Fondshaus Hamburg
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Fondshaus Hamburg
Unternehmensgruppe: Ahrenkiel Gruppe
Handelsregister: Amtsgericht Hamburg; HR A 95687
Geschäftleitung: Angelika Kunath (GF) Jens Brandis (GF) Klaus G. Wolff (GF)
Kontaktdaten
(Sie können diese E-Mail Adresse erst sehen, wenn Sie mindestens Premium-User sind.)
Webseite: www.fondshaus.de
aktiv seit: 2001
Kennzahlen
Bisher emittierte Fonds: 36
Betreute Anleger: 11900
Stamm- / Eigenkapital: 500.000 €
Platziertes Eigenkapital: 561.000.000 €
Platziertes Gesamtkapital: 1.630.000.000 €
Handelsregister: Amtsgericht Hamburg; HR A 95687
Geschäftleitung: Angelika Kunath (GF) Jens Brandis (GF) Klaus G. Wolff (GF)
Kontaktdaten
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Webseite: www.fondshaus.de
aktiv seit: 2001
Kennzahlen
Bisher emittierte Fonds: 36
Betreute Anleger: 11900
Stamm- / Eigenkapital: 500.000 €
Platziertes Eigenkapital: 561.000.000 €
Platziertes Gesamtkapital: 1.630.000.000 €
Fonds Haus Hamburg Gesellschaft für Unternehmensbeteiligungen mbH & Co. KG, Hamburg, ist Spezialist für Schiffs- und Immobilienbeteiligungen. Das Unternehmen bietet die integrierte Gesamtleistung von der Objektakquisition über die Konzeption und Realisierung der Fonds bis zur Betreuung der Anleger und der Objektverwaltung an.
Gegründet wurde das Fondshaus Hamburg am 15. Januar 2001. Gesellschafter sind Christian F. Ahrenkiel GmbH & Co. KG, Hamburg, sowie die Geschäftsführer Andreas Güttler und Daniel Velte. Unter ihrer Führung wurden bis zum Jahr 2005 über 30 Schiffsfonds aufgelegt. Seit dem 1. Januar 2006 ist Angelika Kunath als geschäftsführende Gesellschafterin hinzugekommen. Sie baut mit einem Team von weiteren Immobilienspezialisten den Bereich der geschlossenen Immobilienfonds als zweite Säule des Unternehmens auf.
Fondshaus Hamburg und die beteiligten Partner begleiten die Beteiligungsgesellschaften von der Auswahl der Schiffe und Immobilien bis zu ihrer Veräußerung. Das Leistungspaket, das Fondshaus Hamburg anbietet, umfasst dabei unter anderem die wirtschaftliche und steuerliche Konzeption der Beteiligung, Erstellung von steuerlichen Gutachten, Markt- und Wertgutachten, Herausgabe des Emissionsprospektes, Prospektprüfung, Erstellung von Verkaufshilfen und Hintergrund-Informationen.
Fondshaus Hamburg realisiert ausschließlich Projekte in Zusammenarbeit mit Partnern, die im jeweiligen Marktsegment über langjährig erworbenes Know-How verfügen. Das Unternehmen arbeitet dabei mit renommierten und in Bereichen Schifffahrt und Immobilien erfahrenen Beratungsgesellschaften zusammen.
Gegründet wurde das Fondshaus Hamburg am 15. Januar 2001. Gesellschafter sind Christian F. Ahrenkiel GmbH & Co. KG, Hamburg, sowie die Geschäftsführer Andreas Güttler und Daniel Velte. Unter ihrer Führung wurden bis zum Jahr 2005 über 30 Schiffsfonds aufgelegt. Seit dem 1. Januar 2006 ist Angelika Kunath als geschäftsführende Gesellschafterin hinzugekommen. Sie baut mit einem Team von weiteren Immobilienspezialisten den Bereich der geschlossenen Immobilienfonds als zweite Säule des Unternehmens auf.
Fondshaus Hamburg und die beteiligten Partner begleiten die Beteiligungsgesellschaften von der Auswahl der Schiffe und Immobilien bis zu ihrer Veräußerung. Das Leistungspaket, das Fondshaus Hamburg anbietet, umfasst dabei unter anderem die wirtschaftliche und steuerliche Konzeption der Beteiligung, Erstellung von steuerlichen Gutachten, Markt- und Wertgutachten, Herausgabe des Emissionsprospektes, Prospektprüfung, Erstellung von Verkaufshilfen und Hintergrund-Informationen.
Fondshaus Hamburg realisiert ausschließlich Projekte in Zusammenarbeit mit Partnern, die im jeweiligen Marktsegment über langjährig erworbenes Know-How verfügen. Das Unternehmen arbeitet dabei mit renommierten und in Bereichen Schifffahrt und Immobilien erfahrenen Beratungsgesellschaften zusammen.
Tapir AG bewertet im Rahmen des „value5stars“-Ratings alle gFonds namhafter Emittenten.
Lesen Sie auch unsere Hintergrundinformation (für Premium-User) - hier klick
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Zitat
Tapir AG bewertet Real Estate Fonds 5 - Aktiv Select Deutschland vom Fondshaus Hamburg mit 1 von 5 Sternen
Real Estate Fonds 5 Aktiv Select Deutschland - Fondshaus Hamburg
Der Initiator Fondshaus Hamburg mit Sitz in Hamburg ist seit 2001 als Emittent geschlossener Beteiligungen aktiv und hat per Leistungsbilanz 2008 eine Anzahl von 36 Fonds aufgelegt, wovon ungefähr die Hälfte einen negativen Soll-Ist-Vergleich ausweisen
Zitat
Tapir AG bewertet MS „Antofagasta“ von Fondshaus Hamburg mit 3 von 5 Sternen
MS „Antofagasta“ - Fondshaus Hamburg
Das Schiff ist bis März 2013 an A.P. Möller-Maersk, einem Charterer mit einem Dynamar Rating von 1 verchartert. Der Investitionssektor hat unmittelbar eine Bereinigung hinter sich und ist sehr aussichtsreich.“
„Die Ausschüttungen scheinen knapp kalkuliert zu sein und es besteht ein umfangreicher Inflationsschutz. Ein erwähnenswertes positives Rating liegt uns gegenwärtig nicht vor
Der Initiator Fondshaus Hamburg (FHH) verliert einen seiner Geschäftsführer. Jens Brandis, bisher zuständig für den Schifffahrtsbereich, verlässt das Unternehmen zum Jahresende
Am 31. Dezember dieses Jahres schließt sich das Kapitel Jens Brandis beim Fondshaus Hamburg. Der Geschäftsführer, bisher verantwortlich für den Schifffahrtsbereich, will sich neuen beruflichen Herausforderungen stellen. Wo genau er hingeht, ist noch nicht bekannt.
Die Lücke, die Brandis in der Geschäftsleitung hinterlässt, wird zunächst Olaf Staats, Mitglied der Geschäftsleitung und Prokurist des Emissionshauses, kommissarisch ausfüllen. Er ist bereits seit 2005 für die Schiffsflotte verantwortlich. Wer Brandis in der Geschäftsführung langfristig ersetzen wird, stehe noch nicht fest, heißt es vom Fondshaus Hamburg
Am 31. Dezember dieses Jahres schließt sich das Kapitel Jens Brandis beim Fondshaus Hamburg. Der Geschäftsführer, bisher verantwortlich für den Schifffahrtsbereich, will sich neuen beruflichen Herausforderungen stellen. Wo genau er hingeht, ist noch nicht bekannt.
Die Lücke, die Brandis in der Geschäftsleitung hinterlässt, wird zunächst Olaf Staats, Mitglied der Geschäftsleitung und Prokurist des Emissionshauses, kommissarisch ausfüllen. Er ist bereits seit 2005 für die Schiffsflotte verantwortlich. Wer Brandis in der Geschäftsführung langfristig ersetzen wird, stehe noch nicht fest, heißt es vom Fondshaus Hamburg
FHH Schiffsfonds in Seenot
Die Schwierigkeiten vieler dieser Schiffsfonds sollen insbesondere von den niedrigen Charterraten der Transportschiffe herrühren.
Für die FHH 21 MS "Vega Tourmaline" und FHH 29 MS "Tampa Bay"- MS "Turtle Bay" sollen Nachzahlungen von den Anlegern bereits geleistet worden sein. Auch die FHH 22 "MS Hamilton Strait" und FHH 24 "MS Hudson Strait" sowie 4 weitere FHH-Fonds sollen Nachschüsse von den Anlegern angefordert haben.
Die Insolvenz eines Schiffsfonds kann gegebenenfalls den Totalverlust für den Anleger bedeuten, denn ein unter anderem möglicher Notverkauf eines Schiffes wird die durch die letzten schwierigen Jahre angehäuften Darlehensverbindlichkeiten des Fonds unter Umständen nicht ausgleichen. Eine Sanierung als andere Möglichkeit kann auch ungewiss sein, denn diese kann von dem Willen und den finanziellen Möglichkeiten der Anleger abhängen. Allerdings wird es immer schwieriger das Vertrauen der Anleger zu gewinnen, wenn gehäuft von gescheiterten Sanierungen informiert wird.
Lassen Sie daher Ihre Schiffsfonds-Beteiligung durch einen im Bank- und Kapitalmarktrecht tätigen Rechtsanwalt prüfen, um einen endgültigen Verlust Ihres investierten Geldes zu vermeiden.
Viele der Anleger hätten sich niemals auf eine solche Anlage eingelassen, wenn sie von diesen gravieren Risiken gewusst hätten. Oft sollen sie von Ihren Banken falsch beraten und insbesondere nicht über Rückvergütungen aufgeklärt worden sein, die teilweise bei 8 % gelegen haben sollen. Die neuste BGH-Rechtsprechung bestätigt aber, dass Banken dazu verpflichtet sind, ihre Rückvergütungsprämien zu offenbaren. Unter diesen Voraussetzungen haben die Anleger gute Chancen Schadensersatzansprüche geltend zu machen und das von ihnen investierte Geld zurück zu bekommen.
Neben der Überprüfung des Anlegervertrages wird ein kompetenter Anwalt umfangreich und einzelfallbezogen prüfen, ob und gegen wen Ihnen möglicherweise Ansprüche zustehen.
Insbesondere wird geprüft, ob Sie über die Risiken einer solchen Beteiligung umfassend aufgeklärt worden sind. Des Weiteren werden unsere Rechtsanwälte bei GRP ermitteln, ob Ihre Beteiligung angemessen angelegt worden ist.
Pressemitteilung GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
Für die FHH 21 MS "Vega Tourmaline" und FHH 29 MS "Tampa Bay"- MS "Turtle Bay" sollen Nachzahlungen von den Anlegern bereits geleistet worden sein. Auch die FHH 22 "MS Hamilton Strait" und FHH 24 "MS Hudson Strait" sowie 4 weitere FHH-Fonds sollen Nachschüsse von den Anlegern angefordert haben.
Die Insolvenz eines Schiffsfonds kann gegebenenfalls den Totalverlust für den Anleger bedeuten, denn ein unter anderem möglicher Notverkauf eines Schiffes wird die durch die letzten schwierigen Jahre angehäuften Darlehensverbindlichkeiten des Fonds unter Umständen nicht ausgleichen. Eine Sanierung als andere Möglichkeit kann auch ungewiss sein, denn diese kann von dem Willen und den finanziellen Möglichkeiten der Anleger abhängen. Allerdings wird es immer schwieriger das Vertrauen der Anleger zu gewinnen, wenn gehäuft von gescheiterten Sanierungen informiert wird.
Lassen Sie daher Ihre Schiffsfonds-Beteiligung durch einen im Bank- und Kapitalmarktrecht tätigen Rechtsanwalt prüfen, um einen endgültigen Verlust Ihres investierten Geldes zu vermeiden.
Viele der Anleger hätten sich niemals auf eine solche Anlage eingelassen, wenn sie von diesen gravieren Risiken gewusst hätten. Oft sollen sie von Ihren Banken falsch beraten und insbesondere nicht über Rückvergütungen aufgeklärt worden sein, die teilweise bei 8 % gelegen haben sollen. Die neuste BGH-Rechtsprechung bestätigt aber, dass Banken dazu verpflichtet sind, ihre Rückvergütungsprämien zu offenbaren. Unter diesen Voraussetzungen haben die Anleger gute Chancen Schadensersatzansprüche geltend zu machen und das von ihnen investierte Geld zurück zu bekommen.
Neben der Überprüfung des Anlegervertrages wird ein kompetenter Anwalt umfangreich und einzelfallbezogen prüfen, ob und gegen wen Ihnen möglicherweise Ansprüche zustehen.
Insbesondere wird geprüft, ob Sie über die Risiken einer solchen Beteiligung umfassend aufgeklärt worden sind. Des Weiteren werden unsere Rechtsanwälte bei GRP ermitteln, ob Ihre Beteiligung angemessen angelegt worden ist.
Pressemitteilung GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
FHH Fonds Nr. 27 Twinfonds MS Sunset Bay und MS Silver Bay meldet Insolvenz an
Auch der Ferienmonat August beginnt für die Anleger geschlossener Schiffsfondsbeteiligungen mit einer Hiobsbotschaft: Wie das Fondstelegramm in dessen aktuellen Ausgabe berichtet, musste abermals ein Schiffsfonds – der 2004 seitens des Fondshaus Hamburg aufgelegte FHH Fonds Nr. 27 - Twinfonds MS Silver Bay – MS Sunset Bay den Gang vor das Insolvenzgericht antreten. Die ohnehin schon Leid geprüften Schiffsfonds Anleger des FHH Fonds Nr. 27 – Twinfonds MS Silver Bay und MS Sunset Bay – müssen nun mit einem Totalverlust des ihrerseits in die beiden FHH Vollcontainerschiffe investierten Geldes rechnen.
Vermögen des FHH Fonds Nr. 27 unter Zwangsverwaltung
Wie das Fondstelegramm in dessen aktuellen Ausgabe weiter berichtet, wurde in der vergangenen Woche die Zwangsverwaltung über das Vermögen des FHH Fonds Nr. 27 – Twinfonds MS Silver Bay – MS Sunset Bay angeordnet. Den in die beiden 1.504 TEU Vollcontainerschiffe MS Silver Bay und MS Sunset Bay investierenden geschlossenen Schiffsfonds hatte das Fondshaus Hamburg (FHH) 2004 mit einem Investitionsvolumen in Höhe von € 43.704.000,00 am Markt platziert. Die Anleger des FHH Fonds Nr. 27 hatten sich seinerzeit mit einer Eigenkapitalquote in Höhe von € 12.000.000,- an den beiden FHH Fondsschiffen MS Silver Bay und MS Sunset Bay beteiligt.
Anleger des FHH Fonds Nr. 27 – Twinfonds MS Silver Bay & MS Sunset Bay – warten seit 2009 auf Ausschüttungen
Die Bilanz für die Schiffsfonds Anleger des FHH Fonds Nr. 27 – Twinfonds MS Silver Bay & MS Sunset Bay fällt verheerend aus: Warteten die FHH Schiffsfonds Anleger seit 2009 „lediglich“ auf sicher geglaubte Ausschüttungen, droht ihnen mit Bekanntwerden der FHH Twinfonds MS Silver Bay und MS Sunset Bay Pleite nun auch die Rückforderung der in den Jahren 2005 bis 2008 erhaltenen Ausschüttungen durch den Insolvenzverwalter. Für die FHH Fonds Nr. 27 Twinfonds MS Silver Bay & MS Sunset Bay käme dieses Szenario einem Totalverlust ihrer seinerzeit vermeintlich sicher und Gewinn bringend in die beiden FHH Fondsschiffe investierten Geldes gleich.
Schiffsfonds-Krise: Nachschusszahlungen sowie Ausschüttungsrückforderungen nicht unumkehrbar
Schiffsfondsanleger, die seitens des Insolvenzverwalters oder der Schiffsfonds Initiatoren bzw. der Fondsgesellschaft Ausschüttungsrückforderungen erhalten haben, sind in rechtlicher Hinsichtlich nicht schutzlos gestellt. Gleiches gilt in den Fällen, in denen Schiffsfondsanleger zur Sanierung der in wirtschaftliche Schräglage geratenen Fondsschiffe zu Nachschusszahlungen aufgefordert worden sind.
Schiffsfondsanleger, die von Ausschüttungsrückforderungen oder Nachschussaufforderungen betroffen sind, sollten umgehend den Rat eines auf Bank- und Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalts in Anspruch nehmen und mögliche in Betracht kommende Abwehrmaßnahmen umfassend überprüfen zu lassen.
FHH Schiffsfonds Anleger nicht schutzlos gestellt
Betroffene FHH Schiffsfonds-Anleger sollten sich mit deren Situation nicht abfinden, sondern umgehend den Rat eines auf Bank- und Kapitalanlagerechts spezialisierten Rechtsanwalts suchen.
Sollten betroffene FHH - Schiffsfonds-Anleger von ihrem Anlageberater oder von ihrer Bank nicht umfassend über die Risiken einer Beteiligung an einem Schiffsfonds aufgeklärt worden sein, so bestehen möglicherweise Schadensersatzansprüche. Des Weiteren kommt für die Anleger von Schiffsfonds in Betracht, gegen die Initiatoren der Fonds und gegen den Vertrieb Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Die Schadensersatzansprüche können sich zum einen aus Prospekthaftung, zum anderen aufgrund Falschberatung ergeben.
Vertrieb von Schiffsfonds oftmals über Banken und Sparkassen
Recherchen unserer Kanzlei zufolge wurden viele der derzeit notleidend gewordenen geschlossenen Schiffsfonds über Banken und Sparkassen vertrieben. Dabei wurden diese Schiffsfonds-Beteiligungen oftmals als besonders sichere Anlage empfohlen. Auf Risiken wie Totalverlust wurde regelmäßig nicht hingewiesen. Auch wurde die Höhe der weichen Kosten in den Beratungsgesprächen in der Regel nicht bzw. nicht ausreichend offengelegt. Aufgrund der kickback-Rechtsprechung des Bundesgerichthofes bestehen deshalb gute Chancen für die Schiffsfonds-Anleger, Schadensersatzansprüche geltend zu machen.
Was können betroffene FHH Schiffsfonds-Anleger jetzt tun?
Geschädigte Anleger problematischer FHH Schiffsfonds sollten in jedem Fall ihre in Betracht kommenden Ansprüche zeitnah durch einen auf Anlegerschutz spezialisierten Rechtsanwalt prüfen lassen.
Pressemitteilung von: Rechtsanwälte Hänssler & Häcker-Hollmann
Vermögen des FHH Fonds Nr. 27 unter Zwangsverwaltung
Wie das Fondstelegramm in dessen aktuellen Ausgabe weiter berichtet, wurde in der vergangenen Woche die Zwangsverwaltung über das Vermögen des FHH Fonds Nr. 27 – Twinfonds MS Silver Bay – MS Sunset Bay angeordnet. Den in die beiden 1.504 TEU Vollcontainerschiffe MS Silver Bay und MS Sunset Bay investierenden geschlossenen Schiffsfonds hatte das Fondshaus Hamburg (FHH) 2004 mit einem Investitionsvolumen in Höhe von € 43.704.000,00 am Markt platziert. Die Anleger des FHH Fonds Nr. 27 hatten sich seinerzeit mit einer Eigenkapitalquote in Höhe von € 12.000.000,- an den beiden FHH Fondsschiffen MS Silver Bay und MS Sunset Bay beteiligt.
Anleger des FHH Fonds Nr. 27 – Twinfonds MS Silver Bay & MS Sunset Bay – warten seit 2009 auf Ausschüttungen
Die Bilanz für die Schiffsfonds Anleger des FHH Fonds Nr. 27 – Twinfonds MS Silver Bay & MS Sunset Bay fällt verheerend aus: Warteten die FHH Schiffsfonds Anleger seit 2009 „lediglich“ auf sicher geglaubte Ausschüttungen, droht ihnen mit Bekanntwerden der FHH Twinfonds MS Silver Bay und MS Sunset Bay Pleite nun auch die Rückforderung der in den Jahren 2005 bis 2008 erhaltenen Ausschüttungen durch den Insolvenzverwalter. Für die FHH Fonds Nr. 27 Twinfonds MS Silver Bay & MS Sunset Bay käme dieses Szenario einem Totalverlust ihrer seinerzeit vermeintlich sicher und Gewinn bringend in die beiden FHH Fondsschiffe investierten Geldes gleich.
Schiffsfonds-Krise: Nachschusszahlungen sowie Ausschüttungsrückforderungen nicht unumkehrbar
Schiffsfondsanleger, die seitens des Insolvenzverwalters oder der Schiffsfonds Initiatoren bzw. der Fondsgesellschaft Ausschüttungsrückforderungen erhalten haben, sind in rechtlicher Hinsichtlich nicht schutzlos gestellt. Gleiches gilt in den Fällen, in denen Schiffsfondsanleger zur Sanierung der in wirtschaftliche Schräglage geratenen Fondsschiffe zu Nachschusszahlungen aufgefordert worden sind.
Schiffsfondsanleger, die von Ausschüttungsrückforderungen oder Nachschussaufforderungen betroffen sind, sollten umgehend den Rat eines auf Bank- und Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalts in Anspruch nehmen und mögliche in Betracht kommende Abwehrmaßnahmen umfassend überprüfen zu lassen.
FHH Schiffsfonds Anleger nicht schutzlos gestellt
Betroffene FHH Schiffsfonds-Anleger sollten sich mit deren Situation nicht abfinden, sondern umgehend den Rat eines auf Bank- und Kapitalanlagerechts spezialisierten Rechtsanwalts suchen.
Sollten betroffene FHH - Schiffsfonds-Anleger von ihrem Anlageberater oder von ihrer Bank nicht umfassend über die Risiken einer Beteiligung an einem Schiffsfonds aufgeklärt worden sein, so bestehen möglicherweise Schadensersatzansprüche. Des Weiteren kommt für die Anleger von Schiffsfonds in Betracht, gegen die Initiatoren der Fonds und gegen den Vertrieb Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Die Schadensersatzansprüche können sich zum einen aus Prospekthaftung, zum anderen aufgrund Falschberatung ergeben.
Vertrieb von Schiffsfonds oftmals über Banken und Sparkassen
Recherchen unserer Kanzlei zufolge wurden viele der derzeit notleidend gewordenen geschlossenen Schiffsfonds über Banken und Sparkassen vertrieben. Dabei wurden diese Schiffsfonds-Beteiligungen oftmals als besonders sichere Anlage empfohlen. Auf Risiken wie Totalverlust wurde regelmäßig nicht hingewiesen. Auch wurde die Höhe der weichen Kosten in den Beratungsgesprächen in der Regel nicht bzw. nicht ausreichend offengelegt. Aufgrund der kickback-Rechtsprechung des Bundesgerichthofes bestehen deshalb gute Chancen für die Schiffsfonds-Anleger, Schadensersatzansprüche geltend zu machen.
Was können betroffene FHH Schiffsfonds-Anleger jetzt tun?
Geschädigte Anleger problematischer FHH Schiffsfonds sollten in jedem Fall ihre in Betracht kommenden Ansprüche zeitnah durch einen auf Anlegerschutz spezialisierten Rechtsanwalt prüfen lassen.
Pressemitteilung von: Rechtsanwälte Hänssler & Häcker-Hollmann
FHH Fonds Nr. 15 MT Oceania unter Zwangsverwaltung
Anleger geschlossener Schiffsfondsbeteiligungen kommen auch im August 2012 nicht zur Ruhe:
Wie das Fondstelegramm in dessen aktuellen Ausgabe berichtet, musste abermals ein Schiffsfonds – der 2003 seitens des Fondshaus Hamburg (FHH) aufgelegte FHH Fonds Nr. 15 MT Oceania GmbH & Co. Tankschiff KG - den Gang vor das Insolvenzgericht antreten. Die ohnehin schon Leid geprüften Schiffsfonds Anleger des FHH Fonds Nr. 15 MT Oceania müssen nun mit einem Totalverlust des ihrerseits in den FHH Öl-/Produktentanker investierten Geldes rechnen.
Vermögen des FHH Fonds Nr. 15 MT Oceania unter Zwangsverwaltung
Wie das Fondstelegramm in dessen aktuellen Ausgabe weiter berichtet, wurde in der vergangenen Woche die Zwangsverwaltung über das Vermögen des FHH Fonds Nr. 15 MT Oceania angeordnet. Den in den Öl-/Produktentanker MT Oceania investierenden geschlossenen Schiffsfonds hatte das Fondshaus Hamburg (FHH) 2003 mit einem Investitionsvolumen in Höhe von € 26.315.000,00 am Markt platziert. Die Anleger des FHH Fonds Nr. 15 hatten sich seinerzeit mit einer Eigenkapitalquote in Höhe von € 10.500.000,- an dem FHH Fondsschiff MT Oceania beteiligt.
Anleger des FHH Fonds Nr. 15 MT Oceania warten seit 2008 auf Ausschüttungen
Die Bilanz für die Schiffsfonds Anleger des FHH Fonds Nr. 15 MT Oceania fällt verheerend aus: Warteten die FHH Schiffsfonds Anleger seit 2008 „lediglich“ auf sicher geglaubte Ausschüttungen, droht ihnen mit Bekanntwerden der FHH Fonds Nr. 15 MT Oceania Pleite nun auch die Rückforderung der in den Jahren 2004 bis 2007 erhaltenen Ausschüttungen durch den Insolvenzverwalter. Für die FHH Fonds Nr. 15 MT Oceania käme dieses Szenario einem Totalverlust ihrer seinerzeit vermeintlich sicher und Gewinn bringend in das FHH Fondsschiff MT Oceania investierten Geldes gleich.
Schiffsfonds-Krise: Nachschusszahlungen sowie Ausschüttungsrückforderungen nicht unumkehrbar
Schiffsfondsanleger, die seitens des Insolvenzverwalters oder der Schiffsfonds Initiatoren bzw. der Fondsgesellschaft Ausschüttungsrückforderungen erhalten haben, sind in rechtlicher Hinsichtlich nicht schutzlos gestellt. Gleiches gilt in den Fällen, in denen Schiffsfondsanleger zur Sanierung der in wirtschaftliche Schräglage geratenen Fondsschiffe zu Nachschusszahlungen aufgefordert worden sind.
Schiffsfondsanleger, die von Ausschüttungsrückforderungen oder Nachschussaufforderungen betroffen sind, sollten umgehend den Rat eines auf Bank- und Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalts in Anspruch nehmen und mögliche in Betracht kommende Abwehrmaßnahmen umfassend überprüfen zu lassen.
FHH Schiffsfonds Anleger nicht schutzlos gestellt
Betroffene FHH Schiffsfonds-Anleger sollten sich mit deren Situation nicht abfinden, sondern umgehend den Rat eines auf Bank- und Kapitalanlagerechts spezialisierten Rechtsanwalts suchen.
Sollten betroffene FHH - Schiffsfonds-Anleger von ihrem Anlageberater oder von ihrer Bank nicht umfassend über die Risiken einer Beteiligung an einem Schiffsfonds aufgeklärt worden sein, so bestehen möglicherweise Schadensersatzansprüche. Des Weiteren kommt für die Anleger von Schiffsfonds in Betracht, gegen die Initiatoren der Fonds und gegen den Vertrieb Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Die Schadensersatzansprüche können sich zum einen aus Prospekthaftung, zum anderen aufgrund Falschberatung ergeben.
Vertrieb von Schiffsfonds oftmals über Banken und Sparkassen
Recherchen unserer Kanzlei zufolge wurden viele der derzeit notleidend gewordenen geschlossenen Schiffsfonds über Banken und Sparkassen vertrieben. Dabei wurden diese Schiffsfonds-Beteiligungen oftmals als besonders sichere Anlage empfohlen. Auf Risiken wie Totalverlust wurde regelmäßig nicht hingewiesen. Auch wurde die Höhe der weichen Kosten in den Beratungsgesprächen in der Regel nicht bzw. nicht ausreichend offengelegt. Aufgrund der kickback-Rechtsprechung des Bundesgerichthofes bestehen deshalb gute Chancen für die Schiffsfonds-Anleger, Schadensersatzansprüche geltend zu machen.
Was können betroffene FHH Schiffsfonds-Anleger jetzt tun?
Geschädigte Anleger problematischer FHH Schiffsfonds sollten in jedem Fall ihre in Betracht kommenden Ansprüche zeitnah durch einen auf Anlegerschutz spezialisierten Rechtsanwalt prüfen lassen.
Wie das Fondstelegramm in dessen aktuellen Ausgabe berichtet, musste abermals ein Schiffsfonds – der 2003 seitens des Fondshaus Hamburg (FHH) aufgelegte FHH Fonds Nr. 15 MT Oceania GmbH & Co. Tankschiff KG - den Gang vor das Insolvenzgericht antreten. Die ohnehin schon Leid geprüften Schiffsfonds Anleger des FHH Fonds Nr. 15 MT Oceania müssen nun mit einem Totalverlust des ihrerseits in den FHH Öl-/Produktentanker investierten Geldes rechnen.
Vermögen des FHH Fonds Nr. 15 MT Oceania unter Zwangsverwaltung
Wie das Fondstelegramm in dessen aktuellen Ausgabe weiter berichtet, wurde in der vergangenen Woche die Zwangsverwaltung über das Vermögen des FHH Fonds Nr. 15 MT Oceania angeordnet. Den in den Öl-/Produktentanker MT Oceania investierenden geschlossenen Schiffsfonds hatte das Fondshaus Hamburg (FHH) 2003 mit einem Investitionsvolumen in Höhe von € 26.315.000,00 am Markt platziert. Die Anleger des FHH Fonds Nr. 15 hatten sich seinerzeit mit einer Eigenkapitalquote in Höhe von € 10.500.000,- an dem FHH Fondsschiff MT Oceania beteiligt.
Anleger des FHH Fonds Nr. 15 MT Oceania warten seit 2008 auf Ausschüttungen
Die Bilanz für die Schiffsfonds Anleger des FHH Fonds Nr. 15 MT Oceania fällt verheerend aus: Warteten die FHH Schiffsfonds Anleger seit 2008 „lediglich“ auf sicher geglaubte Ausschüttungen, droht ihnen mit Bekanntwerden der FHH Fonds Nr. 15 MT Oceania Pleite nun auch die Rückforderung der in den Jahren 2004 bis 2007 erhaltenen Ausschüttungen durch den Insolvenzverwalter. Für die FHH Fonds Nr. 15 MT Oceania käme dieses Szenario einem Totalverlust ihrer seinerzeit vermeintlich sicher und Gewinn bringend in das FHH Fondsschiff MT Oceania investierten Geldes gleich.
Schiffsfonds-Krise: Nachschusszahlungen sowie Ausschüttungsrückforderungen nicht unumkehrbar
Schiffsfondsanleger, die seitens des Insolvenzverwalters oder der Schiffsfonds Initiatoren bzw. der Fondsgesellschaft Ausschüttungsrückforderungen erhalten haben, sind in rechtlicher Hinsichtlich nicht schutzlos gestellt. Gleiches gilt in den Fällen, in denen Schiffsfondsanleger zur Sanierung der in wirtschaftliche Schräglage geratenen Fondsschiffe zu Nachschusszahlungen aufgefordert worden sind.
Schiffsfondsanleger, die von Ausschüttungsrückforderungen oder Nachschussaufforderungen betroffen sind, sollten umgehend den Rat eines auf Bank- und Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalts in Anspruch nehmen und mögliche in Betracht kommende Abwehrmaßnahmen umfassend überprüfen zu lassen.
FHH Schiffsfonds Anleger nicht schutzlos gestellt
Betroffene FHH Schiffsfonds-Anleger sollten sich mit deren Situation nicht abfinden, sondern umgehend den Rat eines auf Bank- und Kapitalanlagerechts spezialisierten Rechtsanwalts suchen.
Sollten betroffene FHH - Schiffsfonds-Anleger von ihrem Anlageberater oder von ihrer Bank nicht umfassend über die Risiken einer Beteiligung an einem Schiffsfonds aufgeklärt worden sein, so bestehen möglicherweise Schadensersatzansprüche. Des Weiteren kommt für die Anleger von Schiffsfonds in Betracht, gegen die Initiatoren der Fonds und gegen den Vertrieb Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Die Schadensersatzansprüche können sich zum einen aus Prospekthaftung, zum anderen aufgrund Falschberatung ergeben.
Vertrieb von Schiffsfonds oftmals über Banken und Sparkassen
Recherchen unserer Kanzlei zufolge wurden viele der derzeit notleidend gewordenen geschlossenen Schiffsfonds über Banken und Sparkassen vertrieben. Dabei wurden diese Schiffsfonds-Beteiligungen oftmals als besonders sichere Anlage empfohlen. Auf Risiken wie Totalverlust wurde regelmäßig nicht hingewiesen. Auch wurde die Höhe der weichen Kosten in den Beratungsgesprächen in der Regel nicht bzw. nicht ausreichend offengelegt. Aufgrund der kickback-Rechtsprechung des Bundesgerichthofes bestehen deshalb gute Chancen für die Schiffsfonds-Anleger, Schadensersatzansprüche geltend zu machen.
Was können betroffene FHH Schiffsfonds-Anleger jetzt tun?
Geschädigte Anleger problematischer FHH Schiffsfonds sollten in jedem Fall ihre in Betracht kommenden Ansprüche zeitnah durch einen auf Anlegerschutz spezialisierten Rechtsanwalt prüfen lassen.
FHH Fonds Nr. 29 – Twinfonds MS TAMPA BAY - MS TURTLE BAY meldet Insolvenz an
Die Pleitewelle unter den geschlossenen Schiffsbeteiligungen reißt auch Ende August 2012 nicht ab. Wie das Fondstelegramm in dessen aktuellen Ausgabe berichtet, musste nun auch der zwischen 2005 und 2006 seitens des Fondshaus Hamburg / FHH aufgelegte Schiffsfonds FHH Fonds Nr. 29 – Twinfonds MS TAMPA BAY - MS TURTLE BAY den Gang vor das Insolvenzgericht antreten (Az.: 67b IN 239/12 ) Den 862 Anlegern des FHH Fonds Nr 29 droht nun der Totalverlust des ihrerseits in die beiden FHH Fondsschiffe investierten Geldes.
862 Schiffsfondsanleger von FHH Fonds Nr. 29 Insolvenz betroffen
Zwischen 2005 und 2006 hatte FHH den in die beiden Vollcontainerschiffe MS Tampa Bay und MS Turtle Bay investierenden Schiffsfonds mit einem Investitonsvolumen in Höhe von $ 57.730.000,- am Markt platziert. Insgesamt 862 Schiffsfonds Anleger hatten sich an dem FHH Fonds Nr. 29 MS "Tampa Bay" - MS "Turtle Bay" GmbH & Co. Containerschiff KG mit einem Eigenkapital in Höhe von $ 21.730.000,- beteiligt.
FHH Fonds Nr. 29 – Twinfonds MS Tampy Bay – MS Turtle Bay warten vergebens auf Ausschüttungen
Die Bilanz der FHH Fonds Nr. 29 Anleger fällt bis dato ernüchternd aus: So haben die FHH Fonds Nr. 29 – Twinfonds MS Tampy Bay – MS Turtle Bay Schiffsfonds Anleger bis zum heutigen Tage keinerlei Ausschüttungen erhalten. Nach Bekanntwerden der Insolvenz des FHH Schiffsfonds müssen die Twinfonds MS Tampy Bay – MS Turtle Bay Zeichner jetzt sogar mit einem Totalverlust der ihrerseits in die beiden 1.080 TEU Vollcontainerschiffe investierten Einlage rechnen.
FHH Schiffsfonds Anleger nicht schutzlos gestellt
Betroffene FHH Schiffsfonds-Anleger sollten sich mit deren Situation nicht abfinden, sondern umgehend den Rat eines auf Bank- und Kapitalanlagerechts spezialisierten Rechtsanwalts suchen.
Sollten betroffene FHH - Schiffsfonds-Anleger von ihrem Anlageberater oder von ihrer Bank nicht umfassend über die Risiken einer Beteiligung an einem Schiffsfonds aufgeklärt worden sein, so bestehen möglicherweise Schadensersatzansprüche. Des Weiteren kommt für die Anleger von Schiffsfonds in Betracht, gegen die Initiatoren der Fonds und gegen den Vertrieb Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Die Schadensersatzansprüche können sich zum einen aus Prospekthaftung, zum anderen aufgrund Falschberatung ergeben.
Vertrieb von Schiffsfonds oftmals über Banken und Sparkassen
Recherchen unserer bereits eine Vielzahl geschädigter Schiffsfonds Zeichner vertretenen Kanzlei zufolge wurden viele der derzeit notleidend gewordenen geschlossenen Schiffsfonds über Banken und Sparkassen vertrieben. Dabei wurden diese Schiffsfonds-Beteiligungen oftmals als besonders sichere Anlage empfohlen. Auf Risiken wie Totalverlust wurde regelmäßig nicht hingewiesen. Auch wurde die Höhe der weichen Kosten in den Beratungsgesprächen in der Regel nicht bzw. nicht ausreichend offengelegt. Aufgrund der kickback-Rechtsprechung des Bundesgerichthofes bestehen deshalb gute Chancen für die Schiffsfonds-Anleger, Schadensersatzansprüche geltend zu machen.
Was können betroffene FHH Schiffsfonds-Anleger jetzt tun?
Geschädigte Anleger problematischer FHH Schiffsfonds sollten in jedem Fall ihre in Betracht kommenden Ansprüche zeitnah durch einen auf Anlegerschutz spezialisierten Rechtsanwalt prüfen lassen.
862 Schiffsfondsanleger von FHH Fonds Nr. 29 Insolvenz betroffen
Zwischen 2005 und 2006 hatte FHH den in die beiden Vollcontainerschiffe MS Tampa Bay und MS Turtle Bay investierenden Schiffsfonds mit einem Investitonsvolumen in Höhe von $ 57.730.000,- am Markt platziert. Insgesamt 862 Schiffsfonds Anleger hatten sich an dem FHH Fonds Nr. 29 MS "Tampa Bay" - MS "Turtle Bay" GmbH & Co. Containerschiff KG mit einem Eigenkapital in Höhe von $ 21.730.000,- beteiligt.
FHH Fonds Nr. 29 – Twinfonds MS Tampy Bay – MS Turtle Bay warten vergebens auf Ausschüttungen
Die Bilanz der FHH Fonds Nr. 29 Anleger fällt bis dato ernüchternd aus: So haben die FHH Fonds Nr. 29 – Twinfonds MS Tampy Bay – MS Turtle Bay Schiffsfonds Anleger bis zum heutigen Tage keinerlei Ausschüttungen erhalten. Nach Bekanntwerden der Insolvenz des FHH Schiffsfonds müssen die Twinfonds MS Tampy Bay – MS Turtle Bay Zeichner jetzt sogar mit einem Totalverlust der ihrerseits in die beiden 1.080 TEU Vollcontainerschiffe investierten Einlage rechnen.
FHH Schiffsfonds Anleger nicht schutzlos gestellt
Betroffene FHH Schiffsfonds-Anleger sollten sich mit deren Situation nicht abfinden, sondern umgehend den Rat eines auf Bank- und Kapitalanlagerechts spezialisierten Rechtsanwalts suchen.
Sollten betroffene FHH - Schiffsfonds-Anleger von ihrem Anlageberater oder von ihrer Bank nicht umfassend über die Risiken einer Beteiligung an einem Schiffsfonds aufgeklärt worden sein, so bestehen möglicherweise Schadensersatzansprüche. Des Weiteren kommt für die Anleger von Schiffsfonds in Betracht, gegen die Initiatoren der Fonds und gegen den Vertrieb Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Die Schadensersatzansprüche können sich zum einen aus Prospekthaftung, zum anderen aufgrund Falschberatung ergeben.
Vertrieb von Schiffsfonds oftmals über Banken und Sparkassen
Recherchen unserer bereits eine Vielzahl geschädigter Schiffsfonds Zeichner vertretenen Kanzlei zufolge wurden viele der derzeit notleidend gewordenen geschlossenen Schiffsfonds über Banken und Sparkassen vertrieben. Dabei wurden diese Schiffsfonds-Beteiligungen oftmals als besonders sichere Anlage empfohlen. Auf Risiken wie Totalverlust wurde regelmäßig nicht hingewiesen. Auch wurde die Höhe der weichen Kosten in den Beratungsgesprächen in der Regel nicht bzw. nicht ausreichend offengelegt. Aufgrund der kickback-Rechtsprechung des Bundesgerichthofes bestehen deshalb gute Chancen für die Schiffsfonds-Anleger, Schadensersatzansprüche geltend zu machen.
Was können betroffene FHH Schiffsfonds-Anleger jetzt tun?
Geschädigte Anleger problematischer FHH Schiffsfonds sollten in jedem Fall ihre in Betracht kommenden Ansprüche zeitnah durch einen auf Anlegerschutz spezialisierten Rechtsanwalt prüfen lassen.
Fondshaus Hamburg Fonds Nr. 27 überschuldet und zahlungsunfähig
Schadenersatzansprüche der Anleger verjähren möglicherweise Ende 2012
Jetzt ist es endgültig: Über das Vermögen des FHH Fonds Nr. 27 MS ''Silver Bay'' - MS ''Sunset Bay'' GmbH & Co. Containerschiff KG wurde das Insolvenzverfahren eröffnet und ein Insolvenzverwalter bestellt. Hintergrund ist, dass durch den vorläufigen Insolvenzverwalter festgestellt wurde, dass der Fonds zahlungsunfähig und überschuldet ist. Privatanleger hatten in die MS Silver Bay und die MS Sunset Bay in den Jahren 2004 und 2005 rund 12 Mio. € investiert. Dieses Geld ist nun endgültig verloren, der Totalverlust ist eingetreten.
Anleger des Fonds sollten nun dringend mögliche Schadenersatzansprüche prüfen lassen, denn es besteht die Gefahr, dass die Ansprüche zum Jahresende zumindest teilweise verjähren
Pressemitteilung von: Nittel / Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht
Schadenersatzansprüche der Anleger verjähren möglicherweise Ende 2012
Jetzt ist es endgültig: Über das Vermögen des FHH Fonds Nr. 27 MS ''Silver Bay'' - MS ''Sunset Bay'' GmbH & Co. Containerschiff KG wurde das Insolvenzverfahren eröffnet und ein Insolvenzverwalter bestellt. Hintergrund ist, dass durch den vorläufigen Insolvenzverwalter festgestellt wurde, dass der Fonds zahlungsunfähig und überschuldet ist. Privatanleger hatten in die MS Silver Bay und die MS Sunset Bay in den Jahren 2004 und 2005 rund 12 Mio. € investiert. Dieses Geld ist nun endgültig verloren, der Totalverlust ist eingetreten.
Anleger des Fonds sollten nun dringend mögliche Schadenersatzansprüche prüfen lassen, denn es besteht die Gefahr, dass die Ansprüche zum Jahresende zumindest teilweise verjähren
Pressemitteilung von: Nittel / Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht
Drei Fonds melden innerhalb weniger Wochen Insolvenz an
Die Krise der Schifffahrt verschont auch die FFH Schiffsfonds nicht. Das Fondhaus Hamburg meldete in den vergangenen Wochen gleich drei Insolvenzen an. Betroffen sind die Schiffsfonds FHH Fonds Nr. 27 MS Silver Bay MS Sunset Bay, FHH Fonds Nr. 15 MT Oceania und FHH Fonds Nr. 29 MS Tampa Bay MS Turtle Bay. Doch nicht nur Schiffs- und Fondsinsolvenzen machen den Anlegern der FHH Schiffsfonds zu schaffen. Bei dem FHH Fonds Nr. 17 MS Aquitania wurden die Anleger zur Kasse geben, da auch dieser Fonds ansonsten bald zahlungsunfähig sein könnte.
Schifffahrt und Schiffsfonds kämpfen mit einer Krise
Der Markt für Schiffstransporte befindet sich seit etlichen Monaten in einer Krise, da wegen der weltweit stagnierenden Konjunktur die Nachfrage nach Schiffstransporten verhalten ist. Gleichzeitig vergrößerte sich in den vergangenen Jahren die Zahl der Transportschiffe, sodass ein Überangebot an Transportkapazitäten aufgebaut wurde. Heute konkurrieren (zu) viele Schiffe um die vorhandenen Aufträge. Die Zahl der Verschrottungen ist in diesem Jahr deutlich angestiegen im Vergleich zum letzten Jahr, dennoch ist der Wettbewerb unter den Schiffen nach wie vor vorhanden. Die momentan gezahlten Charterraten erlauben nicht jedem Schiff ein auskömmliches Einkommen. Für jene Schiffsfonds, deren Schiff der Konkurrenz nicht gewachsen war, bedeutete das oft schwere wirtschaftliche Schieflagen, wie dies auch verschiedene FHH Schiffsfonds demonstrierten.
Ob eine baldige Besserung auf dem Schifffahrtsmarkt zu erwarten ist, ist fraglich. Denn es gibt bereits Ende August 2012 erste Berichte, dass nach Einschätzung von Branchenkennern der allwinterliche Rückgang der Nachfrage nach Containertransporten per Schiff bereits mitten im Sommer eingesetzt habe. So sei der Zahl der beschäftigungslosen Schiffe am Steigen. Daher scheint sich die Einschätzung von Experten, dass die Schifffahrtsmärkte das ganze Jahr 2012 unter schwierigen Bedingungen leiden werden, bereits im Sommer zu bestätigen.
Die Krise der Schifffahrt wird auch durch eine geänderte Haltung der Banken weiter angefeuert. Nicht wenige Banken vergeben Kredite und Darlehen nur unter wesentlich strengeren Bedingungen als noch vor wenigen Jahren. Diese und weitere Aspekte der aktuellen Krisensituation lehrte den Anlegern etlicher FHH Schiffsfonds bereits das Fürchten. Und die Aussichten lassen befürchten, dass noch mehr Anleger Schreckensbotschaften vernehmen müssen. Im schlechtesten Fall droht ihnen neben dem Totalverlust ihres eingesetzten Kapitals auch die weitere Bezahlung des Darlehens, falls sie ihre FHH Schiffsbeteiligung durch einen Kredit (teil)finanzierten. Daher sollten betroffene Anleger, deren FHH Schiffsfonds von der Krise erfasst wurde, jetzt handeln und sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden.
Schiffsfonds sind Unternehmensbeteiligungen und keine sicheren Kapitalanlagen
Ein Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht kann prüfen, welche Optionen Anlegern der FHH Schiffsfonds offen stehen. Beispielsweise kann geklärt werden, ob sie Schadensersatz wegen Beratungsfehlern fordern können. Die Anlageberatung vor der Investition in einen Schiffsfonds ließ oft zu wünschen übrig, da Schiffsfonds als sichere Kapitalanlagen angepriesen. Anlegern wurde nicht selten weder erklärt was ein geschlossener Schiffsfonds ist, noch wurden sie über die nicht zu unterschätzenden Risiken einer Schiffsbeteiligung aufgeklärt. Dabei handelt es sich bei einem Schiffsfonds um ein Unternehmen, das am Markt bestehen muss und das auch – wie bereits vielfach auch bei FHH Schiffsfonds geschehen – insolvent werden kann.
Ein stets brisantes Thema sind auch verschwiegene Provisionen, über die Vermittler hätten aufklären müssen. Laut höchstrichterlicher Rechtsprechung müssen Bankberater die Anleger auf Provisionen hinweisen, wenn die Gesamtsumme über 15 % liegt. Gerade bei Schiffsfonds beliefen sich die Provisionen oft auf erhebliche Beträge, die diese Grenze teilweise auch deutlich überstiegen. Dies kann aber einen Interessenkonflikt hervorrufen zwischen dem Verdienstinteresse des Bankberaters und den Interessen des Bankkunden, der eine an seinen Bedürfnissen und Wünschen orientierte Beratung wünscht.
Falsche Anlageberatung löst Schadensersatzansprüche aus
Anleger der FHH Schiffsfonds und Schiffsbeteiligungen können von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht ihre individuellen Ansprüche und Rechte ermitteln lassen. Da falsche Anlageberatungen keine Seltenheit sind, kann dies Anlegern eines mit Problemen behafteten FHH Schiffsfonds die Chance eines verlustfreien Ausstiegs bieten. Da die Krise der Schifffahrt in absehbarer Zukunft nach Einschätzung von Experten nicht wesentlich abflauen wird, kann die rechtliche Überprüfung der Beteiligung an einem akut bedrohten FHH Schiffsfonds den endgültigen Verlust des investierten Geldes abwenden. Die Beratung durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht kann Anlegern auch Klarheit über ihre Handlungsoptionen bieten.
Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Schifffahrt und Schiffsfonds kämpfen mit einer Krise
Der Markt für Schiffstransporte befindet sich seit etlichen Monaten in einer Krise, da wegen der weltweit stagnierenden Konjunktur die Nachfrage nach Schiffstransporten verhalten ist. Gleichzeitig vergrößerte sich in den vergangenen Jahren die Zahl der Transportschiffe, sodass ein Überangebot an Transportkapazitäten aufgebaut wurde. Heute konkurrieren (zu) viele Schiffe um die vorhandenen Aufträge. Die Zahl der Verschrottungen ist in diesem Jahr deutlich angestiegen im Vergleich zum letzten Jahr, dennoch ist der Wettbewerb unter den Schiffen nach wie vor vorhanden. Die momentan gezahlten Charterraten erlauben nicht jedem Schiff ein auskömmliches Einkommen. Für jene Schiffsfonds, deren Schiff der Konkurrenz nicht gewachsen war, bedeutete das oft schwere wirtschaftliche Schieflagen, wie dies auch verschiedene FHH Schiffsfonds demonstrierten.
Ob eine baldige Besserung auf dem Schifffahrtsmarkt zu erwarten ist, ist fraglich. Denn es gibt bereits Ende August 2012 erste Berichte, dass nach Einschätzung von Branchenkennern der allwinterliche Rückgang der Nachfrage nach Containertransporten per Schiff bereits mitten im Sommer eingesetzt habe. So sei der Zahl der beschäftigungslosen Schiffe am Steigen. Daher scheint sich die Einschätzung von Experten, dass die Schifffahrtsmärkte das ganze Jahr 2012 unter schwierigen Bedingungen leiden werden, bereits im Sommer zu bestätigen.
Die Krise der Schifffahrt wird auch durch eine geänderte Haltung der Banken weiter angefeuert. Nicht wenige Banken vergeben Kredite und Darlehen nur unter wesentlich strengeren Bedingungen als noch vor wenigen Jahren. Diese und weitere Aspekte der aktuellen Krisensituation lehrte den Anlegern etlicher FHH Schiffsfonds bereits das Fürchten. Und die Aussichten lassen befürchten, dass noch mehr Anleger Schreckensbotschaften vernehmen müssen. Im schlechtesten Fall droht ihnen neben dem Totalverlust ihres eingesetzten Kapitals auch die weitere Bezahlung des Darlehens, falls sie ihre FHH Schiffsbeteiligung durch einen Kredit (teil)finanzierten. Daher sollten betroffene Anleger, deren FHH Schiffsfonds von der Krise erfasst wurde, jetzt handeln und sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden.
Schiffsfonds sind Unternehmensbeteiligungen und keine sicheren Kapitalanlagen
Ein Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht kann prüfen, welche Optionen Anlegern der FHH Schiffsfonds offen stehen. Beispielsweise kann geklärt werden, ob sie Schadensersatz wegen Beratungsfehlern fordern können. Die Anlageberatung vor der Investition in einen Schiffsfonds ließ oft zu wünschen übrig, da Schiffsfonds als sichere Kapitalanlagen angepriesen. Anlegern wurde nicht selten weder erklärt was ein geschlossener Schiffsfonds ist, noch wurden sie über die nicht zu unterschätzenden Risiken einer Schiffsbeteiligung aufgeklärt. Dabei handelt es sich bei einem Schiffsfonds um ein Unternehmen, das am Markt bestehen muss und das auch – wie bereits vielfach auch bei FHH Schiffsfonds geschehen – insolvent werden kann.
Ein stets brisantes Thema sind auch verschwiegene Provisionen, über die Vermittler hätten aufklären müssen. Laut höchstrichterlicher Rechtsprechung müssen Bankberater die Anleger auf Provisionen hinweisen, wenn die Gesamtsumme über 15 % liegt. Gerade bei Schiffsfonds beliefen sich die Provisionen oft auf erhebliche Beträge, die diese Grenze teilweise auch deutlich überstiegen. Dies kann aber einen Interessenkonflikt hervorrufen zwischen dem Verdienstinteresse des Bankberaters und den Interessen des Bankkunden, der eine an seinen Bedürfnissen und Wünschen orientierte Beratung wünscht.
Falsche Anlageberatung löst Schadensersatzansprüche aus
Anleger der FHH Schiffsfonds und Schiffsbeteiligungen können von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht ihre individuellen Ansprüche und Rechte ermitteln lassen. Da falsche Anlageberatungen keine Seltenheit sind, kann dies Anlegern eines mit Problemen behafteten FHH Schiffsfonds die Chance eines verlustfreien Ausstiegs bieten. Da die Krise der Schifffahrt in absehbarer Zukunft nach Einschätzung von Experten nicht wesentlich abflauen wird, kann die rechtliche Überprüfung der Beteiligung an einem akut bedrohten FHH Schiffsfonds den endgültigen Verlust des investierten Geldes abwenden. Die Beratung durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht kann Anlegern auch Klarheit über ihre Handlungsoptionen bieten.
Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
FHH Fonds 29: MS "Tampa Bay" MS "Turtle Bay" insolvent
Der im Jahr 2005 vom Fondshaus Hamburg (FHH) aufgelegte Schiffs-Twinfonds MS "Tampa Bay" - MS "Turtle Bay" GmbH & Co. Containerschiff KG ist seit 28. August 2012 insolvent. Die rund 23,5 Mio. € Eigenkapital, die die 862 Anleger des FHH Fonds 29 in die beiden Vollcontainerschiffe investiert haben, dürften damit verloren, der Totalverlust eingetreten sein. Auch das Mitte 2009 durch die Gesellschafterversammlung beschlossene Betriebsfortführungsonzept, welches eine zusätzliche Kapitaleinlage der Anleger von 1,304 Mio. € beinhaltete, konnte den Konkurs des Fonds nicht nachhaltig abwenden. Angesichts der weltweiten Krise auf den Schifffahrtsmärkten, die Fracht- und Charterraten weit unter den Prospektannahmen zu Folge hatte, war ein kostendeckender Betrieb der Schiffe offensichtlich nicht möglich.
Schiffskauf zu Höchstpreisen - ist der Prospekt fehlerhaft?
Das Scheitern des Schiffsfonds kommt nicht überraschend. Denn für den Kauf der beiden Containerschiffe wurde, wie das fondstelegramm bereits Ende 2005 in einer Fondsanalyse anmerkte, mit 25 Mio. US-Dollar ohne Bauzeitzinsen "nahezu ein historischer Höchstpreis bezahlt". Die Aussagen im Prospekt, wonach die vereinbarte Summe unter dem aktuellen Preisniveau liegen würde, sei, so das fondstelegramm, unzutreffend, denn die maßgeblichen Neubaupreise zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung seien mit 22 - 23 Millionen US-Dollar niedriger als die vereinbarten Baupreise gewesen. Auch bei Prospektherausgabe im September 2005 hätten die Neubaupreise mit etwa 24,5 Millionen US-Dollar aufgrund der rückläufigen Märkte ebenfalls niedriger gelegen.
Wurde über das Risiko sinkender Charterraten nach auslaufen der Erstbeschäftigung richtig beraten?
Aufgrund der 5-jährigen Festcharter versprachen die Schiffe zunächst einmal eine gesicherte Einnahme. Da die Charterraten für Containerschiffe aber großen Schwankungen unterliegen, war nicht sicher, dass die Anschlussbeschäftigung tatsächlich zu der prospektierten Rate erfolgen konnte. Denn ob der Fonds auch für die Anleger ein Erfolg wird, werde sich, so das fondstelegramm, "erst nach Auslaufen der Erstcharter und den dann vorherrschenden Marktbedingungen" zeigen. Es wäre daher Aufgabe des Beraters gewesen, auf das Risiko hinzuweisen, was dem Fonds und damit den Anlegern droht, wenn die Einnahmen hinter den Annahmen zurückbleiben. Dies ist, so unsere Erfahrung aus zwischenzeitlich zahlreichen mit Anlegern geführten Gesprächen, nicht geschehen.
Gute Chancen für die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen
Vor diesem Hintergrund, aber auch aus anderen Gründen sehen wir für Anleger des FHH Fonds 29 MS "Tampa Bay" - MS "Turtle Bay" gute Chancen für die Durchsetzung von für Schadenersatzansprüchen. Diese richten sich sowohl gegen die Berater, als auch gegen die Gründungsgesellschafter des Fonds, die nach einer aktuellen BGH-Entscheidung ebenfalls für die Falschberatung haften.
Völlig unzureichende Aufklärung über Risiken
Aus Gesprächen mit zahlreichen Anlegern wissen wir, dass über die Risiken der Beteiligung von den Beratern vor der Zeichnung des Fonds nicht gesprochen wurde. Die spekulativen Risiken der Beteiligung hätten aber einen wesentlichen Teil der Beratung bilden müssen.
Falschberatung begründet Schadenersatzansprüche der Anleger
Die im Vertrieb des Schiffsfonds beteiligten Berater haben die Anleger mit denen wir bislang gesprochen haben über die Risiken dieser hochspekulativen Schiffsfondsbeteiligung gar nicht oder nicht ausreichend informiert. Wir haben bei einer Analyse der Beratungen insbesondere folgende Mängel festgestellt:
Hoher Weichkosten-Anteil verschwiegen
Hohe Vertriebskosten - verschwiegen
Keine Aufklärung über die Risiken der Beteiligung
Starke Schwankungen der Charterraten nach Auslaufen von Festcharterzeiten möglich - verschwiegen
Einfluss der Charterraten auf den Schiffswert - verschwiegen
Risiken der teilweisen Finanzierung der Schiffshypothekendarlehen in Yen verschwiegen
Schiffsfonds als Altersvorsorge nicht geeignet - dennoch als Altersvorsorge empfohlen
Keine Aufklärung über das Provisionsinteressen der beratenden Banken und Sparkassen (kickbacks)
Da bestimmte Fehler in der Beratung immer wieder auftauchen, sehen wir vielversprechende Chancen zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen wegen der Verletzung von Pflichten aus den jeweils geschlossenen Beratungsverträgen.
Nittel / Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht
Der im Jahr 2005 vom Fondshaus Hamburg (FHH) aufgelegte Schiffs-Twinfonds MS "Tampa Bay" - MS "Turtle Bay" GmbH & Co. Containerschiff KG ist seit 28. August 2012 insolvent. Die rund 23,5 Mio. € Eigenkapital, die die 862 Anleger des FHH Fonds 29 in die beiden Vollcontainerschiffe investiert haben, dürften damit verloren, der Totalverlust eingetreten sein. Auch das Mitte 2009 durch die Gesellschafterversammlung beschlossene Betriebsfortführungsonzept, welches eine zusätzliche Kapitaleinlage der Anleger von 1,304 Mio. € beinhaltete, konnte den Konkurs des Fonds nicht nachhaltig abwenden. Angesichts der weltweiten Krise auf den Schifffahrtsmärkten, die Fracht- und Charterraten weit unter den Prospektannahmen zu Folge hatte, war ein kostendeckender Betrieb der Schiffe offensichtlich nicht möglich.
Schiffskauf zu Höchstpreisen - ist der Prospekt fehlerhaft?
Das Scheitern des Schiffsfonds kommt nicht überraschend. Denn für den Kauf der beiden Containerschiffe wurde, wie das fondstelegramm bereits Ende 2005 in einer Fondsanalyse anmerkte, mit 25 Mio. US-Dollar ohne Bauzeitzinsen "nahezu ein historischer Höchstpreis bezahlt". Die Aussagen im Prospekt, wonach die vereinbarte Summe unter dem aktuellen Preisniveau liegen würde, sei, so das fondstelegramm, unzutreffend, denn die maßgeblichen Neubaupreise zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung seien mit 22 - 23 Millionen US-Dollar niedriger als die vereinbarten Baupreise gewesen. Auch bei Prospektherausgabe im September 2005 hätten die Neubaupreise mit etwa 24,5 Millionen US-Dollar aufgrund der rückläufigen Märkte ebenfalls niedriger gelegen.
Wurde über das Risiko sinkender Charterraten nach auslaufen der Erstbeschäftigung richtig beraten?
Aufgrund der 5-jährigen Festcharter versprachen die Schiffe zunächst einmal eine gesicherte Einnahme. Da die Charterraten für Containerschiffe aber großen Schwankungen unterliegen, war nicht sicher, dass die Anschlussbeschäftigung tatsächlich zu der prospektierten Rate erfolgen konnte. Denn ob der Fonds auch für die Anleger ein Erfolg wird, werde sich, so das fondstelegramm, "erst nach Auslaufen der Erstcharter und den dann vorherrschenden Marktbedingungen" zeigen. Es wäre daher Aufgabe des Beraters gewesen, auf das Risiko hinzuweisen, was dem Fonds und damit den Anlegern droht, wenn die Einnahmen hinter den Annahmen zurückbleiben. Dies ist, so unsere Erfahrung aus zwischenzeitlich zahlreichen mit Anlegern geführten Gesprächen, nicht geschehen.
Gute Chancen für die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen
Vor diesem Hintergrund, aber auch aus anderen Gründen sehen wir für Anleger des FHH Fonds 29 MS "Tampa Bay" - MS "Turtle Bay" gute Chancen für die Durchsetzung von für Schadenersatzansprüchen. Diese richten sich sowohl gegen die Berater, als auch gegen die Gründungsgesellschafter des Fonds, die nach einer aktuellen BGH-Entscheidung ebenfalls für die Falschberatung haften.
Völlig unzureichende Aufklärung über Risiken
Aus Gesprächen mit zahlreichen Anlegern wissen wir, dass über die Risiken der Beteiligung von den Beratern vor der Zeichnung des Fonds nicht gesprochen wurde. Die spekulativen Risiken der Beteiligung hätten aber einen wesentlichen Teil der Beratung bilden müssen.
Falschberatung begründet Schadenersatzansprüche der Anleger
Die im Vertrieb des Schiffsfonds beteiligten Berater haben die Anleger mit denen wir bislang gesprochen haben über die Risiken dieser hochspekulativen Schiffsfondsbeteiligung gar nicht oder nicht ausreichend informiert. Wir haben bei einer Analyse der Beratungen insbesondere folgende Mängel festgestellt:
Hoher Weichkosten-Anteil verschwiegen
Hohe Vertriebskosten - verschwiegen
Keine Aufklärung über die Risiken der Beteiligung
Starke Schwankungen der Charterraten nach Auslaufen von Festcharterzeiten möglich - verschwiegen
Einfluss der Charterraten auf den Schiffswert - verschwiegen
Risiken der teilweisen Finanzierung der Schiffshypothekendarlehen in Yen verschwiegen
Schiffsfonds als Altersvorsorge nicht geeignet - dennoch als Altersvorsorge empfohlen
Keine Aufklärung über das Provisionsinteressen der beratenden Banken und Sparkassen (kickbacks)
Da bestimmte Fehler in der Beratung immer wieder auftauchen, sehen wir vielversprechende Chancen zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen wegen der Verletzung von Pflichten aus den jeweils geschlossenen Beratungsverträgen.
Nittel / Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht
FHH 15 MT „Oceania“: Schiffsfonds vor der Insolvenz
Das Amtsgericht Hamburg hat über das Fondsschiff MT „Oceania“ des Fondshauses Hamburg (FHH) die Zwangsverwaltung angeordnet. Damit hat die Krise auf dem Schiffsmarkt ein weiters Opfer gefordert.
Bereits 2012 wies die Leistungsbilanz des FHH eine negative Prognose auf. Darin wurde u. a. auf die niedrigen Charterraten, gestiegenen Betriebskosten und eine Tilgungsaussetzung gegenüber der finanzierenden Bank aufmerksam gemacht. Die Mitte 2011 beschlossene Sanierung des Fonds ist ebenfalls gescheitert.
Den Anlegern des FHH Schiffsfonds Nr. 15 droht nun der Totalverlust ihrer Einlagen. Auf Grund der niedrigen Charterraten und der wenig günstigen Schiffspreise kann bei der eventuellen Verwertung des Schiffs kein die bestehenden Verbindlichkeiten deckender Erlös erwartet werden.
Die betroffenen Anleger stehen nun vor der Wahl. Sie können sich mit dem Verlust abfinden oder aktiv werden und um ihr Geld kämpfen. Unter Umständen bestehen gute Chancen sich von der Beteiligung zu lösen und Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Angesichts der drohenden Verjährung ist schnelles Handeln geboten.
* Prof. Dr. Thieler - Prof. Dr. Böh - Thieler – Seitz Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Bereits 2012 wies die Leistungsbilanz des FHH eine negative Prognose auf. Darin wurde u. a. auf die niedrigen Charterraten, gestiegenen Betriebskosten und eine Tilgungsaussetzung gegenüber der finanzierenden Bank aufmerksam gemacht. Die Mitte 2011 beschlossene Sanierung des Fonds ist ebenfalls gescheitert.
Den Anlegern des FHH Schiffsfonds Nr. 15 droht nun der Totalverlust ihrer Einlagen. Auf Grund der niedrigen Charterraten und der wenig günstigen Schiffspreise kann bei der eventuellen Verwertung des Schiffs kein die bestehenden Verbindlichkeiten deckender Erlös erwartet werden.
Die betroffenen Anleger stehen nun vor der Wahl. Sie können sich mit dem Verlust abfinden oder aktiv werden und um ihr Geld kämpfen. Unter Umständen bestehen gute Chancen sich von der Beteiligung zu lösen und Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Angesichts der drohenden Verjährung ist schnelles Handeln geboten.
* Prof. Dr. Thieler - Prof. Dr. Böh - Thieler – Seitz Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
FHH Fonds Nr. 15 MT Oceania endgültig insolvent
Am 31. Oktober war es endgültig: Über das Vermögen der FHH Fonds Nr. 15 MT Oceania GmbH & Co. Tankschiff KG wurde das Insolvenzverfahren eröffnet. Damit ist für die Anleger des vom Emissionshaus Fondshaus Hamburg im Jahr 20003 aufgelegten Schiffsfonds der größte anzunehmende Unfall eingetreten: Der Totalverlust ihres investierten Vermögens von gut 10,6 Mio. €.
Die Anleger stehen jetzt vor der Frage, den drohenden Verlust zu akzeptieren, oder um ihr Geld zu kämpfen - die Chancen stehen nicht schlecht. Allerdings ist zu beachten, dass die Verjährung von Schadenersatzansprüchen möglicherweise schon zum Jahresende 2012 droht. Schnelles Handeln ist daher angeraten.
Gute Chancen für die Durchsetzung von Schadenersatz
Warum kommen wir zu dieser grundsätzlich optimistischen Einschätzung? Für Mandanten, die am FHH Fonds Nr. 15 beteiligt sind, haben wir bisher sowohl die Beratungen, als auch den Prospekt des Fonds geprüft und dabei nach unserer Auffassung Ansatzpunkte für Schadenersatzansprüche festgestellt. Die Schadenersatzansprüche richten sich gegen die Berater, beratenden Banken und gegen die Gründungsgesellschafter des Fonds, die nach einer aktuellen BGH-Entscheidung ebenfalls für die Falschberatung haften.
Völlig unzureichende Aufklärung über Risiken
Aus Gesprächen mit zahlreichen Anlegern wissen wir, dass diese über die Risiken, die sich in der gegenwärtigen Krise des Fonds verwirklicht haben, von ihren Beratern vor der Zeichnung des Fonds nicht informiert wurden. Geschlossene Fonds sind unternehmerische Beteiligungen die als solche das Risiko bergen, dass das eingesetzte Kapital zumindest zu einem Teil verloren gehen kann. Die Risiken der Beteiligung hätten daher einen wesentlichen Teil der Beratung bilden müssen.
Falschberatung begründet Schadenersatzansprüche der Anleger
Die im Vertrieb des Schiffsfonds beteiligten Berater haben die Anleger mit denen wir bislang gesprochen haben über die Risiken dieser hochspekulativen Schiffsfondsbeteiligung gar nicht oder nicht ausreichend informiert. Wir haben bei einer Analyse der Beratungen eine Vielzahl von Beratungsfehlern festgestellt. Daher sehen wir vielversprechende Chancen zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen wegen der Verletzung von Pflichten aus den jeweils geschlossenen Beratungsverträgen.
Aus für FHH Fonds Nr. 31 MS Caria
Am 06. November kam das Aus für den vom Fondshaus Hamburg (FHH) im Jahr 2005 aufgelegten FHH Fonds Nr. 31 MS "Caria" GmbH & Co. KG. Das Amtsgericht Hamburg eröffnete das vorläufige Insolvenzverfahren über die Fondsgesellschaft. Aus Sicht der Anleger ist der Totalverlust ihres investierten Vermögens von 14,5 Mio. € eingetreten. Das im Jahr 2006 in Dienst gestellte Vollcontainerschiff hatte nach dem Auslaufen der Erstcharter im August 2011 angesichts der desaströsen Situation auf den weltweiten Schifffahrtsmärkten mit Charterraten, die weit unter den Prospektannahmen lagen, Einnahmen erzielt, die deutlich unterhalb der zur Deckung aller Verbindlichkeiten liegenden Grenze lagen. Die Zahlungsunfähigkeit des Fonds war die logische Folge.
Damit hat sich das Risiko, dass Charterraten und Nachfrage nach Transportkapazitäten regelmäßig stark schwanken, leider realisiert. Von Gesprächen mit Fondsanlegern wissen wir, dass in den der Beteiligung vorhergehenden Beratungsgesprächen über die Frage, was passierten kann, wenn nach Auslaufen der Festcharter die zur Deckung aller Kosten und Bedienung der aufgenommenen Kredite benötigten Einnahmen nicht erzielt werden können, nicht gesprochen wurde.
Die Anleger des FHH Fonds Nr. 31 MS "Caria" stehen jetzt vor der Frage, den drohenden Verlust zu akzeptieren, oder um ihr Geld zu kämpfen - die Chancen stehen nicht schlecht. Allerdings ist zu beachten, dass die Verjährung von Schadenersatzansprüchen möglicherweise schon zum Jahresende 2012 droht. Schnelles Handeln ist daher angeraten.
Gute Chancen für die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen
Warum kommen wir zu dieser grundsätzlich optimistischen Einschätzung? Für Mandanten, die am FHH Fonds Nr. 31 MS "Caria" beteiligt sind, haben wir bisher sowohl die Beratungen, als auch den Prospekt des Fonds geprüft und dabei nach unserer Auffassung Ansatzpunkte für Schadenersatzansprüche festgestellt. Die Schadenersatzansprüche richten sich gegen die Berater, beratenden Banken und gegen die Gründungsgesellschafter des Fonds, die nach einer aktuellen BGH-Entscheidung ebenfalls für die Falschberatung haften.
Völlig unzureichende Aufklärung über Risiken
Aus Gesprächen mit zahlreichen Anlegern wissen wir, dass diese über die Risiken, die sich in der gegenwärtigen Krise des Fonds verwirklicht haben, von ihren Beratern vor der Zeichnung des Fonds nicht informiert wurden. Geschlossene Fonds sind unternehmerische Beteiligungen die als solche das Risiko bergen, dass das eingesetzte Kapital zumindest zu einem Teil verloren gehen kann. Die Risiken der Beteiligung hätten daher einen wesentlichen Teil der Beratung bilden müssen.
Einige Beratungsfehler, die wir immer wieder festgestellt haben:
- Kein Hinweis auf Totalverlustrisiko: Ein Schiffsfonds ist eine unternehmerische Beteiligung. Als "Mitunternehmer" tragen die Fondsanleger unternehmerische Risiken, die bis hin zum Totalverlust des investierten Kapitals gehen.
- Schiffsfondsbeteiligung als Altersvorsorge nicht geeignet: Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Beteiligungen an geschlossenen Fonds nicht als Altersvorsorge empfohlen werden dürfen.
- Kein Zweitmarkt für "gebrauchte" Fondsbeteiligungen: Für Anteile an geschlossene Fonds gibt es keinen geregelten Zweitmarkt.
- Keine Informationen über Risiken schwankender Charterraten: Charterraten schwanken entsprechend der weltweiten Konjunkturentwicklung regelmäßig. Auf diesen Umstand hätten die Anlageberater ihre Kunden hinzuweisen müssen.
- Risiko des Wiederauflebens der Anlegerhaftung verschwiegen: Schiffsfondsanleger müssen im Falle der Insolvenz der Fondsgesellschaft in der Regel die gesamten Ausschüttungen an den Insolvenzverwalter zurückzahlen.
Falschberatung begründet Schadenersatzansprüche der Anleger
Die im Vertrieb des Schiffsfonds beteiligten Berater haben die Anleger mit denen wir bislang gesprochen haben über die Risiken dieser hochspekulativen Schiffsfondsbeteiligung gar nicht oder nicht ausreichend informiert. Wir haben bei einer Analyse der Beratungen eine Vielzahl von Beratungsfehlern festgestellt. Daher sehen wir vielversprechende Chancen zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen wegen der Verletzung von Pflichten aus den jeweils geschlossenen Beratungsverträgen.
* Nittel / Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht
Die Anleger stehen jetzt vor der Frage, den drohenden Verlust zu akzeptieren, oder um ihr Geld zu kämpfen - die Chancen stehen nicht schlecht. Allerdings ist zu beachten, dass die Verjährung von Schadenersatzansprüchen möglicherweise schon zum Jahresende 2012 droht. Schnelles Handeln ist daher angeraten.
Gute Chancen für die Durchsetzung von Schadenersatz
Warum kommen wir zu dieser grundsätzlich optimistischen Einschätzung? Für Mandanten, die am FHH Fonds Nr. 15 beteiligt sind, haben wir bisher sowohl die Beratungen, als auch den Prospekt des Fonds geprüft und dabei nach unserer Auffassung Ansatzpunkte für Schadenersatzansprüche festgestellt. Die Schadenersatzansprüche richten sich gegen die Berater, beratenden Banken und gegen die Gründungsgesellschafter des Fonds, die nach einer aktuellen BGH-Entscheidung ebenfalls für die Falschberatung haften.
Völlig unzureichende Aufklärung über Risiken
Aus Gesprächen mit zahlreichen Anlegern wissen wir, dass diese über die Risiken, die sich in der gegenwärtigen Krise des Fonds verwirklicht haben, von ihren Beratern vor der Zeichnung des Fonds nicht informiert wurden. Geschlossene Fonds sind unternehmerische Beteiligungen die als solche das Risiko bergen, dass das eingesetzte Kapital zumindest zu einem Teil verloren gehen kann. Die Risiken der Beteiligung hätten daher einen wesentlichen Teil der Beratung bilden müssen.
Falschberatung begründet Schadenersatzansprüche der Anleger
Die im Vertrieb des Schiffsfonds beteiligten Berater haben die Anleger mit denen wir bislang gesprochen haben über die Risiken dieser hochspekulativen Schiffsfondsbeteiligung gar nicht oder nicht ausreichend informiert. Wir haben bei einer Analyse der Beratungen eine Vielzahl von Beratungsfehlern festgestellt. Daher sehen wir vielversprechende Chancen zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen wegen der Verletzung von Pflichten aus den jeweils geschlossenen Beratungsverträgen.
Aus für FHH Fonds Nr. 31 MS Caria
Am 06. November kam das Aus für den vom Fondshaus Hamburg (FHH) im Jahr 2005 aufgelegten FHH Fonds Nr. 31 MS "Caria" GmbH & Co. KG. Das Amtsgericht Hamburg eröffnete das vorläufige Insolvenzverfahren über die Fondsgesellschaft. Aus Sicht der Anleger ist der Totalverlust ihres investierten Vermögens von 14,5 Mio. € eingetreten. Das im Jahr 2006 in Dienst gestellte Vollcontainerschiff hatte nach dem Auslaufen der Erstcharter im August 2011 angesichts der desaströsen Situation auf den weltweiten Schifffahrtsmärkten mit Charterraten, die weit unter den Prospektannahmen lagen, Einnahmen erzielt, die deutlich unterhalb der zur Deckung aller Verbindlichkeiten liegenden Grenze lagen. Die Zahlungsunfähigkeit des Fonds war die logische Folge.
Damit hat sich das Risiko, dass Charterraten und Nachfrage nach Transportkapazitäten regelmäßig stark schwanken, leider realisiert. Von Gesprächen mit Fondsanlegern wissen wir, dass in den der Beteiligung vorhergehenden Beratungsgesprächen über die Frage, was passierten kann, wenn nach Auslaufen der Festcharter die zur Deckung aller Kosten und Bedienung der aufgenommenen Kredite benötigten Einnahmen nicht erzielt werden können, nicht gesprochen wurde.
Die Anleger des FHH Fonds Nr. 31 MS "Caria" stehen jetzt vor der Frage, den drohenden Verlust zu akzeptieren, oder um ihr Geld zu kämpfen - die Chancen stehen nicht schlecht. Allerdings ist zu beachten, dass die Verjährung von Schadenersatzansprüchen möglicherweise schon zum Jahresende 2012 droht. Schnelles Handeln ist daher angeraten.
Gute Chancen für die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen
Warum kommen wir zu dieser grundsätzlich optimistischen Einschätzung? Für Mandanten, die am FHH Fonds Nr. 31 MS "Caria" beteiligt sind, haben wir bisher sowohl die Beratungen, als auch den Prospekt des Fonds geprüft und dabei nach unserer Auffassung Ansatzpunkte für Schadenersatzansprüche festgestellt. Die Schadenersatzansprüche richten sich gegen die Berater, beratenden Banken und gegen die Gründungsgesellschafter des Fonds, die nach einer aktuellen BGH-Entscheidung ebenfalls für die Falschberatung haften.
Völlig unzureichende Aufklärung über Risiken
Aus Gesprächen mit zahlreichen Anlegern wissen wir, dass diese über die Risiken, die sich in der gegenwärtigen Krise des Fonds verwirklicht haben, von ihren Beratern vor der Zeichnung des Fonds nicht informiert wurden. Geschlossene Fonds sind unternehmerische Beteiligungen die als solche das Risiko bergen, dass das eingesetzte Kapital zumindest zu einem Teil verloren gehen kann. Die Risiken der Beteiligung hätten daher einen wesentlichen Teil der Beratung bilden müssen.
Einige Beratungsfehler, die wir immer wieder festgestellt haben:
- Kein Hinweis auf Totalverlustrisiko: Ein Schiffsfonds ist eine unternehmerische Beteiligung. Als "Mitunternehmer" tragen die Fondsanleger unternehmerische Risiken, die bis hin zum Totalverlust des investierten Kapitals gehen.
- Schiffsfondsbeteiligung als Altersvorsorge nicht geeignet: Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Beteiligungen an geschlossenen Fonds nicht als Altersvorsorge empfohlen werden dürfen.
- Kein Zweitmarkt für "gebrauchte" Fondsbeteiligungen: Für Anteile an geschlossene Fonds gibt es keinen geregelten Zweitmarkt.
- Keine Informationen über Risiken schwankender Charterraten: Charterraten schwanken entsprechend der weltweiten Konjunkturentwicklung regelmäßig. Auf diesen Umstand hätten die Anlageberater ihre Kunden hinzuweisen müssen.
- Risiko des Wiederauflebens der Anlegerhaftung verschwiegen: Schiffsfondsanleger müssen im Falle der Insolvenz der Fondsgesellschaft in der Regel die gesamten Ausschüttungen an den Insolvenzverwalter zurückzahlen.
Falschberatung begründet Schadenersatzansprüche der Anleger
Die im Vertrieb des Schiffsfonds beteiligten Berater haben die Anleger mit denen wir bislang gesprochen haben über die Risiken dieser hochspekulativen Schiffsfondsbeteiligung gar nicht oder nicht ausreichend informiert. Wir haben bei einer Analyse der Beratungen eine Vielzahl von Beratungsfehlern festgestellt. Daher sehen wir vielversprechende Chancen zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen wegen der Verletzung von Pflichten aus den jeweils geschlossenen Beratungsverträgen.
* Nittel / Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht
FHH Fonds Nr. 17 MS Aquitania: Insolvenz angemeldet - Wann können Anleger Schadensersatz fordern?
Der Schiffsfonds FHH Fonds Nr. 17 MS Aquitania ist insolvent. Für die Anleger stellt sich nun die Frage, ob und in welcher Höhe sie ihr Geld wiedersehen bzw. welche rechtlichen Alternativen möglich sind.
Der 15.01.2013 ist ein schwarzer Tag für das Emissionshaus Fondshaus Hamburg: Gleich drei Schiffsfonds meldeten Insolvenz an. Zu den betroffenen Fonds, die den Gang zum Insolvenzgericht antreten mussten, gehört der FHH Fonds Nr. 17 MS Aquitania. Der 2003 aufgelegte Schiffsfonds meldete erst im vergangenen Jahr 2012 zum wiederholten Mal Sanierungsbedarf bei den Anlegern an. Für die Anleger der Schiffsbeteiligung FHH Fonds Nr. 17 MS Aquitania stellt angesichts des jetzt noch ungewissen Ausgang des Insolvenzverfahrens die Frage, ob es andere Möglichkeiten außerhalb des Insolvenzverfahrens gibt.
Anleger können Schadensersatzansprüche prüfen lassen
Eine Option ist die rechtliche Überprüfung, ob den Anlegern Schadensersatzansprüche zustehen. Schadensersatzansprüche können sich aus falscher Anlageberatung ergeben. Ein Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht kann ermitteln, ob den Anlegern des FHH Fonds Nr. 17 MS Aquitania entsprechende Ansprüche zustehen und wie gut die Chancen sind, diese erfolgreich durchsetzen zu können. Ein Ansatzpunkt ist die Prüfung, ob die Anlageberatung ordnungsgemäß ablief. Bei einer ordnungsgemäßen Anlageberatung müssen die Wünsche des Anlegers von den Beratern erfasst werden. Erst dann kann von den Beratern eine diesen Wünschen entsprechende Kapitalanlage ausgewählt werden.
In einem nächsten Schritt müssen die Berater umfassend über die Kapitalanlage informieren: Wie funktioniert das Anlagemodell und welche Risiken bestehen? Die Berater dürfen also nicht nur die Vorteile und Chancen eines Finanzprodukts anpreisen, sie müssen auch über Risiken aufklären. Dies gilt insbesondere dann, wenn ein Anleger sich zuvor noch nie an einem geschlossenen Fonds beteiligt hatte. Wurde gegen eine dieser Pflichten verstoßen, bestehen Schadensersatzansprüche wegen falscher Anlageberatung.
Da ein Schiffsfonds von unternehmerischem Erfolg abhängig ist, bestehen neben dem jetzt eingetretenen Insolvenzrisiko noch weitere Risiken, wie zum Beispiel das Verlustrisiko, die Betriebsrisiken oder den ungeregelten Zweitmarkt, der keine jederzeitige problemlose Verfügbarkeit des Geldes erlaubt. Ein oft lohnender Ansatzpunkt ist die (mangelnde) Aufklärung über Provisionen. Weiterhin muss der Emissionsprospekt den Anlegern rechtzeitig zur Verfügung gestellt worden sein.
Diese oder ähnliche Pflichten können bei einer Anlageberatung verletzt worden sein. Ob Schadensersatzansprüche bestehen und wie erfolgreich diese durchgesetzt werden können, kann anhand des konkreten Beratungsgesprächs ermittelt werden. Anleger des Schiffsfonds FHH Fonds Nr. 17 MS Aquitania, die wissen möchten, ob ihnen Schadensersatzansprüche zustehen, können sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten lassen und ihre individuellen Chancen ermitteln lassen. Die Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen berät bereits Anleger (insolventer) FHH Schiffsfonds.
2013 kann die Verjährung von Ansprüchen drohen
Da der Schiffsfonds FHH Fonds Nr. 17 bereits im Jahr 2003 auf den Markt kam, sollten Anleger beachten, dass wegen der 10-jährigen Höchstverjährungsfrist im Jahr 2013 die Verjährung von Ansprüchen droht. Anleger, die Verjährung befürchten, können sich von Anwälten beraten lassen, wie die Verjährung wirksam gehemmt werden kann, damit Ansprüche nicht verloren gehen
Der Schiffsfonds FHH Fonds Nr. 17 MS Aquitania ist insolvent. Für die Anleger stellt sich nun die Frage, ob und in welcher Höhe sie ihr Geld wiedersehen bzw. welche rechtlichen Alternativen möglich sind.
Der 15.01.2013 ist ein schwarzer Tag für das Emissionshaus Fondshaus Hamburg: Gleich drei Schiffsfonds meldeten Insolvenz an. Zu den betroffenen Fonds, die den Gang zum Insolvenzgericht antreten mussten, gehört der FHH Fonds Nr. 17 MS Aquitania. Der 2003 aufgelegte Schiffsfonds meldete erst im vergangenen Jahr 2012 zum wiederholten Mal Sanierungsbedarf bei den Anlegern an. Für die Anleger der Schiffsbeteiligung FHH Fonds Nr. 17 MS Aquitania stellt angesichts des jetzt noch ungewissen Ausgang des Insolvenzverfahrens die Frage, ob es andere Möglichkeiten außerhalb des Insolvenzverfahrens gibt.
Anleger können Schadensersatzansprüche prüfen lassen
Eine Option ist die rechtliche Überprüfung, ob den Anlegern Schadensersatzansprüche zustehen. Schadensersatzansprüche können sich aus falscher Anlageberatung ergeben. Ein Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht kann ermitteln, ob den Anlegern des FHH Fonds Nr. 17 MS Aquitania entsprechende Ansprüche zustehen und wie gut die Chancen sind, diese erfolgreich durchsetzen zu können. Ein Ansatzpunkt ist die Prüfung, ob die Anlageberatung ordnungsgemäß ablief. Bei einer ordnungsgemäßen Anlageberatung müssen die Wünsche des Anlegers von den Beratern erfasst werden. Erst dann kann von den Beratern eine diesen Wünschen entsprechende Kapitalanlage ausgewählt werden.
In einem nächsten Schritt müssen die Berater umfassend über die Kapitalanlage informieren: Wie funktioniert das Anlagemodell und welche Risiken bestehen? Die Berater dürfen also nicht nur die Vorteile und Chancen eines Finanzprodukts anpreisen, sie müssen auch über Risiken aufklären. Dies gilt insbesondere dann, wenn ein Anleger sich zuvor noch nie an einem geschlossenen Fonds beteiligt hatte. Wurde gegen eine dieser Pflichten verstoßen, bestehen Schadensersatzansprüche wegen falscher Anlageberatung.
Da ein Schiffsfonds von unternehmerischem Erfolg abhängig ist, bestehen neben dem jetzt eingetretenen Insolvenzrisiko noch weitere Risiken, wie zum Beispiel das Verlustrisiko, die Betriebsrisiken oder den ungeregelten Zweitmarkt, der keine jederzeitige problemlose Verfügbarkeit des Geldes erlaubt. Ein oft lohnender Ansatzpunkt ist die (mangelnde) Aufklärung über Provisionen. Weiterhin muss der Emissionsprospekt den Anlegern rechtzeitig zur Verfügung gestellt worden sein.
Diese oder ähnliche Pflichten können bei einer Anlageberatung verletzt worden sein. Ob Schadensersatzansprüche bestehen und wie erfolgreich diese durchgesetzt werden können, kann anhand des konkreten Beratungsgesprächs ermittelt werden. Anleger des Schiffsfonds FHH Fonds Nr. 17 MS Aquitania, die wissen möchten, ob ihnen Schadensersatzansprüche zustehen, können sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten lassen und ihre individuellen Chancen ermitteln lassen. Die Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen berät bereits Anleger (insolventer) FHH Schiffsfonds.
2013 kann die Verjährung von Ansprüchen drohen
Da der Schiffsfonds FHH Fonds Nr. 17 bereits im Jahr 2003 auf den Markt kam, sollten Anleger beachten, dass wegen der 10-jährigen Höchstverjährungsfrist im Jahr 2013 die Verjährung von Ansprüchen droht. Anleger, die Verjährung befürchten, können sich von Anwälten beraten lassen, wie die Verjährung wirksam gehemmt werden kann, damit Ansprüche nicht verloren gehen
Drei FHH Schiffsfonds melden Insolvenz an
Die Krise unter den geschlossenen Schiffsbeteiligungen will auch im Januar 2013 nicht abreißen. Wie das Fondstelegramm in dessen aktuellen Ausgabe berichtet, mussten diese Woche drei seitens des Initiators Fondshaus Hamburg (FHH) aufgelegte Schiffsfonds infolge Zahlungsunfähigkeit den Gang vor das zuständige Insolvenzgericht antreten. Im Einzelnen handelt es sich um den FHH Fonds Nr. 16 MS „Andalusia“ – MS „Anglia“ (Az.: 67b IN 16/13), den FHH Fonds Nr. 17 MS „Aquitania“ (Az.: 67b IN 17/13) sowie den FHH Fonds Nr. 19 MS „Asturia“ – MS „Alicantia“ (Az.: 67 b IN 18/13). Den insgesamt knapp 1400 Anlegern der o.g. FHH Schiffsfonds droht nun der Totalverlust ihrer gezeichneten Einlage.
FHH Fonds Nr. 16 MS „Andalusia“ – MS „Anglia“: 596 Anleger beteiligt
Wie der jüngsten FHH Leistungsbilanz zu entnehmen, hatte FHH 2003 den Schiffsfonds unter der Bezeichnung FHH Fonds Nr. 16 MS „Andalusia“ – MS „Anglia“ GmbH & Co. KG mit einem Investitionsvolumen in Höhe von € 54.052.000,00 am Markt platziert. An dem in die beiden Vollcontainerschiffen MS Andalusia und MS Anglia investierenden FHH Fonds Nr. 16 hatten sich laut FHH Leistungsbilanz seinerzeit 596 Schiffsfonds Zeichner mit einem Eigenkapital in Höhe von € 14.378.000,00 beteiligt.
FHH Fonds Nr. 17 MS „Aquitania“: 335 Schiffsfondsanleger beteiligt
Gemäß Leistungsbilanz hatte FHH den FHH Fonds Nr. 17 MS „Aquitania“ GmbH & Co. Containerschiff KG ebenfalls im Jahr 2003 mit einem Investitionsvolumen in Höhe von 28.132.700,00 aufgelegt. Laut Leistungsbilanz hatten sich seinerzeit 335 Schiffsfondszeichner an dem in das 2.202 TEU Vollcontainerschiff MS Aquitania investierenden FHH Fonds Nr. 17 mit einem Eigenkapital in Höhe von 13.295.000,00 beteiligt.
FHH Fonds Nr. 19 MS „Asturia“ – MS „Alicantia“: 483 Schiffsfondsanleger beteiligt
Laut Leistungsbilanz wurde der FHH Fonds Nr. 19 MS „Asturia“ – MS „Alicantia“ GmbH & Co. Containerschiff KG im Jahr 2003 mit einem Investitionsvolumen in Höhe von € 54.540.000,- am Markt platziert. An dem in die beiden 2.202 TEU bzw. 2.262 TEU Vollcontainerschiffe MS Asturia und MS Alicantia hatten sich gemäß FHH Leistungsbilanz seinerzeit 483 Schiffsfondsanleger beteiligt.
FHH Fonds Nr. 16, FHH Fonds Nr. 17 und FHH Fonds Nr. 19 laufen unter Plan
Keiner der drei nun Insolvenz angemeldeten FHH Schiffsfonds war in der Lage, die prognostizierten Zahlen zu erwirtschaften. Auch für die Anleger des FHH Fonds Nr. 16, FHH Fonds Nr. 17 und FHH Fonds Nr. 19 hat sich keine der zum Zeitpunkt der Erstemission ausgewiesenen Renditeerwartungen erfüllt. So erhalten die Anleger des FHH Fonds Nr. 16 MS „Andalusia“ – MS „Anglia“ und des FHH Fonds Nr. 17 MS „Aquitania“ laut Informationen des Portals zweitmarkt.de seit dem Jahr 2009 keinerlei Ausschüttungen mehr. Noch schlechter erging des den 483 Anlegern des FHH Fonds Nr. 19 MS „Asturia“ – MS „Alicantia“: Diese haben laut zweitmarkt.de Angaben seit der Zeichnung des FHH Schiffsfonds im Jahr 2003 überhaupt keine Ausschüttungen erhalten.
Anlegern der FHH Fonds Nr. 16, FHH Fonds Nr. 17 und FHH Fonds Nr. 19 droht Totalverlust
Nach Bekanntwerden der Insolvenzanmeldungen der FHH Fonds Nr. 16 MS „Andalusia“ – MS „Anglia“, FHH Fonds Nr. 17 MS „Aquitania“ sowie FHH Fonds Nr. 19 MS „Asturia“ – MS „Alicantia“ müssen deren knapp 1400 Anleger einen weiteren Rückschlag hinnehmen. Den Anlegern des FHH Fonds Nr. 16, des FHH Fonds Nr. 17 und des FHH Fonds Nr. 19 droht nun der Totalverlust ihrer in die FHH Fondsschiffe investierten Einlagen.
Nach Insolvenz der FHH Fonds Nr. 16, FHH Fonds Nr. 17 und FHH Fonds Nr. 19: Schiffsfondsanleger nicht schutzlos gestellt
Sollten betroffene FHH Schiffsfonds-Anleger von ihrem Anlageberater oder von ihrer Bank nicht umfassend über die Risiken einer Beteiligung an einem Schiffsfonds aufgeklärt worden sein, so bestehen möglicherweise Schadensersatzansprüche. Des Weiteren kommt für die Anleger von Schiffsfonds in Betracht, gegen die Initiatoren der Fonds und gegen den Vertrieb Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Die Schadensersatzansprüche können sich zum einen aus Prospekthaftung, zum anderen aufgrund Falschberatung ergeben.
Vertrieb von geschlossenen Schiffsfonds oftmals über Banken und Sparkassen
Recherchen unserer bereits eine Vielzahl geschädigter Schiffsfonds Anleger vertretenen Kanzlei zufolge wurden viele der derzeit notleidend gewordenen geschlossenen Schiffsfonds über Banken und Sparkassen vertrieben. Dabei wurden diese Schiffsfonds-Beteiligungen oftmals als besonders sichere Anlage empfohlen. Auf Risiken wie Totalverlust wurde regelmäßig nicht hingewiesen. Auch wurde die Höhe der weichen Kosten in den Beratungsgesprächen in der Regel nicht bzw. nicht ausreichend offengelegt. Aufgrund der kickback-Rechtsprechung des Bundesgerichthofes bestehen deshalb gute Chancen für die Schiffsfonds-Anleger, Schadensersatzansprüche geltend zu machen.
Schiffsfonds : Absolute taggenaue Verjährung nach 10 Jahren
Schiffsfonds Anleger sollten bei der Entscheidung, ob sie rechtsanwaltlichen Rat in Anspruch nehmen möchten, stets die drohende Verjährung ihrer in Betracht kommenden Ansprüche berücksichtigen. Für Beteiligungen an Schiffsfonds, die nach dem 01.01.2002 gezeichnet wurden, gilt eine 10 jährige taggenaue Verjährung. So würden beispielsweise Ansprüche aus einer am 10.04.2003 gezeichneten Fondsbeteiligung taggenau am 10.04.2013 verjähren.
Vor dem Hintergrund der in diesen Fällen bereits in Kürze taggenau zu verjähren drohenden Ansprüche ist vorliegend die umgehende Kontaktaufnahme mit einem auf Bank- und Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalt dringend zu empfehlen.
Was können betroffene FHH Schiffsfonds-Anleger jetzt tun?
Geschädigte Anleger problematischer FHH Schiffsfonds sollten in jedem Fall ihre in Betracht kommenden Ansprüche zeitnah durch einen auf Anlegerschutz spezialisierten Rechtsanwalt prüfen lassen. Vor dem Hintergrund der 10 jährigen absoluten taggenauen Verjährung ist – wie bereits oben dargestellt - ein rasches Handeln dringend geboten.
FHH Fonds Nr. 16 MS „Andalusia“ – MS „Anglia“: 596 Anleger beteiligt
Wie der jüngsten FHH Leistungsbilanz zu entnehmen, hatte FHH 2003 den Schiffsfonds unter der Bezeichnung FHH Fonds Nr. 16 MS „Andalusia“ – MS „Anglia“ GmbH & Co. KG mit einem Investitionsvolumen in Höhe von € 54.052.000,00 am Markt platziert. An dem in die beiden Vollcontainerschiffen MS Andalusia und MS Anglia investierenden FHH Fonds Nr. 16 hatten sich laut FHH Leistungsbilanz seinerzeit 596 Schiffsfonds Zeichner mit einem Eigenkapital in Höhe von € 14.378.000,00 beteiligt.
FHH Fonds Nr. 17 MS „Aquitania“: 335 Schiffsfondsanleger beteiligt
Gemäß Leistungsbilanz hatte FHH den FHH Fonds Nr. 17 MS „Aquitania“ GmbH & Co. Containerschiff KG ebenfalls im Jahr 2003 mit einem Investitionsvolumen in Höhe von 28.132.700,00 aufgelegt. Laut Leistungsbilanz hatten sich seinerzeit 335 Schiffsfondszeichner an dem in das 2.202 TEU Vollcontainerschiff MS Aquitania investierenden FHH Fonds Nr. 17 mit einem Eigenkapital in Höhe von 13.295.000,00 beteiligt.
FHH Fonds Nr. 19 MS „Asturia“ – MS „Alicantia“: 483 Schiffsfondsanleger beteiligt
Laut Leistungsbilanz wurde der FHH Fonds Nr. 19 MS „Asturia“ – MS „Alicantia“ GmbH & Co. Containerschiff KG im Jahr 2003 mit einem Investitionsvolumen in Höhe von € 54.540.000,- am Markt platziert. An dem in die beiden 2.202 TEU bzw. 2.262 TEU Vollcontainerschiffe MS Asturia und MS Alicantia hatten sich gemäß FHH Leistungsbilanz seinerzeit 483 Schiffsfondsanleger beteiligt.
FHH Fonds Nr. 16, FHH Fonds Nr. 17 und FHH Fonds Nr. 19 laufen unter Plan
Keiner der drei nun Insolvenz angemeldeten FHH Schiffsfonds war in der Lage, die prognostizierten Zahlen zu erwirtschaften. Auch für die Anleger des FHH Fonds Nr. 16, FHH Fonds Nr. 17 und FHH Fonds Nr. 19 hat sich keine der zum Zeitpunkt der Erstemission ausgewiesenen Renditeerwartungen erfüllt. So erhalten die Anleger des FHH Fonds Nr. 16 MS „Andalusia“ – MS „Anglia“ und des FHH Fonds Nr. 17 MS „Aquitania“ laut Informationen des Portals zweitmarkt.de seit dem Jahr 2009 keinerlei Ausschüttungen mehr. Noch schlechter erging des den 483 Anlegern des FHH Fonds Nr. 19 MS „Asturia“ – MS „Alicantia“: Diese haben laut zweitmarkt.de Angaben seit der Zeichnung des FHH Schiffsfonds im Jahr 2003 überhaupt keine Ausschüttungen erhalten.
Anlegern der FHH Fonds Nr. 16, FHH Fonds Nr. 17 und FHH Fonds Nr. 19 droht Totalverlust
Nach Bekanntwerden der Insolvenzanmeldungen der FHH Fonds Nr. 16 MS „Andalusia“ – MS „Anglia“, FHH Fonds Nr. 17 MS „Aquitania“ sowie FHH Fonds Nr. 19 MS „Asturia“ – MS „Alicantia“ müssen deren knapp 1400 Anleger einen weiteren Rückschlag hinnehmen. Den Anlegern des FHH Fonds Nr. 16, des FHH Fonds Nr. 17 und des FHH Fonds Nr. 19 droht nun der Totalverlust ihrer in die FHH Fondsschiffe investierten Einlagen.
Nach Insolvenz der FHH Fonds Nr. 16, FHH Fonds Nr. 17 und FHH Fonds Nr. 19: Schiffsfondsanleger nicht schutzlos gestellt
Sollten betroffene FHH Schiffsfonds-Anleger von ihrem Anlageberater oder von ihrer Bank nicht umfassend über die Risiken einer Beteiligung an einem Schiffsfonds aufgeklärt worden sein, so bestehen möglicherweise Schadensersatzansprüche. Des Weiteren kommt für die Anleger von Schiffsfonds in Betracht, gegen die Initiatoren der Fonds und gegen den Vertrieb Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Die Schadensersatzansprüche können sich zum einen aus Prospekthaftung, zum anderen aufgrund Falschberatung ergeben.
Vertrieb von geschlossenen Schiffsfonds oftmals über Banken und Sparkassen
Recherchen unserer bereits eine Vielzahl geschädigter Schiffsfonds Anleger vertretenen Kanzlei zufolge wurden viele der derzeit notleidend gewordenen geschlossenen Schiffsfonds über Banken und Sparkassen vertrieben. Dabei wurden diese Schiffsfonds-Beteiligungen oftmals als besonders sichere Anlage empfohlen. Auf Risiken wie Totalverlust wurde regelmäßig nicht hingewiesen. Auch wurde die Höhe der weichen Kosten in den Beratungsgesprächen in der Regel nicht bzw. nicht ausreichend offengelegt. Aufgrund der kickback-Rechtsprechung des Bundesgerichthofes bestehen deshalb gute Chancen für die Schiffsfonds-Anleger, Schadensersatzansprüche geltend zu machen.
Schiffsfonds : Absolute taggenaue Verjährung nach 10 Jahren
Schiffsfonds Anleger sollten bei der Entscheidung, ob sie rechtsanwaltlichen Rat in Anspruch nehmen möchten, stets die drohende Verjährung ihrer in Betracht kommenden Ansprüche berücksichtigen. Für Beteiligungen an Schiffsfonds, die nach dem 01.01.2002 gezeichnet wurden, gilt eine 10 jährige taggenaue Verjährung. So würden beispielsweise Ansprüche aus einer am 10.04.2003 gezeichneten Fondsbeteiligung taggenau am 10.04.2013 verjähren.
Vor dem Hintergrund der in diesen Fällen bereits in Kürze taggenau zu verjähren drohenden Ansprüche ist vorliegend die umgehende Kontaktaufnahme mit einem auf Bank- und Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalt dringend zu empfehlen.
Was können betroffene FHH Schiffsfonds-Anleger jetzt tun?
Geschädigte Anleger problematischer FHH Schiffsfonds sollten in jedem Fall ihre in Betracht kommenden Ansprüche zeitnah durch einen auf Anlegerschutz spezialisierten Rechtsanwalt prüfen lassen. Vor dem Hintergrund der 10 jährigen absoluten taggenauen Verjährung ist – wie bereits oben dargestellt - ein rasches Handeln dringend geboten.
Angelika Kunath gibt ihre Position als Geschäftsführerin vom Fondshaus Hamburg auf. Ihr Nachfolger wird Olaf Staats
Olaf Staats (50), bisher als Mitglied der Geschäftsführung für den Schifffahrtsbereich zuständig, ist ab März alleiniger Geschäftsführer bei Fondshaus Hamburg. Seine Vorgängerin Angelika Kunath, die seit 2006 den Immobilienbereich bei Fondshaus Hamburg aufgebaut hatte, scheidet aus der Geschäftsführung des Unternehmens aus.
Nach Unternehmensangaben konzentriert sich Kunath künftig auf ihre Tätigkeit als Geschäftsführerin bei Fondshaus Hamburg Immobilien (FHHI). Diese Gesellschaft ist 2012 als Joint Venture der Ahrenkiel-Gruppe und Hochtief Solutions gegründet worden und hat für alle platzierten Immobilienfonds des Emissionshauses Fondshaus Hamburg das Management übernommen.
Der Projektentwicklungsfonds „Aktiv Select Deutschland II“ wird noch unter Führung von Angelika Kunath vermarktet. Nach seiner Platzierung wechselt der Fonds ebenfalls in das Management von FHHI.
Staats ist seit 2005 als Prokurist bei Fondshaus Hamburg tätig. 2011 wechselte er in die Geschäftsleitung. Seit Sommer 2012 führt Staats zudem als Geschäftsführer an der Seite von Klaus G. Wolff die Geschäfte der Christian F. Ahrenkiel.
Olaf Staats (50), bisher als Mitglied der Geschäftsführung für den Schifffahrtsbereich zuständig, ist ab März alleiniger Geschäftsführer bei Fondshaus Hamburg. Seine Vorgängerin Angelika Kunath, die seit 2006 den Immobilienbereich bei Fondshaus Hamburg aufgebaut hatte, scheidet aus der Geschäftsführung des Unternehmens aus.
Nach Unternehmensangaben konzentriert sich Kunath künftig auf ihre Tätigkeit als Geschäftsführerin bei Fondshaus Hamburg Immobilien (FHHI). Diese Gesellschaft ist 2012 als Joint Venture der Ahrenkiel-Gruppe und Hochtief Solutions gegründet worden und hat für alle platzierten Immobilienfonds des Emissionshauses Fondshaus Hamburg das Management übernommen.
Der Projektentwicklungsfonds „Aktiv Select Deutschland II“ wird noch unter Führung von Angelika Kunath vermarktet. Nach seiner Platzierung wechselt der Fonds ebenfalls in das Management von FHHI.
Staats ist seit 2005 als Prokurist bei Fondshaus Hamburg tätig. 2011 wechselte er in die Geschäftsleitung. Seit Sommer 2012 führt Staats zudem als Geschäftsführer an der Seite von Klaus G. Wolff die Geschäfte der Christian F. Ahrenkiel.
FHH Schiffsfonds in der Krise – Handlungsempfehlungen für Anleger
Drei Schifffonds aus dem Fondshaus Hamburg (FHH) mussten wegen Zahlungsunfähigkeit vor dem zuständigen Insolvenzgericht einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens stellen. Konkret handelt es dabei um den FHH Fonds Nr. 16 MS Andalusia – MS Anglia, den FHH Fonds Nr. 17 MS Aquitania und den FHH Fonds Nr. 19 MS Asturia – MS Alicantia. Insgesamt sind rund 1400 Anleger von der Insolvenz betroffen.
Der FHH Fonds Nr. 16 MS Andalusia - MS Anglia wurde 2003 mit einem Investitionsvolumen von rund 54 Mio. Euro am Markt platziert. Fast 600 Anleger haben sich daran mit einem Eigenkapital von knapp 14,4 Mio. Euro beteiligt. Der im gleichen Jahr aufgelegte FHH Fonds Nr. 17 MS Aquitania wies zum Emissionszeitpunkt ein Investitionsvolumen von ca. 28 Mio. Euro auf. An diesem beteiligten sich 335 Zeichner mit einem Eigenkapital von fast 13,3 Mio. Euro. Der letzte der drei insolventen Schiffsfonds, der FHH Fonds Nr. 19 MS Asturia - MS Alicantia, wurde ebenfalls im Jahr 2003 mit einem Investitionsvolumen von ca. 54,5 Mio. Euro emittiert.
Bedauerlicherweise konnte keiner der drei Schiffsfonds die Erwartungen ihrer Anleger erfüllen. Die Zeichner der FHH Fonds Nr. 16 und 17 erhalten bereits seit dem Jahr 2009 keine der einst sicher geglaubten Ausschüttungen mehr. Noch kritischer ist die Situation der Anleger des FHH Fonds Nr. 19, weil sie bereits seit der Emission des Fonds 2003 überhaupt keine Ausschüttungen erhalten haben.
Sollten die betroffenen Anleger bei dem Erwerb der Beteiligung nicht auf die bestehenden Risiken einer derartigen Kapitalanlage hingewiesen worden sein, stehen ihnen möglicherweise Schadensersatzansprüche zu. Diese können sich zum einen aus einer Falschberatung, zum anderen aus Prospekthaftung ergeben. Sie können unter Umständen auch gegen die Initiatoren und den Vertrieb des Fonds gerichtet werden.
In der Praxis wurden zahlreiche Schiffsfonds über Banken und Sparkassen vertrieben. Sie wurden dabei oft als eine besonders sichere Anlageform angepriesen. Häufig wurden die Anleger nicht auf die Vielzahl der bestehenden Risiken einer Schiffsbeteiligung, wie z. B. das Totalverlustrisiko, hingewiesen. Aufgrund der aktuellen kick-back Rechtsprechung bestehen in solchen Fällen gute Chancen, Schadensersatzansprüche geltend zu machen, wenn die Anleger bei der Beratung nicht ausreichend über die vereinnahmten Provisionen informiert waren.
Geschädigten FHH Anlegern wird dringend geraten, ihre in Betracht kommenden Ansprüche durch einen auf Anlegerschutz spezialisierten Rechtsanwalt prüfen zu lassen. Aufgrund der 10-jährigen absoluten Verjährung ist schnelles Handeln geboten.
Prof. Dr. Thieler - Prof. Dr. Böh - Thieler - Seitz Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Der FHH Fonds Nr. 16 MS Andalusia - MS Anglia wurde 2003 mit einem Investitionsvolumen von rund 54 Mio. Euro am Markt platziert. Fast 600 Anleger haben sich daran mit einem Eigenkapital von knapp 14,4 Mio. Euro beteiligt. Der im gleichen Jahr aufgelegte FHH Fonds Nr. 17 MS Aquitania wies zum Emissionszeitpunkt ein Investitionsvolumen von ca. 28 Mio. Euro auf. An diesem beteiligten sich 335 Zeichner mit einem Eigenkapital von fast 13,3 Mio. Euro. Der letzte der drei insolventen Schiffsfonds, der FHH Fonds Nr. 19 MS Asturia - MS Alicantia, wurde ebenfalls im Jahr 2003 mit einem Investitionsvolumen von ca. 54,5 Mio. Euro emittiert.
Bedauerlicherweise konnte keiner der drei Schiffsfonds die Erwartungen ihrer Anleger erfüllen. Die Zeichner der FHH Fonds Nr. 16 und 17 erhalten bereits seit dem Jahr 2009 keine der einst sicher geglaubten Ausschüttungen mehr. Noch kritischer ist die Situation der Anleger des FHH Fonds Nr. 19, weil sie bereits seit der Emission des Fonds 2003 überhaupt keine Ausschüttungen erhalten haben.
Sollten die betroffenen Anleger bei dem Erwerb der Beteiligung nicht auf die bestehenden Risiken einer derartigen Kapitalanlage hingewiesen worden sein, stehen ihnen möglicherweise Schadensersatzansprüche zu. Diese können sich zum einen aus einer Falschberatung, zum anderen aus Prospekthaftung ergeben. Sie können unter Umständen auch gegen die Initiatoren und den Vertrieb des Fonds gerichtet werden.
In der Praxis wurden zahlreiche Schiffsfonds über Banken und Sparkassen vertrieben. Sie wurden dabei oft als eine besonders sichere Anlageform angepriesen. Häufig wurden die Anleger nicht auf die Vielzahl der bestehenden Risiken einer Schiffsbeteiligung, wie z. B. das Totalverlustrisiko, hingewiesen. Aufgrund der aktuellen kick-back Rechtsprechung bestehen in solchen Fällen gute Chancen, Schadensersatzansprüche geltend zu machen, wenn die Anleger bei der Beratung nicht ausreichend über die vereinnahmten Provisionen informiert waren.
Geschädigten FHH Anlegern wird dringend geraten, ihre in Betracht kommenden Ansprüche durch einen auf Anlegerschutz spezialisierten Rechtsanwalt prüfen zu lassen. Aufgrund der 10-jährigen absoluten Verjährung ist schnelles Handeln geboten.
Prof. Dr. Thieler - Prof. Dr. Böh - Thieler - Seitz Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Der FFH Schiffsfonds Nr. 20 MT Livadia ist zahlungsunfähig. Der Insolvenzantrag wurde beim Amtsgericht Hamburg (Az. 67b IN 80/13) gestellt. Das Fondshaus Hamburg (FFH) hatte den Schiffsfonds Nr. 20 im Jahr 2004 aufgelegt.
Der Tanker MT Livadia setzt die Reihe der Schiffsfonds-Insolvenzen fort. Für Anleger, die ihr Geld in den FFH Schiffsfonds Nr. 20 investiert hatten, muss die Insolvenz allerdings nicht das letzte Wort sein. „Gerade bei Schiffsfonds hat es immer wieder fehlerhafte Anlageberatung gegeben. Diese Falschberatung liefert den Ansatz, um Ansprüche auf Schadensersatz durchzusetzen“, sagt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden.
Falschberatung ist dann gegeben, wenn der Anleger nicht über die Risiken der Anlage bis hin zum Totalverlust des eingesetzten Kapitals entsprechend aufgeklärt wurde. „Bei Schiffsfonds war das unserer Erfahrung nach sehr häufig der Fall. Sie wurden sogar als sichere Altersvorsorge angepriesen“, so Cäsar-Preller.
Anleger sollten die Kapitalanlage durch einen versierten Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht auf Schadensersatzansprüche überprüfen zu lassen.
Der Tanker MT Livadia setzt die Reihe der Schiffsfonds-Insolvenzen fort. Für Anleger, die ihr Geld in den FFH Schiffsfonds Nr. 20 investiert hatten, muss die Insolvenz allerdings nicht das letzte Wort sein. „Gerade bei Schiffsfonds hat es immer wieder fehlerhafte Anlageberatung gegeben. Diese Falschberatung liefert den Ansatz, um Ansprüche auf Schadensersatz durchzusetzen“, sagt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden.
Falschberatung ist dann gegeben, wenn der Anleger nicht über die Risiken der Anlage bis hin zum Totalverlust des eingesetzten Kapitals entsprechend aufgeklärt wurde. „Bei Schiffsfonds war das unserer Erfahrung nach sehr häufig der Fall. Sie wurden sogar als sichere Altersvorsorge angepriesen“, so Cäsar-Preller.
Anleger sollten die Kapitalanlage durch einen versierten Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht auf Schadensersatzansprüche überprüfen zu lassen.


