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Eigenheimzulage fällt !
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Dieses Thema wurde 2083 mal besucht und hat 4 Antworten.
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Hi
ob die EigZul nun wirklích gestrichen oder geändert wird wissen wir alle nicht - die Sache ist nun im Vermittlungsausschuss nachdem der Bundesrat letzten Freitag den Gesetzentwurf abgelehnt hat - nun sehen wir mal - aber RICHTIG IST - wer sich nun nicht die Eigenheimzulage sichert ist selber Schuld!
ABER MAN MUSS NICHT BAUEN ODER IMMOBILIEN KAUFEN um die EIgenheimzu´lage zu erhalten.
Nach § 17 EigZulG reicht der Erwerb von Genossenschaftsanteilen völlig aus um sich das Geschenk vom Staat zu sichern;
ein Anbieter hierfür ist: VITADOMO eG
Hier mal ein Zeitungsartikel aus der aktuellen CASH 12/2003 zum nachlesen.
(als *pdf)
Eigenheimzulage ohne Baustress
Da heisst es zugreifen
ob die EigZul nun wirklích gestrichen oder geändert wird wissen wir alle nicht - die Sache ist nun im Vermittlungsausschuss nachdem der Bundesrat letzten Freitag den Gesetzentwurf abgelehnt hat - nun sehen wir mal - aber RICHTIG IST - wer sich nun nicht die Eigenheimzulage sichert ist selber Schuld!
ABER MAN MUSS NICHT BAUEN ODER IMMOBILIEN KAUFEN um die EIgenheimzu´lage zu erhalten.
Nach § 17 EigZulG reicht der Erwerb von Genossenschaftsanteilen völlig aus um sich das Geschenk vom Staat zu sichern;
ein Anbieter hierfür ist: VITADOMO eG
Hier mal ein Zeitungsartikel aus der aktuellen CASH 12/2003 zum nachlesen.
(als *pdf)
Eigenheimzulage ohne Baustress
Da heisst es zugreifen
Zitat von »"EyeNet"«
Jetzt wohl nicht mehr..
Zitat
VITADOMO eG: Staatsanwaltschaft macht die Konten dicht -
VITADOMO ist zahlungsunfähig
Mittlerweile hat der neue VITADOMO-Vorstand Goff die Vertriebspartner der Genossenschaft angeschrieben und kurz und knapp mitgeteilt, dass die VITADOMO eG zahlungsunfähig ist. Damit sind nach seiner Einschätzung alle Versuche zur Fortführung des Unternehmens gescheitert. Der Antrag zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der VITADOMO eG ist nach Aussage von Goff bereits am 23.11.2007 gestellt worden.
Rechtsanwalt Matthias Gröpper (Kanzlei BGKS): "Das kann für die VITADOMO-Anleger über den Verlust des eingezahlten Kapitals hinaus schlimme Folgen haben: Das Finanzamt könnte unter bestimmten Voraussetzungen die Eigenheimzulage zurückfordern und der Insolvenzverwalter könnte auf die Zahlung der weiteren Raten bestehen. Zudem werden die Mitglieder sicherlich nicht mehr mit genügend Wohnraum versorgt werden."
Die Mitglieder sollten sich daher rechtzeitig versuchen, schützen zu lassen. Deshalb wird allen Betroffenen geraten, sich möglichst kurzfristig an einen auf das Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalt zu wenden und die Sach- und Rechtslage prüfen zu lassen.
Zitat von »"GM&P Info"«
Zitat von »"EyeNet"«
ein Anbieter hierfür ist: VITADOMO eG
Der Markt bereinigt sich völlig von alleine. eyeNet und die anderen dürfen nun die Provisionen zurückzahlen und werden wahrscheinlich auf die nicht unerheblichen Klagen der geprellten Mandanten warten.








