Premium Invest Management Vertriebsgesellschaft mbH (PIM) - pim-invest.com - Mesut Pazarci
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Premium Invest Management Vertriebsgesellschaft mbH (PIM) - pim-invest.com - Mesut Pazarci
Ludwig Götzinger wieder in Freiheit und wieder in Sachen Kapitalanlage,
mit PREMIUM INVEST MANAGEMENT PIM für Goldsparen unterwegs.
GVP Darmstadt ?Wir vertreten geschädigte Anleger der inzwischen insolventen GVP Vermögensberatungs GmbH Darmstadt (bzw. deren "Tochterfirmen" GVP Finance Suisse, GVP s.a.r.l. Luxemburg, GVP Ltd. Dublin). GVP stand ursprünglich für "Gute Vorsorge Partner" was angesichts einer Schadenssumme von weit über 50 Millionen Euro in den Ohren der Geschädigten wie Hohn klingt. Die drei hauptverantwortlichen wurden mittlerweile rechtskräftig vom Landgericht Darmstadt verurteilt: Claude De Pol im Jahr 2004 rechtskräftig zu 4 ½ Jahren Haft, Ludwig Götzinger zu 12 Jahren Haft und Reiner Friedrich Jahn zu. 9 ½ Jahren Haft verurteilt. ?Für einige unserer Mandanten konnten wir Gelder erfolgreich zurückfordern. Für alle anderen Anleger sind wir derzeit in mehreren Insolvenzverfahren tätig, so dass Gelder, die im Rahmen des Ermittlungsverfahrens gefunden wurden, wieder an die Geschädigten zurückfließen.?
Premium Invest Management Vertriebsgesellschaft mbH.
Geschäftsführer:
M. Pazarci
Obertshäuser Str. 62
63150 Heusenstamm
Tel: +49 (0)
Fax: +49 (0)
info@
Webadresse: http://www.
http:/
Bankverbindung:
Commerzbank AG
BLZ: 505 400 28
Kto.-Nr. 442037800
Zuständige Behörden:
Regierungsbezirk Darmstadt: Der Regierungspräsident
Zuständige Gerichte: AG Offenbach, LG Offenbach und OLG Frankfurt
Zuständige Industrie- und Handelskammer: IHK-Offenbach
HRB: 43743
Zitat
Tauschen Sie Ihr Geld gegen GoldGold ist die Geldanlage mit Potential. Für risikobewusste Anleger ist es eine sinnvolle Investition. Denn das Edelmetall ist krisensicher und inflationsgeschützt. Als staatenunabhängiges Zahlungsmittel wird es international anerkannt und ist mit einem hohen Wertsteigerungspotential behaftet
Der Freie Berater schreibt:
Ein Goldsparplan der besonderen Art - Eine Garantie auf kurzfristige Vernichtung der Sparbeiträge
Produkte, die die Welt nicht braucht
Goldsparpläne sind gerade „in“. Getrieben von der Angst vor einer Währungsabwertung schauen immer mehr Menschen auf Gold. Doch der Erwerb von Gold ist für viele Menschen zu teuer geworden. Die Perspektive, das begehrte Metall mit kleinen Raten kaufen zu können, kommt da vielen Menschen sehr gelegen. Einen Goldsparplan der besonderen Art bietet die in Heusenstamm ansässige PREMIUM INVEST MANAGEMENT Vertriebs GmbH, nachfolgend PIM genannt, an.
Mit dem Slogan „Starten Sie mit uns in eine goldene Zukunft“ und „Tauschen Sie Geldwerte in Sachwerte ein“ sollen Anleger dazu bewegt werden, mit monatlichen Sparbeiträgen ab 25,00 Euro in Gold zu investieren. Wie bei jedem Anlageangebot lohnt auch hier ein Blick in das Vertragswerk. Und nach näherer Betrachtung der Vertragsinhalte stellt sich die Frage, welche Entscheidung wohl werthaltiger sei. Belässt man das Geld lieber auf dem Sparbuch oder investiert man in so einen Goldsparplan der PIM?
Man kommt zu dem Ergebnis, dass es bei Verbleib der monatlichen Zahlungen auf einem Sparkonto, trotz Berücksichtigung einer durchschnittlichen Inflationsrate von 3%, länger dauern würde, bis das Kapital vernichtet wäre, als bei einer Investition in den Goldsparplan der PIM.
3.000,00 Euro sind mindestens nötig, um Gold als Einmalanlage kaufen zu können. Die Vertriebsgesellschaft bietet zwei Varianten des physischen Goldkaufes und der Lagerung an. Entweder wird das physische Gold bei der PIM zwischengelagert und dann per Paketdienst (Kosten mindestens 15,00 Euro pro Lieferung) an den Anleger ausgeliefert. Bei physischer Lagerung des Goldes im Tresor der PIM kann der Anleger die Genehmigung erteilen, dass mit seinem Gold „gezockt“ wird. Durch Ausnutzung von Kursschwankungen und durch geschicktes Timing will die PIM eine Wertsteigerung von 17,5% pro Jahr für den Anleger erzielen. In weiteren Unterlagen der Gesellschaft ist sogar davon die Rede, dass das eingesetzte Geld des Anlegers garantiert wird. Dies käme dann aus unserer Sicht „verdecktem Einlagegeschäft“ gleich. Unser besonderes Augenmerk liegt dabei auf der Variante „treuhänderische Verwaltung“ durch die PIM. Dieser liegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der PIM zugrunde.
Hohe Einrichtungskosten und laufende Gebühren
Goldsparpläne können ab 25,00 Euro monatlich bedient werden. Die Mindestlaufzeit beträgt 15 Monate, bei monatlichen Sparbeträgen kleiner 100,00 Euro wird die Mindestlaufzeit auf 30 Monate verlängert. Wenn genügend Geld angespart ist, erwirbt die PIM die vom Anleger selbst ausgewählte Stückelung bei einer Scheideanstalt.
Angenommen, ein Anleger möchte monatlich 100 Euro über 10 Jahre ansparen, also insgesamt 12.000 Euro. Zu zahlen sind die Einrichtungsgebühr in Höhe von - wie heißt es bei PIM - „nur“ 15 Monatsbeiträgen, in diesem Fall also 1.500 Euro (13% seiner Sparsumme). Dem treuen Sparer wird in Aussicht gestellt, dass ihm die Einrichtungsgebühr in Gold erstattet wird. Auf den ersten Blick klingt das gar nicht so übel. Treu bedeutet hier, mindestens 15 Monate durchhalten und die 1-Gramm-Stückelung beim Golderwerb wählen, also die Variante mit den höchsten Nebenkosten. Die Rückzahlung der Einrichtungsgebühr erfolgt dann in physischem Gold (ebenfalls mit 1-Gramm-Stückelung). Stückelungen in Kleinstmengen sind mit hohen Zu und Abschlägen (bis zu 30% und mehr) verbunden und dadurch ein glänzendes Geschäft für den Initiator. Bei der PIM erhält der Vertrieb bei 1 Gramm-Stückelungen zusätzlich noch eine Bestandsprovision von 8%.
Die Lagerung erfolgt natürlich auch nicht kostenlos, also schlagen monatliche Lagerkosten in Höhe von 5 Euro zu Buche, in unserem Beispiel also 5% der monatlichen Sparraten. In 10 Jahren fallen somit insgesamt 600 Euro an Lagerkosten an. Darüber hinaus werden dem Vertragskonto monatlich 0,25%, also 3% per annum an Depotgebühren belastet.
Fehlende Transparenz bei der Preisfestlegung
Für die Ermittlung des Goldpreises werden von der PIM als Basis nicht etwa die Fixingpreise des jeweiligen Tages an anerkannten Handelsplätzen (z. B. LBMA) herangezogen, sondern der Goldpreis wird von der PIM nach eigenem Ermessen festgelegt. Dazu kommen Zuschläge in unbekannter Höhe, wenn der Kunde kauft, bzw. ein Abschlag, wenn der Kunde verkauft. Wenn der Kunde dem Anbieter die Genehmigung zum Handel seines Edelmetallbestandes erteilt hat, ist das mit einer Lizenz zum Gelddrucken für den Initiator vergleichbar.
Fehlende Verzinsung der Barreserven
Der Anleger kann wie oben beschrieben die Stückelung selbst auswählen. Bei der 1-Gramm-Stückelung beträgt der reguläre Aufschlag beim Ankauf ca. 30%. Entscheidet sich der Anleger auf Grund der Kosten z. B. für die 10-Gramm-Stückelung (regulärer Aufschlag ca. 7%) muss er bei einem aktuellen Preis (05.03.2012) von 442,00 Euro immer erst 5 Sparraten eingezahlt haben, damit genügend Geld für den Erwerb eines neuen 10-Gramm-Barrens vorhanden ist. Die Sparraten verbleiben zwischenzeitlich als Barreserven unverzinst auf dem Konto der PIM. Unter Berücksichtigung der Einrichtungskosten (15 Monate) erfolgt somit erstmalig ein Goldankauf für den Anleger nach 20 Monaten! Um das Ziel einer Rendite von mindestens 10% zu erreichen, müsste der Goldpreis um mehr als 20% pro Jahr steigen.
Umschichtungen
Die PIM kann sich bei Einmalbeiträgen vom Anleger ermächtigen lassen, in seinem Namen pro Anlagejahr 12 x An- und Verkäufe mit seinem Edelmetallbestand zu tätigen. Theoretisch soll mit den Gewinnen (Kursabschlägen?) eine jährliche Wertsteigerung von 17,5% (der Goldpreis stieg in den letzten 10 Jahren um Ø 17%) für den Anleger erzielbar sein. Wie dies dann in der Praxis bewerkstelligt werden soll, ist selbst für Fachleute nicht nachvollziehbar.
Sicherheit
Der Anleger erhält ein Zertifikat über den Ankauf des Goldes und kann Kontenbewegungen „Online“ auf einem Währungskonto und seinem Golddepot verfolgen. Es gibt keine treuhänderische Verwaltung des Goldes durch einen externen Treuhänder. Eine Veruntreuung der Edelmetallbestände ist somit sehr leicht möglich. Wie der Rechtsanspruch des Anlegers bezüglich seiner Edelmetallbestände im Insolvenzfall der PIM ist, ist den AGB’s genauso wenig zu entnehmen. Aus Sicht des externen Betrachters sind die physischen Edelmetallbestände dem Anlagevermögen der Gesellschaft zuzuordnen.
Fazit:
Der Lockvogel Goldbesitz funktioniert beim Kunden offenbar. Die Perspektive, mit kleinsten Beträgen Gold zu erwerben, wird vor allem bei Menschen funktionieren, die sehr wenig Geld zur Verfügung haben. Anstelle einer seriösen Vermögensanlage erhält der Anleger eine Blackbox voller direkter und versteckter Kosten. Mit dem Produkt der PIM wird es dem Anleger schwerfallen, der Inflation zu entgehen und gezielt Vermögenssicherung zu betreiben. Es ist viel wahrscheinlicher, dass in einem überschaubaren Zeitraum sein Einmalbeitrag bzw. seine Sparbeiträge verbraucht sein werden. So werden diejenigen, die wenig haben, systematisch noch ärmer.
Autor: Dieter Fleck

