[S] Kleinkredit ~ 7.000
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Asche auf mein Haupt...
User Thofa,
in meinem Mandantenkreis habe ich solche Fälle nicht soo häufig... ;-)
http://www.steuernetz.de/gesetze/estg04/p10d.html
Natürlich ist der Rücktrag nur für das Vorjahr (in diesem Falle also für 2003) zulässig.
Das wurde mal von 2003 auf 2004 geändert.
Man muß nicht alles wissen, aber wissen, wo es geschrieben steht... ;-)
In diesem Sinne...
Peter Wilhelm
in meinem Mandantenkreis habe ich solche Fälle nicht soo häufig... ;-)
http://www.steuernetz.de/gesetze/estg04/p10d.html
Natürlich ist der Rücktrag nur für das Vorjahr (in diesem Falle also für 2003) zulässig.
Das wurde mal von 2003 auf 2004 geändert.
Man muß nicht alles wissen, aber wissen, wo es geschrieben steht... ;-)
In diesem Sinne...
Peter Wilhelm
kopfschüttel...
Sorry WebTrader...
Welche Erklärung für 2003 ist noch nicht raus?
Die Umsatzsteuerjahreserklärung oder die ESt-Erklärung für 2003? Vermutlich die letztere...
Dann soll er sie doch auf den Weg bringen und evtl. dort die Ansparabschreibung bereits unterbringen, wenn es sich überhaupt rechnet (s. meinen Beitrag an den User ThoFa dazu). Gleichzeitig soll er mit dem FA Kontakt aufnehmen und einen Stillhalte-Kompromiss dergestalt suchen, daß mit der evtl. (kann ich von hier nicht beurteilen) ESt-Erstattung die U-St-Schuld getilgt wird.
Haben Sie unterhalb des Jahres keinen Kontakt zu Ihrem Steuerberater?
Kopfschüttelnde Grüße
Peter Wilhelm
Zitat von »"WebTrader"«
Hallo und guten Morgen,
Ich habe gerade mit dem Steuerberater telefoniert wegen der Möglichkeit der Ansparabschreibung. (Ich muss dazu sagen das ich mich mit diesen Dingen nicht 100%ig auskenne)
Seine Auskunft war das die derzeitigen Steuerschulden halt die Umsatzsteuer 2004 betreffen da die Erklärung für 2003 noch nicht raus ist. Sprich mit einer Ansparabschreibung kommen wir da auch nicht weiter.
Welche Erklärung für 2003 ist noch nicht raus?
Die Umsatzsteuerjahreserklärung oder die ESt-Erklärung für 2003? Vermutlich die letztere...
Dann soll er sie doch auf den Weg bringen und evtl. dort die Ansparabschreibung bereits unterbringen, wenn es sich überhaupt rechnet (s. meinen Beitrag an den User ThoFa dazu). Gleichzeitig soll er mit dem FA Kontakt aufnehmen und einen Stillhalte-Kompromiss dergestalt suchen, daß mit der evtl. (kann ich von hier nicht beurteilen) ESt-Erstattung die U-St-Schuld getilgt wird.
Zitat
Das Problem an 2004 war folgendes. Anfang des Jahres wurde mir mitgeteilt das noch einige Posten offen sind. Diese habe ich dann beglichen. Einen Monat später kam ein erneutes Schreiben das immernoch was offen sei, auch im vierstelligen Bereich, obwohl ich dachte und auch nachgerechnet hatte das für 2004 nun alles bezahlt sei. Durch die Prüfung der Unterlagen vom FA hat sich das ganze nun soweit rausgezögert.
Haben Sie unterhalb des Jahres keinen Kontakt zu Ihrem Steuerberater?
Kopfschüttelnde Grüße
Peter Wilhelm
Umsatzsteuer
Werter User Webtrader !
Nachdem Sie nachfolgende Zeilen hier eingestellt haben ..
Mir ist auch bewusst das die Umsatzsteuer ein durchlaufender Posten ist, aber wenn Rechnungen bezahlt, oder Gehälter überwiesen werden müssen kann ich darauf keine Rücksicht nehmen.
kann ich Ihnen nur wünschen, das Finanzbeamte die hier mitlesen, nicht umgehend die gesamte Klaviatur der Abgabenordnung in Verbindung mit dem Strafgesetbuch gegen Sie einsetzen werden.
Mit Verlaub, wie kann man nur so dämlich sein und sich in einem öffentlichen Forum derart artikulieren ?
Die folgerichtige Interpretation Ihrer Aussage wäre nämlich dann so zu verstehen, dass Sie bewusst Steuern hinterzogen haben um einer möglichen Insolvenz bei Nichtzahlung von Löhnen und rechtzeitiger Abführung von Sozialabgaben zu entgehen, bzw. Sie mit Ihrer Handlungsweise versucht haben diese dadurch vorübergehend zu verhindern oder abzuwenden.
Entweder haben Sie zum Zeitpunkt Ihrer Vorgehensweise z.B.
- zu wenig Umsatz gehabt um ihre Fixkosten begleichen zu können,
- aufgrund ihres sehr kostenintensiven Geschäfts ihren Deckungsbeitrag nicht erreicht, und / oder Sie haben zu hohe Privatentnahmen getätigt, in der Hoffnung auf eventuell bessere Zeiten =zukünftig höhere Umsätze.
Ohne jetzt die genauen Hintergründe Ihrer Handlungsweise kennen zu müssen, würde jeder Außenstehende ( Finanzamt, Bank ) aufgrund der von Ihnen gemachten Aussage und ihrer Handlungsweisen ihr Verhalten nicht gerade als vertrauensbildende Maßnahmen ansehen, um Ihnen auch nur einen Cent in Form einer Steuerstundung oder eines, wie Sie geschrieben haben, Kleinkredites anzuvertrauen.
Wären Sie Politiker könnten Sie derartige Transaktionen ungehindert, und mit entsprechenden Gesetzesvorlagen solange vornehmen bis denn wirklich garnichts mehr geht , als normaler Bürger müssen Sie sich aber an die von diesen Politikern geschaffenen Gesetze halten.Ansonsten Sie innerhalb ganz kurzer Zeit hochnotpeinlichen Befragungen ausgesetzt sein werden.
Mit freundlichen Grüßen
Roderich Hopp
Nachdem Sie nachfolgende Zeilen hier eingestellt haben ..
Mir ist auch bewusst das die Umsatzsteuer ein durchlaufender Posten ist, aber wenn Rechnungen bezahlt, oder Gehälter überwiesen werden müssen kann ich darauf keine Rücksicht nehmen.
kann ich Ihnen nur wünschen, das Finanzbeamte die hier mitlesen, nicht umgehend die gesamte Klaviatur der Abgabenordnung in Verbindung mit dem Strafgesetbuch gegen Sie einsetzen werden.
Mit Verlaub, wie kann man nur so dämlich sein und sich in einem öffentlichen Forum derart artikulieren ?
Die folgerichtige Interpretation Ihrer Aussage wäre nämlich dann so zu verstehen, dass Sie bewusst Steuern hinterzogen haben um einer möglichen Insolvenz bei Nichtzahlung von Löhnen und rechtzeitiger Abführung von Sozialabgaben zu entgehen, bzw. Sie mit Ihrer Handlungsweise versucht haben diese dadurch vorübergehend zu verhindern oder abzuwenden.
Entweder haben Sie zum Zeitpunkt Ihrer Vorgehensweise z.B.
- zu wenig Umsatz gehabt um ihre Fixkosten begleichen zu können,
- aufgrund ihres sehr kostenintensiven Geschäfts ihren Deckungsbeitrag nicht erreicht, und / oder Sie haben zu hohe Privatentnahmen getätigt, in der Hoffnung auf eventuell bessere Zeiten =zukünftig höhere Umsätze.
Ohne jetzt die genauen Hintergründe Ihrer Handlungsweise kennen zu müssen, würde jeder Außenstehende ( Finanzamt, Bank ) aufgrund der von Ihnen gemachten Aussage und ihrer Handlungsweisen ihr Verhalten nicht gerade als vertrauensbildende Maßnahmen ansehen, um Ihnen auch nur einen Cent in Form einer Steuerstundung oder eines, wie Sie geschrieben haben, Kleinkredites anzuvertrauen.
Wären Sie Politiker könnten Sie derartige Transaktionen ungehindert, und mit entsprechenden Gesetzesvorlagen solange vornehmen bis denn wirklich garnichts mehr geht , als normaler Bürger müssen Sie sich aber an die von diesen Politikern geschaffenen Gesetze halten.Ansonsten Sie innerhalb ganz kurzer Zeit hochnotpeinlichen Befragungen ausgesetzt sein werden.

Mit freundlichen Grüßen
Roderich Hopp

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