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Bank wegen sittenwidriger Finanzierung verklagt
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Bank wegen sittenwidriger Finanzierung verklagt
Das OLG Frankfurt (09.04.2003, Az. 9 U 71/02) hat die Commerzbank im Zusammenhang mit einem kreditfinanzierten Immobilienkauf wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung verurteilt. Soweit ersichtlich, wurde erstmals im Rahmen einer Immobilienfinanzierung einem Darlehensnehmer gegen die finanzierende Bank ein Schadensersatzanspruch wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung (§ 826 BGB) zuerkannt.
Nach dem Urteil des OLG braucht der Kläger seine Darlehensverbindlichkeiten in Höhe von ca. 400.000,00 EUR nicht bezahlen und kann Herausgabe der zur Sicherheit begebenen Lebensversicherung in Höhe von über 50.000,00 EUR beanspruchen. Das OLG sah es schon aufgrund einer Vielzahl von Einzeltatsachen als erwiesen an, dass der zuständige Sachbearbeiter der Commerzbank, dessen Verhalten sich die Bank nach § 831 BGB zurechnen lassen musste, mit dem Vermittler Knott, einem zu mehrjähriger Haftstrafe verurteilten Betrüger, kollusiv zu Lasten des Klägers zusammen wirkte.
Die wichtigsten Fakten:
Der Bankmitarbeiter bezog bei Erwerb von zwei Autos über den Vermittler dessen Firmenrabatt; schon zwei Tage nach Stellen des Darlehensantrages erfolgte die Darlehenszusage; die Auszahlung des Darlehens erfolgte, obwohl wesentliche Unterlagen (wie zum Beispiel Mietgarantie, Liquiditätsberechnung) noch nicht vorlagen; die Bank forderte weitere Sicherheiten in erheblichem Umfang über die Grundschuld an der gekauften Wohnung hinaus; der Vermittler hatte die Wohnung für 390.000,00 DM wenige Tage vorher gekauft und an den Kläger für DM 780.000,00 weiter veräußert; Zuführung einer "Bearbeitungsgebühr" an den Vermittler für die Zuführung des Klägers als Darlehensnehmer.
Das OLG liess die Revision nicht zu. Das Urteil hat im Zusammenhang mit Immobilienfinanzierungen grundsätzliche Bedeutung, weil danach bereits die Aneinanderreihung von Auffälligkeiten im Rahmen der Kreditvergabe eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung der Bank belegen können.
Quelle: http://www.finanztip.de/recht/bank/pressem140403.htm
Euer fuzzi
Nach dem Urteil des OLG braucht der Kläger seine Darlehensverbindlichkeiten in Höhe von ca. 400.000,00 EUR nicht bezahlen und kann Herausgabe der zur Sicherheit begebenen Lebensversicherung in Höhe von über 50.000,00 EUR beanspruchen. Das OLG sah es schon aufgrund einer Vielzahl von Einzeltatsachen als erwiesen an, dass der zuständige Sachbearbeiter der Commerzbank, dessen Verhalten sich die Bank nach § 831 BGB zurechnen lassen musste, mit dem Vermittler Knott, einem zu mehrjähriger Haftstrafe verurteilten Betrüger, kollusiv zu Lasten des Klägers zusammen wirkte.
Die wichtigsten Fakten:
Der Bankmitarbeiter bezog bei Erwerb von zwei Autos über den Vermittler dessen Firmenrabatt; schon zwei Tage nach Stellen des Darlehensantrages erfolgte die Darlehenszusage; die Auszahlung des Darlehens erfolgte, obwohl wesentliche Unterlagen (wie zum Beispiel Mietgarantie, Liquiditätsberechnung) noch nicht vorlagen; die Bank forderte weitere Sicherheiten in erheblichem Umfang über die Grundschuld an der gekauften Wohnung hinaus; der Vermittler hatte die Wohnung für 390.000,00 DM wenige Tage vorher gekauft und an den Kläger für DM 780.000,00 weiter veräußert; Zuführung einer "Bearbeitungsgebühr" an den Vermittler für die Zuführung des Klägers als Darlehensnehmer.
Das OLG liess die Revision nicht zu. Das Urteil hat im Zusammenhang mit Immobilienfinanzierungen grundsätzliche Bedeutung, weil danach bereits die Aneinanderreihung von Auffälligkeiten im Rahmen der Kreditvergabe eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung der Bank belegen können.
Quelle: http://www.finanztip.de/recht/bank/pressem140403.htm
Euer fuzzi
Bewertungen
Interessanter Einzelfall
der aber sicherlich zu weiteren Verschärfungen bei der Darlehensgewährung führen wird. Die Banken werden wieder genug Möglichkeiten finden, sich legal abzusichern, im schlimmstenfall müssen die Lobbyisten der Banken in Berlin halt wieder ein paar neue Gesetze durchdrücken lassen und alles läuft wieder wie gehabt.....
Bewertungen
Vollkommen recht!
Kaum eine Wirtschaftsgruppe in D hat eine solche Lobby bei den Politikern geschaffen wie die Banken und Versicherungen. Die kriegen, was sie wollen in unserem Lande.Bestes Beispiel war vor einigen Jahren die Erhöhung der steuerlich wirksamen Spekulationsfristen: Bei Wertpapieren (Bankenlobby) wurde die von 6 Monaten Haltezeit auf 12 Monate Haltezeit verdoppelt, bei der sehr schwachen Haus-und Grundbesitzerlobby wurde für Immobilien die Spekulationsfrist von 24 Monaten auf 120 Monate verfünffacht. Alles klar? Wer die besten Lobbyisten hat, gewinnt den Krieg in unserem Lande....
nein, Schwabenpower, nicht Lobby, sondern Interessenskollesion höchsten Grades. Bei den Maklern und Hausverwaltern haben sie es getrennt, daß die nicht das gleiche Geschäft und >provision< kriegen. Wer aber soll denn dem Staat die Anleihen und Obligationen seiner Staatsverschuldung abnehmen, wenn nicht die Banken und "mündlesicheren" Versicherungen. Die Banken haben Ihr Hypothekenrecht und Bankenrecht doch selbst geschrieben nach dem Krieg oder lgaubst Du das hätte einer der Politiker vermocht, bei dem Sachverstand. Das gleiche war doch das alte Versicherungsaaufsichtsamt, das Feigenblatt. Ob das jetzige BaFin besser wird, muß sich in der Kontinuität erst noch zeigen. Gottseidank gibts Europa und nicht mehr den kleinen Deutschen Suppentellerrand an dem man bis vor ein paar Jahren stand und erstaunt rausguckte, was wo anders alles möglich war.
money-baer
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