Viele Tausende Anleger haben Geld in Beteiligungsgesellschaften, sog. Geschlossenen Fonds, stecken, die von der KGAL-Gruppe aus München konzipiert wurden und nun verwaltet werden – gegen gute interne Gebühren. Banken, wie etwa Bayern LB, Oppenheim heute Deutsche Bank oder HASPA, haben Anteile an diesen Fonds gern an Anleger vermittelt. Im Gegenzug kassierten die Banken nicht nur Ausgabeaufschläge von meist 5%. Sie durften allem Anschein nach auch Rückvergütungen aus dem Fondsvermögen vereinnahmen, das ihre Anlegerkunden eingezahlt haben. Ferner sind die genannten Banken als Aktionäre am Erfolg der KGAL beteiligt. Sie durften überdies auch Kredite und andere Geschäfte vermitteln, soweit die Beteiligungsgesellschaften sie für die Verwirklichung ihrer Konzepte benötigten und benötigen.
Vier Ebenen sind es folglich, auf denen die Banken ihre eigenen Interessen verfolgten und verfolgen, wenn sie – angeblich im ausschließlichen Interesse der Anlegerkunden – diesen Kunden Anteile an solchen Fonds vermittelten und vermitteln. Die Ergebnisse sehen vielfach entsprechend aus. An der Zweitmarktbörse liegen die Kurse für viele KGAL-Fonds weit unter 100%. „Da stellt sich die Frage, wer für den Schaden aufkommt“, sagt Klaus Dittke von der Kanzlei DSKP.de in Düsseldorf: „Die Interessenkonflikte bieten verschiedene Ansatzpunkte für Schadenersatzforderungen.“
Die Anlagen beispielsweise der sieben Private Equity Europa Plus oder Class-Fonds der KGAL sind im Detail nur sehr schwer nach zu vollziehen; Dittke: „Man könnte auch von Verschleierung sprechen.“ Leider gelten für diese Art Fonds weit weniger strenge Veröffentlichungspflichten wie für Offene Investmentfonds. Dabei sind die Geschlossenen Fonds in der Einzahlungsphase durchaus öffentlich und offen. „Insofern läge es prinzipiell nahe, die Veröffentlichungspflichten des Investmentgesetzes auch auf Geschlossene Fonds anzuwenden“, meint Dittke.
Die Leistungsbilanz über die Anlagen der verschiedenen KGAL-Beteiligungsgesellschaften lässt Einblicke in die Verwaltungsentgelte vermissen, die dem Fonds belastet werden. „Solche Angaben halten wir besonders dann für unerlässlich, wenn die aktuellen Werte der Beteiligungsfonds niedriger sind als die eingezahlten Eigenkapitalbeträge“, meint Anwalt Dittke: „Wenn das angeblich in Substanzwerte investierte Geld der Anleger in Wirklichkeit nun Substanz verliert, dann will man auch wissen warum.“
Den allergrößten Teil ihrer Mittel haben diese KGAL-Fonds in andere Private Equity Fonds investiert. Solche Doppelstrukturen verursachen idR. auch doppelte Kosten. Keiner dieser sieben KGAL-Fonds beinhaltet zum Jahresende 2010 Werte, die 60% des Eigenkapitals der Anleger repräsentierten. Fonds sieben stand zu diesem Stichtag sogar nur bei 27% des Anleger-Eigenkapitals. D.h., es müssen erst mal massive Wertsteigerungen eintreten, bis die Anleger ihren Einsatz und ihre Substanz wieder in den Büchern stehen haben; geschweige denn die versprochene Verzinsung. Man darf gespannt sein, was die Leistungsbilanz für 2011 offenbaren wird, die KGAL in einigen Wochen vorgelegt wird. Man darf ferner gespannt sein, wie sich die Geschäftsführer der Beteiligungsgesellschaften in den Anlegerversammlungen aus der Affäre ziehen werden. „Solche Verschleierung sollten Anleger nicht länger hinnehmen“; meint Anwalt Dittke.