AXA Immoselect - axa-immoselect.de
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AXA Immoselect - axa-immoselect.de
CLLB Rechtsanwälte prüfen Schadenersatzansprüche für Anleger des AXA Immoselect
CLLB Rechtsanwälte prüfen Schadenersatzansprüche für Anleger des AXA Immoselect
Das Landgericht Frankfurt am Main hat in seinem Urteil vom 23.03.2012 (Az.: 2-19 O 334/11) entschieden, dass ein Anleger eines offenen Immobilienfonds über die im Zusammenhang mit einer Aussetzung der Anteilsrücknahme bestehenden Kapitalverlustrisiken aufgeklärt werden muss. Unterbleibt eine derartige Aufklärung, so macht sich die beratende Bank grundsätzlich schadenersatzpflichtig. Dieses Urteil ist auch für die Anleger des AXA Immoselect von Bedeutung.
Die Krise der offenen Immobilenfonds hatte auch den AXA Immoselect erfasst. Nachdem zunächst die Rücknahme der Anteile ausgesetzt worden war, sahen sich die Fondsverantwortlichen gezwungen, den Fonds zu liquidieren. Dies hat zur Folge, dass die Anleger nun lange auf ihr Geld warten müssen und auch Kapitalverluste drohen. Die Anleger sind aber nicht rechtlos gestellt, insbesondere wenn die Fondsanteile auf Grund einer fehlerhaften Beratung erworben wurden, so Rechtsanwalt Alexander Kainz von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Standorten in München und Berlin, die bereits zahlreiche Fondsanleger rechtlich betreut. Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sind die Anleger über die Risiken des Anlageprodukts zutreffend und vollständig aufzuklären. Hierunter fällt insbesondere der Hinweis auf mögliche Verlustrisiken, auf die Gefahr, dass die Rücknahme der Anteile ausgesetzt wird oder auch auf die kick-backs. Eine Hinweispflicht auf die versteckten Provisionen bejaht der Bundesgerichtshof in den Fällen, in denen die Beratung von einem Mitarbeiter einer Bank durchgeführt wird.
Wurde der Anleger fehlerhaft oder unzureichend beraten, so kann er Schadenersatz von dem Beratungsinstitut bzw. der Bank fordern. Hat der Anleger die Anteile bereits verkauft, so wird die Differenz zwischen dem Einstandspreis und dem Veräußerungserlös als Schaden geltend gemacht. Hält der Anleger die Anteile noch, so fordert man die Erwerbskosten der Fondsanteile und bietet im Gegenzug der Bank bzw. dem Beratungsinstitut die Fondsanteile an. In beiden Fällen kann daneben noch ein entgangener Gewinn geltend gemacht werden.
Bereits mehrere Anleger, die in derartige Fondsprodukte investiert haben, konnten mit den beratenden Banken auch außergerichtlich Vergleiche schließen bzw. Vergleichsangebote von Banken erhalten.
Zu beachten ist aber die Verjährung möglicher Schadenersatzansprüche, die unter gewissen Umständen schon drei Jahre nach Erwerb der Fondsanteile eintritt. Anleger, die sich im Zusammenhang mit Immobilienfonds falsch beraten fühlen, sollten sich daher an eine auf Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei wenden, um mögliche Ansprüche prüfen zu lassen.
Rechtsanwalt Alexander Kainz
CLLB Rechtsanwälte
Liebigstraße 21
80538 München
Fon: 089-552 999 50
Fax: 089-552 999 90
(Sie können diese E-Mail Adresse erst sehen, wenn Sie mindestens Premium-User sind.)
Web: www.cllb.de
Zitat
Die AXA Investment Managers Deutschland GmbH hat am 19.10.2011 die Kündigung der Verwaltung und damit die Abwicklung des Sondervermögens „AXA Immoselect“ (nachfolgend „Sondervermögen“ genannt) bekannt gegeben. Sie hat gleichzeitig angekündigt im Vorgriff auf die im April 2011 in § 81a Absatz 4 Investmentgesetz implementierte Regelung bestrebt zu sein, den Anlegern auch während der Auflösung des Sondervermögens vereinnahmte Erlöse aus der Veräußerung von Vermögensgegenständen in regelmäßigen, halbjährlichen Raten auszuzahlen. Angestrebt wurde eine erste Auszahlung im April 2012, sofern die Liquidität und die in § 81a Absatz 4 InvG genannten Einbehalte dies ermöglichen. Es zeichnet sich jedoch ab, dass zum ersten angestrebten Termin im April 2012 keine ausreichende Liquidität für eine Kapitalrückzahlung zur Verfügung stehen wird.
CLLB Rechtsanwälte prüfen Schadenersatzansprüche für Anleger des AXA Immoselect
Das Landgericht Frankfurt am Main hat in seinem Urteil vom 23.03.2012 (Az.: 2-19 O 334/11) entschieden, dass ein Anleger eines offenen Immobilienfonds über die im Zusammenhang mit einer Aussetzung der Anteilsrücknahme bestehenden Kapitalverlustrisiken aufgeklärt werden muss. Unterbleibt eine derartige Aufklärung, so macht sich die beratende Bank grundsätzlich schadenersatzpflichtig. Dieses Urteil ist auch für die Anleger des AXA Immoselect von Bedeutung.
Die Krise der offenen Immobilenfonds hatte auch den AXA Immoselect erfasst. Nachdem zunächst die Rücknahme der Anteile ausgesetzt worden war, sahen sich die Fondsverantwortlichen gezwungen, den Fonds zu liquidieren. Dies hat zur Folge, dass die Anleger nun lange auf ihr Geld warten müssen und auch Kapitalverluste drohen. Die Anleger sind aber nicht rechtlos gestellt, insbesondere wenn die Fondsanteile auf Grund einer fehlerhaften Beratung erworben wurden, so Rechtsanwalt Alexander Kainz von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Standorten in München und Berlin, die bereits zahlreiche Fondsanleger rechtlich betreut. Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sind die Anleger über die Risiken des Anlageprodukts zutreffend und vollständig aufzuklären. Hierunter fällt insbesondere der Hinweis auf mögliche Verlustrisiken, auf die Gefahr, dass die Rücknahme der Anteile ausgesetzt wird oder auch auf die kick-backs. Eine Hinweispflicht auf die versteckten Provisionen bejaht der Bundesgerichtshof in den Fällen, in denen die Beratung von einem Mitarbeiter einer Bank durchgeführt wird.
Wurde der Anleger fehlerhaft oder unzureichend beraten, so kann er Schadenersatz von dem Beratungsinstitut bzw. der Bank fordern. Hat der Anleger die Anteile bereits verkauft, so wird die Differenz zwischen dem Einstandspreis und dem Veräußerungserlös als Schaden geltend gemacht. Hält der Anleger die Anteile noch, so fordert man die Erwerbskosten der Fondsanteile und bietet im Gegenzug der Bank bzw. dem Beratungsinstitut die Fondsanteile an. In beiden Fällen kann daneben noch ein entgangener Gewinn geltend gemacht werden.
Bereits mehrere Anleger, die in derartige Fondsprodukte investiert haben, konnten mit den beratenden Banken auch außergerichtlich Vergleiche schließen bzw. Vergleichsangebote von Banken erhalten.
Zu beachten ist aber die Verjährung möglicher Schadenersatzansprüche, die unter gewissen Umständen schon drei Jahre nach Erwerb der Fondsanteile eintritt. Anleger, die sich im Zusammenhang mit Immobilienfonds falsch beraten fühlen, sollten sich daher an eine auf Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei wenden, um mögliche Ansprüche prüfen zu lassen.
Rechtsanwalt Alexander Kainz
CLLB Rechtsanwälte
Liebigstraße 21
80538 München
Fon: 089-552 999 50
Fax: 089-552 999 90
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Web: www.cllb.de
AXA Immoselect: Verluste bei Immobilien-Verkäufen
Lesen Sie bitte auch unseren Bericht
AXA Immoselect: Verluste bei Immobilien-Verkäufen
AXA Immoselect: Verluste bei Immobilien-Verkäufen
AXA Immoselect: Ausschüttung von 1,85 EUR im Juli
Anleger im AXA Immoselect (WKN 984645) erhalten im Juli eine Ausschüttung von 1,85 EUR je Anteil. Allerdings handelt es sich dabei nicht um die Rückzahlung aufgrund der Fondsauflösung, sondern um die reguläre, jährliche Substanzausschüttung.
Die Liquiditätsquote des in Abwicklung befindlichen Fonds beläuft sich per Ende Juni auf 10,7%.
Anleger in offenen Immobilienfonds müssen sich in Geduld üben, bis sie auf eine Rückzahlung der investierten Beträge hoffen können. Erst letzte Woche hatte die Fondsgesellschaft Pramerica darüber informiert, dass es beim TMW Immobilien Weltfonds in diesem Jahr keine Ausschüttung mehr geben werde. Aufgrund des schwierigen Marktumfelds stellen sich Immobilienverkäufe äußerst schwierig dar.
Gleiches gilt für den AXA Immoselect, der in diesen tagen zwar eine Ausschüttung von 1,85 EUR je Anteil vornimmt. Allerdings handelt es sich dabei um die jährliche Ausschüttung der Erträge.
Dass sich die Investoren weiter gedulden müssen, bis Rückzahlungen in einer nennenswerten Größenordnung vorgenommen werden, zeigt der Blick auf die Liquiditätsquote. Per Ende Juni liegt diese Kennzahl bei lediglich 10,7%.
Sollte sich das Marktumfeld für gewerbliche Immobilien nicht positiv entwickeln, könnten Anleger für die nächsten Jahre an den Fonds "gefesselt" sein.
Der AXA Immoselect verwaltet aktuell 64 Immobilien mit einem Gesamtverkehrswert von rund 2,8 Milliarden Euro. Bis Ende Juni 2012 lag die Einjahresperformance bei -2,3%, für die letzten zwei Jahre steht ein Minus von 6,8% in den Büchern.
Die Liquiditätsquote des in Abwicklung befindlichen Fonds beläuft sich per Ende Juni auf 10,7%.
Anleger in offenen Immobilienfonds müssen sich in Geduld üben, bis sie auf eine Rückzahlung der investierten Beträge hoffen können. Erst letzte Woche hatte die Fondsgesellschaft Pramerica darüber informiert, dass es beim TMW Immobilien Weltfonds in diesem Jahr keine Ausschüttung mehr geben werde. Aufgrund des schwierigen Marktumfelds stellen sich Immobilienverkäufe äußerst schwierig dar.
Gleiches gilt für den AXA Immoselect, der in diesen tagen zwar eine Ausschüttung von 1,85 EUR je Anteil vornimmt. Allerdings handelt es sich dabei um die jährliche Ausschüttung der Erträge.
Dass sich die Investoren weiter gedulden müssen, bis Rückzahlungen in einer nennenswerten Größenordnung vorgenommen werden, zeigt der Blick auf die Liquiditätsquote. Per Ende Juni liegt diese Kennzahl bei lediglich 10,7%.
Sollte sich das Marktumfeld für gewerbliche Immobilien nicht positiv entwickeln, könnten Anleger für die nächsten Jahre an den Fonds "gefesselt" sein.
Der AXA Immoselect verwaltet aktuell 64 Immobilien mit einem Gesamtverkehrswert von rund 2,8 Milliarden Euro. Bis Ende Juni 2012 lag die Einjahresperformance bei -2,3%, für die letzten zwei Jahre steht ein Minus von 6,8% in den Büchern.
AXA Immoselect: Wird es im Jahr 2012 eine Auszahlung geben?
Gleich die erste Auszahlung im Rahmen der Liquidation des AXA Immoselect fiel aus.
Wird im Jahr 2012 noch eine Auszahlung erfolgen? Zurückhaltung auf Seiten des Managements. Es gibt aber Alternativen für Anleger, die nicht weiter auf ihr Geld warten möchten.
Werden die Anleger des AXA Immoselect in diesem Jahr noch die erste Auszahlung aus den Liquidationserlösen in Empfang nehmen können? Im Monatsbericht August 2012 äußert sich das Management des offenen Immobilienfonds zurückhaltend. Denn neben den zu bedienenden Krediten müssen auch die laufenden Kosten des Fonds bezahlt werden.
Auch gestalte sich die Abwicklung des AXA Immoselect alles andere als reibungslos, da sich anhand der bisherige Verkäufe erkennen ließe, dass das Marktumfeld schwierig sei. Darüberhinaus wurden 6 Immobilien im Zuge einer Routinebewertung um 2,06 Mio. Euro abgewertet.
Anleger können ihre individuellen Ansprüche von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht ermitteln lassen
Welche Möglichkeiten gibt es für Anlege, die angesichts der bisherigen Schwierigkeiten nicht länger an der Abwicklung teilnehmen möchten. Ein Verkauf der Anteile des AXA Immoselect an der Börse ist trotz der Abwicklung weiterhin möglich.
Allerdings birgt ein Börsenverkauf Verlustrisiken. Aktuell bewegt sich der Börsenkurs bei etwa der Hälfte des Werts eines Anteils. Da auch Verkaufsgebühren fällig werden, ist ein Börsenverkauf momentan nicht für jeden Anleger des AXA Immoselect die erste Wahl.
Eine weitere Alternative ist die rechtliche Überprüfung der Kapitalanlage durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Für Anleger des AXA Immoselect gibt es neben der Möglichkeit, Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Beratung geltend zu machen, auch eine weitere Möglichkeit.
Schadensersatzansprüche können beispielsweise dann gegeben sein, wenn der AXA Immoselect als sichere und jederzeit verfügbare Anlage angepriesen wurde. Dass das in dem Fonds angelegte Geld keineswegs jederzeit verfügbar ist, mussten die Anleger bereits bei der Schließung feststellen.
Anleger, die angesichts der langen Dauer nicht weiter an der Abwicklung des AXA Immoselect teilnehmen möchten, können sich bei einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht über ihre individuellen Rechte und Ansprüche informieren.
Die Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen vertritt bereits zahlreiche Anleger, die in den offenen Immobilienfonds AXA Immoselect investiert hatten.
Wird im Jahr 2012 noch eine Auszahlung erfolgen? Zurückhaltung auf Seiten des Managements. Es gibt aber Alternativen für Anleger, die nicht weiter auf ihr Geld warten möchten.
Werden die Anleger des AXA Immoselect in diesem Jahr noch die erste Auszahlung aus den Liquidationserlösen in Empfang nehmen können? Im Monatsbericht August 2012 äußert sich das Management des offenen Immobilienfonds zurückhaltend. Denn neben den zu bedienenden Krediten müssen auch die laufenden Kosten des Fonds bezahlt werden.
Auch gestalte sich die Abwicklung des AXA Immoselect alles andere als reibungslos, da sich anhand der bisherige Verkäufe erkennen ließe, dass das Marktumfeld schwierig sei. Darüberhinaus wurden 6 Immobilien im Zuge einer Routinebewertung um 2,06 Mio. Euro abgewertet.
Anleger können ihre individuellen Ansprüche von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht ermitteln lassen
Welche Möglichkeiten gibt es für Anlege, die angesichts der bisherigen Schwierigkeiten nicht länger an der Abwicklung teilnehmen möchten. Ein Verkauf der Anteile des AXA Immoselect an der Börse ist trotz der Abwicklung weiterhin möglich.
Allerdings birgt ein Börsenverkauf Verlustrisiken. Aktuell bewegt sich der Börsenkurs bei etwa der Hälfte des Werts eines Anteils. Da auch Verkaufsgebühren fällig werden, ist ein Börsenverkauf momentan nicht für jeden Anleger des AXA Immoselect die erste Wahl.
Eine weitere Alternative ist die rechtliche Überprüfung der Kapitalanlage durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Für Anleger des AXA Immoselect gibt es neben der Möglichkeit, Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Beratung geltend zu machen, auch eine weitere Möglichkeit.
Schadensersatzansprüche können beispielsweise dann gegeben sein, wenn der AXA Immoselect als sichere und jederzeit verfügbare Anlage angepriesen wurde. Dass das in dem Fonds angelegte Geld keineswegs jederzeit verfügbar ist, mussten die Anleger bereits bei der Schließung feststellen.
Anleger, die angesichts der langen Dauer nicht weiter an der Abwicklung des AXA Immoselect teilnehmen möchten, können sich bei einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht über ihre individuellen Rechte und Ansprüche informieren.
Die Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen vertritt bereits zahlreiche Anleger, die in den offenen Immobilienfonds AXA Immoselect investiert hatten.



