Flensburger Verkehrssünder-Datei - Neues Punkte-System in Flensburg
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Flensburger Verkehrssünder-Datei - Neues Punkte-System in Flensburg
Zitat
Im Flensburger Verkehrszentralregister werden alle rechtskräftigen Bußgeldbescheide, Verurteilungen in Verkehrsstrafsachen, Fahrverbote und Entziehungen
von Führerscheinen gespeichert
Sind vier Punkte erreicht, kommt aber erst einmal eine schriftliche „Ermahnung“. Bei sechs Punkten erfolgt eine letzte „Verwarnung“. Ab 8 Punkten ist der Lappen weg!
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... die Reform der Flensburger Verkehrssünder-Datei!
BILD und AUTO BILD haben aus guter Quelle erste Details der noch geheimen Pläne von Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) erfahren:
Künftig gibt es nur noch einen Punkt für „grobe“ Verstöße (z.?B. 21 km/h innerorts zu schnell) und zwei Punkte für „schwerwiegende“ Ordnungswidrigkeiten (z.?B. bei Rot über die Ampel, Drängeln). Alle Tatbestände , die bisher mit ein bis drei Punkten sanktioniert wurden, werden im neuen System mit einem Punkt gebündelt. Für schwerere Delikte (bisher drei bis sieben Punkte) werden generell zwei Punkte in Flensburg eingetragen.
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Allerdings: Nicht mehr bei 18 Punkten wie bisher, sondern künftig schon bei acht Punkten wird der Führerschein eingezogen! Sind vier Punkte erreicht, kommt aber erst einmal eine schriftliche „Ermahnung“. Bei sechs Punkten erfolgt eine letzte „Verwarnung“. Punkte können wie gehabt durch Nachschulung rechtzeitig abgebaut werden. Bei Straftaten (z.?B. Trunkenheit am Steuer) ist der Führerschein wie bisher sofort futsch. Offen ist noch, wie die insgesamt rd. 47 Mio. Altpunkte, die sich in Flensburg angesammelt haben, in das neue System überführt werden.
Zitat
Jeder Eintrag verjährt für sich. Ein Eintrag der Kategorie 1 (ein Punkt) nach zwei Jahren, ein Eintrag der Kategorie 2 (zwei Punkte) nach drei Jahren. Es gibt also keine automatischen Verlängerungen der Einträge mehr um immer wieder zwei weitere Jahre, wenn innerhalb der Tilgungsfrist neue Verkehrssünden hinzukommen. Dadurch wird vermieden, dass der Punktestand in Flensburg über einen immer längeren Zeitraum immer höher wird (Kumulierung). Es gibt auch keine Überlappungsfristen mehr, wenn ein neuer Verstoß vor Ablauf der (alten) Verjährung begangen wurde, aber erst später geahndet wird (z.?B. weil der Fahrer nicht sofort ermittelt werden kann).
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Die Geldstrafen für Verkehrsgefährdung sollen noch einmal saftig erhöht werden. Details werden zurzeit mit dem Bundesjustizministerium abgestimmt. Dafür sollen Ordnungswidrigkeiten, die für die Verkehrssicherheit belanglos sind, nicht mehr mit Punkten geahndet werden (etwa das Einfahren in eine Umweltzone ohne gültige Plakette).
Die Flensburg-Reform soll bis zur Bundestagswahl 2013 in Kraft treten. Verkehrsminister Ramsauer will noch diesen Monat alle Einzelheiten vorstellen. Bis dahin soll auch geklärt sein, was mit alten Punkten im Flensburger Zentralregister wird.
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Nach Plänen von Minister Ramsauer für neue Flensburger Punkte-Kartei Top-Jurist fordert Amnestie für alle Verkehrssünder
Sind die deutschen Verkehrssünder bald alle ihre 47 Millionen Punkte in Flensburg los?
Bei der Umstellung der Strafkartei auf das neue System von Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) verlangen Experten, dass es eine Amnestie für Alt-Sünder gibt.
„Nach meiner Ansicht kann das nur so laufen, dass man einen scharfen Schnitt macht und sagt: Das ist nun alles Vergangenheit und jetzt wird neu angesammelt”, so Kay Nehm, Präsident des Verkehrsgerichtstags in der „Rheinischen Post”. Das geht selbst Verkehrsminister Ramsauer zu weit. Ramsauer zu BILD: „Recht muss Recht bleiben. Es wird keinen Freibrief für Raser und Alkoholfahrer geben. Es müssen natürlich überschaubare Übergangsregeln gelten – eine Generalamnestie wird es aber nicht geben.“
Kleine Erleichterungen kann sich der CDU-Verkehrsexperte Dirk Fischer vorstellen: „Wo die neue Regelung milder ist, kann es Erleichterungen geben.“ Ramsauers Plan hatte in den letzten Tagen für Aufregung gesorgt: Die bisher gesammelten Punkte sollen nach dem neuen System „umgerechnet“ werden. Wo es bisher für schwere Verstöße drei bis sieben Punkte auf einmal gab, würden nach dem neuen System noch zwei Punkte fällig.
Leichte Delikte, für die es heute ein bis drei Punkte gibt, würden in einen neuen Punkt umgerechnet. Der Führerschein ist dann allerdings schon bei bei acht Punkten weg! Heftiger Widerstand kam von den Grünen. Michael Cramer, Grünen-Verkehrsexperte im Europa-Parlament, zu BILD: „Wir brauchen schärfere Kontrollen statt milderer Strafen.“
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Sind die deutschen Verkehrssünder bald alle ihre 47 Millionen Punkte in Flensburg los?
Bei der Umstellung der Strafkartei auf das neue System von Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) verlangen Experten, dass es eine Amnestie für Alt-Sünder gibt.
„Nach meiner Ansicht kann das nur so laufen, dass man einen scharfen Schnitt macht und sagt: Das ist nun alles Vergangenheit und jetzt wird neu angesammelt”, so Kay Nehm, Präsident des Verkehrsgerichtstags in der „Rheinischen Post”. Das geht selbst Verkehrsminister Ramsauer zu weit. Ramsauer zu BILD: „Recht muss Recht bleiben. Es wird keinen Freibrief für Raser und Alkoholfahrer geben. Es müssen natürlich überschaubare Übergangsregeln gelten – eine Generalamnestie wird es aber nicht geben.“
Kleine Erleichterungen kann sich der CDU-Verkehrsexperte Dirk Fischer vorstellen: „Wo die neue Regelung milder ist, kann es Erleichterungen geben.“ Ramsauers Plan hatte in den letzten Tagen für Aufregung gesorgt: Die bisher gesammelten Punkte sollen nach dem neuen System „umgerechnet“ werden. Wo es bisher für schwere Verstöße drei bis sieben Punkte auf einmal gab, würden nach dem neuen System noch zwei Punkte fällig.
Leichte Delikte, für die es heute ein bis drei Punkte gibt, würden in einen neuen Punkt umgerechnet. Der Führerschein ist dann allerdings schon bei bei acht Punkten weg! Heftiger Widerstand kam von den Grünen. Michael Cramer, Grünen-Verkehrsexperte im Europa-Parlament, zu BILD: „Wir brauchen schärfere Kontrollen statt milderer Strafen.“
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Nachschulung soll keinen Punkteerlass mehr bringen
Notorische Verkehrssünder sollen künftig die Möglichkeit verlieren, Punkte im Flensburger Verkehrszentralregister durch freiwillige oder angeordnete Nachschulungen abzubauen.
Dies jedenfalls sehen laut Spiegel die Reformpläne des Bundesverkehrsministers Peter Ramsauer vor. Forschungen ergaben, dass sich das Fahrverhalten der Teilnehmer nach Ende einer Nachschulung kaum änderte. Ein Verkehrsverstoß soll künftig mit maximal zwei Punkten bestraft und der Führerschein bei acht entzogen werden. Bisher können Autofahrer ihren Kontostand mit einer kostenpflichtigen Schulung um bis zu vier Punkte verringern.
Unterdessen stellte Ramsauer klar, dass er von einer Amnestie für bereits angesammelte Punkte nichts halte. ”Es wird keinen Freibrief für Raser und Alkoholfahrer geben”, sagte Ramsauer der “Bild”-Zeitung.
* lawbike.de
Dies jedenfalls sehen laut Spiegel die Reformpläne des Bundesverkehrsministers Peter Ramsauer vor. Forschungen ergaben, dass sich das Fahrverhalten der Teilnehmer nach Ende einer Nachschulung kaum änderte. Ein Verkehrsverstoß soll künftig mit maximal zwei Punkten bestraft und der Führerschein bei acht entzogen werden. Bisher können Autofahrer ihren Kontostand mit einer kostenpflichtigen Schulung um bis zu vier Punkte verringern.
Unterdessen stellte Ramsauer klar, dass er von einer Amnestie für bereits angesammelte Punkte nichts halte. ”Es wird keinen Freibrief für Raser und Alkoholfahrer geben”, sagte Ramsauer der “Bild”-Zeitung.
* lawbike.de
Das neue Punktesystem
Heute war es soweit, das Bundesministerium für Verkehr hat durch Bundesverkehrsminister Ramsauer in Berlin die Eckpunkte für die Reform des Punktesystems und des Verkehrszentralregisters, das neue “Fahreignungsregister”, vorgestellt.
Die bisherige Punktevergabe für Ordnungswidrigkeiten sowie unterschiedliche Tilgungsfristen sowie die Überliegefrist sollen vereinfacht bzw. abgeschafft werden. Einfacher, gerechter, transparenter – lautet das Ziel der Reform. Durch die neuen Regelungen würden rund eine Million Kraftfahrer, die zwar für die Verkehrssicherheit relevante, aber leichtere Verstöße begangen haben, nicht mehr im Register erfasst werden. Demgegenüber würde es jährlich bei rund 500 Kraftfahrern mehr zum Entzug der Fahrerlaubnis kommen.
Die neue Zwei Punkte-Gesellschaft und ab acht Punkten wird es dunkel
Künftig soll es bei schweren Verstößen nur noch 1 Punkt geben, bei besonders schweren Verstößen, das sind Ordnungswidrigkeiten mit Regelfahrverbot, als auch bei Verkehrsstraftaten wären es 2 Punkte (siehe Grafik des BMVBS). Allerdings wäre künftig nicht bei 18 Punkten Schluss, die Fahrerlaubnis soll bereits bei Erreichen von 8 Punkten entzogen werden.
Bei Erreichen von 1 bis 3 Punkten erfolgt in Zukunft eine Vormerkung, bei 4 bis 5 Punkten eine Ermahnung, bei Erreichen von 6 bis 7 Punkten dann eine Verwarnung und eine Anordnung zur Teilnahme an einem Fahreignungsseminar, bei 8 Punkten wäre dann Schluss, die Fahrerlaubnis würde dann entzogen.
Hierzu hat das Ministerium eine schöne Grafik erarbeitet, den Punktetacho.
Getilgt wird künftig einheitlich
Bislang werden in Flensburg eingetragene Punkte bei Ordnungswidrigkeiten unabhängig von der Schwere des Vorwurfs nach 2 Jahren, bei Straftaten nach 5 bzw. 10 Jahren getilgt. Bei wiederholten Verstößen verlängern sich bei Ordnungswidrigkeiten die Tilgungsfristen bis zur Höchstdauer von 5 Jahren. Wenn man Pech hat und am letzten Tag der Tilgungsfrist einen mit Punkten bewehrten Verkehrsverstoß begeht, zieht man nach bisheriger Regelung die vorherigen Eintragungen wie einen Rattenschwanz hinter sich her. Dann gibt es noch die Überliegefrist, die verhindern soll, dass Eintragungen getilgt werden, obwohl bereits ein neuer Verstoß begangen wurde. Künftig sollen Punkte aus schweren Verstößen nach 2 ½ Jahren, aus besonders schweren Verstößen nach 5 Jahren und aus Straftaten nach 10 Jahren getilgt werden. Eine Verlängerung der Tilgungsfristen und auch eine Überliegefrist wird es nicht mehr geben. Nicht der Tag des Verstoßes soll mehr ausschlaggebend für die Fristberechnung sein, sondern das Datum der Rechtskraft der Entscheidung. Künftig wäre es also denkbar, durch Einspruch und im rechtlichen Rahmen zulässige Verteidigungsstategien, die Rechtskraft und damit das Datum der Eintragung von Punkten zu beeinflussen.
Punkterabatt wird abgeschafft
Bislang ist es möglich, sich durch Teilnahme bei einem Punkteabbauseminar einer Fahrschule einen Punkterabatt von bis zu 4 Punkten zu verschaffen. Diese Möglichkeit soll nun abgeschafft werden, worüber sich die Fahrschulen, die solche ASP-Seminare abhalten und damit sicher nicht schlecht verdienen, nicht freuen werden. Mit der Regelung möchte das Ministerium „Rabatte für notorische Verkehrsrowdys“ ausschließen, wobei man da geteilter Meinung sein kann. Aus unserer anwaltlichen Praxis nehmen wir die Erfahrung, dass es gerade die „Punkeansammler“ sind, die über einen längeren Zeitraum kurz vor Tilgung mal wieder einen oder zwei Punkte eingefahren haben, die das Angebot des freiwilligen Abbaus nutzen, nicht die notorischen Raser.
…und vergib uns all unsere Sünden?
Die spannende Frage zum Schluss, was passiert mit den bisher eingetragenen Punkten? Eine Idee wäre es gewesen, eine generelle „Amnestie“ zu erlassen und einfach alle oder bis zu einem bestimmten Punktestand alle Punkte zu löschen bzw. zu reduzieren. Man hat sich anders entschieden, die bisherigen Punkte werden „überführt“.
Wer also 1 bis 3 Punkte hat, wird behandelt als hätte er einen Punkt, von 4 bis 5 als wären es zwei Punkte, bei 6 bis 7 sind es drei Punkte, man ist also vorgemerkt. Bei 8 bis 10 bzw. 11 bis 13 Punkten fällt man auf 4 bzw. 5 Punkte zurück und wird ermahnt. Ab 14 bis 15 bzw. 16 bis 17 Punkten wird es ernst, man wird behandelt als hätte man 6 bzw. 7 Punkte, wird verwarnt und darf ein Aufbauseminar absolvieren. Wer 18 Punkte hat, ist im schwarzen Bereich, wird dem gleichgestellt der 8 Punkte hat, die Fahrerlaubnis wird entzogen. Es könnte sich daher noch lohnen, ein Punkteabbauseminar zu absolvieren.
Wem das jetzt zu kompliziert war, das Ministerium hat auch hierfür eine bunte Grafik erstellen lassen.
Mit der Vorstellung der Eckpunkte soll jetzt eine breite fachliche und gesellschaftliche Diskussion eingeleitet werden. Im Anschluss daran wird ein konkreter Gesetzentwurf erarbeitet.
Quelle: PM des BMVBS Nr. 031/2012 vom 27.02.2012
Die bisherige Punktevergabe für Ordnungswidrigkeiten sowie unterschiedliche Tilgungsfristen sowie die Überliegefrist sollen vereinfacht bzw. abgeschafft werden. Einfacher, gerechter, transparenter – lautet das Ziel der Reform. Durch die neuen Regelungen würden rund eine Million Kraftfahrer, die zwar für die Verkehrssicherheit relevante, aber leichtere Verstöße begangen haben, nicht mehr im Register erfasst werden. Demgegenüber würde es jährlich bei rund 500 Kraftfahrern mehr zum Entzug der Fahrerlaubnis kommen.
Die neue Zwei Punkte-Gesellschaft und ab acht Punkten wird es dunkel
Künftig soll es bei schweren Verstößen nur noch 1 Punkt geben, bei besonders schweren Verstößen, das sind Ordnungswidrigkeiten mit Regelfahrverbot, als auch bei Verkehrsstraftaten wären es 2 Punkte (siehe Grafik des BMVBS). Allerdings wäre künftig nicht bei 18 Punkten Schluss, die Fahrerlaubnis soll bereits bei Erreichen von 8 Punkten entzogen werden.
Bei Erreichen von 1 bis 3 Punkten erfolgt in Zukunft eine Vormerkung, bei 4 bis 5 Punkten eine Ermahnung, bei Erreichen von 6 bis 7 Punkten dann eine Verwarnung und eine Anordnung zur Teilnahme an einem Fahreignungsseminar, bei 8 Punkten wäre dann Schluss, die Fahrerlaubnis würde dann entzogen.
Hierzu hat das Ministerium eine schöne Grafik erarbeitet, den Punktetacho.
Getilgt wird künftig einheitlich
Bislang werden in Flensburg eingetragene Punkte bei Ordnungswidrigkeiten unabhängig von der Schwere des Vorwurfs nach 2 Jahren, bei Straftaten nach 5 bzw. 10 Jahren getilgt. Bei wiederholten Verstößen verlängern sich bei Ordnungswidrigkeiten die Tilgungsfristen bis zur Höchstdauer von 5 Jahren. Wenn man Pech hat und am letzten Tag der Tilgungsfrist einen mit Punkten bewehrten Verkehrsverstoß begeht, zieht man nach bisheriger Regelung die vorherigen Eintragungen wie einen Rattenschwanz hinter sich her. Dann gibt es noch die Überliegefrist, die verhindern soll, dass Eintragungen getilgt werden, obwohl bereits ein neuer Verstoß begangen wurde. Künftig sollen Punkte aus schweren Verstößen nach 2 ½ Jahren, aus besonders schweren Verstößen nach 5 Jahren und aus Straftaten nach 10 Jahren getilgt werden. Eine Verlängerung der Tilgungsfristen und auch eine Überliegefrist wird es nicht mehr geben. Nicht der Tag des Verstoßes soll mehr ausschlaggebend für die Fristberechnung sein, sondern das Datum der Rechtskraft der Entscheidung. Künftig wäre es also denkbar, durch Einspruch und im rechtlichen Rahmen zulässige Verteidigungsstategien, die Rechtskraft und damit das Datum der Eintragung von Punkten zu beeinflussen.
Punkterabatt wird abgeschafft
Bislang ist es möglich, sich durch Teilnahme bei einem Punkteabbauseminar einer Fahrschule einen Punkterabatt von bis zu 4 Punkten zu verschaffen. Diese Möglichkeit soll nun abgeschafft werden, worüber sich die Fahrschulen, die solche ASP-Seminare abhalten und damit sicher nicht schlecht verdienen, nicht freuen werden. Mit der Regelung möchte das Ministerium „Rabatte für notorische Verkehrsrowdys“ ausschließen, wobei man da geteilter Meinung sein kann. Aus unserer anwaltlichen Praxis nehmen wir die Erfahrung, dass es gerade die „Punkeansammler“ sind, die über einen längeren Zeitraum kurz vor Tilgung mal wieder einen oder zwei Punkte eingefahren haben, die das Angebot des freiwilligen Abbaus nutzen, nicht die notorischen Raser.
…und vergib uns all unsere Sünden?
Die spannende Frage zum Schluss, was passiert mit den bisher eingetragenen Punkten? Eine Idee wäre es gewesen, eine generelle „Amnestie“ zu erlassen und einfach alle oder bis zu einem bestimmten Punktestand alle Punkte zu löschen bzw. zu reduzieren. Man hat sich anders entschieden, die bisherigen Punkte werden „überführt“.
Wer also 1 bis 3 Punkte hat, wird behandelt als hätte er einen Punkt, von 4 bis 5 als wären es zwei Punkte, bei 6 bis 7 sind es drei Punkte, man ist also vorgemerkt. Bei 8 bis 10 bzw. 11 bis 13 Punkten fällt man auf 4 bzw. 5 Punkte zurück und wird ermahnt. Ab 14 bis 15 bzw. 16 bis 17 Punkten wird es ernst, man wird behandelt als hätte man 6 bzw. 7 Punkte, wird verwarnt und darf ein Aufbauseminar absolvieren. Wer 18 Punkte hat, ist im schwarzen Bereich, wird dem gleichgestellt der 8 Punkte hat, die Fahrerlaubnis wird entzogen. Es könnte sich daher noch lohnen, ein Punkteabbauseminar zu absolvieren.
Wem das jetzt zu kompliziert war, das Ministerium hat auch hierfür eine bunte Grafik erstellen lassen.
Mit der Vorstellung der Eckpunkte soll jetzt eine breite fachliche und gesellschaftliche Diskussion eingeleitet werden. Im Anschluss daran wird ein konkreter Gesetzentwurf erarbeitet.
Quelle: PM des BMVBS Nr. 031/2012 vom 27.02.2012
Experten lehnen Ramsauers neuen Punktekatalog ab
Die geplante Reform des Flensburger Punktekatalogs ist bei Verkehrsexperten glatt durchgefallen. Dem Gesetzentwurf der Bundesregierung könne nicht zugestimmt werden, beschloss am 25.01.2013 der zuständige Arbeitskreis auf dem 51. Verkehrsgerichtstag in Goslar. Zudem sprachen sich die Experten gegen Geschwindigkeitskontrollen als Einnahmequelle und für strengere Kontrollen aggressiver Fahrer aus.
Hauptkritik an Punktekatalog: Mangelnde Transparenz
Verkehrsgerichtstags-Präsident Kay Nehm bezeichnete den Gesetzentwurf aus dem Haus von Peter Ramsauer (CSU) als enttäuschend. So sei unklar, ab wann welche Punkte zählen oder wieder gelöscht werden sollen. Zudem fehle die Möglichkeit zum Punkteabbau, um einen Führerscheinentzug abzuwenden. Die Experten monierten, dass schwer nachvollziehbar sei, warum eine Verurteilung wegen eines Verkehrsdeliktes zu maximal 90 Tagessätzen Geldstrafe schon nach fünf Jahren aus dem Bundeszentralregister getilgt werde, die Punkte im Flensburger Register aber doppelt so lange stehen blieben. Auch die vorgesehene Anhebung von Bußgeldern für eine Reihe von Vergehen stieß auf Ablehnung.
Bundesverkehrsministerium vertreidigt seine Pläne
Ein Sprecher des Verkehrsministeriums verteidigte die Pläne am 25.01.2013. «Wir sind der Auffassung, dass wir mit diesen Vorschlägen zur Neuregelung das System einfacher, transparenter und gerechter machen.» Von einem Scheitern könne nicht die Rede sein. Widerstand formiert sich allerdings auch im Bundesrat, die Länderkammer befasst sich wahrscheinlich am 01.02.2013 mit den Plänen.
Geschwindigkeitsmessungen nicht aus monetären Gründen
Geschwindigkeitsmessungen sollen nach Empfehlung des Verkehrsgerichtstags künftig nicht mehr als reine Geldeinnahmequelle dienen. Um die Akzeptanz für Tempokontrollen zu erhöhen, solle nur noch dort geblitzt werden, wo es der Sicherheit, dem Schutz vor Lärm oder Luftverschmutzung diene. Nur so lasse sich die Akzeptanz für Tempokontrollen erhöhen. Um die Ergebnisse überprüfen zu können, müssten Verteidiger und Sachverständige zudem alle erforderlichen Informationen erhalten und die Funktionsweise der Geräte checken können. Die Experten verlangen auch eine verbindlich Aus- und Fortbildung des Messpersonals sowie einheitliche Messprotokolle. In Deutschland werden jährlich 70.000 Unfälle auf zu schnelles Fahren zurückgeführt.
Bei agressiven Fahrern Überprüfung der Fahreignung
Einig war sich das Expertengremium darin, dass Polizei und Ordnungsbehörden stärker gegen aggressive Rad- und Autofahrer vorgehen sollten. Wer wiederholt durch Rasen, Drängeln oder Pöbeln auffalle, müsse auf seine Fahreignung überprüft werden. Dazu sollten Polizei und Fahrerlaubnisbehörden einen Katalog mit Taten erarbeiten, die «typischerweise Zweifel an der Fahreignung begründen». Schärfere gesetzliche Bestimmungen seien aber nicht erforderlich. Laut ADAC sind viele Autofahrer überzeugt, dass die Aggression auf den Straßen zugenommen hat.
Verbesserung der Fahrausbildung
Die Fahrausbildung soll verbessert werden, der Unterricht in Fahrschulen künftig nach wissenschaftlich begründeten Standards ablaufen. Eine verbindliche Empfehlung zu einer mehrstufigen Fahrausbildung gab es aber nicht. Eine Projektgruppe soll nun Vorschläge erarbeiten, wie die Unfallhäufigkeit bei jungen Fahrern gesenkt werden kann. Im Gespräch sind Pflichtschulungen nach der Fahrprüfung. Wegen des Erfolges des Begleiteten Fahrens mit 17 regten die Experten an, über eine Absenkung auf 16 Jahre nachzudenken
Die geplante Reform des Flensburger Punktekatalogs ist bei Verkehrsexperten glatt durchgefallen. Dem Gesetzentwurf der Bundesregierung könne nicht zugestimmt werden, beschloss am 25.01.2013 der zuständige Arbeitskreis auf dem 51. Verkehrsgerichtstag in Goslar. Zudem sprachen sich die Experten gegen Geschwindigkeitskontrollen als Einnahmequelle und für strengere Kontrollen aggressiver Fahrer aus.
Hauptkritik an Punktekatalog: Mangelnde Transparenz
Verkehrsgerichtstags-Präsident Kay Nehm bezeichnete den Gesetzentwurf aus dem Haus von Peter Ramsauer (CSU) als enttäuschend. So sei unklar, ab wann welche Punkte zählen oder wieder gelöscht werden sollen. Zudem fehle die Möglichkeit zum Punkteabbau, um einen Führerscheinentzug abzuwenden. Die Experten monierten, dass schwer nachvollziehbar sei, warum eine Verurteilung wegen eines Verkehrsdeliktes zu maximal 90 Tagessätzen Geldstrafe schon nach fünf Jahren aus dem Bundeszentralregister getilgt werde, die Punkte im Flensburger Register aber doppelt so lange stehen blieben. Auch die vorgesehene Anhebung von Bußgeldern für eine Reihe von Vergehen stieß auf Ablehnung.
Bundesverkehrsministerium vertreidigt seine Pläne
Ein Sprecher des Verkehrsministeriums verteidigte die Pläne am 25.01.2013. «Wir sind der Auffassung, dass wir mit diesen Vorschlägen zur Neuregelung das System einfacher, transparenter und gerechter machen.» Von einem Scheitern könne nicht die Rede sein. Widerstand formiert sich allerdings auch im Bundesrat, die Länderkammer befasst sich wahrscheinlich am 01.02.2013 mit den Plänen.
Geschwindigkeitsmessungen nicht aus monetären Gründen
Geschwindigkeitsmessungen sollen nach Empfehlung des Verkehrsgerichtstags künftig nicht mehr als reine Geldeinnahmequelle dienen. Um die Akzeptanz für Tempokontrollen zu erhöhen, solle nur noch dort geblitzt werden, wo es der Sicherheit, dem Schutz vor Lärm oder Luftverschmutzung diene. Nur so lasse sich die Akzeptanz für Tempokontrollen erhöhen. Um die Ergebnisse überprüfen zu können, müssten Verteidiger und Sachverständige zudem alle erforderlichen Informationen erhalten und die Funktionsweise der Geräte checken können. Die Experten verlangen auch eine verbindlich Aus- und Fortbildung des Messpersonals sowie einheitliche Messprotokolle. In Deutschland werden jährlich 70.000 Unfälle auf zu schnelles Fahren zurückgeführt.
Bei agressiven Fahrern Überprüfung der Fahreignung
Einig war sich das Expertengremium darin, dass Polizei und Ordnungsbehörden stärker gegen aggressive Rad- und Autofahrer vorgehen sollten. Wer wiederholt durch Rasen, Drängeln oder Pöbeln auffalle, müsse auf seine Fahreignung überprüft werden. Dazu sollten Polizei und Fahrerlaubnisbehörden einen Katalog mit Taten erarbeiten, die «typischerweise Zweifel an der Fahreignung begründen». Schärfere gesetzliche Bestimmungen seien aber nicht erforderlich. Laut ADAC sind viele Autofahrer überzeugt, dass die Aggression auf den Straßen zugenommen hat.
Verbesserung der Fahrausbildung
Die Fahrausbildung soll verbessert werden, der Unterricht in Fahrschulen künftig nach wissenschaftlich begründeten Standards ablaufen. Eine verbindliche Empfehlung zu einer mehrstufigen Fahrausbildung gab es aber nicht. Eine Projektgruppe soll nun Vorschläge erarbeiten, wie die Unfallhäufigkeit bei jungen Fahrern gesenkt werden kann. Im Gespräch sind Pflichtschulungen nach der Fahrprüfung. Wegen des Erfolges des Begleiteten Fahrens mit 17 regten die Experten an, über eine Absenkung auf 16 Jahre nachzudenken
Verkehrsausschuss:
Experten stimmen geplanter Reform des Flensburger Punktesystems weitgehend zu
Die von der Bundesregierung geplante Reform des Flensburger Punktesystems für Autofahrer findet bei Sachverständigen weitgehende Zustimmung. Dies wurde am 16.04.2013 bei einer öffentlichen Anhörung des Bundestags-Ausschusses für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung deutlich, bei der es um den von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer Gesetze (BT-Drs. 17/12636) ging, mit dem das Punktesystem einfacher und transparenter gestalten werden soll. Der Regierungsentwurf sieht vor, dass es künftig im Punktesystem nur noch drei Kategorien geben soll: einen Punkt bei Ordnungswidrigkeiten, die die Verkehrssicherheit beeinträchtigen, zwei Punkte bei Ordnungswidrigkeiten, die die Verkehrssicherheit «besonders» beeinträchtigen sowie bei Straftaten ohne Führerscheinentzug und drei Punkte bei Straftaten mit Führerscheinentzug.
«Tilgungshemmung» soll wegfallen
Zudem soll laut Entwurf durch Verzicht auf komplizierte Tilgungsregelungen Transparenz erreicht werden. Stattdessen sollen künftig feste Tilgungsfristen für die jeweiligen Verkehrsverstöße und ein einheitlicher Beginn für die Tilgungsfristen gelten. Somit soll jeder Verstoß für sich verjähren. Die bisherige «Tilgungshemmung», nach der ein neuer Eintrag automatisch die Tilgungsfrist des alten verlängert, soll wegfallen. Außerdem soll es Fahreignungsseminare geben, die das bisherige Aufbauseminar für Punktetäter ablösen sollen. Die Teilnahme soll ab sechs Punkten verpflichtend sein.
ADAC begrüßt Neuregelung
Markus Schäpe vom ADAC begrüßte am 16.04.2013 die Punktereform «ausdrücklich». Das bisherige System sei zu kompliziert, sagte er. Es sei konsequent sicherzustellen, dass ausschließlich relevante Delikte erfasst würden. Formalverstöße ohne unmittelbare Auswirkung auf die Verkehrssicherheit sollten weiterhin angemessen geahndet, aber nicht gespeichert werden. Es sei auch richtig, starre Tilgungsfristen zu schaffen. Mit dem Wegfall der Tilgungshemmung durch neu begangene Taten trete eine deutliche Entlastung derjenigen Verkehrsteilnehmer ein, die nur selten auffällig würden und daher nicht Zielgruppe des Punktesystems seien.
DVR für Einführung fester Löschungsfristen und Wegfall der Tilgungshemmung
Walter Eichendorf vom Deutschen Verkehrssicherheitsrat (DVR) sprach sich ebenfalls für die grundsätzliche Ausrichtung auf die für die Verkehrssicherheit relevanten Straftaten und Ordnungswidrigkeiten aus. Ebenfalls zur Klarheit und Transparenz trage die neue Systematik der Punkteverteilung und Bewertung bei. Dies mache es für die Betroffenen einfacher zu erkennen, welcher Verstoß in welcher Weise bewertet werde. Eichendorf sprach sich auch für die Einführung fester Löschungsfristen und für den Wegfall der Tilgungshemmung aus. «Ein zentraler Punkt in der Debatte um das Reformvorhaben ist die Einrichtung eines neu konzipierten Fahreignungsseminars», heißt es in seiner Stellungnahme. Dies sei aus Sicht der Verkehrssicherheit ein Herzstück der Reform. Die Seminare sollten auffällig gewordene Kraftfahrer zu Verhaltensänderungen bewegen. Bei qualitativ hochwertiger Ausgestaltung gebe es hierfür ein großes Potenzial. Eichendorf betonte, dass dies ein weiterer Baustein zur Verbesserung der Verkehrssicherheit sei, dem zeitnah weitere Maßnahmen wie die Verbesserung der Fahranfängervorbereitung folgen sollten.
Richter kritisiert Festhalten am «Tattagprinzip»
Auch der Vorsitzende Richter am Verwaltungsgericht München, Dietmar Zwerger, begrüßte den Wegfall der Tilgungshemmung und die Vereinheitlichung der Anlaufzeitpunkte für die Punkte. Dadurch würden die komplizierten Berechnungen in der Praxis wesentlich vereinfacht. Kritisch setzte er sich jedoch unter anderem mit dem Festhalten am «Tattagprinzip» auseinander. Damit bleibe das System für alle Beteiligten nach wie vor kompliziert und intransparent. Er empfahl bei der Neuordnung des Punktesystems, die Rechtskraft einer Zuwiderhandlung im Straßenverkehr als maßgeblichen Zeitpunkt für das Entstehen von Punkten auszuschreiben und einen Punkteabbau durch freiwilligen Besuch eines Fahreignungsseminars vorzusehen.
VCD: Ziele nicht konsequent in allen Punkten umgesetzt
Für Anja Hänel vom Verkehrsclub Deutschland (VCD) werden mit der Reform klarere und transparentere Strukturen geschaffen. Sie kritisierte jedoch, dass diese Ziele nicht konsequent in allen Punkten umgesetzt würden. So fehle eine klare Botschaft. Regelverstöße, die die Verkehrssicherheit gefährdeten, seien keine Kavaliersdelikte. Zwar schaffe die Konzentration des Fahreignungsregisters auf Delikte, die die Verkehrssicherheit gefährdeten, mehr Klarheit. Sie führe jedoch bei Ordnungswidrigkeiten, die zukünftig aus dem Register herausfielen, wie das verbotene Fahren in Umweltzonen, zu einer Verschlechterung. Reine Geldstrafen könnten hier zu einer systematischen Missachtung des Gesetzes führen und ähnlich wie «Knöllchen» bei den Falschparkern als laufende Kosten einkalkuliert werden.
Mehraufwand für Länder befürchtet
Für Peter Dauer von der Behörde für Inneres und Sport, Freie und Hansestadt Hamburg, ist die geplante Reform «nicht überzeugend». Positiv sei zwar unter anderem der Wegfall der Tilgungshemmung und die Vereinheitlichung des Beginns der Tilgungsfristen. Negativ zu bewerten sei jedoch die neue Punktebewertung mit ein bis drei Punkten, die Einschränkung von Verfolgungsbehörden und Gerichten bei der Ahndung der Verstöße von Personen, die wiederholt Straftaten und Ordnungswidrigkeiten begannen hätten, und die Löschung sämtlicher Punkte bei Neuerteilung einer befristeten Fahrerlaubnis. Dauer kritisiert auch, dass durch die geplante Reform auf die Länder ein Mehraufwand zukommen werde, der allerdings nicht quantifizierbar sei.
Experten stimmen geplanter Reform des Flensburger Punktesystems weitgehend zu
Die von der Bundesregierung geplante Reform des Flensburger Punktesystems für Autofahrer findet bei Sachverständigen weitgehende Zustimmung. Dies wurde am 16.04.2013 bei einer öffentlichen Anhörung des Bundestags-Ausschusses für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung deutlich, bei der es um den von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer Gesetze (BT-Drs. 17/12636) ging, mit dem das Punktesystem einfacher und transparenter gestalten werden soll. Der Regierungsentwurf sieht vor, dass es künftig im Punktesystem nur noch drei Kategorien geben soll: einen Punkt bei Ordnungswidrigkeiten, die die Verkehrssicherheit beeinträchtigen, zwei Punkte bei Ordnungswidrigkeiten, die die Verkehrssicherheit «besonders» beeinträchtigen sowie bei Straftaten ohne Führerscheinentzug und drei Punkte bei Straftaten mit Führerscheinentzug.
«Tilgungshemmung» soll wegfallen
Zudem soll laut Entwurf durch Verzicht auf komplizierte Tilgungsregelungen Transparenz erreicht werden. Stattdessen sollen künftig feste Tilgungsfristen für die jeweiligen Verkehrsverstöße und ein einheitlicher Beginn für die Tilgungsfristen gelten. Somit soll jeder Verstoß für sich verjähren. Die bisherige «Tilgungshemmung», nach der ein neuer Eintrag automatisch die Tilgungsfrist des alten verlängert, soll wegfallen. Außerdem soll es Fahreignungsseminare geben, die das bisherige Aufbauseminar für Punktetäter ablösen sollen. Die Teilnahme soll ab sechs Punkten verpflichtend sein.
ADAC begrüßt Neuregelung
Markus Schäpe vom ADAC begrüßte am 16.04.2013 die Punktereform «ausdrücklich». Das bisherige System sei zu kompliziert, sagte er. Es sei konsequent sicherzustellen, dass ausschließlich relevante Delikte erfasst würden. Formalverstöße ohne unmittelbare Auswirkung auf die Verkehrssicherheit sollten weiterhin angemessen geahndet, aber nicht gespeichert werden. Es sei auch richtig, starre Tilgungsfristen zu schaffen. Mit dem Wegfall der Tilgungshemmung durch neu begangene Taten trete eine deutliche Entlastung derjenigen Verkehrsteilnehmer ein, die nur selten auffällig würden und daher nicht Zielgruppe des Punktesystems seien.
DVR für Einführung fester Löschungsfristen und Wegfall der Tilgungshemmung
Walter Eichendorf vom Deutschen Verkehrssicherheitsrat (DVR) sprach sich ebenfalls für die grundsätzliche Ausrichtung auf die für die Verkehrssicherheit relevanten Straftaten und Ordnungswidrigkeiten aus. Ebenfalls zur Klarheit und Transparenz trage die neue Systematik der Punkteverteilung und Bewertung bei. Dies mache es für die Betroffenen einfacher zu erkennen, welcher Verstoß in welcher Weise bewertet werde. Eichendorf sprach sich auch für die Einführung fester Löschungsfristen und für den Wegfall der Tilgungshemmung aus. «Ein zentraler Punkt in der Debatte um das Reformvorhaben ist die Einrichtung eines neu konzipierten Fahreignungsseminars», heißt es in seiner Stellungnahme. Dies sei aus Sicht der Verkehrssicherheit ein Herzstück der Reform. Die Seminare sollten auffällig gewordene Kraftfahrer zu Verhaltensänderungen bewegen. Bei qualitativ hochwertiger Ausgestaltung gebe es hierfür ein großes Potenzial. Eichendorf betonte, dass dies ein weiterer Baustein zur Verbesserung der Verkehrssicherheit sei, dem zeitnah weitere Maßnahmen wie die Verbesserung der Fahranfängervorbereitung folgen sollten.
Richter kritisiert Festhalten am «Tattagprinzip»
Auch der Vorsitzende Richter am Verwaltungsgericht München, Dietmar Zwerger, begrüßte den Wegfall der Tilgungshemmung und die Vereinheitlichung der Anlaufzeitpunkte für die Punkte. Dadurch würden die komplizierten Berechnungen in der Praxis wesentlich vereinfacht. Kritisch setzte er sich jedoch unter anderem mit dem Festhalten am «Tattagprinzip» auseinander. Damit bleibe das System für alle Beteiligten nach wie vor kompliziert und intransparent. Er empfahl bei der Neuordnung des Punktesystems, die Rechtskraft einer Zuwiderhandlung im Straßenverkehr als maßgeblichen Zeitpunkt für das Entstehen von Punkten auszuschreiben und einen Punkteabbau durch freiwilligen Besuch eines Fahreignungsseminars vorzusehen.
VCD: Ziele nicht konsequent in allen Punkten umgesetzt
Für Anja Hänel vom Verkehrsclub Deutschland (VCD) werden mit der Reform klarere und transparentere Strukturen geschaffen. Sie kritisierte jedoch, dass diese Ziele nicht konsequent in allen Punkten umgesetzt würden. So fehle eine klare Botschaft. Regelverstöße, die die Verkehrssicherheit gefährdeten, seien keine Kavaliersdelikte. Zwar schaffe die Konzentration des Fahreignungsregisters auf Delikte, die die Verkehrssicherheit gefährdeten, mehr Klarheit. Sie führe jedoch bei Ordnungswidrigkeiten, die zukünftig aus dem Register herausfielen, wie das verbotene Fahren in Umweltzonen, zu einer Verschlechterung. Reine Geldstrafen könnten hier zu einer systematischen Missachtung des Gesetzes führen und ähnlich wie «Knöllchen» bei den Falschparkern als laufende Kosten einkalkuliert werden.
Mehraufwand für Länder befürchtet
Für Peter Dauer von der Behörde für Inneres und Sport, Freie und Hansestadt Hamburg, ist die geplante Reform «nicht überzeugend». Positiv sei zwar unter anderem der Wegfall der Tilgungshemmung und die Vereinheitlichung des Beginns der Tilgungsfristen. Negativ zu bewerten sei jedoch die neue Punktebewertung mit ein bis drei Punkten, die Einschränkung von Verfolgungsbehörden und Gerichten bei der Ahndung der Verstöße von Personen, die wiederholt Straftaten und Ordnungswidrigkeiten begannen hätten, und die Löschung sämtlicher Punkte bei Neuerteilung einer befristeten Fahrerlaubnis. Dauer kritisiert auch, dass durch die geplante Reform auf die Länder ein Mehraufwand zukommen werde, der allerdings nicht quantifizierbar sei.


