MPC - Müchmeyer Petersen Capital AG
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MPC - Müchmeyer Petersen Capital AG
Unternehmensgruppe: MPC Münchmeyer Petersen Capital AG
Handelsregister: Amtsgericht Hamburg; HR B 72691
Geschäftleitung: Dr. Axel Schroeder (Vorstandsvorsitzender) Tobias Boehncke (Vorstand) Ulrich Oldehaver (Vorstand)
Kontaktdaten
(Sie können diese E-Mail Adresse erst sehen, wenn Sie mindestens Premium-User sind.)
Webseite: www.mpc-capital.de
aktiv seit: 1994
Kennzahlen
Bisher emittierte Fonds: 283
Betreute Anleger: 97000
Stamm- / Eigenkapital: 10.600.000 €
Platziertes Eigenkapital: 2.147.483.647 €
Platziertes Gesamtkapital: 2.147.483.647 €
Handelsregister: Amtsgericht Hamburg; HR B 72691
Geschäftleitung: Dr. Axel Schroeder (Vorstandsvorsitzender) Tobias Boehncke (Vorstand) Ulrich Oldehaver (Vorstand)
Kontaktdaten
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Webseite: www.mpc-capital.de
aktiv seit: 1994
Kennzahlen
Bisher emittierte Fonds: 283
Betreute Anleger: 97000
Stamm- / Eigenkapital: 10.600.000 €
Platziertes Eigenkapital: 2.147.483.647 €
Platziertes Gesamtkapital: 2.147.483.647 €
MPC Capital AG ist mit diesen Fonds:
MPC Best Select Company Plan
MPC Rio D-Produktentanker Flotte
CPO Nordamerika-Schiffe 2
Deepsea Oil Explorer Protect
Deepsea Oil Explorer
MPC Bioenergie
MPC Private Equity 11
in Heinz Gerlachs Anlegerschutz bewertet.
Es hat sich in der Vergangenheit leider oft herausgestellt, dass Gerlach oftmals positive Bewertungen gegen Bezahlung vergibt. Beispiele: Dreiländerfonds, Aufina, Rosche, Falk, Landesbank Berlin. Allesamt wurden von Gerlach "gut geschrieben" - Millionenverluste für gutgläubige Anleger! Überlegen Sie sich ein Investment sehr gut!
MPC Best Select Company Plan
MPC Rio D-Produktentanker Flotte
CPO Nordamerika-Schiffe 2
Deepsea Oil Explorer Protect
Deepsea Oil Explorer
MPC Bioenergie
MPC Private Equity 11
in Heinz Gerlachs Anlegerschutz bewertet.
Zitat
Wer ist Heinz Gerlach?
Das Sündenregister des „Anlegerschützers“ im Überblick
1. Heinz Gerlach ist wegen seines Geschäftsmodells verurteilt. Das Landgericht Frankfurt verbietet ihm seine Praktiken generell wegen: diskriminierender Wettbewerbshandlung, gezielter Behinderung und unzulässigem Eingriff in den Gewerbebetrieb.
2. Heinz Gerlachs Motto lautet Ruhe oder Rufschädigung. Wer den Experten vorher engagiert, darf sich sicher fühlen, danach nicht in sein Fadenkreuz zu geraten, so der Spiegel.
3. Heinz Gerlach erstattet falsche Strafanzeigen. Ein Staatsanwalt: Die Motivation f?r Gerlachs Strafanzeigen liege nur darin, den Beschuldigten durch diese Strafaktion vor Augen zu führen, dass er besser das diesmal vergeblich angediente Prospektierungs-Know-How des Anzeigeerstatters – natürlich gegen Entgelt – angenommen hätte.
4. Heinz Gerlach ist kein Anlegerschützer. Er empfiehlt Fonds, deren Emittenten er berät. Daher erleiden Anleger mit diesen Papieren hohe Schäden. Beispiele: Dreiländerfonds, Aufina, Rosche, Falk, Landesbank Berlin. Das OLG D?sseldorf: Er bietet keinen … Anlegerschutz an
5. Heinz Gerlach ist kein Journalist. Er gibt zu: Anders als suggeriert, ist Direkter Anlegerschutz keine journalistische Publikation.
6. Heinz Gerlach ist lediglich gelernter Steuergehilfe. Er ist weder Analyst oder Wirtschaftspr?fer noch Inhaber einer Rating-Agentur.
7. Heinz Gerlach ist ein Hochstapler. Er täuscht Anlegerschutz vor, räumt in seinem Impressum aber ein, keine von ihm verbreitete Information ?berprüft zu haben.
8. Heinz Gerlach fälscht Dokumente. Beim Handelsregister ließ er seine Lebensgefährtin als Aufsichtsratsmitglied eintragen. Als Beruf gab er Investment-Analystin an. Die Dame ist Kosmetikerin.
9. Heinz Gerlach ist ein Heuchler. Er fordert Transparenz der Emissionshäuser, ist jedoch selbst intransparent. Laut Spiegel lief ein Verfahren, weil er keine Geschäftsberichte abgab. Er verschweigt die Auflagenhöhe und Anzeigenpreise des Direkten Anlegerschutzes.
10. Heinz Gerlach ist Vertriebsberater. Aus einem Beratervertrag: Gerlach wird zudem die R. bei der Auswahl geeigneter Vertriebswege und Vertriebsunternehmen … beraten.
11. Heinz Gerlach verschleiert. Aus einem Beratervertrag: Deshalb verpflichtet sich R., im Vertrieb und gegen?ber Medien sich jeglichen Hinweises auf die Mitwirkung von Gerlach … zu enthalten.
12. Heinz Gerlach bezahlt seine Rechnungen nicht. Der Spiegel berichtet, dass er meist erst zahle, wenn man ihm mit Zwangsvollstreckung drohe. Anwälte mussten einen Insvolvenzantrag gegen ihn einreichen, um an ihr Honorar zu kommen.
13. Heinz Gerlach kauft Journalisten. Er bietet über seine Kontakte positive Presseberichterstattung an.
Quelle: http://www.akte-heinz-gerlach.info/
Es hat sich in der Vergangenheit leider oft herausgestellt, dass Gerlach oftmals positive Bewertungen gegen Bezahlung vergibt. Beispiele: Dreiländerfonds, Aufina, Rosche, Falk, Landesbank Berlin. Allesamt wurden von Gerlach "gut geschrieben" - Millionenverluste für gutgläubige Anleger! Überlegen Sie sich ein Investment sehr gut!
Doppelhaken gegen Cash?
MPC Capital AG ist mit diesen Fonds:
MPC Best Select Company Plan
MPC Rio D-Produktentanker Flotte
CPO Nordamerika-Schiffe 2
Deepsea Oil Explorer Protect
Deepsea Oil Explorer
MPC Bioenergie
MPC Private Equity 11
in Heinz Gerlachs Anlegerschutz bewertet.
Es hat sich in der Vergangenheit leider oft herausgestellt, dass Gerlach oftmals positive Bewertungen gegen Bezahlung vergibt. Beispiele: Dreiländerfonds, Aufina, Rosche, Falk, Landesbank Berlin. Allesamt wurden von Gerlach "gut geschrieben" - was Millionenverluste f%u23ABr gutgläubige Anleger bedeutete!!! Von einem Investment ist daher abzuraten!
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MPC Rio D-Produktentanker Flotte
CPO Nordamerika-Schiffe 2
Deepsea Oil Explorer Protect
Deepsea Oil Explorer
MPC Bioenergie
MPC Private Equity 11
in Heinz Gerlachs Anlegerschutz bewertet.
Zitat
Wer ist Heinz Gerlach?
Das Sündenregister des „Anlegerschützers“ im Überblick
1. Heinz Gerlach ist wegen seines Geschäftsmodells verurteilt. Das Landgericht Frankfurt verbietet ihm seine Praktiken generell wegen: diskriminierender Wettbewerbshandlung, gezielter Behinderung und unzulässigem Eingriff in den Gewerbebetrieb.
2. Heinz Gerlachs Motto lautet Ruhe oder Rufschädigung. Wer den Experten vorher engagiert, darf sich sicher fühlen, danach nicht in sein Fadenkreuz zu geraten, so der Spiegel.
3. Heinz Gerlach erstattet falsche Strafanzeigen. Ein Staatsanwalt: Die Motivation für Gerlachs Strafanzeigen liege nur darin, den Beschuldigten durch diese Strafaktion vor Augen zu führen, dass er besser das diesmal vergeblich angediente Prospektierungs-Know-How des Anzeigeerstatters – natürlich gegen Entgelt – angenommen hätte.
4. Heinz Gerlach ist kein Anlegerschützer. Er empfiehlt Fonds, deren Emittenten er berät. Daher erleiden Anleger mit diesen Papieren hohe Schäden. Beispiele: Dreiländerfonds, Aufina, Rosche, Falk, Landesbank Berlin. Das OLG Düsseldorf: Er bietet keinen … Anlegerschutz an
5. Heinz Gerlach ist kein Journalist. Er gibt zu: Anders als suggeriert, ist Direkter Anlegerschutz keine journalistische Publikation.
6. Heinz Gerlach ist lediglich gelernter Steuergehilfe. Er ist weder Analyst oder Wirtschaftsprüfer noch Inhaber einer Rating-Agentur.
7. Heinz Gerlach ist ein Hochstapler. Er täuscht Anlegerschutz vor, räumt in seinem Impressum aber ein, keine von ihm verbreitete Information überprüft zu haben.
8. Heinz Gerlach fälscht Dokumente. Beim Handelsregister ließ er seine Lebensgefährtin als Aufsichtsratsmitglied eintragen. Als Beruf gab er Investment-Analystin an. Die Dame ist Kosmetikerin.
9. Heinz Gerlach ist ein Heuchler. Er fordert Transparenz der Emissionshäuser, ist jedoch selbst intransparent. Laut Spiegel lief ein Verfahren, weil er keine Geschäftsberichte abgab. Er verschweigt die Auflagenhöhe und Anzeigenpreise des Direkten Anlegerschutzes.
10. Heinz Gerlach ist Vertriebsberater. Aus einem Beratervertrag: Gerlach wird zudem die R. bei der Auswahl geeigneter Vertriebswege und Vertriebsunternehmen … beraten.
11. Heinz Gerlach verschleiert. Aus einem Beratervertrag: Deshalb verpflichtet sich R., im Vertrieb und gegenüber Medien sich jeglichen Hinweises auf die Mitwirkung von Gerlach … zu enthalten.
12. Heinz Gerlach bezahlt seine Rechnungen nicht. Der Spiegel berichtet, dass er meist erst zahle, wenn man ihm mit Zwangsvollstreckung drohe. Anwälte mussten einen Insvolvenzantrag gegen ihn einreichen, um an ihr Honorar zu kommen.
13. Heinz Gerlach kauft Journalisten. Er bietet über seine Kontakte positive Presseberichterstattung an.
Quelle: http://www.akte-heinz-gerlach.info/
Es hat sich in der Vergangenheit leider oft herausgestellt, dass Gerlach oftmals positive Bewertungen gegen Bezahlung vergibt. Beispiele: Dreiländerfonds, Aufina, Rosche, Falk, Landesbank Berlin. Allesamt wurden von Gerlach "gut geschrieben" - was Millionenverluste f%u23ABr gutgläubige Anleger bedeutete!!! Von einem Investment ist daher abzuraten!
MPC Capital verzichtet freiwillig auf den gesetzlich vorgesehenen Entfall der Prospekthaftung nach sechs Monaten. Das von der Absatzkrise schwer getroffene Emissionshaus will damit eine Haftungslücke für Berater schließen.
Der Hintergrund: Mit der Anpassung des Verkaufsprospektgesetzes (VerkProspG) im Rahmen des Anlegerschutzverbesserungsgesetzes wurden Regelungen aus dem Wertpapierbereich auf andere Vermögensanlagen, unter anderem auch geschlossene Fonds übertragen, die deren Art und Struktur nicht entsprechen.
So findet gemäß Paragraf 13 Abs. 1 VerkProspG auch die Regelung des Paragraf 44 Abs. 1 Satz 1 Börsengesetzes (BörsG) auf geschlossene Fonds Anwendung. Danach gilt die Prospekthaftung nur für Zeichnungen, die innerhalb von sechs Monaten nach Erstveröffentlichung des Angebots erfolgen. Der tatsächliche Platzierungszeitraum eines geschlossenen Fonds ist jedoch oftmals länger.
Der daraus resultierende Haftungsausschluss für Zeichnungen nach mehr als sechs Monaten Emissionsphase sei für die Anleger und Vermittler inakzeptabel. „Diese Einschränkung der gesetzlichen Prospekthaftung ist nicht anlegergerecht“, konstatiert Alexander Betz, Vorstand bei MPC Capital. „Wir verzichten daher für unsere Anleger freiwillig auf den gesetzlich vorgesehenen Entfall der Prospekthaftung bei Zeichnungen nach sechs Monaten.“
* Auszug: Das Investment
Der Hintergrund: Mit der Anpassung des Verkaufsprospektgesetzes (VerkProspG) im Rahmen des Anlegerschutzverbesserungsgesetzes wurden Regelungen aus dem Wertpapierbereich auf andere Vermögensanlagen, unter anderem auch geschlossene Fonds übertragen, die deren Art und Struktur nicht entsprechen.
So findet gemäß Paragraf 13 Abs. 1 VerkProspG auch die Regelung des Paragraf 44 Abs. 1 Satz 1 Börsengesetzes (BörsG) auf geschlossene Fonds Anwendung. Danach gilt die Prospekthaftung nur für Zeichnungen, die innerhalb von sechs Monaten nach Erstveröffentlichung des Angebots erfolgen. Der tatsächliche Platzierungszeitraum eines geschlossenen Fonds ist jedoch oftmals länger.
Der daraus resultierende Haftungsausschluss für Zeichnungen nach mehr als sechs Monaten Emissionsphase sei für die Anleger und Vermittler inakzeptabel. „Diese Einschränkung der gesetzlichen Prospekthaftung ist nicht anlegergerecht“, konstatiert Alexander Betz, Vorstand bei MPC Capital. „Wir verzichten daher für unsere Anleger freiwillig auf den gesetzlich vorgesehenen Entfall der Prospekthaftung bei Zeichnungen nach sechs Monaten.“
* Auszug: Das Investment
Skandal: Heinz Gerlach verschweigt Milliarden-Risiken seines Kunden MPC
Zitat
Heinz Gerlach betreibt derzeit erneut einen skandalösen Fall der Anlegertäuschung. Hintergrund: Seit Jahren gehört die MPC Capital AG zu Gerlachs Kunden, was wir bereits hier berichtet haben. Gegen Zahlungen im sechsstelligen Bereich vergibt er mit Stand heute an neun MPC-Fonds sein bestes Transparenz-Rating. Die Emissionen haben seinen so genannten “Doppelhaken” erhalten, was dem Anleger und dem Vertrieb Sicherheit und Transparenz signalisieren soll.Die Mitteilung der BaFin finden Sie HIER
Doch in Wirklichkeit befindet sich die MPC in allergrößten Schwierigkeiten und sogar unmittelbar vor der Zahlungsunfähigkeit. Das ergaben Recherchen unserer Redaktion bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).
Am 28. April 2010 veröffentlichte die BaFin eine Pflichtmitteilung zu den verzweifelten Versuchen des Hamburger Unternehmens, sich vor der Insolvenz zu retten. Darin spricht die Behörde von “bestandsgefährdenden Risiken” bei der MPC Münchmeyer Petersen Capital AG. Außerdem heißt es, dass die MPC eine Vereinbarung mit ihren Banken getroffen habe, sich von “Eventualverbindlichkeiten in Höhe von rund 1,3 Milliarden Euro” befristet befreien zu lassen. Doch diese absolut unentbehrlichen Informationen über den Emittenten sucht man in Heinz Gerlachs lobenden Veröffentlichungen zu den MPC-Fonds – auch sieben Wochen nach der BaFin-Meldung – vergeblich. Denn zu seinem Vertrag gehört das Verschweigen solcher Risiken. Seinen eigenen finanziellen Interessen nachgebend, lockt er Anleger bewusst in die Falle.
Ebenso wenig veröffentlicht Heinz Gerlach Informationen über eine Kapitalerhöhung der MPC, die allein deshalb vor wenigen Tagen nötig war, damit das Unternehmen nicht sofort zahlungsunfähig wird. Dabei wird u.a. ein Buchungstrick angewandt, der das Grundkapital der AG zum 31. Mai 2010 um 7,2 Millionen Euro erhöhte. Durch die Ausgabe junger Aktien erhielt die MPC vor zwei Wochen frisches Kapital in mindestens dieser Höhe. Das größte Wertpapier-Paket kaufte davon die MPC GmbH – nämlich im Wert von 5,8 Millionen Euro.
Die BaFin hat diese Geschäfte, die die desaströse Lage der MPC offenbaren, auf Antrag genehmigt – und zwar mit folgender Begründung: “Die Kapitalerhöhung der MPC ist zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit der Gesellschaft erforderlich.” Die “bestandsgefährdenden Risiken” könnten damit beseitigt werden, so die vage Hoffnung der Behörde. Und weiter: “Die Risiken sind insbesondere entstanden durch einen Rückgang des Platzierungsgeschäfts der MPC Münchmeyer Petersen Capital AG und der infolgedessen drohenden Inanspruchnahme aus Eventualverbindlichkeiten.”
Die Sanierungsversuche sehen auch “die Gewährung weiterer Kontokorrentlinien in Höhe von insgesamt 11,5 Millionen durch Gläubigerbanken” vor. Auch davon erfährt ein Anleger bei Heinz Gerlach nichts. Im Gegenteil: Er rät mit seinem “Doppelhaken-Rating” zum Zeichnen der Fondsanteile und schickt die Menschen, die er vorgibt zu schützen, in ein finanzielles Himmelfahrtskommando.
Quelle: Akte-Heinz-Gerlach
Zitat
Den Vorwurf irreführender Prospektangaben der Private Equity-Dachfonds „MPC Global Equity I“ und MPC Global Equity II“ müssen sich derzeit die Managers des Hamburger Fondsanbieters MPC Münchmeyer Petersen Capital gefallen lassen.
In beiden Prospekten ist festgehalten, dass die Manager ihre Gewinnbeteiligung erst dann erhalten, wenn die 4700 Anleger ihr eingesetztes Kapital zu 100% zurückerhalten haben. Bislang haben die Anleger in diesem Fonds aber nur 32% und 26% der Einlagen der zurückerhalten.
„Viele Anleger vertreten die Auffassung, die Formulierung im Prospekt um den „Vorabgewinn“ sei bewusst irreführend eingesetzt worden. Sie hätten in den Fonds nur investiert, weil die Werbung sie überzeugt hätte“, so Bettina Wittmann vom Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V.. Tatsächlich sollen sich die Managers des Fondsanbieters Vorabgewinne in Höhe von EUR 27,0 Mio. auszahlen haben lassen.
* Auszug: PM
Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V.
Tapir AG bewertet im Rahmen des „value5stars“-Ratings alle gFonds namhafter Emittenten.
Lesen Sie auch unsere Hintergrundinformation (für Premium-User) - hier klick
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Zitat
Tapir AG bewertet Sachwert Rendite-Fonds Japan von MPC mit 4 von 5 Sternen
Sachwert Rendite-Fonds Japan - MPC
Das Geschäftsmodell ist sehr gut durchdacht und die involvierten Partner sind als professionelle Unternehmen etabliert. Der Investitionssektor überzeugt uns bezüglich seiner langfristig positiven Wachstumsperspektive. Die Ausschüttungen sind realistisch prospektiert und es besteht ein umfangreicher Inflationsschutz.
Es besteht ein sehr gutes Rating von Scope und anderen Fremdagenturen.
Zitat
Tapir AG bewertet Sachwert Rendite-Fonds Indien 2 von MPC Capital mit 4 von 5 Sternen
Sachwert Rendite-Fonds Indien 2 - MPC Capital
Das Geschäftsmodell des Sachwert Rendite-Fonds Indien 2 bündelt die Investitionen in zwölf verschiedene Immobilien-Projektentwicklungen in Indien, wovon bereits alle feststehen. Die Partner sind bekannt und gelten als sehr professionell. Der Investitionssektor ist aussichtsreich und die hohen Ausschüttungen sind Ausdruck des spekulativen Charakters dieses Fonds.“
„Ein Inflationsschutz ist bei einer so kurzen Restlaufzeit von drei Jahren nur teilweise gegeben. Der Fonds verfügt über erstklassige Ratings anderer Agenturen
Zitat
Tapir AG bewertet MPC Deutschland 8 von MPC Capital mit 4 von 5 Sternen
MPC Deutschland 8 – MPC Capital
Das Geschäftsmodell des MPC Deutschland 8 ist gut durchdacht und verdient unseres Erachtens einen Stern. Die Laufzeit des Mietvertrages läuft weit über die Fondslaufzeit hinaus und der einzige Mieter, Siemens verfügt über ein A Rating.“
Darüber hinaus bewerten wir für den MPC Deutschland 8 von MPC Capital:
„Der Tätigkeitssektor ist aussichtsreich und erhält einen weiteren Stern von uns, was auch für die nächste Kategorie gilt. Die Ausschüttungen sind mit 6 % realistisch kalkuliert und der indexierte Mietvertrag bietet umfangreichen Inflationsschutz. Zwar besteht derzeit kein Rating einer Fremdagentur, doch der Vorgängerfonds wurde mit einem A- von Scope bewertet.
TAPIR AG vergibt für den geschlossenen Fonds MPC Best Select Private Plan von MPC 2 von 5 möglichen Sternen
Der geschlossenen Fonds MPC Best Select 10 von MPC investiert als Dachfonds in Einzelfonds mit der Zielsetzung alle wesentlichen Anlageklassen diversifiziert abzubilden. Der Blindpoolcharakter ist durch entsprechende Investitionskriterien eingeschränkt.
Auch wenn ein geschlossener Fonds mit weniger als 3 Sternen bewertet wird, schließt dies nicht aus, dass er seine Ziele erreichen und somit erfolgreich sein kann. Die Tapir AG weist ausdrücklich darauf hin, dass die Grundlage der Bewertung mit dem Ziel verbunden ist, so genannte „value5stars“ zu finden. Schon bei geringen Abweichungen des Anforderungsprofils in den einzelnen Prüfungskategorien wird bereits kein Stern mehr vergeben
Der geschlossenen Fonds MPC Best Select 10 von MPC investiert als Dachfonds in Einzelfonds mit der Zielsetzung alle wesentlichen Anlageklassen diversifiziert abzubilden. Der Blindpoolcharakter ist durch entsprechende Investitionskriterien eingeschränkt.
Auch wenn ein geschlossener Fonds mit weniger als 3 Sternen bewertet wird, schließt dies nicht aus, dass er seine Ziele erreichen und somit erfolgreich sein kann. Die Tapir AG weist ausdrücklich darauf hin, dass die Grundlage der Bewertung mit dem Ziel verbunden ist, so genannte „value5stars“ zu finden. Schon bei geringen Abweichungen des Anforderungsprofils in den einzelnen Prüfungskategorien wird bereits kein Stern mehr vergeben
Der geschlossene Fonds Holland 72 von MPC Capital wird von TAPIR AG mit 2 Sternen bewertet
Der geschlossene Fonds Holland 72 von MPC Capital investiert in ein Bürogebäude in der Peripherie Amsterdams in den Niederlanden. Das Objekt ist langfristig an eine 100 % Tochter des Technologiekonzerns Kyocera vermietet
Der geschlossene Fonds Holland 72 von MPC Capital investiert in ein Bürogebäude in der Peripherie Amsterdams in den Niederlanden. Das Objekt ist langfristig an eine 100 % Tochter des Technologiekonzerns Kyocera vermietet
Zitat
Auch wenn ein geschlossener Fonds mit weniger als 3 Sternen bewertet wird, schließt dies nicht aus, dass er seine Ziele erreichen und somit erfolgreich sein kann. Die Tapir AG weist ausdrücklich darauf hin, dass die Grundlage der Bewertung mit dem Ziel verbunden ist, so genannte „value5stars“ zu finden. Schon bei geringen Abweichungen des Anforderungsprofils in den einzelnen Prüfungskategorien wird bereits kein Stern mehr vergeben.
YOUNIQ AG und MPC Capital AG schließen exklusive Kooperation und realisieren erste gemeinsame Transaktion
Erstauflage eines geschlossenen Immobilienfonds für studentisches Wohnen
durch MPC Capital AG / YOUNIQ AG veräußert vier Projekte im Volumen von rund 63
Mio. EUR an neuen Fonds / Etablierung der neuen Asset Klasse „Studentisches
Wohnen“ in Deutschland
Die YOUNIQ AG, der führende Anbieter für hochwertige Studentenapartments in Deutschland, hat heute den Abschluss eines exklusiven Kooperationsvertrages mit der MPC Münchmeyer Petersen Capital AG bekanntgegeben. Ziel dieser Vereinbarung ist es, zunächst bis Ende 2013 mehrere geschlossene Fonds für Studentisches Wohnen zu emittieren. Während die MPC Capital AG im Rahmen der Kooperation für die Strukturierung und die Vermarktung der Fonds verantwortlich zeichnet, erstellt und bewirtschaftet die YOUNIQ AG die hochwertigen Studentenwohnungen. Durch diese Zusammenarbeit gewinnt die Asset Klasse "Studentisches Wohnen" deutlich an Attraktivität, da diese erstmals einer breiten Anlegerschaft zugänglich gemacht wird.
Die erste realisierte Transaktion summiert sich auf rund 63 Mio. EUR und beinhaltet den Verkauf von insgesamt vier studentischen Wohnprojekten an den von MPC Capital initiierten Fonds. Der Platzierungsbeginn ist für das dritte Quartal 2011 geplant.
In dem Fonds werden die YOUNIQ-Projekte in Greifswald (176 Einheiten), Karlsruhe (ca. 370 Einheiten), München Schleißheimer Straße (80 Einheiten) sowie ein projektiertes Objekt in Frankfurt am Main (ca. 250 Einheiten) gebündelt. Die YOUNIQ Studentenapartments befinden sich jeweils in unmittelbarer Nähe zur Universität, sind vollständig möbliert und zeichnen sich durch frisches Design und starke Mehrwerte aus. Zum Konzept des unkomplizierten Wohnens und Lernens gehört eine Miete mit Kostensicherheit und -transparenz: Daher beinhaltet sie alle Nebenkosten wie Heizung, Wasser, Strom und Highspeed-Internet-Anschluss (All-in-Miete).
Fondsanleger profitieren durch die anschließende, langfristige Generalanmietung durch die YOUNIQ AG, sowie die Bewirtschaftung der Objekte durch die YOUNIQ AG im Rahmen eines Generalpachtvertrages für eine Dauer von 15 Jahren. Damit stärkt die YOUNIQ AG zugleich ihre führende Marke für Studentisches Wohnen in Deutschland.
"Dass wir mit MPC Capital einen so erfahrenen Partner gewinnen konnten, zeigt, dass wir die Nachfrage richtig einschätzen und unterstreicht die Attraktivität unseres Produktes für Investoren. Die Verkaufserlöse, die wir nach der jeweiligen Übergabe der Objekte an den Fonds erzielen, werden wir umgehend in neue Projekte reinvestieren. Damit können wir unsere marktführende Position sukzessive ausbauen", sagt Rainer Nonnengässer, CEO der YOUNIQ AG. "Darüber hinaus werden wir an unserer Strategie festhalten und auf perspektivische Sicht etwa die Hälfte unserer Objekte im Eigenbestand halten", fügt Nonnengässer hinzu.
Durch die wachsende Bedeutung des Themas Bildung auf politischer und gesellschaftlicher Ebene sowie die steigenden Studentenzahlen und die damit einhergehende Wohnungsknappheit bildet sich zunehmend ein Markt für studentisches Wohnen auf privater Ebene heraus. Ähnlich wie in England, den USA und Australien etabliert sich dieser Bereich nun auch in Deutschland immer mehr als eigene Anlageklasse im Immobilienmarkt und wird so auch für private Investoren immer attraktiver. "Die Nische Studentisches Wohnen verbunden mit intelligenten Konzepten überzeugt Investoren. Die Entwicklung zeigt, dass die YOUNIQ AG nach der erfolgreich durchgeführten Kapitalerhöhung nun konsequent ihre Wachstumsstrategie fortsetzt", so Ralph Winter, Chairman der Corestate Capital AG.
MPC Capital will mit den geplanten Fonds vor allem privaten Anlegern sicherheitsorientierte Beteiligungen an hochwertigen und bereits fertig gestellten Wohnimmobilien in traditionellen Universitätsstädten bieten. Alexander Betz, Vorstandsmitglied der MPC Capital AG zeigt sich erfreut über den Abschluss der Kooperation: "Mit der YOUNIQ AG haben wir den Marktführer für studentisches Wohnen in Deutschland ausgewählt. Neben Sicherheit und Rendite spielen gesellschaftliche und moralische Werte bei der Entscheidung für eine Kapitalanlage eine immer größere Rolle; die Asset-Klasse "Studentisches Wohnen" erfüllt diese Kriterien vollkommen. Wir sehen in ihr daher eine langfristige und nachhaltige Erweiterung unseres Immobilien-Segments mit einer konjunkturunabhängigen Nachfrage, hoher Diversifikation und breiter Mieterbasis".
Erstauflage eines geschlossenen Immobilienfonds für studentisches Wohnen
durch MPC Capital AG / YOUNIQ AG veräußert vier Projekte im Volumen von rund 63
Mio. EUR an neuen Fonds / Etablierung der neuen Asset Klasse „Studentisches
Wohnen“ in Deutschland
Die YOUNIQ AG, der führende Anbieter für hochwertige Studentenapartments in Deutschland, hat heute den Abschluss eines exklusiven Kooperationsvertrages mit der MPC Münchmeyer Petersen Capital AG bekanntgegeben. Ziel dieser Vereinbarung ist es, zunächst bis Ende 2013 mehrere geschlossene Fonds für Studentisches Wohnen zu emittieren. Während die MPC Capital AG im Rahmen der Kooperation für die Strukturierung und die Vermarktung der Fonds verantwortlich zeichnet, erstellt und bewirtschaftet die YOUNIQ AG die hochwertigen Studentenwohnungen. Durch diese Zusammenarbeit gewinnt die Asset Klasse "Studentisches Wohnen" deutlich an Attraktivität, da diese erstmals einer breiten Anlegerschaft zugänglich gemacht wird.
Die erste realisierte Transaktion summiert sich auf rund 63 Mio. EUR und beinhaltet den Verkauf von insgesamt vier studentischen Wohnprojekten an den von MPC Capital initiierten Fonds. Der Platzierungsbeginn ist für das dritte Quartal 2011 geplant.
In dem Fonds werden die YOUNIQ-Projekte in Greifswald (176 Einheiten), Karlsruhe (ca. 370 Einheiten), München Schleißheimer Straße (80 Einheiten) sowie ein projektiertes Objekt in Frankfurt am Main (ca. 250 Einheiten) gebündelt. Die YOUNIQ Studentenapartments befinden sich jeweils in unmittelbarer Nähe zur Universität, sind vollständig möbliert und zeichnen sich durch frisches Design und starke Mehrwerte aus. Zum Konzept des unkomplizierten Wohnens und Lernens gehört eine Miete mit Kostensicherheit und -transparenz: Daher beinhaltet sie alle Nebenkosten wie Heizung, Wasser, Strom und Highspeed-Internet-Anschluss (All-in-Miete).
Fondsanleger profitieren durch die anschließende, langfristige Generalanmietung durch die YOUNIQ AG, sowie die Bewirtschaftung der Objekte durch die YOUNIQ AG im Rahmen eines Generalpachtvertrages für eine Dauer von 15 Jahren. Damit stärkt die YOUNIQ AG zugleich ihre führende Marke für Studentisches Wohnen in Deutschland.
"Dass wir mit MPC Capital einen so erfahrenen Partner gewinnen konnten, zeigt, dass wir die Nachfrage richtig einschätzen und unterstreicht die Attraktivität unseres Produktes für Investoren. Die Verkaufserlöse, die wir nach der jeweiligen Übergabe der Objekte an den Fonds erzielen, werden wir umgehend in neue Projekte reinvestieren. Damit können wir unsere marktführende Position sukzessive ausbauen", sagt Rainer Nonnengässer, CEO der YOUNIQ AG. "Darüber hinaus werden wir an unserer Strategie festhalten und auf perspektivische Sicht etwa die Hälfte unserer Objekte im Eigenbestand halten", fügt Nonnengässer hinzu.
Durch die wachsende Bedeutung des Themas Bildung auf politischer und gesellschaftlicher Ebene sowie die steigenden Studentenzahlen und die damit einhergehende Wohnungsknappheit bildet sich zunehmend ein Markt für studentisches Wohnen auf privater Ebene heraus. Ähnlich wie in England, den USA und Australien etabliert sich dieser Bereich nun auch in Deutschland immer mehr als eigene Anlageklasse im Immobilienmarkt und wird so auch für private Investoren immer attraktiver. "Die Nische Studentisches Wohnen verbunden mit intelligenten Konzepten überzeugt Investoren. Die Entwicklung zeigt, dass die YOUNIQ AG nach der erfolgreich durchgeführten Kapitalerhöhung nun konsequent ihre Wachstumsstrategie fortsetzt", so Ralph Winter, Chairman der Corestate Capital AG.
MPC Capital will mit den geplanten Fonds vor allem privaten Anlegern sicherheitsorientierte Beteiligungen an hochwertigen und bereits fertig gestellten Wohnimmobilien in traditionellen Universitätsstädten bieten. Alexander Betz, Vorstandsmitglied der MPC Capital AG zeigt sich erfreut über den Abschluss der Kooperation: "Mit der YOUNIQ AG haben wir den Marktführer für studentisches Wohnen in Deutschland ausgewählt. Neben Sicherheit und Rendite spielen gesellschaftliche und moralische Werte bei der Entscheidung für eine Kapitalanlage eine immer größere Rolle; die Asset-Klasse "Studentisches Wohnen" erfüllt diese Kriterien vollkommen. Wir sehen in ihr daher eine langfristige und nachhaltige Erweiterung unseres Immobilien-Segments mit einer konjunkturunabhängigen Nachfrage, hoher Diversifikation und breiter Mieterbasis".
MPC Sachwert Rendite-Fonds Indien GmbH & Co. KG
Das Landgericht Lübeck hat einem Anleger, den sie im Zusammenhang mit einer Beteiligung an der MPC Sachwert Rendite-Fonds Indien GmbH & Co. KG beraten hatte, Schadenersatz gegen die SEB AG zugesprochen. In seinem Urteil vom 10. August 2011 begründete das Gericht seine Entscheidung damit, dass die Bank ihre Pflichten aus dem Anlageberatungsvertrag verletzt hätte..
Der Bankkunde war durch die SEB AG im Zusammenhang mit Geldanlagen beraten worden. Er folgte der Empfehlung seines Bankberaters und zeichnete eine Beteiligung an der MPC Sachwert Rendite-Fonds Indien GmbH & Co. KG
Nach Ansicht des Landgerichts Lübeck ist eine Pflichtverletzung des Beraters der SEB darin zu sehen, dass dieser im Rahmen der Beratungsgespräche nicht auf die Provisionszahlungen hingewiesen hat, die die Bank für die Vermittlung der Beteiligungen erhalten hat. Im Rahmen der Beweisaufnahme hatte der als Zeuge vernommene Berater erklärt, dass zumindest das Agio an die Bank als Provision gezahlt worden sei. Er wusste aber nicht, ob darüber hinaus Provisionen geflossen seien. Da diese Kick-Back-Zahlungen nicht offengelegt worden seien, sei die SEB AG dem Kunden zum Schadenersatz und damit zur Rückzahlung der Einlage incl. Agio verpflichtet, so das Landgericht Lübeck.
Für Rechtsanwalt Tino Ebermann aus der Heidelberger Anlegerschutzkanzlei Nittel kein Einzelfall: „Mir sind zahlreiche Fälle bekannt, in denen Banken und Sparkassen bis in die jüngste Zeit hinein die Provisionszahlungen, die sie für die Vermittlung von Fondsanteilen erhalten, verschwiegen haben.“ Für Anleger ergeben sich dadurch gute Chancen, Schadenersatzansprüche durchzusetzen
Der Bankkunde war durch die SEB AG im Zusammenhang mit Geldanlagen beraten worden. Er folgte der Empfehlung seines Bankberaters und zeichnete eine Beteiligung an der MPC Sachwert Rendite-Fonds Indien GmbH & Co. KG
Nach Ansicht des Landgerichts Lübeck ist eine Pflichtverletzung des Beraters der SEB darin zu sehen, dass dieser im Rahmen der Beratungsgespräche nicht auf die Provisionszahlungen hingewiesen hat, die die Bank für die Vermittlung der Beteiligungen erhalten hat. Im Rahmen der Beweisaufnahme hatte der als Zeuge vernommene Berater erklärt, dass zumindest das Agio an die Bank als Provision gezahlt worden sei. Er wusste aber nicht, ob darüber hinaus Provisionen geflossen seien. Da diese Kick-Back-Zahlungen nicht offengelegt worden seien, sei die SEB AG dem Kunden zum Schadenersatz und damit zur Rückzahlung der Einlage incl. Agio verpflichtet, so das Landgericht Lübeck.
Für Rechtsanwalt Tino Ebermann aus der Heidelberger Anlegerschutzkanzlei Nittel kein Einzelfall: „Mir sind zahlreiche Fälle bekannt, in denen Banken und Sparkassen bis in die jüngste Zeit hinein die Provisionszahlungen, die sie für die Vermittlung von Fondsanteilen erhalten, verschwiegen haben.“ Für Anleger ergeben sich dadurch gute Chancen, Schadenersatzansprüche durchzusetzen
MPC Rendite-Fonds Britische Leben plus II GmbH & Co. KG
Das Landgericht Lübeck hat einem Anleger, den sie im Zusammenhang mit einer Beteiligung an der MPC Rendite-Fonds Britische Leben plus II GmbH & Co. KG beraten hatte, Schadenersatz gegen die SEB AG zugesprochen. In seinem Urteil vom 10. August 2011
begründete das Gericht seine Entscheidung damit, dass die Bank ihre Pflichten aus dem Anlageberatungsvertrag verletzt hätte..
Der Bankkunde war durch die SEB AG im Zusammenhang mit Geldanlagen beraten worden. Er folgte der Empfehlung seines Bankberaters und zeichnete eine Beteiligung an der MPC Rendite-Fonds Britische Leben plus II GmbH & Co. KG.
begründete das Gericht seine Entscheidung damit, dass die Bank ihre Pflichten aus dem Anlageberatungsvertrag verletzt hätte..
Der Bankkunde war durch die SEB AG im Zusammenhang mit Geldanlagen beraten worden. Er folgte der Empfehlung seines Bankberaters und zeichnete eine Beteiligung an der MPC Rendite-Fonds Britische Leben plus II GmbH & Co. KG.
Zweite MPC Global Equity Beteiligung:
Verjährung der Ansprüche droht zum Ende 2011
Wurde auch Ihnen Ihre MPC Beteiligung von einer Bank verkauft? Wenn ja, so besitzen Sie hervorragende Chancen, das damals investierte Kapital nebst Zinsen zurückzuerhalten.
Warum?
Das höchste deutsche Zivilgericht, der Bundesgerichtshof hat in diesem Jahr mit drei Aufsehen erregenden Beschlüssen Meilensteine im Anlegerschutz gesetzt:
Mit Beschlüssen vom 09.03.2011, vom 19.07.2011 sowie vom 24.08.2011 (jeweils Aktenzeichen: XI ZR 191/10) wurde endgültig klargestellt, dass eine zum Schadensersatz der beratenden Bank führende Aufklärungspflichtverletzung vorliegt, wenn die beratende Bank beim Beratungsgespräch verschwiegen hat, dass sie Provisionen für den Verkauf der Beteiligung erhält
Pressemitteilung von: Fachanwaltskanzlei Seehofer
Verjährung der Ansprüche droht zum Ende 2011
Wurde auch Ihnen Ihre MPC Beteiligung von einer Bank verkauft? Wenn ja, so besitzen Sie hervorragende Chancen, das damals investierte Kapital nebst Zinsen zurückzuerhalten.
Warum?
Das höchste deutsche Zivilgericht, der Bundesgerichtshof hat in diesem Jahr mit drei Aufsehen erregenden Beschlüssen Meilensteine im Anlegerschutz gesetzt:
Mit Beschlüssen vom 09.03.2011, vom 19.07.2011 sowie vom 24.08.2011 (jeweils Aktenzeichen: XI ZR 191/10) wurde endgültig klargestellt, dass eine zum Schadensersatz der beratenden Bank führende Aufklärungspflichtverletzung vorliegt, wenn die beratende Bank beim Beratungsgespräch verschwiegen hat, dass sie Provisionen für den Verkauf der Beteiligung erhält
Pressemitteilung von: Fachanwaltskanzlei Seehofer
MPC Offen Produktentanker Flotte - Anlegern droht Totalverlust
Die schlechte Ertragssituation auf den weltweiten Schiffsmärkten fordert offensichtlich ein weiteres Opfer. Der Fonds MPC Offen Produktentanker Flotte steht vor dem endgültigen Aus. Für die rund 3.000 Anleger, die in den Jahren 2007 und 2008 rund 77,8 Mio. € investiert haben, gibt es kaum noch Hoffnungen, den Totalverlust ihrer Einlage abzuwenden. Der Brancheninformationsdienst fondstelegramm schreibt: "Das Anlegerkapital in der CPO Produktentanker Flotte dürfte verloren sein."
Wurden die Einnahmen des Fonds zu optimistisch kalkuliert?
Die 8 Fondsschiffe des Fonds MPC Offen Produktentanker Flotte hatten von Anfang an keine Festcharter, die für den Vertragszeitraum Einnahmesicherheit versprochen hätte, sondern fuhren in einem Einnahmepool, dessen Einnahmen von Anfang an den Marktschwankungen unterlagen. Bereits Anfang 2010 lagen diese um mehr als 50 Prozent unter dem prospektierten Wert von 20.850 US$ je Schiff und Tag. 18.000 US$/Tag und Schiff wären laut fondstelegramm erforderlich, um die Kosten zu decken und planmäßig zu tilgen. Erhebliche Tilgungsrückstände sind zwangsläufig die Folge.
Daran, dass die Fondskalkulation für den Fonds MPC Offen Produktentanker Flotte mit der erforderlichen kaufmännischen Sorgfalt aufgestellt worden ist, ergeben sich zumindest ernsthafte Zweifel. So schwankte die Tagescharter im Zeitraum von 1996 – 2004 um die 15.000 US$ und war erst 2005 stark angestiegen, was ausschlaggebend für einen Zehnjahresdurchschnitt von 19.500 US$ war. (Fondsprospekt Seite 42) Heranzuziehen ist auch die Schwankungsbreite bei der Zehnjahresbetrachtung. Danach schwankten die Chartereinnahmen zwischen rund 10.000 US$/Tag und 29.000 US$/Tag. Ausgehend vom 10-Jahres-Durchschnitt bedeutet dies eine Volatilität von fast 100 %. Wenn je Schiff 18.000 US$/Tag benötigt wurden, um Kosten und Kapitaldienst zu leisten, heißt dies, dass der Fonds bereits ab einem Einnahmerückgang um knapp 14% in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten musste.
Ob vor diesem Hintergrund die als "Sensitivitätsanalysen" bezeichneten Risikoszenarien im Prospekt des Fonds MPC Offen Produktentanker Flotte, die als Mindereinnahme von einer Tagescharter von 19.500 US$ ausgehen, den an sie zu stellenden Anforderungen genügen, ist zu bezweifeln.
Wurden Anleger über die Risiken richtig aufgeklärt?
Bei der Beteiligung an dem Fonds MPC Offen Produktentanker Flotte handelte es sich von Anfang an um eine unternehmerische Beteiligung mit erheblichen Verlustrisiken, die bis hin zum Totalverlust der Einlage gingen.
Darüber, was mit der Fondsbeteiligung passieren würde, wenn die Chartereinnahmen auf den langjährigen Durchschnittswert von rund 15.000 US$ zurückgehen würden, enthält der Prospekt des Fonds MPC Offen Produktentanker Flotte keine Angaben.
Anleger des Fonds MPC Offen Produktentanker Flotte hätten unserer Meinung nach zumindest darüber aufgeklärt werden müssen, welchen Schwankungen die Tagescharterraten in den letzten 10 Jahren unterlegen haben, und welchen Einfluss dies auf die wirtschaftliche Entwicklung des Fonds haben könnte.
Auswirkung der riskanten Kreditvertragsklausel im Prospekt nur unzureichend dargestellt
Eine besondere Bedeutung kommt beim Fonds MPC Offen Produktentanker Flotte der so genannten "105%-Klausel" in den Kreditverträgen der einzelnen Schiffsgesellschaften zu. Der Prospekt enthält zwar Angaben dazu, wie sich diese auf die Liquiditätsbelastung der Schiffsgesellschaften auswirken kann. Es fehlen aber Aussagen dazu, dass die finanzierenden Banken dann, wenn die Schiffsgesellschaften aufgrund von Liquiditätsproblemen die Mehrbelastungen nicht tragen können, die Kredite kündigen und die Schiffe des Fonds MPC Offen Produktentanker Flotte verwerten können, was zu einem Totalverlust der Einlage führen kann.
Schiffswert deckt nicht einmal die Kredite
Das fondstelegramm rechnet damit, dass bei einer Veräußerung der Schiffs derzeit 25 bis 30 Mio. US$ je Schiff zu erzielen sein dürften, so dass der Verkaufserlös aller 8 Tanker maximal 240 Mio. US$ erlösen würde. Das sei weniger als die derzeitige Gesamtdarlehensbelastung von rund 300 Mio. US$, so dass auch die Banken mit Verlusten rechnen müssten, so das fondstelegramm. Das Kapital der Anleger des Fonds MPC Offen Produktentanker Flotte wäre damit vollständig verloren.
Schadenersatz wegen Prospektfehlern und Falschberatung
Für die Anleger des Fonds MPC Offen Produktentanker Flotte sehen wir gute Chancen für die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen gegen die Prospektverantwortlichen und die Anlageberater.
Pressemitteilung von: Nittel
Wurden die Einnahmen des Fonds zu optimistisch kalkuliert?
Die 8 Fondsschiffe des Fonds MPC Offen Produktentanker Flotte hatten von Anfang an keine Festcharter, die für den Vertragszeitraum Einnahmesicherheit versprochen hätte, sondern fuhren in einem Einnahmepool, dessen Einnahmen von Anfang an den Marktschwankungen unterlagen. Bereits Anfang 2010 lagen diese um mehr als 50 Prozent unter dem prospektierten Wert von 20.850 US$ je Schiff und Tag. 18.000 US$/Tag und Schiff wären laut fondstelegramm erforderlich, um die Kosten zu decken und planmäßig zu tilgen. Erhebliche Tilgungsrückstände sind zwangsläufig die Folge.
Daran, dass die Fondskalkulation für den Fonds MPC Offen Produktentanker Flotte mit der erforderlichen kaufmännischen Sorgfalt aufgestellt worden ist, ergeben sich zumindest ernsthafte Zweifel. So schwankte die Tagescharter im Zeitraum von 1996 – 2004 um die 15.000 US$ und war erst 2005 stark angestiegen, was ausschlaggebend für einen Zehnjahresdurchschnitt von 19.500 US$ war. (Fondsprospekt Seite 42) Heranzuziehen ist auch die Schwankungsbreite bei der Zehnjahresbetrachtung. Danach schwankten die Chartereinnahmen zwischen rund 10.000 US$/Tag und 29.000 US$/Tag. Ausgehend vom 10-Jahres-Durchschnitt bedeutet dies eine Volatilität von fast 100 %. Wenn je Schiff 18.000 US$/Tag benötigt wurden, um Kosten und Kapitaldienst zu leisten, heißt dies, dass der Fonds bereits ab einem Einnahmerückgang um knapp 14% in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten musste.
Ob vor diesem Hintergrund die als "Sensitivitätsanalysen" bezeichneten Risikoszenarien im Prospekt des Fonds MPC Offen Produktentanker Flotte, die als Mindereinnahme von einer Tagescharter von 19.500 US$ ausgehen, den an sie zu stellenden Anforderungen genügen, ist zu bezweifeln.
Wurden Anleger über die Risiken richtig aufgeklärt?
Bei der Beteiligung an dem Fonds MPC Offen Produktentanker Flotte handelte es sich von Anfang an um eine unternehmerische Beteiligung mit erheblichen Verlustrisiken, die bis hin zum Totalverlust der Einlage gingen.
Darüber, was mit der Fondsbeteiligung passieren würde, wenn die Chartereinnahmen auf den langjährigen Durchschnittswert von rund 15.000 US$ zurückgehen würden, enthält der Prospekt des Fonds MPC Offen Produktentanker Flotte keine Angaben.
Anleger des Fonds MPC Offen Produktentanker Flotte hätten unserer Meinung nach zumindest darüber aufgeklärt werden müssen, welchen Schwankungen die Tagescharterraten in den letzten 10 Jahren unterlegen haben, und welchen Einfluss dies auf die wirtschaftliche Entwicklung des Fonds haben könnte.
Auswirkung der riskanten Kreditvertragsklausel im Prospekt nur unzureichend dargestellt
Eine besondere Bedeutung kommt beim Fonds MPC Offen Produktentanker Flotte der so genannten "105%-Klausel" in den Kreditverträgen der einzelnen Schiffsgesellschaften zu. Der Prospekt enthält zwar Angaben dazu, wie sich diese auf die Liquiditätsbelastung der Schiffsgesellschaften auswirken kann. Es fehlen aber Aussagen dazu, dass die finanzierenden Banken dann, wenn die Schiffsgesellschaften aufgrund von Liquiditätsproblemen die Mehrbelastungen nicht tragen können, die Kredite kündigen und die Schiffe des Fonds MPC Offen Produktentanker Flotte verwerten können, was zu einem Totalverlust der Einlage führen kann.
Schiffswert deckt nicht einmal die Kredite
Das fondstelegramm rechnet damit, dass bei einer Veräußerung der Schiffs derzeit 25 bis 30 Mio. US$ je Schiff zu erzielen sein dürften, so dass der Verkaufserlös aller 8 Tanker maximal 240 Mio. US$ erlösen würde. Das sei weniger als die derzeitige Gesamtdarlehensbelastung von rund 300 Mio. US$, so dass auch die Banken mit Verlusten rechnen müssten, so das fondstelegramm. Das Kapital der Anleger des Fonds MPC Offen Produktentanker Flotte wäre damit vollständig verloren.
Schadenersatz wegen Prospektfehlern und Falschberatung
Für die Anleger des Fonds MPC Offen Produktentanker Flotte sehen wir gute Chancen für die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen gegen die Prospektverantwortlichen und die Anlageberater.
Pressemitteilung von: Nittel
Schiffsfonds in der Krise: MPC Offen Produktentanker Flotte – Totalverlust befürchtet
München, den 28. November 2011. Nachdem in den letzten Monaten bereits zahlreiche Schiffsfonds Insolvenz anmelden mussten, befindet sich nun mit dem MPC Offen Produktentanker Flotte ein weiterer Fonds in akuten wirtschaftlichen Schwierigkeiten. Nach Einschätzung des Brancheninformationsdienstes fondstelegramm.de dürfte das Anlegerkapital verloren sein. Für die 3.000 Anleger, die mehr als 75 Millionen Euro in den Fonds einbezahlt haben, ist dies ein schwerer Schlag.
Betroffene Anleger stehen aber nicht chancenlos dar. Denn in Betracht kommen für die Geschädigten insbesondere zwei Ansatzpunkte. Zum einen ist hier ein Vorgehen gegen die Prospektverantwortlichen zu nennen. „Denn der Prospekt ist nach unserer Einschätzung fehlerhaft, da die Einnahmestruktur zu optimistisch gestaltet ist. In dem Fondsprospekt wird von einer Tagescharter ausgegangen, die unserer Ansicht nach nur unter äußerst günstigen Umständen zustande kommen konnte. Auf diesen Gesichtpunkt hätte in dem Prospekt nach Bewertung unserer Kanzlei hingewiesen werden müssen“, so Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A., von der auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Sitz in München, Berlin und Zürich, die bereits zahlreiche Schiffsfonds-Anleger vertritt.
Der zweite Ansatzpunkt für Geschädigte besteht in einem Vorgehen gegen die Anlageberater. „Dies gilt dann, wenn die Anlageberater nicht über die dem Offen-Produktentanker-Flotten-Fonds immanenten Risiken aufgeklärt haben“, so Rechtsanwalt Luber weiter. „Denn Anlageberatern kommen nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes erhebliche Informations- und Aufklärungspflichten zu. Dies bedeutet, dass Berater, die den Anlegern die Beteiligung an dem Fonds empfohlen haben, ausführlich und verständlich über die bestehenden Risiken aufklären müssen. Kommen sie dieser Pflicht nicht oder nur eingeschränkt nach, machen sich die Berater nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes grundsätzlich schadensersatzpflichtig. In diesem Fall können die betroffenen Anleger nicht nur die Rückabwicklung ihrer Beteiligung und somit Auszahlung ihres Investitionsbetrages geltend machen, sondern darüber hinaus die Zinsen für eine ansonsten getätigte Alternativanlage beanspruchen.“
Ferner kann man sich gegebenenfalls auch die Provisions-Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zu Nutze machen. Demnach müssen für Banken tätige Anlageberater ihre Kunden grundsätzlich auf den Erhalt von Rückvergütungen, die sie für den Vertrieb der Beteiligungen von den Fondsgesellschaften erhalten haben, hinweisen. Diese Aufklärungspflicht wurde in der Vergangenheit nach der Erfahrung der CLLB Rechtsanwälte nur selten erfüllt, sodass allein diese Nichtaufklärung für die Geltendmachung von Schadensersatz ausreichen kann.
Rechtsanwalt Luber rät daher allen Betroffenen, anwaltlichen Rat von auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Anwälten in Anspruch zu nehmen.
Christian Luber - CLLB Rechtsanwälte
Liebigstr. 21, 80538 München,
Fon: 089/ 552 999 50
Fax: 089/552 999 90
(Sie können diese E-Mail Adresse erst sehen, wenn Sie mindestens Premium-User sind.)
Web: www.cllb.de
München, den 28. November 2011. Nachdem in den letzten Monaten bereits zahlreiche Schiffsfonds Insolvenz anmelden mussten, befindet sich nun mit dem MPC Offen Produktentanker Flotte ein weiterer Fonds in akuten wirtschaftlichen Schwierigkeiten. Nach Einschätzung des Brancheninformationsdienstes fondstelegramm.de dürfte das Anlegerkapital verloren sein. Für die 3.000 Anleger, die mehr als 75 Millionen Euro in den Fonds einbezahlt haben, ist dies ein schwerer Schlag.
Betroffene Anleger stehen aber nicht chancenlos dar. Denn in Betracht kommen für die Geschädigten insbesondere zwei Ansatzpunkte. Zum einen ist hier ein Vorgehen gegen die Prospektverantwortlichen zu nennen. „Denn der Prospekt ist nach unserer Einschätzung fehlerhaft, da die Einnahmestruktur zu optimistisch gestaltet ist. In dem Fondsprospekt wird von einer Tagescharter ausgegangen, die unserer Ansicht nach nur unter äußerst günstigen Umständen zustande kommen konnte. Auf diesen Gesichtpunkt hätte in dem Prospekt nach Bewertung unserer Kanzlei hingewiesen werden müssen“, so Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A., von der auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Sitz in München, Berlin und Zürich, die bereits zahlreiche Schiffsfonds-Anleger vertritt.
Der zweite Ansatzpunkt für Geschädigte besteht in einem Vorgehen gegen die Anlageberater. „Dies gilt dann, wenn die Anlageberater nicht über die dem Offen-Produktentanker-Flotten-Fonds immanenten Risiken aufgeklärt haben“, so Rechtsanwalt Luber weiter. „Denn Anlageberatern kommen nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes erhebliche Informations- und Aufklärungspflichten zu. Dies bedeutet, dass Berater, die den Anlegern die Beteiligung an dem Fonds empfohlen haben, ausführlich und verständlich über die bestehenden Risiken aufklären müssen. Kommen sie dieser Pflicht nicht oder nur eingeschränkt nach, machen sich die Berater nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes grundsätzlich schadensersatzpflichtig. In diesem Fall können die betroffenen Anleger nicht nur die Rückabwicklung ihrer Beteiligung und somit Auszahlung ihres Investitionsbetrages geltend machen, sondern darüber hinaus die Zinsen für eine ansonsten getätigte Alternativanlage beanspruchen.“
Ferner kann man sich gegebenenfalls auch die Provisions-Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zu Nutze machen. Demnach müssen für Banken tätige Anlageberater ihre Kunden grundsätzlich auf den Erhalt von Rückvergütungen, die sie für den Vertrieb der Beteiligungen von den Fondsgesellschaften erhalten haben, hinweisen. Diese Aufklärungspflicht wurde in der Vergangenheit nach der Erfahrung der CLLB Rechtsanwälte nur selten erfüllt, sodass allein diese Nichtaufklärung für die Geltendmachung von Schadensersatz ausreichen kann.
Rechtsanwalt Luber rät daher allen Betroffenen, anwaltlichen Rat von auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Anwälten in Anspruch zu nehmen.
Christian Luber - CLLB Rechtsanwälte
Liebigstr. 21, 80538 München,
Fon: 089/ 552 999 50
Fax: 089/552 999 90
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MPC Fonds MS Santa-R Schiffe
Schadenersatz für Schiffsfonds Anleger
Bei dem MPC Fonds MS "Santa-R Schiffe" GmbH & Co. KG handelt es sich um einen Dachfonds, der in sieben 4.100-TEU-Containerfrachter investiert hat. Der Fonds wurde in den Jahren 2001 und 2002 platziert.
Der Fonds befindet sich in extremer wirtschaftlicher Schieflage. Die Einnahmen bleiben weit hinter den prospektierten Annahmen zurück, die Darlehensrückführung ist ins Stocken gekommen, Ausschüttungen sind nicht möglich. Anlegern droht angesichts der fehlenden Aussichten für einen Anstieg der Chartereinnahmen der Totalverlust ihrer Einlage.
Gute Chancen für die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen
Im Auftrag von Mandanten, die an dem Fonds beteiligt sind, haben wir den Prospekt des MPC Fonds MS „Santa-R Schiffe“ GmbH & Co. KG geprüft und dabei nach unserer Auffassung sowohl Prospektmängel, als auch fehlerhafte Anlageberatungen festgestellt. Beides begründet Schadenersatzansprüche.
Nur 41 % der Anlegergelder flossen in die Schiffsinvestition
Dem Prospekt muss sich nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ohne großes Nachrechnen ermitteln lassen, welcher Teil des vom Anleger aufgebrachten Kapitals werthaltig in die Schiffsinvestition fließt und welcher Teil für nicht investive Zwecke, so genannte Weichkosten verbraucht wird. Hierauf muss auch der Berater, der die Anlage empfiehlt hinweisen.
Der Prospekt enthält solche Aussage nicht. Erst durch die Addition der auf der Ebene des Dachfonds, als auch auf der Ebene der Einschiffsgesellschaften anfallenden Kosten lässt sich dies ermitteln. Das aus Anlegersicht erschreckende Ergebnis: 59 % des von den Anlegern aufzubringenden Kommanditkapital incl. Agio wurde für Weichkosten aufgewandt. Nur 41 % flossen in den Bau der Schiffe.
24 % der Anlegergelder flossen in Vertriebsprovisionen
Bankberater müssen immer darauf hinweisen, welche Provisionen die Bank oder Sparkasse, für die Vermittlung des Fondsanteils erhält. Nicht bankgebundene Berater müssen dies ab einem Anteil der Vertriebskosten an dem von den Anlegern aufgebrachten Kapital von über 15 % tun. Vorliegend belief sich die für die Beschaffung des Kommanditkapitals, also für den Vertrieb des Fonds gezahlte Provision auf 24 % des von den Anlegern investierten Geldes. Hierüber klärt weder der Prospekt explizit auf, noch wurden die uns bekannten Anleger hierüber im Beratungsgespräch informiert.
Hohes Risiko durch Kreditaufnahme in Japanischem Yen
Da ein Teil der vom Fonds aufzunehmenden Kreditmittel in JPY aufgenommen wurde, die Einnahmen des Fonds aber in US$ erzielt werden, besteht ein erhebliches Währungsrisiko, welches zu größeren Verwerfungen durch Wechselkursschwankungen führen kann. Aufgrund des hohen Fremdfinanzierungsanteils des Fonds kann dies nicht nur Auswirkungen auf die Liquidität des Fonds infolge der in US$ steigenden Kapitaldienstaufwendungen sondern auch zu einer Zahlungsunfähigkeit des Fonds und zur Kreditkündigung mit anschließender Verwertung des Fondsobjekts und somit zum Totalverlust für die Anleger führen. Hierauf hätte der Berater ausdrücklich hinweisen müssen.
Der Prospekt weist darüber hinaus einige weitere Mängel auf, über die der Berater hätte aufklären müssen.
Der Prospekt weist das Agio weder als Einnahmen, noch als Ausgabenposition aus, obwohl der Betrag der Gesellschaft zufließt und für die Eigenkapitalvermittlung aufgewendet wird.
Der Prospekt enthält keinen Hinweis darauf, dass der Kommanditist für eine wieder aufgelebte Einlageverpflichtung auch dann noch haftet, wenn er die Beteiligung veräußert oder sonst wie übertragen hat (Nachhaftung).
Anleger des MPC Fonds Santa "R" Schiffe mbH & Co. KG haben daher grundsätzlich gute Chancen, Schadenersatzansprüche gegen ihre Berater beziehungsweise die Gründungsgesellschafter des Fonds durchzusetzen
Verjährung der Schadenersatzansprüche der 2002 beigetretenen Anleger
Für die Anleger, die sich im Jahr 2001 beteiligt haben, sind diese Ansprüche jedoch bereits verjährt. Für jene Anleger, die sich im Jahr 2002 beteiligt haben, drohen Schadenersatzansprüche zu verjähren. Es gilt eine 10-jährige absolute Verjährungsfrist, die taggenau ab dem Tag der Beratung/Zeichnung berechnet wird. Hier ist gegebenenfalls Eile geboten.
Pressemitteilung
Mathias Nittel - Rechtsanwalt & Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Bei dem MPC Fonds MS "Santa-R Schiffe" GmbH & Co. KG handelt es sich um einen Dachfonds, der in sieben 4.100-TEU-Containerfrachter investiert hat. Der Fonds wurde in den Jahren 2001 und 2002 platziert.
Der Fonds befindet sich in extremer wirtschaftlicher Schieflage. Die Einnahmen bleiben weit hinter den prospektierten Annahmen zurück, die Darlehensrückführung ist ins Stocken gekommen, Ausschüttungen sind nicht möglich. Anlegern droht angesichts der fehlenden Aussichten für einen Anstieg der Chartereinnahmen der Totalverlust ihrer Einlage.
Gute Chancen für die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen
Im Auftrag von Mandanten, die an dem Fonds beteiligt sind, haben wir den Prospekt des MPC Fonds MS „Santa-R Schiffe“ GmbH & Co. KG geprüft und dabei nach unserer Auffassung sowohl Prospektmängel, als auch fehlerhafte Anlageberatungen festgestellt. Beides begründet Schadenersatzansprüche.
Nur 41 % der Anlegergelder flossen in die Schiffsinvestition
Dem Prospekt muss sich nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ohne großes Nachrechnen ermitteln lassen, welcher Teil des vom Anleger aufgebrachten Kapitals werthaltig in die Schiffsinvestition fließt und welcher Teil für nicht investive Zwecke, so genannte Weichkosten verbraucht wird. Hierauf muss auch der Berater, der die Anlage empfiehlt hinweisen.
Der Prospekt enthält solche Aussage nicht. Erst durch die Addition der auf der Ebene des Dachfonds, als auch auf der Ebene der Einschiffsgesellschaften anfallenden Kosten lässt sich dies ermitteln. Das aus Anlegersicht erschreckende Ergebnis: 59 % des von den Anlegern aufzubringenden Kommanditkapital incl. Agio wurde für Weichkosten aufgewandt. Nur 41 % flossen in den Bau der Schiffe.
24 % der Anlegergelder flossen in Vertriebsprovisionen
Bankberater müssen immer darauf hinweisen, welche Provisionen die Bank oder Sparkasse, für die Vermittlung des Fondsanteils erhält. Nicht bankgebundene Berater müssen dies ab einem Anteil der Vertriebskosten an dem von den Anlegern aufgebrachten Kapital von über 15 % tun. Vorliegend belief sich die für die Beschaffung des Kommanditkapitals, also für den Vertrieb des Fonds gezahlte Provision auf 24 % des von den Anlegern investierten Geldes. Hierüber klärt weder der Prospekt explizit auf, noch wurden die uns bekannten Anleger hierüber im Beratungsgespräch informiert.
Hohes Risiko durch Kreditaufnahme in Japanischem Yen
Da ein Teil der vom Fonds aufzunehmenden Kreditmittel in JPY aufgenommen wurde, die Einnahmen des Fonds aber in US$ erzielt werden, besteht ein erhebliches Währungsrisiko, welches zu größeren Verwerfungen durch Wechselkursschwankungen führen kann. Aufgrund des hohen Fremdfinanzierungsanteils des Fonds kann dies nicht nur Auswirkungen auf die Liquidität des Fonds infolge der in US$ steigenden Kapitaldienstaufwendungen sondern auch zu einer Zahlungsunfähigkeit des Fonds und zur Kreditkündigung mit anschließender Verwertung des Fondsobjekts und somit zum Totalverlust für die Anleger führen. Hierauf hätte der Berater ausdrücklich hinweisen müssen.
Der Prospekt weist darüber hinaus einige weitere Mängel auf, über die der Berater hätte aufklären müssen.
Der Prospekt weist das Agio weder als Einnahmen, noch als Ausgabenposition aus, obwohl der Betrag der Gesellschaft zufließt und für die Eigenkapitalvermittlung aufgewendet wird.
Der Prospekt enthält keinen Hinweis darauf, dass der Kommanditist für eine wieder aufgelebte Einlageverpflichtung auch dann noch haftet, wenn er die Beteiligung veräußert oder sonst wie übertragen hat (Nachhaftung).
Anleger des MPC Fonds Santa "R" Schiffe mbH & Co. KG haben daher grundsätzlich gute Chancen, Schadenersatzansprüche gegen ihre Berater beziehungsweise die Gründungsgesellschafter des Fonds durchzusetzen
Verjährung der Schadenersatzansprüche der 2002 beigetretenen Anleger
Für die Anleger, die sich im Jahr 2001 beteiligt haben, sind diese Ansprüche jedoch bereits verjährt. Für jene Anleger, die sich im Jahr 2002 beteiligt haben, drohen Schadenersatzansprüche zu verjähren. Es gilt eine 10-jährige absolute Verjährungsfrist, die taggenau ab dem Tag der Beratung/Zeichnung berechnet wird. Hier ist gegebenenfalls Eile geboten.
Pressemitteilung
Mathias Nittel - Rechtsanwalt & Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Schadensersatz für Anleger der Lebensversicherungsfonds
Die Münchmeyer Petersen Capital AG (MPC) bietet schon seit 1994 ihre Tätigkeiten am Markt an, wobei sie sich auf alternative Kapitalanlagen, wie geschlossene Fonds, spezialisiert hat. Sie bezeichnet sich selbst als das größte börsennotierte Emissionshaus für geschlossene Fonds und hat bislang zahlreiche Fonds aufgelegt.
Seit dem Jahr 2002 bietet die MPC auch Beteiligungen an geschlossenen Lebensversicherungsfonds an, wie die MPC Rendite-Fonds Leben plus, MPC Rendite-Fonds Leben plus spezial II, MPC Rendite-Fonds Leben plus II, MPC Rendite-Fonds Leben plus III, MPC Rendite-Fonds Leben plus IV, MPC Rendite-Fonds Leben plus V, MPC Rendite-Fonds Leben plus VI, MPC Rendite-Fonds Lebens plus VII, die allesamt in deutsche Kapitallebens- und Rentenversicherungen investieren, sowie die MPC Rendite Fonds Britische Leben plus II und MPC Rendite Fonds Britische Leben plus III, welche in „gebrauchte“ britische Kapitallebensversicherungen investieren.
Das System mit geschlossenen Lebensversicherungsfonds funktioniert hierbei so, dass der Fonds die Lebensversicherungen am deutschen Zweitmarkt erwirbt und diese dann bis zum Versicherungsfall – meist dem Tod der versicherten Person – hält, somit also weiterhin die Prämien für die Versicherung bezahlt, sodass er mit Eintritt des Versicherungsfalls die Ablaufleistungen erhält. Unterschiede der einzelnen Fonds, die in deutsche oder britische Zweitmarkt-Lebensversicherungen investieren, ergeben sich aus der Natur der Versicherungen, da z.B. britische Lebensversicherungsgesellschaften anders als deutsche bis zu 100 % in Aktien investieren können. Diese waren somit von der Finanzkrise 2008 stark betroffen.
Anleger, die in MPC Lebensversicherungsfonds investiert haben und derzeit aber von der Entwicklung der Fonds enttäuscht sind und einen Kapitalverlust befürchten, sollten sich umgehend an einen im Kapitalanlagerecht tätigen Rechtsanwalt wenden. Häufig können Schadensersatzansprüche aus einer Falschberatung der Banken bei Beteiligungserwerb geltend gemacht werden, so z.B. wenn die Anleger über die Risiken der Lebensversicherungsfonds nicht aufgeklärt wurden, sodass diese zur Rückabwicklung der Anlage verpflichtet sind.
Seit dem Jahr 2002 bietet die MPC auch Beteiligungen an geschlossenen Lebensversicherungsfonds an, wie die MPC Rendite-Fonds Leben plus, MPC Rendite-Fonds Leben plus spezial II, MPC Rendite-Fonds Leben plus II, MPC Rendite-Fonds Leben plus III, MPC Rendite-Fonds Leben plus IV, MPC Rendite-Fonds Leben plus V, MPC Rendite-Fonds Leben plus VI, MPC Rendite-Fonds Lebens plus VII, die allesamt in deutsche Kapitallebens- und Rentenversicherungen investieren, sowie die MPC Rendite Fonds Britische Leben plus II und MPC Rendite Fonds Britische Leben plus III, welche in „gebrauchte“ britische Kapitallebensversicherungen investieren.
Das System mit geschlossenen Lebensversicherungsfonds funktioniert hierbei so, dass der Fonds die Lebensversicherungen am deutschen Zweitmarkt erwirbt und diese dann bis zum Versicherungsfall – meist dem Tod der versicherten Person – hält, somit also weiterhin die Prämien für die Versicherung bezahlt, sodass er mit Eintritt des Versicherungsfalls die Ablaufleistungen erhält. Unterschiede der einzelnen Fonds, die in deutsche oder britische Zweitmarkt-Lebensversicherungen investieren, ergeben sich aus der Natur der Versicherungen, da z.B. britische Lebensversicherungsgesellschaften anders als deutsche bis zu 100 % in Aktien investieren können. Diese waren somit von der Finanzkrise 2008 stark betroffen.
Anleger, die in MPC Lebensversicherungsfonds investiert haben und derzeit aber von der Entwicklung der Fonds enttäuscht sind und einen Kapitalverlust befürchten, sollten sich umgehend an einen im Kapitalanlagerecht tätigen Rechtsanwalt wenden. Häufig können Schadensersatzansprüche aus einer Falschberatung der Banken bei Beteiligungserwerb geltend gemacht werden, so z.B. wenn die Anleger über die Risiken der Lebensversicherungsfonds nicht aufgeklärt wurden, sodass diese zur Rückabwicklung der Anlage verpflichtet sind.
MPC Offen Flotte - MS "Santa B Schiffe" GmbH & Co. KG Schadensersatz für Anleger
Der von der Münchmeyer Petersen Capital (MPC) aufgelegte geschlossene Schiffsfonds MPC Offen Flotte – MS Santa B Schiffe ist in wirtschaftliche Schieflage geraten. Der MPC Offen Flotte – MS Santa B Schiffe erzielt nur noch Einnahmen, die weit hinter den prospektierten Einnahmen zurückliegen, was dazu führt, dass Ausschüttungen an die Anleger des MPC Offen Flotte – MS Santa B Schiffe nicht möglich sind. Auch die Darlehen des MPC Offen Flotte – MS Santa B Schiffe können nicht planmäßig zurückgeführt werden. Wann mit einem Anstieg der Chartereinnahmen zu rechnen ist, lässt sich derzeit nicht voraussehen, sodass Anlegern des MPC Offen Flotte – MS Santa B Schiffe der Totalverlust ihrer eingebrachten Einlage droht.
Der MPC Offen Flotte – MS Santa B Schiffe wurde hierbei in den Jahren 2006 und 2007 als Dachfonds platziert und investiert in 14 Containerfrachter: 8 der Schiffe des MPC Offen Flotte – MS Santa B Schiffe fahren in einer 5-jährigen Festcharter, 6 in Tagescharter.
Anleger des MPC Offen Flotte – MS Santa B Schiffe, die sich vor dem Totalverlust ihres Geldes schützen wollen, sollten von einem im Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalt überprüfen lassen, ob eine Rückabwicklung der Anlage möglich ist. Eine solche kann erreicht werden, wenn Anlegern des MPC Offen Flotte – MS Santa B Schiffe ein Schadensersatzanspruch gegen die beratenden Banken oder freien Anlageberater zusteht.
Anlegern des MPC Offen Flotte – MS Santa B Schiffe steht hierbei ein solcher Anspruch zu, wenn sie bei Beteiligungserwerb falsch beraten wurden. Hierbei mussten sie über die Risiken des MPC Offen Flotte – MS Santa B Schiffe vollumfassend aufgeklärt werden, was aber oftmals nicht geschah:
So wurde vielen Anlegern das mögliche Totalverlustrisiko der Einlage verschwiegen, welches aber bei einer solchen unternehmerischen Beteiligung immer bestehen kann.
Weiterhin besteht für den MPC Offen Flotte – MS Santa B Schiffe ein erhebliches Währungsrisiko, da ein Teil der Kredite des MPC Offen Flotte – MS Santa B Schiffe in JPY aufgenommen wurde, die Chartereinnahmen aber in US$ erzielt werden. Dieses Risiko könnte bei dem hohen Fremdkapitalanteil des MPC Offen Flotte – MS Santa B Schiffe sogar dazu führen, dass dem Fonds die Zahlungsunfähigkeit drohen könnte, was zur Kreditkündigung und anschließenden Verwertung der Fondsschiffe führen würde.
Anleger des MPC Offen Flotte – MS Santa B Schiffe mussten von den beratenden Banken auch über das bestehende Zweitmarktrisiko aufgeklärt werden, was bedeutet, dass ein Verkauf der Beteiligung kaum möglich ist, da ein geregelter Zweitmarkt hierfür nicht besteht. Wird trotzdem ein Käufer gefunden, so müssen erhebliche Wertabschläge in Kauf genommen werden.
Schließlich müssen Banken und Berater nach der Kick-Back Rechtsprechung des BGH auch über Provisionen aufklären, die sie für die Vermittlung der Anteile an dem MPC Offen Flotte – MS Santa B Schiffe von der Fondsgesellschaft erhalten haben.
Anleger des MPC Offen Flotte – MS Santa B Schiffe, die sich von ihren Anlageberatern falsch beraten fühlen, sollten also umgehend handeln und ihre Ansprüche überprüfen lassen ..
Pressemitteilung von: Dr. Stoll & Kollegen
Der MPC Offen Flotte – MS Santa B Schiffe wurde hierbei in den Jahren 2006 und 2007 als Dachfonds platziert und investiert in 14 Containerfrachter: 8 der Schiffe des MPC Offen Flotte – MS Santa B Schiffe fahren in einer 5-jährigen Festcharter, 6 in Tagescharter.
Anleger des MPC Offen Flotte – MS Santa B Schiffe, die sich vor dem Totalverlust ihres Geldes schützen wollen, sollten von einem im Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalt überprüfen lassen, ob eine Rückabwicklung der Anlage möglich ist. Eine solche kann erreicht werden, wenn Anlegern des MPC Offen Flotte – MS Santa B Schiffe ein Schadensersatzanspruch gegen die beratenden Banken oder freien Anlageberater zusteht.
Anlegern des MPC Offen Flotte – MS Santa B Schiffe steht hierbei ein solcher Anspruch zu, wenn sie bei Beteiligungserwerb falsch beraten wurden. Hierbei mussten sie über die Risiken des MPC Offen Flotte – MS Santa B Schiffe vollumfassend aufgeklärt werden, was aber oftmals nicht geschah:
So wurde vielen Anlegern das mögliche Totalverlustrisiko der Einlage verschwiegen, welches aber bei einer solchen unternehmerischen Beteiligung immer bestehen kann.
Weiterhin besteht für den MPC Offen Flotte – MS Santa B Schiffe ein erhebliches Währungsrisiko, da ein Teil der Kredite des MPC Offen Flotte – MS Santa B Schiffe in JPY aufgenommen wurde, die Chartereinnahmen aber in US$ erzielt werden. Dieses Risiko könnte bei dem hohen Fremdkapitalanteil des MPC Offen Flotte – MS Santa B Schiffe sogar dazu führen, dass dem Fonds die Zahlungsunfähigkeit drohen könnte, was zur Kreditkündigung und anschließenden Verwertung der Fondsschiffe führen würde.
Anleger des MPC Offen Flotte – MS Santa B Schiffe mussten von den beratenden Banken auch über das bestehende Zweitmarktrisiko aufgeklärt werden, was bedeutet, dass ein Verkauf der Beteiligung kaum möglich ist, da ein geregelter Zweitmarkt hierfür nicht besteht. Wird trotzdem ein Käufer gefunden, so müssen erhebliche Wertabschläge in Kauf genommen werden.
Schließlich müssen Banken und Berater nach der Kick-Back Rechtsprechung des BGH auch über Provisionen aufklären, die sie für die Vermittlung der Anteile an dem MPC Offen Flotte – MS Santa B Schiffe von der Fondsgesellschaft erhalten haben.
Anleger des MPC Offen Flotte – MS Santa B Schiffe, die sich von ihren Anlageberatern falsch beraten fühlen, sollten also umgehend handeln und ihre Ansprüche überprüfen lassen ..
Pressemitteilung von: Dr. Stoll & Kollegen
MS Santa-B-Schiffe: Kostenfalle und Null Ausschüttungen
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MS Santa-B-Schiffe: Kostenfalle und Null Ausschüttungen
MPC, Prorendita, Lloyd -mit britischen Policen verspekuliert?
HCI MPC - Deepsea Oil Explorer Anleger gucken 7 Jahre in die Röhre
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