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MIETAUSFÄLLE!
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MIETAUSFÄLLE!
Während wir am Wochenende auf dem Rasen bei nem lecker Pilsken den rhetorischen Orgasmen von Oskar L. aus S. gelauscht haben, stellte sich plötzlich eine Frage.
Gibt es einen Markt für folgendes Produkt:
„Mietausfallversicherung“
(Die Anführungszeichen stehen, weil der Begriff Versicherung etwas problematisch werden könnte)
Der Vermieter zahlt vier Monatsmieten (könnte bei Aufteilern auch im Verkaufspreis enthalten sein) und monatlich 2 % der Miete ein. Dafür bekommt er Mietausfälle durch Nichtzahlen, Leerstand usw. ersetzt. Versicherbar ist swohl die Netto- wie die Bruttomiete. Für den Fall des Zahlungsverzuges tritt der Vermieter seine Rechte ab und gestattet auch bei Leerstand die Vermietung durch die „Versicherung“.
Falls er nach zehn Jahren die Versicherung nicht in Anspruch genommen hat, wird er kostenfrei weiter versichert – solange er will.
Voraussetzung für ein derartiges Produkt wäre, daß sich rund 1.000 Mieteinheiten (egal ob gewerblich oder Wohnen) anschließen würden.
Wie sehen Sie die Chancen für ein derartiges Produkt – zunächst D, A und (deutschspr. CH)?
Nun mal eifriges diskutieren!
Gibt es einen Markt für folgendes Produkt:
„Mietausfallversicherung“
(Die Anführungszeichen stehen, weil der Begriff Versicherung etwas problematisch werden könnte)
Der Vermieter zahlt vier Monatsmieten (könnte bei Aufteilern auch im Verkaufspreis enthalten sein) und monatlich 2 % der Miete ein. Dafür bekommt er Mietausfälle durch Nichtzahlen, Leerstand usw. ersetzt. Versicherbar ist swohl die Netto- wie die Bruttomiete. Für den Fall des Zahlungsverzuges tritt der Vermieter seine Rechte ab und gestattet auch bei Leerstand die Vermietung durch die „Versicherung“.
Falls er nach zehn Jahren die Versicherung nicht in Anspruch genommen hat, wird er kostenfrei weiter versichert – solange er will.
Voraussetzung für ein derartiges Produkt wäre, daß sich rund 1.000 Mieteinheiten (egal ob gewerblich oder Wohnen) anschließen würden.
Wie sehen Sie die Chancen für ein derartiges Produkt – zunächst D, A und (deutschspr. CH)?
Nun mal eifriges diskutieren!
Mietausfallversicherung
Werter Moderator Möller.
In Anbetracht der stetig steigenden Zahl von sog. Mietnomaden und der hohen Zahl der Arbeitslosen scheint mir eine derartige Versicherung eigentlich schon fast ein Muß für jeden Vermieter /Vermietungsgesellschaft zu sein.
Wären Ihre vorgeschlagenen 4 Monatsmieten ein einmaliger Beitrag ?
Wie wäre denn dann die Laufzeit Ihres Angebotes ?
Die laufenden zusätzlichen 2 % Beitrag von der Miete, wären die als Verwaltungskosten zu verstehen ?
Könnte man wegen der bei einer „Versicherung „ in Deutschland anfallenden Versicherungssteuer auch ein anderes Konstrukt wählen bzw. gestalten.?
Wie oft würde die „Versicherung „ im Fall des Falles während der Laufzeit einspringen ?
Kann der V-Nehmer über die Beiträge die Höhe der Leistung bestimmen ?
Bestünde bei gewerblichen Vermietern /Vermietergesellschafter die Möglichkeit einer Risikominimierung mittels Einstandsbeiträgen und adäquaten monatlichen oder Jahresbeiträgen ?
Ließe sich ein Modell auch für Renovierungsbedarf oder um es mal salopp auszudrücken so eine Art Renovierungsversicherung berechnen, die man z.B. über die Miete finanziert. Z. B. mit weiteren 2 % und einem Einmalbetrag der sich nach der WFL richtet ?
Ich denke, dass bei akzeptablen Lösungen und in Anbetracht der Leerstände ein großer Markt dafür vorhanden wäre, zumal so eine „Versicherung „ doch sicherlich auch bei der Finanzierung oder als Steuersparmodell für jeden Anleger interessant sein müsste. da somit auch eine Vermietrendite garantiert wird, die eine Finanzierung sicherer stellt.
Mit freundlichen Grüßen
Roderich Hopp
In Anbetracht der stetig steigenden Zahl von sog. Mietnomaden und der hohen Zahl der Arbeitslosen scheint mir eine derartige Versicherung eigentlich schon fast ein Muß für jeden Vermieter /Vermietungsgesellschaft zu sein.
Wären Ihre vorgeschlagenen 4 Monatsmieten ein einmaliger Beitrag ?
Wie wäre denn dann die Laufzeit Ihres Angebotes ?
Die laufenden zusätzlichen 2 % Beitrag von der Miete, wären die als Verwaltungskosten zu verstehen ?
Könnte man wegen der bei einer „Versicherung „ in Deutschland anfallenden Versicherungssteuer auch ein anderes Konstrukt wählen bzw. gestalten.?
Wie oft würde die „Versicherung „ im Fall des Falles während der Laufzeit einspringen ?
Kann der V-Nehmer über die Beiträge die Höhe der Leistung bestimmen ?
Bestünde bei gewerblichen Vermietern /Vermietergesellschafter die Möglichkeit einer Risikominimierung mittels Einstandsbeiträgen und adäquaten monatlichen oder Jahresbeiträgen ?
Ließe sich ein Modell auch für Renovierungsbedarf oder um es mal salopp auszudrücken so eine Art Renovierungsversicherung berechnen, die man z.B. über die Miete finanziert. Z. B. mit weiteren 2 % und einem Einmalbetrag der sich nach der WFL richtet ?
Ich denke, dass bei akzeptablen Lösungen und in Anbetracht der Leerstände ein großer Markt dafür vorhanden wäre, zumal so eine „Versicherung „ doch sicherlich auch bei der Finanzierung oder als Steuersparmodell für jeden Anleger interessant sein müsste. da somit auch eine Vermietrendite garantiert wird, die eine Finanzierung sicherer stellt.
Mit freundlichen Grüßen
Roderich Hopp
Mietausfallversicherung
Werter Moderator Möller.
In Anbetracht der stetig steigenden Zahl von sog. Mietnomaden und der hohen Zahl der Arbeitslosen scheint mir eine derartige Versicherung eigentlich schon fast ein Muß für jeden Vermieter /Vermietungsgesellschaft zu sein.
Wären Ihre vorgeschlagenen 4 Monatsmieten ein einmaliger Beitrag ?
Wie wäre denn dann die Laufzeit Ihres Angebotes ?
Die laufenden zusätzlichen 2 % Beitrag von der Miete, wären die als Verwaltungskosten zu verstehen ?
Könnte man wegen der bei einer „Versicherung „ in Deutschland anfallenden Versicherungssteuer auch ein anderes Konstrukt wählen bzw. gestalten.?
Wie oft würde die „Versicherung „ im Fall des Falles während der Laufzeit einspringen ?
Kann der V-Nehmer über die Beiträge die Höhe der Leistung bestimmen ?
Bestünde bei gewerblichen Vermietern /Vermietergesellschafter die Möglichkeit einer Risikominimierung mittels Einstandsbeiträgen und adäquaten monatlichen oder Jahresbeiträgen ?
Ließe sich ein Modell auch für Renovierungsbedarf oder um es mal salopp auszudrücken so eine Art Renovierungsversicherung berechnen, die man z.B. über die Miete finanziert. Z. B. mit weiteren 2 % und einem Einmalbetrag der sich nach der WFL richtet ?
Ich denke, dass bei akzeptablen Lösungen und in Anbetracht der Leerstände ein großer Markt dafür vorhanden wäre, zumal so eine „Versicherung „ doch sicherlich auch bei der Finanzierung oder als Steuersparmodell für jeden Anleger interessant sein müsste. da somit auch eine Vermietrendite garantiert wird, die eine Finanzierung sicherer stellt.
Mit freundlichen Grüßen
Roderich Hopp
In Anbetracht der stetig steigenden Zahl von sog. Mietnomaden und der hohen Zahl der Arbeitslosen scheint mir eine derartige Versicherung eigentlich schon fast ein Muß für jeden Vermieter /Vermietungsgesellschaft zu sein.
Wären Ihre vorgeschlagenen 4 Monatsmieten ein einmaliger Beitrag ?
Wie wäre denn dann die Laufzeit Ihres Angebotes ?
Die laufenden zusätzlichen 2 % Beitrag von der Miete, wären die als Verwaltungskosten zu verstehen ?
Könnte man wegen der bei einer „Versicherung „ in Deutschland anfallenden Versicherungssteuer auch ein anderes Konstrukt wählen bzw. gestalten.?
Wie oft würde die „Versicherung „ im Fall des Falles während der Laufzeit einspringen ?
Kann der V-Nehmer über die Beiträge die Höhe der Leistung bestimmen ?
Bestünde bei gewerblichen Vermietern /Vermietergesellschafter die Möglichkeit einer Risikominimierung mittels Einstandsbeiträgen und adäquaten monatlichen oder Jahresbeiträgen ?
Ließe sich ein Modell auch für Renovierungsbedarf oder um es mal salopp auszudrücken so eine Art Renovierungsversicherung berechnen, die man z.B. über die Miete finanziert. Z. B. mit weiteren 2 % und einem Einmalbetrag der sich nach der WFL richtet ?
Ich denke, dass bei akzeptablen Lösungen und in Anbetracht der Leerstände ein großer Markt dafür vorhanden wäre, zumal so eine „Versicherung „ doch sicherlich auch bei der Finanzierung oder als Steuersparmodell für jeden Anleger interessant sein müsste. da somit auch eine Vermietrendite garantiert wird, die eine Finanzierung sicherer stellt.
Mit freundlichen Grüßen
Roderich Hopp
Na dann wollen wir mal nett antworten:
Die vier Monatsmieten sind bei Vertragsabschluß zu zahlen. Von da an ist das Objekt gegen Mietausfall „versichert“. Voraussetzung: Es ist vermietet. Die zwei Prozent der Miete monatlich sind die laufende „Versicherungsprämie“. Die Laufzeit beläuft sich auf zehn Jahre. Nach zehn Jahren schadensfreien Verlauf bleibt die „Versicherung“ beitragsfrei bestehen, bis sie gekpndigt wird oder der Eigentümer das Objekt verkauft. Natürlich kann auch jederzeit zum Ende eines Quartals gekündigt werden – damit entfällt aber der Mietausfallschutz.
Nicht nur wegen der deutschen Versicherungssteuer müßte ein ausländisches Konstrukt gewählt. Die Überlegungen laufen im Moment in Richtung Miet- bzw. Immobilien-Factoring.
Bei jedem Leerstand oder Mietausfall, der nicht vorsätzlich durch den Vermieter entstanden ist. Wer also seinen Bruder einziehen läßt, von dem er weiß, daß der bereits drei EV abgelegt hat – der geht natürlich leer aus.
Ja – er kann entweder die Nettomiete schützen lassen (4 Nettomonatsmieten plus 2 % monatlich) oder die Bruttomiete inkl. Nebenkosten (4 Bruttomieten plus 2 % monatlich – mit Anpassung an gestiegene Nebenkosten)
Ob privat oder gewerblich vermietet wird, ist nebensächlich. Es gelten die gleichen Bedingungen. Ausgenommen sind Spezialimmobilien. Als bspw. Karstadt könnte seine Kaufhäuser nicht an eine Immo-Tochter ausgliedern, dann anmieten und dann den Mietausfall schützen lassen. Auch Spezialproduktionsanlagen (Zementindustrie, Automobilindustrie bspw.) lassen sich so nicht schützen. Büroflächen, Praxen, Ladenlokale, Lagerhallen dagegen sind problemlos.
Nö – denn der Aufwand mit der Bestandsaufnahme der einzelnen Immobilie verbunden wäre, ist viel zu hoch. Und nen bißchen Verantwortung sollte der Immobilienbesitzer schon noch selbst tragen.
Vorstellbar - und im Moment auch angedacht - wäre aber, dieses Produkt exklusive bei / über GoMoPa anzubieten.
Zitat
Wären Ihre vorgeschlagenen 4 Monatsmieten ein einmaliger Beitrag ?
Wie wäre denn dann die Laufzeit Ihres Angebotes ?
Die laufenden zusätzlichen 2 % Beitrag von der Miete, wären die als Verwaltungskosten zu verstehen ?
Die vier Monatsmieten sind bei Vertragsabschluß zu zahlen. Von da an ist das Objekt gegen Mietausfall „versichert“. Voraussetzung: Es ist vermietet. Die zwei Prozent der Miete monatlich sind die laufende „Versicherungsprämie“. Die Laufzeit beläuft sich auf zehn Jahre. Nach zehn Jahren schadensfreien Verlauf bleibt die „Versicherung“ beitragsfrei bestehen, bis sie gekpndigt wird oder der Eigentümer das Objekt verkauft. Natürlich kann auch jederzeit zum Ende eines Quartals gekündigt werden – damit entfällt aber der Mietausfallschutz.
Zitat
Könnte man wegen der bei einer „Versicherung „ in Deutschland anfallenden Versicherungssteuer auch ein anderes Konstrukt wählen bzw. gestalten.?
Nicht nur wegen der deutschen Versicherungssteuer müßte ein ausländisches Konstrukt gewählt. Die Überlegungen laufen im Moment in Richtung Miet- bzw. Immobilien-Factoring.
Zitat
Wie oft würde die „Versicherung „ im Fall des Falles während der Laufzeit einspringen?
Bei jedem Leerstand oder Mietausfall, der nicht vorsätzlich durch den Vermieter entstanden ist. Wer also seinen Bruder einziehen läßt, von dem er weiß, daß der bereits drei EV abgelegt hat – der geht natürlich leer aus.
Zitat
Kann der V-Nehmer über die Beiträge die Höhe der Leistung bestimmen ?
Ja – er kann entweder die Nettomiete schützen lassen (4 Nettomonatsmieten plus 2 % monatlich) oder die Bruttomiete inkl. Nebenkosten (4 Bruttomieten plus 2 % monatlich – mit Anpassung an gestiegene Nebenkosten)
Zitat
Bestünde bei gewerblichen Vermietern /Vermietergesellschafter die Möglichkeit einer Risikominimierung mittels Einstandsbeiträgen und adäquaten monatlichen oder Jahresbeiträgen ?
Ob privat oder gewerblich vermietet wird, ist nebensächlich. Es gelten die gleichen Bedingungen. Ausgenommen sind Spezialimmobilien. Als bspw. Karstadt könnte seine Kaufhäuser nicht an eine Immo-Tochter ausgliedern, dann anmieten und dann den Mietausfall schützen lassen. Auch Spezialproduktionsanlagen (Zementindustrie, Automobilindustrie bspw.) lassen sich so nicht schützen. Büroflächen, Praxen, Ladenlokale, Lagerhallen dagegen sind problemlos.
Zitat
Ließe sich ein Modell auch für Renovierungsbedarf oder um es mal salopp auszudrücken so eine Art Renovierungsversicherung berechnen, die man z.B. über die Miete finanziert. Z. B. mit weiteren 2 % und einem Einmalbetrag der sich nach der WFL richtet ?
Nö – denn der Aufwand mit der Bestandsaufnahme der einzelnen Immobilie verbunden wäre, ist viel zu hoch. Und nen bißchen Verantwortung sollte der Immobilienbesitzer schon noch selbst tragen.
Vorstellbar - und im Moment auch angedacht - wäre aber, dieses Produkt exklusive bei / über GoMoPa anzubieten.
Der Gästezugriff auf dieses Forum wurde limitiert. Insgesamt gibt es 14 Beiträge in diesem Thema.
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