DS-Rendite-Fonds Nr. 111
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DS-Rendite-Fonds Nr. 111
Das Amtsgericht Dortmund (Az. 254 IN 162/11) teilt mit, dass durch Beschluss vom 15.12.2011 über das Vermögen der DS-Rendite-Fonds Nr. 111 DS Performer und DS Power GmbH & Co. Aframaxtanker KG das Insolvenzverfahren eröffnet wurde und die Gesellschaft damit aufgelöst ist.
Durch Beschluss des Amtsgerichts Dortmund (Az. 254 IN 162/11) vom 15.12.2011 wurde über das Vermögen des DS-Rendite-Fonds Nr. 111 das Insolvenzverfahren eröffnet. Dennoch hält die Fondsgesellschaft an ihrem fragwürdigen Fortführungskonzept fest und versucht die Fondsanleger zu einer Kapitalerhöhung zu bewegen.
Insolvenzeröffnung
Am 21.12.2011 erhielten die Anleger des DS-Rendite-Fonds Nr. 111 die traurige Nachricht, dass jetzt auch ihr Schiffsfonds Pleite gegangen ist. Das Amtsgericht Dortmund (Az. 254 IN 162/11) teilte ihnen mit, dass durch Beschluss vom 15.12.2011 über das Vermögen der DS-Rendite-Fonds Nr. 111 DS Performer und DS Power GmbH & Co. Aframaxtanker KG das Insolvenzverfahren eröffnet wurde und die Gesellschaft damit aufgelöst ist.
Versteigerung der beiden Schiffe
Nur wenige Tage später erhielten die Fondsanleger dann ein Schreiben der Gesellschaft für die Verwaltung von Beteiligungen an Tankschiffen mbH (nachfolgend „GVT“). In diesem musste die GVT einräumen, dass der Schiffsfonds mittlerweile nach der Versteigerung der beiden Schiffe DS POWER und DS PERFORMER ohne Schiffe dasteht. Wer jetzt als Anleger aber Transparenz erwartet hatte, wurde zum wiederholten Mal seitens der Dr. Peters Gruppe enttäuscht. Denn die Fondsbeteiligten erfuhren weder den Versteigerungserlös noch wer die beiden Schiffe ersteigert hatte.
Fragwürdiges Fortführungskonzept
Trotz der dürftigen Informationslage und der Auflösung des DS-Rendite-Fonds Nr. 111 wurde den Anlegern mitgeteilt, dass man nach wie vor an dem (ursprünglichen) Fortführungs- bzw. Sanierungskonzept festhalten würde. Geplant wäre jetzt, nach einer Kapitalerhöhung die beiden Aframax-Tanker für insgesamt US-$ 32 Mio. zurück zu kaufen. Eine „überwältigende Mehrheit“ von 97 % der Gesellschafter hätten sich für das Konzept ausgesprochen. Unerwähnt bleibt allerdings, dass nur knapp 60 % des Stimmvolumens an der Abstimmung teilgenommen haben. Schon im Vorfeld der Zwangsversteigerung zeichnete sich nur eine geringe Bereitschaft zur Teilnahme an einer Kapitalerhöhung ab. Das Sanierungskonzept mutet extrem ambitioniert an. Unterzieht man die Kalkulation der Dr. Peters Gruppe einer kritischen Würdigung, bleiben zahlreiche Fragen offen.
Keine Kapitalerhöhung
„Viel zu viele Fragen“ wie Rechtsanwalt Dr. Steinhübel von der Anlegerschutzkanzlei Dr. Steinhübel & Dr. Rötlich meint. „Wer Fondsanleger mit derart dürftigen Informationen abspeist darf nicht erwarten, dass diese sich an einem fragwürdigen Sanierungskonzept beteiligen. Wir raten deshalb unseren Mandanten davon ab, sich an der Kapitalerhöhung zu beteiligen.“
Schadensersatzansprüche
Die Sanierung des DS-Rendite-Fonds Nr. 111 setzt voraus, dass die Fondsbeteiligten mindestens 27 % ihres bisherigen Beteiligungsbetrages nachschießen. Rechtsanwalt Dr. Steinhübel sagt hierzu: „Anleger sollten schlechtem Geld niemals gutes hinterherwerfen! Sinnvoller als die Beteiligung an der Kapitalerhöhung dürfte die Geltendmachung berechtigter Schadensersatzansprüche sein, vor allem dann, wenn eine Rechtschutzversicherung die kostenlose Rechtsverfolgung ermöglicht.“
Pressemitteilung Dr. Steinhübel & Dr. Rötlich Rechtsanwälte
Durch Beschluss des Amtsgerichts Dortmund (Az. 254 IN 162/11) vom 15.12.2011 wurde über das Vermögen des DS-Rendite-Fonds Nr. 111 das Insolvenzverfahren eröffnet. Dennoch hält die Fondsgesellschaft an ihrem fragwürdigen Fortführungskonzept fest und versucht die Fondsanleger zu einer Kapitalerhöhung zu bewegen.
Insolvenzeröffnung
Am 21.12.2011 erhielten die Anleger des DS-Rendite-Fonds Nr. 111 die traurige Nachricht, dass jetzt auch ihr Schiffsfonds Pleite gegangen ist. Das Amtsgericht Dortmund (Az. 254 IN 162/11) teilte ihnen mit, dass durch Beschluss vom 15.12.2011 über das Vermögen der DS-Rendite-Fonds Nr. 111 DS Performer und DS Power GmbH & Co. Aframaxtanker KG das Insolvenzverfahren eröffnet wurde und die Gesellschaft damit aufgelöst ist.
Versteigerung der beiden Schiffe
Nur wenige Tage später erhielten die Fondsanleger dann ein Schreiben der Gesellschaft für die Verwaltung von Beteiligungen an Tankschiffen mbH (nachfolgend „GVT“). In diesem musste die GVT einräumen, dass der Schiffsfonds mittlerweile nach der Versteigerung der beiden Schiffe DS POWER und DS PERFORMER ohne Schiffe dasteht. Wer jetzt als Anleger aber Transparenz erwartet hatte, wurde zum wiederholten Mal seitens der Dr. Peters Gruppe enttäuscht. Denn die Fondsbeteiligten erfuhren weder den Versteigerungserlös noch wer die beiden Schiffe ersteigert hatte.
Fragwürdiges Fortführungskonzept
Trotz der dürftigen Informationslage und der Auflösung des DS-Rendite-Fonds Nr. 111 wurde den Anlegern mitgeteilt, dass man nach wie vor an dem (ursprünglichen) Fortführungs- bzw. Sanierungskonzept festhalten würde. Geplant wäre jetzt, nach einer Kapitalerhöhung die beiden Aframax-Tanker für insgesamt US-$ 32 Mio. zurück zu kaufen. Eine „überwältigende Mehrheit“ von 97 % der Gesellschafter hätten sich für das Konzept ausgesprochen. Unerwähnt bleibt allerdings, dass nur knapp 60 % des Stimmvolumens an der Abstimmung teilgenommen haben. Schon im Vorfeld der Zwangsversteigerung zeichnete sich nur eine geringe Bereitschaft zur Teilnahme an einer Kapitalerhöhung ab. Das Sanierungskonzept mutet extrem ambitioniert an. Unterzieht man die Kalkulation der Dr. Peters Gruppe einer kritischen Würdigung, bleiben zahlreiche Fragen offen.
Keine Kapitalerhöhung
„Viel zu viele Fragen“ wie Rechtsanwalt Dr. Steinhübel von der Anlegerschutzkanzlei Dr. Steinhübel & Dr. Rötlich meint. „Wer Fondsanleger mit derart dürftigen Informationen abspeist darf nicht erwarten, dass diese sich an einem fragwürdigen Sanierungskonzept beteiligen. Wir raten deshalb unseren Mandanten davon ab, sich an der Kapitalerhöhung zu beteiligen.“
Schadensersatzansprüche
Die Sanierung des DS-Rendite-Fonds Nr. 111 setzt voraus, dass die Fondsbeteiligten mindestens 27 % ihres bisherigen Beteiligungsbetrages nachschießen. Rechtsanwalt Dr. Steinhübel sagt hierzu: „Anleger sollten schlechtem Geld niemals gutes hinterherwerfen! Sinnvoller als die Beteiligung an der Kapitalerhöhung dürfte die Geltendmachung berechtigter Schadensersatzansprüche sein, vor allem dann, wenn eine Rechtschutzversicherung die kostenlose Rechtsverfolgung ermöglicht.“
Pressemitteilung Dr. Steinhübel & Dr. Rötlich Rechtsanwälte
Nachdem die DS-Rendite-Fonds Nr. 111 DS Performer und DS Power GmbH & Co. Aframaxtanker KG vor dem Amtsgericht Dortmund Insolvenzantrag gestellt hatte (Az. 254 IN 162/11), wurde mit Beschluss des Amtsgerichts Dortmund am 15. Dezember 2011 das Insolvenzverfahren wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet. Zum Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Christoph Schulte-Kaubrügger bestellt.
Überraschend ist die Insolvenz des Unternehmens aber keineswegs. Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte hatte bereits vor kurzem über Rettungsversuche des Fondshauses berichtet. Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A., von der auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Sitz in München, Berlin und Zürich hatte hierzu erklärt: „Nach den uns vorliegenden Informationen hat der Fonds Verbindlichkeiten in Höhe von 59 Millionen US-Dollar zu verzeichnen. Durch einen kurzfristigen Verkauf der beiden Schiffe könnten aber nach Einschätzung der Geschäftsführung lediglich circa 32 Millionen US-Dollar eingenommen werden. “
Inzwischen steht fest, dass die Schiffe tatsächlich versteigert wurden, ohne, dass die Insolvenz abgewendet werden konnte. Trotzdem versucht die Fondsgesellschaft, die Geschäftstätigkeit weiter aufrecht zu erhalten und erklärt, die Aframax-Tanker zurückkaufen zu wollen. Hierfür ist allerdings Voraussetzung, dass die Fondsbeteiligten ihre Beteiligung erhöhen und 27 % ihres Nominalbetrages ´nachschießen`.
„Betroffene Anleger befinden sich somit in einer schwierigen Situation. Wenn sie der Nachzahlung nicht nachkommen, besteht das Risiko, dass sie auch das bereits investierte Kapital aufgrund der Insolvenz der Fondsgesellschaft verlieren. Andererseits haben Anleger aber auch keine Garantie, dass eine Nachzahlung zur nachhaltigen Verbesserung der wirtschaftlichen Lage des Fonds führt“, so Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A., von der auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Büros in München, Berlin und Zürich. „Die Betroffenen sollten daher alle Handlungsalternativen prüfen. Hierzu gehört auch die Möglichkeit, gegen Anlageberater vorzugehen, wenn diese im Rahmen der Beratungsgespräche, die zur Zeichnung der Anlage führten, nicht auf die bestehenden Risiken hingewiesen haben.“
Denn Anlageberatern kommen nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes erhebliche Informations- und Aufklärungspflichten zu. Dies bedeutet, dass Berater, die den betroffenen Anlegern die Beteiligung an den jeweiligen Fonds empfohlen haben, ausführlich und verständlich über die bestehenden Risiken aufklären müssen. Kommen sie dieser Pflicht nicht oder nur eingeschränkt nach, machen sich die Berater nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes grundsätzlich schadensersatzpflichtig. In diesem Fall können die betroffenen Anleger nicht nur die Rückabwicklung ihrer Beteiligung und somit Auszahlung ihres Investitionsbetrages geltend machen, sondern darüber hinaus die Zinsen für eine ansonsten getätigte Alternativanlage beanspruchen.
Rechtsanwalt Luber rät daher allen Betroffenen, anwaltlichen Rat von auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Anwälten in Anspruch zu nehmen.
Rechtsanwalt Christian Luber - CLLB Rechtsanwälte
089/ 552 999 50
Fax: 089/552 999 90
(Sie können diese E-Mail Adresse erst sehen, wenn Sie mindestens Premium-User sind.)
www.cllb.de
Überraschend ist die Insolvenz des Unternehmens aber keineswegs. Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte hatte bereits vor kurzem über Rettungsversuche des Fondshauses berichtet. Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A., von der auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Sitz in München, Berlin und Zürich hatte hierzu erklärt: „Nach den uns vorliegenden Informationen hat der Fonds Verbindlichkeiten in Höhe von 59 Millionen US-Dollar zu verzeichnen. Durch einen kurzfristigen Verkauf der beiden Schiffe könnten aber nach Einschätzung der Geschäftsführung lediglich circa 32 Millionen US-Dollar eingenommen werden. “
Inzwischen steht fest, dass die Schiffe tatsächlich versteigert wurden, ohne, dass die Insolvenz abgewendet werden konnte. Trotzdem versucht die Fondsgesellschaft, die Geschäftstätigkeit weiter aufrecht zu erhalten und erklärt, die Aframax-Tanker zurückkaufen zu wollen. Hierfür ist allerdings Voraussetzung, dass die Fondsbeteiligten ihre Beteiligung erhöhen und 27 % ihres Nominalbetrages ´nachschießen`.
„Betroffene Anleger befinden sich somit in einer schwierigen Situation. Wenn sie der Nachzahlung nicht nachkommen, besteht das Risiko, dass sie auch das bereits investierte Kapital aufgrund der Insolvenz der Fondsgesellschaft verlieren. Andererseits haben Anleger aber auch keine Garantie, dass eine Nachzahlung zur nachhaltigen Verbesserung der wirtschaftlichen Lage des Fonds führt“, so Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A., von der auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Büros in München, Berlin und Zürich. „Die Betroffenen sollten daher alle Handlungsalternativen prüfen. Hierzu gehört auch die Möglichkeit, gegen Anlageberater vorzugehen, wenn diese im Rahmen der Beratungsgespräche, die zur Zeichnung der Anlage führten, nicht auf die bestehenden Risiken hingewiesen haben.“
Denn Anlageberatern kommen nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes erhebliche Informations- und Aufklärungspflichten zu. Dies bedeutet, dass Berater, die den betroffenen Anlegern die Beteiligung an den jeweiligen Fonds empfohlen haben, ausführlich und verständlich über die bestehenden Risiken aufklären müssen. Kommen sie dieser Pflicht nicht oder nur eingeschränkt nach, machen sich die Berater nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes grundsätzlich schadensersatzpflichtig. In diesem Fall können die betroffenen Anleger nicht nur die Rückabwicklung ihrer Beteiligung und somit Auszahlung ihres Investitionsbetrages geltend machen, sondern darüber hinaus die Zinsen für eine ansonsten getätigte Alternativanlage beanspruchen.
Rechtsanwalt Luber rät daher allen Betroffenen, anwaltlichen Rat von auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Anwälten in Anspruch zu nehmen.
Rechtsanwalt Christian Luber - CLLB Rechtsanwälte
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Bereits zu Beginn dieses Jahres hatten wir an gleicher Stelle über die Schieflage des seitens Dr. Peters im Jahr 2005 aufgelegten Schiffsfonds DS 111 informiert. Wie die Fondszeitung in deren aktueller Ausgabe berichtet, ist der Schiffsfonds Emittent Dr. Peters derzeit bemüht, Kapital für die geplante Sanierung der beiden Insolvenz angemeldeten DS 111 Fondsschiffe DS Power und DS Performer einzusammeln. Ob dies gelingt, scheint zumindest derzeit mehr als fraglich: Laut Informationen der Fondszeitung konnten bislang erst 4,2 Millionen der für eine Sanierung der beiden inzwischen zwangsversteigerten DS 111 Aframaxtanker benötigten 12 Millionen € aufgebracht werden.
Dr. Peters DS 111: Schiffsfondsanleger sollen für Sanierung aufkommen
Wie bereits an dieser Stelle berichtet, sah das den DS 111 Schiffsfondsanlegern im Dezember 2011 im Rahmen einer außerordentlichen Gesellschafterversammlung vorgestellte Fortführungskonzept eine seitens der Dr. Peters Schiffsfondsanleger aufzubringende Kapitalerhöhung in Höhe von insgesamt 12 Millionen vor. Mittels dieser Summe – so das von Dr. Peters entwickelte Sanierungskonzept weiter - sollten dann die beiden DS-Fonds Tanker in einer neu gegründeten Fondsgesellschaft zu einem Preis von 16 Millionen Dollar erworben werden.
Zwangsversteigerung der DS Fonds 111 Schiffe kann Verluste der Schiffsfondsanleger nicht verhindern
Trotz der zwischenzeitlich erfolgten Zwangsversteigung der beiden Dr. Peters DS-Fondsschiffe DS Performer und DS Power werden die ca. 1200 in den DS Fonds 111 investierten Schiffsfondsanleger Analystenmeinungen zufolge mit hohen Verlusten rechnen müssen. So sieht schon das seitens Dr. Peters zur Rettung des angeschlagenen Schiffsfonds konzipierte Sanierungskonzept für diejenigen DS 111 Fondsanleger, die sich mit einer Quote in Höhe von 27 % an der geplanten Kapitalerhöhung beteiligen, einen auf 7 Jahre verteilten Rückfluss von 65 % der ursprünglich geleisteten Einlage vor. Noch schlechter dürften diejenigen Dr. Peters DS 111 Schiffsfondsanleger dastehen, die sich bis dato dem Sanierungskonzept verweigert haben. Diesen Schiffsfonds-Anlegern prognostiziert das seitens Dr. Peters vorgestellte Rettungsmodell einen Rückfluss von gerade einmal 13, 6 % der ursprünglich in den Schiffsfonds eingezahlten Einlage.
Fondszeitung: 7,8 Millionen fehlen zur DS 111 Schiffsfonds-Rettung
Laut aktuellem Bericht der Fondszeitung konnten bis dato erst 4,2 Millionen € der ursprünglich für die Sanierung des angeschlagenen Dr. Peters DS 111 Schiffsfonds benötigten 12 Millionen € im Rahmen der beschlossenen Kapitalerhöhung eingesammelt werden. Zwar ist der Emittent Dr. Peters gemäß Fondszeitung Quellen derzeit mit Investoren in Verhandlungen, um die fehlenden 7,8 Millionen € doch noch aufbringen zu können. Vor dem Hintergrund der laut Fondszeitung zwischen dem DS 111 Schiffsfonds Emittent Dr. Peters auf der einen und den potentiellen externen Geldgebern auf der anderen Seite divergierenden Ansicht hinsichtlich der inhaltlichen Ausgestaltung des Sanierungskonzepts dürfte die zeitnahe Rettung der beiden DS 111 Fondsschiffe derzeit in weite Ferne gerückt sein.
Bei Scheitern des Sanierungskonzeptes droht DS 111 Schiffsfondsanlegern Totalverlust
Die Frage, ob und inwieweit die nach wie vor in stürmischen Fahrwasser manövrieren DS 111 Aframaxtanker DS Performer und DS Power noch gerettet werden können, dürfte vor allem für die ohnehin mit Ausschüttungsstopps und Nachschussforderungen Leid geprüften Dr. Peters DS 111 Schiffsfonds-Anleger von entscheidender Bedeutung sein: Im Falle des Scheitern des Sanierungskonzeptes und des damit einhergehenden Untergangs eines weiteren stets unter den prognostizierten Erwartungen gebliebenen DS-Schiffsfonds werden die DS 111 Schiffsfondsanleger nicht wie derzeit „nur“ mit einem Teilverlust , sondern vielmehr mit einem Totalverlust des ihrerseits in den Dr. Peters Schiffsfonds eingezahlten Geldes rechnen müssen.
Dr. Peters DS 111 Schiffsfondsanleger nicht schutzlos gestellt
Betroffene Dr. Peters DS 111 Schiffsfonds-Anleger sollten sich mit deren Situation nicht abfinden, sondern umgehend den Rat eines auf Bank- und Kapitalanlagerechts spezialisierten Rechtsanwalts suchen.
Sollten betroffene Dr. Peters DS 111 Schiffsfonds-Anleger von ihrem Anlageberater oder von ihrer Bank nicht umfassend über die Risiken einer Beteiligung an einem Schiffsfonds aufgeklärt worden sein, so bestehen möglicherweise Schadensersatzansprüche. Des Weiteren kommt für die Anleger von Schiffsfonds in Betracht, gegen die Initiatoren der Fonds und gegen den Vertrieb Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Die Schadensersatzansprüche können sich zum einen aus Prospekthaftung, zum anderen aufgrund Falschberatung ergeben.
Vertrieb des DS 111 Schiffsfonds oftmals über Banken und Sparkassen
In vielen Fällen wurde der Dr. Peters DS Fonds 111 über Banken und Sparkassen vertrieben. Dabei wurde dieser Fonds als besonders sichere Anlage empfohlen. Auf Risiken wie Totalverlust wurde regelmäßig nicht hingewiesen. Auch wurde die Höhe der weichen Kosten in den Beratungsgesprächen in der Regel nicht bzw. nicht ausreichend offengelegt. Aufgrund der kickback-Rechtsprechung des Bundesgerichthofes bestehen deshalb gute Chancen für die Schiffsfonds-Anleger, Schadensersatzansprüche geltend zu machen.
Geschädigte Anleger dieses Dr. Peters Schiffsfonds sollten in jedem Fall ihre in Betracht kommenden Ansprüche zeitnah durch einen auf Anlegerschutz spezialisierten Rechtsanwalt prüfen lassen
Pressemitteilung Rechtsanwälte Hänssler & Häcker-Hollmann
Dr. Peters DS 111: Schiffsfondsanleger sollen für Sanierung aufkommen
Wie bereits an dieser Stelle berichtet, sah das den DS 111 Schiffsfondsanlegern im Dezember 2011 im Rahmen einer außerordentlichen Gesellschafterversammlung vorgestellte Fortführungskonzept eine seitens der Dr. Peters Schiffsfondsanleger aufzubringende Kapitalerhöhung in Höhe von insgesamt 12 Millionen vor. Mittels dieser Summe – so das von Dr. Peters entwickelte Sanierungskonzept weiter - sollten dann die beiden DS-Fonds Tanker in einer neu gegründeten Fondsgesellschaft zu einem Preis von 16 Millionen Dollar erworben werden.
Zwangsversteigerung der DS Fonds 111 Schiffe kann Verluste der Schiffsfondsanleger nicht verhindern
Trotz der zwischenzeitlich erfolgten Zwangsversteigung der beiden Dr. Peters DS-Fondsschiffe DS Performer und DS Power werden die ca. 1200 in den DS Fonds 111 investierten Schiffsfondsanleger Analystenmeinungen zufolge mit hohen Verlusten rechnen müssen. So sieht schon das seitens Dr. Peters zur Rettung des angeschlagenen Schiffsfonds konzipierte Sanierungskonzept für diejenigen DS 111 Fondsanleger, die sich mit einer Quote in Höhe von 27 % an der geplanten Kapitalerhöhung beteiligen, einen auf 7 Jahre verteilten Rückfluss von 65 % der ursprünglich geleisteten Einlage vor. Noch schlechter dürften diejenigen Dr. Peters DS 111 Schiffsfondsanleger dastehen, die sich bis dato dem Sanierungskonzept verweigert haben. Diesen Schiffsfonds-Anlegern prognostiziert das seitens Dr. Peters vorgestellte Rettungsmodell einen Rückfluss von gerade einmal 13, 6 % der ursprünglich in den Schiffsfonds eingezahlten Einlage.
Fondszeitung: 7,8 Millionen fehlen zur DS 111 Schiffsfonds-Rettung
Laut aktuellem Bericht der Fondszeitung konnten bis dato erst 4,2 Millionen € der ursprünglich für die Sanierung des angeschlagenen Dr. Peters DS 111 Schiffsfonds benötigten 12 Millionen € im Rahmen der beschlossenen Kapitalerhöhung eingesammelt werden. Zwar ist der Emittent Dr. Peters gemäß Fondszeitung Quellen derzeit mit Investoren in Verhandlungen, um die fehlenden 7,8 Millionen € doch noch aufbringen zu können. Vor dem Hintergrund der laut Fondszeitung zwischen dem DS 111 Schiffsfonds Emittent Dr. Peters auf der einen und den potentiellen externen Geldgebern auf der anderen Seite divergierenden Ansicht hinsichtlich der inhaltlichen Ausgestaltung des Sanierungskonzepts dürfte die zeitnahe Rettung der beiden DS 111 Fondsschiffe derzeit in weite Ferne gerückt sein.
Bei Scheitern des Sanierungskonzeptes droht DS 111 Schiffsfondsanlegern Totalverlust
Die Frage, ob und inwieweit die nach wie vor in stürmischen Fahrwasser manövrieren DS 111 Aframaxtanker DS Performer und DS Power noch gerettet werden können, dürfte vor allem für die ohnehin mit Ausschüttungsstopps und Nachschussforderungen Leid geprüften Dr. Peters DS 111 Schiffsfonds-Anleger von entscheidender Bedeutung sein: Im Falle des Scheitern des Sanierungskonzeptes und des damit einhergehenden Untergangs eines weiteren stets unter den prognostizierten Erwartungen gebliebenen DS-Schiffsfonds werden die DS 111 Schiffsfondsanleger nicht wie derzeit „nur“ mit einem Teilverlust , sondern vielmehr mit einem Totalverlust des ihrerseits in den Dr. Peters Schiffsfonds eingezahlten Geldes rechnen müssen.
Dr. Peters DS 111 Schiffsfondsanleger nicht schutzlos gestellt
Betroffene Dr. Peters DS 111 Schiffsfonds-Anleger sollten sich mit deren Situation nicht abfinden, sondern umgehend den Rat eines auf Bank- und Kapitalanlagerechts spezialisierten Rechtsanwalts suchen.
Sollten betroffene Dr. Peters DS 111 Schiffsfonds-Anleger von ihrem Anlageberater oder von ihrer Bank nicht umfassend über die Risiken einer Beteiligung an einem Schiffsfonds aufgeklärt worden sein, so bestehen möglicherweise Schadensersatzansprüche. Des Weiteren kommt für die Anleger von Schiffsfonds in Betracht, gegen die Initiatoren der Fonds und gegen den Vertrieb Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Die Schadensersatzansprüche können sich zum einen aus Prospekthaftung, zum anderen aufgrund Falschberatung ergeben.
Vertrieb des DS 111 Schiffsfonds oftmals über Banken und Sparkassen
In vielen Fällen wurde der Dr. Peters DS Fonds 111 über Banken und Sparkassen vertrieben. Dabei wurde dieser Fonds als besonders sichere Anlage empfohlen. Auf Risiken wie Totalverlust wurde regelmäßig nicht hingewiesen. Auch wurde die Höhe der weichen Kosten in den Beratungsgesprächen in der Regel nicht bzw. nicht ausreichend offengelegt. Aufgrund der kickback-Rechtsprechung des Bundesgerichthofes bestehen deshalb gute Chancen für die Schiffsfonds-Anleger, Schadensersatzansprüche geltend zu machen.
Geschädigte Anleger dieses Dr. Peters Schiffsfonds sollten in jedem Fall ihre in Betracht kommenden Ansprüche zeitnah durch einen auf Anlegerschutz spezialisierten Rechtsanwalt prüfen lassen
Pressemitteilung Rechtsanwälte Hänssler & Häcker-Hollmann



