- Allgemeines
- Erfahrung mit
- Betrug
- Private - Zugang
- Kapital, Kredite und Finanzierungen
- Kapitalanlagen
- Immobilien
- Forderungen, Inkasso, Insolvenz, Doktor & Adelstitel
- Offshore, Banken, Gesellschaften, Stiftungen & Trusts
- Steuern, Gesetze, Wirtschaft, Urteile & Recht
- Aktien Fonds & Wertpapiere
- Edelmetalle
- Versicherungen
- Kontakte und Verbindungen
- Multi Level Marketing & Network
- Sonstiges
- Technische Hilfe und Support
Eigentumsverhältnisse bei Mietkauf
In diesem Thema wurden schon 0 Auszeichnungen vergeben!
Dieses Thema wurde 7816 mal besucht und hat 9 Antworten.
Der Gästezugriff auf dieses Forum wurde limitiert. Insgesamt gibt es 10 Beiträge in diesem Thema.
Um sie alle lesen zu können müssen Sie sich vorher mindestens kostenlos registrieren.
Lieber Besucher, herzlich willkommen bei: GoMoPa®. Falls dies Ihr erster Besuch bei GoMoPa ist, lesen Sie sich bitte die Hilfe durch. Dort wird Ihnen die Bedienung dieser Seite näher erläutert. Darüber hinaus sollten Sie sich registrieren, um alle Funktionen dieser Seite nutzen zu können. Wählen Sie aus unseren User Angeboten aus. Falls Sie sich bereits zu einem früheren Zeitpunkt registriert haben, können Sie sich hier anmelden.
WIng2005
unregistriert
Eigentumsverhältnisse bei Mietkauf
Hallo,
Ich bin seit längerem auf der Suche nach geeigneten Informationen zum Mietkauf. Leider konne ich bisher nicht wirklich was finden und probiere es mal hier:
Ich habe ein Angebot über den Kauf des Hauses meines Nachbarn bekommen.
Er hat angeboten, die Bezahlung so zu regeln, dass ich die restlichen 90000€ seines Kredites (inkl. Zinsen) weiterzahle, ohne diesen auf meinen Namen zu schreiben.
(Da ich gerade erst mein Studium abgeschlossen und im Januar 2006 in ein Abreitsverhältnis wechsle, werde ich höchstwahrscheinlich keinen Kredit bekommen.)
Die Frage ist, wie die rechtliche Absicherung in diesem Fall ist. Da ICH den Kredit ja weiter abbezahle, sollte es (bei entspr. Liquidität) nicht zu Schwierigkeiten kommen. Ich bin nur nicht sicher, ob ein Vertrag dieser Art überhaupt rechtlich sauber ist, da der Verkäufer ja noch nicht der jur. Eigentümer ist, sondern seine Bank (oder irre ich da?)
Die nächste Frage ist, zu welchem Zeitpunkt der Grundbucheintrag vorgenommen wird. Wie kann ich mich rechtlich absichern? Mein Nachbar hat eine eigene Firma. Was wenn die insolvent wird?
Was ist sonst noch alles zu beachten?
Vielen Dank
Steffen
Ich bin seit längerem auf der Suche nach geeigneten Informationen zum Mietkauf. Leider konne ich bisher nicht wirklich was finden und probiere es mal hier:
Ich habe ein Angebot über den Kauf des Hauses meines Nachbarn bekommen.
Er hat angeboten, die Bezahlung so zu regeln, dass ich die restlichen 90000€ seines Kredites (inkl. Zinsen) weiterzahle, ohne diesen auf meinen Namen zu schreiben.
(Da ich gerade erst mein Studium abgeschlossen und im Januar 2006 in ein Abreitsverhältnis wechsle, werde ich höchstwahrscheinlich keinen Kredit bekommen.)
Die Frage ist, wie die rechtliche Absicherung in diesem Fall ist. Da ICH den Kredit ja weiter abbezahle, sollte es (bei entspr. Liquidität) nicht zu Schwierigkeiten kommen. Ich bin nur nicht sicher, ob ein Vertrag dieser Art überhaupt rechtlich sauber ist, da der Verkäufer ja noch nicht der jur. Eigentümer ist, sondern seine Bank (oder irre ich da?)
Die nächste Frage ist, zu welchem Zeitpunkt der Grundbucheintrag vorgenommen wird. Wie kann ich mich rechtlich absichern? Mein Nachbar hat eine eigene Firma. Was wenn die insolvent wird?
Was ist sonst noch alles zu beachten?
Vielen Dank
Steffen
Hallo,
Zunächst sollten Sie Ihren Fall mit einem Notar besprechen. Das ist das allerwichtigste!!!!.
Alle angelesenen oder "gefundenen" Informationen geben Ihnen keine eindeutige Rechtssicherheit. Und außerdem wird der Notar, falls es zu einer Beurkundung kommen sollte, sowieso seiner Beratungspflicht nachkommen, also besser gleich vorher. Und die paar Kosten für eine rechtssichere Beratung sollte es Ihnen wert sein.
In Ihrem Fall würde ich jedes "Mietkaufmodell" als unsinnig und kostenintensiv erachten. Man wird Ihnen hier im Forum auch nur sehr wenig raten können, da hierzu eine Vielzahl von Basisinformationen notwendig ist.
Zunächst möchte ich einen Irrtum aufklären. Ihr "Verkäufer" ist Eigentümer, die Bank ist nur im Grundbuch abgesicherter (berechtigter) Gläubiger. D.h. alle Verfügungen können von Ihrem "Verkäufer" vorgenommen werden, allerdings ist bei Grundbucheintragen die Zustimmung des (Bank)Gläubigers erforderlich, wenn dessen Rechte hierdurch beeinflusst wären. Bedeutet: vorrangige Eintragungen (vor der Bank) erfordern die Genehmigung des Gläubigers, nachrangige Eintragungen (nach der Bank) sind immer möglich. Details hierzu führt Ihnen der Notar aus (wäre jetzt zu lange).
Wenn ich in Ihrer Situation wäre, würde ich folgendes versuchen:
Da Sie das Darlehen Ihres Verkäufers abzahlen, haben Sie zunächst keine adäquate Möglichkeit diese Zahlungen abzusichern. Sollte er in Insolvenz laufen (Selbständigkeit), Ihnen böse wollen (kommt vor) oder etwa auch versterben (soll auch passieren), dann hätten Sie im Zweifel jahrelang bezahlt, aber Ihr Recht an dem Haus wäre nur sehr schwer durchsetzbar (evtl. nur nachrangig).
Vorschlag:
Ihr Verkäufer soll Ihnen das Haus jetzt schon "verkaufen / übertragen". Damit würde das Objekt Ihr Eigentum, welches mit einer dinglichen Absicherung zugunsten der Bank belastet wäre (es ändert sich also nix). Das Darlehen läuft allerdings weiter auf den "Verkäufer" (schuldrechtlich). Damit hat die Bank zwei Sicherheiten (wie jetzt auch) 1. die dingliche Absicherung im Grundbuch, d.h. sollte das Darlehen nicht gezahlt werden, kann die Bank aus diesem dinglichen Recht die Zwangsversteigerung betreiben. 2. die persönliche Haftung Ihres "Verkäufers", sollte also das Darlehen nicht gezahlt werden, kann auch gegen ihn persönlich vollstreckt werden.
Hierzu ist allerdings die Bank vorher zu befragen, ob sie diese Konstruktion mit trägt (dürfte schon gehen). Details, wie Rückgewährsansprüche etc... sollten Sie auch mit dem Notar bzw. mit der Bank klären (wird hier zu komplex).
Ihr Vorteil ist der, daß Sie Eigentümer ohne wenn und aber werden. Damit haben Sie die Sicherheit, falls Ihr Verkäufer insolvent oder undankbar oder tot ist (s.o.), "Ihrem" Haus (fast) nichts passieren kann. Sollten Sie später in einer gefestigten finanziellen Situation sein, können Sie das Darlehen übernehmen oder nach Ablauf neu finanzieren oder bereits parallel Vermögen zur Ablösung bilden.
Denken Sie daran: Alle Angebote, die Ihnen vielleicht jetzt schon "zufliegen" halte ich für ...... Jede vorzeitige Ablösung könnte zu weiteren Kosten führen (Vorfälligkeitsentschädigung zugunsten der Bank). Momentan müssten sie mit 3,5% Grunderwerbsteuer zzgl. Notarkosten für die Beurkundung rechnen. Vielleicht erhalten Sie auch noch Eingenheimzulage. :-)
Es gibt auch noch weitere "Spielarten" aber die sollten an Ihrem spezifischen Fall festgemacht werden und all dies kann Ihnen nur Ihr Notar rechtsverbindlich erläutern!!!!
Ich habe versucht, die Angelegenheit etwas "einfach" zu erläutern.
Hoffe, daß Sie jetzt nicht ganz verwirrt sind.
grüße
gundel
Zunächst sollten Sie Ihren Fall mit einem Notar besprechen. Das ist das allerwichtigste!!!!.
Alle angelesenen oder "gefundenen" Informationen geben Ihnen keine eindeutige Rechtssicherheit. Und außerdem wird der Notar, falls es zu einer Beurkundung kommen sollte, sowieso seiner Beratungspflicht nachkommen, also besser gleich vorher. Und die paar Kosten für eine rechtssichere Beratung sollte es Ihnen wert sein.
In Ihrem Fall würde ich jedes "Mietkaufmodell" als unsinnig und kostenintensiv erachten. Man wird Ihnen hier im Forum auch nur sehr wenig raten können, da hierzu eine Vielzahl von Basisinformationen notwendig ist.
Zunächst möchte ich einen Irrtum aufklären. Ihr "Verkäufer" ist Eigentümer, die Bank ist nur im Grundbuch abgesicherter (berechtigter) Gläubiger. D.h. alle Verfügungen können von Ihrem "Verkäufer" vorgenommen werden, allerdings ist bei Grundbucheintragen die Zustimmung des (Bank)Gläubigers erforderlich, wenn dessen Rechte hierdurch beeinflusst wären. Bedeutet: vorrangige Eintragungen (vor der Bank) erfordern die Genehmigung des Gläubigers, nachrangige Eintragungen (nach der Bank) sind immer möglich. Details hierzu führt Ihnen der Notar aus (wäre jetzt zu lange).
Wenn ich in Ihrer Situation wäre, würde ich folgendes versuchen:
Da Sie das Darlehen Ihres Verkäufers abzahlen, haben Sie zunächst keine adäquate Möglichkeit diese Zahlungen abzusichern. Sollte er in Insolvenz laufen (Selbständigkeit), Ihnen böse wollen (kommt vor) oder etwa auch versterben (soll auch passieren), dann hätten Sie im Zweifel jahrelang bezahlt, aber Ihr Recht an dem Haus wäre nur sehr schwer durchsetzbar (evtl. nur nachrangig).
Vorschlag:
Ihr Verkäufer soll Ihnen das Haus jetzt schon "verkaufen / übertragen". Damit würde das Objekt Ihr Eigentum, welches mit einer dinglichen Absicherung zugunsten der Bank belastet wäre (es ändert sich also nix). Das Darlehen läuft allerdings weiter auf den "Verkäufer" (schuldrechtlich). Damit hat die Bank zwei Sicherheiten (wie jetzt auch) 1. die dingliche Absicherung im Grundbuch, d.h. sollte das Darlehen nicht gezahlt werden, kann die Bank aus diesem dinglichen Recht die Zwangsversteigerung betreiben. 2. die persönliche Haftung Ihres "Verkäufers", sollte also das Darlehen nicht gezahlt werden, kann auch gegen ihn persönlich vollstreckt werden.
Hierzu ist allerdings die Bank vorher zu befragen, ob sie diese Konstruktion mit trägt (dürfte schon gehen). Details, wie Rückgewährsansprüche etc... sollten Sie auch mit dem Notar bzw. mit der Bank klären (wird hier zu komplex).
Ihr Vorteil ist der, daß Sie Eigentümer ohne wenn und aber werden. Damit haben Sie die Sicherheit, falls Ihr Verkäufer insolvent oder undankbar oder tot ist (s.o.), "Ihrem" Haus (fast) nichts passieren kann. Sollten Sie später in einer gefestigten finanziellen Situation sein, können Sie das Darlehen übernehmen oder nach Ablauf neu finanzieren oder bereits parallel Vermögen zur Ablösung bilden.
Denken Sie daran: Alle Angebote, die Ihnen vielleicht jetzt schon "zufliegen" halte ich für ...... Jede vorzeitige Ablösung könnte zu weiteren Kosten führen (Vorfälligkeitsentschädigung zugunsten der Bank). Momentan müssten sie mit 3,5% Grunderwerbsteuer zzgl. Notarkosten für die Beurkundung rechnen. Vielleicht erhalten Sie auch noch Eingenheimzulage. :-)
Es gibt auch noch weitere "Spielarten" aber die sollten an Ihrem spezifischen Fall festgemacht werden und all dies kann Ihnen nur Ihr Notar rechtsverbindlich erläutern!!!!
Ich habe versucht, die Angelegenheit etwas "einfach" zu erläutern.
Hoffe, daß Sie jetzt nicht ganz verwirrt sind.
grüße
gundel
WIng2005
unregistriert
Einen schönen guten morgen,
erstmal vielen Dank für Ihre kompetente (und schnelle) Antwort.
Leider habe ich wahrscheinlich das falsche studiert...
Ich würde es mal so zusammenfassen:
Es ist ein Kaufvertrag abzuschließen, der von der Bank zu genehmigen ist.
Danach ändern sich zwar die Eigentumsverhältnisse, jedoch nicht die Schuldverhältnisse. Will heißen, dass der Verkäufer zwar noch Schuldner bleibt (gegenüber der Bank), ich jedoch dessen Raten zahle. Sollten diese ausbleiben, kann die Bank an mein Eigentum (das Haus). Sollte der Betrag nicht ausreichen, kann auch der Verkäufer haftbar gemacht werden.
Da ich schon im Grundbuch stehe, kann auch bei Insolvenz (priv./unternehmerischer) des Verkäufers kein Anspruch gegen das Haus (da mein Eigentum) erhoben werden.
Der ganze Vorgang soll Notariell begleitet werden.
Liege ich da in irgendeinem Punkt falsch?
Welche Ansprüche kann in diesem Fall der Verkäufer gegen dann mein Eigentum noch geltend machen (Punkt: Böswilligkeit)?
Der Verkäufer möchte gern ins Ausland. Muss er in 15 Jahren (so lang ist noch zu Tilgen) persönlich erscheinen, um irgendwelche Unterschriften zu leisten ?
Nochmals vielen, vielen Dank
MFG
Steffen
erstmal vielen Dank für Ihre kompetente (und schnelle) Antwort.
Leider habe ich wahrscheinlich das falsche studiert...
Ich würde es mal so zusammenfassen:
Es ist ein Kaufvertrag abzuschließen, der von der Bank zu genehmigen ist.
Danach ändern sich zwar die Eigentumsverhältnisse, jedoch nicht die Schuldverhältnisse. Will heißen, dass der Verkäufer zwar noch Schuldner bleibt (gegenüber der Bank), ich jedoch dessen Raten zahle. Sollten diese ausbleiben, kann die Bank an mein Eigentum (das Haus). Sollte der Betrag nicht ausreichen, kann auch der Verkäufer haftbar gemacht werden.
Da ich schon im Grundbuch stehe, kann auch bei Insolvenz (priv./unternehmerischer) des Verkäufers kein Anspruch gegen das Haus (da mein Eigentum) erhoben werden.
Der ganze Vorgang soll Notariell begleitet werden.
Liege ich da in irgendeinem Punkt falsch?
Welche Ansprüche kann in diesem Fall der Verkäufer gegen dann mein Eigentum noch geltend machen (Punkt: Böswilligkeit)?
Der Verkäufer möchte gern ins Ausland. Muss er in 15 Jahren (so lang ist noch zu Tilgen) persönlich erscheinen, um irgendwelche Unterschriften zu leisten ?
Nochmals vielen, vielen Dank
MFG
Steffen
Bewertungen
Gundel hat Ihnen den besten Rat bereits in der ersten Zeile gegeben.
Eine Beratung wird nicht die Welt kosten, normalerweise gar nichts,
wenn Sie danach dort auch die Beurkundung vornehmen sollten.
Zitat
Zunächst sollten Sie Ihren Fall mit einem Notar besprechen. Das ist das allerwichtigste!!!!.
Eine Beratung wird nicht die Welt kosten, normalerweise gar nichts,
wenn Sie danach dort auch die Beurkundung vornehmen sollten.
hallo,
@wing2005
In den Grundzügen haben Sie das so "richtig" verstanden. Aber denken Sie daran, dies war nur ein oberflächlicher Vorschlag. Details, wie schon Herr Callies bestätigt, werden Sie vom Notar erhalten.
Strategisch würde ich Ihnen zuerst einen "Alleingang" zum Notar raten (ohne Ihren Verkäufer). Dann kann er Ihnen die für Sie beste Konstruktion empfehlen. Darin würde dann auch vorrangig Ihre Interessen berücksichtigt. Sollte der Verkäufer mit diesem Vorschlag ohne Veränderungen einverstanden sein, wäre alles i.O.. Sollte der Verkäufer Änderungen wünschen, lassen Sie sich diese bezüglich der Konsequenz nochmals genau erläutern.
Der Notar kann Ihnen dann auch noch erklären ob und in welcher Form ein "Eingriff" des Verkäufers in der Zukunft noch möglich sein könnte (Kommt auf die Art der Konstruktion an).
Vielleicht sollten Sie bei dem Gespräch mit der Bank nicht gleich erzählen, daß sich Ihr Verkäufer in den Süden absetzen will. Das wären nicht unbedingt die besten Vorzeichen.
Grüße
gundel
@wing2005
In den Grundzügen haben Sie das so "richtig" verstanden. Aber denken Sie daran, dies war nur ein oberflächlicher Vorschlag. Details, wie schon Herr Callies bestätigt, werden Sie vom Notar erhalten.
Strategisch würde ich Ihnen zuerst einen "Alleingang" zum Notar raten (ohne Ihren Verkäufer). Dann kann er Ihnen die für Sie beste Konstruktion empfehlen. Darin würde dann auch vorrangig Ihre Interessen berücksichtigt. Sollte der Verkäufer mit diesem Vorschlag ohne Veränderungen einverstanden sein, wäre alles i.O.. Sollte der Verkäufer Änderungen wünschen, lassen Sie sich diese bezüglich der Konsequenz nochmals genau erläutern.
Der Notar kann Ihnen dann auch noch erklären ob und in welcher Form ein "Eingriff" des Verkäufers in der Zukunft noch möglich sein könnte (Kommt auf die Art der Konstruktion an).
Vielleicht sollten Sie bei dem Gespräch mit der Bank nicht gleich erzählen, daß sich Ihr Verkäufer in den Süden absetzen will. Das wären nicht unbedingt die besten Vorzeichen.
Grüße
gundel
Der Gästezugriff auf dieses Forum wurde limitiert. Insgesamt gibt es 10 Beiträge in diesem Thema.
Um sie alle lesen zu können müssen Sie sich vorher mindestens kostenlos registrieren.








