Hannover Leasing
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Hannover Leasing
Unternehmensgruppe: Hannover Leasing
Handelsregister: Amtsgericht München; HRA 70856
Geschäftleitung: Andreas Ahlmann Dr. Dierk Ernst Friedrich Wilhelm Patt (Sprecher) Dr. Hans Volkert Volckens (stv.)
Kontaktdaten
(Sie können diese E-Mail Adresse erst sehen, wenn Sie mindestens Premium-User sind.)
Webseite: www.hannover-leasing.de
aktiv seit: 1981
Kennzahlen
Bisher emittierte Fonds: 182
Betreute Anleger: 46400
Stamm- / Eigenkapital: 28.000.000 €
Platziertes Eigenkapital: 2.147.483.647 €
Platziertes Gesamtkapital: 2.147.483.647 €
Handelsregister: Amtsgericht München; HRA 70856
Geschäftleitung: Andreas Ahlmann Dr. Dierk Ernst Friedrich Wilhelm Patt (Sprecher) Dr. Hans Volkert Volckens (stv.)
Kontaktdaten
(Sie können diese E-Mail Adresse erst sehen, wenn Sie mindestens Premium-User sind.)
Webseite: www.hannover-leasing.de
aktiv seit: 1981
Kennzahlen
Bisher emittierte Fonds: 182
Betreute Anleger: 46400
Stamm- / Eigenkapital: 28.000.000 €
Platziertes Eigenkapital: 2.147.483.647 €
Platziertes Gesamtkapital: 2.147.483.647 €
Hannover Leasing wurde 1981 von der Hannover Finanz GmbH, einem Tochterunternehmen des HDI-Konzerns, sowie Klaus-Werner Sebbel, Klaus Laminet, Dr. Klaus Märten und zwei weiteren Gesellschaftern gegründet.
Die Produktlinie der Hannover Leasing umfasst neben Leasing-, Immobilien- und Auslands-Immobillienfonds auch Filmfonds. So wurde z.B. der dritte Teil des Fantasy-Films „Herr der Ringe“ von Hannover Leasing produziert und finanziert.
Seit 2004 besitzt Hannover Leasing die Mehrheit an der FGL Leasing AG, der marktführenden, herstellerunabhängigen Leasing-Gesellschaft in den Spezialmärkten für elektronische Spiel- und Unterhaltungsgeräte sowie Fitnessgeräte.
Kumuliert erreichte das Unternehmen ein Investitionsvolumen von über 4,4 Mrd. Euro und betreut mehr als 40.000 Kommanditisten.
Die Produktlinie der Hannover Leasing umfasst neben Leasing-, Immobilien- und Auslands-Immobillienfonds auch Filmfonds. So wurde z.B. der dritte Teil des Fantasy-Films „Herr der Ringe“ von Hannover Leasing produziert und finanziert.
Seit 2004 besitzt Hannover Leasing die Mehrheit an der FGL Leasing AG, der marktführenden, herstellerunabhängigen Leasing-Gesellschaft in den Spezialmärkten für elektronische Spiel- und Unterhaltungsgeräte sowie Fitnessgeräte.
Kumuliert erreichte das Unternehmen ein Investitionsvolumen von über 4,4 Mrd. Euro und betreut mehr als 40.000 Kommanditisten.
Tapir AG bewertet im Rahmen des „value5stars“-Ratings alle gFonds namhafter Emittenten.
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Zitat
Tapir AG bewertet HL 184 Maritime Werte 3 von Hannover Leasing mit 4 von 5 Sternen
HL 184 Maritime Werte 3 - Hannover Leasing
Es handelt sich um zwei Containerschiffe, die in Folge der Krise mit neuem Kapital ausgestattet werden sollen. Beide Schiffe sind am 1. Juli 2009 einem Charterpool mit unbefristeter Laufzeit beigetreten. Das Geschäftsmodell gefällt uns sehr gut und stellt eine gute Gelegenheit zu einem attraktiven Chancen/Risiko Profil dar.“
„Der Investitionssektor erholt sich deutlich und ist nach unserer Ansicht äußerst aussichtsreich. Die Ausschüttungen sind realistisch kalkuliert und es besteht ein umfangreicher Inflationsschutz. Uns sind gegenwärtig keine positiven Ratings bekannt
Finanzamt München geht weiter gegen steuerliche Verlustzuweisungen vor
Wie KWAG am 18.05.2011 berichtete, ist Vorsicht bei den Erfolgsmeldungen der Hannover Leasing, steuerliche Verlustzuweisungen seien bei Medienfonds gemäß Gerichtsbescheid des Finanzgerichtes München nunmehr anzuerkennen, angebracht. Die Einschätzung vom 18.05.2011 wird nun dadurch bestätigt, dass die Finanzverwaltung den ergangenen Gerichtsbescheid (Entscheidung ohne mündliche Verhandlung) nicht akzeptieren will. „Bevor dieser Bestandskraft erlangen konnte, hat das Finanzamt die mündliche Verhandlung beantragt.
Das Finanzgericht hat die Parteien nun anzuhören und neu per Urteil zu entscheiden. Der Fall ist damit noch in vollem Umfang offen“, so Steuerberater David Janssen, geschäftsführender Steuerberater der KWAG Steuerberatungsgesellschaft mbH. Janssen führt weiter aus: „Zudem ist zu berücksichtigen, dass selbst bei einem erstinstanzlichen Urteil im Sinne des Fonds der Finanzverwaltung der Gang vor den Bundesfinanzhof möglich ist. Das Finanzgericht hatte in seinem Gerichtsbescheid ohnehin schon die Revision zugelassen. Es wird daher allgemein erwartet, dass die Sache höchstrichterlich entschieden wird. Dies kann sich allerdings Jahre hinziehen.“
Rechte der Anleger sollten kurzfristig eingefordert werden
„Aus steuerlicher Sicht ist nach wie vor für die Anleger nichts gewonnen“, so Jens-Peter Gieschen, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht bei KWAG Kanzlei für Wirtschafts- und Anlagerecht. „Vielmehr droht den Anlegern ein endgültiger Rechteverlust durch Eintritt der Verjährung. Sollte in ein paar Jahren der steuerliche Schaden endgültig eintreten, besteht keine Möglichkeit mehr, einen Schadensersatz geltend zu machen oder die Rückabwicklung durchzusetzen. Darauf spekulieren die Fondshäuser. Es ist geboten, jetzt zu handeln und seine Rechte einzufordern.“
Eine kurzfristige Rückabwicklung von fremdfinanzierten Beteiligungen an Medienfonds ist dabei durchaus möglich, da die Widerrufsbelehrungen der betreffenden Kreditinstitute zumeist fehlerbehaftet sind. Die Anleger stehen bei einer Rückabwicklung so, als ob sie die Beteiligung nie gezeichnet hätten. Wer also das Steuerrisiko ausschließen und Klarheit haben will, sollte ein solches Verfahren führen. So lautet auch die Empfehlung von Prof. Dr. Knops von der Universität Hamburg.
Pressemitteilung von: KWAG
Wie KWAG am 18.05.2011 berichtete, ist Vorsicht bei den Erfolgsmeldungen der Hannover Leasing, steuerliche Verlustzuweisungen seien bei Medienfonds gemäß Gerichtsbescheid des Finanzgerichtes München nunmehr anzuerkennen, angebracht. Die Einschätzung vom 18.05.2011 wird nun dadurch bestätigt, dass die Finanzverwaltung den ergangenen Gerichtsbescheid (Entscheidung ohne mündliche Verhandlung) nicht akzeptieren will. „Bevor dieser Bestandskraft erlangen konnte, hat das Finanzamt die mündliche Verhandlung beantragt.
Das Finanzgericht hat die Parteien nun anzuhören und neu per Urteil zu entscheiden. Der Fall ist damit noch in vollem Umfang offen“, so Steuerberater David Janssen, geschäftsführender Steuerberater der KWAG Steuerberatungsgesellschaft mbH. Janssen führt weiter aus: „Zudem ist zu berücksichtigen, dass selbst bei einem erstinstanzlichen Urteil im Sinne des Fonds der Finanzverwaltung der Gang vor den Bundesfinanzhof möglich ist. Das Finanzgericht hatte in seinem Gerichtsbescheid ohnehin schon die Revision zugelassen. Es wird daher allgemein erwartet, dass die Sache höchstrichterlich entschieden wird. Dies kann sich allerdings Jahre hinziehen.“
Rechte der Anleger sollten kurzfristig eingefordert werden
„Aus steuerlicher Sicht ist nach wie vor für die Anleger nichts gewonnen“, so Jens-Peter Gieschen, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht bei KWAG Kanzlei für Wirtschafts- und Anlagerecht. „Vielmehr droht den Anlegern ein endgültiger Rechteverlust durch Eintritt der Verjährung. Sollte in ein paar Jahren der steuerliche Schaden endgültig eintreten, besteht keine Möglichkeit mehr, einen Schadensersatz geltend zu machen oder die Rückabwicklung durchzusetzen. Darauf spekulieren die Fondshäuser. Es ist geboten, jetzt zu handeln und seine Rechte einzufordern.“
Eine kurzfristige Rückabwicklung von fremdfinanzierten Beteiligungen an Medienfonds ist dabei durchaus möglich, da die Widerrufsbelehrungen der betreffenden Kreditinstitute zumeist fehlerbehaftet sind. Die Anleger stehen bei einer Rückabwicklung so, als ob sie die Beteiligung nie gezeichnet hätten. Wer also das Steuerrisiko ausschließen und Klarheit haben will, sollte ein solches Verfahren führen. So lautet auch die Empfehlung von Prof. Dr. Knops von der Universität Hamburg.
Pressemitteilung von: KWAG
Zitat
Hannover Leasing Vermögenswerte 6 - Feuerwache Mülheim
Investition in brandneue und hochmoderne Hauptfeuer- und Rettungswache
die Stadt Mühlheim an der Ruhr als kommunale Mieterin
Langfristiger Mietvertrag über 20 Jahre
Inflationsindexierung
Prognostizierte Ausschüttungen von 5,25 % bis 10,63 % p.a.
Steuerfahndung bei Hannover Leasing
1,1 Milliarden Euro Verlustzuweisungen akut gefährdet. Steuerrisiken für Investoren rund 500 Millionen Euro. Zinsrisiken auf Steuernachforderungen zirka 250 Millionen Euro
Da können auch der weise Gandalf und Frodo Beutlin nicht mehr helfen. Denn im Visier der Steuerfahndung ist nun auch der Medienfonds Hannover Leasing „Herr der Ringe III“. Bei dieser Beteiligung und bei etlichen weiteren Medienfonds der Hannover Leasing geht es um die Aberkennung von Verlustzuweisungen in Höhe von insgesamt mehr als 1 Milliarde Euro. Investoren drohen Steuernachzahlungen und Zinsforderungen seitens der Finanzverwaltung von rund 750 Millionen Euro.
Die Hiobsbotschaften für Medien-Fonds Anleger bei Hannover Leasing reißen nicht ab. Nach den HL Fonds Nr. 131 (First Twenty Million) und HL Fonds Nr. 128 (I’am Sam) wurden nun auch für den HL Fonds Nr. 114 (Lord Dritte) geänderte Steuerbescheide mit Aberkennung der Verlustzuweisungen erlassen. Das teilte die Fondsgesellschaft ihren Investoren mit Schreiben vom 14.November 2011 mit. Grund: „Die Steuerfahndung soll beweisen können, dass hier ebenfalls die Anlegergelder nicht in die Filmproduktion geflossen sind. Diese Scheingeschäfte seien, glaubt das Finanzamt, von Anfang an geplant gewesen. Das wertet die Finanzverwaltung als Steuerhinterziehung“, erläutert David Jansen, Geschäftsführer der KWAG Steuerberatung.
Eine Folge der Steuerhinterziehung sei die Hemmung der Festsetzungsverjährung für eine Dauer von zehn Jahren nach Abgabe der Steuererklärung. Dies bedeutet: Noch bis 31. Dezember 2011 können Steuerbescheide für das Jahr 2000 geändert werden – selbst falls eine Betriebsprüfung bereits abgeschlossen wurde.
Da praktisch alle Medien-Fonds der Hannover Leasing ähnlich konzipiert sind, kommt es zum befürchteten Domino-Effekt. Neben den bereits bekannten Fällen droht den Investoren bei folgenden Medienfonds schon in Kürze der Super-Gau:
Andere HL Medien-Fonds dürften in den nächsten Jahren folgen. Hier kann sich die Steuerfahndung wegen der langen Verjährungsfrist noch Zeit lassen.
„Wegen der zivilrechtlichen Ultimo-Verjährung zum 31.12.2011 stecken Anleger der sechs Medien-Fonds aus den Jahren 2000 und 2001 im Dilemma“ , warnt Jens-Peter Gieschen, Fachanwalt für Bank- und Kapitalrecht sowie Partner der KWAG-Kanzlei für Wirtschafts- und Anlagerecht in Bremen und Hamburg. „Mit einer finanzgerichtlichen Klärung ist erst in Jahren zu rechnen. Schadensersatzansprüche – insbesondere die für Zinsschäden auf Steuernachzahlungen – verjähren jedoch bereits pünktlich an Silvester 2011.“ Investoren, die ihre Medienfonds-Beteiligungen ab einschließlich dem Jahr 2002 gezeichnet haben, sehen sich künftig wegen der so genannten taggenauen Verjährung mit erheblichen Risiken konfrontiert.
„Sollte ein Anleger keine verjährungshemmenden Maßnahmen einleiten, bleibt er auf dem Steuer- und Zinsschaden sitzen, obwohl er persönlich gar keine Steuerhinterziehung begangen hat“, so Gieschen. Die eigentlichen Täter dürften zudem straffrei bleiben, da die strafrechtliche Verfolgung bereits nach fünf Jahren endet. Am Ende sei der getäuschte Anleger der Verlierer, während Provisionen für den Vertrieb und andere (Weich)Kosten der Beteiligung bei den Initiatoren verblieben. „Ein Unding“, so Gieschen. Denn „die Urheber des ganzen Schlamassels hätten – falls sich der Verdacht der Finanzverwaltung bestätigt - Straftaten begangen, die Anleger getäuscht und würden dennoch finanziell profitieren“.
* Pressemitteilung von: KWAG - Kanzlei für Wirtschafts- und Anlagerecht
Da können auch der weise Gandalf und Frodo Beutlin nicht mehr helfen. Denn im Visier der Steuerfahndung ist nun auch der Medienfonds Hannover Leasing „Herr der Ringe III“. Bei dieser Beteiligung und bei etlichen weiteren Medienfonds der Hannover Leasing geht es um die Aberkennung von Verlustzuweisungen in Höhe von insgesamt mehr als 1 Milliarde Euro. Investoren drohen Steuernachzahlungen und Zinsforderungen seitens der Finanzverwaltung von rund 750 Millionen Euro.
Die Hiobsbotschaften für Medien-Fonds Anleger bei Hannover Leasing reißen nicht ab. Nach den HL Fonds Nr. 131 (First Twenty Million) und HL Fonds Nr. 128 (I’am Sam) wurden nun auch für den HL Fonds Nr. 114 (Lord Dritte) geänderte Steuerbescheide mit Aberkennung der Verlustzuweisungen erlassen. Das teilte die Fondsgesellschaft ihren Investoren mit Schreiben vom 14.November 2011 mit. Grund: „Die Steuerfahndung soll beweisen können, dass hier ebenfalls die Anlegergelder nicht in die Filmproduktion geflossen sind. Diese Scheingeschäfte seien, glaubt das Finanzamt, von Anfang an geplant gewesen. Das wertet die Finanzverwaltung als Steuerhinterziehung“, erläutert David Jansen, Geschäftsführer der KWAG Steuerberatung.
Eine Folge der Steuerhinterziehung sei die Hemmung der Festsetzungsverjährung für eine Dauer von zehn Jahren nach Abgabe der Steuererklärung. Dies bedeutet: Noch bis 31. Dezember 2011 können Steuerbescheide für das Jahr 2000 geändert werden – selbst falls eine Betriebsprüfung bereits abgeschlossen wurde.
Da praktisch alle Medien-Fonds der Hannover Leasing ähnlich konzipiert sind, kommt es zum befürchteten Domino-Effekt. Neben den bereits bekannten Fällen droht den Investoren bei folgenden Medienfonds schon in Kürze der Super-Gau:
Zitat
Beteiligungsangebot Nr. 113, Lord Zweite Productions Deutschland Filmproduktion GmbH & Co. KG (2000)
Beteiligungsangebot Nr. 114, LORD Dritte Productions Deutschland Filmproduktions GmbH & Co. KG (2000)
Beteiligungsangebot Nr. 122, MERADIN Productions GmbH & Co. KG (2003)
Beteiligungsangebot Nr. 126, „Dia“ Productions GmbH & Co. KG (2001)
Beteiligungsangebot Nr. 128, „Sam“ Productions GmbH & Co. KG (2001)
Beteiligungsangebot Nr. 129, „Unfaithful“ GmbH & Co. KG (2001)
Beteiligungsangebot Nr. 130, „Shallow Hal“ Filmproduktion GmbH & Co. KG (2001)
Beteiligungsangebot Nr. 131, „First Twenty Million“ Filmproduktion GmbH & Co. KG (2001)
Beteiligungsangebot Nr. 136, MERADIN Zweite Productions GmbH & Co. KG (2004)
Beteiligungsangebot Nr. 142, MAGICAL Productions GmbH & Co. KG (2002)
Beteiligungsangebot Nr. 163, MORATIM Produktions GmbH & Co. KG (2005)
Andere HL Medien-Fonds dürften in den nächsten Jahren folgen. Hier kann sich die Steuerfahndung wegen der langen Verjährungsfrist noch Zeit lassen.
„Wegen der zivilrechtlichen Ultimo-Verjährung zum 31.12.2011 stecken Anleger der sechs Medien-Fonds aus den Jahren 2000 und 2001 im Dilemma“ , warnt Jens-Peter Gieschen, Fachanwalt für Bank- und Kapitalrecht sowie Partner der KWAG-Kanzlei für Wirtschafts- und Anlagerecht in Bremen und Hamburg. „Mit einer finanzgerichtlichen Klärung ist erst in Jahren zu rechnen. Schadensersatzansprüche – insbesondere die für Zinsschäden auf Steuernachzahlungen – verjähren jedoch bereits pünktlich an Silvester 2011.“ Investoren, die ihre Medienfonds-Beteiligungen ab einschließlich dem Jahr 2002 gezeichnet haben, sehen sich künftig wegen der so genannten taggenauen Verjährung mit erheblichen Risiken konfrontiert.
„Sollte ein Anleger keine verjährungshemmenden Maßnahmen einleiten, bleibt er auf dem Steuer- und Zinsschaden sitzen, obwohl er persönlich gar keine Steuerhinterziehung begangen hat“, so Gieschen. Die eigentlichen Täter dürften zudem straffrei bleiben, da die strafrechtliche Verfolgung bereits nach fünf Jahren endet. Am Ende sei der getäuschte Anleger der Verlierer, während Provisionen für den Vertrieb und andere (Weich)Kosten der Beteiligung bei den Initiatoren verblieben. „Ein Unding“, so Gieschen. Denn „die Urheber des ganzen Schlamassels hätten – falls sich der Verdacht der Finanzverwaltung bestätigt - Straftaten begangen, die Anleger getäuscht und würden dennoch finanziell profitieren“.
* Pressemitteilung von: KWAG - Kanzlei für Wirtschafts- und Anlagerecht
Steuerliche Aberkennung der Verlustzuweisungen bei Hannover Leasing Medienfonds
Finanzbehörden wollen steuerliche Vorteile bei den Hannover Leasing Medienfonds Nr. 114, 128, 129 und 130 aberkennen
Den Anleger mehrerer Hannover Leasing Medienfonds wurde kürzlich mitgeteilt, dass die Finanzbehörden die Anfangsverluste aberkennen werden. Betroffen sind die
Lord Dritte Productions Deutschland Filmproduktion GmbH & Co. KG (Nr. 114), die „SAM“ Productions GmbH & Co. KG (Nr. 128), die „Unfaithful“ GmbH & Co. KG (Nr. 129) sowie die „Shallow Hal“ Filmproduktion GmbH & Co. KG (Nr. 130).
Die Steuerfahndung ist offensichtlich der Ansicht, dass eine verdeckte Festgeldanlage vorliege und die Gewinnerzielungsabsicht fehle. Aus diesem Grund, so Rechtsanwalt Alexander Kainz von der auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte, ist davon auszugehen, dass das Finanzamt München entsprechend geänderte Grundlagenbescheide für die Veranlagungszeiträume 2001 bis 2009 erlassen wird.
Für die zahlreichen Anleger der betroffenen Fonds stellt sich nun die Frage, wie sie sich weiter verhalten sollen, zumal Steuernachzahlungen regelmäßig mit 6 % p.a. zu verzinsen sind.
In nicht wenigen Fällen kommen vorliegend beispielsweise Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung in Betracht, so Rechtanwalt Kainz. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist ein Anleger ordnungsgemäß über die mit der Kapitalanlage einhergehenden Risiken aufzuklären. Hierzu gehört beispielsweise der Hinweis auf mögliche Verlustrisiken, auf steuerrechtliche Risiken und auf die eingeschränkte Handelbarkeit der Beteiligung. Ferner ist der Anleger regelmäßig, so er die Kapitalanlage auf Beratung einer Bank hin erworben hat, über die versteckten Provisionen, die sog. Kick-Backs, aufzuklären.
Im Falle der erfolgreichen Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen wegen fehlerhafter Anlageberatung erhält der Anleger grundsätzlich als Schadenersatz die Differenz zwischen einbezahltem Eigenkapital und den Ausschüttungen sowie die steuerlichen Nachteile erstattet. Darüber hinaus wird regelmäßig auch ein entgangener Gewinn geltend gemacht, den man üblicherweise mit 4 % p. a. ansetzt.
Anleger, die sich fehlerhaft beraten fühlen, sollten überdies die Verjährung im Auge behalten. Schadenersatzansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung verjähren drei Jahre zum Jahresende nach Kenntnis der den Anspruch begründenden Umstände und der Person des Schädigers bzw. deren grob fahrlässiger Unkenntnis, allerdings spätestens nach 10 Jahren.
Den Anleger mehrerer Hannover Leasing Medienfonds wurde kürzlich mitgeteilt, dass die Finanzbehörden die Anfangsverluste aberkennen werden. Betroffen sind die
Lord Dritte Productions Deutschland Filmproduktion GmbH & Co. KG (Nr. 114), die „SAM“ Productions GmbH & Co. KG (Nr. 128), die „Unfaithful“ GmbH & Co. KG (Nr. 129) sowie die „Shallow Hal“ Filmproduktion GmbH & Co. KG (Nr. 130).
Die Steuerfahndung ist offensichtlich der Ansicht, dass eine verdeckte Festgeldanlage vorliege und die Gewinnerzielungsabsicht fehle. Aus diesem Grund, so Rechtsanwalt Alexander Kainz von der auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte, ist davon auszugehen, dass das Finanzamt München entsprechend geänderte Grundlagenbescheide für die Veranlagungszeiträume 2001 bis 2009 erlassen wird.
Für die zahlreichen Anleger der betroffenen Fonds stellt sich nun die Frage, wie sie sich weiter verhalten sollen, zumal Steuernachzahlungen regelmäßig mit 6 % p.a. zu verzinsen sind.
In nicht wenigen Fällen kommen vorliegend beispielsweise Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung in Betracht, so Rechtanwalt Kainz. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist ein Anleger ordnungsgemäß über die mit der Kapitalanlage einhergehenden Risiken aufzuklären. Hierzu gehört beispielsweise der Hinweis auf mögliche Verlustrisiken, auf steuerrechtliche Risiken und auf die eingeschränkte Handelbarkeit der Beteiligung. Ferner ist der Anleger regelmäßig, so er die Kapitalanlage auf Beratung einer Bank hin erworben hat, über die versteckten Provisionen, die sog. Kick-Backs, aufzuklären.
Im Falle der erfolgreichen Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen wegen fehlerhafter Anlageberatung erhält der Anleger grundsätzlich als Schadenersatz die Differenz zwischen einbezahltem Eigenkapital und den Ausschüttungen sowie die steuerlichen Nachteile erstattet. Darüber hinaus wird regelmäßig auch ein entgangener Gewinn geltend gemacht, den man üblicherweise mit 4 % p. a. ansetzt.
Anleger, die sich fehlerhaft beraten fühlen, sollten überdies die Verjährung im Auge behalten. Schadenersatzansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung verjähren drei Jahre zum Jahresende nach Kenntnis der den Anspruch begründenden Umstände und der Person des Schädigers bzw. deren grob fahrlässiger Unkenntnis, allerdings spätestens nach 10 Jahren.
Millionenschwerer Betrug bei Medienfonds?
Die Chancen hunderter Medienfonds-Investoren, ihre Schadenersatzansprüche gegen das Emissionshaus Hannover Leasing vor dem Landgericht München sowie dem Oberlandesgericht München durchzusetzen, sind deutlich gestiegen.
Denn der strafrechtliche Ermittlungsbericht der Steuerfahndungsstelle des Finanzamts München, den die beiden Anwaltskanzleien Schirp Schmidt-Morsbach Neusel (Berlin) und KWAG - Kanzlei für Wirtschafts- und Anlagerecht Ahrens und Gieschen - Rechtsanwälte in Partnerschaft (Bremen/Hamburg) in Zusammenarbeit mit dem "Aktionsbund Aktiver Anlegerschutz" vor einigen Tagen sicher stellen konnten, nährt den Verdacht auf einen millionenschweren Betrug bei der Hannover Leasing, wie die Kanzlei in einer Aussendung schreibt. Überdies gebe es Hinweise, dass auch namhafte Adressen der Finanzbranche – nämlich die Hessische Landesbank und die Anwaltskanzlei Freshfields – maßgeblich verstrickt sind.
Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Schirp, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht bei der Berliner Anwaltskanzlei Schirp Schmidt-Morsbach Neusel, sieht durch den strafrechtlichen Ermittlungsbericht die bisherige Argumentation der Kläger bestätigt. „Was wirklich in den Medienfonds der Hannover Leasing passiert ist, passt nicht zu dem, was den Anlegern in den Fondsprospekten gesagt wurde - und es passt auch nicht zu dem, was bei den Finanzbehörden deklariert wurde." So sei der überwiegende Teil des von den Anlegern investierten Eigenkapitals nie in konkrete Filmprojekte investiert worden. Offenbar kein Versehen der Fondsinitiatoren, sondern Absicht. "Dies untermauern uns vorliegende Dokumente aus jener Zeit, in der die Medienfonds der Hannover Leasing konzipiert wurden", erläutert Schirp.
Namhafte Adressen im Visier
Auf Grund des strafrechtlichen Ermittlungsberichts geraten nun auch zwei namhafte Adressen der Finanzbranche ins Visier der Behörden. „Die gleichen Dokumente legen den Verdacht nahe, dass der Hessischen Landesbank (HeLaba) als Finanzierungspartner der Fonds und der Anwaltskanzlei Freshfields als Rechtsberater das außerordentliche hohe steuerliche Risiko der tatsächlich gewählten Fondsstruktur von Anfang an bewusst war", erläutert Jens-Peter Gieschen, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht sowie Partner der Kanzlei KWAG. Mehr noch: „Offenbar haben die Beteiligten alles dafür getan, die außerordentlichen steuerlichen Risiken gegenüber den Medienfonds-Investoren zu verschleiern", ist Gieschen überzeugt.
Vor rund zwei Jahren waren die Ermittlungen der Steuerfahndung publik geworden. In diesem Zusammenhang entzogen die Münchener Finanzbehörden vielen Medienfonds der Hannover Leasing die steuerliche Anerkennung. Mit der Folge, dass die den Investoren vormals zuerkannten steuerlichen Verlustzuweisungen aufgehoben wurden und die daraus resultierenden Steuervorteile erstattet werden mussten - und zwar zuzüglich Strafzinsen von sechs Prozent pro Jahr. „Während diverser Informationsveranstaltungen haben Manager der Hannover Leasing die Ermittlungen der Finanzbehörden verharmlost", sagt Gieschen. Mit Durchhalteparolen seien die Fondsinvestoren zum Stillhalten aufgerufen worden. Zudem stellte Hannover Leasing in Aussicht, dass man mit tatkräftiger Unterstützung der Anwaltskanzlei Freshfields die Auseinandersetzungen mit den Finanzbehörden zu einem für die Anleger erfolgreichen Ende führen würde.
„Eine Täuschung der Investoren", ist Gieschen überzeugt. Denn der strafrechtliche Ermittlungsbericht der Münchener Steuerfahndung dokumentiert, dass bereits in den Jahren 2000 und 2001 bei den Medienfonds bewusst Konstruktionen und Zahlungsströme gewählt wurden, die das von den Investoren aufgebrachte Eigenkapital der Fonds nicht in Filmproduktionen, sondern auf Festgeldkonten - zum Beispiel der Hessischen Landesbank - lenkten. „Grundlage war ein vergleichsweise kompliziertes Finanzvehikel namens 'NPV-Letter', das zwischen Hannover Leasing und der Hessischen Landesbank ausgehandelt wurde", erläutern Schirp und Gieschen. Mit wachsenden Zweifeln, dass die anfängliche Ausgestaltung dieses NPV-Letters einer intensiven Prüfung durch die Finanzbehörden standhalte, sei dessen Konstruktion später nachgebessert worden.
„Je mehr Informationen auf den Tisch kommen, desto deutlicher wird, dass Hannover Leasing bei seinen Medienfonds mit tatkräftiger Unterstützung der Hessischen Landesbank und der Anwaltskanzlei Freshfields ein sehr großes Rad drehen wollte", glauben die beiden Investorenanwälte Wolfgang Schirp und Jens-Peter Gieschen. „Möglicherweise wird sich am Ende herausstellen, dass tausende Investoren auf ein millionenschweres betrügerisches System hereingefallen sind. Und diesmal steht eine deutsche Landesbank mitten im Zentrum des Geschehens", so das Duo abschließend.
Quelle: FONDS professionell
Denn der strafrechtliche Ermittlungsbericht der Steuerfahndungsstelle des Finanzamts München, den die beiden Anwaltskanzleien Schirp Schmidt-Morsbach Neusel (Berlin) und KWAG - Kanzlei für Wirtschafts- und Anlagerecht Ahrens und Gieschen - Rechtsanwälte in Partnerschaft (Bremen/Hamburg) in Zusammenarbeit mit dem "Aktionsbund Aktiver Anlegerschutz" vor einigen Tagen sicher stellen konnten, nährt den Verdacht auf einen millionenschweren Betrug bei der Hannover Leasing, wie die Kanzlei in einer Aussendung schreibt. Überdies gebe es Hinweise, dass auch namhafte Adressen der Finanzbranche – nämlich die Hessische Landesbank und die Anwaltskanzlei Freshfields – maßgeblich verstrickt sind.
Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Schirp, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht bei der Berliner Anwaltskanzlei Schirp Schmidt-Morsbach Neusel, sieht durch den strafrechtlichen Ermittlungsbericht die bisherige Argumentation der Kläger bestätigt. „Was wirklich in den Medienfonds der Hannover Leasing passiert ist, passt nicht zu dem, was den Anlegern in den Fondsprospekten gesagt wurde - und es passt auch nicht zu dem, was bei den Finanzbehörden deklariert wurde." So sei der überwiegende Teil des von den Anlegern investierten Eigenkapitals nie in konkrete Filmprojekte investiert worden. Offenbar kein Versehen der Fondsinitiatoren, sondern Absicht. "Dies untermauern uns vorliegende Dokumente aus jener Zeit, in der die Medienfonds der Hannover Leasing konzipiert wurden", erläutert Schirp.
Namhafte Adressen im Visier
Auf Grund des strafrechtlichen Ermittlungsberichts geraten nun auch zwei namhafte Adressen der Finanzbranche ins Visier der Behörden. „Die gleichen Dokumente legen den Verdacht nahe, dass der Hessischen Landesbank (HeLaba) als Finanzierungspartner der Fonds und der Anwaltskanzlei Freshfields als Rechtsberater das außerordentliche hohe steuerliche Risiko der tatsächlich gewählten Fondsstruktur von Anfang an bewusst war", erläutert Jens-Peter Gieschen, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht sowie Partner der Kanzlei KWAG. Mehr noch: „Offenbar haben die Beteiligten alles dafür getan, die außerordentlichen steuerlichen Risiken gegenüber den Medienfonds-Investoren zu verschleiern", ist Gieschen überzeugt.
Vor rund zwei Jahren waren die Ermittlungen der Steuerfahndung publik geworden. In diesem Zusammenhang entzogen die Münchener Finanzbehörden vielen Medienfonds der Hannover Leasing die steuerliche Anerkennung. Mit der Folge, dass die den Investoren vormals zuerkannten steuerlichen Verlustzuweisungen aufgehoben wurden und die daraus resultierenden Steuervorteile erstattet werden mussten - und zwar zuzüglich Strafzinsen von sechs Prozent pro Jahr. „Während diverser Informationsveranstaltungen haben Manager der Hannover Leasing die Ermittlungen der Finanzbehörden verharmlost", sagt Gieschen. Mit Durchhalteparolen seien die Fondsinvestoren zum Stillhalten aufgerufen worden. Zudem stellte Hannover Leasing in Aussicht, dass man mit tatkräftiger Unterstützung der Anwaltskanzlei Freshfields die Auseinandersetzungen mit den Finanzbehörden zu einem für die Anleger erfolgreichen Ende führen würde.
„Eine Täuschung der Investoren", ist Gieschen überzeugt. Denn der strafrechtliche Ermittlungsbericht der Münchener Steuerfahndung dokumentiert, dass bereits in den Jahren 2000 und 2001 bei den Medienfonds bewusst Konstruktionen und Zahlungsströme gewählt wurden, die das von den Investoren aufgebrachte Eigenkapital der Fonds nicht in Filmproduktionen, sondern auf Festgeldkonten - zum Beispiel der Hessischen Landesbank - lenkten. „Grundlage war ein vergleichsweise kompliziertes Finanzvehikel namens 'NPV-Letter', das zwischen Hannover Leasing und der Hessischen Landesbank ausgehandelt wurde", erläutern Schirp und Gieschen. Mit wachsenden Zweifeln, dass die anfängliche Ausgestaltung dieses NPV-Letters einer intensiven Prüfung durch die Finanzbehörden standhalte, sei dessen Konstruktion später nachgebessert worden.
„Je mehr Informationen auf den Tisch kommen, desto deutlicher wird, dass Hannover Leasing bei seinen Medienfonds mit tatkräftiger Unterstützung der Hessischen Landesbank und der Anwaltskanzlei Freshfields ein sehr großes Rad drehen wollte", glauben die beiden Investorenanwälte Wolfgang Schirp und Jens-Peter Gieschen. „Möglicherweise wird sich am Ende herausstellen, dass tausende Investoren auf ein millionenschweres betrügerisches System hereingefallen sind. Und diesmal steht eine deutsche Landesbank mitten im Zentrum des Geschehens", so das Duo abschließend.
Quelle: FONDS professionell
Invesco RE und Hannover Leasing lösen 500-Millionen-Dollar-Fonds auf
Invesco Real Estate (IRE) und Hannover Leasing haben das Objekt 33 Maiden Lane in New York für 207,5 Millionen US-Dollar an die Federal Reserve Bank of New York veräußert. Die Fed, die knapp 70 Prozent der Mietfläche im Gebäude belegt, hat von ihrem Vorkaufsrecht Gebrauch gemacht. Der durch den Verkauf realisierte Wertzuwachs beträgt rund 56 Prozent.
Schon im Dezember vergangenen Jahres wurde der Verkauf der anderen Immobilie des Fonds – 10 Exchange Place in New Jersey, USA – für 285 Millionen US-Dollar erfolgreich abgeschlossen und ein Wertzuwachs von mehr als 30 Prozent realisiert.
Mit dem Verkauf der beiden Immobilien wird der Fonds nach fast zehn Jahren erfolgreich aufgelöst. Sowohl Exchange Place als auch Maiden Lane wurden im April 2002 für insgesamt 330 Millionen US-Dollar für einen Fonds erworben, den IRE und Hannover Leasing gemeinsam für deutsche institutionelle Investoren aufgelegt haben. Über die Laufzeit hinweg hat der Fonds eine Gesamtrendite in US-Dollar von rund 12,5 Prozent p.a. erwirtschaftet.
Invesco Real Estate (IRE) und Hannover Leasing haben das Objekt 33 Maiden Lane in New York für 207,5 Millionen US-Dollar an die Federal Reserve Bank of New York veräußert. Die Fed, die knapp 70 Prozent der Mietfläche im Gebäude belegt, hat von ihrem Vorkaufsrecht Gebrauch gemacht. Der durch den Verkauf realisierte Wertzuwachs beträgt rund 56 Prozent.
Schon im Dezember vergangenen Jahres wurde der Verkauf der anderen Immobilie des Fonds – 10 Exchange Place in New Jersey, USA – für 285 Millionen US-Dollar erfolgreich abgeschlossen und ein Wertzuwachs von mehr als 30 Prozent realisiert.
Mit dem Verkauf der beiden Immobilien wird der Fonds nach fast zehn Jahren erfolgreich aufgelöst. Sowohl Exchange Place als auch Maiden Lane wurden im April 2002 für insgesamt 330 Millionen US-Dollar für einen Fonds erworben, den IRE und Hannover Leasing gemeinsam für deutsche institutionelle Investoren aufgelegt haben. Über die Laufzeit hinweg hat der Fonds eine Gesamtrendite in US-Dollar von rund 12,5 Prozent p.a. erwirtschaftet.
HL 177 Maritime Werte 3: Zahlungsunfähigkeit der Fondsschiffe droht
Die im Jahr 2009 angesichts der massiven Krise auf den weltweiten Schifffahrtsmärkten beschlossene und umgesetzte Sanierung der beiden erst Mitte 2007 auf den Markt gebrachten Fondsschiffe MS Papenburg und MS Lauenburg ist anscheinend gescheitert. Wie die Hannover Leasing Mitte Mai 2012 in einem Anlegerrundschreiben mitteilte, wird die MS Lauenburg bereits Anfang des dritten Quartals 2012 abermals in eine kritische Liquiditätslage geraten.
Die Zahlungsfähigkeit der MS Papenburg soll noch bis Mitte des zweiten Halbjahres 2012 gegeben sein. Gleichzeitig sind die in den Schiffshypothekendarlehen vereinbarten loan-to-value Klauseln verletzt. Für beide Schiffe besteht ein zusätzlicher Liquiditätsbedarf, den nun wohl abermals die Anleger aufbringen sollen. Ein entsprechendes Konzept wurde angekündigt. Ohne zusätzliches Eigenkapital droht auch den Schiffen des Hannover Leasing Fonds 177 Maritime Werte 3 die Insolvenz, den Anlegern der Totalverlust ihres investierten Geldes.
Fondsinsolvenz - was können Anleger tun?
Anleger des Fonds Maritime Werte 3 können entweder weiteres Eigenkapital nachschießen, in der Hoffnung auf eine positive aber realistischer Weise ungewisse Entwicklung, die Insolvenz der Schiffe abwarten und ihr Geld verloren geben, oder versuchen, im Wege des Schadenersatzes ihr Geld zurückzuholen. Die Chancen hierfür stehen gut.
Schadenersatz - eine realistische Perspektive
Bei der Prüfung der Unterlagen zahlreicher Anleger des Fonds, die von Sparkassen oder der damaligen SEB Bank (heute Santander) beraten wurden, haben wir unter anderem verschiedene typische Fehler bei der Beratung im Zusammenhang mit Fondsbeteiligungen festgestellt:
- Bankberater klärten nicht über kickbacks auf: Die Berater der Sparkassen und der SEB Bank haben die Vertriebsvergütung sowie den Ausgabeaufschlag als Rückvergütung erhalten. Über diese Kickbacks muss eine beratende Bank oder Sparkasse aufklären, anderenfalls ist sie zum Schadenersatz verpflichtet. Unsere Mandanten wurden darüber, das die entsprechenden Zahlungen an die beratenden Sparkassen bzw. die SEB Bank (zurück-) fließen, nicht informiert. Eine Sparkasse hat nunmehr, nachdem wir sie für einen Mandanten verklagt waren, die Höhe dieser kickback-Zahlungen offengelegt.
- Schiffsbeteiligungen als Altersvorsorge nicht geeignet: Bei der Anlage in dem Schiffsfonds handelt es sich um eine hochriskante unternehmerische Beteiligung, bei der aufgrund der hohen Fremdfinanzierung das Risiko des Totalverlustes besteht. Dennoch wurde die Beteiligung durch viele Sparkassen und die SEB Bank als Altersvorsorge oder zur Anlage im Alter empfohlen. Eine solche Beteiligung ist nach Ansicht des Bundesgerichtshofs als Altersvorsorge nicht geeignet. Die Bankberater hätten den Fonds daher gar nicht empfehlen dürfen.
- Kein Hinweis auf fehlenden Zweitmarkt: Vielen Anlegern, mit denen wir gesprochen haben, wurde zugesichert, der Fondsanteil sei am Zweitmarkt gut zu verkaufen. Dies steht in krassem Widerspruch zur Realität. Einen funktionierenden Zweitmarkt für Anteile an geschlossenen Fonds gibt es nicht. Ein Verkauf derartiger Fondsanteile ist gar nicht und wenn, dann nur unter erheblichen finanziellen Abstrichen möglich. Auf diesen Umstand muss nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ausdrücklich hingewiesen werden.
- Kein Hinweis auf fehlende Einnahmesicherheit infolge schwankender Charterraten: Für unsere Mandanten kam die wirtschaftliche Schieflage des Fonds, die zur Insolvenz der Gesellschaft führen kann, völlig überraschend. Hintergrund ist, dass die Frachtraten für alle Arten von Schiffen ab Mitte 2008 infolge der Weltwirtschaftskrise massiv eingebrochen sind, so dass die Schiffe nicht einmal mehr kostendeckend betrieben werden und insbesondere die fälligen Zahlungen an die den Bau der Schiffe finanzierenden Banken nicht mehr leisten konnten. Auf das aus konjunkturell schwankenden Charterraten resultierende Risiko wurden unsere Mandanten in der Beratung nicht hingewiesen.
- Kein Hinweis auf planmäßiges Wiederaufleben der Einlageverpflichtung: Der Fonds hat geplant, dass die als Kommanditisten beteiligten Anleger von Anfang an Ausschüttungen erhalten. Sollten solche Ausschüttungen wegen fehlender Gewinne trotzdem gezahlt werden, besteht im Fall der Insolvenz der Beteiligungsgesellschaften die Gefahr, dass diese Ausschüttungen - zumindest zum Teil - wieder zurückgezahlt werden müssen. Hierüber hätten die Berater der Sparkassen oder der SEB Bank aufklären müssen, was in den uns bekannten Fällen nicht geschehen ist.
- Kein Hinweis auf lange Bindung des Kapitals: Die Fondsbeteiligung kann erstmals zum 31. Dezember 2025 gekündigt werden. Über diese lange Bindung wurden unsere Mandanten von ihren Beratern nicht informiert.
Diese einzelnen Punkte, in denen falsch beraten wurde, begründen einzeln und zusammengenommen Schadenersatzansprüche für Anleger, die verlangen können, so gestellt zu werden, wie sie bei ordnungsgemäßer Beratung stünden. Wir haben bereits Klagen gegen verschiedene Sparkassen auf Schadenersatz eingereicht.
Mathias Nittel, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Die Zahlungsfähigkeit der MS Papenburg soll noch bis Mitte des zweiten Halbjahres 2012 gegeben sein. Gleichzeitig sind die in den Schiffshypothekendarlehen vereinbarten loan-to-value Klauseln verletzt. Für beide Schiffe besteht ein zusätzlicher Liquiditätsbedarf, den nun wohl abermals die Anleger aufbringen sollen. Ein entsprechendes Konzept wurde angekündigt. Ohne zusätzliches Eigenkapital droht auch den Schiffen des Hannover Leasing Fonds 177 Maritime Werte 3 die Insolvenz, den Anlegern der Totalverlust ihres investierten Geldes.
Fondsinsolvenz - was können Anleger tun?
Anleger des Fonds Maritime Werte 3 können entweder weiteres Eigenkapital nachschießen, in der Hoffnung auf eine positive aber realistischer Weise ungewisse Entwicklung, die Insolvenz der Schiffe abwarten und ihr Geld verloren geben, oder versuchen, im Wege des Schadenersatzes ihr Geld zurückzuholen. Die Chancen hierfür stehen gut.
Schadenersatz - eine realistische Perspektive
Bei der Prüfung der Unterlagen zahlreicher Anleger des Fonds, die von Sparkassen oder der damaligen SEB Bank (heute Santander) beraten wurden, haben wir unter anderem verschiedene typische Fehler bei der Beratung im Zusammenhang mit Fondsbeteiligungen festgestellt:
- Bankberater klärten nicht über kickbacks auf: Die Berater der Sparkassen und der SEB Bank haben die Vertriebsvergütung sowie den Ausgabeaufschlag als Rückvergütung erhalten. Über diese Kickbacks muss eine beratende Bank oder Sparkasse aufklären, anderenfalls ist sie zum Schadenersatz verpflichtet. Unsere Mandanten wurden darüber, das die entsprechenden Zahlungen an die beratenden Sparkassen bzw. die SEB Bank (zurück-) fließen, nicht informiert. Eine Sparkasse hat nunmehr, nachdem wir sie für einen Mandanten verklagt waren, die Höhe dieser kickback-Zahlungen offengelegt.
- Schiffsbeteiligungen als Altersvorsorge nicht geeignet: Bei der Anlage in dem Schiffsfonds handelt es sich um eine hochriskante unternehmerische Beteiligung, bei der aufgrund der hohen Fremdfinanzierung das Risiko des Totalverlustes besteht. Dennoch wurde die Beteiligung durch viele Sparkassen und die SEB Bank als Altersvorsorge oder zur Anlage im Alter empfohlen. Eine solche Beteiligung ist nach Ansicht des Bundesgerichtshofs als Altersvorsorge nicht geeignet. Die Bankberater hätten den Fonds daher gar nicht empfehlen dürfen.
- Kein Hinweis auf fehlenden Zweitmarkt: Vielen Anlegern, mit denen wir gesprochen haben, wurde zugesichert, der Fondsanteil sei am Zweitmarkt gut zu verkaufen. Dies steht in krassem Widerspruch zur Realität. Einen funktionierenden Zweitmarkt für Anteile an geschlossenen Fonds gibt es nicht. Ein Verkauf derartiger Fondsanteile ist gar nicht und wenn, dann nur unter erheblichen finanziellen Abstrichen möglich. Auf diesen Umstand muss nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ausdrücklich hingewiesen werden.
- Kein Hinweis auf fehlende Einnahmesicherheit infolge schwankender Charterraten: Für unsere Mandanten kam die wirtschaftliche Schieflage des Fonds, die zur Insolvenz der Gesellschaft führen kann, völlig überraschend. Hintergrund ist, dass die Frachtraten für alle Arten von Schiffen ab Mitte 2008 infolge der Weltwirtschaftskrise massiv eingebrochen sind, so dass die Schiffe nicht einmal mehr kostendeckend betrieben werden und insbesondere die fälligen Zahlungen an die den Bau der Schiffe finanzierenden Banken nicht mehr leisten konnten. Auf das aus konjunkturell schwankenden Charterraten resultierende Risiko wurden unsere Mandanten in der Beratung nicht hingewiesen.
- Kein Hinweis auf planmäßiges Wiederaufleben der Einlageverpflichtung: Der Fonds hat geplant, dass die als Kommanditisten beteiligten Anleger von Anfang an Ausschüttungen erhalten. Sollten solche Ausschüttungen wegen fehlender Gewinne trotzdem gezahlt werden, besteht im Fall der Insolvenz der Beteiligungsgesellschaften die Gefahr, dass diese Ausschüttungen - zumindest zum Teil - wieder zurückgezahlt werden müssen. Hierüber hätten die Berater der Sparkassen oder der SEB Bank aufklären müssen, was in den uns bekannten Fällen nicht geschehen ist.
- Kein Hinweis auf lange Bindung des Kapitals: Die Fondsbeteiligung kann erstmals zum 31. Dezember 2025 gekündigt werden. Über diese lange Bindung wurden unsere Mandanten von ihren Beratern nicht informiert.
Diese einzelnen Punkte, in denen falsch beraten wurde, begründen einzeln und zusammengenommen Schadenersatzansprüche für Anleger, die verlangen können, so gestellt zu werden, wie sie bei ordnungsgemäßer Beratung stünden. Wir haben bereits Klagen gegen verschiedene Sparkassen auf Schadenersatz eingereicht.
Mathias Nittel, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
CLLB Rechtsanwälte informieren – Hannover Leasing Fonds Nr. 177 - Schiffsfonds in Turbulenzen
Bei der Sanierung der Schiffe des Hannover Leasing Fonds Nr. 177 sind weitere Schwierigkeiten aufgetaucht. Bereits im Jahre 2009 wurde versucht, die erst Mitte 2007 in Betrieb genommenen Fondsschiffe MS Papenburg und MS Lauenburg zu sanieren. Nunmehr geriet die MS Lauenburg abermals in finanziell kritisches Fahrwasser, wie die Hannover Leasing in einem Schreiben kürzlich mitteilte. Auch für die MS Papenburg liegt nur für einen begrenzten Zeitraum eine gesicherte Zahlungsfähigkeit vor. Dies bedeutet, beide Schiffe benötigen Kapital, das wahrscheinlich abermals von den Anlegern geleistet werden soll. Ohne Kapitalzufuhr könnte im schlimmsten Fall sogar eine Insolvenz bevorstehen.
Anleger sind daher bei dieser Anlage vor Verlusten nicht gefeit. Trotzdem stehen die Betroffenen aber nicht chancenlos dar. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Anleger die Kapitalanlage auf Beratung hin erworben haben und ihnen die Risiken nicht oder nicht vollständig veranschaulicht wurden. Die Geschädigten können dann versuchen, den ihnen entstandenen Schaden zu begrenzen, indem sie mögliche Ansprüche gegen die Anlageberater bzw. die Anlageberatungsgesellschaft oder die beratende Bank verfolgen, so Rechtsanwalt Alexander Kainz von der auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Büros in München, Berlin und Zürich, die bereits zahlreiche Schiffsfonds-Geschädigte vertritt. Anlageberatern kommen nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes grundsätzlich erhebliche Informations- und Aufklärungspflichten zu. Dies bedeutet, dass Berater, die den betroffenen Anlegern die Beteiligung an den jeweiligen Fonds empfohlen haben, z.B. über Verlustrisiken bis hin zu einem Totalverlust und über die fehlende bzw. eingeschränkte Handelbarkeit aufklären müssen. Eine Hinweispflicht auf die versteckten Provisionen (kick-backs) bejaht der Bundesgerichtshof grundsätzlich in den Fällen, in denen die Beratung von einem Mitarbeiter einer Bank durchgeführt wird.
Kommen die Berater den Hinweispflichten nicht oder nur eingeschränkt nach, machen sie sich bzw. die Institute, für die sie auftreten, nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes grundsätzlich schadensersatzpflichtig. In diesem Fall können die betroffenen Anleger nicht nur die Rückabwicklung ihrer Beteiligung und Auszahlung ihres Investitionsbetrages beanspruchen, sondern darüber hinaus die Zinsen für eine ansonsten getätigte Alternativanlage geltend machen.
Rechtsanwalt Kainz empfiehlt daher allen Betroffenen, die sich falsch beraten fühlen, mögliche Ansprüche anwaltlich prüfen zu lassen.
Rechtsanwalt Alexander Kainz
CLLB Rechtsanwälte
Liebigstraße 21
80538 München
Tel.: 089/552 999 50
Fax: 089/552 999 90
www.cllb.de
openPR.de/t638107
Anleger sind daher bei dieser Anlage vor Verlusten nicht gefeit. Trotzdem stehen die Betroffenen aber nicht chancenlos dar. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Anleger die Kapitalanlage auf Beratung hin erworben haben und ihnen die Risiken nicht oder nicht vollständig veranschaulicht wurden. Die Geschädigten können dann versuchen, den ihnen entstandenen Schaden zu begrenzen, indem sie mögliche Ansprüche gegen die Anlageberater bzw. die Anlageberatungsgesellschaft oder die beratende Bank verfolgen, so Rechtsanwalt Alexander Kainz von der auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Büros in München, Berlin und Zürich, die bereits zahlreiche Schiffsfonds-Geschädigte vertritt. Anlageberatern kommen nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes grundsätzlich erhebliche Informations- und Aufklärungspflichten zu. Dies bedeutet, dass Berater, die den betroffenen Anlegern die Beteiligung an den jeweiligen Fonds empfohlen haben, z.B. über Verlustrisiken bis hin zu einem Totalverlust und über die fehlende bzw. eingeschränkte Handelbarkeit aufklären müssen. Eine Hinweispflicht auf die versteckten Provisionen (kick-backs) bejaht der Bundesgerichtshof grundsätzlich in den Fällen, in denen die Beratung von einem Mitarbeiter einer Bank durchgeführt wird.
Kommen die Berater den Hinweispflichten nicht oder nur eingeschränkt nach, machen sie sich bzw. die Institute, für die sie auftreten, nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes grundsätzlich schadensersatzpflichtig. In diesem Fall können die betroffenen Anleger nicht nur die Rückabwicklung ihrer Beteiligung und Auszahlung ihres Investitionsbetrages beanspruchen, sondern darüber hinaus die Zinsen für eine ansonsten getätigte Alternativanlage geltend machen.
Rechtsanwalt Kainz empfiehlt daher allen Betroffenen, die sich falsch beraten fühlen, mögliche Ansprüche anwaltlich prüfen zu lassen.
Rechtsanwalt Alexander Kainz
CLLB Rechtsanwälte
Liebigstraße 21
80538 München
Tel.: 089/552 999 50
Fax: 089/552 999 90
www.cllb.de
openPR.de/t638107
Schiffsfonds Hannover Leasing Maritime Werte 1 kann keine Tilgung zahlen
Der im Jahr 2006 platzierte Schiffsfonds Hannover Leasing Fonds Nr. 169 Maritime Werte 1 - Containerschiff MS Merkur Gulf steckt in Schwierigkeiten. Das Containerschiff erwartet für das Jahr 2012 ein deutlich unter Plan liegendes Betriebsergebnis. Die Folge: Bankverbindlichkeiten können nicht in voller Höhe bedient werden, so dass die Geschäftsführung mit der finanzierenden Bank bereits die Stundung von 2 Quartalstilgungen verhandelt hat, wie der Leistungsbilanz des Emissionshauses zu entnehmen ist.
Die aktuellen Chartereinnahmen in Höhe von 7.250 US-Dollar pro Tag - zum Vergleich: im Prospekt ging man nach Auslaufen der bis Oktober 2010 vereinbarten Festcharter von Einnahmen in Höhe von 21.000 USD/Tag aus - reichen nicht aus, um alle Kosten einschließlich Zins und Tilgung aus der Fremdfinanzierung zu decken. Die Liquiditätsreserve reduzierte sich dadurch weiter. Hinzu kommt, dass die Schiffsbetriebskosten insbesondere wegen der hohen Kosten für Personal und Schmierstoffe um rund 50% über dem Prognosewert liegen.
Davon, dass sich die Situation im nächsten Jahr nicht verbessern wird, geht auch das Emissionshaus Hannover Leasing aus. Für 2013 seien "voraussichtlich weitere Maßnahmen erforderlich" lautet verklausuliert der Ausblick. Blickt man auf andere Schiffsfonds, wird schnell klar, was dies bedeutet. Bei unverändert niedrigen Chartereinnahmen wird die MS Merkur Gulf nicht genügend Einnahmen erwirtschaften, um daraus die Kosten einschließlich Zins- und Tilgung zu bezahlen. Ob und unter welchen Bedingungen die finanzierende Bank zu einem weiteren Entgegenkommen bereit sein und Tilgungsraten stunden wird, ist völlig offen. Ohne erhebliche Beiträge der Gesellschafter, die entsprechende Nachschüsse leisten müssten, wird es der HL Fonds 169 Maritime Werte 1 schwer haben, das Jahr 2013 zu überstehen.
Die Charterraten bleiben auch weiterhin niedrig
Eine Sanierung des Fondsschiffes wird noch dadurch erschwert, dass die Krise der Containerschiffe auch über das Jahr 2013 hinaus anhalten wird. Die HSH Nordbank, einer der größten Schiffsfinanzierer beschreibt die derzeitige Situation wie folgt: "Nachfrage bleibt hinter den Erwartungen zurück, hohe Bunkerpreise belasten Ergebnisse der Linienreedereien, Charterraten tendierten zuletzt wieder abwärts. Unsere Prognose: Ab 2014 allmähliche Rückkehr auf ein auskömmliches Charterratenniveau." Ob angesichts solcher düsteren Prognosen tatsächlich eine realistische Fortführungsperspektive für den Schiffsfonds besteht, wird sich zeigen.
Schadenersatz als realistische Alternative
Angesichts der unerfreulichen Entwicklung, die der Schiffsfonds genommen hat, ist es für betroffene Anleger des Schiffsfonds HL Fonds 169 Maritime Werte 1 umso wichtiger, die Möglichkeit der Erlangung von Schadenersatz in Betracht zu ziehen. Die Chancen hierfür stehen nicht schlecht.
Völlig unzureichende Aufklärung über Risiken
Aus Gesprächen mit zahlreichen Anlegern wissen wir, dass diese über die Risiken, die sich in der gegenwärtigen Krise des Schiffsfonds verwirklicht haben, von ihren Beratern vor der Zeichnung des Fonds nicht informiert wurden.
Beratungen, mit denen wir uns für unsere Mandanten bislang befasst haben weisen erhebliche Aufklärungspflichtverletzungen auf, von denen nachfolgend einige wenige genannt werden:
- Kein Hinweis auf Totalverlustrisiko
- Schiffsfonds als Altersvorsorge nicht geeignet
- Keine Informationen über Risiken schwankender Charterraten
- Hohe Weichkosten verschwiegen
- Risiko des Wiederauflebens der Anlegerhaftung verschwiegen
- Kein Hinweis auf Höhe der Anschaffungskosten und auf Vertriebsprovisionen (Kickbacks)
Falschberatung und Prospektfehler begründen Schadenersatzansprüche der Anleger
Die im Vertrieb des Schiffsfonds HL Fonds 169 Maritime Werte 1 beteiligten Berater haben die Anleger mit denen wir bislang gesprochen haben über die Risiken dieser hochspekulativen Schiffsfondsbeteiligung gar nicht oder nicht ausreichend informiert. Wir haben bei einer Analyse der Beratungen eine Vielzahl von Beratungsfehlern festgestellt. Daher sehen wir vielversprechende Chancen zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen wegen der Verletzung von Pflichten aus den jeweils geschlossenen Beratungsverträgen
Verjährung von Schadenersatzansprüchen droht
Zum Ende des Jahres 2012 drohen viele Schadenersatzansprüche von Schiffsfondsanlegern zu verjähren. Hintergrund ist, dass in zahlreichen Schiffsfonds im Jahr 2009 erstmals Ausschüttungen ausgesetzt, Sanierungskonzepte entwickelt und Anleger zu Nachschüssen oder Sanierungsbeiträgen aufgefordert wurden. Dadurch wurde den Anlegern bekannt, dass es sich bei einer Schiffsfondsbeteiligung keineswegs um eine so sichere und risikolose Beteiligung handelt, als die sie ihnen im Beratungsgespräch dargestellt wurde. Diese Kenntnis setzt möglicher Weise den lauf von dreijährigen Verjährungsfristen in Gang, die die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen nach 2012 erschweren oder unmöglich machen.
* Mathias Nittel, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Der im Jahr 2006 platzierte Schiffsfonds Hannover Leasing Fonds Nr. 169 Maritime Werte 1 - Containerschiff MS Merkur Gulf steckt in Schwierigkeiten. Das Containerschiff erwartet für das Jahr 2012 ein deutlich unter Plan liegendes Betriebsergebnis. Die Folge: Bankverbindlichkeiten können nicht in voller Höhe bedient werden, so dass die Geschäftsführung mit der finanzierenden Bank bereits die Stundung von 2 Quartalstilgungen verhandelt hat, wie der Leistungsbilanz des Emissionshauses zu entnehmen ist.
Die aktuellen Chartereinnahmen in Höhe von 7.250 US-Dollar pro Tag - zum Vergleich: im Prospekt ging man nach Auslaufen der bis Oktober 2010 vereinbarten Festcharter von Einnahmen in Höhe von 21.000 USD/Tag aus - reichen nicht aus, um alle Kosten einschließlich Zins und Tilgung aus der Fremdfinanzierung zu decken. Die Liquiditätsreserve reduzierte sich dadurch weiter. Hinzu kommt, dass die Schiffsbetriebskosten insbesondere wegen der hohen Kosten für Personal und Schmierstoffe um rund 50% über dem Prognosewert liegen.
Davon, dass sich die Situation im nächsten Jahr nicht verbessern wird, geht auch das Emissionshaus Hannover Leasing aus. Für 2013 seien "voraussichtlich weitere Maßnahmen erforderlich" lautet verklausuliert der Ausblick. Blickt man auf andere Schiffsfonds, wird schnell klar, was dies bedeutet. Bei unverändert niedrigen Chartereinnahmen wird die MS Merkur Gulf nicht genügend Einnahmen erwirtschaften, um daraus die Kosten einschließlich Zins- und Tilgung zu bezahlen. Ob und unter welchen Bedingungen die finanzierende Bank zu einem weiteren Entgegenkommen bereit sein und Tilgungsraten stunden wird, ist völlig offen. Ohne erhebliche Beiträge der Gesellschafter, die entsprechende Nachschüsse leisten müssten, wird es der HL Fonds 169 Maritime Werte 1 schwer haben, das Jahr 2013 zu überstehen.
Die Charterraten bleiben auch weiterhin niedrig
Eine Sanierung des Fondsschiffes wird noch dadurch erschwert, dass die Krise der Containerschiffe auch über das Jahr 2013 hinaus anhalten wird. Die HSH Nordbank, einer der größten Schiffsfinanzierer beschreibt die derzeitige Situation wie folgt: "Nachfrage bleibt hinter den Erwartungen zurück, hohe Bunkerpreise belasten Ergebnisse der Linienreedereien, Charterraten tendierten zuletzt wieder abwärts. Unsere Prognose: Ab 2014 allmähliche Rückkehr auf ein auskömmliches Charterratenniveau." Ob angesichts solcher düsteren Prognosen tatsächlich eine realistische Fortführungsperspektive für den Schiffsfonds besteht, wird sich zeigen.
Schadenersatz als realistische Alternative
Angesichts der unerfreulichen Entwicklung, die der Schiffsfonds genommen hat, ist es für betroffene Anleger des Schiffsfonds HL Fonds 169 Maritime Werte 1 umso wichtiger, die Möglichkeit der Erlangung von Schadenersatz in Betracht zu ziehen. Die Chancen hierfür stehen nicht schlecht.
Völlig unzureichende Aufklärung über Risiken
Aus Gesprächen mit zahlreichen Anlegern wissen wir, dass diese über die Risiken, die sich in der gegenwärtigen Krise des Schiffsfonds verwirklicht haben, von ihren Beratern vor der Zeichnung des Fonds nicht informiert wurden.
Beratungen, mit denen wir uns für unsere Mandanten bislang befasst haben weisen erhebliche Aufklärungspflichtverletzungen auf, von denen nachfolgend einige wenige genannt werden:
- Kein Hinweis auf Totalverlustrisiko
- Schiffsfonds als Altersvorsorge nicht geeignet
- Keine Informationen über Risiken schwankender Charterraten
- Hohe Weichkosten verschwiegen
- Risiko des Wiederauflebens der Anlegerhaftung verschwiegen
- Kein Hinweis auf Höhe der Anschaffungskosten und auf Vertriebsprovisionen (Kickbacks)
Falschberatung und Prospektfehler begründen Schadenersatzansprüche der Anleger
Die im Vertrieb des Schiffsfonds HL Fonds 169 Maritime Werte 1 beteiligten Berater haben die Anleger mit denen wir bislang gesprochen haben über die Risiken dieser hochspekulativen Schiffsfondsbeteiligung gar nicht oder nicht ausreichend informiert. Wir haben bei einer Analyse der Beratungen eine Vielzahl von Beratungsfehlern festgestellt. Daher sehen wir vielversprechende Chancen zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen wegen der Verletzung von Pflichten aus den jeweils geschlossenen Beratungsverträgen
Verjährung von Schadenersatzansprüchen droht
Zum Ende des Jahres 2012 drohen viele Schadenersatzansprüche von Schiffsfondsanlegern zu verjähren. Hintergrund ist, dass in zahlreichen Schiffsfonds im Jahr 2009 erstmals Ausschüttungen ausgesetzt, Sanierungskonzepte entwickelt und Anleger zu Nachschüssen oder Sanierungsbeiträgen aufgefordert wurden. Dadurch wurde den Anlegern bekannt, dass es sich bei einer Schiffsfondsbeteiligung keineswegs um eine so sichere und risikolose Beteiligung handelt, als die sie ihnen im Beratungsgespräch dargestellt wurde. Diese Kenntnis setzt möglicher Weise den lauf von dreijährigen Verjährungsfristen in Gang, die die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen nach 2012 erschweren oder unmöglich machen.
* Mathias Nittel, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht


