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Internet-Mietkaution ohne Sparbuch - Wohnbürgschaft
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Internet-Mietkaution ohne Sparbuch - Wohnbürgschaft
Zitat
Wohnbürgschaft der Deutschen Kautionskasse: Die bessere Mietkaution
Der neue Mietkautionsstandard beschert Mietern und Vermietern Vorteile
Sofortabschluss im Internet
Für die einen ist sie eine unverzichtbare Sicherheit, die allerdings einen nicht unbeträchtlichen Verwaltungsaufwand verursacht. Für die anderen ist sie eher ein lästiges Übel, das die durch den Umzug ohnehin meist strapazierten privaten Finanzen zusätzlich belastet: Die gängige – im Regelfall zeitraubende und komplizierte – Mietkautionspraxis ist ein Ärgernis für Vermieter und Mieter. Mit der „Wohnbürgschaft“ der Deutschen Kautionskasse kommt jetzt ein Verfahren zur Deckung privater Mietkautionen auf den deutschen Markt, das den Mietvertragsparteien gegenüber anderen Formen der Mietkaution erhebliche Vorteile beschert und Bewegung in die deutsche Wohnungswirtschaft bringt.
Christian Marchsreiter, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Kautionskasse, erklärt, wie das neue Mietkautionsverfahren funktioniert: „Alles, was wir von den Mietern benötigen, ist eine Bonitätsauskunft. Fällt die Online-Bonitätsprüfung positiv aus, so erhält der Mieter die Sofortzusage für eine sog. „Wohnbürgschaft“, und zwar ohne Hinterlegung von Sicherheiten. Noch nie war es in Deutschland so einfach und günstig, eine Mietkaution zu stellen.“ Der Vermieter erhält eine Bürgschaftsurkunde, die ihm im Leistungsfall eine Auszahlung auf erstes Anfordern und damit ein Höchstmaß an Kautionssicherheit gewährleistet. Möglich ist dies, weil die Wohnbürgschaft mit einer speziellen Kautionsversicherung unterlegt ist.
Für die Mieter kommt die Wohnbürgschaft einer Liquiditätsspritze gleich, mit der die Kosten für den Umzug oder neue Anschaffungen finanziert werden können. Bei bestehenden Mietverträgen können die Mieter ihr Kautionssparbuch nachträglich auslösen und damit ihr Finanzpolster aufstocken. Für die Vermieter ist die Bürgschaft auf erstes Anfordern die bessere Alternative zum Mietkautionskonto und zur Bankbürgschaft, weil sie maximale Sicherheit bietet und gleichzeitig den Verwaltungsaufwand drastisch reduziert.
Zitat
DKK Deutsche Kautions- gemeinschaft AG
Eschersheimer Landstr. 60
60322 Frankfurt, Hessen
Zitat
Aufsichtsrat: Herrn Steven Wilckinson
Aufsichtsrat: Dr. Lars Veit
Aufsichtsrat: Herrn Sven Fritsche
Aktionär: Herrn Lothar Friedrich Geib
Beteiligung: EUR 2
Aktionär: Thomas Roth
Beteiligung: EUR 2
Aktionär: Carbisdale Invest AG
Beteiligung: EUR 33
Aktionär: Netgar GmbH
Beteiligung: EUR 2
Aktionär: MVM Holding GmbH
Beteiligung: EUR 25
Aktionär: Taranis Capital GmbH
Beteiligung: EUR 33
Aktionär: Herrn Holger Hahn
Beteiligung: EUR 3
Vorstand: Herrn Christian Marchsreiter
Vorstand: Herrn Axel Jürgen Werner
Vorstand: Herrn Holger Hahn
Zitat
Die Deutsche Kautionskasse hat mit Buchanan einen namhaften Investor der Beteiligungsszene als Seed- und Lead-Investor gewonnen. Das renommierte deutsche Investmenthaus hat sich bereits bei der Gründung an dem ebenfalls in Starnberg ansässigen Unternehmen beteiligt. Neben der Beteiligung von Buchanan engagiert sich Steven Wilkinson, Gründer und Vorstand der inhabergeführten Unternehmensgruppe, auch persönlich bei der Deutschen Kautionskasse. Als Vorsitzender des Aufsichtsrates steht er dem Unternehmen von der ersten Stunde an beratend zur Seite und bringt die wertvolle Erfahrung eines erfolgreichen Entrepreneurs in den Gründungs- und Wachstumsprozess ein.
Wohnbürgschaft auf dem Prüfstand
Die neue Wohnbürgschaft - Segen oder überflüssig?
Berlin - In seltener Einmütigkeit lehnen Mieterschutzbund und Vermieterverband die neue "Wohnbürgschaft" der eigens gegründeten Deutschen Kautionskasse in Starnberg rigoros ab. Seit heute könne sich nach Auskunft des Unernehmens jeder Mieter unter unter www.kautionskasse.de im Internet für 50 Euro eine Urkunde bestellen und damit entweder sein bestehendes Mietkautionskonto auflösen oder das Geld für ein künftiges einsparen. Er müsse lediglich an die Kautionskasse jährlich fünf Prozent der Kautionssumme und 10 Euro Kontoführungsgebühr bezahlen. Bei 800 Euro Netto-Kaltmiete und einer Kaution von 2400 Euro käme er, wenn er fünf Jahre in der Wohnung bliebe, auf eine monatliche Belastung von 11,50 Euro. Und bräuchte nicht 2400 Euro Kaution auf den Tisch zu legen.
"Das ist sensationell", sagte Pressesprecher Jochen Gutzy von der Kautionskasse dem Finanznachrichtendienst GoMoPa. "Und die Vermieter bekommen die Sicherheit, dass der Mieter keinen Haftbefehl, keine Eidesstattliche Versicherung und keine Privatinsolvenz hat. Denn wir stellen die Urkunde erst nach Bonitätsprüfung aus."
Der Deutsche Mieterbund e.V. sieht das anders. "Das ist doch völliger Quatsch", bewertet Pressesprecher Ulrich Ropertz aus Berlin die Wohnbürgschaft gegenüber GoMoPa. "Erstens kann in einem bestehenden Mietverhältnis der Mieter nicht zum Vermieter gehen und die Auszahlung der Mietkaution verlangen. Das geht nicht. Die einmal getroffene vertragliche Vereinbarung über die Sicherheit gilt. Zweitens wird bei einem Neuabschluss ein Vermieter über die Wohnbürgschafts-Urkunde doch nur müde lächeln. Eine Mietbürgschaft gehört schon lange zu den drei gebräuchlichsten Formen der Mieten. Bei Gewerberaummieten ist sie sogar gang und gäbe. Bei Wohnraum ist sie Verhandlungssache des Mieters mit den Geldinstituten. Warum sollte der Vermieter eine frei ausgestellte Bürgschaft eines gerade gegründeten Privatunternehmens akzeptieren, wenn er zum Beispiel eine Bürgschaft der Deutschen Bank haben kann? Und drittens sind doch 2400 Euro jetzt versicherte Kaution in zehn Jahren keine 2400 Euro mehr. Wo bleibt der Zins und Zinseszins, wie er jetzt für Sicherheit und Vermehrung sorgt?"
Ebenso hart geht der Bund der Berliner Haus- und Grundbesitzervereine e.V. mit der Wohnbürgschaft ins Gericht. "Das Modell ist absurd, ein tot geborenes Kind", urteilt Haus&Grund-Sprecher Dieter Blümmel aus Berlin gegenüber GoMoPa. "Es gibt doch bereits Banken wie die Arealbank oder die Hausbank in München, die sich auf Kautionskontenverwaltungen spezialisiert haben und den Vermietern den ganzen Aufwand abnehmen. Und mit vier Prozent Verzinsung schaffen sie immer die Inflationsrate. Bei der Wohnbürgschaft bleibt der Betrag eingefroren, wächst gar nicht, und die Leute zahlen auch noch eine Grundgebühr und jährliche Kosten. Es wird leider genug Leute geben, die sich vom Schein trügen lassen und ohne Nachdenken die Bürgschaft kaufen und dann im Ernstfall die Mietkaution in voller Höhe aus eigener Tasche aufbringen müssen."
Außerdem stelle eine Mietkaution für viele Mieter im Augenblick gar kein Problem mehr dar. Blümmel: "Bei einem entspannten Markt wie zum Beispiel in Berlin verlangen viele Vermieter erst gar keine Mietkaution mehr, um dem Leerstand zu entgehen. Darauf sollte der künftige Mieter achten."
Berlin - In seltener Einmütigkeit lehnen Mieterschutzbund und Vermieterverband die neue "Wohnbürgschaft" der eigens gegründeten Deutschen Kautionskasse in Starnberg rigoros ab. Seit heute könne sich nach Auskunft des Unernehmens jeder Mieter unter unter www.kautionskasse.de im Internet für 50 Euro eine Urkunde bestellen und damit entweder sein bestehendes Mietkautionskonto auflösen oder das Geld für ein künftiges einsparen. Er müsse lediglich an die Kautionskasse jährlich fünf Prozent der Kautionssumme und 10 Euro Kontoführungsgebühr bezahlen. Bei 800 Euro Netto-Kaltmiete und einer Kaution von 2400 Euro käme er, wenn er fünf Jahre in der Wohnung bliebe, auf eine monatliche Belastung von 11,50 Euro. Und bräuchte nicht 2400 Euro Kaution auf den Tisch zu legen.
"Das ist sensationell", sagte Pressesprecher Jochen Gutzy von der Kautionskasse dem Finanznachrichtendienst GoMoPa. "Und die Vermieter bekommen die Sicherheit, dass der Mieter keinen Haftbefehl, keine Eidesstattliche Versicherung und keine Privatinsolvenz hat. Denn wir stellen die Urkunde erst nach Bonitätsprüfung aus."
Der Deutsche Mieterbund e.V. sieht das anders. "Das ist doch völliger Quatsch", bewertet Pressesprecher Ulrich Ropertz aus Berlin die Wohnbürgschaft gegenüber GoMoPa. "Erstens kann in einem bestehenden Mietverhältnis der Mieter nicht zum Vermieter gehen und die Auszahlung der Mietkaution verlangen. Das geht nicht. Die einmal getroffene vertragliche Vereinbarung über die Sicherheit gilt. Zweitens wird bei einem Neuabschluss ein Vermieter über die Wohnbürgschafts-Urkunde doch nur müde lächeln. Eine Mietbürgschaft gehört schon lange zu den drei gebräuchlichsten Formen der Mieten. Bei Gewerberaummieten ist sie sogar gang und gäbe. Bei Wohnraum ist sie Verhandlungssache des Mieters mit den Geldinstituten. Warum sollte der Vermieter eine frei ausgestellte Bürgschaft eines gerade gegründeten Privatunternehmens akzeptieren, wenn er zum Beispiel eine Bürgschaft der Deutschen Bank haben kann? Und drittens sind doch 2400 Euro jetzt versicherte Kaution in zehn Jahren keine 2400 Euro mehr. Wo bleibt der Zins und Zinseszins, wie er jetzt für Sicherheit und Vermehrung sorgt?"
Ebenso hart geht der Bund der Berliner Haus- und Grundbesitzervereine e.V. mit der Wohnbürgschaft ins Gericht. "Das Modell ist absurd, ein tot geborenes Kind", urteilt Haus&Grund-Sprecher Dieter Blümmel aus Berlin gegenüber GoMoPa. "Es gibt doch bereits Banken wie die Arealbank oder die Hausbank in München, die sich auf Kautionskontenverwaltungen spezialisiert haben und den Vermietern den ganzen Aufwand abnehmen. Und mit vier Prozent Verzinsung schaffen sie immer die Inflationsrate. Bei der Wohnbürgschaft bleibt der Betrag eingefroren, wächst gar nicht, und die Leute zahlen auch noch eine Grundgebühr und jährliche Kosten. Es wird leider genug Leute geben, die sich vom Schein trügen lassen und ohne Nachdenken die Bürgschaft kaufen und dann im Ernstfall die Mietkaution in voller Höhe aus eigener Tasche aufbringen müssen."
Außerdem stelle eine Mietkaution für viele Mieter im Augenblick gar kein Problem mehr dar. Blümmel: "Bei einem entspannten Markt wie zum Beispiel in Berlin verlangen viele Vermieter erst gar keine Mietkaution mehr, um dem Leerstand zu entgehen. Darauf sollte der künftige Mieter achten."
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