SPAM - Mails?
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FS
inaktiv
SPAM - Mails?
Guten Tag,
ich habe vor einigen Wochen über eBay einige E-Mail Adressen ersteigert.
Eine Maketingfirma hat sich aufgelöst und hat diese Adressen verkauft.
Mir liegt auch eine Bestätigungsschreiben es Verkäufers vor, dass diese E-Mail Adressen zum Werbezwecken gentutz werden dürfen (sonst hätte ich sie ja nicht gebraucht) und, dass die User den Erhalt von Werbemails zugestimmt haben.
Meine Frage: wenn ich jetzt an diese User Werbemails versenden, ist das SPAMING oder nicht?
Bitte um Info. Danke im Voraus.
ich habe vor einigen Wochen über eBay einige E-Mail Adressen ersteigert.
Eine Maketingfirma hat sich aufgelöst und hat diese Adressen verkauft.
Mir liegt auch eine Bestätigungsschreiben es Verkäufers vor, dass diese E-Mail Adressen zum Werbezwecken gentutz werden dürfen (sonst hätte ich sie ja nicht gebraucht) und, dass die User den Erhalt von Werbemails zugestimmt haben.
Meine Frage: wenn ich jetzt an diese User Werbemails versenden, ist das SPAMING oder nicht?
Bitte um Info. Danke im Voraus.
Re: SPAM - Mails?
Hallo FS,
Ob Ihre Emails Spam sind, hängt vom Inhalt Ihrer Mails und dem der Einverständnis-Erklärung der Adressaten ab. Einige Hinweise dazu:
1. Ist das Vorliegen der Einverständnis-Erklärung verifizierbar oder gibt es nur das "Bestätigungsschreiben des Verkäufers"? - Geschädigte werden sich an SIE halten; erst danach könnten Sie dann Rückgriff auf den Verkäufer nehmen... Deshalb wäre es besser, SIE könnten das seinerzeit erteilte Einverständnis SELBST nachweisen.
2. Wofür wurde das Einverständnis erteilt?
- Werbung aller Art?
- Werbung zu bestimmten Themen?
- Werbung eines bestimmten Anbieters?
- nur zum Empfang eines bestimmten Newsletters?
- ... ?
3. Zusätzlich wäre vorsorglich eine Erklärung des Verkäufers sinnvoll, wonach das Einverständnis der verkauften Adressaten NICHT WIDERRUFEN wurde.
4. Ein Restrisiko für Spamming besteht darin, WIE diese Adressen generiert wurden:
- Single opt-in (Adresse wird auf einer Seite eingetragen und ist damit im Verteiler)
- Double opt-in (Adresse wird auf einer Seite eingetragen, der Adressat muss in einer Mail-Antwort nochmal bestätigen, dass er in den Verteiler will)
- Post-Verifiziert (Adresse wird auf einer Seite eingetragen, der Adressat erhält an seine Post-Anschrift ein Codewort, das er zur Bestätigung eingeben muss)
- Email-Anforderung (Adressat muss Aufnahme in den Verteiler selbst per Email anfordern)
Single opt-in birgt das Risiko, dass jemand anderes die Adresse in den Verteiler gegeben hat, der Adressat also eigentlich gar kein Einverständnis gegeben hat...
SPAM ist es dann NICHT, wenn das Einverständnis gemäß obiger Punkte wirklich als weitgehend abgesichert angesehen werden kann und der Inhalt der beabsichtigten Emails sich mit dem Inhalt der Einverständniserklärung (siehe Pkt. 2) deckt.
Alles Gute!
plastikbesteck
Zitat von »"FS"«
Mir liegt auch eine Bestätigungsschreiben es Verkäufers vor, dass diese E-Mail Adressen zum Werbezwecken gentutz werden dürfen (sonst hätte ich sie ja nicht gebraucht) und, dass die User den Erhalt von Werbemails zugestimmt haben.
Ob Ihre Emails Spam sind, hängt vom Inhalt Ihrer Mails und dem der Einverständnis-Erklärung der Adressaten ab. Einige Hinweise dazu:
1. Ist das Vorliegen der Einverständnis-Erklärung verifizierbar oder gibt es nur das "Bestätigungsschreiben des Verkäufers"? - Geschädigte werden sich an SIE halten; erst danach könnten Sie dann Rückgriff auf den Verkäufer nehmen... Deshalb wäre es besser, SIE könnten das seinerzeit erteilte Einverständnis SELBST nachweisen.
2. Wofür wurde das Einverständnis erteilt?
- Werbung aller Art?
- Werbung zu bestimmten Themen?
- Werbung eines bestimmten Anbieters?
- nur zum Empfang eines bestimmten Newsletters?
- ... ?
3. Zusätzlich wäre vorsorglich eine Erklärung des Verkäufers sinnvoll, wonach das Einverständnis der verkauften Adressaten NICHT WIDERRUFEN wurde.
4. Ein Restrisiko für Spamming besteht darin, WIE diese Adressen generiert wurden:
- Single opt-in (Adresse wird auf einer Seite eingetragen und ist damit im Verteiler)
- Double opt-in (Adresse wird auf einer Seite eingetragen, der Adressat muss in einer Mail-Antwort nochmal bestätigen, dass er in den Verteiler will)
- Post-Verifiziert (Adresse wird auf einer Seite eingetragen, der Adressat erhält an seine Post-Anschrift ein Codewort, das er zur Bestätigung eingeben muss)
- Email-Anforderung (Adressat muss Aufnahme in den Verteiler selbst per Email anfordern)
Single opt-in birgt das Risiko, dass jemand anderes die Adresse in den Verteiler gegeben hat, der Adressat also eigentlich gar kein Einverständnis gegeben hat...
SPAM ist es dann NICHT, wenn das Einverständnis gemäß obiger Punkte wirklich als weitgehend abgesichert angesehen werden kann und der Inhalt der beabsichtigten Emails sich mit dem Inhalt der Einverständniserklärung (siehe Pkt. 2) deckt.
Alles Gute!
plastikbesteck
Palli2000
inaktiv
Hallo,
interessantes zu diesem Thema ist auch hier zu finden:
http://www.netlaw.de/urteile/bgh_29.htm
Wollte nicht den ganzen Text rüberkopieren. Ist nicht gerade wenig.
Gruß
Palli2000
interessantes zu diesem Thema ist auch hier zu finden:
http://www.netlaw.de/urteile/bgh_29.htm
Wollte nicht den ganzen Text rüberkopieren. Ist nicht gerade wenig.
Gruß
Palli2000
Zitat
Grüne und SPD einigen sich auf Bußgeld für Spammer
Die Fraktionen von Grünen und SPD haben sich geeinigt, wie hoch das Bußgeld für Spam-Versender ausfallen soll. Wenn der Vorschlag in das Teledienstgesetz aufgenommen wird, können fünfstellige Summen fällig werden. SPD und Grüne wollen den Versendern unerwünschter Werbe-E-Mails (Spam) Bußgelder bis zu 50.000 Euro androhen.
http://www.stern.de/computer-technik/internet/?id=535914&nv=cp_L2_tt


