LeaseTrend Aktiengesellschaft - leasetrend.de
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LeaseTrend Aktiengesellschaft - leasetrend.de
Lease Trend AG will auch 2009 die Ausschüttungen stark reduzieren
Die Lease Trend AG aus München wendet sich mit einem Schreiben vom 26.05.2010 an ihre Kunden und gibt einen Überblick über den Kfz-Markt. Hiermit soll gerechtfertigt werden, weshalb die vertraglich vereinbarten Ausschüttungen auf die Beteiligungsform vom Typ Classic nicht vertragsgemäß erfolgen kann.
Die Gesellschaft hatte im letzten Jahr lediglich 1,12 % der eingezahlten Einlagensumme (vereinbart waren 10 %) an ihre Anleger zurückgezahlt. In diesem Jahr sollen es 1,5 % sein. Dies entspricht 15 % der vereinbarten Auszahlung. Wir rechnen kurz zusammen: 2,62 % Rückzahlung anstatt den vereinbarten 20 %. Es werden also gerade mal knapp 13 % der versprochenen Rückzahlungen geleistet. Anders ausgedrückt - die Anleger sollen auf fast 87 % Geld verzichten, welches Ihnen vertraglich zugesichert wurde.
Die Anleger werden nunmehr aufgefordert, dieser verringerten Auszahlung zuzustimmen. Es soll somit durch Gesellschafterbeschluss über den Jahresabschluss des Jahres 2009 abgestimmt werden. Darüber hinaus soll auch über die Ausschüttung abgestimmt werden.
Die Rechtsanwälte raten hier den Kunden, die eine Beteiligung vom Typ Classic gezeichnet haben, gegen eine entsprechende Reduzierung der Ausschüttungen zu stimmen. Diese waren vertraglich vereinbart und sind daher jeweils zum 30.06. des Kalenderjahres fällig.
Anleger sollten auch die gleichzeitig übersandte Mitteilung über die Entwicklung des Kapitalkontos überprüfen. Hieraus ergibt sich, wie sich der Stand der Beteiligung entwickelt hat und was der Anleger bei einer Kündigung der Beteiligung als Rückzahlung gegebenenfalls aber auch als Nachzahlung zu erwarten hat.
Für eine Erstberatung steht der Autor dieses Beitrags gerne zur Verfügung. Die Kanzlei ist auf Anlegerfragen spezialisiert.
Tintemann
Rechtsanwalt
08.06.2010
Der Verfasser ist für den Inhalt verantwortlich
Weitere interessante Beiträge finden Sie auf unserer Internetseite
Die Lease Trend AG aus München wendet sich mit einem Schreiben vom 26.05.2010 an ihre Kunden und gibt einen Überblick über den Kfz-Markt. Hiermit soll gerechtfertigt werden, weshalb die vertraglich vereinbarten Ausschüttungen auf die Beteiligungsform vom Typ Classic nicht vertragsgemäß erfolgen kann.
Die Gesellschaft hatte im letzten Jahr lediglich 1,12 % der eingezahlten Einlagensumme (vereinbart waren 10 %) an ihre Anleger zurückgezahlt. In diesem Jahr sollen es 1,5 % sein. Dies entspricht 15 % der vereinbarten Auszahlung. Wir rechnen kurz zusammen: 2,62 % Rückzahlung anstatt den vereinbarten 20 %. Es werden also gerade mal knapp 13 % der versprochenen Rückzahlungen geleistet. Anders ausgedrückt - die Anleger sollen auf fast 87 % Geld verzichten, welches Ihnen vertraglich zugesichert wurde.
Die Anleger werden nunmehr aufgefordert, dieser verringerten Auszahlung zuzustimmen. Es soll somit durch Gesellschafterbeschluss über den Jahresabschluss des Jahres 2009 abgestimmt werden. Darüber hinaus soll auch über die Ausschüttung abgestimmt werden.
Die Rechtsanwälte raten hier den Kunden, die eine Beteiligung vom Typ Classic gezeichnet haben, gegen eine entsprechende Reduzierung der Ausschüttungen zu stimmen. Diese waren vertraglich vereinbart und sind daher jeweils zum 30.06. des Kalenderjahres fällig.
Anleger sollten auch die gleichzeitig übersandte Mitteilung über die Entwicklung des Kapitalkontos überprüfen. Hieraus ergibt sich, wie sich der Stand der Beteiligung entwickelt hat und was der Anleger bei einer Kündigung der Beteiligung als Rückzahlung gegebenenfalls aber auch als Nachzahlung zu erwarten hat.
Für eine Erstberatung steht der Autor dieses Beitrags gerne zur Verfügung. Die Kanzlei ist auf Anlegerfragen spezialisiert.
Tintemann
Rechtsanwalt
08.06.2010
Der Verfasser ist für den Inhalt verantwortlich
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Vollmachtserklärung
Sehr geehrter Hr. Dr. Schulte,
die meisten Anleger haben allerdings zusammen mit dem Antrag eine Vollmachtserklärung unterschrieben, in der sie eine
GNS Treuhand GmbH
vertr. durch Frank Nörenberg (Geschäftsführer)
Warburgstr. 50
20354 Hamburg
u.a. zur Ausübung des Stimmrechts bevollmächtigt haben. Diese müsste erst einmal widerrufen werden.
Struckischreck
die meisten Anleger haben allerdings zusammen mit dem Antrag eine Vollmachtserklärung unterschrieben, in der sie eine
GNS Treuhand GmbH
vertr. durch Frank Nörenberg (Geschäftsführer)
Warburgstr. 50
20354 Hamburg
u.a. zur Ausübung des Stimmrechts bevollmächtigt haben. Diese müsste erst einmal widerrufen werden.
Struckischreck
LeaseTrend
Die Mitteilungen von diesen Anwälten drehen sich nur um das eine:
Kunden verunsichern und Mandate zu bekommen.
Lease Trend hat die Ausschüttungen nicht garantiert sondern geplant.
Steht auch klar in den Unterlagen / Prospekten drin. Die Ausschüttungen sind "auf zu erwartende Gewinne"
Wenn die Branche schlecht läuft - ärgerlich - aber kein Grund jetzt gegen diese geringeren Ausschüttungen Stimmung zu machen. sonst gibt es nachher eine echten Schadensfall.
Dann freuen sich die Herren Anwälte ganz besonders.
Kunden verunsichern und Mandate zu bekommen.
Lease Trend hat die Ausschüttungen nicht garantiert sondern geplant.
Steht auch klar in den Unterlagen / Prospekten drin. Die Ausschüttungen sind "auf zu erwartende Gewinne"
Wenn die Branche schlecht läuft - ärgerlich - aber kein Grund jetzt gegen diese geringeren Ausschüttungen Stimmung zu machen. sonst gibt es nachher eine echten Schadensfall.
Dann freuen sich die Herren Anwälte ganz besonders.
Übernahmeangebot hinsichtlich bestimmter Beteiligungen der LeaseTrend AG durch einen Finanzinvestor. Hierdurch werden auch alle Ansprüche gegen die Beratungsgesellschaften ausgeschlossen! Anleger sollten Rechtslage genau überprüfen lassen.
CLLB Rechtsanwälte informiert über die aktuellen Entwicklungen im Zusammenhang mit den Beteiligungen an der „LeaseTrend AG“:
Die Kapitalkonten vieler Anleger der LeaseTrend AG weisen einen negativen Saldo aus. Dies bedeutet, dass die entsprechenden Anleger im Falle der Beendigung der Beteiligung den ausgewiesenen Betrag an die LeaseTrend AG grds. zahlen müssen.
Anleger der LeaseTrend AG, deren Gesellschaftsbeteiligungen zwischenzeitlich wirksam gekündigt wurden, erhalten über die LeaseTrend AG ein Angebot zur Übernahme der jeweiligen Beteiligungen durch einen Finanzinvestor. Hierbei soll die komplette Beteiligung unentgeltlich auf den Investor übertragen werden. Insoweit werden jedoch auch alle weiteren Ansprüche gegen die LeaseTrend AG sowie gegen die Berater bzw. die Beratungsgesellschaften, aufgrund deren Empfehlung die Beteiligungen gezeichnet wurden, ausgeschlossen. Die betroffenen Anleger müssen sich bis Ende Januar entscheiden, ob sie dieses Angebot annehmen.
Neben der LeaseTrend AG kann auch gegen die Berater bzw. Beratungsgesellschaften vorgegangen werden. Ein Vorgehen gegen die Berater bzw. die Beratungsgesellschaften, welche in vielen Fällen auch über Vermögensschadenhaftpflichtversicherungen verfügen, hat den Vorteil, dass neben der Befreiung von etwaigen Rückzahlungsverpflichtungen ebenfalls die Rückgewähr der geleisteten Einlagen der geschädigten Anleger erreicht werden könnte. Weitere Zahlungen der Anleger an die LeaseTrend AG müssten in diesem Fall nicht erfolgen.
„Für die betroffenen Anleger empfiehlt es sich, das Übernahmeangebot nicht ungeprüft anzunehmen, sondern gegebenenfalls durch einen auf den Bereich des Kapitalanlagerechts spezialisierten Rechtsanwalt prüfen zu lassen, ob diesen ebenfalls Schadensersatzansprüche zustehen
* Auszug PM CLLB
CLLB Rechtsanwälte informiert über die aktuellen Entwicklungen im Zusammenhang mit den Beteiligungen an der „LeaseTrend AG“:
Die Kapitalkonten vieler Anleger der LeaseTrend AG weisen einen negativen Saldo aus. Dies bedeutet, dass die entsprechenden Anleger im Falle der Beendigung der Beteiligung den ausgewiesenen Betrag an die LeaseTrend AG grds. zahlen müssen.
Anleger der LeaseTrend AG, deren Gesellschaftsbeteiligungen zwischenzeitlich wirksam gekündigt wurden, erhalten über die LeaseTrend AG ein Angebot zur Übernahme der jeweiligen Beteiligungen durch einen Finanzinvestor. Hierbei soll die komplette Beteiligung unentgeltlich auf den Investor übertragen werden. Insoweit werden jedoch auch alle weiteren Ansprüche gegen die LeaseTrend AG sowie gegen die Berater bzw. die Beratungsgesellschaften, aufgrund deren Empfehlung die Beteiligungen gezeichnet wurden, ausgeschlossen. Die betroffenen Anleger müssen sich bis Ende Januar entscheiden, ob sie dieses Angebot annehmen.
Neben der LeaseTrend AG kann auch gegen die Berater bzw. Beratungsgesellschaften vorgegangen werden. Ein Vorgehen gegen die Berater bzw. die Beratungsgesellschaften, welche in vielen Fällen auch über Vermögensschadenhaftpflichtversicherungen verfügen, hat den Vorteil, dass neben der Befreiung von etwaigen Rückzahlungsverpflichtungen ebenfalls die Rückgewähr der geleisteten Einlagen der geschädigten Anleger erreicht werden könnte. Weitere Zahlungen der Anleger an die LeaseTrend AG müssten in diesem Fall nicht erfolgen.
„Für die betroffenen Anleger empfiehlt es sich, das Übernahmeangebot nicht ungeprüft anzunehmen, sondern gegebenenfalls durch einen auf den Bereich des Kapitalanlagerechts spezialisierten Rechtsanwalt prüfen zu lassen, ob diesen ebenfalls Schadensersatzansprüche zustehen
* Auszug PM CLLB
Lease Trend AG: Vorsicht bei neuem Angebot; Eintritt der Verjährung droht
Die Lease Trend hat im Juli 2011 den Anlegern ein neues Angebot vorgelegt. Das Angebot beinhaltet wiederum den Ankauf der Beteiligung durch einen anonymen Investor. Gleichzeitig wird jedoch der Anleger aufgefordert, die rückständigen Raten zu zahlen.
Die Annahme auch dieses Angebotes kann nicht empfohlen werden. Bei Annahme gehen die Ansprüche auf Rückzahlung der geleisteten Zahlungen wegen Falschberatung etc. verloren. Hierzu muss erwähnt werden, dass Ansprüche auf Rückzahlung der Einlage in Einzelfällen vor Gericht komplett anerkannt wurden und es in zahlreichen Fällen zu guten Vergleichen kam.
Über die Falschberatung hinaus wurde mittlerweile obergerichtlich auch bestätigt, dass mehrere Prospektfehler im Emissionsprospekt gegeben sind.
Unabhängig hiervon muss der Anleger davon ausgehen, dass seine Ansprüche spätestens zum 31.12.2011 verjähren. Dies betrifft Fälle, wo die Beteiligung bis zum Jahre 2001 gezeichnet wurde. Danach gilt grundsätzlich eine dreijährige Verjährungsfrist, die sich je nach den Umständen bis zu maximal 10 Jahren verlängern kann. Jedoch muss der Anleger schon aus Sicherheitsgründen immer davon ausgehen, dass die Regelverjährungsfrist von 3 Jahren auch bei ihm eingreift.
Die Möglichkeit des einzelnen Anlegers ist das Einfordern der Ansprüche auf Rückabwicklung, d.h. die Rückzahlung aller gezahlten Beiträge plus einer Verzinsung und im Gegenzuge die Übertragung der atypisch stillen Beteiligung.
Lassen Sie Ihre atypisch stille Beteiligung darauf überprüfen, ob die aufgezeigten Möglichkeiten auch bei Ihnen bestehen und nehmen Sie das gemachte Angebot nicht vorschnell an.
Pressemitteilung von: Ganz-Kolb
Die Lease Trend hat im Juli 2011 den Anlegern ein neues Angebot vorgelegt. Das Angebot beinhaltet wiederum den Ankauf der Beteiligung durch einen anonymen Investor. Gleichzeitig wird jedoch der Anleger aufgefordert, die rückständigen Raten zu zahlen.
Die Annahme auch dieses Angebotes kann nicht empfohlen werden. Bei Annahme gehen die Ansprüche auf Rückzahlung der geleisteten Zahlungen wegen Falschberatung etc. verloren. Hierzu muss erwähnt werden, dass Ansprüche auf Rückzahlung der Einlage in Einzelfällen vor Gericht komplett anerkannt wurden und es in zahlreichen Fällen zu guten Vergleichen kam.
Über die Falschberatung hinaus wurde mittlerweile obergerichtlich auch bestätigt, dass mehrere Prospektfehler im Emissionsprospekt gegeben sind.
Unabhängig hiervon muss der Anleger davon ausgehen, dass seine Ansprüche spätestens zum 31.12.2011 verjähren. Dies betrifft Fälle, wo die Beteiligung bis zum Jahre 2001 gezeichnet wurde. Danach gilt grundsätzlich eine dreijährige Verjährungsfrist, die sich je nach den Umständen bis zu maximal 10 Jahren verlängern kann. Jedoch muss der Anleger schon aus Sicherheitsgründen immer davon ausgehen, dass die Regelverjährungsfrist von 3 Jahren auch bei ihm eingreift.
Die Möglichkeit des einzelnen Anlegers ist das Einfordern der Ansprüche auf Rückabwicklung, d.h. die Rückzahlung aller gezahlten Beiträge plus einer Verzinsung und im Gegenzuge die Übertragung der atypisch stillen Beteiligung.
Lassen Sie Ihre atypisch stille Beteiligung darauf überprüfen, ob die aufgezeigten Möglichkeiten auch bei Ihnen bestehen und nehmen Sie das gemachte Angebot nicht vorschnell an.
Pressemitteilung von: Ganz-Kolb
Es droht die Verjährung von Schadenersatzansprüchen zum Ende des Jahres 2011
Zum Ende des Jahres 2011 sind wegen des zum 01.01.2002 eingeführten neuen Verjährungsrechts mögliche Schadenersatzansprüche im Zusammenhang mit der Zeichnung einer Beteiligung an der LeaseTrend AG, welche bis zum 31.12.2001 gezeichnet wurden, grundsätzlich verjährt.
„Diese absolute Verjährung zum 31.12.2011 tritt in diesen Fallgruppen auch dann ein, wenn bei dem einzelnen Anleger keine Kenntnis von der fehlerhaften Beratung vorgelegen hat. Schadenersatzanspüche können daher in diesen Fällen nicht mehr durchgesetzt werden, sollten im Jahr 2011 keine verjährungshemmenden Maßnahmen ergriffen werden.“ so Rechtsanwalt Dr. Henning Leitz weiter.
Dieser Umstand ist auch deshalb für Anleger der LeaseTrend AG bedeutsam, da das Oberlandesgericht München kürzlich massive Zweifel an der Ordnungsgemäßheit eines Emissionsprospektes der LeaseTrend AG geäußert hat.
Werden Anleger einer Publikumsgesellschaft mittels eines fehlerhaften Emissionsprospektes geworben, so begründet dies grds. eine Pflichtverletzung, sofern der Vertrieb nicht auf die Ungeeignetheit des Prospektes zur vollständigen und zutreffenden Aufklärung des Anlegers hinweist.
* CLLB
Zum Ende des Jahres 2011 sind wegen des zum 01.01.2002 eingeführten neuen Verjährungsrechts mögliche Schadenersatzansprüche im Zusammenhang mit der Zeichnung einer Beteiligung an der LeaseTrend AG, welche bis zum 31.12.2001 gezeichnet wurden, grundsätzlich verjährt.
„Diese absolute Verjährung zum 31.12.2011 tritt in diesen Fallgruppen auch dann ein, wenn bei dem einzelnen Anleger keine Kenntnis von der fehlerhaften Beratung vorgelegen hat. Schadenersatzanspüche können daher in diesen Fällen nicht mehr durchgesetzt werden, sollten im Jahr 2011 keine verjährungshemmenden Maßnahmen ergriffen werden.“ so Rechtsanwalt Dr. Henning Leitz weiter.
Dieser Umstand ist auch deshalb für Anleger der LeaseTrend AG bedeutsam, da das Oberlandesgericht München kürzlich massive Zweifel an der Ordnungsgemäßheit eines Emissionsprospektes der LeaseTrend AG geäußert hat.
Werden Anleger einer Publikumsgesellschaft mittels eines fehlerhaften Emissionsprospektes geworben, so begründet dies grds. eine Pflichtverletzung, sofern der Vertrieb nicht auf die Ungeeignetheit des Prospektes zur vollständigen und zutreffenden Aufklärung des Anlegers hinweist.
* CLLB
User bei w:o fragt
Zitat
ich bin atypischer Gesellschafter bei der Leasetrend AG...
Mit anwaltlicher Hilfe habe ich bereits versucht eine außergerichtliche Einigung mit der Leasetrend AG zu erreichen. Diese lehnt die Leasetrend AG aber ab - ein Klageverfahren ist daher leider nicht zu vermeiden.
Kann jemand irgendetwas dazu sagen ob bereits Klageverfahren zugunsten des geschädigten Anlegers entschieden wurden u.a. aufgrund von Prospektfehlern die durch ein Landgericht bestätigt wurden?
Ich kenne mich mit der Materie leider so gut wie gar nicht aus - und weis das es ein sehr sehr komplexes Thema ist, womit sich wohl nur Rechtsexperten des Kapitalmarkts auskennen....
Mich würde einfach interessieren wieviele Klageverfahren in solchen Fällen schon geführt wurden (wahrscheinlich sehr viele?) und wieviele davon für den atypischen Gesellschafter entschieden wurden...
Da die Gerichts- und Anwaltskosten aufgrund der Zeichnungssumme und somit des Streitwerts nicht unerheblich würde mich eine Niederlage im Klageverfahren finanziell ziemlich ruinieren... Mein Rechtsanwalt geht natürlich von einem Erfolg für mich im Gerichtsverfahren aus. Die Gegenseite streitet selbstverständlich alle Fehler im Prospekt ab...
Ich weis nicht ob ich den Schritt in ein Klageverfahren wagen soll..
Das Internet liefert mir leider wenig Informationen ob ähnliche Fälle schon für geschädigte Anleger entschieden wurden....
Kann hier vielleicht jemand etwas zur Thematik sagen? bin total verunsichert....
Wieviel ist die Entscheidung eines Landgerichts wert das die Fehler im Emmisionsprospekt bestätigt hat?
Danke schonmal für alle Informationen die hier jemand beitragen kann....
Hoffnung für Anleger der LeaseTrend AG:
OLG Dresden sieht Prospektfehler; Grundsätze der fehlerhaften Gesellschaft stehen einem Schadensersatzanspruch der Anleger wegen vorvertraglichen Verschuldens nicht entgegen
Anleger der LeaseTrend AG, welche Ihre Beteiligung bereits wirksam gekündigt haben oder die Zahlung ausstehender Raten bei den „Sprint“ – Verträgen eingestellt haben, wurden in den vergangenen Monaten häufig außergerichtlich oder gerichtlich von der LeaseTrend AG zur Zahlung eines sich in diesen Fällen errechneten negativen Auseinandersetzungsguthabens / rückständiger Rateneinlagen aufgefordert.
Durch einen aktuellen Hinweis des OLG Dresden in einem Klageverfahren der LeaseTrend AG gegen einen Anleger können die Anleger wieder Hoffnung schöpfen, sich gegen die Forderungen der LeaseTrend AG erfolgreich zur Wehr zu setzen.
Zunächst, so Rechtsanwalt Dr. Henning Leitz von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte, sollte bei den von der LeaseTrend geltend gemachten Forderungen aber geprüft werden, ob diese nicht verjährt sind. Die Einrede der Verjährung hat Anlegern bereits teilweise geholfen, wenn einzelne Teilraten durch die LeaseTrend AG nach Ansicht des erkennenden Gerichts zu spät geltend gemacht wurden.
Zudem kann, so dass OLG Dresden nunmehr, dem Zahlungsbegehren der LeaseTrend AG ein Schadensersatzanspruch wegen vorvertraglichen Verschuldens entgegen gehalten werden, wenn der Anleger bei Zeichnung der Beteiligung nicht ordnungsgemäß aufgeklärt wurde. In diesem Zusammenhang besonders erfreulich ist der Umstand, dass das OLG Dresden Bedenken gegen die Darstellung der Emissionskostenquote im Emissionsprospekt hat!
Anders als das OLG München sieht das OLG Dresden auch keine Einschränkung der Gegenrechte der Anleger durch die Grundsätze der fehlerhaften Gesellschaft.
Werden Anleger einer Publikumsgesellschaft mittels eines fehlerhaften Emissionsprospektes geworben, so begründet dies grds. eine Pflichtverletzung, sofern der Vertrieb nicht auf die Ungeeignetheit des Prospektes zur vollständigen und zutreffenden Aufklärung des Anlegers hinweist.
Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte vertritt eine Reihe von Anlegern der LeaseTrend AG und wurde bereits von geschädigten Anlegern der LeaseTrend AG mit der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen aufgrund einer nach deren Darstellung fehlerhaften Anlageberatung und des fehlerhaften Emissionsprospektes beauftragt.
Gegen die LeaseTrend AG wurden bereits zahlreiche gerichtliche Klageverfahren eingeleitet.
Dr. Henning Leitz - CLLB Rechtsanwälte
Liebigstr. 21
80538 München
Fon: 089/ 552 999 50
Fax: 089/552 999 90
(Sie können diese E-Mail Adresse erst sehen, wenn Sie mindestens Premium-User sind.)
Web: www.cllb.de
OLG Dresden sieht Prospektfehler; Grundsätze der fehlerhaften Gesellschaft stehen einem Schadensersatzanspruch der Anleger wegen vorvertraglichen Verschuldens nicht entgegen
Anleger der LeaseTrend AG, welche Ihre Beteiligung bereits wirksam gekündigt haben oder die Zahlung ausstehender Raten bei den „Sprint“ – Verträgen eingestellt haben, wurden in den vergangenen Monaten häufig außergerichtlich oder gerichtlich von der LeaseTrend AG zur Zahlung eines sich in diesen Fällen errechneten negativen Auseinandersetzungsguthabens / rückständiger Rateneinlagen aufgefordert.
Durch einen aktuellen Hinweis des OLG Dresden in einem Klageverfahren der LeaseTrend AG gegen einen Anleger können die Anleger wieder Hoffnung schöpfen, sich gegen die Forderungen der LeaseTrend AG erfolgreich zur Wehr zu setzen.
Zunächst, so Rechtsanwalt Dr. Henning Leitz von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte, sollte bei den von der LeaseTrend geltend gemachten Forderungen aber geprüft werden, ob diese nicht verjährt sind. Die Einrede der Verjährung hat Anlegern bereits teilweise geholfen, wenn einzelne Teilraten durch die LeaseTrend AG nach Ansicht des erkennenden Gerichts zu spät geltend gemacht wurden.
Zudem kann, so dass OLG Dresden nunmehr, dem Zahlungsbegehren der LeaseTrend AG ein Schadensersatzanspruch wegen vorvertraglichen Verschuldens entgegen gehalten werden, wenn der Anleger bei Zeichnung der Beteiligung nicht ordnungsgemäß aufgeklärt wurde. In diesem Zusammenhang besonders erfreulich ist der Umstand, dass das OLG Dresden Bedenken gegen die Darstellung der Emissionskostenquote im Emissionsprospekt hat!
Anders als das OLG München sieht das OLG Dresden auch keine Einschränkung der Gegenrechte der Anleger durch die Grundsätze der fehlerhaften Gesellschaft.
Werden Anleger einer Publikumsgesellschaft mittels eines fehlerhaften Emissionsprospektes geworben, so begründet dies grds. eine Pflichtverletzung, sofern der Vertrieb nicht auf die Ungeeignetheit des Prospektes zur vollständigen und zutreffenden Aufklärung des Anlegers hinweist.
Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte vertritt eine Reihe von Anlegern der LeaseTrend AG und wurde bereits von geschädigten Anlegern der LeaseTrend AG mit der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen aufgrund einer nach deren Darstellung fehlerhaften Anlageberatung und des fehlerhaften Emissionsprospektes beauftragt.
Gegen die LeaseTrend AG wurden bereits zahlreiche gerichtliche Klageverfahren eingeleitet.
Dr. Henning Leitz - CLLB Rechtsanwälte
Liebigstr. 21
80538 München
Fon: 089/ 552 999 50
Fax: 089/552 999 90
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Rettung in letzter Sekunde – Lichtblick für Anleger der Lease Trend AG
Die Kapitalanlage der Lease Trend AG hat sich nicht erfolgreich entwickelt
Oder anders ausgedrückt - die Anleger sollen auf fast 87% Geld verzichten, welches Ihnen vertraglich zugesichert wurde. Denn weiterhin machte die Gesellschaft 2010 auch den Anlegern mysteriöse Übernahmeangebote, mit welchen der geschädigte Anleger die Beteiligung an einen Investor übertragen und auf sämtliche Ansprüche verzichten sollten. „Dies natürlich nicht ohne Gegenleistung, da springt für den Anleger noch etwas heraus.“ Denn die Anleger, die sich dazu entschließen, sollten von weiteren Ansprüchen der Lease Trend AG befreit werden. Insbesondere Sprint-Anleger wurde die Freistellung von der Weiterzahlung der Rateneinlage in Aussicht gestellt. Wer dieses Angebot nicht annahm, bekam häufig einen Mahnbescheid zugestellt und muss auch mit einer Klage rechnen.
Die Anlagemodelle der Rothmann & Cie AG aus Hamburg geraten in der letzten Zeit immer wieder in die Schlagzeilen. Bei der Lease Trend AG handelt es sich um einen geschlossenen Fonds des ehemaligen Emissionshaus Rothmann & Cie. AG, deren Geschäftsgegenstand der Leasingmarkt ist.
Schlagseite Leasinggeschäft
Die Lease Trend AG aus Oberhaching bei München wendet sich mit einem Schreiben vom 26.05.2010 an ihre Kunden und gab einen Überblick über den KfZ-Markt. Betroffene Anleger wurden damit auf die Entwicklung aufmerksam gemacht und zeitgleich diente dieses Schreiben als eine Begründung, weshalb die vertraglich vereinbarten Ausschüttungen auf die Beteiligungsfonds nicht erfolgen konnten. Besonders Gesellschaftsmodelle, die ihren Schwerpunkt im Leasinggeschäft haben, bereiten Anlegern und Anlegerschützern schweres Kopfzerbrechen. Die Rechtanwaltskanzlei Dr. Schulte und Partner vertritt mehrere geschädigte Anleger und ihre Familien, die sich als atypisch stille Gesellschafter an der Lease Trend AG beteiligt haben. Die LeaseTrend AG meldete sich bei Anlegern, die ihre Beteiligung nach 10 Jahren Laufzeit gekündigt haben und rechnen diese nun ab.
Hilfe für den Anleger vor dem drohenden Totalverlust – welche Möglichkeiten ergeben sich?
Eine Alternative ist, selbst zu klagen mit dem Ziel für den Anleger, die komplette Rückabwicklung zu erreichen. Grundsätzlich können hier Schadensersatzansprüche entstanden sein, denn zumeist haben Beratungsgesellschaften bzw. deren Berater nicht ausreichend über die Beteiligung aufgeklärt. „Aus unserer langjährigen Erfahrung wissen wir, dass zahlreiche Anleger nicht über das Risiko des Totalverlustes aufgeklärt worden sind. Aber auch über die Rückzahlungsgefahr von Ausschüttungen oder Weiterzahlungsverpflichtungen von Raten, bei möglicher Insolvenz der Lease Trend AG, ist so gut wie nie gesprochen worden, die Anleger wurden darauf nicht hingewiesen“, erklärt Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Sven Tintemann, Leiter der Geschädigtengemeinschaft Rothmann & Cie in der Kanzlei Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte. „Dies ist ein Lichtblick für die betroffenen Anleger und könnte eine Chance für eine Rettung der Gelder bedeuten.“
„Lehre von der fehlerhaften Gesellschaft“ – Was bedeutet das?
„Neben all den Tatsachen und der Sorge um den Totalverlust, besteht auch die Gefahr, dass gegnerische Anwälte sich auf die „Lehre von der fehlerhaften Gesellschaft“ berufen können. Dass bedeutet, dass der einzelne Anleger nicht vollständig rückabwickeln kann, weil er Treuepflichten auch gegenüber den restlichen Anlegern der Lease Trend AG übernommen hat, was im Einzelnen geprüft werden muss. Diese Treupflichten sollen sich aus einer angeblich zwischen den einzelnen Anlegern gegründeten Innengesellschaft ergeben, ein solches Konstrukt wird dann als „mehrgliedrig atypische Gesellschaft“ bezeichnet", erklärt Rechtsanwältin Jacqueline Buchmann.
Bestehen denn Erfolgsaussichten auf Rettung für die Anleger?
Rechtsanwältin Buchmann hierzu: „Klares ja, denn die Rechtsanwälte von Dr. Schulte und Partner vertreten schon seit Jahren die Auffassung, dass eine solche mehrgliedrige Gesellschaft nicht zwischen den Anlegern der Lease Trend AG gebildet wurde. Die Aussichten, erfolgreich gegen die Lease Trend AG auf komplette Rückabwicklung der Kapitalanlage zu klagen, sehen gut aus. Im Übrigen wird diese Auffassung durch einen aktuellen Hinweisbeschluss des Oberlandesgerichts (OLG) Dresden vom 26.03.2013 bestätigt. Das Gericht führt aus, dass es der vorläufigen Rechtsauffassung ist, dass die Anleger der Lease Trend AG keine mehrgliedrig atypisch stille Gesellschaft gegründet haben und daher ein bestehender Schadensersatzanspruch gegen die Fondsgesellschaft auch zur kompletten Rückabwicklung der Beteiligung führen kann. Das OLG Dresen führt weiter aus, dass unabhängig davon, ob ein solches Konstrukt vorliegt, Schadensersatz gefordert werden kann, weil der Anleger sich an der Lease Trend AG in Form einer Aktiengesellschaft (AG) beteiligt hat und diesbezüglich schon die ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshof sagt, dass in einem solchen Fall einer kompletten Rückabwicklung die „Lehre von der fehlerhaften Gesellschaft“ nicht entgegenstehe.“
(Sie können diese E-Mail Adresse erst sehen, wenn Sie mindestens Premium-User sind.) oder 030.715 206 70. Bereits zahlreichen betroffenen Anlegern und ihren Familien konnte erfolgreich geholfen werden, Ansprüche außergerichtlich und auch gerichtlich durchzusetzen.
V.i.S.d.P.:
Jacqueline Buchmann - Rechtanwältin
Rechtsanwaltskanzlei Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte
Friedrichstrasse 133 (gegenüber Friedrichstadtpalast)
10117 Berlin (Mitte)
Telefon: (030) 71520670
Telefax: (030) 71520678
(Sie können diese E-Mail Adresse erst sehen, wenn Sie mindestens Premium-User sind.)
Internet: http://www.dr-schulte.de
Die Kapitalanlage der Lease Trend AG hat sich nicht erfolgreich entwickelt
Oder anders ausgedrückt - die Anleger sollen auf fast 87% Geld verzichten, welches Ihnen vertraglich zugesichert wurde. Denn weiterhin machte die Gesellschaft 2010 auch den Anlegern mysteriöse Übernahmeangebote, mit welchen der geschädigte Anleger die Beteiligung an einen Investor übertragen und auf sämtliche Ansprüche verzichten sollten. „Dies natürlich nicht ohne Gegenleistung, da springt für den Anleger noch etwas heraus.“ Denn die Anleger, die sich dazu entschließen, sollten von weiteren Ansprüchen der Lease Trend AG befreit werden. Insbesondere Sprint-Anleger wurde die Freistellung von der Weiterzahlung der Rateneinlage in Aussicht gestellt. Wer dieses Angebot nicht annahm, bekam häufig einen Mahnbescheid zugestellt und muss auch mit einer Klage rechnen.
Die Anlagemodelle der Rothmann & Cie AG aus Hamburg geraten in der letzten Zeit immer wieder in die Schlagzeilen. Bei der Lease Trend AG handelt es sich um einen geschlossenen Fonds des ehemaligen Emissionshaus Rothmann & Cie. AG, deren Geschäftsgegenstand der Leasingmarkt ist.
Schlagseite Leasinggeschäft
Die Lease Trend AG aus Oberhaching bei München wendet sich mit einem Schreiben vom 26.05.2010 an ihre Kunden und gab einen Überblick über den KfZ-Markt. Betroffene Anleger wurden damit auf die Entwicklung aufmerksam gemacht und zeitgleich diente dieses Schreiben als eine Begründung, weshalb die vertraglich vereinbarten Ausschüttungen auf die Beteiligungsfonds nicht erfolgen konnten. Besonders Gesellschaftsmodelle, die ihren Schwerpunkt im Leasinggeschäft haben, bereiten Anlegern und Anlegerschützern schweres Kopfzerbrechen. Die Rechtanwaltskanzlei Dr. Schulte und Partner vertritt mehrere geschädigte Anleger und ihre Familien, die sich als atypisch stille Gesellschafter an der Lease Trend AG beteiligt haben. Die LeaseTrend AG meldete sich bei Anlegern, die ihre Beteiligung nach 10 Jahren Laufzeit gekündigt haben und rechnen diese nun ab.
Hilfe für den Anleger vor dem drohenden Totalverlust – welche Möglichkeiten ergeben sich?
Eine Alternative ist, selbst zu klagen mit dem Ziel für den Anleger, die komplette Rückabwicklung zu erreichen. Grundsätzlich können hier Schadensersatzansprüche entstanden sein, denn zumeist haben Beratungsgesellschaften bzw. deren Berater nicht ausreichend über die Beteiligung aufgeklärt. „Aus unserer langjährigen Erfahrung wissen wir, dass zahlreiche Anleger nicht über das Risiko des Totalverlustes aufgeklärt worden sind. Aber auch über die Rückzahlungsgefahr von Ausschüttungen oder Weiterzahlungsverpflichtungen von Raten, bei möglicher Insolvenz der Lease Trend AG, ist so gut wie nie gesprochen worden, die Anleger wurden darauf nicht hingewiesen“, erklärt Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Sven Tintemann, Leiter der Geschädigtengemeinschaft Rothmann & Cie in der Kanzlei Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte. „Dies ist ein Lichtblick für die betroffenen Anleger und könnte eine Chance für eine Rettung der Gelder bedeuten.“
„Lehre von der fehlerhaften Gesellschaft“ – Was bedeutet das?
„Neben all den Tatsachen und der Sorge um den Totalverlust, besteht auch die Gefahr, dass gegnerische Anwälte sich auf die „Lehre von der fehlerhaften Gesellschaft“ berufen können. Dass bedeutet, dass der einzelne Anleger nicht vollständig rückabwickeln kann, weil er Treuepflichten auch gegenüber den restlichen Anlegern der Lease Trend AG übernommen hat, was im Einzelnen geprüft werden muss. Diese Treupflichten sollen sich aus einer angeblich zwischen den einzelnen Anlegern gegründeten Innengesellschaft ergeben, ein solches Konstrukt wird dann als „mehrgliedrig atypische Gesellschaft“ bezeichnet", erklärt Rechtsanwältin Jacqueline Buchmann.
Bestehen denn Erfolgsaussichten auf Rettung für die Anleger?
Rechtsanwältin Buchmann hierzu: „Klares ja, denn die Rechtsanwälte von Dr. Schulte und Partner vertreten schon seit Jahren die Auffassung, dass eine solche mehrgliedrige Gesellschaft nicht zwischen den Anlegern der Lease Trend AG gebildet wurde. Die Aussichten, erfolgreich gegen die Lease Trend AG auf komplette Rückabwicklung der Kapitalanlage zu klagen, sehen gut aus. Im Übrigen wird diese Auffassung durch einen aktuellen Hinweisbeschluss des Oberlandesgerichts (OLG) Dresden vom 26.03.2013 bestätigt. Das Gericht führt aus, dass es der vorläufigen Rechtsauffassung ist, dass die Anleger der Lease Trend AG keine mehrgliedrig atypisch stille Gesellschaft gegründet haben und daher ein bestehender Schadensersatzanspruch gegen die Fondsgesellschaft auch zur kompletten Rückabwicklung der Beteiligung führen kann. Das OLG Dresen führt weiter aus, dass unabhängig davon, ob ein solches Konstrukt vorliegt, Schadensersatz gefordert werden kann, weil der Anleger sich an der Lease Trend AG in Form einer Aktiengesellschaft (AG) beteiligt hat und diesbezüglich schon die ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshof sagt, dass in einem solchen Fall einer kompletten Rückabwicklung die „Lehre von der fehlerhaften Gesellschaft“ nicht entgegenstehe.“
(Sie können diese E-Mail Adresse erst sehen, wenn Sie mindestens Premium-User sind.) oder 030.715 206 70. Bereits zahlreichen betroffenen Anlegern und ihren Familien konnte erfolgreich geholfen werden, Ansprüche außergerichtlich und auch gerichtlich durchzusetzen.
V.i.S.d.P.:
Jacqueline Buchmann - Rechtanwältin
Rechtsanwaltskanzlei Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte
Friedrichstrasse 133 (gegenüber Friedrichstadtpalast)
10117 Berlin (Mitte)
Telefon: (030) 71520670
Telefax: (030) 71520678
(Sie können diese E-Mail Adresse erst sehen, wenn Sie mindestens Premium-User sind.)
Internet: http://www.dr-schulte.de
LeaseTrend AG zu Schadensersatz verurteilt
Anleger des geschlossenen Fonds der LeaseTrend AG, die sich als atypisch stille Gesellschafter beteiligt haben, können Hoffnung schöpfen. Beratungsmängel und Fehler im Fondsprospekt ermöglichen eine erfolgreiche Klage auf Schadensersatz. Es wurden bereits zwei Verfahren zugunsten der Anleger in München entschieden, vom OLG in Dresden gibt es aktuell Hinweise, dass auch dort auf Schadensersatzanprüche entschieden werden könnte. Hier gehts zur Pressemeldung zum Thema LeaseTrend AG:
Rettung in letzter Sekunde für LeaseTrend AG - Anleger
Rettung in letzter Sekunde für LeaseTrend AG - Anleger

