MPC - Müchmeyer Petersen Capital AG
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Die Münchmeyer Petersen Capital AG, kurz MPC, bezeichnet sich selbst als das größte börsennotierte Emissionshaus für geschlossene Fonds, die alternative Kapitalanlagen anbieten. Die MPC ist seit 1994 an diesem Markt tätig und hat bislang zahlreiche geschlossene Fonds aufgelegt, worunter sich auch etliche geschlossene Lebensversicherungsfonds befinden, wie der 2002 aufgelegte MPC Rendite-Fonds Leben plus.
Dieser investiert in „gebrauchte“ deutsche Kapitallebens- und zu einem geringen Anteil auch in Rentenversicherungen, die der MPC Rendite-Fonds Leben plus am Zweitmarkt erworben hat. Größtenteils wurde der MPC Rendite-Fonds Leben plus durch Fremdkapital finanziert, die erworbenen Policen dienten hierfür als Sicherheit. Derzeit befindet sich der MPC Rendite-Fonds Leben plus aber in einer wirtschaftlichen Schieflage, da die vereinbarte Beleihungsgrenze mit der kreditgebenden Bank WestLB unterschritten ist:
Auf einer Gesellschafterversammlung des MPC Rendite-Fonds Leben plus am 4.August 2011 mussten die Gesellschafter der Reduzierung der kreditvertraglich vereinbarten Zinssicherung und dem Verkauf von Policen zustimmen. Bezüglich dieser Policen wurde der WestLB ein direktes Verwertungsrecht eingeräumt, um somit die durch die WestLB drohende Kreditkündigung abzuwenden.
Weiterhin haben Anleger des MPC Rendite-Fonds Leben plus nur für die Jahre 2006 und 2007 Ausschüttungen in Höhe von 11 % des Anlagekapitals erhalten. Für die Folgejahre wurde den Anlegern des MPC Rendite-Fonds Leben plus nichts mehr ausbezahlt. Derzeit ist also für die Anleger sehr ungewiss, ob überhaupt noch mit Rückflüssen aus dem MPC Rendite-Fonds Leben plus gerechnet werden kann oder zumindest in welcher Höhe diese noch erfolgen können.
Anleger des MPC Rendite-Fonds Leben plus, die die zu erwartenden Verluste aus dem Fonds aber nicht auf sich sitzen lassen möchten, sollten sich umgehend an einen im Kapitalanlagerecht tätigen Rechtsanwalt wenden. Stehen den Anlegern des MPC Rendite-Fonds Leben plus Schadensersatzansprüche gegen ihre Anlageberater aus einer Falschberatung zu, sind diese verpflichtet die Anlage an dem MPC Rendite-Fonds Leben plus rückgängig zu machen, sodass bereits verloren geglaubtes Geld zurückerlangt werden kann.
Eine Falschberatung der beratenden Banken ist vor allem dann gegeben, wenn Anlegern die Risiken aus dem geschlossenen Lebensversicherungsfonds MPC Rendite-Fonds Leben plus verschwiegen oder verharmlost wurden. Mithin musste vor allem über das Risiko eines Totalverlusts der Einlage informiert werden. Eine Aufklärungspflichtverletzung ist den Banken auch in dem Fall zuzurechnen, wenn dem Anleger Provisionen (Kick-Backs) verschwiegen wurden, die sie für die Vermittlung der Anteile an dem MPC Rendite-Fonds Leben plus erhalten haben.
Aufgrund der drohenden taggenauen Verjährung in 10 Jahren ab dem Erwerb der Anteile sollten Anleger des MPC Rendite-Fonds Leben plus deshalb umgehend handeln und ihre Ansprüche überprüfen lassen.
Geschlossene Lebensversicherungsfonds, die von MPC Capital aufgelegt wurden:
MPC Rendite-Fonds Leben Plus I
MPC Rendite-Fonds Leben Plus II
Rendite-Fonds Leben Plus III
MPC Rendite-Fonds Leben Plus IV
MPC Rendite-Fonds Leben Plus V
MPC Rendite-Fonds Leben Plus VI
MPC Rendite-Fonds Leben Plus VII
MPC Rendite-Fonds Britische Leben Plus I
MPC Rendite-Fonds Britische Leben Plus II
MPC Rendite-Fonds Britische Leben Plus III
MPC Rendite-Fonds Leben Plus Spezial I
MPC Rendite-Fonds Leben Plus Spezial II
MPC Rendite-Fonds Leben Plus Spezial III
MPC Rendite-Fonds Leben Plus Spezial IV
MPC Rendite-Fonds Leben Plus Spezial V
MPC Rendite-Fonds Leben Plus Spezial VI
Pressemitteilung - Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Dieser investiert in „gebrauchte“ deutsche Kapitallebens- und zu einem geringen Anteil auch in Rentenversicherungen, die der MPC Rendite-Fonds Leben plus am Zweitmarkt erworben hat. Größtenteils wurde der MPC Rendite-Fonds Leben plus durch Fremdkapital finanziert, die erworbenen Policen dienten hierfür als Sicherheit. Derzeit befindet sich der MPC Rendite-Fonds Leben plus aber in einer wirtschaftlichen Schieflage, da die vereinbarte Beleihungsgrenze mit der kreditgebenden Bank WestLB unterschritten ist:
Auf einer Gesellschafterversammlung des MPC Rendite-Fonds Leben plus am 4.August 2011 mussten die Gesellschafter der Reduzierung der kreditvertraglich vereinbarten Zinssicherung und dem Verkauf von Policen zustimmen. Bezüglich dieser Policen wurde der WestLB ein direktes Verwertungsrecht eingeräumt, um somit die durch die WestLB drohende Kreditkündigung abzuwenden.
Weiterhin haben Anleger des MPC Rendite-Fonds Leben plus nur für die Jahre 2006 und 2007 Ausschüttungen in Höhe von 11 % des Anlagekapitals erhalten. Für die Folgejahre wurde den Anlegern des MPC Rendite-Fonds Leben plus nichts mehr ausbezahlt. Derzeit ist also für die Anleger sehr ungewiss, ob überhaupt noch mit Rückflüssen aus dem MPC Rendite-Fonds Leben plus gerechnet werden kann oder zumindest in welcher Höhe diese noch erfolgen können.
Anleger des MPC Rendite-Fonds Leben plus, die die zu erwartenden Verluste aus dem Fonds aber nicht auf sich sitzen lassen möchten, sollten sich umgehend an einen im Kapitalanlagerecht tätigen Rechtsanwalt wenden. Stehen den Anlegern des MPC Rendite-Fonds Leben plus Schadensersatzansprüche gegen ihre Anlageberater aus einer Falschberatung zu, sind diese verpflichtet die Anlage an dem MPC Rendite-Fonds Leben plus rückgängig zu machen, sodass bereits verloren geglaubtes Geld zurückerlangt werden kann.
Eine Falschberatung der beratenden Banken ist vor allem dann gegeben, wenn Anlegern die Risiken aus dem geschlossenen Lebensversicherungsfonds MPC Rendite-Fonds Leben plus verschwiegen oder verharmlost wurden. Mithin musste vor allem über das Risiko eines Totalverlusts der Einlage informiert werden. Eine Aufklärungspflichtverletzung ist den Banken auch in dem Fall zuzurechnen, wenn dem Anleger Provisionen (Kick-Backs) verschwiegen wurden, die sie für die Vermittlung der Anteile an dem MPC Rendite-Fonds Leben plus erhalten haben.
Aufgrund der drohenden taggenauen Verjährung in 10 Jahren ab dem Erwerb der Anteile sollten Anleger des MPC Rendite-Fonds Leben plus deshalb umgehend handeln und ihre Ansprüche überprüfen lassen.
Geschlossene Lebensversicherungsfonds, die von MPC Capital aufgelegt wurden:
MPC Rendite-Fonds Leben Plus I
MPC Rendite-Fonds Leben Plus II
Rendite-Fonds Leben Plus III
MPC Rendite-Fonds Leben Plus IV
MPC Rendite-Fonds Leben Plus V
MPC Rendite-Fonds Leben Plus VI
MPC Rendite-Fonds Leben Plus VII
MPC Rendite-Fonds Britische Leben Plus I
MPC Rendite-Fonds Britische Leben Plus II
MPC Rendite-Fonds Britische Leben Plus III
MPC Rendite-Fonds Leben Plus Spezial I
MPC Rendite-Fonds Leben Plus Spezial II
MPC Rendite-Fonds Leben Plus Spezial III
MPC Rendite-Fonds Leben Plus Spezial IV
MPC Rendite-Fonds Leben Plus Spezial V
MPC Rendite-Fonds Leben Plus Spezial VI
Pressemitteilung - Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Schiffsfonds Santa L Schiffe - Neues Desaster kündigt sich an
Investoren droht Verlust von mindestens rund 20 Prozent ihres Kapitaleinsatzes
Mit der „Santa L Schiffe“ des Fondshauses MPC ist ein weiterer Schiffsfonds in Seenot. Nach Erkenntnissen der auf Investorenschutz spezialisierten KWAG Kanzlei für Wirtschafts- und Anlagerecht drohen Investoren, die insgesamt knapp 110 Millionen Euro Eigenkapital in diese Schiffsbeteiligung eingebracht haben, erhebliche Verluste.
„Auch bei dieser Schiffsbeteiligung stehen Fondsinvestoren auf der Verliererseite, falls sie keine Schadenersatzansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung geltend machen“, sagt Jan-Henning Ahrens, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht sowie KWAG-Partner. Auch wenn jede Schiffsbeteiligung für sich genommen ein individuelles Geschäftsmodell hat, gibt es für die aktuellen Probleme weitgehend identische Ursachen.
So „reichen die Charterraten der Schiffe seit Längerem nicht aus, um neben den Kosten auch die prospektierten Ausschüttungen zu gewährleisten“, sagt Fachanwalt Ahrens. Überdies belastet der eher schwache Euro die Bilanzen zahlreicher Schiffsfonds, die häufig in Niedrigzins-Währungen wie dem Schweizer Franken oder dem japanischen Yen (teil)finanziert wurden. Schließlich „ziehen die finanzierenden Banken die Daumenschrauben an, um ihre eigenen Bilanzen ins Reine zu bringen, und setzen bei den Fonds Sanierungskonzepte insbesondere zulasten der Investoren durch“, fügt KWAG-Partner Ahrens hinzu.
Der Schiffsfonds „Santa L Schiffe“ der börsennotierten Fondsgesellschaft MPC wurde im Jahre 2003 emittiert. Investoren konnten sich in der Platzierungsphase mit mindestens 15.000 Euro zuzüglich fünf Prozent Agio beteiligen. Bei dieser Beteiligung handelt es sich um einen so genannten Flottenfonds, der aus vier Containerschiffen mit einer Ladekapazität von insgesamt rund 8.000 TEU besteht.
Im Jahr 2009 hatte der Schiffsfonds eine Liquiditätslücke von rund 17 Millionen Euro. Seit diesem Jahr sind keine Ausschüttungen mehr erfolgt. Zwar verbesserte sich die Liquiditätssituation in den beiden darauf folgenden Jahren – auf rund plus 7,2 Millionen in 2010 und auf knapp plus 7,8 Millionen Euro im Jahr 2011. Die Ausschüttungen laut Prospekt sollten in diesen beiden Jahren acht Millionen Euro sowie knapp 7,7 Millionen Euro betragen. „Weil das Defizit aus dem Jahr 2009 erst ausgeglichen werden musste, erfolgten in den Jahren 2010 und 2011 keine Ausschüttungen an die Investoren“, erläutert Jan-Henning Ahrens. Für das laufende Jahr sei zudem keine Besserung in Sicht. Denn im ersten Quartal fielen die Charterraten um zehn Prozent von 30.000 auf 27.000 US-Dollar. Folge: „Auch künftig wird es wohl keine Ausschüttungen geben“, betont Ahrens.
Investoren sollten nun so schnell wie möglich prüfen, ob und in welchem Umfang sie beim MPC-Flottenfonds „Santa L Schiffe“ Schadenersatzansprüche durchsetzen können, um Vermögenseinbußen zu begrenzen oder zu vermeiden. Als Begründungen kommen Pflichtverletzungen des Beratervertrags mit der Bank oder Sparkasse, die dem Anleger seinerzeit die Schiffsbeteiligung vermittelt hatte, in Betracht. Zu diesen Pflichtverletzungen zählen zum Beispiel „fehlerhafte Anlageberatung, weil etwa Kick-backs, also Rückvergütungen für den Verkauf von Fondsanteilen, verschwiegen wurden“, erklärt Fachanwalt Jan-Henning Ahrens. Geprüft werden müsse auch, ob seitens des Emissionshauses mangelhafte Prospektgestaltung vorgelegen habe.
Pressemitteilung Jan-Henning Ahrens
KWAG • Kanzlei für Wirtschafts- und Anlagerecht
Mit der „Santa L Schiffe“ des Fondshauses MPC ist ein weiterer Schiffsfonds in Seenot. Nach Erkenntnissen der auf Investorenschutz spezialisierten KWAG Kanzlei für Wirtschafts- und Anlagerecht drohen Investoren, die insgesamt knapp 110 Millionen Euro Eigenkapital in diese Schiffsbeteiligung eingebracht haben, erhebliche Verluste.
„Auch bei dieser Schiffsbeteiligung stehen Fondsinvestoren auf der Verliererseite, falls sie keine Schadenersatzansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung geltend machen“, sagt Jan-Henning Ahrens, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht sowie KWAG-Partner. Auch wenn jede Schiffsbeteiligung für sich genommen ein individuelles Geschäftsmodell hat, gibt es für die aktuellen Probleme weitgehend identische Ursachen.
So „reichen die Charterraten der Schiffe seit Längerem nicht aus, um neben den Kosten auch die prospektierten Ausschüttungen zu gewährleisten“, sagt Fachanwalt Ahrens. Überdies belastet der eher schwache Euro die Bilanzen zahlreicher Schiffsfonds, die häufig in Niedrigzins-Währungen wie dem Schweizer Franken oder dem japanischen Yen (teil)finanziert wurden. Schließlich „ziehen die finanzierenden Banken die Daumenschrauben an, um ihre eigenen Bilanzen ins Reine zu bringen, und setzen bei den Fonds Sanierungskonzepte insbesondere zulasten der Investoren durch“, fügt KWAG-Partner Ahrens hinzu.
Der Schiffsfonds „Santa L Schiffe“ der börsennotierten Fondsgesellschaft MPC wurde im Jahre 2003 emittiert. Investoren konnten sich in der Platzierungsphase mit mindestens 15.000 Euro zuzüglich fünf Prozent Agio beteiligen. Bei dieser Beteiligung handelt es sich um einen so genannten Flottenfonds, der aus vier Containerschiffen mit einer Ladekapazität von insgesamt rund 8.000 TEU besteht.
Im Jahr 2009 hatte der Schiffsfonds eine Liquiditätslücke von rund 17 Millionen Euro. Seit diesem Jahr sind keine Ausschüttungen mehr erfolgt. Zwar verbesserte sich die Liquiditätssituation in den beiden darauf folgenden Jahren – auf rund plus 7,2 Millionen in 2010 und auf knapp plus 7,8 Millionen Euro im Jahr 2011. Die Ausschüttungen laut Prospekt sollten in diesen beiden Jahren acht Millionen Euro sowie knapp 7,7 Millionen Euro betragen. „Weil das Defizit aus dem Jahr 2009 erst ausgeglichen werden musste, erfolgten in den Jahren 2010 und 2011 keine Ausschüttungen an die Investoren“, erläutert Jan-Henning Ahrens. Für das laufende Jahr sei zudem keine Besserung in Sicht. Denn im ersten Quartal fielen die Charterraten um zehn Prozent von 30.000 auf 27.000 US-Dollar. Folge: „Auch künftig wird es wohl keine Ausschüttungen geben“, betont Ahrens.
Investoren sollten nun so schnell wie möglich prüfen, ob und in welchem Umfang sie beim MPC-Flottenfonds „Santa L Schiffe“ Schadenersatzansprüche durchsetzen können, um Vermögenseinbußen zu begrenzen oder zu vermeiden. Als Begründungen kommen Pflichtverletzungen des Beratervertrags mit der Bank oder Sparkasse, die dem Anleger seinerzeit die Schiffsbeteiligung vermittelt hatte, in Betracht. Zu diesen Pflichtverletzungen zählen zum Beispiel „fehlerhafte Anlageberatung, weil etwa Kick-backs, also Rückvergütungen für den Verkauf von Fondsanteilen, verschwiegen wurden“, erklärt Fachanwalt Jan-Henning Ahrens. Geprüft werden müsse auch, ob seitens des Emissionshauses mangelhafte Prospektgestaltung vorgelegen habe.
Pressemitteilung Jan-Henning Ahrens
KWAG • Kanzlei für Wirtschafts- und Anlagerecht
MPC CPO Nordamerika-Schiffe 2
"Fünf im Einsatz auf den Weltmeeren" heißt es auf dem Prospekt des von MPC aufgelegten Schiffsfonds CPO Nordamerika-Schiffe 2. Der Fonds hat fünf Containerschiffe erworben. Die Anleger haben insgesamt rund 83 Mio. € in den im Jahr 2008 aufgelegten Fonds investiert. Jetzt fürchten Anleger um Ihre Investition.
Schiffsfonds als sichere Anlage dargestellt
Unsere Mandanten berichten uns, dass sie für den Fonds von ihrem Bank- und Sparkassenberater mit zahlreichen Argumenten geworben wurden, mit denen der Fonds als sichere Anlage dargestellt wurde:
- die Beteiligung sollte dauerhaft hohen Renditeeinnahmen haben,
- die Ausschüttungen sollten unabhängig sein von Aktienmarkt und Zinsentwicklungen,
- die Gewinne sollten abgeltungssteuerfrei sein und nur der Tonnagebesteuerung unterliegen,
- es sollten keine künftigen Nebenkosten für die Anleger anfallen und
- die Entwicklung des US-Dollar sei eher unerheblich gegenüber dauerhaft steigenden Charterraten.
Schadenersatz für Anleger wegen Falschberatung und Prospektfehlern
Dabei wurden nach unserer Erfahrung zahlreiche Fakten zum Fonds sowie die Risiken der Beteiligung verschwiegen:
· Nur 63% der Anlegergelder für investive Zwecke verwandt, der Rest floss in Zwischenfinanzierungszinsen, Provisionen und diverse Dienstleistungen.
· Exorbitant hohe Vertriebskosten von fast 25% der Anlegergelder im Prospekt unzutreffend dargestellt.
· Banken haben bis zu 14% Vertriebsprovision erhalten und Kunden darüber nicht informiert.
· Hohes Währungsrisiko durch Kreditaufnahme in Japanischem Yen verschwiegen.
· Keine Information über Risiken der loan-to-value Klauseln in den Kreditverträgen.
· Kein Zweitmarkt für diese Fondsbeteiligungen.
· Prognostizierte Ausschüttungen wurden als Rendite dargestellt, dabei wird nach der Konzeption zum Teil Eigenkapital zurückgezahlt.
· Schiffsfonds als Altersvorsorge empfohlen obwohl laut BGH völlig ungeeignet.
·Kein Hinweis auf fehlende Einnahmesicherheit infolge schwankender Charterraten.
Anleger des MPC Fonds CPO Nordamerika-Schiffe 2 GmbH & Co. KG, die von ihren Beratern oder von Banken und Sparkassen falsch beraten wurden, haben daher grundsätzlich gute Chancen, Schadenersatzansprüche gegen ihre Berater beziehungsweise die Gründungsgesellschafter des Fonds durchzusetzen.
Mathias Nittel, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Schiffsfonds als sichere Anlage dargestellt
Unsere Mandanten berichten uns, dass sie für den Fonds von ihrem Bank- und Sparkassenberater mit zahlreichen Argumenten geworben wurden, mit denen der Fonds als sichere Anlage dargestellt wurde:
- die Beteiligung sollte dauerhaft hohen Renditeeinnahmen haben,
- die Ausschüttungen sollten unabhängig sein von Aktienmarkt und Zinsentwicklungen,
- die Gewinne sollten abgeltungssteuerfrei sein und nur der Tonnagebesteuerung unterliegen,
- es sollten keine künftigen Nebenkosten für die Anleger anfallen und
- die Entwicklung des US-Dollar sei eher unerheblich gegenüber dauerhaft steigenden Charterraten.
Schadenersatz für Anleger wegen Falschberatung und Prospektfehlern
Dabei wurden nach unserer Erfahrung zahlreiche Fakten zum Fonds sowie die Risiken der Beteiligung verschwiegen:
· Nur 63% der Anlegergelder für investive Zwecke verwandt, der Rest floss in Zwischenfinanzierungszinsen, Provisionen und diverse Dienstleistungen.
· Exorbitant hohe Vertriebskosten von fast 25% der Anlegergelder im Prospekt unzutreffend dargestellt.
· Banken haben bis zu 14% Vertriebsprovision erhalten und Kunden darüber nicht informiert.
· Hohes Währungsrisiko durch Kreditaufnahme in Japanischem Yen verschwiegen.
· Keine Information über Risiken der loan-to-value Klauseln in den Kreditverträgen.
· Kein Zweitmarkt für diese Fondsbeteiligungen.
· Prognostizierte Ausschüttungen wurden als Rendite dargestellt, dabei wird nach der Konzeption zum Teil Eigenkapital zurückgezahlt.
· Schiffsfonds als Altersvorsorge empfohlen obwohl laut BGH völlig ungeeignet.
·Kein Hinweis auf fehlende Einnahmesicherheit infolge schwankender Charterraten.
Anleger des MPC Fonds CPO Nordamerika-Schiffe 2 GmbH & Co. KG, die von ihren Beratern oder von Banken und Sparkassen falsch beraten wurden, haben daher grundsätzlich gute Chancen, Schadenersatzansprüche gegen ihre Berater beziehungsweise die Gründungsgesellschafter des Fonds durchzusetzen.
Mathias Nittel, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
MPC Capital Sachwert Rendite-Fonds Indien 2: Anlegern drohen hohe Verluste
Bereits zu Beginn dieses Jahres hatten wir an gleicher Stelle über den in Schieflage geratenen geschlossenen Immobileinfonds MPC Capital Sachwert Rendite-Fonds Indien 2 GmbH & Co. KG berichtet. Wie die Fondszeitung in deren Ausgabe 10/2012 ausführt, hat sich die Situation des nach wie vor mit erheblichen Entwicklungsschwierigkeiten kämpfenden Indien-Fonds in den vergangenen Monaten nicht nachhaltig verbessert. Doch nicht nur die Lage des unter hohen Finanzierungskosten und sich verschleppenden Baumaßnahmen leidenden MPC Capital Indien-Fonds ist laut Fondszeitung Analyse Besorgnis erregend: Auch die 1820 Anleger des MPC Capital Sachwerte Rendite-Fonds Indien 2 müssen derzeit mit nicht unerheblichen Verlusten des investierten Geldes oder schlimmstenfalls mit Nachschussforderungen rechnen.
MPC Capital Sachwert Rendite Fonds Indien 2:
Fertigstellung der Fondsobjekte fraglich
Wie die Fondszeitung weiter berichtet, scheint im Zuge seitens der Gläubigerbanken zurückgezogender Finanzierungszusagen derzeit die Baufortsetzung von zwei Objekten des 2008 seitens MPC Capital aufgelegten Indien-Fonds fraglich: Im Einzelnen handelt es sich um die seitens des Projektentwicklers initiierte Entertainment World Developers Private Ltd. Treasure Island Mall sowie die Treasure Market Indore.
Für ein weiteres Fondsobjekt des MPC Capital Sachwert Rendite-Fonds Indien 2 – das Hotelprojekt Pune – scheint es nach Einschätzung der Fondszeitung Analysten mangels der geänderten Marktsituation geschuldeten Profitabilität dagegen gar keine Zukunft mehr zu geben.
MPC Capital Sachwert Rendite-Fonds Indien 2: Hoher Schuldendruck lastet auf Indien Fonds
Doch nicht nur die sich verschleppenden Baufortschritte machen dem MPC Capital Indien-Fonds zu schaffen. Spätestens am 30.09.2013 muss der angeschlagene Indienfonds ein sich derzeit auf € 40,6 Millionen belaufendes Darlehen an die Gläubigerbanken zurückführen. Ob dies dem unter fehlendem Eigenkapital leidenden und zur Begleichung laufender Kosten auf weitere Zugeständnisse der Gläubigerbanken angewiesenen MPC Indien-Fonds gelingen wird, bleibt abzuwarten.
Ernüchternde Bilanz für MPC Capital Indien Fonds Anleger
Die Bilanz für die Anleger des MPC Capital Sachwert Rendite-Fonds Indien 2 fällt vier Jahre nach der Erstemission ernüchternd aus: Anders als die Gläubigerbanken müssen die 1820 Fondsanleger derzeit nicht nur befürchten, einen Großteil des in den MPC Capital Indien Fonds investierten Geldes als uneinbringlich auszubuchen. Gelingt es dem angeschlagenen Indien Fonds nicht, die angespannte Liquiditästslage nachhaltig zu lindern, dürften es abermals die Zeichner des MPC Capital Sachwert Rendite Fonds Indien 2 es sein, die mittels Nachschusszahlen oder Verzicht auf sicher geglaubte Ausschüttungen den MPC Capital Indien Fonds zumindest kurzfristig das wirtschaftliche Überleben sichern sollen.
MPC Capital Indien-Fonds Anleger nicht schutzlos gestellt
Betroffene MPC Capital Fonds-Anleger sollten sich mit deren Situation nicht abfinden, sondern umgehend den Rat eines auf Bank- und Kapitalanlagerechts spezialisierten Rechtsanwalts suchen.
Sollten betroffene MPC Capital - Fonds-Anleger von ihrem Anlageberater oder von ihrer Bank nicht umfassend über die Risiken einer Beteiligung an einem geschlossenen Immobilienfonds aufgeklärt worden sein, so bestehen möglicherweise Schadensersatzansprüche. Des Weiteren kommt für die Anleger von geschlossenen Immobilienfonds in Betracht, gegen die Initiatoren der Fonds und gegen den Vertrieb Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Die Schadensersatzansprüche können sich zum einen aus Prospekthaftung, zum anderen aufgrund Falschberatung ergeben.
Vertrieb von geschlossenen Immobillienfonds oftmals über Banken und Sparkassen
Recherchen unserer Kanzlei zufolge wurden viele der derzeit notleidend gewordenen geschlossenen Immobilienfonds über Banken und Sparkassen vertrieben. Dabei wurden diese Immobilienfonds-Beteiligungen oftmals als besonders sichere Anlage empfohlen. Auf Risiken wie Totalverlust wurde regelmäßig nicht hingewiesen. Auch wurde die Höhe der weichen Kosten in den Beratungsgesprächen in der Regel nicht bzw. nicht ausreichend offengelegt. Aufgrund der kickback-Rechtsprechung des Bundesgerichthofes bestehen deshalb gute Chancen für die Schiffsfonds-Anleger, Schadensersatzansprüche geltend zu machen.
Was können betroffene MPC Capital Fonds-Anleger jetzt tun?
Geschädigte Anleger problematischer MPC Capital Fonds sollten in jedem Fall ihre in Betracht kommenden Ansprüche zeitnah durch einen auf Anlegerschutz spezialisierten Rechtsanwalt prüfen lassen.
MPC Capital Sachwert Rendite Fonds Indien 2:
Fertigstellung der Fondsobjekte fraglich
Wie die Fondszeitung weiter berichtet, scheint im Zuge seitens der Gläubigerbanken zurückgezogender Finanzierungszusagen derzeit die Baufortsetzung von zwei Objekten des 2008 seitens MPC Capital aufgelegten Indien-Fonds fraglich: Im Einzelnen handelt es sich um die seitens des Projektentwicklers initiierte Entertainment World Developers Private Ltd. Treasure Island Mall sowie die Treasure Market Indore.
Für ein weiteres Fondsobjekt des MPC Capital Sachwert Rendite-Fonds Indien 2 – das Hotelprojekt Pune – scheint es nach Einschätzung der Fondszeitung Analysten mangels der geänderten Marktsituation geschuldeten Profitabilität dagegen gar keine Zukunft mehr zu geben.
MPC Capital Sachwert Rendite-Fonds Indien 2: Hoher Schuldendruck lastet auf Indien Fonds
Doch nicht nur die sich verschleppenden Baufortschritte machen dem MPC Capital Indien-Fonds zu schaffen. Spätestens am 30.09.2013 muss der angeschlagene Indienfonds ein sich derzeit auf € 40,6 Millionen belaufendes Darlehen an die Gläubigerbanken zurückführen. Ob dies dem unter fehlendem Eigenkapital leidenden und zur Begleichung laufender Kosten auf weitere Zugeständnisse der Gläubigerbanken angewiesenen MPC Indien-Fonds gelingen wird, bleibt abzuwarten.
Ernüchternde Bilanz für MPC Capital Indien Fonds Anleger
Die Bilanz für die Anleger des MPC Capital Sachwert Rendite-Fonds Indien 2 fällt vier Jahre nach der Erstemission ernüchternd aus: Anders als die Gläubigerbanken müssen die 1820 Fondsanleger derzeit nicht nur befürchten, einen Großteil des in den MPC Capital Indien Fonds investierten Geldes als uneinbringlich auszubuchen. Gelingt es dem angeschlagenen Indien Fonds nicht, die angespannte Liquiditästslage nachhaltig zu lindern, dürften es abermals die Zeichner des MPC Capital Sachwert Rendite Fonds Indien 2 es sein, die mittels Nachschusszahlen oder Verzicht auf sicher geglaubte Ausschüttungen den MPC Capital Indien Fonds zumindest kurzfristig das wirtschaftliche Überleben sichern sollen.
MPC Capital Indien-Fonds Anleger nicht schutzlos gestellt
Betroffene MPC Capital Fonds-Anleger sollten sich mit deren Situation nicht abfinden, sondern umgehend den Rat eines auf Bank- und Kapitalanlagerechts spezialisierten Rechtsanwalts suchen.
Sollten betroffene MPC Capital - Fonds-Anleger von ihrem Anlageberater oder von ihrer Bank nicht umfassend über die Risiken einer Beteiligung an einem geschlossenen Immobilienfonds aufgeklärt worden sein, so bestehen möglicherweise Schadensersatzansprüche. Des Weiteren kommt für die Anleger von geschlossenen Immobilienfonds in Betracht, gegen die Initiatoren der Fonds und gegen den Vertrieb Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Die Schadensersatzansprüche können sich zum einen aus Prospekthaftung, zum anderen aufgrund Falschberatung ergeben.
Vertrieb von geschlossenen Immobillienfonds oftmals über Banken und Sparkassen
Recherchen unserer Kanzlei zufolge wurden viele der derzeit notleidend gewordenen geschlossenen Immobilienfonds über Banken und Sparkassen vertrieben. Dabei wurden diese Immobilienfonds-Beteiligungen oftmals als besonders sichere Anlage empfohlen. Auf Risiken wie Totalverlust wurde regelmäßig nicht hingewiesen. Auch wurde die Höhe der weichen Kosten in den Beratungsgesprächen in der Regel nicht bzw. nicht ausreichend offengelegt. Aufgrund der kickback-Rechtsprechung des Bundesgerichthofes bestehen deshalb gute Chancen für die Schiffsfonds-Anleger, Schadensersatzansprüche geltend zu machen.
Was können betroffene MPC Capital Fonds-Anleger jetzt tun?
Geschädigte Anleger problematischer MPC Capital Fonds sollten in jedem Fall ihre in Betracht kommenden Ansprüche zeitnah durch einen auf Anlegerschutz spezialisierten Rechtsanwalt prüfen lassen.
MPC MS Rio Blackwater Anlegern drohen hohe Kapitaleinschnitte
Nahezu jede Woche werden Anleger geschlossener Schiffsfonds mit Meldungen über in Schieflage geratene Schiffsbeteiligungen konfrontiert. Aktuellstes Beispiel: Die Anleger des MPC MS Rio Blackwater Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG. Nachdem im Zuge eines Brandschadens auf der MS Rio Blackwater die Charterrate seitens Hapag Lloyd nachverhandelt wurde, drohen der Fondsgesellschaft MPC Capital laut Informationen der Fondszeitung finanzielle Einbussen in Höhe von 2,25 Millionen Dollar. Doch nicht nur MPC muss mit hohen Verlusten rechnen: Auch die ohnehin schon Leid geprüften Anleger des MPC Rio Blackwater Schiffsfonds werden sich nun auf weitere Kapitaleinschnitte einstellen müssen.
MPC MS Rio Blackwater Anleger erhalten seit 2009 keinerlei Ausschüttungen
Die wirtschaftlichen Aussichten des 2003 seitens MPC Capital AG aufgelegten Schiffsfonds sind derzeit für die Anleger alles andere als zufrieden stellend: Wie die Fondszeitung in deren aktuellen Ausgabe weiter berichtet, ist mit einer Aufnahme der reduzierten Charterrate erst ab der zweiten Juni-Hälfte zu rechnen. Bis dahin wird das angeschlagene MPC Capital Fondsschiff infolge von Inspektions- und Wartungsarbeiten weiterhin in der sich laut Angaben des Vertragsreeders MPC Steamship bislang auf 13 Millionen Dollar angesammelten Verlustzone verharren müssen.
Für die MPC MS Rio Blackwater Anteilseigner ist dieser Umstand allerdings beileibe keine neue Erfahrung: So mussten die MPC Capital Schiffsfondsanleger bereits seit dem Jahr 2009 auf einstmals sicher geglaubte Ausschüttungen verzichten.
MPC Capital Schiffsfonds Anleger nicht schutzlos gestellt
Betroffene MPC Capital Schiffsfonds-Anleger sollten sich mit deren Situation nicht abfinden, sondern umgehend den Rat eines auf Bank- und Kapitalanlagerechts spezialisierten Rechtsanwalts suchen.
Sollten betroffene MPC Capital - Schiffsfonds-Anleger von ihrem Anlageberater oder von ihrer Bank nicht umfassend über die Risiken einer Beteiligung an einem Schiffsfonds aufgeklärt worden sein, so bestehen möglicherweise Schadensersatzansprüche. Des Weiteren kommt für die Anleger von Schiffsfonds in Betracht, gegen die Initiatoren der Fonds und gegen den Vertrieb Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Die Schadensersatzansprüche können sich zum einen aus Prospekthaftung, zum anderen aufgrund Falschberatung ergeben.
Vertrieb von Schiffsfonds oftmals über Banken und Sparkassen
Recherchen unserer Kanzlei zufolge wurden viele der derzeit notleidend gewordenen geschlossenen Schiffsfonds über Banken und Sparkassen vertrieben. Dabei wurden diese Schiffsfonds-Beteiligungen oftmals als besonders sichere Anlage empfohlen. Auf Risiken wie Totalverlust wurde regelmäßig nicht hingewiesen. Auch wurde die Höhe der weichen Kosten in den Beratungsgesprächen in der Regel nicht bzw. nicht ausreichend offengelegt. Aufgrund der kickback-Rechtsprechung des Bundesgerichthofes bestehen deshalb gute Chancen für die Schiffsfonds-Anleger, Schadensersatzansprüche geltend zu machen.
Was können betroffene MPC Capital Schiffsfonds-Anleger jetzt tun?
Geschädigte Anleger problematischer MPC Capital Schiffsfonds sollten in jedem Fall ihre in Betracht kommenden Ansprüche zeitnah durch einen auf Anlegerschutz spezialisierten Rechtsanwalt prüfen lassen.
Pressemitteilung
RA Andreas Frank
Kanzlei Hänssler & Häcker-Hollmnann
MPC MS Rio Blackwater Anleger erhalten seit 2009 keinerlei Ausschüttungen
Die wirtschaftlichen Aussichten des 2003 seitens MPC Capital AG aufgelegten Schiffsfonds sind derzeit für die Anleger alles andere als zufrieden stellend: Wie die Fondszeitung in deren aktuellen Ausgabe weiter berichtet, ist mit einer Aufnahme der reduzierten Charterrate erst ab der zweiten Juni-Hälfte zu rechnen. Bis dahin wird das angeschlagene MPC Capital Fondsschiff infolge von Inspektions- und Wartungsarbeiten weiterhin in der sich laut Angaben des Vertragsreeders MPC Steamship bislang auf 13 Millionen Dollar angesammelten Verlustzone verharren müssen.
Für die MPC MS Rio Blackwater Anteilseigner ist dieser Umstand allerdings beileibe keine neue Erfahrung: So mussten die MPC Capital Schiffsfondsanleger bereits seit dem Jahr 2009 auf einstmals sicher geglaubte Ausschüttungen verzichten.
MPC Capital Schiffsfonds Anleger nicht schutzlos gestellt
Betroffene MPC Capital Schiffsfonds-Anleger sollten sich mit deren Situation nicht abfinden, sondern umgehend den Rat eines auf Bank- und Kapitalanlagerechts spezialisierten Rechtsanwalts suchen.
Sollten betroffene MPC Capital - Schiffsfonds-Anleger von ihrem Anlageberater oder von ihrer Bank nicht umfassend über die Risiken einer Beteiligung an einem Schiffsfonds aufgeklärt worden sein, so bestehen möglicherweise Schadensersatzansprüche. Des Weiteren kommt für die Anleger von Schiffsfonds in Betracht, gegen die Initiatoren der Fonds und gegen den Vertrieb Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Die Schadensersatzansprüche können sich zum einen aus Prospekthaftung, zum anderen aufgrund Falschberatung ergeben.
Vertrieb von Schiffsfonds oftmals über Banken und Sparkassen
Recherchen unserer Kanzlei zufolge wurden viele der derzeit notleidend gewordenen geschlossenen Schiffsfonds über Banken und Sparkassen vertrieben. Dabei wurden diese Schiffsfonds-Beteiligungen oftmals als besonders sichere Anlage empfohlen. Auf Risiken wie Totalverlust wurde regelmäßig nicht hingewiesen. Auch wurde die Höhe der weichen Kosten in den Beratungsgesprächen in der Regel nicht bzw. nicht ausreichend offengelegt. Aufgrund der kickback-Rechtsprechung des Bundesgerichthofes bestehen deshalb gute Chancen für die Schiffsfonds-Anleger, Schadensersatzansprüche geltend zu machen.
Was können betroffene MPC Capital Schiffsfonds-Anleger jetzt tun?
Geschädigte Anleger problematischer MPC Capital Schiffsfonds sollten in jedem Fall ihre in Betracht kommenden Ansprüche zeitnah durch einen auf Anlegerschutz spezialisierten Rechtsanwalt prüfen lassen.
Pressemitteilung
RA Andreas Frank
Kanzlei Hänssler & Häcker-Hollmnann
MPC Santa P Schiffe, MPC Reefer Flotte 1, GEBAB Ocean Shipping I - Drei weitere Schiffsfonds mit Problemen
Ausschüttungen bisher jeweils deutlich mehr als 50 Prozent unter Plan
Auch den Investoren der drei Schiffsfonds MPC Santa P Schiffe, MPC Reefer Flotte 1 und GEBAB Ocean Shipping I drohen unliebsame finanzielle Überraschungen. Denn nach Erkenntnissen der auf Investorenschutz spezialisierten KWAG Kanzlei für Wirtschafts- und Anlagerecht liegen die Ausschüttungen dieser Schiffsbeteiligungen derzeit weit mehr als 50 Prozent unter Plan. Um Vermögenseinbußen zu vermeiden oder zu begrenzen, sollten Anleger Schadenersatzansprüche wegen Falschberatung prüfen.
Die drei Schiffsfonds zählen mit Volumina zwischen knapp 60 und gut 150 Millionen Euro zu den größeren ihrer Art. Die Schiffsinvestitionen wurden überwiegend mit Eigenkapital, also den Einlagen der Anleger, getätigt. Der Fremdfinanzierungsanteil ist mit jeweils nur rund 5 Prozent vergleichsweise gering. Die aktuellen Probleme resultieren zum einen aus den negativen ökonomischen Rahmenbedingungen mit einer eher schwächeren Nachfrage nach Ladekapazitäten, einem anhaltend hohen Schiffsangebot sowie sinkenden oder stetig niedrigen Charterraten.
„Insbesondere aber machen sich Fehleinschätzungen des jeweiligen Fondsmanagements im Hinblick auf die Wechselkursentwicklung speziell bei Euro und US-Dollar negativ bemerkbar", erläutert Jan-Henning Ahrens, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Und fügt hinzu: „Bei zwei der Schiffsbeteiligungen hatte das Management seit Fondsauflage bis zum laufenden Jahr einen zum Euro tendenziell oder gar deutlich stärkeren Dollar unterstellt. Dieses Kalkül ist aber bis vor einigen Monaten nicht aufgegangen, eher im Gegenteil.“ Folge: Die Charterraten, die weltweit in US-Dollar abgerechnet werden, mussten bis dato zu einem für in Euro rechnende Investoren ungünstigen Wechselkurs umgetauscht werden. „Dies belastet zwangsläufig die Wirtschaftlichkeit der Schiffsfonds“, sagt Ahrens.
Erhebliche Probleme bereitet allen drei Schiffsbeteiligungen, dass die sogenannte 105 %-Klausel gegriffen hat. „Diese hat einen erheblichen Einfluss auf die wirtschaftliche Entwicklung eines Fonds, sobald dieser teils in einer Fremdwährung wie dem Japanischen Yen oder dem Schweizer Franken finanziert wurde“, erklärt Fachanwalt Ahrens. Die Klausel besagt, dass der Wert des Fremdwährungsdarlehens in Euro gerechnet nicht 105 % des zu tilgenden Darlehenswertes (ebenfalls in Euro) übersteigen darf. Falls dies aber, wegen der Euroschwäche, wie den vorliegenden Fällen passiert, „treten in der Regel die Banken auf den Plan und drücken Sanierungskonzepte zu Lasten der Investoren durch“, weiß Ahrens. Die Details:
MPC Santa P Schiffe. Dieser Fonds wurde im Jahr 2003 aufgelegt und im Jahr 2005 platziert sowie vertrieben von der Deutsche Apotheker- und Ärztebank. Investoren konnten sich mit mindestens 15.000 Euro plus 5 Prozent Ausgabeaufschlag beteiligen. Die Auflösung des Fonds ist für das Jahr 2021 vorgesehen. Das Fondsmanagement unterstellte einen Wechselkurs von 1,15 US-Dollar je Euro über die gesamte Fondslaufzeit. Tatsächlich schwankte der Wechselkurs in den Jahren 2003 bis 2012 zwischen 1,15 und 1,47 US-Dollar je Euro. Gemäß Prospekt hätten Anleger bis heute Ausschüttungen in Höhe von gut 56 Millionen Euro erhalten müssen. Überwiesen wurden nur knapp 21 Millionen Euro – mehr als 60 Prozent unter Plan also. „Nach unseren Erkenntnissen werden die Investoren, unter der Voraussetzung, dass der Fonds ab dem Jahr 2012 wie projektiert läuft, frühestens im Jahr 2015 wieder Ausschüttungen erhalten“, sagt Fachanwalt Ahrens. Besonders auffällig „und nachteilig für Investoren“, so Fachanwalt Ahrens: Nur 66,4 Prozent des Anlegerkapitals flossen in die Schiffsinvestition, 33,6 Prozent waren so genannte Weichkosten inklusive des Agios.
MPC Reefer Flotte 1. Der Fonds, bestehend aus 14 Kühlcontainerschiffen, wurde im Jahr 2006 aufgelegt und platziert. Der Vertrieb erfolgte hauptsächlich über Volks- und Raiffeisenbanken. Auch hier beträgt die Mindestbeteiligung 15.000 Euro plus 5 Prozent Agio. Die Fondsauflösung ist für das Jahr 2020 vorgesehen. Auch bei dieser Schiffsbeteiligung macht die – gegenüber den Annahmen im Verkaufsprospekt – unvorteilhafte Wechselkursentwicklung zwischen US-Dollar und Euro den Investoren einen Strich durch die Rechnung. Folge: „Statt, wie geplant, 40 Prozent des Kommanditkapitals, sind bislang nur 14 Prozent an Investoren ausgeschüttet worden. Somit knapp 65 Prozent weniger als geplant“, erläutert Jan-Henning Ahrens. Bis auf Weiteres sei keine Besserung in Sicht, weil noch Darlehenstilgungen aus den Vorjahren nachgeholt werden müssten. Auch dieser Fonds hat einen hohen Weichkostenanteil von 25,4 Prozent (inklusive Agio) des von Anlegern eingebrachten Kapitals.
GEBAB Ocean Shipping I. Mit dem Emissionsjahr 2007 und dem Platzierungsjahr 2008 ist dieser der jüngste der drei Krisen-Schiffsfonds. Auch hier betrugen die Mindestbeteiligungen 15.000 Euro, der Ausgabeaufschlag 5 Prozent. Die Fondskündigung ist erstmals zum 31.12. 2026 möglich. Bis dato hätte der Fonds an seine Investoren rund 14,5 Millionen Euro ausschütten müssen. „Tatsächlich waren es nur knapp 2,8 Millionen Euro – somit 80 Prozent weniger als vorgesehen“, erläutert Fachanwalt Jan-Henning Ahrens. Wahrscheinlich werden auch im Jahr 2012 nicht die prospektierten Ausschüttungen vollständig an die Investoren überwiesen werden können, weil die laufenden Einnahmen nicht reichen, um die Sondertilgungen für das Jahr 2011 zu begleichen.
Investoren wird nicht empfohlen, Sanierungskonzepten grundsätzlich und bedenkenlos zuzustimmen. Denn „in jedem Fall sollte sorgfältig geprüft werden, wie groß die Wahrscheinlichkeit ist, dass die Probleme dauerhaft gelöst werden können“, betont KWAG-Partner Jan-Henning Ahrens. Erfolg versprechender sei es hingegen häufiger, Schadenersatzansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung oder mangelhafter Prospektgestaltung anzumelden
Pressemitteilung von: KWAG – Kanzlei für Wirtschafts- und Anlagerecht Ahrens und Gieschen
Ausschüttungen bisher jeweils deutlich mehr als 50 Prozent unter Plan
Auch den Investoren der drei Schiffsfonds MPC Santa P Schiffe, MPC Reefer Flotte 1 und GEBAB Ocean Shipping I drohen unliebsame finanzielle Überraschungen. Denn nach Erkenntnissen der auf Investorenschutz spezialisierten KWAG Kanzlei für Wirtschafts- und Anlagerecht liegen die Ausschüttungen dieser Schiffsbeteiligungen derzeit weit mehr als 50 Prozent unter Plan. Um Vermögenseinbußen zu vermeiden oder zu begrenzen, sollten Anleger Schadenersatzansprüche wegen Falschberatung prüfen.
Die drei Schiffsfonds zählen mit Volumina zwischen knapp 60 und gut 150 Millionen Euro zu den größeren ihrer Art. Die Schiffsinvestitionen wurden überwiegend mit Eigenkapital, also den Einlagen der Anleger, getätigt. Der Fremdfinanzierungsanteil ist mit jeweils nur rund 5 Prozent vergleichsweise gering. Die aktuellen Probleme resultieren zum einen aus den negativen ökonomischen Rahmenbedingungen mit einer eher schwächeren Nachfrage nach Ladekapazitäten, einem anhaltend hohen Schiffsangebot sowie sinkenden oder stetig niedrigen Charterraten.
„Insbesondere aber machen sich Fehleinschätzungen des jeweiligen Fondsmanagements im Hinblick auf die Wechselkursentwicklung speziell bei Euro und US-Dollar negativ bemerkbar", erläutert Jan-Henning Ahrens, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Und fügt hinzu: „Bei zwei der Schiffsbeteiligungen hatte das Management seit Fondsauflage bis zum laufenden Jahr einen zum Euro tendenziell oder gar deutlich stärkeren Dollar unterstellt. Dieses Kalkül ist aber bis vor einigen Monaten nicht aufgegangen, eher im Gegenteil.“ Folge: Die Charterraten, die weltweit in US-Dollar abgerechnet werden, mussten bis dato zu einem für in Euro rechnende Investoren ungünstigen Wechselkurs umgetauscht werden. „Dies belastet zwangsläufig die Wirtschaftlichkeit der Schiffsfonds“, sagt Ahrens.
Erhebliche Probleme bereitet allen drei Schiffsbeteiligungen, dass die sogenannte 105 %-Klausel gegriffen hat. „Diese hat einen erheblichen Einfluss auf die wirtschaftliche Entwicklung eines Fonds, sobald dieser teils in einer Fremdwährung wie dem Japanischen Yen oder dem Schweizer Franken finanziert wurde“, erklärt Fachanwalt Ahrens. Die Klausel besagt, dass der Wert des Fremdwährungsdarlehens in Euro gerechnet nicht 105 % des zu tilgenden Darlehenswertes (ebenfalls in Euro) übersteigen darf. Falls dies aber, wegen der Euroschwäche, wie den vorliegenden Fällen passiert, „treten in der Regel die Banken auf den Plan und drücken Sanierungskonzepte zu Lasten der Investoren durch“, weiß Ahrens. Die Details:
MPC Santa P Schiffe. Dieser Fonds wurde im Jahr 2003 aufgelegt und im Jahr 2005 platziert sowie vertrieben von der Deutsche Apotheker- und Ärztebank. Investoren konnten sich mit mindestens 15.000 Euro plus 5 Prozent Ausgabeaufschlag beteiligen. Die Auflösung des Fonds ist für das Jahr 2021 vorgesehen. Das Fondsmanagement unterstellte einen Wechselkurs von 1,15 US-Dollar je Euro über die gesamte Fondslaufzeit. Tatsächlich schwankte der Wechselkurs in den Jahren 2003 bis 2012 zwischen 1,15 und 1,47 US-Dollar je Euro. Gemäß Prospekt hätten Anleger bis heute Ausschüttungen in Höhe von gut 56 Millionen Euro erhalten müssen. Überwiesen wurden nur knapp 21 Millionen Euro – mehr als 60 Prozent unter Plan also. „Nach unseren Erkenntnissen werden die Investoren, unter der Voraussetzung, dass der Fonds ab dem Jahr 2012 wie projektiert läuft, frühestens im Jahr 2015 wieder Ausschüttungen erhalten“, sagt Fachanwalt Ahrens. Besonders auffällig „und nachteilig für Investoren“, so Fachanwalt Ahrens: Nur 66,4 Prozent des Anlegerkapitals flossen in die Schiffsinvestition, 33,6 Prozent waren so genannte Weichkosten inklusive des Agios.
MPC Reefer Flotte 1. Der Fonds, bestehend aus 14 Kühlcontainerschiffen, wurde im Jahr 2006 aufgelegt und platziert. Der Vertrieb erfolgte hauptsächlich über Volks- und Raiffeisenbanken. Auch hier beträgt die Mindestbeteiligung 15.000 Euro plus 5 Prozent Agio. Die Fondsauflösung ist für das Jahr 2020 vorgesehen. Auch bei dieser Schiffsbeteiligung macht die – gegenüber den Annahmen im Verkaufsprospekt – unvorteilhafte Wechselkursentwicklung zwischen US-Dollar und Euro den Investoren einen Strich durch die Rechnung. Folge: „Statt, wie geplant, 40 Prozent des Kommanditkapitals, sind bislang nur 14 Prozent an Investoren ausgeschüttet worden. Somit knapp 65 Prozent weniger als geplant“, erläutert Jan-Henning Ahrens. Bis auf Weiteres sei keine Besserung in Sicht, weil noch Darlehenstilgungen aus den Vorjahren nachgeholt werden müssten. Auch dieser Fonds hat einen hohen Weichkostenanteil von 25,4 Prozent (inklusive Agio) des von Anlegern eingebrachten Kapitals.
GEBAB Ocean Shipping I. Mit dem Emissionsjahr 2007 und dem Platzierungsjahr 2008 ist dieser der jüngste der drei Krisen-Schiffsfonds. Auch hier betrugen die Mindestbeteiligungen 15.000 Euro, der Ausgabeaufschlag 5 Prozent. Die Fondskündigung ist erstmals zum 31.12. 2026 möglich. Bis dato hätte der Fonds an seine Investoren rund 14,5 Millionen Euro ausschütten müssen. „Tatsächlich waren es nur knapp 2,8 Millionen Euro – somit 80 Prozent weniger als vorgesehen“, erläutert Fachanwalt Jan-Henning Ahrens. Wahrscheinlich werden auch im Jahr 2012 nicht die prospektierten Ausschüttungen vollständig an die Investoren überwiesen werden können, weil die laufenden Einnahmen nicht reichen, um die Sondertilgungen für das Jahr 2011 zu begleichen.
Investoren wird nicht empfohlen, Sanierungskonzepten grundsätzlich und bedenkenlos zuzustimmen. Denn „in jedem Fall sollte sorgfältig geprüft werden, wie groß die Wahrscheinlichkeit ist, dass die Probleme dauerhaft gelöst werden können“, betont KWAG-Partner Jan-Henning Ahrens. Erfolg versprechender sei es hingegen häufiger, Schadenersatzansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung oder mangelhafter Prospektgestaltung anzumelden
Pressemitteilung von: KWAG – Kanzlei für Wirtschafts- und Anlagerecht Ahrens und Gieschen
MPC Capital schwer angeschlagen
Das börsennotierte Emissionshaus MPC Capital steht vor einer entscheidenden Bewährungsprobe, denn im ersten Halbjahr 2012 fiel das bilanzielle Eigenkapital des Konzerns auf nur noch 29.000 Euro
Zum Ende des Geschäftsjahres 2011 waren es immerhin noch vier Millionen Euro, wobei die Eigenkapitalquote von zwei Prozent schon damals unbefriedigend war. In den ersten sechs Monaten des laufenden Jahres schlitterte MPC tief in die roten Zahlen.
Der Konzernverlust belief sich laut neuestem Geschäftsbericht auf 3,9 Millionen Euro. Der Umsatz sank im Vergleich zum ersten Halbjahres 2011 um 12 Prozent auf 19,8 Millionen Euro. Das operative Ergebnis stürzte von 16,5 auf nur noch zwei Millionen Euro ab, wobei dies laut MPC in erster Linie auf einen einmaligen Sondereffekt zurück zuführen sei. Es handelt sich dabei um Entkonsolidierungseffekte in Höhe von 21 Millionen Euro, die im Vorjahr in den sonstigen betr. Erträgen erfasst wurden.
Diese Einmaleffekte aus der Entkonsolidierung zweier Gesellschaften haben das Betriebsergebnis im Vorjahr deutlich höher ausfallen lassen, sind laut MPC aber unabhängig vom Tagesgeschäft zu sehen. Das negative Finanzergebnis hat den Fondsinitiator schließlich in die Verlustzone gedrückt. Im Berichtszeitraum sind überdies die langfristigen Verbindlichkeiten von 157,1 auf 160,1 Millionen Euro gestiegen. Die kurzfristigen Verbindlichkeiten hat der Konzern von 43,5 auf 40,8 Millionen Euro reduziert.
Die Risikoposition der Eventualverbindlichkeiten bezogen auf die assoziierten Unternehmen hat sich erheblich verschärft. Sie lagen mit 94,1 Millionen Euro fast vier Mal so hoch wie vor einem Jahr. Hier belasten die Tochtergesellschaft MPC Steamship und die Beteiligung an HCI Kapital den Konzern. "Derzeit gibt es keine Hinweise auf die Inanspruchnahme der MPC Münchmeyer Petersen Capital AG aus den bestehenden Eventualverbindlichkeiten", heißt es im Halbjahresbericht.
Die gesamten Eventualverbindlichkeiten sind gegenüber dem Vergleichswert zum 31. Dezember 2011 jedoch von insgesamt 894 Millionen Euro (31.12.2011) auf rund 738 Millionen Euro (1. HJ 2012) gesunken. Im gleichen Zeitraum des Vorjahres, also im ersten Halbjahr 2011, lagen diese laut MPC sogar noch bei rund 1,9 Milliarden Euro.
Für das Gesamtjahr erwartet der Hamburger Fondsinitiator ein "in etwa ausgeglichenes operatives Ergebnis". Dies sei aufgrund der "optimierten Kostenbasis" und der wiederkehrenden Umsätze auf Fondsmanagement und Fondsverwaltung möglich. Im Privatkundengeschäft sieht MPC weiterhin ein "schwieriges Marktumfeld".
Im ersten Halbjahr 2012 hat das Unternehmen nur noch zwölf Millionen Euro Eigenkapital für seine geschlossenen Fonds akquiriert. Im vorigen Jahr nannte MPC an selber Stelle noch 75,1 Millionen Euro. Wie viel Sanierungskapital für bestehende Fonds in der für 2012 genannten Zahl enthalten ist, hat MPC nicht veröffentlicht. Zuletzt sorgte das Emissionshaus in erster Linie mit der Insolvenz des Schiffes MS Merkur Sky und weiteren Sanierungsmaßnahmen in bestehenden Schiffsfonds für Schlagzeilen.
Das börsennotierte Emissionshaus MPC Capital steht vor einer entscheidenden Bewährungsprobe, denn im ersten Halbjahr 2012 fiel das bilanzielle Eigenkapital des Konzerns auf nur noch 29.000 Euro
Zum Ende des Geschäftsjahres 2011 waren es immerhin noch vier Millionen Euro, wobei die Eigenkapitalquote von zwei Prozent schon damals unbefriedigend war. In den ersten sechs Monaten des laufenden Jahres schlitterte MPC tief in die roten Zahlen.
Der Konzernverlust belief sich laut neuestem Geschäftsbericht auf 3,9 Millionen Euro. Der Umsatz sank im Vergleich zum ersten Halbjahres 2011 um 12 Prozent auf 19,8 Millionen Euro. Das operative Ergebnis stürzte von 16,5 auf nur noch zwei Millionen Euro ab, wobei dies laut MPC in erster Linie auf einen einmaligen Sondereffekt zurück zuführen sei. Es handelt sich dabei um Entkonsolidierungseffekte in Höhe von 21 Millionen Euro, die im Vorjahr in den sonstigen betr. Erträgen erfasst wurden.
Diese Einmaleffekte aus der Entkonsolidierung zweier Gesellschaften haben das Betriebsergebnis im Vorjahr deutlich höher ausfallen lassen, sind laut MPC aber unabhängig vom Tagesgeschäft zu sehen. Das negative Finanzergebnis hat den Fondsinitiator schließlich in die Verlustzone gedrückt. Im Berichtszeitraum sind überdies die langfristigen Verbindlichkeiten von 157,1 auf 160,1 Millionen Euro gestiegen. Die kurzfristigen Verbindlichkeiten hat der Konzern von 43,5 auf 40,8 Millionen Euro reduziert.
Die Risikoposition der Eventualverbindlichkeiten bezogen auf die assoziierten Unternehmen hat sich erheblich verschärft. Sie lagen mit 94,1 Millionen Euro fast vier Mal so hoch wie vor einem Jahr. Hier belasten die Tochtergesellschaft MPC Steamship und die Beteiligung an HCI Kapital den Konzern. "Derzeit gibt es keine Hinweise auf die Inanspruchnahme der MPC Münchmeyer Petersen Capital AG aus den bestehenden Eventualverbindlichkeiten", heißt es im Halbjahresbericht.
Die gesamten Eventualverbindlichkeiten sind gegenüber dem Vergleichswert zum 31. Dezember 2011 jedoch von insgesamt 894 Millionen Euro (31.12.2011) auf rund 738 Millionen Euro (1. HJ 2012) gesunken. Im gleichen Zeitraum des Vorjahres, also im ersten Halbjahr 2011, lagen diese laut MPC sogar noch bei rund 1,9 Milliarden Euro.
Für das Gesamtjahr erwartet der Hamburger Fondsinitiator ein "in etwa ausgeglichenes operatives Ergebnis". Dies sei aufgrund der "optimierten Kostenbasis" und der wiederkehrenden Umsätze auf Fondsmanagement und Fondsverwaltung möglich. Im Privatkundengeschäft sieht MPC weiterhin ein "schwieriges Marktumfeld".
Im ersten Halbjahr 2012 hat das Unternehmen nur noch zwölf Millionen Euro Eigenkapital für seine geschlossenen Fonds akquiriert. Im vorigen Jahr nannte MPC an selber Stelle noch 75,1 Millionen Euro. Wie viel Sanierungskapital für bestehende Fonds in der für 2012 genannten Zahl enthalten ist, hat MPC nicht veröffentlicht. Zuletzt sorgte das Emissionshaus in erster Linie mit der Insolvenz des Schiffes MS Merkur Sky und weiteren Sanierungsmaßnahmen in bestehenden Schiffsfonds für Schlagzeilen.
Anlegern des MPC Schiffsfonds MS Santa B- Schiffe drohen erneut Nachschusszahlungen
Immer mehr geschlossene Schiffsbeteiligungen geraten in den Abwärtssog der weltweit um sich greifenden Schiffsfonds Krise. Um die bereits in enorme finanzielle Schräglage geratenen Fondsschiffe überhaupt noch über Wasser halten zu können, versuchen die jeweiligen Schiffsfonds Initiatoren die ohnehin schon auf Ausschüttungen verzichtenden Anleger immer öfter zu vermeintlich freiwilligen Nachschusszahlungen zu bewegen. Aktuellstes Beispiel: Im angeschlagenen Schiffsfonds MPC MS "Santa B-Schiffe" mbH & Co. KG sollen Anleger laut Fondstelegramm Informationen zur Rettung des in Schieflage geratenen MPC Capital - Fonds abermals frisches Kapital nachschießen.
Zeichner des MPC MS Santa B-Schiffe sollen Kapitalerhöhung Zustimmung erteilen
Wie das Fondstelegramm in dessen aktuellen Ausgabe berichtet, sollen die Anleger des 2006 seitens MPC Capital aufgelegten Schiffsfonds MPC MS Santa B-Schiffe im Zuge eines schriftlichen Umlaufverfahrens einer Erhöhung in Höhe von 12 % des seinerzeit gezeichneten Kommanditkapitals die Zustimmung erteilen. Laut Informationen des Fondstelegramm soll den MPC MS Santa B- Schiffe Anlegern das Sanierungskonzept im Rahmen einer für den 10. September terminierten Informationsveranstaltung vorgestellt werden.
MPC MS Santa B- Schiffe: Ohne Nachschusszahlungen droht das Aus
Auch der 2006 seitens MPC Capital aufgelegte und in insgesamt 14 Vollcontainerschiffe (MS San Alberto, MS San Allessandro, MS San Alfonso, MS San Alfredo, MS San Alvaro, MS San Amerigo, MS San Andres, MS San Antonio, MS San Albano, MS Santa Balbina, MS Santa Belina, MS Santa Bettina, MS Santa Bianca, MS Santa Brunella) investierenden MPC MS Santa B-Schiffe geriet früh in wirtschaftlich unruhiges Fahrwasser. Nach Einschätzung der Fondszeitung Analysten liegt die Zukunft des MPC Schiffsfonds MS Santa B-Schiffe – vor dem Hintergrund der für die 14 Fondsschiffe zum Jahresende auslaufenden Charterverträge und der Weigerung der Gläubigerbank, die Kreditlinien des finanziell angeschlagenen Schiffsfonds nochmals auszudehnen, nunmehr erneut in den Händen der MPC MS Santa – B Schiffsfondsanleger.
MPC Santa B Schiffsfondsanlegern droht Totalverlust
Unabhängig wie sich die bereits seit 2010 auf Ausschüttungen verzichtenden MPC Santa B Schiffsfondsanleger entscheiden, fällt die Bilanz der MPC Schiffsfondsanleger verheerend aus: Verweigern sich die MPC MS Santa B-Schiffe Anleger der erneut auf ihre Kosten gehenden Nachschusszahlung, dürfte ein weiterer geschlossener Schiffsfonds – hier der MPC MS – Santa B-Schiffe – sehr zeitnah Insolvenz anmelden Doch selbst wenn sich die MPC Schiffsfondsanleger erneut mehrheitlich für eine Nachschusszahlung entschließen sollten, dürfte laut Einschätzung der Fondstelegramm Analysten hiermit langfristig keine Erholung des in Schräglage geratenen und weit unter Plan fahrenden MPC MS Santa B- Schiffsfonds zu erzielen sein. Somit – so das für die MPC Schiffsfondsanleger bittere Fazit des Fondstelegramm- werden die MPC Santa B- Schiffe Anleger mit dem Totalverlust ihres in den MPC MS Santa B-Schiffe investierten Geldes rechnen müssen.
Schiffsfonds-Krise: Nachschusszahlungen für Schiffsfonds-Anleger keine Seltenheit
Um die in finanziell unruhigem Fahrwasser manövrierenden Fondsschiffe überhaupt noch retten zu können, verständigen sich zahlreiche Schiffsfonds Initiatoren bzw. Reedereien mit den Gläubigerbanken auf Sanierungskonzepte. Den Preis für die vermeintliche Rettung der in Schräglage geratenen Fondsschiffe zahlen dabei stets die unzähligen Schiffsfondsanleger: Neben Ausschüttungsstopps oder sogar Ausschüttungsrückforderungen werden sie dabei oftmals mittels Nachschussforderungen zur Kasse gebeten. Nicht selten werden die ohnehin schon Leid geprüften Schiffsfonds-Anleger dabei vor die „Wahl“ gestellt: Entweder die Schiffsfondsanleger stimmen den oftmals als „freiwillig“ deklarierten Nachschussforderungen zu oder sie verweigern sich dem seitens Schiffsfonds Initiatoren nicht selten als letzten Ausweg zur Rettung der maroden Fondsschiffe propagierten Sanierungskonzept. Schiffsfonds-Anlegern, die den Nachschussforderungen kritisch oder ablehnend gegenüberstehen, werden in diesem Zusammenhang die Konsequenzen einer solchen Haltung unmissverständlich dargelegt: Erteilen die Schiffsfonds-Anleger nämlich der geplanten auf Nachschuss- oder Ausschüttungsrückforderungen basierenden Sanierung der Fondsschiffe keine Zustimmung, müssen sie – so der meist unverhohlene Tenor der Schiffsfonds Initiatoren Rundschreiben – mit der naheliegenden Insolvenz der Schiffsgesellschaften und dem damit für die Anleger oftmals einhergehenden Verlust der kompletten Einlage rechnen.
Schiffsfonds-Krise: Nachschusszahlungen sowie Ausschüttungsrückforderungen nicht unumkehrbar
Schiffsfondsanleger, die seitens des Insolvenzverwalters oder der Schiffsfonds Initiatoren bzw. der Fondsgesellschaft Ausschüttungsrückforderungen erhalten haben, sind in rechtlicher Hinsichtlich nicht schutzlos gestellt. Gleiches gilt in den Fällen, in denen Schiffsfondsanleger zur Sanierung der in wirtschaftliche Schräglage geratenen Fondsschiffe zu Nachschusszahlungen aufgefordert worden sind.
Schiffsfondsanleger, die von Ausschüttungsrückforderungen oder Nachschussaufforderungen betroffen sind, sollten umgehend den Rat eines auf Bank- und Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalts in Anspruch nehmen und mögliche in Betracht kommende Abwehrmaßnahmen umfassend überprüfen zu lassen.
MPC Schiffsfonds Anleger nicht schutzlos gestellt
Betroffene MPC Schiffsfonds-Anleger sollten sich mit deren Situation nicht abfinden, sondern umgehend den Rat eines auf Bank- und Kapitalanlagerechts spezialisierten Rechtsanwalts suchen.
Sollten betroffene MPC - Schiffsfonds-Anleger von ihrem Anlageberater oder von ihrer Bank nicht umfassend über die Risiken einer Beteiligung an einem Schiffsfonds aufgeklärt worden sein, so bestehen möglicherweise Schadensersatzansprüche. Des Weiteren kommt für die Anleger von Schiffsfonds in Betracht, gegen die Initiatoren der Fonds und gegen den Vertrieb Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Die Schadensersatzansprüche können sich zum einen aus Prospekthaftung, zum anderen aufgrund Falschberatung ergeben.
Vertrieb von Schiffsfonds oftmals über Banken und Sparkassen
Recherchen unserer bereits eine Vielzahl geschädigter Schiffsfonds Anleger vertretenen Kanzlei zufolge wurden viele der derzeit notleidend gewordenen geschlossenen Schiffsfonds über Banken und Sparkassen vertrieben. Dabei wurden diese Schiffsfonds-Beteiligungen oftmals als besonders sichere Anlage empfohlen. Auf Risiken wie Totalverlust wurde regelmäßig nicht hingewiesen. Auch wurde die Höhe der weichen Kosten in den Beratungsgesprächen in der Regel nicht bzw. nicht ausreichend offengelegt. Aufgrund der kickback-Rechtsprechung des Bundesgerichthofes bestehen deshalb gute Chancen für die Schiffsfonds-Anleger, Schadensersatzansprüche geltend zu machen.
Was können betroffene MPC Schiffsfonds-Anleger jetzt tun?
Geschädigte Anleger problematischer MPC Schiffsfonds sollten in jedem Fall ihre in Betracht kommenden Ansprüche zeitnah durch einen auf Anlegerschutz spezialisierten Rechtsanwalt prüfen lassen.
Pressemitteilung von: Rechtsanwälte Hänssler & Häcker-Hollmann
Zeichner des MPC MS Santa B-Schiffe sollen Kapitalerhöhung Zustimmung erteilen
Wie das Fondstelegramm in dessen aktuellen Ausgabe berichtet, sollen die Anleger des 2006 seitens MPC Capital aufgelegten Schiffsfonds MPC MS Santa B-Schiffe im Zuge eines schriftlichen Umlaufverfahrens einer Erhöhung in Höhe von 12 % des seinerzeit gezeichneten Kommanditkapitals die Zustimmung erteilen. Laut Informationen des Fondstelegramm soll den MPC MS Santa B- Schiffe Anlegern das Sanierungskonzept im Rahmen einer für den 10. September terminierten Informationsveranstaltung vorgestellt werden.
MPC MS Santa B- Schiffe: Ohne Nachschusszahlungen droht das Aus
Auch der 2006 seitens MPC Capital aufgelegte und in insgesamt 14 Vollcontainerschiffe (MS San Alberto, MS San Allessandro, MS San Alfonso, MS San Alfredo, MS San Alvaro, MS San Amerigo, MS San Andres, MS San Antonio, MS San Albano, MS Santa Balbina, MS Santa Belina, MS Santa Bettina, MS Santa Bianca, MS Santa Brunella) investierenden MPC MS Santa B-Schiffe geriet früh in wirtschaftlich unruhiges Fahrwasser. Nach Einschätzung der Fondszeitung Analysten liegt die Zukunft des MPC Schiffsfonds MS Santa B-Schiffe – vor dem Hintergrund der für die 14 Fondsschiffe zum Jahresende auslaufenden Charterverträge und der Weigerung der Gläubigerbank, die Kreditlinien des finanziell angeschlagenen Schiffsfonds nochmals auszudehnen, nunmehr erneut in den Händen der MPC MS Santa – B Schiffsfondsanleger.
MPC Santa B Schiffsfondsanlegern droht Totalverlust
Unabhängig wie sich die bereits seit 2010 auf Ausschüttungen verzichtenden MPC Santa B Schiffsfondsanleger entscheiden, fällt die Bilanz der MPC Schiffsfondsanleger verheerend aus: Verweigern sich die MPC MS Santa B-Schiffe Anleger der erneut auf ihre Kosten gehenden Nachschusszahlung, dürfte ein weiterer geschlossener Schiffsfonds – hier der MPC MS – Santa B-Schiffe – sehr zeitnah Insolvenz anmelden Doch selbst wenn sich die MPC Schiffsfondsanleger erneut mehrheitlich für eine Nachschusszahlung entschließen sollten, dürfte laut Einschätzung der Fondstelegramm Analysten hiermit langfristig keine Erholung des in Schräglage geratenen und weit unter Plan fahrenden MPC MS Santa B- Schiffsfonds zu erzielen sein. Somit – so das für die MPC Schiffsfondsanleger bittere Fazit des Fondstelegramm- werden die MPC Santa B- Schiffe Anleger mit dem Totalverlust ihres in den MPC MS Santa B-Schiffe investierten Geldes rechnen müssen.
Schiffsfonds-Krise: Nachschusszahlungen für Schiffsfonds-Anleger keine Seltenheit
Um die in finanziell unruhigem Fahrwasser manövrierenden Fondsschiffe überhaupt noch retten zu können, verständigen sich zahlreiche Schiffsfonds Initiatoren bzw. Reedereien mit den Gläubigerbanken auf Sanierungskonzepte. Den Preis für die vermeintliche Rettung der in Schräglage geratenen Fondsschiffe zahlen dabei stets die unzähligen Schiffsfondsanleger: Neben Ausschüttungsstopps oder sogar Ausschüttungsrückforderungen werden sie dabei oftmals mittels Nachschussforderungen zur Kasse gebeten. Nicht selten werden die ohnehin schon Leid geprüften Schiffsfonds-Anleger dabei vor die „Wahl“ gestellt: Entweder die Schiffsfondsanleger stimmen den oftmals als „freiwillig“ deklarierten Nachschussforderungen zu oder sie verweigern sich dem seitens Schiffsfonds Initiatoren nicht selten als letzten Ausweg zur Rettung der maroden Fondsschiffe propagierten Sanierungskonzept. Schiffsfonds-Anlegern, die den Nachschussforderungen kritisch oder ablehnend gegenüberstehen, werden in diesem Zusammenhang die Konsequenzen einer solchen Haltung unmissverständlich dargelegt: Erteilen die Schiffsfonds-Anleger nämlich der geplanten auf Nachschuss- oder Ausschüttungsrückforderungen basierenden Sanierung der Fondsschiffe keine Zustimmung, müssen sie – so der meist unverhohlene Tenor der Schiffsfonds Initiatoren Rundschreiben – mit der naheliegenden Insolvenz der Schiffsgesellschaften und dem damit für die Anleger oftmals einhergehenden Verlust der kompletten Einlage rechnen.
Schiffsfonds-Krise: Nachschusszahlungen sowie Ausschüttungsrückforderungen nicht unumkehrbar
Schiffsfondsanleger, die seitens des Insolvenzverwalters oder der Schiffsfonds Initiatoren bzw. der Fondsgesellschaft Ausschüttungsrückforderungen erhalten haben, sind in rechtlicher Hinsichtlich nicht schutzlos gestellt. Gleiches gilt in den Fällen, in denen Schiffsfondsanleger zur Sanierung der in wirtschaftliche Schräglage geratenen Fondsschiffe zu Nachschusszahlungen aufgefordert worden sind.
Schiffsfondsanleger, die von Ausschüttungsrückforderungen oder Nachschussaufforderungen betroffen sind, sollten umgehend den Rat eines auf Bank- und Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalts in Anspruch nehmen und mögliche in Betracht kommende Abwehrmaßnahmen umfassend überprüfen zu lassen.
MPC Schiffsfonds Anleger nicht schutzlos gestellt
Betroffene MPC Schiffsfonds-Anleger sollten sich mit deren Situation nicht abfinden, sondern umgehend den Rat eines auf Bank- und Kapitalanlagerechts spezialisierten Rechtsanwalts suchen.
Sollten betroffene MPC - Schiffsfonds-Anleger von ihrem Anlageberater oder von ihrer Bank nicht umfassend über die Risiken einer Beteiligung an einem Schiffsfonds aufgeklärt worden sein, so bestehen möglicherweise Schadensersatzansprüche. Des Weiteren kommt für die Anleger von Schiffsfonds in Betracht, gegen die Initiatoren der Fonds und gegen den Vertrieb Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Die Schadensersatzansprüche können sich zum einen aus Prospekthaftung, zum anderen aufgrund Falschberatung ergeben.
Vertrieb von Schiffsfonds oftmals über Banken und Sparkassen
Recherchen unserer bereits eine Vielzahl geschädigter Schiffsfonds Anleger vertretenen Kanzlei zufolge wurden viele der derzeit notleidend gewordenen geschlossenen Schiffsfonds über Banken und Sparkassen vertrieben. Dabei wurden diese Schiffsfonds-Beteiligungen oftmals als besonders sichere Anlage empfohlen. Auf Risiken wie Totalverlust wurde regelmäßig nicht hingewiesen. Auch wurde die Höhe der weichen Kosten in den Beratungsgesprächen in der Regel nicht bzw. nicht ausreichend offengelegt. Aufgrund der kickback-Rechtsprechung des Bundesgerichthofes bestehen deshalb gute Chancen für die Schiffsfonds-Anleger, Schadensersatzansprüche geltend zu machen.
Was können betroffene MPC Schiffsfonds-Anleger jetzt tun?
Geschädigte Anleger problematischer MPC Schiffsfonds sollten in jedem Fall ihre in Betracht kommenden Ansprüche zeitnah durch einen auf Anlegerschutz spezialisierten Rechtsanwalt prüfen lassen.
Pressemitteilung von: Rechtsanwälte Hänssler & Häcker-Hollmann
MPC Santa B Schiffe: Kein Hinweis auf fehlende Einnahmesicherheit infolge schwankender Charterraten
Für die Anleger des MPC Fonds "Offen Flotte" - Santa B Schiffe gibt es abermals dramatische Nachrichten. Die nunmehr im fünften Jahr andauernde Krise der Schifffahrtsmärkte wirkt sich auch für den Container-Dachfonds und seine 14 Schiffsgesellschaften äußerst negativ aus. Die Schiffsgesellschaften brauchen angesichts des dramatischen Verfalls der Charterraten dringend frisches Kapital, um ihren Zahlungsverpflichtungen nachkommen zu können.
Ob die Anleger der Aufforderung des Fondsmanagements Folge leisten und weitere 12% des ursprünglichen Eigenkapitals nachschießen werden, ist mehr als fraglich. Denn eine nachhaltige Erholung der Charterraten sehen namhafte Analysten nicht vor dem Jahr 2014, wie die Fondszeitung (August 2012) berichtet. Vor diesem Hintergrund eine realistische Fortführungsperspektive zu sehen, erfordert viel Fantasie.
Gute Chancen für die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen
Wir vertreten zahlreiche Anleger, die an dem Fonds "MPC Offen Flotte" - MS "Santa B Schiffe" GmbH & Co. KG beteiligt sind. Wir haben für diese die jeweilige Anlageberatung sowie den Fondsprospekt geprüft. Nach unserer Auffassung bestehen erhebliche Anhaltspunkte für eine regelmäßig fehlerhafte Anlageberatung sowie Prospektmängel und somit gute Chancen für Schadenersatzansprüche der Anleger dieses MPC Schiffsfonds.
Regelmäßige Beratungsfehler
- Schiffsfonds sind als Altersvorsorge nicht geeignet: Schiffsfonds sind hochriskante unternehmerische Beteiligungen, bei denen aufgrund der hohen Fremdfinanzierung das Risiko des Totalverlustes besteht. Eine solche Beteiligung ist nach Ansicht des Bundesgerichtshofs als Altersvorsorge nicht geeignet. Die Berater hätten den Fonds daher gar nicht empfehlen dürfen.
- Nur 70% der Anlegergelder flossen in die Schiffsinvestition: Aus dem Fondsprospekt muss sich nach der Rechtsprechung des BGH ohne Nachrechnen ermitteln lassen, welcher Teil des vom Anleger aufgebrachten Kapitals werthaltig in die Schiffsinvestition fließt und welcher Teil für nicht investive Zwecke, so genannte Weichkosten verbraucht wird. Hierauf muss auch der Berater, der die Anlage empfiehlt, hinweisen. Der Prospekt des Fonds "MPC Offen Flotte" enthält solche Angaben nicht. Erst durch gesonderte Berechnungen lässt sich ermitteln, dass 30% des von den Anlegern aufzubringenden Kommanditkapitals incl. Agio für Weichkosten verwendet wurden. Nur 70% flossen tatsächlich in den Kauf der Schiffe.
- 26,5% der Anlegergelder flossen in Vertriebsprovisionen: Bankberater müssen nach der kickback-Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs darauf hinweisen, welche Provisionen die Bank oder Sparkasse für die Vermittlung des Fondsanteils erhält. Allein die für die Beschaffung des Kommanditkapitals, also für den Vertrieb gezahlte Provision belief sich auf sagenhafte 26,5% des von den Anlegern investierten Kapitals. Hierüber klärt weder der Prospekt ausdrücklich auf, noch wurden die uns bekannten Anleger darüber im Beratungsgespräch informiert.
- Prognostizierte Ausschüttungen wurden als Rendite dargestellt: Irreführender Weise wurden die prognostizierten regelmäßigen Ausschüttungen in den Beratungsgesprächen als Rendite dargestellt. Die Anleger wurden ebenso wenig hingewiesen, dass die regelmäßigen Auszahlungen teilweise eine Rückzahlung des zuvor investierten Eigenkapitals darstellen, wie auf den Umstand, dass durch diese Auszahlungen eine Haftung der Anleger für Verbindlichkeiten der Fondsgesellschaft entsteht.
- Kein Hinweis auf fehlende Einnahmesicherheit infolge schwankender Charterraten: Für die Anleger kam die wirtschaftliche Schieflage des Fonds völlig überraschend. Hintergrund ist, dass die Frachtraten für alle Arten von Schiffen ab Mitte 2008 infolge der Weltwirtschaftskrise, aber auch aufgrund der massiven Überkapazitäten an Schiffstonnage massiv eingebrochen sind. Auf das aus konjunkturell schwankenden Charterraten resultierende Risiko für die Schiffe des Fonds wurde in der Beratung nicht hingewiesen.
- Abhängigkeit des Wertes der Schiffe von der Situation auf den Chartermärkten: Der Wert der Schiffe hängt von den am Chartermarkt erzielbaren Einnahmen ab. Dies wurde Anlegern in der Beratung nicht mitgeteilt. Schiffsbeteiligung sind daher weder sicher, noch wertstabil. Von extremen Schwankungen bei Chartereinnahmen und Schiffswert war in den Beratungen nicht die Rede.
- Keine Information über Risiken der loan-to-value Klauseln in den Kreditverträgen: In den Kreditverträgen der Schiffsfonds sind so genannte loan-to-value Klauseln enthalten, die ein bestimmtes Verhältnis von Schiffswert zu Darlehensvaluta in US-$ festschreiben. Aufgrund des massiven Verfalls des Wertes des US-$ gegenüber dem Japanischen YEN ist der in US-$ gerechnete Darlehensstand stark angestiegen. Zugleich sind die Schiffswerte aufgrund des Einbruchs der Charterraten und des damit verbundenen Rückgangs der Schiffspreise gesunken. Damit wurde das in der loan-to-value Klausel festgeschriebene Wertverhältnis von 105% verletzt. Die Banken haben bei der Verletzung von loan-to-value Klauseln das Recht, unter anderem Zusatzsicherheiten, Sondertilgungen oder höhere Zinsen zu fordern und gegebenenfalls das Darlehen zu kündigen. Über diese Hintergründe und Risiken wurden die Anleger von den Beratern nicht informiert.
- Hohes Risiko durch Kredite in Japanischem Yen: Ein Teil der vom Fonds bzw. den Schiffen des "MPC Offen Flotte" - MS "Santa B Schiffe" GmbH & Co. KG aufgenommenen Kredite wurde in JPY aufgenommen. Die Chartereinnahmen des Fonds werden in US$ erzielt. Starke Wechselkursschwankungen, wie der seit 2007 andauernde Wertverfall des US-Dollars gegenüber dem Yen können für den Fonds existenzgefährdend sein, denn er erhöht - in US-$ - die für Zins und Tilgung zu leistenden Zahlungen. Hierauf hätte der Berater ausdrücklich hinweisen müssen.
- Kein Zweitmarkt für "gebrauchte" Fondsbeteiligungen - Anleger kommen bis 2023 nicht mehr an ihr Geld: Was Anlegern des Fonds "MPC Offen Flotte" - MS "Santa B Schiffe" GmbH & Co. KG von ihren Beratern ferner regelmäßig verschwiegen wurde, ist, dass sie die Beteiligung nicht vor dem 31.12.2023 kündigen können. Da es auch keinen geregelten Zweitmarkt für gebrauchte Fondsbeteiligungen gibt, ist eine Veräußerung nahezu ausgeschlossen. Anleger kommen also über zwei Jahrzehnte nicht an ihr Geld.
Prospektfehler als weitere Grundlage von Schadenersatzansprüchen
Der Prospekt weist nach unserer Ansicht einige weitere Mängel auf, über die der Berater hätte aufklären müssen.
> Das von den Anlegern zu zahlende Agio wird weder als Einnahmen- noch als Ausgabenposition ausgewiesen, obwohl der Betrag der Gesellschaft zufließt und für die Eigenkapitalvermittlung aufgewendet wird.
> Die Ausführungen zur fehlenden Veräußerbarkeit von Fondsanteilen entsprechen nicht den Anforderungen, die der BGH an die ordnungsgemäße Aufklärung von Anlegern stellt.
Anleger des Fonds "MPC Offen Flotte" (MS Santa B Schiffe mbH & Co. KG) haben daher grundsätzlich gute Chancen, Schadenersatzansprüche gegen ihre Berater beziehungsweise die Gründungsgesellschafter des Fonds durchzusetzen.
Nittel 7 Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht
Ob die Anleger der Aufforderung des Fondsmanagements Folge leisten und weitere 12% des ursprünglichen Eigenkapitals nachschießen werden, ist mehr als fraglich. Denn eine nachhaltige Erholung der Charterraten sehen namhafte Analysten nicht vor dem Jahr 2014, wie die Fondszeitung (August 2012) berichtet. Vor diesem Hintergrund eine realistische Fortführungsperspektive zu sehen, erfordert viel Fantasie.
Gute Chancen für die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen
Wir vertreten zahlreiche Anleger, die an dem Fonds "MPC Offen Flotte" - MS "Santa B Schiffe" GmbH & Co. KG beteiligt sind. Wir haben für diese die jeweilige Anlageberatung sowie den Fondsprospekt geprüft. Nach unserer Auffassung bestehen erhebliche Anhaltspunkte für eine regelmäßig fehlerhafte Anlageberatung sowie Prospektmängel und somit gute Chancen für Schadenersatzansprüche der Anleger dieses MPC Schiffsfonds.
Regelmäßige Beratungsfehler
- Schiffsfonds sind als Altersvorsorge nicht geeignet: Schiffsfonds sind hochriskante unternehmerische Beteiligungen, bei denen aufgrund der hohen Fremdfinanzierung das Risiko des Totalverlustes besteht. Eine solche Beteiligung ist nach Ansicht des Bundesgerichtshofs als Altersvorsorge nicht geeignet. Die Berater hätten den Fonds daher gar nicht empfehlen dürfen.
- Nur 70% der Anlegergelder flossen in die Schiffsinvestition: Aus dem Fondsprospekt muss sich nach der Rechtsprechung des BGH ohne Nachrechnen ermitteln lassen, welcher Teil des vom Anleger aufgebrachten Kapitals werthaltig in die Schiffsinvestition fließt und welcher Teil für nicht investive Zwecke, so genannte Weichkosten verbraucht wird. Hierauf muss auch der Berater, der die Anlage empfiehlt, hinweisen. Der Prospekt des Fonds "MPC Offen Flotte" enthält solche Angaben nicht. Erst durch gesonderte Berechnungen lässt sich ermitteln, dass 30% des von den Anlegern aufzubringenden Kommanditkapitals incl. Agio für Weichkosten verwendet wurden. Nur 70% flossen tatsächlich in den Kauf der Schiffe.
- 26,5% der Anlegergelder flossen in Vertriebsprovisionen: Bankberater müssen nach der kickback-Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs darauf hinweisen, welche Provisionen die Bank oder Sparkasse für die Vermittlung des Fondsanteils erhält. Allein die für die Beschaffung des Kommanditkapitals, also für den Vertrieb gezahlte Provision belief sich auf sagenhafte 26,5% des von den Anlegern investierten Kapitals. Hierüber klärt weder der Prospekt ausdrücklich auf, noch wurden die uns bekannten Anleger darüber im Beratungsgespräch informiert.
- Prognostizierte Ausschüttungen wurden als Rendite dargestellt: Irreführender Weise wurden die prognostizierten regelmäßigen Ausschüttungen in den Beratungsgesprächen als Rendite dargestellt. Die Anleger wurden ebenso wenig hingewiesen, dass die regelmäßigen Auszahlungen teilweise eine Rückzahlung des zuvor investierten Eigenkapitals darstellen, wie auf den Umstand, dass durch diese Auszahlungen eine Haftung der Anleger für Verbindlichkeiten der Fondsgesellschaft entsteht.
- Kein Hinweis auf fehlende Einnahmesicherheit infolge schwankender Charterraten: Für die Anleger kam die wirtschaftliche Schieflage des Fonds völlig überraschend. Hintergrund ist, dass die Frachtraten für alle Arten von Schiffen ab Mitte 2008 infolge der Weltwirtschaftskrise, aber auch aufgrund der massiven Überkapazitäten an Schiffstonnage massiv eingebrochen sind. Auf das aus konjunkturell schwankenden Charterraten resultierende Risiko für die Schiffe des Fonds wurde in der Beratung nicht hingewiesen.
- Abhängigkeit des Wertes der Schiffe von der Situation auf den Chartermärkten: Der Wert der Schiffe hängt von den am Chartermarkt erzielbaren Einnahmen ab. Dies wurde Anlegern in der Beratung nicht mitgeteilt. Schiffsbeteiligung sind daher weder sicher, noch wertstabil. Von extremen Schwankungen bei Chartereinnahmen und Schiffswert war in den Beratungen nicht die Rede.
- Keine Information über Risiken der loan-to-value Klauseln in den Kreditverträgen: In den Kreditverträgen der Schiffsfonds sind so genannte loan-to-value Klauseln enthalten, die ein bestimmtes Verhältnis von Schiffswert zu Darlehensvaluta in US-$ festschreiben. Aufgrund des massiven Verfalls des Wertes des US-$ gegenüber dem Japanischen YEN ist der in US-$ gerechnete Darlehensstand stark angestiegen. Zugleich sind die Schiffswerte aufgrund des Einbruchs der Charterraten und des damit verbundenen Rückgangs der Schiffspreise gesunken. Damit wurde das in der loan-to-value Klausel festgeschriebene Wertverhältnis von 105% verletzt. Die Banken haben bei der Verletzung von loan-to-value Klauseln das Recht, unter anderem Zusatzsicherheiten, Sondertilgungen oder höhere Zinsen zu fordern und gegebenenfalls das Darlehen zu kündigen. Über diese Hintergründe und Risiken wurden die Anleger von den Beratern nicht informiert.
- Hohes Risiko durch Kredite in Japanischem Yen: Ein Teil der vom Fonds bzw. den Schiffen des "MPC Offen Flotte" - MS "Santa B Schiffe" GmbH & Co. KG aufgenommenen Kredite wurde in JPY aufgenommen. Die Chartereinnahmen des Fonds werden in US$ erzielt. Starke Wechselkursschwankungen, wie der seit 2007 andauernde Wertverfall des US-Dollars gegenüber dem Yen können für den Fonds existenzgefährdend sein, denn er erhöht - in US-$ - die für Zins und Tilgung zu leistenden Zahlungen. Hierauf hätte der Berater ausdrücklich hinweisen müssen.
- Kein Zweitmarkt für "gebrauchte" Fondsbeteiligungen - Anleger kommen bis 2023 nicht mehr an ihr Geld: Was Anlegern des Fonds "MPC Offen Flotte" - MS "Santa B Schiffe" GmbH & Co. KG von ihren Beratern ferner regelmäßig verschwiegen wurde, ist, dass sie die Beteiligung nicht vor dem 31.12.2023 kündigen können. Da es auch keinen geregelten Zweitmarkt für gebrauchte Fondsbeteiligungen gibt, ist eine Veräußerung nahezu ausgeschlossen. Anleger kommen also über zwei Jahrzehnte nicht an ihr Geld.
Prospektfehler als weitere Grundlage von Schadenersatzansprüchen
Der Prospekt weist nach unserer Ansicht einige weitere Mängel auf, über die der Berater hätte aufklären müssen.
> Das von den Anlegern zu zahlende Agio wird weder als Einnahmen- noch als Ausgabenposition ausgewiesen, obwohl der Betrag der Gesellschaft zufließt und für die Eigenkapitalvermittlung aufgewendet wird.
> Die Ausführungen zur fehlenden Veräußerbarkeit von Fondsanteilen entsprechen nicht den Anforderungen, die der BGH an die ordnungsgemäße Aufklärung von Anlegern stellt.
Anleger des Fonds "MPC Offen Flotte" (MS Santa B Schiffe mbH & Co. KG) haben daher grundsätzlich gute Chancen, Schadenersatzansprüche gegen ihre Berater beziehungsweise die Gründungsgesellschafter des Fonds durchzusetzen.
Nittel 7 Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht
MS Santa-B Schiffe fordert Anleger zur Rückzahlung von Ausschüttungen bzw. Kapitalerhöhung auf – CLLB Rechtsanwälte vertreten Geschädigte
Die Beteiligungsgesellschaft MS „Santa-B Schiffe“ mbH & Co. KG hat mit Schreiben vom 28.08.2012 die Anleger zur Rückzahlung von Ausschüttungen und zur Kapitalerhöhung aufgefordert.
Wie die Treuhandgesellschaft in ihrem Schreiben vom 28.08.2012 erklärt, werden die Gesellschafter der MS Santa-B zur Vermeidung von Zahlungsschwierigkeiten aufgefordert, die erhaltenen Ausschüttungen von 4,41 % an die MS „Santa-B Schiffe“ mbH & Co. KG zurückzuzahlen. Alternativ bittet die Geschäftsführung des Fonds um eine Kapitalerhöhung in Höhe von 12 % bezogen auf die Nominalhöhe. In dem Schreiben legt die TVP dar, dass es der Geschäftsführung der Fondsgesellschaft nicht gelungen ist, für „auskömmliche Einnahmen“ zu sorgen. Als Ursache hierfür benennt sie den nicht „berechenbaren Markteinbruch in der zweiten Hälfte des Jahres 2011“.
Um die fehlenden Einnahmen zu akquirieren, fordert die TVP daher die Anleger auf, ihr Kapital zu erhöhen. Hierbei weist sie auf die Dringlichkeit dieser Maßnahme hin: „Ohne die Einbringung von Neukapital werden die Schiffsgesellschaften voraussichtlich in Zahlungsschwierigkeiten geraten.“
Der TVP ist wohl die Problematik der Vorgehensweise bewusst, sodass sie für den 10. September 2012 zu einer Informationsveranstaltung im Congress Center Hamburg lädt.
Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wird an dieser Veranstaltung stellvertretend für ihre Mandanten teilnehmen. „Denn nach unserer Einschätzung ist das Sanierungskonzept und die Maßnahme der Kapitalerhöhung keinesfalls ausreichend begründet“, so Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A., von der auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Büros in München, Berlin und Zürich. „Insbesondere ist fraglich, wie es der Fondsgeschäftsführung gelingen will, die Schiffe wieder in ruhige Gewässer zu führen, obwohl ihr dies anscheinend seit Beginn der Fondsgründung (und somit bereits vor der vorgeblichen Schifffahrtskrise) nicht gelungen ist. Hier sind noch viele Fragen offen.“
Rechtsanwalt Luber weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass Anleger versuchen können, den ihnen entstandenen Schaden zu begrenzen, indem sie mögliche Ansprüche gegen die Anlageberater verfolgen. „Dies gilt dann, wenn die Anlageberater ihren Aufklärungspflichten gegenüber den Anlegern nicht nachgekommen sind“, so CLLB Rechtsanwälte weiter. „Anlageberatern kommen nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes grundsätzlich erhebliche Informations- und Aufklärungspflichten zu. Dies bedeutet, dass Berater, die den betroffenen Anlegern die Beteiligung an den jeweiligen Fonds empfohlen haben, ausführlich und verständlich über die bestehenden Risiken für die Anleger aufklären müssen. Kommen sie dieser Pflicht nicht oder nur eingeschränkt nach, machen sie sich nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes grundsätzlich schadensersatzpflichtig. In diesem Fall können die betroffenen Anleger nicht nur die Rückabwicklung ihrer Beteiligung und Auszahlung ihres Investitionsbetrages geltend machen, sondern darüber hinaus die Zinsen für eine ansonsten getätigte Alternativanlage beanspruchen.“
Nach Erfahrung der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte war die Beratung der Anleger der MS Santa-B oftmals fehlerhaft. In diesen Fällen wurde nur unzureichend über den Erhalt von Rückvergütungen aufgeklärt. Dies hat beispielsweise die Hypovereinsbank veranlasst, einem von CLLB Rechtsanwälten vertretenen Anleger 100 % der Beteiligungshöhe zu bezahlen.
Rechtsanwalt Luber empfiehlt daher allen Betroffenen, mögliche Ansprüche anwaltlich prüfen zu lassen.
Rechtsanwalt Christian Luber - CLLB Rechtsanwälte
Liebigstr. 21
80538 München
Fon: 089/ 552 999 50
Fax: 089/552 999 90
(Sie können diese E-Mail Adresse erst sehen, wenn Sie mindestens Premium-User sind.)
Web: www.cllb.de
Wie die Treuhandgesellschaft in ihrem Schreiben vom 28.08.2012 erklärt, werden die Gesellschafter der MS Santa-B zur Vermeidung von Zahlungsschwierigkeiten aufgefordert, die erhaltenen Ausschüttungen von 4,41 % an die MS „Santa-B Schiffe“ mbH & Co. KG zurückzuzahlen. Alternativ bittet die Geschäftsführung des Fonds um eine Kapitalerhöhung in Höhe von 12 % bezogen auf die Nominalhöhe. In dem Schreiben legt die TVP dar, dass es der Geschäftsführung der Fondsgesellschaft nicht gelungen ist, für „auskömmliche Einnahmen“ zu sorgen. Als Ursache hierfür benennt sie den nicht „berechenbaren Markteinbruch in der zweiten Hälfte des Jahres 2011“.
Um die fehlenden Einnahmen zu akquirieren, fordert die TVP daher die Anleger auf, ihr Kapital zu erhöhen. Hierbei weist sie auf die Dringlichkeit dieser Maßnahme hin: „Ohne die Einbringung von Neukapital werden die Schiffsgesellschaften voraussichtlich in Zahlungsschwierigkeiten geraten.“
Der TVP ist wohl die Problematik der Vorgehensweise bewusst, sodass sie für den 10. September 2012 zu einer Informationsveranstaltung im Congress Center Hamburg lädt.
Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wird an dieser Veranstaltung stellvertretend für ihre Mandanten teilnehmen. „Denn nach unserer Einschätzung ist das Sanierungskonzept und die Maßnahme der Kapitalerhöhung keinesfalls ausreichend begründet“, so Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A., von der auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Büros in München, Berlin und Zürich. „Insbesondere ist fraglich, wie es der Fondsgeschäftsführung gelingen will, die Schiffe wieder in ruhige Gewässer zu führen, obwohl ihr dies anscheinend seit Beginn der Fondsgründung (und somit bereits vor der vorgeblichen Schifffahrtskrise) nicht gelungen ist. Hier sind noch viele Fragen offen.“
Rechtsanwalt Luber weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass Anleger versuchen können, den ihnen entstandenen Schaden zu begrenzen, indem sie mögliche Ansprüche gegen die Anlageberater verfolgen. „Dies gilt dann, wenn die Anlageberater ihren Aufklärungspflichten gegenüber den Anlegern nicht nachgekommen sind“, so CLLB Rechtsanwälte weiter. „Anlageberatern kommen nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes grundsätzlich erhebliche Informations- und Aufklärungspflichten zu. Dies bedeutet, dass Berater, die den betroffenen Anlegern die Beteiligung an den jeweiligen Fonds empfohlen haben, ausführlich und verständlich über die bestehenden Risiken für die Anleger aufklären müssen. Kommen sie dieser Pflicht nicht oder nur eingeschränkt nach, machen sie sich nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes grundsätzlich schadensersatzpflichtig. In diesem Fall können die betroffenen Anleger nicht nur die Rückabwicklung ihrer Beteiligung und Auszahlung ihres Investitionsbetrages geltend machen, sondern darüber hinaus die Zinsen für eine ansonsten getätigte Alternativanlage beanspruchen.“
Nach Erfahrung der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte war die Beratung der Anleger der MS Santa-B oftmals fehlerhaft. In diesen Fällen wurde nur unzureichend über den Erhalt von Rückvergütungen aufgeklärt. Dies hat beispielsweise die Hypovereinsbank veranlasst, einem von CLLB Rechtsanwälten vertretenen Anleger 100 % der Beteiligungshöhe zu bezahlen.
Rechtsanwalt Luber empfiehlt daher allen Betroffenen, mögliche Ansprüche anwaltlich prüfen zu lassen.
Rechtsanwalt Christian Luber - CLLB Rechtsanwälte
Liebigstr. 21
80538 München
Fon: 089/ 552 999 50
Fax: 089/552 999 90
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Immobilienfonds Krise: MPC Holland 43 Anleger sollen nachschießen
Nicht nur geschlossene Schiffsfonds bereiten den Kapitalanlegern derzeit Grund zur Sorge. Auch eine Vielzahl geschlossener Immobilienfonds stecken in der Krise. Ohne frisches – zumeist seitens der Immobilienfonds Anleger zur Verfügung zu stellendem – Kapital droht etlichen in den vergangenen Jahren aufgelegten geschlossenen Immobilienfonds Beteiligungen der finanzielle Kollaps. Aktuellstes Beispiel: Der 2002/2003 seitens MPC Capital aufgelegte Immobilienfonds Dreiundvierzigste Sachwert-Rendite-Fonds Holland GmbH & Co. KG (MPC Holland 43). Wie die Fondszeitung in deren aktuellen Ausgabe berichtet, sollen die Anleger des MPC Holland 43 im Rahmen eines in Kürze vorgestellten Sanierungskonzepts mittels rückzuführender Ausschüttungen und neuem Kapital den angeschlagenen Holland 43 Fonds vor der drohenden Insolvenz retten.
MPC Holland 43: Investition in drei niederländische Büroimmobilien
MPC Capital hatte den in Büroimmobilien in den niederländischen Städten Apeldoorn, Leusden und Rijswik investierenden geschlossenen Immobilienfonds 2002/3 mit einem Investitonsvolumen in Höhe von € 49.853.000,00 am Markt platziert. An dem Immobilienfonds Holland 43 hatten sich seinerzeit MPC Capital Fondsanleger mit einem Eigenkapital in Höhe von € 24.353.000,00 beteiligt.
Mangelnde Mietauslastung und fehlende Anschlussfinanzierung belasten MPC Holland 43
Wie die Fondszeitung weiter berichtet, belasten den Immobilienfonds MPC Holland 43 derzeit der auf gerade noch 24 % im Fondsobjekt Apeldoorn gesunkene Vermietungsstand sowie die derzeit noch nicht geklärte Anschlussfinanzierung . Ob und inwieweit die derzeit den geschlossenen Immobilienfonds MPC Holland 43 noch mit Krediten das wirtschaftliche Überleben sichernde Gläubigerbank deren Finanzierungszusage auch über das Jahr 2012 hinaus ausdehnen wird, steht laut Fondszeitung Informationen derzeit noch nicht fest.
Sanierungskonzept: MPC Holland 43 Anleger sollen angeschlagenen Immobilenonds vor Insolvenz retten
Laut Angaben der Fondszeitung wird das den MPC Holland 43 Fondsanlegern in Kürze vorgestellte Sanierungskonzept sowohl eine teilweise Rückzahlung der erhaltenen Ausschüttungen als auch eine Nachschusszahlung vorsehen. Für die Anleger des MPC Holland 43 bedeutet dies, dass sie in Kürze mit weiteren nicht unerheblichen finanziellen Einschnitten konfrontiert werden. Wie aus der MPC Capital Leistungsbilanz 2010 hervorgeht, hatten sich die MPC Holland 43 Fondsanleger bereits im Geschäftsjahr 2010 mit Ausschüttungen in Höhe von 2,5 % zufrieden geben müssen. Laut MPC Holland 43 Fondsprospekt waren ursprünglich jährliche Ausschüttungen in Höhe von 8 % vorgesehen gewesen.
Bei Scheitern des Sanierungskonzepts droht Holland 43 Anlegern der Totalverlust
Sollte das Finanzierungskonzept scheitern, dürfte die Insolvenz des Immobilienfonds MPC Holland 43 nicht mehr lange auf sich warten lassen. In diesem Falle werden sich die MPC Holland 43 Fondsanleger voraussichtlich auf einen Totalverlust ihrer in die drei niederländischen Fondsimmobilien investierten Einlage rechnen müssen.
MPC Capital Holland 43 Anleger nicht schutzlos gestellt
Betroffene MPC Capital Holland 43-Anleger sollten sich mit deren Situation nicht abfinden, sondern umgehend den Rat eines auf Bank- und Kapitalanlagerechts spezialisierten Rechtsanwalts suchen.
Sollten betroffene MPC Capital – Holland 43-Anleger von ihrem Anlageberater oder von ihrer Bank nicht umfassend über die Risiken einer Beteiligung an einem geschlossenen Immobilienfonds aufgeklärt worden sein, so bestehen möglicherweise Schadensersatzansprüche. Des Weiteren kommt für die Anleger von Immobilienfonds in Betracht, gegen die Initiatoren der Fonds und gegen den Vertrieb Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Die Schadensersatzansprüche können sich zum einen aus Prospekthaftung, zum anderen aufgrund Falschberatung ergeben.
Vertrieb von geschlossenen Immobilienfonds oftmals über Banken und Sparkassen
Recherchen unserer bereits eine Vielzahl geschädigter Immobilienfonds Anleger vertretenen Kanzlei zufolge wurden viele der derzeit notleidend gewordenen geschlossenen Immobilienfonds über Banken und Sparkassen vertrieben. Dabei wurden diese Immobilienfonds-Beteiligungen oftmals als besonders sichere Anlage empfohlen. Auf Risiken wie Totalverlust wurde regelmäßig nicht hingewiesen. Auch wurde die Höhe der weichen Kosten in den Beratungsgesprächen in der Regel nicht bzw. nicht ausreichend offengelegt. Aufgrund der kickback-Rechtsprechung des Bundesgerichthofes bestehen deshalb gute Chancen für die Immobilienfonds-Anleger, Schadensersatzansprüche geltend zu machen.
MPC Immobilienfonds : Absolute taggenaue Verjährung nach 10 Jahren
MPC Immobilienfonds Anleger sollten bei der Entscheidung, ob sie rechtsanwaltlichen Rat in Anspruch nehmen möchten, stets die drohende Verjährung ihrer in Betracht kommenden Ansprüche berücksichtigen. Für Beteiligungen an MPC Capital Immobilienfonds, die nach dem 01.01.2002 gezeichnet wurden, gilt eine 10 jährige taggenaue Verjährung. So würden beispielsweise Ansprüche aus einer am 10.09.2002 gezeichneten Fondsbeteiligung taggenau am 10.09.2012 verjähren.
Vor dem Hintergrund der in diesen Fällen bereits in Kürze taggenau zu verjähren drohenden Ansprüche ist vorliegend die umgehende Kontaktaufnahme mit einem auf Bank- und Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalt dringend zu empfehlen.
Was können betroffene MPC Immobilienfonds-Anleger jetzt tun?
Geschädigte Anleger problematischer MPC Immobilienfonds sollten in jedem Fall ihre in Betracht kommenden Ansprüche zeitnah durch einen auf Anlegerschutz spezialisierten Rechtsanwalt prüfen lassen.
Vor dem Hintergrund der 10 jährigen absoluten taggenauen Verjährung ist – wie bereits oben dargestellt - ein rasches Handeln dringend geboten
Pressemitteilung von: Rechtsanwälte Hänssler
Nicht nur geschlossene Schiffsfonds bereiten den Kapitalanlegern derzeit Grund zur Sorge. Auch eine Vielzahl geschlossener Immobilienfonds stecken in der Krise. Ohne frisches – zumeist seitens der Immobilienfonds Anleger zur Verfügung zu stellendem – Kapital droht etlichen in den vergangenen Jahren aufgelegten geschlossenen Immobilienfonds Beteiligungen der finanzielle Kollaps. Aktuellstes Beispiel: Der 2002/2003 seitens MPC Capital aufgelegte Immobilienfonds Dreiundvierzigste Sachwert-Rendite-Fonds Holland GmbH & Co. KG (MPC Holland 43). Wie die Fondszeitung in deren aktuellen Ausgabe berichtet, sollen die Anleger des MPC Holland 43 im Rahmen eines in Kürze vorgestellten Sanierungskonzepts mittels rückzuführender Ausschüttungen und neuem Kapital den angeschlagenen Holland 43 Fonds vor der drohenden Insolvenz retten.
MPC Holland 43: Investition in drei niederländische Büroimmobilien
MPC Capital hatte den in Büroimmobilien in den niederländischen Städten Apeldoorn, Leusden und Rijswik investierenden geschlossenen Immobilienfonds 2002/3 mit einem Investitonsvolumen in Höhe von € 49.853.000,00 am Markt platziert. An dem Immobilienfonds Holland 43 hatten sich seinerzeit MPC Capital Fondsanleger mit einem Eigenkapital in Höhe von € 24.353.000,00 beteiligt.
Mangelnde Mietauslastung und fehlende Anschlussfinanzierung belasten MPC Holland 43
Wie die Fondszeitung weiter berichtet, belasten den Immobilienfonds MPC Holland 43 derzeit der auf gerade noch 24 % im Fondsobjekt Apeldoorn gesunkene Vermietungsstand sowie die derzeit noch nicht geklärte Anschlussfinanzierung . Ob und inwieweit die derzeit den geschlossenen Immobilienfonds MPC Holland 43 noch mit Krediten das wirtschaftliche Überleben sichernde Gläubigerbank deren Finanzierungszusage auch über das Jahr 2012 hinaus ausdehnen wird, steht laut Fondszeitung Informationen derzeit noch nicht fest.
Sanierungskonzept: MPC Holland 43 Anleger sollen angeschlagenen Immobilenonds vor Insolvenz retten
Laut Angaben der Fondszeitung wird das den MPC Holland 43 Fondsanlegern in Kürze vorgestellte Sanierungskonzept sowohl eine teilweise Rückzahlung der erhaltenen Ausschüttungen als auch eine Nachschusszahlung vorsehen. Für die Anleger des MPC Holland 43 bedeutet dies, dass sie in Kürze mit weiteren nicht unerheblichen finanziellen Einschnitten konfrontiert werden. Wie aus der MPC Capital Leistungsbilanz 2010 hervorgeht, hatten sich die MPC Holland 43 Fondsanleger bereits im Geschäftsjahr 2010 mit Ausschüttungen in Höhe von 2,5 % zufrieden geben müssen. Laut MPC Holland 43 Fondsprospekt waren ursprünglich jährliche Ausschüttungen in Höhe von 8 % vorgesehen gewesen.
Bei Scheitern des Sanierungskonzepts droht Holland 43 Anlegern der Totalverlust
Sollte das Finanzierungskonzept scheitern, dürfte die Insolvenz des Immobilienfonds MPC Holland 43 nicht mehr lange auf sich warten lassen. In diesem Falle werden sich die MPC Holland 43 Fondsanleger voraussichtlich auf einen Totalverlust ihrer in die drei niederländischen Fondsimmobilien investierten Einlage rechnen müssen.
MPC Capital Holland 43 Anleger nicht schutzlos gestellt
Betroffene MPC Capital Holland 43-Anleger sollten sich mit deren Situation nicht abfinden, sondern umgehend den Rat eines auf Bank- und Kapitalanlagerechts spezialisierten Rechtsanwalts suchen.
Sollten betroffene MPC Capital – Holland 43-Anleger von ihrem Anlageberater oder von ihrer Bank nicht umfassend über die Risiken einer Beteiligung an einem geschlossenen Immobilienfonds aufgeklärt worden sein, so bestehen möglicherweise Schadensersatzansprüche. Des Weiteren kommt für die Anleger von Immobilienfonds in Betracht, gegen die Initiatoren der Fonds und gegen den Vertrieb Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Die Schadensersatzansprüche können sich zum einen aus Prospekthaftung, zum anderen aufgrund Falschberatung ergeben.
Vertrieb von geschlossenen Immobilienfonds oftmals über Banken und Sparkassen
Recherchen unserer bereits eine Vielzahl geschädigter Immobilienfonds Anleger vertretenen Kanzlei zufolge wurden viele der derzeit notleidend gewordenen geschlossenen Immobilienfonds über Banken und Sparkassen vertrieben. Dabei wurden diese Immobilienfonds-Beteiligungen oftmals als besonders sichere Anlage empfohlen. Auf Risiken wie Totalverlust wurde regelmäßig nicht hingewiesen. Auch wurde die Höhe der weichen Kosten in den Beratungsgesprächen in der Regel nicht bzw. nicht ausreichend offengelegt. Aufgrund der kickback-Rechtsprechung des Bundesgerichthofes bestehen deshalb gute Chancen für die Immobilienfonds-Anleger, Schadensersatzansprüche geltend zu machen.
MPC Immobilienfonds : Absolute taggenaue Verjährung nach 10 Jahren
MPC Immobilienfonds Anleger sollten bei der Entscheidung, ob sie rechtsanwaltlichen Rat in Anspruch nehmen möchten, stets die drohende Verjährung ihrer in Betracht kommenden Ansprüche berücksichtigen. Für Beteiligungen an MPC Capital Immobilienfonds, die nach dem 01.01.2002 gezeichnet wurden, gilt eine 10 jährige taggenaue Verjährung. So würden beispielsweise Ansprüche aus einer am 10.09.2002 gezeichneten Fondsbeteiligung taggenau am 10.09.2012 verjähren.
Vor dem Hintergrund der in diesen Fällen bereits in Kürze taggenau zu verjähren drohenden Ansprüche ist vorliegend die umgehende Kontaktaufnahme mit einem auf Bank- und Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalt dringend zu empfehlen.
Was können betroffene MPC Immobilienfonds-Anleger jetzt tun?
Geschädigte Anleger problematischer MPC Immobilienfonds sollten in jedem Fall ihre in Betracht kommenden Ansprüche zeitnah durch einen auf Anlegerschutz spezialisierten Rechtsanwalt prüfen lassen.
Vor dem Hintergrund der 10 jährigen absoluten taggenauen Verjährung ist – wie bereits oben dargestellt - ein rasches Handeln dringend geboten
Pressemitteilung von: Rechtsanwälte Hänssler
MPC Rendite-Fonds Leben plus V: häufig nicht erwähnte Risiken bei Beratung
Unter Hinweis auf ein effektives Sicherheitskonzept, das das "Plus an Sicherheit" gewährleisten sollte, warb die Hamburger Sparkasse im Jahr 2005 bei Ihren Kunden für eine Beteiligung am MPC Rendite-Fonds Leben plus V. "Selbst im unwahrscheinlichen Worst-Case-Szenario" sollte das Sicherheitskonzept den "Kapitalerhalt inklusive Agio" ermöglichen, hieß es in einem an Sparkassenkunden verschickten Schreiben. Dabei handelt es sich bei dem Anlageangebot, wie der Fondsprospekt zutreffend beschreibt, gerade nicht um eine risikolose Beteiligung. Vielmehr bestehen zahlreiche Risiken, deren Eintreten oder Zusammentreffen bis hin zum Totalverlust der Einlage und der Insolvenz der Fondsgesellschaft führen können.
Nach Gesprächen, die wir mit zahlreichen Anlegern des MPC Rendite-Fonds Leben plus V geführt haben, gehen wir davon aus, dass nicht nur im Hinblick auf die vermeintliche Sicherheit des Fonds regelmäßig Beratungsfehler gemacht wurden, auf die Anleger Ihre Schadenersatzansprüche stützen und eine wirtschaftliche Rückabwicklung der Beteiligung erreichen können.
Häufig nicht erwähnt wurde in den Beratungsgesprächen,
- dass ein geschlossener Fonds als Altersvorsorge nicht geeignet ist - Fondsbeteiligungen sind riskante unternehmerische Beteiligungen und daher als Altersvorsorge völlig ungeeignet, wie zahlreiche Gerichte inzwischen festgestellt haben;
- dass das von den Anlegern aufgebrachte Kapital (incl. Agio) zu annähernd 20% nicht in den Kauf von Lebensversicherungspolicen fließt, sondern für verschiedenste Dienstleistungsvergütungen, einschließlich der für den Vertrieb der Beteiligungen zu zahlenden Provisionen floss;
- dass die angesetzten Kosten für den Erwerb der Policen nicht einmal zu 25% aus von den Anlegern aufzubringendem Eigenkapital finanziert wurden, der Rest durch die Aufnahme von Krediten, für die regelmäßig Zinsen zu zahlen sind;
- dass der im Prospekt befindliche Investitions- und Finanzplan fehlerhaft ist;
- dass in dem als Kaufpreis für das Lebensversicherungsportfolio ausgewiesenen Betrag auch die Vergütung für die im Prospekt als Vertragspartner für die Beschaffung der Policen genannte cash life AG enthalten ist, die im Prospekt nicht offengelegt wird;
- dass eine Kündigung des Anlegers und damit die Möglichkeit an sein Geld zu kommen während der Dauer der Gesellschaft, also vor dem 31.12.2019 ausgeschlossen ist;
- dass es keinen geregelten Zweitmarkt für geschlossene Fondsbeteiligungen gibt. Die im Prospekt gewählte Formulierung, wonach es "bisher" keinen derartigen Markt gebe, wurde bereits von Gerichten als irreführend angesehen und Anlegern allein deshalb Schadenersatz zugesprochen;
- dass ein ausscheidender Gesellschafter noch fünf Jahre für bestehende Verbindlichkeiten gegenüber Gläubigern der Gesellschaft haftet (sogenannte Nachhaftung);
- welches eigene Interesse die beratende Bank wie beispielsweise die Haspa, mit der Empfehlung verfolgte, denn sie erhielt einen wesentlichen Teil jener 12 Mio. €, die sich als Vertriebskosten dem Prospekt entnehmen lassen. Nach der kickback Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs wäre die Bank oder Sparkasse hier zur Information im Rahmen der Beratung verpflichtet gewesen.
Unter Hinweis auf ein effektives Sicherheitskonzept, das das "Plus an Sicherheit" gewährleisten sollte, warb die Hamburger Sparkasse im Jahr 2005 bei Ihren Kunden für eine Beteiligung am MPC Rendite-Fonds Leben plus V. "Selbst im unwahrscheinlichen Worst-Case-Szenario" sollte das Sicherheitskonzept den "Kapitalerhalt inklusive Agio" ermöglichen, hieß es in einem an Sparkassenkunden verschickten Schreiben. Dabei handelt es sich bei dem Anlageangebot, wie der Fondsprospekt zutreffend beschreibt, gerade nicht um eine risikolose Beteiligung. Vielmehr bestehen zahlreiche Risiken, deren Eintreten oder Zusammentreffen bis hin zum Totalverlust der Einlage und der Insolvenz der Fondsgesellschaft führen können.
Nach Gesprächen, die wir mit zahlreichen Anlegern des MPC Rendite-Fonds Leben plus V geführt haben, gehen wir davon aus, dass nicht nur im Hinblick auf die vermeintliche Sicherheit des Fonds regelmäßig Beratungsfehler gemacht wurden, auf die Anleger Ihre Schadenersatzansprüche stützen und eine wirtschaftliche Rückabwicklung der Beteiligung erreichen können.
Häufig nicht erwähnt wurde in den Beratungsgesprächen,
- dass ein geschlossener Fonds als Altersvorsorge nicht geeignet ist - Fondsbeteiligungen sind riskante unternehmerische Beteiligungen und daher als Altersvorsorge völlig ungeeignet, wie zahlreiche Gerichte inzwischen festgestellt haben;
- dass das von den Anlegern aufgebrachte Kapital (incl. Agio) zu annähernd 20% nicht in den Kauf von Lebensversicherungspolicen fließt, sondern für verschiedenste Dienstleistungsvergütungen, einschließlich der für den Vertrieb der Beteiligungen zu zahlenden Provisionen floss;
- dass die angesetzten Kosten für den Erwerb der Policen nicht einmal zu 25% aus von den Anlegern aufzubringendem Eigenkapital finanziert wurden, der Rest durch die Aufnahme von Krediten, für die regelmäßig Zinsen zu zahlen sind;
- dass der im Prospekt befindliche Investitions- und Finanzplan fehlerhaft ist;
- dass in dem als Kaufpreis für das Lebensversicherungsportfolio ausgewiesenen Betrag auch die Vergütung für die im Prospekt als Vertragspartner für die Beschaffung der Policen genannte cash life AG enthalten ist, die im Prospekt nicht offengelegt wird;
- dass eine Kündigung des Anlegers und damit die Möglichkeit an sein Geld zu kommen während der Dauer der Gesellschaft, also vor dem 31.12.2019 ausgeschlossen ist;
- dass es keinen geregelten Zweitmarkt für geschlossene Fondsbeteiligungen gibt. Die im Prospekt gewählte Formulierung, wonach es "bisher" keinen derartigen Markt gebe, wurde bereits von Gerichten als irreführend angesehen und Anlegern allein deshalb Schadenersatz zugesprochen;
- dass ein ausscheidender Gesellschafter noch fünf Jahre für bestehende Verbindlichkeiten gegenüber Gläubigern der Gesellschaft haftet (sogenannte Nachhaftung);
- welches eigene Interesse die beratende Bank wie beispielsweise die Haspa, mit der Empfehlung verfolgte, denn sie erhielt einen wesentlichen Teil jener 12 Mio. €, die sich als Vertriebskosten dem Prospekt entnehmen lassen. Nach der kickback Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs wäre die Bank oder Sparkasse hier zur Information im Rahmen der Beratung verpflichtet gewesen.
MPC Holland 46: Falsche Anlageberatung? Schadensersatzklagen von Fachanwalt
Die beiden niederländischen Immobilien des geschlossenen Immobilienfonds MPC Holland 46 befinden sich in Schipol und Haarlem. Jedoch kann der Fonds seit Jahren nicht mehr die anvisierten Ausschüttungen für dessen Anleger bereitstellen. Auch für das Jahr 2011 erfolgte eine weitere „Nullrunde". Ob Hoffnungen auf baldige Besserung der Lage des MPC Holland 46 berechtigt sind, ist aufgrund einer aufziehenden Krise der niederländischen Immobilien fraglich. Nach Jahren der ungebrochenen Nachfrage steigen die Leerstände bei Gewerbe- und Büroimmobilien und die Nachfrage nach Mietflächen hat sich verringert. Auch die Immobilienpreise sind von diesem Abwärtstrend betroffen.
Anleger des Immobilienfonds MPC Holland 46, die sich von ihrer Fondsbeteiligung trennen möchten, können sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht über mögliche Ansprüche beraten lassen. Wurde den Anlegern der MPC Holland 46 beispielsweise für eine sichere Altersvorsorge empfohlen, handelt es sich um eine falsche und schadensersatzauslösende Empfehlung. Denn geschlossene Immobilienfonds sind Unternehmen und die Beteiligung an einem Immobilienfonds ist eine Unternehmensbeteiligung mit sämtlichen damit einhergehenden Risiken. Zu diesen Risiken zählen auch das Insolvenzrisiko oder das Totalverlustrisiko. Letzteres steht aber im Widerspruch zu dem Konzept einer sicheren Altersvorsorge.
Anlageberatung durfte Anleger nicht im Unklaren über Risiken lassen
Weiterhin handelt es sich beim Immobilienfonds MPC Holland 46 auch nicht um eine Kapitalanlage, bei der das investierte Geld jederzeit verfügbar ist. Zwar können Anteile an geschlossenen Fonds auf dem Zweitmarkt veräußert und zu Geld gemacht werden, jedoch hängt dies davon ab, ob sich ein Käufer für die Fondsanteile findet. Der Zweitmarkt ist nicht geregelt. Aufgrund dessen ist das im MPC Holland 46 investierte Geld auch nicht jederzeit problemlos verfügbar.
Wurden Anleger über falsch beraten, stehen Schadensersatzansprüche im Raum. Denn eine ordnungsgemäße Anlageberatung muss den Anlegern ein umfassendes und realistisches Bild von der Kapitalanlage vermitteln. Doch nicht jedes Anlageberatungsgespräch wird diesen Anforderungen gerecht. Die Überprüfung der Anlageberatung ist daher immer wieder ein erfolgversprechender Ansatzpunkt. Anleger des MPC Holland 46, die wissen möchten, welche individuellen Rechte und Ansprüche ihnen zustehen, können sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten lassen.
Ansprüche können verjähren
Anleger des Immobilienfonds MPC Holland 46 sollten beachten, dass eventuelle Schadensersatzansprüche auch verjähren können. Denn es gibt neben der 10-jährigen Höchstfrist für die Geltendmachung von Ansprüchen wegen falscher Anlageberatung auch eine dreijährige Verjährungsfrist. Diese kürzere Frist wird dann in Gang gesetzt, wenn Anleger wissen, dass sie seinerzeit falsch beraten wurden.
Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Die beiden niederländischen Immobilien des geschlossenen Immobilienfonds MPC Holland 46 befinden sich in Schipol und Haarlem. Jedoch kann der Fonds seit Jahren nicht mehr die anvisierten Ausschüttungen für dessen Anleger bereitstellen. Auch für das Jahr 2011 erfolgte eine weitere „Nullrunde". Ob Hoffnungen auf baldige Besserung der Lage des MPC Holland 46 berechtigt sind, ist aufgrund einer aufziehenden Krise der niederländischen Immobilien fraglich. Nach Jahren der ungebrochenen Nachfrage steigen die Leerstände bei Gewerbe- und Büroimmobilien und die Nachfrage nach Mietflächen hat sich verringert. Auch die Immobilienpreise sind von diesem Abwärtstrend betroffen.
Anleger des Immobilienfonds MPC Holland 46, die sich von ihrer Fondsbeteiligung trennen möchten, können sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht über mögliche Ansprüche beraten lassen. Wurde den Anlegern der MPC Holland 46 beispielsweise für eine sichere Altersvorsorge empfohlen, handelt es sich um eine falsche und schadensersatzauslösende Empfehlung. Denn geschlossene Immobilienfonds sind Unternehmen und die Beteiligung an einem Immobilienfonds ist eine Unternehmensbeteiligung mit sämtlichen damit einhergehenden Risiken. Zu diesen Risiken zählen auch das Insolvenzrisiko oder das Totalverlustrisiko. Letzteres steht aber im Widerspruch zu dem Konzept einer sicheren Altersvorsorge.
Anlageberatung durfte Anleger nicht im Unklaren über Risiken lassen
Weiterhin handelt es sich beim Immobilienfonds MPC Holland 46 auch nicht um eine Kapitalanlage, bei der das investierte Geld jederzeit verfügbar ist. Zwar können Anteile an geschlossenen Fonds auf dem Zweitmarkt veräußert und zu Geld gemacht werden, jedoch hängt dies davon ab, ob sich ein Käufer für die Fondsanteile findet. Der Zweitmarkt ist nicht geregelt. Aufgrund dessen ist das im MPC Holland 46 investierte Geld auch nicht jederzeit problemlos verfügbar.
Wurden Anleger über falsch beraten, stehen Schadensersatzansprüche im Raum. Denn eine ordnungsgemäße Anlageberatung muss den Anlegern ein umfassendes und realistisches Bild von der Kapitalanlage vermitteln. Doch nicht jedes Anlageberatungsgespräch wird diesen Anforderungen gerecht. Die Überprüfung der Anlageberatung ist daher immer wieder ein erfolgversprechender Ansatzpunkt. Anleger des MPC Holland 46, die wissen möchten, welche individuellen Rechte und Ansprüche ihnen zustehen, können sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten lassen.
Ansprüche können verjähren
Anleger des Immobilienfonds MPC Holland 46 sollten beachten, dass eventuelle Schadensersatzansprüche auch verjähren können. Denn es gibt neben der 10-jährigen Höchstfrist für die Geltendmachung von Ansprüchen wegen falscher Anlageberatung auch eine dreijährige Verjährungsfrist. Diese kürzere Frist wird dann in Gang gesetzt, wenn Anleger wissen, dass sie seinerzeit falsch beraten wurden.
Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
MPC Sachwert Rendite Indien 1 - Investoren kurz vor einem Totalverlust
Ein finanzielles Desaster, das wahrscheinlich zu einem Totalverlust ihres Kapitaleinsatzes führt, erleben derzeit die Investoren des geschlossenen Projektentwicklungsfonds "MPC Sachwert Rendite Indien 1". Die Einnahmen des Fonds liegen rund 85 Millionen Euro unter Plan, Ausschüttungen haben die Investoren bislang keine erhalten. Aufgrund rechtlicher Auseinandersetzungen mit dem indischen Joint Venture-Partner konnten bislang keine Projekte realisiert werden.
Der "MPC Sachwert Rendite Indien 1" wurde im Jahr 2007 emittiert und vollständig platziert. Investoren konnten sich mit mindestens 10.000 Euro plus fünf Prozent Ausgabeaufschlag beteiligen. Das Fondsvolumen beträgt insgesamt rund 64,5 Millionen Euro welches zu 100 % eigenfinanziert wurde. Die Auflösung des "MPC Sachwert Rendite Indien 1" war für das Jahr 2011 vorgesehen.
"Bei dieser Beteiligung handelt es sich um einen so genannten Projektentwicklungsfonds", erklärt Jan-Henning Ahrens, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht sowie Partner der auf die Interessenvertretung von Investoren spezialisierten KWAG Kanzlei für Wirtschafts- und Anlagerecht in Bremen. Mit im Boot saß als Joint Venture-Partner das Unternehmen AKME, das Eigenkapital von rund 14 Millionen Euro beisteuern sollte.
"Laut der Fonds-Leistungsbilanz 2010 ist das Unternehmen seinen finanziellen Verpflichtungen nicht nachgekommen", erklärt Fachanwalt Ahrens. Die angestrebte außergerichtliche Lösung sei gescheitert. Bereits im Dezember 2010 wurde beim Company Law Board in Indien Klage gegen AKME eingereicht. "Zwar haben bislang mehrere Anhörungen stattgefunden, eine Entscheidung gibt es jedoch noch nicht", fügt Ahrens hinzu.
Leidtragende sind die Investoren des Fonds. Denn bis heute wurde keines der geplanten Projekte realisiert, Auszahlungen an die Anleger sind praktisch nicht erfolgt. Der Fondsprospekt sah allein für das Geschäftsjahr 2010 Einnahmen von gut 3,2 Millionen Euro vor. Tatsächlich kamen gerade einmal 5.000 Euro in die Kasse.
"Diese Einnahmen sollten vollständig für die Ausschüttung an Gesellschafter der Gattung B verwendet werden, für die Gewinnzuweisungen in den Geschäftsjahren 2008 bis 2011 von jeweils sieben Prozent jährlich bezogen auf ihr Kommanditkapital vorgesehen waren", sagt Jan-Henning Ahrens. Gesellschafter der zweiten Gattung A sollten hingegen ausschließlich am Verkaufserlös der Fondsgesellschaft und den daraus generierten Gewinnen partizipieren.
Für das Geschäftsjahr 2011 war die Auflösung des Fonds geplant. Vorgesehen waren Einnahmen von rund 85,3 Millionen Euro. "Da die geplanten Projekte nicht realisiert wurden, hatte der Fonds so gut wie keine Einnahmen. Die Gesellschafter beider Gattungen haben für das Jahr 2011 keine Ausschüttungen erhalten", erklärt Ahrens. Die Fondsgesellschaft hat seit dem Emissions- und Platzierungsjahr 2007 einen Verlust von insgesamt knapp 1,2 Millionen Euro gemacht. Es besteht die Gefahr, dass die Anleger dieses Minus ausgleichen, also gutes Geld dem schlechten hinterherwerfen sollen.
"Angesichts der katastrophalen wirtschaftlichen Situation des MPC Sachwert Rendite Indien 1 sollten Anleger so schnell wie möglich Schadenersatzansprüche prüfen, um finanzielle Schäden zu begrenzen oder zu vermeiden", rät eindringlich KWAG-Partner Jan-Henning Ahrens. Als Gründe kommen infrage fehlerhafte Prospektgestaltung und/oder Anlageberatung. Es reicht in der Regel schon aus, wenn der Vermittler der Fondsbeteiligung - meistens eine Bank oder Sparkasse - dem Anleger den Erhalt von Rückvergütungen, so genannten Kick-backs, verschwiegen hat.
"Die Erfolgsaussichten, Schadenersatzansprüche durchzusetzen, sind aufgrund höchstrichterlicher Rechtsprechung, insbesondere zu den Kick-backs, viel versprechend. Entscheidend sind jedoch grundsätzlich die Umstände des Einzelfalls, die sorgfältig analysiert werden müssen", betont KWAG-Partner Jan-Henning Ahrens.
Jan-Henning Ahrens, Partner
KWAG - Kanzlei für Wirtschafts- und Anlagerecht
Ahrens und Gieschen - Rechtsanwälte in Partnerschaft
******************
MPC Rio T-Serie: Rechte und Ansprüche falsch beratener Anleger des Schiffsfonds
Die Schiffsfonds, an denen sich der Dachfonds MPC Rio T-Serie beteiligt kranken an Problemen wie ausfallenden Ausschüttungen. Welche Rechte und Ansprüche können die Anleger des MPC Rio T-Serie geltend machen? Bei falscher Anlageberatung kann beispielsweise Schadensersatz geltend gemacht werden
Die Schiffsfonds, an denen sich der Dachfonds MPC Rio T-Serie beteiligt, sind durch mehr als Namen, die mit „Rio T“ beginnen, verbunden. Die MPC-Fondsschiffe MS Rio Taku, MS Rio Thompson, MS Rio Teslin und MS Rio Thelon haben auch mit ähnlichen Problemen zu kämpfen. Ein weiteres gemeinsames Kennzeichen der Schiffsfonds, in die der MPC Rio T-Serie investiert, sind deren ausfallende Ausschüttungen. Welche Rechte stehen den Anlegern des MPC Rio T-Serie zu? Eine Möglichkeit ist die Überprüfung der Anlageberatung auf schadensersatzauslösende Fehler.
Wurde Anlegern die Investition in den Schiffsfonds MPC Rio T-Serie als sichere Kapitalanlage empfohlen, handelt es sich um eine falsche Empfehlung. Dennoch wurden Schiffsbeteiligungen in der Vergangenheit immer wieder auch auf Sicherheit bedachten Anlegern empfohlen. Dabei handelt es sich bei Schiffsfonds um Unternehmensbeteiligungen mit sämtlichen damit einhergehenden Risiken. Zu diesen Risiken zählen auch das Insolvenzrisiko oder das Totalverlustrisiko. Solche Risiken sind aber nicht mit dem Konzept einer sicheren Kapitalanlage oder einer Altersvorsorge zu vereinbaren.
Yen-Kredite bei den Zielfonds
Ein weiteres Risiko sind Fremdwährungskredite, wie sie die Zielfonds des MPC Rio T-Serie aufnahmen, konkret Kredite in japanischen Yen. Die Schiffsfonds nahmen die Kredite bei einem Kurs zwischen 129 und 135 Yen je Euro auf. Im Zuge der Finanzkrise erstarkte der Yen jedoch, und der jetzige Kurs liegt bei ca. 100 Yen je Euro. Dies verteuert die Rückzahlung des Yen-Kredits. Doch eine zutreffende und umfassende Risikoaufklärung ist nicht die einzige Pflicht bei einer Anlageberatung. Diese muss anleger- und anlagegerecht sein. Um dies zu erreichen, muss eine Anlageberatung in zwei Schritten ablaufen.
Empfehlen Berater Anlegern eine bestimmte Kapitalanlage, wie zum Beispiel einen Schiffsfonds, muss diese zunächst zu den Wünschen des Anlegers passen. In einem zweiten Schritt müssen die Berater auch umfassend über die Kapitalanlage informieren: Wie funktioniert das Anlagemodell und welche Risiken bestehen? Die Berater dürfen also nicht nur die Vorteile und Chancen eines Finanzprodukts anpreisen, sie müssen auch über dessen Risiken aufklären. Erhielten die Berater für die Vermittlung der Schiffsbeteiligung – wie so oft – hohe Provisionen, stellt sich die Frage nach einer ordnungsgemäßen Aufklärung der Anleger hierüber.
Für Anleger des Schiffsfonds MPC Rio T-Serie, die bei ihrem Anlageberatungsgespräch falsch beraten wurden, bestehen gute Chancen, dass sie sich von ihrer Beteiligung an dem Schiffsfonds trennen können und Schadensersatz fordern können. Die Anleger des MPC Rio T-Serie sollten nicht zögern, sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten zu lassen. Anleger können so ihre individuellen Chancen ausloten lassen, ob sie sich von ihrer Schiffsbeteiligung trennen und erfolgreich Schadensersatz fordern können. Anleger beachten allerdings beachten, dass es hinsichtlich Schadensersatzansprüchen neben der zehnjährigen Höchstverjährungsfrist auch eine kürzere, dreijährige Frist gibt. Diese läuft ab dem Zeitpunkt, an dem die Anleger des MPC Rio T-Serie Bescheid wussten, dass sie falsch beraten wurden.
Ein finanzielles Desaster, das wahrscheinlich zu einem Totalverlust ihres Kapitaleinsatzes führt, erleben derzeit die Investoren des geschlossenen Projektentwicklungsfonds "MPC Sachwert Rendite Indien 1". Die Einnahmen des Fonds liegen rund 85 Millionen Euro unter Plan, Ausschüttungen haben die Investoren bislang keine erhalten. Aufgrund rechtlicher Auseinandersetzungen mit dem indischen Joint Venture-Partner konnten bislang keine Projekte realisiert werden.
Der "MPC Sachwert Rendite Indien 1" wurde im Jahr 2007 emittiert und vollständig platziert. Investoren konnten sich mit mindestens 10.000 Euro plus fünf Prozent Ausgabeaufschlag beteiligen. Das Fondsvolumen beträgt insgesamt rund 64,5 Millionen Euro welches zu 100 % eigenfinanziert wurde. Die Auflösung des "MPC Sachwert Rendite Indien 1" war für das Jahr 2011 vorgesehen.
"Bei dieser Beteiligung handelt es sich um einen so genannten Projektentwicklungsfonds", erklärt Jan-Henning Ahrens, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht sowie Partner der auf die Interessenvertretung von Investoren spezialisierten KWAG Kanzlei für Wirtschafts- und Anlagerecht in Bremen. Mit im Boot saß als Joint Venture-Partner das Unternehmen AKME, das Eigenkapital von rund 14 Millionen Euro beisteuern sollte.
"Laut der Fonds-Leistungsbilanz 2010 ist das Unternehmen seinen finanziellen Verpflichtungen nicht nachgekommen", erklärt Fachanwalt Ahrens. Die angestrebte außergerichtliche Lösung sei gescheitert. Bereits im Dezember 2010 wurde beim Company Law Board in Indien Klage gegen AKME eingereicht. "Zwar haben bislang mehrere Anhörungen stattgefunden, eine Entscheidung gibt es jedoch noch nicht", fügt Ahrens hinzu.
Leidtragende sind die Investoren des Fonds. Denn bis heute wurde keines der geplanten Projekte realisiert, Auszahlungen an die Anleger sind praktisch nicht erfolgt. Der Fondsprospekt sah allein für das Geschäftsjahr 2010 Einnahmen von gut 3,2 Millionen Euro vor. Tatsächlich kamen gerade einmal 5.000 Euro in die Kasse.
"Diese Einnahmen sollten vollständig für die Ausschüttung an Gesellschafter der Gattung B verwendet werden, für die Gewinnzuweisungen in den Geschäftsjahren 2008 bis 2011 von jeweils sieben Prozent jährlich bezogen auf ihr Kommanditkapital vorgesehen waren", sagt Jan-Henning Ahrens. Gesellschafter der zweiten Gattung A sollten hingegen ausschließlich am Verkaufserlös der Fondsgesellschaft und den daraus generierten Gewinnen partizipieren.
Für das Geschäftsjahr 2011 war die Auflösung des Fonds geplant. Vorgesehen waren Einnahmen von rund 85,3 Millionen Euro. "Da die geplanten Projekte nicht realisiert wurden, hatte der Fonds so gut wie keine Einnahmen. Die Gesellschafter beider Gattungen haben für das Jahr 2011 keine Ausschüttungen erhalten", erklärt Ahrens. Die Fondsgesellschaft hat seit dem Emissions- und Platzierungsjahr 2007 einen Verlust von insgesamt knapp 1,2 Millionen Euro gemacht. Es besteht die Gefahr, dass die Anleger dieses Minus ausgleichen, also gutes Geld dem schlechten hinterherwerfen sollen.
"Angesichts der katastrophalen wirtschaftlichen Situation des MPC Sachwert Rendite Indien 1 sollten Anleger so schnell wie möglich Schadenersatzansprüche prüfen, um finanzielle Schäden zu begrenzen oder zu vermeiden", rät eindringlich KWAG-Partner Jan-Henning Ahrens. Als Gründe kommen infrage fehlerhafte Prospektgestaltung und/oder Anlageberatung. Es reicht in der Regel schon aus, wenn der Vermittler der Fondsbeteiligung - meistens eine Bank oder Sparkasse - dem Anleger den Erhalt von Rückvergütungen, so genannten Kick-backs, verschwiegen hat.
"Die Erfolgsaussichten, Schadenersatzansprüche durchzusetzen, sind aufgrund höchstrichterlicher Rechtsprechung, insbesondere zu den Kick-backs, viel versprechend. Entscheidend sind jedoch grundsätzlich die Umstände des Einzelfalls, die sorgfältig analysiert werden müssen", betont KWAG-Partner Jan-Henning Ahrens.
Jan-Henning Ahrens, Partner
KWAG - Kanzlei für Wirtschafts- und Anlagerecht
Ahrens und Gieschen - Rechtsanwälte in Partnerschaft
******************
MPC Rio T-Serie: Rechte und Ansprüche falsch beratener Anleger des Schiffsfonds
Die Schiffsfonds, an denen sich der Dachfonds MPC Rio T-Serie beteiligt kranken an Problemen wie ausfallenden Ausschüttungen. Welche Rechte und Ansprüche können die Anleger des MPC Rio T-Serie geltend machen? Bei falscher Anlageberatung kann beispielsweise Schadensersatz geltend gemacht werden
Die Schiffsfonds, an denen sich der Dachfonds MPC Rio T-Serie beteiligt, sind durch mehr als Namen, die mit „Rio T“ beginnen, verbunden. Die MPC-Fondsschiffe MS Rio Taku, MS Rio Thompson, MS Rio Teslin und MS Rio Thelon haben auch mit ähnlichen Problemen zu kämpfen. Ein weiteres gemeinsames Kennzeichen der Schiffsfonds, in die der MPC Rio T-Serie investiert, sind deren ausfallende Ausschüttungen. Welche Rechte stehen den Anlegern des MPC Rio T-Serie zu? Eine Möglichkeit ist die Überprüfung der Anlageberatung auf schadensersatzauslösende Fehler.
Wurde Anlegern die Investition in den Schiffsfonds MPC Rio T-Serie als sichere Kapitalanlage empfohlen, handelt es sich um eine falsche Empfehlung. Dennoch wurden Schiffsbeteiligungen in der Vergangenheit immer wieder auch auf Sicherheit bedachten Anlegern empfohlen. Dabei handelt es sich bei Schiffsfonds um Unternehmensbeteiligungen mit sämtlichen damit einhergehenden Risiken. Zu diesen Risiken zählen auch das Insolvenzrisiko oder das Totalverlustrisiko. Solche Risiken sind aber nicht mit dem Konzept einer sicheren Kapitalanlage oder einer Altersvorsorge zu vereinbaren.
Yen-Kredite bei den Zielfonds
Ein weiteres Risiko sind Fremdwährungskredite, wie sie die Zielfonds des MPC Rio T-Serie aufnahmen, konkret Kredite in japanischen Yen. Die Schiffsfonds nahmen die Kredite bei einem Kurs zwischen 129 und 135 Yen je Euro auf. Im Zuge der Finanzkrise erstarkte der Yen jedoch, und der jetzige Kurs liegt bei ca. 100 Yen je Euro. Dies verteuert die Rückzahlung des Yen-Kredits. Doch eine zutreffende und umfassende Risikoaufklärung ist nicht die einzige Pflicht bei einer Anlageberatung. Diese muss anleger- und anlagegerecht sein. Um dies zu erreichen, muss eine Anlageberatung in zwei Schritten ablaufen.
Empfehlen Berater Anlegern eine bestimmte Kapitalanlage, wie zum Beispiel einen Schiffsfonds, muss diese zunächst zu den Wünschen des Anlegers passen. In einem zweiten Schritt müssen die Berater auch umfassend über die Kapitalanlage informieren: Wie funktioniert das Anlagemodell und welche Risiken bestehen? Die Berater dürfen also nicht nur die Vorteile und Chancen eines Finanzprodukts anpreisen, sie müssen auch über dessen Risiken aufklären. Erhielten die Berater für die Vermittlung der Schiffsbeteiligung – wie so oft – hohe Provisionen, stellt sich die Frage nach einer ordnungsgemäßen Aufklärung der Anleger hierüber.
Für Anleger des Schiffsfonds MPC Rio T-Serie, die bei ihrem Anlageberatungsgespräch falsch beraten wurden, bestehen gute Chancen, dass sie sich von ihrer Beteiligung an dem Schiffsfonds trennen können und Schadensersatz fordern können. Die Anleger des MPC Rio T-Serie sollten nicht zögern, sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten zu lassen. Anleger können so ihre individuellen Chancen ausloten lassen, ob sie sich von ihrer Schiffsbeteiligung trennen und erfolgreich Schadensersatz fordern können. Anleger beachten allerdings beachten, dass es hinsichtlich Schadensersatzansprüchen neben der zehnjährigen Höchstverjährungsfrist auch eine kürzere, dreijährige Frist gibt. Diese läuft ab dem Zeitpunkt, an dem die Anleger des MPC Rio T-Serie Bescheid wussten, dass sie falsch beraten wurden.
Erneut müssen die Anleger des Schiffsfonds MPC MS Miro Star auf Ausschüttungen verzichten. Anleger können von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht überprüfen lassen, ob sie erfolgreich Schadensersatzansprüche durchsetzen können
Bei einer Vielzahl von Schiffsfonds mussten und müssen sich deren Anleger mit Nullrunden bei den Ausschüttungen abfinden. Im Fall des 2004 aufgelegten Schiffsfonds MPC MS Miro Star mussten dessen Anleger nach mehreren Jahren mit erwartungsgemäßen Ausschüttungen sich seit der ersten reduzierten Ausschüttung für das Jahr 2009 mit einem zweimaligen Ausfall abfinden.
Diese Entwicklung verdeutlicht, dass Schiffsfonds keineswegs verlässliche Kapitalanlagen sind. Unternehmensbeteiligungen – um nichts anderes handelt es sich bei einem Schiffsfonds – sind auf wirtschaftlichen Erfolg angewiesen. Über diese und weitere Kennzeichen des Fonds MPC MS Miro Star mussten Anleger vor der Investition im Rahmen einer anleger- und anlagegerechten Anlageberatung informiert werden.
Anleger mussten vor der Investitionsentscheidung umfassend informiert werden
Eine ordnungsgemäße Anlageberatung muss in zwei Schritten erfolgen. Zunächst müssen die Wünsche des Anlegers berücksichtigt werden und eine Kapitalanlage ausgewählt werden, die beispielsweise sicher ist. In einem zweiten Schritt müssen die Berater umfassend über die Kapitalanlage informieren: Wie funktioniert das Anlagemodell und welche Risiken bestehen? Die Berater dürfen also nicht nur die Vorteile und Chancen eines Finanzprodukts anpreisen, sie müssen auch über dessen Risiken aufklären.
Schiffsfonds als Unternehmensbeteiligungen sind mit einem Insolvenzrisiko, Totalverlustrisiko und so wie diversen Betriebsrisiken behaftet. Neben diesen Risiken verfügt der Schiffsfonds MPC MS Miro Star über mit besonderen Risiken behaftete Kredite in japanischen Yen. Der Schiffsfonds nahm diese Kredite einst bei einem Kurs von 135 Yen je Euro auf. Seit der Finanzkrise vollzog der Kurs des Yen allerdings einen Höhenflug, und der jetzige Kurs liegt bei ca. 100 Yen je Euro. Dies verteuert die Rückzahlung der Yen-Kredite.
Angesichts solcher Risiken war den Anlegern ein umfassendes und realistisches Bild der Kapitalanlage zu zeichnen, damit sie eine informierte Entscheidung über eine Investition fällen konnten. In diesem Zusammenhang stellt sich auch immer wieder die brisante Frage nach (versäumten) Hinweisen auf Provisionen. Wurde gegen eine Beratungspflicht verstoßen, können die Anleger Schadensersatz wegen falscher Anlageberatung fordern.
Schadensersatz bei Falschberatung
Für falsch beratene Anleger des Schiffsfonds MPC MS Miro Star bestehen gute Chancen, dass sie sich von ihrer Beteiligung an dem Schiffsfonds trennen können und Schadensersatz fordern können. Die Anleger des MPC MS Miro Star sollten nicht zögern, sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten zu lassen. Anleger können so ihre individuellen Chancen ausloten lassen, ob sie Schadensersatzansprüche erfolgreich durchsetzen können.
Bei einer Vielzahl von Schiffsfonds mussten und müssen sich deren Anleger mit Nullrunden bei den Ausschüttungen abfinden. Im Fall des 2004 aufgelegten Schiffsfonds MPC MS Miro Star mussten dessen Anleger nach mehreren Jahren mit erwartungsgemäßen Ausschüttungen sich seit der ersten reduzierten Ausschüttung für das Jahr 2009 mit einem zweimaligen Ausfall abfinden.
Diese Entwicklung verdeutlicht, dass Schiffsfonds keineswegs verlässliche Kapitalanlagen sind. Unternehmensbeteiligungen – um nichts anderes handelt es sich bei einem Schiffsfonds – sind auf wirtschaftlichen Erfolg angewiesen. Über diese und weitere Kennzeichen des Fonds MPC MS Miro Star mussten Anleger vor der Investition im Rahmen einer anleger- und anlagegerechten Anlageberatung informiert werden.
Anleger mussten vor der Investitionsentscheidung umfassend informiert werden
Eine ordnungsgemäße Anlageberatung muss in zwei Schritten erfolgen. Zunächst müssen die Wünsche des Anlegers berücksichtigt werden und eine Kapitalanlage ausgewählt werden, die beispielsweise sicher ist. In einem zweiten Schritt müssen die Berater umfassend über die Kapitalanlage informieren: Wie funktioniert das Anlagemodell und welche Risiken bestehen? Die Berater dürfen also nicht nur die Vorteile und Chancen eines Finanzprodukts anpreisen, sie müssen auch über dessen Risiken aufklären.
Schiffsfonds als Unternehmensbeteiligungen sind mit einem Insolvenzrisiko, Totalverlustrisiko und so wie diversen Betriebsrisiken behaftet. Neben diesen Risiken verfügt der Schiffsfonds MPC MS Miro Star über mit besonderen Risiken behaftete Kredite in japanischen Yen. Der Schiffsfonds nahm diese Kredite einst bei einem Kurs von 135 Yen je Euro auf. Seit der Finanzkrise vollzog der Kurs des Yen allerdings einen Höhenflug, und der jetzige Kurs liegt bei ca. 100 Yen je Euro. Dies verteuert die Rückzahlung der Yen-Kredite.
Angesichts solcher Risiken war den Anlegern ein umfassendes und realistisches Bild der Kapitalanlage zu zeichnen, damit sie eine informierte Entscheidung über eine Investition fällen konnten. In diesem Zusammenhang stellt sich auch immer wieder die brisante Frage nach (versäumten) Hinweisen auf Provisionen. Wurde gegen eine Beratungspflicht verstoßen, können die Anleger Schadensersatz wegen falscher Anlageberatung fordern.
Schadensersatz bei Falschberatung
Für falsch beratene Anleger des Schiffsfonds MPC MS Miro Star bestehen gute Chancen, dass sie sich von ihrer Beteiligung an dem Schiffsfonds trennen können und Schadensersatz fordern können. Die Anleger des MPC MS Miro Star sollten nicht zögern, sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten zu lassen. Anleger können so ihre individuellen Chancen ausloten lassen, ob sie Schadensersatzansprüche erfolgreich durchsetzen können.
MPC Capital und das 738-Millionen-Euro-Problem
Milliardenumsätze und Fonds am Fließband machten MPC Capital einst zum größten Emissionshaus hierzulande. Die kriselnde Schifffahrt und streikende Anleger brachten jedoch den Absturz. Jetzt muss das Unternehmen ein existenzbedrohendes Problem lösen - und zwar möglichst bis Jahresende.
Im abgelaufenen Geschäftsjahr konnte die MPC Capital AG bereits zum dritten Mal in der Geschichte mehr als eine Milliarde Euro einwerben, schreibt das Unternehmen in seinem Geschäftsbericht. Das platzierte Eigenkapital stieg um 5 Prozent, bei den Schiffsfonds betrug das Plus sogar 35 Prozent.
Stolze Werte sind das - doch sie stammen aus der Vergangenheit. Die Angaben finden sich im Bericht von MPC für 2007, als das Unternehmen noch erfolgreich war. Wie kaum ein anderer Anbieter warf der Initiator seinerzeit Fonds nach Fonds auf den Markt. Und kaum ein anderes Emissionshaus offerierte seinen Kunden eine so breite Palette verschiedener Fondstypen.
In Zahlen ausgedrückt liest sich das so: Mehr als 180.000 Anleger steckten Unternehmensangaben zufolge bislang rund 7,9 Milliarden Euro in Fonds des Hauses. Mit Krediten wurde die Summe auf beinahe 19 Milliarden Euro erhöht, verwendet zum Kauf von Schiffen oder Immobilien, zur Zusammenstellung von Lebensversicherungspolicen-Portfolios und anderem.
Noch Anfang 2008 gab die MPC Capital AG stolz den "größten Deal ihrer Unternehmensgeschichte" bekannt. Für rund 1,5 Milliarden US-Dollar wurden acht riesige Containerfrachter auf einen Schlag bestellt. Für ein neuntes Schiff gab es eine Option.
Vom Branchenprimus zum Pennystock
Das war jedoch die vorläufig letzte vermeintliche Erfolgsmeldung aus dem Hause MPC . Wenig später geriet die Schifffahrt nach der Lehman-Pleite in die Krise, die Anleger geschlossener Fonds begaben sich in einen kollektiven Streik. Die Folge: Mit dem einstigen Marktführer für geschlossene Fonds ging es seither mehr oder weniger stetig bergab.
Ablesen lässt sich auch dies an Zahlen. Zum Beispiel am Eigenkapital des Unternehmens, das laut Bericht für das erste Halbjahr 2012 auf nur noch 29.000 Euro zusammengeschmolzen ist. Ein Jahr zuvor waren es noch gut vier Millionen Euro.
Der Kursverlauf der Aktie spricht ebenfalls Bände. Von beinahe 70 Euro im Jahr 2006 stürzte das Papier ab auf zurzeit etwas mehr als 50 Cent. Vom Branchenprimus zum Pennystock, sozusagen. Die Zahl der Mitarbeiter ging von mehr als 360 zu Hochzeiten auf aktuell weniger als 200 zurück.
Ein Problemfeld des Unternehmens ist das ausbleibende Neugeschäft. Dass von Milliardenplatzierungen längst keine Rede mehr sein kann, liegt auf der Hand. Die Beteiligungsofferten von MPC lassen sich im laufenden Jahr bislang an einer Hand abzählen. Nur noch mickrige zwölf Millionen Euro Anlegergelder flossen im ersten Halbjahr in Fonds des Hauses. Im Vergleichszeitraum des Vorjahres kamen noch 75 Millionen Euro zusammen.
Nicht nur Schiffsfonds machen Probleme
Die Verkäufe von MPC schrumpften damit binnen Jahresfrist noch einmal um 84 Prozent. Mit dem Gesamtmarkt ging es im gleichen Zeitraum nach Zahlen des Branchenverbandes VGF um lediglich 8 Prozent nach unten. Und hatte MPC im Erfolgsjahr 2007 gemessen am platzierten Eigenkapital noch einen Marktanteil von mehr als 8 Prozent, so waren es im ersten Halbjahr 2012 nur noch 0,7 Prozent.
Um das Ruder herumzureißen, so MPC auf Anfrage von manager magazin online zufolge, soll künftig vor allem auf das Geschäft mit institutionellen Investoren, Firmenkunden und Family-Offices forciert werden. Dafür sei ein eigenes "Kompetenzteam" geschaffen worden, so das Unternehmen. Konkrete Pläne für neue Publikumsfonds dagegen gibt es den Informationen zufolge offensichtlich nicht.
Gut möglich, dass Kapazitäten, die dafür nötig wären, an anderer Stelle gebunden sind. Denn auch viele laufende Fonds von MPC bereiten Schwierigkeiten. Das gilt vor allem für die Schiffsbeteiligungen, seit je her Hauptstandbein des Hauses. Von 326 Fonds, die MPC bis heute aufgelegt hat, waren 126 Schiffsfonds. Zweitgrößte Gruppe sind mit einer Anzahl von 113 die Immobilienfonds.
Wie sich die schwere Krise der Frachtschifffahrt in der Fondsbilanz niederschlägt, teilt MPC auf Anfrage von manager magazin online mit. Demnach wurden seit dem Jahr 2009 bis Oktober 2012 bei 22 Schiffsbeteiligungen mit zusammen 50 Schiffen darin Restrukturierungen durchgeführt. Neben "aktivem Management der Fonds" bedeutete das auch: Viele Anleger mussten in ihre Beteiligungen Geld nachschießen. Mit dem Containerschiff "Merkur Sky" musste in der laufenden Krise zudem bislang ein MPC-Fonds Insolvenz anmelden.
Policenfonds enttäuschen Anleger
Das ist allerdings nur eine Momentaufnahme. Unangenehmes steht beispielsweise den schätzungsweise 10.000 Anlegern der beiden MPC-Großfonds "Reefer Flotte" und "Reefer Flotte II" bevor, die in je 14 Kühlschiffe investiert haben und zusammen auf ein Eigenkapitalvolumen von mehr als 260 Millionen Euro kommen. Ihnen wurde kürzlich mitgeteilt, die Situation ihrer Beteiligungsgesellschaften habe sich "leider nochmals verschlechtert". Auch bei diesen Fonds werden die Investoren frisches Kapital in Millionenhöhe nachschießen müssen.
Hinzu kommen Probleme bei anderen Beteiligungsgesellschaften. Zum Beispiel bei den Lebensversicherungsfonds (LV-Fonds) von MPC. Seit 2002 hat das Emissionshaus insgesamt 16 Produkte dieses Typs mit einem Gesamteigenkapitalvolumen von mehr als 700 Millionen Euro auf den Markt gebracht. Investiert wurde auf dem Zweitmarkt für Versicherungspolicen in Deutschland sowie in Großbritannien.
Nach Angaben von Anlegerschützern erreicht bis heute so gut wie kein MPC-LV-Fonds die erwarteten Ergebnisse. Die Anleger der ersten von MPC hierzulande vertriebenen Offerte für deutsche Policen beispielsweise erhielten erst vor wenigen Tagen ein Schreiben mit einem ziemlich trüben Ausblick für ihr Investment. Selbst im günstigen Fall, so die Treuhandgesellschaft TVP in dem Brief, würden die Investoren kaum mehr als 49 Prozent ihrer Einlage vor Steuern zurückbekommen.
Investoren, die einst vor der Zeichnung den Verkaufsprospekt gelesen haben, kann das überraschen. Denn die Unterlagen konnten seinerzeit durchaus die Erwartung wecken, selbst im ungünstigsten Fall sei ein solcher Kapitalverlust kaum möglich (Prospekt, Seite 36: "Rendite nach der internen Zinsfußmethode, Worst-Case-Szenario, 1 %").
Fortbestand des Unternehmens gefährdet
Mancher Investor des Fonds sucht angesichts dessen bereits Hilfe beim Anwalt. Mindestens eine Klage im Zusammenhang mit diesem LV-Fonds liegt nach Informationen von manager magazin online schon bei Gericht. Weitere könnten folgen, wobei für viele Investoren Eile geboten ist. Denn weil der Fonds vor ziemlich genau zehn Jahren platziert wurde, drohen mögliche Ansprüche bereits in diesen Tagen zu verjähren.
All diese Probleme rücken allerdings in den Hintergrund angesichts der Aufgabe, der sich das MPC-Management um Vorstandschef Axel Schroeder in diesen Tagen stellen muss. Es geht um so genannte Eventualverbindlichkeiten, die noch aus früheren Schiffsbestellungen resultieren, und die in den kommenden Wochen und Monaten zur Bedrohung für die Existenz des gesamten Unternehmens werden könnten.
Zum Hintergrund: Um das Fondsgeschäft möglichst großvolumig am Laufen zu halten, hat MPC in der Vergangenheit Schiffe bestellt, bevor die Gelder dafür von Banken und Anlegern endgültig zur Verfügung gestellt worden waren. Stattdessen ging das Emissionshaus in die Pflicht und übernahm Bürgschaften und Platzierungsgarantien in Milliardenhöhe für die Finanzierung der Frachter.
Das Prozedere war marktüblich und ging gut, solange das Geschäft mit Schiffsbeteiligungen florierte. Denn dadurch ließen sich die Verpflichtungen des Initiators laufend wieder ablösen - die Schiffe wurden per Fonds an die Anleger weitergereicht, im Gegenzug kam das Geld herein. Dann jedoch, 2008/2009, brach der Fondsmarkt ein. Kaum noch Anleger wollten Schiffsfonds zeichnen - und MPC blieb auf gigantischen Verpflichtungen sitzen.
HCI und Lloyd Fonds sind Lasten los
Das Emissionshaus teilte damit ein Schicksal mit seinen beiden börsennotierten Wettbewerbern, HCI Capital sowie Lloyd Fonds . Mit einem wichtigen Unterschied: Letzteren gelang es bereits 2010/2011, sich über Finanztransaktionen sowie per Aufnahme neuer Gesellschafter von ihrer millionenschweren Last zu befreien. MPC dagegen konnte seine Eventualverbindlichkeiten von einstmals mehr als zwei Milliarden Euro zwar ebenfalls reduzieren. Rund 738,3 Millionen Euro stehen aber nach wie in den Büchern, zusätzlich zu anderen, realen Verbindlichkeiten in Höhe von rund 200 Millionen Euro.
Für ein Unternehmen, dessen Neugeschäft beinahe zum Erliegen gekommen ist, ist das wohl alles andere als ein unerheblicher Betrag. Und die Uhr tickt: Ein Stillhalteabkommen, das das Emissionshaus im Frühjahr 2010 mit Banken geschlossen hat, läuft Ende September 2013 aus. Spätestens bis dahin muss für das 738,3-Millionen-Euro-Problem also eine Lösung her. Tatsächlich jedoch drängt schon jetzt die Zeit. Denn sollte MPC die Angelegenheit nicht bis Ende dieses Jahres aus der Welt geschafft haben, könnte es für das Unternehmen schwierig werden, einen belastbaren Jahresabschluss aufzustellen.
"Solange das Problem mit den Eventualverbindlichkeiten nicht gelöst ist, kann der Vorstand kaum einen tragfähigen Ausblick auf die kommenden Monate abgeben", sagt ein Bilanzfachmann zu manager magazin online. "Und ohne einen solchen Ausblick, wird kaum ein Wirtschaftsprüfer die Bilanz testieren."
Risiko für den Fortbestand des Unternehmens
Noch dramatischer formuliert es MPC Capital selbst, nachzulesen im Geschäftsbericht 2011 auf den Seiten 109 und 110. "Sofern bis zum 30. September 2013 (...) keine Verlängerung beziehungsweise keine neue Vereinbarung mit den Finanzierungspartnern getroffen wurde, ist es möglich, dass bei gleichzeitiger Fälligkeit verschiedener, in den Eventualverbindlichkeiten erfassten Garantien und Bürgschaften die liquiden Mittel aus eigener Vorsorge nicht ausreichen (...)", steht dort. "In diesem Fall bestünde ein erhebliches Liquiditäts- und Finanzierungsrisiko, welches den Fortbestand des Unternehmens in seiner heutigen Form gefährden könnte."
Im Klartext heißt das: MPC bleiben nicht mehr viele Optionen. Entweder jemand bezahlt die bestellten Schiffe, oder gemeinsam mit den Banken wird die gigantische Summe auf andere Weise aus der Welt geschafft beziehungsweise erneut in die Zukunft verschoben. Andernfalls sieht es für das Emissionshaus düster aus.
Die Verantwortlichen von MPC sind also alarmiert. Und Verhandlungen mit den Banken wurden bereits aufgenommen, ist aus dem Unternehmen zu hören. Gegenüber manager magazin online wollte sich das Fondshaus nicht ausführlich zum Stand der Dinge äußern, mit Verweis zum einen auf die Adhoc-Pflicht der börsennotierten Aktiengesellschaft, zum anderen auf die Sensibilität der Materie.
Es werde eine "abschließende Enthaftung" angestrebt, teilt MPC lediglich mit. "Wir gehen davon aus, die entsprechenden Verhandlungen bis zum Jahresende 2012 erfolgreich abschließen zu können", so der Initiator.
Milliardenumsätze und Fonds am Fließband machten MPC Capital einst zum größten Emissionshaus hierzulande. Die kriselnde Schifffahrt und streikende Anleger brachten jedoch den Absturz. Jetzt muss das Unternehmen ein existenzbedrohendes Problem lösen - und zwar möglichst bis Jahresende.
Im abgelaufenen Geschäftsjahr konnte die MPC Capital AG bereits zum dritten Mal in der Geschichte mehr als eine Milliarde Euro einwerben, schreibt das Unternehmen in seinem Geschäftsbericht. Das platzierte Eigenkapital stieg um 5 Prozent, bei den Schiffsfonds betrug das Plus sogar 35 Prozent.
Stolze Werte sind das - doch sie stammen aus der Vergangenheit. Die Angaben finden sich im Bericht von MPC für 2007, als das Unternehmen noch erfolgreich war. Wie kaum ein anderer Anbieter warf der Initiator seinerzeit Fonds nach Fonds auf den Markt. Und kaum ein anderes Emissionshaus offerierte seinen Kunden eine so breite Palette verschiedener Fondstypen.
In Zahlen ausgedrückt liest sich das so: Mehr als 180.000 Anleger steckten Unternehmensangaben zufolge bislang rund 7,9 Milliarden Euro in Fonds des Hauses. Mit Krediten wurde die Summe auf beinahe 19 Milliarden Euro erhöht, verwendet zum Kauf von Schiffen oder Immobilien, zur Zusammenstellung von Lebensversicherungspolicen-Portfolios und anderem.
Noch Anfang 2008 gab die MPC Capital AG stolz den "größten Deal ihrer Unternehmensgeschichte" bekannt. Für rund 1,5 Milliarden US-Dollar wurden acht riesige Containerfrachter auf einen Schlag bestellt. Für ein neuntes Schiff gab es eine Option.
Vom Branchenprimus zum Pennystock
Das war jedoch die vorläufig letzte vermeintliche Erfolgsmeldung aus dem Hause MPC . Wenig später geriet die Schifffahrt nach der Lehman-Pleite in die Krise, die Anleger geschlossener Fonds begaben sich in einen kollektiven Streik. Die Folge: Mit dem einstigen Marktführer für geschlossene Fonds ging es seither mehr oder weniger stetig bergab.
Ablesen lässt sich auch dies an Zahlen. Zum Beispiel am Eigenkapital des Unternehmens, das laut Bericht für das erste Halbjahr 2012 auf nur noch 29.000 Euro zusammengeschmolzen ist. Ein Jahr zuvor waren es noch gut vier Millionen Euro.
Der Kursverlauf der Aktie spricht ebenfalls Bände. Von beinahe 70 Euro im Jahr 2006 stürzte das Papier ab auf zurzeit etwas mehr als 50 Cent. Vom Branchenprimus zum Pennystock, sozusagen. Die Zahl der Mitarbeiter ging von mehr als 360 zu Hochzeiten auf aktuell weniger als 200 zurück.
Ein Problemfeld des Unternehmens ist das ausbleibende Neugeschäft. Dass von Milliardenplatzierungen längst keine Rede mehr sein kann, liegt auf der Hand. Die Beteiligungsofferten von MPC lassen sich im laufenden Jahr bislang an einer Hand abzählen. Nur noch mickrige zwölf Millionen Euro Anlegergelder flossen im ersten Halbjahr in Fonds des Hauses. Im Vergleichszeitraum des Vorjahres kamen noch 75 Millionen Euro zusammen.
Nicht nur Schiffsfonds machen Probleme
Die Verkäufe von MPC schrumpften damit binnen Jahresfrist noch einmal um 84 Prozent. Mit dem Gesamtmarkt ging es im gleichen Zeitraum nach Zahlen des Branchenverbandes VGF um lediglich 8 Prozent nach unten. Und hatte MPC im Erfolgsjahr 2007 gemessen am platzierten Eigenkapital noch einen Marktanteil von mehr als 8 Prozent, so waren es im ersten Halbjahr 2012 nur noch 0,7 Prozent.
Um das Ruder herumzureißen, so MPC auf Anfrage von manager magazin online zufolge, soll künftig vor allem auf das Geschäft mit institutionellen Investoren, Firmenkunden und Family-Offices forciert werden. Dafür sei ein eigenes "Kompetenzteam" geschaffen worden, so das Unternehmen. Konkrete Pläne für neue Publikumsfonds dagegen gibt es den Informationen zufolge offensichtlich nicht.
Gut möglich, dass Kapazitäten, die dafür nötig wären, an anderer Stelle gebunden sind. Denn auch viele laufende Fonds von MPC bereiten Schwierigkeiten. Das gilt vor allem für die Schiffsbeteiligungen, seit je her Hauptstandbein des Hauses. Von 326 Fonds, die MPC bis heute aufgelegt hat, waren 126 Schiffsfonds. Zweitgrößte Gruppe sind mit einer Anzahl von 113 die Immobilienfonds.
Wie sich die schwere Krise der Frachtschifffahrt in der Fondsbilanz niederschlägt, teilt MPC auf Anfrage von manager magazin online mit. Demnach wurden seit dem Jahr 2009 bis Oktober 2012 bei 22 Schiffsbeteiligungen mit zusammen 50 Schiffen darin Restrukturierungen durchgeführt. Neben "aktivem Management der Fonds" bedeutete das auch: Viele Anleger mussten in ihre Beteiligungen Geld nachschießen. Mit dem Containerschiff "Merkur Sky" musste in der laufenden Krise zudem bislang ein MPC-Fonds Insolvenz anmelden.
Policenfonds enttäuschen Anleger
Das ist allerdings nur eine Momentaufnahme. Unangenehmes steht beispielsweise den schätzungsweise 10.000 Anlegern der beiden MPC-Großfonds "Reefer Flotte" und "Reefer Flotte II" bevor, die in je 14 Kühlschiffe investiert haben und zusammen auf ein Eigenkapitalvolumen von mehr als 260 Millionen Euro kommen. Ihnen wurde kürzlich mitgeteilt, die Situation ihrer Beteiligungsgesellschaften habe sich "leider nochmals verschlechtert". Auch bei diesen Fonds werden die Investoren frisches Kapital in Millionenhöhe nachschießen müssen.
Hinzu kommen Probleme bei anderen Beteiligungsgesellschaften. Zum Beispiel bei den Lebensversicherungsfonds (LV-Fonds) von MPC. Seit 2002 hat das Emissionshaus insgesamt 16 Produkte dieses Typs mit einem Gesamteigenkapitalvolumen von mehr als 700 Millionen Euro auf den Markt gebracht. Investiert wurde auf dem Zweitmarkt für Versicherungspolicen in Deutschland sowie in Großbritannien.
Nach Angaben von Anlegerschützern erreicht bis heute so gut wie kein MPC-LV-Fonds die erwarteten Ergebnisse. Die Anleger der ersten von MPC hierzulande vertriebenen Offerte für deutsche Policen beispielsweise erhielten erst vor wenigen Tagen ein Schreiben mit einem ziemlich trüben Ausblick für ihr Investment. Selbst im günstigen Fall, so die Treuhandgesellschaft TVP in dem Brief, würden die Investoren kaum mehr als 49 Prozent ihrer Einlage vor Steuern zurückbekommen.
Investoren, die einst vor der Zeichnung den Verkaufsprospekt gelesen haben, kann das überraschen. Denn die Unterlagen konnten seinerzeit durchaus die Erwartung wecken, selbst im ungünstigsten Fall sei ein solcher Kapitalverlust kaum möglich (Prospekt, Seite 36: "Rendite nach der internen Zinsfußmethode, Worst-Case-Szenario, 1 %").
Fortbestand des Unternehmens gefährdet
Mancher Investor des Fonds sucht angesichts dessen bereits Hilfe beim Anwalt. Mindestens eine Klage im Zusammenhang mit diesem LV-Fonds liegt nach Informationen von manager magazin online schon bei Gericht. Weitere könnten folgen, wobei für viele Investoren Eile geboten ist. Denn weil der Fonds vor ziemlich genau zehn Jahren platziert wurde, drohen mögliche Ansprüche bereits in diesen Tagen zu verjähren.
All diese Probleme rücken allerdings in den Hintergrund angesichts der Aufgabe, der sich das MPC-Management um Vorstandschef Axel Schroeder in diesen Tagen stellen muss. Es geht um so genannte Eventualverbindlichkeiten, die noch aus früheren Schiffsbestellungen resultieren, und die in den kommenden Wochen und Monaten zur Bedrohung für die Existenz des gesamten Unternehmens werden könnten.
Zum Hintergrund: Um das Fondsgeschäft möglichst großvolumig am Laufen zu halten, hat MPC in der Vergangenheit Schiffe bestellt, bevor die Gelder dafür von Banken und Anlegern endgültig zur Verfügung gestellt worden waren. Stattdessen ging das Emissionshaus in die Pflicht und übernahm Bürgschaften und Platzierungsgarantien in Milliardenhöhe für die Finanzierung der Frachter.
Das Prozedere war marktüblich und ging gut, solange das Geschäft mit Schiffsbeteiligungen florierte. Denn dadurch ließen sich die Verpflichtungen des Initiators laufend wieder ablösen - die Schiffe wurden per Fonds an die Anleger weitergereicht, im Gegenzug kam das Geld herein. Dann jedoch, 2008/2009, brach der Fondsmarkt ein. Kaum noch Anleger wollten Schiffsfonds zeichnen - und MPC blieb auf gigantischen Verpflichtungen sitzen.
HCI und Lloyd Fonds sind Lasten los
Das Emissionshaus teilte damit ein Schicksal mit seinen beiden börsennotierten Wettbewerbern, HCI Capital sowie Lloyd Fonds . Mit einem wichtigen Unterschied: Letzteren gelang es bereits 2010/2011, sich über Finanztransaktionen sowie per Aufnahme neuer Gesellschafter von ihrer millionenschweren Last zu befreien. MPC dagegen konnte seine Eventualverbindlichkeiten von einstmals mehr als zwei Milliarden Euro zwar ebenfalls reduzieren. Rund 738,3 Millionen Euro stehen aber nach wie in den Büchern, zusätzlich zu anderen, realen Verbindlichkeiten in Höhe von rund 200 Millionen Euro.
Für ein Unternehmen, dessen Neugeschäft beinahe zum Erliegen gekommen ist, ist das wohl alles andere als ein unerheblicher Betrag. Und die Uhr tickt: Ein Stillhalteabkommen, das das Emissionshaus im Frühjahr 2010 mit Banken geschlossen hat, läuft Ende September 2013 aus. Spätestens bis dahin muss für das 738,3-Millionen-Euro-Problem also eine Lösung her. Tatsächlich jedoch drängt schon jetzt die Zeit. Denn sollte MPC die Angelegenheit nicht bis Ende dieses Jahres aus der Welt geschafft haben, könnte es für das Unternehmen schwierig werden, einen belastbaren Jahresabschluss aufzustellen.
"Solange das Problem mit den Eventualverbindlichkeiten nicht gelöst ist, kann der Vorstand kaum einen tragfähigen Ausblick auf die kommenden Monate abgeben", sagt ein Bilanzfachmann zu manager magazin online. "Und ohne einen solchen Ausblick, wird kaum ein Wirtschaftsprüfer die Bilanz testieren."
Risiko für den Fortbestand des Unternehmens
Noch dramatischer formuliert es MPC Capital selbst, nachzulesen im Geschäftsbericht 2011 auf den Seiten 109 und 110. "Sofern bis zum 30. September 2013 (...) keine Verlängerung beziehungsweise keine neue Vereinbarung mit den Finanzierungspartnern getroffen wurde, ist es möglich, dass bei gleichzeitiger Fälligkeit verschiedener, in den Eventualverbindlichkeiten erfassten Garantien und Bürgschaften die liquiden Mittel aus eigener Vorsorge nicht ausreichen (...)", steht dort. "In diesem Fall bestünde ein erhebliches Liquiditäts- und Finanzierungsrisiko, welches den Fortbestand des Unternehmens in seiner heutigen Form gefährden könnte."
Im Klartext heißt das: MPC bleiben nicht mehr viele Optionen. Entweder jemand bezahlt die bestellten Schiffe, oder gemeinsam mit den Banken wird die gigantische Summe auf andere Weise aus der Welt geschafft beziehungsweise erneut in die Zukunft verschoben. Andernfalls sieht es für das Emissionshaus düster aus.
Die Verantwortlichen von MPC sind also alarmiert. Und Verhandlungen mit den Banken wurden bereits aufgenommen, ist aus dem Unternehmen zu hören. Gegenüber manager magazin online wollte sich das Fondshaus nicht ausführlich zum Stand der Dinge äußern, mit Verweis zum einen auf die Adhoc-Pflicht der börsennotierten Aktiengesellschaft, zum anderen auf die Sensibilität der Materie.
Es werde eine "abschließende Enthaftung" angestrebt, teilt MPC lediglich mit. "Wir gehen davon aus, die entsprechenden Verhandlungen bis zum Jahresende 2012 erfolgreich abschließen zu können", so der Initiator.
Hohe Verluste können den Investoren der MPC Rendite-Fonds Leben Plus drohen
Lebensversicherungsfonds der MPC sind in der Regel geschlossene Fonds. Der Fonds investiert dabei in Versicherungspolicen, die auf einem Zweitmarkt erworben werden. Der Fonds bezahlt weiterhin die Versicherungsprämie und erhält nach dem Tod des Versicherungsnehmers die Versicherungssumme. Dabei ist die Einschätzung des Lebensalters von erheblicher Bedeutung für den Erfolg des Investments. Fällt die Schätzung zu niedrig aus, müssen jahrelang Prämien gezahlt werden, ohne dass die Versicherungssumme in den Fonds fließen kann. Neben Problemen aufgrund einer falschen Einschätzung, habe jetzt auch die Finanzkrise und bei Fonds, die in deutsche Kapitallebensversicherungen investiert haben, der hohe Fremdkapitalanteil, für Schwierigkeiten innerhalb der Fonds gesorgt.
Für die Anleger solcher MPC "Rendite-Fonds Leben plus" könnte daher - neben hohen Kapitalverlusten - sogar die Gefahr eines Totalverlustes der Beteiligungen drohen. Die Betroffenen wissen oftmals nicht, ob und wie ihre Beteiligungen noch zu retten sind. Anleger der MPC "Rendite-Fonds Leben plus" sollten ihre Situation nicht tatenlos hinnehmen. Unsere im Kapitalmarktrecht tätigen Anwälte beraten Sie gerne umfassend über Ihre rechtlichen Ansprüche.
Möglicherweise könnten Anleger Schadenersatzansprüche aufgrund einer Falschberatung geltend machen. Diese könnten sich vor allem daraus ergeben, dass die Anlageberater die Fonds ihren Kunden in der Regel vergleichbar einem Sparbuch als "genauso sicher, aber besser verzinst" angepriesen haben sollen.
Neben der Überprüfung des Anlegervertrages wird ein kompetenter Rechtsanwalt umfassend und einzelfallbezogen prüfen, ob und gegen wen Ihnen möglicherweise Ansprüche zustehen könnten. Insbesondere wird geprüft, ob Sie über die Risiken einer solchen Beteiligung umfassend aufgeklärt worden sind.
Lassen Sie daher Ihre Kapitalanlage überprüfen, um weitere Verluste ihres investierten Geldes zu vermeiden.
Sollten Sie als Betroffener, sogar einen Kredit aufgenommen haben, um Ihre Beteiligung zu finanzieren, und dadurch einen Schaden erlitten haben, sollten Sie Ihre Ansprüche umfassend von einem erfahrenen Rechtsanwalt prüfen lassen. Mit Hinblick auf die kurzen Verjährungsfristen sollten Sie unverzüglich handeln.
Pressemitteilung von: GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
Lebensversicherungsfonds der MPC sind in der Regel geschlossene Fonds. Der Fonds investiert dabei in Versicherungspolicen, die auf einem Zweitmarkt erworben werden. Der Fonds bezahlt weiterhin die Versicherungsprämie und erhält nach dem Tod des Versicherungsnehmers die Versicherungssumme. Dabei ist die Einschätzung des Lebensalters von erheblicher Bedeutung für den Erfolg des Investments. Fällt die Schätzung zu niedrig aus, müssen jahrelang Prämien gezahlt werden, ohne dass die Versicherungssumme in den Fonds fließen kann. Neben Problemen aufgrund einer falschen Einschätzung, habe jetzt auch die Finanzkrise und bei Fonds, die in deutsche Kapitallebensversicherungen investiert haben, der hohe Fremdkapitalanteil, für Schwierigkeiten innerhalb der Fonds gesorgt.
Für die Anleger solcher MPC "Rendite-Fonds Leben plus" könnte daher - neben hohen Kapitalverlusten - sogar die Gefahr eines Totalverlustes der Beteiligungen drohen. Die Betroffenen wissen oftmals nicht, ob und wie ihre Beteiligungen noch zu retten sind. Anleger der MPC "Rendite-Fonds Leben plus" sollten ihre Situation nicht tatenlos hinnehmen. Unsere im Kapitalmarktrecht tätigen Anwälte beraten Sie gerne umfassend über Ihre rechtlichen Ansprüche.
Möglicherweise könnten Anleger Schadenersatzansprüche aufgrund einer Falschberatung geltend machen. Diese könnten sich vor allem daraus ergeben, dass die Anlageberater die Fonds ihren Kunden in der Regel vergleichbar einem Sparbuch als "genauso sicher, aber besser verzinst" angepriesen haben sollen.
Neben der Überprüfung des Anlegervertrages wird ein kompetenter Rechtsanwalt umfassend und einzelfallbezogen prüfen, ob und gegen wen Ihnen möglicherweise Ansprüche zustehen könnten. Insbesondere wird geprüft, ob Sie über die Risiken einer solchen Beteiligung umfassend aufgeklärt worden sind.
Lassen Sie daher Ihre Kapitalanlage überprüfen, um weitere Verluste ihres investierten Geldes zu vermeiden.
Sollten Sie als Betroffener, sogar einen Kredit aufgenommen haben, um Ihre Beteiligung zu finanzieren, und dadurch einen Schaden erlitten haben, sollten Sie Ihre Ansprüche umfassend von einem erfahrenen Rechtsanwalt prüfen lassen. Mit Hinblick auf die kurzen Verjährungsfristen sollten Sie unverzüglich handeln.
Pressemitteilung von: GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
MPC Fonds Santa B Schiffe mbH & Co. KG vor dem Untergang
Die Zitterpartie um den MPC-Fonds Offen Flotte "Santa B-Schiffe" dauert an. Doch die Aussichten für eine nachhaltige Sanierung sind nicht gerade rosig. Umso wichtiger ist es für betroffene Anleger des Fonds, die Möglichkeit der Erlangung von Schadenersatz in Betracht zu ziehen. Die Chancen hierfür stehen nicht schlecht.
Völlig unzureichende Aufklärung über Risiken
Aus Gesprächen mit zahlreichen Anlegern wissen wir, dass diese über die Risiken, die sich in der gegenwärtigen Krise des Fonds verwirklicht haben, von ihren Beratern vor der Zeichnung des Fonds nicht informiert wurden. Geschlossene Fonds sind, wie der Bundesgerichtshof in seinem Urteil zu Az. III ZR 249/09 formuliert, unternehmerische Beteiligungen die als solche das Risiko bergen, dass das eingesetzte Kapital zumindest zu einem Teil, wenn nicht sogar vollständig (Totalverlust) verloren gehen kann. Die Risiken der Beteiligung hätten daher einen wesentlichen Teil der Beratung bilden müssen.
Doch sowohl die Beratungen, mit denen wir uns für unsere Mandanten bislang befasst haben, als auch der Fondsprospekt selbst weisen rechtlich erhebliche Fehler auf:
- Nur 57% der Anlegergelder flossen tatsächlich in die Schiffsinvestition: Dem Prospekt muss sich nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ohne großes Nachrechnen ermitteln lassen, welcher Teil des vom Anleger aufgebrachten Kapitals werthaltig in die Schiffsinvestition fließt und welcher Teil für nicht investive Zwecke, so genannte Weichkosten verbraucht wird.
- 26,5% der Anlegergelder flossen in Vertriebsprovisionen: Hierüber klärt weder der Prospekt explizit auf, noch wurden die uns bekannten Anleger hierüber im Beratungsgespräch informiert.
- Hohes Risiko durch Kreditaufnahme in Japanischem Yen: Da ein Teil der vom Fonds MPC Offen Flotte - MS "Santa B Schiffe" GmbH & Co. KG aufzunehmenden Kreditmittel in Japanischen Yen (JPY) aufgenommen wurde, die Einnahmen des Fonds aber in US$ erzielt werden, besteht ein erhebliches Währungsrisiko.
- Kein Zweitmarkt für "gebrauchte" Fondsbeteiligungen - Anleger kommen bis 2023 nicht mehr an ihr Geld: Die Anlegern des Fonds MPC Offen Flotte - MS "Santa B Schiffe" GmbH & Co. KG können die Beteiligung nicht vor dem 31.12.2023 kündigen.
- Keine Informationen über Kickbacks: Haben Banken und Sparkassen die Anleger über dieses Provisionsinteresse nicht aufgeklärt, sind Sie nach der kickback-Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Schadenersatz verpflichtet.
Dies sind nur einige wenige Punkte, über die die Anleger des MPC Fonds Offen Flotte "Santa B-Schiffe" nach unserer Erfahrung falsch beraten wurde. Zahlreiche weitere Punkte, über die Sie hätten beraten werden müssen sowie weitere Prospektfehler können wir mit Ihnen gerne im persönlichen Kontakt klären.
Verjährung von Schadenersatzansprüchen droht
Zum Ende des Jahres 2012 drohen viele Schadenersatzansprüche von Schiffsfondsanlegern zu verjähren. Hintergrund ist, dass in zahlreichen Schiffsfonds im Jahr 2009 erstmals Ausschüttungen ausgesetzt, Sanierungskonzepte entwickelt und Anleger zu Nachschüssen oder Sanierungsbeiträgen aufgefordert wurden. Dadurch wurde den Anlegern bekannt, dass es sich bei einer Schiffsfondsbeteiligung keineswegs um eine so sichere und risikolose Beteiligung handelt, als die sie ihnen im Beratungsgespräch dargestellt wurde. Diese Kenntnis setzt möglicher Weise den lauf von dreijährigen Verjährungsfristen in Gang, die die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen nach 2012 erschweren oder unmöglich machen.
Völlig unzureichende Aufklärung über Risiken
Aus Gesprächen mit zahlreichen Anlegern wissen wir, dass diese über die Risiken, die sich in der gegenwärtigen Krise des Fonds verwirklicht haben, von ihren Beratern vor der Zeichnung des Fonds nicht informiert wurden. Geschlossene Fonds sind, wie der Bundesgerichtshof in seinem Urteil zu Az. III ZR 249/09 formuliert, unternehmerische Beteiligungen die als solche das Risiko bergen, dass das eingesetzte Kapital zumindest zu einem Teil, wenn nicht sogar vollständig (Totalverlust) verloren gehen kann. Die Risiken der Beteiligung hätten daher einen wesentlichen Teil der Beratung bilden müssen.
Doch sowohl die Beratungen, mit denen wir uns für unsere Mandanten bislang befasst haben, als auch der Fondsprospekt selbst weisen rechtlich erhebliche Fehler auf:
- Nur 57% der Anlegergelder flossen tatsächlich in die Schiffsinvestition: Dem Prospekt muss sich nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ohne großes Nachrechnen ermitteln lassen, welcher Teil des vom Anleger aufgebrachten Kapitals werthaltig in die Schiffsinvestition fließt und welcher Teil für nicht investive Zwecke, so genannte Weichkosten verbraucht wird.
- 26,5% der Anlegergelder flossen in Vertriebsprovisionen: Hierüber klärt weder der Prospekt explizit auf, noch wurden die uns bekannten Anleger hierüber im Beratungsgespräch informiert.
- Hohes Risiko durch Kreditaufnahme in Japanischem Yen: Da ein Teil der vom Fonds MPC Offen Flotte - MS "Santa B Schiffe" GmbH & Co. KG aufzunehmenden Kreditmittel in Japanischen Yen (JPY) aufgenommen wurde, die Einnahmen des Fonds aber in US$ erzielt werden, besteht ein erhebliches Währungsrisiko.
- Kein Zweitmarkt für "gebrauchte" Fondsbeteiligungen - Anleger kommen bis 2023 nicht mehr an ihr Geld: Die Anlegern des Fonds MPC Offen Flotte - MS "Santa B Schiffe" GmbH & Co. KG können die Beteiligung nicht vor dem 31.12.2023 kündigen.
- Keine Informationen über Kickbacks: Haben Banken und Sparkassen die Anleger über dieses Provisionsinteresse nicht aufgeklärt, sind Sie nach der kickback-Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Schadenersatz verpflichtet.
Dies sind nur einige wenige Punkte, über die die Anleger des MPC Fonds Offen Flotte "Santa B-Schiffe" nach unserer Erfahrung falsch beraten wurde. Zahlreiche weitere Punkte, über die Sie hätten beraten werden müssen sowie weitere Prospektfehler können wir mit Ihnen gerne im persönlichen Kontakt klären.
Verjährung von Schadenersatzansprüchen droht
Zum Ende des Jahres 2012 drohen viele Schadenersatzansprüche von Schiffsfondsanlegern zu verjähren. Hintergrund ist, dass in zahlreichen Schiffsfonds im Jahr 2009 erstmals Ausschüttungen ausgesetzt, Sanierungskonzepte entwickelt und Anleger zu Nachschüssen oder Sanierungsbeiträgen aufgefordert wurden. Dadurch wurde den Anlegern bekannt, dass es sich bei einer Schiffsfondsbeteiligung keineswegs um eine so sichere und risikolose Beteiligung handelt, als die sie ihnen im Beratungsgespräch dargestellt wurde. Diese Kenntnis setzt möglicher Weise den lauf von dreijährigen Verjährungsfristen in Gang, die die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen nach 2012 erschweren oder unmöglich machen.
MS Santa Leonarda (Ivon der MPC Münchmeyer Petersen Capital ): LG Hannover verurteilt Bank zum Schadensersatz
Das Landgericht Hannover hatte in einer Angelegenheit eines Anlegers des Schiffsfonds Kommanditgesellschaft MS „SANTA LEONARDA" Offen Reederei GmbH & Co., welcher von der MPC Münchmeyer Petersen Capital AG initiiert war, zu entscheiden. Der Anleger hat gegen die vermittelnde Bank den Vorwurf erhoben, dass er nicht hinreichend auf Innenprovisionen hingewiesen worden war. Das Landgericht Hannover ist zu der Entscheidung gelangt, dass der Bankmitarbeiter allerdings dazu verpflichtet war, auf sogenannte kick-back-Zahlungen hinzuweisen. Bei kick-back-Zahlungen handelt es sich um Innenprovisionen, die für einen Anleger nicht ohne weiteres ersichtlich sind. Das Landgericht hat die Bank verurteilt.
Exkurs: Bei dem Fonds Kommanditgesellschaft MS „SANTA LEONARDA" Offen Reederei GmbH & Co. handelt es sich um einen 2005 aufgelegten geschlossenen Fonds in der Rechtsform einer Publikums-KG mit Sitz in Hamburg. Die Initiatorin war die MPC Münchmeyer Petersen Capital AG. Der Fonds wird verwaltet durch die TVP Treuhand- und Verwaltungsgesellschaft für Publikumsfonds mbH. Der Investitonsgegenstand war der Bau des Vollcontainerschiffs MS "Santa Leonarda". Das Investitionsvolumen hat ursprünglich EUR 79.116.000,00 betragen.
Die Anleger investieren i.d.R. innerhalb eines bestimmten Platzierungszeitraums, indem Kommanditanteile der Beteiligungsgesellschaft erworben werden. Naturgemäß ist eine unternehmerische Beteiligung mit Chancen und Risiken verbunden. Chancen liegen u.a. in der Perspektive, Gewinne zu erwirtschaften, sei es durch Ausschüttungen oder eine Steigerung des Beteiligungsvermögens. Doch sind das Chancen, die nicht garantiert werden können. Demgegenüber bestehen spiegelbildlich u.a. das Verlustrisiko mithin bis zum Totalverlust der Einlage.
Ralf Renner - Rechtsanwalt und gelernter Bankkaufmann -
Das Landgericht Hannover hatte in einer Angelegenheit eines Anlegers des Schiffsfonds Kommanditgesellschaft MS „SANTA LEONARDA" Offen Reederei GmbH & Co., welcher von der MPC Münchmeyer Petersen Capital AG initiiert war, zu entscheiden. Der Anleger hat gegen die vermittelnde Bank den Vorwurf erhoben, dass er nicht hinreichend auf Innenprovisionen hingewiesen worden war. Das Landgericht Hannover ist zu der Entscheidung gelangt, dass der Bankmitarbeiter allerdings dazu verpflichtet war, auf sogenannte kick-back-Zahlungen hinzuweisen. Bei kick-back-Zahlungen handelt es sich um Innenprovisionen, die für einen Anleger nicht ohne weiteres ersichtlich sind. Das Landgericht hat die Bank verurteilt.
Exkurs: Bei dem Fonds Kommanditgesellschaft MS „SANTA LEONARDA" Offen Reederei GmbH & Co. handelt es sich um einen 2005 aufgelegten geschlossenen Fonds in der Rechtsform einer Publikums-KG mit Sitz in Hamburg. Die Initiatorin war die MPC Münchmeyer Petersen Capital AG. Der Fonds wird verwaltet durch die TVP Treuhand- und Verwaltungsgesellschaft für Publikumsfonds mbH. Der Investitonsgegenstand war der Bau des Vollcontainerschiffs MS "Santa Leonarda". Das Investitionsvolumen hat ursprünglich EUR 79.116.000,00 betragen.
Die Anleger investieren i.d.R. innerhalb eines bestimmten Platzierungszeitraums, indem Kommanditanteile der Beteiligungsgesellschaft erworben werden. Naturgemäß ist eine unternehmerische Beteiligung mit Chancen und Risiken verbunden. Chancen liegen u.a. in der Perspektive, Gewinne zu erwirtschaften, sei es durch Ausschüttungen oder eine Steigerung des Beteiligungsvermögens. Doch sind das Chancen, die nicht garantiert werden können. Demgegenüber bestehen spiegelbildlich u.a. das Verlustrisiko mithin bis zum Totalverlust der Einlage.
Ralf Renner - Rechtsanwalt und gelernter Bankkaufmann -
Ein weiterer Schiffsfonds des Emissionshauses Münchmeyer Petersen (MPC) ist der Schifffahrtskrise zum Opfer gefallen. Der in den Jahren 2004/2005 platzierte MPC Fonds 234 MS "Rio Alster" musste Insolvenz beantragen. Das Vollcontainerschiff, in das Anleger knapp 20 Mio. € investiert haben, erzielte nicht mehr genügend Einnahmen, um die laufenden Kosten zu decken und die aufgenommenen Schiffshypothekendarlehen vereinbarungsgemäß zu tilgen. Außerdem lagen die Schiffsbetriebskosten deutlich über den Prospektannahmen. Für die Anleger bedeutet diese Entwicklung den Totalverlust ihres investierten Kapitals.
Schadenersatz als realistische Alternative
Angesichts der unerfreulichen Entwicklung, die der Schiffsfonds genommen hat, ist es für betroffene Anleger des MPC Fonds MS "Rio Alster" umso wichtiger, die Möglichkeit der Erlangung von Schadenersatz in Betracht zu ziehen. Die Chancen hierfür stehen nicht schlecht.
Völlig unzureichende Aufklärung über Risiken
Aus Gesprächen mit zahlreichen Anlegern wissen wir, dass diese über die Risiken, die sich in der gegenwärtigen Krise des Fonds verwirklicht haben, von ihren Beratern vor der Zeichnung des Fonds nicht informiert wurden. Geschlossene Fonds sind, wie der Bundesgerichtshof in seinem Urteil zu Az. III ZR 249/09 formuliert, unternehmerische Beteiligungen die als solche das Risiko bergen, dass das eingesetzte Kapital zumindest zu einem Teil, wenn nicht sogar vollständig (Totalverlust) verloren gehen kann. Die Risiken der Beteiligung hätten daher einen wesentlichen Teil der Beratung bilden müssen.
Doch die Beratungen, mit denen wir uns für unsere Mandanten bislang befasst haben weisen erhebliche Aufklärungspflichtverletzungen auf, von denen nachfolgend einige wenige genannt werden:
- Kein Hinweis auf Totalverlustrisiko
- Keine Informationen über Risiken schwankender Charterraten
- Risiko des Wiederauflebens der Anlegerhaftung verschwiegen
- Hohes Währungsrisiko durch Kreditaufnahme in Japanischem Yen
- Kein Hinweis auf Höhe der Weichkosten und auf Vertriebsprovisionen (Kickbacks)
Falschberatung und Prospektfehler begründen Schadenersatzansprüche der Anleger
Die im Vertrieb des MPC Fonds MS "Rio Alster" beteiligten Berater haben die Anleger mit denen wir bislang gesprochen haben über die Risiken dieser hochspekulativen Schiffsfondsbeteiligung gar nicht oder nicht ausreichend informiert. Wir haben bei einer Analyse der Beratungen eine Vielzahl von Beratungsfehlern festgestellt. Daher sehen wir vielversprechende Chancen zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen wegen der Verletzung von Pflichten aus den jeweils geschlossenen Beratungsverträgen.
Verjährung von Schadenersatzansprüchen droht
Zum Ende des Jahres 2012 drohen viele Schadenersatzansprüche von Schiffsfondsanlegern zu verjähren. Hintergrund ist, dass in zahlreichen Schiffsfonds im Jahr 2009 erstmals Ausschüttungen ausgesetzt, Sanierungskonzepte entwickelt und Anleger zu Nachschüssen oder Sanierungsbeiträgen aufgefordert wurden. Dadurch wurde den Anlegern bekannt, dass es sich bei einer Schiffsfondsbeteiligung keineswegs um eine so sichere und risikolose Beteiligung handelt, als die sie ihnen im Beratungsgespräch dargestellt wurde. Diese Kenntnis setzt möglicher Weise den lauf von dreijährigen Verjährungsfristen in Gang, die die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen nach 2012 erschweren oder unmöglich machen.
Schadenersatz als realistische Alternative
Angesichts der unerfreulichen Entwicklung, die der Schiffsfonds genommen hat, ist es für betroffene Anleger des MPC Fonds MS "Rio Alster" umso wichtiger, die Möglichkeit der Erlangung von Schadenersatz in Betracht zu ziehen. Die Chancen hierfür stehen nicht schlecht.
Völlig unzureichende Aufklärung über Risiken
Aus Gesprächen mit zahlreichen Anlegern wissen wir, dass diese über die Risiken, die sich in der gegenwärtigen Krise des Fonds verwirklicht haben, von ihren Beratern vor der Zeichnung des Fonds nicht informiert wurden. Geschlossene Fonds sind, wie der Bundesgerichtshof in seinem Urteil zu Az. III ZR 249/09 formuliert, unternehmerische Beteiligungen die als solche das Risiko bergen, dass das eingesetzte Kapital zumindest zu einem Teil, wenn nicht sogar vollständig (Totalverlust) verloren gehen kann. Die Risiken der Beteiligung hätten daher einen wesentlichen Teil der Beratung bilden müssen.
Doch die Beratungen, mit denen wir uns für unsere Mandanten bislang befasst haben weisen erhebliche Aufklärungspflichtverletzungen auf, von denen nachfolgend einige wenige genannt werden:
- Kein Hinweis auf Totalverlustrisiko
- Keine Informationen über Risiken schwankender Charterraten
- Risiko des Wiederauflebens der Anlegerhaftung verschwiegen
- Hohes Währungsrisiko durch Kreditaufnahme in Japanischem Yen
- Kein Hinweis auf Höhe der Weichkosten und auf Vertriebsprovisionen (Kickbacks)
Falschberatung und Prospektfehler begründen Schadenersatzansprüche der Anleger
Die im Vertrieb des MPC Fonds MS "Rio Alster" beteiligten Berater haben die Anleger mit denen wir bislang gesprochen haben über die Risiken dieser hochspekulativen Schiffsfondsbeteiligung gar nicht oder nicht ausreichend informiert. Wir haben bei einer Analyse der Beratungen eine Vielzahl von Beratungsfehlern festgestellt. Daher sehen wir vielversprechende Chancen zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen wegen der Verletzung von Pflichten aus den jeweils geschlossenen Beratungsverträgen.
Verjährung von Schadenersatzansprüchen droht
Zum Ende des Jahres 2012 drohen viele Schadenersatzansprüche von Schiffsfondsanlegern zu verjähren. Hintergrund ist, dass in zahlreichen Schiffsfonds im Jahr 2009 erstmals Ausschüttungen ausgesetzt, Sanierungskonzepte entwickelt und Anleger zu Nachschüssen oder Sanierungsbeiträgen aufgefordert wurden. Dadurch wurde den Anlegern bekannt, dass es sich bei einer Schiffsfondsbeteiligung keineswegs um eine so sichere und risikolose Beteiligung handelt, als die sie ihnen im Beratungsgespräch dargestellt wurde. Diese Kenntnis setzt möglicher Weise den lauf von dreijährigen Verjährungsfristen in Gang, die die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen nach 2012 erschweren oder unmöglich machen.


