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Wenn die Steuerfahndung morgens klingelt...
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Wenn die Steuerfahndung morgens klingelt...
Wenn der Staat seine Greifhunde aussendet, dann sind damit Steuerfahnder gemeint. Wenn die Steuerfahndung auf morgens klingelt, dann ist guter Rat teuer und Steuerzahlern unterlaufen vor Schreck verhängnisvolle Fehler.
Die Situation: Es ist Morgens, meistens 6.00 Uhr und es klingelt - Gutes meldet sich zu christlichen Zeiten ... und da könnten Sie es auch schon hören, wenn Sie noch etwas schlaftrunken die Haustür öffnen:
STEUERFAHNDUNG HAUSDURCHSUCHUNG
Denken Sie daran: Die Jungs sind fit und schon seit gut einer Stunde auf den Beinen. Sie sind noch müde - nicht FIT und machen:
KEINERLEI AUSSAGEN - HÖFFLICH, DISKRET UND FREUNDLICH - ABER KEINERLEI AUSSAGEN ZUR SACHE!!! AUCH KEINE KOMMENTARE ÜBER BEAMTE.
TELEFONIEREN DANN MIT IHREM RECHTSANWALT
(Sie haben doch seine Privatnummer, oder müssen Sie warten bis die Kanzlei öffnet...?)
WAS WIRD DURCHSUCHT?
Die Durchsuchungsmaßnahmen erstrecken sich auf alle Räumlichkeiten des Betroffenen. Dazu gehören Betrieb, Wohnung , Garage, Zweitwohnung, Wochenendhaus, Ferienwohnung, PKW und Schuppen. Auch die Räume Angehöriger bleiben nicht verschont. Durchsucht werden alle Räume, auch der Banksafe, Schränke, Tresore, Schubladen, Aktentaschen, Brief- und Handtaschen. Selbst Kleider, Betten, Bücher, Vorräte, Kamine oder andere Verstecke werden gecheckt.
WORAUF SIE ACHTEN SOLLTEN
Besonnenes und kontrolliertes Verhalten ist wichtig, um effektiven Rechtsschutz einzuleiten. Die folgenden Kontrollfragen geben Aufschluss über die Anordnung der Hausdurchsuchung und verschaffen Einblick in den gesamten Verfahrensablauf
1./Ist Ihnen von dem Durchsuchungsleiter der Steuerfahndung vor Beginn der Durchsuchung der Durchsuchungsbeschluss gezeigt worden?
2./Sind Sie (und ggf. Ihre Familienmitglieder) vor Beginn der Durchsuchung über das Schweigerecht belehrt worden?
3./ Haben Sie vor der Durchsuchung Ihren steuerlichen oder anwaltlichen Berater über die bevorstehende Durchsuchung telefonisch informieren können?
4./ Hat Ihnen Ihr steuerlicher oder anwaltlicher Berater empfohlen, dass vorerst von Ihnen und Ihren Mitarbeitern rechtmäßig keine Aussagen zur Sache gemacht werden?
5./ Hat in diesem Telefonat Ihr steuerlicher oder anwaltlicher Berater den Durchsuchungsleiter gebeten, mit der Durchsuchung erst in seinem Beisein zu beginnen?
6./ Hat der Durchsuchungsleiter vor Beginn der Durchsuchung seinen Dienstausweis gezeigt und haben Sie dessen Namen, Dienstgrad sowie Dienstbehörde notieren können?
7./ War dies (entsprechend Nr. 6) auch hinsichtlich der anderen Durchsuchungsbeamten möglich?
8./ Konnte vor Beginn der Durchsuchung eine Kopie des Durchsuchungsbeschlusses gefertigt werden?
9./ Ist der Durchsuchungsbeschluss jünger als sechs Monate?
10./Beruht die Durchsuchung auf einer richterlichen Durchsuchungsanordnung (in Form eines Durchsuchungsbeschlusses)?
11./Ist Ihnen im Fall einer Durchsuchung ohne richterlichen Durchsuchungsbeschluss von dem Durchsuchungsleiter nachvollziehbar erläutert worden, warum keine Zeit für die Erwirkung eines richterlichen Durchsuchungsbeschlusses bestand?
12./ Enthält der Durchsuchungsbeschluss genaue Angaben über die Ihnen zur Last gelegte Steuerverkürzung, den Verkürzungszeitraum und die Steuerart(en)?
13./ Liegt der angegebene Steuerverkürzungszeitraum innerhalb der fünfjährigen Strafverfolgungsverjährung?
14./ Sind in dem Durchsuchungsbeschluss die bei Ihnen vermutlich aufzufindenden Unterlagen annäherungsweise oder wenigstens beispielsweise beschrieben?
15./ Konnte vor Beginn der Durchsuchung mit dem Durchsuchungsleiter ein geordneter Durchsuchungsablauf abgesprochen werden?
16./ Wurde dem Durchsuchungsleiter mitgeteilt, dass keine Unterlagen freiwillig herausgegeben werden und diese somit zu beschlagnahmen sind?
17./ Sind Sie darüber belehrt worden, dass Sie zur Beschlagnahme der Unterlagen durch die Steuerfahndung die richterliche Bestätigung einholen können?
18./ Konnten Personen Ihres Vertrauens als Zeugen den Durchsuchungsablauf beobachten und Notizen machen?
19./ Haben es die Durchsuchungsbeamten unterlassen, Sie oder Ihre Mitarbeiter während der Durchsuchung informatorisch zu befragen?
20./ Sind Unterlagen zur Vorlage an den Ermittlungsrichter gesondert verpackt (versiegelt) worden, deren Mitnahmeberechtigung durch den Durchsuchungsbeschluss nicht ausreichend zweifelsfrei belegt erschien?
21./ Haben Sie den Durchsuchungsleiter darauf hingewiesen, dass Sie von allen mitgenommenen Originalunterlagen Kopien benötigen, soweit eine Mitnahme davon gefertigter Kopien unzureichend sein sollte?
22./ Haben Sie ein genaues (hinreichend detailliertes) Verzeichnis über die von der Steuerfahndung mitgenommenen Unterlagen erhalten?
23 ./ Hat jeder Durchsuchungszeuge in unmittelbarem Anschluss an die Durchsuchung ein Protokoll über seine Beobachtungen gefertigt und hierzu insbesondere die unterbliebene informatorische Befragung von Mitarbeitern bestätigt?
24./ Ist während der Durchsuchung davon abgesehen worden, die etwaige Rechtswidrigkeit des Durchsuchungsbeschlusses und/oder die eventuelle Fehlerhaftigkeit des Durchsuchungsablaufs zu rügen?
25./ Haben Sie prüfen lassen, den Durchsuchungsbeschluss sowie die richterlich bestätigte Beschlagnahme anzufechten?
Am besten diesen Beitrag kopieren, neu formatieren und unter die Schreibtischunterlage damit ..
Die Situation: Es ist Morgens, meistens 6.00 Uhr und es klingelt - Gutes meldet sich zu christlichen Zeiten ... und da könnten Sie es auch schon hören, wenn Sie noch etwas schlaftrunken die Haustür öffnen:
STEUERFAHNDUNG HAUSDURCHSUCHUNG
Denken Sie daran: Die Jungs sind fit und schon seit gut einer Stunde auf den Beinen. Sie sind noch müde - nicht FIT und machen:
KEINERLEI AUSSAGEN - HÖFFLICH, DISKRET UND FREUNDLICH - ABER KEINERLEI AUSSAGEN ZUR SACHE!!! AUCH KEINE KOMMENTARE ÜBER BEAMTE.
TELEFONIEREN DANN MIT IHREM RECHTSANWALT
(Sie haben doch seine Privatnummer, oder müssen Sie warten bis die Kanzlei öffnet...?)
WAS WIRD DURCHSUCHT?
Die Durchsuchungsmaßnahmen erstrecken sich auf alle Räumlichkeiten des Betroffenen. Dazu gehören Betrieb, Wohnung , Garage, Zweitwohnung, Wochenendhaus, Ferienwohnung, PKW und Schuppen. Auch die Räume Angehöriger bleiben nicht verschont. Durchsucht werden alle Räume, auch der Banksafe, Schränke, Tresore, Schubladen, Aktentaschen, Brief- und Handtaschen. Selbst Kleider, Betten, Bücher, Vorräte, Kamine oder andere Verstecke werden gecheckt.
WORAUF SIE ACHTEN SOLLTEN
Besonnenes und kontrolliertes Verhalten ist wichtig, um effektiven Rechtsschutz einzuleiten. Die folgenden Kontrollfragen geben Aufschluss über die Anordnung der Hausdurchsuchung und verschaffen Einblick in den gesamten Verfahrensablauf
1./Ist Ihnen von dem Durchsuchungsleiter der Steuerfahndung vor Beginn der Durchsuchung der Durchsuchungsbeschluss gezeigt worden?
2./Sind Sie (und ggf. Ihre Familienmitglieder) vor Beginn der Durchsuchung über das Schweigerecht belehrt worden?
3./ Haben Sie vor der Durchsuchung Ihren steuerlichen oder anwaltlichen Berater über die bevorstehende Durchsuchung telefonisch informieren können?
4./ Hat Ihnen Ihr steuerlicher oder anwaltlicher Berater empfohlen, dass vorerst von Ihnen und Ihren Mitarbeitern rechtmäßig keine Aussagen zur Sache gemacht werden?
5./ Hat in diesem Telefonat Ihr steuerlicher oder anwaltlicher Berater den Durchsuchungsleiter gebeten, mit der Durchsuchung erst in seinem Beisein zu beginnen?
6./ Hat der Durchsuchungsleiter vor Beginn der Durchsuchung seinen Dienstausweis gezeigt und haben Sie dessen Namen, Dienstgrad sowie Dienstbehörde notieren können?
7./ War dies (entsprechend Nr. 6) auch hinsichtlich der anderen Durchsuchungsbeamten möglich?
8./ Konnte vor Beginn der Durchsuchung eine Kopie des Durchsuchungsbeschlusses gefertigt werden?
9./ Ist der Durchsuchungsbeschluss jünger als sechs Monate?
10./Beruht die Durchsuchung auf einer richterlichen Durchsuchungsanordnung (in Form eines Durchsuchungsbeschlusses)?
11./Ist Ihnen im Fall einer Durchsuchung ohne richterlichen Durchsuchungsbeschluss von dem Durchsuchungsleiter nachvollziehbar erläutert worden, warum keine Zeit für die Erwirkung eines richterlichen Durchsuchungsbeschlusses bestand?
12./ Enthält der Durchsuchungsbeschluss genaue Angaben über die Ihnen zur Last gelegte Steuerverkürzung, den Verkürzungszeitraum und die Steuerart(en)?
13./ Liegt der angegebene Steuerverkürzungszeitraum innerhalb der fünfjährigen Strafverfolgungsverjährung?
14./ Sind in dem Durchsuchungsbeschluss die bei Ihnen vermutlich aufzufindenden Unterlagen annäherungsweise oder wenigstens beispielsweise beschrieben?
15./ Konnte vor Beginn der Durchsuchung mit dem Durchsuchungsleiter ein geordneter Durchsuchungsablauf abgesprochen werden?
16./ Wurde dem Durchsuchungsleiter mitgeteilt, dass keine Unterlagen freiwillig herausgegeben werden und diese somit zu beschlagnahmen sind?
17./ Sind Sie darüber belehrt worden, dass Sie zur Beschlagnahme der Unterlagen durch die Steuerfahndung die richterliche Bestätigung einholen können?
18./ Konnten Personen Ihres Vertrauens als Zeugen den Durchsuchungsablauf beobachten und Notizen machen?
19./ Haben es die Durchsuchungsbeamten unterlassen, Sie oder Ihre Mitarbeiter während der Durchsuchung informatorisch zu befragen?
20./ Sind Unterlagen zur Vorlage an den Ermittlungsrichter gesondert verpackt (versiegelt) worden, deren Mitnahmeberechtigung durch den Durchsuchungsbeschluss nicht ausreichend zweifelsfrei belegt erschien?
21./ Haben Sie den Durchsuchungsleiter darauf hingewiesen, dass Sie von allen mitgenommenen Originalunterlagen Kopien benötigen, soweit eine Mitnahme davon gefertigter Kopien unzureichend sein sollte?
22./ Haben Sie ein genaues (hinreichend detailliertes) Verzeichnis über die von der Steuerfahndung mitgenommenen Unterlagen erhalten?
23 ./ Hat jeder Durchsuchungszeuge in unmittelbarem Anschluss an die Durchsuchung ein Protokoll über seine Beobachtungen gefertigt und hierzu insbesondere die unterbliebene informatorische Befragung von Mitarbeitern bestätigt?
24./ Ist während der Durchsuchung davon abgesehen worden, die etwaige Rechtswidrigkeit des Durchsuchungsbeschlusses und/oder die eventuelle Fehlerhaftigkeit des Durchsuchungsablaufs zu rügen?
25./ Haben Sie prüfen lassen, den Durchsuchungsbeschluss sowie die richterlich bestätigte Beschlagnahme anzufechten?
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Ruhe bewahren:
Sie kommt unerwartet und zu nachtschlafender Zeit - die Steuerfahndung.
Wie Sie richtig reagieren, wenn die Beamten Ihre Wohnung durchsuchen wollen.
1. Einlass gewähren:
Hoffen Sie nicht darauf, dass die Fahnder wieder gehen, wenn Sie die Tür nicht öffnen. Die Steuerfahndung hat staatsanwaltschaftliche Befugnisse und darf sich, falls nötig, auch mit Gewalt Zutritt verschaffen.
2. Ruhe bewahren:
Äußern Sie sich nicht zur Sache. Sie sind nicht zu Auskünften verpflichtet. Schweigen in sachlicher Atmosphäre ist die beste Verteidigung.
3. Berater konsultieren:
Rufen Sie sofort Ihren Steuerberater und Ihren Anwalt herbei. Das darf man Ihnen nicht verwehren. Dringen Sie darauf, dass die Durchsuchung erst beginnt, wenn Ihre Berater eingetroffen sind.
4. Fahnderrechte prüfen:
Lesen Sie den Durchsuchungsbeschluss genau. Er begrenzt die Eingriffsmöglichkeiten der Fahnder. Oft haben die Beamten nur einen unbestimmten Verdacht und hoffen auf Zufallsfunde. Eine unpräzise Bezeichnung des gesuchten Beweismittels macht den Beschluss rechtswidrig.
5. Nicht eingreifen:
Behindern Sie die Durchsuchung nicht. Versuchen Sie nicht, Unterlagen aus der Wohnung zu schmuggeln oder selbst zu verschwinden. Sie riskieren sonst die sofortige Festnahme auf Grund von Flucht- und Verdunkelungsgefahr.
6. Auflistung fordern:
Werden Unterlagen beschlagnahmt, verlangen Sie eine genaue Aufstellung der Materialien. Wenn möglich, machen Sie Kopien der Unterlagen.
Sie kommt unerwartet und zu nachtschlafender Zeit - die Steuerfahndung.
Wie Sie richtig reagieren, wenn die Beamten Ihre Wohnung durchsuchen wollen.
1. Einlass gewähren:
Hoffen Sie nicht darauf, dass die Fahnder wieder gehen, wenn Sie die Tür nicht öffnen. Die Steuerfahndung hat staatsanwaltschaftliche Befugnisse und darf sich, falls nötig, auch mit Gewalt Zutritt verschaffen.
2. Ruhe bewahren:
Äußern Sie sich nicht zur Sache. Sie sind nicht zu Auskünften verpflichtet. Schweigen in sachlicher Atmosphäre ist die beste Verteidigung.
3. Berater konsultieren:
Rufen Sie sofort Ihren Steuerberater und Ihren Anwalt herbei. Das darf man Ihnen nicht verwehren. Dringen Sie darauf, dass die Durchsuchung erst beginnt, wenn Ihre Berater eingetroffen sind.
4. Fahnderrechte prüfen:
Lesen Sie den Durchsuchungsbeschluss genau. Er begrenzt die Eingriffsmöglichkeiten der Fahnder. Oft haben die Beamten nur einen unbestimmten Verdacht und hoffen auf Zufallsfunde. Eine unpräzise Bezeichnung des gesuchten Beweismittels macht den Beschluss rechtswidrig.
5. Nicht eingreifen:
Behindern Sie die Durchsuchung nicht. Versuchen Sie nicht, Unterlagen aus der Wohnung zu schmuggeln oder selbst zu verschwinden. Sie riskieren sonst die sofortige Festnahme auf Grund von Flucht- und Verdunkelungsgefahr.
6. Auflistung fordern:
Werden Unterlagen beschlagnahmt, verlangen Sie eine genaue Aufstellung der Materialien. Wenn möglich, machen Sie Kopien der Unterlagen.
Man sollte auch wissen, was die Steuerfahndung darf:
Beschlagnahmung: Landgericht bremst Steuerfahnder
Dämpfer für den Eifer der Ermittler:
Nach einer Entscheidung des Landgerichts Koblenz dürfen während einer Durchsuchung nur Unterlagen beschlagnahmt werden, die vorher aufgelistet worden sind. Im aktuellen Fall, bei einer Raiffeisenbank, war das nicht detailliert genug geschehen. Eine vorläufige Sicherstellung der Akten ist allerdings unter bestimmten Umständen möglich. Die Betroffenen haben dann aber Anspruch darauf, dass ein Richter "in angemessener Frist" über die Freigabe oder Beschlagnahmung der Unterlagen entscheidet.
Der Beschluss habe Signalwirkung, betonte der Rechtsanwalt des betroffenen Kreditinstituts, denn er bringt weitreichende Folgen für die Ermittlungsarbeit mit sich. Die Koblenzer Fahnder haben nämlich auf der Grundlage eines bundesweit üblichen Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschlusses agiert. Erstmals verwies ein Gericht die Fahnder in ihre Schranken. Der Grund für die schnelle Beschlagnahmung von Akten ist oft, noch vor der Verjährung vieler Steuerverfahren möglichst viele Unterlagen sicherzustellen und dann erst in den nächsten Monaten auszuwerten. Diese Praxis verliert nach dem Gerichtsbeschluss ihre rechtliche Grundlage.
Die Steuerfahnder hatten bei einer Durchsuchung der Raiffeisenbank 700 Kartons mit Unterlagen eingezogen. Die Beschwerde gegen die Aktion wurde vom Amtsgericht abgewiesen, während das Landgericht die Beschlagnahmung als rechtlich nicht zulässig betrachtete. Begründung: Schon im Vorfeld müssten die "beschlagnahmten Gegenstände so genau bezeichnet werden, dass weder beim Betroffenen noch bei den durchführenden Beamten Zweifel über den Umfang der Maßnahme bestehen können".
Die Sicherstellung der Unterlagen, die einige Tage nach der Durchsuchung vom Ermittlungsrichter im Steuerverfahren verfügt wurde, ist dagegen auch laut Landgericht korrekt. Ebensowenig wurde der Umfang der eingezogenen Akten beanstandet, denn das Institut war nicht bereit, die Unterlagen vor Ort auswerten zu lassen. Auch der Vorwurf, dass die Ermittlungen Teil einer unzulässigen Rasterfahndung sind, erwies sich nicht als haltbar.
Landgericht Koblenz, 10 Qs 20/98 und 10 Qs 25/98
[size=7]Quelle: http://focus.msn.de/E/EG/EGA/EGAA/egaa.htm?sernr=1033&zu2=0053&res=finanzen[/size]
Beschlagnahmung: Landgericht bremst Steuerfahnder
Dämpfer für den Eifer der Ermittler:
Nach einer Entscheidung des Landgerichts Koblenz dürfen während einer Durchsuchung nur Unterlagen beschlagnahmt werden, die vorher aufgelistet worden sind. Im aktuellen Fall, bei einer Raiffeisenbank, war das nicht detailliert genug geschehen. Eine vorläufige Sicherstellung der Akten ist allerdings unter bestimmten Umständen möglich. Die Betroffenen haben dann aber Anspruch darauf, dass ein Richter "in angemessener Frist" über die Freigabe oder Beschlagnahmung der Unterlagen entscheidet.
Der Beschluss habe Signalwirkung, betonte der Rechtsanwalt des betroffenen Kreditinstituts, denn er bringt weitreichende Folgen für die Ermittlungsarbeit mit sich. Die Koblenzer Fahnder haben nämlich auf der Grundlage eines bundesweit üblichen Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschlusses agiert. Erstmals verwies ein Gericht die Fahnder in ihre Schranken. Der Grund für die schnelle Beschlagnahmung von Akten ist oft, noch vor der Verjährung vieler Steuerverfahren möglichst viele Unterlagen sicherzustellen und dann erst in den nächsten Monaten auszuwerten. Diese Praxis verliert nach dem Gerichtsbeschluss ihre rechtliche Grundlage.
Die Steuerfahnder hatten bei einer Durchsuchung der Raiffeisenbank 700 Kartons mit Unterlagen eingezogen. Die Beschwerde gegen die Aktion wurde vom Amtsgericht abgewiesen, während das Landgericht die Beschlagnahmung als rechtlich nicht zulässig betrachtete. Begründung: Schon im Vorfeld müssten die "beschlagnahmten Gegenstände so genau bezeichnet werden, dass weder beim Betroffenen noch bei den durchführenden Beamten Zweifel über den Umfang der Maßnahme bestehen können".
Die Sicherstellung der Unterlagen, die einige Tage nach der Durchsuchung vom Ermittlungsrichter im Steuerverfahren verfügt wurde, ist dagegen auch laut Landgericht korrekt. Ebensowenig wurde der Umfang der eingezogenen Akten beanstandet, denn das Institut war nicht bereit, die Unterlagen vor Ort auswerten zu lassen. Auch der Vorwurf, dass die Ermittlungen Teil einer unzulässigen Rasterfahndung sind, erwies sich nicht als haltbar.
Landgericht Koblenz, 10 Qs 20/98 und 10 Qs 25/98
[size=7]Quelle: http://focus.msn.de/E/EG/EGA/EGAA/egaa.htm?sernr=1033&zu2=0053&res=finanzen[/size]
Steuerfahndung
Wenn das Finanzamt den Verdacht hat, betrogen zu werden, schickt es die Steuerfahnder.
Die Behörde hat viele Quellen, aus denen sich ein Verdacht falscher Angaben in der Steuererklärung ergeben kann. Mit so genannten Plausibilitätsprüfungen wird jede Steuererklärung überprüft. Der Veranlagungsbeamte achtet beim Bearbeiten der Steuerklärung darauf, ob die Angaben wirklich Sinn ergeben und zutreffend sind. Außerdem ermitteln Steuerfahnder selbst kleine Online-Gewinne.
Mit der Spezial-Software “XPider” durchforstet die Finanzverwaltung Plattformen wie Ebay nach Onlinehändlern, die hohe Umsätze, viele Bewertungen und Verkäufe haben. Nach den Geschäftsbedingungen von “eBay” können zum Beispiel personenbezogene Daten, Äußerungen in den eBay-Cafés, Zeit, Art, Dauer, Inhalt oder Häufigkeit der Nutzung gespeichert werden. Finden die Fahnder eine Häufung von Verkäufen, verfolgen sie die Spur weiter. Der Klarname hinter der Email-Adresse wird ermittelt. Dann prüfen die Ermittler die Steuerakte beim zuständigen Finanzamt.
>>> weiterlesen >>> hier - advogarant.de
--
Wenn das Finanzamt den Verdacht hat, betrogen zu werden, schickt es die Steuerfahnder.
Die Behörde hat viele Quellen, aus denen sich ein Verdacht falscher Angaben in der Steuererklärung ergeben kann. Mit so genannten Plausibilitätsprüfungen wird jede Steuererklärung überprüft. Der Veranlagungsbeamte achtet beim Bearbeiten der Steuerklärung darauf, ob die Angaben wirklich Sinn ergeben und zutreffend sind. Außerdem ermitteln Steuerfahnder selbst kleine Online-Gewinne.
Mit der Spezial-Software “XPider” durchforstet die Finanzverwaltung Plattformen wie Ebay nach Onlinehändlern, die hohe Umsätze, viele Bewertungen und Verkäufe haben. Nach den Geschäftsbedingungen von “eBay” können zum Beispiel personenbezogene Daten, Äußerungen in den eBay-Cafés, Zeit, Art, Dauer, Inhalt oder Häufigkeit der Nutzung gespeichert werden. Finden die Fahnder eine Häufung von Verkäufen, verfolgen sie die Spur weiter. Der Klarname hinter der Email-Adresse wird ermittelt. Dann prüfen die Ermittler die Steuerakte beim zuständigen Finanzamt.
>>> weiterlesen >>> hier - advogarant.de
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Verhalten bei einer Hausdurchsuchung
Wenn morgens früh der Staatsanwalt mit einer Reihe von Polizeibeamten im Schlepp klingelt, hat dies nichts Gutes zu bedeuten. Die Staatsanwaltschaft ist auf der Suche nach Beweismitteln. Mit der Einstellung: "Ich bin ja eigentlich gar nicht zu Hause" kommen sie nicht weiter. Der Schlüsseldienst ist schon in Rufbereitschaft und wenn keiner zu Hause ist, wird die Tür eben von dem Spezialisten geöffnet.
Wenn Sie also öffnen, werden die Beamten - es ist nicht immer ein Staatsanwalt dabei - ihnen zunächst einen richterlichen Durchsuchungsbeschluß präsentieren. In diesem Durchsuchungsbeschluß ist angegeben, gegen wen sich das Ermittlungsverfahren richtet, wo durchsucht werden soll und vor allem, ob etwas Bestimmtes gesucht wird oder ob man allgemein weitere Beweismittel auffinden will.
Grundsätzlich sind Durchsuchungen nur zu bestimmten Zeiten gestattet. Im Sommer 1.4 bis 30.9 von 4.00 Uhr bis 21.00 Uhr im Winter 1.10. bis 31.3 von 6.00 Uhr bis 21.00 Uhr. Außerhalb dieser Zeiten ist eine Durchsuchung nur statthaft, wenn dies vom Amtsgericht angeordnet ist. (Nacht- und Nebelbeschluß!)
Sind sie nicht selbst Beschuldigter des Ermittlungsverfahrens, muß in dem Durchsuchungsbeschluß konkret angegeben sein, was gesucht wird und warum man meint, dies bei Ihnen finden zu können. Diese "Drittdurchsuchungen" finden häufig bei Steuerberatern, Wirtschatsprüfern, Banken, Rechtsanwälten, Unternehmensberatern und anderen beratenden Berufen statt.
Um die Herren wieder los zu werden sollten Sie das Gesuchte rausrücken, aber darauf bestehen, daß die Papiere nur von dem zuständigen Staatsanwalt durchgesehen werden dürfen. Seit dem 1.9.2004 ist es zwar auch Polizeibeamten gestattet, die Papiere vor Ort durchzusehen. Dies muß aber dann ausdrücklich im Durchsuchungsbeschluß angeordnet sein. Ist dies nicht ausdrücklich angeordnet sind die Beamten verpflichtet, die Unterlagen in einem Briefumschlag, wenn es viel ist in einem oder mehreren Kartons zu versiegeln und dem Staatsanwalt vorzulegen.
Wenn Sie selbst Beschuldigter des Verfahrens sind und bestimmte näher beschriebene Unterlagen gesucht werden, sollten Sie genauso verfahren. Dies erspart Ihnen, daß die Beamten stundenlang ihre Wohnung auf den Kopf stellen und womöglich noch ganz andere Dinge finden (sogenannte Zufallsfunde).
Lassen Sie sich eine Kopie des Durchsuchungsbeschlusses und eine Kopie des Durchsuchungsprotokolles geben.
Sie sollten bereits während der Durchsuchung darauf bestehen, anwaltlichen Rat einholen zu dürfen. Spätestens nach Beendigung der Durchsuchung sollten Sie einen Rechtsanwalt beauftragen. In manchen Fällen waren die Verdachtsmomente für den Erlass des Durchsuchungsbeschlusses so dürftig, daß der Beschluss einer Beschwerde beim Landgericht nicht standhält und alles Beschlagnahmte rauszugeben ist.
Es kommt gerade in Drogensachen vor, daß die Polizei ohne Durchsuchungsbeschluss Ihr Heim durchsuchen will. Möglicherweise ist Sohnemann mit ein paar Gramm Rauschgift erwischt worden.
Die Beamten berufen sich dann auf Gefahr in Verzug. Mit anderen Worten: Ein Ermittlungsrichter oder Staatsanwalt ist angeblich nicht zu erreichen und die Ermittlungen seien so dringend, daß die Polizei sofort tätig werden müsse. Ansonsten bestehe die Gefahr, daß Beweismittel vernichtet würden.
In diesen Fällen sind die Beamten wenig gesprächsbereit. Überrumplungstaktik ist alles. Die Bewohner, die die Sache ausdiskutieren wollen, finden sich schon mal innerhalb von Sekunden in Handschellen am Boden wieder.
Die Gerichte haben die ausufernde Praxis der polizeilichen Durchsuchungen zwar eingeschränkt, sie kommen aber dennoch immer wieder vor.
Für die Betroffenen gilt es Ruhe zu bewahren. Kein Widerstand, keine Beschimpfungen, keine Drohungen - auch wenn es schwer fällt.
Legen Sie sobald die Beamten wieder gesprächsbereit sind, Beschwerde gegen die Durchsuchung ein und beauftragen einen Rechtsanwalt.
Der Eiserne Grundsatz gilt auch hier: Schweigen ist die stärkste Waffe der Verteidigung.
Quelle: Rechtsanwälte Breidenbach & Popovic, Köln
Wenn Sie also öffnen, werden die Beamten - es ist nicht immer ein Staatsanwalt dabei - ihnen zunächst einen richterlichen Durchsuchungsbeschluß präsentieren. In diesem Durchsuchungsbeschluß ist angegeben, gegen wen sich das Ermittlungsverfahren richtet, wo durchsucht werden soll und vor allem, ob etwas Bestimmtes gesucht wird oder ob man allgemein weitere Beweismittel auffinden will.
Grundsätzlich sind Durchsuchungen nur zu bestimmten Zeiten gestattet. Im Sommer 1.4 bis 30.9 von 4.00 Uhr bis 21.00 Uhr im Winter 1.10. bis 31.3 von 6.00 Uhr bis 21.00 Uhr. Außerhalb dieser Zeiten ist eine Durchsuchung nur statthaft, wenn dies vom Amtsgericht angeordnet ist. (Nacht- und Nebelbeschluß!)
Sind sie nicht selbst Beschuldigter des Ermittlungsverfahrens, muß in dem Durchsuchungsbeschluß konkret angegeben sein, was gesucht wird und warum man meint, dies bei Ihnen finden zu können. Diese "Drittdurchsuchungen" finden häufig bei Steuerberatern, Wirtschatsprüfern, Banken, Rechtsanwälten, Unternehmensberatern und anderen beratenden Berufen statt.
Um die Herren wieder los zu werden sollten Sie das Gesuchte rausrücken, aber darauf bestehen, daß die Papiere nur von dem zuständigen Staatsanwalt durchgesehen werden dürfen. Seit dem 1.9.2004 ist es zwar auch Polizeibeamten gestattet, die Papiere vor Ort durchzusehen. Dies muß aber dann ausdrücklich im Durchsuchungsbeschluß angeordnet sein. Ist dies nicht ausdrücklich angeordnet sind die Beamten verpflichtet, die Unterlagen in einem Briefumschlag, wenn es viel ist in einem oder mehreren Kartons zu versiegeln und dem Staatsanwalt vorzulegen.
Wenn Sie selbst Beschuldigter des Verfahrens sind und bestimmte näher beschriebene Unterlagen gesucht werden, sollten Sie genauso verfahren. Dies erspart Ihnen, daß die Beamten stundenlang ihre Wohnung auf den Kopf stellen und womöglich noch ganz andere Dinge finden (sogenannte Zufallsfunde).
Lassen Sie sich eine Kopie des Durchsuchungsbeschlusses und eine Kopie des Durchsuchungsprotokolles geben.
Sie sollten bereits während der Durchsuchung darauf bestehen, anwaltlichen Rat einholen zu dürfen. Spätestens nach Beendigung der Durchsuchung sollten Sie einen Rechtsanwalt beauftragen. In manchen Fällen waren die Verdachtsmomente für den Erlass des Durchsuchungsbeschlusses so dürftig, daß der Beschluss einer Beschwerde beim Landgericht nicht standhält und alles Beschlagnahmte rauszugeben ist.
Es kommt gerade in Drogensachen vor, daß die Polizei ohne Durchsuchungsbeschluss Ihr Heim durchsuchen will. Möglicherweise ist Sohnemann mit ein paar Gramm Rauschgift erwischt worden.
Die Beamten berufen sich dann auf Gefahr in Verzug. Mit anderen Worten: Ein Ermittlungsrichter oder Staatsanwalt ist angeblich nicht zu erreichen und die Ermittlungen seien so dringend, daß die Polizei sofort tätig werden müsse. Ansonsten bestehe die Gefahr, daß Beweismittel vernichtet würden.
In diesen Fällen sind die Beamten wenig gesprächsbereit. Überrumplungstaktik ist alles. Die Bewohner, die die Sache ausdiskutieren wollen, finden sich schon mal innerhalb von Sekunden in Handschellen am Boden wieder.
Die Gerichte haben die ausufernde Praxis der polizeilichen Durchsuchungen zwar eingeschränkt, sie kommen aber dennoch immer wieder vor.
Für die Betroffenen gilt es Ruhe zu bewahren. Kein Widerstand, keine Beschimpfungen, keine Drohungen - auch wenn es schwer fällt.
Legen Sie sobald die Beamten wieder gesprächsbereit sind, Beschwerde gegen die Durchsuchung ein und beauftragen einen Rechtsanwalt.
Der Eiserne Grundsatz gilt auch hier: Schweigen ist die stärkste Waffe der Verteidigung.
Quelle: Rechtsanwälte Breidenbach & Popovic, Köln
... und morgen klingelt es bei ihnen?
Die Steuerfahndung ist näher - als macher glaubt?
Zumindest wird in den Medien verbreitet, das die Jäger vom Fiskus auch die breite Masse im Visier haben. Hinweise bekommen die Fahnder auch häufig vom Zoll, der recht rege kontrolliert.
Wie auch in diesem Beitrag zu sehen:
Schwarzgeld - Manchmal weinen sie (Millionen im Gepäck)
Es sind nicht nur die Millionäre, auch der Handwerker, der Rentner, Otto Normal Sparer - die Liste umfast die schmaler werdende Mittelschicht.
Wie sehr in Deutschland daran gearbeitet wird, das Bankgeheimnis und das Steuergeheimnis zu knacken, kann man heute an jeder Ecke bereits nachlesen.
Was tun - wenn die Steuerfahnder vor der Tür stehen?
Im Secret Club erfahren Sie unter anderem:
Keine leere Drohung - Steuerhinterzieher müssen zittern
Steuerfahndung, Grenz- und Postkontrollen
Wie soll ich mich verhalten, wenn die Ermittler vor der Tür stehen?
Übrigens: Lösungen für so manches Steuerproblem - finden sie hier
..
Die Steuerfahndung ist näher - als macher glaubt?
Zumindest wird in den Medien verbreitet, das die Jäger vom Fiskus auch die breite Masse im Visier haben. Hinweise bekommen die Fahnder auch häufig vom Zoll, der recht rege kontrolliert.
Wie auch in diesem Beitrag zu sehen:
Schwarzgeld - Manchmal weinen sie (Millionen im Gepäck)
Es sind nicht nur die Millionäre, auch der Handwerker, der Rentner, Otto Normal Sparer - die Liste umfast die schmaler werdende Mittelschicht.
Wie sehr in Deutschland daran gearbeitet wird, das Bankgeheimnis und das Steuergeheimnis zu knacken, kann man heute an jeder Ecke bereits nachlesen.
Was tun - wenn die Steuerfahnder vor der Tür stehen?
Im Secret Club erfahren Sie unter anderem:
Keine leere Drohung - Steuerhinterzieher müssen zittern
Steuerfahndung, Grenz- und Postkontrollen
Wie soll ich mich verhalten, wenn die Ermittler vor der Tür stehen?
Übrigens: Lösungen für so manches Steuerproblem - finden sie hier
..
Sie (ja ... Sie) könnten ins Visier der Steuerfahndung geraten.
Auch - unschuldig! Ein Beispiel aus dem Wiesbadener Kurier
Steuerhinterziehung - Anklage - in dubio pro reo
Steuerfahndung: Situation erkennen, vermeiden, richtig beraten
Wer sich einschlägig schlaumachen will, dürfte kaum eine bessere Fundgrube bekommen.

Im Fadenkreuz der Steuerfahnder:
Insiderwissen über Ermittlungsmethoden und erfolgreiche Verteidigungsstrategien

Steuerstrafrecht und Steuerstrafverfahren: Strategien und Delikte

Auch - unschuldig! Ein Beispiel aus dem Wiesbadener Kurier
Zitat
Der Mann musste mit einigem Kostenaufwand bei der Bank in Lugano recherchieren, um nachzuweisen, dass er dorthin keinerlei Gelder transferiert hat. Er mutmaßt, jemand anderes müsse das Konto bei der Naspa unter seinem Namen und mit einer gefälschten Unterschrift eröffnet haben
Falsch-Beschuldigungen kämen dann vor, wenn nämlich jemand unwissentlich als Strohmann geführt werde.
Steuerhinterziehung - Anklage - in dubio pro reo
Steuerfahndung: Situation erkennen, vermeiden, richtig beraten
Wer sich einschlägig schlaumachen will, dürfte kaum eine bessere Fundgrube bekommen.

Zitat
Die richtige Beratung und das richtige Verhalten wird in diesem Bereich besonders wichtig, da Eingriffe der Steuerfahndung tief in den geschäftlichen und privaten Bereich des Mandanten eindringen. Schwerpunkte setzt das Werk daher bei- den Zuständigkeiten und Befugnissen der Steuerfahndung,- den Ermittlungsmethoden,- der Verfahrenseinleitung und Durchführung,- den Reaktionsmöglichkeiten des Beraters,- Umgang mit Vorfeldermittlungen,- Umgang mit Hausdurchsuchung und bei- Rechtsmitteln.
Im Fadenkreuz der Steuerfahnder:
Insiderwissen über Ermittlungsmethoden und erfolgreiche Verteidigungsstrategien

Steuerstrafrecht und Steuerstrafverfahren: Strategien und Delikte

Zitat
Das beste Strafverfahren ist das Verfahren, welches nicht stattfindet. Steuerliche Beratung unter dem Aspekt strafrechtlicher Risikovermeidung ist daher ein Schwerpunkt des Werks. Erfahrene Praktiker erläutern dazu die notwendige Prozess- und Verfahrenstaktik. Das materielle Steuerstrafrecht und seine Anwendung in der Praxis ist ein weiterer Schwerpunkt im Werk. Das Werk erläutert zudem:- Ablauf und Beratung in Ermittlungs-, Zwischen- und Hauptverfahren sowie- die Verteidigung und Bedeutung einzelner Delikte im Steuerstrafrecht und- Verfahren bei Haft und Selbstanzeige. Damit deckt das Werk die wichtigen Fragen des Steuerstrafrechts sowie des Verfahrensrechts ab und wird so zum wertvollen Berater für die Praxis.
- Steuerhinterziehung bis 50 000 -> Geldstrafen
- ab 100 000 Euro -> Freiheitsstrafen (eventuell aufBewährung).
- ab einer Million - Haftstrafe.
(Linkhinweis - BGH ein Beitrag im Forum - zum Urteil)
Steuerstraftaten verjähren nach zehn Jahren.
Der Preis ist hoch für - eine Steuerersparnis ... Ist es das wert?
Lohnt sich das hohe Risiko ... ?
Weltweite Steuerparadiese - Bargeld ins Ausland und ... mehr - finden sie hier
Weitere - vertrauliche Informationen - hier
Ein Beitrag zum obigen Thema im - Manager-Magazin
- ab 100 000 Euro -> Freiheitsstrafen (eventuell aufBewährung).
- ab einer Million - Haftstrafe.
(Linkhinweis - BGH ein Beitrag im Forum - zum Urteil)
Steuerstraftaten verjähren nach zehn Jahren.
Der Preis ist hoch für - eine Steuerersparnis ... Ist es das wert?
Lohnt sich das hohe Risiko ... ?
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Ein Beitrag zum obigen Thema im - Manager-Magazin
Finanzbehörden zerstören Firma - im Visier der Steuerfahndung
Verbitterung und Enttäuschung schwingen mit, als Jürgen Döler sagt: Die "Finanzbehörden haben unseren gesunden Betrieb zerstört."
So etwas sei in Deutschland leider kein Einzelfall.
Am 25. April 2006 kommt es zur unangemeldeten Durchsuchung des Unternehmens in Bodenstedt, der Kanzlei von der Heydes und Privatwohnungen der Firmenspitze. Auf Antrag des zuständigen Finanzamts hat das Amtsgericht den Durchsuchungs- und Beschlagnahmungsbeschluss gefasst; das Braunschweiger Finanzamt für Fahndung und Strafsachen nahm die Aktion vor. "Sämtliche Geschäftsunterlagen des Betriebs wurden beschlagnahmt und per Lastwagen abtransportiert", beschreibt Döler: "Unsere Firma war handlungsunfähig". Döler und von der Heyde gehen davon aus, "dass eine anonyme Anzeige wegen Umsatzsteuerhinterziehung beim Finanzamt eingegangen ist, vielleicht von einem Mitbewerber – einer anderen Spedition – oder einem ehemaligen Mitarbeiter verfasst, der uns was Böses will." Bei dieser Durchsuchung/Beschlagnahmung sei die Verhältnismäßigkeit der Mittel nicht gewahrt worden, ärgert sich von der Heyde.
Am 8. November 2007 geht der Steuerbescheid des Braunschweiger Finanzamts ein: 600.000 Euro sind zu zahlen - 350.000 Euro von den beiden Gesellschaftern und 250.000 Euro von der Firma. "600.000 Euro sind nicht zu verkraften, die Firma wäre krachen gegangen", sagt Döler. Abgesehen davon würden "mindestens 450.000 der 600.000 Euro unberechtigt eingefordert, über die übrigen 150.000 Euro lässt sich reden".
Zweimal beantragt die Spedition beim Finanzamt >> NEWSCLICK
Verbitterung und Enttäuschung schwingen mit, als Jürgen Döler sagt: Die "Finanzbehörden haben unseren gesunden Betrieb zerstört."
So etwas sei in Deutschland leider kein Einzelfall.
Am 25. April 2006 kommt es zur unangemeldeten Durchsuchung des Unternehmens in Bodenstedt, der Kanzlei von der Heydes und Privatwohnungen der Firmenspitze. Auf Antrag des zuständigen Finanzamts hat das Amtsgericht den Durchsuchungs- und Beschlagnahmungsbeschluss gefasst; das Braunschweiger Finanzamt für Fahndung und Strafsachen nahm die Aktion vor. "Sämtliche Geschäftsunterlagen des Betriebs wurden beschlagnahmt und per Lastwagen abtransportiert", beschreibt Döler: "Unsere Firma war handlungsunfähig". Döler und von der Heyde gehen davon aus, "dass eine anonyme Anzeige wegen Umsatzsteuerhinterziehung beim Finanzamt eingegangen ist, vielleicht von einem Mitbewerber – einer anderen Spedition – oder einem ehemaligen Mitarbeiter verfasst, der uns was Böses will." Bei dieser Durchsuchung/Beschlagnahmung sei die Verhältnismäßigkeit der Mittel nicht gewahrt worden, ärgert sich von der Heyde.
Am 8. November 2007 geht der Steuerbescheid des Braunschweiger Finanzamts ein: 600.000 Euro sind zu zahlen - 350.000 Euro von den beiden Gesellschaftern und 250.000 Euro von der Firma. "600.000 Euro sind nicht zu verkraften, die Firma wäre krachen gegangen", sagt Döler. Abgesehen davon würden "mindestens 450.000 der 600.000 Euro unberechtigt eingefordert, über die übrigen 150.000 Euro lässt sich reden".
Zweimal beantragt die Spedition beim Finanzamt >> NEWSCLICK
Böse, böse Welt!
Aus dem Artikel der Braunschweiger Zeitung geht hervor,
"Nach Aktenlage hat ein Finanzrichter aber bereits festgelegt, das Finanzamt fordere 60 000 bis 70 000 der 600 000 Euro zu Unrecht ein"
somit beschränkt sich die Hinterziehung zunächst mal auf lediglich T€ 530 bis T€ 540 - also "nur" 90 % der vom Finanzamt geforderten Summe.
Und das wegen einer anonymen Anzeige von jemand, "der uns was böses will". Und auch bei der Durchsuchung ist die Verhältnismäßigkeit der Mittel nicht gewahrt worden.
Sorry, aber wenn jemand bescheißt und dabei erwischt wird, dann soll er doch besser die Klappe halten und nicht noch öffentlich rumjammern.
Da die Firma anscheinend gute Gewinne erwirtschaftet hat, hätte sie auch die Steuern bezahlen können.
Aber wenn man den Hals nicht voll genug bekommt ...
... bekommt man halt irgendwann mal die Quittung.
Nur zur Verdeutlichung: die T€ 600 sind Steuern, rechnen wir mal vereinfacht den Gewinn per Verdoppelung, dann sind irgendwo T€ 1.200 "verschwunden" - sprich privat verbraten worden, sonst stünden sie ja für die Steuerzahlungen zur Verfügung.
MEIN Mitleid hält sich in Grenzen.
Gruß
Cob
Aus dem Artikel der Braunschweiger Zeitung geht hervor,
"Nach Aktenlage hat ein Finanzrichter aber bereits festgelegt, das Finanzamt fordere 60 000 bis 70 000 der 600 000 Euro zu Unrecht ein"
somit beschränkt sich die Hinterziehung zunächst mal auf lediglich T€ 530 bis T€ 540 - also "nur" 90 % der vom Finanzamt geforderten Summe.
Und das wegen einer anonymen Anzeige von jemand, "der uns was böses will". Und auch bei der Durchsuchung ist die Verhältnismäßigkeit der Mittel nicht gewahrt worden.
Sorry, aber wenn jemand bescheißt und dabei erwischt wird, dann soll er doch besser die Klappe halten und nicht noch öffentlich rumjammern.
Da die Firma anscheinend gute Gewinne erwirtschaftet hat, hätte sie auch die Steuern bezahlen können.
Aber wenn man den Hals nicht voll genug bekommt ...
... bekommt man halt irgendwann mal die Quittung.
Nur zur Verdeutlichung: die T€ 600 sind Steuern, rechnen wir mal vereinfacht den Gewinn per Verdoppelung, dann sind irgendwo T€ 1.200 "verschwunden" - sprich privat verbraten worden, sonst stünden sie ja für die Steuerzahlungen zur Verfügung.
MEIN Mitleid hält sich in Grenzen.
Gruß
Cob
Saarbrücker-Zeitung
* Auszug
* Auszug
Zitat
26 Fahnder sind im Saarland Steuersündern auf der Spur. Zu ihrem Job gehören etwa Besuche im Rotlicht und Ermittlungen im Schrottgeschäft. Nicht selten beichten ihnen verlassene Ehefrauen, wo der Ex-Mann Schwarzgeld gebunkert hat.
Die Beamten sind stets um Diskretion bemüht. Wenn sie an der Haustür klingeln, reagiert ihre Klientel in aller Regel überrascht, nicht selten geschockt. So staunte auch ein Handwerker aus dem Kreis Saarlouis, als die Ermittler unerwartet in seinem Privathaus auftauchten und die kupferfarbene Marke mit dem Aufdruck "Steuerfahndungsdienst Saarland" und einen richterlichen Durchsuchungsbeschluss präsentierten. In diesem Fall wussten die Finanzbeamten ganz genau, wo sie suchen mussten: Im Keller war hinter einem Werkzeugschrank das spezielle Versteck. Bargeld in größeren Mengen holten die Ermittler aus dem Schließfach. Das Schwarzgeld sollte eigentlich am nächsten Tag klammheimlich über die Grenze nach Luxemburg gebracht werden.
Wie aber kamen die Saar-Steuerfahnder um ihren Chef Christian Biegel und Sachgebietsleiter Robert Klein auf die Spur dieses Steuersünders, dem letztlich das Finanzamt die saftige Rechnung für einen hohen sechsstelligen Euro-Betrag an Schwarzgeld aufmachte? Der Unternehmer hatte heftigen Streit mit seiner Ex-Ehefrau, der er keinen Unterhalt zahlen wollte. Die enttäuschte Dame vertraute sich daraufhin mit ihrem Insiderwissen den Fahndern des Fiskus an.
Steuersündern geht es zurzeit an den Kragen. Die Fahnder werten aktuell umfangreiche Daten aus den Steueroasen aus. Zahlreiche Hausdurchsuchungen stehen an. Was Betroffene tun können, wenn der Fahnder vor der Tür steht
Checkliste zur Hausdurchsuchung durch die Steuerfahndung
Pech gehabt. Ein Steuerhinterzieher war mit seinem Schwarzgeld in Liechtenstein lang auf der sicheren Seite. Doch dann wurde plötzlich seine Wohnung durchsucht. Ihm wurde mitgeteilt, dass er seine Kapitalerträge nicht erklärt und voraussichtlich Steuern in den Jahren 2002 bis 2006 zwischen 16.390 und 24.270 Euro nicht gezahlt habe
Ins Rollen kam die Sache, weil gegen einen Liechtensteiner Treuhänder ermittelt wurde. Die Steuer-Daten aus Liechtenstein wurden der Steuerfahndung im Wege der Amtshilfe durch den Bundesnachrichtendienst zur Verfügung gestellt. Und so kam es zur Hausdurchsuchung. Zu Unrecht meinte der Betroffene und legte gegen die Hausdurchsuchung Beschwerde ein.
Die Daten aus Liechtenstein hätten den deutschen Steuerbehörden nicht zur Verfügung gestellt und verwertet werden dürfen. Es liege ein Verstoß gegen das Völkerrecht und gegen innerstaatliches Recht vor.
Das zuständige Amtsgericht sah das ganz anders und hielt seine Anordnung der Hausdurchsuchung für rechtens. Den erforderlichen Anfangsverdacht stützten die Beamten darauf, dass im Rahmen der Ermittlungen gegen den Liechtensteiner Treuhänder bekannt geworden sei, dass der Steuersünder über Vermögensanlagen in Liechtenstein verfügte.
Ein Beweisverwertungsverbot bestehe im übrigen nicht. Auch dann nicht, wenn bei der Datenbeschaffung nach innerstaatlichem Recht rechtswidrig oder gar strafbar gehandelt wurde.
*HB
Im Visier der Steuerfahnder
Wenn der Steuerfahnder klingelt .. dann können auch Hausdurchsuchungen anstehen.
Schön wird es nicht, wenn der Fahnder klingelt. Meist ganz früh stehen die ermittelnden Beamten, Staatsanwalt und ein Vertreter der Stadt vor der Tür. Gesucht wird immer nach Beweismitteln und vermutet wird eine Straftat. Und immer ist es auch ein erheblicher Einschnitt in die Privatsphäre.
Tür öffnen .. Steuerfahnder sind keine GEZ-Fersehgebühreneintreiber. Das bedeutet: Die Strategie "Einfach nicht die Tür öffnen und warten bis sie wieder gehen" funktioniert in der Regel nicht. In der Praxis kommt dann der Schlüsseldienst oder der Fahnder verschafft sich selbst zutritt.
Beschluss anfordern.. Nur mit einem richterlichen Durchsuchungsbeschluss darf durchsucht werden. Also in jedem Fall danach fragen. Und ihn lesen! Denn meist steht darin, was und wo die Beamten suchen dürfen. Suchen sie erkennbar auch nach anderen Dingen, ist dies unzulässig und muss nicht geduldet werden.
Eine Vermutung reicht aus .. Eine Durchsuchung ist schon dann zulässig, wenn nur die Vermutung besteht, dass man Beweismittel finden wird. Ein Widerspruch oder Beschwerde gegen einen Durchsuchungsbeschluss bringt daher in der Regel nichts.
Gründlichkeit vor Ort .. Das wissen auch die Fahnder. Sind sie einmal da, kann man davon ausgehen, dass sie ihre Aufgabe sehr sorgfältig erledigen. Verhindern lässt sich das nicht, also sollte man sich in Geduld üben. Widerstand gegen die Durchsuchung und Beschlagnahme gefundener Gegenstände ist also völlig sinnlos.
Keine Auskunft .. Betroffene können nicht viel tun. Sie müssen nur die Durchsuchung ertragen. Eine Mitwirkungspflicht oder Auskunftspflicht besteht nicht. Ein wenig Höflichkeit schadet aber nie.
Keine Deals .. Manch Fahnder mag sehr nett sein und das ein oder andere Verhandlungsangebot machen. Oder er versucht ein Geständnis zu entlocken, in dem er eine Strafmilderung in Aussicht stellt oder verspricht, die Wohnung weniger zu durchwühlen. Doch so einfach ist das nicht. Der Betroffene weiß nicht, wie es um ihn steht, und was die Ermittler wirklich wissen. Er sollte jeden Deal ignorieren und schleunigst einen Anwalt einschalten.
Freiwillige Herausgabe von Unterlagen .. Wer sehr sicher ist, dass er gar nicht der Beschuldigte in dem Verfahren ist, kann auch mehr tun. Vielleicht wird ein wenig weniger gewühlt, wenn er Gesuchtes herausgibt. Aber wirklich nur dann, wenn man auf keinen Fall verdächtig ist.
Objekte der Begierde .. Meist geht es um folgende Objekte: Handies, Datenträger, Computer oder Akten mit Kontoauszügen. Letztere sollten Steuersünder ja eigentlich nie daheim haben
Checkliste zur Hausdurchsuchung durch die Steuerfahndung
Zitat
Pech gehabt. Ein Steuerhinterzieher war mit seinem Schwarzgeld in Liechtenstein lang auf der sicheren Seite. Doch dann wurde plötzlich seine Wohnung durchsucht. Ihm wurde mitgeteilt, dass er seine Kapitalerträge nicht erklärt und voraussichtlich Steuern in den Jahren 2002 bis 2006 zwischen 16.390 und 24.270 Euro nicht gezahlt habe
Ins Rollen kam die Sache, weil gegen einen Liechtensteiner Treuhänder ermittelt wurde. Die Steuer-Daten aus Liechtenstein wurden der Steuerfahndung im Wege der Amtshilfe durch den Bundesnachrichtendienst zur Verfügung gestellt. Und so kam es zur Hausdurchsuchung. Zu Unrecht meinte der Betroffene und legte gegen die Hausdurchsuchung Beschwerde ein.
Die Daten aus Liechtenstein hätten den deutschen Steuerbehörden nicht zur Verfügung gestellt und verwertet werden dürfen. Es liege ein Verstoß gegen das Völkerrecht und gegen innerstaatliches Recht vor.
Das zuständige Amtsgericht sah das ganz anders und hielt seine Anordnung der Hausdurchsuchung für rechtens. Den erforderlichen Anfangsverdacht stützten die Beamten darauf, dass im Rahmen der Ermittlungen gegen den Liechtensteiner Treuhänder bekannt geworden sei, dass der Steuersünder über Vermögensanlagen in Liechtenstein verfügte.
Ein Beweisverwertungsverbot bestehe im übrigen nicht. Auch dann nicht, wenn bei der Datenbeschaffung nach innerstaatlichem Recht rechtswidrig oder gar strafbar gehandelt wurde.
*HB
Im Visier der Steuerfahnder
Wenn der Steuerfahnder klingelt .. dann können auch Hausdurchsuchungen anstehen.
Schön wird es nicht, wenn der Fahnder klingelt. Meist ganz früh stehen die ermittelnden Beamten, Staatsanwalt und ein Vertreter der Stadt vor der Tür. Gesucht wird immer nach Beweismitteln und vermutet wird eine Straftat. Und immer ist es auch ein erheblicher Einschnitt in die Privatsphäre.
Tür öffnen .. Steuerfahnder sind keine GEZ-Fersehgebühreneintreiber. Das bedeutet: Die Strategie "Einfach nicht die Tür öffnen und warten bis sie wieder gehen" funktioniert in der Regel nicht. In der Praxis kommt dann der Schlüsseldienst oder der Fahnder verschafft sich selbst zutritt.
Beschluss anfordern.. Nur mit einem richterlichen Durchsuchungsbeschluss darf durchsucht werden. Also in jedem Fall danach fragen. Und ihn lesen! Denn meist steht darin, was und wo die Beamten suchen dürfen. Suchen sie erkennbar auch nach anderen Dingen, ist dies unzulässig und muss nicht geduldet werden.
Eine Vermutung reicht aus .. Eine Durchsuchung ist schon dann zulässig, wenn nur die Vermutung besteht, dass man Beweismittel finden wird. Ein Widerspruch oder Beschwerde gegen einen Durchsuchungsbeschluss bringt daher in der Regel nichts.
Gründlichkeit vor Ort .. Das wissen auch die Fahnder. Sind sie einmal da, kann man davon ausgehen, dass sie ihre Aufgabe sehr sorgfältig erledigen. Verhindern lässt sich das nicht, also sollte man sich in Geduld üben. Widerstand gegen die Durchsuchung und Beschlagnahme gefundener Gegenstände ist also völlig sinnlos.
Keine Auskunft .. Betroffene können nicht viel tun. Sie müssen nur die Durchsuchung ertragen. Eine Mitwirkungspflicht oder Auskunftspflicht besteht nicht. Ein wenig Höflichkeit schadet aber nie.
Keine Deals .. Manch Fahnder mag sehr nett sein und das ein oder andere Verhandlungsangebot machen. Oder er versucht ein Geständnis zu entlocken, in dem er eine Strafmilderung in Aussicht stellt oder verspricht, die Wohnung weniger zu durchwühlen. Doch so einfach ist das nicht. Der Betroffene weiß nicht, wie es um ihn steht, und was die Ermittler wirklich wissen. Er sollte jeden Deal ignorieren und schleunigst einen Anwalt einschalten.
Freiwillige Herausgabe von Unterlagen .. Wer sehr sicher ist, dass er gar nicht der Beschuldigte in dem Verfahren ist, kann auch mehr tun. Vielleicht wird ein wenig weniger gewühlt, wenn er Gesuchtes herausgibt. Aber wirklich nur dann, wenn man auf keinen Fall verdächtig ist.
Objekte der Begierde .. Meist geht es um folgende Objekte: Handies, Datenträger, Computer oder Akten mit Kontoauszügen. Letztere sollten Steuersünder ja eigentlich nie daheim haben
So arbeiten Steuerfahnder
Er schaut sich einmal kurz um, dann kommt er schnurstracks auf mich zu. Er wirkt ein wenig gehetzt. Sieht sonst gar nicht aus wie jemand, der Leuten auf die Füße tritt. Eher der Typ Sozialkundelehrer, der letztlich doch nie eine Fünf austeilt. Ich hätte ihn nie erkannt. Er aber mich. Schließlich ist er Profi. Wir hatten uns am Telefon verabredet. Er kann nur meine Stimme kennen. Mich verrät kein Notizblock, kein Diktiergerät. Trotzdem steht er jetzt an meinem Bistrotisch. "Guten Tag." Dabei bin ich hier nicht allein in der etwas heruntergekommenen Gaststätte in Bahnhofsnähe. Da ist die Gefahr geringer, der eigenen Klientel zu begegnen. Das sind diejenigen, die von Peter Matthäus (Name von der Redaktion geändert) ins Visier genommen werden.
Steuerfahnder haben kein Gesicht – zumindest kein offizielles
Alle Versuche, mir im Vorfeld ein Bild zu machen, sind gescheitert. Steuerfahnder haben kein Gesicht. Zumindest kein offizielles. Auch nicht im Zeitalter von Facebook. Kein Bild, keine Telefonnummer, kein Büroanschluss, keine Adresse. Ob ein Foto im Profil möglich ist? "Sind Sie verrückt?" Manchmal versucht man, erzählt er, hinter seinem Rücken den Dienstausweis zu fotokopieren. "Bei Einsätzen in Bankfilialen probieren sie das oft. Bis jetzt konnte ich das noch immer verhindern."
Worauf er in Imbiss-Stuben wie dieser hier schauen würde? Wohl zuerst nach den Rechnungen? "Die Rechnungen können Sie vergessen. Sehen Sie sich lieber die Lieferscheine an. Wie viele Servietten wurden angeschafft? Senf, Ketchup? Oder Brötchen, die werden ja tagesfrisch eingekauft. Da kommt man dem tatsächlichen Umsatz schon ein Stückchen näher."
Peter Matthäus wählt seine Kunden nicht selbst aus. "Die Fälle kommen zu uns." Matthäus spricht schnell und leise, als sei ihm das, was er sagt, unangenehm. Ein Wink vom Kollegen, dem bei einer Betriebsprüfung was faul vorkommt. Schwache Umsätze, aber ein starker Sportwagen vor dem Büro. Da lohnt sich ein zweiter, tieferer Blick in die Bücher. Auch anonyme Hinweise kommen vor. Vom Inhaber des Konkurrenzbetriebs. Oder der betrogenen Ehefrau. "Oft vergessen diese, am Telefon die Rufunterdrückung einzuschalten." Matthäus lacht. "Dann schaue ich sofort im Internet nach und rede die Frau mit ihrem Namen an." Je stichhaltiger die Vorwürfe sind, desto größer die Chance, dass er sich mit einem Kollegen auf den Weg macht. Seine Fahndungsstelle kann längst nicht jeden Fall verfolgen. Zu wenig Personal, um alle Anzeigen abzuarbeiten.
Peter Matthäus arbeitet beim Finanzamt, aber er hat die gleichen Eingriffsrechte wie ein Polizist. Er darf vernehmen, durchsuchen, beschlagnahmen. Bei Gefahr in Verzug auch verhaften. Nur eine Waffe trägt er nicht. Die Ausbildung ist gründlich. Meist bewerben sich Betriebsprüfer mit längerer Berufspraxis auf eine offene Fahnderstelle. "Lebenserfahrung ist wichtig", sagt Matthäus. "Schon allein um nicht gleich vor Schreck umzufallen, wenn ein ausgebuffter Rechtsanwalt mal ,Huch’ macht." Der Neuling paukt sechs Monate lang Recht: Bürgerliches-, Straf- und Steuerrecht, Strafprozessordnung. Nebenher Schulungen bei der Kripo. Bei den ersten Fällen geht ein älterer Kollege mit. Als persönlicher Ausbilder. "Betriebsprüfer müssen sich immer fragen: Hat er oder hat er nicht? Als Fahnder kannst du dir sicher sein. Du hast es nur noch mit Steuerhinterziehern zu tun." Peter Matthäus scheint das als einen Vorzug anzusehen.
Schulungen in Informationstechnologie, Peilsendereinsatz, Videoobservation, automatisiertes Scannen von Rechnungsbelegen: Die Fahndungsstellen, die bei den großen Finanzämtern angesiedelt sind, begnügen sich nicht mit dem Zählen frischer Brötchen. "Wir sind keine Experten, aber richtig gute Allrounder. Wir stoßen auf kriminelle Energie. Der müssen wir noch mehr Energie entgegenhalten. Als Fahnder frage ich mich oft: Wie würde ich als Betrüger vorgehen?" Als Lehrer, denke ich, würde Matthäus einem doch mal eine Fünf verpassen. Und nehme mir im Stillen aber ganz fest vor, die Belege für diese berufliche Verabredung von der Zugfahrkarte bis zur Spesenquittung zuhause säuberlich abzuheften.
Der Schock, wenn Steuerfahnder vor der Tür stehen
Ob ihm die Ertappten manchmal Leid tun? "Es gibt kaum Ärger, ich gehe freundlich mit den Leuten um. Ich nehme die Sache eher sportlich." Ob die Betroffenen das auch so sehen? "Natürlich ist das erst einmal ein Schock, wenn wir vor der Tür stehen. Wer gut beraten ist, sagt erstmal nichts. Nur die schlecht Beratenen werden aggressiv." Auch Herablassung kommt vor. Ein vermögender Unternehmer, der einen satten Betrag unterschlagen hatte, herrschte ihn an: "Glauben Sie, ich habe das vorsätzlich gemacht? Ich zähle mein Geld doch nicht!" Die Steuerfahnder haben einen speziellen Humor entwickelt, mit dem sie den täglichen Anfeindungen begegnen. Die Kollegen in Wuppertal, eine besonders erfolgreiche Truppe, haben sich ein Feuerzeug machen lassen mit der Aufschrift: "Es gibt Schlimmeres als Verwandtenbesuche", die Kölner verteilen Kugelschreiber mit dem Aufdruck: "Eine Selbstanzeige macht Spaß."
Nein, Mitleid habe er nicht, sagt Peter Matthäus. "Wenn, dann höchstens Mitleid mit der Dummheit der Leute." Wenn sie nicht einmal an Fingerabdrücke denken. Oder das Smartphone liegen lassen. "Das ist für uns eine wahre Goldgrube. Da finden Sie Adressen, Bewegungsprofile, einfach alles."
Wer zahlt schon wirklich alle Steuern? Selbst die Schriftstellerin Bettina von Arnim schummelte und deklarierte ihren Pudel 1842 als Jagdhund. Für den galt nämlich der ermäßigte Hundesteuertarif. Mittlerweile ist das deutsche Steuerrecht ein wuchernder Wahnsinn aus 200 Gesetzen und 100 000 Verordnungen. Der Kommentar zum deutschen Einkommensteuergesetz umfasst 25 000 Seiten. Steuern "auf alles, was geht, kriecht, rennt, fliegt oder still steht", sagt der amerikanische Ökonom Arthur B. Laffer. Die elektronische Steuererklärung heißt wie der diebische Vogel "Elster". Die übergroße Mehrheit (78 Prozent) der Bevölkerung findet das nicht witzig. Sie hält das deutsche Steuersystem für ungerecht. Ist Steuerhinterziehung da nicht geradezu ein Notwehrrecht?
"Die meisten Menschen sind ehrlich", hält Matthäus dagegen. "Natürlich gibt es Ausnahmen. Da, wo viel Mehrwertsteuer im Spiel ist, verhält es sich mit der Ehrlichkeit so fifty-fifty." Die Meinungsforscher kommen übrigens zum gleichen Ergebnis. 57 Prozent der Deutschen finden, dass Steuerhinterziehung in keinem Fall in Ordnung ist. Wirtschaftsforscher sprechen vom "Steuerzahlerrätsel": Bei der verhältnismäßig geringen Wahrscheinlichkeit, erwischt zu werden, müsste es eigentlich viel mehr Steuerhinterzieher geben.
Bezahlung wie bei regulären Finanzbeamten
Die rund 30.000 Steuersünder, die jährlich überführt werden, erbringen durchschnittlich 1,5 Milliarden "bestandskräftig festgesetzte Mehrsteuern". Das sind aber nur fünf Prozent jener schätzungsweise 30 Milliarden, die Jahr für Jahr am Fiskus vorbeigeschleust werden. Sie aufzuspüren wäre für Männer wie Peter Matthäus eine wahre Sisyphusarbeit. Spektakuläre Steuer-CDs sind die Ausnahme.
Das Tagesgeschäft eines Fahnders besteht aus viel Klein-Klein. Die "Zentralen Fahndungs-Nachrichten", ein "streng geheimes behördeninternes Mitteilungsblatt" (Focus Money) offenbaren den Alltag: Ein 36 000 Friseur-Artikel umfassendes Kalkulations-Programm, prozentuale Garverluste von Dönerfleisch, Berechnungen von "Decksprüngen", mit denen Hundezüchter überführt werden.
Das alles muss mit schlechter Ausstattung bewältigt werden. "Unsere Hardwareausrüstung", sagt Matthäus, "ist dürftig. Wir haben erschreckend wenig Speicherkapazität. Vor jedem neuen Fall müssen Daten auf dem Computer umgeschaufelt werden, um Platz zu schaffen." Auch personell ist man in der Defensive. Den 2600 Fahndern in Deutschland stehen knapp 86 000 Steuerberater gegenüber. "Und nicht jeder Amtsrichter hat Ahnung vom Steuerstrafrecht; manchmal wissen die nicht einmal, was Vorsteuern sind."
Bezahlt werden Steuerfahnder wie reguläre Finanzbeamte auch. Einziger Vorteil: Die monatliche Polizeizulage von gut 100 Euro. Alles andere, Boni für erfolgreiche Ermittlungen oder behördeninterne Rankings, sind Gerüchte. Das bestätigt auch Detlef Schmedding. Der Rechtsanwalt und Steuerberater kennt beide Seiten; bevor er sich selbständig machte, arbeitete er als Sachgebietsleiter bei der Steuerfahndung in Freiburg. In der Wirtschaft wird besser bezahlt. Bei Betriebsprüfungen kommt es deshalb schon mal vor, dass versucht wird, einen allzu erfolgreichen Fahnder während des laufenden Verfahrens abzuwerben. "Dann würde zwar ein anderer Fahnder einspringen. Der erfasst dann aber vielleicht nicht das kernige Detail", sagt Matthäus.
Die baden-württembergische Steuerverfolgung gilt als lasch
Dabei gilt Baden-Württemberg, was die Steuerverfolgung anbelangt, als besonders lax. Der Bundesrechnungshof rügte schon vor Jahren die uneinheitliche Außenprüfung von Einkommensmillionären. Das Steuerberater Magazin bezeichnete 2007 Baden-Württemberg gar als das "Musterländle für nette Betriebsprüfer: Wenig Prüfungen, wenig Mehrergebnisse." Auch die Strafen fallen im Süden deutlich milder aus. "Was das Strafmaß betrifft", sagt Matthäus, "so herrscht ein eklatantes Nord-Süd-Gefälle."
Für die Oberfinanzdirektion Karlsruhe sind das "unzutreffende Behauptungen". Allerdings will die neue Landesregierung jetzt 50 neue Fahnderstellen einrichten. "Die haben die Weichen gestellt. Der Weg geht durchaus in die richtige Richtung", freut sich Matthäus.
Eine Freude, die nicht jeder teilt. Für den Juristen Christian Rode, dessen Mandanten mit dem Steuerrecht in Konflikt geraten sind, setzt die Regierung am falschen Hebel an: "Statt die Steuergesetzgebung zu reformieren, erhöht man den Druck. Die Durchsuchungen der Fahnder werden mit mehr Aufwand betrieben, als notwendig wäre. Und sie dauern ungeheuer lange. Viel Wirbel, wenig Erfolg."
Erfolg aber ist nicht das alleinige Motiv für Peter Matthäus. Es geht ihm nicht nur um die Mehreinnahmen die, wie er weiß, im Falle Baden-Württemberg in den Kanälen des Länderfinanzausgleichs verschwinden. Hingegen treibt Peter Matthäus, den Fahnder, bei seiner Arbeit etwas ganz anderes an, etwas, das er mit dem Begriff "Gerechtigkeitsgefühl" umschreibt. Hinzu kommt der Anspruch und die Möglichkeit, das Recht auch durchzusetzen. Für Leute, die Steuerhinterziehung als Kavaliersdelikt ansehen, hat er kein Verständnis. "Gehen Sie mal in eine Bank und nehmen 50 000 Euro mit. Da kreisen die Hubschrauber!"
Badische Zeitung
Er schaut sich einmal kurz um, dann kommt er schnurstracks auf mich zu. Er wirkt ein wenig gehetzt. Sieht sonst gar nicht aus wie jemand, der Leuten auf die Füße tritt. Eher der Typ Sozialkundelehrer, der letztlich doch nie eine Fünf austeilt. Ich hätte ihn nie erkannt. Er aber mich. Schließlich ist er Profi. Wir hatten uns am Telefon verabredet. Er kann nur meine Stimme kennen. Mich verrät kein Notizblock, kein Diktiergerät. Trotzdem steht er jetzt an meinem Bistrotisch. "Guten Tag." Dabei bin ich hier nicht allein in der etwas heruntergekommenen Gaststätte in Bahnhofsnähe. Da ist die Gefahr geringer, der eigenen Klientel zu begegnen. Das sind diejenigen, die von Peter Matthäus (Name von der Redaktion geändert) ins Visier genommen werden.
Steuerfahnder haben kein Gesicht – zumindest kein offizielles
Alle Versuche, mir im Vorfeld ein Bild zu machen, sind gescheitert. Steuerfahnder haben kein Gesicht. Zumindest kein offizielles. Auch nicht im Zeitalter von Facebook. Kein Bild, keine Telefonnummer, kein Büroanschluss, keine Adresse. Ob ein Foto im Profil möglich ist? "Sind Sie verrückt?" Manchmal versucht man, erzählt er, hinter seinem Rücken den Dienstausweis zu fotokopieren. "Bei Einsätzen in Bankfilialen probieren sie das oft. Bis jetzt konnte ich das noch immer verhindern."
Worauf er in Imbiss-Stuben wie dieser hier schauen würde? Wohl zuerst nach den Rechnungen? "Die Rechnungen können Sie vergessen. Sehen Sie sich lieber die Lieferscheine an. Wie viele Servietten wurden angeschafft? Senf, Ketchup? Oder Brötchen, die werden ja tagesfrisch eingekauft. Da kommt man dem tatsächlichen Umsatz schon ein Stückchen näher."
Peter Matthäus wählt seine Kunden nicht selbst aus. "Die Fälle kommen zu uns." Matthäus spricht schnell und leise, als sei ihm das, was er sagt, unangenehm. Ein Wink vom Kollegen, dem bei einer Betriebsprüfung was faul vorkommt. Schwache Umsätze, aber ein starker Sportwagen vor dem Büro. Da lohnt sich ein zweiter, tieferer Blick in die Bücher. Auch anonyme Hinweise kommen vor. Vom Inhaber des Konkurrenzbetriebs. Oder der betrogenen Ehefrau. "Oft vergessen diese, am Telefon die Rufunterdrückung einzuschalten." Matthäus lacht. "Dann schaue ich sofort im Internet nach und rede die Frau mit ihrem Namen an." Je stichhaltiger die Vorwürfe sind, desto größer die Chance, dass er sich mit einem Kollegen auf den Weg macht. Seine Fahndungsstelle kann längst nicht jeden Fall verfolgen. Zu wenig Personal, um alle Anzeigen abzuarbeiten.
Peter Matthäus arbeitet beim Finanzamt, aber er hat die gleichen Eingriffsrechte wie ein Polizist. Er darf vernehmen, durchsuchen, beschlagnahmen. Bei Gefahr in Verzug auch verhaften. Nur eine Waffe trägt er nicht. Die Ausbildung ist gründlich. Meist bewerben sich Betriebsprüfer mit längerer Berufspraxis auf eine offene Fahnderstelle. "Lebenserfahrung ist wichtig", sagt Matthäus. "Schon allein um nicht gleich vor Schreck umzufallen, wenn ein ausgebuffter Rechtsanwalt mal ,Huch’ macht." Der Neuling paukt sechs Monate lang Recht: Bürgerliches-, Straf- und Steuerrecht, Strafprozessordnung. Nebenher Schulungen bei der Kripo. Bei den ersten Fällen geht ein älterer Kollege mit. Als persönlicher Ausbilder. "Betriebsprüfer müssen sich immer fragen: Hat er oder hat er nicht? Als Fahnder kannst du dir sicher sein. Du hast es nur noch mit Steuerhinterziehern zu tun." Peter Matthäus scheint das als einen Vorzug anzusehen.
Schulungen in Informationstechnologie, Peilsendereinsatz, Videoobservation, automatisiertes Scannen von Rechnungsbelegen: Die Fahndungsstellen, die bei den großen Finanzämtern angesiedelt sind, begnügen sich nicht mit dem Zählen frischer Brötchen. "Wir sind keine Experten, aber richtig gute Allrounder. Wir stoßen auf kriminelle Energie. Der müssen wir noch mehr Energie entgegenhalten. Als Fahnder frage ich mich oft: Wie würde ich als Betrüger vorgehen?" Als Lehrer, denke ich, würde Matthäus einem doch mal eine Fünf verpassen. Und nehme mir im Stillen aber ganz fest vor, die Belege für diese berufliche Verabredung von der Zugfahrkarte bis zur Spesenquittung zuhause säuberlich abzuheften.
Der Schock, wenn Steuerfahnder vor der Tür stehen
Ob ihm die Ertappten manchmal Leid tun? "Es gibt kaum Ärger, ich gehe freundlich mit den Leuten um. Ich nehme die Sache eher sportlich." Ob die Betroffenen das auch so sehen? "Natürlich ist das erst einmal ein Schock, wenn wir vor der Tür stehen. Wer gut beraten ist, sagt erstmal nichts. Nur die schlecht Beratenen werden aggressiv." Auch Herablassung kommt vor. Ein vermögender Unternehmer, der einen satten Betrag unterschlagen hatte, herrschte ihn an: "Glauben Sie, ich habe das vorsätzlich gemacht? Ich zähle mein Geld doch nicht!" Die Steuerfahnder haben einen speziellen Humor entwickelt, mit dem sie den täglichen Anfeindungen begegnen. Die Kollegen in Wuppertal, eine besonders erfolgreiche Truppe, haben sich ein Feuerzeug machen lassen mit der Aufschrift: "Es gibt Schlimmeres als Verwandtenbesuche", die Kölner verteilen Kugelschreiber mit dem Aufdruck: "Eine Selbstanzeige macht Spaß."
Nein, Mitleid habe er nicht, sagt Peter Matthäus. "Wenn, dann höchstens Mitleid mit der Dummheit der Leute." Wenn sie nicht einmal an Fingerabdrücke denken. Oder das Smartphone liegen lassen. "Das ist für uns eine wahre Goldgrube. Da finden Sie Adressen, Bewegungsprofile, einfach alles."
Wer zahlt schon wirklich alle Steuern? Selbst die Schriftstellerin Bettina von Arnim schummelte und deklarierte ihren Pudel 1842 als Jagdhund. Für den galt nämlich der ermäßigte Hundesteuertarif. Mittlerweile ist das deutsche Steuerrecht ein wuchernder Wahnsinn aus 200 Gesetzen und 100 000 Verordnungen. Der Kommentar zum deutschen Einkommensteuergesetz umfasst 25 000 Seiten. Steuern "auf alles, was geht, kriecht, rennt, fliegt oder still steht", sagt der amerikanische Ökonom Arthur B. Laffer. Die elektronische Steuererklärung heißt wie der diebische Vogel "Elster". Die übergroße Mehrheit (78 Prozent) der Bevölkerung findet das nicht witzig. Sie hält das deutsche Steuersystem für ungerecht. Ist Steuerhinterziehung da nicht geradezu ein Notwehrrecht?
"Die meisten Menschen sind ehrlich", hält Matthäus dagegen. "Natürlich gibt es Ausnahmen. Da, wo viel Mehrwertsteuer im Spiel ist, verhält es sich mit der Ehrlichkeit so fifty-fifty." Die Meinungsforscher kommen übrigens zum gleichen Ergebnis. 57 Prozent der Deutschen finden, dass Steuerhinterziehung in keinem Fall in Ordnung ist. Wirtschaftsforscher sprechen vom "Steuerzahlerrätsel": Bei der verhältnismäßig geringen Wahrscheinlichkeit, erwischt zu werden, müsste es eigentlich viel mehr Steuerhinterzieher geben.
Bezahlung wie bei regulären Finanzbeamten
Die rund 30.000 Steuersünder, die jährlich überführt werden, erbringen durchschnittlich 1,5 Milliarden "bestandskräftig festgesetzte Mehrsteuern". Das sind aber nur fünf Prozent jener schätzungsweise 30 Milliarden, die Jahr für Jahr am Fiskus vorbeigeschleust werden. Sie aufzuspüren wäre für Männer wie Peter Matthäus eine wahre Sisyphusarbeit. Spektakuläre Steuer-CDs sind die Ausnahme.
Das Tagesgeschäft eines Fahnders besteht aus viel Klein-Klein. Die "Zentralen Fahndungs-Nachrichten", ein "streng geheimes behördeninternes Mitteilungsblatt" (Focus Money) offenbaren den Alltag: Ein 36 000 Friseur-Artikel umfassendes Kalkulations-Programm, prozentuale Garverluste von Dönerfleisch, Berechnungen von "Decksprüngen", mit denen Hundezüchter überführt werden.
Das alles muss mit schlechter Ausstattung bewältigt werden. "Unsere Hardwareausrüstung", sagt Matthäus, "ist dürftig. Wir haben erschreckend wenig Speicherkapazität. Vor jedem neuen Fall müssen Daten auf dem Computer umgeschaufelt werden, um Platz zu schaffen." Auch personell ist man in der Defensive. Den 2600 Fahndern in Deutschland stehen knapp 86 000 Steuerberater gegenüber. "Und nicht jeder Amtsrichter hat Ahnung vom Steuerstrafrecht; manchmal wissen die nicht einmal, was Vorsteuern sind."
Bezahlt werden Steuerfahnder wie reguläre Finanzbeamte auch. Einziger Vorteil: Die monatliche Polizeizulage von gut 100 Euro. Alles andere, Boni für erfolgreiche Ermittlungen oder behördeninterne Rankings, sind Gerüchte. Das bestätigt auch Detlef Schmedding. Der Rechtsanwalt und Steuerberater kennt beide Seiten; bevor er sich selbständig machte, arbeitete er als Sachgebietsleiter bei der Steuerfahndung in Freiburg. In der Wirtschaft wird besser bezahlt. Bei Betriebsprüfungen kommt es deshalb schon mal vor, dass versucht wird, einen allzu erfolgreichen Fahnder während des laufenden Verfahrens abzuwerben. "Dann würde zwar ein anderer Fahnder einspringen. Der erfasst dann aber vielleicht nicht das kernige Detail", sagt Matthäus.
Die baden-württembergische Steuerverfolgung gilt als lasch
Dabei gilt Baden-Württemberg, was die Steuerverfolgung anbelangt, als besonders lax. Der Bundesrechnungshof rügte schon vor Jahren die uneinheitliche Außenprüfung von Einkommensmillionären. Das Steuerberater Magazin bezeichnete 2007 Baden-Württemberg gar als das "Musterländle für nette Betriebsprüfer: Wenig Prüfungen, wenig Mehrergebnisse." Auch die Strafen fallen im Süden deutlich milder aus. "Was das Strafmaß betrifft", sagt Matthäus, "so herrscht ein eklatantes Nord-Süd-Gefälle."
Für die Oberfinanzdirektion Karlsruhe sind das "unzutreffende Behauptungen". Allerdings will die neue Landesregierung jetzt 50 neue Fahnderstellen einrichten. "Die haben die Weichen gestellt. Der Weg geht durchaus in die richtige Richtung", freut sich Matthäus.
Eine Freude, die nicht jeder teilt. Für den Juristen Christian Rode, dessen Mandanten mit dem Steuerrecht in Konflikt geraten sind, setzt die Regierung am falschen Hebel an: "Statt die Steuergesetzgebung zu reformieren, erhöht man den Druck. Die Durchsuchungen der Fahnder werden mit mehr Aufwand betrieben, als notwendig wäre. Und sie dauern ungeheuer lange. Viel Wirbel, wenig Erfolg."
Erfolg aber ist nicht das alleinige Motiv für Peter Matthäus. Es geht ihm nicht nur um die Mehreinnahmen die, wie er weiß, im Falle Baden-Württemberg in den Kanälen des Länderfinanzausgleichs verschwinden. Hingegen treibt Peter Matthäus, den Fahnder, bei seiner Arbeit etwas ganz anderes an, etwas, das er mit dem Begriff "Gerechtigkeitsgefühl" umschreibt. Hinzu kommt der Anspruch und die Möglichkeit, das Recht auch durchzusetzen. Für Leute, die Steuerhinterziehung als Kavaliersdelikt ansehen, hat er kein Verständnis. "Gehen Sie mal in eine Bank und nehmen 50 000 Euro mit. Da kreisen die Hubschrauber!"
Badische Zeitung
Der Fiskus rückt Steuerhinterziehern auf die Pelle. Wer illegal Geld ins Ausland geschafft hat, kann sich nicht mehr sicher sein. Warum die alten Tricks nicht mehr funktionieren
Alles begann mit einer CD ..
Die Gefahr, entdeckt zu werden, steigt - vor allem wegen des Steuerabkommens, das Deutschland und die Schweiz ausgehandelt haben. Es sieht eine engere Kooperation der eidgenössischen Banken mit deutschen Steuerfahndern sowie eine pauschale Strafsteuer für Schwarzgeld vor.
Nach langem politischen Tauziehen steigen offenbar die Chancen, dass das vor einem halben Jahr unterzeichnete Steuerabkommen zwischen Deutschland und der Schweiz doch noch in Kraft tritt. Die SPD-regierten Länder, die das Projekt bisher im Bundesrat blockierten, akzeptierten nach einem "Spiegel"-Bericht nun doch die wichtigste Schweizer Forderung nach der Wahrung des Bankgeheimnisses
Zöllner kontrollieren stichprobenartig, ob Reisende hohe Bargeldsummen im Gepäck haben. Die Kontrollen können direkt am Grenzübergang stattfinden, aber auch durch mobile Einsatztrupps, die einige Kilometer im Landesinneren lauern. Wer mehr als 10.000 Euro dabei hat, muss dies den Zöllnern mitteilen. Wenn Reisende schweigen und die Ermittler trotzdem hohe Summen finden, informieren sie per Kontrollmitteilung das Finanzamt des Betroffenen.
Besonders häufig sind die Zöllner an den Grenzen zu Luxemburg und der Schweiz unterwegs. Zahlreiche Bargeldfunde melden traditionell die Beamten aus der Region Lindau am Bodensee. Dort - im Dreiländereck Schweiz-Österreich-Deutschland - kommen zahlreiche Steuerflüchtige vorbei, die ihr Schwarzgeld zurück in die Heimat schmuggeln wollen. Doch auch an der deutschen Zollstation an der deutsch-schweizerischen Grenze entlang des Hochrheins wird vermehrt kontrolliert
Allein die Fahnder im Großraum Lindau (Bodensee) stellten 2011 rund drei Millionen Euro Bargeld sicher und fanden in den Unterlagen von Reisenden Konto- und Depotauszüge, die auf ein Auslandsvermögen von satten 500 Millionen Euro hindeuten. Schätzungen zufolge dürften sich daraus Steuernachzahlungen im mittleren zweistelligen Millionenbereich für den deutschen Fiskus ergeben - allein durch Funde in Lindau und Umgebung, wohlgemerkt
Nur selten liegt das Bargeld ganz offen im Koffer. Die meisten Schmuggler lassen sich bessere Verstecke einfallen
Großer Beliebtheit erfreuen sich Taschen, die unter der Kleidung ganz eng am Körper getragen werden. Am Grenzübergang Bietingen erwischten Zöllner einen 59-jährigen Metzgermeister aus Bayern, der 147.000 Euro in zwei Bauchtaschen schmuggelte. Wegen Nichtanmeldens des Bargeldes muss er nun ein Bußgeld zahlen, zudem wird sein Heimatfinanzamt informiert - dem er dann erklären muss, woher das Geld stammt
Beamte des Zollamts Bietingen entdeckten außerdem in der Reserverad-Mulde des Kofferaums eine Tasche mit 13 Geldbündeln in unterschiedlicher Stückelung. Insgesamt zählten sie 110.300 Euro. Auch in diesem Fall wurde ein Bußgeld fällig. Da der Besitzer kein deutscher Staatsangehöriger war, informierten die Beamten die Finanzbehörden seines Heimatlandes
Eine 73-jährige Deutsche transportierte 10.000 Euro in einer unscheinbaren Plastiktüte, als sie im vergangenen August mit dem Zug aus der Schweiz zurückkehrte. Weitere 10.000 Euro fanden Zollbeamte in ihrer Jackentasche, nochmal dieselbe Summe steckte in einer Einkaufstasche. Bei mobilen Kontrollen in Zügen seien zuletzt besonders hohe Bargeldfunde zu verzeichnen gewesen, berichtet ein Zollbeamter
Zahlreiche Steuerhinterzieher kaufen von ihrem Schwarzgeld teure Uhren oder Goldmünzen, die sie dann in die Heimat schmuggeln. Doch immer wieder trügt die Hoffnung, dadurch nicht aufzufliegen. So leiteten die Finanzbehörden ein Steuerstrafverfahren gegen eine 56-Jährige Frau ein, die mit einer 25.000 Euro teuren Uhr aus der Schweiz zurückgekehrt war. Sie hatte sich während der Befragung durch Zollbeamte in Widersprüche verwickelt
.. und Sie können sicher sein, irgendwann klingelt es frühmorgens an Ihrer Tür .. Steuerfahndung .. und lesen Sie oben im Thread, was diese Damen und Herren alles dürfen ...
Alles begann mit einer CD ..
Die Gefahr, entdeckt zu werden, steigt - vor allem wegen des Steuerabkommens, das Deutschland und die Schweiz ausgehandelt haben. Es sieht eine engere Kooperation der eidgenössischen Banken mit deutschen Steuerfahndern sowie eine pauschale Strafsteuer für Schwarzgeld vor.
Nach langem politischen Tauziehen steigen offenbar die Chancen, dass das vor einem halben Jahr unterzeichnete Steuerabkommen zwischen Deutschland und der Schweiz doch noch in Kraft tritt. Die SPD-regierten Länder, die das Projekt bisher im Bundesrat blockierten, akzeptierten nach einem "Spiegel"-Bericht nun doch die wichtigste Schweizer Forderung nach der Wahrung des Bankgeheimnisses
Zöllner kontrollieren stichprobenartig, ob Reisende hohe Bargeldsummen im Gepäck haben. Die Kontrollen können direkt am Grenzübergang stattfinden, aber auch durch mobile Einsatztrupps, die einige Kilometer im Landesinneren lauern. Wer mehr als 10.000 Euro dabei hat, muss dies den Zöllnern mitteilen. Wenn Reisende schweigen und die Ermittler trotzdem hohe Summen finden, informieren sie per Kontrollmitteilung das Finanzamt des Betroffenen.
Besonders häufig sind die Zöllner an den Grenzen zu Luxemburg und der Schweiz unterwegs. Zahlreiche Bargeldfunde melden traditionell die Beamten aus der Region Lindau am Bodensee. Dort - im Dreiländereck Schweiz-Österreich-Deutschland - kommen zahlreiche Steuerflüchtige vorbei, die ihr Schwarzgeld zurück in die Heimat schmuggeln wollen. Doch auch an der deutschen Zollstation an der deutsch-schweizerischen Grenze entlang des Hochrheins wird vermehrt kontrolliert
Allein die Fahnder im Großraum Lindau (Bodensee) stellten 2011 rund drei Millionen Euro Bargeld sicher und fanden in den Unterlagen von Reisenden Konto- und Depotauszüge, die auf ein Auslandsvermögen von satten 500 Millionen Euro hindeuten. Schätzungen zufolge dürften sich daraus Steuernachzahlungen im mittleren zweistelligen Millionenbereich für den deutschen Fiskus ergeben - allein durch Funde in Lindau und Umgebung, wohlgemerkt
Nur selten liegt das Bargeld ganz offen im Koffer. Die meisten Schmuggler lassen sich bessere Verstecke einfallen
Großer Beliebtheit erfreuen sich Taschen, die unter der Kleidung ganz eng am Körper getragen werden. Am Grenzübergang Bietingen erwischten Zöllner einen 59-jährigen Metzgermeister aus Bayern, der 147.000 Euro in zwei Bauchtaschen schmuggelte. Wegen Nichtanmeldens des Bargeldes muss er nun ein Bußgeld zahlen, zudem wird sein Heimatfinanzamt informiert - dem er dann erklären muss, woher das Geld stammt
Beamte des Zollamts Bietingen entdeckten außerdem in der Reserverad-Mulde des Kofferaums eine Tasche mit 13 Geldbündeln in unterschiedlicher Stückelung. Insgesamt zählten sie 110.300 Euro. Auch in diesem Fall wurde ein Bußgeld fällig. Da der Besitzer kein deutscher Staatsangehöriger war, informierten die Beamten die Finanzbehörden seines Heimatlandes
Eine 73-jährige Deutsche transportierte 10.000 Euro in einer unscheinbaren Plastiktüte, als sie im vergangenen August mit dem Zug aus der Schweiz zurückkehrte. Weitere 10.000 Euro fanden Zollbeamte in ihrer Jackentasche, nochmal dieselbe Summe steckte in einer Einkaufstasche. Bei mobilen Kontrollen in Zügen seien zuletzt besonders hohe Bargeldfunde zu verzeichnen gewesen, berichtet ein Zollbeamter
Zahlreiche Steuerhinterzieher kaufen von ihrem Schwarzgeld teure Uhren oder Goldmünzen, die sie dann in die Heimat schmuggeln. Doch immer wieder trügt die Hoffnung, dadurch nicht aufzufliegen. So leiteten die Finanzbehörden ein Steuerstrafverfahren gegen eine 56-Jährige Frau ein, die mit einer 25.000 Euro teuren Uhr aus der Schweiz zurückgekehrt war. Sie hatte sich während der Befragung durch Zollbeamte in Widersprüche verwickelt
.. und Sie können sicher sein, irgendwann klingelt es frühmorgens an Ihrer Tür .. Steuerfahndung .. und lesen Sie oben im Thread, was diese Damen und Herren alles dürfen ...
Prüfmethoden der Finanzverwaltung
Finanzämter prüfen Steuertrickser strenger
Millionen Bürger geben in den nächsten Wochen ihre Steuererklärungen ab. Doch in diesem Jahr sind die Kontrollmöglichkeiten der Finanzämter besser als je zuvor. Der Datenpool der Steuerfahnder ist umfangreicher geworden - und macht Steuertricksereien schwieriger
Wer sich in den kommenden Wochen an seine Steuererklärung setzt, sollte wissen: Seit diesem Jahr sind Millionen deutscher Steuerbürger so gläsern wie nie zuvor. Der neue Datenpool beim Bundeszentralamt für Steuern macht Einkünfte aller Art jetzt lückenlos sichtbar. "Das Kontrollnetz ist engmaschig geworden", sagt der Vorsitzende der Deutschen Steuergewerkschaft, Thomas Eigenthaler, im dapd-Gespräch. Mithilfe des elektronischen Datenabgleichs komme das Finanzamt nun "immer mehr Steuertricksern auf die Spur".
Selbst wer im vergangenen Jahr Lohnersatzleistungen wie Elterngeld, Arbeitslosen-, Insolvenz- oder Kurzarbeitergeld bekam, wer Übergangsgeld bezog während einer Reha-Maßnahme oder Krankengeld von der Krankenkasse - sobald die Summe 410 Euro überschritt, wurde sie Anfang 2012 an den Datenpool gemeldet. Und damit weiß nun auch das Finanzamt Bescheid.
Bislang ging der eine oder andere verheiratete Erwerbslose oder Kurzarbeiter mit berufstätigem Partner noch unbemerkt auf Tauchstation, wenn die Steuererklärung anstand. Denn: Je höher das gemeinsame Einkommen, desto höher die Steuerschuld. "Jetzt wird mehr und mehr nachgefragt, schlimmstenfalls fordert das Finanzamt Geld bis 2005 und noch länger zurück", warnt der Sprecher des Vereins Vereinigte Lohnsteuerhilfe (VLH), Bernhard Lauscher. Auf Nachzahlungen müssen auch säumige Rentner oder Ehepaare mit Steuerklassenmix III/V gefasst sein.
Kein Pardon bei Nachzahlungen
Auch für Erich Nöll vom Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine ist klar: Die Finanzverwaltung hat erstmals den Überblick über die Steuerpflicht von gut 40 Millionen Steuerbürgern - und beste Karten, um Mogeleien auffliegen zu lassen. Nur viele Bürger selbst haben nach wie vor keine Ahnung, wann sie dem Finanzamt eine Steuererklärung schuldig sind und wann nicht. Eine Aufforderung gibt es nicht.
Tatsächlich muss gar nicht jeder zwingend ein Wochenende opfern für den Fiskus. Grundsätzlich gilt: Um die Abgabe einer Steuererklärung kommt kein Selbstständiger und auch kein Freiberufler herum. Erwartet der Staat Nachzahlungen, muss aber auch ein Arbeitnehmer zwingend eine Einkommensteuererklärung machen. Dann ist es mit der vom Chef automatisch abgeführten Lohnsteuer allein nicht getan.
In der Pflicht ist, wer 2011 beispielsweise Nebeneinkünfte zum Gehalt oder der Pension hatte, die höher als 410 Euro im Jahr waren. Dazu zählen Renten-, Miet- oder ähnliche Einnahmen. Das gilt für Alleinstehende wie für Ehepaare. Ran muss auch, wer Lohn bekam, der nach der Steuerklasse V oder VI besteuert wurde. Oder wenn eine Abfindung vom Chef respektive Lohnersatzleistungen über 410 Euro flossen.
Nicht davon kommt auch, wer bei mehreren Arbeitgebern gleichzeitig gearbeitet hat. Oder aber getrennt lebende wie geschiedene Ehepartner, die vom Ex Unterhalt bekamen, den dieser als Sonderausgaben absetzt. Außerdem alle, die sich einen Freibetrag abholten, um 2011 weniger Lohnsteuer zahlen zu müssen.
Für Rentner gelten besondere Regeln. Sie müssen all ihre Einkünfte aus dem letzten Jahr wie Renten, Miet- und Kapitaleinnahmen oder Geld aus dem Nebenjob zusammenrechnen. War die Summe 2011 höher als der Grundfreibetrag von 8.004 Euro (Verheiratete: 16.008), müssen auch sie sich an eine Steuererklärung setzen.
Ganz anders sieht es für Millionen Arbeitnehmer aus, die ausschließlich Einnahmen aus ihrer Arbeit nach Hause bringen. Sie können frei wählen, ob sie sich die Mühe machen und eine Steuererklärung abgeben. Dazu gehören etwa Singles mit Lohnsteuerklasse I oder II, ohne Kinder. Oder Eheleute mit etwa gleich hohem Einkommen, also mit Klasse III oder IV, ohne jegliche Zusatzeinnahmen. Aber: Auch wenn sie nicht in der Pflicht stecken, kann sich der Aufwand trotzdem richtig auszahlen, wie Nöll erläutert.
Rentabel ist die freiwillige "Antragsveranlagung" immer dann, wenn jemand 2011 viele Ausgaben hatte, besonders für den Job. Oder aber einen weiten Weg zur Arbeit oder eine beruflich bedingte Zweitwohnung. Bei hohem Gehalt lassen sich allein schon über die Kirchensteuer einige Hundert Euro zurückholen. Und auch sonst sei viel mehr absetzbar, als der Laie glaube, ermuntert Nöll zum Handeln. Im Schnitt gibt es laut Lauscher zwischen 800 und 1.100 zurück
* MM
Finanzämter prüfen Steuertrickser strenger
Millionen Bürger geben in den nächsten Wochen ihre Steuererklärungen ab. Doch in diesem Jahr sind die Kontrollmöglichkeiten der Finanzämter besser als je zuvor. Der Datenpool der Steuerfahnder ist umfangreicher geworden - und macht Steuertricksereien schwieriger
Wer sich in den kommenden Wochen an seine Steuererklärung setzt, sollte wissen: Seit diesem Jahr sind Millionen deutscher Steuerbürger so gläsern wie nie zuvor. Der neue Datenpool beim Bundeszentralamt für Steuern macht Einkünfte aller Art jetzt lückenlos sichtbar. "Das Kontrollnetz ist engmaschig geworden", sagt der Vorsitzende der Deutschen Steuergewerkschaft, Thomas Eigenthaler, im dapd-Gespräch. Mithilfe des elektronischen Datenabgleichs komme das Finanzamt nun "immer mehr Steuertricksern auf die Spur".
Selbst wer im vergangenen Jahr Lohnersatzleistungen wie Elterngeld, Arbeitslosen-, Insolvenz- oder Kurzarbeitergeld bekam, wer Übergangsgeld bezog während einer Reha-Maßnahme oder Krankengeld von der Krankenkasse - sobald die Summe 410 Euro überschritt, wurde sie Anfang 2012 an den Datenpool gemeldet. Und damit weiß nun auch das Finanzamt Bescheid.
Bislang ging der eine oder andere verheiratete Erwerbslose oder Kurzarbeiter mit berufstätigem Partner noch unbemerkt auf Tauchstation, wenn die Steuererklärung anstand. Denn: Je höher das gemeinsame Einkommen, desto höher die Steuerschuld. "Jetzt wird mehr und mehr nachgefragt, schlimmstenfalls fordert das Finanzamt Geld bis 2005 und noch länger zurück", warnt der Sprecher des Vereins Vereinigte Lohnsteuerhilfe (VLH), Bernhard Lauscher. Auf Nachzahlungen müssen auch säumige Rentner oder Ehepaare mit Steuerklassenmix III/V gefasst sein.
Kein Pardon bei Nachzahlungen
Auch für Erich Nöll vom Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine ist klar: Die Finanzverwaltung hat erstmals den Überblick über die Steuerpflicht von gut 40 Millionen Steuerbürgern - und beste Karten, um Mogeleien auffliegen zu lassen. Nur viele Bürger selbst haben nach wie vor keine Ahnung, wann sie dem Finanzamt eine Steuererklärung schuldig sind und wann nicht. Eine Aufforderung gibt es nicht.
Tatsächlich muss gar nicht jeder zwingend ein Wochenende opfern für den Fiskus. Grundsätzlich gilt: Um die Abgabe einer Steuererklärung kommt kein Selbstständiger und auch kein Freiberufler herum. Erwartet der Staat Nachzahlungen, muss aber auch ein Arbeitnehmer zwingend eine Einkommensteuererklärung machen. Dann ist es mit der vom Chef automatisch abgeführten Lohnsteuer allein nicht getan.
In der Pflicht ist, wer 2011 beispielsweise Nebeneinkünfte zum Gehalt oder der Pension hatte, die höher als 410 Euro im Jahr waren. Dazu zählen Renten-, Miet- oder ähnliche Einnahmen. Das gilt für Alleinstehende wie für Ehepaare. Ran muss auch, wer Lohn bekam, der nach der Steuerklasse V oder VI besteuert wurde. Oder wenn eine Abfindung vom Chef respektive Lohnersatzleistungen über 410 Euro flossen.
Nicht davon kommt auch, wer bei mehreren Arbeitgebern gleichzeitig gearbeitet hat. Oder aber getrennt lebende wie geschiedene Ehepartner, die vom Ex Unterhalt bekamen, den dieser als Sonderausgaben absetzt. Außerdem alle, die sich einen Freibetrag abholten, um 2011 weniger Lohnsteuer zahlen zu müssen.
Für Rentner gelten besondere Regeln. Sie müssen all ihre Einkünfte aus dem letzten Jahr wie Renten, Miet- und Kapitaleinnahmen oder Geld aus dem Nebenjob zusammenrechnen. War die Summe 2011 höher als der Grundfreibetrag von 8.004 Euro (Verheiratete: 16.008), müssen auch sie sich an eine Steuererklärung setzen.
Ganz anders sieht es für Millionen Arbeitnehmer aus, die ausschließlich Einnahmen aus ihrer Arbeit nach Hause bringen. Sie können frei wählen, ob sie sich die Mühe machen und eine Steuererklärung abgeben. Dazu gehören etwa Singles mit Lohnsteuerklasse I oder II, ohne Kinder. Oder Eheleute mit etwa gleich hohem Einkommen, also mit Klasse III oder IV, ohne jegliche Zusatzeinnahmen. Aber: Auch wenn sie nicht in der Pflicht stecken, kann sich der Aufwand trotzdem richtig auszahlen, wie Nöll erläutert.
Rentabel ist die freiwillige "Antragsveranlagung" immer dann, wenn jemand 2011 viele Ausgaben hatte, besonders für den Job. Oder aber einen weiten Weg zur Arbeit oder eine beruflich bedingte Zweitwohnung. Bei hohem Gehalt lassen sich allein schon über die Kirchensteuer einige Hundert Euro zurückholen. Und auch sonst sei viel mehr absetzbar, als der Laie glaube, ermuntert Nöll zum Handeln. Im Schnitt gibt es laut Lauscher zwischen 800 und 1.100 zurück
* MM
Berlin 130 Finanzamt-Fahnder im Einsatz
In dem Raum lagern die dunklen Steuergeheimnisse der Berliner. Dicht an dicht reihen sich die Aluminiumregale, darin Dutzende braune Umzugskartons, voll gepackt mit Aktenordnern, USB-Sticks, Computern. Beweismittel, dass Firmen und Privatpersonen tausende Euro am Fiskus vorbei schleusen.
Der lange lange, lange Flur der Steuersünder. Rund 130 Steuerfahnder des Landes arbeiten im „Finanzamt für Fahndung und Strafsachen“ in Tempelhof. Seit 1989 verantwortlich für die Mitarbeiter: Wolfgang Lübke (64).
„Jedes Jahr bekommen wir etwa 4200 neue Hinweise“, sagt er. Die meisten stammen aus den Finanzämtern, oft zeigen sich aber auch Familienmitglieder gegenseitig an.
Mindestens ein Mal täglich fahren die Steuerfahnder zu Hausdurchsuchung. Lübke: „Wir schlagen immer zeitgleich an mindestens vier Orten zu: der Wohnung, der Firma, dem Steuerberater und der Bank des Steuerpflichtigen.“ Vier Wochen werde so ein Einsatz vorher geplant. „Dabei ermitteln wir auch verdeckt, ob Häuser beispielsweise Hinterausgänge haben.“
Die Ermittlungen dauern normalerweise ein Jahr. Dabei hacken sich IT-Spezialisten auch in beschlagnahmte Computer und Handys, untersuchen sie auf Hinweise.
Am Ende stehen in der Regel Strafgelder von mehreren tausend Euro, ab 100.000 drohen Haftstrafen bis zu zehn Jahren. Wie viel Steuern im Jahr hinterzogen werden, lässt sich nicht genau sagen. Aber, so Lübke: „Ein Steuerfahnder ermittelt jedes Jahr eine Million Euro Schaden.“
Spektakulärer letzter Fall der Tempelhofer: Ex-Model Nadja Auermann (41). Sie wurde wegen 270.000 Euro hinterzogenen Steuern im Dezember 2011 zu 90.000 Euro Strafe verurteilt, wogegen sie Berufung ankündigte.
Und gegen welchen Promi ermitteln Sie jetzt? Lübke lächelnd: „Kein Kommentar.“
* BZ
Der lange lange, lange Flur der Steuersünder. Rund 130 Steuerfahnder des Landes arbeiten im „Finanzamt für Fahndung und Strafsachen“ in Tempelhof. Seit 1989 verantwortlich für die Mitarbeiter: Wolfgang Lübke (64).
„Jedes Jahr bekommen wir etwa 4200 neue Hinweise“, sagt er. Die meisten stammen aus den Finanzämtern, oft zeigen sich aber auch Familienmitglieder gegenseitig an.
Mindestens ein Mal täglich fahren die Steuerfahnder zu Hausdurchsuchung. Lübke: „Wir schlagen immer zeitgleich an mindestens vier Orten zu: der Wohnung, der Firma, dem Steuerberater und der Bank des Steuerpflichtigen.“ Vier Wochen werde so ein Einsatz vorher geplant. „Dabei ermitteln wir auch verdeckt, ob Häuser beispielsweise Hinterausgänge haben.“
Die Ermittlungen dauern normalerweise ein Jahr. Dabei hacken sich IT-Spezialisten auch in beschlagnahmte Computer und Handys, untersuchen sie auf Hinweise.
Am Ende stehen in der Regel Strafgelder von mehreren tausend Euro, ab 100.000 drohen Haftstrafen bis zu zehn Jahren. Wie viel Steuern im Jahr hinterzogen werden, lässt sich nicht genau sagen. Aber, so Lübke: „Ein Steuerfahnder ermittelt jedes Jahr eine Million Euro Schaden.“
Spektakulärer letzter Fall der Tempelhofer: Ex-Model Nadja Auermann (41). Sie wurde wegen 270.000 Euro hinterzogenen Steuern im Dezember 2011 zu 90.000 Euro Strafe verurteilt, wogegen sie Berufung ankündigte.
Und gegen welchen Promi ermitteln Sie jetzt? Lübke lächelnd: „Kein Kommentar.“
* BZ
Um welche Uhrzeit kommt die Steuerfahndung?
Es heißt ja immer, wenn es früh um 06:00 Uhr klingelt, kann es nur die Steuerfahndung sein. Gerüchteweise sollten diese Damen und Herren wohl immer zu solchen christlichen Unzeiten vor der Tür stehen. Schon allein wegen des Überraschungseffektes.
Die Zeiten ändern sich. Und auch die Zeiten für das Erscheinen der Steuerfahndung scheinen sich zu ändern. Bei einem Unternehmen, das regelmäßig abends längere Öffnungszeiten hat, erschien die Steuerfahndung nicht früh um 06:00 Uhr, auch nicht um 07:00 Uhr oder um 08:00 Uhr. Man ließ den Unternehmer gemütlich ausschlafen. Die Steuerfahndung erschien erst um 10:00 Uhr.
Vielleicht wollten die Damen und Herren ja selbst ebenfalls erst einmal ausschlafen. Ansonsten herrschte bei dem Besuch das übliche Verhalten. Man versuchte, aller Dinge habhaft zu werden, auch solcher, die nicht auf der richterlichen Anordnung vermerkt waren.
Anzumerken ist noch, wie anschließend die Gerüchteküche den Besuch darstellte. Da erschienen sie dann doch um 6.00 und umstellten den Unternehmer mit 30 Leuten
* Dr. Jürgen Schöne
Die Zeiten ändern sich. Und auch die Zeiten für das Erscheinen der Steuerfahndung scheinen sich zu ändern. Bei einem Unternehmen, das regelmäßig abends längere Öffnungszeiten hat, erschien die Steuerfahndung nicht früh um 06:00 Uhr, auch nicht um 07:00 Uhr oder um 08:00 Uhr. Man ließ den Unternehmer gemütlich ausschlafen. Die Steuerfahndung erschien erst um 10:00 Uhr.
Vielleicht wollten die Damen und Herren ja selbst ebenfalls erst einmal ausschlafen. Ansonsten herrschte bei dem Besuch das übliche Verhalten. Man versuchte, aller Dinge habhaft zu werden, auch solcher, die nicht auf der richterlichen Anordnung vermerkt waren.
Anzumerken ist noch, wie anschließend die Gerüchteküche den Besuch darstellte. Da erschienen sie dann doch um 6.00 und umstellten den Unternehmer mit 30 Leuten
* Dr. Jürgen Schöne
Im Visier .. Wenn der Steuerfahnder klingelt
Nicht nur Multimillionäre geraten schnell ins Visier der Finanzämter. Dann können auch Hausdurchsuchungen anstehen. Handelsblatt Online verrät, wie sich Betroffene in solchen Fällen verhalten sollten.
Schön wird es nicht, wenn der Fahnder klingelt. Unvermittelt stehen die ermittelnden Beamten, Staatsanwalt und ein Vertreter der Stadt vor der Tür. Gesucht wird immer nach Beweismitteln und vermutet wird eine Straftat. Und immer ist es auch ein erheblicher Einschnitt in die Privatsphäre.
Steuerfahnder sind keine GEZ-Fersehgebühreneintreiber. Das bedeutet: Die Strategie "Einfach nicht die Tür öffnen und warten bis sie wieder gehen" funktioniert in der Regel nicht. In der Praxis kommt dann der Schlüsseldienst oder der Fahnder verschafft sich selbst zutritt.
Nur mit einem richterlichen Durchsuchungsbeschluss darf durchsucht werden. Also in jedem Fall danach fragen. Und ihn lesen! Denn meist steht darin, was und wo die Beamten suchen dürfen. Suchen sie erkennbar auch nach anderen Dingen, ist dies unzulässig und muss nicht geduldet werden.
Eine Vermutung reicht aus
Eine Durchsuchung ist schon dann zulässig, wenn nur die Vermutung besteht, dass man Beweismittel finden wird. Ein Widerspruch oder Beschwerde gegen einen Durchsuchungsbeschluss bringt daher in der Regel nichts.
Das wissen auch die Fahnder. Sind sie einmal da, kann man davon ausgehen, dass sie ihre Aufgabe sehr sorgfältig erledigen. Verhindern lässt sich das nicht, also sollte man sich in Geduld üben. Widerstand gegen die Durchsuchung und Beschlagnahme gefundener Gegenstände ist also völlig sinnlos.
Keine Auskunft
Betroffene können nicht viel tun. Sie müssen nur die Durchsuchung ertragen. Eine Mitwirkungspflicht oder Auskunftspflicht besteht nicht. Ein wenig Höflichkeit schadet aber nie.
Keine Deals
Manch Fahnder mag sehr nett sein und das ein oder andere Verhandlungsangebot machen. Oder er versucht ein Geständnis zu entlocken, in dem er eine Strafmilderung in Aussicht stellt oder verspricht, die Wohnung weniger zu durchwühlen. Doch so einfach ist das nicht. Der Betroffene weiß nicht, wie es um ihn steht, und was die Ermittler wirklich wissen. Er sollte jeden Deal ignorieren und schleunigst einen Anwalt einschalten.
Freiwillige Herausgabe von Unterlagen
Wer sehr sicher ist, dass er gar nicht der Beschuldigte in dem Verfahren ist, kann auch mehr tun. Vielleicht wird ein wenig weniger gewühlt, wenn er Gesuchtes herausgibt. Aber wirklich nur dann, wenn man auf keinen Fall verdächtig ist.
Im Fernsehkrimi ist das ja auch hübsch anzusehen, wie da die Körbe hinausgetragen werden. Meist geht es um folgende Objekte: Handies, Datenträger, Computer oder Akten mit Kontoauszügen. Letztere sollten Steuersünder ja eigentlich nie daheim haben.
Nicht nur Multimillionäre geraten schnell ins Visier der Finanzämter. Dann können auch Hausdurchsuchungen anstehen. Handelsblatt Online verrät, wie sich Betroffene in solchen Fällen verhalten sollten.
Schön wird es nicht, wenn der Fahnder klingelt. Unvermittelt stehen die ermittelnden Beamten, Staatsanwalt und ein Vertreter der Stadt vor der Tür. Gesucht wird immer nach Beweismitteln und vermutet wird eine Straftat. Und immer ist es auch ein erheblicher Einschnitt in die Privatsphäre.
Steuerfahnder sind keine GEZ-Fersehgebühreneintreiber. Das bedeutet: Die Strategie "Einfach nicht die Tür öffnen und warten bis sie wieder gehen" funktioniert in der Regel nicht. In der Praxis kommt dann der Schlüsseldienst oder der Fahnder verschafft sich selbst zutritt.
Nur mit einem richterlichen Durchsuchungsbeschluss darf durchsucht werden. Also in jedem Fall danach fragen. Und ihn lesen! Denn meist steht darin, was und wo die Beamten suchen dürfen. Suchen sie erkennbar auch nach anderen Dingen, ist dies unzulässig und muss nicht geduldet werden.
Eine Vermutung reicht aus
Eine Durchsuchung ist schon dann zulässig, wenn nur die Vermutung besteht, dass man Beweismittel finden wird. Ein Widerspruch oder Beschwerde gegen einen Durchsuchungsbeschluss bringt daher in der Regel nichts.
Das wissen auch die Fahnder. Sind sie einmal da, kann man davon ausgehen, dass sie ihre Aufgabe sehr sorgfältig erledigen. Verhindern lässt sich das nicht, also sollte man sich in Geduld üben. Widerstand gegen die Durchsuchung und Beschlagnahme gefundener Gegenstände ist also völlig sinnlos.
Keine Auskunft
Betroffene können nicht viel tun. Sie müssen nur die Durchsuchung ertragen. Eine Mitwirkungspflicht oder Auskunftspflicht besteht nicht. Ein wenig Höflichkeit schadet aber nie.
Keine Deals
Manch Fahnder mag sehr nett sein und das ein oder andere Verhandlungsangebot machen. Oder er versucht ein Geständnis zu entlocken, in dem er eine Strafmilderung in Aussicht stellt oder verspricht, die Wohnung weniger zu durchwühlen. Doch so einfach ist das nicht. Der Betroffene weiß nicht, wie es um ihn steht, und was die Ermittler wirklich wissen. Er sollte jeden Deal ignorieren und schleunigst einen Anwalt einschalten.
Freiwillige Herausgabe von Unterlagen
Wer sehr sicher ist, dass er gar nicht der Beschuldigte in dem Verfahren ist, kann auch mehr tun. Vielleicht wird ein wenig weniger gewühlt, wenn er Gesuchtes herausgibt. Aber wirklich nur dann, wenn man auf keinen Fall verdächtig ist.
Im Fernsehkrimi ist das ja auch hübsch anzusehen, wie da die Körbe hinausgetragen werden. Meist geht es um folgende Objekte: Handies, Datenträger, Computer oder Akten mit Kontoauszügen. Letztere sollten Steuersünder ja eigentlich nie daheim haben.
Fünf goldene Regeln, wenn die Steuerfahndung klingelt
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Fünf goldene Regeln, wenn die Steuerfahndung klingelt
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