Neues Versicherungsvertragsgesetz
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Neues Versicherungsvertragsgesetz
Der deutsche Bundestag hat Änderungen des Versicherungsvertraggesetzes beschlossen.
Wie immer soll alles besser werden.
Ziele seien bessere Beratung und Information der Verbraucher und Änderungen bei der Überschussbeteiligung bei den Lebensversicherungen.
Der beste Gradmesser ist die Praxis. Erst in der täglichen Anwendung wird sich zeigen, ob das lobenswerte Ziel durchgesetzt wurde.
unter diesem Link finden Sie die Pressemitteilung des Bundesjustizministeriums dazu:
[url=http://www.bmj.de/enid/131b8d91e505e53b7dd31bf2af5df269,d2b7a1706d635f6964092d0934353534093a0979656172092d0932303037093a096d6f6e7468092d093037093a095f7472636964092d0934353534/Presse/Pressemitteilungen_58.html]Pressemitteilungen[/url]
Wie immer soll alles besser werden.
Ziele seien bessere Beratung und Information der Verbraucher und Änderungen bei der Überschussbeteiligung bei den Lebensversicherungen.
Der beste Gradmesser ist die Praxis. Erst in der täglichen Anwendung wird sich zeigen, ob das lobenswerte Ziel durchgesetzt wurde.
unter diesem Link finden Sie die Pressemitteilung des Bundesjustizministeriums dazu:
[url=http://www.bmj.de/enid/131b8d91e505e53b7dd31bf2af5df269,d2b7a1706d635f6964092d0934353534093a0979656172092d0932303037093a096d6f6e7468092d093037093a095f7472636964092d0934353534/Presse/Pressemitteilungen_58.html]Pressemitteilungen[/url]
Die Verordnung über Informationspflichten bei Versicherungsverträgen (VVG-InfoV) ist heute im Bundesgesetblatt verkündet worden.
Sie beruht auf § 7 des neuen Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) und bestimmt, welche Informationen den Versicherungsnehmern vor dem Vertragsschluss und während der Laufzeit des Vertrages übermittelt werden müssen.
Erstmals ist auch eine Regelung zur Kostenangabe vorgesehen.
"Vermittler und Vertrieb kosten Geld, und ein guter Versicherungsvermittler hat auch das Recht auf eine anständige Bezahlung. Allerdings muss der Kunde wissen, wofür er sein Geld ausgibt. Wir wollen mündige Verbraucher, die umfassend informiert werden, bevor sie Verträge abschließen“, sagte Bundesjustizministerin Zypries. ... [mehr]
Die Verordnung zum Download ? ? Bundesgesetzblatt Jahrgang2007 Teil I Nr.66
Sie beruht auf § 7 des neuen Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) und bestimmt, welche Informationen den Versicherungsnehmern vor dem Vertragsschluss und während der Laufzeit des Vertrages übermittelt werden müssen.
Erstmals ist auch eine Regelung zur Kostenangabe vorgesehen.
"Vermittler und Vertrieb kosten Geld, und ein guter Versicherungsvermittler hat auch das Recht auf eine anständige Bezahlung. Allerdings muss der Kunde wissen, wofür er sein Geld ausgibt. Wir wollen mündige Verbraucher, die umfassend informiert werden, bevor sie Verträge abschließen“, sagte Bundesjustizministerin Zypries. ... [mehr]
Die Verordnung zum Download ? ? Bundesgesetzblatt Jahrgang2007 Teil I Nr.66
Zitat
Seit dem 1. Juli 2008 sind Versicherungsvermittler verpflichtet ihre Kunden vor Vertragsabschluss genau über die Kosten des Abschlusses einer Police zu informieren. Dies ergibt sich aus der Verordnung über Informationspflichten bei Versicherungsverträgen (VVG-InfoV), die seit Jahresbeginn in Kraft ist und nach einer halbjährigen Übergangsphase nun von der Versicherungsbranche umzusetzen ist.
Die Verordnung regelt, welche Informationen Versicherungsunternehmen und -vermittler ihren Kunden vor Vertragsabschluss und während der Vertragslaufzeit zukommen lassen müssen. Bei Lebens-, Berufsunfähigkeits- und Krankenversicherung sowie bei einer Unfallversicherung mit Beitragrückgewähr haben die Versicherer die berechneten Kosten auf dem sog. Produktinformationsblatt in EUR und Cent auszuweisen. Dadurch sollen die Interessenten mehr Transparenz erhalten, da für diese die tatsächlich anfallenden Kosten durch bloße Angabe von Prozentzahlen oft im Verborgenen bleiben. Dass die Kosten einer Versicherung oft mehrere Tausend Euro betragen können, haben die meisten Versicherungsnehmer oft erst bemerkt, als sie die Lebens- oder Rentenversicherung vorzeitig kündigten und nur einen Bruchteil des angesparten Geldes zurück erhielten. Außerdem bestehe in Zukunft Klarheit darüber, wie hoch der Anteil der Provision des Versicherungsvermittlers an den Gesamtkosten der Police ist.
Die Offenlegung der Kosten sowie weitere Regelungen der EU-Vermittlerrichtlinie und des reformierten Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) könnten zu erheblichen Umgestaltungen im Versicherungsvertrieb führen. Auf lange Sicht dürfte es zu einer Verschiebung von provisions- und courtageabhängigen Vermittlern hin zu unabhängigen Beratern auf Honorarbasis kommen. Bei der Honorarberatung erhalten die Berater ihre Vergütung nicht vom Versicherungsunternehmen, sondern vom Kunden, wobei die Stundensätze durchaus bei 100 bis 200 Euro liegen können. Dafür sind keine Provision bzw. provisionsabhängige Kosten mehr zu zahlen. Des Weiteren fallen die Verwaltungskosten, welche teilweise provisionsgebunden sind, deutlich geringer aus.
Die Bereitschaft, für die Beratung separat zu zahlen, ist in Deutschland - im Gegensatz zu Großbritannien, wo der Marktanteil unabhängiger Berater bereits bei 73 Prozent liegt - noch relativ gering. Der Vertrieb erfolgt derzeit noch hauptsächlich durch provisionsabhängige Vermittler. Dies liegt jedoch vor allem am fehlenden Wissen der Kunden von der Möglichkeit der Beratung auf Honorarbasis sowie der Unkenntnis über die Höhe der anfallenden Provision, welche in der Regel wesentlich höher als angenommen liegt. Zumindest in dieser Hinsicht dürfte es für Interessenten in Zukunft mehr Klarheit geben.
Fazit: Aufgrund der Vielzahl von Änderungen und Neuregelungen durch die Verordnung über Informationspflichten bei Versicherungsverträgen sollten Vermittler künftig auf die Einhaltung der rechtlichen Anforderungen, insbesondere der Offenlegungspflichten, achten. Ansonsten drohen sie sich, wegen Falschberatung gegenüber ihren Kunden haftbar zu machen.
Quelle: Bernd & Didier Rechtsanwaltsgesellschaft mbH


