenschaft e.G.“, mit Sitz in Leinfelden-Echterdingen. Das erläutert ein DBE-Vertriebler unserer Redaktion. Bis November 2010 verkaufte der Mann GfE-BHKW. Danach erlag er wohl den Verlockungen eines DBE-Jobangebots.
DBE suchte im März 2011 „für ihren Vertrieb ab sofort Mitarbeiter. Eine neue und diesmal zukunftssichere Verdienstmöglichkeit“ sei zu erwarten mit „bis zu 7,5 Prozent Provision plus zehn Jahre lang 50 Prozent Folgeprovision von der Abschlussprovision. Der Kunde erhält eine Rendite von 12 Prozent im Jahr, plus eventuell Überschüsse“, steht in einer Mail, die uns vorliegt. Absender ist übrigens ausgerechnet einer jener GFE-Vertriebschefs, die zurzeit in Nürnberg auf der Anklagebank sitzen.
Heute erklärt der Mann aus Alesheim in Franken am Telefon: „Ich bin schon ein dreiviertel Jahr nicht mehr für DBE tätig.“ Für uns gar nicht zu erreichen ist die Führungsriege der DBE. Nach dessen im Handelsregister eingetragenen Geschäftsführer sucht seit Juni auch die Bußgeldstelle des Landkreises Wesel in Nordrhein-Westfalen.
Wie berichtet, wurde vor etwa einer Woche der „Außenminister“ des mitten in Deutschland lebenden „indigenen Volkes der Germaniten“ in Westerheim verhaftet. Auch wenn er – wie alle Germaniten – Justiz und sonstige Organe der Bundesrepublik kategorisch ablehnt: „Er hat uns die Hand darauf gegeben“, sich vor Gericht nicht auf seine „diplomatische Immunität“ zu stützen, erklären seine zwei Pflichtverteidiger.
Karl M., ebenfalls in Nürnberg angeklagt, will dagegen kein Germanit mehr sein. Er fühle sich „von denen getäuscht“, lässt er seine beigeordnete Anwältin mitteilen. Dabei hatte sich M. Anfang August bei der Einreise am Münchner Flughafen durch Vorzeigen eines „Germaniten“-Diplomatenpasses der Verhaftung durch die Bundespolizei entziehen wollen. Und noch bis Anfang September prangte in Schwanstetten an einem von ihm und seiner Lebensgefährtin bis dahin gemeinsam betriebenen Gasthof ein Schild, das diesen als „Diplomatische Mission des Staates Germanitien“ ausweist. In Westerheim befindet sich ebenfalls eine „Botschaft“ der Germaniten.
Doch eigentlich ist Karl M. kein Gastwirt, sondern Autoschlossermeister. Und maßgeblicher Entwickler der GfE-Wundermaschine, eines mit viel Wasser und wenig Pflanzenöl gespeisten BHKW. Dieses sollte aus 0,114 Litern Biospriteinsatz eine Kilowattstunde (kWh ) Strom erzeugen, war den Kunden versprochen worden. „In einem Langfrist-Projekt gab es das Ziel von weniger als 0,05Liter pro kWh“, gab Horst K. vor dem Landgericht preis, einer der beiden GfE-Chefs. Das wäre ein elektrischer Wirkungsgrad von weit über 100 Prozent nach heutigem Stand der Energietechnik.
Bleibt abzuwarten, was in den nächsten 25 geplanten Verhandlungstagen herauskommt. Das Gericht muss einiges klären: Wollten die Angeklagten und weitere 39 Beschuldigte wirklich Blockheizkraftwerke produzieren, die nach heutigem Stand der Technik unmöglich hohe Wirkungsgrade und Renditen aufwiesen? Oder verkauften sie bewusst etwas, was es gar nicht gab? Das behauptet die Staatsanwaltschaft nach fast zwei Jahren Ermittlungen auf ihrer 55-seitigen Anklageschrift.
* Schwäbische Zeitung
Die GfE, die Nürnberger „Gesellschaft zur Förderung Erneuerbarer Energien“mit Sitzen in Tschechien, Spanien, Montenegro, der Schweiz und weiteren Ländern behauptete: Ihre mit Pflanzenöl betriebenen Blockheizkraftwerke (BHKW) würden 30-prozentige Jahresrenditen abwerfen. Für die Nürnberger Staatsanwaltschaft glatt bandenmäßiger Betrug. Denn die Ankläger sagen: Von 1547 per Vertrag gekauften BHKW mit Pflanzenölantrieb, „Energy-Saving-System ESS“ und versprochenem Umwandlungsgrad von 75 Prozent Öl in Strom habe es noch nicht einmal einen einzigen funktionierenden Prototypen gegeben. Deshalb sitzen zurzeit 13 führende Ex-GfE-ler vor der 12.Strafkammer des Landgerichts Nürnberg-Fürth.
Doch die GfE, war wohl nicht die einzige Firma, die sich das Image von Ökoenergie zu Nutze machte, um schwer durchschaubare Produkte an Mann und Frau zu bringen. Auch in Schwaben sind ähnlich arbeitende Unternehmen aktiv. Die Stuttgarter „Erste MAI GmbH“ (EMG) zum Beispiel. Die hat nichts mit dem Tag der Arbeit zu tun: Das Kürzel MAI bedeutet „Erste Mission für Autarkie und Innovation“. EMG wurde bereits 2010 vom Fernsehsender ZDF in einem Atemzug mit GfE genannt.
Auch die Stuttgarter Firma hatte ein BHKW im Angebot. Viele Käufer haben etwa 40 000 Euro per Vorkasse bezahlt. Doch von funktionierenden Blockheizkraftwerken war nicht viel zu sehen. Weshalb am 28. Juli 2011 mehrere führende EMGler – Geschäftsführer, Ideengeber, Leitende Mitarbeiter – kurzzeitig im Untersuchungsgefängnis landeten. Der Vorwurf wie bei GfE: bandenmäßiger Betrug. Neben der „Ersten“ gibt es bis heute übrigens eine „Zweite MAI GmbH“, die aber seit Ende 2010 Eurokraftwerk GmbH heißt. Die handelnden Personen sind jeweils die gleichen. Und „derzeit umstrukturiert“ wird die „DBE Deutsche Bio Energie Genossenschaft e.G.“, mit Sitz in Leinfelden-Echterdingen. Das erläutert ein DBE-Vertriebler unserer Redaktion. Bis November 2010 verkaufte der Mann GfE-BHKW. Danach erlag er wohl den Verlockungen eines DBE-Jobangebots.
DBE suchte im März 2011 „für ihren Vertrieb ab sofort Mitarbeiter. Eine neue und diesmal zukunftssichere Verdienstmöglichkeit“ sei zu erwarten mit „bis zu 7,5 Prozent Provision plus zehn Jahre lang 50 Prozent Folgeprovision von der Abschlussprovision. Der Kunde erhält eine Rendite von 12 Prozent im Jahr, plus eventuell Überschüsse“, steht in einer Mail, die uns vorliegt. Absender ist übrigens ausgerechnet einer jener GFE-Vertriebschefs, die zurzeit in Nürnberg auf der Anklagebank sitzen.
Heute erklärt der Mann aus Alesheim in Franken am Telefon: „Ich bin schon ein dreiviertel Jahr nicht mehr für DBE tätig.“ Für uns gar nicht zu erreichen ist die Führungsriege der DBE. Nach dessen im Handelsregister eingetragenen Geschäftsführer sucht seit Juni auch die Bußgeldstelle des Landkreises Wesel in Nordrhein-Westfalen.
Wie berichtet, wurde vor etwa einer Woche der „Außenminister“ des mitten in Deutschland lebenden „indigenen Volkes der Germaniten“ in Westerheim verhaftet. Auch wenn er – wie alle Germaniten – Justiz und sonstige Organe der Bundesrepublik kategorisch ablehnt: „Er hat uns die Hand darauf gegeben“, sich vor Gericht nicht auf seine „diplomatische Immunität“ zu stützen, erklären seine zwei Pflichtverteidiger.
Karl M., ebenfalls in Nürnberg angeklagt, will dagegen kein Germanit mehr sein. Er fühle sich „von denen getäuscht“, lässt er seine beigeordnete Anwältin mitteilen. Dabei hatte sich M. Anfang August bei der Einreise am Münchner Flughafen durch Vorzeigen eines „Germaniten“-Diplomatenpasses der Verhaftung durch die Bundespolizei entziehen wollen. Und noch bis Anfang September prangte in Schwanstetten an einem von ihm und seiner Lebensgefährtin bis dahin gemeinsam betriebenen Gasthof ein Schild, das diesen als „Diplomatische Mission des Staates Germanitien“ ausweist. In Westerheim befindet sich ebenfalls eine „Botschaft“ der Germaniten.
Doch eigentlich ist Karl M. kein Gastwirt, sondern Autoschlossermeister. Und maßgeblicher Entwickler der GfE-Wundermaschine, eines mit viel Wasser und wenig Pflanzenöl gespeisten BHKW. Dieses sollte aus 0,114 Litern Biospriteinsatz eine Kilowattstunde (kWh ) Strom erzeugen, war den Kunden versprochen worden. „In einem Langfrist-Projekt gab es das Ziel von weniger als 0,05Liter pro kWh“, gab Horst K. vor dem Landgericht preis, einer der beiden GfE-Chefs. Das wäre ein elektrischer Wirkungsgrad von weit über 100 Prozent nach heutigem Stand der Energietechnik.
Bleibt abzuwarten, was in den nächsten 25 geplanten Verhandlungstagen herauskommt. Das Gericht muss einiges klären: Wollten die Angeklagten und weitere 39 Beschuldigte wirklich Blockheizkraftwerke produzieren, die nach heutigem Stand der Technik unmöglich hohe Wirkungsgrade und Renditen aufwiesen? Oder verkauften sie bewusst etwas, was es gar nicht gab? Das behauptet die Staatsanwaltschaft nach fast zwei Jahren Ermittlungen auf ihrer 55-seitigen Anklageschrift.
* Schwäbische Zeitung
Betrugsprozess geht weiter - Dubiose Geschäfte mit Blockheizkraftwerken
Der historische Schwurgerichtssaal 600 des Nürnberger Justizpalasts hat schon lange kein solches Spektakel mehr erlebt. Noch mindestens bis Juni 2013 werden sich vor den Schranken 13 Angeklagte, zwei Dutzend Verteidiger, Sachverständige und Zeugen drängeln. Auf der Richterempore sitzen ein Berufs-, zwei Laienrichter sowie ein Ersatzschöffe. Die Staatsanwaltschaft ist gleich doppelt vertreten. Die ursprüngliche Zahl der Verhandlungstage wurde kräftig aufgestockt. Denn viele Fragen sind noch offen, etliche Widersprüche unaufgelöst. Am Montag, 5. November, wird der Prozess fortgesetzt.
Das Nürnberger Unternehmen GfE bot Blockheizkraftwerke in Containern an. Die Mini-Kraftwerke sollten, mit Pflanzenöl betrieben, 20 Jahre lang 30-prozentige Jahresrenditen garantieren. Das weitverzweigte Unternehmen arbeitete jedoch laut Anklageschrift mit einer Art Schneeballsystem: Das Geld neuer Kunden floss an die bereits bestehenden Kunden, und alle waren zunächst zufrieden.
62 Millionen Euro verloren
Am Ende aber waren 1547 Anleger – viele davon stammen aus Unterfranken – insgesamt rund 62 Millionen Euro los. Was mit normalen Blockheizkraftwerken bislang keinem Hersteller gelang, wollte GfE mit einer neuen Technologie schaffen. Dass eine solche Technologie nur als vage Idee existierte, hat inzwischen auch einer der beiden GfE-Gründer bestätigt. Die GfE-Wundermaschine sollte mit viel Wasser und wenig Pflanzenöl hochwirksam Strom erzeugen. Gutachter hatten dem Prototypen einen elektrischen Wirkungsgrad von bis zu 91 Prozent bestätigt. Marktübliche BHKW wandeln meist weniger als 50 Prozent der Ölenergie in Strom um. Das stützt die Behauptung der Staatsanwaltschaft, die Angeklagten hätten gewusst, dass weder der hohe Wirkungsgrad noch die mit 30 Prozent sehr hohe versprochene Jahresrendite möglich gewesen seien. Fest steht nach dem Prozessverlauf: Mehr als 1400 Maschinen wurden im Verlauf des Jahres 2010 verkauft. Über längere Zeit hochwirksam funktioniert hatte wohl keine.
Die Behauptung der Staatsanwaltschaft, es habe bei der GfE nie ein Geschäftsbetrieb existiert, ist im Laufe des Prozesses allerdings ins Wanken geraten. Einer der Hauptbelastungszeugen, ein GfE-Einkäufer, berichtete vor Gericht: „Hunderte Motoren waren bestellt und ganz bezahlt, weitere 1000 zu 30 Prozent angezahlt.“
Überraschende Filmvorführung
Zudem überraschte eine Filmvorführung Anwälte wie Angeklagte in dem Prozess. Auf zwei Polizei-Videos war zu sehen, wie Ermittler am 30. November 2010 die Geschäftsräume der GfE in Nürnberg durchsuchen. Auch wenn ziemlich viel Chaos in der Werkstatthalle herrscht: Während des etwa 30-minütigen Films tuckert im Hintergrund immer ein Motor. Das Blockheizkraftwerk hatte also selbst am Durchsuchungstag Strom ins Netz eingespeist. Die Anwälte wussten nichts von den Aufnahmen.
Für die Pflichtverteidigerin eines angeklagten GfE-Entwicklers Karl M. machen die Filme jedenfalls deutlich: „Das war kein Vorspiegeln eines Geschäftsbetriebs“. Der angeklagte GfE-Chef Horst K. glaubt unterdessen immer noch an den Erfolg seiner Geschäftsidee. In seiner langen Verteidigungsrede bezeichnete er „alle Beschuldigten als völlig unschuldig“. Auch so mancher Anleger mag noch nicht glauben, dass die GfE-Technik nicht funktioniert hat; sie wittern eine Verschwörung der Energiewirtschaft, die mit dem Prozess die unliebsame Konkurrenz hocheffizienter Bioenergie ausschalten wollten.
GFE-Prozess: Wackelt die Strategie der Ankläger?
Eigentlich ist Martin L. aus Fürth Schreiner. Doch weil er über sein Import-Export-Geschäft Kontakte nach China hatte, wurde der Mann, der damals in Wassertrüdingen wohnte, auf einen Schlag zum Einkäufer bei der Gesellschaft zur Förderung Erneuerbarer Energien, kurz GFE

Ein paar Internet-Prospekte von billigen chinesischen Notstromaggregaten genügten, und Firmenspitze wie Entwicklerteam waren von L.s Einkaufsqualitäten überzeugt. Schwupps wurde Anfang 2010 eine Reise für eine Handvoll GFE-ler in die Volksrepublik organisiert. Und dort wurden sich die Manager schnell mit Produzenten einig, die BHKW und Container liefern sollten.
Ein paar Wochen später kamen zwar die richtigen Motoren in Deutschland an. Peinlich aber, dass die Generatoren nicht für die Einspeisung ins Stromnetz ausgelegt waren. Aufwändige Nachrüstungen, geplant von einer Nürnberger Motorenfirma, waren die Folge. Doch das Debakel hatte keine Konsequenzen für den neuen Einkäufer.
Zeuge weiter im Visier der Ermittler
Letztlich habe er wegen laufender Streitigkeiten mit „Chefentwickler“ Karl M. seinen Dienst bei der GFE im Oktober 2010 quittiert, behauptete Martin L. kürzlich im Prozess. Da saß er als Zeuge vor dem Landgericht. Obwohl er genauso auf einem der Anklagstühle hätte sitzen können: Gegen ihn werde weiter ermittelt, bestätigte die Staatsanwaltschaft. „Jeder hat versucht, dem anderen den schwarzen Peter zuzuschieben“, fasste L. die Zustände bei der GFE zusammen. Jetzt versucht L. als Belastungszeuge anscheinend, seine mögliche Beteiligung am von der Anklage behaupteten „bandenmäßigen Betrug“ herunterzuspielen.
Auch, dass die GFE wie von der Staatsanwaltschaft behauptet den Geschäftsbetrieb nur vorgespiegelt habe, erlebte L. anders. „Mehrere 100 Motoren waren bei den Chinesen ganz bezahlt, weitere 1000 zu 30 Prozent angezahlt. Dasselbe bei Containern“, gab er vor Gericht zu Protokoll.
Für die Anwälte der GFE-Angeklagten gab es einige Überraschungen, etwa eine Filmvorführung. Auf zwei Polizei-Videos war zu sehen, wie Ermittler am 30. November 2010 die GFE-Geschäftsräume in der Dieselstraße in Nürnberg durchsuchten. Auch wenn einer der Streifen ziemlich viel Chaos in der Werkstatthalle zeigte: 30 Minuten lang war im Hintergrund ein tuckernder Motor zu hören. Das BHKW in der Dieselstraße hatte also selbst am Durchsuchungstag Strom ins Netz eingespeist. Das Pikante dabei: Die Anwälte wussten nichts von den Aufnahmen. Deshalb sind sie sauer. Denn laut Susanne Koller, der Pflichtverteidigerin von Chefentwickler Karl M. machen die Filme deutlich: „Das war kein Vorspiegeln eines Geschäftsbetriebs.“
Der historische Schwurgerichtssaal 600 des Nürnberger Justizpalasts hat schon lange kein solches Spektakel mehr erlebt. Noch mindestens bis Juni 2013 werden sich vor den Schranken 13 Angeklagte, zwei Dutzend Verteidiger, Sachverständige und Zeugen drängeln. Auf der Richterempore sitzen ein Berufs-, zwei Laienrichter sowie ein Ersatzschöffe. Die Staatsanwaltschaft ist gleich doppelt vertreten. Die ursprüngliche Zahl der Verhandlungstage wurde kräftig aufgestockt. Denn viele Fragen sind noch offen, etliche Widersprüche unaufgelöst. Am Montag, 5. November, wird der Prozess fortgesetzt.
Das Nürnberger Unternehmen GfE bot Blockheizkraftwerke in Containern an. Die Mini-Kraftwerke sollten, mit Pflanzenöl betrieben, 20 Jahre lang 30-prozentige Jahresrenditen garantieren. Das weitverzweigte Unternehmen arbeitete jedoch laut Anklageschrift mit einer Art Schneeballsystem: Das Geld neuer Kunden floss an die bereits bestehenden Kunden, und alle waren zunächst zufrieden.
62 Millionen Euro verloren
Am Ende aber waren 1547 Anleger – viele davon stammen aus Unterfranken – insgesamt rund 62 Millionen Euro los. Was mit normalen Blockheizkraftwerken bislang keinem Hersteller gelang, wollte GfE mit einer neuen Technologie schaffen. Dass eine solche Technologie nur als vage Idee existierte, hat inzwischen auch einer der beiden GfE-Gründer bestätigt. Die GfE-Wundermaschine sollte mit viel Wasser und wenig Pflanzenöl hochwirksam Strom erzeugen. Gutachter hatten dem Prototypen einen elektrischen Wirkungsgrad von bis zu 91 Prozent bestätigt. Marktübliche BHKW wandeln meist weniger als 50 Prozent der Ölenergie in Strom um. Das stützt die Behauptung der Staatsanwaltschaft, die Angeklagten hätten gewusst, dass weder der hohe Wirkungsgrad noch die mit 30 Prozent sehr hohe versprochene Jahresrendite möglich gewesen seien. Fest steht nach dem Prozessverlauf: Mehr als 1400 Maschinen wurden im Verlauf des Jahres 2010 verkauft. Über längere Zeit hochwirksam funktioniert hatte wohl keine.
Die Behauptung der Staatsanwaltschaft, es habe bei der GfE nie ein Geschäftsbetrieb existiert, ist im Laufe des Prozesses allerdings ins Wanken geraten. Einer der Hauptbelastungszeugen, ein GfE-Einkäufer, berichtete vor Gericht: „Hunderte Motoren waren bestellt und ganz bezahlt, weitere 1000 zu 30 Prozent angezahlt.“
Überraschende Filmvorführung
Zudem überraschte eine Filmvorführung Anwälte wie Angeklagte in dem Prozess. Auf zwei Polizei-Videos war zu sehen, wie Ermittler am 30. November 2010 die Geschäftsräume der GfE in Nürnberg durchsuchen. Auch wenn ziemlich viel Chaos in der Werkstatthalle herrscht: Während des etwa 30-minütigen Films tuckert im Hintergrund immer ein Motor. Das Blockheizkraftwerk hatte also selbst am Durchsuchungstag Strom ins Netz eingespeist. Die Anwälte wussten nichts von den Aufnahmen.
Für die Pflichtverteidigerin eines angeklagten GfE-Entwicklers Karl M. machen die Filme jedenfalls deutlich: „Das war kein Vorspiegeln eines Geschäftsbetriebs“. Der angeklagte GfE-Chef Horst K. glaubt unterdessen immer noch an den Erfolg seiner Geschäftsidee. In seiner langen Verteidigungsrede bezeichnete er „alle Beschuldigten als völlig unschuldig“. Auch so mancher Anleger mag noch nicht glauben, dass die GfE-Technik nicht funktioniert hat; sie wittern eine Verschwörung der Energiewirtschaft, die mit dem Prozess die unliebsame Konkurrenz hocheffizienter Bioenergie ausschalten wollten.
GFE-Prozess: Wackelt die Strategie der Ankläger?
Eigentlich ist Martin L. aus Fürth Schreiner. Doch weil er über sein Import-Export-Geschäft Kontakte nach China hatte, wurde der Mann, der damals in Wassertrüdingen wohnte, auf einen Schlag zum Einkäufer bei der Gesellschaft zur Förderung Erneuerbarer Energien, kurz GFE

Ein paar Internet-Prospekte von billigen chinesischen Notstromaggregaten genügten, und Firmenspitze wie Entwicklerteam waren von L.s Einkaufsqualitäten überzeugt. Schwupps wurde Anfang 2010 eine Reise für eine Handvoll GFE-ler in die Volksrepublik organisiert. Und dort wurden sich die Manager schnell mit Produzenten einig, die BHKW und Container liefern sollten.
Ein paar Wochen später kamen zwar die richtigen Motoren in Deutschland an. Peinlich aber, dass die Generatoren nicht für die Einspeisung ins Stromnetz ausgelegt waren. Aufwändige Nachrüstungen, geplant von einer Nürnberger Motorenfirma, waren die Folge. Doch das Debakel hatte keine Konsequenzen für den neuen Einkäufer.
Zeuge weiter im Visier der Ermittler
Letztlich habe er wegen laufender Streitigkeiten mit „Chefentwickler“ Karl M. seinen Dienst bei der GFE im Oktober 2010 quittiert, behauptete Martin L. kürzlich im Prozess. Da saß er als Zeuge vor dem Landgericht. Obwohl er genauso auf einem der Anklagstühle hätte sitzen können: Gegen ihn werde weiter ermittelt, bestätigte die Staatsanwaltschaft. „Jeder hat versucht, dem anderen den schwarzen Peter zuzuschieben“, fasste L. die Zustände bei der GFE zusammen. Jetzt versucht L. als Belastungszeuge anscheinend, seine mögliche Beteiligung am von der Anklage behaupteten „bandenmäßigen Betrug“ herunterzuspielen.
Auch, dass die GFE wie von der Staatsanwaltschaft behauptet den Geschäftsbetrieb nur vorgespiegelt habe, erlebte L. anders. „Mehrere 100 Motoren waren bei den Chinesen ganz bezahlt, weitere 1000 zu 30 Prozent angezahlt. Dasselbe bei Containern“, gab er vor Gericht zu Protokoll.
Für die Anwälte der GFE-Angeklagten gab es einige Überraschungen, etwa eine Filmvorführung. Auf zwei Polizei-Videos war zu sehen, wie Ermittler am 30. November 2010 die GFE-Geschäftsräume in der Dieselstraße in Nürnberg durchsuchten. Auch wenn einer der Streifen ziemlich viel Chaos in der Werkstatthalle zeigte: 30 Minuten lang war im Hintergrund ein tuckernder Motor zu hören. Das BHKW in der Dieselstraße hatte also selbst am Durchsuchungstag Strom ins Netz eingespeist. Das Pikante dabei: Die Anwälte wussten nichts von den Aufnahmen. Deshalb sind sie sauer. Denn laut Susanne Koller, der Pflichtverteidigerin von Chefentwickler Karl M. machen die Filme deutlich: „Das war kein Vorspiegeln eines Geschäftsbetriebs.“
Wie geht es weiter in Sachen GFE Nürnberg?
Wir haben an dieser Stelle schon in der Vergangenheit über verschiedene Urteile gegen Vermittler der Blockheizkraftwerke der (ehemaligen) GFE Group Nürnberg berichtet.
Die Rechtsprechung der letzten Monate ist teils uneinheitlich, jetzt hat das LG Kempten allerdings wieder zugunsten eines Vermittlers entschieden.
Das LG Kempten steht auf dem Standpunkt, dass das Risiko der Steigerung des Rapsölpreises grundsätzlich durch die Pächterin, sprich die GFE Group, zu verantworten ist und dass ein möglicherweise fehlender Hinweis auf dieses Risiko KEINE Haftung des Vermittlers auslöst, wenn dieser im Übrigen seinen Pflichten zur Plausibiliätsprüfung nachgekommen ist.
Zwei andere Kammern des gleichen Gerichts haben dies in den vergangenen Monaten anders gesehen, diese beiden Entscheidungen werden jetzt durch das OLG München überprüft werden. Ähnlich wie jetzt die für den Vermittler positive Entscheidung des LG Kempten argumentierte vor einigen Monaten auch der Bankensenat des LG München II; auch dieser stand auf dem Standpunkt, dass den Vermittler zwar die Pflicht zur Plausibilitätsprüfung treffen, an diese Pflicht jedoch - anders als ggf. beim Anlageberater - keine zu hohen Anforderungen gestellt werden dürfen.
Wichtig sei in diesem Zusammenhang auch immer die konkrete Risikobereitschaft des Käufers, ein bloßer Hinweis auf den Wunsch "einer sparbuchähnlich-sicheren Anlage" sei für eine Haftung nicht ausreichend, vielmehr sei hierfür der Käufer konkret beweisbelastet. Dass im Nachhinein, wenn das Anlagemodell gescheitert sei, nie etwas anderes behauptet werde, liege im Übrigen auf der Hand.
Es bleibt spannend, wie sich die Fälle entwickeln werden, insbesondere auch vor dem Hintergrund der teils neuen Erkenntnisse im derzeit laufenden Strafverfahren vor dem LG Nürnberg-Fürth gegen die Hauptverantwortlichen der ehemaligen GFE Gruppe.
* Dr. Marcus Mey - Herrmann & Mey Rechtsanwälte
Die Rechtsprechung der letzten Monate ist teils uneinheitlich, jetzt hat das LG Kempten allerdings wieder zugunsten eines Vermittlers entschieden.
Das LG Kempten steht auf dem Standpunkt, dass das Risiko der Steigerung des Rapsölpreises grundsätzlich durch die Pächterin, sprich die GFE Group, zu verantworten ist und dass ein möglicherweise fehlender Hinweis auf dieses Risiko KEINE Haftung des Vermittlers auslöst, wenn dieser im Übrigen seinen Pflichten zur Plausibiliätsprüfung nachgekommen ist.
Zwei andere Kammern des gleichen Gerichts haben dies in den vergangenen Monaten anders gesehen, diese beiden Entscheidungen werden jetzt durch das OLG München überprüft werden. Ähnlich wie jetzt die für den Vermittler positive Entscheidung des LG Kempten argumentierte vor einigen Monaten auch der Bankensenat des LG München II; auch dieser stand auf dem Standpunkt, dass den Vermittler zwar die Pflicht zur Plausibilitätsprüfung treffen, an diese Pflicht jedoch - anders als ggf. beim Anlageberater - keine zu hohen Anforderungen gestellt werden dürfen.
Wichtig sei in diesem Zusammenhang auch immer die konkrete Risikobereitschaft des Käufers, ein bloßer Hinweis auf den Wunsch "einer sparbuchähnlich-sicheren Anlage" sei für eine Haftung nicht ausreichend, vielmehr sei hierfür der Käufer konkret beweisbelastet. Dass im Nachhinein, wenn das Anlagemodell gescheitert sei, nie etwas anderes behauptet werde, liege im Übrigen auf der Hand.
Es bleibt spannend, wie sich die Fälle entwickeln werden, insbesondere auch vor dem Hintergrund der teils neuen Erkenntnisse im derzeit laufenden Strafverfahren vor dem LG Nürnberg-Fürth gegen die Hauptverantwortlichen der ehemaligen GFE Gruppe.
* Dr. Marcus Mey - Herrmann & Mey Rechtsanwälte
Was taugen die Sachverständigen?
Im Betrugsprozess um die Pflanzenöl-Blockheizkraftwerke (BHKW) der Nürnberger GfE-Group haben sich schon die Gutachten von TÜV Süd und Dekra nicht mit Ruhm bekleckert. Nun sagte der von Staatsanwaltschaft und Gericht bestellte Sachverständige aus - und gab ebenfalls Anlass zu Zweifeln an der Seriosität seiner Arbeit.
Energietechnik-Ingenieur Thomas S. vom TÜV Rheinland aus Köln, der weltbekannten Gutachterorganisation, war im Dezember 2010 zwei Tage lang in der Produktions- und „Forschungs“-Halle der GfE in der Dieselstraße in Nürnberg gewesen. Dort hatte er sich einen BHKW-Prototyp vorführen lassen. Der GfE-Strukturvertrieb hatte dieses Aggregat schon fast ein Jahr lang als hochrentabel angepriesen.
Drei Verhandlungswochen lang hatte Ingenieur S. dem Prozess um die Blockheizkraftwerke mit den angeblich unglaublichen Wirkungsgraden gelauscht. Doch viel mehr, als den willfährigen Kollegen von TÜV Süd und Dekra Unvermögen bei ihrer Arbeit zu unterstellen, hatte Thomas S. nicht parat.
Zudem zerpflückten die 13 Angeklagten und ihre Anwälte das von S. vor zwei Jahren abgelieferte Gutachten förmlich. „Ich nehme an“ – „Ist mir nicht klar“ – „Weiß ich nicht“ musste der Gerichts-Sachverständige ein ums andere Mal bekennen.
Eigene Messgeräte? Bei Thomas S. außer einem „kalibrierten Dreiphasen-Leistungsmessgerät“ Fehlanzeige. Stoppuhr? „Ein handelsübliches Handy.“ Verbrauchsmessung? „Ein Zollstock aus dem Baumarkt. Der reichte.“ Thermometer für das Pflanzenöl? „Ein Temperaturmesser für Braten.“ Das Feststellen des Inhalts eines Tankbehälters mit schrägem Boden? „Von einem Foto errechnet.“
Da erscheinen sogar die Messungen von TÜV Süd und Dekra genauer. Dabei hatten diese von der GfE beauftragten Gutachter – wie berichtet – nach eigener Aussage nur den Auftrag zu messen, wie viel Wasser-Pflanzenöl-Gemisch in die Maschine hineinfloss. Was elektrisch herauskam, ließen sie sich von den Betreibern sagen.
Schlimm genug. Thomas S. dagegen sollte klären, wie das GfE-BHKW genau funktioniert. Doch er „fragte nicht nach“, wusste etwas „nicht direkt“, hatte die Forderung nach einer Verbrauchsmessung „zu einem Funktionstest abgeschwächt“. Für die Wartungskosten von Pflanzenöl-BHKW habe er „Erfahrungswerte von Biogas-BHKW angesetzt. Für Pflanzenöl-BHKW liegen mir keine Erfahrungswerte vor“, musste er auf Anwalts-Nachfrage letztlich klar Farbe bekennen.
Das dreiseitige Papier, das sein Dekra-Kollege als „Verbrauchsprotokoll“ bezeichnet hatte, nannte Thomas S. dennoch konsequent „Gutachten“. Doch Unterschiede zu seinem eigenen 34-Seiten-Bericht konnte er „nur beim Wirkungsgrad“ erkennen. Laut Thomas S. wurden um die 30 Prozent der Energie des Pflanzenöl-Wasser-Gemischs zu Strom umgewandelt, im Dekra-Papier ist von „bis zu 91 Prozent“ die Rede. Nicht einmal zu diesem eklatanten Unterschied will Gutachter S. bei GfE-Entwicklungsleiter Karl M. nachgefragt haben.
Doch einen Betrug, wie von der Staatsanwaltschaft behauptet, hat der TÜV-Rheinland-Mann trotzdem nicht festgestellt. „Betrug wäre, wenn ich Strom oder Brennstoff von wo anders zuführe. Aber eine Batterie oder versteckte Tanks habe ich am Aggregat nicht vorgefunden“, meinte der Gutachter
Energietechnik-Ingenieur Thomas S. vom TÜV Rheinland aus Köln, der weltbekannten Gutachterorganisation, war im Dezember 2010 zwei Tage lang in der Produktions- und „Forschungs“-Halle der GfE in der Dieselstraße in Nürnberg gewesen. Dort hatte er sich einen BHKW-Prototyp vorführen lassen. Der GfE-Strukturvertrieb hatte dieses Aggregat schon fast ein Jahr lang als hochrentabel angepriesen.
Drei Verhandlungswochen lang hatte Ingenieur S. dem Prozess um die Blockheizkraftwerke mit den angeblich unglaublichen Wirkungsgraden gelauscht. Doch viel mehr, als den willfährigen Kollegen von TÜV Süd und Dekra Unvermögen bei ihrer Arbeit zu unterstellen, hatte Thomas S. nicht parat.
Zudem zerpflückten die 13 Angeklagten und ihre Anwälte das von S. vor zwei Jahren abgelieferte Gutachten förmlich. „Ich nehme an“ – „Ist mir nicht klar“ – „Weiß ich nicht“ musste der Gerichts-Sachverständige ein ums andere Mal bekennen.
Eigene Messgeräte? Bei Thomas S. außer einem „kalibrierten Dreiphasen-Leistungsmessgerät“ Fehlanzeige. Stoppuhr? „Ein handelsübliches Handy.“ Verbrauchsmessung? „Ein Zollstock aus dem Baumarkt. Der reichte.“ Thermometer für das Pflanzenöl? „Ein Temperaturmesser für Braten.“ Das Feststellen des Inhalts eines Tankbehälters mit schrägem Boden? „Von einem Foto errechnet.“
Da erscheinen sogar die Messungen von TÜV Süd und Dekra genauer. Dabei hatten diese von der GfE beauftragten Gutachter – wie berichtet – nach eigener Aussage nur den Auftrag zu messen, wie viel Wasser-Pflanzenöl-Gemisch in die Maschine hineinfloss. Was elektrisch herauskam, ließen sie sich von den Betreibern sagen.
Schlimm genug. Thomas S. dagegen sollte klären, wie das GfE-BHKW genau funktioniert. Doch er „fragte nicht nach“, wusste etwas „nicht direkt“, hatte die Forderung nach einer Verbrauchsmessung „zu einem Funktionstest abgeschwächt“. Für die Wartungskosten von Pflanzenöl-BHKW habe er „Erfahrungswerte von Biogas-BHKW angesetzt. Für Pflanzenöl-BHKW liegen mir keine Erfahrungswerte vor“, musste er auf Anwalts-Nachfrage letztlich klar Farbe bekennen.
Das dreiseitige Papier, das sein Dekra-Kollege als „Verbrauchsprotokoll“ bezeichnet hatte, nannte Thomas S. dennoch konsequent „Gutachten“. Doch Unterschiede zu seinem eigenen 34-Seiten-Bericht konnte er „nur beim Wirkungsgrad“ erkennen. Laut Thomas S. wurden um die 30 Prozent der Energie des Pflanzenöl-Wasser-Gemischs zu Strom umgewandelt, im Dekra-Papier ist von „bis zu 91 Prozent“ die Rede. Nicht einmal zu diesem eklatanten Unterschied will Gutachter S. bei GfE-Entwicklungsleiter Karl M. nachgefragt haben.
Doch einen Betrug, wie von der Staatsanwaltschaft behauptet, hat der TÜV-Rheinland-Mann trotzdem nicht festgestellt. „Betrug wäre, wenn ich Strom oder Brennstoff von wo anders zuführe. Aber eine Batterie oder versteckte Tanks habe ich am Aggregat nicht vorgefunden“, meinte der Gutachter
GFE-Prozess wird zum Problem
Am vergangenen Freitag vor zwei Jahren wurde mit einer großen Durchsuchung der Staatsanwaltschaft quasi das Ende der Gesellschaft zur Förderung der Erneuerbaren Energien (GFE) in Nürnberg eingeläutet. Doch der Prozess vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth um die etwa 1400 bestellten Blockheizkraftwerke (BHKW) mit technisch unerklärbar hohen Wirkungsgraden – vermuteter Schaden: circa 62 Millionen Euro – wird immer mehr zum Problemfall für die Ermittler
Jüngstes Beispiel: Am letzten Dienstag stellten Anwälte einen Befangenheitsantrag gegen den von den Anklägern bestellten BHKW-Sachverständigen von TÜV Rheinland. Darüber will die Kammer bis diese Woche entscheiden.
Auch sonst geht es zurzeit heftig zu in dem Verfahren. Am Montag hatte der Produktions-Geschäftsführer eine Teilschuld gestanden. Und die Anwältin des „GFE-Chefentwicklers“ lieferte sich mit jener Polizeibeamtin ein heftiges Wortgefecht, welche die inzwischen fast dreijährigen Ermittlungen leitet.
Laut Prozessbeobachtern gab die Hauptkommissarin zu, sie sei nie in den Produktionshallen der GFE gewesen. Dabei hatte die Kriminalistin bei ihrer ersten Zeugenbefragung eine Zahl von Containern genannt, die bei der GFE-Durchsuchung am 30. November 2010 dort gestanden sein sollen.
Die leidige Gutachterfrage
Am letzten Dienstag sollten jene zwei Mitarbeiter des TÜV Süd aus Prag aussagen, die in einem Messprotokoll den GFE-Maschinen einen für Fachleute unglaublichen elektrischen Wirkungsgrad von über 90 Prozent bescheinigt hatten. Doch daraus wurde nichts: Die zwei Techniker und ihr angereister Chef mussten heimreisen, ohne eine Frage beantwortet zu haben. Denn der von Staatsanwaltschaft und Gericht bestellte Ingenieur der Konkurrenzorganisation TÜV Rheinland wird jetzt von Anwälten mehrerer Angeklagter abgelehnt. Und genau der hätte die technischen Auskünfte der beiden Tschechen bewerten sollen.
Die Begründung für den Ablehnungsantrag: Der Mann von TÜV Rheinland stehe auf der Mitarbeiterliste eines Unternehmens, das ein BHKW-Infozentrum sponsern wollte. Und zwar genau jenes, das die Ermittlungen gegen die GFE mit in Gang gebracht haben soll. Dass der Ingenieur in seiner eigenen Zeugenaussage vor Wochen auch fachliche Lücken zeigte, spielte dabei offenbar keine Rolle.
Nun macht sich die Kammer über den Antrag Gedanken. Und auch zur Frage, wo die beiden BHKW-Module auf den Prüfstand kommen sollen, die die Richter arrestieren ließen. Zwei der wenigen deutschen BHKW-Teststände besitzen TÜV Rheinland und Dekra. Ingenieure dieser Organisationen wiederum sind im Prozess nicht gerade durch Neutralität aufgefallen.
Schnell abgelehnt hat das Gericht die Forderung von Anwälten, das Verfahren bis zum Ende dieser BHKW-Tests auszusetzen. Kammer-Begründung: Das würde das Ganze nur weiter verzögern.
Der Prozess wird fortgesetzt
Jüngstes Beispiel: Am letzten Dienstag stellten Anwälte einen Befangenheitsantrag gegen den von den Anklägern bestellten BHKW-Sachverständigen von TÜV Rheinland. Darüber will die Kammer bis diese Woche entscheiden.
Auch sonst geht es zurzeit heftig zu in dem Verfahren. Am Montag hatte der Produktions-Geschäftsführer eine Teilschuld gestanden. Und die Anwältin des „GFE-Chefentwicklers“ lieferte sich mit jener Polizeibeamtin ein heftiges Wortgefecht, welche die inzwischen fast dreijährigen Ermittlungen leitet.
Laut Prozessbeobachtern gab die Hauptkommissarin zu, sie sei nie in den Produktionshallen der GFE gewesen. Dabei hatte die Kriminalistin bei ihrer ersten Zeugenbefragung eine Zahl von Containern genannt, die bei der GFE-Durchsuchung am 30. November 2010 dort gestanden sein sollen.
Die leidige Gutachterfrage
Am letzten Dienstag sollten jene zwei Mitarbeiter des TÜV Süd aus Prag aussagen, die in einem Messprotokoll den GFE-Maschinen einen für Fachleute unglaublichen elektrischen Wirkungsgrad von über 90 Prozent bescheinigt hatten. Doch daraus wurde nichts: Die zwei Techniker und ihr angereister Chef mussten heimreisen, ohne eine Frage beantwortet zu haben. Denn der von Staatsanwaltschaft und Gericht bestellte Ingenieur der Konkurrenzorganisation TÜV Rheinland wird jetzt von Anwälten mehrerer Angeklagter abgelehnt. Und genau der hätte die technischen Auskünfte der beiden Tschechen bewerten sollen.
Die Begründung für den Ablehnungsantrag: Der Mann von TÜV Rheinland stehe auf der Mitarbeiterliste eines Unternehmens, das ein BHKW-Infozentrum sponsern wollte. Und zwar genau jenes, das die Ermittlungen gegen die GFE mit in Gang gebracht haben soll. Dass der Ingenieur in seiner eigenen Zeugenaussage vor Wochen auch fachliche Lücken zeigte, spielte dabei offenbar keine Rolle.
Nun macht sich die Kammer über den Antrag Gedanken. Und auch zur Frage, wo die beiden BHKW-Module auf den Prüfstand kommen sollen, die die Richter arrestieren ließen. Zwei der wenigen deutschen BHKW-Teststände besitzen TÜV Rheinland und Dekra. Ingenieure dieser Organisationen wiederum sind im Prozess nicht gerade durch Neutralität aufgefallen.
Schnell abgelehnt hat das Gericht die Forderung von Anwälten, das Verfahren bis zum Ende dieser BHKW-Tests auszusetzen. Kammer-Begründung: Das würde das Ganze nur weiter verzögern.
Der Prozess wird fortgesetzt
Zwei Untersuchungshäftlinge frei
Betrugsprozess um Blockheizkraftwerke: Richter hob Haftbefehle auf
Da waren's nur noch sechs Angeklagte in Untersuchungshaft: Im Betrugsprozess gegen 13 ehemalige Verantwortliche der „Gesellschaft zur Förderung Erneuerbarer Energien“, kurz GFE, um etwa 1500 nicht gelieferte Pflanzenöl-Blockheizkraftwerke (BKHW) im Wert von 62 Millionen Euro hob die 12. Strafkammer des Landgerichts Nürnberg-Fürth am Montag, 10. Dezember, zwei Haftbefehle auf.
René T., Ex-Geschäftsführer der zentralen GFE GmbH, und Hubert K., Ex-Chef der GFE Production GmbH, können künftig aus Oberaurach und Nürnberg zu den weiteren über 30 Verhandlungstagen im Schwurgerichtssaal 600 an der Fürther Straße anreisen. Seit September wurden die beiden für jeden Prozesstermin aus der Untersuchungshaft in Bayreuth und Würzburg nach Nürnberg und wieder zurückgefahren.
René T. war zu Prozessbeginn sogar mit Fußfesseln in den Saal geführt worden. Doch nun stellte die Kammer um Richter Bernhard Germaschewski bei ihm und seinem einstigen Kollegen fest: „Keine Fluchtgefahr mehr.“ Denn die zwei hätten jeweils Familien, die auf sie warten. Auch hätten beide „umfangreiche Teilgeständnisse“ vor Gericht abgelegt. Die dürften „die zu erwartende Strafe ganz erheblich reduzieren“, so Germaschewskis Begründung. Hubert K. und René T. saßen wie die GFE-Gründer Karlheinz Z. und Horst K., dessen Ehefrau Silvia sowie die beiden Vertriebler Peter S. und Frank W. seit 1. Dezember 2010 in Untersuchungshaft. Im Sommer 2012 wurden zwei weitere Haftbefehle gegen Chefentwickler Karl M. und Vertriebsleiter Horst K. vollstreckt. Doch weil Gründer Karlheinz Z. derzeit aus gesundheitlichen Gründen nicht verhandlungsfähig ist, sind momentan nur noch sechs Angeklagte in Haft.
Wie berichtet, verkaufte GFE BHKW mit technisch nicht erklärlich hohem Wirkungsgrad und versprach Jahresrenditen von 30 Prozent. Hunderte geprellter GFE-Kunden werden von Anwälten aus Unterfranken vertreten und stammen von hier
Betrugsprozess um Blockheizkraftwerke: Richter hob Haftbefehle auf
Da waren's nur noch sechs Angeklagte in Untersuchungshaft: Im Betrugsprozess gegen 13 ehemalige Verantwortliche der „Gesellschaft zur Förderung Erneuerbarer Energien“, kurz GFE, um etwa 1500 nicht gelieferte Pflanzenöl-Blockheizkraftwerke (BKHW) im Wert von 62 Millionen Euro hob die 12. Strafkammer des Landgerichts Nürnberg-Fürth am Montag, 10. Dezember, zwei Haftbefehle auf.
René T., Ex-Geschäftsführer der zentralen GFE GmbH, und Hubert K., Ex-Chef der GFE Production GmbH, können künftig aus Oberaurach und Nürnberg zu den weiteren über 30 Verhandlungstagen im Schwurgerichtssaal 600 an der Fürther Straße anreisen. Seit September wurden die beiden für jeden Prozesstermin aus der Untersuchungshaft in Bayreuth und Würzburg nach Nürnberg und wieder zurückgefahren.
René T. war zu Prozessbeginn sogar mit Fußfesseln in den Saal geführt worden. Doch nun stellte die Kammer um Richter Bernhard Germaschewski bei ihm und seinem einstigen Kollegen fest: „Keine Fluchtgefahr mehr.“ Denn die zwei hätten jeweils Familien, die auf sie warten. Auch hätten beide „umfangreiche Teilgeständnisse“ vor Gericht abgelegt. Die dürften „die zu erwartende Strafe ganz erheblich reduzieren“, so Germaschewskis Begründung. Hubert K. und René T. saßen wie die GFE-Gründer Karlheinz Z. und Horst K., dessen Ehefrau Silvia sowie die beiden Vertriebler Peter S. und Frank W. seit 1. Dezember 2010 in Untersuchungshaft. Im Sommer 2012 wurden zwei weitere Haftbefehle gegen Chefentwickler Karl M. und Vertriebsleiter Horst K. vollstreckt. Doch weil Gründer Karlheinz Z. derzeit aus gesundheitlichen Gründen nicht verhandlungsfähig ist, sind momentan nur noch sechs Angeklagte in Haft.
Wie berichtet, verkaufte GFE BHKW mit technisch nicht erklärlich hohem Wirkungsgrad und versprach Jahresrenditen von 30 Prozent. Hunderte geprellter GFE-Kunden werden von Anwälten aus Unterfranken vertreten und stammen von hier
Eine Freilassung und rätselhafte Telefonate
Im Prozess um den Millionenbetrug mit Pflanzenöl-Blockheizkraftwerken der Nürnberger GFE-Group ist überraschend die Ehefrau des Firmengründers Horst K. frei gekommen. Zuvor war bei der Vorführung abgehörter Telefonate auf die Zuhörer keine Rücksicht genommen worden

13 Angeklagte, jeweils flankiert von mindestens einem Strafverteidiger, zwei Staatsanwälte (im Bild vorne rechts) und fünf Richter mit einem Ersatzschöffen — allein der personelle Aufwand des Verfahrens ist enorm
Hunderte Telefonate zwischen den Angeklagten hat die Polizei im November 2010 aufgenommen, auf richterliche Anordnung hin. Die meisten der von Kammervorsitzendem Bernhard Germaschewski ausgewählten „wesentlichen“ Gespräche hatten die Eheleute Horst und Silvia K. geführt.
Welchen Einfluss hatte die offiziell nicht im Management Tätige auf das tagtägliche Geschäft der GFE? Diese Frage sollte offenbar geklärt werden. Deshalb kam die Freilassung von Silvia K. nach über zwei Jahren U-Haft recht überraschend.
198 Gespräche, viele via Mobiltelefon, hatten die Anklagevertreter als bedeutsam bewertet, hunderte weitere nicht. Gegen diese Vorauswahl wandten sich zuletzt einige Anwälte. Die wollten zuerst die „unwichtigen“ selbst sichten und dann mit entscheiden, was angehört werden sollte und was nicht. Dieses Ansinnen wies der Vorsitzende der 12. Strafkammer zurück: Er dürfe selbst die Auswahl treffen, erklärte Germaschewski. Und hatte deshalb 29 „wichtige“ Telefonate ausgesucht. Das erste zwischen GFE-Gründer Horst und seiner Ehefrau Silvia K. dauerte gut fünf Minuten. Die Zuhörer verstanden nur die Worte „Buchung“ und „Flug“: Es ging offenbar um die Urlaubsplanung des Ehepaars.
Während Anwälte, Angeklagte, Richter und Staatsanwaltschaft das Gesprochene nachlesen konnten, blieben die Zuschauer vom Verständnis ausgeschlossen. Kopfschüttelnd verließen einige den Saal 600. Nach einem möglicherweise voreingenommenen Gerichtsgutachter ist die unverständliche Verhandlungsführung ein weiterer Kritikpunkt am Verfahrensablauf im GFE-Prozess.

13 Angeklagte, jeweils flankiert von mindestens einem Strafverteidiger, zwei Staatsanwälte (im Bild vorne rechts) und fünf Richter mit einem Ersatzschöffen — allein der personelle Aufwand des Verfahrens ist enorm
Hunderte Telefonate zwischen den Angeklagten hat die Polizei im November 2010 aufgenommen, auf richterliche Anordnung hin. Die meisten der von Kammervorsitzendem Bernhard Germaschewski ausgewählten „wesentlichen“ Gespräche hatten die Eheleute Horst und Silvia K. geführt.
Welchen Einfluss hatte die offiziell nicht im Management Tätige auf das tagtägliche Geschäft der GFE? Diese Frage sollte offenbar geklärt werden. Deshalb kam die Freilassung von Silvia K. nach über zwei Jahren U-Haft recht überraschend.
198 Gespräche, viele via Mobiltelefon, hatten die Anklagevertreter als bedeutsam bewertet, hunderte weitere nicht. Gegen diese Vorauswahl wandten sich zuletzt einige Anwälte. Die wollten zuerst die „unwichtigen“ selbst sichten und dann mit entscheiden, was angehört werden sollte und was nicht. Dieses Ansinnen wies der Vorsitzende der 12. Strafkammer zurück: Er dürfe selbst die Auswahl treffen, erklärte Germaschewski. Und hatte deshalb 29 „wichtige“ Telefonate ausgesucht. Das erste zwischen GFE-Gründer Horst und seiner Ehefrau Silvia K. dauerte gut fünf Minuten. Die Zuhörer verstanden nur die Worte „Buchung“ und „Flug“: Es ging offenbar um die Urlaubsplanung des Ehepaars.
Während Anwälte, Angeklagte, Richter und Staatsanwaltschaft das Gesprochene nachlesen konnten, blieben die Zuschauer vom Verständnis ausgeschlossen. Kopfschüttelnd verließen einige den Saal 600. Nach einem möglicherweise voreingenommenen Gerichtsgutachter ist die unverständliche Verhandlungsführung ein weiterer Kritikpunkt am Verfahrensablauf im GFE-Prozess.



