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Der (Alb-) Traum von Steuersparimmobilien
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Der (Alb-) Traum von Steuersparimmobilien
In den 90er-Jahren wurden viele Anleger Opfer dubioser Immobilienvermittler.
Die Vertriebe schossen wie Pilze aus dem Boden, Headhunter waren unterwegs
um den Finanzmaklern und Versicherungsagenten mit Provisionen zwischen 3 und 10%
den Verkauf von „ denkmalgeschützen Steuersparimmobilien“ für Ihre Kunden zu empfehlen.
Vorallem im Osten, besonders in Leipzig. Heute sind viele Büros geschlossen,
die Unternehmen haben sich wieder zurückgezogen,
die Mitarbeiter der Vertriebe warten zum Teil immer noch auf Provisionen.
Es klang doch alles so verlockend:
Sie kaufen eine sanierte denkmalgeschützte Wohnung, kassieren die Miete,
die Ihnen im Mietpool abgesichert wird ( was ist diese mündlich nebenher gesagte Absicherung Wert ?)
und sparen obendrein noch Steuern.
„Die Kosten tragen sich dabei fast von selbst“, erläuterte der freundliche Vertreter an der Wohnungstür.
Ein monatlicher Aufwand von max. 150 DM.
Faktisch an der Haustür drehten die Drückerkolonnen arglosen Anlegern
völlig überteuerte Wohnungen an und den Kreditvertrag gleich mit dazu.
Der erste Termin ( das Verkaufsgespräch 1 ) mit dem Kunden fand auch schon mal direkt beim Kunden statt,
der nächste Termin ( das Verkaufsgespräch 2 ) wurde 2 – 3 Tage später gleich mit dem Notartermin verbunden.
Die Finanzierung bekommen wir hin, da machen Sie sich mal keine Sorgen.
„Sie müssen nur noch unterschreiben ...“ ( bevor die schöne Wohnung weg ist )
Es kam vor, dass Immobilien doppelt verkauft wurden, schnell musste ein zweiter Notartermin gemacht werden, um die nächste Wohnung zu sichern.
Die Kosten übernehmen wir, das geht schon klar. Die Realität, der Notar forderte die Kosten vom Kunden ein, notfalls per Pfändung. Notarkosten entstanden prinzipiell 2 Mal, für die Kaufbestätigung vor Ort und für die Beurkundung. Die Grunderwerbssteuer war sofort fällig, ebendso die Gebühren an die Landeskasse.
Die Finanzierungen für den Kunden dauerten in manchen Fällen auch länger, die Folge, die Konten der Kunden waren bereits gesperrt, da die Grunderwerbssteuer noch nicht bezahlt war. Der Kunde schickte alle Rechnungen, wie vorgegeben, an das Unternehmen mit der Bitte „vom Finanzierungskonto bezahlen“ , da dort noch keine Guthaben vorhanden waren blieben die Überweisung aus. Kontosperrungen waren die Folge.
Schlimmer noch die Folgen für Kunden, die entgegen der Aussagen nicht finanzierbar waren.
Grunderwerbssteuer und Notarkosten wurden eingefordert.
Das vermeintliche Steuerspar-Schnäppchen entpuppte sich später oft als schwer vermietbare ( Schrott- ) Immobilie und trieb die Opfer in den Ruin.
Die Kosten schnellten in die Höhe, monatliche Aufwendungen von 1.000 DM
holten viele Kunden aus Ihren schönen Immobilien – Träumen.
Schliesslich wurden die Immobilien voll finanziert, einschließlich aller Nebenkosten und Gebühren.
Meist auch durch 2 Kredite bei unterschiedlichen Banken. Einer für die Immobilie, der andere für die Nebenkosten.
Vielen Anlegern wurden damit zu den (Schrott-) Immobilie auch noch teure Kredite angedreht.
Verdient haben die Immo-Vertriebe, Provisionen bis zu 30% und zusätzlich noch Finanzierungsvermittlungsgebühren ( bei 200.000 DM ca. 4.500 DM ):
Der Bundesgerichtshof (BGH) fällte ein Urteil, die Richter entschieden:
Anleger, denen in einer Haustürsituation eine Immobilie samt Kredit aufgeschwatzt
wurde, können den Kreditvertrag widerrufen – und zwar unbefristet, wenn sie nicht
ordnungsgemäß über ihr Widerrufsrecht informiert worden sind (Az. XI ZR 91/99).
Aber zu beachten ist: Kredit und Immobilienkauf seien kein verbundenes Geschäft, hieß es.
Wer also seinen Kredit widerruft, bekommt zwar Zins und Tilgung zurück.
Dafür muss er aber die Darlehenssumme zurückzahlen und kann der Bank nicht stattdessen die Immobilie aufs Auge drücken. Was also tun? „Diese Immobilien kann man nicht so kurzfristig ohne Verlust verkaufen“.
Die Möglichkeit, ein außergerichtlichen Vergleich mit den Banken.
Scheidung, Job weg, keine Mieteinnahmen, Geld knapp – da wird jedes Steuersparmodell zum Albtraum.
Den Kredit zu kündigen und die Immobilie zu verkaufen, ist für viele die letzte Möglichkeit,
um endlich wieder ruhig schlafen zu können.
Falls es geht!?
Die Vertriebe schossen wie Pilze aus dem Boden, Headhunter waren unterwegs
um den Finanzmaklern und Versicherungsagenten mit Provisionen zwischen 3 und 10%
den Verkauf von „ denkmalgeschützen Steuersparimmobilien“ für Ihre Kunden zu empfehlen.
Vorallem im Osten, besonders in Leipzig. Heute sind viele Büros geschlossen,
die Unternehmen haben sich wieder zurückgezogen,
die Mitarbeiter der Vertriebe warten zum Teil immer noch auf Provisionen.
Es klang doch alles so verlockend:
Sie kaufen eine sanierte denkmalgeschützte Wohnung, kassieren die Miete,
die Ihnen im Mietpool abgesichert wird ( was ist diese mündlich nebenher gesagte Absicherung Wert ?)
und sparen obendrein noch Steuern.
„Die Kosten tragen sich dabei fast von selbst“, erläuterte der freundliche Vertreter an der Wohnungstür.
Ein monatlicher Aufwand von max. 150 DM.
Faktisch an der Haustür drehten die Drückerkolonnen arglosen Anlegern
völlig überteuerte Wohnungen an und den Kreditvertrag gleich mit dazu.
Der erste Termin ( das Verkaufsgespräch 1 ) mit dem Kunden fand auch schon mal direkt beim Kunden statt,
der nächste Termin ( das Verkaufsgespräch 2 ) wurde 2 – 3 Tage später gleich mit dem Notartermin verbunden.
Die Finanzierung bekommen wir hin, da machen Sie sich mal keine Sorgen.
„Sie müssen nur noch unterschreiben ...“ ( bevor die schöne Wohnung weg ist )
Es kam vor, dass Immobilien doppelt verkauft wurden, schnell musste ein zweiter Notartermin gemacht werden, um die nächste Wohnung zu sichern.
Die Kosten übernehmen wir, das geht schon klar. Die Realität, der Notar forderte die Kosten vom Kunden ein, notfalls per Pfändung. Notarkosten entstanden prinzipiell 2 Mal, für die Kaufbestätigung vor Ort und für die Beurkundung. Die Grunderwerbssteuer war sofort fällig, ebendso die Gebühren an die Landeskasse.
Die Finanzierungen für den Kunden dauerten in manchen Fällen auch länger, die Folge, die Konten der Kunden waren bereits gesperrt, da die Grunderwerbssteuer noch nicht bezahlt war. Der Kunde schickte alle Rechnungen, wie vorgegeben, an das Unternehmen mit der Bitte „vom Finanzierungskonto bezahlen“ , da dort noch keine Guthaben vorhanden waren blieben die Überweisung aus. Kontosperrungen waren die Folge.
Schlimmer noch die Folgen für Kunden, die entgegen der Aussagen nicht finanzierbar waren.
Grunderwerbssteuer und Notarkosten wurden eingefordert.
Das vermeintliche Steuerspar-Schnäppchen entpuppte sich später oft als schwer vermietbare ( Schrott- ) Immobilie und trieb die Opfer in den Ruin.
Die Kosten schnellten in die Höhe, monatliche Aufwendungen von 1.000 DM
holten viele Kunden aus Ihren schönen Immobilien – Träumen.
Schliesslich wurden die Immobilien voll finanziert, einschließlich aller Nebenkosten und Gebühren.
Meist auch durch 2 Kredite bei unterschiedlichen Banken. Einer für die Immobilie, der andere für die Nebenkosten.
Vielen Anlegern wurden damit zu den (Schrott-) Immobilie auch noch teure Kredite angedreht.
Verdient haben die Immo-Vertriebe, Provisionen bis zu 30% und zusätzlich noch Finanzierungsvermittlungsgebühren ( bei 200.000 DM ca. 4.500 DM ):
Der Bundesgerichtshof (BGH) fällte ein Urteil, die Richter entschieden:
Anleger, denen in einer Haustürsituation eine Immobilie samt Kredit aufgeschwatzt
wurde, können den Kreditvertrag widerrufen – und zwar unbefristet, wenn sie nicht
ordnungsgemäß über ihr Widerrufsrecht informiert worden sind (Az. XI ZR 91/99).
Aber zu beachten ist: Kredit und Immobilienkauf seien kein verbundenes Geschäft, hieß es.
Wer also seinen Kredit widerruft, bekommt zwar Zins und Tilgung zurück.
Dafür muss er aber die Darlehenssumme zurückzahlen und kann der Bank nicht stattdessen die Immobilie aufs Auge drücken. Was also tun? „Diese Immobilien kann man nicht so kurzfristig ohne Verlust verkaufen“.
Die Möglichkeit, ein außergerichtlichen Vergleich mit den Banken.
Scheidung, Job weg, keine Mieteinnahmen, Geld knapp – da wird jedes Steuersparmodell zum Albtraum.
Den Kredit zu kündigen und die Immobilie zu verkaufen, ist für viele die letzte Möglichkeit,
um endlich wieder ruhig schlafen zu können.
Falls es geht!?
Ein Anleger investiert in ein Baudenkmal, freude beim Anleger kommt nur auf:
Erstens: Die Mieten und der Wert des Objekts müssen,
damit das Kalkül des Anlegers aufgeht, jedes Jahr um 1 Prozent steigen.
Zweitens: Das Objekt muß in 15 Jahren verkaufbar sein.
Das hört sich lapidar an, doch vor dem Hintergrund, daß die meisten Denkmäler im Osten der Republik liegen, sollten die Anleger mit gebotener Distanz an die Investitionen herangehen, weil sich einfach die Frage stellt, wer das Objekt in 15 Jahren kaufen soll.
Drittens: Der Steuersatz des Anlegers darf in Zukunft nicht unter 50 Prozent sinken, weil sonst die Steuervorteile wegbrechen.
Viertens: Die Ablaufleistungen der Kapitalversicherungen müssen auch in der Zukunft steuerfrei bleiben; sonst haben die Festdarlehen und Geldanlagen keinen Sinn.
Vor diesem Hintergrund sind Baudenkmäler die helle Freude, wenn die Forderungen erfüllt werden, doch sie sind die wahre Pest, wenn es anders kommt. Gleichbleibende Erträge, keine Wertsteigerung und ein Steuersatz, der zum Beispiel nur noch 35 Prozent beträgt, drückt die Rendite und wird den Anleger in größte Finanznöte stürzen, weil die jährlichen Unterdeckungen nicht mehr bezahlbar sind.
Erstens: Die Mieten und der Wert des Objekts müssen,
damit das Kalkül des Anlegers aufgeht, jedes Jahr um 1 Prozent steigen.
Zweitens: Das Objekt muß in 15 Jahren verkaufbar sein.
Das hört sich lapidar an, doch vor dem Hintergrund, daß die meisten Denkmäler im Osten der Republik liegen, sollten die Anleger mit gebotener Distanz an die Investitionen herangehen, weil sich einfach die Frage stellt, wer das Objekt in 15 Jahren kaufen soll.
Drittens: Der Steuersatz des Anlegers darf in Zukunft nicht unter 50 Prozent sinken, weil sonst die Steuervorteile wegbrechen.
Viertens: Die Ablaufleistungen der Kapitalversicherungen müssen auch in der Zukunft steuerfrei bleiben; sonst haben die Festdarlehen und Geldanlagen keinen Sinn.
Vor diesem Hintergrund sind Baudenkmäler die helle Freude, wenn die Forderungen erfüllt werden, doch sie sind die wahre Pest, wenn es anders kommt. Gleichbleibende Erträge, keine Wertsteigerung und ein Steuersatz, der zum Beispiel nur noch 35 Prozent beträgt, drückt die Rendite und wird den Anleger in größte Finanznöte stürzen, weil die jährlichen Unterdeckungen nicht mehr bezahlbar sind.
Quelle: http://www.zdf.de/ZDFde/inhalt/0,1872,1021341,00.html
Zitat
Elke und Volker Meinzer aus Eggenstein kaufen sich vor sieben Jahren eine Eigentumswohnung in Aachen. Sie wollen Steuern sparen und fürs Alter vorsorgen. Stattdessen kämpft das Ehepaar heute gegen einen wachsenden Schuldenberg. Trotz dreijähriger Tochter muss Elke Meinzer Vollzeit arbeiten, um aus den Miesen zu kommen. Dabei habe ihnen der Immobilienvermittler damals alles in den schönsten Farben ausgemalt, berichten sie uns.
Volker Meinzer, Beratungsopfer: "Gelockt worden sind wir mit der guten Lage der Wohnung, der guten Vermietbarkeit, der Steuerersparnis und dem Gewinn beim Verkauf der Wohnung.
Elke Meinzer: "Die Mieteinnahme und Steuerersparnis, die decken also die Kosten, und da bleibt jeden Monat noch ein bisschen Taschengeld übrig."
Frontal21: "Was hat sich davon bewahrheitet?"
Volker Meinzer: "Nur die Stadtnähe."
Gutgläubigkeit wird bestraft. Was der Werbeprospekt verschweigt: hinter dem Haus gibt es eine vielbefahrene Bahnstrecke. Die Wohnung ist ihren Kaufpreis nicht wert: laut, hellhörig, schlecht zu vermieten. Statt zu sparen hat das Ehepaar über 40.000 Euro Mehrkosten. Damit rechnen sie beim Kauf der Wohnung nicht. Sie sind gutgläubig - schließlich kommt der Vermittler aus dem eigenen Bekanntenkreis.
Elke Meinzer: "Der war der damalige Freund meiner Arbeitskollegin, wir haben uns im privaten Kreis kennen gelernt, er hat einen netten Eindruck gemacht. So kamen die ersten Gespräche zustande."
Volker Meinzer: "Da war das Vertrauen natürlich schon näher, als wenn er wildfremd wäre."
Vermittlung durch Bekannten. Vertrauen unter Freunden.
Frontal21 besucht den Bekannten, der heute bei einer Fondsberatung angestellt ist. Er erklärt uns ganz offen die wirksame Vermittlermethode.
Axel Schnurr, ehemaliger Immobilienvermittler: "Zunächst gehen Sie auf jeden Fall mal an ihren guten Bekanntenkreis, an den Freundeskreis, Sie machen eine große, lange Liste, das können 100 oder 200 Leute sein. Jetzt sortieren Sie aus dieser Liste noch nach bestimmten Kriterien aus, wen Sie zuerst angehen."
Und so passiert es jeden Tag in Deutschland, die Initiatoren und Vertriebe arbeiten genau nach diesem Prizip.
Sie heissen zum Beispiel: Capital Concept - Mannheim - ehemals auch in Leipzig vertreten - heute dort ohne Büro und sicher gibt es noch viele andere.
Hoffnung für geprellte Käufer von Schrottimmobilien
Europäischer Gerichtshof soll entscheiden
Zehntausende geprellte Immobilienbesitzer können auf rechtlichen Beistand hoffen: In den 90er Jahren ließen sich viele Bürger von dubiosen Vermittlern bei Hausbesuchen angeblich steuersparende Schrottimmobilien aufschwatzen. Nun hat das Landgericht Bochum dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) einen Fall vorgelegt, der dazu führen könnte, dass die Anleger die wertlosen und zum Teil sogar weiter kostspieligen Immobilien zurückgeben können.
In den Fachkanzleien häufen sich Fälle wie jener der inzwischen 69-jährigen Rentnerin Louise Weber, die 1994 Opfer eines Anlagevermittlers wurde. Der Steuerberater hatte zu einem Termin, der eigentlich zur Besprechung der Einkommensteuererklärung der Schneiderin dienen sollte, überraschend einen Immobilienverkäufer mitgebracht. Der Berater nutzte die Situation aus und schwatzte der damals 60-Jährigen eine Eigentumswohnung als Steuersparmodell zum Zwecke der Altersvorsorge auf. Bei einer zusätzlichen Belastung von nur 20 Euro im Monat sollte die Wohnung zu erwerben sein, weil der Kredit für den Kauf durch Mieteinnahmen und Steuerersparnissen abbezahlt würde.
Die überrumpelte Frau unterschrieb einen Kauf- und Kreditvertragsabschluss und es kam wie es kommen musste: Die Wohnung stellte sich im nachhinein als völlig wertlos heraus: Die Rentnerin muss monatlich 510 Euro Zinsen zahlen, erhält aber nur 120 Euro Miete, von denen sie rund 100 Euro für Nebenkosten an die Hausverwaltung zahlen muss. Die Unterdeckung beträgt damit rund 490 Euro; doch die alte Dame hat außer ihrer Rente in Höhe von 900 Euro kein weiteres Einkommen und sitzt nun auf einem Schuldenberg.
Dass Immobilienkäufer wie Louise Weber die Verträge mit Berufung auf das Haustürwiderrufsgesetz zwischenzeitlich anfechten können, hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) schon im Dezember 2001 entschieden. Die Luxemburger Richter forderten damals, dass geprellte Bürger aus "allen vertraglichen Verpflichtungen" zu befreien sind. Doch daran hielt sich der für Bankenrecht zuständige 11. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) nicht. Er entschied im November 2002, dass der Kunde zwar den Kreditvertrag widerrufen kann, dann aber das Darlehen sofort und in voller Höhe einschließlich der marktüblichen Verzinsung zurückzahlen muss.
"Damit wurde das dem Verbraucher vom EuGH eingeräumte Widerrufsrecht vom BGH wirtschaftlich auf Null reduziert. Dabei widerspricht eine Rückzahlungsverpflichtung - gleich aus welchem Rechtsgrund - dem europäischen Verbraucherschutz", sagt Jörg Ebenrecht von der Heidelberger Anwaltskanzlei Bornemann, von Loeben, Witt und Nittel. "Sollten die Luxemburger Richter zu dem Ergebnis kommen, dass die geprellten Anleger anstatt der Darlehen die Schrottimmobilien zurückgeben können, dann kommen auf die Banken schwere Zeiten zu", betont er.
Die Richter in Bochum sehen in dem BGH-Urteil eine Missachtung der Vorgaben aus Luxemburg. Sie sind der Auffassung, dass Immobilienverkauf und Immobilienfinanzierung bei derartigen steuersparenden Anlagepaketen als Einheit zu betrachten sind. Daher dürften die Banken bei einem Widerruf des Kreditvertrages nicht das Geld zurückfordern, sondern müssten die Wohnung übernehmen.
Die Bochumer Richter stellten ihre Fragen an Luxemburg so, dass der EuGH Gelegenheit erhält, sich umfassend mit den Fragen des Verbraucherschutzes und der Wirksamkeit der vom ihm aufgestellten Grundsätze des Effektivitätsgebots auseinanderzusetzen.
Quelle: http://www.welt.de/data/2003/08/07/148719.html
Europäischer Gerichtshof soll entscheiden
Zehntausende geprellte Immobilienbesitzer können auf rechtlichen Beistand hoffen: In den 90er Jahren ließen sich viele Bürger von dubiosen Vermittlern bei Hausbesuchen angeblich steuersparende Schrottimmobilien aufschwatzen. Nun hat das Landgericht Bochum dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) einen Fall vorgelegt, der dazu führen könnte, dass die Anleger die wertlosen und zum Teil sogar weiter kostspieligen Immobilien zurückgeben können.
In den Fachkanzleien häufen sich Fälle wie jener der inzwischen 69-jährigen Rentnerin Louise Weber, die 1994 Opfer eines Anlagevermittlers wurde. Der Steuerberater hatte zu einem Termin, der eigentlich zur Besprechung der Einkommensteuererklärung der Schneiderin dienen sollte, überraschend einen Immobilienverkäufer mitgebracht. Der Berater nutzte die Situation aus und schwatzte der damals 60-Jährigen eine Eigentumswohnung als Steuersparmodell zum Zwecke der Altersvorsorge auf. Bei einer zusätzlichen Belastung von nur 20 Euro im Monat sollte die Wohnung zu erwerben sein, weil der Kredit für den Kauf durch Mieteinnahmen und Steuerersparnissen abbezahlt würde.
Die überrumpelte Frau unterschrieb einen Kauf- und Kreditvertragsabschluss und es kam wie es kommen musste: Die Wohnung stellte sich im nachhinein als völlig wertlos heraus: Die Rentnerin muss monatlich 510 Euro Zinsen zahlen, erhält aber nur 120 Euro Miete, von denen sie rund 100 Euro für Nebenkosten an die Hausverwaltung zahlen muss. Die Unterdeckung beträgt damit rund 490 Euro; doch die alte Dame hat außer ihrer Rente in Höhe von 900 Euro kein weiteres Einkommen und sitzt nun auf einem Schuldenberg.
Dass Immobilienkäufer wie Louise Weber die Verträge mit Berufung auf das Haustürwiderrufsgesetz zwischenzeitlich anfechten können, hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) schon im Dezember 2001 entschieden. Die Luxemburger Richter forderten damals, dass geprellte Bürger aus "allen vertraglichen Verpflichtungen" zu befreien sind. Doch daran hielt sich der für Bankenrecht zuständige 11. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) nicht. Er entschied im November 2002, dass der Kunde zwar den Kreditvertrag widerrufen kann, dann aber das Darlehen sofort und in voller Höhe einschließlich der marktüblichen Verzinsung zurückzahlen muss.
"Damit wurde das dem Verbraucher vom EuGH eingeräumte Widerrufsrecht vom BGH wirtschaftlich auf Null reduziert. Dabei widerspricht eine Rückzahlungsverpflichtung - gleich aus welchem Rechtsgrund - dem europäischen Verbraucherschutz", sagt Jörg Ebenrecht von der Heidelberger Anwaltskanzlei Bornemann, von Loeben, Witt und Nittel. "Sollten die Luxemburger Richter zu dem Ergebnis kommen, dass die geprellten Anleger anstatt der Darlehen die Schrottimmobilien zurückgeben können, dann kommen auf die Banken schwere Zeiten zu", betont er.
Die Richter in Bochum sehen in dem BGH-Urteil eine Missachtung der Vorgaben aus Luxemburg. Sie sind der Auffassung, dass Immobilienverkauf und Immobilienfinanzierung bei derartigen steuersparenden Anlagepaketen als Einheit zu betrachten sind. Daher dürften die Banken bei einem Widerruf des Kreditvertrages nicht das Geld zurückfordern, sondern müssten die Wohnung übernehmen.
Die Bochumer Richter stellten ihre Fragen an Luxemburg so, dass der EuGH Gelegenheit erhält, sich umfassend mit den Fragen des Verbraucherschutzes und der Wirksamkeit der vom ihm aufgestellten Grundsätze des Effektivitätsgebots auseinanderzusetzen.
Quelle: http://www.welt.de/data/2003/08/07/148719.html
Bewertungen
Vollkommen recht, aber:
Die Leute, die gekauft haben, sind doch auch selber schuld! Warum?
Da will einer ein neues Auto kaufen. Was macht er: Er holt Prospekte und wälzt die von vorne bis hinten, geht Autohäuser abklappern, fährt verschiedene Wagen zur Probe und kauft dann für 30.000 Euro ein Wirtschaftsgut, welches jährlich garantiert weniger wert ist!
Aber eine Wohnung, die gleich ein Mehrfaches kostet, wird mal so locker quasi am Küchentisch gekauft. Prospekte verschiedener Anbieter? Null.
Besichtigung des Standortes? Null. und so weiter.
Sicherlich sind sehr, sehr viele Dinge gelaufen, wie Sie nicht hätten laufen sollen, keine Frage. Aber die Hauptschuld tragen meiner Meinung nach die Kunden. Bei einer solch wichtigen Entscheidung muß man auch selber Informationen sammeln und den Arsch bewegen. Und außerdem erinnert Euch mal alle zurück: Jeden tag stand in der Zeitung: Wohnungsnot! Die Mieten steigen! Immobilienpreise steigen! usw. Was ist passiert? Die Leute sind gierig geworden. Siehe Neuer Markt, da ist die Scheiße doch genauso gelaufen.
Und in ein paar Jahren läuft das selbe Spiel wieder.....
Da will einer ein neues Auto kaufen. Was macht er: Er holt Prospekte und wälzt die von vorne bis hinten, geht Autohäuser abklappern, fährt verschiedene Wagen zur Probe und kauft dann für 30.000 Euro ein Wirtschaftsgut, welches jährlich garantiert weniger wert ist!
Aber eine Wohnung, die gleich ein Mehrfaches kostet, wird mal so locker quasi am Küchentisch gekauft. Prospekte verschiedener Anbieter? Null.
Besichtigung des Standortes? Null. und so weiter.
Sicherlich sind sehr, sehr viele Dinge gelaufen, wie Sie nicht hätten laufen sollen, keine Frage. Aber die Hauptschuld tragen meiner Meinung nach die Kunden. Bei einer solch wichtigen Entscheidung muß man auch selber Informationen sammeln und den Arsch bewegen. Und außerdem erinnert Euch mal alle zurück: Jeden tag stand in der Zeitung: Wohnungsnot! Die Mieten steigen! Immobilienpreise steigen! usw. Was ist passiert? Die Leute sind gierig geworden. Siehe Neuer Markt, da ist die Scheiße doch genauso gelaufen.
Und in ein paar Jahren läuft das selbe Spiel wieder.....
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