LLB erpresst - interne Belege bei Finanzämtern gelandet
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LLB erpresst - interne Belege bei Finanzämtern gelandet
Die Liechtensteinische Landesbank AG (LLB) ist seit 2003 Opfer von Erpressungshandlungen.
Die LLB ist – wie alle Banken in Liechtenstein – aufgrund des Bankgeheimnisses bei gut situierten Kunden gerade aus Deutschland beliebt.
Eine Person konnte im September 2007 gefasst werden und sitzt in Untersuchungshaft in Deutschland.
Da kommt wohl Freude auf - bei deutschen Finanzämtern ... [mehr]
Die LLB ist – wie alle Banken in Liechtenstein – aufgrund des Bankgeheimnisses bei gut situierten Kunden gerade aus Deutschland beliebt.
Eine Person konnte im September 2007 gefasst werden und sitzt in Untersuchungshaft in Deutschland.
Da kommt wohl Freude auf - bei deutschen Finanzämtern ... [mehr]
Diese Hehlerware
hat denn wohl unser Bundesfinanzminister gerade eingekauft.......
Sollte denn jetzt nicht die Staatsanwaltschaft ermitteln oder muss ich erst eine Anzeige erstatten ?
Wenn ich ein gestohlenes Bild erwerbe, dann bekomme ich den größten Ärger, wenn unser aller Minister der Staatsfinanzen geklaute Daten erwirbt, hat er noch einen Vorteil davon ???
Denken Sie mal darüber nach......
der Bundeskasper
Sollte denn jetzt nicht die Staatsanwaltschaft ermitteln oder muss ich erst eine Anzeige erstatten ?
Wenn ich ein gestohlenes Bild erwerbe, dann bekomme ich den größten Ärger, wenn unser aller Minister der Staatsfinanzen geklaute Daten erwirbt, hat er noch einen Vorteil davon ???
Denken Sie mal darüber nach......
der Bundeskasper
Ist ja alles verständlich, . . .
. . . dass der Fiskus gerne gleichmäßig alles kassiert, was ihm zusteht.
Jedoch:
A - Die gerade bei "Prominenten" beliebte Strafmilderung wegen Kooperationsbereitschaft
nun in Verbindung mit
B -Ebenfalls aus Steuergeldern finanzierten Ankäufen von HEHLERWARE (zudem von Anfang an klar entwendet, um damit Straftaten zu begehen)
sind der Steuerehrlichkeit = Loyalität zum Staat eher abträglich.
Zum klar gefassten Bild des Überwachungsstaats kommt - mal wieder wie so oft - der Eindruck von der BANANENREPUBLIK hinzu.
Nachdenklich, zum Glück aus der Ferne
Martin Kraeter
Jedoch:
A - Die gerade bei "Prominenten" beliebte Strafmilderung wegen Kooperationsbereitschaft
nun in Verbindung mit
B -Ebenfalls aus Steuergeldern finanzierten Ankäufen von HEHLERWARE (zudem von Anfang an klar entwendet, um damit Straftaten zu begehen)
sind der Steuerehrlichkeit = Loyalität zum Staat eher abträglich.
Zum klar gefassten Bild des Überwachungsstaats kommt - mal wieder wie so oft - der Eindruck von der BANANENREPUBLIK hinzu.
Nachdenklich, zum Glück aus der Ferne
Martin Kraeter
Mit Hehlerware hat der Datenbestand wohl kaum etwas zu tun.
Wenn der BND bei seiner Aufgabe, der organisierten Kriminalität im Ausland nachzugehen, feststellt, daß eine ausländische Bank als Dreh- und Angelpunkt für Geldwäsche und Steuerstraftaten dient, dann sehe ich hier die für den Datenankauf geleistete Zahlung als wirklich gute Investition.
@KLP Group
"sind der Steuerehrlichkeit = Loyalität zum Staat eher abträglich"
So ein Blödsinn. Die jetzt ermittelten Großbetrüger haben durch ihre Taten bereits bewiesen, daß sie nicht Loyal zum Staat sind.
Und was soll der Hinweis auf eine Bananenrepublik? Bei Steuerhinterziehung wird in jedem Land der Welt ermittelt.
Nur zur Erinnerung: Al Capone saß wegen Steuerhinterziehung, nicht wegen Mord.
Wenn der BND bei seiner Aufgabe, der organisierten Kriminalität im Ausland nachzugehen, feststellt, daß eine ausländische Bank als Dreh- und Angelpunkt für Geldwäsche und Steuerstraftaten dient, dann sehe ich hier die für den Datenankauf geleistete Zahlung als wirklich gute Investition.
@KLP Group
"sind der Steuerehrlichkeit = Loyalität zum Staat eher abträglich"
So ein Blödsinn. Die jetzt ermittelten Großbetrüger haben durch ihre Taten bereits bewiesen, daß sie nicht Loyal zum Staat sind.
Und was soll der Hinweis auf eine Bananenrepublik? Bei Steuerhinterziehung wird in jedem Land der Welt ermittelt.
Nur zur Erinnerung: Al Capone saß wegen Steuerhinterziehung, nicht wegen Mord.
Hehlerware
Ich möchte hier noch einmal klarstellen, dass es sich nach glaubwürdigen Berichten um gestohlenes Datenmaterial handelt.
Man hatte versucht, die bestohlene Bank mit diesem Material zu erpressen.
Somit hat der deutsche Staat mit Kriminellen ein Geschäft gemacht.
Ich kann dies nur kurz und knapp als Hehlerei bezeichnen.
Auch in Zeiten knapper Kassen........
Al Capone oder Schockemöhle, Graf oder Lambsdorf, Zumwinkel oder Wontorra, alle haben sie gegen die gleichen Spielregeln, sprich Gesetze verstoßen.
Die Strafe war jedoch höchst unterschiedlich.
Es ist aber Sache der Staatsverwaltung zu entscheiden, in welcher Form er der Staatsgemeinschaft, der Bevölkerung, Glaubwürdigkeit demonstriert.
Wenn der Schüler für den Musikdownload, und die Weitergabe, richtig Ärger bekommt, weil die Industrie es so will, dann - ja dann ??
Denken Sie darüber nach
der Bundeskasper
Man hatte versucht, die bestohlene Bank mit diesem Material zu erpressen.
Somit hat der deutsche Staat mit Kriminellen ein Geschäft gemacht.
Ich kann dies nur kurz und knapp als Hehlerei bezeichnen.
Auch in Zeiten knapper Kassen........
Al Capone oder Schockemöhle, Graf oder Lambsdorf, Zumwinkel oder Wontorra, alle haben sie gegen die gleichen Spielregeln, sprich Gesetze verstoßen.
Die Strafe war jedoch höchst unterschiedlich.
Es ist aber Sache der Staatsverwaltung zu entscheiden, in welcher Form er der Staatsgemeinschaft, der Bevölkerung, Glaubwürdigkeit demonstriert.
Wenn der Schüler für den Musikdownload, und die Weitergabe, richtig Ärger bekommt, weil die Industrie es so will, dann - ja dann ??
Denken Sie darüber nach
der Bundeskasper
Genauer lesen
@thomas_hh,
nun habe ich mir schon mit "A" und "B" so eine Mühe gegeben.
Vielleicht nochmal, zum langsam Mitlesen:
A!!!! Reduzierung des Strafmasses bei Promis, wenn se nur "kooperieren"
PLUS
B!!!! Dealen eines Rechtsstaates mit eindeutiger HEHLERWARE, zudem nicht einmal beschlagnahmt, sondern GEKAUFT
GLEICH
Der Steuerehrlichkeit = Loyalität zum Staat eher abträglich
Deutschland ist ganz sicher keine Bananenrepublik, weil wegen Steuerhinterziehung ermittelt wird. Diese Aussage ist der einzige Blödsinn, den ich hier zu erkennen vermag.
Der BND hat übrigens auch mitnichten bei ausländischen Banken - wo auch immer - ermittelt.
1. Dem BND ist über einen V-Mann eine Datenbankkopie auf CD angeboten worden.
2. Der BND hat keinerlei Anstalten gemacht, nach Kenntnisnahme einer Straftat in Liechtenstein (mindestens) die dafür zuständigen Strafverfolgungsbehörden zu informieren (Tatbestand der Beihilfe im Minimum!).
3. Der BND hat sich beim Bundesfinanzminister die Kohle organisiert und das Material eingekauft.
Ich kann Ihnen wirklich nur empfehlen, vielleicht erst mal ein wenig Presseschau zu machen (z.B. Google News), bevor Sie hier den zänkischen Staatsbürger geben.
Es geht bei dem Erwerb und der Verwertung des Datenmaterials um die RECHTSSTAATLICHKEIT, die im Deutscen Grundgesetz und den übrigen Bundesgesetzen verankert ist.
DIESE wird mit Füßen getreten, wenn Hehlerware gezielt angekauft wird, um sie dann strafrechtlich zu verwerten. Da gibt es übrigens auch eindeutige und interessante Regelungen in der Strafprozessordnung (StPO), Stichwort Verwertungsverbot.
Das ist Bananerepublik, den Begriff können Sie ja ggfls. bei Unwissen auch mal recherchieren.
Gruss
Martin Kraeter
nun habe ich mir schon mit "A" und "B" so eine Mühe gegeben.
Vielleicht nochmal, zum langsam Mitlesen:
A!!!! Reduzierung des Strafmasses bei Promis, wenn se nur "kooperieren"
PLUS
B!!!! Dealen eines Rechtsstaates mit eindeutiger HEHLERWARE, zudem nicht einmal beschlagnahmt, sondern GEKAUFT
GLEICH
Der Steuerehrlichkeit = Loyalität zum Staat eher abträglich
Deutschland ist ganz sicher keine Bananenrepublik, weil wegen Steuerhinterziehung ermittelt wird. Diese Aussage ist der einzige Blödsinn, den ich hier zu erkennen vermag.
Der BND hat übrigens auch mitnichten bei ausländischen Banken - wo auch immer - ermittelt.
1. Dem BND ist über einen V-Mann eine Datenbankkopie auf CD angeboten worden.
2. Der BND hat keinerlei Anstalten gemacht, nach Kenntnisnahme einer Straftat in Liechtenstein (mindestens) die dafür zuständigen Strafverfolgungsbehörden zu informieren (Tatbestand der Beihilfe im Minimum!).
3. Der BND hat sich beim Bundesfinanzminister die Kohle organisiert und das Material eingekauft.
Ich kann Ihnen wirklich nur empfehlen, vielleicht erst mal ein wenig Presseschau zu machen (z.B. Google News), bevor Sie hier den zänkischen Staatsbürger geben.
Es geht bei dem Erwerb und der Verwertung des Datenmaterials um die RECHTSSTAATLICHKEIT, die im Deutscen Grundgesetz und den übrigen Bundesgesetzen verankert ist.
DIESE wird mit Füßen getreten, wenn Hehlerware gezielt angekauft wird, um sie dann strafrechtlich zu verwerten. Da gibt es übrigens auch eindeutige und interessante Regelungen in der Strafprozessordnung (StPO), Stichwort Verwertungsverbot.
Das ist Bananerepublik, den Begriff können Sie ja ggfls. bei Unwissen auch mal recherchieren.
Gruss
Martin Kraeter
@ KLP Group
Was Sie von sich geben ist Müll. Wie mag da wohl Ihre Mandantenberatung aussehen.
„tomas_hh“ trifft den Kern der Sache.
Bevor Sie sich nun weiterhin zu einem so aktuellen Thema derartig unqualifiziert äußern, sollten Sie sich vielleicht erst einmal mit den Aufgaben und der Zielsetzung des BND auseinandersetzen.
Nur mal so zur Info:
In Deutschland gibt es keine Trennung zwischen militärischer und ziviler Auslandsspionage, für beides ist der Bundesnachrichtendienst (BND) zuständig. Im Inland darf der BND nicht operieren. Im BND-Gesetz aus dem Jahr 1990 heißt es zu den Aufgaben des Dienstes: „Der Bundesnachrichtendienst sammelt die Gewinnung von Erkenntnissen über das Ausland, die von außen- und sicherheitspolitischer Bedeutung für die Bundesrepublik Deutschland sind, die erforderlichen Informationen und wertet sie aus.“ Als geheime nachrichtendienstliche Mittel darf der BND unter anderem auf den Einsatz von V-Leuten, Tonbandaufzeichnungen und die Verwendung von Tarnpapieren zurückgreifen. Außerdem kann er jede Behörde um die Übermittlung von personenbezogenen Daten ersuchen und amtlich geführte Register einsehen. Dem BND ist es erlaubt, seinerseits Daten an inländische Behörden für „festbestimmte Zwecke“ abzugeben, wenn dies seiner Aufgabenerfüllung dient. Bei ausländischen Behörden gilt dies aber nur mit einer wichtigen Einschränkung: Der BND darf Informationen in diesen Fällen nur „zur Wahrung von außen- oder sicherheitspolitischen Belangen“ weitergeben und wenn der Chef des Bundeskanzleramts seine Zustimmung gegeben hat.
Was Sie von sich geben ist Müll. Wie mag da wohl Ihre Mandantenberatung aussehen.
„tomas_hh“ trifft den Kern der Sache.
Bevor Sie sich nun weiterhin zu einem so aktuellen Thema derartig unqualifiziert äußern, sollten Sie sich vielleicht erst einmal mit den Aufgaben und der Zielsetzung des BND auseinandersetzen.
Nur mal so zur Info:
In Deutschland gibt es keine Trennung zwischen militärischer und ziviler Auslandsspionage, für beides ist der Bundesnachrichtendienst (BND) zuständig. Im Inland darf der BND nicht operieren. Im BND-Gesetz aus dem Jahr 1990 heißt es zu den Aufgaben des Dienstes: „Der Bundesnachrichtendienst sammelt die Gewinnung von Erkenntnissen über das Ausland, die von außen- und sicherheitspolitischer Bedeutung für die Bundesrepublik Deutschland sind, die erforderlichen Informationen und wertet sie aus.“ Als geheime nachrichtendienstliche Mittel darf der BND unter anderem auf den Einsatz von V-Leuten, Tonbandaufzeichnungen und die Verwendung von Tarnpapieren zurückgreifen. Außerdem kann er jede Behörde um die Übermittlung von personenbezogenen Daten ersuchen und amtlich geführte Register einsehen. Dem BND ist es erlaubt, seinerseits Daten an inländische Behörden für „festbestimmte Zwecke“ abzugeben, wenn dies seiner Aufgabenerfüllung dient. Bei ausländischen Behörden gilt dies aber nur mit einer wichtigen Einschränkung: Der BND darf Informationen in diesen Fällen nur „zur Wahrung von außen- oder sicherheitspolitischen Belangen“ weitergeben und wenn der Chef des Bundeskanzleramts seine Zustimmung gegeben hat.
@Fischer Con.
es ist mir zwar unklar, wieso ob des Themas hier so viele anfangen, rumzuzicken, ich würde Sie aber doch bitten, auf dem Teppich zu bleiben.
Lege ich Ihre selbst ins Spiel gebrachte BND-Definition über den aktuellen "Steuerskandal" kann ich in Bezug auf Ihre Seitenhiebe nur retournieren: "Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal Fr... halten." Dieter Nuhr.
Ich setze mich ja gerne weiter in dieser Diskussion auch mit Ihnen sachlich auseinander, sofern es Ihnen gelingt, Schwachsinnsvermerke wie "Mandantenberatung" etc. zu unterlassen. Ich glaube kaum, dass Ihnen die Qualität unserer Arbeit auf die Schnelle geläufig werden konnte.
Und das Thema unserer Arbeit gehört hier auch gar nicht hin.
Zur Sache:
Das Verhalten des BND hat nichts mit Bananenrepublik zu tun.
Der macht, was er macht und wird überdies auch von Kontrollgremien überwacht (die ja auch schon aufgerufen sind, im Verlaufe dieser Woche genau deswegen zusammenzukommen -nur mal so by the way).
Ich hab jetzt auch keine Lust, meinen eigenen vereinfachten Folgebeitrag noch weiter in die Kindersprache runter zu deklinieren.
Aber:
Solange die Rechtsstaatlichkeit der VERWERTUNG in dieser Art und Weise "gewonnener" Informationen fraglich ist und bleibt, ist die Bananenrepublik ein Thema.
Mir ist unklar, was an der Einschätzung, die auf Verfassungsrechtlichen Bedenken beruht, unqualifiziert sein soll.
Vielleicht liefern Sie uns auch mal hier eine Darlegung, was die außen- und sicherheitspolitische Aufgabenstellung des BND mit Steuerfahndungsinteressen zu tun hat.
Ich habe bisher eigentlich begrüßt, dass in Deutschland noch nicht ganz so wild alles a la "Homeland Security" in den USA in einen Topf geworfen wird.
Unqualifiziert ist allemal, wie Sie und "tomas_hh" in dieser Diskussion erst mal rumpöbeln.
Gruss
Martin Kraeter
es ist mir zwar unklar, wieso ob des Themas hier so viele anfangen, rumzuzicken, ich würde Sie aber doch bitten, auf dem Teppich zu bleiben.
Lege ich Ihre selbst ins Spiel gebrachte BND-Definition über den aktuellen "Steuerskandal" kann ich in Bezug auf Ihre Seitenhiebe nur retournieren: "Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal Fr... halten." Dieter Nuhr.
Ich setze mich ja gerne weiter in dieser Diskussion auch mit Ihnen sachlich auseinander, sofern es Ihnen gelingt, Schwachsinnsvermerke wie "Mandantenberatung" etc. zu unterlassen. Ich glaube kaum, dass Ihnen die Qualität unserer Arbeit auf die Schnelle geläufig werden konnte.
Und das Thema unserer Arbeit gehört hier auch gar nicht hin.
Zur Sache:
Das Verhalten des BND hat nichts mit Bananenrepublik zu tun.
Der macht, was er macht und wird überdies auch von Kontrollgremien überwacht (die ja auch schon aufgerufen sind, im Verlaufe dieser Woche genau deswegen zusammenzukommen -nur mal so by the way).
Ich hab jetzt auch keine Lust, meinen eigenen vereinfachten Folgebeitrag noch weiter in die Kindersprache runter zu deklinieren.
Aber:
Solange die Rechtsstaatlichkeit der VERWERTUNG in dieser Art und Weise "gewonnener" Informationen fraglich ist und bleibt, ist die Bananenrepublik ein Thema.
Mir ist unklar, was an der Einschätzung, die auf Verfassungsrechtlichen Bedenken beruht, unqualifiziert sein soll.
Vielleicht liefern Sie uns auch mal hier eine Darlegung, was die außen- und sicherheitspolitische Aufgabenstellung des BND mit Steuerfahndungsinteressen zu tun hat.
Ich habe bisher eigentlich begrüßt, dass in Deutschland noch nicht ganz so wild alles a la "Homeland Security" in den USA in einen Topf geworfen wird.
Unqualifiziert ist allemal, wie Sie und "tomas_hh" in dieser Diskussion erst mal rumpöbeln.
Gruss
Martin Kraeter
Nachtrag
Steuerskandal
Rechtsstaat auf dünnem Eis
So erfreulich die Erfolge der Steuerfahnder auch sind: Die Vorgehensweise der Behörden ist nicht unbedenklich.
Von FOCUS-Online Korrespondentin Catrin Gesellensetter
Dass deutsche Ermittlungsbehörden rund fünf Millionen Euro für Bankdaten aus Vaduz gezahlt haben, ist eine Sache. Doch die Tatsache, dass die Bundesrepublik Deutschland sich bei der Strafverfolgung auf Hehlerware verlässt, wirkt schon ein wenig verstörend. Denn streng genommen ist der Datenträger, der neben Klaus Zumwinkel auch noch diverse andere Steuersünder entlarven dürfte, nichts anderes als Diebesgut. Er stammt, wie die Liechtensteiner Bank LGT am Freitag bekannt gab, aus der „unrechtmäßigen Weitergabe von gestohlenen Kundendaten“.
Schmaler Grat
Wenn sich der Rechtsstaat bei der Strafverfolgung auf geklaute Informationen verlässt, ist das allerdings nicht ohne Risiken. „Die deutsche Strafprozessordnung will die Wahrheit nicht um jeden Preis erforschen und sieht daher bestimmte Beweisverwertungsverbote vor, etwa, wenn ein Beweismittel aus einer strafbaren Handlung stammt“, sagt Werner Beulke, Professor für Strafrecht, Strafprozessrecht und Kriminologie an der Universität Passau. Ist also ein Beweismittel nicht auf legalem Wege gewonnen worden, z. B. durch Folter oder eine andere Straftat, darf das Gericht sich im Extremfall nicht darauf stützen, und muss womöglich sogar einen schuldigen Straftäter laufen lassen.
Im Fall Zumwinkel und Kollegen braucht die Staatsanwaltschaft aber wohl nicht zu befürchten, dass die fünf Millionen vergeblich investiert wurden. Denn Beweisverwertungsverbote greifen nur– so zumindest will es der Bundesgerichtshof –, wenn der Staat selbst sich unredlich verhält. „Hätten also die deutschen Behörden den Informanten gezielt zum Datendiebstahl angestiftet oder selbst den Computer der Bank geknackt, hätte Herr Zumwinkel jetzt eine etwas bessere Ausgangsposition“, so Beulke. Da sich der Fiskus allerdings nur die Früchte eines quasi „autonom begangenen Diebstahls“ zunutze gemacht habe, sei eher davon auszugehen, dass die Rechtsprechung die Informationen als Beweis zulassen werde.
„Höhere Strafen bringen nichts“
Für den Ex-Postchef und all jene Steuersünder, die derzeit noch auf ihre Razzien warten, bedeutet das unter Umständen mehr als nur horrende Steuernachzahlungen. „In Größenordnungen wie diesen ist es nicht ausgeschlossen, dass die Gerichte anstelle hoher Geldstrafen auch eine Freiheitsstrafe in Erwägung ziehen“, so Beulke. Genaue Prognosen sind hinsichtlich eines Strafmaßes aber im jetzigen Zeitpunkt natürlich unmöglich. Forderungen aus der Politik, die Höchststrafen für Wirtschaftskriminelle von jetzt zehn auf bis zu 15 Jahre zu erhöhen, hält der Jurist allerdings für völlig sinnlos. Dies habe mit den konkreten Verfahren sowieso nichts zu tun. „Eine Erhöhung des gesetzlichen Rahmens der Freiheitsstrafe führt nach kriminologischen Erkenntnissen nicht zum Rückgang entsprechender Delikte. Es ergibt kriminalpolitisch keinen Sinn, Straftäter immer länger einsperren zu wollen, zumal jeder Hafttag den Steuerzahler noch einmal 100 Euro kostet“, so Beulke. Solche Aussagen seien blanker Populismus und könnten zur Lösung des eigentlichen Problems nichts beitragen.
Quelle: FOCUS Online
http://www.focus.de/finanzen/steuern/ste…aid_261837.html
Gruss
Martin Kraeter
Rechtsstaat auf dünnem Eis
So erfreulich die Erfolge der Steuerfahnder auch sind: Die Vorgehensweise der Behörden ist nicht unbedenklich.
Von FOCUS-Online Korrespondentin Catrin Gesellensetter
Dass deutsche Ermittlungsbehörden rund fünf Millionen Euro für Bankdaten aus Vaduz gezahlt haben, ist eine Sache. Doch die Tatsache, dass die Bundesrepublik Deutschland sich bei der Strafverfolgung auf Hehlerware verlässt, wirkt schon ein wenig verstörend. Denn streng genommen ist der Datenträger, der neben Klaus Zumwinkel auch noch diverse andere Steuersünder entlarven dürfte, nichts anderes als Diebesgut. Er stammt, wie die Liechtensteiner Bank LGT am Freitag bekannt gab, aus der „unrechtmäßigen Weitergabe von gestohlenen Kundendaten“.
Schmaler Grat
Wenn sich der Rechtsstaat bei der Strafverfolgung auf geklaute Informationen verlässt, ist das allerdings nicht ohne Risiken. „Die deutsche Strafprozessordnung will die Wahrheit nicht um jeden Preis erforschen und sieht daher bestimmte Beweisverwertungsverbote vor, etwa, wenn ein Beweismittel aus einer strafbaren Handlung stammt“, sagt Werner Beulke, Professor für Strafrecht, Strafprozessrecht und Kriminologie an der Universität Passau. Ist also ein Beweismittel nicht auf legalem Wege gewonnen worden, z. B. durch Folter oder eine andere Straftat, darf das Gericht sich im Extremfall nicht darauf stützen, und muss womöglich sogar einen schuldigen Straftäter laufen lassen.
Im Fall Zumwinkel und Kollegen braucht die Staatsanwaltschaft aber wohl nicht zu befürchten, dass die fünf Millionen vergeblich investiert wurden. Denn Beweisverwertungsverbote greifen nur– so zumindest will es der Bundesgerichtshof –, wenn der Staat selbst sich unredlich verhält. „Hätten also die deutschen Behörden den Informanten gezielt zum Datendiebstahl angestiftet oder selbst den Computer der Bank geknackt, hätte Herr Zumwinkel jetzt eine etwas bessere Ausgangsposition“, so Beulke. Da sich der Fiskus allerdings nur die Früchte eines quasi „autonom begangenen Diebstahls“ zunutze gemacht habe, sei eher davon auszugehen, dass die Rechtsprechung die Informationen als Beweis zulassen werde.
„Höhere Strafen bringen nichts“
Für den Ex-Postchef und all jene Steuersünder, die derzeit noch auf ihre Razzien warten, bedeutet das unter Umständen mehr als nur horrende Steuernachzahlungen. „In Größenordnungen wie diesen ist es nicht ausgeschlossen, dass die Gerichte anstelle hoher Geldstrafen auch eine Freiheitsstrafe in Erwägung ziehen“, so Beulke. Genaue Prognosen sind hinsichtlich eines Strafmaßes aber im jetzigen Zeitpunkt natürlich unmöglich. Forderungen aus der Politik, die Höchststrafen für Wirtschaftskriminelle von jetzt zehn auf bis zu 15 Jahre zu erhöhen, hält der Jurist allerdings für völlig sinnlos. Dies habe mit den konkreten Verfahren sowieso nichts zu tun. „Eine Erhöhung des gesetzlichen Rahmens der Freiheitsstrafe führt nach kriminologischen Erkenntnissen nicht zum Rückgang entsprechender Delikte. Es ergibt kriminalpolitisch keinen Sinn, Straftäter immer länger einsperren zu wollen, zumal jeder Hafttag den Steuerzahler noch einmal 100 Euro kostet“, so Beulke. Solche Aussagen seien blanker Populismus und könnten zur Lösung des eigentlichen Problems nichts beitragen.
Quelle: FOCUS Online
http://www.focus.de/finanzen/steuern/ste…aid_261837.html
Gruss
Martin Kraeter
Peter Wilhelm
inaktiv
Naja, Herr Kraeter,
da Sie schon mit Artikeln und Focus-Verweisen nur so um sich werfen...
Ich habe da auch noch einen,
http://www.wdr.de/radio/wdr2/moma/461546.phtml
und die Frage sei in diesem Zusammenhang erlaubt:
Wer ist der Staat und wer ist der Geschädigte...?
Gleichwohl fällt auf, mit welcher Weisheit Sie augenscheinlich gesegnet sind; alle Argumente vom Tisch fegen und zuletzt mit dem Nuhr-Zitat antworten.
Denken Sie mal darüber nach...
In diesem Sinne...
da Sie schon mit Artikeln und Focus-Verweisen nur so um sich werfen...
Ich habe da auch noch einen,
http://www.wdr.de/radio/wdr2/moma/461546.phtml
und die Frage sei in diesem Zusammenhang erlaubt:
Wer ist der Staat und wer ist der Geschädigte...?
Gleichwohl fällt auf, mit welcher Weisheit Sie augenscheinlich gesegnet sind; alle Argumente vom Tisch fegen und zuletzt mit dem Nuhr-Zitat antworten.
Denken Sie mal darüber nach...
In diesem Sinne...
Herr Wilhelm,
leider habe ich mich bislang nicht mit "Argumente-von-Tisch-fegen" beschäftigt - vielmehr musste ich meine deklinieren.
ich weiss auch nicht, was es mit "um sich werfen" zu tun hat, wenn ich EINEN Artikel paste.
Da haben Sie sicherlich bis auf das "Vom-Tisch-fegen" nicht ganz unrecht - denke das war halt eine Grollreaktion auf die äußerst qualifizierte Beitrags-Einleitung von "Fischer Con.".
Es bleibt für mich aber dabei:
Wenn Straftaten möglicherweise volkswirtschaftlich oder Gemeinwohl-orientiert legitimiert oder zumindest verharmlost werden, ist das der Anfang vom Ende der Rechtsstaatlichkeit. Da könnte man jetzt stundenlang philosophieren, welche Auswüchse das bekommen könnte.
Ich erinnere nur an die seinerzeitige Diskussion, wie man mit Straftaten umgehen kann, soll und muss, die von V-Leuten regelrecht angezettelt werden. Das jetzt gedreht in die Informationsbeschaffung . . .
Darüber sollten wir alle vielleicht besser nachdenken.
Guten Abend
Martin Kraeter
leider habe ich mich bislang nicht mit "Argumente-von-Tisch-fegen" beschäftigt - vielmehr musste ich meine deklinieren.
ich weiss auch nicht, was es mit "um sich werfen" zu tun hat, wenn ich EINEN Artikel paste.
Zitat
Gleichwohl fällt auf, mit welcher Weisheit Sie augenscheinlich gesegnet sind; alle Argumente vom Tisch fegen und zuletzt mit dem Nuhr-Zitat antworten.
Da haben Sie sicherlich bis auf das "Vom-Tisch-fegen" nicht ganz unrecht - denke das war halt eine Grollreaktion auf die äußerst qualifizierte Beitrags-Einleitung von "Fischer Con.".
Es bleibt für mich aber dabei:
Wenn Straftaten möglicherweise volkswirtschaftlich oder Gemeinwohl-orientiert legitimiert oder zumindest verharmlost werden, ist das der Anfang vom Ende der Rechtsstaatlichkeit. Da könnte man jetzt stundenlang philosophieren, welche Auswüchse das bekommen könnte.
Ich erinnere nur an die seinerzeitige Diskussion, wie man mit Straftaten umgehen kann, soll und muss, die von V-Leuten regelrecht angezettelt werden. Das jetzt gedreht in die Informationsbeschaffung . . .
Darüber sollten wir alle vielleicht besser nachdenken.
Guten Abend
Martin Kraeter
Irgend so ein paar Dampfplauderer reden hier immer von Hehlerei - offenbar ohne zu wissen, wie das strafrechtlich definiert ist.
Hier etwas Nachhilfe aus dem Strafgesetzbuch, gefunden bei http://dejure.org/gesetze/StGB/259.html
Ich bin kein Jurist, aber lebe schon länger in Deutschland und verstehe das so:
Der Datenbestand ist keine "Sache" die man jemandem wegnehmen könnte. Es ist eher eine nicht authorisierte Kopie. Ob der Datenträger (der CD-Rohling) der Bank entwendet wurde oder ob der Täter sich den selbst mitgebracht hat, wird nirgends erwähnt.
Gegen "fremdes Vermögen" fällt ebenfalls aus, weil es nicht um einen Diebstahl oder eine Beschlagnahme des Vermögens geht, sondern nur um nicht versteuerte Erträge.
Diese Erträge stehen aber laut Gesetz dem deutschen Fiskus zu und sind somit kein "fremdes" Vermögen, sondern den Finanzbehörden rechtswidrig vorenthaltenes (ob die Höhe der Steuern einem Diebstahl entspricht, kann man sicher kontrovers diskutieren).
Der Straftatbestand der Hehlerei trifft also definitiv nicht auf den Kauf der Informationen zu.
Dem Verkäufer der Information könnte man ggfs. mit dem Urheberrecht, Gesetzen gegen Computerkriminalität oder auch Mißachtung des Datenschutzes kommen, nicht aber mit Hehlerei.
Im Verhalten der beteiligten Behörden sehe ich kein Fehlverhalten, gehen diese nach einem detaillierten "Insidertip aus der Unterwelt" einem groß angelegten Steuerbetrug nach. Diese Insidertips sind für die Steuerfahndung die ergiebigste Informationsquelle (z.B. verärgerte Ehefrauen, betrogene Geschäftspartner - oder auch umgekehrt) und rechtlich ausdrücklich zugelassen.
@KLP Group
Warum Sie so aufgeregt mit fadenscheinigen Argumenten diskutieren läßt nur einen Schluß zu: Sie haben Ihren Mandanten ebenfalls zur Steuerhinterziehung geraten und sind angesichts der zu erwartenden Gespräche möglicherweise etwas nervös...
Und ja, ich finde die Art der Informationsbeschaffung ok.
Das Verhalten dieser Großbetrüger sorgt dafür, daß andere, mich eingeschlossen, höhere Steuern bezahlen müssen. Die hinterzogenen Milliarden fehlen und werden von denen kassiert, die sich nicht wehren können, z.B. "abhängig Beschäftigten".
Diese Großbetrüger haben also indirekt auch mich bestohlen.
Hier etwas Nachhilfe aus dem Strafgesetzbuch, gefunden bei http://dejure.org/gesetze/StGB/259.html
Zitat
§ 259
Hehlerei
(1) Wer eine Sache, die ein anderer gestohlen oder sonst durch eine gegen fremdes Vermögen gerichtete rechtswidrige Tat erlangt hat, ankauft oder sonst sich oder einem Dritten verschafft, sie absetzt oder absetzen hilft, um sich oder einen Dritten zu bereichern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Die §§ 247 und 248a gelten sinngemäß.
(3) Der Versuch ist strafbar.
Ich bin kein Jurist, aber lebe schon länger in Deutschland und verstehe das so:
Der Datenbestand ist keine "Sache" die man jemandem wegnehmen könnte. Es ist eher eine nicht authorisierte Kopie. Ob der Datenträger (der CD-Rohling) der Bank entwendet wurde oder ob der Täter sich den selbst mitgebracht hat, wird nirgends erwähnt.
Gegen "fremdes Vermögen" fällt ebenfalls aus, weil es nicht um einen Diebstahl oder eine Beschlagnahme des Vermögens geht, sondern nur um nicht versteuerte Erträge.
Diese Erträge stehen aber laut Gesetz dem deutschen Fiskus zu und sind somit kein "fremdes" Vermögen, sondern den Finanzbehörden rechtswidrig vorenthaltenes (ob die Höhe der Steuern einem Diebstahl entspricht, kann man sicher kontrovers diskutieren).
Der Straftatbestand der Hehlerei trifft also definitiv nicht auf den Kauf der Informationen zu.
Dem Verkäufer der Information könnte man ggfs. mit dem Urheberrecht, Gesetzen gegen Computerkriminalität oder auch Mißachtung des Datenschutzes kommen, nicht aber mit Hehlerei.
Im Verhalten der beteiligten Behörden sehe ich kein Fehlverhalten, gehen diese nach einem detaillierten "Insidertip aus der Unterwelt" einem groß angelegten Steuerbetrug nach. Diese Insidertips sind für die Steuerfahndung die ergiebigste Informationsquelle (z.B. verärgerte Ehefrauen, betrogene Geschäftspartner - oder auch umgekehrt) und rechtlich ausdrücklich zugelassen.
@KLP Group
Warum Sie so aufgeregt mit fadenscheinigen Argumenten diskutieren läßt nur einen Schluß zu: Sie haben Ihren Mandanten ebenfalls zur Steuerhinterziehung geraten und sind angesichts der zu erwartenden Gespräche möglicherweise etwas nervös...
Und ja, ich finde die Art der Informationsbeschaffung ok.
Das Verhalten dieser Großbetrüger sorgt dafür, daß andere, mich eingeschlossen, höhere Steuern bezahlen müssen. Die hinterzogenen Milliarden fehlen und werden von denen kassiert, die sich nicht wehren können, z.B. "abhängig Beschäftigten".
Diese Großbetrüger haben also indirekt auch mich bestohlen.
Re: Hehlerware
Zitat von »"Bundeskasper"«
Ich möchte hier noch einmal klarstellen, dass es sich nach glaubwürdigen Berichten um gestohlenes Datenmaterial handelt.
Man hatte versucht, die bestohlene Bank mit diesem Material zu erpressen.
Es wird von einer Erpressung im Jahr 2003 berichtet. Ob diese Erpressung und die jetzt berühmt gewordene Daten-CD den gleichen Ursprung haben hingegen nicht.
Zitat von »"tomas_hh"«
Die hinterzogenen Milliarden fehlen und werden von .
Wie wahr, wie wahr.
IKB, LBBW, Sachsen-LB etc.etc. müssen ja wieder reinkommen.
Sonst können die Vorstände ja nichts mehr verspekulieren.
Ob die Milliarden kommen, oder nicht ist die Frage.
Wenn sie kommen, wann wäre die zweite.
Es ist wohl anzunehmen, dass die Bürger eine Schar Anwälte ins Feld führt und die Instanzen durchläuft.
Ach weil ich gerade von laufen schreibe, der Informant wird hier und da sicher auch laufen müssen, vor den gierigen Pressevertretern und den einen oder anderen Aufgedeckten. Nicht jeder wird Spass verstehen.
Zitat
"Ich habe keinerlei Zweifel, dass sich die beteiligten Behörden korrekt aufgeführt haben", betonte Finanzminister Peer Steinbrück in Hamburg.
Der Informant sei an den BND herangetreten. "Daraufhin hat der BND getan, was seine Pflicht ist nach der Abgabenordnung: Er hat die Steuerdaten angezeigt gegenüber der Steuerverwaltung."
Die Finanzverwaltung habe dann den BND um eine größere Datenprobe gebeten. Der BND sei wieder an den Informanten herangetreten, habe dies beschafft und an die Finanzverwaltung weitergegeben.
"Er hat sich völlig korrekt verhalten, indem er es der zuständigen Behörde gegeben hat."
Der BND sei seit Jahren mit der Ausspähung Liechtensteiner Banken befasst. Unter dem Einsatz hoher Geldsummen sei es dem Auslandsgeheimdienst gelungen, als Quellen leitende Bankmitarbeiter im Fürstentum anzuzapfen.
Aus einer dieser Quellen stammten die jüngsten Informationen. Die behauptete These von dem Informanten, der die Daten 2006 selbst angeboten habe, stimme insofern nicht.
Das tut weh
@tomas_hh,
ich finde es schon mehr als erstaunlich, wie Sie sich die Dinge zurecht biegen. Da sträuben sich mir die Haare.
Und um direkt nicht wieder Mißverständnisse bei Ihnen entstehen zu lassen: Mir geht es in dieser Diskussion schon lange nicht mehr um diese Steueraffäre, sondern (wie schon hinreichend erläutert) um das Thema Rechtsstaatlichkeit im Allgemeinen sowie Kriminalität bei der Informationsbeschaffung (die m.E. in keinster Weise mit den Gesetzen in Deutschland vereinbar ist) im Besonderen.
Und um die möglichen Folgen, die eine Legitimierung der aktuellen Vorgehensweise haben kann - für Steuerhinterzieher gar nicht so sehr, aber vor allem für ehrliche Steuerzahler wie Sie.
Den § 259 StGB interpretieren Sie im vorliegenden Fall aber ganz definitiv falsch. Da hilft der Zorn des Steuerzahlers auch nicht weiter, das ist nie eine Legitimation für Rechtsbeugung.
Ich verweise lediglich auf das Datenschutzgesetz und hinlänglich veröffentlichte Hacker- (Datendiebstahl-) Urteile. NATÜRLICH sind Daten strafrechtlich als "Sache" zu behandeln! Wir schreiben 2008 und nicht 1789. Auf wessen CD-Rohling die Daten kopiert wurden - mein Lieber, jetzt wird es aber lächerlich.
Ich kann es mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass ein Steuerhinterzieher nur die vorenthaltenen Steuern auf seinem Bankkonto in Liechtenstein liegen hat. Dann könnten Sie ggfls. Recht haben.
Fakt ist: Der Datendiebstahl erging gegen fremdes Vermögen, nämlich gegen eine Bank. Diese verwaltet für ihre Kunden Konten. Auf diesen Konten ist Geld. Wenn überhaupt (das zu verallgemeinern, wird Gegenstand von rechtsstaatlichen Ermittlungsverfahren sein und nicht Ihre Aufgabe), ist ein Teilbetrag dieses Kontensaldos hinterzogene Steuer (solange es keinen 100%-Steuersatz gibt). Und nicht, wie Sie es gerne hätten: "Diese Erträge stehen aber laut Gesetz dem deutschen Fiskus zu!". Ein merkwürdiger Fauxpas für jemanden, der die Höhe der Steuern mit Diebstahl in Verbindung bringt. Steueransprüche des Fiskus bestehen übrigens weiterhin erst nach Erteilung eines Steuerbescheides, soweit dieser mangels Einlegen von Rechtsmitteln rechtskräftig wird. Können Sie als erhlicher Steuerzahler in Ihren eigenen Steuerbescheiden nachlesen.
RICHTIG, was die Hehlerei angeht (der Rest ist zu flach angesetzt, aber das führt hier zu weit)!. Hehler ist in diesem Falle der BND mit Beihilfe der nationalen Ermittlungsbehörden, resp. des Bundesfinanzministeriums, vgl. § 259, Abs. 1 StGB.
Guter Ansatz, die ganze Sache vom Szenario her langsam in die Unterwelt zu transportieren - BND, V-Leute, eine Menge Geld, Deals wegen Straffreiheit, passt alles. das ist ja gerade das, was bei mir die Bedenken auslöst. Wir sprechen von hoheitlichen Einrichtungen der Bundesrepublik Deutschland - und nicht von einer eifersüchtigen Masseuse, die sich an einem reichen Sack rächen will!!!
Warum um Himmels willen sind ehrliche Steuerzahler fast immer automatisch Geiferer mit Tunnelblick? Der Hinweis auf den ebenfalls strafbewehrten Tatbestand der Verleumdung und üblen Nachrede lass ich stecken - wir sind ja hier in einem lustigen Forum mit lauter neckischen "tomas_hh" etc. Pseudonymen.
Ich wiederhole mich ungern: Ich bin mir mehr als sicher, dass Sie in keinster Weise beurteilen können, was wir beruflich machen. Ich will das jetzt auch gar nicht ausbreiten - habe schon mal gesagt, dass das hier gar nicht hingehört. Aber was wir als in Dubai ansässig 1000%ig garantiert NICHT machen, sind Stiftungskonstruktionen in Liechtenstein. Das ist, mit Verweis auf einige andere kompetente Kollegen hier, schon des Längeren "kalter Kaffee".
Und - bitte, bitte - nehmen Sie vielleicht auch zum Vorteil in Ihren eigenen Steuersachen eine klare Differenzierung vor zwischen Steuerhinterziehung und Steueroptimierung. Das gilt auch mit Blick auf den aktuellen "Steuerskandal". Weder Sie noch ich können beim dezeitigen Informationsstand einschätzen, wie viele LI-Stiftungen tatsächlich den Tatbestand der Steuerhinterziehung erfüllen und wieviele ganz legale Vermögensverwaltungs-Entitäten sind.
Ausser, wir diskutieren hier auf dem Niveau, dass jeder mit Konten im Ausland ein Verbrecher ist.
Wenn Sie für den § 259 StGB kein zutreffendes Verständnis aufbringen konnten, werden Sie aber möglicherweise zumindest nachvollziehen können, dass bei uns nicht einmal ansatzweise "Nervosität angesichts der zu erwartenden Gespräche" vorliegt.
Sonst müßte ich mich entmündigen und erschiessen lassen, während ich (im Gegensatz zu Ihnen, was ich ausdrücklich NICHT bemängeln möchte) mit vollem Namen, Firma, Adresse, Telefon etc. hier schreibe.
Ausserdem erwarte ich keine Gespräche.
Und wenn das so wäre, würde ich nicht hier in GoMoPa schreiben, sondern nervös vor meinem Aktenvernichter rumlungern.
Mit Verlaub, diesen weiteren - wieder mal in diesem Thread völlig deplazierten und unsachlichen - "Querverweis": DEN nenne ich Dampfplauderei.
Ihre Betroffenheit als "abhängig Beschäftigter" sollte Sie nicht daran hindern, eine sachliche Forendiskussion zu führen, die bei der Sache bleibt. Ich halte Sie ja auch nicht für doof, weil Sie abhängig beschäftigt sind und/oder Steuern zahlen und/oder was auch immer. Also halten Sie mich bitte auch nicht für jemanden, der in Sachen Steuerhinterziehung berät, nur weil ich NICHT "abhängig Beschäftigter" bin.
Und versuchen Sie mal, meine "fadenscheinigen" Argumente losgelöst von der aktuellen, Neid-angeheizten Diskussion zu betrachten. Dann kommen wir vielleicht ein Stück weiter.
Schönen Abend noch
Martin Kraeter
ich finde es schon mehr als erstaunlich, wie Sie sich die Dinge zurecht biegen. Da sträuben sich mir die Haare.
Und um direkt nicht wieder Mißverständnisse bei Ihnen entstehen zu lassen: Mir geht es in dieser Diskussion schon lange nicht mehr um diese Steueraffäre, sondern (wie schon hinreichend erläutert) um das Thema Rechtsstaatlichkeit im Allgemeinen sowie Kriminalität bei der Informationsbeschaffung (die m.E. in keinster Weise mit den Gesetzen in Deutschland vereinbar ist) im Besonderen.
Und um die möglichen Folgen, die eine Legitimierung der aktuellen Vorgehensweise haben kann - für Steuerhinterzieher gar nicht so sehr, aber vor allem für ehrliche Steuerzahler wie Sie.
Den § 259 StGB interpretieren Sie im vorliegenden Fall aber ganz definitiv falsch. Da hilft der Zorn des Steuerzahlers auch nicht weiter, das ist nie eine Legitimation für Rechtsbeugung.
Zitat
Der Datenbestand ist keine "Sache" die man jemandem wegnehmen könnte. Es ist eher eine nicht authorisierte Kopie. Ob der Datenträger (der CD-Rohling) der Bank entwendet wurde oder ob der Täter sich den selbst mitgebracht hat, wird nirgends erwähnt.
Ich verweise lediglich auf das Datenschutzgesetz und hinlänglich veröffentlichte Hacker- (Datendiebstahl-) Urteile. NATÜRLICH sind Daten strafrechtlich als "Sache" zu behandeln! Wir schreiben 2008 und nicht 1789. Auf wessen CD-Rohling die Daten kopiert wurden - mein Lieber, jetzt wird es aber lächerlich.
Zitat
Gegen "fremdes Vermögen" fällt ebenfalls aus, weil es nicht um einen Diebstahl oder eine Beschlagnahme des Vermögens geht, sondern nur um nicht versteuerte Erträge.
Diese Erträge stehen aber laut Gesetz dem deutschen Fiskus zu und sind somit kein "fremdes" Vermögen, sondern den Finanzbehörden rechtswidrig vorenthaltenes (ob die Höhe der Steuern einem Diebstahl entspricht, kann man sicher kontrovers diskutieren).
Ich kann es mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass ein Steuerhinterzieher nur die vorenthaltenen Steuern auf seinem Bankkonto in Liechtenstein liegen hat. Dann könnten Sie ggfls. Recht haben.
Fakt ist: Der Datendiebstahl erging gegen fremdes Vermögen, nämlich gegen eine Bank. Diese verwaltet für ihre Kunden Konten. Auf diesen Konten ist Geld. Wenn überhaupt (das zu verallgemeinern, wird Gegenstand von rechtsstaatlichen Ermittlungsverfahren sein und nicht Ihre Aufgabe), ist ein Teilbetrag dieses Kontensaldos hinterzogene Steuer (solange es keinen 100%-Steuersatz gibt). Und nicht, wie Sie es gerne hätten: "Diese Erträge stehen aber laut Gesetz dem deutschen Fiskus zu!". Ein merkwürdiger Fauxpas für jemanden, der die Höhe der Steuern mit Diebstahl in Verbindung bringt. Steueransprüche des Fiskus bestehen übrigens weiterhin erst nach Erteilung eines Steuerbescheides, soweit dieser mangels Einlegen von Rechtsmitteln rechtskräftig wird. Können Sie als erhlicher Steuerzahler in Ihren eigenen Steuerbescheiden nachlesen.
Zitat
Dem Verkäufer der Information könnte man ggfs. mit dem Urheberrecht, Gesetzen gegen Computerkriminalität oder auch Mißachtung des Datenschutzes kommen, nicht aber mit Hehlerei.
RICHTIG, was die Hehlerei angeht (der Rest ist zu flach angesetzt, aber das führt hier zu weit)!. Hehler ist in diesem Falle der BND mit Beihilfe der nationalen Ermittlungsbehörden, resp. des Bundesfinanzministeriums, vgl. § 259, Abs. 1 StGB.
Zitat
Im Verhalten der beteiligten Behörden sehe ich kein Fehlverhalten, gehen diese nach einem detaillierten "Insidertip aus der Unterwelt" einem groß angelegten Steuerbetrug nach. Diese Insidertips sind für die Steuerfahndung die ergiebigste Informationsquelle (z.B. verärgerte Ehefrauen, betrogene Geschäftspartner - oder auch umgekehrt) und rechtlich ausdrücklich zugelassen.
Guter Ansatz, die ganze Sache vom Szenario her langsam in die Unterwelt zu transportieren - BND, V-Leute, eine Menge Geld, Deals wegen Straffreiheit, passt alles. das ist ja gerade das, was bei mir die Bedenken auslöst. Wir sprechen von hoheitlichen Einrichtungen der Bundesrepublik Deutschland - und nicht von einer eifersüchtigen Masseuse, die sich an einem reichen Sack rächen will!!!
Zitat
@KLP Group
Warum Sie so aufgeregt mit fadenscheinigen Argumenten diskutieren läßt nur einen Schluß zu: Sie haben Ihren Mandanten ebenfalls zur Steuerhinterziehung geraten und sind angesichts der zu erwartenden Gespräche möglicherweise etwas nervös...
Warum um Himmels willen sind ehrliche Steuerzahler fast immer automatisch Geiferer mit Tunnelblick? Der Hinweis auf den ebenfalls strafbewehrten Tatbestand der Verleumdung und üblen Nachrede lass ich stecken - wir sind ja hier in einem lustigen Forum mit lauter neckischen "tomas_hh" etc. Pseudonymen.
Ich wiederhole mich ungern: Ich bin mir mehr als sicher, dass Sie in keinster Weise beurteilen können, was wir beruflich machen. Ich will das jetzt auch gar nicht ausbreiten - habe schon mal gesagt, dass das hier gar nicht hingehört. Aber was wir als in Dubai ansässig 1000%ig garantiert NICHT machen, sind Stiftungskonstruktionen in Liechtenstein. Das ist, mit Verweis auf einige andere kompetente Kollegen hier, schon des Längeren "kalter Kaffee".
Und - bitte, bitte - nehmen Sie vielleicht auch zum Vorteil in Ihren eigenen Steuersachen eine klare Differenzierung vor zwischen Steuerhinterziehung und Steueroptimierung. Das gilt auch mit Blick auf den aktuellen "Steuerskandal". Weder Sie noch ich können beim dezeitigen Informationsstand einschätzen, wie viele LI-Stiftungen tatsächlich den Tatbestand der Steuerhinterziehung erfüllen und wieviele ganz legale Vermögensverwaltungs-Entitäten sind.
Ausser, wir diskutieren hier auf dem Niveau, dass jeder mit Konten im Ausland ein Verbrecher ist.
Wenn Sie für den § 259 StGB kein zutreffendes Verständnis aufbringen konnten, werden Sie aber möglicherweise zumindest nachvollziehen können, dass bei uns nicht einmal ansatzweise "Nervosität angesichts der zu erwartenden Gespräche" vorliegt.
Sonst müßte ich mich entmündigen und erschiessen lassen, während ich (im Gegensatz zu Ihnen, was ich ausdrücklich NICHT bemängeln möchte) mit vollem Namen, Firma, Adresse, Telefon etc. hier schreibe.
Ausserdem erwarte ich keine Gespräche.
Und wenn das so wäre, würde ich nicht hier in GoMoPa schreiben, sondern nervös vor meinem Aktenvernichter rumlungern.
Mit Verlaub, diesen weiteren - wieder mal in diesem Thread völlig deplazierten und unsachlichen - "Querverweis": DEN nenne ich Dampfplauderei.
Ihre Betroffenheit als "abhängig Beschäftigter" sollte Sie nicht daran hindern, eine sachliche Forendiskussion zu führen, die bei der Sache bleibt. Ich halte Sie ja auch nicht für doof, weil Sie abhängig beschäftigt sind und/oder Steuern zahlen und/oder was auch immer. Also halten Sie mich bitte auch nicht für jemanden, der in Sachen Steuerhinterziehung berät, nur weil ich NICHT "abhängig Beschäftigter" bin.
Und versuchen Sie mal, meine "fadenscheinigen" Argumente losgelöst von der aktuellen, Neid-angeheizten Diskussion zu betrachten. Dann kommen wir vielleicht ein Stück weiter.
Schönen Abend noch
Martin Kraeter
@KLP Group
Der BND unterliegt meines Wissens im Ausland nicht den in D geltenden Datenschutzgesetzen. Das ist Rechtsstaatlich so festgelegt. Deswegen darf der BND auch nur im Ausland ermitteln. Insofern handelt es sich auch nicht um "Kriminalität bei der Informationsbeschaffung".
Fischer Con. hatte schon versucht Ihnen das mit dem Hinweis auf das BND Gesetzt zu vermitteln.
Nachrichtendienste (=Geheimdienste =Spionagetruppe) aller Länder haben nun mal die Aufgabe im "Schlamm zu buddeln" und Nützliches aller Art für den Auftraggeber (hier: Deutschland) herauszufinden. Manchmal auch mehr, Mossad und CIA sind bekannt dafür.
Wenn dabei mal nicht der neueste Prototyp einer Schnellfeuerwaffe, sondern Erkenntnisse aus dem Kreis der organisierten Kriminalität erlangt werden, gehört es selbstverständlich zu den Aufgaben der Geheimdienste, diese an die zuständigen Inlandsbehörden weiterzuleiten, die dann, ausgerüstet mit einem qualifizierten Anfangsverdacht, weitere, rechtsstaatlich abgesicherte Ermittlungen wie z.B. Hausdurchsuchungen durchführen.
Die Daten der CD sind allein als Beweis nicht ausreichend für ein wie auch immer geartetes Verfahren, vor welchem Gericht auch immer. Sie begründen lediglich einen Anfangsverdacht, der dann mit gerichtsfesten Beweisen untermauert werden muß.
Bei meinem Satz "Diese Erträge stehen aber laut Gesetz dem deutschen Fiskus zu" müßte es korrekt lauten "Die Steuern auf diese Erträge stehen aber laut Gesetz dem deutschen Fiskus zu". Leider gibt es keine Edit-Funktion in diesem Board, sonst hätte ich das schon berichtigt.
Wenn das Geschäftsmodell der Gesetzgebung und Banken in FL auf Beihilfe zur Steuerhinterziehung und Geldwäsche basiert, kann man durchaus von organisierter Kriminalität sprechen - was denn ja auch den langjährigen Einsatz des BND für diese Aufgabe begründete.
Ich kann Ihnen garantieren, daß ich zu meiner Meinung stehe und mich nicht hinter der vermeintlichen Anonymität des Internet verstecken muß.
Da gibt es möglicherweise noch Optimierungspotential - bei der heutigen Steuergesetzgebung kann ich das nicht ausschließen.
Die LI-Stiftungen sind jedoch von der Platzierung her schon auf Steuerhinterziehung ausgelegt und es wird eben mit der Anonymität und dem Bankgeheimnis gegenüber deutschen Behörden geworben, teilweise wohl auch aktiv bei Bargeldtransporten geholfen. Insofern wird wohl der größere Teil in erster Linie zur Steuerhinterziehung benutzt. Das ist aber, mangels offizieller Daten von LI-Seite, reine Spekulation.
Im Übrigen bin ich kein "abhängig Beschäftigter", wie der flüchtige Leser vermuten mag, sondern seit 1993 in der IT-Branche selbständig tätig. Und Ausandsbeteiligungen sind mir nicht fremd.
Der BND unterliegt meines Wissens im Ausland nicht den in D geltenden Datenschutzgesetzen. Das ist Rechtsstaatlich so festgelegt. Deswegen darf der BND auch nur im Ausland ermitteln. Insofern handelt es sich auch nicht um "Kriminalität bei der Informationsbeschaffung".
Fischer Con. hatte schon versucht Ihnen das mit dem Hinweis auf das BND Gesetzt zu vermitteln.
Nachrichtendienste (=Geheimdienste =Spionagetruppe) aller Länder haben nun mal die Aufgabe im "Schlamm zu buddeln" und Nützliches aller Art für den Auftraggeber (hier: Deutschland) herauszufinden. Manchmal auch mehr, Mossad und CIA sind bekannt dafür.
Wenn dabei mal nicht der neueste Prototyp einer Schnellfeuerwaffe, sondern Erkenntnisse aus dem Kreis der organisierten Kriminalität erlangt werden, gehört es selbstverständlich zu den Aufgaben der Geheimdienste, diese an die zuständigen Inlandsbehörden weiterzuleiten, die dann, ausgerüstet mit einem qualifizierten Anfangsverdacht, weitere, rechtsstaatlich abgesicherte Ermittlungen wie z.B. Hausdurchsuchungen durchführen.
Die Daten der CD sind allein als Beweis nicht ausreichend für ein wie auch immer geartetes Verfahren, vor welchem Gericht auch immer. Sie begründen lediglich einen Anfangsverdacht, der dann mit gerichtsfesten Beweisen untermauert werden muß.
Bei meinem Satz "Diese Erträge stehen aber laut Gesetz dem deutschen Fiskus zu" müßte es korrekt lauten "Die Steuern auf diese Erträge stehen aber laut Gesetz dem deutschen Fiskus zu". Leider gibt es keine Edit-Funktion in diesem Board, sonst hätte ich das schon berichtigt.
Nur weil es nicht um physische Gewalt geht bedeutet das noch lange nicht, daß das Vorgehen der Großbetrüger nicht Unterweltmanier ist.
Zitat
Guter Ansatz, die ganze Sache vom Szenario her langsam in die Unterwelt zu
Wenn das Geschäftsmodell der Gesetzgebung und Banken in FL auf Beihilfe zur Steuerhinterziehung und Geldwäsche basiert, kann man durchaus von organisierter Kriminalität sprechen - was denn ja auch den langjährigen Einsatz des BND für diese Aufgabe begründete.
Meine Daten sind hier seit langem bekannt und in meinem Profil vollständig hinterlegt. Da ich aber kein Werbekunde bin, werden diese Daten von GoMoPa nicht angezeigt. Vielleicht auch deswegen nicht (mehr), weil ich mal mit einem spitzen Kommentar zu einem Betrüger zum Ziel übelster Anfeindungen durch diesen wurde (der Thread wurde von GoMoPa gesperrt und ist nicht mehr zugänglich).
Zitat
wir sind ja hier in einem lustigen Forum mit lauter neckischen "tomas_hh" etc. Pseudonymen
Ich kann Ihnen garantieren, daß ich zu meiner Meinung stehe und mich nicht hinter der vermeintlichen Anonymität des Internet verstecken muß.
Zitat
... nehmen Sie vielleicht auch zum Vorteil in Ihren eigenen Steuersachen eine klare Differenzierung vor zwischen Steuerhinterziehung und Steueroptimierung. ... können beim dezeitigen Informationsstand einschätzen, wie viele LI-Stiftungen tatsächlich den Tatbestand der Steuerhinterziehung erfüllen...
Da gibt es möglicherweise noch Optimierungspotential - bei der heutigen Steuergesetzgebung kann ich das nicht ausschließen.
Die LI-Stiftungen sind jedoch von der Platzierung her schon auf Steuerhinterziehung ausgelegt und es wird eben mit der Anonymität und dem Bankgeheimnis gegenüber deutschen Behörden geworben, teilweise wohl auch aktiv bei Bargeldtransporten geholfen. Insofern wird wohl der größere Teil in erster Linie zur Steuerhinterziehung benutzt. Das ist aber, mangels offizieller Daten von LI-Seite, reine Spekulation.
Ist es nicht?!?
Zitat
Ausser, wir diskutieren hier auf dem Niveau, dass jeder mit Konten im Ausland ein Verbrecher ist.
Im Übrigen bin ich kein "abhängig Beschäftigter", wie der flüchtige Leser vermuten mag, sondern seit 1993 in der IT-Branche selbständig tätig. Und Ausandsbeteiligungen sind mir nicht fremd.
@tomas_hh,
ich finde es erst mal gut, dass wir jetzt doch noch einen guten Bogen hinbekommen haben.
Nur kurz einige wenige Stichworte zu Ihrer Sicht der Dinge:
Ich kritisiere hier vornehmlich die Beteiligung des Bundesfinanzministeriums und der involvierten Steuerbehörden. Diese alle können sicherlich nicht unter dem Schutz des BND-Gesetzes agieren. Der Ankauf der Daten erfolgte mit Mitteln des BMFin und nicht des BND.
Da gebe ich Ihnen recht. Aber ich bezog das eher ebenfalls wieder auf die Verhaltensweise der - inländischen - Bundes- und Landeseinrichtungen. Nur weil der gemeine Verbrecher sich krimineller Aktivitäten bedient, kann ein Rechtsstaat nicht dasselbe für sich in Anspruch nehmen. "L'Etat, c'est moi", das hatten wir schon.
Aber ganz 100%ig sicher nicht. Stichworte Auslandsaktivitäten, Geld- und Kapitalanlage usw. usf.
Unsere Diskussion kann im Übrigen nicht allzu falsch liegen - ebenso unsere unterschiedlichen Betrachtungswinkel. Fast stündlich kann man feststellen, dass über die Sache mittlerweile auch ein hoch interessanter Juristenstreit (Juristen = Rechtsgelehrte, ich meine jetzt nicht involvierte Anwälte) entbrennt, wo die Grenzen zu ziehen sind.
Einen schönen Tag wünscht
Martin Kraeter
ich finde es erst mal gut, dass wir jetzt doch noch einen guten Bogen hinbekommen haben.
Nur kurz einige wenige Stichworte zu Ihrer Sicht der Dinge:
Zitat
Insofern handelt es sich auch nicht um "Kriminalität bei der Informationsbeschaffung". Fischer Con. hatte schon versucht Ihnen das mit dem Hinweis auf das BND Gesetzt zu vermitteln.
Ich kritisiere hier vornehmlich die Beteiligung des Bundesfinanzministeriums und der involvierten Steuerbehörden. Diese alle können sicherlich nicht unter dem Schutz des BND-Gesetzes agieren. Der Ankauf der Daten erfolgte mit Mitteln des BMFin und nicht des BND.
Zitat
Nur weil es nicht um physische Gewalt geht bedeutet das noch lange nicht, daß das Vorgehen der Großbetrüger nicht Unterweltmanier ist.
Da gebe ich Ihnen recht. Aber ich bezog das eher ebenfalls wieder auf die Verhaltensweise der - inländischen - Bundes- und Landeseinrichtungen. Nur weil der gemeine Verbrecher sich krimineller Aktivitäten bedient, kann ein Rechtsstaat nicht dasselbe für sich in Anspruch nehmen. "L'Etat, c'est moi", das hatten wir schon.
Zitat
Zitat:
Ausser, wir diskutieren hier auf dem Niveau, dass jeder mit Konten im Ausland ein Verbrecher ist.
Ist es nicht?!?
Aber ganz 100%ig sicher nicht. Stichworte Auslandsaktivitäten, Geld- und Kapitalanlage usw. usf.
Unsere Diskussion kann im Übrigen nicht allzu falsch liegen - ebenso unsere unterschiedlichen Betrachtungswinkel. Fast stündlich kann man feststellen, dass über die Sache mittlerweile auch ein hoch interessanter Juristenstreit (Juristen = Rechtsgelehrte, ich meine jetzt nicht involvierte Anwälte) entbrennt, wo die Grenzen zu ziehen sind.
Einen schönen Tag wünscht
Martin Kraeter
Zitat von »"KLP Group"«
Ich kritisiere hier vornehmlich die Beteiligung des Bundesfinanzministeriums und der involvierten Steuerbehörden. Diese alle können sicherlich nicht unter dem Schutz des BND-Gesetzes agieren. Der Ankauf der Daten erfolgte mit Mitteln des BMFin und nicht des BND.
Soweit ich das mitbekommen habe, hat der BND die Kosten aus seinem Budget bestritten und hofft jetzt, diesen Betrag von den Finanzbehörden erstattet zu bekommen.
Es geht ja schon der Streit um, ob nun der Bundesfinanzminister oder die Länderfinanzminister, und wenn letztere, nach welchem Verteilungsschlüssel, diese Kosten aus ihrem Haushalt erstatten sollen.
Im Übrigen würde eine Bank, die ihren Sitz in D hätte, bei derartigem Geschäftsgebahren schon viel früher Besuch von der Steuerfahndung bekommen - ganz legal und rechtsstaatlich. Nur weil inländisches Recht im Ausland nicht durchsetzbar ist und die LI-Banken - OK-typisch - nicht kooperieren, muß eben der BND den Job machen.
Ganz überspitzt gesagt: Nur weil Kinderporno in der Ukraine nicht strafrechtlich belangt wird bedeutet das nicht, das Deutsche, die ihren niederen Gelüsten dort nachgehen, straffrei bleiben.
Die Parallele ist wohl klar: Ein Gesetzesverstoß wird grundsätzlich verfolgt - ob Kindesmißbrauch oder Steuerstraftat. Und da die deutschen Ermittler im Ausland oft nichts erreichen, hat man eben den verdeckt ermittelnden BND.
Ich kann mich nur wiederholen: Der angekaufte Datenbestand reicht zu einer Verurteilung IN KEINEM FALL aus. Er begründet lediglich einen Anfangsverdacht, dem dann weitere - rechtsstaatliche - Ermittlungen in Deutschland folgen müssen.
Wenn ein Privatmensch in seinem Umfeld von Straftaten erfährt und diese Informationen an die Behörden meldet, handelt dann die Behörde rechtswidrig, wenn sie diesen Informationen nachgeht? Wenn die Polizei im Inland einen Spitzel bezahlt, handelt sie rechtswidrig? Nein. Und warum soll nun die Bezahlung eines Spitzels im Ausland plötzlich rechtswidrig sein?
Ich argumentiere nicht als Jurist, sondern aus Gerechtigkeitsempfinden.
Die Bezahlung für Informationen, die zur Ergreifung von Straftätern führen, ist sicher nicht rechtswidrig. Sonst müßten ja alle Belohnungen, die von der Polizei für solche Hinweise (Stichwort: Fahndungsplakate) ausgesetzt werden, ebenfalls rechtswidrig sein. All diese Belohnungen werden bezahlt für Hinweise, die zur Ergreifung von mutmaßlichen Tätern führen. Die Gerichtsverhandlung folgt erst danach.
Zitat
Aber ganz 100%ig sicher nicht. Stichworte Auslandsaktivitäten, Geld- und Kapitalanlage usw. usf.
Zitat
Ist es nicht?!?
Da habe ich wohl die Ironietags vergessen...







