Lloyd Fonds
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Lloyd Fonds
Handelsregister: Amtsgericht Hamburg; HR B 75492
Geschäftleitung: Dr. Thorsten Teichert (Vorstandsvorsitzender) Michael F. Seidel
Kontaktdaten
(Sie können diese E-Mail Adresse erst sehen, wenn Sie mindestens Premium-User sind.)
Webseite: www.lloydfonds.de
aktiv seit: 1995
Kennzahlen
Bisher emittierte Fonds: 88
Betreute Anleger: 44568
Stamm- / Eigenkapital: 12.667.000 €
Platziertes Eigenkapital: 1.623.000.000 €
Platziertes Gesamtkapital: 2.147.483.647 €
Geschäftleitung: Dr. Thorsten Teichert (Vorstandsvorsitzender) Michael F. Seidel
Kontaktdaten
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Webseite: www.lloydfonds.de
aktiv seit: 1995
Kennzahlen
Bisher emittierte Fonds: 88
Betreute Anleger: 44568
Stamm- / Eigenkapital: 12.667.000 €
Platziertes Eigenkapital: 1.623.000.000 €
Platziertes Gesamtkapital: 2.147.483.647 €
Zitat
Die Lloyd Fonds AG gehört zu den führenden unabhängigen Emissionshäusern von geschlossenen Fonds in Deutschland. Gemeinsam mit ausgewählten Partnern konzipiert, vertreibt und betreut das Emissionshaus seit über zehn Jahren erstklassige Kapitalanlagen mit renditestarken Anlageobjekten. Bis November 2006 wurden von Lloyd Fonds insgesamt 73 Fonds mit einem Investitionsvolumen von rund 3 Mrd. initiiert.
Die Asset-Klassen der Lloyd Fonds AG umfassen Schiffe, britische Zweitmarkt-Lebensversicherungen, Immobilien, regenerative Energien und Private Equity. Mit fünf Asset-Klassen ist Lloyd Fonds eines der größten und diversifiziertesten Emissionshäuser Deutschlands. Im Bereich der Schiffsbeteiligungen gehörte Lloyd Fonds wiederholt zu den Top 5, im Jahr 2005 erstmals zu den Top 4 der führenden deutschen Emissionshäuser. Bislang haben sich über 28.000 Anleger an den Fonds beteiligt.
Die Performance der von Lloyd Fonds aufgelegten Fonds liegt meist deutlich über den ursprünglichen Planungen. Diese besonders guten Ergebnisse, dokumentiert in der jährlich erscheinenden Leistungsbilanz, wurden wiederholt durch unabhängige Analyseinstitute und Fondsexperten bestätigt. Die ausgezeichnete Leistungsbilanz unterscheidet Lloyd Fonds dabei von vielen Wettbewerbern und ist ein wichtiger Motor für zukünftiges Wachstum.
Zu den Gründern des Unternehmens gehörten im Jahre 1995 namhafte Hamburger Schifffahrtsunternehmen und Fondsexperten. Im Jahr 2000 erfolgte die Umwandlung in eine Aktiengesellschaft, und Dr. Torsten Teichert übernahm als Vorstandsvorsitzender die Leitung der Lloyd Fonds AG. Anfang 2001 kam Holger Schmitz in das Unternehmen, seit Anfang 2004 ist er als Mitglied des Vorstandes tätig. Am 28. Oktober 2005 wagte die Lloyd Fonds AG den Gang an die Börse, seitdem ist sie im Amtlichen Handel an der Frankfurter Wertpapierbörse notiert. Im Dezember 2005 folgte die Gründung der Lloyd Zweitmarkt GmbH, auf deren Homepage eine Handelsplattform für Beteiligungen der von Lloyd Fonds aufgelegten Fonds eingerichtet wurde.
Auch das Jahr 2006 war bisher ein ereignisreiches Jahr. Neben der starken Diversifikation in neue Produktbereiche setzte Lloyd Fonds weitere strategische Entscheidungen zur Verfolgung des Wachstumskurses um. Im März wurde die österreichische Vertriebstochter Lloyd Fonds Austria GmbH in Wien gegründet. Im Juni konnte Lloyd Fonds mit Herrn Dr. Marcus Simon einen neuen Finanzvorstand begrüßen. Darüber hinaus konnte Lloyd Fonds in allen Bereichen ein starkes personelles Wachstum verzeichnen. Mittlerweile beschäftigt das Unternehmen über 100 Mitarbeiter.
Doppelhaken gegen cash?
Lloyd Fonds AG ist mit diesen Fonds:
MS Tosa Sea
MS Thira Sea
Britische Kapital Leben VIII
Premium Portfolio
in Heinz Gerlachs Anlegerschutz bewertet.
Es hat sich in der Vergangenheit leider herausgestellt, dass Gerlach oftmals positive Bewertungen gegen Bezahlung vergibt. Einige traurige Beispiele sind: Dreiländerfonds, Aufina, Rosche, Falk, Landesbank Berlin. Allesamt wurden von Gerlach "gut geschrieben" - das Ende waren Millionenverluste für gutgläubige Anleger! Überlegen Sie sich ein Investment sehr gut!
MS Tosa Sea
MS Thira Sea
Britische Kapital Leben VIII
Premium Portfolio
in Heinz Gerlachs Anlegerschutz bewertet.
Zitat
Wer ist Heinz Gerlach?
Das Sündenregister des „Anlegerschützers“ im Überblick
1. Heinz Gerlach ist wegen seines Geschäftsmodells verurteilt. Das Landgericht Frankfurt verbietet ihm seine Praktiken generell wegen: diskriminierender Wettbewerbshandlung, gezielter Behinderung und unzulässigem Eingriff in den Gewerbebetrieb.
2. Heinz Gerlachs Motto lautet Ruhe oder Rufschädigung. Wer den Experten vorher engagiert, darf sich sicher fühlen, danach nicht in sein Fadenkreuz zu geraten, so der Spiegel.
3. Heinz Gerlach erstattet falsche Strafanzeigen. Ein Staatsanwalt: Die Motivation für Gerlachs Strafanzeigen liege nur darin, den Beschuldigten durch diese Strafaktion vor Augen zu führen, dass er besser das diesmal vergeblich angediente Prospektierungs-Know-How des Anzeigeerstatters – natürlich gegen Entgelt – angenommen hätte.
4. Heinz Gerlach ist kein Anlegerschützer. Er empfiehlt Fonds, deren Emittenten er berät. Daher erleiden Anleger mit diesen Papieren hohe Schäden. Beispiele: Dreiländerfonds, Aufina, Rosche, Falk, Landesbank Berlin. Das OLG Düsseldorf: Er bietet keinen … Anlegerschutz an
5. Heinz Gerlach ist kein Journalist. Er gibt zu: Anders als suggeriert, ist Direkter Anlegerschutz keine journalistische Publikation.
6. Heinz Gerlach ist lediglich gelernter Steuergehilfe. Er ist weder Analyst oder Wirtschaftsprüfer noch Inhaber einer Rating-Agentur.
7. Heinz Gerlach ist ein Hochstapler. Er täuscht Anlegerschutz vor, räumt in seinem Impressum aber ein, keine von ihm verbreitete Information überprüft zu haben.
8. Heinz Gerlach fälscht Dokumente. Beim Handelsregister ließ er seine Lebensgefährtin als Aufsichtsratsmitglied eintragen. Als Beruf gab er Investment-Analystin an. Die Dame ist Kosmetikerin.
9. Heinz Gerlach ist ein Heuchler. Er fordert Transparenz der Emissionshäuser, ist jedoch selbst intransparent. Laut Spiegel lief ein Verfahren, weil er keine Geschäftsberichte abgab. Er verschweigt die Auflagenhöhe und Anzeigenpreise des Direkten Anlegerschutzes.
10. Heinz Gerlach ist Vertriebsberater. Aus einem Beratervertrag: Gerlach wird zudem die R. bei der Auswahl geeigneter Vertriebswege und Vertriebsunternehmen … beraten.
11. Heinz Gerlach verschleiert. Aus einem Beratervertrag: Deshalb verpflichtet sich R., im Vertrieb und gegenüber Medien sich jeglichen Hinweises auf die Mitwirkung von Gerlach … zu enthalten.
12. Heinz Gerlach bezahlt seine Rechnungen nicht. Der Spiegel berichtet, dass er meist erst zahle, wenn man ihm mit Zwangsvollstreckung drohe. Anwälte mussten einen Insvolvenzantrag gegen ihn einreichen, um an ihr Honorar zu kommen.
13. Heinz Gerlach kauft Journalisten. Er bietet über seine Kontakte positive Presseberichterstattung an.
Quelle: http://www.akte-heinz-gerlach.info/
Es hat sich in der Vergangenheit leider herausgestellt, dass Gerlach oftmals positive Bewertungen gegen Bezahlung vergibt. Einige traurige Beispiele sind: Dreiländerfonds, Aufina, Rosche, Falk, Landesbank Berlin. Allesamt wurden von Gerlach "gut geschrieben" - das Ende waren Millionenverluste für gutgläubige Anleger! Überlegen Sie sich ein Investment sehr gut!
Zitat
Charterraten und Preise für Schiffe purzeln: Den Seeverkehr hat die Rezession viel härter getroffen als die Aktienmärkte. Die Krise schaffe einmalige Gelegenheiten, versprechen sogenannte Opportunity-Fonds. Sie erwerben jetzt günstig Schiffe - und hoffen auf einen baldigen Boom.
Die "BBC Gdansk", Tragfähigkeit 7500 dwt, zwei Zehn-Tonnen-Kräne, gebaut 2008 von der polnischen Werft Stocznia Polnocna, ist eins von 130 Schiffen, deren Verkauf der griechische Makler Cotzias Shipping Group für den Juni 2009 angibt. Preis laut Liste: 12.900 Euro; Käufer: "Schnäppchenfonds I".
Der Schnäppchenfonds der ostfriesischen Oltmann-Gruppe ist einer von einem Dutzend Schiffsfonds, die die Flaute im Seeverkehr systematisch nutzen wollen, berichtet das Magazin "Das Investment". "Marktchance 2009", "Krisengewinner" oder "Shipping Opportunity" - schon die Fondsnamen machen klar, worum es den Emissionshäusern geht: Antizyklisch ist Schlagwort und gutes Argument zugleich für die zuletzt gebeutelten Schiffsinitiatoren.
Die ersten Schiffe, die geschlossenen Fonds gehören, mussten bereits Insolvenz anmelden, und viele KG-Anteile werden auf dem Zweitmarkt weit unter Nominalwert gehandelt. Kein Wunder: Wie schlimm die Wirtschaftskrise den Schiffsmarkt getroffen hat, ist nicht zu übersehen. Mehr als 177.000 Dollar kostete die Charter eines Frachters der größten Klasse Capesize im Mai 2008 im Schnitt pro Tag. Im Mai dieses Jahres waren es gerade noch 22.000 Dollar.
Dabei können Schiffseigner schon froh sein, wenn sie überhaupt etwas einnehmen. Immer mehr Schiffe werden nicht gebraucht und liegen ohne Fracht vor Anker. Schon fürchten Schiffsversicherer sogenannte Klumpenrisiken: Die beliebtesten Ankerplätze liegen in Gegenden Asiens, die regelmäßig von Tropenstürmen heimgesucht werden.
Die Flaute im Seeverkehr hat auch die Preise für Schiffe und Schiffsbeteiligungen hart getroffen. Ein fünf Jahre alter Capesize-Frachter ist heute für 50 Millionen Dollar zu haben; vor Jahresfrist zahlten Investoren noch das Dreifache. Der Preis für einen fünf Jahre alten Supertanker ist auf die Hälfte geschrumpft, Gleiches gilt für gebrauchte 3000-TEU-Containerschiffe.
"Die Preise für Gebrauchtschiffe sind traditionell stark abhängig von der Entwicklung der Charterraten", erklärt Tobias König von König & Cie. Neben einem gemeinsam mit der Bank of America Chart zeigen konzipierten Fonds für institutionelle Investoren platziert König zurzeit einen Fonds für Privatanleger. Der "Schifffahrtsinvestments I" soll wie das institutionelle Produkt direkt in Schiffe investieren. Vor allem neuwertige Tanker und Frachtschiffe will König einkaufen, gern solche, die die ursprünglichen Besteller jetzt nicht mehr bezahlen können.
"Weil viele bestellte Schiffe nicht ausgeliefert werden und gleichzeitig so viele Schiffe verschrottet werden wie selten zuvor, wird es in wenigen Jahren zu einer Unterversorgung kommen", sagt König. Dann, so das Kalkül, lassen sich die Schiffe weit teurer verkaufen.
Bessere Aussichten für kleinere Schiffe
Nur bei Containerschiffen brauche man wegen noch immer voller Orderbücher etwas mehr Geduld, meint König: "Der Markt wird sich erst später erholen."
Das gilt vorwiegend für Containerriesen. Die Aussichten für kleinere Schiffe mit bis zu 3000 Stellplätzen sind schon heute besser, weil von ihnen weniger bestellt wurden und die Flotte weit älter ist - das ergibt eine vom Initiator Gebab in Auftrag gegebene Studie des Bremer Instituts für Seewirtschaft und Logistik.
Hans-Jürgen Kaiser-Blum, Vorstand bei Ocean Partners Shipping, konzentriert sich auf solche Frachter. Gerade Schiffe, die im innerasiatischen Verkehr unterwegs sind, hält er für attraktiv. Noch hat er keins gekauft, obwohl er mit 20 Millionen Euro genug Geld zusammen hat. Vorerst, glaubt der ehemalige Chef der Nordcapital, werden die Preise noch weiter absacken.
Beim Kauf der Schiffe für den OPS Shipping kalkuliert er ein, dass sie eine ganze Weile ohne Beschäftigung sein werden. Ausschüttungen verspricht er daher nicht. "Unser Fonds gleicht eher einem Private-Equity-Investment", sagt Kaiser-Blum. "Die Anleger zahlen ein, und nach dem Verkauf der Schiffe gibt es das Kapital hoffentlich attraktiv verzinst zurück."
Mit relativ hohen Ausschüttungen bereits ab 2010 bewirbt dagegen Hesse Newman seinen "Shipping Opportunity". Der Fonds kauft keine ganzen Schiffe, sondern Anteile an Schiffsbeteiligungen auf dem Zweitmarkt, die derzeit so günstig zu haben sind wie nie.
Vorteil des Zweitmarkt-Konzepts: Über den Beteiligungsmarkt lässt sich breiter streuen. Zudem lassen sich Fonds identifizieren, die erfolgreich wirtschaften und deren Schiffe auch heute gut verchartert sind. Ähnliche Angebote gibt es von Nordcapital, Maritim Invest und Lloyd Fonds.
Wann soll man bei anziehenden Preisen aussteigen?
Besonderheit bei Lloyd: Anleger, die den "Best of Shipping II Plus" zwischen 1. August und 31. Oktober gezeichnet haben, können den Fonds nach zwei Jahren zurückgeben, wenn sich die Schiffsmärkte bis dahin nicht erholt haben. Maßstab sind die drei Schiffahrtsindizes Baltic Dry, Baltic Tanker und Contex: Notieren sie zwischen Juli und September 2011 unter dem aktuellen Wert, können Anleger bis Mitte Oktober 2011 kündigen.
HTB, einer der Zweitmarkt-Pioniere, kauft neben Beteiligungen auch ganze Schiffe - bei ihnen hat der Fonds größeren Einfluss auf die Beschäftigung. HTB-Chef Lutz Clasen will die Schiffe wie König und Kaiser-Blum vorerst möglichst kurzfristig verchartern oder im Pool fahren lassen.
Einen dritten Weg schlägt Paribus Capital ein. Das bislang vor allem auf Rangierlokomotiven spezialisierte Haus hat jüngst den Prospekt für das Paribus Shipping Portfolio bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht eingereicht. Der Fonds soll unter Druck geratenen Schiffsfonds und anderen Schiffseignern Eigenkapital zur Verfügung stellen und dafür bei Ausschüttungen bevorzugt berücksichtigt werden. Noch ist der erfahrene Schiffsinvestor und Paribus-Geschäftsführer Thomas Böcher indes skeptisch, ob er Vertriebspartner vom Konzept überzeugen kann, obwohl es schlüssiger sei als je. "Wir werden sehen, wie weit der Markt ist."
Überzeugen müssen auch die übrigen Anbieter, ohne schon viel in der Hand zu haben: Anleger müssen darauf vertrauen, dass sie die richtigen Anteile oder geeignete Schiffe kaufen - und die auch erfolgreich auslasten. In der näheren Zukunft bleibt das eine Herausforderung.
Tobias König nennt einen weiteren Punkt, dem sich zumindest die Anbieter von Direktbeteiligungen gegenübersehen: "Wir müssen die Anleger im richtigen Moment davon überzeugen, die Schiffe wieder zu verkaufen. Wenn sie sich erst wieder an regelmäßige Ausschüttungen und steigende Preise gewöhnt haben, wird das nicht einfach."Quelle: Spiegel
Gerlach Vertrag gekündigt?
Das hat die Loyd Fonds AG nun davon. Jahrelang hat Heinz Gerlach den Hamburger Emittenten geschont. Insider wissen warum: Bei gut dotierten Verträgen schweigt der falsche Anlegerschützer über mögliche Risiken eines Fonds. Dafür lässt er sich ja schließlich mit Schutzgeld bezahlen.
Doch plötzlich dreht sich der Wind. Aktuell attackiert Gerlach das hanseatische Unternehmen in seiner Schmähschrift “Direkter Anlegerschutz” – zu lesen, bevor Gerlachs Internetseite begann, unter erheblichen technischen Problemen zu leiden. Beim “Dritten Lloyd Fonds Holland” will Gerlach einen “gefährlichen Prospektfehler” entdeckt haben. Er kritisiert die “viel zu niedrige Prognose der Revitalisierungs- und Anschlussvermietungs-Investitionen”.
Solche Angriffe fährt Heinz Gerlach nur dann, wenn ein Emittent seinen Beratungsvertrag nicht verlängert. Dann muss die Rute herausgeholt und der abtrünnige Kunde bestraft werden. Genau dies ist im Fall Lloyd Fonds AG passiert. Das Unternehmen hat sich nach langer Zeit aus den Fängen Gerlachs gelöst – und muss nun mit dem nicht zu bändigenden Zorn aus Oberursel leben. Um das Geschäft seines früheren Unterstützers zu sabotieren, droht Gerlach dem Vertrieb mit “hohen Haftungsrisiken”, wenn sie die Lloyd-Produkte verkaufen.
Doch die Wirkung dieser Angriffe verpufft nicht nur, weil die Internetseite zwischenzeitlich nicht erreichbar ist, sondern vor allem, weil inzwischen in der Branche und im Vertrieb bekannt ist, wie sie zustande kommen. Außerdem werden Gerlachs Postillen von den Finanzberatern nicht mehr berücksichtigt – und das müssen sie nach mehreren Gerichtsentscheidungen auch nicht mehr.
Lloyd hat den Absprung also rechtzeitig geschafft und lässt einen immer einsamer werdenden Heinz Gerlach zurück.
Doch plötzlich dreht sich der Wind. Aktuell attackiert Gerlach das hanseatische Unternehmen in seiner Schmähschrift “Direkter Anlegerschutz” – zu lesen, bevor Gerlachs Internetseite begann, unter erheblichen technischen Problemen zu leiden. Beim “Dritten Lloyd Fonds Holland” will Gerlach einen “gefährlichen Prospektfehler” entdeckt haben. Er kritisiert die “viel zu niedrige Prognose der Revitalisierungs- und Anschlussvermietungs-Investitionen”.
Solche Angriffe fährt Heinz Gerlach nur dann, wenn ein Emittent seinen Beratungsvertrag nicht verlängert. Dann muss die Rute herausgeholt und der abtrünnige Kunde bestraft werden. Genau dies ist im Fall Lloyd Fonds AG passiert. Das Unternehmen hat sich nach langer Zeit aus den Fängen Gerlachs gelöst – und muss nun mit dem nicht zu bändigenden Zorn aus Oberursel leben. Um das Geschäft seines früheren Unterstützers zu sabotieren, droht Gerlach dem Vertrieb mit “hohen Haftungsrisiken”, wenn sie die Lloyd-Produkte verkaufen.
Doch die Wirkung dieser Angriffe verpufft nicht nur, weil die Internetseite zwischenzeitlich nicht erreichbar ist, sondern vor allem, weil inzwischen in der Branche und im Vertrieb bekannt ist, wie sie zustande kommen. Außerdem werden Gerlachs Postillen von den Finanzberatern nicht mehr berücksichtigt – und das müssen sie nach mehreren Gerichtsentscheidungen auch nicht mehr.
Lloyd hat den Absprung also rechtzeitig geschafft und lässt einen immer einsamer werdenden Heinz Gerlach zurück.
Quelle: Akte Heinz Gerlach
Tapir AG bewertet im Rahmen des „value5stars“-Ratings alle gFonds namhafter Emittenten.
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Zitat
Tapir AG bewertet Air Portfolio 3 von Lloyd Fonds mit 3 von 5 Sternen
Air Portfolio 3 - Lloyd Fonds
Es sind keine regelmäßigen Ausschüttungen geplant, wobei ein Inflationsschutz klar erkennbar ist. Es bestehen positive Ratings. Am Zweitmarkt dürfte der Fonds besonders bei zyklischen Schwächen des Investitionssektors mit hohen Abschlägen gehandelt werden.
Zitat
Tapir AG bewertet Hotel Leipzig Nikolaikirche von Lloyd Fonds mit 4 von 5 Sternen.
Hotel Leipzig Nikolaikirche – Lloyd Fonds
Das Geschäftsmodell gefällt uns aufgrund der hohen Mieterbonität und des langfristigen Mietvertrages des Hauptmieters, da der Vertrag weit über die Fondslaufzeit von elf Jahren hinaus geht.“
Weiterhin heißt es:
„Der Tätigkeitssektor ist aus unserer Sicht langfristig aussichtsreich. Die Ausschüttungen sind realistisch kalkuliert und es besteht ein Inflationsschutz durch Teilindexierung während der Laufzeit und naturgemäß zum Ende der Laufzeit. Es besteht ein hervorragendes Rating von Scope
Vorstand und Aufsichtsrat des börsennotierten Emissionshauses Lloyd Fonds AG planen eine Kapitalerhöhung um bis zu 15 Millionen Euro durch die Ausgabe neuer Aktien. Ermöglicht wird das durch den Einstieg der US-amerikanischen Beteiligungsgesellschaft AMA Capital Partners LLC.
Über den Fonds ACP Fund V LLC strebt der auf die Transport-Branche spezialisierte Investor AMA eine Beteiligung zwischen 30 und 49,9 Prozent an dem Hamburger Initiator an. Seit der Unternehmensgründung im Jahr 1987 habe AMA bereits zahlreiche internationale Schifffahrtstransaktionen begleitet, so die Lloyd Fonds AG. Deren Grundkapital werde sich durch die geplante Kapitalmaßnahme um bis zu 118 Prozent erhöhen. Diese erlaube es den Hanseaten, den eingeleiteten Restrukturierungsprozess abzuschließen. Die genaue Höhe der letzten Enthaftungszahlung werde derzeit mit dem Bankenkonsortium verhandelt.
Anlässlich einer außerordentlichen Hauptversammlung am 5. Dezember 2011 werden Vorstand und Aufsichtsrat der Lloyd Fonds AG den Aktionären vorschlagen, der Kapitalerhöhung mit vollem Bezugsrecht zu einem Bezugspreis von einem Euro je Aktie zuzustimmen. AMA garantiert die Übernahme der Kapitalerhöhung bis zu einem Beteiligungsanteil von 49,9 Prozent bezogen auf das neue Grundkapital, sofern AMA nach der Kapitalerhöhung mindestens 30 Prozent am Grundkapital des Unternehmens halten wird, so der Initiator.
Nach Durchführung der Kapitalermaßnahme will der Vorstandsvorsitzende von Lloyd Fonds, Dr. Torsten Teichert, nach dreijähriger Restrukturierungsphase wieder in die Offensive gehen und sich voll auf den Vertrieb der eigenen Fonds und auf das zukünftige Neugeschäft konzentrieren. Darüber hinaus strebe das Emissionshaus mit den nunmehr zur Verfügung stehenden Mitteln an, die zu erwartende Konsolidierung des KG-Marktes insbesondere im Bereich der Treuhandgesellschaften und des Fondsmanagements aus gestärkter Position aktiv mit zu gestalten.
“Wir freuen uns, die Restrukturierung mit dieser Kapitalerhöhung erfolgreich abzuschließen. Im Wettbewerbsvergleich verfügen wir nunmehr über eine überdurchschnittliche Eigenkapitalausstattung, die es uns erlaubt, unser operatives Geschäft strategisch weiter zu entwickeln. Mit AMA haben wir einen renommierten strategischen Investor gefunden, mit dem wir gemeinsam unsere Wettbewerbsposition insbesondere im Bereich Schifffahrt ausbauen und Marktchancen nutzen werden. Durch die Kapitalerhöhung können wir ab heute umso intensiver daran arbeiten, die in den letzten Jahren verlorenen Marktanteile zurückzugewinnen” sagt Teichert.
Der US-Investor auf der anderen Seite gibt sich von der nachhaltigen Tragfähigkeit des Marktes geschlossener Schiffsfonds überzeugt: “Der deutsche KG-Markt wird auch zukünftig eine entscheidende Rolle im internationalen Finanzierungssystem spielen – insbesondere im Bereich Schifffahrt. In Lloyd Fonds sehen wir den idealen Partner, um die zukünftige Entwicklung des Marktes gemeinsam zu gestalten”, so Paul Leand, CEO von AMA Capital Partners LLC.
Über den Fonds ACP Fund V LLC strebt der auf die Transport-Branche spezialisierte Investor AMA eine Beteiligung zwischen 30 und 49,9 Prozent an dem Hamburger Initiator an. Seit der Unternehmensgründung im Jahr 1987 habe AMA bereits zahlreiche internationale Schifffahrtstransaktionen begleitet, so die Lloyd Fonds AG. Deren Grundkapital werde sich durch die geplante Kapitalmaßnahme um bis zu 118 Prozent erhöhen. Diese erlaube es den Hanseaten, den eingeleiteten Restrukturierungsprozess abzuschließen. Die genaue Höhe der letzten Enthaftungszahlung werde derzeit mit dem Bankenkonsortium verhandelt.
Anlässlich einer außerordentlichen Hauptversammlung am 5. Dezember 2011 werden Vorstand und Aufsichtsrat der Lloyd Fonds AG den Aktionären vorschlagen, der Kapitalerhöhung mit vollem Bezugsrecht zu einem Bezugspreis von einem Euro je Aktie zuzustimmen. AMA garantiert die Übernahme der Kapitalerhöhung bis zu einem Beteiligungsanteil von 49,9 Prozent bezogen auf das neue Grundkapital, sofern AMA nach der Kapitalerhöhung mindestens 30 Prozent am Grundkapital des Unternehmens halten wird, so der Initiator.
Nach Durchführung der Kapitalermaßnahme will der Vorstandsvorsitzende von Lloyd Fonds, Dr. Torsten Teichert, nach dreijähriger Restrukturierungsphase wieder in die Offensive gehen und sich voll auf den Vertrieb der eigenen Fonds und auf das zukünftige Neugeschäft konzentrieren. Darüber hinaus strebe das Emissionshaus mit den nunmehr zur Verfügung stehenden Mitteln an, die zu erwartende Konsolidierung des KG-Marktes insbesondere im Bereich der Treuhandgesellschaften und des Fondsmanagements aus gestärkter Position aktiv mit zu gestalten.
“Wir freuen uns, die Restrukturierung mit dieser Kapitalerhöhung erfolgreich abzuschließen. Im Wettbewerbsvergleich verfügen wir nunmehr über eine überdurchschnittliche Eigenkapitalausstattung, die es uns erlaubt, unser operatives Geschäft strategisch weiter zu entwickeln. Mit AMA haben wir einen renommierten strategischen Investor gefunden, mit dem wir gemeinsam unsere Wettbewerbsposition insbesondere im Bereich Schifffahrt ausbauen und Marktchancen nutzen werden. Durch die Kapitalerhöhung können wir ab heute umso intensiver daran arbeiten, die in den letzten Jahren verlorenen Marktanteile zurückzugewinnen” sagt Teichert.
Der US-Investor auf der anderen Seite gibt sich von der nachhaltigen Tragfähigkeit des Marktes geschlossener Schiffsfonds überzeugt: “Der deutsche KG-Markt wird auch zukünftig eine entscheidende Rolle im internationalen Finanzierungssystem spielen – insbesondere im Bereich Schifffahrt. In Lloyd Fonds sehen wir den idealen Partner, um die zukünftige Entwicklung des Marktes gemeinsam zu gestalten”, so Paul Leand, CEO von AMA Capital Partners LLC.
Lloyd Fonds Britische Kapital Leben: Risiko des Totalverlustes
CLLB Rechtsanwälte informieren über Handlungsmöglichkeiten
Die Fondsinitiatorin Lloyd Fonds AG hatte in den letzten Jahren mehrere Fonds mit dem Namen Lloyd Fonds Britische Kapital Leben I - VIII aufgelegt und hierdurch von Anlegern rund 150 Millionen Euro eingesammelt. Mit diesem Kapital wurden Lebensversicherungen britischer Lebensversicherungsgesellschaften auf dem Zweitmarkt aufgekauft.
Was in der Theorie durchaus als interessante Möglichkeit der Kapitalanlage erscheint, war in der Praxis nicht dergleichen erfolgreich. Im Zuge des Börsencrashes in den Jahren 2000 - 2003 kam es für die britischen Versicherungsgesellschaften zu beträchtlichen Verlusten. Diese Situation wurde noch erschwert durch den Umstand, dass die britische Finanzmarktaufsicht den Versicherungsgesellschaften fortan untersagte, weiterhin mit einem Anteil von bis zu 90 % in Aktien zu investieren. Somit wurde zwar die Sicherheit der Lebensversicherungen erhöht, zugleich aber die Gewinnmöglichkeit reduziert. Fast zwangsläufig führte dies zu einer Reduzierung der Ausschüttungen, im Jahr 2010 wurden überhaupt keine Ausschüttungen mehr bezahlt. Wie übereinstimmend mehreren Presseberichten zu entnehmen ist, sind für die Anleger der Lloyd Fonds Britische Kapital Leben Verluste zu befürchten, sogar ein Totalverlust soll demnach teilweise nicht auszuschließen sein.
„Die betroffenen Anleger sollten daher alle Handlungsalternativen prüfen. Hierzu gehört auch die Möglichkeit, gegen Anlageberater vorzugehen, wenn diese nicht auf die bestehenden Risiken hingewiesen haben“, so Rechtsanwalt István Cocron von der auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Sitz in München, Berlin und Zürich.
Denn Anlageberatern kommen nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes erhebliche Informations- und Aufklärungspflichten zu. Dies bedeutet, dass Berater, die den betroffenen Anlegern die Beteiligung an den jeweiligen Fonds empfohlen haben, ausführlich und verständlich über die bestehenden Risiken, wie z.B. das unternehmerische Risiko, das Blindpool-Risiko und das Zweitmarktrisiko, aufklären müssen. Kommen sie dieser Pflicht nicht oder nur eingeschränkt nach, machen sich die Berater nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes grundsätzlich schadensersatzpflichtig. In diesem Fall können die betroffenen Anleger nicht nur die Rückabwicklung ihrer Beteiligung und somit Auszahlung ihres Investitionsbetrages geltend machen, sondern darüber hinaus die Zinsen für eine ansonsten getätigte Alternativanlage beanspruchen.
Ferner kann man sich auch die kick-back Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zu Nutze machen. Demnach müssen für Banken tätige Anlageberater ihre Kunden grundsätzlich auf den Erhalt von Rückvergütungen, die sie für den Vertrieb der Beteiligungen von den Fondsgesellschaften erhalten haben, hinweisen. Diese Aufklärungspflicht wurde in der Vergangenheit nach der Erfahrung der CLLB Rechtsanwälte nur selten erfüllt, sodass allein diese Nichtaufklärung für die Geltendmachung von Schadensersatz ausreichen kann.
Rechtsanwalt Cocron rät daher allen Betroffenen, anwaltlichen Rat von auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Anwälten in Anspruch zu nehmen.
Rechtsanwalt István Cocron
CLLB Rechtsanwälte
Liebigstr. 21
80538 München
Fon: 089/ 552 999 50
Fax: 089/552 999 90
(Sie können diese E-Mail Adresse erst sehen, wenn Sie mindestens Premium-User sind.)
Web: www.cllb.de
CLLB Rechtsanwälte informieren über Handlungsmöglichkeiten
Die Fondsinitiatorin Lloyd Fonds AG hatte in den letzten Jahren mehrere Fonds mit dem Namen Lloyd Fonds Britische Kapital Leben I - VIII aufgelegt und hierdurch von Anlegern rund 150 Millionen Euro eingesammelt. Mit diesem Kapital wurden Lebensversicherungen britischer Lebensversicherungsgesellschaften auf dem Zweitmarkt aufgekauft.
Was in der Theorie durchaus als interessante Möglichkeit der Kapitalanlage erscheint, war in der Praxis nicht dergleichen erfolgreich. Im Zuge des Börsencrashes in den Jahren 2000 - 2003 kam es für die britischen Versicherungsgesellschaften zu beträchtlichen Verlusten. Diese Situation wurde noch erschwert durch den Umstand, dass die britische Finanzmarktaufsicht den Versicherungsgesellschaften fortan untersagte, weiterhin mit einem Anteil von bis zu 90 % in Aktien zu investieren. Somit wurde zwar die Sicherheit der Lebensversicherungen erhöht, zugleich aber die Gewinnmöglichkeit reduziert. Fast zwangsläufig führte dies zu einer Reduzierung der Ausschüttungen, im Jahr 2010 wurden überhaupt keine Ausschüttungen mehr bezahlt. Wie übereinstimmend mehreren Presseberichten zu entnehmen ist, sind für die Anleger der Lloyd Fonds Britische Kapital Leben Verluste zu befürchten, sogar ein Totalverlust soll demnach teilweise nicht auszuschließen sein.
„Die betroffenen Anleger sollten daher alle Handlungsalternativen prüfen. Hierzu gehört auch die Möglichkeit, gegen Anlageberater vorzugehen, wenn diese nicht auf die bestehenden Risiken hingewiesen haben“, so Rechtsanwalt István Cocron von der auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Sitz in München, Berlin und Zürich.
Denn Anlageberatern kommen nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes erhebliche Informations- und Aufklärungspflichten zu. Dies bedeutet, dass Berater, die den betroffenen Anlegern die Beteiligung an den jeweiligen Fonds empfohlen haben, ausführlich und verständlich über die bestehenden Risiken, wie z.B. das unternehmerische Risiko, das Blindpool-Risiko und das Zweitmarktrisiko, aufklären müssen. Kommen sie dieser Pflicht nicht oder nur eingeschränkt nach, machen sich die Berater nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes grundsätzlich schadensersatzpflichtig. In diesem Fall können die betroffenen Anleger nicht nur die Rückabwicklung ihrer Beteiligung und somit Auszahlung ihres Investitionsbetrages geltend machen, sondern darüber hinaus die Zinsen für eine ansonsten getätigte Alternativanlage beanspruchen.
Ferner kann man sich auch die kick-back Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zu Nutze machen. Demnach müssen für Banken tätige Anlageberater ihre Kunden grundsätzlich auf den Erhalt von Rückvergütungen, die sie für den Vertrieb der Beteiligungen von den Fondsgesellschaften erhalten haben, hinweisen. Diese Aufklärungspflicht wurde in der Vergangenheit nach der Erfahrung der CLLB Rechtsanwälte nur selten erfüllt, sodass allein diese Nichtaufklärung für die Geltendmachung von Schadensersatz ausreichen kann.
Rechtsanwalt Cocron rät daher allen Betroffenen, anwaltlichen Rat von auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Anwälten in Anspruch zu nehmen.
Rechtsanwalt István Cocron
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Lloyd Fonds ist vollständig enthaftet
Das Hamburger Emissionshaus Lloyd Fonds AG teilt mit, dass die reduzierte Enthaftungssumme von zehn Millionen Euro – die ursprüngliche Summe belief sich auf 13,65 Millionen Euro – an seine Gläubigerbanken gezahlt wurde und schließt seine Restrukturierung damit ab. Die Zahlung wurde aus dem Emissionserlös einer Kapitalerhöhung, die sich auf knapp 15 Millionen Euro belief, beglichen. Möglich gemacht hatte dies der US-Investor AMA Capital, welcher nun rund 49 Prozent der Unternehmensaktien besitzt.
Rückblick: Lloyd Fonds in der Krise
Der Lehman-Crash hatte die Lloyd Fonds AG schwer angeschlagen. Im Jahr 2009 musste der Anbieter für geschlossene Fonds einen Verlust von 63,6 Millionen Euro hinnehmen und auch 2010 ließ sich nur ein leichter Gewinn von 2,7 Millionen Euro erwirtschaften – im Vergleich dazu konnte Lloyd Fonds vor dem Lehman-Crash im Jahr 2007 einen Gewinn von 28,3 Millionen Euro für sich verbuchen. Im Oktober 2011 beschloss das Hamburger Unternehmen schließlich eine Kapitalerhöhung von 15 Millionen Euro, nicht zuletzt um die Enthaftungsgebühr an seine Gläubigerbanken entrichten zu können
Quelle: FONDS professionell
Rückblick: Lloyd Fonds in der Krise
Der Lehman-Crash hatte die Lloyd Fonds AG schwer angeschlagen. Im Jahr 2009 musste der Anbieter für geschlossene Fonds einen Verlust von 63,6 Millionen Euro hinnehmen und auch 2010 ließ sich nur ein leichter Gewinn von 2,7 Millionen Euro erwirtschaften – im Vergleich dazu konnte Lloyd Fonds vor dem Lehman-Crash im Jahr 2007 einen Gewinn von 28,3 Millionen Euro für sich verbuchen. Im Oktober 2011 beschloss das Hamburger Unternehmen schließlich eine Kapitalerhöhung von 15 Millionen Euro, nicht zuletzt um die Enthaftungsgebühr an seine Gläubigerbanken entrichten zu können
Quelle: FONDS professionell
Lloyd Flottenfonds
Schiffe des Lloyd Flottenfonds IV in der Krise
Auch der Lloyd Flottenfonds IV befindet sich in schwerer See. Beide Schiffe, die MS Manhattan und die MS Fernando können aus den niedrigen Charterraten den erforderlichen Kapitaldienst für die Schiffshypothekendarlehen (Zins und Tilgung) nicht leisten. Nachdem die Gesellschafter in einer Gesellschafterversammlung gegen das Fortführungskonzept votiert haben, sind erhebliche Verluste für die Anleger nicht zu vermeiden.
Schadenersatzansprüche erfolgreich durchsetzen
Für Anleger des Lloyd Flottenfonds IV, der unter anderem über die ehemalige Comdirect Private Finance AG vertrieben wurde, bestehen gute Chancen, eine Rückabwicklung der Beteiligung im Wege des Schadenersatzes durchzusetzen. Die uns bekannten Anleger des Lloyd Flottenfonds IV wurden von ihren Beratern über verschiedene entscheidungsrelevante Punkte nicht informiert.
•Bei dem Lloyd Schiffsflottenfonds IV handelt es sich um eine hochspekulative Anlage mit Totalverlustrisiko. Sie hätte weder als sichere Anlage, noch als Anlage für die Altersvorsorge angeboten werden dürfen.
•Nur 71% des von den Anlegern aufgebrachten Kapitals (Beteiligung + 5 %Agio) wurde für den Erwerb der Schiffe aufgewandt. 28% flossen in weiche Kosten wie Zinsen, Dienstleistungsvergütungen und Provisionen.
•Die Vertriebskosten lagen bei mindestens 16,4% und damit oberhalb der vom BGH festgesetzten Schwelle, von 15%, ab der die Vertriebskosten außergewöhnlich sind und die Rentabilität der Anlage beeinträchtigen. Demzufolge mussten Anlageberater und -vermittler den Anleger über die Höhe der Vertriebsaufwendungen informieren.
•Das Agio ist im Prospekt des Lloyd Flottenfonds IV nicht bei den Einnahmen des Fonds ausgewiesen, obwohl es ihm zugeflossen ist.
•Die Fondsschiffe hatten zwar anfänglich eine Festcharter von rund 5 Jahren. Da die Charterraten auf den Schiffsmärkten aber hochvolatil sind, bestand danach das Risiko, Charterraten nicht in der erforderlichen Höhe zu erzielen. Darauf, und auf die infolgedessen bestehenden Risiken für die Investition hätte in der Beratung ausdrücklich hingewiesen werden müssen.
* Nittel - Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht
Auch der Lloyd Flottenfonds IV befindet sich in schwerer See. Beide Schiffe, die MS Manhattan und die MS Fernando können aus den niedrigen Charterraten den erforderlichen Kapitaldienst für die Schiffshypothekendarlehen (Zins und Tilgung) nicht leisten. Nachdem die Gesellschafter in einer Gesellschafterversammlung gegen das Fortführungskonzept votiert haben, sind erhebliche Verluste für die Anleger nicht zu vermeiden.
Schadenersatzansprüche erfolgreich durchsetzen
Für Anleger des Lloyd Flottenfonds IV, der unter anderem über die ehemalige Comdirect Private Finance AG vertrieben wurde, bestehen gute Chancen, eine Rückabwicklung der Beteiligung im Wege des Schadenersatzes durchzusetzen. Die uns bekannten Anleger des Lloyd Flottenfonds IV wurden von ihren Beratern über verschiedene entscheidungsrelevante Punkte nicht informiert.
•Bei dem Lloyd Schiffsflottenfonds IV handelt es sich um eine hochspekulative Anlage mit Totalverlustrisiko. Sie hätte weder als sichere Anlage, noch als Anlage für die Altersvorsorge angeboten werden dürfen.
•Nur 71% des von den Anlegern aufgebrachten Kapitals (Beteiligung + 5 %Agio) wurde für den Erwerb der Schiffe aufgewandt. 28% flossen in weiche Kosten wie Zinsen, Dienstleistungsvergütungen und Provisionen.
•Die Vertriebskosten lagen bei mindestens 16,4% und damit oberhalb der vom BGH festgesetzten Schwelle, von 15%, ab der die Vertriebskosten außergewöhnlich sind und die Rentabilität der Anlage beeinträchtigen. Demzufolge mussten Anlageberater und -vermittler den Anleger über die Höhe der Vertriebsaufwendungen informieren.
•Das Agio ist im Prospekt des Lloyd Flottenfonds IV nicht bei den Einnahmen des Fonds ausgewiesen, obwohl es ihm zugeflossen ist.
•Die Fondsschiffe hatten zwar anfänglich eine Festcharter von rund 5 Jahren. Da die Charterraten auf den Schiffsmärkten aber hochvolatil sind, bestand danach das Risiko, Charterraten nicht in der erforderlichen Höhe zu erzielen. Darauf, und auf die infolgedessen bestehenden Risiken für die Investition hätte in der Beratung ausdrücklich hingewiesen werden müssen.
* Nittel - Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht
Lloyd Fonds MS Emilia Schulte insolvent
Nach knapp 10 Jahren Beteiligung an dem Lloyd Fonds Nr. 19, der MS "Emilia Schulte" Shipping GmbH & Co. KG stehen die Anleger mit leeren Händen da. Die Fondsgesellschaft, in die sie vor 10 Jahren Eigenkapital in Höhe von rund 7,5 Mio. € investiert haben, war seit Mai 2009 nicht mehr in der Lage, das Schiffshypothekendarlehen zu bedienen. Ursache waren die infolge der desaströsen Entwicklung auf den Schiffsmärkten niedrigen Chartereinnahmen sowie der starke Wertverlust des US-$ im Verhältnis zum japanischen Yen, der das Yen-Darlehen der Schiffsgesellschaft stark verteuert hat. Für die Anleger, die im Jahr 2010 bereits die einst erhaltenen Ausschüttungen zur vermeintlichen Sanierung der Schiffsgesellschaft reinvestiert hatten, dürfte bei der Verwertung des Schiffes nichts mehr übrig bleiben.
Schadenersatzansprüche als realistische Option
Die Anleger des Lloyd Fonds MS Emilia Schulte, mit denen wir bislang gesprochen haben, waren über die Hintergründe und die Funktionsweise des Fonds sowie die damit verbundenen Risiken denkbar schlecht informiert. Grundlegende Fragen sind ihnen offenbar von ihrem Anlageberater nicht erläutert worden. Sie haben daher gute Chancen, Schadenersatzansprüche gegen ihren Anlageberater, ihre sie beratende Bank oder Sparkasse durchzusetzen.
Einige Beratungsfehler, die wir festgestellt haben:
Hoher Anteil der Anlegergelder wurde nicht werthaltig investiert: Für verschiedene Dienstleistungen und Bauzeitzinsen wurde ein großer Teil des von Anlegern aufgebrachten Kapitals ausgegeben. Die Anleger wurden über die Details der Mittelverwendung nicht informiert.
Hohe Vertriebskosten: Vielen Anlegern wurde nicht mitgeteilt und ist bis heute nicht bewusst, wie hoch alleine die für den Vertrieb der Fondsanteile gezahlten Provisionen und Vergütungen waren. Bei einem Wert von über 15% des von den Anlegern aufgebrachten Kapitals geht der Bundesgerichtshof von einer Gefährdung der Rentabilität der Fondsanlage aus.
Keine Aufklärung über die Risiken der Beteiligung: Dass es sich bei der Schiffsbeteiligung um eine hochspekulative und damit hochriskante unternehmerische Beteiligung handelt, die mit erheblichen Risiken, die bis hin zum Totalverlust der Einlage führen können, verbunden ist, wurde den meisten der uns bekannten Anleger ebenfalls verschwiegen.
Beteiligung als Altersvorsorge nicht geeignet: Nicht wenigen Anlegern wurde eine Beteiligung am Lloyd Fonds 19 als sichere Altersvorsorge empfohlen. In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass derartige Beteiligungen aufgrund der hohen, spekulativen Risiken und der fehlenden Verfügbarkeit des Kapitals als Altersvorsorge gänzlich ungeeignet sind.
Da bestimmte Fehler in der Beratung immer wieder auftauchen, sehen wir vielversprechende Chancen zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen wegen der Verletzung von Pflichten aus den jeweils geschlossenen Beratungsverträgen.
Absolute 10-jährige Verjährung droht zu greifen
Da für die Schadenersatzansprüche der Anleger eine absolute 10-jährige Verjährung gilt, die taggenau - also nicht zum Jahresende - berechnet wird, drohen Schadenersatzansprüche von Anlegern des Lloyd Fonds 19 MS "Emilia Schulte", die sich im Jahr 2002 beteiligt haben, bereits akut zu verjähren. Die Folge ist, dass Schadenersatzansprüche nach Eintritt der Verjährung nicht mehr durchgesetzt werden können. Anlegern dieses Fonds ist daher dringend zu empfehlen, baldmöglichst einen spezialisierten Fachanwalt zu konsultieren.
* Nittel - Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht
Schadenersatzansprüche als realistische Option
Die Anleger des Lloyd Fonds MS Emilia Schulte, mit denen wir bislang gesprochen haben, waren über die Hintergründe und die Funktionsweise des Fonds sowie die damit verbundenen Risiken denkbar schlecht informiert. Grundlegende Fragen sind ihnen offenbar von ihrem Anlageberater nicht erläutert worden. Sie haben daher gute Chancen, Schadenersatzansprüche gegen ihren Anlageberater, ihre sie beratende Bank oder Sparkasse durchzusetzen.
Einige Beratungsfehler, die wir festgestellt haben:
Hoher Anteil der Anlegergelder wurde nicht werthaltig investiert: Für verschiedene Dienstleistungen und Bauzeitzinsen wurde ein großer Teil des von Anlegern aufgebrachten Kapitals ausgegeben. Die Anleger wurden über die Details der Mittelverwendung nicht informiert.
Hohe Vertriebskosten: Vielen Anlegern wurde nicht mitgeteilt und ist bis heute nicht bewusst, wie hoch alleine die für den Vertrieb der Fondsanteile gezahlten Provisionen und Vergütungen waren. Bei einem Wert von über 15% des von den Anlegern aufgebrachten Kapitals geht der Bundesgerichtshof von einer Gefährdung der Rentabilität der Fondsanlage aus.
Keine Aufklärung über die Risiken der Beteiligung: Dass es sich bei der Schiffsbeteiligung um eine hochspekulative und damit hochriskante unternehmerische Beteiligung handelt, die mit erheblichen Risiken, die bis hin zum Totalverlust der Einlage führen können, verbunden ist, wurde den meisten der uns bekannten Anleger ebenfalls verschwiegen.
Beteiligung als Altersvorsorge nicht geeignet: Nicht wenigen Anlegern wurde eine Beteiligung am Lloyd Fonds 19 als sichere Altersvorsorge empfohlen. In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass derartige Beteiligungen aufgrund der hohen, spekulativen Risiken und der fehlenden Verfügbarkeit des Kapitals als Altersvorsorge gänzlich ungeeignet sind.
Da bestimmte Fehler in der Beratung immer wieder auftauchen, sehen wir vielversprechende Chancen zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen wegen der Verletzung von Pflichten aus den jeweils geschlossenen Beratungsverträgen.
Absolute 10-jährige Verjährung droht zu greifen
Da für die Schadenersatzansprüche der Anleger eine absolute 10-jährige Verjährung gilt, die taggenau - also nicht zum Jahresende - berechnet wird, drohen Schadenersatzansprüche von Anlegern des Lloyd Fonds 19 MS "Emilia Schulte", die sich im Jahr 2002 beteiligt haben, bereits akut zu verjähren. Die Folge ist, dass Schadenersatzansprüche nach Eintritt der Verjährung nicht mehr durchgesetzt werden können. Anlegern dieses Fonds ist daher dringend zu empfehlen, baldmöglichst einen spezialisierten Fachanwalt zu konsultieren.
* Nittel - Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht
Anlegern des LF Schiffsportfolio 2 drohen Nachschusszahlungen
Nach Schräglage zweier Einschiffsgesellschaften im Lloyd LF 76 Schiffsportfolio II drohen den Anlegern Nachschusszahlungen in nicht unerheblicher Höhe.
Die Schiffsfonds-Krise zieht immer weitere Kreise und reißt unaufhörlich einen um den anderen geschlossenen Schiffsfonds in die Tiefe. Wie das Fondstelegramm in dessen jüngsten Ausgabe berichtet, sind nun auch zwei Vollcontainerschiffe des seitens Lloyd aufgelegten Schiffsfonds Lloyd Fonds 76 Schiffsportfolio 2 in wirtschaftliche Schräglage geraten. Die vorläufige Rettung der beiden angeschlagenen Lloyd Fondsschiffe - MS Annina Schulte und MS Valentina Schulte - dürfte die Lloyd Schiffsportfolio 2 Anleger teuer zu stehen kommen: Ihnen drohen vorliegend Nachschusszahlungen in nicht unerheblicher Höhe.
Lloyd Schiffsportfolio 2: Sanierung an Auflagen geknüpft
Lloyd hatte den aus insgesamt 6 Vollcontainerschiffen bestehenden Schiffsfonds Schiffportfolio 2 im Jahre 2007 mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 515.937.000 $ aufgelegt. Wie im Zuge des Fondstelegramm Berichts nun bekannt wurde, sind zwei der insgesamt sechs Lloyd Fonds Einschiffsgesellschaften - nicht zuletzt aufgrund hoher Darlehensverbindlichkeiten - in wirtschaftliche Bedrängnis geraten und bedürfen nunmehr einer Sanierung. Im Einzelnen handelt es sich vorliegend um die Zweite MS ANNINA SCHULTE Shipping GmbH & Co. KG sowie die MS VALENTINA SCHULTE Shipping GmbH & Co. KG. Die Sanierung der beiden in finanziell unruhigem Fahrwasser manövrierenden Lloyd Schiffsportfolio 2 Fondsschiffe dürfte nach Einschätzung der Fondstelegramm Analysten an Auflagen geknüpft sein: Wie in vergleichbaren Konstellationen üblich, werden die Gläubigerbanken deren Zustimmung zu weiteren Tilgungsstundungen bzw. zur Sanierung der beiden Lloyd Schiffsportfolio 2 Fondsschiffe von seitens der Lloyd Schiffsfondsanleger zu erbringender Nachschusszahlungen abhängig machen.
Schiffsfonds-Krise: Nachschusszahlungen für Schiffsfonds-Anleger keine Seltenheit
Um die in finanziell unruhigem Fahrwasser manövrierenden Fondsschiffe überhaupt noch retten zu können, verständigen sich zahlreiche Schiffsfonds Initiatoren bzw. Reedereien mit den Gläubigerbanken auf Sanierungskonzepte. Den Preis für die vermeintliche Rettung der in Schräglage geratenen Fondsschiffe zahlen dabei stets die unzähligen Schiffsfondsanleger: Neben Ausschüttungsstopps oder sogar Ausschüttungsrückforderungen werden sie dabei oftmals mittels Nachschussforderungen zur Kasse gebeten. Nicht selten werden die ohnehin schon Leid geprüften Schiffsfonds-Anleger dabei vor die "Wahl" gestellt: Entweder die Schiffsfondsanleger stimmen den oftmals als "freiwillig" deklarierten Nachschussforderungen zu oder sie verweigern sich dem seitens Schiffsfonds Initiatoren nicht selten als letzten Ausweg zur Rettung der maroden Fondsschiffe propagierten Sanierungskonzept. Schiffsfonds-Anlegern, die den Nachschussforderungen kritisch oder ablehnend gegenüberstehen, werden in diesem Zusammenhang die Konsequenzen einer solchen Haltung unmissverständlich dargelegt: Erteilen die Schiffsfonds-Anleger nämlich der geplanten auf Nachschuss- oder Ausschüttungsrückforderungen basierenden Sanierung der Fondsschiffe keine Zustimmung, müssen sie - so der meist unverhohlene Tenor der Schiffsfonds Initiatoren Rundschreiben - mit der naheliegenden Insolvenz der Schiffsgesellschaften und dem damit für die Anleger oftmals einhergehenden Verlust der kompletten Einlage rechnen.
Schiffsfonds-Krise: Nachschusszahlungen sowie Ausschüttungsrückforderungen nicht unumkehrbar
Schiffsfondsanleger, die seitens des Insolvenzverwalters oder der Schiffsfonds Initiatoren bzw. der Fondsgesellschaft Ausschüttungsrückforderungen erhalten haben, sind in rechtlicher Hinsichtlich nicht schutzlos gestellt. Gleiches gilt in den Fällen, in denen Schiffsfondsanleger zur Sanierung der in wirtschaftliche Schräglage geratenen Fondsschiffe zu Nachschusszahlungen aufgefordert worden sind.
Schiffsfondsanleger, die von Ausschüttungsrückforderungen oder Nachschussaufforderungen betroffen sind, sollten umgehend den Rat eines auf Bank- und Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalts in Anspruch nehmen und mögliche in Betracht kommende Abwehrmaßnahmen umfassend überprüfen zu lassen.
Lloyd Schiffsfonds Anleger nicht schutzlos gestellt
Betroffene Lloyd Schiffsfonds-Anleger sollten sich mit deren Situation nicht abfinden, sondern umgehend den Rat eines auf Bank- und Kapitalanlagerechts spezialisierten Rechtsanwalts suchen.
Sollten betroffene Lloyd - Schiffsfonds-Anleger von ihrem Anlageberater oder von ihrer Bank nicht umfassend über die Risiken einer Beteiligung an einem Schiffsfonds aufgeklärt worden sein, so bestehen möglicherweise Schadensersatzansprüche. Des Weiteren kommt für die Anleger von Schiffsfonds in Betracht, gegen die Initiatoren der Fonds und gegen den Vertrieb Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Die Schadensersatzansprüche können sich zum einen aus Prospekthaftung, zum anderen aufgrund Falschberatung ergeben.
Vertrieb von Schiffsfonds oftmals über Banken und Sparkassen
Recherchen unserer Kanzlei zufolge wurden viele der derzeit notleidend gewordenen geschlossenen Schiffsfonds über Banken und Sparkassen vertrieben. Dabei wurden diese Schiffsfonds-Beteiligungen oftmals als besonders sichere Anlage empfohlen. Auf Risiken wie Totalverlust wurde regelmäßig nicht hingewiesen. Auch wurde die Höhe der weichen Kosten in den Beratungsgesprächen in der Regel nicht bzw. nicht ausreichend offengelegt. Aufgrund der kickback-Rechtsprechung des Bundesgerichthofes bestehen deshalb gute Chancen für die Schiffsfonds-Anleger, Schadensersatzansprüche geltend zu machen.
Was können betroffene Lloyd Schiffsfonds-Anleger jetzt tun?
Geschädigte Anleger problematischer Lloyd Schiffsfonds sollten in jedem Fall ihre in Betracht kommenden Ansprüche zeitnah durch einen auf Anlegerschutz spezialisierten Rechtsanwalt prüfen lassen.
* Rechtsanwälte Hänssler & Häcker-Hollmann
Die Schiffsfonds-Krise zieht immer weitere Kreise und reißt unaufhörlich einen um den anderen geschlossenen Schiffsfonds in die Tiefe. Wie das Fondstelegramm in dessen jüngsten Ausgabe berichtet, sind nun auch zwei Vollcontainerschiffe des seitens Lloyd aufgelegten Schiffsfonds Lloyd Fonds 76 Schiffsportfolio 2 in wirtschaftliche Schräglage geraten. Die vorläufige Rettung der beiden angeschlagenen Lloyd Fondsschiffe - MS Annina Schulte und MS Valentina Schulte - dürfte die Lloyd Schiffsportfolio 2 Anleger teuer zu stehen kommen: Ihnen drohen vorliegend Nachschusszahlungen in nicht unerheblicher Höhe.
Lloyd Schiffsportfolio 2: Sanierung an Auflagen geknüpft
Lloyd hatte den aus insgesamt 6 Vollcontainerschiffen bestehenden Schiffsfonds Schiffportfolio 2 im Jahre 2007 mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 515.937.000 $ aufgelegt. Wie im Zuge des Fondstelegramm Berichts nun bekannt wurde, sind zwei der insgesamt sechs Lloyd Fonds Einschiffsgesellschaften - nicht zuletzt aufgrund hoher Darlehensverbindlichkeiten - in wirtschaftliche Bedrängnis geraten und bedürfen nunmehr einer Sanierung. Im Einzelnen handelt es sich vorliegend um die Zweite MS ANNINA SCHULTE Shipping GmbH & Co. KG sowie die MS VALENTINA SCHULTE Shipping GmbH & Co. KG. Die Sanierung der beiden in finanziell unruhigem Fahrwasser manövrierenden Lloyd Schiffsportfolio 2 Fondsschiffe dürfte nach Einschätzung der Fondstelegramm Analysten an Auflagen geknüpft sein: Wie in vergleichbaren Konstellationen üblich, werden die Gläubigerbanken deren Zustimmung zu weiteren Tilgungsstundungen bzw. zur Sanierung der beiden Lloyd Schiffsportfolio 2 Fondsschiffe von seitens der Lloyd Schiffsfondsanleger zu erbringender Nachschusszahlungen abhängig machen.
Schiffsfonds-Krise: Nachschusszahlungen für Schiffsfonds-Anleger keine Seltenheit
Um die in finanziell unruhigem Fahrwasser manövrierenden Fondsschiffe überhaupt noch retten zu können, verständigen sich zahlreiche Schiffsfonds Initiatoren bzw. Reedereien mit den Gläubigerbanken auf Sanierungskonzepte. Den Preis für die vermeintliche Rettung der in Schräglage geratenen Fondsschiffe zahlen dabei stets die unzähligen Schiffsfondsanleger: Neben Ausschüttungsstopps oder sogar Ausschüttungsrückforderungen werden sie dabei oftmals mittels Nachschussforderungen zur Kasse gebeten. Nicht selten werden die ohnehin schon Leid geprüften Schiffsfonds-Anleger dabei vor die "Wahl" gestellt: Entweder die Schiffsfondsanleger stimmen den oftmals als "freiwillig" deklarierten Nachschussforderungen zu oder sie verweigern sich dem seitens Schiffsfonds Initiatoren nicht selten als letzten Ausweg zur Rettung der maroden Fondsschiffe propagierten Sanierungskonzept. Schiffsfonds-Anlegern, die den Nachschussforderungen kritisch oder ablehnend gegenüberstehen, werden in diesem Zusammenhang die Konsequenzen einer solchen Haltung unmissverständlich dargelegt: Erteilen die Schiffsfonds-Anleger nämlich der geplanten auf Nachschuss- oder Ausschüttungsrückforderungen basierenden Sanierung der Fondsschiffe keine Zustimmung, müssen sie - so der meist unverhohlene Tenor der Schiffsfonds Initiatoren Rundschreiben - mit der naheliegenden Insolvenz der Schiffsgesellschaften und dem damit für die Anleger oftmals einhergehenden Verlust der kompletten Einlage rechnen.
Schiffsfonds-Krise: Nachschusszahlungen sowie Ausschüttungsrückforderungen nicht unumkehrbar
Schiffsfondsanleger, die seitens des Insolvenzverwalters oder der Schiffsfonds Initiatoren bzw. der Fondsgesellschaft Ausschüttungsrückforderungen erhalten haben, sind in rechtlicher Hinsichtlich nicht schutzlos gestellt. Gleiches gilt in den Fällen, in denen Schiffsfondsanleger zur Sanierung der in wirtschaftliche Schräglage geratenen Fondsschiffe zu Nachschusszahlungen aufgefordert worden sind.
Schiffsfondsanleger, die von Ausschüttungsrückforderungen oder Nachschussaufforderungen betroffen sind, sollten umgehend den Rat eines auf Bank- und Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalts in Anspruch nehmen und mögliche in Betracht kommende Abwehrmaßnahmen umfassend überprüfen zu lassen.
Lloyd Schiffsfonds Anleger nicht schutzlos gestellt
Betroffene Lloyd Schiffsfonds-Anleger sollten sich mit deren Situation nicht abfinden, sondern umgehend den Rat eines auf Bank- und Kapitalanlagerechts spezialisierten Rechtsanwalts suchen.
Sollten betroffene Lloyd - Schiffsfonds-Anleger von ihrem Anlageberater oder von ihrer Bank nicht umfassend über die Risiken einer Beteiligung an einem Schiffsfonds aufgeklärt worden sein, so bestehen möglicherweise Schadensersatzansprüche. Des Weiteren kommt für die Anleger von Schiffsfonds in Betracht, gegen die Initiatoren der Fonds und gegen den Vertrieb Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Die Schadensersatzansprüche können sich zum einen aus Prospekthaftung, zum anderen aufgrund Falschberatung ergeben.
Vertrieb von Schiffsfonds oftmals über Banken und Sparkassen
Recherchen unserer Kanzlei zufolge wurden viele der derzeit notleidend gewordenen geschlossenen Schiffsfonds über Banken und Sparkassen vertrieben. Dabei wurden diese Schiffsfonds-Beteiligungen oftmals als besonders sichere Anlage empfohlen. Auf Risiken wie Totalverlust wurde regelmäßig nicht hingewiesen. Auch wurde die Höhe der weichen Kosten in den Beratungsgesprächen in der Regel nicht bzw. nicht ausreichend offengelegt. Aufgrund der kickback-Rechtsprechung des Bundesgerichthofes bestehen deshalb gute Chancen für die Schiffsfonds-Anleger, Schadensersatzansprüche geltend zu machen.
Was können betroffene Lloyd Schiffsfonds-Anleger jetzt tun?
Geschädigte Anleger problematischer Lloyd Schiffsfonds sollten in jedem Fall ihre in Betracht kommenden Ansprüche zeitnah durch einen auf Anlegerschutz spezialisierten Rechtsanwalt prüfen lassen.
* Rechtsanwälte Hänssler & Häcker-Hollmann
Lloyd Fonds LF 35 MT "Colonian Sun" - Schadenersatz für Anleger der Beteiligung
Ein weiterer Schiffsfonds steht vor dem Aus: Der im Jahr 2003 aufgelegte Lloyd Fonds LF 35 MT "Colonian Sun" steht nach einem Bericht des fondstelegramm vor dem Ende. Die Ausschüttungen aus dem Charterpool lassen einen alle Kosten deckenden Betrieb des Schiffes derzeit nicht zu. Angesichts rückständiger Zins- und Tilgungsraten droht die Insolvenz des Schiffsfonds. Jetzt sollen die Anleger über einen Nachschuss von Eigenkapital oder den Verkauf des Schiffs entscheiden. Erhebliche Verluste drohen.
Falschberatung begründet Schadenersatzansprüche der Anleger
Nach unseren Erfahrungen wurden die Beteiligungen zumeist über Sparkassen vertrieben. Sofern sie überhaupt den Anlegern die Risiken der hochspekulativen Schiffsfondsbeteiligung erklärten, waren in den Beratungen insbesondere folgende Mängel festzustellen:
Hoher Anteil der Weichkosten: Die Höhe der nicht direkt in die Schiffsinvestition fließenden Anteils der von den Anlegern aufgebrachten Gelder wurde gegenüber den Anlegern regelmäßig nicht offengelegt.
Hoher Anteil der Anlegergelder nicht werthaltig investiert: Für verschiedene Dienstleistungen und Bauzeitzinsen wurde ein großer Teil des von Anlegern aufgebrachten Kapitals ausgegeben. Die Anleger wurden über die Details der Mittelverwendung nicht informiert.
Hohe Vertriebskosten: Vielen Anlegern wurde nicht mitgeteilt und ist bis heute nicht bewusst, wie hoch alleine die für den Vertrieb der Fondsanteile gezahlten Provisionen und Vergütungen waren. Bei einem Wert von über 15 % des von den Anlegernaufgebrachten Kapitals geht der Bundesgerichtshof von einer Gefährdung der Rentabilität der Fondsanlage aus.
Keine Aufklärung über die Risiken der Beteiligung: Dass es sich bei der Schiffsbeteiligung um eine hochspekulative und damit hochriskante unternehmerische Beteiligung handelt, die mit erheblichen Risiken, die bis hin zum Totalverlust der Einlage führen können, verbunden ist, wurde den meisten der uns bekannten Anleger ebenfalls verschwiegen.
Als Altersvorsorge nicht geeignet: Nicht wenigen Anlegern wurde eine Beteiligung am Lloyd Fonds 35 MT "Colonian Sun" als sichere Altersvorsorge empfohlen. In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass derartige Beteiligungen aufgrund der hohen, spekulativen Risiken und der fehlenden Verfügbarkeit des Kapitals als Altersvorsorge gänzlich ungeeignet sind.
Da bestimmte Fehler in der Beratung immer wieder auftauchen, sehen wir vielversprechende Chancen zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen wegen der Verletzung von Pflichten aus den jeweils geschlossenen Beratungsverträgen.
* RA Nittel
Falschberatung begründet Schadenersatzansprüche der Anleger
Nach unseren Erfahrungen wurden die Beteiligungen zumeist über Sparkassen vertrieben. Sofern sie überhaupt den Anlegern die Risiken der hochspekulativen Schiffsfondsbeteiligung erklärten, waren in den Beratungen insbesondere folgende Mängel festzustellen:
Hoher Anteil der Weichkosten: Die Höhe der nicht direkt in die Schiffsinvestition fließenden Anteils der von den Anlegern aufgebrachten Gelder wurde gegenüber den Anlegern regelmäßig nicht offengelegt.
Hoher Anteil der Anlegergelder nicht werthaltig investiert: Für verschiedene Dienstleistungen und Bauzeitzinsen wurde ein großer Teil des von Anlegern aufgebrachten Kapitals ausgegeben. Die Anleger wurden über die Details der Mittelverwendung nicht informiert.
Hohe Vertriebskosten: Vielen Anlegern wurde nicht mitgeteilt und ist bis heute nicht bewusst, wie hoch alleine die für den Vertrieb der Fondsanteile gezahlten Provisionen und Vergütungen waren. Bei einem Wert von über 15 % des von den Anlegernaufgebrachten Kapitals geht der Bundesgerichtshof von einer Gefährdung der Rentabilität der Fondsanlage aus.
Keine Aufklärung über die Risiken der Beteiligung: Dass es sich bei der Schiffsbeteiligung um eine hochspekulative und damit hochriskante unternehmerische Beteiligung handelt, die mit erheblichen Risiken, die bis hin zum Totalverlust der Einlage führen können, verbunden ist, wurde den meisten der uns bekannten Anleger ebenfalls verschwiegen.
Als Altersvorsorge nicht geeignet: Nicht wenigen Anlegern wurde eine Beteiligung am Lloyd Fonds 35 MT "Colonian Sun" als sichere Altersvorsorge empfohlen. In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass derartige Beteiligungen aufgrund der hohen, spekulativen Risiken und der fehlenden Verfügbarkeit des Kapitals als Altersvorsorge gänzlich ungeeignet sind.
Da bestimmte Fehler in der Beratung immer wieder auftauchen, sehen wir vielversprechende Chancen zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen wegen der Verletzung von Pflichten aus den jeweils geschlossenen Beratungsverträgen.
* RA Nittel
Lloyd Fonds 31 MS Annabelle Schulte
Der im Jahr 2003 aufgelegten Lloyd Fonds 31 MS Annabelle Schulte steht vor dem Aus. Wie der Informationsdienst fondstelegramm berichtet, wurde über den Fonds Zwangsverwaltung angeordnet. Die Anleger des Fonds stehen vor dem Verlust der rund 11,6 Mio. €, die sie in den Jahren 2003 und 2004 investiert haben.
Totalverlust und Rückforderung von Ausschüttungen: Rückzahlungen an die Anleger wird es daher wohl künftig keine geben. Vielmehr droht den Anlegern im Falle einer Insolvenz des Schiffes die Rückforderung bereits erfolgter Ausschüttungen. Neben dem Totalverlust des investierten Kapitals droht den Anlegern daher zusätzlich eine Rückforderung der in Höhe von 20% - 26% des investierten Kapitals erhaltenen Ausschüttungen.
Falschberatung begründet Schadenersatzansprüche der Anleger
Die im Vertrieb des Schiffsfonds beteiligten Berater haben regelmäßig über die Risiken der hochspekulativen Schiffsfondsbeteiligung nicht informiert. Wir haben insbesondere folgende Mängel festgestellt:
· Hoher Weichkosten-Anteil verschwiegen
· Hoher Anteil der Anlegergelder nicht werthaltig investiert- verschwiegen
· Hohe Vertriebskosten - verschwiegen
· Keine Aufklärung über die Risiken der Beteiligung
· Überkapazitäten bei Containerschiffen - verschwiegen
· Starke Schwankungen der Charterraten – verschwiegen
· Einfluss der Charterraten auf den Schiffswert - verschwiegen
· Schiffsfonds als Altersvorsorge nicht geeignet
· Kein Hinweis auf Provisionsinteresse der beratenden Bank oder Sparkasse (kickbacks)
Da bestimmte Fehler in der Beratung immer wieder auftauchen, sehen wir vielversprechende Chancen zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen wegen der Verletzung von Pflichten aus den jeweils geschlossenen Beratungsverträgen.
Schadenersatzansprüche verjähren zum 31. Dezember 2012
Da die massiven Probleme des Fonds bereits im Jahr 2009 aufgetaucht sind, drohen Schadenersatzansprüche mit großer Wahrscheinlichkeit spätestens zum Jahresende 2012 zu verjähren. Für Anleger des Lloyd Fonds 31 MS Annabelle Schulte besteht daher dringender Handlungsbedarf.
Totalverlust und Rückforderung von Ausschüttungen: Rückzahlungen an die Anleger wird es daher wohl künftig keine geben. Vielmehr droht den Anlegern im Falle einer Insolvenz des Schiffes die Rückforderung bereits erfolgter Ausschüttungen. Neben dem Totalverlust des investierten Kapitals droht den Anlegern daher zusätzlich eine Rückforderung der in Höhe von 20% - 26% des investierten Kapitals erhaltenen Ausschüttungen.
Falschberatung begründet Schadenersatzansprüche der Anleger
Die im Vertrieb des Schiffsfonds beteiligten Berater haben regelmäßig über die Risiken der hochspekulativen Schiffsfondsbeteiligung nicht informiert. Wir haben insbesondere folgende Mängel festgestellt:
· Hoher Weichkosten-Anteil verschwiegen
· Hoher Anteil der Anlegergelder nicht werthaltig investiert- verschwiegen
· Hohe Vertriebskosten - verschwiegen
· Keine Aufklärung über die Risiken der Beteiligung
· Überkapazitäten bei Containerschiffen - verschwiegen
· Starke Schwankungen der Charterraten – verschwiegen
· Einfluss der Charterraten auf den Schiffswert - verschwiegen
· Schiffsfonds als Altersvorsorge nicht geeignet
· Kein Hinweis auf Provisionsinteresse der beratenden Bank oder Sparkasse (kickbacks)
Da bestimmte Fehler in der Beratung immer wieder auftauchen, sehen wir vielversprechende Chancen zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen wegen der Verletzung von Pflichten aus den jeweils geschlossenen Beratungsverträgen.
Schadenersatzansprüche verjähren zum 31. Dezember 2012
Da die massiven Probleme des Fonds bereits im Jahr 2009 aufgetaucht sind, drohen Schadenersatzansprüche mit großer Wahrscheinlichkeit spätestens zum Jahresende 2012 zu verjähren. Für Anleger des Lloyd Fonds 31 MS Annabelle Schulte besteht daher dringender Handlungsbedarf.
Lloyd Fonds LF 54 "Premium Ship Select" - MS Laura Schulte am Ende
In den im Jahr 2004 aufgelegten und im Jahr 2005 geschlossenen Lloyd Fonds 54 "Premium Ship Select", der in das Schiff MS "Laura Schulte", einen 1.740 TEU Frachter sowie das Containerschiff MS "Tatiana Schulte" investiert hat, haben Anleger insgesamt knapp 27 Mio. € investiert. Die MS "Laura Schulte" nahm nicht den erwarteten wirtschaftlichen Verlauf. Wie der Informationsdienst fondstelegramm Ende Juni 2012 berichtet, wurde über das Vermögen der Einschiffgesellschaft die Zwangsverwaltung angeordnet.
Die Anleger des Lloyd Fonds 54 stehen jetzt vor der Frage, den Verlust zu akzeptieren, oder um ihr Geld zu kämpfen - die Chancen stehen nicht schlecht. Allerdings ist zu beachten, dass die Verjährung von Schadenersatzansprüchen möglicherweise schon zum Jahresende 2012 droht. Schnelles Handeln ist daher angeraten.
Gute Chancen für die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen
Warum kommen wir zu dieser grundsätzlich optimistischen Einschätzung? Für zahlreiche Mandanten, die am Lloyd Fonds 54 beteiligt sind, haben wir bisher sowohl die Beratungen, als auch den Prospekt des Fonds geprüft und dabei nach unserer Auffassung sowohl Prospektmängel, als auch fehlerhafte Anlageberatungen festgestellt. Beides begründet Schadenersatzansprüche gegen die Berater, beratenden Banken und gegen die Gründungsgesellschafter des Fonds, die nach einer aktuellen BGH-Entscheidung ebenfalls für die Falschberatung haften -
Völlig unzureichende Aufklärung über Risken
Aus Gesprächen mit zahlreichen Anlegern wissen wir, dass diese über die Risiken, die sich in der gegenwärtigen Krise des Fonds verwirklicht haben, von ihren Beratern vor der Zeichnung des Fonds nicht informiert wurden. Schiffsbeteiligungen sind, wie der Bundesgerichtshof in seinem Urteil zu Az. III ZR 249/09 formuliert, unternehmerische Beteiligungen die als solche das Risiko bergen, dass das eingesetzte Kapital zumindest zu einem Teil verloren gehen kann. Die Risiken der Beteiligung hätten daher einen wesentlichen Teil der Beratung bilden müssen.
Falschberatung begründet Schadenersatzansprüche der Anleger
Die im Vertrieb des Schiffsfonds beteiligten Berater haben die Anleger mit denen wir bislang gesprochen haben über die Risiken der hochspekulativen Schiffsfondsbeteiligung nicht informiert. Wir haben bei einer Analyse der Beratungen insbesondere folgende Mängel festgestellt:
Hoher Weichkosten-Anteil verschwiegen
Hoher Anteil der Anlegergelder nicht werthaltig investiert - verschwiegen
Hohe Vertriebskosten - verschwiegen
Keine Aufklärung über die Risiken der Beteiligung
Überkapazitäten bei Containerschiffen - verschwiegen
Starke Schwankungen der Charterraten nach Auslaufen von Festcharterzeiten möglich - verschwiegen
Einfluss der Charterraten auf den Schiffswert - verschwiegen
Schiffsfonds als Altersvorsorge nicht geeignet
Keine Aufklärung über Provisionsinteressen der beratenden Banken und Sparkassen
Da bestimmte Fehler in der Beratung immer wieder auftauchen, sehen wir vielversprechende Chancen zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen wegen der Verletzung von Pflichten aus den jeweils geschlossenen Beratungsverträgen.
Schadenersatzansprüche verjähren zum 31. Dezember 2012
Da die massiven Probleme des Fonds bereits im Jahr 2009 aufgetaucht sind, drohen Schadenersatzansprüche mit großer Wahrscheinlichkeit spätestens zum Jahresende 2012 zu verjähren. Für Anleger des Lloyd Fonds 54 besteht daher dringender Handlungsbedarf, denn die sorgfältige Vorbereitung von Schadenersatzklagen, die zur Hemmung der Verjährung eingereicht werden müssen, ist zeitaufwändig.
Pressemitteilung Nittel / Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht
Die Anleger des Lloyd Fonds 54 stehen jetzt vor der Frage, den Verlust zu akzeptieren, oder um ihr Geld zu kämpfen - die Chancen stehen nicht schlecht. Allerdings ist zu beachten, dass die Verjährung von Schadenersatzansprüchen möglicherweise schon zum Jahresende 2012 droht. Schnelles Handeln ist daher angeraten.
Gute Chancen für die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen
Warum kommen wir zu dieser grundsätzlich optimistischen Einschätzung? Für zahlreiche Mandanten, die am Lloyd Fonds 54 beteiligt sind, haben wir bisher sowohl die Beratungen, als auch den Prospekt des Fonds geprüft und dabei nach unserer Auffassung sowohl Prospektmängel, als auch fehlerhafte Anlageberatungen festgestellt. Beides begründet Schadenersatzansprüche gegen die Berater, beratenden Banken und gegen die Gründungsgesellschafter des Fonds, die nach einer aktuellen BGH-Entscheidung ebenfalls für die Falschberatung haften -
Völlig unzureichende Aufklärung über Risken
Aus Gesprächen mit zahlreichen Anlegern wissen wir, dass diese über die Risiken, die sich in der gegenwärtigen Krise des Fonds verwirklicht haben, von ihren Beratern vor der Zeichnung des Fonds nicht informiert wurden. Schiffsbeteiligungen sind, wie der Bundesgerichtshof in seinem Urteil zu Az. III ZR 249/09 formuliert, unternehmerische Beteiligungen die als solche das Risiko bergen, dass das eingesetzte Kapital zumindest zu einem Teil verloren gehen kann. Die Risiken der Beteiligung hätten daher einen wesentlichen Teil der Beratung bilden müssen.
Falschberatung begründet Schadenersatzansprüche der Anleger
Die im Vertrieb des Schiffsfonds beteiligten Berater haben die Anleger mit denen wir bislang gesprochen haben über die Risiken der hochspekulativen Schiffsfondsbeteiligung nicht informiert. Wir haben bei einer Analyse der Beratungen insbesondere folgende Mängel festgestellt:
Hoher Weichkosten-Anteil verschwiegen
Hoher Anteil der Anlegergelder nicht werthaltig investiert - verschwiegen
Hohe Vertriebskosten - verschwiegen
Keine Aufklärung über die Risiken der Beteiligung
Überkapazitäten bei Containerschiffen - verschwiegen
Starke Schwankungen der Charterraten nach Auslaufen von Festcharterzeiten möglich - verschwiegen
Einfluss der Charterraten auf den Schiffswert - verschwiegen
Schiffsfonds als Altersvorsorge nicht geeignet
Keine Aufklärung über Provisionsinteressen der beratenden Banken und Sparkassen
Da bestimmte Fehler in der Beratung immer wieder auftauchen, sehen wir vielversprechende Chancen zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen wegen der Verletzung von Pflichten aus den jeweils geschlossenen Beratungsverträgen.
Schadenersatzansprüche verjähren zum 31. Dezember 2012
Da die massiven Probleme des Fonds bereits im Jahr 2009 aufgetaucht sind, drohen Schadenersatzansprüche mit großer Wahrscheinlichkeit spätestens zum Jahresende 2012 zu verjähren. Für Anleger des Lloyd Fonds 54 besteht daher dringender Handlungsbedarf, denn die sorgfältige Vorbereitung von Schadenersatzklagen, die zur Hemmung der Verjährung eingereicht werden müssen, ist zeitaufwändig.
Pressemitteilung Nittel / Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht
Lloyd Fonds Flottenfonds VII in anhaltender Kriese
Der Flottenfonds VII (MT Hamburg Star und MS Patricia Schulte) macht Schlagzeilen; weil Ausschüttungen entgegen völlig anderer Prognostizierungen seit 2008 vollständig ausbleiben. Der im Jahre 2005 aufgelegte LF-Flottenfonds VII des Emissionshauses Lloyd Fonds prognostizierte erhebliche Ausschüttungen und Rückzahlungen.
In der Voraussicht hörte sich alles sehr gut an.
So sollten ,,Auszahlungen‘‘ ab dem Jahre 2007 mit 7 %, ab 2010 fortlaufend mit 8 %, später 9 % und mehr erfolgen, so dass im Ergebnis einschließlich Verkauf der Schiffe ein Gewinn von deutlich über 200 % für den Anleger prognostiziert wurde. Tatsächlich ergab sich bereits, wie ausgeführt, nach spärlichen Ausschüttungen 2007, dass keine Liquidität für die Anleger mehr vorhanden war, sondern sich die Sorgen katastrophal häuften. Ob dies nun aufgrund von Währungsschwankungen oder fehlerhaften Einschätzungen des Fondsmanagement so eingetreten ist, lassen wir einmal dahingestellt. Jedenfalls können wir der weiteren Entwicklung dieses Fonds keine günstige Prognose erteilen. Gegenwärtig zeigt der Zweitmarkt als letzten Kurs eine Größenordnung von 10 % auf. Diese katastrophale Einschätzung des Fondswertes wird deutlich, wenn man weiterhin im Prospekt ausgewiesene hohe sogenannte Weichkosten, zu denen auch ein Agio mit 5 % zu zählen ist, berücksichtigt. Die Weichkosten liegen deutlich über 10 % des Wertes der Schiffe. Es handelt sich dabei um Nebenkosten, also Kapitalanteile des Anlegers mit denen der Fonds nicht arbeiten kann, das heißt, dem Fondsvermögen nicht zufließen.
Wenn wir also feststellen, dass gegenwärtig durch Fehlentwicklung des Ausschüttungs-kontos wohl kaum damit zu rechnen ist, dass der Anleger sein angelegtes Geld zurückbekommt, muss er froh sein, wenn er nicht zu weiteren ,,stützenden‘‘ Zahlungen in den Fonds aufgefordert wird. Die letzten Berichte der Treuhandgesellschaft lassen nichts Gutes ahnen. Oft ist von verlorener Dynamik und verlangsamtem Zuwachs die Rede. Jedenfalls stehen die Zeichen für diesen Schiffsfonds nicht günstig. Für den einzelnen Anleger stellt sich die Frage, ob er ggf. falsch beraten wurde oder ob Prospektfehler ihm einen Anspruch auf Schadensersatz einräumen. Ansprüche auf Falschberatung richten sich gegen die jeweiligen Vermittler und diesbezüglich führt der Prospekt aus, dass die Lloyds Fonds AG, die alleine für die Vermittlung des Emissionskapitals, Finanzierungsvermittlung, sowie für die Prospektierung und die Konzeption des Beteiligungsangebotes eine Vergütung in Höhe von insgesamt 6.690.000,00 € erhält. Dabei ist zu berücksichtigen, dass der Kaufpreis der Schiffe gemäß Prospekt sich auf 60.840.000,00 € beläuft.
Gesonderte Vertriebsverträge mit weiteren unabhängigen Vertrieben können abgeschlossen werden. Dabei sind die Größenordnungen der Vergütungen für die Einzelvertriebe bislang unbekannt.
Die Kanzlei Vogelskamp, Benn, Nettekoven unterstützt Anleger dieses Schiffsfonds, falls diese sich von ihren jeweiligen ,,Vertreibern‘‘ nicht richtig beraten fühlen, insbesondere eine falsche Darstellung der Chancen und Risiken im mündlichen Gespräch seitens der Vermittler erhalten haben. Dazu zählen auch Fälle, in denen Anlegern Sparpläne mit prognostizierten Gewinnen in schriftlicher Form vorgelegt wurden. Derartige schriftliche ,,Gewinnzusagen‘‘ ohne hinreichenden Hinweis auf die Risiken, stellen nach der Rechtsprechung oftmals ein Indiz für die Vorlage eines Beratungsfehlers da.
Pressemitteilung von: Anwaltskanzlei Vogelskamp Benn Nettekoven
In der Voraussicht hörte sich alles sehr gut an.
So sollten ,,Auszahlungen‘‘ ab dem Jahre 2007 mit 7 %, ab 2010 fortlaufend mit 8 %, später 9 % und mehr erfolgen, so dass im Ergebnis einschließlich Verkauf der Schiffe ein Gewinn von deutlich über 200 % für den Anleger prognostiziert wurde. Tatsächlich ergab sich bereits, wie ausgeführt, nach spärlichen Ausschüttungen 2007, dass keine Liquidität für die Anleger mehr vorhanden war, sondern sich die Sorgen katastrophal häuften. Ob dies nun aufgrund von Währungsschwankungen oder fehlerhaften Einschätzungen des Fondsmanagement so eingetreten ist, lassen wir einmal dahingestellt. Jedenfalls können wir der weiteren Entwicklung dieses Fonds keine günstige Prognose erteilen. Gegenwärtig zeigt der Zweitmarkt als letzten Kurs eine Größenordnung von 10 % auf. Diese katastrophale Einschätzung des Fondswertes wird deutlich, wenn man weiterhin im Prospekt ausgewiesene hohe sogenannte Weichkosten, zu denen auch ein Agio mit 5 % zu zählen ist, berücksichtigt. Die Weichkosten liegen deutlich über 10 % des Wertes der Schiffe. Es handelt sich dabei um Nebenkosten, also Kapitalanteile des Anlegers mit denen der Fonds nicht arbeiten kann, das heißt, dem Fondsvermögen nicht zufließen.
Wenn wir also feststellen, dass gegenwärtig durch Fehlentwicklung des Ausschüttungs-kontos wohl kaum damit zu rechnen ist, dass der Anleger sein angelegtes Geld zurückbekommt, muss er froh sein, wenn er nicht zu weiteren ,,stützenden‘‘ Zahlungen in den Fonds aufgefordert wird. Die letzten Berichte der Treuhandgesellschaft lassen nichts Gutes ahnen. Oft ist von verlorener Dynamik und verlangsamtem Zuwachs die Rede. Jedenfalls stehen die Zeichen für diesen Schiffsfonds nicht günstig. Für den einzelnen Anleger stellt sich die Frage, ob er ggf. falsch beraten wurde oder ob Prospektfehler ihm einen Anspruch auf Schadensersatz einräumen. Ansprüche auf Falschberatung richten sich gegen die jeweiligen Vermittler und diesbezüglich führt der Prospekt aus, dass die Lloyds Fonds AG, die alleine für die Vermittlung des Emissionskapitals, Finanzierungsvermittlung, sowie für die Prospektierung und die Konzeption des Beteiligungsangebotes eine Vergütung in Höhe von insgesamt 6.690.000,00 € erhält. Dabei ist zu berücksichtigen, dass der Kaufpreis der Schiffe gemäß Prospekt sich auf 60.840.000,00 € beläuft.
Gesonderte Vertriebsverträge mit weiteren unabhängigen Vertrieben können abgeschlossen werden. Dabei sind die Größenordnungen der Vergütungen für die Einzelvertriebe bislang unbekannt.
Die Kanzlei Vogelskamp, Benn, Nettekoven unterstützt Anleger dieses Schiffsfonds, falls diese sich von ihren jeweiligen ,,Vertreibern‘‘ nicht richtig beraten fühlen, insbesondere eine falsche Darstellung der Chancen und Risiken im mündlichen Gespräch seitens der Vermittler erhalten haben. Dazu zählen auch Fälle, in denen Anlegern Sparpläne mit prognostizierten Gewinnen in schriftlicher Form vorgelegt wurden. Derartige schriftliche ,,Gewinnzusagen‘‘ ohne hinreichenden Hinweis auf die Risiken, stellen nach der Rechtsprechung oftmals ein Indiz für die Vorlage eines Beratungsfehlers da.
Pressemitteilung von: Anwaltskanzlei Vogelskamp Benn Nettekoven
Lloyd Zweitmarktfonds LF 87 "Best of Shipping I" unter Druck: Anlegern drohen erneut Nachschusszahlungen
Die Anleger geschlossener Schiffsfondsbeteiligungen kommen auch im Ferienmonat August nicht zur Ruhe. Aktuell betroffen: Die Schiffsfonds Zeichner des 2007 seitens der Lloyd AG aufgelegten Zweitmarktfonds LF 87 "Best of Shipping I". Nachdem bereits im Juni dieses Jahres ein erster Sanierungsversuch des angeschlagenen Lloyd Schiffsfonds an der mangelnden Bereitschaft der Lloyd Zeichner zu weiteren Nachschusszahlungen gescheitert war, sollen laut Fondstelegramm die Schiffsfondsanleger des LF 87 nun erneut über eine Kapitalerhöhung abstimmen.
Lloyd Fonds Best of Shipping I: Erste Sanierungstranche verfehlt ihr Ziel
Wie das Fondstelegramm sowie das Portal Fondsprofessionell.de übereinstimmend berichten, gelang es der LF 87 Fondsgeschäftsführung im Juni dieses Jahres nicht, die Lloyd Schiffsfondsanleger dazu zu bewegen, die für eine Sanierung des angeschlagenen LF 87 benötigte Summe in Höhe von 1,7 Millionen € zur Verfügung zu stellen. So konnte laut Information des Fondstelegramm seitens der LF 87 "Best of Shipping Select I" lediglich eine Zusage über einen Teilbetrag in Höhe von 0,8 Millionen € erzielt werden.
Lloyd Fonds "Best of Shipping I"gerät früh in finanzielle Schieflage
Der 2007 mit einem Investitionsvolumen in Höhe von € 26,7 Millionen € aufgelegte Zweitmarktfonds LF 87 "Best of Shipping I" bereitete den Lloyd Schiffsfondsanlegern bis dato wenig Grund zur Freude. Wie das Portal Fondsprofessionell.de berichtet, geriet der mit einem Kommanditkapital in Höhe von € 21,1 Millionen € aufgelegte Schiffsfonds früh in finanzielle Schieflage. So gelang es dem auf Fremdkapital in Höhe von € 4,5 Millionen € angewiesenen Lloyd Fonds "Best of Shipping I" infolge eingebrochener Einnahmen bald nicht mehr, die erforderlichen Tilgungsdienste des sich Ende 2010 nach wie vor auf 3,3 Millionen belaufenden Restdarlehens zu erbringen.
LF Fondsinititaoren rufen Schiffsfondsanleger zur Rettung des angeschlagenen LF 87 Fonds auf
Informationen des Portals Fondsprofessionell.de zufolge konnte die den LF 87 Fonds "Best of Shipping I" derzeit noch mit deren Darlehen über Wasser haltende Gläubigerbank zwischenzeitlich zu einem weiteren Zahlungsaufschub bis zum 30.09.2012 bewogen werden. Voraussetzung hierfür – so Fondsprofessionell weiter – ist allerdings eine seitens der Anleger des LF 87 "Best of Shipping I" zu finanzierende Kapitalerhöhung. Hierfür sollen die Anleger des LF 87 "Best of Shipping I" laut Fondsprofessionell.de bis spätestens 31.08.2012 ihre Zustimmung zu dem ihnen erneut vorgelegten Sanierungsplan erklären.
Lloyd Zweitmarktfonds "Best of Shipping I": Bei Scheitern des Sanierungsplans droht Schiffsonds-Anlegern Totalverlust
Unabhängig davon, wie sich die Anleger des angeschlagenen Lloyd Zweitmarktfonds LF 87 "Best of Shipping I" auch entscheiden, werden sie sich auf nicht unerhebliche Kapitaleinschnitte einstellen müssen. Scheitert das den Anlegern des Lloyd Zweitmarktfonds "Best of Shipping I" erneut vorgelegte Sanierungskonzept, müssen die Lloyd Schiffsfonds Zeichner im Falle der dann wohl unausweichlich scheinenden Schiffsfonds Insolvenz sogar damit rechnen, mit Rückforderungen etwaig erhaltener und seinerzeit sicher geglaubter Ausschüttungen konfrontiert zu werden.
Schiffsfonds-Krise: Nachschusszahlungen für Schiffsfonds-Anleger keine Seltenheit
Um die in finanziell unruhigem Fahrwasser manövrierenden Fondsschiffe überhaupt noch retten zu können, verständigen sich zahlreiche Schiffsfonds Initiatoren bzw. Reedereien mit den Gläubigerbanken auf Sanierungskonzepte. Den Preis für die vermeintliche Rettung der in Schräglage geratenen Fondsschiffe zahlen dabei stets die unzähligen Schiffsfondsanleger: Neben Ausschüttungsstopps oder sogar Ausschüttungsrückforderungen werden sie dabei oftmals mittels Nachschussforderungen zur Kasse gebeten. Nicht selten werden die ohnehin schon Leid geprüften Schiffsfonds-Anleger dabei vor die "Wahl" gestellt: Entweder die Schiffsfondsanleger stimmen den oftmals als "freiwillig" deklarierten Nachschussforderungen zu oder sie verweigern sich dem seitens Schiffsfonds Initiatoren nicht selten als letzten Ausweg zur Rettung der maroden Fondsschiffe propagierten Sanierungskonzept. Schiffsfonds-Anlegern, die den Nachschussforderungen kritisch oder ablehnend gegenüberstehen, werden in diesem Zusammenhang die Konsequenzen einer solchen Haltung unmissverständlich dargelegt: Erteilen die Schiffsfonds-Anleger nämlich der geplanten auf Nachschuss- oder Ausschüttungsrückforderungen basierenden Sanierung der Fondsschiffe keine Zustimmung, müssen sie – so der meist unverhohlene Tenor der Schiffsfonds Initiatoren Rundschreiben – mit der naheliegenden Insolvenz der Schiffsgesellschaften und dem damit für die Anleger oftmals einhergehenden Verlust der kompletten Einlage rechnen.
Schiffsfonds-Krise: Nachschusszahlungen sowie Ausschüttungsrückforderungennicht unumkehrbar
Schiffsfondsanleger, die seitens des Insolvenzverwalters oder der Schiffsfonds Initiatoren bzw. der Fondsgesellschaft Ausschüttungsrückforderungen erhalten haben, sind in rechtlicher Hinsichtlich nicht schutzlos gestellt. Gleiches gilt in den Fällen, in denen Schiffsfondsanleger zur Sanierung der in wirtschaftliche Schräglage geratenen Fondsschiffe zu Nachschusszahlungen aufgefordert worden sind.
Schiffsfondsanleger, die von Ausschüttungsrückforderungen oder Nachschussaufforderungen betroffen sind, sollten umgehend den Rat eines auf Bank- und Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalts in Anspruch nehmen und mögliche in Betracht kommende Abwehrmaßnahmen umfassend überprüfen zu lassen.
Lloyd Schiffsfonds Anleger nicht schutzlos gestellt
Betroffene Lloyd Schiffsfonds-Anleger sollten sich mit deren Situation nicht abfinden, sondern umgehend den Rat eines auf Bank- und Kapitalanlagerechts spezialisierten Rechtsanwalts suchen.
Sollten betroffene Lloyd - Schiffsfonds-Anleger von ihrem Anlageberater oder von ihrer Bank nicht umfassend über die Risiken einer Beteiligung an einem Schiffsfonds aufgeklärt worden sein, so bestehen möglicherweise Schadensersatzansprüche. Des Weiteren kommt für die Anleger von Schiffsfonds in Betracht, gegen die Initiatoren der Fonds und gegen den Vertrieb Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Die Schadensersatzansprüche können sich zum einen aus Prospekthaftung, zum anderen aufgrund Falschberatung ergeben.
Vertrieb von Schiffsfondsoftmals über Banken und Sparkassen
Recherchen unserer Kanzlei zufolge wurden viele der derzeit notleidend gewordenen geschlossenen Schiffsfonds über Banken und Sparkassen vertrieben. Dabei wurden diese Schiffsfonds-Beteiligungen oftmals als besonders sichere Anlage empfohlen. Auf Risiken wie Totalverlust wurde regelmäßig nicht hingewiesen. Auch wurde die Höhe der weichen Kosten in den Beratungsgesprächen in der Regel nicht bzw. nicht ausreichend offengelegt. Aufgrund der kickback-Rechtsprechung des Bundesgerichthofes bestehen deshalb gute Chancen für die Schiffsfonds-Anleger, Schadensersatzansprüche geltend zu machen.
Was können betroffene Lloyd Schiffsfonds-Anleger jetzt tun?
Geschädigte Anleger problematischer Lloyd Schiffsfonds sollten in jedem Fall ihre in Betracht kommenden Ansprüche zeitnah durch einen auf Anlegerschutz spezialisierten Rechtsanwalt prüfen lassen.
Pressemitteilung Kanzlei Hänssler & Häcker-Hollmnann
Die Anleger geschlossener Schiffsfondsbeteiligungen kommen auch im Ferienmonat August nicht zur Ruhe. Aktuell betroffen: Die Schiffsfonds Zeichner des 2007 seitens der Lloyd AG aufgelegten Zweitmarktfonds LF 87 "Best of Shipping I". Nachdem bereits im Juni dieses Jahres ein erster Sanierungsversuch des angeschlagenen Lloyd Schiffsfonds an der mangelnden Bereitschaft der Lloyd Zeichner zu weiteren Nachschusszahlungen gescheitert war, sollen laut Fondstelegramm die Schiffsfondsanleger des LF 87 nun erneut über eine Kapitalerhöhung abstimmen.
Lloyd Fonds Best of Shipping I: Erste Sanierungstranche verfehlt ihr Ziel
Wie das Fondstelegramm sowie das Portal Fondsprofessionell.de übereinstimmend berichten, gelang es der LF 87 Fondsgeschäftsführung im Juni dieses Jahres nicht, die Lloyd Schiffsfondsanleger dazu zu bewegen, die für eine Sanierung des angeschlagenen LF 87 benötigte Summe in Höhe von 1,7 Millionen € zur Verfügung zu stellen. So konnte laut Information des Fondstelegramm seitens der LF 87 "Best of Shipping Select I" lediglich eine Zusage über einen Teilbetrag in Höhe von 0,8 Millionen € erzielt werden.
Lloyd Fonds "Best of Shipping I"gerät früh in finanzielle Schieflage
Der 2007 mit einem Investitionsvolumen in Höhe von € 26,7 Millionen € aufgelegte Zweitmarktfonds LF 87 "Best of Shipping I" bereitete den Lloyd Schiffsfondsanlegern bis dato wenig Grund zur Freude. Wie das Portal Fondsprofessionell.de berichtet, geriet der mit einem Kommanditkapital in Höhe von € 21,1 Millionen € aufgelegte Schiffsfonds früh in finanzielle Schieflage. So gelang es dem auf Fremdkapital in Höhe von € 4,5 Millionen € angewiesenen Lloyd Fonds "Best of Shipping I" infolge eingebrochener Einnahmen bald nicht mehr, die erforderlichen Tilgungsdienste des sich Ende 2010 nach wie vor auf 3,3 Millionen belaufenden Restdarlehens zu erbringen.
LF Fondsinititaoren rufen Schiffsfondsanleger zur Rettung des angeschlagenen LF 87 Fonds auf
Informationen des Portals Fondsprofessionell.de zufolge konnte die den LF 87 Fonds "Best of Shipping I" derzeit noch mit deren Darlehen über Wasser haltende Gläubigerbank zwischenzeitlich zu einem weiteren Zahlungsaufschub bis zum 30.09.2012 bewogen werden. Voraussetzung hierfür – so Fondsprofessionell weiter – ist allerdings eine seitens der Anleger des LF 87 "Best of Shipping I" zu finanzierende Kapitalerhöhung. Hierfür sollen die Anleger des LF 87 "Best of Shipping I" laut Fondsprofessionell.de bis spätestens 31.08.2012 ihre Zustimmung zu dem ihnen erneut vorgelegten Sanierungsplan erklären.
Lloyd Zweitmarktfonds "Best of Shipping I": Bei Scheitern des Sanierungsplans droht Schiffsonds-Anlegern Totalverlust
Unabhängig davon, wie sich die Anleger des angeschlagenen Lloyd Zweitmarktfonds LF 87 "Best of Shipping I" auch entscheiden, werden sie sich auf nicht unerhebliche Kapitaleinschnitte einstellen müssen. Scheitert das den Anlegern des Lloyd Zweitmarktfonds "Best of Shipping I" erneut vorgelegte Sanierungskonzept, müssen die Lloyd Schiffsfonds Zeichner im Falle der dann wohl unausweichlich scheinenden Schiffsfonds Insolvenz sogar damit rechnen, mit Rückforderungen etwaig erhaltener und seinerzeit sicher geglaubter Ausschüttungen konfrontiert zu werden.
Schiffsfonds-Krise: Nachschusszahlungen für Schiffsfonds-Anleger keine Seltenheit
Um die in finanziell unruhigem Fahrwasser manövrierenden Fondsschiffe überhaupt noch retten zu können, verständigen sich zahlreiche Schiffsfonds Initiatoren bzw. Reedereien mit den Gläubigerbanken auf Sanierungskonzepte. Den Preis für die vermeintliche Rettung der in Schräglage geratenen Fondsschiffe zahlen dabei stets die unzähligen Schiffsfondsanleger: Neben Ausschüttungsstopps oder sogar Ausschüttungsrückforderungen werden sie dabei oftmals mittels Nachschussforderungen zur Kasse gebeten. Nicht selten werden die ohnehin schon Leid geprüften Schiffsfonds-Anleger dabei vor die "Wahl" gestellt: Entweder die Schiffsfondsanleger stimmen den oftmals als "freiwillig" deklarierten Nachschussforderungen zu oder sie verweigern sich dem seitens Schiffsfonds Initiatoren nicht selten als letzten Ausweg zur Rettung der maroden Fondsschiffe propagierten Sanierungskonzept. Schiffsfonds-Anlegern, die den Nachschussforderungen kritisch oder ablehnend gegenüberstehen, werden in diesem Zusammenhang die Konsequenzen einer solchen Haltung unmissverständlich dargelegt: Erteilen die Schiffsfonds-Anleger nämlich der geplanten auf Nachschuss- oder Ausschüttungsrückforderungen basierenden Sanierung der Fondsschiffe keine Zustimmung, müssen sie – so der meist unverhohlene Tenor der Schiffsfonds Initiatoren Rundschreiben – mit der naheliegenden Insolvenz der Schiffsgesellschaften und dem damit für die Anleger oftmals einhergehenden Verlust der kompletten Einlage rechnen.
Schiffsfonds-Krise: Nachschusszahlungen sowie Ausschüttungsrückforderungennicht unumkehrbar
Schiffsfondsanleger, die seitens des Insolvenzverwalters oder der Schiffsfonds Initiatoren bzw. der Fondsgesellschaft Ausschüttungsrückforderungen erhalten haben, sind in rechtlicher Hinsichtlich nicht schutzlos gestellt. Gleiches gilt in den Fällen, in denen Schiffsfondsanleger zur Sanierung der in wirtschaftliche Schräglage geratenen Fondsschiffe zu Nachschusszahlungen aufgefordert worden sind.
Schiffsfondsanleger, die von Ausschüttungsrückforderungen oder Nachschussaufforderungen betroffen sind, sollten umgehend den Rat eines auf Bank- und Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalts in Anspruch nehmen und mögliche in Betracht kommende Abwehrmaßnahmen umfassend überprüfen zu lassen.
Lloyd Schiffsfonds Anleger nicht schutzlos gestellt
Betroffene Lloyd Schiffsfonds-Anleger sollten sich mit deren Situation nicht abfinden, sondern umgehend den Rat eines auf Bank- und Kapitalanlagerechts spezialisierten Rechtsanwalts suchen.
Sollten betroffene Lloyd - Schiffsfonds-Anleger von ihrem Anlageberater oder von ihrer Bank nicht umfassend über die Risiken einer Beteiligung an einem Schiffsfonds aufgeklärt worden sein, so bestehen möglicherweise Schadensersatzansprüche. Des Weiteren kommt für die Anleger von Schiffsfonds in Betracht, gegen die Initiatoren der Fonds und gegen den Vertrieb Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Die Schadensersatzansprüche können sich zum einen aus Prospekthaftung, zum anderen aufgrund Falschberatung ergeben.
Vertrieb von Schiffsfondsoftmals über Banken und Sparkassen
Recherchen unserer Kanzlei zufolge wurden viele der derzeit notleidend gewordenen geschlossenen Schiffsfonds über Banken und Sparkassen vertrieben. Dabei wurden diese Schiffsfonds-Beteiligungen oftmals als besonders sichere Anlage empfohlen. Auf Risiken wie Totalverlust wurde regelmäßig nicht hingewiesen. Auch wurde die Höhe der weichen Kosten in den Beratungsgesprächen in der Regel nicht bzw. nicht ausreichend offengelegt. Aufgrund der kickback-Rechtsprechung des Bundesgerichthofes bestehen deshalb gute Chancen für die Schiffsfonds-Anleger, Schadensersatzansprüche geltend zu machen.
Was können betroffene Lloyd Schiffsfonds-Anleger jetzt tun?
Geschädigte Anleger problematischer Lloyd Schiffsfonds sollten in jedem Fall ihre in Betracht kommenden Ansprüche zeitnah durch einen auf Anlegerschutz spezialisierten Rechtsanwalt prüfen lassen.
Pressemitteilung Kanzlei Hänssler & Häcker-Hollmnann
Schiffsfonds-Sanierung gescheitert: Lloyd Fonds 87 - Best of Shipping 1
Die Sanierung des vom börsennotierten Emissionshaus Lloyd Fonds AG Ende 2007 aufgelegten Zweitmarktfonds "Best of Shipping 1" ist in der ersten Runde gescheitert.
Dies berichtet der Informationsdienst fondstelegramm im August 2012. Probleme bereitet insbesondere die durch den Fonds aufgenommene Fremdfinanzierung. Die kreditgebende Bank fordere demnach einen Nachschuss der Anleger von 1,7 Mio. € um mittels einer Sondertilgung die Beleihungsgrenzen wiederherzustellen. Da sich in einer ersten Runde nicht genügend Anleger bereit erklärt hätten, den geforderten Nachschuss zu leisten, sei nunmehr eine zweite Frist gesetzt worden. Ob eine Sanierung drohende Verluste reduzieren oder gar abwenden könne, sei fraglich, so das fondstelegramm.
Für die meisten Anleger des Lloyd Fonds 87 - Best of Shipping 1 kam diese Entwicklung völlig überraschend.
> In den Risikodarstellungen des Prospekts ist von einer faktischen Nachschusspflicht zur Wiederherstellung der im Kreditvertrag vereinbarten Beleihungsgrenzen nicht die Rede. In den uns bekannten Fällen wurden die Anleger auch von ihren Beratern überhaupt nicht darauf hingewiesen, dass es zu einer Kreditaufnahme durch die Fondsgesellschaft kommt und dass dort bestimmte Beleihungsgrenzen vereinbart sind und welche Folgen deren Verletzung haben kann.
> Ebenfalls verschwiegen wurde in den meisten uns bekannten Beratungen der Umstand, dass der Wert von Anteilen an Schiffsfonds regelmäßig ebenso starken Schwankungen unterliegt wie der vom aktuellen Charterniveau abgeleitete Wert der Schiffe selbst. Zwar ist bei den Risikodarstellungen im Prospekt davon die Rede, dass der Marktwert des Portfolios sich verändern kann, welche Parameter für diese Veränderungen ausschlaggebend sein können, wird dort nicht dargestellt.
Droht der Totalverlust für Anleger?
Die Krise der Schiffsbranche hat seit Herbst 2008 zu einem massiven Rückgang der Chartereinnahmen geführt. Die meisten Fondsschiffe sind bereits seit Jahren nicht mehr kostendeckend zu betreiben. Bereits in den Jahren 2006 und 2007 warnten Fachleute in der einschlägigen Wirtschaftspresse vor den Folgen eines hemmungslosen Aufbaus von Überkapazitäten, nicht zuletzt durch deutsche Fondsemittenten und den dadurch zu erwartenden Rückgang der Charterraten und damit der von den Schiffen erzielten Einnahmen. Uns ist kein Fall bekannt, in dem ein Schiffsfonds-Anleger über diese Presseberichte und die bereits damals bestehenden düsteren Prognosen informiert wurde.
Da der massive Einbruch der Charterraten sich auch auf die Schiffsfonds auswirkt, an denen sich der Lloyd Fonds 87 - Best of Shipping 1 beteiligt hat, da auch diese Fonds in zum Teil erheblichem Maße Kreditmittel aufgenommen haben und teilweise ihre Bankverbindlichkeiten nicht mehr ordnungsgemäß bedienen können, vermag auch die vermeintliche Risikostreuung im Lloyd Fonds 87 nicht mehr zu helfen. Die gesamte Branche leidet unter der Einnahmekrise. Beharrt die finanzierende Bank im Falle des Lloyd Fonds 87 auf ihrer Forderung nach einer Wiederherstellung der Beleihungsgrenze, wird den Anlegern zunächst einmal nichts anderes übrig bleiben, als Nachzuschießen oder die Verwertung der Fondsinvestments und damit ganz erhebliche Verluste hinzunehmen. Ob damit angesichts des massiven Wertverfalls von Anteilen an Schiffsfonds auch das Risiko des Totalverlusts in greifbare Nähe gerückt ist, lässt sich gegenwärtig nicht mit Gewissheit sagen.
Die Anleger stehen jetzt vor der Frage, den drohenden Verlust zu akzeptieren, oder um ihr Geld zu kämpfen - die Chancen stehen nicht schlecht. Allerdings ist zu beachten, dass die Verjährung von Schadenersatzansprüchen möglicherweise schon zum Jahresende 2012 droht. Schnelles Handeln ist daher angeraten.
Gute Chancen für die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen
Warum kommen wir zu dieser grundsätzlich optimistischen Einschätzung? Für Mandanten, die am Lloyd Fonds 87 - Best of Shipping 1 beteiligt sind, haben wir bisher sowohl die Beratungen, als auch den Prospekt des Fonds geprüft und dabei nach unserer Auffassung Ansatzpunkte für Schadenersatzansprüche festgestellt. Die Schadenersatzansprüche richten sich gegen das Beratungsunternehmen und gegen die Gründungsgesellschafter des Fonds, die nach einer aktuellen BGH-Entscheidung ebenfalls für die Falschberatung haften
Völlig unzureichende Aufklärung über Risiken
Aus Gesprächen mit zahlreichen Anlegern wissen wir, dass diese über die Risiken, die sich in der gegenwärtigen Krise des Fonds verwirklicht haben, von ihren Beratern vor der Zeichnung des Fonds nicht informiert wurden. Geschlossene Fonds sind, wie es der Bundesgerichtshof formuliert hat (Az. III ZR 249/09), unternehmerische Beteiligungen die als solche das Risiko bergen, dass das eingesetzte Kapital zumindest zu einem Teil verloren gehen kann. Die spekulativen Risiken der Beteiligung hätten daher einen wesentlichen Teil der Beratung bilden müssen.
Falschberatung begründet Schadenersatzansprüche der Anleger
Die im Vertrieb des Schiffsfonds beteiligten Berater haben die Anleger mit denen wir bislang gesprochen haben über die Risiken dieser hochspekulativen Schiffsfondsbeteiligung gar nicht oder nicht ausreichend informiert. Wir haben bei einer Analyse der Beratungen insbesondere folgende Mängel festgestellt:
- Hoher Weichkosten-Anteil verschwiegen
- Hohe Vertriebskosten - verschwiegen
- Fremdfinanzierung und daraus resultierende Risiken verschwiegen
- Keine Aufklärung über die Risiken der Beteiligung
- Einfluss der Charterraten auf den Schiffswert - verschwiegen
- Schiffsfonds als Altersvorsorge nicht geeignet - dennoch als Altersvorsorge empfohlen
- Keine Aufklärung über das Provisionsinteressen der beratenden Banken und Sparkassen (kickbacks)
Da bestimmte Fehler in der Beratung immer wieder auftauchen, sehen wir vielversprechende Chancen zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen wegen der Verletzung von Pflichten aus den jeweils geschlossenen Beratungsverträgen.
Pressemitteilung Nittel / Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht
Dies berichtet der Informationsdienst fondstelegramm im August 2012. Probleme bereitet insbesondere die durch den Fonds aufgenommene Fremdfinanzierung. Die kreditgebende Bank fordere demnach einen Nachschuss der Anleger von 1,7 Mio. € um mittels einer Sondertilgung die Beleihungsgrenzen wiederherzustellen. Da sich in einer ersten Runde nicht genügend Anleger bereit erklärt hätten, den geforderten Nachschuss zu leisten, sei nunmehr eine zweite Frist gesetzt worden. Ob eine Sanierung drohende Verluste reduzieren oder gar abwenden könne, sei fraglich, so das fondstelegramm.
Für die meisten Anleger des Lloyd Fonds 87 - Best of Shipping 1 kam diese Entwicklung völlig überraschend.
> In den Risikodarstellungen des Prospekts ist von einer faktischen Nachschusspflicht zur Wiederherstellung der im Kreditvertrag vereinbarten Beleihungsgrenzen nicht die Rede. In den uns bekannten Fällen wurden die Anleger auch von ihren Beratern überhaupt nicht darauf hingewiesen, dass es zu einer Kreditaufnahme durch die Fondsgesellschaft kommt und dass dort bestimmte Beleihungsgrenzen vereinbart sind und welche Folgen deren Verletzung haben kann.
> Ebenfalls verschwiegen wurde in den meisten uns bekannten Beratungen der Umstand, dass der Wert von Anteilen an Schiffsfonds regelmäßig ebenso starken Schwankungen unterliegt wie der vom aktuellen Charterniveau abgeleitete Wert der Schiffe selbst. Zwar ist bei den Risikodarstellungen im Prospekt davon die Rede, dass der Marktwert des Portfolios sich verändern kann, welche Parameter für diese Veränderungen ausschlaggebend sein können, wird dort nicht dargestellt.
Droht der Totalverlust für Anleger?
Die Krise der Schiffsbranche hat seit Herbst 2008 zu einem massiven Rückgang der Chartereinnahmen geführt. Die meisten Fondsschiffe sind bereits seit Jahren nicht mehr kostendeckend zu betreiben. Bereits in den Jahren 2006 und 2007 warnten Fachleute in der einschlägigen Wirtschaftspresse vor den Folgen eines hemmungslosen Aufbaus von Überkapazitäten, nicht zuletzt durch deutsche Fondsemittenten und den dadurch zu erwartenden Rückgang der Charterraten und damit der von den Schiffen erzielten Einnahmen. Uns ist kein Fall bekannt, in dem ein Schiffsfonds-Anleger über diese Presseberichte und die bereits damals bestehenden düsteren Prognosen informiert wurde.
Da der massive Einbruch der Charterraten sich auch auf die Schiffsfonds auswirkt, an denen sich der Lloyd Fonds 87 - Best of Shipping 1 beteiligt hat, da auch diese Fonds in zum Teil erheblichem Maße Kreditmittel aufgenommen haben und teilweise ihre Bankverbindlichkeiten nicht mehr ordnungsgemäß bedienen können, vermag auch die vermeintliche Risikostreuung im Lloyd Fonds 87 nicht mehr zu helfen. Die gesamte Branche leidet unter der Einnahmekrise. Beharrt die finanzierende Bank im Falle des Lloyd Fonds 87 auf ihrer Forderung nach einer Wiederherstellung der Beleihungsgrenze, wird den Anlegern zunächst einmal nichts anderes übrig bleiben, als Nachzuschießen oder die Verwertung der Fondsinvestments und damit ganz erhebliche Verluste hinzunehmen. Ob damit angesichts des massiven Wertverfalls von Anteilen an Schiffsfonds auch das Risiko des Totalverlusts in greifbare Nähe gerückt ist, lässt sich gegenwärtig nicht mit Gewissheit sagen.
Die Anleger stehen jetzt vor der Frage, den drohenden Verlust zu akzeptieren, oder um ihr Geld zu kämpfen - die Chancen stehen nicht schlecht. Allerdings ist zu beachten, dass die Verjährung von Schadenersatzansprüchen möglicherweise schon zum Jahresende 2012 droht. Schnelles Handeln ist daher angeraten.
Gute Chancen für die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen
Warum kommen wir zu dieser grundsätzlich optimistischen Einschätzung? Für Mandanten, die am Lloyd Fonds 87 - Best of Shipping 1 beteiligt sind, haben wir bisher sowohl die Beratungen, als auch den Prospekt des Fonds geprüft und dabei nach unserer Auffassung Ansatzpunkte für Schadenersatzansprüche festgestellt. Die Schadenersatzansprüche richten sich gegen das Beratungsunternehmen und gegen die Gründungsgesellschafter des Fonds, die nach einer aktuellen BGH-Entscheidung ebenfalls für die Falschberatung haften
Völlig unzureichende Aufklärung über Risiken
Aus Gesprächen mit zahlreichen Anlegern wissen wir, dass diese über die Risiken, die sich in der gegenwärtigen Krise des Fonds verwirklicht haben, von ihren Beratern vor der Zeichnung des Fonds nicht informiert wurden. Geschlossene Fonds sind, wie es der Bundesgerichtshof formuliert hat (Az. III ZR 249/09), unternehmerische Beteiligungen die als solche das Risiko bergen, dass das eingesetzte Kapital zumindest zu einem Teil verloren gehen kann. Die spekulativen Risiken der Beteiligung hätten daher einen wesentlichen Teil der Beratung bilden müssen.
Falschberatung begründet Schadenersatzansprüche der Anleger
Die im Vertrieb des Schiffsfonds beteiligten Berater haben die Anleger mit denen wir bislang gesprochen haben über die Risiken dieser hochspekulativen Schiffsfondsbeteiligung gar nicht oder nicht ausreichend informiert. Wir haben bei einer Analyse der Beratungen insbesondere folgende Mängel festgestellt:
- Hoher Weichkosten-Anteil verschwiegen
- Hohe Vertriebskosten - verschwiegen
- Fremdfinanzierung und daraus resultierende Risiken verschwiegen
- Keine Aufklärung über die Risiken der Beteiligung
- Einfluss der Charterraten auf den Schiffswert - verschwiegen
- Schiffsfonds als Altersvorsorge nicht geeignet - dennoch als Altersvorsorge empfohlen
- Keine Aufklärung über das Provisionsinteressen der beratenden Banken und Sparkassen (kickbacks)
Da bestimmte Fehler in der Beratung immer wieder auftauchen, sehen wir vielversprechende Chancen zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen wegen der Verletzung von Pflichten aus den jeweils geschlossenen Beratungsverträgen.
Pressemitteilung Nittel / Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht
Lloyd Schiffsfonds bleiben von der Krise der Schifffahrt nicht verschont – Projekt Ocean 16 soll Fonds retten
Schiffsfonds stecken seit Monaten tief in der Krise und die Aussichten auf Besserung sind trüb. Da machen die Lloyd Schiffsfonds keine Ausnahme. Auch Schiffsfonds der Lloyd Fonds AG sind mit akuten Problemen belastet. Zuletzt meldete der Lloyd Fonds LF 94 MS Tosa Sea Ende August 2012 Insolvenz an. Der Schiffsbeteiligung Lloyd Fonds LF 91 MS Thira Sea, welche ebenfalls in die MS Tosa Sea investiert, dürften daher ebenfalls Probleme bevorstehen. Die Anleger des Lloyd Fonds Schiffsportfolio II müssen sich mit dem angestrebten Verkauf zweier Schiffe auseinander.
Doch auch an anderer Front sorgten Lloyd Schiffsfonds für Wirbel. Die Lloyd Fonds AG plant, einige notleidende Lloyd Schiffsfonds durch das Projekt Ocean 16 zu retten. In diesem Schiffsfonds sollen verschiedene angeschlagene Schiffe zusammengeführt werden. Eine Rettung der einzelnen Schiffe sei kaum noch möglich, so dass die Lloyd Fonds AG das Konzept Ocean 16 favorisiert. Ob diese Pläne ein geeignetes Mittel sind, kriselnde Schiffsfonds aus der aktuellen Krise der Schifffahrt zu befreien, wird sich zeigen.
Schifffahrt befindet sich seit Monaten in einer schwierigen Lage
Der Markt für Schiffstransporte befindet sich seit etlichen Monaten in einer Krise, da wegen der weltweit stagnierenden Konjunktur die Nachfrage nach Schiffstransporten verhalten ist. Gleichzeitig vergrößerte sich in den vergangenen Jahren die Zahl der Transportschiffe, sodass ein Überangebot an Transportkapazitäten aufgebaut wurde. Heute konkurrieren (zu) viele Schiffe um die vorhandenen Aufträge. Die Zahl der Schiffsverschrottungen ist in diesem Jahr deutlich angestiegen im Vergleich zum letzten Jahr, dennoch ist der Wettbewerb unter den Schiffen nach wie vor vorhanden. Die momentan gezahlten Charterraten erlauben nicht jedem Schiff ein auskömmliches Einkommen.
Ob eine baldige Besserung auf dem Schifffahrtsmarkt zu erwarten ist, ist fraglich. Denn es gibt bereits Ende August 2012 erste Berichte, dass nach Einschätzung von Branchenkennern der allwinterliche Rückgang der Nachfrage nach Containertransporten per Schiff bereits mitten im Sommer eingesetzt habe. So sei der Zahl der beschäftigungslosen Schiffe am Steigen. Daher scheint sich die Einschätzung von Experten, dass die Schifffahrtsmärkte das ganze Jahr 2012 unter schwierigen Bedingungen leiden werden, bereits im Sommer zu bestätigen.
Die Krise der Schifffahrt wird auch durch eine geänderte Haltung der Banken weiter angefeuert. Nicht wenige Banken vergeben Kredite und Darlehen nur unter wesentlich strengeren Bedingungen als noch vor wenigen Jahren. Diese und weitere Aspekte der aktuellen Krisensituation lehrte den Anlegern etlicher Lloyd Schiffsfonds bereits das Fürchten. Und die Aussichten lassen befürchten, dass noch mehr Anleger Schreckensbotschaften vernehmen müssen. Im schlimmstmöglichen Fall droht ihnen neben dem Totalverlust ihres eingesetzten Kapitals auch die weitere Bezahlung des Darlehens, falls sie ihre Lloyd Schiffsbeteiligung durch einen Kredit (teil)finanzierten. Daher sollten betroffene Anleger, deren Lloyd Schiffsfonds von der Krise erfasst wurde, jetzt handeln und sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden.
Anleger können rechtliche Schritte einleiten, um ihr Geld zu retten
Ein Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht kann prüfen, welche Optionen Anlegern der Lloyd Schiffsfonds offen stehen. Beispielsweise kann geklärt werden, ob sie Schadensersatz wegen Beratungsfehlern fordern können. Die Anlageberatung vor der Investition in einen Schiffsfonds ließ oft zu wünschen übrig, da Schiffsfonds als sichere Kapitalanlagen angepriesen. Anlegern wurde nicht selten weder erklärt was ein geschlossener Schiffsfonds ist, noch wurden sie über die nicht zu unterschätzenden Risiken einer Schiffsbeteiligung aufgeklärt. Dabei handelt es sich bei einem Schiffsfonds um ein Unternehmen, das am Markt bestehen muss und das auch – wie bereits vielfach auch bei Lloyd Schiffsfonds geschehen – insolvent werden kann.
Ein stets brisantes Thema sind auch verschwiegene Provisionen, über die Vermittler hätten aufklären müssen. Laut höchstrichterlicher Rechtsprechung müssen Bankberater die Anleger auf Provisionen hinweisen, wenn die Gesamtsumme über 15 % liegt. Gerade bei Schiffsfonds beliefen sich die Provisionen oft auf erhebliche Beträge, die diese Grenze teilweise auch deutlich überstiegen. Dies kann aber einen Interessenkonflikt hervorrufen zwischen dem Verdienstinteresse des Bankberaters und den Interessen des Bankkunden, der eine an seinen Bedürfnissen und Wünschen orientierte Beratung wünscht.
Anleger der Lloyd Schiffsfonds und Schiffsbeteiligungen können von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht ihre individuellen Ansprüche und Rechte ermitteln lassen. Da falsche Anlageberatungen keine Seltenheit sind, kann dies Anlegern eines mit Problemen behafteten Lloyd Schiffsfonds die Chance eines verlustfreien Ausstiegs bieten. Da die Krise der Schifffahrt in absehbarer Zukunft nach Einschätzung von Experten nicht wesentlich abflauen wird, kann die rechtliche Überprüfung der Beteiligung an einem akut bedrohten Lloyd Schiffsfonds den endgültigen Verlust des investierten Geldes abwenden. Die Beratung durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht kann Anlegern auch Klarheit über ihre Handlungsoptionen bieten.
Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Schiffsfonds stecken seit Monaten tief in der Krise und die Aussichten auf Besserung sind trüb. Da machen die Lloyd Schiffsfonds keine Ausnahme. Auch Schiffsfonds der Lloyd Fonds AG sind mit akuten Problemen belastet. Zuletzt meldete der Lloyd Fonds LF 94 MS Tosa Sea Ende August 2012 Insolvenz an. Der Schiffsbeteiligung Lloyd Fonds LF 91 MS Thira Sea, welche ebenfalls in die MS Tosa Sea investiert, dürften daher ebenfalls Probleme bevorstehen. Die Anleger des Lloyd Fonds Schiffsportfolio II müssen sich mit dem angestrebten Verkauf zweier Schiffe auseinander.
Doch auch an anderer Front sorgten Lloyd Schiffsfonds für Wirbel. Die Lloyd Fonds AG plant, einige notleidende Lloyd Schiffsfonds durch das Projekt Ocean 16 zu retten. In diesem Schiffsfonds sollen verschiedene angeschlagene Schiffe zusammengeführt werden. Eine Rettung der einzelnen Schiffe sei kaum noch möglich, so dass die Lloyd Fonds AG das Konzept Ocean 16 favorisiert. Ob diese Pläne ein geeignetes Mittel sind, kriselnde Schiffsfonds aus der aktuellen Krise der Schifffahrt zu befreien, wird sich zeigen.
Schifffahrt befindet sich seit Monaten in einer schwierigen Lage
Der Markt für Schiffstransporte befindet sich seit etlichen Monaten in einer Krise, da wegen der weltweit stagnierenden Konjunktur die Nachfrage nach Schiffstransporten verhalten ist. Gleichzeitig vergrößerte sich in den vergangenen Jahren die Zahl der Transportschiffe, sodass ein Überangebot an Transportkapazitäten aufgebaut wurde. Heute konkurrieren (zu) viele Schiffe um die vorhandenen Aufträge. Die Zahl der Schiffsverschrottungen ist in diesem Jahr deutlich angestiegen im Vergleich zum letzten Jahr, dennoch ist der Wettbewerb unter den Schiffen nach wie vor vorhanden. Die momentan gezahlten Charterraten erlauben nicht jedem Schiff ein auskömmliches Einkommen.
Ob eine baldige Besserung auf dem Schifffahrtsmarkt zu erwarten ist, ist fraglich. Denn es gibt bereits Ende August 2012 erste Berichte, dass nach Einschätzung von Branchenkennern der allwinterliche Rückgang der Nachfrage nach Containertransporten per Schiff bereits mitten im Sommer eingesetzt habe. So sei der Zahl der beschäftigungslosen Schiffe am Steigen. Daher scheint sich die Einschätzung von Experten, dass die Schifffahrtsmärkte das ganze Jahr 2012 unter schwierigen Bedingungen leiden werden, bereits im Sommer zu bestätigen.
Die Krise der Schifffahrt wird auch durch eine geänderte Haltung der Banken weiter angefeuert. Nicht wenige Banken vergeben Kredite und Darlehen nur unter wesentlich strengeren Bedingungen als noch vor wenigen Jahren. Diese und weitere Aspekte der aktuellen Krisensituation lehrte den Anlegern etlicher Lloyd Schiffsfonds bereits das Fürchten. Und die Aussichten lassen befürchten, dass noch mehr Anleger Schreckensbotschaften vernehmen müssen. Im schlimmstmöglichen Fall droht ihnen neben dem Totalverlust ihres eingesetzten Kapitals auch die weitere Bezahlung des Darlehens, falls sie ihre Lloyd Schiffsbeteiligung durch einen Kredit (teil)finanzierten. Daher sollten betroffene Anleger, deren Lloyd Schiffsfonds von der Krise erfasst wurde, jetzt handeln und sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden.
Anleger können rechtliche Schritte einleiten, um ihr Geld zu retten
Ein Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht kann prüfen, welche Optionen Anlegern der Lloyd Schiffsfonds offen stehen. Beispielsweise kann geklärt werden, ob sie Schadensersatz wegen Beratungsfehlern fordern können. Die Anlageberatung vor der Investition in einen Schiffsfonds ließ oft zu wünschen übrig, da Schiffsfonds als sichere Kapitalanlagen angepriesen. Anlegern wurde nicht selten weder erklärt was ein geschlossener Schiffsfonds ist, noch wurden sie über die nicht zu unterschätzenden Risiken einer Schiffsbeteiligung aufgeklärt. Dabei handelt es sich bei einem Schiffsfonds um ein Unternehmen, das am Markt bestehen muss und das auch – wie bereits vielfach auch bei Lloyd Schiffsfonds geschehen – insolvent werden kann.
Ein stets brisantes Thema sind auch verschwiegene Provisionen, über die Vermittler hätten aufklären müssen. Laut höchstrichterlicher Rechtsprechung müssen Bankberater die Anleger auf Provisionen hinweisen, wenn die Gesamtsumme über 15 % liegt. Gerade bei Schiffsfonds beliefen sich die Provisionen oft auf erhebliche Beträge, die diese Grenze teilweise auch deutlich überstiegen. Dies kann aber einen Interessenkonflikt hervorrufen zwischen dem Verdienstinteresse des Bankberaters und den Interessen des Bankkunden, der eine an seinen Bedürfnissen und Wünschen orientierte Beratung wünscht.
Anleger der Lloyd Schiffsfonds und Schiffsbeteiligungen können von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht ihre individuellen Ansprüche und Rechte ermitteln lassen. Da falsche Anlageberatungen keine Seltenheit sind, kann dies Anlegern eines mit Problemen behafteten Lloyd Schiffsfonds die Chance eines verlustfreien Ausstiegs bieten. Da die Krise der Schifffahrt in absehbarer Zukunft nach Einschätzung von Experten nicht wesentlich abflauen wird, kann die rechtliche Überprüfung der Beteiligung an einem akut bedrohten Lloyd Schiffsfonds den endgültigen Verlust des investierten Geldes abwenden. Die Beratung durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht kann Anlegern auch Klarheit über ihre Handlungsoptionen bieten.
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