- Allgemeines
- Erfahrung mit
- Betrug
- Private - Zugang
- Kapital, Kredite und Finanzierungen
- Kapitalanlagen
- Immobilien
- Forderungen, Inkasso, Insolvenz, Doktor & Adelstitel
- Offshore, Banken, Gesellschaften, Stiftungen & Trusts
- Steuern, Gesetze, Wirtschaft, Urteile & Recht
- Aktien Fonds & Wertpapiere
- Edelmetalle
- Versicherungen
- Kontakte und Verbindungen
- Multi Level Marketing & Network
- Sonstiges
- Technische Hilfe und Support
Österreich - was beim Immobilienkauf zu beachten ist
In diesem Thema wurden schon 0 Auszeichnungen vergeben!
Dieses Thema wurde 5372 mal besucht und hat 2 Antworten.
Lieber Besucher, herzlich willkommen bei: GoMoPa®. Falls dies Ihr erster Besuch bei GoMoPa ist, lesen Sie sich bitte die Hilfe durch. Dort wird Ihnen die Bedienung dieser Seite näher erläutert. Darüber hinaus sollten Sie sich registrieren, um alle Funktionen dieser Seite nutzen zu können. Wählen Sie aus unseren User Angeboten aus. Falls Sie sich bereits zu einem früheren Zeitpunkt registriert haben, können Sie sich hier anmelden.
Österreich - was beim Immobilienkauf zu beachten ist
Österreich - was beim Immobilienkauf zu beachten ist
Keine vorschnellen Zusagen in Österreich
Auch in Österreich kann nicht jeder überall ungefragt eine Immobilie erwerben.
Einziges Trostpflaster:
Dies gilt nicht nur für Deutsche, sondern auch für die Österreicher selbst. In den einzelnen Bundesländern existieren so genannte Grundverkehrsgesetze, die den Erwerb von Freizeitwohnsitzen beschränken. Folglich sollte sich der Kaufinteressent in dem jeweiligen Bundesland diesbezüglich näher erkundigen. Wenn man das Ferienhaus seiner Wahl dann gefunden hat, ist es auch in Österreich erforderlich, einen Notar hinzuzuziehen. Jedoch: Anders als in Deutschland ist der Vertrag selbst in den meisten Fällen nicht zu beurkunden. Der Interessent sollte deshalb bei den Kaufverhandlungen nicht vorschnelle Zusagen machen. Das Eigentum an der Immobilie geht in Österreich aber - wie in Deutschland - erst mit der Eintragung ins Grundbuch auf den Erwerber über. Für diese ist neben dem schriftlichen Kaufvertrag die Beglaubigung der Unterschriften der Vertragsparteien erforderlich. Nur insoweit kommt der Notar ins Spiel. Dem deutschen Käufer ebenfalls bekannt ist die Höhe der Grunderwerbsteuer: Diese beträgt in Österreich 3,5 Prozent des Kaufpreises. Erst wenn der Erwerber die Grunderwerbsteuer bezahlt hat, wird er als Eigentümer ins Grundbuch eingetragen.
Fiktiver Mietzins für privat genutzte Immobilien
Wer nun denkt, dass in Österreich fast alles so ist wie in Deutschland, wird spätestens bei der laufenden Besteuerung der Immobilie unangenehm überrascht: In Österreich wertet der Gesetzgeber die private Nutzung von Immobilien als Eigenverbrauch. Der Immobilienbesitzer hat also jährlich einen fiktiven Mietzins zu versteuern. Bei einer späteren Veräußerung der Immobilie fällt außerdem Einkommensteuer an, wenn zwischen Kauf und Verkauf der Immobilie weniger als zehn Jahre liegen. Dies ist jedoch eine Regelung, die einen deutschen Investor nicht verwundert. Erfreulich sind aus deutscher Sicht dagegen die Erbschaft- und Schenkungsteuersätze in Österreich: Der Höchststeuersatz bei Übertragungen an den Ehegatten oder die Kinder beträgt 15 Prozent. Hierauf wird allerdings bei der Übertragung von Grundstücken noch ein Zuschlag von zwei Prozent des Wertes der Immobilie erhoben. Dieser stellt einen Ausgleich für die bei der unentgeltlichen Übertragung nicht anfallende Grunderwerbsteuer dar.
Weitere Links zu Österreich:
Makler in Österreich
Keine vorschnellen Zusagen in Österreich
Auch in Österreich kann nicht jeder überall ungefragt eine Immobilie erwerben.
Einziges Trostpflaster:
Dies gilt nicht nur für Deutsche, sondern auch für die Österreicher selbst. In den einzelnen Bundesländern existieren so genannte Grundverkehrsgesetze, die den Erwerb von Freizeitwohnsitzen beschränken. Folglich sollte sich der Kaufinteressent in dem jeweiligen Bundesland diesbezüglich näher erkundigen. Wenn man das Ferienhaus seiner Wahl dann gefunden hat, ist es auch in Österreich erforderlich, einen Notar hinzuzuziehen. Jedoch: Anders als in Deutschland ist der Vertrag selbst in den meisten Fällen nicht zu beurkunden. Der Interessent sollte deshalb bei den Kaufverhandlungen nicht vorschnelle Zusagen machen. Das Eigentum an der Immobilie geht in Österreich aber - wie in Deutschland - erst mit der Eintragung ins Grundbuch auf den Erwerber über. Für diese ist neben dem schriftlichen Kaufvertrag die Beglaubigung der Unterschriften der Vertragsparteien erforderlich. Nur insoweit kommt der Notar ins Spiel. Dem deutschen Käufer ebenfalls bekannt ist die Höhe der Grunderwerbsteuer: Diese beträgt in Österreich 3,5 Prozent des Kaufpreises. Erst wenn der Erwerber die Grunderwerbsteuer bezahlt hat, wird er als Eigentümer ins Grundbuch eingetragen.
Fiktiver Mietzins für privat genutzte Immobilien
Wer nun denkt, dass in Österreich fast alles so ist wie in Deutschland, wird spätestens bei der laufenden Besteuerung der Immobilie unangenehm überrascht: In Österreich wertet der Gesetzgeber die private Nutzung von Immobilien als Eigenverbrauch. Der Immobilienbesitzer hat also jährlich einen fiktiven Mietzins zu versteuern. Bei einer späteren Veräußerung der Immobilie fällt außerdem Einkommensteuer an, wenn zwischen Kauf und Verkauf der Immobilie weniger als zehn Jahre liegen. Dies ist jedoch eine Regelung, die einen deutschen Investor nicht verwundert. Erfreulich sind aus deutscher Sicht dagegen die Erbschaft- und Schenkungsteuersätze in Österreich: Der Höchststeuersatz bei Übertragungen an den Ehegatten oder die Kinder beträgt 15 Prozent. Hierauf wird allerdings bei der Übertragung von Grundstücken noch ein Zuschlag von zwei Prozent des Wertes der Immobilie erhoben. Dieser stellt einen Ausgleich für die bei der unentgeltlichen Übertragung nicht anfallende Grunderwerbsteuer dar.
Zitat
Die Autoren sind Rechtsanwälte und Steuerberater bei PricewaterhouseCoopers, Düsseldorf
Weitere Links zu Österreich:
Makler in Österreich
Bewertungen
7. November 2003
Wohnort: Melk/ Niederösterreich
Beruf: Geschäftsführer/ Hypothekarkreditvermittler
Zitat
Bei einer späteren Veräußerung der Immobilie fällt außerdem Einkommensteuer an, wenn zwischen Kauf und Verkauf der Immobilie weniger als zehn Jahre liegen.
Diese Steuer wird aber nur von dem Gewinn gerechnet!
Das heißt, sollte der bei der Veräusserung innerhalb von 10 Jahren eine Gewinn gemacht werden, wird er der Steuerprogression zugeführt.
Dazu darf aber noch gesagt werden, das diese Spekulationssteuer sich auf 2 Jahre reduziert, sollte man auf dieser Immobilie seinen Hauptwohnsitz anmelden!!!
Grundsätzlich darf auch angemerkt werden, das man, sofern man sich hier als BRD-Bürger niederlassen möchte und seinen Hauptwohnsitz begründen möchte, man auch in den Genuss von Förderungen kommt, und auch sich nicht nur auf speziell gewidmete Ferienimmobilien beschränken muss!!!
Die Erbschaftssteuer wird aber auch vom Einheitswert berechnet (als Basis dient der Wert für die Grundstückssteuer) und ist mit großer Sicherheit erheblich niedriger als das Grundstück samt Immobilie beim Kauf wert war und aktuell ist!
mfg
thanks for attention








