OwnerShip Feeder Duo Schiffsfonds
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OwnerShip Feeder Duo Schiffsfonds
Schadensersatz für Anleger
Höchst unerfreuliche Nachrichten enthielt das Schreiben, das die Anlegern des Schiffsfonds OwnerShip Feeder Duo jüngst bekamen. Von den Anlegern des Fonds wird die Zustimmung zu einem unlimitierten Verkaufsbeschluss gefordert. Ein solcher Beschluss ermöglicht es dem Schiffsfonds, die Schiffe schnell zu verkaufen. In der aktuellen Schifffahrtskrise könnte das den Ruin des Fonds OwnerShip Feeder Duo bedeuten.
Sanierung des Fonds erforderlich
Der Schiffsfonds OwnerShip Feeder Duo wurde vom Hamburger Emissionshaus OwnerShip im Jahr 2007 auf dem Markt platziert. Rund 16,5 Mio. Euro Eigenkapital wurde von den Anlegern in den Fonds eingebracht. Dem Fonds OwnerShip Feeder Duo gehören zwei Schiffe: die MS Stadt Hameln und die MS Stadt Lauenburg. Bei den beiden 2007 gebauten Schiffen handelt es sich um kleinere Vollcontainerschiffe.
Der Schiffsfonds OwnerShip Feeder Duo befindet sich nicht zum ersten Mal in schwierigem Fahrwasser. Bereits 2010 war der Fonds sanierungsbedürftig und die Anleger mussten mit rund 1,3 Mio. Euro aushelfen. Damals wurden auch bereits erfolgte Auszahlungen von den Anlegern zurückgefordert. Zwei Jahre später stehen den Anlegern des Fonds OwnerShip Feeder Duo erneut größere Schwierigkeiten bevor. Im schlimmsten Fall droht sogar die Insolvenz des Schiffsfonds.
Banken üben Druck aus
Die Zustimmung zum unlimitierten Verkaufsbeschluss soll nach Informationen der Onlineausgabe des Manager Magazins vom 01.03.2012 auf Druck der finanzierenden Banken HSH Nordbank und NordLB eingefordert werden. Kurz gesagt, die Anleger des Fonds OwnerShip Feeder Duo sollen vorsorglich dem Notverkauf zustimmen. Die Option des Notverkaufs wird sogar unabhängig davon, ob ein solcher Verkauf überhaupt wirtschaftlich sinnvoll ist, eingefordert. Ein Verkauf würde aktuell nicht genug einbringen, um die Forderungen der beiden Banken gegenüber dem Fonds OwnerShip Feeder Duo zu erfüllen.
Hintergrund für das Vorgehen der Banken könnte sein, dass die Banken selbst unter Druck stehen. In Folge der Finanzkrise müssen die Banken aufgrund des Basel-III-Abkommens mehr Eigenkapital aufbauen und müssen sich einer schärferen Regulierung beugen. Sanierungsbedürftige Schiffsfonds wie der OwnerShip Feeder Duo können daher mit finanzieller Unterstützung der Banken nur dann rechnen, wenn sie Sicherheiten stellen und den Banken Privilegien einräumen.
Für die Anleger des Schiffsfonds OwnerShip Feeder Duo bedeutet die von den Banken geforderte Zustimmung zum Notverkauf, dass im Fall eines Verkaufs der Schiffe der Fonds akut von der Insolvenz bedroht ist. Davon geht selbst der Geschäftsführer des Emissionshauses OwnerShip im Manager Magazin vom 01.03.2012 aus. Dennoch sieht er keinen anderen Weg als zuzustimmen, um die Rettung des Fonds nicht scheitern zu lassen. Denn die Unterstützung der Banken wird benötigt, da der Schiffstransportmarkt fest im Griff der Schifffahrtskrise ist.
Was können Anleger jetzt tun?
Für die Anleger des Schiffsfonds OwnerShip Feeder Duo ist die Entscheidung, ob sie dem unlimitierten Verkaufsbeschluss zustimmen oder nicht, besonders knifflig. Denn sowohl die Zustimmung als auch die Ablehnung tragen das Risiko der Insolvenz des Fonds OwnerShip Feeder Duo in sich. Denn die Krise der Schiffsfonds setzt sich weiter fort und insbesondere Containerschiffe geraten massiv unter Druck angesichts niedriger Charterraten bei einem gleichzeitigen Überangebot an Transportkapazität.
Einen Ausweg aus diesem Dilemma könnte die rechtliche Überprüfung der Beteiligung an dem Schiffsfonds OwnerShip Feeder Duo bieten. In der Beratung von Anlegern hat sich gezeigt, dass beim Verkauf von Schiffsfondsbeteiligungen an die Anleger die Banken und Anlageberatern Fehler begingen, da die Anlageberatung häufig weder anlegergerecht noch anlagegerecht war. Beispielsweise versäumten die Banken und Anlageberater, die Anleger über die Risiken und den unternehmerischen Charakter eines Schiffsfonds aufzuklären. Auf Vermittlungsprovisionen für Berater und Banken, die beim Verkauf von Schiffsfondsbeteiligungen nicht unüblich waren, wurden die Anleger in den meisten Fällen nicht hingewiesen.
Haben Banken oder Anlageberater ihre Aufklärungs- und Hinweispflichten verletzt, kann eine Falschberatung vorliegen. Die Anleger können in diesem Fall ihre Fondsbeteiligung rückabwickeln und Schadensersatz von Banken und Anlageberatern fordern. Anleger des Schiffsfonds OwnerShip Feeder Duo, die das Gefühl haben, dass sie seinerzeit falsch beraten wurden, sollten daher nicht zögern, sich an einen im Kapitalanlagenrecht tätigen Rechtsanwalt zu wenden, um ihre Kapitalanlage überprüfen zu lassen.
Pressemitteilung von: Dr. Stoll & Kollegen
Höchst unerfreuliche Nachrichten enthielt das Schreiben, das die Anlegern des Schiffsfonds OwnerShip Feeder Duo jüngst bekamen. Von den Anlegern des Fonds wird die Zustimmung zu einem unlimitierten Verkaufsbeschluss gefordert. Ein solcher Beschluss ermöglicht es dem Schiffsfonds, die Schiffe schnell zu verkaufen. In der aktuellen Schifffahrtskrise könnte das den Ruin des Fonds OwnerShip Feeder Duo bedeuten.
Sanierung des Fonds erforderlich
Der Schiffsfonds OwnerShip Feeder Duo wurde vom Hamburger Emissionshaus OwnerShip im Jahr 2007 auf dem Markt platziert. Rund 16,5 Mio. Euro Eigenkapital wurde von den Anlegern in den Fonds eingebracht. Dem Fonds OwnerShip Feeder Duo gehören zwei Schiffe: die MS Stadt Hameln und die MS Stadt Lauenburg. Bei den beiden 2007 gebauten Schiffen handelt es sich um kleinere Vollcontainerschiffe.
Der Schiffsfonds OwnerShip Feeder Duo befindet sich nicht zum ersten Mal in schwierigem Fahrwasser. Bereits 2010 war der Fonds sanierungsbedürftig und die Anleger mussten mit rund 1,3 Mio. Euro aushelfen. Damals wurden auch bereits erfolgte Auszahlungen von den Anlegern zurückgefordert. Zwei Jahre später stehen den Anlegern des Fonds OwnerShip Feeder Duo erneut größere Schwierigkeiten bevor. Im schlimmsten Fall droht sogar die Insolvenz des Schiffsfonds.
Banken üben Druck aus
Die Zustimmung zum unlimitierten Verkaufsbeschluss soll nach Informationen der Onlineausgabe des Manager Magazins vom 01.03.2012 auf Druck der finanzierenden Banken HSH Nordbank und NordLB eingefordert werden. Kurz gesagt, die Anleger des Fonds OwnerShip Feeder Duo sollen vorsorglich dem Notverkauf zustimmen. Die Option des Notverkaufs wird sogar unabhängig davon, ob ein solcher Verkauf überhaupt wirtschaftlich sinnvoll ist, eingefordert. Ein Verkauf würde aktuell nicht genug einbringen, um die Forderungen der beiden Banken gegenüber dem Fonds OwnerShip Feeder Duo zu erfüllen.
Hintergrund für das Vorgehen der Banken könnte sein, dass die Banken selbst unter Druck stehen. In Folge der Finanzkrise müssen die Banken aufgrund des Basel-III-Abkommens mehr Eigenkapital aufbauen und müssen sich einer schärferen Regulierung beugen. Sanierungsbedürftige Schiffsfonds wie der OwnerShip Feeder Duo können daher mit finanzieller Unterstützung der Banken nur dann rechnen, wenn sie Sicherheiten stellen und den Banken Privilegien einräumen.
Für die Anleger des Schiffsfonds OwnerShip Feeder Duo bedeutet die von den Banken geforderte Zustimmung zum Notverkauf, dass im Fall eines Verkaufs der Schiffe der Fonds akut von der Insolvenz bedroht ist. Davon geht selbst der Geschäftsführer des Emissionshauses OwnerShip im Manager Magazin vom 01.03.2012 aus. Dennoch sieht er keinen anderen Weg als zuzustimmen, um die Rettung des Fonds nicht scheitern zu lassen. Denn die Unterstützung der Banken wird benötigt, da der Schiffstransportmarkt fest im Griff der Schifffahrtskrise ist.
Was können Anleger jetzt tun?
Für die Anleger des Schiffsfonds OwnerShip Feeder Duo ist die Entscheidung, ob sie dem unlimitierten Verkaufsbeschluss zustimmen oder nicht, besonders knifflig. Denn sowohl die Zustimmung als auch die Ablehnung tragen das Risiko der Insolvenz des Fonds OwnerShip Feeder Duo in sich. Denn die Krise der Schiffsfonds setzt sich weiter fort und insbesondere Containerschiffe geraten massiv unter Druck angesichts niedriger Charterraten bei einem gleichzeitigen Überangebot an Transportkapazität.
Einen Ausweg aus diesem Dilemma könnte die rechtliche Überprüfung der Beteiligung an dem Schiffsfonds OwnerShip Feeder Duo bieten. In der Beratung von Anlegern hat sich gezeigt, dass beim Verkauf von Schiffsfondsbeteiligungen an die Anleger die Banken und Anlageberatern Fehler begingen, da die Anlageberatung häufig weder anlegergerecht noch anlagegerecht war. Beispielsweise versäumten die Banken und Anlageberater, die Anleger über die Risiken und den unternehmerischen Charakter eines Schiffsfonds aufzuklären. Auf Vermittlungsprovisionen für Berater und Banken, die beim Verkauf von Schiffsfondsbeteiligungen nicht unüblich waren, wurden die Anleger in den meisten Fällen nicht hingewiesen.
Haben Banken oder Anlageberater ihre Aufklärungs- und Hinweispflichten verletzt, kann eine Falschberatung vorliegen. Die Anleger können in diesem Fall ihre Fondsbeteiligung rückabwickeln und Schadensersatz von Banken und Anlageberatern fordern. Anleger des Schiffsfonds OwnerShip Feeder Duo, die das Gefühl haben, dass sie seinerzeit falsch beraten wurden, sollten daher nicht zögern, sich an einen im Kapitalanlagenrecht tätigen Rechtsanwalt zu wenden, um ihre Kapitalanlage überprüfen zu lassen.
Pressemitteilung von: Dr. Stoll & Kollegen
OwnerShip Feeder Duo - droht abermals Insolvenz der Fondsschiffe?
Auch an den Fonds des Emissionshauses Ownership geht die Krise der Schiffsbranche nicht spurlos vorüber. Die Anleger des im Jahr 2007 aufgelegten Schiffsfonds OwnerShip Feeder Duo, die rund 16,6 Mio. € in die zwei Schiffe MS Stadt Hameln und MS Stadt Lauenburg investiert haben, erhielten in den letzten Tagen Post, in der sie aufgefordert wurden, einem uneingeschränkten Verkaufsbeschluss für die beiden Fondsschiffe zuzustimmen. Dies würde der finanzierenden Bank die Möglichkeit einräumen, die Schiffe zu verkaufen. Da die gegenwärtig erzielbaren Kaufpreise kaum die Darlehensverbindlichkeiten decken dürften, droht den Anlegern der Totalverlust ihrer Einlagen.
Der Schiffsfonds OwnerShip Feeder Duo scheint damit ein weiterer Fall einer gescheiterten Sanierung zu sein. Bereits Anfang 2010 waren die Fondsgesellschafter aufgefordert worden, erhaltene Ausschüttungen zurückzuzahlen, um den Fortbestand der Schiffsgesellschaften zu sichern. Denn Ende 2009 war der Fonds ausweislich der OwnerShip Leistungsbilanz 2009 bereits mit 25% der Zinszahlungen und rund 1/3 der Tilgung im Rückstand. Die Leistungsbilanz 2010 weist einen Zinsrückstand von rund 1/3 und einen Tilgungsrückstand von rund 50% aus. Die Erlöse blieben insgesamt bis Ende 2010 um rund 1/3 hinter den prospektierten Einnahmen zurück, trotz des Sanierungsbeitrages der Gesellschafter in Höhe von rund 1,3 Mio. €. Das Sanierungskonzept für den OwnerShip Feeder Duo scheint mit der nun eingetretenen Entwicklung vorerst gescheitert zu sein.
Schadenersatz für Anleger
Angesichts der bei einem Scheitern der Sanierungsbemühungen drohenden Insolvenz des Fonds OwnerShip Feeder Duo und dem damit aller Wahrscheinlichkeit nach eintretenden Totalverlust ihrer Einlagen sollten Anleger sich hinsichtlich der gegebenen Chancen für die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen von einem erfahrenen Fachanwalt beraten lassen.
Bei den Anlegern des Schiffsfonds OwnerShip Feeder Duo, die uns konsultiert haben, konnten wir zahlreiche, immer wiederkehrende Fehler in der Beratung feststellen.
- In einigen uns bekannt gewordenen Fällen wurde die Beteiligung am Fonds OwnerShip Feeder Duo als Anlage zur Altersvorsorge empfohlen. Aufgrund des grundsätzlich vorhandenen Totalverlustrisikos einer derartigen unternehmerischen Beteiligung ist eine solche Fondsbeteiligung als Altersvorsorge nach Ansicht verschiedener Gerichte nicht geeignet.
- In zahlreichen Fällen wurde bei Anlegern geschlossener Fonds im Rahmen der Beratung darauf verwiesen, dass der Fondsanteil jederzeit auf dem Zweitmarkt veräußert werden könne. Nicht hingewiesen wurde auf den Umstand, dass für derartige Fondsanteile kein Zweitmarkt existiert und daher eine Veräußerung, wenn überhaupt, regelmäßig nur unter Hinnahme erheblicher Verluste möglich sein dürfte.
- Auch auf den Umstand, dass durch Ausschüttungen, bei denen es sich nicht um Bilanzgewinne handelt, die Haftung für Verbindlichkeiten der Fondsgesellschaft wieder auflebt und im Falle der Insolvenz der Fondsgesellschaft gegebenenfalls die Einlagen zurückgefordert werden können, wurde in sehr vielen der uns bekannten Fälle nicht hingewiesen.
- Darüber hinaus wurden in zahlreichen der uns bekannten Fälle durch die Berater pflichtwidrig nicht auf die im Fondsprospekt des OwnerShip Feeder Duo sehr ausführlich dargestellten Risiken der Beteiligung hingewiesen.
Keine Information über Kickbacks
Die uns bekannten Anleger des Fonds OwnerShip Feeder Duo wurde in dem Beratungsgespräch nicht darüber informiert, welches eigene wirtschaftliche Interessen die sie beratende Bank mit der Anlageempfehlung verfolgte. Nach der kickback-Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs begründet allein die unterlassene Aufklärung über dieses Provisionsinteresse einen Schadenersatzanspruch.
Verjährung droht
Bereits im Zusammenhang mit der ersten Sanierungsrunde im Jahr 2010 haben sich viele Risiken der Fondsbeteiligung, über die vom Anlegeberater möglicher Weise nicht oder unzutreffend beraten wurde, offenbart. Es droht die Verjährung von Schadenersatzansprüchen möglicher Weise zum Jahresende 2013. Daher ist unverzügliches Handeln erforderlich, um ausreichend Zeit zu haben, die Durchsetzung von Ansprüchen vorzubereiten.
Pressemitteilung von: Nittel
Auch an den Fonds des Emissionshauses Ownership geht die Krise der Schiffsbranche nicht spurlos vorüber. Die Anleger des im Jahr 2007 aufgelegten Schiffsfonds OwnerShip Feeder Duo, die rund 16,6 Mio. € in die zwei Schiffe MS Stadt Hameln und MS Stadt Lauenburg investiert haben, erhielten in den letzten Tagen Post, in der sie aufgefordert wurden, einem uneingeschränkten Verkaufsbeschluss für die beiden Fondsschiffe zuzustimmen. Dies würde der finanzierenden Bank die Möglichkeit einräumen, die Schiffe zu verkaufen. Da die gegenwärtig erzielbaren Kaufpreise kaum die Darlehensverbindlichkeiten decken dürften, droht den Anlegern der Totalverlust ihrer Einlagen.
Der Schiffsfonds OwnerShip Feeder Duo scheint damit ein weiterer Fall einer gescheiterten Sanierung zu sein. Bereits Anfang 2010 waren die Fondsgesellschafter aufgefordert worden, erhaltene Ausschüttungen zurückzuzahlen, um den Fortbestand der Schiffsgesellschaften zu sichern. Denn Ende 2009 war der Fonds ausweislich der OwnerShip Leistungsbilanz 2009 bereits mit 25% der Zinszahlungen und rund 1/3 der Tilgung im Rückstand. Die Leistungsbilanz 2010 weist einen Zinsrückstand von rund 1/3 und einen Tilgungsrückstand von rund 50% aus. Die Erlöse blieben insgesamt bis Ende 2010 um rund 1/3 hinter den prospektierten Einnahmen zurück, trotz des Sanierungsbeitrages der Gesellschafter in Höhe von rund 1,3 Mio. €. Das Sanierungskonzept für den OwnerShip Feeder Duo scheint mit der nun eingetretenen Entwicklung vorerst gescheitert zu sein.
Schadenersatz für Anleger
Angesichts der bei einem Scheitern der Sanierungsbemühungen drohenden Insolvenz des Fonds OwnerShip Feeder Duo und dem damit aller Wahrscheinlichkeit nach eintretenden Totalverlust ihrer Einlagen sollten Anleger sich hinsichtlich der gegebenen Chancen für die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen von einem erfahrenen Fachanwalt beraten lassen.
Bei den Anlegern des Schiffsfonds OwnerShip Feeder Duo, die uns konsultiert haben, konnten wir zahlreiche, immer wiederkehrende Fehler in der Beratung feststellen.
- In einigen uns bekannt gewordenen Fällen wurde die Beteiligung am Fonds OwnerShip Feeder Duo als Anlage zur Altersvorsorge empfohlen. Aufgrund des grundsätzlich vorhandenen Totalverlustrisikos einer derartigen unternehmerischen Beteiligung ist eine solche Fondsbeteiligung als Altersvorsorge nach Ansicht verschiedener Gerichte nicht geeignet.
- In zahlreichen Fällen wurde bei Anlegern geschlossener Fonds im Rahmen der Beratung darauf verwiesen, dass der Fondsanteil jederzeit auf dem Zweitmarkt veräußert werden könne. Nicht hingewiesen wurde auf den Umstand, dass für derartige Fondsanteile kein Zweitmarkt existiert und daher eine Veräußerung, wenn überhaupt, regelmäßig nur unter Hinnahme erheblicher Verluste möglich sein dürfte.
- Auch auf den Umstand, dass durch Ausschüttungen, bei denen es sich nicht um Bilanzgewinne handelt, die Haftung für Verbindlichkeiten der Fondsgesellschaft wieder auflebt und im Falle der Insolvenz der Fondsgesellschaft gegebenenfalls die Einlagen zurückgefordert werden können, wurde in sehr vielen der uns bekannten Fälle nicht hingewiesen.
- Darüber hinaus wurden in zahlreichen der uns bekannten Fälle durch die Berater pflichtwidrig nicht auf die im Fondsprospekt des OwnerShip Feeder Duo sehr ausführlich dargestellten Risiken der Beteiligung hingewiesen.
Keine Information über Kickbacks
Die uns bekannten Anleger des Fonds OwnerShip Feeder Duo wurde in dem Beratungsgespräch nicht darüber informiert, welches eigene wirtschaftliche Interessen die sie beratende Bank mit der Anlageempfehlung verfolgte. Nach der kickback-Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs begründet allein die unterlassene Aufklärung über dieses Provisionsinteresse einen Schadenersatzanspruch.
Verjährung droht
Bereits im Zusammenhang mit der ersten Sanierungsrunde im Jahr 2010 haben sich viele Risiken der Fondsbeteiligung, über die vom Anlegeberater möglicher Weise nicht oder unzutreffend beraten wurde, offenbart. Es droht die Verjährung von Schadenersatzansprüchen möglicher Weise zum Jahresende 2013. Daher ist unverzügliches Handeln erforderlich, um ausreichend Zeit zu haben, die Durchsetzung von Ansprüchen vorzubereiten.
Pressemitteilung von: Nittel




