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Dieses Thema wurde 1669 mal besucht und hat 4 Antworten.
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Wer kann mir dabei helfen?
Hallo werte User. Ich habe da ein Problem. Wie verhält es sich nach einer Zwangsversteigerung mit dem Geld, welches als Rücklage des Eigentümeres seit Jahren aufgelaufen ist mit dem Eigentumsvorbehalt der Auszahlung?
Das Geld wurde durch die Hausverwaltung monatlich durch die Nebenkosten auf ein Sonderkonto gelegt. Nach 12 Jahren wurde bisher an dieser anteiligen 1000stel Summe(Umrechungsfaktor) nichts ausgegeben. Nachdem nunmehr das Objekt einer Zwangsversteigerung unterzogen wurde und auf Nachfrage bei der Hausverwaltung hinsichtlich der Auszahlung des Geldes wurde gesagt, dieses Geld gehört rechtlich dem neuen Besitzer. Mein Frage: Kann das sein oder ist das überhaupt rechtlich so ok? Vielleicht gibt es eine freundliche Rückantwort. Danke.
Das Geld wurde durch die Hausverwaltung monatlich durch die Nebenkosten auf ein Sonderkonto gelegt. Nach 12 Jahren wurde bisher an dieser anteiligen 1000stel Summe(Umrechungsfaktor) nichts ausgegeben. Nachdem nunmehr das Objekt einer Zwangsversteigerung unterzogen wurde und auf Nachfrage bei der Hausverwaltung hinsichtlich der Auszahlung des Geldes wurde gesagt, dieses Geld gehört rechtlich dem neuen Besitzer. Mein Frage: Kann das sein oder ist das überhaupt rechtlich so ok? Vielleicht gibt es eine freundliche Rückantwort. Danke.
Ihre Anfrage
Hallo,
leider bin in dieser Sache kein Fachmann, aber die Frage die sich mir
stellt ist:
Haben Sie einen Vertrag mit der Hausverwaltung?
Wenn ja, gibt es auch AGB's. Haben Sie diese gelesen?
Ich gehe davon aus, das Sie diese Möglichkeiten schon ausgeschöpft
haben, so können Sie unter dieser url http://www.augustinowski.com/abc_weg/a_abc_ind.htm
vielleicht Hilfe finden.
Keine Sorge ist eine Homepage von Rechtsanwalt und handelt
vom ABC über Wohneigentum und die Interpretation der
gesetzlichen Richtlinien, ist auch die Rücklagenregelung erläutert.
Hoffe, dies wird Ihnen etwas helfen.
Gruss Mkor
leider bin in dieser Sache kein Fachmann, aber die Frage die sich mir
stellt ist:
Haben Sie einen Vertrag mit der Hausverwaltung?
Wenn ja, gibt es auch AGB's. Haben Sie diese gelesen?
Ich gehe davon aus, das Sie diese Möglichkeiten schon ausgeschöpft
haben, so können Sie unter dieser url http://www.augustinowski.com/abc_weg/a_abc_ind.htm
vielleicht Hilfe finden.
Keine Sorge ist eine Homepage von Rechtsanwalt und handelt
vom ABC über Wohneigentum und die Interpretation der
gesetzlichen Richtlinien, ist auch die Rücklagenregelung erläutert.
Hoffe, dies wird Ihnen etwas helfen.
Gruss Mkor
..also bei genauem Lesen erkennt man etwas schwer, daß es sich nicht um eine WEG-Verwaltung handelt, sondern scheinbar um eine Mietsonderverwaltung. D.h. die Mieter haben ihre Warm-Miete an die Hausverwaltung abgeführt, davon wurden die laufenden Kosten getragen und belegt mit der separaten Nebenkostenabrechnung. Von der übrigbleibenden Kaltmiete, welche dem Vermieter gehört, werden dann die Verwaltungskosten und anteiligen frei vereinbarten Rücklagen abgeführt und es verbleibt dem Eigentümer sein Netto-Miete. Würde er den Hvw nicht beauftragt haben, diese Rücklage ebenfalls sofort zu bereinigen und zu verwalten, müsste er eben alle außerordentlich anfallende Kosten aus seinen eigenen vereinnahmten Nettomieten bezahlen. So kann er zumindest auf diese Rücklagenbildung zurückgreifen.
Korrekt ist die Aussage des Hvw, die Rücklagen gehören dem Alteigentümer und somit wird es Pfandgut, bzw. Versteigerungsmasse.
Zu klären ist lediglich euer VORBEHALT, inwieweit dieser berechtigt ist und dadurch Rückführungsansprüche bestehen, vor Versteigerung und Übergang an den neuen Eigentümer oder ob Pfandgutsrechte vorrangig treten.
Korrekt ist die Aussage des Hvw, die Rücklagen gehören dem Alteigentümer und somit wird es Pfandgut, bzw. Versteigerungsmasse.
Zu klären ist lediglich euer VORBEHALT, inwieweit dieser berechtigt ist und dadurch Rückführungsansprüche bestehen, vor Versteigerung und Übergang an den neuen Eigentümer oder ob Pfandgutsrechte vorrangig treten.
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1. Handelt es sich um die Versteigerung eines Sondereigentums oder Teileigentums (also einer Eigentumswohnung=Sondereigentum oder eines Ladengeschäftes/Gewerbe/Tiefgarge innerhalb eines Hauses = Teileigentum), dann handelt es sich bei diesem Haus um eine Wohnungseigentümergemeinschaft. In diesem Falle gehen die Rücklagen ersatzlos an den Käufer über, das bedeutet im Klartext, das Rücklagenkonto ist an die Immobilie gebunden.
2. Wenn es ein Haus wäre, das einem Privatmann ganz allein gehört hat (dagegen spricht die Tausendstelaufteilung) wäre davon auszugehen, daß es Privatvermögen des Hausbesitzers ist, in diesem Falle würde es nicht mit der Immobilie übergehen. Ein einfacher Anruf beim Verwalter klärt den Sachverhalt, ob es eine WEG-Verwaltung ist oder nicht. Dann wissen Sie Bescheid.
Ich hoffe, konnte Ihnen ein bischen helfen.
2. Wenn es ein Haus wäre, das einem Privatmann ganz allein gehört hat (dagegen spricht die Tausendstelaufteilung) wäre davon auszugehen, daß es Privatvermögen des Hausbesitzers ist, in diesem Falle würde es nicht mit der Immobilie übergehen. Ein einfacher Anruf beim Verwalter klärt den Sachverhalt, ob es eine WEG-Verwaltung ist oder nicht. Dann wissen Sie Bescheid.
Ich hoffe, konnte Ihnen ein bischen helfen.
Vielen Dank.
An Money-bear und Schwabenpower. Danke für die freundliche Mitteilung. Kurznoch einmal:
Es handelt sich in einem 4-Familienhaus, in welchem ich eine Eigentumswohnung hatte. Aus den monatlichen Nebenkosten ( x 12 fürs Jahr ) wurde am Ende des Jahres aus dem Überschuss unter Berücksichtigung aller Kosten ( Hausverwaltung usw.) der übrige Restbetrag in Tausendstel umgerechnet und jedem der 4 Eigentümer seinem Unterkonto bei der Hasuverwaltung gutgeschrieben. Nach der Zwangsversteigerung ( der Betrag beläuft sich auf ca. 5000,-DM / ca.2500,-EURO) heist es von der Hausverwaltung: Das Geld gehgört der neuen Eigentümerin. Ansprüche werden nicht anerkannt. Ich kann mir nicht vorstellen, dass dies rechtlich möglich ist. Auch hat6 die Hausverwaltung ( Einmannbetrieb) keine AGB ( dies zur Info ). Vielleicht bekomme ich freundlicherweise dazu noch eine Meldung von Ihnen. Besten Dank. Gruß User PICCO
Es handelt sich in einem 4-Familienhaus, in welchem ich eine Eigentumswohnung hatte. Aus den monatlichen Nebenkosten ( x 12 fürs Jahr ) wurde am Ende des Jahres aus dem Überschuss unter Berücksichtigung aller Kosten ( Hausverwaltung usw.) der übrige Restbetrag in Tausendstel umgerechnet und jedem der 4 Eigentümer seinem Unterkonto bei der Hasuverwaltung gutgeschrieben. Nach der Zwangsversteigerung ( der Betrag beläuft sich auf ca. 5000,-DM / ca.2500,-EURO) heist es von der Hausverwaltung: Das Geld gehgört der neuen Eigentümerin. Ansprüche werden nicht anerkannt. Ich kann mir nicht vorstellen, dass dies rechtlich möglich ist. Auch hat6 die Hausverwaltung ( Einmannbetrieb) keine AGB ( dies zur Info ). Vielleicht bekomme ich freundlicherweise dazu noch eine Meldung von Ihnen. Besten Dank. Gruß User PICCO








