- Allgemeines
- Erfahrung mit
- Betrug
- Private - Zugang
- Kapital, Kredite und Finanzierungen
- Kapitalanlagen
- Immobilien
- Forderungen, Inkasso, Insolvenz, Doktor & Adelstitel
- Offshore, Banken, Gesellschaften, Stiftungen & Trusts
- Steuern, Gesetze, Wirtschaft, Urteile & Recht
- Aktien Fonds & Wertpapiere
- Edelmetalle
- Versicherungen
- Kontakte und Verbindungen
- Multi Level Marketing & Network
- Sonstiges
- Technische Hilfe und Support
Schrottimmobilien - Anleger können klagen
In diesem Thema wurden schon 0 Auszeichnungen vergeben!
Dieses Thema wurde 47496 mal besucht und hat 71 Antworten.
Der Gästezugriff auf dieses Forum wurde limitiert. Insgesamt gibt es 72 Beiträge in diesem Thema.
Um sie alle lesen zu können müssen Sie sich vorher mindestens kostenlos registrieren.
Lieber Besucher, herzlich willkommen bei: GoMoPa®. Falls dies Ihr erster Besuch bei GoMoPa ist, lesen Sie sich bitte die Hilfe durch. Dort wird Ihnen die Bedienung dieser Seite näher erläutert. Darüber hinaus sollten Sie sich registrieren, um alle Funktionen dieser Seite nutzen zu können. Wählen Sie aus unseren User Angeboten aus. Falls Sie sich bereits zu einem früheren Zeitpunkt registriert haben, können Sie sich hier anmelden.
Schrottimmobilien - Anleger können klagen
Schrottimmobilien in Deutschland
Immobilieninvestitionen haben vielen Anlegern Schulden eingebracht
Anleger können gegen Vermittler und Banken klagen, die bei Vermittlung und Finanzierung der Schrottimmobilien beteiligt waren. Bei der Vorgehensweise müssen sie aber einige Kriterien beachten.
Wer nach wie vor seine Raten zahlen kann und noch nicht widerrufen hat, braucht vorerst nichts befürchten. Anleger, die von der Bank Schadensersatz möchten, sollten beachten: Für sie beginnt die Verjährung, sobald sie wissen konnten, dass die Immobilie weniger wert ist oder die Mietzahlungen ausbleiben.
Eine Gesetzesänderung brachte diesen Anlegern eine unangenehme Neuerung. Ihre Ansprüche verjähren am 31.12.2004, also in 13 Monaten. Grund: Durch die Schuldrechtsreform 2001 verkürzt sich die bis 31.12.2001 geltende 30-jährige Verjährungsfrist auf drei Jahre. Sie beginnt einheitlich am 1.1.2002.
Die Zeit läuft
Wer als Anleger seine Kreditraten und Zinsen zurück möchte, sollte beachten: "Anleger, die vor 1.1.2002 widerrufen haben, und bislang nichts gegen die Bank unternommen haben, müssen ebenfalls aktiv werden", erklärt Anlegeranwalt Kratzer.
Die Rückzahlungsansprüche verjähren nämlich in diesen besonderen Fällen ebenfalls am 31.12.2004. Anleger, die den Darlehensvertrag vor dem 1.1.2002 widerrufen haben, müssen bis zum 31.12.2004 rechtliche Schritte ergreifen, um ihre Darlehensraten zurückzubekommen. Auch beim Schadensersatz läuft die Zeit.
Klage gegen die Bank
"Anleger können Klage gegen die Bank einreichen", erklärt Rechtsanwalt Kratzer. Hier zu müssen Sie aber in der Regel von einem Anwalt vertreten sein. Eine kostengünstigere Variante ist der Antrag auf Mahnbescheid. "Der kostet weniger und unterbricht ebenfalls die Verjährungsfrist". Der Mahnbescheid ist binnen sechs Monaten zu begründen.
In der Regel benötigen Sie auch hierfür einen Anwalt. Statt die gesamte Summe auf einmal einzufordern, kann der Geschädigte auch nur einen Teil geltend machen. Vorteil: Es fallen weniger Gerichts- und Anwaltskosten an. Vorsicht: Es kann Probleme mit der Verjährung geben. Die Einzelheiten sollten Sie unbedingt vorher mit Ihrem Anwalt besprechen.
Richtiger Gegner
In den meisten Fällen rentiert es sich nicht, für die geschädigten Kunden Forderungen gegen den Vermittler zu stellen. Dieser ist meist insolvent oder hat sich bereits abgesetzt. Um gegen die Bank vorzugehen, die das Darlehen gewährt hat, sollte man zwei Konstellationen unterscheiden: so genannte Treuhandfälle und Haustürfälle.
Treuhandfälle: In diesen Fällen haben sich die Anleger auf einen Treuhänder eingelassen, der die Anleger vertreten sollte. Die Anleger unterschrieb beim Notar eine umfassende Vollmacht. Dieser Vertreter unterschrieb im Namen des Kunden alle notwendigen Dokumente für Kauf und Kredit.
Laut BGH ist der Darlehensvertrag mit der Bank unwirksam, wenn
der Treuhänder beim Notar bevollmächtigt wurde, Kauf- und Kreditvertrag als Vertreter abzuschließen.
der Treuhänder kein Rechtsanwalt oder sonst wie zur Rechtsberatung befugt war.
die Bank nicht beweisen kann, dass ihm die notarielle Vollmacht in Original oder Ausfertigung beim Abschluss des Darlehensvertrages vorgelegen hat.
Folge: Das ganze Geschäft ist nichtig. (Urteil vom 25.3.03, Az. XI ZR 227/02; vom 14.5.02, Az. XI ZR 148/01).
Unabhängiger Vermittler
Haustürfälle: In diesen Fällen suchte ein angeblich unabhängiger Vermittler die Anleger zu Hause oder an ihrem Arbeitsplatz auf und überredete Sie zum Kauf und zur Finanzierung der Immobilie, ohne darauf hinzuweisen, dass ein Widerrufsrecht besteht.
Der Kreditvertrag wurde meist im Anschluss an die Beratung unterschrieben. Der Immobilienkauf wurde kurze Zeit später vor dem Notar abgeschlossen. (EuGH "Heininger", BGH vom 9.4.2002, Az. XI ZR 91/99).
Der Anleger hat ein Widerrufsrecht, wenn:
der Darlehensvertrag keine Belehrung zum Widerrufsrecht enthielt.
der Anleger zu Hause oder am Ar-beitsplatz unvermittelt vom Vermittler aufgesucht wurde.
Beachten Sie:
Mit dem Widerruf müssen Sie die Kreditraten und -zinsen nicht weiter zahlen. Sie bekommen auch Ihre gezahlten Raten zurück. Der BGH entscheidet jedoch derzeit, dass Sie das Darlehen unter Anrechnung Ihrer bereits gezahlten Raten auf einmal zurückzahlen müssen. Ob Sie stattdessen der Bank die Immobilie zurückgeben können, muss der EuGH noch entscheiden.
Tipp: Rechtsrat suchen
Anleger, die gegen die Bank vorgehen möchten, sollten sich unbedingt von einem Rechtsanwalt beraten lassen. Eine Reihe von Anwälten haben sich mittlerweile auf dieses Gebiet spezialisiert. Adresse solcher Anwälte erhalten Sie bei Ihrer Anwaltskammer vor Ort.
http://www.zdf.de/ZDFde/inhalt/19/0,1872,2082227,00.html
Immobilieninvestitionen haben vielen Anlegern Schulden eingebracht
Anleger können gegen Vermittler und Banken klagen, die bei Vermittlung und Finanzierung der Schrottimmobilien beteiligt waren. Bei der Vorgehensweise müssen sie aber einige Kriterien beachten.
Wer nach wie vor seine Raten zahlen kann und noch nicht widerrufen hat, braucht vorerst nichts befürchten. Anleger, die von der Bank Schadensersatz möchten, sollten beachten: Für sie beginnt die Verjährung, sobald sie wissen konnten, dass die Immobilie weniger wert ist oder die Mietzahlungen ausbleiben.
Eine Gesetzesänderung brachte diesen Anlegern eine unangenehme Neuerung. Ihre Ansprüche verjähren am 31.12.2004, also in 13 Monaten. Grund: Durch die Schuldrechtsreform 2001 verkürzt sich die bis 31.12.2001 geltende 30-jährige Verjährungsfrist auf drei Jahre. Sie beginnt einheitlich am 1.1.2002.
Die Zeit läuft
Wer als Anleger seine Kreditraten und Zinsen zurück möchte, sollte beachten: "Anleger, die vor 1.1.2002 widerrufen haben, und bislang nichts gegen die Bank unternommen haben, müssen ebenfalls aktiv werden", erklärt Anlegeranwalt Kratzer.
Die Rückzahlungsansprüche verjähren nämlich in diesen besonderen Fällen ebenfalls am 31.12.2004. Anleger, die den Darlehensvertrag vor dem 1.1.2002 widerrufen haben, müssen bis zum 31.12.2004 rechtliche Schritte ergreifen, um ihre Darlehensraten zurückzubekommen. Auch beim Schadensersatz läuft die Zeit.
Klage gegen die Bank
"Anleger können Klage gegen die Bank einreichen", erklärt Rechtsanwalt Kratzer. Hier zu müssen Sie aber in der Regel von einem Anwalt vertreten sein. Eine kostengünstigere Variante ist der Antrag auf Mahnbescheid. "Der kostet weniger und unterbricht ebenfalls die Verjährungsfrist". Der Mahnbescheid ist binnen sechs Monaten zu begründen.
In der Regel benötigen Sie auch hierfür einen Anwalt. Statt die gesamte Summe auf einmal einzufordern, kann der Geschädigte auch nur einen Teil geltend machen. Vorteil: Es fallen weniger Gerichts- und Anwaltskosten an. Vorsicht: Es kann Probleme mit der Verjährung geben. Die Einzelheiten sollten Sie unbedingt vorher mit Ihrem Anwalt besprechen.
Richtiger Gegner
In den meisten Fällen rentiert es sich nicht, für die geschädigten Kunden Forderungen gegen den Vermittler zu stellen. Dieser ist meist insolvent oder hat sich bereits abgesetzt. Um gegen die Bank vorzugehen, die das Darlehen gewährt hat, sollte man zwei Konstellationen unterscheiden: so genannte Treuhandfälle und Haustürfälle.
Treuhandfälle: In diesen Fällen haben sich die Anleger auf einen Treuhänder eingelassen, der die Anleger vertreten sollte. Die Anleger unterschrieb beim Notar eine umfassende Vollmacht. Dieser Vertreter unterschrieb im Namen des Kunden alle notwendigen Dokumente für Kauf und Kredit.
Laut BGH ist der Darlehensvertrag mit der Bank unwirksam, wenn
der Treuhänder beim Notar bevollmächtigt wurde, Kauf- und Kreditvertrag als Vertreter abzuschließen.
der Treuhänder kein Rechtsanwalt oder sonst wie zur Rechtsberatung befugt war.
die Bank nicht beweisen kann, dass ihm die notarielle Vollmacht in Original oder Ausfertigung beim Abschluss des Darlehensvertrages vorgelegen hat.
Folge: Das ganze Geschäft ist nichtig. (Urteil vom 25.3.03, Az. XI ZR 227/02; vom 14.5.02, Az. XI ZR 148/01).
Unabhängiger Vermittler
Haustürfälle: In diesen Fällen suchte ein angeblich unabhängiger Vermittler die Anleger zu Hause oder an ihrem Arbeitsplatz auf und überredete Sie zum Kauf und zur Finanzierung der Immobilie, ohne darauf hinzuweisen, dass ein Widerrufsrecht besteht.
Der Kreditvertrag wurde meist im Anschluss an die Beratung unterschrieben. Der Immobilienkauf wurde kurze Zeit später vor dem Notar abgeschlossen. (EuGH "Heininger", BGH vom 9.4.2002, Az. XI ZR 91/99).
Der Anleger hat ein Widerrufsrecht, wenn:
der Darlehensvertrag keine Belehrung zum Widerrufsrecht enthielt.
der Anleger zu Hause oder am Ar-beitsplatz unvermittelt vom Vermittler aufgesucht wurde.
Beachten Sie:
Mit dem Widerruf müssen Sie die Kreditraten und -zinsen nicht weiter zahlen. Sie bekommen auch Ihre gezahlten Raten zurück. Der BGH entscheidet jedoch derzeit, dass Sie das Darlehen unter Anrechnung Ihrer bereits gezahlten Raten auf einmal zurückzahlen müssen. Ob Sie stattdessen der Bank die Immobilie zurückgeben können, muss der EuGH noch entscheiden.
Tipp: Rechtsrat suchen
Anleger, die gegen die Bank vorgehen möchten, sollten sich unbedingt von einem Rechtsanwalt beraten lassen. Eine Reihe von Anwälten haben sich mittlerweile auf dieses Gebiet spezialisiert. Adresse solcher Anwälte erhalten Sie bei Ihrer Anwaltskammer vor Ort.
http://www.zdf.de/ZDFde/inhalt/19/0,1872,2082227,00.html
Zitat
Allein durch die Steuervorteile und Mieteinnahmen würde sich die Immobilie rechnen, hatte ihr der damalige Vermittler erklärt. Dieser hatte die Familie aus der Nähe von München zu Hause aufsuchte. Sein Angebot: Eine Immobilie für rund 180.000 Mark als Altersvorsorge. Die Mieteinnahmen von 20 Mark pro Quadratmeter seien garantiert, hieß es.
Zitat
bekamen einen Kredit von über 220.000 Mark im Handumdrehen. Und das mit einem eher geringen Gehalt als Sachbearbeiterin und Werkzeugmacher.
Zitat
Was die Familie nicht wusste: Die Immobilie war nur die Hälfte des Kaufpreises wert, versteigert wurde sie für knapp ein Viertel des Kaufpreises. Geblieben ist der Familie ein Schuldenberg von 130.000 Euro.
http://www.zdf.de/ZDFde/inhalt/0/0,1872,2082208,00.html
Fall : Ellen und Karl-Heinz Honecker
Zitat
"Unsere" Immobilie ist eine Eigentumswohnung in Potsdam Nediltzer Holz am BUGA-Park.
1998 wurde uns vom AWD Berater Jürgen K., (ein "guter" Bekannter) und Michael R. die og. ETW vermittelt. "Steuerspar-Immobilie zur Altersvorsorge" Hierfür zahlt man 30 Jahre Zins zuzüglich Tilgung, schon vor Ablauf der Steuerbegünstigung (10 Jahre) ruinierter Besitzer einer wertlosen unverkäuflichen Immobilie.
Uns wurde über einen Finanzvermittler der Firma WIKA GmbH ein Darlehen von 240.000,00 DM bei der DSL Bank finanziert, den Kreditvertrag haben wir in unserer Wohnung unterschrieben. Sämtliche Gebühren, Provisionen etc. wurden mitfinanziert. Außerdem wurde auf unser Wohnhaus im Grundbuch 50.000,00 DM eingetragen. Keine Aufklärung durch den Bankberater.
Mit Urkunde des Notars Manfred C., Saarlouis (Saarland), ein Notar von den Berater Jürgen K. und Michael R. empfohlen, wurde von uns der Kaufvertrag und Mietgarantievertrag der GWF Hausverwaltungs-GmbH, Wohnen am BUGA-Park GbR Potsdam und CBN Projektconsult Immoblien aus Berlin unterschrieben. Der Notar Manfred C. leierte seinen Text in kurzer Zeit herunter, von dem wir nur "Bahnhof" verstanden. Keine Beratung, keine Belehrung. Dann ging eine Ausfertigung an den Annahmenotar J. Fiedler aus Berlin. Im März 1999 hat der Berater Jürgen K. den AWD verlassen und hat sich selbständig als K.Finanz in Saarlouis gemacht. Von dieser Zeit hat er uns alleine betreut, mit dem Berater Michael R. hatten wir nichts mehr zu tun. In der nachfolgenden Zeit hat Herr Jürgen K. uns noch etliche Fonds vermittelt und wollte uns sogar den DLF Fond verkaufen, der wurde aber abgelehnt, zu unserem Glück. Außerdem wollte er das wir ein Arbeitgeberdarlehen von Fa. Saarenergie (15.000,00 DM) aufnehmen, um in einen Fond zu zahlen, dass haben wir dann aber abgelehnt. Versicherungen und etl. Fonds, die auch jeden Monat per Raten eingezahlt werden mussten, wir hatten kein erspartes Vermögen, dass wir anlegen konnten, haben wir dann eingestellt, da wir nicht mehr zahlen konnten. Auch hatte er uns zu einer erneuten Darlehensaufnahme überredet, dass wir den Ausgabeaufschlag von 12.000.00 DM für den Convest-Fond zahlen konnten.
Außerdem wollte er dass unsere älteste Tochter, die sich erfolgreich eine Firma in Saarbrücken aufgebaut hat, ihr Firmenvermögen in verschiedene Fonds und Aktien investiert, sie hat es aber "Gott sei Dank" abgelehnt.
Die GWF Hausverwaltung und CBN Immobliengesellschaft meldeten nach 21/2 Jahren Insolvenz an. Die neue Hausverwaltung DAMES und Colenard Immobilienvermittlung und -beratung GmbH haben die Mietgarantieverpflichtungen nicht übernommen. Die Wohnung stand längere Zeit leer, keine Mietgarantie mehr. 2001 wollten wir die Immobilie verkaufen, man riet uns aber davon ab, da wir sonst die Steuervergünstigungen, die wir bis dahin hatten, an das Finanzamt zurück zahlen müssten.
Von dieser Zeit an ging es immer mehr bergab, wir konnten nicht mehr jeden Monat unsere Raten bezahlen, es entstanden Zahlungsrückstände.
Es wurde uns mit Zwangsvollstreckung gedroht und dann noch mit eidesstattlicher Versicherung, der Gerichtsvollzieher war schon bei uns im Haus, da wir aber keine besonderen Werte haben, konnte er nicht pfänden.
Wir wollten die Immobilie verkaufen , bis heute haben wir noch keine Wertermittlung der Wohnung. Die DSL Bank hat einen Immobilienverkäufer aus Berlin beauftragt, die ETW zu veräußern, wir bekamen ein Angebot zum Verkauf von nur 58.000,00 Euro, die Restschuld des Darlehens bei der DSL Bank beträgt noch 126.000,00 Euro, den Rest von noch 68.000,00 Euro müssten wir noch finanzieren. Die Verhandlungen laufen noch. Nun hat sich einer, von der Bank beauftragter Sachverständiger für die Bewertung der ETW in Potsdam gemeldet und hat einen Termin für die Erstellung des Verkehrsgutachtens am Dienstag, den 20.Mai 2003 um 13:00 Uhr anberaumt.
Hilferufe, da die wirtschaftliche und seelische Verletzung so tief ist, dass man es kaum ertragen kann. "Altersvorsorge-Steuersparimmobilie" die einen kaputt macht. Wir waren früher eine ganz normale Familie.
Quelle: http://www.immobetrueger.de.vu/
Rechtsanwälte, die Ihnen vielleicht helfen können, aber auf jeden Fall ausgewiesene Spezialisten sind:
www.anwalt-a.de RA Segelken, 28195 Bremen
www.hahn-reinermann.de RA Hahn, 28395 Bremen
www.machunsky.com RA Machunsky, 37073 Göttingen
www.dskp.de RAe Dittke & Schweiger, 40479 Düsseldorf
www.niedingbarth.de RA Nieding, 60468 Frankfurt
www.gallandi.de RA Dr. Gallandi, 69517 Gorxheimertal
www.femlaw.de RAin Binder, 70176 Stuttgart
www.wueterich-breucker.de RA Dr. Wüterich, 70182 Stuttgart
www.kapitalmarktrecht.de RA Dr. Steinhübel, 72074 Tübingen
www.anlagerecht.com RA Tilp, 7213 Kirchentellinsfurt
www.tilp-kaelberer.de RAe Tilp & Kälberer, 7231 Kirchentellinsfurt
www.hh-h.de RA Hänssler, 73730 Esslingen
www.kanzlei-ebp.de RAe Busch & Engelhard, 80538 München
www.luftgeschaefte.de RA Lachmair, 80538 München
www.roessner.de RA Rössner, 81675 München
www.anwalt-a.de RA Segelken, 28195 Bremen
www.hahn-reinermann.de RA Hahn, 28395 Bremen
www.machunsky.com RA Machunsky, 37073 Göttingen
www.dskp.de RAe Dittke & Schweiger, 40479 Düsseldorf
www.niedingbarth.de RA Nieding, 60468 Frankfurt
www.gallandi.de RA Dr. Gallandi, 69517 Gorxheimertal
www.femlaw.de RAin Binder, 70176 Stuttgart
www.wueterich-breucker.de RA Dr. Wüterich, 70182 Stuttgart
www.kapitalmarktrecht.de RA Dr. Steinhübel, 72074 Tübingen
www.anlagerecht.com RA Tilp, 7213 Kirchentellinsfurt
www.tilp-kaelberer.de RAe Tilp & Kälberer, 7231 Kirchentellinsfurt
www.hh-h.de RA Hänssler, 73730 Esslingen
www.kanzlei-ebp.de RAe Busch & Engelhard, 80538 München
www.luftgeschaefte.de RA Lachmair, 80538 München
www.roessner.de RA Rössner, 81675 München
Bewertungen
Aber Vorsicht!
Nicht zu früh freuen. Nach wie vor wehren sich die Banken heftigst gegen diese Rechtssprechung. Hier hat die Rechtssprechung auch extrem enge Grenzen gezogen, unter welchen konkreten Voraussetzungen eine Rückabwicklung etc möglich ist.
Jeder Kauffall einer Schrottimmobilie hat eine eigene Geschichte. Diese ist einem wirklich fachkundigen Anwalt offenzulegen und prüfen zu lassen, bevor man sich auf eine Klage gegen Banken einläßt. Hier muß ich zur allergrößten Vorsicht mahnen: Lassen Sie sich nicht ein zweitesmal ausnehmen! Es gibt einige Anwälte, die hetzen ihre Kunden in unnötige Prozeße rein! Und es haben sich auch sogenannte Selbsthilfeorganisationen gegründet, wo die Kunden indirekt nochmals über hohe Fallgebühren, Beratungskosten etc. abgezockt werden.
Also: extrem vorsichtig an einen solchen Prozeß rangehen!
Jeder Kauffall einer Schrottimmobilie hat eine eigene Geschichte. Diese ist einem wirklich fachkundigen Anwalt offenzulegen und prüfen zu lassen, bevor man sich auf eine Klage gegen Banken einläßt. Hier muß ich zur allergrößten Vorsicht mahnen: Lassen Sie sich nicht ein zweitesmal ausnehmen! Es gibt einige Anwälte, die hetzen ihre Kunden in unnötige Prozeße rein! Und es haben sich auch sogenannte Selbsthilfeorganisationen gegründet, wo die Kunden indirekt nochmals über hohe Fallgebühren, Beratungskosten etc. abgezockt werden.
Also: extrem vorsichtig an einen solchen Prozeß rangehen!
Der Gästezugriff auf dieses Forum wurde limitiert. Insgesamt gibt es 72 Beiträge in diesem Thema.
Um sie alle lesen zu können müssen Sie sich vorher mindestens kostenlos registrieren.








