GHF - Gesellschaft für Handel und Finanz - GHF Reederei Phoenix
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GHF - Gesellschaft für Handel und Finanz - GHF Reederei Phoenix
Unternehmensgruppe: GHF Gruppe
Handelsregister: Aurich; HRB 110247
Geschäftleitung: Lübbe Stecker (GF) Helmer Stecker (GF)
Kontaktdaten
(Sie können diese E-Mail Adresse erst sehen, wenn Sie mindestens Premium-User sind.)
Webseite: www.ghf.de
aktiv seit: 1985
Kennzahlen
Bisher emittierte Fonds: 106
Betreute Anleger: 13526
Stamm- / Eigenkapital: 1.600.000 €
Platziertes Eigenkapital: 1.035.000.000 €
Platziertes Gesamtkapital: 2.147.483.647 €
Handelsregister: Aurich; HRB 110247
Geschäftleitung: Lübbe Stecker (GF) Helmer Stecker (GF)
Kontaktdaten
(Sie können diese E-Mail Adresse erst sehen, wenn Sie mindestens Premium-User sind.)
Webseite: www.ghf.de
aktiv seit: 1985
Kennzahlen
Bisher emittierte Fonds: 106
Betreute Anleger: 13526
Stamm- / Eigenkapital: 1.600.000 €
Platziertes Eigenkapital: 1.035.000.000 €
Platziertes Gesamtkapital: 2.147.483.647 €
Seit 1985 ist die Gesellschaft für Handel und Finanz mbH (kurz: GHF) erfolgreich im Kapitalanlagemarkt für geschlossene Fonds tätig. Der Sitz des Unternehmens befindet sich in Leer. Bis Ende 2005 hat die GHF insgesamt 99 Fonds mit rd. 2,3 Milliarden Euro Investitionsvolumen und über 1 Milliarde Euro Beteiligungskapital initiiert.
Allein im Schiffahrtsbereich wurden 66 Schiffsfonds platziert. Die von GHF-Fonds finanzierten Schiffe sind bekannt als exklusive Baureihen, die in ihren Märkten Zeichen setzen. Neben Spezialimmobilienfonds (14 Fonds) ist die GHF - seit Ende 1997 - in der Sparte Windenergiefonds erfolgreich tätig. 22 Windenergiefonds sind bis Ende 2005 in die Platzierung gegangen.
Erfolgsnachweis durch Leistungsbilanzen (Soll-/Ist-Vergleiche) für sämtliche Fonds. Kapitaleinsatz und Risikobereitschaft der GHF bestätigen ihre engagierte und dauerhafte Fonds-/Anlegerbetreuung und zeichnen den Fondsinitiator aus.
Allein im Schiffahrtsbereich wurden 66 Schiffsfonds platziert. Die von GHF-Fonds finanzierten Schiffe sind bekannt als exklusive Baureihen, die in ihren Märkten Zeichen setzen. Neben Spezialimmobilienfonds (14 Fonds) ist die GHF - seit Ende 1997 - in der Sparte Windenergiefonds erfolgreich tätig. 22 Windenergiefonds sind bis Ende 2005 in die Platzierung gegangen.
Erfolgsnachweis durch Leistungsbilanzen (Soll-/Ist-Vergleiche) für sämtliche Fonds. Kapitaleinsatz und Risikobereitschaft der GHF bestätigen ihre engagierte und dauerhafte Fonds-/Anlegerbetreuung und zeichnen den Fondsinitiator aus.
GHF Schiffsfonds – durch Notverkäufe der Schiffe droht Anlegern Kapitalverlust in großer Höhe
In der Financial Times Deutschland vom 27.09.2011 wurde über die gewaltigen Probleme berichtet, die die Schiffsfonds der Gesellschaft für Handel und Finanz (GHF) in dieser Zeit zu bewältigen haben: die GHF-Schiffsfonds sind in große finanzielle Schieflage geraten, sodass bei vielen der Notverkauf ansteht. Durch diese Krise bei den GHF-Schiffsfonds sind rund 2700 Anleger betroffen, die sich mit einem Vermögen von ca. 120 Mio. € an den über 20 Schiffen der GHF-Schiffsfonds beteiligt haben. Finden in vielen Fällen die Notverkäufe der Schiffe nicht statt, so droht die Insolvenz dieser GHF-Schiffsfonds. Anleger haben schon durch einen Notverkauf der Schiffe erhebliche wirtschaftliche Verluste zu tragen, da aufgrund des aktuellen Wertverfalls der Verkaufserlös der Schiffe nicht einmal die Schulden der GHF-Schiffsfonds decken würde, im Falle einer Insolvenz wären die Verluste der Anleger aber noch einmal desaströser.
Vor allem die GHF-Schiffsfonds Bulker I, II und III stehen nun im Schein der Öffentlichkeit: in den letzten Tagen wurden 5 der Schiffe durch die Bremer Landesbank (BLB) unter Zwangsverwaltung gestellt, diese GHF-Schiffsfonds Bulker I, II und III verwalteten hierbei ein Vermögen von rund 20 Mio. €. Allerdings hatten die GHF-Schiffsfonds Bulker I, II und III schon kurz nach ihrer Platzierung in den Jahren 2007 und 2008 Liquiditätsprobleme, sodass eine Sanierung durchgeführt werden musste, um eine Insolvenz der GHF-Schiffsfonds abzuwehren, wo Anleger ihre bereits erhaltenen Ausschüttungen wieder an die GHF-Schiffsfonds zurückerstatten mussten. Aber schon im Jahr 2011 zeigte sich, dass diese Rettungsaktion nicht lange halten konnte, da nun erneut große Liquiditätsnot eingetreten ist.
Eine Sanierung der GHF-Schiffsfonds Bulker I, II und III scheiterte diesmal aber, da Anleger und die GHF nicht genügend Sanierungskapital bereitstellen konnten, sodass die BLB die Kredite der GHF-Schiffsfonds nun fällig stellte und ein Insolvenzplanverfahren eingeleitet hat. Bei dieser Planinsolvenz werden die 5 betroffenen Frachter der GHF-Schiffsfonds zunächst in eine Notgesellschaft zusammengeführt, was der BLB den Vorteil bietet die Schiffe selbst noch weiter betreiben zu können, um sie zu einem späteren Zeitpunkt, wenn bessere Verkaufserlöse erzielt werden können, zu verkaufen.
Anleger haben aber demnach schon jetzt ihre unmittelbare Beteiligung an den Schiffen verloren. Aber nicht nur das, sondern es droht vor allem auch der Verlust ihres eingezahlten Kapitals und zudem des Sanierungskapitals, sodass die Folgen für Anleger der GHF-Schiffsfonds ruinös sind.
Aber auch die Anleger des GHF-Schiffsfonds, der das Containerschiff „Nordertor“ finanziert, dürfen sich auf erhebliche Verluste ihres Kapitals einstellen. Diese mussten schon Nachschüsse zur Sanierung leisten, die aber auch hier nicht fruchtbar waren, sodass nun auch bei diesem GHF-Schiffsfonds der Notverkauf des Schiffes als letzter Ausweg aus der Insolvenz gesehen wird. Derzeit werden Anleger deshalb aufgefordert ihre Zustimmung hierzu abzugeben. Aber auch bei diesem Notverkauf ist wohl anzunehmen, dass der Erlös die Schulden des GHF-Schiffsfonds nicht decken wird und für Anleger somit nichts übrig bleibt.
Der drohende Totalverlust des Kapitals vieler Anleger der GHF-Schiffsfonds verunsichert diese derzeit stark, sodass sie nicht genau wissen, wie sie sich nun verhalten sollten. Geschädigte Anleger der GHF-Schiffsfonds, die aber nicht auf diesen Verlusten sitzen bleiben möchten, sollten sich an einen im Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalt wenden, da im Falle der Falschberatung durch die Banken eine Rückabwicklung der Anlage erreicht werden kann, sodass verloren geglaubtes Kapital wieder zurückgeholt werden kann.
Ein Schadensersatzanspruch aufgrund einer fehlerhaften Anlageberatung kann dann gegeben sein, wenn den Anlegern bei Erwerb der Beteiligung an den GHF-Schiffsfonds die Risiken dieser Fonds von den Banken nicht hinreichend aufgezeigt oder sogar gänzlich verschwiegen wurden. Vor allem über das Risiko eines Totalverlusts des eingezahlten Kapitals – welches sich nun ja realisieren könnte und somit nicht nur theoretischer Natur ist – musste aufgeklärt werden. Eine Aufklärungspflichtverletzung ist aber auch dann anzunehmen, wenn Anleger der GHF-Schiffsfonds nicht über die Kick-Backs (Provisionen) aufgeklärt wurden, die die Banken von den Fondsgesellschaften für die erfolgreiche Vermittlung erhalten haben.
Anleger der GHF-Schiffsfonds sollten allerdings schnell handeln, da ihre Schadensersatzansprüche jederzeit zu verjähren drohen und sie die Verluste dann komplett alleine tragen müssten. Vor allem Anleger der GHF-EinzelSchiffsfonds, die schon vor 2002 platziert wurden, müssen noch in diesem Jahr verjährungshemmende Schritte einleiten, da diese Ansprüche zum 31.12.2011 absolut verjähren.
Pressemitteilung von: Dr. Stoll & Kollegen
In der Financial Times Deutschland vom 27.09.2011 wurde über die gewaltigen Probleme berichtet, die die Schiffsfonds der Gesellschaft für Handel und Finanz (GHF) in dieser Zeit zu bewältigen haben: die GHF-Schiffsfonds sind in große finanzielle Schieflage geraten, sodass bei vielen der Notverkauf ansteht. Durch diese Krise bei den GHF-Schiffsfonds sind rund 2700 Anleger betroffen, die sich mit einem Vermögen von ca. 120 Mio. € an den über 20 Schiffen der GHF-Schiffsfonds beteiligt haben. Finden in vielen Fällen die Notverkäufe der Schiffe nicht statt, so droht die Insolvenz dieser GHF-Schiffsfonds. Anleger haben schon durch einen Notverkauf der Schiffe erhebliche wirtschaftliche Verluste zu tragen, da aufgrund des aktuellen Wertverfalls der Verkaufserlös der Schiffe nicht einmal die Schulden der GHF-Schiffsfonds decken würde, im Falle einer Insolvenz wären die Verluste der Anleger aber noch einmal desaströser.
Vor allem die GHF-Schiffsfonds Bulker I, II und III stehen nun im Schein der Öffentlichkeit: in den letzten Tagen wurden 5 der Schiffe durch die Bremer Landesbank (BLB) unter Zwangsverwaltung gestellt, diese GHF-Schiffsfonds Bulker I, II und III verwalteten hierbei ein Vermögen von rund 20 Mio. €. Allerdings hatten die GHF-Schiffsfonds Bulker I, II und III schon kurz nach ihrer Platzierung in den Jahren 2007 und 2008 Liquiditätsprobleme, sodass eine Sanierung durchgeführt werden musste, um eine Insolvenz der GHF-Schiffsfonds abzuwehren, wo Anleger ihre bereits erhaltenen Ausschüttungen wieder an die GHF-Schiffsfonds zurückerstatten mussten. Aber schon im Jahr 2011 zeigte sich, dass diese Rettungsaktion nicht lange halten konnte, da nun erneut große Liquiditätsnot eingetreten ist.
Eine Sanierung der GHF-Schiffsfonds Bulker I, II und III scheiterte diesmal aber, da Anleger und die GHF nicht genügend Sanierungskapital bereitstellen konnten, sodass die BLB die Kredite der GHF-Schiffsfonds nun fällig stellte und ein Insolvenzplanverfahren eingeleitet hat. Bei dieser Planinsolvenz werden die 5 betroffenen Frachter der GHF-Schiffsfonds zunächst in eine Notgesellschaft zusammengeführt, was der BLB den Vorteil bietet die Schiffe selbst noch weiter betreiben zu können, um sie zu einem späteren Zeitpunkt, wenn bessere Verkaufserlöse erzielt werden können, zu verkaufen.
Anleger haben aber demnach schon jetzt ihre unmittelbare Beteiligung an den Schiffen verloren. Aber nicht nur das, sondern es droht vor allem auch der Verlust ihres eingezahlten Kapitals und zudem des Sanierungskapitals, sodass die Folgen für Anleger der GHF-Schiffsfonds ruinös sind.
Aber auch die Anleger des GHF-Schiffsfonds, der das Containerschiff „Nordertor“ finanziert, dürfen sich auf erhebliche Verluste ihres Kapitals einstellen. Diese mussten schon Nachschüsse zur Sanierung leisten, die aber auch hier nicht fruchtbar waren, sodass nun auch bei diesem GHF-Schiffsfonds der Notverkauf des Schiffes als letzter Ausweg aus der Insolvenz gesehen wird. Derzeit werden Anleger deshalb aufgefordert ihre Zustimmung hierzu abzugeben. Aber auch bei diesem Notverkauf ist wohl anzunehmen, dass der Erlös die Schulden des GHF-Schiffsfonds nicht decken wird und für Anleger somit nichts übrig bleibt.
Der drohende Totalverlust des Kapitals vieler Anleger der GHF-Schiffsfonds verunsichert diese derzeit stark, sodass sie nicht genau wissen, wie sie sich nun verhalten sollten. Geschädigte Anleger der GHF-Schiffsfonds, die aber nicht auf diesen Verlusten sitzen bleiben möchten, sollten sich an einen im Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalt wenden, da im Falle der Falschberatung durch die Banken eine Rückabwicklung der Anlage erreicht werden kann, sodass verloren geglaubtes Kapital wieder zurückgeholt werden kann.
Ein Schadensersatzanspruch aufgrund einer fehlerhaften Anlageberatung kann dann gegeben sein, wenn den Anlegern bei Erwerb der Beteiligung an den GHF-Schiffsfonds die Risiken dieser Fonds von den Banken nicht hinreichend aufgezeigt oder sogar gänzlich verschwiegen wurden. Vor allem über das Risiko eines Totalverlusts des eingezahlten Kapitals – welches sich nun ja realisieren könnte und somit nicht nur theoretischer Natur ist – musste aufgeklärt werden. Eine Aufklärungspflichtverletzung ist aber auch dann anzunehmen, wenn Anleger der GHF-Schiffsfonds nicht über die Kick-Backs (Provisionen) aufgeklärt wurden, die die Banken von den Fondsgesellschaften für die erfolgreiche Vermittlung erhalten haben.
Anleger der GHF-Schiffsfonds sollten allerdings schnell handeln, da ihre Schadensersatzansprüche jederzeit zu verjähren drohen und sie die Verluste dann komplett alleine tragen müssten. Vor allem Anleger der GHF-EinzelSchiffsfonds, die schon vor 2002 platziert wurden, müssen noch in diesem Jahr verjährungshemmende Schritte einleiten, da diese Ansprüche zum 31.12.2011 absolut verjähren.
Pressemitteilung von: Dr. Stoll & Kollegen
GHF- Reederei Phoenix Insolvenz - Schiffsfonds in der Krise
Es ist die dritte schlechte Nachricht binnen weniger Wochen, die GHF Schiffsfonds und Schiffsbeteiligungen betriff: Das Insolvenzverfahren über die Phoenix Reederei ist eröffnet.
Der Schiffsfondsanbieter GHF wird ein weiteres Mal von der Krise der Schifffahrt heimgesucht. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Reederei Phoenix ist eröffnet. Die Reederei Phoenix betreute Schiffe, die für GHF Schiffsfonds und Schiffsbeteiligungen unterwegs waren. Nach der Insolvenz des Fondschiffs GHF Euro Solid und der Insolvenz einer weiteren GHF-Reederei - der Global Hanseatic Shipping (GHS) - ist dies die dritte schlechte Nachricht binnen weniger Wochen, die GHF Schiffsfonds betrifft.
Die Insolvenz der GHF Reederei Phoenix zeigt, dass die Krise der Schifffahrt nicht nur die Schiffe selbst betrifft, sondern sich auf den gesamten Schifffahrtssektor ausdehnt. Die Gründe für die Krise sind vielschichtig. Zu den Hauptgründen zählt jedoch, dass in den letzten Jahren die Zahl der Containerschiffe, Massengutfrachter und Tanker (auch durch Schiffsfonds) rasant anstieg. Dementsprechend steht mehr Transportkapazität zur Verfügung. Im Zug der weltweiten Finanz- und Wirtschaftskrise erlahmte aber die Nachfrage nach Schiffstransporten, da der Transportbedarf abnahm. Die Konsequenz sind geringe bis zu geringe Einnahmen der Schiffe und eine wirtschaftlich mitgenommene Schifffahrtsbranche.
Ein rasches Ende der Krise ist nicht in Sicht
Da es keine Anzeichen dafür gibt, dass die Krise der Schifffahrt im Jahr 2012 abflauen wird, müssen sich Anleger - auch von GHF Schiffsfonds - auf weitere Schreckensnachrichten einstellen. Die aktuelle Krisensituation ist für Anleger von GHF Schiffsfonds, die ihre Schiffsbeteiligung durch einen Kredit finanzierten, besonders bitter. Im schlimmsten Fall droht ihnen neben dem Totalverlust ihres eingesetzten Kapitals auch die weitere Bezahlung des Darlehens. Daher sollten betroffene Anleger, deren GHF Schiffsfonds von der Krise erfasst wurde, jetzt handeln und sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden.
Ein Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht kann prüfen, was Anleger der GHF Schiffsfonds und Schiffsbeteiligungen unternehmen können. Beispielsweise kann geprüft werden, ob Anleger Schadensersatz wegen Beratungsfehlern fordern können. Die Anlageberatung vor der Investition in einen Schiffsfonds ließ oft zu wünschen übrig, sodass Anleger oft nicht ausreichend über die nicht zu unterschätzenden Risiken einer Schiffsbeteiligung aufgeklärt wurden. Dass einem Schiffsfonds Risiken wie das Totalverlustrisiko oder auch Nachschusspflichten innewohnen, musste so mancher Anleger bereits erfahren. Angesichts der aktuellen Lage sollte Anleger, die wissen möchten, wie gut ihre individuellen Chancen und Möglichkeiten sind, sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten lassen.
Der Schiffsfondsanbieter GHF wird ein weiteres Mal von der Krise der Schifffahrt heimgesucht. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Reederei Phoenix ist eröffnet. Die Reederei Phoenix betreute Schiffe, die für GHF Schiffsfonds und Schiffsbeteiligungen unterwegs waren. Nach der Insolvenz des Fondschiffs GHF Euro Solid und der Insolvenz einer weiteren GHF-Reederei - der Global Hanseatic Shipping (GHS) - ist dies die dritte schlechte Nachricht binnen weniger Wochen, die GHF Schiffsfonds betrifft.
Die Insolvenz der GHF Reederei Phoenix zeigt, dass die Krise der Schifffahrt nicht nur die Schiffe selbst betrifft, sondern sich auf den gesamten Schifffahrtssektor ausdehnt. Die Gründe für die Krise sind vielschichtig. Zu den Hauptgründen zählt jedoch, dass in den letzten Jahren die Zahl der Containerschiffe, Massengutfrachter und Tanker (auch durch Schiffsfonds) rasant anstieg. Dementsprechend steht mehr Transportkapazität zur Verfügung. Im Zug der weltweiten Finanz- und Wirtschaftskrise erlahmte aber die Nachfrage nach Schiffstransporten, da der Transportbedarf abnahm. Die Konsequenz sind geringe bis zu geringe Einnahmen der Schiffe und eine wirtschaftlich mitgenommene Schifffahrtsbranche.
Ein rasches Ende der Krise ist nicht in Sicht
Da es keine Anzeichen dafür gibt, dass die Krise der Schifffahrt im Jahr 2012 abflauen wird, müssen sich Anleger - auch von GHF Schiffsfonds - auf weitere Schreckensnachrichten einstellen. Die aktuelle Krisensituation ist für Anleger von GHF Schiffsfonds, die ihre Schiffsbeteiligung durch einen Kredit finanzierten, besonders bitter. Im schlimmsten Fall droht ihnen neben dem Totalverlust ihres eingesetzten Kapitals auch die weitere Bezahlung des Darlehens. Daher sollten betroffene Anleger, deren GHF Schiffsfonds von der Krise erfasst wurde, jetzt handeln und sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden.
Ein Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht kann prüfen, was Anleger der GHF Schiffsfonds und Schiffsbeteiligungen unternehmen können. Beispielsweise kann geprüft werden, ob Anleger Schadensersatz wegen Beratungsfehlern fordern können. Die Anlageberatung vor der Investition in einen Schiffsfonds ließ oft zu wünschen übrig, sodass Anleger oft nicht ausreichend über die nicht zu unterschätzenden Risiken einer Schiffsbeteiligung aufgeklärt wurden. Dass einem Schiffsfonds Risiken wie das Totalverlustrisiko oder auch Nachschusspflichten innewohnen, musste so mancher Anleger bereits erfahren. Angesichts der aktuellen Lage sollte Anleger, die wissen möchten, wie gut ihre individuellen Chancen und Möglichkeiten sind, sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten lassen.
GHF Fondsgesellschaft Reederei MS Global Hebe GmbH & Co. KG
Schiffsfonds Insolvenz: Vermögen der Reederei MS Global Hebe unter Zwangsverwaltung
Die Anleger geschlossener Schiffsfondsbeteiligungen finden auch im Ferienmonat August keine Erholung. Nahezu jede Woche werden die Zeichner geschlossener Schiffsfonds mit Hiobsbotschaften über Insolvenz angemeldete oder unter vorläufige Zwangsverwaltung gestellte Schiffsgesellschaften konfrontiert. Aktuell betroffen: Die Anleger des seitens des Schiffsfonds Initiators GHF aufgelegten Eigenkapitalfonds GHF Global Bulker I- MS Global Hebe. Nach Bekanntwerden der Insolvenz der den Eigenkapitalfonds GHF Global Bulker I bewirtschafteten Reederei MS “Global Hebe“ GmbH & Co. KG droht den GHF Schiffsfondsanlegern nun der Totalverlust ihrer Einlage.
Vermögen der GHF Fondsgesellschaft Reederei MS Global Hebe GmbH & Co. KG unter vorläufiger Zwangsverwaltung
Wie das Fondstelegramm in dessen aktuellen Ausgabe berichtet, wurde am gestrigen Tage die vorläufige Zwangsverwaltung über das Vermögen der Global Bulker EK I – MS Global Hebe Fondsgesellschaft angeordnet. Der Schiffsfonds Initiator GHF hatte den in den Mini-Bulker- MS Global Hebe – investierenden Schiffsfonds 2008 aufgelegt.
GHF Schiffsfonds MS Global Hebe EK I: Platzierungssumme wird nicht erreicht
Wie bereits an gleicher Stelle berichtet, gelang es dem Schiffsfonds Initiator GHF nicht, den ursprünglich als reinen Eigenkapitalfonds geplanten Schiffsfonds GHF Global Bulker I – MS Global Hebe in Höhe der anvisierten Zeichnungssumme von € 11 Millionen am Markt zu platzieren. Statt wie im Rahmen einer abgegebenen Platzierungsgarantie vorgesehen, selbst für die Kapitalunterdeckung in Höhe von € 4 Millionen aufzukommen, musste- wie an dieser Stelle gleichfalls schon berichtet – der angeschlagene GHF Schiffsfonds einen Kredit in gleicher Höhe aufnehmen.
GHF MS Global Hebe: Streit um Platzierungsgarantie zieht Schiffsfonds in den Abgrund
Laut Informationen des Portals Fondstelegramm waren im Zuge einer erneut notwendig gewordenen Kreditaufnahme Unstimmigkeiten zwischen der GHF Fondsgesellschaft und dem Beirat des GHF Global Bulker I - MS Global Hebe - hinsichtlich der ursprünglich bereits Ende 2008 seitens GHF zu erfüllenden Platzierungsgarantie bekannt geworden. Nachdem – laut Fondstelegramm Informationen – die Erfüllung der Platzierungsgarantie mit Billigung der GHF Schiffsfonds Zeichner zunächst bis ins Jahr 2011 verschoben werden konnte, wurden die GHF MS Global Hebe Anleger im August 2011 mittels Umlaufverfahren über eine Entlassung des Fondsinitiators GHF aus der Platzierungsgarantie sowie über die Aufnahme eines Darlehens befragt.
Landgericht Aurich kippt GHF Gesellschafterbeschlüsse
Zwar fanden die beiden GHF Beschlussvorlagen laut Fondstelegramm die mehrheitliche Zustimmung unter den teilnehmenden GHF Global Bulker I Anlegern. Doch bereits im Mai diesen Jahres kippte – wie das Fondstelegramm weiter berichtet - das seitens sich wehrender GHF Gesellschafter angerufene Landgericht Aurich beide Umlaufbeschlüsse und erklärte selbige für nichtig.
GHF Schiffsfonds Anleger nicht schutzlos gestellt
Betroffene GHF Schiffsfonds-Anleger sollten sich mit deren Situation nicht abfinden, sondern umgehend den Rat eines auf Bank- und Kapitalanlagerechts spezialisierten Rechtsanwalts suchen.
Sollten betroffene GHF - Schiffsfonds-Anleger von ihrem Anlageberater oder von ihrer Bank nicht umfassend über die Risiken einer Beteiligung an einem Schiffsfonds aufgeklärt worden sein, so bestehen möglicherweise Schadensersatzansprüche. Des Weiteren kommt für die Anleger von Schiffsfonds in Betracht, gegen die Initiatoren der Fonds und gegen den Vertrieb Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Die Schadensersatzansprüche können sich zum einen aus Prospekthaftung, zum anderen aufgrund Falschberatung ergeben.
Vertrieb von Schiffsfonds oftmals über Banken und Sparkasse
Recherchen unserer Kanzlei zufolge wurden viele der derzeit notleidend gewordenen geschlossenen Schiffsfonds über Banken und Sparkassen vertrieben. Dabei wurden diese Schiffsfonds-Beteiligungen oftmals als besonders sichere Anlage empfohlen. Auf Risiken wie Totalverlust wurde regelmäßig nicht hingewiesen. Auch wurde die Höhe der weichen Kosten in den Beratungsgesprächen in der Regel nicht bzw. nicht ausreichend offengelegt. Aufgrund der kickback-Rechtsprechung des Bundesgerichthofes bestehen deshalb gute Chancen für die Schiffsfonds-Anleger, Schadensersatzansprüche geltend zu machen.
Was können betroffene GHF Schiffsfonds-Anleger jetzt tun?
Geschädigte Anleger problematischer GHF Schiffsfonds sollten in jedem Fall ihre in Betracht kommenden Ansprüche zeitnah durch einen auf Anlegerschutz spezialisierten Rechtsanwalt prüfen lassen.
Pressemitteilung von: Hänssler & Häcker-Hollmann
Die Anleger geschlossener Schiffsfondsbeteiligungen finden auch im Ferienmonat August keine Erholung. Nahezu jede Woche werden die Zeichner geschlossener Schiffsfonds mit Hiobsbotschaften über Insolvenz angemeldete oder unter vorläufige Zwangsverwaltung gestellte Schiffsgesellschaften konfrontiert. Aktuell betroffen: Die Anleger des seitens des Schiffsfonds Initiators GHF aufgelegten Eigenkapitalfonds GHF Global Bulker I- MS Global Hebe. Nach Bekanntwerden der Insolvenz der den Eigenkapitalfonds GHF Global Bulker I bewirtschafteten Reederei MS “Global Hebe“ GmbH & Co. KG droht den GHF Schiffsfondsanlegern nun der Totalverlust ihrer Einlage.
Vermögen der GHF Fondsgesellschaft Reederei MS Global Hebe GmbH & Co. KG unter vorläufiger Zwangsverwaltung
Wie das Fondstelegramm in dessen aktuellen Ausgabe berichtet, wurde am gestrigen Tage die vorläufige Zwangsverwaltung über das Vermögen der Global Bulker EK I – MS Global Hebe Fondsgesellschaft angeordnet. Der Schiffsfonds Initiator GHF hatte den in den Mini-Bulker- MS Global Hebe – investierenden Schiffsfonds 2008 aufgelegt.
GHF Schiffsfonds MS Global Hebe EK I: Platzierungssumme wird nicht erreicht
Wie bereits an gleicher Stelle berichtet, gelang es dem Schiffsfonds Initiator GHF nicht, den ursprünglich als reinen Eigenkapitalfonds geplanten Schiffsfonds GHF Global Bulker I – MS Global Hebe in Höhe der anvisierten Zeichnungssumme von € 11 Millionen am Markt zu platzieren. Statt wie im Rahmen einer abgegebenen Platzierungsgarantie vorgesehen, selbst für die Kapitalunterdeckung in Höhe von € 4 Millionen aufzukommen, musste- wie an dieser Stelle gleichfalls schon berichtet – der angeschlagene GHF Schiffsfonds einen Kredit in gleicher Höhe aufnehmen.
GHF MS Global Hebe: Streit um Platzierungsgarantie zieht Schiffsfonds in den Abgrund
Laut Informationen des Portals Fondstelegramm waren im Zuge einer erneut notwendig gewordenen Kreditaufnahme Unstimmigkeiten zwischen der GHF Fondsgesellschaft und dem Beirat des GHF Global Bulker I - MS Global Hebe - hinsichtlich der ursprünglich bereits Ende 2008 seitens GHF zu erfüllenden Platzierungsgarantie bekannt geworden. Nachdem – laut Fondstelegramm Informationen – die Erfüllung der Platzierungsgarantie mit Billigung der GHF Schiffsfonds Zeichner zunächst bis ins Jahr 2011 verschoben werden konnte, wurden die GHF MS Global Hebe Anleger im August 2011 mittels Umlaufverfahren über eine Entlassung des Fondsinitiators GHF aus der Platzierungsgarantie sowie über die Aufnahme eines Darlehens befragt.
Landgericht Aurich kippt GHF Gesellschafterbeschlüsse
Zwar fanden die beiden GHF Beschlussvorlagen laut Fondstelegramm die mehrheitliche Zustimmung unter den teilnehmenden GHF Global Bulker I Anlegern. Doch bereits im Mai diesen Jahres kippte – wie das Fondstelegramm weiter berichtet - das seitens sich wehrender GHF Gesellschafter angerufene Landgericht Aurich beide Umlaufbeschlüsse und erklärte selbige für nichtig.
GHF Schiffsfonds Anleger nicht schutzlos gestellt
Betroffene GHF Schiffsfonds-Anleger sollten sich mit deren Situation nicht abfinden, sondern umgehend den Rat eines auf Bank- und Kapitalanlagerechts spezialisierten Rechtsanwalts suchen.
Sollten betroffene GHF - Schiffsfonds-Anleger von ihrem Anlageberater oder von ihrer Bank nicht umfassend über die Risiken einer Beteiligung an einem Schiffsfonds aufgeklärt worden sein, so bestehen möglicherweise Schadensersatzansprüche. Des Weiteren kommt für die Anleger von Schiffsfonds in Betracht, gegen die Initiatoren der Fonds und gegen den Vertrieb Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Die Schadensersatzansprüche können sich zum einen aus Prospekthaftung, zum anderen aufgrund Falschberatung ergeben.
Vertrieb von Schiffsfonds oftmals über Banken und Sparkasse
Recherchen unserer Kanzlei zufolge wurden viele der derzeit notleidend gewordenen geschlossenen Schiffsfonds über Banken und Sparkassen vertrieben. Dabei wurden diese Schiffsfonds-Beteiligungen oftmals als besonders sichere Anlage empfohlen. Auf Risiken wie Totalverlust wurde regelmäßig nicht hingewiesen. Auch wurde die Höhe der weichen Kosten in den Beratungsgesprächen in der Regel nicht bzw. nicht ausreichend offengelegt. Aufgrund der kickback-Rechtsprechung des Bundesgerichthofes bestehen deshalb gute Chancen für die Schiffsfonds-Anleger, Schadensersatzansprüche geltend zu machen.
Was können betroffene GHF Schiffsfonds-Anleger jetzt tun?
Geschädigte Anleger problematischer GHF Schiffsfonds sollten in jedem Fall ihre in Betracht kommenden Ansprüche zeitnah durch einen auf Anlegerschutz spezialisierten Rechtsanwalt prüfen lassen.
Pressemitteilung von: Hänssler & Häcker-Hollmann
Auch MS Phoenix Cruiser meldet Insolvenz an
Es geht immer noch schlimmer. Erst im August 2012 erhielten die GHF Fonds von der Fondszeitung den zweifelhaften Ehrentitel Spitzenreiter bei den Insolvenzen der Schiffsfonds. Im September meldete dann noch ein weiterer GHF Schiffsfonds Insolvenz an: Der Schiffsfonds GHF MS Phoenix Cruiser.
Der Fonds GHF MS Phoenix Cruiser ist das neueste Opfer der Schifffahrtskrise aus dem Haus GHF. Die drohende Insolvenz der MS Global Hebe, die für den Schiffsfonds GHF Global Bulker EK I unterwegs ist, ist ein weiteres Beispiel. Jedoch sind die Probleme dieser beiden Schiffsfonds kein Einzelfall, denn der Sommer 2012 ist durch eine Vielzahl von Schiffsinsolvenzen, Forderungen nach frischem Geld und ähnlichem gekennzeichnet. Oft wird in den entsprechenden Anlegerschreiben die Krise der Schifffahrt und die daraus resultierenden Schwierigkeiten als Grund für das Aus des jeweiligen Schiffsfonds benannt.
Kein baldiges Ende der Schifffahrtskrise in Sicht
Der Markt für Schiffstransporte befindet sich seit etlichen Monaten in einer Krise, da wegen der weltweit stagnierenden Konjunktur die Nachfrage nach Schiffstransporten verhalten ist. Gleichzeitig vergrößerte sich in den vergangenen Jahren die Zahl der Transportschiffe, sodass ein Überangebot an Transportkapazitäten aufgebaut wurde. Heute konkurrieren (zu) viele Schiffe um die vorhandenen Aufträge. Die gezahlten Preise für Schiffstransporte (Charter) erlauben nicht jedem Schiff ein auskömmliches Einkommen. Für jene Schiffsfonds, deren Schiff der Konkurrenz nicht gewachsen war, bedeutete das oft schwere wirtschaftliche Schieflagen, wie dies auch verschiedene GHF Schiffsfonds demonstrierten.
Ob eine baldige Besserung auf dem Schifffahrtsmarkt zu erwarten ist, ist fraglich. Denn es gibt bereits Ende August 2012 erste Berichte, dass nach Einschätzung von Branchenkennern der allwinterliche Rückgang der Nachfrage nach Containertransporten per Schiff bereits mitten im Sommer eingesetzt habe. So sei der Zahl der beschäftigungslosen Schiffe am Steigen. Daher scheint sich die Einschätzung von Experten, dass die Schifffahrtsmärkte das ganze Jahr 2012 unter schwierigen Bedingungen leiden werden, bereits im Sommer zu bestätigen.
Die Krise der Schifffahrt wird auch durch eine geänderte Haltung der Banken weiter angefeuert. Nicht wenige Banken vergeben Kredite und Darlehen nur unter wesentlich strengeren Bedingungen als noch vor wenigen Jahren. Diese und weitere Aspekte der aktuellen Krisensituation lehrte den Anlegern etlicher GHF Schiffsfonds bereits das Fürchten. Und die Aussichten lassen befürchten, dass noch mehr Anleger Schreckensbotschaften vernehmen müssen. Im schlimmsten Fall droht ihnen neben dem Totalverlust ihres eingesetzten Kapitals auch die weitere Bezahlung des Darlehens, falls sie ihre GHF Schiffsbeteiligung durch einen Kredit (teil)finanzierten. Daher sollten betroffene Anleger, deren GHF Schiffsfonds von der Krise erfasst wurde, jetzt handeln und sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden.
Schiffsfonds sind keine sicheren Kapitalanlagen
Ein Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht kann prüfen, welche Optionen Anlegern der GHF Schiffsfonds offen stehen. Beispielsweise kann geklärt werden, ob sie Schadensersatz wegen Beratungsfehlern fordern können. Die Anlageberatung vor der Investition in einen Schiffsfonds ließ oft zu wünschen übrig, da Schiffsfonds als sichere Kapitalanlagen angepriesen. Anlegern wurde nicht selten weder erklärt was ein geschlossener Schiffsfonds ist, noch wurden sie über die nicht zu unterschätzenden Risiken einer Schiffsbeteiligung aufgeklärt. Dabei handelt es sich bei einem Schiffsfonds um ein Unternehmen, das am Markt bestehen muss und das auch – wie bereits vielfach auch bei GHF Schiffsfonds geschehen – insolvent werden kann.
Ein stets brisantes Thema sind auch verschwiegene Provisionen, über die Vermittler hätten aufklären müssen. Laut höchstrichterlicher Rechtsprechung müssen Bankberater die Anleger auf Provisionen hinweisen, wenn die Gesamtsumme über 15 % liegt. Gerade bei Schiffsfonds beliefen sich die Provisionen oft auf erhebliche Beträge, die diese Grenze teilweise auch deutlich überstiegen. Dies kann aber einen Interessenkonflikt hervorrufen zwischen dem Verdienstinteresse des Bankberaters und den Interessen des Bankkunden, der eine an seinen Bedürfnissen und Wünschen orientierte Beratung wünscht.
Anleger können bei falscher Anlageberatung Schadensersatz beanspruchen
Anleger der GHF Schiffsfonds und Schiffsbeteiligungen können von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht ihre individuellen Ansprüche und Rechte ermitteln lassen. Da falsche Anlageberatungen keine Seltenheit sind, kann dies Anlegern eines mit Problemen behafteten GHF Schiffsfonds die Chance eines verlustfreien Ausstiegs bieten. Da die Krise der Schifffahrt in absehbarer Zukunft nach Einschätzung von Experten nicht wesentlich abflauen wird, kann die rechtliche Überprüfung der Beteiligung an einem akut bedrohten GHF Schiffsfonds den endgültigen Verlust des investierten Geldes abwenden. Die Beratung durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht kann Anlegern auch Klarheit über ihre Handlungsoptionen bieten.
* Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Der Fonds GHF MS Phoenix Cruiser ist das neueste Opfer der Schifffahrtskrise aus dem Haus GHF. Die drohende Insolvenz der MS Global Hebe, die für den Schiffsfonds GHF Global Bulker EK I unterwegs ist, ist ein weiteres Beispiel. Jedoch sind die Probleme dieser beiden Schiffsfonds kein Einzelfall, denn der Sommer 2012 ist durch eine Vielzahl von Schiffsinsolvenzen, Forderungen nach frischem Geld und ähnlichem gekennzeichnet. Oft wird in den entsprechenden Anlegerschreiben die Krise der Schifffahrt und die daraus resultierenden Schwierigkeiten als Grund für das Aus des jeweiligen Schiffsfonds benannt.
Kein baldiges Ende der Schifffahrtskrise in Sicht
Der Markt für Schiffstransporte befindet sich seit etlichen Monaten in einer Krise, da wegen der weltweit stagnierenden Konjunktur die Nachfrage nach Schiffstransporten verhalten ist. Gleichzeitig vergrößerte sich in den vergangenen Jahren die Zahl der Transportschiffe, sodass ein Überangebot an Transportkapazitäten aufgebaut wurde. Heute konkurrieren (zu) viele Schiffe um die vorhandenen Aufträge. Die gezahlten Preise für Schiffstransporte (Charter) erlauben nicht jedem Schiff ein auskömmliches Einkommen. Für jene Schiffsfonds, deren Schiff der Konkurrenz nicht gewachsen war, bedeutete das oft schwere wirtschaftliche Schieflagen, wie dies auch verschiedene GHF Schiffsfonds demonstrierten.
Ob eine baldige Besserung auf dem Schifffahrtsmarkt zu erwarten ist, ist fraglich. Denn es gibt bereits Ende August 2012 erste Berichte, dass nach Einschätzung von Branchenkennern der allwinterliche Rückgang der Nachfrage nach Containertransporten per Schiff bereits mitten im Sommer eingesetzt habe. So sei der Zahl der beschäftigungslosen Schiffe am Steigen. Daher scheint sich die Einschätzung von Experten, dass die Schifffahrtsmärkte das ganze Jahr 2012 unter schwierigen Bedingungen leiden werden, bereits im Sommer zu bestätigen.
Die Krise der Schifffahrt wird auch durch eine geänderte Haltung der Banken weiter angefeuert. Nicht wenige Banken vergeben Kredite und Darlehen nur unter wesentlich strengeren Bedingungen als noch vor wenigen Jahren. Diese und weitere Aspekte der aktuellen Krisensituation lehrte den Anlegern etlicher GHF Schiffsfonds bereits das Fürchten. Und die Aussichten lassen befürchten, dass noch mehr Anleger Schreckensbotschaften vernehmen müssen. Im schlimmsten Fall droht ihnen neben dem Totalverlust ihres eingesetzten Kapitals auch die weitere Bezahlung des Darlehens, falls sie ihre GHF Schiffsbeteiligung durch einen Kredit (teil)finanzierten. Daher sollten betroffene Anleger, deren GHF Schiffsfonds von der Krise erfasst wurde, jetzt handeln und sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden.
Schiffsfonds sind keine sicheren Kapitalanlagen
Ein Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht kann prüfen, welche Optionen Anlegern der GHF Schiffsfonds offen stehen. Beispielsweise kann geklärt werden, ob sie Schadensersatz wegen Beratungsfehlern fordern können. Die Anlageberatung vor der Investition in einen Schiffsfonds ließ oft zu wünschen übrig, da Schiffsfonds als sichere Kapitalanlagen angepriesen. Anlegern wurde nicht selten weder erklärt was ein geschlossener Schiffsfonds ist, noch wurden sie über die nicht zu unterschätzenden Risiken einer Schiffsbeteiligung aufgeklärt. Dabei handelt es sich bei einem Schiffsfonds um ein Unternehmen, das am Markt bestehen muss und das auch – wie bereits vielfach auch bei GHF Schiffsfonds geschehen – insolvent werden kann.
Ein stets brisantes Thema sind auch verschwiegene Provisionen, über die Vermittler hätten aufklären müssen. Laut höchstrichterlicher Rechtsprechung müssen Bankberater die Anleger auf Provisionen hinweisen, wenn die Gesamtsumme über 15 % liegt. Gerade bei Schiffsfonds beliefen sich die Provisionen oft auf erhebliche Beträge, die diese Grenze teilweise auch deutlich überstiegen. Dies kann aber einen Interessenkonflikt hervorrufen zwischen dem Verdienstinteresse des Bankberaters und den Interessen des Bankkunden, der eine an seinen Bedürfnissen und Wünschen orientierte Beratung wünscht.
Anleger können bei falscher Anlageberatung Schadensersatz beanspruchen
Anleger der GHF Schiffsfonds und Schiffsbeteiligungen können von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht ihre individuellen Ansprüche und Rechte ermitteln lassen. Da falsche Anlageberatungen keine Seltenheit sind, kann dies Anlegern eines mit Problemen behafteten GHF Schiffsfonds die Chance eines verlustfreien Ausstiegs bieten. Da die Krise der Schifffahrt in absehbarer Zukunft nach Einschätzung von Experten nicht wesentlich abflauen wird, kann die rechtliche Überprüfung der Beteiligung an einem akut bedrohten GHF Schiffsfonds den endgültigen Verlust des investierten Geldes abwenden. Die Beratung durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht kann Anlegern auch Klarheit über ihre Handlungsoptionen bieten.
* Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
GHF Global Bulker EK I: Drohende Insolvenz
Der Schiffsfonds Global Bulker EK I aus dem Emissionshaus GHF steht laut Presseberichten vor finanziellen Schwierigkeiten. Demnach soll sich das Emissionshaus um die Auszahlung der Platzierungsgarantie drücken. Dem Fonds soll laut Experten die Insolvenz drohen.
Der GHF Schiffsfonds war bereits seit seiner Emission 2008 wirtschaftlich angeschlagen. Entgegen der Erwartungen konnte nämlich nicht genügend Anlegerkapital eingeworben werden. Es entstand eine Differenz von rund 4 Mio. Euro, welche eigentlich durch die Fondsgesellschaft geschlossen werden sollte. Stattdessen wurde ein Darlehen aufgenommen. Angesichts der finanziellen Lage sieht die Zukunft des Fonds eher düster aus. Es droht sogar die Insolvenz.
Anleger, die nicht einfach tatenlos abwarten wollen, können ihre Schiffsbeteiligung einer rechtlichen Überprüfung durch einen spezialisierten Rechtsanwalt unterziehen lassen. Dieser kann klären, ob sich der Anleger verlustfrei von seiner Beteiligung trennen und Schadensersatz einfordern kann. Nach der aktuellen Rechtsprechung steht dem Anleger Schadensersatz zu, wenn er fehlerhaft beraten worden ist. Die Beratung ist gegebenenfalls fehlerhaft, wenn er nicht ausreichend oder fehlerhaft über die möglichen Risiken einer Schiffsbeteiligung aufgeklärt worden ist.
Der GHF Schiffsfonds war bereits seit seiner Emission 2008 wirtschaftlich angeschlagen. Entgegen der Erwartungen konnte nämlich nicht genügend Anlegerkapital eingeworben werden. Es entstand eine Differenz von rund 4 Mio. Euro, welche eigentlich durch die Fondsgesellschaft geschlossen werden sollte. Stattdessen wurde ein Darlehen aufgenommen. Angesichts der finanziellen Lage sieht die Zukunft des Fonds eher düster aus. Es droht sogar die Insolvenz.
Anleger, die nicht einfach tatenlos abwarten wollen, können ihre Schiffsbeteiligung einer rechtlichen Überprüfung durch einen spezialisierten Rechtsanwalt unterziehen lassen. Dieser kann klären, ob sich der Anleger verlustfrei von seiner Beteiligung trennen und Schadensersatz einfordern kann. Nach der aktuellen Rechtsprechung steht dem Anleger Schadensersatz zu, wenn er fehlerhaft beraten worden ist. Die Beratung ist gegebenenfalls fehlerhaft, wenn er nicht ausreichend oder fehlerhaft über die möglichen Risiken einer Schiffsbeteiligung aufgeklärt worden ist.
GHF MS Euro Discovery meldet Insolvenz an
Die Reihe von Schiffsfonds Insolvenzen will auch zu Beginn des neuen Monats nicht abreißen. Aktuell betroffen: Der 2008 seitens des Schiffsfonds Initiators GHF aufgelegte Schiffsfonds MS Euro Discovery. Wie das Fondstelegramm in dessen jüngsten Ausgabe berichtet, musste infolge Zahlungsunfähigkeit über das Vermögen der Reederei MS EURO DISCOVERY GmbH & Co. KG die vorläufige Zwangsverwaltung angeordnet werden (Az.: 506 IN 23/12).
GHF MS Euro Discovery Fondsanlegern droht Totalverlust
Wie das Fondstelegramm weiter berichtet, hatte GHF den Schiffsfonds MS Euro Discovery als so genanntes Private Placement (= nicht öffentlicher Verkauf) aufgelegt. Nach Bekanntwerden der Insolvenzanmeldung der das 800 TEU Containerschiff MS Euro Discovery betreibenden GHF Fondsgesellschaft müssen die Anleger des 2008 aufgelegten GHF Schiffsfonds mit einem Totalverlust ihrer Einlage rechnen.
GHF Schiffsfonds Anleger nicht schutzlos gestellt
Betroffene GHF Schiffsfonds-Anleger sollten sich mit deren Situation nicht abfinden, sondern umgehend den Rat eines auf Bank- und Kapitalanlagerechts spezialisierten Rechtsanwalts suchen.
Sollten betroffene GHF - Schiffsfonds-Anleger von ihrem Anlageberater oder von ihrer Bank nicht umfassend über die Risiken einer Beteiligung an einem Schiffsfonds aufgeklärt worden sein, so bestehen möglicherweise Schadensersatzansprüche. Des Weiteren kommt für die Anleger von Schiffsfonds in Betracht, gegen die Initiatoren der Fonds und gegen den Vertrieb Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Die Schadensersatzansprüche können sich zum einen aus Prospekthaftung, zum anderen aufgrund Falschberatung ergeben.
Vertrieb von Schiffsfonds oftmals über Banken und Sparkassen
Recherchen unserer Kanzlei zufolge wurden viele der derzeit notleidend gewordenen geschlossenen Schiffsfonds über Banken und Sparkassen vertrieben. Dabei wurden diese Schiffsfonds-Beteiligungen oftmals als besonders sichere Anlage empfohlen. Auf Risiken wie Totalverlust wurde regelmäßig nicht hingewiesen. Auch wurde die Höhe der weichen Kosten in den Beratungsgesprächen in der Regel nicht bzw. nicht ausreichend offengelegt. Aufgrund der kickback-Rechtsprechung des Bundesgerichthofes bestehen deshalb gute Chancen für die Schiffsfonds-Anleger, Schadensersatzansprüche geltend zu machen.
Was können betroffene GHF Schiffsfonds-Anleger jetzt tun?
Geschädigte Anleger problematischer GHF Schiffsfonds sollten in jedem Fall ihre in Betracht kommenden Ansprüche zeitnah durch einen auf Anlegerschutz spezialisierten Rechtsanwalt prüfen lassen.
RA Andreas Frank
Kanzlei Hänssler & Häcker-Hollmnann
Die Reihe von Schiffsfonds Insolvenzen will auch zu Beginn des neuen Monats nicht abreißen. Aktuell betroffen: Der 2008 seitens des Schiffsfonds Initiators GHF aufgelegte Schiffsfonds MS Euro Discovery. Wie das Fondstelegramm in dessen jüngsten Ausgabe berichtet, musste infolge Zahlungsunfähigkeit über das Vermögen der Reederei MS EURO DISCOVERY GmbH & Co. KG die vorläufige Zwangsverwaltung angeordnet werden (Az.: 506 IN 23/12).
GHF MS Euro Discovery Fondsanlegern droht Totalverlust
Wie das Fondstelegramm weiter berichtet, hatte GHF den Schiffsfonds MS Euro Discovery als so genanntes Private Placement (= nicht öffentlicher Verkauf) aufgelegt. Nach Bekanntwerden der Insolvenzanmeldung der das 800 TEU Containerschiff MS Euro Discovery betreibenden GHF Fondsgesellschaft müssen die Anleger des 2008 aufgelegten GHF Schiffsfonds mit einem Totalverlust ihrer Einlage rechnen.
GHF Schiffsfonds Anleger nicht schutzlos gestellt
Betroffene GHF Schiffsfonds-Anleger sollten sich mit deren Situation nicht abfinden, sondern umgehend den Rat eines auf Bank- und Kapitalanlagerechts spezialisierten Rechtsanwalts suchen.
Sollten betroffene GHF - Schiffsfonds-Anleger von ihrem Anlageberater oder von ihrer Bank nicht umfassend über die Risiken einer Beteiligung an einem Schiffsfonds aufgeklärt worden sein, so bestehen möglicherweise Schadensersatzansprüche. Des Weiteren kommt für die Anleger von Schiffsfonds in Betracht, gegen die Initiatoren der Fonds und gegen den Vertrieb Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Die Schadensersatzansprüche können sich zum einen aus Prospekthaftung, zum anderen aufgrund Falschberatung ergeben.
Vertrieb von Schiffsfonds oftmals über Banken und Sparkassen
Recherchen unserer Kanzlei zufolge wurden viele der derzeit notleidend gewordenen geschlossenen Schiffsfonds über Banken und Sparkassen vertrieben. Dabei wurden diese Schiffsfonds-Beteiligungen oftmals als besonders sichere Anlage empfohlen. Auf Risiken wie Totalverlust wurde regelmäßig nicht hingewiesen. Auch wurde die Höhe der weichen Kosten in den Beratungsgesprächen in der Regel nicht bzw. nicht ausreichend offengelegt. Aufgrund der kickback-Rechtsprechung des Bundesgerichthofes bestehen deshalb gute Chancen für die Schiffsfonds-Anleger, Schadensersatzansprüche geltend zu machen.
Was können betroffene GHF Schiffsfonds-Anleger jetzt tun?
Geschädigte Anleger problematischer GHF Schiffsfonds sollten in jedem Fall ihre in Betracht kommenden Ansprüche zeitnah durch einen auf Anlegerschutz spezialisierten Rechtsanwalt prüfen lassen.
RA Andreas Frank
Kanzlei Hänssler & Häcker-Hollmnann


