Was sich für Immobilieneigentümer ändert - Auflagen zu Wärmedämmung
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Marc-Aurel
inaktiv
Was sich für Immobilieneigentümer ändert - Auflagen zu Wärmedämmung
Mit dem neuen Jahr 2007 kommen wieder einige Änderungen auf Immobilieneigentümer zu. So sind vor allem Besitzer von Gebäuden mit mehreren Wohneinheiten verpflichtet, ihre Häuser in punkto Energieeffizienz nachzurüsten. Dies schreibt die Energieeinsparverordnung vor. Auch wird es 2007 zu steuerrechtlichen Änderungen kommen, die allerdings noch nicht beschlossen sind.
Die Nachrüstungspflicht betrifft in der Regel Büro- und Verwaltungsgebäude sowie Mehrfamilienhäuser. Bei Ein- und Zweifamilienhäusern, in denen der Eigentümer mindestens eine Wohnung selbst bewohnt, bleibt hingegen in den meisten Fällen alles beim Alten. Nur wenn die Ein- und Zweifamilienhausbesitzer ihr Eigentum nach dem 1. Februar 2002 erworben haben oder selbst nicht darin wohnen, müssen sie die Nachrüstungsverpflichtung umsetzen.
Heizungsrohre und Warmwasserleitungen dämmen
Seit dem 1. Januar 2007 müssen die betroffenen Hauseigentümer Heizungsrohre dämmen, die an Wänden und Decken von unbeheizten Räumen verlegt sind. Dasselbe gilt für Warmwasserleitungen und Armaturen in nicht beheizten Räumen. Die Dämmarbeiten können geschickte Hauseigentümer ohne Probleme selbst erledigen.
Keine Dämmung bei späterem Dachausbau erforderlich
Für nachrüstungspflichtige Immobilienbesitzer ist es nicht ganz leicht zu ermitteln, ob sie auch ihr Dach dämmen müssen. Dies ist dann der Fall, wenn der so genannte Wärmedurchgangskoeffizient, auch U-Wert genannt, mehr als 0,3W/(m²K) beträgt und die Decke zugänglich ist. „Liegt eine 12 cm dicke Wärmedämmung auf der obersten Geschossdecke, wird der vorgeschriebene Wert in der Regel erreicht“, so Schick. Außerdem empfiehlt er, bei Holzböden darauf zu achten, dass es nicht zu einem Luftaustausch zwischen den beheizten Wohnräumen und dem kalten Dachboden kommt. Sonst drohen Schimmelschäden.
Alte Heizöl- und Gaskessel austauschen
Wer seine Heizkessel für Öl und Gas vor dem 1. Oktober 1978 eingebaut hat, musste diese bis 31. Dezember 2006 außer Betrieb nehmen. Dies gilt nicht für Niedertemperatur- oder Brennwertkessel. Hausbesitzer, die ihren Brenner nach dem 1. November 1996 erneuert haben, müssen ihre Heizkessel erst in zwei Jahren austauschen.
Neue Steuern sind noch nicht beschlossen
Das neue Jahr wird aus steuerrechtlicher Sicht mit aller Wahrscheinlichkeit erhebliche Veränderungen für Immobilieneigentümer und Immobilienwirtschaft bringen – beschlossen ist indes noch nichts. Bei mehreren Reformvorhaben kam es zu erheblichen Verzögerungen, so dass zum Beginn des neuen Jahres zunächst alles beim Alten bleibt. Im weiteren Verlauf des Jahres ist dann jedoch mit beachtlichen Änderungen zu rechnen.
Erbschaft- und Schenkungsteuer
Die Bundesregierung wollte ursprünglich schon längst die Reform der Erbschaft- und Schenkungsteuer auf den Weg bringen. Die Sache verzögerte sich allerdings immer wieder – nicht zuletzt, weil der Gesetzgeber das Urteil des mit dieser Frage befassten Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe abwarten will. Seit Jahren befasst sich das Verfassungsgericht mit der Frage der Bewertung von Immobilien im Erbschafts- und Schenkungsfall. Mit dem Richterspruch ist aber wohl erst im Frühjahr zu rechnen. Erst dann herrscht Klarheit für den Gesetzgeber, der nicht schon vorher ein Gesetz schaffen will, das anschließend gleich nachgebessert werden müsste.
Reform der Riester-Rente
Im Koalitionsvertrag wurde angekündigt, dass die „Diskriminierung“ der Immobilie gegenüber anderen Anlageformen der privaten Altersvorsorge im Interesse einer echten Wahlfreiheit der Bürger beseitigt wird. „Geschehen ist seither allerdings wenig“, sagt Schick. Während die Große Koalition die Eigenheimzulage zum Jahresbeginn 2006 sofort gestrichen hatte, wurde die im Gegenzug vorgesehene Verbesserung der Immobilienförderung in der privaten Altersvorsorge zunächst auf die lange Bank geschoben und für 2007 angekündigt. Der IVD fordert die Bundesregierung daher auf, die angekündigte Verbesserung der Immobilienförderung im Rahmen der Riester-Rente nunmehr endlich umzusetzen.
§ 23 / Abgeltungssteuer
Die Diskussion um den § 23 EStG nimmt bereits seit Jahren einen chaotischen Verlauf. Zunächst wurde die Spekulationsfrist 1999 von zwei auf zehn Jahre verfünffacht. Im Jahr 2003 wollte die damalige rot-grüne Regierung sie dann ganz abschaffen, um alle Veräußerungsgewinne zu besteuern, scheiterte jedoch am Veto von Bundesrat beziehungsweise Vermittlungsausschuss. Im Koalitionsvertrag der großen Koalition war das Aus für die Spekulationsfrist dann zunächst für 2007 vereinbart worden. Anschließend hieß es, man werde sie erst im Zusammenhang mit der Unternehmenssteuerreform zum 1. Januar 2008 abschaffen. Das ständige Hin und Her erfordert eine offizielle Erklärung des Bundesfinanzministeriums.
Zu begrüßen sind in diesem Zusammenhang die von der Bundesregierung vorgelegten „Eckpunkte der Abgeltungssteuer“. Hier heißt es unter anderem, dass Einkünfte aus Kapitalvermögen, Zinserträgen und aus privaten Veräußerungsgeschäften künftig mit einer Abgeltungsteuer von 25 Prozent belegt werden sollen. Ausdrücklich heißt es, diese Neuregelung solle nicht für Immobilien gelten.
Grundsteuer/Grunderwerbsteuer
Seit dem 1. Januar 2007 gilt in Berlin eine auf 4,5 Prozent erhöhte Grunderwerbsteuer – und in anderen Städten womöglich bald auch. Der IVD lehnt die Erhöhung der Grunderwerbsteuer von 3,5 auf 4,5 Prozent strikt ab. Die Finanzprobleme der Hauptstadt können nicht auf der Einnahmenseite, sondern langfristig nur über die Ausgabenseite gelöst werden, so die Auffassung des IVD.
Die Nachrüstungspflicht betrifft in der Regel Büro- und Verwaltungsgebäude sowie Mehrfamilienhäuser. Bei Ein- und Zweifamilienhäusern, in denen der Eigentümer mindestens eine Wohnung selbst bewohnt, bleibt hingegen in den meisten Fällen alles beim Alten. Nur wenn die Ein- und Zweifamilienhausbesitzer ihr Eigentum nach dem 1. Februar 2002 erworben haben oder selbst nicht darin wohnen, müssen sie die Nachrüstungsverpflichtung umsetzen.
Heizungsrohre und Warmwasserleitungen dämmen
Seit dem 1. Januar 2007 müssen die betroffenen Hauseigentümer Heizungsrohre dämmen, die an Wänden und Decken von unbeheizten Räumen verlegt sind. Dasselbe gilt für Warmwasserleitungen und Armaturen in nicht beheizten Räumen. Die Dämmarbeiten können geschickte Hauseigentümer ohne Probleme selbst erledigen.
Keine Dämmung bei späterem Dachausbau erforderlich
Für nachrüstungspflichtige Immobilienbesitzer ist es nicht ganz leicht zu ermitteln, ob sie auch ihr Dach dämmen müssen. Dies ist dann der Fall, wenn der so genannte Wärmedurchgangskoeffizient, auch U-Wert genannt, mehr als 0,3W/(m²K) beträgt und die Decke zugänglich ist. „Liegt eine 12 cm dicke Wärmedämmung auf der obersten Geschossdecke, wird der vorgeschriebene Wert in der Regel erreicht“, so Schick. Außerdem empfiehlt er, bei Holzböden darauf zu achten, dass es nicht zu einem Luftaustausch zwischen den beheizten Wohnräumen und dem kalten Dachboden kommt. Sonst drohen Schimmelschäden.
Alte Heizöl- und Gaskessel austauschen
Wer seine Heizkessel für Öl und Gas vor dem 1. Oktober 1978 eingebaut hat, musste diese bis 31. Dezember 2006 außer Betrieb nehmen. Dies gilt nicht für Niedertemperatur- oder Brennwertkessel. Hausbesitzer, die ihren Brenner nach dem 1. November 1996 erneuert haben, müssen ihre Heizkessel erst in zwei Jahren austauschen.
Neue Steuern sind noch nicht beschlossen
Das neue Jahr wird aus steuerrechtlicher Sicht mit aller Wahrscheinlichkeit erhebliche Veränderungen für Immobilieneigentümer und Immobilienwirtschaft bringen – beschlossen ist indes noch nichts. Bei mehreren Reformvorhaben kam es zu erheblichen Verzögerungen, so dass zum Beginn des neuen Jahres zunächst alles beim Alten bleibt. Im weiteren Verlauf des Jahres ist dann jedoch mit beachtlichen Änderungen zu rechnen.
Erbschaft- und Schenkungsteuer
Die Bundesregierung wollte ursprünglich schon längst die Reform der Erbschaft- und Schenkungsteuer auf den Weg bringen. Die Sache verzögerte sich allerdings immer wieder – nicht zuletzt, weil der Gesetzgeber das Urteil des mit dieser Frage befassten Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe abwarten will. Seit Jahren befasst sich das Verfassungsgericht mit der Frage der Bewertung von Immobilien im Erbschafts- und Schenkungsfall. Mit dem Richterspruch ist aber wohl erst im Frühjahr zu rechnen. Erst dann herrscht Klarheit für den Gesetzgeber, der nicht schon vorher ein Gesetz schaffen will, das anschließend gleich nachgebessert werden müsste.
Reform der Riester-Rente
Im Koalitionsvertrag wurde angekündigt, dass die „Diskriminierung“ der Immobilie gegenüber anderen Anlageformen der privaten Altersvorsorge im Interesse einer echten Wahlfreiheit der Bürger beseitigt wird. „Geschehen ist seither allerdings wenig“, sagt Schick. Während die Große Koalition die Eigenheimzulage zum Jahresbeginn 2006 sofort gestrichen hatte, wurde die im Gegenzug vorgesehene Verbesserung der Immobilienförderung in der privaten Altersvorsorge zunächst auf die lange Bank geschoben und für 2007 angekündigt. Der IVD fordert die Bundesregierung daher auf, die angekündigte Verbesserung der Immobilienförderung im Rahmen der Riester-Rente nunmehr endlich umzusetzen.
§ 23 / Abgeltungssteuer
Die Diskussion um den § 23 EStG nimmt bereits seit Jahren einen chaotischen Verlauf. Zunächst wurde die Spekulationsfrist 1999 von zwei auf zehn Jahre verfünffacht. Im Jahr 2003 wollte die damalige rot-grüne Regierung sie dann ganz abschaffen, um alle Veräußerungsgewinne zu besteuern, scheiterte jedoch am Veto von Bundesrat beziehungsweise Vermittlungsausschuss. Im Koalitionsvertrag der großen Koalition war das Aus für die Spekulationsfrist dann zunächst für 2007 vereinbart worden. Anschließend hieß es, man werde sie erst im Zusammenhang mit der Unternehmenssteuerreform zum 1. Januar 2008 abschaffen. Das ständige Hin und Her erfordert eine offizielle Erklärung des Bundesfinanzministeriums.
Zu begrüßen sind in diesem Zusammenhang die von der Bundesregierung vorgelegten „Eckpunkte der Abgeltungssteuer“. Hier heißt es unter anderem, dass Einkünfte aus Kapitalvermögen, Zinserträgen und aus privaten Veräußerungsgeschäften künftig mit einer Abgeltungsteuer von 25 Prozent belegt werden sollen. Ausdrücklich heißt es, diese Neuregelung solle nicht für Immobilien gelten.
Grundsteuer/Grunderwerbsteuer
Seit dem 1. Januar 2007 gilt in Berlin eine auf 4,5 Prozent erhöhte Grunderwerbsteuer – und in anderen Städten womöglich bald auch. Der IVD lehnt die Erhöhung der Grunderwerbsteuer von 3,5 auf 4,5 Prozent strikt ab. Die Finanzprobleme der Hauptstadt können nicht auf der Einnahmenseite, sondern langfristig nur über die Ausgabenseite gelöst werden, so die Auffassung des IVD.
Re: Was sich 2007 für Immobilieneigentümer ändert
Zitat von »"Arne"«
Nur wenn die Ein- und Zweifamilienhausbesitzer ihr Eigentum nach dem 1. Februar 2002 erworben haben oder selbst nicht darin wohnen, müssen sie die Nachrüstungsverpflichtung umsetzen.
Ist geerbt auch erworben im Sinne der Nachrüstungsverpflichtung?
Die Bundesregierung hat die neue Energieeinsparverordnung (EnEV) beschlossen und einen Bericht zur Förderung der energetischen Gebäudesanierung beraten. Mit der EnEV wird die Einführung von Energieausweisen für den Gebäudebestand geregelt. Ab Anfang 2008 wird der Ausweis schrittweise eingeführt. Mieter und Käufer erhalten damit einen klaren Überblick über die zu erwartenden Heiz- und Warmwasserkosten. Mit der EnEV wird die EG-Verordnung über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden in nationales Recht umgesetzt.
Nach der künftigen Verordnung können Eigentümer und Vermieter von Wohngebäuden mit mehr als vier Wohneinheiten wählen, ob sie den Energieausweis auf der Grundlage des berechneten Energiebedarfs oder des tatsächlichen Energieverbrauchs verwenden.
Das Gleiche gilt für Wohngebäude mit bis zu vier Wohnungen, wenn sie entsprechend dem Standard der 1977 erlassenen Wärmeschutzverordnung errichtet oder später auf diesen Standard gebracht worden sind. Der Bedarfsausweis soll nur für Wohngebäude (mit bis zu vier Wohnungen) aus der Zeit vor der Wärmeschutzverordnung von 1977, die dieses Anforderungsniveau nicht erreichen, vorgeschrieben werden. Für Nichtwohngebäude sollen beide Varianten generell erlaubt werden.
Für Wohngebäude die bis 1965 fertig gestellt wurden, wird der Energieausweis am 1. Januar 2008 Pflicht , für jüngere Wohngebäude am 1. Juli 2008 und für Nichtwohngebäude am 1. Januar 2009.
Zur Kostenbegrenzung darf auf Pauschalen und fachlich gesicherte Erfahrungswerte zurückgegriffen werden. Auch eine Begehung des Gebäudes durch einen Gutachter ist nicht vorgeschrieben, kann aber im Einzelfall erforderlich sein. Der Eigentümer kann Angaben und Nachweise zum Gebäude zur Verfügung stellen.
Quelle: anwalt-suchservice
Nach der künftigen Verordnung können Eigentümer und Vermieter von Wohngebäuden mit mehr als vier Wohneinheiten wählen, ob sie den Energieausweis auf der Grundlage des berechneten Energiebedarfs oder des tatsächlichen Energieverbrauchs verwenden.
Das Gleiche gilt für Wohngebäude mit bis zu vier Wohnungen, wenn sie entsprechend dem Standard der 1977 erlassenen Wärmeschutzverordnung errichtet oder später auf diesen Standard gebracht worden sind. Der Bedarfsausweis soll nur für Wohngebäude (mit bis zu vier Wohnungen) aus der Zeit vor der Wärmeschutzverordnung von 1977, die dieses Anforderungsniveau nicht erreichen, vorgeschrieben werden. Für Nichtwohngebäude sollen beide Varianten generell erlaubt werden.
Für Wohngebäude die bis 1965 fertig gestellt wurden, wird der Energieausweis am 1. Januar 2008 Pflicht , für jüngere Wohngebäude am 1. Juli 2008 und für Nichtwohngebäude am 1. Januar 2009.
Zur Kostenbegrenzung darf auf Pauschalen und fachlich gesicherte Erfahrungswerte zurückgegriffen werden. Auch eine Begehung des Gebäudes durch einen Gutachter ist nicht vorgeschrieben, kann aber im Einzelfall erforderlich sein. Der Eigentümer kann Angaben und Nachweise zum Gebäude zur Verfügung stellen.
Quelle: anwalt-suchservice
Warnung vor Billigausweisen
Der Energieausweis zum Dumpingpreis erweist sich oft als eine Mogelpackung, warnt die halbstaatliche Deutsche Energie-Agentur GmbH (Dena).
Wer hier geize und sich beispielsweise auf Angebote wie „Energieausweis nur 9,90 Euro“ einlasse, könne eine böse Überraschung erleben. Die Vorlage eines nicht vollständigen Ausweises könne mit Bußgeldern von bis zu 15.000 Euro geahndet werden.
„Es werden Energieausweise angeboten, die nicht den gesetzlichen Anforderungen der Energieeinspar-Verordnung entsprechen und deshalb ungültig sind. Der Eigentümer sollte die Qualität und die Gültigkeit des angebotenen Energieausweises vor der Beauftragung prüfen", so Dena-Geschäftsführer Stephan Kohler.
Die Billigausweise sind meist übers Internet erhältlich, wo sie der Dena zufolge "in der Regel von Energieberatern angeboten werden." Man habe aber auch einen Fall in München entdeckt, in dem ein Anbieter "offensichtlich die Marktlage für Billigausweise erkunden wolle", ergänzt Christian Müller von der Dena. Der Rechercheaufwand für die erforderlichen Daten eines seriösen Energiepasses liege aber in jedem Fall deutlich über 9,90 Euro.
Die Dena empfiehlt den "bedarfsorientierten Energieausweis“. Dieser gibt Aufschluss über den energietechnischen Zustand des betreffenden Gebäudes - im Gegensatz zum "verbrauchsorientierten" Energiepass, der lediglich den Energieverbrauch des Voreigentümers festhält.
Der Agentur zufolge müssen dem Energieausweis indes individuelle Modernisierungs-Empfehlungen beigefügt werden, egal, ob er auf gemessenen Verbrauchswerten oder dem rechnerischen Energiebedarf beruht.
Die Gebäudemaße und der Energieverbrauch dürften vom Eigentümer zwar selbst erhoben und an den Energieausweis-Aussteller übermittelt werden; allerdings sei der Aussteller gesetzlich verpflichtet, zu prüfen, ob diese Angaben plausibel seien.
Die Dena empfiehlt grundsätzlich eine Begehung durch den Aussteller vor der Erstellung eines Energieausweises. Auf diese Weise könnten die Gebäudedaten und der bauliche Zustand des Gebäudes angemessen erfasst und die Modernisierungs-Empfehlungen präzise ermittelt werden.
Die Vorlage von Energieausweisen bei Verkauf und Neuvermietung wird vom 1. Juli 2008 an schrittweise für verschiedene Gebäudetypen verbindlich eingeführt.
Quelle: SZ
Der Energieausweis zum Dumpingpreis erweist sich oft als eine Mogelpackung, warnt die halbstaatliche Deutsche Energie-Agentur GmbH (Dena).
Wer hier geize und sich beispielsweise auf Angebote wie „Energieausweis nur 9,90 Euro“ einlasse, könne eine böse Überraschung erleben. Die Vorlage eines nicht vollständigen Ausweises könne mit Bußgeldern von bis zu 15.000 Euro geahndet werden.
„Es werden Energieausweise angeboten, die nicht den gesetzlichen Anforderungen der Energieeinspar-Verordnung entsprechen und deshalb ungültig sind. Der Eigentümer sollte die Qualität und die Gültigkeit des angebotenen Energieausweises vor der Beauftragung prüfen", so Dena-Geschäftsführer Stephan Kohler.
Die Billigausweise sind meist übers Internet erhältlich, wo sie der Dena zufolge "in der Regel von Energieberatern angeboten werden." Man habe aber auch einen Fall in München entdeckt, in dem ein Anbieter "offensichtlich die Marktlage für Billigausweise erkunden wolle", ergänzt Christian Müller von der Dena. Der Rechercheaufwand für die erforderlichen Daten eines seriösen Energiepasses liege aber in jedem Fall deutlich über 9,90 Euro.
Die Dena empfiehlt den "bedarfsorientierten Energieausweis“. Dieser gibt Aufschluss über den energietechnischen Zustand des betreffenden Gebäudes - im Gegensatz zum "verbrauchsorientierten" Energiepass, der lediglich den Energieverbrauch des Voreigentümers festhält.
Der Agentur zufolge müssen dem Energieausweis indes individuelle Modernisierungs-Empfehlungen beigefügt werden, egal, ob er auf gemessenen Verbrauchswerten oder dem rechnerischen Energiebedarf beruht.
Die Gebäudemaße und der Energieverbrauch dürften vom Eigentümer zwar selbst erhoben und an den Energieausweis-Aussteller übermittelt werden; allerdings sei der Aussteller gesetzlich verpflichtet, zu prüfen, ob diese Angaben plausibel seien.
Die Dena empfiehlt grundsätzlich eine Begehung durch den Aussteller vor der Erstellung eines Energieausweises. Auf diese Weise könnten die Gebäudedaten und der bauliche Zustand des Gebäudes angemessen erfasst und die Modernisierungs-Empfehlungen präzise ermittelt werden.
Die Vorlage von Energieausweisen bei Verkauf und Neuvermietung wird vom 1. Juli 2008 an schrittweise für verschiedene Gebäudetypen verbindlich eingeführt.
Quelle: SZ
Zitat von »"Moderator GM&P"«
Nach der künftigen Verordnung können Eigentümer und Vermieter von Wohngebäuden mit mehr als vier Wohneinheiten wählen, ob sie ...
Für Wohngebäude die bis 1965 fertig gestellt wurden, wird der Energieausweis am 1. Januar 2008 Pflicht , für jüngere Wohngebäude am 1. Juli 2008 und für Nichtwohngebäude am 1. Januar 2009.
Zur Kostenbegrenzung darf auf Pauschalen und fachlich gesicherte Erfahrungswerte zurückgegriffen werden.
Lizenz zum Lügen
Eigentümer können die Daten für den Energieausweis ungeprüft selbst eingeben. Eine Stichprobe von FOCUS Online zeigt: Für Mieter und Käufer sind die Pässe kaum brauchbar.
Von FOCUS-Online-Autor Volker Lehmkuhl
Lizenz zum Lügen
Verbrauchsausweise – Aussagen ohne Wert
Bedarfsausweise – teuer, aber hilfreich
Fazit – Billigausweise sind kurzsichtig
Beraterwahl – mehr als 14 000 Adressen
Zitat
RA Tobias Mahltstedt, Chefredakteur des "Immobilien-Beraters" weist darauf hin:
Ab dem 1. Juli 2008 drohen Ihnen als Vermieter bis zu 15.000 Euro Strafe. Denn dann wird der Energiesparpass Pflicht. Dieses Dokument soll Miet- oder Kauf- Interessenten helfen, eine Immobilie mit günstiger Energie-Bilanz zu finden.
Und jetzt kommt’s: Wenn Sie den Ausweis in einer speziellen Situation nicht vorlegen können, kann das mit der aberwitzigen Summe von 15.000 Euro Bußgeld geahndet werden!
Das Schlimme: Wer von dieser Regelung nichts weiß, kann sich auch nicht vorbereiten.
Wer jetzt trödelt, für den wird’s teuer.
Ende September läuft für Millionen privater Hauseigentümer die Wahlfreiheit zwischen dem kostspieligen Bedarfsausweis und dem deutlich günstigeren Verbrauchsausweis ab.
Beide Varianten sind zehn Jahre gültig. Während der Verbrauchsausweis jedoch nur rund 30 Euro kostet, können für den wesentlich aussagekräftigen Bedarfsausweis je nach Anwesen mehrere Hundert Euro fällig werden.
Wichtig ist der Stichtag vor allem für alle Eigentümer von Gebäuden mit weniger als fünf Wohneinheiten, für die der Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt wurde. Verpassen sie den Termin, wird für sie ab 1. Oktober der Bedarfsausweis verpflichtend. Auch wer staatliche Fördermittel für seine Immobilie erhält, kann dann nur noch auf die teurere Variante zugreifen.
Einziger Trost: Die Gebühren können von der Steuer abgesetzt werden.
Immobilienverbände empfehlen allen, die beabsichtigen, ihre Immobilie innerhalb der kommenden zehn Jahre zu veräußern oder neu zu vermieten, sich jetzt noch um den günstigeren Verbrauchsausweis zu bemühen. Wer gesetzlich einen Energieausweis benötigt und bei Verkauf oder Vermietung auf Nachfrage kein entsprechendes Papier vorlegen kann, muss mit einem Bußgeld von bis zu 15.000 Euro rechnen.
Selbstnutzer brauchen übrigens grundsätzlich keinen Energieausweis.
Quelle: F.Himmel
Ende September läuft für Millionen privater Hauseigentümer die Wahlfreiheit zwischen dem kostspieligen Bedarfsausweis und dem deutlich günstigeren Verbrauchsausweis ab.
Beide Varianten sind zehn Jahre gültig. Während der Verbrauchsausweis jedoch nur rund 30 Euro kostet, können für den wesentlich aussagekräftigen Bedarfsausweis je nach Anwesen mehrere Hundert Euro fällig werden.
Wichtig ist der Stichtag vor allem für alle Eigentümer von Gebäuden mit weniger als fünf Wohneinheiten, für die der Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt wurde. Verpassen sie den Termin, wird für sie ab 1. Oktober der Bedarfsausweis verpflichtend. Auch wer staatliche Fördermittel für seine Immobilie erhält, kann dann nur noch auf die teurere Variante zugreifen.
Einziger Trost: Die Gebühren können von der Steuer abgesetzt werden.
Immobilienverbände empfehlen allen, die beabsichtigen, ihre Immobilie innerhalb der kommenden zehn Jahre zu veräußern oder neu zu vermieten, sich jetzt noch um den günstigeren Verbrauchsausweis zu bemühen. Wer gesetzlich einen Energieausweis benötigt und bei Verkauf oder Vermietung auf Nachfrage kein entsprechendes Papier vorlegen kann, muss mit einem Bußgeld von bis zu 15.000 Euro rechnen.
Selbstnutzer brauchen übrigens grundsätzlich keinen Energieausweis.
Quelle: F.Himmel
Strengere Auflagen zu Wärmedämmung
Mieterbund warnt vor „Mietpreis-Explosion
Die Bundesregierung will Hausbesitzer angeblich dazu verpflichten, ihre Gebäude besser zu dämmen. Bei gleichzeitiger Kürzung von Fördermitteln werde das drastische Mieterhöhungen zur Folge haben, warnt die Mieterlobby.
Der Bund müsse im Falle neuer Vorschriften klären, „wer und wie die energetischen Modernisierungen überhaupt bezahlt werden sollen“, sagte Ulrich Ropertz, Sprecher des Deutschen Mieterbundes (DMB), der „Bild“-Zeitung vom Dienstag. „Bleibt es bei den bisherigen Regelungen und Förderungen, droht eine Mietpreis-Explosion.“
„Wer die Energiewende will, muss auch verbindliche Regelungen für energetische Verbesserungen im Wohnungsbestand schaffen“, sagte Ropertz weiter. Dann müsse der Bund aber gleichzeitig auch seine öffentlichen Förderungen auf rund fünf Milliarden Euro hochfahren und nicht auf 900 Millionen Euro zusammenstreichen.
Am Montag hatte die „Bild“-Zeitung berichtet, dass die Bundesregierung Hausbesitzer stärker bei Klimaschutz und Energiewende stärker in die Pflicht nehmen will. Um Klimaziele und nötige Einsparungen für die Energiewende zu erreichen, plane der Bund, bestehende Auflagen zur Dämmung von Neubauten und öffentlichen Gebäuden auf ältere Privathäuser auszuweiten.
Die Bundesregierung will Hausbesitzer angeblich dazu verpflichten, ihre Gebäude besser zu dämmen. Bei gleichzeitiger Kürzung von Fördermitteln werde das drastische Mieterhöhungen zur Folge haben, warnt die Mieterlobby.
Der Bund müsse im Falle neuer Vorschriften klären, „wer und wie die energetischen Modernisierungen überhaupt bezahlt werden sollen“, sagte Ulrich Ropertz, Sprecher des Deutschen Mieterbundes (DMB), der „Bild“-Zeitung vom Dienstag. „Bleibt es bei den bisherigen Regelungen und Förderungen, droht eine Mietpreis-Explosion.“
„Wer die Energiewende will, muss auch verbindliche Regelungen für energetische Verbesserungen im Wohnungsbestand schaffen“, sagte Ropertz weiter. Dann müsse der Bund aber gleichzeitig auch seine öffentlichen Förderungen auf rund fünf Milliarden Euro hochfahren und nicht auf 900 Millionen Euro zusammenstreichen.
Am Montag hatte die „Bild“-Zeitung berichtet, dass die Bundesregierung Hausbesitzer stärker bei Klimaschutz und Energiewende stärker in die Pflicht nehmen will. Um Klimaziele und nötige Einsparungen für die Energiewende zu erreichen, plane der Bund, bestehende Auflagen zur Dämmung von Neubauten und öffentlichen Gebäuden auf ältere Privathäuser auszuweiten.
Mit Zuschüssen und Krediten will der Staat die Deutschen zum Sanieren ihrer Häuser animieren - der Förderdschungel
Das Hickhack um die Energiewende ist ein Paradebeispiel dafür, wie (politischer) Wunsch und Wirklichkeit auseinanderklaffen können. Wenn es nach der Bundesregierung geht, sollen die Deutschen bis 2020 stolze 20 Prozent weniger Energie verbrauchen. Dafür hatte sie auch einen bedeutenden Beitrag der privaten Hausbesitzer einkalkuliert. Nur hat sie sich dabei offenbar verrechnet.
Vor allem die Gebäudesanierung läuft schleppend. Dabei ist sie ein entscheidender Bestandteil des Mammutprojekts Energiewende: Fast drei Viertel der über 17 Millionen Wohngebäude in Deutschland wurden vor 1979 gebaut – und damit, bevor der Gesetzgeber überhaupt erstmals Anforderungen an den Wärmeschutz von Gebäuden stellte. So war es bis in die 80er-Jahre hinein nicht üblich, das Dach zu dämmen. Die Folge: Gebäude zu beheizen, mit Warmwasser zu versorgen und zu beleuchten, verbraucht heute rund 40 Prozent der in Deutschland erzeugten Primärenergie und verursacht ein Fünftel der CO2-Emissionen. Mit Sanierungen ließe sich dieser Verbrauch um bis zu 70 Prozent senken. Doch die jährliche Sanierungsquote dümpelt seit Jahren bei einem Prozent. Um die Klimaschutzziele bis 2020 zu erreichen, müsste sie doppelt so hoch sein.
Einem Bericht der „Bild“-Zeitung zufolge will das Bundesumweltministerium deshalb die Daumenschrauben anziehen – und prüft härtere Auflagen für Gebäudesanierungen. De facto könnten private Gebäudeeigentümer bei größeren Renovierungsarbeiten künftig zu weitreichenden Dämm-Maßnahmen verpflichtet werden.
Hängepartie bei staatlicher Förderung
Beim Deutschen Mieterbund (DMB) kam das erwartungsgemäß nicht gut an: Er warnte vor einer „Mietpreis-Explosion“. Zumal es bis zuletzt geheißen hatte, dass die Bundesmittel für das CO2-Gebäudesanierungsprogramm für 2012 von den geplanten 1,5 Milliarden Euro auf 900 Millionen Euro eingedampft würden. Doch zumindest dies ist offenbar wieder vom Tisch: Laut dem Parlamentarischen Staatssekretär im Bauministerium, Jan Mücke (FDP), soll es nun doch die 1,5 Milliarden Euro geben. Zwar wirft der Energie- und Klimafonds, aus dem sich diese Mittel speisen, derzeit nicht viel ab. Die Fördersumme soll nun aber unter anderem durch Umschichtungen in dem Fonds entsprechend aufgestockt werden. Der Haushaltsausschuss muss aber noch zustimmen.
Noch keine Einigung gibt es indes im Streit von Bund und Ländern um die Lastenverteilung für einen Steuerbonus, über den die Hausbesitzer die Sanierungskosten über 10 Jahre großzügig absetzen könnten. Doch die Hängepartie muss sanierungswillige Hausbesitzer nicht von ihren Plänen abhalten. „Der Steuerbonus wäre ohnehin eher für diejenigen interessant, die das benötigte Kapital für eine Sanierung selbst aufbringen können und eine hohe Steuerlast haben“, sagt Achim Fischer, Energieexperte der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Für diese Hausbesitzer könnte es sich in der Tat lohnen, eine Entscheidung im Streit zwischen Bund und Ländern abzuwarten. Die weniger finanzstarken Bauherren, die in der Überzahl sein dürften, fahren in der Regel mit dem KfW-Angebot besser
Wie also sollten Hausbesitzer ihre ganz eigene Energiewende angehen?
Wer eine Sanierung in Betracht zieht, sollte zuallererst einen qualifizierten Energieberater zu Rate ziehen. Er nimmt das betreffende Gebäude unter die Lupe und rechnet aus, mit welchen aufeinander abgestimmten Maßnahmen sich welcher maximale Energiestandard erreichen lässt. Für eine solche Vor-Ort-Beratung gewährt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) einen Zuschuss von 300 Euro bei Ein- oder Zweifamilienhäusern und 360 Euro für Mehrfamilienhäuser, maximal aber 50 Prozent der Brutto-Beratungskosten (hier gelangen Sie zur Informationsseite des BAFA). Je nachdem, welche Themen der Berater bei der Gelegenheit zusätzlich abdeckt, gibt es weitere Zuschüsse obendrauf. Den Zuschuss muss der Energieberater vor dem ersten Termin stellen.
Dabei sollte der Sanierungswillige mit dem Energieberater frühzeitig auch das Thema Förderung besprechen. „Wir erleben immer wieder, dass Kredite oder Zuschüsse nicht bewilligt werden, weil die Bauherren erst mit der Sanierung beginnen und sich dann erst Gedanken um die Förderung machen“, sagt Energieexperte Fischer. „Es muss genau andersherum sein.“ Wer eine Sanierung plant, sollte nicht vergessen, dass es Finanzspritzen auf allen staatlichen Ebenen gibt – von Bund über Länder und Kommunen. Hinzu kommen Angebote aus der Privatwirtschaft, beispielsweise über regionale Energieversorger oder Stadtwerke. Die Energieberater können helfen, aus diesem Förderangebot das Optimum herauszuholen.
Nach aktuellem Stand erkennt die KfW als Sachverständige an: Energieberater, die im Bundesprogramm „Vor-Ort-Beratung“ des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder von der Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. (vzbv) zugelassen sind oder die Berechtigung haben, Energieausweise auszustellen. Zertifizierte Sachverständige für die Energieberatung, energetische Fachplanung und Baubegleitung sind unter www.energie-effizienz-experten.de aufgeführt.
Neben der Energieeinsparverordnung (EnEV) von 2009, die die energetischen Mindestanforderungen für Gebäude zusammenfasst, ist das CO2-Gebäudesanierungsprogramm wesentlicher Bestandteil des Energiekonzepts der Bundesregierung. Es ist ihr wichtigstes Instrument, um den Klimaschutz im Bereich von Gebäuden zu steuern. Neben dem Neubau hoch energieeffizienter Gebäude fördert der Staat Sanierungen von bestehenden Wohngebäuden, die den CO2-Ausstoß drücken und Energie einsparen.
Voraussetzung: Das Gebäude ist ein Altbau, für den bis 1995 ein Bauantrag gestellt wurde. Haus- und Wohnungseigentümer, die die Sanierung angehen, können in diesem Fall über die staatliche Förderbank KfW wahlweise zinsgünstige Kredite oder direkte Investitionszuschüsse bekommen. Teilweise gibt es – je nachdem, welcher Energiestandard erreicht wird – sogar Tilgungszuschüsse obendrauf. Grundsätzlich gilt: Je mehr Energie durch die Sanierung eingespart wird, desto großzügiger fällt die Förderung aus. Dabei belohnt der Staat nicht nur diejenigen Hausbesitzer, die gleich das große Ganze anpacken. Auch einzelne Sanierungsmaßnahmen sind gern gesehen.
Im Schnitt 30 000 bis 50 000 Euro Investitionskosten
Dass es bislang trotzdem nicht recht mit der Generalüberholung des Häuserbestandes klappen will, hat nach Ansicht von Energieexperte Fischer seine Gründe. „Die Leute sind durch die ständigen Änderungen in der Förderlandschaft verunsichert, blicken nicht mehr durch – und sanieren deshalb lieber gar nicht“, sagt er. Zudem scheuten sich insbesondere ältere Hausbesitzer häufig, sich für die Sanierung einen lange laufenden Kreditvertrag ans Bein zu binden. Erst recht, wenn sie ihr Häuschen gerade erst mit Mühe abbezahlt haben.
Je nachdem, welches Ausmaß die Sanierung annimmt und wie sich die Energiepreise entwickeln, amortisieren sich die Investitionskosten für den Umbau erst nach zehn bis zwanzig Jahren. Eine umfassende Sanierung eines Einfamilienhauses schlägt mit 30 000 bis 50 000 Euro zu Buche. Andererseits steigere eine Sanierung den Verkaufswert des Gebäudes, gibt Fischer zu bedenken – „ganz zu schweigen davon, dass es sich in einem sanierten Haus behaglicher wohnt“. Außerdem lasse sich eine Modernisierung eventuell mit einem – ebenfalls staatlich geförderten – altersgerechten Umbau verbinden.
Wer den Rundumschlag plant und sich dafür finanzielle Unterstützung des Staats sichern will, sollte sich zunächst mit dem Thema „KfW-Effizienzhaus“ vertraut machen. Das ist eine Art Qualitätsmaßstab, den die Deutsche Energie-Agentur (dena) zusammen mit dem Bauministerium und der KfW entwickelt hat. Um die Effizienzhaus-Logik zu verstehen, muss man Folgendes wissen: Die Energieeinspar-Verordnung (EnEV) von 2009 gibt für einzelne Bauteile wie etwa Außenwände, Fenster oder die oberste Geschossdecke energetische Normwerte vor. Daraus ergeben sich Höchstwerte für den Primärenergiebedarf wie auch für den sogenannten Transmissionswärmeverlust – also die Energie, die durch die Gebäudehülle entweicht.
Die Vorgaben des EnEV müssen bereits alle Neubauten einhalten. Wer ein gebrauchtes Haus kauft und saniert, ist ebenfalls verpflichtet, es auf EnEV-Standard zu bringen. Und nicht zuletzt, wer sich nach Jahren zur Sanierung seines Gebäudes entscheidet, muss sich natürlich an den Vorgaben orientieren. Weil sich je nach Bauart, Größe, Nutzung und technischer Ausstattung für jedes Haus unterschiedliche maximal erreichbare Einsparwerte ergeben, wird am Computer zunächst ein „Referenzgebäude“ entworfen, das baugleich zu dem sanierungsbedürftigen Bau ist. Damit wird simuliert, auf welchen Energiebedarf bzw. -verbrauch das Gebäude käme, wenn es neu gebaut würde.
Je höher der Energiestandard, desto höher die Förderung
Anschließend wird berechnet, auf welchen Energiebedarf das „echte“ Gebäude im Vergleich zu dem Referenzgebäude, also einem vergleichbaren Neubau, kommt. Die Anforderungen der EnEV sind dann erfüllt, wenn das reale Gebäude weniger, maximal aber gleich viel Energie verbraucht wie das Referenzgebäude. Verbraucht es genau gleich viel, entspricht es einem KfW-Effizienzhaus 100 und damit dem Neubau-Standard. Je kleiner die Zahl, desto niedriger und besser das Energieniveau. Ein Beispiel: Wenn das Haus jährlich höchstens 70 Prozent der Energie dieses Referenzhauses braucht, wird es als „KfW-Effizienzhaus 70“ eingestuft.
Warum ist diese Einteilung wichtig? Weil das Gebäude je nach Ergebnis einem der KfW-Förderstandards zugeordnet wird, deren Konditionen unterschiedlich ausfallen. Aktuell werden in der Sanierung fünf Typen von Effizienzhäusern unterschieden: Das Effizienzhaus 55, 70, 85, 100 sowie 115. Die Variante 55 bedeutet, dass gegenüber einem „normalen“ Neubau stolze 45 Prozent an Wärmenergie eingespart werden – das entspricht einem geradezu „luftdicht“ gedämmten Haus. Beim Effizienzhaus 115 braucht das betreffende Gebäude nach der Sanierung 15 Prozent mehr Energie als ein vergleichbarer Neubau. „Das ist für einen Altbau immer noch ein überaus ambitionierter Wert“, sagt Verbraucherschützer Fischer.
Der Bund unterstützt die Sanierungsprojekte umweltbewusster Haus- oder Wohnungseigentümer über seine Förderbank KfW wahlweise mit Zuschüssen oder günstigen Krediten.
Die staatlichen Investitionszuschüsse (KfW-Programmnummer 430) kann beantragen, wer
ein Gebäude umfassend zu einem KfW-Effizienzhaus umbauen lässt oder einzelne kleinere Maßnahmen anpackt, die bestimmten technischen Mindestanforderungen entsprechen oder sein saniertes Ein- oder Zweifamilienhaus oder eine entsprechende Eigentumswohnung kaufen will.
Konkret können folgende Maßnahmen bezuschusst werden: die Wärmedämmung von Wänden, Dachflächen und Geschossdecken, die Erneuerung von Fenstern und Außentüren, den Austausch oder Einbau von Lüftungsanlagen, die Generalüberholung der Heizung. Auch die Planung und Baubegleitung werden subventioniert.
Die Zuschüsse fließen direkt aufs Konto und summieren sich – je nachdem, welcher KfW-Effizienzhaus-Standard erreicht wird – von 10 Prozent auf bis zu 20 Prozent der förderfähigen Investitionskosten. Maximal aber gibt es 15 000 Euro pro Wohneinheit. Bei Einzelmaßnahmen werden bis zu 7,5 Prozent der Kosten subventioniert, maximal aber 3.750 Euro pro Wohneinheit. Begünstigt werden bis zu zwei Wohneinheiten. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Besitzer die Räume selbst nutzt oder vermietet.
Tipp
Bei Einzelmaßnahmen sollten die Bauherren durchkalkulieren, ob es nicht lohnenswerter ist, anstatt des Zuschusses eine Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen in Anspruch zu nehmen. Denn von dem staatlichen Zuschuss von maximal 7,5 Prozent der Kosten bleibe nach Abzug der Aufwendungen für einen Sachverständigen im Zweifel weniger übrig als die 1200 Euro, die Hausbesitzer für den Handwerker maximal von ihrer Einkommenssteuer abziehen können.
Zinsgünstige Kredite zur Finanzierung des Umbaus gibt es vom Bund über zwei unterschiedliche Programme: Eines greift bei umfassenden Sanierungen, an deren Ende ein KfW-Effizienzhaus steht (KfW-Programm Nummer 151). Das andere gilt für einzelne Maßnahmen (Programm Nummer 152). Beide Programme können auch Mieter – in Absprache mit ihrem Vermieter – sowie Käufer von bereits saniertem Wohnraum in Anspruch nehmen.
Dabei fällt die maximale Förderung im Programm 151 höher aus: Hier können die Sanierer einen Kredit von bis zu 75 000 Euro aufnehmen zu einem effektiven Jahreszins ab einem Prozent. Und das ist nicht alles: Je nachdem, welchen Effizienzhaus-Standard das Gebäude erreicht, gibt es einen Tilgungszuschuss von bis zu 12,5 Prozent obendrauf – das heißt, der Kreditnehmer muss im günstigsten Fall nur 87,5 Prozent des Darlehens zurückzahlen. Im Programm 152 hingegen sind – bei gleicher Verzinsung – maximal 50 000 Euro pro Wohneinheit drin. Ob der Kreditnehmer den ganzen Betrag auf einmal abruft oder in einzelnen Schritten, ist ihm selbst überlassen.
Rundumschlag oder einzelne Schritte?
Welches der Programme eignet sich nun aber für wen? Verbraucherschützer Fischer rät: Wer mithilfe einzelner Maßnahmen auf den Effizienzhaus-Standard kommt, der sollte gleich auf eine der Förderungen für umfassende Sanierungen zurückgreifen – ob Kredit oder Zuschuss. Gegenüber der Förderung einzelner Maßnahmen seien diese flexibler: Ob der Hausbesitzer an der Fassade die fünf Zentimeter dünnere Dämmung wählt und stattdessen bei der Isolierung des Dachs noch etwas draufpackt oder andersherum, ist egal – Hauptsache, das „Gesamtpaket“ erfüllt die Höchstwerte für das betreffende Effizienzhaus. Bei den Einzelmaßnahmen muss hingegen jede einzelne bestimmte Mindestanforderungen erfüllen, damit es die staatliche Förderung gibt.
Für beide Kreditprogramme gilt: Die Kredite laufen maximal über 30 Jahre, Sondertilgungen sind möglich. Im besten Fall können Bauherren ihre Investitionskosten zu 100 Prozent fördern lassen. Die konkreten Projekte, die unter die Förderung fallen, decken sich weitgehend mit den oben genannten, für die es direkte Zuschüsse gibt.
Achtung: Nicht förderfähig sind bei allen drei Programmen
bereits begonnene oder fertiggestellte Umbaumaßnahmen
Ferien- und Wochenendhäuser
gewerblich genutzte Flächen
Zudem können Hausbesitzer und Mieter natürlich nicht doppelt und dreifach beim Bund zulangen. Wer sich für den Investitionszuschuss (Programm Nummer 431) entscheidet, darf für die gleiche Sanierungsmaßnahme nicht gleichzeitig die Kredite des Bundes in Anspruch nehmen. Umgekehrt gilt das Gleiche: Wer einen KfW-Kredit will, kann nur aus einem der beiden Programme schöpfen – und verzichtet folglich auf den direkten Zuschuss. Unter Umständen dürften die Bauherren jedoch zusätzlich auch Förderprogramme der Bundesländer oder Kommunen in Anspruch nehmen.
Wie stellt man den Antrag
Wenn die Entscheidung für die Sanierung gefallen ist, werden die Förderanträge gestellt. Fällt die Wahl auf das Zuschussprogramm der KfW, können das die Hausbesitzer selbst direkt per Internet tun, bei der Kreditvariante müssen sie sich an ihre Hausbank wenden. Sie stellt den Antrag bei der KfW – und braucht dafür auch das schriftlich abgefasste Sanierungskonzept des Sachverständigen. Über die Hausbank fließt nach der Bewilligung auch das KfW-Darlehen an den Empfänger. Einige Kreditinstitute bieten allerdings auch eigene Förderinstrumente an.
Die KfW empfiehlt den Hausbesitzern oder auch Mietern, sich nicht nur für die Planung, sondern auch für die Durchführung der Sanierung einen Fachmann an die Seite zu holen. Auch dafür gibt es finanzielle Unterstützung, in diesem Fall von der KfW selbst: Die professionelle Begleitung der Sanierung ist dem Staat einen Zuschuss von 50 Prozent der Kosten – maximal 4000 Euro – wert (KfW-Programm Nummer 431). Für das KfW-Effizienzhaus 55 schreibt die Förderbank sowohl die Energieberatung wie auch die professionelle Baubegeitung sogar verbindlich vor.
Das Hickhack um die Energiewende ist ein Paradebeispiel dafür, wie (politischer) Wunsch und Wirklichkeit auseinanderklaffen können. Wenn es nach der Bundesregierung geht, sollen die Deutschen bis 2020 stolze 20 Prozent weniger Energie verbrauchen. Dafür hatte sie auch einen bedeutenden Beitrag der privaten Hausbesitzer einkalkuliert. Nur hat sie sich dabei offenbar verrechnet.
Vor allem die Gebäudesanierung läuft schleppend. Dabei ist sie ein entscheidender Bestandteil des Mammutprojekts Energiewende: Fast drei Viertel der über 17 Millionen Wohngebäude in Deutschland wurden vor 1979 gebaut – und damit, bevor der Gesetzgeber überhaupt erstmals Anforderungen an den Wärmeschutz von Gebäuden stellte. So war es bis in die 80er-Jahre hinein nicht üblich, das Dach zu dämmen. Die Folge: Gebäude zu beheizen, mit Warmwasser zu versorgen und zu beleuchten, verbraucht heute rund 40 Prozent der in Deutschland erzeugten Primärenergie und verursacht ein Fünftel der CO2-Emissionen. Mit Sanierungen ließe sich dieser Verbrauch um bis zu 70 Prozent senken. Doch die jährliche Sanierungsquote dümpelt seit Jahren bei einem Prozent. Um die Klimaschutzziele bis 2020 zu erreichen, müsste sie doppelt so hoch sein.
Einem Bericht der „Bild“-Zeitung zufolge will das Bundesumweltministerium deshalb die Daumenschrauben anziehen – und prüft härtere Auflagen für Gebäudesanierungen. De facto könnten private Gebäudeeigentümer bei größeren Renovierungsarbeiten künftig zu weitreichenden Dämm-Maßnahmen verpflichtet werden.
Hängepartie bei staatlicher Förderung
Beim Deutschen Mieterbund (DMB) kam das erwartungsgemäß nicht gut an: Er warnte vor einer „Mietpreis-Explosion“. Zumal es bis zuletzt geheißen hatte, dass die Bundesmittel für das CO2-Gebäudesanierungsprogramm für 2012 von den geplanten 1,5 Milliarden Euro auf 900 Millionen Euro eingedampft würden. Doch zumindest dies ist offenbar wieder vom Tisch: Laut dem Parlamentarischen Staatssekretär im Bauministerium, Jan Mücke (FDP), soll es nun doch die 1,5 Milliarden Euro geben. Zwar wirft der Energie- und Klimafonds, aus dem sich diese Mittel speisen, derzeit nicht viel ab. Die Fördersumme soll nun aber unter anderem durch Umschichtungen in dem Fonds entsprechend aufgestockt werden. Der Haushaltsausschuss muss aber noch zustimmen.
Noch keine Einigung gibt es indes im Streit von Bund und Ländern um die Lastenverteilung für einen Steuerbonus, über den die Hausbesitzer die Sanierungskosten über 10 Jahre großzügig absetzen könnten. Doch die Hängepartie muss sanierungswillige Hausbesitzer nicht von ihren Plänen abhalten. „Der Steuerbonus wäre ohnehin eher für diejenigen interessant, die das benötigte Kapital für eine Sanierung selbst aufbringen können und eine hohe Steuerlast haben“, sagt Achim Fischer, Energieexperte der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Für diese Hausbesitzer könnte es sich in der Tat lohnen, eine Entscheidung im Streit zwischen Bund und Ländern abzuwarten. Die weniger finanzstarken Bauherren, die in der Überzahl sein dürften, fahren in der Regel mit dem KfW-Angebot besser
Wie also sollten Hausbesitzer ihre ganz eigene Energiewende angehen?
Wer eine Sanierung in Betracht zieht, sollte zuallererst einen qualifizierten Energieberater zu Rate ziehen. Er nimmt das betreffende Gebäude unter die Lupe und rechnet aus, mit welchen aufeinander abgestimmten Maßnahmen sich welcher maximale Energiestandard erreichen lässt. Für eine solche Vor-Ort-Beratung gewährt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) einen Zuschuss von 300 Euro bei Ein- oder Zweifamilienhäusern und 360 Euro für Mehrfamilienhäuser, maximal aber 50 Prozent der Brutto-Beratungskosten (hier gelangen Sie zur Informationsseite des BAFA). Je nachdem, welche Themen der Berater bei der Gelegenheit zusätzlich abdeckt, gibt es weitere Zuschüsse obendrauf. Den Zuschuss muss der Energieberater vor dem ersten Termin stellen.
Dabei sollte der Sanierungswillige mit dem Energieberater frühzeitig auch das Thema Förderung besprechen. „Wir erleben immer wieder, dass Kredite oder Zuschüsse nicht bewilligt werden, weil die Bauherren erst mit der Sanierung beginnen und sich dann erst Gedanken um die Förderung machen“, sagt Energieexperte Fischer. „Es muss genau andersherum sein.“ Wer eine Sanierung plant, sollte nicht vergessen, dass es Finanzspritzen auf allen staatlichen Ebenen gibt – von Bund über Länder und Kommunen. Hinzu kommen Angebote aus der Privatwirtschaft, beispielsweise über regionale Energieversorger oder Stadtwerke. Die Energieberater können helfen, aus diesem Förderangebot das Optimum herauszuholen.
Nach aktuellem Stand erkennt die KfW als Sachverständige an: Energieberater, die im Bundesprogramm „Vor-Ort-Beratung“ des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder von der Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. (vzbv) zugelassen sind oder die Berechtigung haben, Energieausweise auszustellen. Zertifizierte Sachverständige für die Energieberatung, energetische Fachplanung und Baubegleitung sind unter www.energie-effizienz-experten.de aufgeführt.
Neben der Energieeinsparverordnung (EnEV) von 2009, die die energetischen Mindestanforderungen für Gebäude zusammenfasst, ist das CO2-Gebäudesanierungsprogramm wesentlicher Bestandteil des Energiekonzepts der Bundesregierung. Es ist ihr wichtigstes Instrument, um den Klimaschutz im Bereich von Gebäuden zu steuern. Neben dem Neubau hoch energieeffizienter Gebäude fördert der Staat Sanierungen von bestehenden Wohngebäuden, die den CO2-Ausstoß drücken und Energie einsparen.
Voraussetzung: Das Gebäude ist ein Altbau, für den bis 1995 ein Bauantrag gestellt wurde. Haus- und Wohnungseigentümer, die die Sanierung angehen, können in diesem Fall über die staatliche Förderbank KfW wahlweise zinsgünstige Kredite oder direkte Investitionszuschüsse bekommen. Teilweise gibt es – je nachdem, welcher Energiestandard erreicht wird – sogar Tilgungszuschüsse obendrauf. Grundsätzlich gilt: Je mehr Energie durch die Sanierung eingespart wird, desto großzügiger fällt die Förderung aus. Dabei belohnt der Staat nicht nur diejenigen Hausbesitzer, die gleich das große Ganze anpacken. Auch einzelne Sanierungsmaßnahmen sind gern gesehen.
Im Schnitt 30 000 bis 50 000 Euro Investitionskosten
Dass es bislang trotzdem nicht recht mit der Generalüberholung des Häuserbestandes klappen will, hat nach Ansicht von Energieexperte Fischer seine Gründe. „Die Leute sind durch die ständigen Änderungen in der Förderlandschaft verunsichert, blicken nicht mehr durch – und sanieren deshalb lieber gar nicht“, sagt er. Zudem scheuten sich insbesondere ältere Hausbesitzer häufig, sich für die Sanierung einen lange laufenden Kreditvertrag ans Bein zu binden. Erst recht, wenn sie ihr Häuschen gerade erst mit Mühe abbezahlt haben.
Je nachdem, welches Ausmaß die Sanierung annimmt und wie sich die Energiepreise entwickeln, amortisieren sich die Investitionskosten für den Umbau erst nach zehn bis zwanzig Jahren. Eine umfassende Sanierung eines Einfamilienhauses schlägt mit 30 000 bis 50 000 Euro zu Buche. Andererseits steigere eine Sanierung den Verkaufswert des Gebäudes, gibt Fischer zu bedenken – „ganz zu schweigen davon, dass es sich in einem sanierten Haus behaglicher wohnt“. Außerdem lasse sich eine Modernisierung eventuell mit einem – ebenfalls staatlich geförderten – altersgerechten Umbau verbinden.
Wer den Rundumschlag plant und sich dafür finanzielle Unterstützung des Staats sichern will, sollte sich zunächst mit dem Thema „KfW-Effizienzhaus“ vertraut machen. Das ist eine Art Qualitätsmaßstab, den die Deutsche Energie-Agentur (dena) zusammen mit dem Bauministerium und der KfW entwickelt hat. Um die Effizienzhaus-Logik zu verstehen, muss man Folgendes wissen: Die Energieeinspar-Verordnung (EnEV) von 2009 gibt für einzelne Bauteile wie etwa Außenwände, Fenster oder die oberste Geschossdecke energetische Normwerte vor. Daraus ergeben sich Höchstwerte für den Primärenergiebedarf wie auch für den sogenannten Transmissionswärmeverlust – also die Energie, die durch die Gebäudehülle entweicht.
Die Vorgaben des EnEV müssen bereits alle Neubauten einhalten. Wer ein gebrauchtes Haus kauft und saniert, ist ebenfalls verpflichtet, es auf EnEV-Standard zu bringen. Und nicht zuletzt, wer sich nach Jahren zur Sanierung seines Gebäudes entscheidet, muss sich natürlich an den Vorgaben orientieren. Weil sich je nach Bauart, Größe, Nutzung und technischer Ausstattung für jedes Haus unterschiedliche maximal erreichbare Einsparwerte ergeben, wird am Computer zunächst ein „Referenzgebäude“ entworfen, das baugleich zu dem sanierungsbedürftigen Bau ist. Damit wird simuliert, auf welchen Energiebedarf bzw. -verbrauch das Gebäude käme, wenn es neu gebaut würde.
Je höher der Energiestandard, desto höher die Förderung
Anschließend wird berechnet, auf welchen Energiebedarf das „echte“ Gebäude im Vergleich zu dem Referenzgebäude, also einem vergleichbaren Neubau, kommt. Die Anforderungen der EnEV sind dann erfüllt, wenn das reale Gebäude weniger, maximal aber gleich viel Energie verbraucht wie das Referenzgebäude. Verbraucht es genau gleich viel, entspricht es einem KfW-Effizienzhaus 100 und damit dem Neubau-Standard. Je kleiner die Zahl, desto niedriger und besser das Energieniveau. Ein Beispiel: Wenn das Haus jährlich höchstens 70 Prozent der Energie dieses Referenzhauses braucht, wird es als „KfW-Effizienzhaus 70“ eingestuft.
Warum ist diese Einteilung wichtig? Weil das Gebäude je nach Ergebnis einem der KfW-Förderstandards zugeordnet wird, deren Konditionen unterschiedlich ausfallen. Aktuell werden in der Sanierung fünf Typen von Effizienzhäusern unterschieden: Das Effizienzhaus 55, 70, 85, 100 sowie 115. Die Variante 55 bedeutet, dass gegenüber einem „normalen“ Neubau stolze 45 Prozent an Wärmenergie eingespart werden – das entspricht einem geradezu „luftdicht“ gedämmten Haus. Beim Effizienzhaus 115 braucht das betreffende Gebäude nach der Sanierung 15 Prozent mehr Energie als ein vergleichbarer Neubau. „Das ist für einen Altbau immer noch ein überaus ambitionierter Wert“, sagt Verbraucherschützer Fischer.
Der Bund unterstützt die Sanierungsprojekte umweltbewusster Haus- oder Wohnungseigentümer über seine Förderbank KfW wahlweise mit Zuschüssen oder günstigen Krediten.
Die staatlichen Investitionszuschüsse (KfW-Programmnummer 430) kann beantragen, wer
ein Gebäude umfassend zu einem KfW-Effizienzhaus umbauen lässt oder einzelne kleinere Maßnahmen anpackt, die bestimmten technischen Mindestanforderungen entsprechen oder sein saniertes Ein- oder Zweifamilienhaus oder eine entsprechende Eigentumswohnung kaufen will.
Konkret können folgende Maßnahmen bezuschusst werden: die Wärmedämmung von Wänden, Dachflächen und Geschossdecken, die Erneuerung von Fenstern und Außentüren, den Austausch oder Einbau von Lüftungsanlagen, die Generalüberholung der Heizung. Auch die Planung und Baubegleitung werden subventioniert.
Die Zuschüsse fließen direkt aufs Konto und summieren sich – je nachdem, welcher KfW-Effizienzhaus-Standard erreicht wird – von 10 Prozent auf bis zu 20 Prozent der förderfähigen Investitionskosten. Maximal aber gibt es 15 000 Euro pro Wohneinheit. Bei Einzelmaßnahmen werden bis zu 7,5 Prozent der Kosten subventioniert, maximal aber 3.750 Euro pro Wohneinheit. Begünstigt werden bis zu zwei Wohneinheiten. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Besitzer die Räume selbst nutzt oder vermietet.
Tipp
Bei Einzelmaßnahmen sollten die Bauherren durchkalkulieren, ob es nicht lohnenswerter ist, anstatt des Zuschusses eine Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen in Anspruch zu nehmen. Denn von dem staatlichen Zuschuss von maximal 7,5 Prozent der Kosten bleibe nach Abzug der Aufwendungen für einen Sachverständigen im Zweifel weniger übrig als die 1200 Euro, die Hausbesitzer für den Handwerker maximal von ihrer Einkommenssteuer abziehen können.
Zinsgünstige Kredite zur Finanzierung des Umbaus gibt es vom Bund über zwei unterschiedliche Programme: Eines greift bei umfassenden Sanierungen, an deren Ende ein KfW-Effizienzhaus steht (KfW-Programm Nummer 151). Das andere gilt für einzelne Maßnahmen (Programm Nummer 152). Beide Programme können auch Mieter – in Absprache mit ihrem Vermieter – sowie Käufer von bereits saniertem Wohnraum in Anspruch nehmen.
Dabei fällt die maximale Förderung im Programm 151 höher aus: Hier können die Sanierer einen Kredit von bis zu 75 000 Euro aufnehmen zu einem effektiven Jahreszins ab einem Prozent. Und das ist nicht alles: Je nachdem, welchen Effizienzhaus-Standard das Gebäude erreicht, gibt es einen Tilgungszuschuss von bis zu 12,5 Prozent obendrauf – das heißt, der Kreditnehmer muss im günstigsten Fall nur 87,5 Prozent des Darlehens zurückzahlen. Im Programm 152 hingegen sind – bei gleicher Verzinsung – maximal 50 000 Euro pro Wohneinheit drin. Ob der Kreditnehmer den ganzen Betrag auf einmal abruft oder in einzelnen Schritten, ist ihm selbst überlassen.
Rundumschlag oder einzelne Schritte?
Welches der Programme eignet sich nun aber für wen? Verbraucherschützer Fischer rät: Wer mithilfe einzelner Maßnahmen auf den Effizienzhaus-Standard kommt, der sollte gleich auf eine der Förderungen für umfassende Sanierungen zurückgreifen – ob Kredit oder Zuschuss. Gegenüber der Förderung einzelner Maßnahmen seien diese flexibler: Ob der Hausbesitzer an der Fassade die fünf Zentimeter dünnere Dämmung wählt und stattdessen bei der Isolierung des Dachs noch etwas draufpackt oder andersherum, ist egal – Hauptsache, das „Gesamtpaket“ erfüllt die Höchstwerte für das betreffende Effizienzhaus. Bei den Einzelmaßnahmen muss hingegen jede einzelne bestimmte Mindestanforderungen erfüllen, damit es die staatliche Förderung gibt.
Für beide Kreditprogramme gilt: Die Kredite laufen maximal über 30 Jahre, Sondertilgungen sind möglich. Im besten Fall können Bauherren ihre Investitionskosten zu 100 Prozent fördern lassen. Die konkreten Projekte, die unter die Förderung fallen, decken sich weitgehend mit den oben genannten, für die es direkte Zuschüsse gibt.
Achtung: Nicht förderfähig sind bei allen drei Programmen
bereits begonnene oder fertiggestellte Umbaumaßnahmen
Ferien- und Wochenendhäuser
gewerblich genutzte Flächen
Zudem können Hausbesitzer und Mieter natürlich nicht doppelt und dreifach beim Bund zulangen. Wer sich für den Investitionszuschuss (Programm Nummer 431) entscheidet, darf für die gleiche Sanierungsmaßnahme nicht gleichzeitig die Kredite des Bundes in Anspruch nehmen. Umgekehrt gilt das Gleiche: Wer einen KfW-Kredit will, kann nur aus einem der beiden Programme schöpfen – und verzichtet folglich auf den direkten Zuschuss. Unter Umständen dürften die Bauherren jedoch zusätzlich auch Förderprogramme der Bundesländer oder Kommunen in Anspruch nehmen.
Wie stellt man den Antrag
Wenn die Entscheidung für die Sanierung gefallen ist, werden die Förderanträge gestellt. Fällt die Wahl auf das Zuschussprogramm der KfW, können das die Hausbesitzer selbst direkt per Internet tun, bei der Kreditvariante müssen sie sich an ihre Hausbank wenden. Sie stellt den Antrag bei der KfW – und braucht dafür auch das schriftlich abgefasste Sanierungskonzept des Sachverständigen. Über die Hausbank fließt nach der Bewilligung auch das KfW-Darlehen an den Empfänger. Einige Kreditinstitute bieten allerdings auch eigene Förderinstrumente an.
Die KfW empfiehlt den Hausbesitzern oder auch Mietern, sich nicht nur für die Planung, sondern auch für die Durchführung der Sanierung einen Fachmann an die Seite zu holen. Auch dafür gibt es finanzielle Unterstützung, in diesem Fall von der KfW selbst: Die professionelle Begleitung der Sanierung ist dem Staat einen Zuschuss von 50 Prozent der Kosten – maximal 4000 Euro – wert (KfW-Programm Nummer 431). Für das KfW-Effizienzhaus 55 schreibt die Förderbank sowohl die Energieberatung wie auch die professionelle Baubegeitung sogar verbindlich vor.
Im Bundesumweltministerium wird derzeit verstärkt darüber nachgedacht, Besitzer von bestehenden Wohngebäuden stärker in die Pflicht zu nehmen in Sachen energetischer Sanierung. Das Ministerium plane nach einem Bericht der BILD und anderer Medien, insbesondere die Vorschriften für die Gebäudedämmung zu verschärfen. Die harten Auflagen, die bisher nur für Neubauten gelten, sollen so auf alle Altbauten ausgeweitet werden. Wer also größere Renovierungsarbeiten an seinem Haus vornimmt, kann so zu weitrechenden Dämmmaßnahmen verpflichtet werden.
openPR.de/t614861 In der Diskussion ist auch eine schrittweise Verschärfung der Abgasnormen für bestehende Heizkessel, so dass mehr alte Anlagen ausgetauscht werden müssten. An diesen Austausch sollen demnach ebenfalls umfangreiche Auflagen zur Gebäudedämmung geknüpft werden. Zudem sollen 10 Prozent der Heizenergie aus Erneuerbaren gewonnen werden. Bei modernen Heizkesseln ist dies problemlos möglich, entweder in Kombination mit einer Solarthermie-Anlage oder durch den Einsatz von Heizöl mit 10prozentigem Bioanteil (B10).
Die Immobilienwirtschaft kritisiert, wie auch andere Verbände, dass noch schärfere Auflagen die Hausbesitzer massiv belasten und fordert mehr Fördergelder, um die Energieziele des Bundes tatsächlich umzusetzen.
openPR.de/t614861 In der Diskussion ist auch eine schrittweise Verschärfung der Abgasnormen für bestehende Heizkessel, so dass mehr alte Anlagen ausgetauscht werden müssten. An diesen Austausch sollen demnach ebenfalls umfangreiche Auflagen zur Gebäudedämmung geknüpft werden. Zudem sollen 10 Prozent der Heizenergie aus Erneuerbaren gewonnen werden. Bei modernen Heizkesseln ist dies problemlos möglich, entweder in Kombination mit einer Solarthermie-Anlage oder durch den Einsatz von Heizöl mit 10prozentigem Bioanteil (B10).
Die Immobilienwirtschaft kritisiert, wie auch andere Verbände, dass noch schärfere Auflagen die Hausbesitzer massiv belasten und fordert mehr Fördergelder, um die Energieziele des Bundes tatsächlich umzusetzen.
Regierung zwingt Häuslebauern strenge Regeln auf
Das wird teuer: Nach Plänen des Bundesbauministeriums sollen für Neubauten schärfere Standards für Energieeffizienz gelten. Unter anderem müssen Fenster dreifach verglast und Kellerdecken besser isoliert werden. Für die Sanierung von Altbauten gelten aber weiterhin die bisherigen Regeln.
Energie zu sparen war schon immer nicht ganz billig. Jetzt wird es noch mal deutlich teurer: Bis zu einer halben Milliarde Euro Zusatzkosten pro Jahr kommen auf Hausbesitzer und Wirtschaft zu, um Neubauten den strengen Regeln der neuen Energieeinsparverordnung (EnEV) anzupassen.
Für Mieter bedeute das, dass "Steigerungen bei künftig zu vermietenden neu gebauten Wohnungen und Häusern nicht auszuschließen" sind, heißt es im Entwurf der EnEV, der zurzeit zwischen den Ministerien abgestimmt wird.
Wie die "taz" berichtet, sieht das Papier unter anderem vor, dass Wohngebäude dreifach verglaste Fenster haben müssen. Auch sollen Kellerdecken besser isoliert werden. Diese Verschärfungen gelten aber nur für Wohngebäude, die nach Inkrafttreten der neuen EnEV gebaut werden. Für die Sanierung von Altbauten sollen weiterhin die Regeln aus dem Jahr 2009 gelten. Die Standards zur Wärmedämmung für Bürotürme und andere Gewerbebauten sollen sogar herabgesetzt werden.
Klimaschützer kritisieren diese Ausnahmen. "So wird die Bundesregierung niemals ihre eigenen Effizienzziele erreichen", sagte Ulf Sieberg vom Naturschutzbund Deutschland (NABU) der Zeitung.
Hausbesitzer, die umweltfreundliche Heizungen einbauen, dürfen laut "taz" bei der Dämmung sparen. Das betrifft effiziente Gas- oder Öl-Brennwertheizungen, die mit Solaranlagen, Holzpellet-Kesseln oder Wärmepumpen kombiniert werden.
Kontrollieren will Bundesbauminister Peter Ramsauer (CSU) die Klimafreundlichkeit der Wohngebäude mit Hilfe der Energieausweise. Bisher wird bei den Angaben zum Gebäudezustand, die Hauseigentümer in den Energiepässen machen müssen, häufig geschummelt. Zukünftig müssen die Ausweise bei den Ländern registriert werden. Damit soll eine stichprobenartige Überprüfung der Angaben ermöglicht werden
*MM
Energie zu sparen war schon immer nicht ganz billig. Jetzt wird es noch mal deutlich teurer: Bis zu einer halben Milliarde Euro Zusatzkosten pro Jahr kommen auf Hausbesitzer und Wirtschaft zu, um Neubauten den strengen Regeln der neuen Energieeinsparverordnung (EnEV) anzupassen.
Für Mieter bedeute das, dass "Steigerungen bei künftig zu vermietenden neu gebauten Wohnungen und Häusern nicht auszuschließen" sind, heißt es im Entwurf der EnEV, der zurzeit zwischen den Ministerien abgestimmt wird.
Wie die "taz" berichtet, sieht das Papier unter anderem vor, dass Wohngebäude dreifach verglaste Fenster haben müssen. Auch sollen Kellerdecken besser isoliert werden. Diese Verschärfungen gelten aber nur für Wohngebäude, die nach Inkrafttreten der neuen EnEV gebaut werden. Für die Sanierung von Altbauten sollen weiterhin die Regeln aus dem Jahr 2009 gelten. Die Standards zur Wärmedämmung für Bürotürme und andere Gewerbebauten sollen sogar herabgesetzt werden.
Klimaschützer kritisieren diese Ausnahmen. "So wird die Bundesregierung niemals ihre eigenen Effizienzziele erreichen", sagte Ulf Sieberg vom Naturschutzbund Deutschland (NABU) der Zeitung.
Hausbesitzer, die umweltfreundliche Heizungen einbauen, dürfen laut "taz" bei der Dämmung sparen. Das betrifft effiziente Gas- oder Öl-Brennwertheizungen, die mit Solaranlagen, Holzpellet-Kesseln oder Wärmepumpen kombiniert werden.
Kontrollieren will Bundesbauminister Peter Ramsauer (CSU) die Klimafreundlichkeit der Wohngebäude mit Hilfe der Energieausweise. Bisher wird bei den Angaben zum Gebäudezustand, die Hauseigentümer in den Energiepässen machen müssen, häufig geschummelt. Zukünftig müssen die Ausweise bei den Ländern registriert werden. Damit soll eine stichprobenartige Überprüfung der Angaben ermöglicht werden
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Zehntausende Mieter stehen vor der Pleite
Aufwändige energetische Sanierungen verteuern die Miete. Deshalb wird es laut „Report Mainz“ für immer mehr Mieter in Deutschland unmöglich, ihre Monatsmiete zu bezahlen. Der Bauminister wiegelt ab
Die Aufwendungen für energetische Modernisierungen können Immobilieneigentürmer auf die Miete umlegen. Im Jahr 2011 waren laut einem ARD-Bericht rund 100 000 Mieter nicht mehr in der Lage, die gestiegenen Mieten zu bezahlen. Betroffen seien insbesondere Senioren und Geringverdiener hieß es unter Berufung auf neue Berechnungen des Deutschen Mieterbunds (DMB).
Lukas Siebenkotten, Bundesdirektor des Deutschen Mieterbunds, sagte laut dem Magazin, in der Konsequenz müssten die meisten Betroffenen „ihre angestammten Wohnungen verlassen, weil sie es nicht mehr bezahlen können, also vertrieben werden. Das bewerten wir als sozialen Sprengstoff erster Güte.“
Bauminister Peter Ramsauer (CSU) betonte, dass zu den Konsequenzen energetischer Modernisierungen keine belastbaren Zahlen vorlägen. Sein Ministerium habe die Trends auf dem Wohnungsmarkt aber im Blick
Die Aufwendungen für energetische Modernisierungen können Immobilieneigentürmer auf die Miete umlegen. Im Jahr 2011 waren laut einem ARD-Bericht rund 100 000 Mieter nicht mehr in der Lage, die gestiegenen Mieten zu bezahlen. Betroffen seien insbesondere Senioren und Geringverdiener hieß es unter Berufung auf neue Berechnungen des Deutschen Mieterbunds (DMB).
Lukas Siebenkotten, Bundesdirektor des Deutschen Mieterbunds, sagte laut dem Magazin, in der Konsequenz müssten die meisten Betroffenen „ihre angestammten Wohnungen verlassen, weil sie es nicht mehr bezahlen können, also vertrieben werden. Das bewerten wir als sozialen Sprengstoff erster Güte.“
Bauminister Peter Ramsauer (CSU) betonte, dass zu den Konsequenzen energetischer Modernisierungen keine belastbaren Zahlen vorlägen. Sein Ministerium habe die Trends auf dem Wohnungsmarkt aber im Blick
Energetische Gebäudesanierung: Was verlangt der Gesetzgeber? Und was kostet das?
Neues Jahr, neues Glück – und neue Verordnungen. Unternehmen der Wohnungswirtschaft, Planer und Architekten stehen zu Beginn jedes Jahres vor der Frage: Was hat sich bei den gesetzlichen Regelungen zur energetischen Sanierung von Gebäuden geändert? Und wie wirken sich diese Änderungen auf geplante Sanierungsprojekte aus? Das NETZWERK ERDGAS Berlin-Brandenburg informierte seine Mitglieder mit einer Fachtagung am vergangenen Donnerstag, 14. Februar 2013, im Café Moskau in Berlin über die wesentlichen Neuerungen bei den Rahmenbedingungen für energetische Sanierungsprojekte.
Bei der Vielzahl von geänderten Verordnungen und Bestimmungen
fällt es mitunter schwer, den Überblick zu behalten und die wesentlichen relevanten Informationen herauszufiltern. Die geänderten Vorgaben betreffen zum Beispiel die Energieeinsparverordnung (EnEV), das Mietrecht – konkret: den Mietminderungsanspruch von Mietern bei energetischen Sanierungsmaßnahmen –, neue Regelungen zum Contracting, also zur gewerblichen Wärmelieferung durch ein spezialisiertes Unternehmen, oder neue Investitionsanreize für Sanierungen im Gebäudebestand.
Namhafte Vertreter von Behörden und Verbänden sowie Referenten aus der Wohnungswirtschaft gaben den 150 Besuchern der Fachtagung einen kompetenten Einblick in die neuen gesetzlichen und finanziellen Vorgaben. Peter Rathert, Referatsleiter Gebäude- und Anlagentechnik im Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, informierte über den aktuellen Stand der EnEV.
Markus Schönborn von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) stellte den Besuchern der Fachtagung die aktuellen KfW-Förderprogramme vor. Ingrid Vogler, Referentin beim GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V., erläuterte die Strategien der Wohnungswirtschaft zur Umsetzung der Energiewende.
Dieter Blümmel, geschäftsführender Gesellschafter des Grundeigentum Verlags, erläuterte dem Fachpublikum, wie sich die rechtlichen Vorgaben im Laufe des Jahres noch entwickeln könnten und zeigte auf, welche Änderungen zum Beispiel an der EnEV voraussichtlich Anfang 2014 in Kraft treten könnten. Sein Fazit: „Manches hat sich verbessert, vieles hat sich nicht verbessert.“ Auf Bauherren und Eigentümer kämen mit den bereits wirksam gewordenen und den absehbaren Änderungen weitere Belastungen zu. Blümmel kritisierte vor allem, dass durch die neuen gesetzlichen Vorgaben das Energie-Contracting für Wohnungsbauunternehmen deutlich an Attraktivität eingebüßt habe.
Praktisch und konkret wurde es beim Referat von Taco Holthuizen, Geschäftsführer der eZeit Ingenieure GmbH: Er schilderte den Mitgliedern des NETZWERK ERDGAS energieeffiziente und wirtschaftliche Baulösungen in Neubau und Bestand und gab Tipps, wie sich mit einem überschaubaren Aufwand die Energiekosten senken lassen, zum Beispiel mit innovativen Wärmespeichern.
„Energieoptimiertes Bauen besteht immer aus einem Zusammenspiel vieler verschiedener Faktoren“, empfahl Holthuizen. Bei Wärmedämmungen sei eine ganzheitliche Sichtweise erforderlich: In die Bewertung der Energieeinsparung müssten zum Beispiel auch die Kosten für die Produktion der Dämmmaterialien einbezogen werden. „Ab einer gewissen Stärke der Dämmung nimmt die Primärenergieeinsparung pro investiertem Euro stark ab.“ Bei der Planung eines Neubaus oder bei der energetischen Sanierung eines Altbaus sollten alle Maßnahmen einer Kosten-Nutzen-Analyse unterzogen werden.
Für Mitglieder des NETZWERK ERDGAS sind die Fachreferate der Tagung in naher Zukunft auf der Website www.netzwerk-erdgas.de abrufbar.
Bei der Vielzahl von geänderten Verordnungen und Bestimmungen
fällt es mitunter schwer, den Überblick zu behalten und die wesentlichen relevanten Informationen herauszufiltern. Die geänderten Vorgaben betreffen zum Beispiel die Energieeinsparverordnung (EnEV), das Mietrecht – konkret: den Mietminderungsanspruch von Mietern bei energetischen Sanierungsmaßnahmen –, neue Regelungen zum Contracting, also zur gewerblichen Wärmelieferung durch ein spezialisiertes Unternehmen, oder neue Investitionsanreize für Sanierungen im Gebäudebestand.
Namhafte Vertreter von Behörden und Verbänden sowie Referenten aus der Wohnungswirtschaft gaben den 150 Besuchern der Fachtagung einen kompetenten Einblick in die neuen gesetzlichen und finanziellen Vorgaben. Peter Rathert, Referatsleiter Gebäude- und Anlagentechnik im Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, informierte über den aktuellen Stand der EnEV.
Markus Schönborn von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) stellte den Besuchern der Fachtagung die aktuellen KfW-Förderprogramme vor. Ingrid Vogler, Referentin beim GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V., erläuterte die Strategien der Wohnungswirtschaft zur Umsetzung der Energiewende.
Dieter Blümmel, geschäftsführender Gesellschafter des Grundeigentum Verlags, erläuterte dem Fachpublikum, wie sich die rechtlichen Vorgaben im Laufe des Jahres noch entwickeln könnten und zeigte auf, welche Änderungen zum Beispiel an der EnEV voraussichtlich Anfang 2014 in Kraft treten könnten. Sein Fazit: „Manches hat sich verbessert, vieles hat sich nicht verbessert.“ Auf Bauherren und Eigentümer kämen mit den bereits wirksam gewordenen und den absehbaren Änderungen weitere Belastungen zu. Blümmel kritisierte vor allem, dass durch die neuen gesetzlichen Vorgaben das Energie-Contracting für Wohnungsbauunternehmen deutlich an Attraktivität eingebüßt habe.
Praktisch und konkret wurde es beim Referat von Taco Holthuizen, Geschäftsführer der eZeit Ingenieure GmbH: Er schilderte den Mitgliedern des NETZWERK ERDGAS energieeffiziente und wirtschaftliche Baulösungen in Neubau und Bestand und gab Tipps, wie sich mit einem überschaubaren Aufwand die Energiekosten senken lassen, zum Beispiel mit innovativen Wärmespeichern.
„Energieoptimiertes Bauen besteht immer aus einem Zusammenspiel vieler verschiedener Faktoren“, empfahl Holthuizen. Bei Wärmedämmungen sei eine ganzheitliche Sichtweise erforderlich: In die Bewertung der Energieeinsparung müssten zum Beispiel auch die Kosten für die Produktion der Dämmmaterialien einbezogen werden. „Ab einer gewissen Stärke der Dämmung nimmt die Primärenergieeinsparung pro investiertem Euro stark ab.“ Bei der Planung eines Neubaus oder bei der energetischen Sanierung eines Altbaus sollten alle Maßnahmen einer Kosten-Nutzen-Analyse unterzogen werden.
Für Mitglieder des NETZWERK ERDGAS sind die Fachreferate der Tagung in naher Zukunft auf der Website www.netzwerk-erdgas.de abrufbar.
Die Dämm-Falle: ein Skandal hinter der Fassade
Um das Klima zu retten, werden Deutschlands Häuser in Styropor eingepackt - mit zweifelhaftem Nutzen. Politik, Industrie und Wissenschaft wollen es so. Den Schaden haben die Bürger
Das Dämmen von Gebäuden boomt in Deutschland wie nie zuvor, die Hersteller von Wärmedämmverbundsystemen (WDVS) feiern Absatzrekorde. Nun aber geraten die besonders beliebten Styroporplatten ins Kreuzfeuer der Kritik. Architekten, Bausachverständige, Denkmalschützer und Brandschutzexperten warnen in Capital vor dem Einsatz der Styropor-WDVS, die wegen ihres niedrigen Preises zurzeit mehr als 75 Prozent Marktanteil bei neuen Fassadendämmungen haben
"Kurzfristig bekommt der Bauherr bei Polystyrol mehr für weniger Geld, sagt der Sachverständige Hans-Hermann Neumann, Autor des Branchen-Standardwerks "Warmedämm-Verbundsysteme". "Nur was nutzt es, wenn ein WDVS viel früher kaputtgeht, wenn die Wartungszyklen viel kürzer sind als geplant?"
So kostet die Nachrüstung eines Hauses im Schnitt 18.000 Euro und amortisiert sich bei optimistischer Kalkulation etwa nach 20 Jahren. Laut dem Fraunhofer-Informationszentrum Raum und Bau liegt die schadenfreie Lebensdauer von Styropor-WDVS im Schnitt aber nur bei 22 Jahren. Die Platten sind anfällig gegen Risse, Algen und Schimmel.
Insgesamt sind in Deutschland bereits rund 840 Mio. Quadratmeter WDVS verbaut worden - annähernd die Fläche von ganz Berlin. Allein 2011 wurden mehr als 42 Mio. Quadratmeter Platten an die Häuserwand gepappt, mehr als je zuvor.
Vor allem das Brandrisiko bereitet Experten Sorgen. Obwohl die Styropor-WDVS mit Flammschutzmitteln versehen sind, kam es in jüngster Vergangenheit zu einer Reihe spektakulärer Fassadenbrände, unter anderem in Frankfurt am Main. Der dortige Branddirektor Reinhard Ries sieht in dem Material einen "Brandbeschleuniger" und hält es für dringend geboten, den Dämmstoff vor weiteren Einsätzen "sofort zu überprüfen".
Doch nichts geschieht. Deutschlands Politiker halten weiter an Styropor-WDVS fest - und fördern die Dämmstoffindustrie nach Kräften. Erst Anfang Februar hat die Bundesregierung den jüngsten Entwurf der Energieeinsparverordnung verabschiedet, der noch mehr auf Dämmung setzt.
Welches Interesse haben Politik, Industrie und Wissenschaft an einem ungebremsten Styropor-Boom? Capital blickt in der neuen Ausgabe hinter die Fassaden
Den ausführlichen Artikel finden Sie in Capital Heft 03/2013
Das Dämmen von Gebäuden boomt in Deutschland wie nie zuvor, die Hersteller von Wärmedämmverbundsystemen (WDVS) feiern Absatzrekorde. Nun aber geraten die besonders beliebten Styroporplatten ins Kreuzfeuer der Kritik. Architekten, Bausachverständige, Denkmalschützer und Brandschutzexperten warnen in Capital vor dem Einsatz der Styropor-WDVS, die wegen ihres niedrigen Preises zurzeit mehr als 75 Prozent Marktanteil bei neuen Fassadendämmungen haben
"Kurzfristig bekommt der Bauherr bei Polystyrol mehr für weniger Geld, sagt der Sachverständige Hans-Hermann Neumann, Autor des Branchen-Standardwerks "Warmedämm-Verbundsysteme". "Nur was nutzt es, wenn ein WDVS viel früher kaputtgeht, wenn die Wartungszyklen viel kürzer sind als geplant?"
So kostet die Nachrüstung eines Hauses im Schnitt 18.000 Euro und amortisiert sich bei optimistischer Kalkulation etwa nach 20 Jahren. Laut dem Fraunhofer-Informationszentrum Raum und Bau liegt die schadenfreie Lebensdauer von Styropor-WDVS im Schnitt aber nur bei 22 Jahren. Die Platten sind anfällig gegen Risse, Algen und Schimmel.
Insgesamt sind in Deutschland bereits rund 840 Mio. Quadratmeter WDVS verbaut worden - annähernd die Fläche von ganz Berlin. Allein 2011 wurden mehr als 42 Mio. Quadratmeter Platten an die Häuserwand gepappt, mehr als je zuvor.
Vor allem das Brandrisiko bereitet Experten Sorgen. Obwohl die Styropor-WDVS mit Flammschutzmitteln versehen sind, kam es in jüngster Vergangenheit zu einer Reihe spektakulärer Fassadenbrände, unter anderem in Frankfurt am Main. Der dortige Branddirektor Reinhard Ries sieht in dem Material einen "Brandbeschleuniger" und hält es für dringend geboten, den Dämmstoff vor weiteren Einsätzen "sofort zu überprüfen".
Doch nichts geschieht. Deutschlands Politiker halten weiter an Styropor-WDVS fest - und fördern die Dämmstoffindustrie nach Kräften. Erst Anfang Februar hat die Bundesregierung den jüngsten Entwurf der Energieeinsparverordnung verabschiedet, der noch mehr auf Dämmung setzt.
Welches Interesse haben Politik, Industrie und Wissenschaft an einem ungebremsten Styropor-Boom? Capital blickt in der neuen Ausgabe hinter die Fassaden
Den ausführlichen Artikel finden Sie in Capital Heft 03/2013
... das ganze Land dämmt auf Teufel komm raus
Um das Klima zu retten, werden Deutschlands Häuser in Styropor eingepackt - mit zweifelhaftem Nutzen. Politik, Industrie und Wissenschaft wollen es so. Den Schaden hat der Bürger.
So wie überall in Deutschland. Gerüste wachsen an Gebäuden empor, Fassaden verschwinden hinter oberschenkeldicken Styroporplatten. Straßenzug um Straßenzug. Bis 2050 soll jedes der rund 19 Millionen Häuser der Republik isoliert und klimafreundlich saniert sein, so wollen es die ehrgeizigen Pläne der Politik. Ob Rot-Gelb, Schwarz-Gelb, Rot-Grün oder Schwarz-Rot: Seit vier Jahrzehnten verschärfen Bundesregierungen aller Couleur Gesetze, Baurichtlinien und Energieeinsparverordnungen. Daher dämmt das ganze Land auf Teufel komm raus.
Die Republik wird eingepackt. Ohne zu ahnen, worauf sie sich da einlässt.
Energiesparen, weniger CO2, mehr Umwelt - auf dieses Ziel können sich alle einigen. Schnell soll es gehen, billig muss es sein, und weil nirgendwo so viel Energie verbraucht und verschwendet wird wie im Wohnbereich, ist die Stoßrichtung klar: Im deutschen Reihenhaus soll das Weltklima gerettet werden.
Und das geht am besten mit Styropor. Oder? Deswegen fördert der Bund großzügig die Schaumstoffaufrüstung, deswegen baut die Industrie ihre Produktionskapazitäten aus, deswegen werden die Hauswände dicker und die Fensterbretter breiter. Es dient ja der guten Sache. Oder?
Die Wahrheit sieht anders aus. Nach Jahren ungehemmten Dämmens zeigen sich mehr und mehr die Schwachstellen des vermeintlichen Klimaretters Nummer eins. Es ist nicht nur die optische Gleichschaltung, die Denkmalschützer Schett beklagt, wenn er durch Hamburgs Wohnviertel zieht. Das Material selbst stellt sich als Problem heraus. Ganze Fassaden schimmeln durch, werden von Algen überwuchert, von Spechten bevölkert - und müssen teuer gewartet werden. Die opulenten Einsparversprechen der sogenannten Wärmedämmverbundsysteme (WDVS) erweisen sich als Luftnummern, die Amortisierungsraten als Schönwetterprognosen. Feuerwehren orakeln von erhöhter Brandgefahr, Verbraucherschützer von Umweltgiften, die Entsorgung ist ein Albtraum.
Das Allheilmittel entpuppt sich als Droge. Nur scheint das kaum jemanden wirklich zu stören. Der Dämmrausch hält unvermindert an, mancherorts werden bereits die Gerüste knapp.
Wie konnte es nur so weit kommen?
Die Antwort ergibt sich aus einer Mischung von gutem Willen und gefährlichem Halbwissen, aus wirtschaftlichen Sachzwängen und zu kurz gedachten Ad-hoc-Lösungen, aus den Absurditäten des deutschen Fördersystems und einer Politik, die sich von Interessenverbänden hat in Geiselhaft nehmen lassen. Die Industrie, das Handwerk, die Wissenschaft - alle mischen sie mit beim großen "Monopoly": der energetischen Sanierung Deutschlands.
"Göttern muss geopfert werden", sagt Schett. "Und dem Gott der Energie wird viel geopfert, jeden Tag." Schöne alte Fassaden. Und der gesunde Menschenverstand.
Alles fängt 1973 an, in der ersten Ölkrise. Weil im Nahen Osten Krieg herrscht, verwaisen in der Bundesrepublik sonntags die Autobahnen, wird Kurzarbeit eingeführt, um Jobs zu retten. Aber all das hilft nicht: Öl ist knapp und teuer, Firmen gehen pleite, die Arbeitslosigkeit steigt, die Produktivität sinkt. Und den Deutschen dämmert, wie gefährlich ein hoher Energieverbrauch ist, wenn man die Rohstoffe von anderen kaufen muss.
Drei Jahre dauert es, bis der Bundestag das Gesetz zur Einsparung von Energie in Gebäuden verabschiedet. Es ermächtigt die Regierung, "Anforderungen an den Wärmeschutz von Gebäuden und ihren Bauteilen festzusetzen". Wieder und wieder wird das Gesetz über die Jahre verschärft, am 6. Februar 2013 verabschiedet die Bundesregierung den jüngsten Entwurf der Energieeinsparverordnung. Der setzt noch mehr auf Sanierung, erzwingt die Angabe von energetischen Werten in Immobilienanzeigen voraussichtlich ab 2014 - und fordert für Neubauten die Senkung des Wärmeverlusts durch die Gebäudehülle um zehn Prozent. Das heißt: noch mehr Dämmung, noch mehr Styropor.
Dabei ist das Geschäft schon jetzt gigantisch. 840 Millionen Quadratmeter Platten sind bislang laut Fachverband Wärmedämm-Verbundsysteme an deutsche Häuser gepappt worden. Das entspricht annähernd der Fläche des Bundeslands Berlin. 2011, neuere Zahlen gibt es nicht, klebte und bohrte die Branche 42,5 Millionen Quadratmeter auf Fassaden - gut ein Drittel mehr als im Jahr zuvor. Rund 75 Prozent davon sind aus Styropor.
Und wenn das von der Politik ausgegebene Ziel erreicht werden soll, den CO2-Ausstoß von Wohnhäusern bis 2050 um 80 Prozent zu senken, muss das Sanierungstempo noch mal massiv beschleunigt werden. Dann müssen zwei Prozent aller Häuser jedes Jahr isoliert werden. Derzeit sind es knapp ein Prozent.
Was bereits heute aussieht wie eine Dämmorgie, ist womöglich nur der Anfang
* Auszug Capital
So wie überall in Deutschland. Gerüste wachsen an Gebäuden empor, Fassaden verschwinden hinter oberschenkeldicken Styroporplatten. Straßenzug um Straßenzug. Bis 2050 soll jedes der rund 19 Millionen Häuser der Republik isoliert und klimafreundlich saniert sein, so wollen es die ehrgeizigen Pläne der Politik. Ob Rot-Gelb, Schwarz-Gelb, Rot-Grün oder Schwarz-Rot: Seit vier Jahrzehnten verschärfen Bundesregierungen aller Couleur Gesetze, Baurichtlinien und Energieeinsparverordnungen. Daher dämmt das ganze Land auf Teufel komm raus.
Die Republik wird eingepackt. Ohne zu ahnen, worauf sie sich da einlässt.
Energiesparen, weniger CO2, mehr Umwelt - auf dieses Ziel können sich alle einigen. Schnell soll es gehen, billig muss es sein, und weil nirgendwo so viel Energie verbraucht und verschwendet wird wie im Wohnbereich, ist die Stoßrichtung klar: Im deutschen Reihenhaus soll das Weltklima gerettet werden.
Und das geht am besten mit Styropor. Oder? Deswegen fördert der Bund großzügig die Schaumstoffaufrüstung, deswegen baut die Industrie ihre Produktionskapazitäten aus, deswegen werden die Hauswände dicker und die Fensterbretter breiter. Es dient ja der guten Sache. Oder?
Die Wahrheit sieht anders aus. Nach Jahren ungehemmten Dämmens zeigen sich mehr und mehr die Schwachstellen des vermeintlichen Klimaretters Nummer eins. Es ist nicht nur die optische Gleichschaltung, die Denkmalschützer Schett beklagt, wenn er durch Hamburgs Wohnviertel zieht. Das Material selbst stellt sich als Problem heraus. Ganze Fassaden schimmeln durch, werden von Algen überwuchert, von Spechten bevölkert - und müssen teuer gewartet werden. Die opulenten Einsparversprechen der sogenannten Wärmedämmverbundsysteme (WDVS) erweisen sich als Luftnummern, die Amortisierungsraten als Schönwetterprognosen. Feuerwehren orakeln von erhöhter Brandgefahr, Verbraucherschützer von Umweltgiften, die Entsorgung ist ein Albtraum.
Das Allheilmittel entpuppt sich als Droge. Nur scheint das kaum jemanden wirklich zu stören. Der Dämmrausch hält unvermindert an, mancherorts werden bereits die Gerüste knapp.
Wie konnte es nur so weit kommen?
Die Antwort ergibt sich aus einer Mischung von gutem Willen und gefährlichem Halbwissen, aus wirtschaftlichen Sachzwängen und zu kurz gedachten Ad-hoc-Lösungen, aus den Absurditäten des deutschen Fördersystems und einer Politik, die sich von Interessenverbänden hat in Geiselhaft nehmen lassen. Die Industrie, das Handwerk, die Wissenschaft - alle mischen sie mit beim großen "Monopoly": der energetischen Sanierung Deutschlands.
"Göttern muss geopfert werden", sagt Schett. "Und dem Gott der Energie wird viel geopfert, jeden Tag." Schöne alte Fassaden. Und der gesunde Menschenverstand.
Alles fängt 1973 an, in der ersten Ölkrise. Weil im Nahen Osten Krieg herrscht, verwaisen in der Bundesrepublik sonntags die Autobahnen, wird Kurzarbeit eingeführt, um Jobs zu retten. Aber all das hilft nicht: Öl ist knapp und teuer, Firmen gehen pleite, die Arbeitslosigkeit steigt, die Produktivität sinkt. Und den Deutschen dämmert, wie gefährlich ein hoher Energieverbrauch ist, wenn man die Rohstoffe von anderen kaufen muss.
Drei Jahre dauert es, bis der Bundestag das Gesetz zur Einsparung von Energie in Gebäuden verabschiedet. Es ermächtigt die Regierung, "Anforderungen an den Wärmeschutz von Gebäuden und ihren Bauteilen festzusetzen". Wieder und wieder wird das Gesetz über die Jahre verschärft, am 6. Februar 2013 verabschiedet die Bundesregierung den jüngsten Entwurf der Energieeinsparverordnung. Der setzt noch mehr auf Sanierung, erzwingt die Angabe von energetischen Werten in Immobilienanzeigen voraussichtlich ab 2014 - und fordert für Neubauten die Senkung des Wärmeverlusts durch die Gebäudehülle um zehn Prozent. Das heißt: noch mehr Dämmung, noch mehr Styropor.
Dabei ist das Geschäft schon jetzt gigantisch. 840 Millionen Quadratmeter Platten sind bislang laut Fachverband Wärmedämm-Verbundsysteme an deutsche Häuser gepappt worden. Das entspricht annähernd der Fläche des Bundeslands Berlin. 2011, neuere Zahlen gibt es nicht, klebte und bohrte die Branche 42,5 Millionen Quadratmeter auf Fassaden - gut ein Drittel mehr als im Jahr zuvor. Rund 75 Prozent davon sind aus Styropor.
Und wenn das von der Politik ausgegebene Ziel erreicht werden soll, den CO2-Ausstoß von Wohnhäusern bis 2050 um 80 Prozent zu senken, muss das Sanierungstempo noch mal massiv beschleunigt werden. Dann müssen zwei Prozent aller Häuser jedes Jahr isoliert werden. Derzeit sind es knapp ein Prozent.
Was bereits heute aussieht wie eine Dämmorgie, ist womöglich nur der Anfang
* Auszug Capital
Und der nächste Skandal steht schon vor der Tür:
Legionellen
Es gibt weltweit keine nachgewiesenen schweren Erkrankten oder Tote durch Legionellen in fließendem Wasser.
Alle bekannten Vorfälle sind meist auf Klimaanlagen zurück zu führen. Nur die Luft aus Klimaanlagen ist lungengängig genug, um zur Erkrankung zu führen. Beispiele gibt es massenhaft: Krankenhäuser, Hochhäuser, Hotels. Und die Lobbyarbeit ist so gründlich, dass bei Vorfällen immer zuerst im Wasser nach Legionellen gesucht wird, die man natürlich auch findet.
Unsere Lobbyisten jedoch haben wieder ganze Arbeit geleistet - Angst allerorten, durch die Medien geschürt. Die teure, aber überflüssige, Umrüstung der Wasserinstallation in allen deutschen Haushalten läuft an.
Damit das nicht so schnell erkannt wird, hat man für Erkrankungen durch Klimaanlagen einen neuen Begriff erfunden: das Befeuchterfieber. Doch es ist das gleiche, nur der Zusammenhang soll verschleiert werden.
Legionellen
Es gibt weltweit keine nachgewiesenen schweren Erkrankten oder Tote durch Legionellen in fließendem Wasser.
Alle bekannten Vorfälle sind meist auf Klimaanlagen zurück zu führen. Nur die Luft aus Klimaanlagen ist lungengängig genug, um zur Erkrankung zu führen. Beispiele gibt es massenhaft: Krankenhäuser, Hochhäuser, Hotels. Und die Lobbyarbeit ist so gründlich, dass bei Vorfällen immer zuerst im Wasser nach Legionellen gesucht wird, die man natürlich auch findet.
Unsere Lobbyisten jedoch haben wieder ganze Arbeit geleistet - Angst allerorten, durch die Medien geschürt. Die teure, aber überflüssige, Umrüstung der Wasserinstallation in allen deutschen Haushalten läuft an.
Damit das nicht so schnell erkannt wird, hat man für Erkrankungen durch Klimaanlagen einen neuen Begriff erfunden: das Befeuchterfieber. Doch es ist das gleiche, nur der Zusammenhang soll verschleiert werden.


