
Nordcapital

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Nordcapital
Unternehmensgruppe: Nordcapital Holding
Handelsregister: Amtgericht Hamburg; HRA 86 451
Geschäftleitung: Erck Rickmers (GF) Günther Casjens (GF) Winfried Gathmann (GF)
Kontaktdaten
(Sie können diese E-Mail Adresse erst sehen, wenn Sie mindestens Premium-User sind.)
Webseite: www.nordcapital.com
aktiv seit: 1992
Kennzahlen
Bisher emittierte Fonds: 120
Betreute Anleger: 40820
Stamm- / Eigenkapital: 1.000.000 €
Platziertes Eigenkapital: 2.147.483.647 €
Platziertes Gesamtkapital: 2.147.483.647 €
Handelsregister: Amtgericht Hamburg; HRA 86 451
Geschäftleitung: Erck Rickmers (GF) Günther Casjens (GF) Winfried Gathmann (GF)
Kontaktdaten
(Sie können diese E-Mail Adresse erst sehen, wenn Sie mindestens Premium-User sind.)
Webseite: www.nordcapital.com
aktiv seit: 1992
Kennzahlen
Bisher emittierte Fonds: 120
Betreute Anleger: 40820
Stamm- / Eigenkapital: 1.000.000 €
Platziertes Eigenkapital: 2.147.483.647 €
Platziertes Gesamtkapital: 2.147.483.647 €
Zitat
Die Nordcapital-Unternehmensgruppe ist in den Bereichen Schiffahrt, Immobilien und Private Equity tätig. Durch die Strukturierung von Projektfinanzierungen sowie die rechtliche, wirtschaftliche und steuerliche Konzeption geschlossener Beteiligungsangebote ermöglicht sie privaten und institutionellen Investoren, sich in aussichtsreichen Märkten zu engagieren.
Seit Gründung der Nordcapital im Jahr 1992 wurde ein Investitionsvolumen von rund € 5,0 Mrd. realisiert. Mehr als 40.000 Investoren sind mit € 2,0 Mrd. Eigenkapital in 102 Nordcapital-Fonds investiert. Die Unternehmensgruppe beschäftigt rund 2.200 Mitarbeiter, davon 2.000 auf See.
Doppelhaken gegen cash?
NORDCAPITAL Emissionshaus GmbH & Cie. KG ist mit diesen Fonds:
Nordcapital Schiffsportfolio 6
Offshore Fonds 4
Nordcapital Schiffsportfolio 5
Private Equity Fonds 9
in Heinz Gerlachs Anlegerschutz bewertet.
Es hat sich in der Vergangenheit leider herausgestellt, dass Gerlach oftmals positive Bewertungen gegen Bezahlung vergibt. Einige traurige Beispiele sind: Dreiländerfonds, Aufina, Rosche, Falk, Landesbank Berlin. Allesamt wurden von Gerlach "gut geschrieben" - das Ende waren Millionenverluste für gutgläubige Anleger! Überlegen Sie sich ein Investment sehr gut!
Nordcapital Schiffsportfolio 6
Offshore Fonds 4
Nordcapital Schiffsportfolio 5
Private Equity Fonds 9
in Heinz Gerlachs Anlegerschutz bewertet.
Zitat
Wer ist Heinz Gerlach?
Das Sündenregister des „Anlegerschützers“ im Überblick
1. Heinz Gerlach ist wegen seines Geschäftsmodells verurteilt. Das Landgericht Frankfurt verbietet ihm seine Praktiken generell wegen: diskriminierender Wettbewerbshandlung, gezielter Behinderung und unzulässigem Eingriff in den Gewerbebetrieb.
2. Heinz Gerlachs Motto lautet Ruhe oder Rufschädigung. Wer den Experten vorher engagiert, darf sich sicher fühlen, danach nicht in sein Fadenkreuz zu geraten, so der Spiegel.
3. Heinz Gerlach erstattet falsche Strafanzeigen. Ein Staatsanwalt: Die Motivation für Gerlachs Strafanzeigen liege nur darin, den Beschuldigten durch diese Strafaktion vor Augen zu führen, dass er besser das diesmal vergeblich angediente Prospektierungs-Know-How des Anzeigeerstatters – natürlich gegen Entgelt – angenommen hätte.
4. Heinz Gerlach ist kein Anlegerschützer. Er empfiehlt Fonds, deren Emittenten er berät. Daher erleiden Anleger mit diesen Papieren hohe Schäden. Beispiele: Dreiländerfonds, Aufina, Rosche, Falk, Landesbank Berlin. Das OLG Düsseldorf: Er bietet keinen … Anlegerschutz an
5. Heinz Gerlach ist kein Journalist. Er gibt zu: Anders als suggeriert, ist Direkter Anlegerschutz keine journalistische Publikation.
6. Heinz Gerlach ist lediglich gelernter Steuergehilfe. Er ist weder Analyst oder Wirtschaftsprüfer noch Inhaber einer Rating-Agentur.
7. Heinz Gerlach ist ein Hochstapler. Er täuscht Anlegerschutz vor, räumt in seinem Impressum aber ein, keine von ihm verbreitete Information überprüft zu haben.
8. Heinz Gerlach fälscht Dokumente. Beim Handelsregister ließ er seine Lebensgefährtin als Aufsichtsratsmitglied eintragen. Als Beruf gab er Investment-Analystin an. Die Dame ist Kosmetikerin.
9. Heinz Gerlach ist ein Heuchler. Er fordert Transparenz der Emissionshäuser, ist jedoch selbst intransparent. Laut Spiegel lief ein Verfahren, weil er keine Geschäftsberichte abgab. Er verschweigt die Auflagenhöhe und Anzeigenpreise des Direkten Anlegerschutzes.
10. Heinz Gerlach ist Vertriebsberater. Aus einem Beratervertrag: Gerlach wird zudem die R. bei der Auswahl geeigneter Vertriebswege und Vertriebsunternehmen … beraten.
11. Heinz Gerlach verschleiert. Aus einem Beratervertrag: Deshalb verpflichtet sich R., im Vertrieb und gegenüber Medien sich jeglichen Hinweises auf die Mitwirkung von Gerlach … zu enthalten.
12. Heinz Gerlach bezahlt seine Rechnungen nicht. Der Spiegel berichtet, dass er meist erst zahle, wenn man ihm mit Zwangsvollstreckung drohe. Anwälte mussten einen Insvolvenzantrag gegen ihn einreichen, um an ihr Honorar zu kommen.
13. Heinz Gerlach kauft Journalisten. Er bietet über seine Kontakte positive Presseberichterstattung an.
Quelle: http://www.akte-heinz-gerlach.info/
Es hat sich in der Vergangenheit leider herausgestellt, dass Gerlach oftmals positive Bewertungen gegen Bezahlung vergibt. Einige traurige Beispiele sind: Dreiländerfonds, Aufina, Rosche, Falk, Landesbank Berlin. Allesamt wurden von Gerlach "gut geschrieben" - das Ende waren Millionenverluste für gutgläubige Anleger! Überlegen Sie sich ein Investment sehr gut!
Zitat
Charterraten und Preise für Schiffe purzeln: Den Seeverkehr hat die Rezession viel härter getroffen als die Aktienmärkte. Die Krise schaffe einmalige Gelegenheiten, versprechen sogenannte Opportunity-Fonds. Sie erwerben jetzt günstig Schiffe - und hoffen auf einen baldigen Boom.
Die "BBC Gdansk", Tragfähigkeit 7500 dwt, zwei Zehn-Tonnen-Kräne, gebaut 2008 von der polnischen Werft Stocznia Polnocna, ist eins von 130 Schiffen, deren Verkauf der griechische Makler Cotzias Shipping Group für den Juni 2009 angibt. Preis laut Liste: 12.900 Euro; Käufer: "Schnäppchenfonds I".
Der Schnäppchenfonds der ostfriesischen Oltmann-Gruppe ist einer von einem Dutzend Schiffsfonds, die die Flaute im Seeverkehr systematisch nutzen wollen, berichtet das Magazin "Das Investment". "Marktchance 2009", "Krisengewinner" oder "Shipping Opportunity" - schon die Fondsnamen machen klar, worum es den Emissionshäusern geht: Antizyklisch ist Schlagwort und gutes Argument zugleich für die zuletzt gebeutelten Schiffsinitiatoren.
Die ersten Schiffe, die geschlossenen Fonds gehören, mussten bereits Insolvenz anmelden, und viele KG-Anteile werden auf dem Zweitmarkt weit unter Nominalwert gehandelt. Kein Wunder: Wie schlimm die Wirtschaftskrise den Schiffsmarkt getroffen hat, ist nicht zu übersehen. Mehr als 177.000 Dollar kostete die Charter eines Frachters der größten Klasse Capesize im Mai 2008 im Schnitt pro Tag. Im Mai dieses Jahres waren es gerade noch 22.000 Dollar.
Dabei können Schiffseigner schon froh sein, wenn sie überhaupt etwas einnehmen. Immer mehr Schiffe werden nicht gebraucht und liegen ohne Fracht vor Anker. Schon fürchten Schiffsversicherer sogenannte Klumpenrisiken: Die beliebtesten Ankerplätze liegen in Gegenden Asiens, die regelmäßig von Tropenstürmen heimgesucht werden.
Die Flaute im Seeverkehr hat auch die Preise für Schiffe und Schiffsbeteiligungen hart getroffen. Ein fünf Jahre alter Capesize-Frachter ist heute für 50 Millionen Dollar zu haben; vor Jahresfrist zahlten Investoren noch das Dreifache. Der Preis für einen fünf Jahre alten Supertanker ist auf die Hälfte geschrumpft, Gleiches gilt für gebrauchte 3000-TEU-Containerschiffe.
"Die Preise für Gebrauchtschiffe sind traditionell stark abhängig von der Entwicklung der Charterraten", erklärt Tobias König von König & Cie. Neben einem gemeinsam mit der Bank of America Chart zeigen konzipierten Fonds für institutionelle Investoren platziert König zurzeit einen Fonds für Privatanleger. Der "Schifffahrtsinvestments I" soll wie das institutionelle Produkt direkt in Schiffe investieren. Vor allem neuwertige Tanker und Frachtschiffe will König einkaufen, gern solche, die die ursprünglichen Besteller jetzt nicht mehr bezahlen können.
"Weil viele bestellte Schiffe nicht ausgeliefert werden und gleichzeitig so viele Schiffe verschrottet werden wie selten zuvor, wird es in wenigen Jahren zu einer Unterversorgung kommen", sagt König. Dann, so das Kalkül, lassen sich die Schiffe weit teurer verkaufen.
Bessere Aussichten für kleinere Schiffe
Nur bei Containerschiffen brauche man wegen noch immer voller Orderbücher etwas mehr Geduld, meint König: "Der Markt wird sich erst später erholen."
Das gilt vorwiegend für Containerriesen. Die Aussichten für kleinere Schiffe mit bis zu 3000 Stellplätzen sind schon heute besser, weil von ihnen weniger bestellt wurden und die Flotte weit älter ist - das ergibt eine vom Initiator Gebab in Auftrag gegebene Studie des Bremer Instituts für Seewirtschaft und Logistik.
Hans-Jürgen Kaiser-Blum, Vorstand bei Ocean Partners Shipping, konzentriert sich auf solche Frachter. Gerade Schiffe, die im innerasiatischen Verkehr unterwegs sind, hält er für attraktiv. Noch hat er keins gekauft, obwohl er mit 20 Millionen Euro genug Geld zusammen hat. Vorerst, glaubt der ehemalige Chef der Nordcapital, werden die Preise noch weiter absacken.
Beim Kauf der Schiffe für den OPS Shipping kalkuliert er ein, dass sie eine ganze Weile ohne Beschäftigung sein werden. Ausschüttungen verspricht er daher nicht. "Unser Fonds gleicht eher einem Private-Equity-Investment", sagt Kaiser-Blum. "Die Anleger zahlen ein, und nach dem Verkauf der Schiffe gibt es das Kapital hoffentlich attraktiv verzinst zurück."
Mit relativ hohen Ausschüttungen bereits ab 2010 bewirbt dagegen Hesse Newman seinen "Shipping Opportunity". Der Fonds kauft keine ganzen Schiffe, sondern Anteile an Schiffsbeteiligungen auf dem Zweitmarkt, die derzeit so günstig zu haben sind wie nie.
Vorteil des Zweitmarkt-Konzepts: Über den Beteiligungsmarkt lässt sich breiter streuen. Zudem lassen sich Fonds identifizieren, die erfolgreich wirtschaften und deren Schiffe auch heute gut verchartert sind. Ähnliche Angebote gibt es von Nordcapital, Maritim Invest und Lloyd Fonds.
Wann soll man bei anziehenden Preisen aussteigen?
Besonderheit bei Lloyd: Anleger, die den "Best of Shipping II Plus" zwischen 1. August und 31. Oktober gezeichnet haben, können den Fonds nach zwei Jahren zurückgeben, wenn sich die Schiffsmärkte bis dahin nicht erholt haben. Maßstab sind die drei Schiffahrtsindizes Baltic Dry, Baltic Tanker und Contex: Notieren sie zwischen Juli und September 2011 unter dem aktuellen Wert, können Anleger bis Mitte Oktober 2011 kündigen.
HTB, einer der Zweitmarkt-Pioniere, kauft neben Beteiligungen auch ganze Schiffe - bei ihnen hat der Fonds größeren Einfluss auf die Beschäftigung. HTB-Chef Lutz Clasen will die Schiffe wie König und Kaiser-Blum vorerst möglichst kurzfristig verchartern oder im Pool fahren lassen.
Einen dritten Weg schlägt Paribus Capital ein. Das bislang vor allem auf Rangierlokomotiven spezialisierte Haus hat jüngst den Prospekt für das Paribus Shipping Portfolio bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht eingereicht. Der Fonds soll unter Druck geratenen Schiffsfonds und anderen Schiffseignern Eigenkapital zur Verfügung stellen und dafür bei Ausschüttungen bevorzugt berücksichtigt werden. Noch ist der erfahrene Schiffsinvestor und Paribus-Geschäftsführer Thomas Böcher indes skeptisch, ob er Vertriebspartner vom Konzept überzeugen kann, obwohl es schlüssiger sei als je. "Wir werden sehen, wie weit der Markt ist."
Überzeugen müssen auch die übrigen Anbieter, ohne schon viel in der Hand zu haben: Anleger müssen darauf vertrauen, dass sie die richtigen Anteile oder geeignete Schiffe kaufen - und die auch erfolgreich auslasten. In der näheren Zukunft bleibt das eine Herausforderung.
Tobias König nennt einen weiteren Punkt, dem sich zumindest die Anbieter von Direktbeteiligungen gegenübersehen: "Wir müssen die Anleger im richtigen Moment davon überzeugen, die Schiffe wieder zu verkaufen. Wenn sie sich erst wieder an regelmäßige Ausschüttungen und steigende Preise gewöhnt haben, wird das nicht einfach."Quelle: Spiegel
Tapir AG bewertet im Rahmen des „value5stars“-Ratings alle gFonds namhafter Emittenten.
Lesen Sie auch unsere Hintergrundinformation (für Premium-User) - hier klick
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Zitat
Tapir AG bewertet MS "E.R. Bordeaux" von Nordcapital mit 5 von 5 Sternen als „value5stars“
Der Investitionssektor ist aussichtsreich. Die Ausschüttungen sind realistisch kalkuliert und es besteht ein umfangreicher Inflationsschutz. Uns liegen positive Ratings vor
Anlegern von Schiffsfonds drohen hohe Verluste. Einer der größten Betreiber von Massengutfrachtern Korea Line hat Gläubigerschutz beantragt. Betroffen sind somit auch die deutschen Emmissionshäuser Conti und Nordcapital, die mehrere Schiffe an die Korea Line verchartert haben. Der Schiffsfonds Bulkerflotte 1 von Nordcapital hat beispielsweise sieben seiner neun Schiffe an Korea Line verchartert. Dieser Fonds wurde 2008 mit 500 Mio. Dollar aufgelegt. Medienberichten zufolge betragen die Schulden des Branchenriesen Korea Line 1,48 Mrd. EUR.
Sollte das Insolvenzverfahren in Seol genehmigt werden, müsste Korea Line ihre Verbindlichkeiten gegenüber sämtlichen Schiffsfonds nicht mehr erfüllen. Dies bedeutet wiederum, dass Anleger ihr gesamtes investiertes Geld verlieren könnten. Welche Konsequenzen zukünftig noch eintreten können ist derzeit völlig unklar.
* Auszug: Rechtsanwälte Hänssler & Häcker-Hollmann
Sollte das Insolvenzverfahren in Seol genehmigt werden, müsste Korea Line ihre Verbindlichkeiten gegenüber sämtlichen Schiffsfonds nicht mehr erfüllen. Dies bedeutet wiederum, dass Anleger ihr gesamtes investiertes Geld verlieren könnten. Welche Konsequenzen zukünftig noch eintreten können ist derzeit völlig unklar.
* Auszug: Rechtsanwälte Hänssler & Häcker-Hollmann
Nordcapital Bulkerflotte 1: Außerordentliche Gesellschafterversammlung entscheidet über das Überleben des Fonds
Anleger fürchten Totalverlust: CLLB Rechtsanwälte empfehlen rasches Handeln
Am 01.06.2011 steht eine wichtige Entscheidung für die Anleger des Schiffsfonds NORDCAPITAL BULKERFLOTTE 1 an: auf der in Hamburg stattfindenden außerordentlichen Gesellschafterversammlung wird über das Liquiditätssicherungskonzept entschieden.
Wie berichtet ist der Fonds aufgrund eines Insolvenzantrags der Reederei KOREA LINE in große Liquiditätsprobleme geraten. KOREA LINE war der zweitgrößte koreanische Betreiber von Massengutfrachtern, sogenannten Bulkern. An diese Reederei hat der Fonds Schiffe verchartert. Insolvenzbedingt kam es zu hohen Forderungsausfällen des Fonds. Zwar gelang es, neue Beschäftigung für die an die KOREA LINE vercharterten Schiffe zu finden, dies aber zu weit schlechteren Vertragsbedingungen.
Ein von der Fondsgesellschaft entwickeltes Rettungspaket sieht eine 18 %ige Kapitalerhöhung vor. Finden sich nicht genügend Anleger, die dem Konzept zustimmen und sich an der freiwilligen Kapitalerhöhung beteiligen, so droht nach einem Schreiben der Fondsgesellschaft die Zahlungsunfähigkeit und ein Notverkauf bzw. eine Verwertung der Schiffe. Dies könnte für den Anleger einen Totalverlust bedeuten. Umgekehrt kann auch nicht der Erfolg des Sanierungskonzepts und damit eine Rettung der gefährdeten Anlegergelder garantiert werden.
Sollte ein Anleger nicht rechtzeitig und nicht vollständig über die mit der Beteiligung verbundenen Risiken aufgeklärt worden sein, so kommen im Einzelfall Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung gegen Berater in Betracht, die den Erwerb der Beteiligung empfohlen haben.
Verfügt der Anleger zudem über eine Rechtsschutzversicherung, so übernimmt diese in vielen derartigen Fällen die mit einer Anspruchsprüfung und -durchsetzung verbundenen Kosten erklärt Rechtsanwalt Bombosch weiter
Anleger fürchten Totalverlust: CLLB Rechtsanwälte empfehlen rasches Handeln
Zitat
Am 01.06.2011 steht eine wichtige Entscheidung für die Anleger des Schiffsfonds NORDCAPITAL BULKERFLOTTE 1 an: auf der in Hamburg stattfindenden außerordentlichen Gesellschafterversammlung wird über das Liquiditätssicherungskonzept entschieden.
Wie berichtet ist der Fonds aufgrund eines Insolvenzantrags der Reederei KOREA LINE in große Liquiditätsprobleme geraten. KOREA LINE war der zweitgrößte koreanische Betreiber von Massengutfrachtern, sogenannten Bulkern. An diese Reederei hat der Fonds Schiffe verchartert. Insolvenzbedingt kam es zu hohen Forderungsausfällen des Fonds. Zwar gelang es, neue Beschäftigung für die an die KOREA LINE vercharterten Schiffe zu finden, dies aber zu weit schlechteren Vertragsbedingungen.
Ein von der Fondsgesellschaft entwickeltes Rettungspaket sieht eine 18 %ige Kapitalerhöhung vor. Finden sich nicht genügend Anleger, die dem Konzept zustimmen und sich an der freiwilligen Kapitalerhöhung beteiligen, so droht nach einem Schreiben der Fondsgesellschaft die Zahlungsunfähigkeit und ein Notverkauf bzw. eine Verwertung der Schiffe. Dies könnte für den Anleger einen Totalverlust bedeuten. Umgekehrt kann auch nicht der Erfolg des Sanierungskonzepts und damit eine Rettung der gefährdeten Anlegergelder garantiert werden.
Sollte ein Anleger nicht rechtzeitig und nicht vollständig über die mit der Beteiligung verbundenen Risiken aufgeklärt worden sein, so kommen im Einzelfall Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung gegen Berater in Betracht, die den Erwerb der Beteiligung empfohlen haben.
Verfügt der Anleger zudem über eine Rechtsschutzversicherung, so übernimmt diese in vielen derartigen Fällen die mit einer Anspruchsprüfung und -durchsetzung verbundenen Kosten erklärt Rechtsanwalt Bombosch weiter
Nordcapital weiterer Gesellschafter bei eFonds
]Die Nordcapital GmbH, Emissionshaus aus Hamburg, wird im Rahmen einer Kapitalerhöhung weiterer Gesellschafter der eFonds Group, München. Dies teilte Nordcapital in einer Presseerklärung mit.
Mit Nordcapital steigt neben den beiden langjährigen Gesellschaftern HCI Capital AG undMPC Capital AG ein weiteres Emissionshaus beieFonds ein. Damit halten zukünftig alle drei Gesellschafter eine gleichberechtigte Anzahl von Anteilen. Weitere Gesellschafter sind die Betz Unternehmensentwicklung GmbH des Gründers Alexander Betz und die Meridian10 Holding AG. Die Transaktion steht noch unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Kartellamts.
Seit 1992 hat Nordcapital nach eigenen Angaben ein Investitionsvolumen von 6,6 Milliarden Euro realisiert. Mit rund 86.000 Beteiligungen wurden knapp 2,9 Milliarden Euro Eigenkapital in 135 Fonds investiert.
Die eFonds Group agiert als B2B-Vertrieb von geschlossenen Fonds, erlaubt freien Beratern die KWG-konforme Anlageberatung mit dem Vertrieb von Wertpapieren und betreibt individuelle Transaktions- und Serviceplattformen für institutionelle Kunden.
Mit Nordcapital steigt neben den beiden langjährigen Gesellschaftern HCI Capital AG undMPC Capital AG ein weiteres Emissionshaus beieFonds ein. Damit halten zukünftig alle drei Gesellschafter eine gleichberechtigte Anzahl von Anteilen. Weitere Gesellschafter sind die Betz Unternehmensentwicklung GmbH des Gründers Alexander Betz und die Meridian10 Holding AG. Die Transaktion steht noch unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Kartellamts.
Seit 1992 hat Nordcapital nach eigenen Angaben ein Investitionsvolumen von 6,6 Milliarden Euro realisiert. Mit rund 86.000 Beteiligungen wurden knapp 2,9 Milliarden Euro Eigenkapital in 135 Fonds investiert.
Die eFonds Group agiert als B2B-Vertrieb von geschlossenen Fonds, erlaubt freien Beratern die KWG-konforme Anlageberatung mit dem Vertrieb von Wertpapieren und betreibt individuelle Transaktions- und Serviceplattformen für institutionelle Kunden.
Die Anleger des Schiffsfonds Nordcapital MS E. R New York müssen sich erneut im Verzicht üben, da die Ausschüttung für das Jahr 2011 ausfallen. Welche Rechte und Ansprüche stehen Anlegern zu?
Der Ausblick auf das Betriebsergebnis des Schiffsfonds Nordcapital MS E. R. New York im Geschäftsbericht 2011 ist so kurz wie ernüchternd. Es wird mitgeteilt, dass das Betriebsergebnis deutlich unter dem Plan liegen wird. Die für die Anleger des Nordcapital MS E. R. New York unmittelbar spürbaren Folgen sind eine erneute Nullrunde bei den Ausschüttungen. Wollen Nordcapital MS E. R. New York-Anleger angesichts der fortwährenden Probleme Ansprüche geltend machen, können sie sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden.
Wenn eine Kapitalanlage, wie zum Beispiel ein Schiffsfonds, schlechte bzw. nicht erwartungsgemäße Ergebnisse liefert, stellen sich Anleger nicht selten die Frage, ob ihnen Schadensersatzansprüche zustehen. Ausfallende Ausschüttungen wie bei dem Fonds Nordcapital MS E. R. New York können Auslöser sein. Insbesondere dann, wenn bei der Anlageberatung ein Bild von der Kapitalanlage vermittelt wurde, das sich von der tatsächlichen Entwicklung (deutlich) unterscheidet. Lag eine falsche Anlageberatung vor, können Anleger Schadensersatz fordern.
Im Fall einer Falschberatung können Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden
Eine Anlageberatung ist dann fehlerhaft, wenn sie nicht anleger- oder anlagegerecht ist. Um ordnungsgemäß zu beraten, musste die beratende Stelle (Bank oder Anlageberater) zunächst die Anlagewünsche und –ziele des Anlegers in Erfahrung bringen. Hierbei kann es sich um Sicherheit, Renditenmaximierung, Kapitalerhalt oder eine Altersvorsorge handeln. Die Berater müssen dann eine Kapitalanlage auswählen, die zu den Wünschen des Anlegers passt.
In einem zweiten Schritt müssen die Berater umfassend über die Kapitalanlage informieren und ein realistisches Bild zeichnen. Wie funktioniert das Anlagemodell und welche Risiken bestehen? Die Berater dürfen also nicht nur die Vorteile und Chancen eines Finanzprodukts anpreisen, sie müssen auch über dessen Risiken aufklären. Schiffsfonds wohnt eine Reihe von Risiken inne, da es sich um Unternehmensbeteiligungen mit einem Insolvenzrisiko, Totalverlustrisiko und diversen Betriebsrisiken handelt. In diesem Zusammenhang stellt sich auch immer wieder die brisante Frage nach (versäumten) Hinweisen auf Provisionen. Weiterhin musste den Anlegern rechtzeitig ein Emissionsprospekt übergeben werden.
Anleger mussten realistisches Bild von dem Fonds erhalten
Für falsch beratene Anleger des Schiffsfonds Nordcapital MS E. R. New York bestehen gute Chancen, dass sie sich von ihrer Beteiligung an dem Schiffsfonds trennen können und Schadensersatz fordern können. Wie gut die individuellen Chancen sind, Schadensersatzansprüche durchsetzen zu können, kann ein Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht klären. Hierbei kann die mögliche Verjährung von Ansprüchen eine Rolle spielen, da es neben der zehnjährigen Höchstverjährungsfrist ab den Anlagezeitpunkt auch eine kürzere, Dreijahresfrist gibt. Diese fängt ab dem Zeitpunkt zu laufen an, an dem der Anleger weiß, dass er oder sie falsch beraten wurde.
Der Ausblick auf das Betriebsergebnis des Schiffsfonds Nordcapital MS E. R. New York im Geschäftsbericht 2011 ist so kurz wie ernüchternd. Es wird mitgeteilt, dass das Betriebsergebnis deutlich unter dem Plan liegen wird. Die für die Anleger des Nordcapital MS E. R. New York unmittelbar spürbaren Folgen sind eine erneute Nullrunde bei den Ausschüttungen. Wollen Nordcapital MS E. R. New York-Anleger angesichts der fortwährenden Probleme Ansprüche geltend machen, können sie sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden.
Wenn eine Kapitalanlage, wie zum Beispiel ein Schiffsfonds, schlechte bzw. nicht erwartungsgemäße Ergebnisse liefert, stellen sich Anleger nicht selten die Frage, ob ihnen Schadensersatzansprüche zustehen. Ausfallende Ausschüttungen wie bei dem Fonds Nordcapital MS E. R. New York können Auslöser sein. Insbesondere dann, wenn bei der Anlageberatung ein Bild von der Kapitalanlage vermittelt wurde, das sich von der tatsächlichen Entwicklung (deutlich) unterscheidet. Lag eine falsche Anlageberatung vor, können Anleger Schadensersatz fordern.
Im Fall einer Falschberatung können Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden
Eine Anlageberatung ist dann fehlerhaft, wenn sie nicht anleger- oder anlagegerecht ist. Um ordnungsgemäß zu beraten, musste die beratende Stelle (Bank oder Anlageberater) zunächst die Anlagewünsche und –ziele des Anlegers in Erfahrung bringen. Hierbei kann es sich um Sicherheit, Renditenmaximierung, Kapitalerhalt oder eine Altersvorsorge handeln. Die Berater müssen dann eine Kapitalanlage auswählen, die zu den Wünschen des Anlegers passt.
In einem zweiten Schritt müssen die Berater umfassend über die Kapitalanlage informieren und ein realistisches Bild zeichnen. Wie funktioniert das Anlagemodell und welche Risiken bestehen? Die Berater dürfen also nicht nur die Vorteile und Chancen eines Finanzprodukts anpreisen, sie müssen auch über dessen Risiken aufklären. Schiffsfonds wohnt eine Reihe von Risiken inne, da es sich um Unternehmensbeteiligungen mit einem Insolvenzrisiko, Totalverlustrisiko und diversen Betriebsrisiken handelt. In diesem Zusammenhang stellt sich auch immer wieder die brisante Frage nach (versäumten) Hinweisen auf Provisionen. Weiterhin musste den Anlegern rechtzeitig ein Emissionsprospekt übergeben werden.
Anleger mussten realistisches Bild von dem Fonds erhalten
Für falsch beratene Anleger des Schiffsfonds Nordcapital MS E. R. New York bestehen gute Chancen, dass sie sich von ihrer Beteiligung an dem Schiffsfonds trennen können und Schadensersatz fordern können. Wie gut die individuellen Chancen sind, Schadensersatzansprüche durchsetzen zu können, kann ein Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht klären. Hierbei kann die mögliche Verjährung von Ansprüchen eine Rolle spielen, da es neben der zehnjährigen Höchstverjährungsfrist ab den Anlagezeitpunkt auch eine kürzere, Dreijahresfrist gibt. Diese fängt ab dem Zeitpunkt zu laufen an, an dem der Anleger weiß, dass er oder sie falsch beraten wurde.
Krise bei Nordcapital Schiffsportfolio 5: Kapitalverlust möglich
Der im Jahr 2008/2009 platzierte Zweitmarktfonds Nordcapital Schiffsportfolio 5 (Nordcapital Schiffsportfolio 5 mbH & Co. KG) steckt in Schwierigkeiten. Der Fonds hat Beteiligungen an 163 Schiffsfonds erworben und ist damit voll in den Sog der weltweiten Schifffahrtskrise geraten. Für das Jahr 2012 werden deutlich unter Plan liegende Einnahmen erwartet, so das keine Ausschüttungen erfolgen können. Keine Aussagen trifft die aktuelle Leistungsbilanz des Emissionshauses zum Wert des Portfolios. Dieser dürfte sich aufgrund des mit dem Verfall der Charterraten einhergehenden Verfalls der Schiffspreise nicht unerheblich reduziert haben.
Für die Anleger, die insgesamt ca. 31.5 Mio. € in den Fonds investiert haben, bedeutet dies, dass sie Gefahr laufen, einen nicht unwesentlichen Teil ihres Geldes zu verlieren. Ausschüttungen können bereits seit längerer Zeit nicht mehr gezahlt werden. Wie viele der Schiffe, an denen der Nordcapital Schiffsportfolio 5 beteiligt ist, die aktuelle Krise überstehen werden, ist völlig offen. Da der Fonds zu einem weit überwiegenden Teil in Beteiligungen an Containerschiffen investiert hat, bei denen der Markt derzeit keine kostendeckenden Chartereinnahmen bietet und allenfalls Anfang 2014 mit einem allmählichen Anstieg der Charterraten zu rechnen ist, sind Ausfälle zu befürchten.
Angesichts der unerfreulichen Entwicklung, die der Schiffsfonds genommen hat, ist es für betroffene Anleger des Nordcapital Schiffsportfolio 5 umso wichtiger, die Möglichkeit der Erlangung von Schadenersatz in Betracht zu ziehen. Die Chancen hierfür stehen nicht schlecht.
Völlig unzureichende Aufklärung über Risiken
Aus Gesprächen mit zahlreichen Anlegern wissen wir, dass diese über die Risiken, die sich in der gegenwärtigen Krise des Fonds verwirklicht haben, von ihren Beratern vor der Zeichnung des Fonds nicht informiert wurden. Geschlossene Fonds sind, wie der Bundesgerichtshof in seinem Urteil zu Az. III ZR 249/09 formuliert, unternehmerische Beteiligungen die als solche das Risiko bergen, dass das eingesetzte Kapital zumindest zu einem Teil, wenn nicht sogar vollständig (Totalverlust) verloren gehen kann. Die Risiken der Beteiligung hätten daher einen wesentlichen Teil der Beratung bilden müssen.
Doch die Beratungen, mit denen wir uns für unsere Mandanten bislang befasst haben weisen erhebliche Aufklärungspflichtverletzungen auf, von denen nachfolgend einige wenige genannt werden:
Viele Mandanten berichten, dass ihnen die Schiffsfondsbeteiligung als Altersvorsorge bzw. Anlage im Alter empfohlen wurde. Da eine Schiffsfondsbeteiligung eine unternehmerische Beteiligung ist, die mit hohen Verlustrisiken verbunden ist, die bis zum Totalverlust führen können, ist sie als Altersvorsorge völlig ungeeignet. Der Bundesgerichtshof hat daher entschieden, dass Beteiligungen an geschlossenen Fonds nicht als Altersvorsorge empfohlen werden dürfen.
Für Anteile an geschlossene Fonds gibt es keinen geregelten Zweitmarkt. Eine Veräußerung der Anteile ist daher in der Regel gar nicht oder nur mit erheblichen Preisabschlägen möglich. Hierüber wurden die uns bekannten Anleger mehrheitlich nicht informiert.
Der massive Ausbau der weltweiten Schiffsflotte hat zu einem erhöhten Wettbewerbsdruck und damit zu sinkenden Charterraten geführt. Dies ist kein außergewöhnliches Phänomen. Charterraten schwanken entsprechend der weltweiten Konjunkturentwicklung regelmäßig. Auf diesen Umstand hätten die Anlageberater zum Anlass nehmen müssen, ihre Kunden darauf hinzuweisen, was dem Fonds und damit den Anlegern drohen kann, wenn die Charterraten hinter den dem Prospekt zugrunde gelegten Annahmen zurückbleiben. Dies ist, so unsere Erfahrung aus zwischenzeitlich zahlreichen mit Anlegern geführten Gesprächen, nicht geschehen.
Seit 2007 wurde in zahlreichen Presseberichten in der Wirtschaftspresse vor einem Überangebot an Containerschiffen und infolgedessen sinkenden Charterraten gewarnt. Über diesen Umstand wurden die uns bekannten Anleger von ihren Beratern nicht informiert.
Falschberatung und Prospektfehler begründen Schadenersatzansprüche der Anleger
Die im Vertrieb des Nordcapital Schiffsportfolio 5 beteiligten Berater haben die Anleger, mit denen wir bislang gesprochen haben, über die Risiken dieser hochspekulativen Schiffsfondsbeteiligung gar nicht oder nicht ausreichend informiert. Wir haben bei einer Analyse der Beratungen eine Vielzahl von Beratungsfehlern festgestellt. Daher sehen wir vielversprechende Chancen zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen wegen der Verletzung von Pflichten aus den jeweils geschlossenen Beratungsverträgen.
Der im Jahr 2008/2009 platzierte Zweitmarktfonds Nordcapital Schiffsportfolio 5 (Nordcapital Schiffsportfolio 5 mbH & Co. KG) steckt in Schwierigkeiten. Der Fonds hat Beteiligungen an 163 Schiffsfonds erworben und ist damit voll in den Sog der weltweiten Schifffahrtskrise geraten. Für das Jahr 2012 werden deutlich unter Plan liegende Einnahmen erwartet, so das keine Ausschüttungen erfolgen können. Keine Aussagen trifft die aktuelle Leistungsbilanz des Emissionshauses zum Wert des Portfolios. Dieser dürfte sich aufgrund des mit dem Verfall der Charterraten einhergehenden Verfalls der Schiffspreise nicht unerheblich reduziert haben.
Für die Anleger, die insgesamt ca. 31.5 Mio. € in den Fonds investiert haben, bedeutet dies, dass sie Gefahr laufen, einen nicht unwesentlichen Teil ihres Geldes zu verlieren. Ausschüttungen können bereits seit längerer Zeit nicht mehr gezahlt werden. Wie viele der Schiffe, an denen der Nordcapital Schiffsportfolio 5 beteiligt ist, die aktuelle Krise überstehen werden, ist völlig offen. Da der Fonds zu einem weit überwiegenden Teil in Beteiligungen an Containerschiffen investiert hat, bei denen der Markt derzeit keine kostendeckenden Chartereinnahmen bietet und allenfalls Anfang 2014 mit einem allmählichen Anstieg der Charterraten zu rechnen ist, sind Ausfälle zu befürchten.
Angesichts der unerfreulichen Entwicklung, die der Schiffsfonds genommen hat, ist es für betroffene Anleger des Nordcapital Schiffsportfolio 5 umso wichtiger, die Möglichkeit der Erlangung von Schadenersatz in Betracht zu ziehen. Die Chancen hierfür stehen nicht schlecht.
Völlig unzureichende Aufklärung über Risiken
Aus Gesprächen mit zahlreichen Anlegern wissen wir, dass diese über die Risiken, die sich in der gegenwärtigen Krise des Fonds verwirklicht haben, von ihren Beratern vor der Zeichnung des Fonds nicht informiert wurden. Geschlossene Fonds sind, wie der Bundesgerichtshof in seinem Urteil zu Az. III ZR 249/09 formuliert, unternehmerische Beteiligungen die als solche das Risiko bergen, dass das eingesetzte Kapital zumindest zu einem Teil, wenn nicht sogar vollständig (Totalverlust) verloren gehen kann. Die Risiken der Beteiligung hätten daher einen wesentlichen Teil der Beratung bilden müssen.
Doch die Beratungen, mit denen wir uns für unsere Mandanten bislang befasst haben weisen erhebliche Aufklärungspflichtverletzungen auf, von denen nachfolgend einige wenige genannt werden:
Viele Mandanten berichten, dass ihnen die Schiffsfondsbeteiligung als Altersvorsorge bzw. Anlage im Alter empfohlen wurde. Da eine Schiffsfondsbeteiligung eine unternehmerische Beteiligung ist, die mit hohen Verlustrisiken verbunden ist, die bis zum Totalverlust führen können, ist sie als Altersvorsorge völlig ungeeignet. Der Bundesgerichtshof hat daher entschieden, dass Beteiligungen an geschlossenen Fonds nicht als Altersvorsorge empfohlen werden dürfen.
Für Anteile an geschlossene Fonds gibt es keinen geregelten Zweitmarkt. Eine Veräußerung der Anteile ist daher in der Regel gar nicht oder nur mit erheblichen Preisabschlägen möglich. Hierüber wurden die uns bekannten Anleger mehrheitlich nicht informiert.
Der massive Ausbau der weltweiten Schiffsflotte hat zu einem erhöhten Wettbewerbsdruck und damit zu sinkenden Charterraten geführt. Dies ist kein außergewöhnliches Phänomen. Charterraten schwanken entsprechend der weltweiten Konjunkturentwicklung regelmäßig. Auf diesen Umstand hätten die Anlageberater zum Anlass nehmen müssen, ihre Kunden darauf hinzuweisen, was dem Fonds und damit den Anlegern drohen kann, wenn die Charterraten hinter den dem Prospekt zugrunde gelegten Annahmen zurückbleiben. Dies ist, so unsere Erfahrung aus zwischenzeitlich zahlreichen mit Anlegern geführten Gesprächen, nicht geschehen.
Seit 2007 wurde in zahlreichen Presseberichten in der Wirtschaftspresse vor einem Überangebot an Containerschiffen und infolgedessen sinkenden Charterraten gewarnt. Über diesen Umstand wurden die uns bekannten Anleger von ihren Beratern nicht informiert.
Falschberatung und Prospektfehler begründen Schadenersatzansprüche der Anleger
Die im Vertrieb des Nordcapital Schiffsportfolio 5 beteiligten Berater haben die Anleger, mit denen wir bislang gesprochen haben, über die Risiken dieser hochspekulativen Schiffsfondsbeteiligung gar nicht oder nicht ausreichend informiert. Wir haben bei einer Analyse der Beratungen eine Vielzahl von Beratungsfehlern festgestellt. Daher sehen wir vielversprechende Chancen zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen wegen der Verletzung von Pflichten aus den jeweils geschlossenen Beratungsverträgen.
Nordcapital Hanse Twin Feeder erwartet deutlich negatives Betriebsergebnis
Der im Jahr 2008 platzierte Dachfonds Nordcapital Hanse Twin Feeder (Hanse Twin Feeder Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG) steckt in Schwierigkeiten. Der aus zwei Containerschiffen (MS "Hanse Confidence" und MS "Hanse Courage") bestehende Twinfonds erwartet für das Jahr 2012 ein deutlich negatives Betriebsergebnis.
Die Folge: Bankverbindlichkeiten können nicht in voller Höhe bedient werden, so dass die Geschäftsführung mit den finanzierenden Banken über Tilgungsstundungen verhandelt und eine Tilgungsaussetzung bis Ende 2013 erreicht hat, wie der Leistungsbilanz des Emissionshauses Nordcapital zu entnehmen ist. Ausschüttungen können bereits seit längerer Zeit nicht mehr gezahlt werden, die von den Anlegern investierten 14,2 Mio. € sind in Gefahr.
Angesichts der unerfreulichen Entwicklung, die der Schiffsfonds genommen hat, ist es für betroffene Anleger des Nordcapital Fonds Hanse Twin Feeder umso wichtiger, die Möglichkeit der Erlangung von Schadenersatz in Betracht zu ziehen. Die Chancen hierfür stehen nicht schlecht.
Völlig unzureichende Aufklärung über Risiken
Aus Gesprächen mit zahlreichen Anlegern wissen wir, dass diese über die Risiken, die sich in der gegenwärtigen Krise des Fonds verwirklicht haben, von ihren Beratern vor der Zeichnung des Fonds nicht informiert wurden. Geschlossene Fonds sind, wie der Bundesgerichtshof in seinem Urteil zu Az. III ZR 249/09 formuliert, unternehmerische Beteiligungen die als solche das Risiko bergen, dass das eingesetzte Kapital zumindest zu einem Teil, wenn nicht sogar vollständig (Totalverlust) verloren gehen kann. Die Risiken der Beteiligung hätten daher einen wesentlichen Teil der Beratung bilden müssen. Seit 2007 wurde in zahlreichen Presseberichten in der Wirtschaftspresse vor einem Überangebot an Containerschiffen und infolgedessen sinkenden Charterraten gewarnt. Über diesen Umstand wurden die uns bekannten Anleger von ihren Beratern nicht informiert.
Doch die Beratungen, mit denen wir uns für unsere Mandanten bislang befasst haben weisen erhebliche Aufklärungspflichtverletzungen auf, von denen nachfolgend einige wenige genannt werden:
- Kein Hinweis auf Totalverlustrisiko
- Schiffsbeteiligung als Altersvorsorge nicht geeignet
- Keine Informationen über Risiken schwankender Charterraten
- Keine Information über Presseberichte, die vor einem Überangebot an Containerschiffen und sinkenden Charterraten warnten
- Risiko des Wiederauflebens der Anlegerhaftung verschwiegen
- Kein Hinweis auf Höhe der Weichkosten und auf Vertriebsprovisionen (Kickbacks)
Falschberatung und Prospektfehler begründen Schadenersatzansprüche der Anleger
Die im Vertrieb des Fonds Nordcapital Hanse Twin Feeder beteiligten Berater haben die Anleger mit denen wir bislang gesprochen haben über die Risiken dieser hochspekulativen Schiffsfondsbeteiligung gar nicht oder nicht ausreichend informiert. Wir haben bei einer Analyse der Beratungen eine Vielzahl von Beratungsfehlern festgestellt. Daher sehen wir vielversprechende Chancen zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen wegen der Verletzung von Pflichten aus den jeweils geschlossenen Beratungsverträgen.
Verjährung von Schadenersatzansprüchen droht
Zum Ende des Jahres 2012 drohen viele Schadenersatzansprüche von Schiffsfondsanlegern zu verjähren. Hintergrund ist, dass in zahlreichen Schiffsfonds im Jahr 2009 erstmals Ausschüttungen ausgesetzt, Sanierungskonzepte entwickelt und Anleger zu Nachschüssen oder Sanierungsbeiträgen aufgefordert wurden. Dadurch wurde den Anlegern bekannt, dass es sich bei einer Schiffsfondsbeteiligung keineswegs um eine so sichere und risikolose Beteiligung handelt, als die sie ihnen im Beratungsgespräch dargestellt wurde. Diese Kenntnis setzt möglicher Weise den Lauf von dreijährigen Verjährungsfristen in Gang, die die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen nach 2012 erschweren oder unmöglich machen.
* Nittel / Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht
Die Folge: Bankverbindlichkeiten können nicht in voller Höhe bedient werden, so dass die Geschäftsführung mit den finanzierenden Banken über Tilgungsstundungen verhandelt und eine Tilgungsaussetzung bis Ende 2013 erreicht hat, wie der Leistungsbilanz des Emissionshauses Nordcapital zu entnehmen ist. Ausschüttungen können bereits seit längerer Zeit nicht mehr gezahlt werden, die von den Anlegern investierten 14,2 Mio. € sind in Gefahr.
Angesichts der unerfreulichen Entwicklung, die der Schiffsfonds genommen hat, ist es für betroffene Anleger des Nordcapital Fonds Hanse Twin Feeder umso wichtiger, die Möglichkeit der Erlangung von Schadenersatz in Betracht zu ziehen. Die Chancen hierfür stehen nicht schlecht.
Völlig unzureichende Aufklärung über Risiken
Aus Gesprächen mit zahlreichen Anlegern wissen wir, dass diese über die Risiken, die sich in der gegenwärtigen Krise des Fonds verwirklicht haben, von ihren Beratern vor der Zeichnung des Fonds nicht informiert wurden. Geschlossene Fonds sind, wie der Bundesgerichtshof in seinem Urteil zu Az. III ZR 249/09 formuliert, unternehmerische Beteiligungen die als solche das Risiko bergen, dass das eingesetzte Kapital zumindest zu einem Teil, wenn nicht sogar vollständig (Totalverlust) verloren gehen kann. Die Risiken der Beteiligung hätten daher einen wesentlichen Teil der Beratung bilden müssen. Seit 2007 wurde in zahlreichen Presseberichten in der Wirtschaftspresse vor einem Überangebot an Containerschiffen und infolgedessen sinkenden Charterraten gewarnt. Über diesen Umstand wurden die uns bekannten Anleger von ihren Beratern nicht informiert.
Doch die Beratungen, mit denen wir uns für unsere Mandanten bislang befasst haben weisen erhebliche Aufklärungspflichtverletzungen auf, von denen nachfolgend einige wenige genannt werden:
- Kein Hinweis auf Totalverlustrisiko
- Schiffsbeteiligung als Altersvorsorge nicht geeignet
- Keine Informationen über Risiken schwankender Charterraten
- Keine Information über Presseberichte, die vor einem Überangebot an Containerschiffen und sinkenden Charterraten warnten
- Risiko des Wiederauflebens der Anlegerhaftung verschwiegen
- Kein Hinweis auf Höhe der Weichkosten und auf Vertriebsprovisionen (Kickbacks)
Falschberatung und Prospektfehler begründen Schadenersatzansprüche der Anleger
Die im Vertrieb des Fonds Nordcapital Hanse Twin Feeder beteiligten Berater haben die Anleger mit denen wir bislang gesprochen haben über die Risiken dieser hochspekulativen Schiffsfondsbeteiligung gar nicht oder nicht ausreichend informiert. Wir haben bei einer Analyse der Beratungen eine Vielzahl von Beratungsfehlern festgestellt. Daher sehen wir vielversprechende Chancen zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen wegen der Verletzung von Pflichten aus den jeweils geschlossenen Beratungsverträgen.
Verjährung von Schadenersatzansprüchen droht
Zum Ende des Jahres 2012 drohen viele Schadenersatzansprüche von Schiffsfondsanlegern zu verjähren. Hintergrund ist, dass in zahlreichen Schiffsfonds im Jahr 2009 erstmals Ausschüttungen ausgesetzt, Sanierungskonzepte entwickelt und Anleger zu Nachschüssen oder Sanierungsbeiträgen aufgefordert wurden. Dadurch wurde den Anlegern bekannt, dass es sich bei einer Schiffsfondsbeteiligung keineswegs um eine so sichere und risikolose Beteiligung handelt, als die sie ihnen im Beratungsgespräch dargestellt wurde. Diese Kenntnis setzt möglicher Weise den Lauf von dreijährigen Verjährungsfristen in Gang, die die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen nach 2012 erschweren oder unmöglich machen.
* Nittel / Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht
Schiffs-Dachfonds Nordcapital Schiffsportfolio Global I in Schwierigkeiten
Der im Jahr 2003 platzierte Schiffs-Dachfonds Nordcapital Schiffsportfolio Global I steckt in Schwierigkeiten. Der aus vier Containerschiffen bestehende Flottenfonds erwartet für das Jahr 2012 ein deutlich unter Plan liegendes Betriebsergebnis.
Die Folge: Bankverbindlichkeiten können nicht in voller Höhe bedient werden, so dass die Geschäftsführung mit den finanzierenden Banken über Tilgungsstundungen verhandelt, wie der Leistungsbilanz des Emissionshauses Nordcapital zu entnehmen ist. Ausschüttungen können bereits seit längerer Zeit nicht mehr gezahlt werden, die von den Anlegern investierten 73,5 Mio. € sind in Gefahr. Denn ob und unter welchen Bedingungen die Banken in der gegenwärtigen Krise zu einem Entgegenkommen bereit sind und welcher Beitrag von den Anlegern erwartet wird, ist völlig offen.
Angesichts der unerfreulichen Entwicklung, die der Schiffsfonds genommen hat, ist es für betroffene Anleger des Nordcapital Schiffsportfolio Global I umso wichtiger, die Möglichkeit der Erlangung von Schadenersatz in Betracht zu ziehen. Die Chancen hierfür stehen nicht schlecht.
Völlig unzureichende Aufklärung über Risiken
Aus Gesprächen mit zahlreichen Anlegern wissen wir, dass diese über die Risiken, die sich in der gegenwärtigen Krise des Fonds verwirklicht haben, von ihren Beratern vor der Zeichnung des Fonds nicht informiert wurden. Geschlossene Fonds sind, wie der Bundesgerichtshof in seinem Urteil zu Az. III ZR 249/09 formuliert, unternehmerische Beteiligungen die als solche das Risiko bergen, dass das eingesetzte Kapital zumindest zu einem Teil, wenn nicht sogar vollständig (Totalverlust) verloren gehen kann. Die Risiken der Beteiligung hätten daher einen wesentlichen Teil der Beratung bilden müssen.
Doch die Beratungen, mit denen wir uns für unsere Mandanten bislang befasst haben weisen erhebliche Aufklärungspflichtverletzungen auf, wie z.B. das Währungsrisiko durch teilweisen Finanzierung in Japanischen Yen verschwiegen: Der US-Dollar hat gegenüber dem Japanischen Yen dramatisch an Wert verloren. Dies hat zur Folge, dass ein deutlich höherer Anteil der in US-Dollar erzielten Einnahmen der Schiffe für die in Yen zu leistenden Zins- und Tilgungszahlungen verwendet werden muss. Über dieses spezifische Währungsrisiko hätte aufgeklärt werden müssen.
Falschberatung und Prospektfehler begründen Schadenersatzansprüche der Anleger
Die im Vertrieb des Nordcapital Schiffsportfolio Global I beteiligten Berater haben die Anleger mit denen wir bislang gesprochen haben über die Risiken dieser hochspekulativen Schiffsfondsbeteiligung gar nicht oder nicht ausreichend informiert. Wir haben bei einer Analyse der Beratungen eine Vielzahl von Beratungsfehlern festgestellt. Daher sehen wir vielversprechende Chancen zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen wegen der Verletzung von Pflichten aus den jeweils geschlossenen Beratungsverträgen.
Verjährung von Schadenersatzansprüchen droht
Zum Ende des Jahres 2012 drohen viele Schadenersatzansprüche von Schiffsfondsanlegern zu verjähren. Hintergrund ist, dass in zahlreichen Schiffsfonds im Jahr 2009 erstmals Ausschüttungen ausgesetzt, Sanierungskonzepte entwickelt und Anleger zu Nachschüssen oder Sanierungsbeiträgen aufgefordert wurden. Dadurch wurde den Anlegern bekannt, dass es sich bei einer Schiffsfondsbeteiligung keineswegs um eine so sichere und risikolose Beteiligung handelt, als die sie ihnen im Beratungsgespräch dargestellt wurde. Diese Kenntnis setzt möglicher Weise den lauf von dreijährigen Verjährungsfristen in Gang, die die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen nach 2012 erschweren oder unmöglich machen.
Nordcapital Schiffsportfolio Global II Fonds in der Krise
Der im Jahr 2004 platzierte Schiffs-Dachfonds Nordcapital Schiffsportfolio Global II steckt in Schwierigkeiten. Der aus sieben Containerschiffen bestehende Flottenfonds erwartet für das Jahr 2012 ein deutlich unter Plan liegendes Betriebsergebnis.
Die Folge: Bankverbindlichkeiten können nicht in voller Höhe bedient werden, so dass die Geschäftsführung mit den finanzierenden Banken über Tilgungsstundungen verhandelt, wie der Leistungsbilanz des Emissionshauses Nordcapital zu entnehmen ist. Ausschüttungen können bereits seit längerer Zeit nicht mehr gezahlt werden, die von den Anlegern investierten 120 Mio. € sind in Gefahr. Denn ob und unter welchen Bedingungen die Banken in der gegenwärtigen Krise zu einem Entgegenkommen bereit sind und welcher Beitrag von den Anlegern erwartet wird, ist völlig offen.
Angesichts der unerfreulichen Entwicklung, die der Schiffsfonds genommen hat, ist es für betroffene Anleger des Nordcapital Schiffsportfolio Global II umso wichtiger, die Möglichkeit der Erlangung von Schadenersatz in Betracht zu ziehen. Die Chancen hierfür stehen nicht schlecht.
Falschberatung und Prospektfehler begründen Schadenersatzansprüche der Anleger
Die im Vertrieb des Nordcapital Schiffsportfolio Global II beteiligten Berater haben die Anleger mit denen wir bislang gesprochen haben über die Risiken dieser hochspekulativen Schiffsfondsbeteiligung gar nicht oder nicht ausreichend informiert. Wir haben bei einer Analyse der Beratungen eine Vielzahl von Beratungsfehlern festgestellt. Daher sehen wir vielversprechende Chancen zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen wegen der Verletzung von Pflichten aus den jeweils geschlossenen Beratungsverträgen.
Verjährung von Schadenersatzansprüchen droht
Zum Ende des Jahres 2012 drohen viele Schadenersatzansprüche von Schiffsfondsanlegern zu verjähren. Hintergrund ist, dass in zahlreichen Schiffsfonds im Jahr 2009 erstmals Ausschüttungen ausgesetzt, Sanierungskonzepte entwickelt und Anleger zu Nachschüssen oder Sanierungsbeiträgen aufgefordert wurden. Dadurch wurde den Anlegern bekannt, dass es sich bei einer Schiffsfondsbeteiligung keineswegs um eine so sichere und risikolose Beteiligung handelt, als die sie ihnen im Beratungsgespräch dargestellt wurde. Diese Kenntnis setzt möglicher Weise den lauf von dreijährigen Verjährungsfristen in Gang, die die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen nach 2012 erschweren oder unmöglich machen.
Fonds Nordcapital Schiffsportfolio 4: Kapitalverlust für Anleger wahrscheinlich
Der im Jahr 2008 platzierte Zweitmarktfonds Nordcapital Schiffsportfolio 4 (Nordcapital Schiffsportfolio 4 mbH & Co. KG) steckt in Schwierigkeiten. Der Fonds hat Beteiligungen an 239 Schiffsfonds erworben und ist damit voll in den Sog der weltweiten Schifffahrtskrise geraten. Für das Jahr 2012 werden deutlich unter Plan liegende Einnahmen erwartet. Der Wert des Beteiligungsportfolios hat sich aufgrund des mit dem Verfall der Charterraten einhergehenden Verfalls der Schiffspreise erheblich reduziert, so dass ein anteiliger Kapitalverlust wahrscheinlich ist, wie es in der aktuellen Leistungsbilanz des Emissionshauses heißt.
Für die Anleger, die insgesamt gut 58 Mio. € in den Fonds investiert haben, bedeutet dies, dass sie einen nicht unwesentlichen Teil ihres Geldes abschreiben müssen. Ausschüttungen können bereits seit längerer Zeit nicht mehr gezahlt werden. Wie viele der Schiffe, an denen der Nordcapital Schiffsportfolio 4 beteiligt ist, die aktuelle Krise überstehen werden, ist völlig offen. Da der Fonds zu einem weit überwiegenden Teil in Beteiligungen an Containerschiffen investiert hat, bei denen der Markt derzeit keine kostendeckenden Chartereinnahmen bietet und allenfalls Anfang 2014 mit einem allmählichen Anstieg der Charterraten zu rechnen ist, sind weitere Ausfälle zu befürchten.
Angesichts der unerfreulichen Entwicklung, die der Schiffsfonds genommen hat, ist es für betroffene Anleger des Nordcapital Schiffsportfolio 4 umso wichtiger, die Möglichkeit der Erlangung von Schadenersatz in Betracht zu ziehen. Die Chancen hierfür stehen nicht schlecht.
Völlig unzureichende Aufklärung über Risiken
Aus Gesprächen mit zahlreichen Anlegern wissen wir, dass diese über die Risiken, die sich in der gegenwärtigen Krise des Fonds verwirklicht haben, von ihren Beratern vor der Zeichnung des Fonds nicht informiert wurden. Geschlossene Fonds sind, wie der Bundesgerichtshof in seinem Urteil zu Az. III ZR 249/09 formuliert, unternehmerische Beteiligungen die als solche das Risiko bergen, dass das eingesetzte Kapital zumindest zu einem Teil, wenn nicht sogar vollständig (Totalverlust) verloren gehen kann. Die Risiken der Beteiligung hätten daher einen wesentlichen Teil der Beratung bilden müssen.
Doch die Beratungen, mit denen wir uns für unsere Mandanten bislang befasst haben weisen erhebliche Aufklärungspflichtverletzungen auf, von denen nachfolgend einige wenige genannt werden:
- Ein Schiffsfonds ist eine unternehmerische Beteiligung. Als "Mitunternehmer" tragen die Fondsanleger unternehmerische Risiken, die bis hin zum Totalverlust des investierten Kapitals gehen. Nur ein geringer Teil der uns bekannten Schiffsfondsanleger wurde über diesen bedeutsamen Umstand informiert.
- Viele Mandanten berichten, dass ihnen die Schiffsfondsbeteiligung als Altersvorsorge bzw. Anlage im Alter empfohlen wurde. Da eine Schiffsfondsbeteiligung eine unternehmerische Beteiligung ist, die mit hohen Verlustrisiken verbunden ist, die bis zum Totalverlust führen können, ist sie als Altersvorsorge völlig ungeeignet.
- Der massive Ausbau der weltweiten Schiffsflotte hat zu einem erhöhten Wettbewerbsdruck und damit zu sinkenden Charterraten geführt. Dies ist kein außergewöhnliches Phänomen. Charterraten schwanken entsprechend der weltweiten Konjunkturentwicklung regelmäßig. Diesen Umstand hätten die Anlageberater zum Anlass nehmen müssen, ihre Kunden darauf hinzuweisen, was dem Fonds und damit den Anlegern drohen kann, wenn die Charterraten hinter den dem Prospekt zugrunde gelegten Annahmen zurückbleiben.
- Als Kommanditist haften die Schiffsfondsanleger grundsätzlich nur in Höhe ihrer Einlage. Ist diese geleistet, erlischt die Haftung für Gesellschaftsverbindlichkeiten. Sie lebt jedoch wieder auf, wenn Ausschüttungen gezahlt werden, bei denen es sich nicht um Bilanzgewinne der Gesellschaft handelt.
- Die im Vertrieb tätigen Anlageberater wären verpflichtet gewesen, die Anleger darauf hinzuweisen, welcher Anteil der von ihnen investierten Gelder tatsächlich für Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten der Schiffe fließt und welcher für nicht investive Zwecke verwendet wird.
Falschberatung und Prospektfehler begründen Schadenersatzansprüche der Anleger
Die im Vertrieb des Nordcapital Schiffsportfolio 4 beteiligten Berater haben die Anleger mit denen wir bislang gesprochen haben über die Risiken dieser hochspekulativen Schiffsfondsbeteiligung gar nicht oder nicht ausreichend informiert. Wir haben bei einer Analyse der Beratungen eine Vielzahl von Beratungsfehlern festgestellt. Daher sehen wir vielversprechende Chancen zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen wegen der Verletzung von Pflichten aus den jeweils geschlossenen Beratungsverträgen.
Der im Jahr 2003 platzierte Schiffs-Dachfonds Nordcapital Schiffsportfolio Global I steckt in Schwierigkeiten. Der aus vier Containerschiffen bestehende Flottenfonds erwartet für das Jahr 2012 ein deutlich unter Plan liegendes Betriebsergebnis.
Die Folge: Bankverbindlichkeiten können nicht in voller Höhe bedient werden, so dass die Geschäftsführung mit den finanzierenden Banken über Tilgungsstundungen verhandelt, wie der Leistungsbilanz des Emissionshauses Nordcapital zu entnehmen ist. Ausschüttungen können bereits seit längerer Zeit nicht mehr gezahlt werden, die von den Anlegern investierten 73,5 Mio. € sind in Gefahr. Denn ob und unter welchen Bedingungen die Banken in der gegenwärtigen Krise zu einem Entgegenkommen bereit sind und welcher Beitrag von den Anlegern erwartet wird, ist völlig offen.
Angesichts der unerfreulichen Entwicklung, die der Schiffsfonds genommen hat, ist es für betroffene Anleger des Nordcapital Schiffsportfolio Global I umso wichtiger, die Möglichkeit der Erlangung von Schadenersatz in Betracht zu ziehen. Die Chancen hierfür stehen nicht schlecht.
Völlig unzureichende Aufklärung über Risiken
Aus Gesprächen mit zahlreichen Anlegern wissen wir, dass diese über die Risiken, die sich in der gegenwärtigen Krise des Fonds verwirklicht haben, von ihren Beratern vor der Zeichnung des Fonds nicht informiert wurden. Geschlossene Fonds sind, wie der Bundesgerichtshof in seinem Urteil zu Az. III ZR 249/09 formuliert, unternehmerische Beteiligungen die als solche das Risiko bergen, dass das eingesetzte Kapital zumindest zu einem Teil, wenn nicht sogar vollständig (Totalverlust) verloren gehen kann. Die Risiken der Beteiligung hätten daher einen wesentlichen Teil der Beratung bilden müssen.
Doch die Beratungen, mit denen wir uns für unsere Mandanten bislang befasst haben weisen erhebliche Aufklärungspflichtverletzungen auf, wie z.B. das Währungsrisiko durch teilweisen Finanzierung in Japanischen Yen verschwiegen: Der US-Dollar hat gegenüber dem Japanischen Yen dramatisch an Wert verloren. Dies hat zur Folge, dass ein deutlich höherer Anteil der in US-Dollar erzielten Einnahmen der Schiffe für die in Yen zu leistenden Zins- und Tilgungszahlungen verwendet werden muss. Über dieses spezifische Währungsrisiko hätte aufgeklärt werden müssen.
Falschberatung und Prospektfehler begründen Schadenersatzansprüche der Anleger
Die im Vertrieb des Nordcapital Schiffsportfolio Global I beteiligten Berater haben die Anleger mit denen wir bislang gesprochen haben über die Risiken dieser hochspekulativen Schiffsfondsbeteiligung gar nicht oder nicht ausreichend informiert. Wir haben bei einer Analyse der Beratungen eine Vielzahl von Beratungsfehlern festgestellt. Daher sehen wir vielversprechende Chancen zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen wegen der Verletzung von Pflichten aus den jeweils geschlossenen Beratungsverträgen.
Verjährung von Schadenersatzansprüchen droht
Zum Ende des Jahres 2012 drohen viele Schadenersatzansprüche von Schiffsfondsanlegern zu verjähren. Hintergrund ist, dass in zahlreichen Schiffsfonds im Jahr 2009 erstmals Ausschüttungen ausgesetzt, Sanierungskonzepte entwickelt und Anleger zu Nachschüssen oder Sanierungsbeiträgen aufgefordert wurden. Dadurch wurde den Anlegern bekannt, dass es sich bei einer Schiffsfondsbeteiligung keineswegs um eine so sichere und risikolose Beteiligung handelt, als die sie ihnen im Beratungsgespräch dargestellt wurde. Diese Kenntnis setzt möglicher Weise den lauf von dreijährigen Verjährungsfristen in Gang, die die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen nach 2012 erschweren oder unmöglich machen.
Nordcapital Schiffsportfolio Global II Fonds in der Krise
Der im Jahr 2004 platzierte Schiffs-Dachfonds Nordcapital Schiffsportfolio Global II steckt in Schwierigkeiten. Der aus sieben Containerschiffen bestehende Flottenfonds erwartet für das Jahr 2012 ein deutlich unter Plan liegendes Betriebsergebnis.
Die Folge: Bankverbindlichkeiten können nicht in voller Höhe bedient werden, so dass die Geschäftsführung mit den finanzierenden Banken über Tilgungsstundungen verhandelt, wie der Leistungsbilanz des Emissionshauses Nordcapital zu entnehmen ist. Ausschüttungen können bereits seit längerer Zeit nicht mehr gezahlt werden, die von den Anlegern investierten 120 Mio. € sind in Gefahr. Denn ob und unter welchen Bedingungen die Banken in der gegenwärtigen Krise zu einem Entgegenkommen bereit sind und welcher Beitrag von den Anlegern erwartet wird, ist völlig offen.
Angesichts der unerfreulichen Entwicklung, die der Schiffsfonds genommen hat, ist es für betroffene Anleger des Nordcapital Schiffsportfolio Global II umso wichtiger, die Möglichkeit der Erlangung von Schadenersatz in Betracht zu ziehen. Die Chancen hierfür stehen nicht schlecht.
Falschberatung und Prospektfehler begründen Schadenersatzansprüche der Anleger
Die im Vertrieb des Nordcapital Schiffsportfolio Global II beteiligten Berater haben die Anleger mit denen wir bislang gesprochen haben über die Risiken dieser hochspekulativen Schiffsfondsbeteiligung gar nicht oder nicht ausreichend informiert. Wir haben bei einer Analyse der Beratungen eine Vielzahl von Beratungsfehlern festgestellt. Daher sehen wir vielversprechende Chancen zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen wegen der Verletzung von Pflichten aus den jeweils geschlossenen Beratungsverträgen.
Verjährung von Schadenersatzansprüchen droht
Zum Ende des Jahres 2012 drohen viele Schadenersatzansprüche von Schiffsfondsanlegern zu verjähren. Hintergrund ist, dass in zahlreichen Schiffsfonds im Jahr 2009 erstmals Ausschüttungen ausgesetzt, Sanierungskonzepte entwickelt und Anleger zu Nachschüssen oder Sanierungsbeiträgen aufgefordert wurden. Dadurch wurde den Anlegern bekannt, dass es sich bei einer Schiffsfondsbeteiligung keineswegs um eine so sichere und risikolose Beteiligung handelt, als die sie ihnen im Beratungsgespräch dargestellt wurde. Diese Kenntnis setzt möglicher Weise den lauf von dreijährigen Verjährungsfristen in Gang, die die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen nach 2012 erschweren oder unmöglich machen.
Fonds Nordcapital Schiffsportfolio 4: Kapitalverlust für Anleger wahrscheinlich
Der im Jahr 2008 platzierte Zweitmarktfonds Nordcapital Schiffsportfolio 4 (Nordcapital Schiffsportfolio 4 mbH & Co. KG) steckt in Schwierigkeiten. Der Fonds hat Beteiligungen an 239 Schiffsfonds erworben und ist damit voll in den Sog der weltweiten Schifffahrtskrise geraten. Für das Jahr 2012 werden deutlich unter Plan liegende Einnahmen erwartet. Der Wert des Beteiligungsportfolios hat sich aufgrund des mit dem Verfall der Charterraten einhergehenden Verfalls der Schiffspreise erheblich reduziert, so dass ein anteiliger Kapitalverlust wahrscheinlich ist, wie es in der aktuellen Leistungsbilanz des Emissionshauses heißt.
Für die Anleger, die insgesamt gut 58 Mio. € in den Fonds investiert haben, bedeutet dies, dass sie einen nicht unwesentlichen Teil ihres Geldes abschreiben müssen. Ausschüttungen können bereits seit längerer Zeit nicht mehr gezahlt werden. Wie viele der Schiffe, an denen der Nordcapital Schiffsportfolio 4 beteiligt ist, die aktuelle Krise überstehen werden, ist völlig offen. Da der Fonds zu einem weit überwiegenden Teil in Beteiligungen an Containerschiffen investiert hat, bei denen der Markt derzeit keine kostendeckenden Chartereinnahmen bietet und allenfalls Anfang 2014 mit einem allmählichen Anstieg der Charterraten zu rechnen ist, sind weitere Ausfälle zu befürchten.
Angesichts der unerfreulichen Entwicklung, die der Schiffsfonds genommen hat, ist es für betroffene Anleger des Nordcapital Schiffsportfolio 4 umso wichtiger, die Möglichkeit der Erlangung von Schadenersatz in Betracht zu ziehen. Die Chancen hierfür stehen nicht schlecht.
Völlig unzureichende Aufklärung über Risiken
Aus Gesprächen mit zahlreichen Anlegern wissen wir, dass diese über die Risiken, die sich in der gegenwärtigen Krise des Fonds verwirklicht haben, von ihren Beratern vor der Zeichnung des Fonds nicht informiert wurden. Geschlossene Fonds sind, wie der Bundesgerichtshof in seinem Urteil zu Az. III ZR 249/09 formuliert, unternehmerische Beteiligungen die als solche das Risiko bergen, dass das eingesetzte Kapital zumindest zu einem Teil, wenn nicht sogar vollständig (Totalverlust) verloren gehen kann. Die Risiken der Beteiligung hätten daher einen wesentlichen Teil der Beratung bilden müssen.
Doch die Beratungen, mit denen wir uns für unsere Mandanten bislang befasst haben weisen erhebliche Aufklärungspflichtverletzungen auf, von denen nachfolgend einige wenige genannt werden:
- Ein Schiffsfonds ist eine unternehmerische Beteiligung. Als "Mitunternehmer" tragen die Fondsanleger unternehmerische Risiken, die bis hin zum Totalverlust des investierten Kapitals gehen. Nur ein geringer Teil der uns bekannten Schiffsfondsanleger wurde über diesen bedeutsamen Umstand informiert.
- Viele Mandanten berichten, dass ihnen die Schiffsfondsbeteiligung als Altersvorsorge bzw. Anlage im Alter empfohlen wurde. Da eine Schiffsfondsbeteiligung eine unternehmerische Beteiligung ist, die mit hohen Verlustrisiken verbunden ist, die bis zum Totalverlust führen können, ist sie als Altersvorsorge völlig ungeeignet.
- Der massive Ausbau der weltweiten Schiffsflotte hat zu einem erhöhten Wettbewerbsdruck und damit zu sinkenden Charterraten geführt. Dies ist kein außergewöhnliches Phänomen. Charterraten schwanken entsprechend der weltweiten Konjunkturentwicklung regelmäßig. Diesen Umstand hätten die Anlageberater zum Anlass nehmen müssen, ihre Kunden darauf hinzuweisen, was dem Fonds und damit den Anlegern drohen kann, wenn die Charterraten hinter den dem Prospekt zugrunde gelegten Annahmen zurückbleiben.
- Als Kommanditist haften die Schiffsfondsanleger grundsätzlich nur in Höhe ihrer Einlage. Ist diese geleistet, erlischt die Haftung für Gesellschaftsverbindlichkeiten. Sie lebt jedoch wieder auf, wenn Ausschüttungen gezahlt werden, bei denen es sich nicht um Bilanzgewinne der Gesellschaft handelt.
- Die im Vertrieb tätigen Anlageberater wären verpflichtet gewesen, die Anleger darauf hinzuweisen, welcher Anteil der von ihnen investierten Gelder tatsächlich für Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten der Schiffe fließt und welcher für nicht investive Zwecke verwendet wird.
Falschberatung und Prospektfehler begründen Schadenersatzansprüche der Anleger
Die im Vertrieb des Nordcapital Schiffsportfolio 4 beteiligten Berater haben die Anleger mit denen wir bislang gesprochen haben über die Risiken dieser hochspekulativen Schiffsfondsbeteiligung gar nicht oder nicht ausreichend informiert. Wir haben bei einer Analyse der Beratungen eine Vielzahl von Beratungsfehlern festgestellt. Daher sehen wir vielversprechende Chancen zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen wegen der Verletzung von Pflichten aus den jeweils geschlossenen Beratungsverträgen.
Nordcapital MS Hanse Spirit in der Krise
Der Schifffonds Nordcapital MS Hanse Spirit befindet sich ausweislich der aktuellen Leistungsbilanz in finanziellen Schwierigkeiten. Bereits vor drei Jahren musste der Fonds saniert werden. Nun soll eine Kooperation mit einer Bank helfen, die bis Ende 2013 die Tilgung aussetzen und wieder Kredit gewähren will.
Es bleibt abzuwarten, ob es gelingen wird, den Schiffsfonds aus der aktuellen Krise wieder ins finanzielle Gleichgewicht zu führen. Angesichts der weiterhin andauernden Krise auf dem Schifffondsmarkt erscheint es sehr zweifelhaft. Die betroffenen Anleger des Nordcapital MS Hanse Spirit, die momentan Zweifel haben, ob ihre Beteiligungswahl die richtige Entscheidung war, sollten den rechtlichen Rat eines auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Rechtsanwalts in Anspruch nehmen. Dieser kann überprüfen, ob es vor der Investition in den Fonds Nordcapital MS Hanse Spirit zu einer Falschberatung kam.
Verlief die Anlageberatung fehlerhaft, so kann der Anleger Schadensersatzansprüche geltend machen. Eine ordnungsgemäße Anlageberatung muss in zwei Schritten erfolgen. Zum einen muss die Beratung anlegergerecht sein, d. h. sie muss den Wünschen des Anlegers entsprechen (z. B. risikoreiche Renditeorientierung oder Sicherheit der Investition). Zum anderen muss die Anlageberatung anlagegerecht sein, d. h. der Anleger muss umfassend über die Kapitalanlage informiert werden. Der Anlageberater ist dazu verpflichtet nicht nur die Vorteile und Chancen der Anlage anzupreisen, sondern muss auch umfassend über alle Risiken aufklären.
Falls die Schiffsbeteiligung Nordcapital MS Hanse Spirit als eine „sichere Kapitalanlage“ empfohlen wurde, handelt es sich um eine falsche Empfehlung, die unter Umständen Schadensersatzansprüche auslöst. Ein Schiffsfonds ist eine unternehmerische Beteiligung, die mit zahlreichen Risiken verbunden ist (Verlustrisiko, Betriebsrisiko, ungeregelter Zweitmarkt). Ein weiterer Ansatzpunkt für die rechtliche Überprüfung bietet die fehlende Aufklärung über die Vermittlungsprovisionen.
Die Anleger des Nordcapital MS Hanse Spirit müssen beachten, dass die Schadensersatzansprüche verjähren und nach Ablauf der Verjährungsfrist nicht mehr geltend gemacht werden können. Angesichts der drohenden Verjährung von Schadensersatzansprüchen sollten sich die betroffenen Anleger umgehend an einen auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Rechtsanwalt wenden, um ihre Ansprüche und Handlungsmöglichkeiten prüfen zu lassen.
Es bleibt abzuwarten, ob es gelingen wird, den Schiffsfonds aus der aktuellen Krise wieder ins finanzielle Gleichgewicht zu führen. Angesichts der weiterhin andauernden Krise auf dem Schifffondsmarkt erscheint es sehr zweifelhaft. Die betroffenen Anleger des Nordcapital MS Hanse Spirit, die momentan Zweifel haben, ob ihre Beteiligungswahl die richtige Entscheidung war, sollten den rechtlichen Rat eines auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Rechtsanwalts in Anspruch nehmen. Dieser kann überprüfen, ob es vor der Investition in den Fonds Nordcapital MS Hanse Spirit zu einer Falschberatung kam.
Verlief die Anlageberatung fehlerhaft, so kann der Anleger Schadensersatzansprüche geltend machen. Eine ordnungsgemäße Anlageberatung muss in zwei Schritten erfolgen. Zum einen muss die Beratung anlegergerecht sein, d. h. sie muss den Wünschen des Anlegers entsprechen (z. B. risikoreiche Renditeorientierung oder Sicherheit der Investition). Zum anderen muss die Anlageberatung anlagegerecht sein, d. h. der Anleger muss umfassend über die Kapitalanlage informiert werden. Der Anlageberater ist dazu verpflichtet nicht nur die Vorteile und Chancen der Anlage anzupreisen, sondern muss auch umfassend über alle Risiken aufklären.
Falls die Schiffsbeteiligung Nordcapital MS Hanse Spirit als eine „sichere Kapitalanlage“ empfohlen wurde, handelt es sich um eine falsche Empfehlung, die unter Umständen Schadensersatzansprüche auslöst. Ein Schiffsfonds ist eine unternehmerische Beteiligung, die mit zahlreichen Risiken verbunden ist (Verlustrisiko, Betriebsrisiko, ungeregelter Zweitmarkt). Ein weiterer Ansatzpunkt für die rechtliche Überprüfung bietet die fehlende Aufklärung über die Vermittlungsprovisionen.
Die Anleger des Nordcapital MS Hanse Spirit müssen beachten, dass die Schadensersatzansprüche verjähren und nach Ablauf der Verjährungsfrist nicht mehr geltend gemacht werden können. Angesichts der drohenden Verjährung von Schadensersatzansprüchen sollten sich die betroffenen Anleger umgehend an einen auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Rechtsanwalt wenden, um ihre Ansprüche und Handlungsmöglichkeiten prüfen zu lassen.
Nordcapital hat bekannt gegeben, bis auf Weiteres keine geschlossenen Publikumsfonds mehr anbieten zu wollen. Geschäftsführer Felix von Buchwaldt über die Hintergründe
DAS INVESTMENT: Sie trennen sich von großen Teilen Ihrer Vertriebs- und Marketing-Mannschaft. Ziehen Sie bei Nordcapital bald vollends den Stecker?
Felix von Buchwaldt: Nein. Wir werden lediglich eine gewisse Zeit nicht am Publikumsmarkt für Neuplatzierungen teilnehmen. Der geschlossene Fonds ist in einer massiven Krise, die privaten Anleger halten sich zurück. Und wir sind auch ohne Neuplatzierungen profitabel. Das ermöglicht es uns, die weitere Entwicklung abzuwarten und uns auf das Asset Management zu konzentrieren.
Andere Initiatoren wollen weitermachen.
von Buchwaldt: Die Entscheidung muss jeder für sich treffen. Und dass in einigen Segmenten viele Fonds im Markt sind, heißt nicht, dass diese auch voll platziert werden können. Bei Schiffsfinanzierungen ist in den kommenden zwei, drei Jahren über traditionelle KG-Publikumsfonds nur wenig möglich. Darum haben wir für uns den Druck rausgenommen, neue Fondsobjekte anbinden zu müssen.
Also sehen Sie komplett schwarz für Schiffsinvestments?
von Buchwaldt: Nein. Aktuell bieten sich angesichts des niedrigen Preisniveaus sogar sehr gute Investmentmöglichkeiten. Nur lassen sich Schiffe jetzt nicht im nötigen Volumen über Publikumsfonds finanzieren. Aber wir werden weiter Eigeninvestments tätigen – ebenso Private Placements oder Club Deals.
Wie weit sind Sie mit der Restrukturierung Ihrer Schiffsfonds?
von Buchwaldt: Wir haben 2012 zwei neue Liquiditätssicherungen umgesetzt und 14 ältere Schiffe verkauft. Zum Teil haben diese Fonds in Summe 8 Prozent Rendite für die Anleger erwirtschaftet. Bisher hatten wir noch keine Insolvenz, das ist fast ein Alleinstellungsmerkmal. Ob wir das im fünften Jahr der Krise durchhalten können, wird auch von den Banken abhängen. 2013 wird auf jeden Fall kein leichtes Jahr für Schiffsfonds.
Bei einigen Ihrer Holland-Immobilien- Fonds mussten Sie Auszahlungen für Anleger reduzieren.
von Buchwaldt: Kosmetische Auszahlungen nehmen wir nicht vor. Die Anleger verstehen, dass wir Reserven schaffen. Für den holländischen Markt sieht es derzeit nicht rosig aus. Wir setzen mit Erfolg auf frühzeitige Gespräche mit den Mietern, um die Verträge zu verlängern.
Es sieht so aus, als ob man bei der Regulierung Ihrer Branche entgegenkommt. Das kann Sie nicht umstimmen?
von Buchwaldt: Viele Ansätze der Regulierung sind richtig, wenn auch das lange Warten auf ihre konkrete Ausgestaltung die Branche zusätzlich lähmt. Die Regulierung ist aber nur ein Faktor. Noch wichtiger ist die Notwendigkeit der eigenen Vorfinanzierung bei gleichzeitig deutlich gestiegenen Platzierungszeiträumen. Hinsichtlich der Neuauflage von Publikumsfonds schauen wir uns eine Zeit lang das Spiel an. Sobald es möglich ist, wieder ein paar Tore zu schießen, können wir uns wieder einwechseln.
Felix von Buchwaldt: Nein. Wir werden lediglich eine gewisse Zeit nicht am Publikumsmarkt für Neuplatzierungen teilnehmen. Der geschlossene Fonds ist in einer massiven Krise, die privaten Anleger halten sich zurück. Und wir sind auch ohne Neuplatzierungen profitabel. Das ermöglicht es uns, die weitere Entwicklung abzuwarten und uns auf das Asset Management zu konzentrieren.
Andere Initiatoren wollen weitermachen.
von Buchwaldt: Die Entscheidung muss jeder für sich treffen. Und dass in einigen Segmenten viele Fonds im Markt sind, heißt nicht, dass diese auch voll platziert werden können. Bei Schiffsfinanzierungen ist in den kommenden zwei, drei Jahren über traditionelle KG-Publikumsfonds nur wenig möglich. Darum haben wir für uns den Druck rausgenommen, neue Fondsobjekte anbinden zu müssen.
Also sehen Sie komplett schwarz für Schiffsinvestments?
von Buchwaldt: Nein. Aktuell bieten sich angesichts des niedrigen Preisniveaus sogar sehr gute Investmentmöglichkeiten. Nur lassen sich Schiffe jetzt nicht im nötigen Volumen über Publikumsfonds finanzieren. Aber wir werden weiter Eigeninvestments tätigen – ebenso Private Placements oder Club Deals.
Wie weit sind Sie mit der Restrukturierung Ihrer Schiffsfonds?
von Buchwaldt: Wir haben 2012 zwei neue Liquiditätssicherungen umgesetzt und 14 ältere Schiffe verkauft. Zum Teil haben diese Fonds in Summe 8 Prozent Rendite für die Anleger erwirtschaftet. Bisher hatten wir noch keine Insolvenz, das ist fast ein Alleinstellungsmerkmal. Ob wir das im fünften Jahr der Krise durchhalten können, wird auch von den Banken abhängen. 2013 wird auf jeden Fall kein leichtes Jahr für Schiffsfonds.
Bei einigen Ihrer Holland-Immobilien- Fonds mussten Sie Auszahlungen für Anleger reduzieren.
von Buchwaldt: Kosmetische Auszahlungen nehmen wir nicht vor. Die Anleger verstehen, dass wir Reserven schaffen. Für den holländischen Markt sieht es derzeit nicht rosig aus. Wir setzen mit Erfolg auf frühzeitige Gespräche mit den Mietern, um die Verträge zu verlängern.
Es sieht so aus, als ob man bei der Regulierung Ihrer Branche entgegenkommt. Das kann Sie nicht umstimmen?
von Buchwaldt: Viele Ansätze der Regulierung sind richtig, wenn auch das lange Warten auf ihre konkrete Ausgestaltung die Branche zusätzlich lähmt. Die Regulierung ist aber nur ein Faktor. Noch wichtiger ist die Notwendigkeit der eigenen Vorfinanzierung bei gleichzeitig deutlich gestiegenen Platzierungszeiträumen. Hinsichtlich der Neuauflage von Publikumsfonds schauen wir uns eine Zeit lang das Spiel an. Sobald es möglich ist, wieder ein paar Tore zu schießen, können wir uns wieder einwechseln.
Nordcapital MS Nordfalcon soll verkauft werden
Nach dem Scheitern des Sanierungskonzeptes soll nun der Schifffonds MS Nordfalcon aus dem Hause Nordcapital veräußert werden.
Der 1997 emittierte Schifffonds Nordcapital MS Nordfalcon befindet sich in finanziellen Schwierigkeiten. Das zuletzt erarbeitete Sanierungskonzept zur Rettung des Fonds hatte keinen Erfolg und führte nicht zur Deckung des notwendigen Kapitalbedarfs. Bereits seit dem Jahr 2009 erhalten die Anleger des MS Nordfalcon keine Ausschüttungen mehr.
Die Anleger der Nordcapital Schiffsfonds sind allerdings nicht schutzlos gestellt. Sie können im Rahmen einer rechtlichen Überprüfung mögliche Chancen auf Schadensersatzansprüche wegen Beratungsfehlern prüfen lassen. Die Anlageberatung bei Schiffsfonds erfolgt häufig nicht ordnungsgemäß, weil Anleger nicht ausreichend über die zahlreichen mit einer Schifffondsbeteiligung verbundenen Risiken aufgeklärt werden. Schifffonds werden z. B. oft als sichere Geldanlage und als zur Altersversorgung geeignet beworben und angepriesen. Dabei besteht besonders bei Schifffonds das Risiko des Totalverlustes des investierten Kapitals. Zusätzlich können die Anleger auch von Nachschusspflichten betroffen sein, wenn ihre Ausschüttungen nicht aus dem Gewinn, sondern aus dem Einlagekapital ausbezahlt werden.
Betroffene Anleger sollten sich umgehend mit der Deutschen Anlegerstiftung in Verbindung setzen. Angesichts der drohenden Verjährung ist schnelles Handeln geboten.
* Deutsche Anleger Stiftung
Der 1997 emittierte Schifffonds Nordcapital MS Nordfalcon befindet sich in finanziellen Schwierigkeiten. Das zuletzt erarbeitete Sanierungskonzept zur Rettung des Fonds hatte keinen Erfolg und führte nicht zur Deckung des notwendigen Kapitalbedarfs. Bereits seit dem Jahr 2009 erhalten die Anleger des MS Nordfalcon keine Ausschüttungen mehr.
Die Anleger der Nordcapital Schiffsfonds sind allerdings nicht schutzlos gestellt. Sie können im Rahmen einer rechtlichen Überprüfung mögliche Chancen auf Schadensersatzansprüche wegen Beratungsfehlern prüfen lassen. Die Anlageberatung bei Schiffsfonds erfolgt häufig nicht ordnungsgemäß, weil Anleger nicht ausreichend über die zahlreichen mit einer Schifffondsbeteiligung verbundenen Risiken aufgeklärt werden. Schifffonds werden z. B. oft als sichere Geldanlage und als zur Altersversorgung geeignet beworben und angepriesen. Dabei besteht besonders bei Schifffonds das Risiko des Totalverlustes des investierten Kapitals. Zusätzlich können die Anleger auch von Nachschusspflichten betroffen sein, wenn ihre Ausschüttungen nicht aus dem Gewinn, sondern aus dem Einlagekapital ausbezahlt werden.
Betroffene Anleger sollten sich umgehend mit der Deutschen Anlegerstiftung in Verbindung setzen. Angesichts der drohenden Verjährung ist schnelles Handeln geboten.
* Deutsche Anleger Stiftung
Über die Gesellschaft des Vollcontainerschiffs MS Westerbrook wurde am Amtsgericht Bremen nach Angaben des fondstelegramms das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet (Az.: 527 IN 5/14). Das Emissionshaus Nordcapital hatte den Fonds 2004 aufgelegt.
Anleger konnten sich mit einer Mindestbeteiligung von 15.000 Euro an dem Containerschiff MS Westerbrook beteiligen. Allerdings konnten die prospektierten Erwartungen nicht erfüllt werden. Ausschüttungen blieben mehrfach aus und auch ein Sanierungskonzept konnte das Schiff offenbar nicht vor der drohenden Insolvenz bewahren. Den Anlegern droht nun der Totalverlust ihrer Einlage.
Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden, rät den geschädigten Anlegern daher, ihre Ansprüche auf Schadensersatz rechtlich prüfen zu lassen. Gerade im Bereich von Schiffsfonds und Schiffsbeteiligungen sei es häufig zu einer fehlerhaften Anlageberatung gekommen. So seien Schiffsfonds beispielsweise als sichere Kapitalanlagen, die zur Altersvorsorge geeignet sind, angepriesen worden. „Das sind sie leider nicht. Die Anleger erwerben unternehmerische Beteiligungen mit allen Chancen und Risiken bis hin zum Totalverlust. Eine Kapitalanlage mit Totalverlust-Risiko kann aber keinesfalls zur Altersvorsorge geeignet sein“, erklärt Cäsar-Preller. Daher sei eine umfassende Risikoaufklärung grundlegend für eine anleger- und objektgerechte Beratung.
Darüber hinaus hätten auch alle Provisionen, die an die vermittelnden Banken geflossen sind, offen gelegt werden müssen. „Diese sogenannten Kickbacks können nach Rechtsprechung des BGH einen großen Einfluss auf die Kaufentscheidung haben und zudem einen Konflikt zwischen den Interessen der Bank und den Wünschen des Kunden belegen. Wurden diese Kickbacks verschwiegen, besteht ebenfalls Anspruch auf Schadensersatz“, so Cäsar-Preller.
Da sich die ersten Anleger bereits 2004 an dem Containerschiff MS Westerbrook beteiligt haben, könnte schon bald die Verjährung der Schadensersatzansprüche drohen. Daher sollten geschädigte Anleger nicht mehr lange zögern, wenn sie ihre Ansprüche geltend machen wollen.
Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller
Anleger konnten sich mit einer Mindestbeteiligung von 15.000 Euro an dem Containerschiff MS Westerbrook beteiligen. Allerdings konnten die prospektierten Erwartungen nicht erfüllt werden. Ausschüttungen blieben mehrfach aus und auch ein Sanierungskonzept konnte das Schiff offenbar nicht vor der drohenden Insolvenz bewahren. Den Anlegern droht nun der Totalverlust ihrer Einlage.
Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden, rät den geschädigten Anlegern daher, ihre Ansprüche auf Schadensersatz rechtlich prüfen zu lassen. Gerade im Bereich von Schiffsfonds und Schiffsbeteiligungen sei es häufig zu einer fehlerhaften Anlageberatung gekommen. So seien Schiffsfonds beispielsweise als sichere Kapitalanlagen, die zur Altersvorsorge geeignet sind, angepriesen worden. „Das sind sie leider nicht. Die Anleger erwerben unternehmerische Beteiligungen mit allen Chancen und Risiken bis hin zum Totalverlust. Eine Kapitalanlage mit Totalverlust-Risiko kann aber keinesfalls zur Altersvorsorge geeignet sein“, erklärt Cäsar-Preller. Daher sei eine umfassende Risikoaufklärung grundlegend für eine anleger- und objektgerechte Beratung.
Darüber hinaus hätten auch alle Provisionen, die an die vermittelnden Banken geflossen sind, offen gelegt werden müssen. „Diese sogenannten Kickbacks können nach Rechtsprechung des BGH einen großen Einfluss auf die Kaufentscheidung haben und zudem einen Konflikt zwischen den Interessen der Bank und den Wünschen des Kunden belegen. Wurden diese Kickbacks verschwiegen, besteht ebenfalls Anspruch auf Schadensersatz“, so Cäsar-Preller.
Da sich die ersten Anleger bereits 2004 an dem Containerschiff MS Westerbrook beteiligt haben, könnte schon bald die Verjährung der Schadensersatzansprüche drohen. Daher sollten geschädigte Anleger nicht mehr lange zögern, wenn sie ihre Ansprüche geltend machen wollen.
Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller
Krise bei Nordcapital Niederlande 8: Droht ein Totalverlust?
Mehr als drei Milliarden Euro verwaltet die Hamburger Nordcapital-Gruppe mit 140 Fondsgesellschaften (Stand: Leistungsbilanz 2012) für ihre Kunden. Die Anlegergelder wurden durch Bankkredite gehebelt und in die sechs Zielmärkte - Schiffe, Zweitmarkt Schiffe, Immobilien, Energieversorgung, Erneuerbare Energien und Private Equity - investiert. Die weltweite Wirtschaftskrise brachte erst eine Vielzahl von Nordcapital-Schiffsfonds in Notlage, jetzt folgen hohe Abschreibungen bei Immobilienfonds. Die Zeichner des Nordcapital Immobilienfonds Niederlande 8 glaubten lange Zeit an ein sicheres und profitables Investment.
Lesen Sie hier den kompletten Artikel
Nordcapital Waldfonds 2 hat Wälder von Betrügern gekauft
Dem Nordcapital Waldfonds 2 droht in Rumänien der Verlust von Wäldern im Wert von 22 Millionen Euro. Der Fonds hatte die Wälder einst vom rumänischen Millionär Gheorghe Ceteras gekauft, dem sie aber gar nicht gehörten. Der rumänische Staat erhebt nun Anspruch auf die Wälder. Doch Nordcapital macht sich noch Hoffnungen, den Rechtstreit zu gewinnen. Denn man habe im besten Glauben gehandelt.
Lesen Sie unsere Pressemeldung zum Thema.
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Stellungnahme von Nordcapital zum Fall Rumänien
Nordcapital hat am Montag auf unseren Bericht reagiert und eine Stellungnahme herausgegeben. Darin wird erstmals eine Einschätzung veröffentlicht, ob womöglich eine Rückabwicklung des Geschäfts ansteht.Nordcapital betont von den dubiosen Geschäften des Gheorghe Ceteras nichts gewusst zu haben. Die Firma sieht sich wegen der eigenen Gutgläubigkeit in einer starken Rechtsposition:
Das Investmenthaus teilte auch mit, dass es in Rumänien von einer renomierten Anwaltskanzlei vertreten werde.
Quelle: Welt Investigativ
Zitat
Selbst wenn die ursprüngliche Rückübereignung (Restitution) der Waldfläche Gura Teghii vom rumänischen Staat an Herrn Ceteras entgegen aller Erwartungen für nichtig erklärt werden sollte, ist der Kaufvertrag, mit dem die Käufergesellschaft SRN diesen Forst erworben hat, nach Art III Abs 2 (4) des Bodengesetzes in der Fassung 169/1997 (Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Landwesengesetzes Nr. 18/1991) unantastbar.
Das Investmenthaus teilte auch mit, dass es in Rumänien von einer renomierten Anwaltskanzlei vertreten werde.
Quelle: Welt Investigativ
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