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Irland – grüne Steueroase?
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Irland – grüne Steueroase?
Irland bietet mit 12,5% einen der niedrigsten Körperschaftssteuersätze in EU. Dieser Satz gilt für inländische und ausländische Unternehmen. Er entspricht damit den Kriterien des „Code of Conduct“ gegen schädlichen Steuerwettbewerb der EU. Früher bot Irland einen Steuersatz von 0% auf Gewinne ausländischer Unternehmen, besteuerte aber inländische Unternehmen viel höher. Auf den Druck der EU, diesen „unfairen Steuerwettbewerb“ zu unterlassen, reagierte Irland mit einem radikalen Absenken der Steuersätze.
Dieses Angebot machte die Insel in doppelter Hinsicht steuerlich attraktiv:
• Zahlreiche Konzerne nutzen Irland als Standort für Holding-Gesellschaften zur Verwaltung von steuergünstigen Unternehmensvermögen.
• Aber auch Industrieunternehmen profitieren davon. Der niedrige Steuersatz lässt sich durch konzerninterne Verrechnungspreise zwischen verflochtenen Unternehmen nutzen, um Gewinne buchhalterisch in die Irischen Standorte zu verlagern und damit insgesamt als Konzern Steuern zu sparen.
Das IFSC beschreibt seine steuerlichen Rahmenbedingungen treffend selbst: „From the 1st January 2006, Companies in the IFSC in Dublin will pay tax at the normal corporation tax rate of 12.5 per cent, this special IFSC rate ends in accordance with agreements between Ireland and the EU on state aid rules. The 12.5 per cent is still below the corporation tax rate of many of Ireland's European competitors; although several new EU countries from eastern and central Europe have also slashed their corporation tax rates to emulate Ireland's achievements in attracting foreign direct investment.“
Viele bekannte Unternehmen aus Deutschland nutzen die Gunst des Steuerstandorts und organisieren einen Teil ihrer Finanzgeschäfte im Dublin Financial Services Centre: Airbus, Metzler, Commerzbank, DZ Bank, Helaba, LBBW, Sachsen LB, WEST-LB, Porsche.
Steuerliche Subventionierung von Investitionen
Irland subventioniert zudem kräftig industrielle und andere Aktivitäten. Dabei lockt nicht nur der niedriger Körperschaftssteuersatz, sondern zusätzliche Sonderabschreibungen auf Forschung und Entwicklung. Am Shannon Airport wurde eine Freihandelszone errichtet. All dies wird von anderen Staaten im Rahmen der EU als auch durch ein Netz von Doppelbesteuerungsabkommen akzeptiert.
EU: Steuerwettlauf nach unten
Seit mehreren Jahrzehnten wird in der EG bzw. EU darüber gesprochen, dass ein gemeinsamer Markt auch gemeinsame steuerliche Regeln braucht. Ohne gemeinsame steuerliche Regeln kommt es einerseits zu einer steuerlichen Verzerrung des Wettbewerbs und andererseits werden die Möglichkeiten der Staaten zur Besteuerung von Kapitaleinkommen und damit der gleichmäßigen Einkommensverteilung beschränkt.
Im Bereich indirekter Steuern ist die Notwendigkeit gemeinsamer steuerlicher Regeln auch durch EU-Zuständigkeiten anerkannt worden. Bei den direkten Steuern jedoch fehlt der EU die Zuständigkeit. Daher müssen alle Regelungen in mühseligen Verhandlungen mit Konsenserfordernis festgelegt werden. Der erwähnte Code of Conduct ist im Bereich der Unternehmenssteuern das einzige relevante Ergebnis dieses Prozesses. Durch den Code wurde zwar die Ungleichbehandlung von ausländischen und inländischen Firmen zum Zwecke der Verlagerung von Steuerbasen eingeschränkt, das grundlegende Problem des EU-internen Steuerwettbewerbs jedoch nicht gelöst.
Weder gibt es eine gemeinsame steuerliche Bemessungsgrundlage, noch gemeinsame Mindeststeuersätze für Unternehmensgewinne. Selbst Hans-Werner Sinn (2003) argumentiert in seinem Buch „The New Systems Competition“, dass der unbeschränkte Steuerwettbewerb ökonomisch ineffizient ist.
EU-Mitglied: Blockade bei der Steuerharmonisierung
Die EU-Kommission vertritt die Position, dass eine gemeinsame Bemessungsgrundlage in der EU anzustreben ist. Damit würde zumindest die buchhalterische Verlagerung von Gewinnen unmöglich gemacht. Der Wettbewerb um die Höhe der Körperschaftssteuersätze würde sich jedoch verschärfen.
Gemeinsame Regeln für die Höhe der Steuersätze lehnt die EU-Kommission jedoch ab. Irland lehnt sowohl eine gemeinsame Bemessungsgrundlage als auch gemeinsame Steuersätze ab. Nachdem Irland mit hohen Unterstützungszahlungen aus EU-Mitteln zu einem der wohlhabendsten EU-Ländern geworden ist, will es seine Körperschaftssteuersätze nicht auf das Niveau ähnlich wohlhabender EU-Länder anheben.
Attac-Forderungen
Es genügt nicht klassische Steueroasen wie Liechtenstein und die Schweiz in den Blick zu nehmen. Wenn Estland auf Unternehmensgewinne 0% und Irland 12,5% erheben kann, gefährdet dies letztlich den Bestand des gemeinsamen Marktes. Die Bevölkerung wird auf Dauer nicht akzeptieren, dass man transnationale Unternehmen und vermögende Privatpersonen nicht mehr besteuern kann und daher die Ungleichheit immer weiter wächst.
Mehr Informationen:
The Internaional Financial Services Centre, Dublin
Shannon Free Zone
Position Irlands zur Bemessungsgrundlage in der EU
Quelle: Attac
Dieses Angebot machte die Insel in doppelter Hinsicht steuerlich attraktiv:
• Zahlreiche Konzerne nutzen Irland als Standort für Holding-Gesellschaften zur Verwaltung von steuergünstigen Unternehmensvermögen.
• Aber auch Industrieunternehmen profitieren davon. Der niedrige Steuersatz lässt sich durch konzerninterne Verrechnungspreise zwischen verflochtenen Unternehmen nutzen, um Gewinne buchhalterisch in die Irischen Standorte zu verlagern und damit insgesamt als Konzern Steuern zu sparen.
Das IFSC beschreibt seine steuerlichen Rahmenbedingungen treffend selbst: „From the 1st January 2006, Companies in the IFSC in Dublin will pay tax at the normal corporation tax rate of 12.5 per cent, this special IFSC rate ends in accordance with agreements between Ireland and the EU on state aid rules. The 12.5 per cent is still below the corporation tax rate of many of Ireland's European competitors; although several new EU countries from eastern and central Europe have also slashed their corporation tax rates to emulate Ireland's achievements in attracting foreign direct investment.“
Viele bekannte Unternehmen aus Deutschland nutzen die Gunst des Steuerstandorts und organisieren einen Teil ihrer Finanzgeschäfte im Dublin Financial Services Centre: Airbus, Metzler, Commerzbank, DZ Bank, Helaba, LBBW, Sachsen LB, WEST-LB, Porsche.
Steuerliche Subventionierung von Investitionen
Irland subventioniert zudem kräftig industrielle und andere Aktivitäten. Dabei lockt nicht nur der niedriger Körperschaftssteuersatz, sondern zusätzliche Sonderabschreibungen auf Forschung und Entwicklung. Am Shannon Airport wurde eine Freihandelszone errichtet. All dies wird von anderen Staaten im Rahmen der EU als auch durch ein Netz von Doppelbesteuerungsabkommen akzeptiert.
EU: Steuerwettlauf nach unten
Seit mehreren Jahrzehnten wird in der EG bzw. EU darüber gesprochen, dass ein gemeinsamer Markt auch gemeinsame steuerliche Regeln braucht. Ohne gemeinsame steuerliche Regeln kommt es einerseits zu einer steuerlichen Verzerrung des Wettbewerbs und andererseits werden die Möglichkeiten der Staaten zur Besteuerung von Kapitaleinkommen und damit der gleichmäßigen Einkommensverteilung beschränkt.
Im Bereich indirekter Steuern ist die Notwendigkeit gemeinsamer steuerlicher Regeln auch durch EU-Zuständigkeiten anerkannt worden. Bei den direkten Steuern jedoch fehlt der EU die Zuständigkeit. Daher müssen alle Regelungen in mühseligen Verhandlungen mit Konsenserfordernis festgelegt werden. Der erwähnte Code of Conduct ist im Bereich der Unternehmenssteuern das einzige relevante Ergebnis dieses Prozesses. Durch den Code wurde zwar die Ungleichbehandlung von ausländischen und inländischen Firmen zum Zwecke der Verlagerung von Steuerbasen eingeschränkt, das grundlegende Problem des EU-internen Steuerwettbewerbs jedoch nicht gelöst.
Weder gibt es eine gemeinsame steuerliche Bemessungsgrundlage, noch gemeinsame Mindeststeuersätze für Unternehmensgewinne. Selbst Hans-Werner Sinn (2003) argumentiert in seinem Buch „The New Systems Competition“, dass der unbeschränkte Steuerwettbewerb ökonomisch ineffizient ist.
EU-Mitglied: Blockade bei der Steuerharmonisierung
Die EU-Kommission vertritt die Position, dass eine gemeinsame Bemessungsgrundlage in der EU anzustreben ist. Damit würde zumindest die buchhalterische Verlagerung von Gewinnen unmöglich gemacht. Der Wettbewerb um die Höhe der Körperschaftssteuersätze würde sich jedoch verschärfen.
Gemeinsame Regeln für die Höhe der Steuersätze lehnt die EU-Kommission jedoch ab. Irland lehnt sowohl eine gemeinsame Bemessungsgrundlage als auch gemeinsame Steuersätze ab. Nachdem Irland mit hohen Unterstützungszahlungen aus EU-Mitteln zu einem der wohlhabendsten EU-Ländern geworden ist, will es seine Körperschaftssteuersätze nicht auf das Niveau ähnlich wohlhabender EU-Länder anheben.
Attac-Forderungen
Es genügt nicht klassische Steueroasen wie Liechtenstein und die Schweiz in den Blick zu nehmen. Wenn Estland auf Unternehmensgewinne 0% und Irland 12,5% erheben kann, gefährdet dies letztlich den Bestand des gemeinsamen Marktes. Die Bevölkerung wird auf Dauer nicht akzeptieren, dass man transnationale Unternehmen und vermögende Privatpersonen nicht mehr besteuern kann und daher die Ungleichheit immer weiter wächst.
Mehr Informationen:
The Internaional Financial Services Centre, Dublin
Shannon Free Zone
Position Irlands zur Bemessungsgrundlage in der EU
Quelle: Attac



