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Zwangsversteigerung in 2 Tagen -SOS
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Monja
unregistriert
Zwangsversteigerung in 2 Tagen -SOS
Hallo,
ich habe 1991 mit meinem Ehemann ein Haus gebaut. 2001 ging die Ehe schief.
Aufgrund einer Vereinbarung wurde mein Exmann als alleiniger Eigentümer im Grundbuch eingetragen. Ich bewohnte das Haus mit unsere Tocher von Anbeginn.
Ich einigte mich mit meinem Mann mündlich, dass ich auf Unterhalt verzichte, die laufende Instandhaltung übernehme sowie das Darlehn an die WBK und den Erbbauzins, dann könne ich das Haus weiter bewohnen.
Nun hat mein EX die Raten nicht bezahlt und nun soll in 2 Tagen das Haus zwangsversteigert werden.
Gibt es da noch Hilfe. Habe ich nicht einen Mietvertrag nach BGB?? Und was passiert nach der Versteigerung?
Muß ich ausziehen. Wie ist meine Kündigungfrist?
Hatte übrigens versucht mit einem Mietvertrag, den mein EX mit einer Bekannten gemacht hätte - die mir das Haus wiederum untervermietet hätte, die Bank zu überzeugen, dass die Hpotekenzahlung dann direkt von dieser Bekannten kommt, die Bank lehnte aber ab.
Dazu muß ich sagen, dass ich in meiner Schufa 2 Einträge habe. Eine Eigenfinanzierung kann ich nicht auf die Beine stellen.
BITTE ANTWORTEN SIE MIR SCHNELL; ICH BIN AM ENDE
ich habe 1991 mit meinem Ehemann ein Haus gebaut. 2001 ging die Ehe schief.
Aufgrund einer Vereinbarung wurde mein Exmann als alleiniger Eigentümer im Grundbuch eingetragen. Ich bewohnte das Haus mit unsere Tocher von Anbeginn.
Ich einigte mich mit meinem Mann mündlich, dass ich auf Unterhalt verzichte, die laufende Instandhaltung übernehme sowie das Darlehn an die WBK und den Erbbauzins, dann könne ich das Haus weiter bewohnen.
Nun hat mein EX die Raten nicht bezahlt und nun soll in 2 Tagen das Haus zwangsversteigert werden.
Gibt es da noch Hilfe. Habe ich nicht einen Mietvertrag nach BGB?? Und was passiert nach der Versteigerung?
Muß ich ausziehen. Wie ist meine Kündigungfrist?
Hatte übrigens versucht mit einem Mietvertrag, den mein EX mit einer Bekannten gemacht hätte - die mir das Haus wiederum untervermietet hätte, die Bank zu überzeugen, dass die Hpotekenzahlung dann direkt von dieser Bekannten kommt, die Bank lehnte aber ab.
Dazu muß ich sagen, dass ich in meiner Schufa 2 Einträge habe. Eine Eigenfinanzierung kann ich nicht auf die Beine stellen.
BITTE ANTWORTEN SIE MIR SCHNELL; ICH BIN AM ENDE
Monja
unregistriert
habe hier im Forum folgendes gelesen:
auch werdet Ihr gefragt, ob es MIETER in Eurem Haus gibt, DENN, wenn ein Mieter existieren SOLLTE, der in der Vergangenheit bereits Zahlungen geleistet hatte, die zum Ausbau eben dieser Mieteinheit NACHWEISLICH verwandt worden ... so hat dieser Mieter ein über den Zuschlag im Zwangsversteigerungsverfahren HINAUS bestehen bleibendes Recht zum Verbleib im Haus ............ nur mal so nebenbei ...
Gibt es dazu eine rechtliche Grundlage?????
Was genau ist mit dem Ausbau gemeint?
auch werdet Ihr gefragt, ob es MIETER in Eurem Haus gibt, DENN, wenn ein Mieter existieren SOLLTE, der in der Vergangenheit bereits Zahlungen geleistet hatte, die zum Ausbau eben dieser Mieteinheit NACHWEISLICH verwandt worden ... so hat dieser Mieter ein über den Zuschlag im Zwangsversteigerungsverfahren HINAUS bestehen bleibendes Recht zum Verbleib im Haus ............ nur mal so nebenbei ...
Gibt es dazu eine rechtliche Grundlage?????
Was genau ist mit dem Ausbau gemeint?
hilfe ... nicht schon wieder !
... könnten die forenbetreiber nicht irgendwo an zentraler stelle mal die empfehlung hinhängen, sich NICHT erst dann zu melden wenn bereits alle messen gesungen sind? ...
... leute, gönnt doch bitte euch, euren gläubigern, dem (unschuldigen) amtsgericht und nicht zuletzt den hier antwortenden doch bitte ein paar wochen (an monate wage ich inzwischen gar nicht zu denken) zeit VOR eurem termin ...
so, jetzt zu dir, monja ...
... mein erguss, den du zitiert hast, hat selbstverständlich eine rechtliche grundlage im ZVG (zwangsversteigerungsgesetz) ABER, solche einwände sind inzwischen ein recht häufig angewandtes mittel von schuldnern, die damit potenzielle erwerber abschrecken wollen und wirklich sehr abhängig von GUTER, LANGFRISTIGER vorbereitung ... mal eben in den termin schneien und verkünden, dass man vor ein paar jahren dem schuldner einige tausender in die hand gedrückt und dieser daraufhin die hütte neu tapeziert hat - reicht nicht!
... ausbau heisst in diesem zusammenhang, dass es zweifelsfreie nachweise, am besten von unabhängigen zeugen bestätigte verträge, quittungen etc. geben muss, die belegen, dass du (mieter) dem eigentümer (vermieter) eine bestimmte summe geld gegeben hast und dieser mit GENAU DIESEM geld (extrakonto!) erst deine mietwohnung ausgebaut hat ...
... aber mal etwas anderes, grundlage eines zv-verfahrens ist immer ein vom amtsgericht veranlasstes sachverständigengutachten. also muss ein unabhängiger sachverständiger sich dein/euer haus angesehen haben, ungefähr vor 3-4 monaten ... dieser MUSS dort ja ein klingelschild vorgefunden haben, auf welchem dein name stand ... egal ob du von diesem besichtigungstermin wusstest oder nicht, der sachverständige muss dich über die tatsache der gutachtenerstellung informiert und nach den einzelheiten deines mietverhältnisses befragt haben ... hat er dies nicht getan, bietet sich dir noch die möglichkeit dein mietverhältnis direkt dem zuständigen rechtspfleger anzuzeigen ... damit ist dann zumindest im termin klar, dass du überhaupt im haus wohnst ...
... wenn das haus im termin weggeht, kann zweierlei passieren, entweder der ersteigerer will an dich weitervermieten, oder er will kündigen ... i.d.r. wird er versuchen mit monatsfrist zu kündigen, dem kannst du mit verweis auf die dauer des mietverhältnisses entgegnen und vielleicht noch etwas "luft" tanken ... am ende musst du raus, da erwerb nach ZVG immer ein sonderkündigungsrecht beinhaltet ... schließlich konnte der ersteigerer sich "seine" mieter nicht selbst aussuchen und muss ja eine rechtliche möglichkeit haben sie mehr oder minder elegant loszuwerden ...
... ach ja, vielleicht noch ganz interessant für dich, wenn im gutachten nicht drin steht, dass du mieter bist bzw. dort wohnst, ersteigert ein potenzieller erwerber das haus MIT ALLEM was darin ist ... man nennt das (nicht angezeigte) absonderungsrechte ... diese sind spätestens im termin anzumelden ... es empfiehlt sich also für dich unbedingt eine teilnahme am termin und eine entsprechende erklärung, BEVOR die "bietstunde" eröffnet wird ... praktisch ist es zwar schwierig durchzusetzen, aber rein theoretisch könnte ein hartnäckiger erwerber sich sofort (wenn die gläubigerbank einverstanden ist) einen zuschlagsbeschluss ausfertigen lassen (er ist dann EIGENTÜMER) und sich zugang zum haus verschaffen und mal eben den inhalt deiner wäschekörbe inspizieren ... (vielleicht gefällt ihm ja auch deine sammlung schweizer uhren-unikate) ... ;-) ... immer dran denken, im ergebnis ist nach einer zwangsversteigerung NICHTS mehr so wie vorher und wer besonders blauäugig ist, ist nicht nur wohnungs- sondern auch haushaltslos ...
trotzdem, kopf hoch ...
grüsse !
... könnten die forenbetreiber nicht irgendwo an zentraler stelle mal die empfehlung hinhängen, sich NICHT erst dann zu melden wenn bereits alle messen gesungen sind? ...
... leute, gönnt doch bitte euch, euren gläubigern, dem (unschuldigen) amtsgericht und nicht zuletzt den hier antwortenden doch bitte ein paar wochen (an monate wage ich inzwischen gar nicht zu denken) zeit VOR eurem termin ...
so, jetzt zu dir, monja ...
... mein erguss, den du zitiert hast, hat selbstverständlich eine rechtliche grundlage im ZVG (zwangsversteigerungsgesetz) ABER, solche einwände sind inzwischen ein recht häufig angewandtes mittel von schuldnern, die damit potenzielle erwerber abschrecken wollen und wirklich sehr abhängig von GUTER, LANGFRISTIGER vorbereitung ... mal eben in den termin schneien und verkünden, dass man vor ein paar jahren dem schuldner einige tausender in die hand gedrückt und dieser daraufhin die hütte neu tapeziert hat - reicht nicht!
... ausbau heisst in diesem zusammenhang, dass es zweifelsfreie nachweise, am besten von unabhängigen zeugen bestätigte verträge, quittungen etc. geben muss, die belegen, dass du (mieter) dem eigentümer (vermieter) eine bestimmte summe geld gegeben hast und dieser mit GENAU DIESEM geld (extrakonto!) erst deine mietwohnung ausgebaut hat ...
... aber mal etwas anderes, grundlage eines zv-verfahrens ist immer ein vom amtsgericht veranlasstes sachverständigengutachten. also muss ein unabhängiger sachverständiger sich dein/euer haus angesehen haben, ungefähr vor 3-4 monaten ... dieser MUSS dort ja ein klingelschild vorgefunden haben, auf welchem dein name stand ... egal ob du von diesem besichtigungstermin wusstest oder nicht, der sachverständige muss dich über die tatsache der gutachtenerstellung informiert und nach den einzelheiten deines mietverhältnisses befragt haben ... hat er dies nicht getan, bietet sich dir noch die möglichkeit dein mietverhältnis direkt dem zuständigen rechtspfleger anzuzeigen ... damit ist dann zumindest im termin klar, dass du überhaupt im haus wohnst ...
... wenn das haus im termin weggeht, kann zweierlei passieren, entweder der ersteigerer will an dich weitervermieten, oder er will kündigen ... i.d.r. wird er versuchen mit monatsfrist zu kündigen, dem kannst du mit verweis auf die dauer des mietverhältnisses entgegnen und vielleicht noch etwas "luft" tanken ... am ende musst du raus, da erwerb nach ZVG immer ein sonderkündigungsrecht beinhaltet ... schließlich konnte der ersteigerer sich "seine" mieter nicht selbst aussuchen und muss ja eine rechtliche möglichkeit haben sie mehr oder minder elegant loszuwerden ...
... ach ja, vielleicht noch ganz interessant für dich, wenn im gutachten nicht drin steht, dass du mieter bist bzw. dort wohnst, ersteigert ein potenzieller erwerber das haus MIT ALLEM was darin ist ... man nennt das (nicht angezeigte) absonderungsrechte ... diese sind spätestens im termin anzumelden ... es empfiehlt sich also für dich unbedingt eine teilnahme am termin und eine entsprechende erklärung, BEVOR die "bietstunde" eröffnet wird ... praktisch ist es zwar schwierig durchzusetzen, aber rein theoretisch könnte ein hartnäckiger erwerber sich sofort (wenn die gläubigerbank einverstanden ist) einen zuschlagsbeschluss ausfertigen lassen (er ist dann EIGENTÜMER) und sich zugang zum haus verschaffen und mal eben den inhalt deiner wäschekörbe inspizieren ... (vielleicht gefällt ihm ja auch deine sammlung schweizer uhren-unikate) ... ;-) ... immer dran denken, im ergebnis ist nach einer zwangsversteigerung NICHTS mehr so wie vorher und wer besonders blauäugig ist, ist nicht nur wohnungs- sondern auch haushaltslos ...
trotzdem, kopf hoch ...
grüsse !
Monja
unregistriert
Hallo Berlincommerz,
es wollte sich ein Gutachter im September 2005 das Haus ansehen. Ich hatte zu diesem Termin keine Zeit und bot ihm einen anderen Termin an. Er verneinte mit den Worten "dann haben Sie selbst Schuld. Anläßlich dieses Telefonats erwähnte ich ihmgegenüber, dass ich hier Mieter bin.
Wie ist das mit diesem Baukostenzuschuß? Ich habe ja damals mit meinem Exmann dieses Haus gebaut, hier ist auch mein Geld eingeflossen. Außerdem habe ich für die laufende Instandhaltung, die Abzahlung eines Kredits an Wohnungsbaukreditanstalt sowie den Erbpachtzins, gesorgt.
Wie schreibe ich nun diesen Brief an das Gericht. Reicht vorerst der Satz. dass ich Mieter nach BGB bin und einer Kündigung wegen Eigenbedarfs jetzt schonb widerspreche? Oder müssen da auch weitee Ausführungen aufgeführt werden.
Übrigens, ganz lieben Dank, dass Du so schnell geantwortet hast.
Hoffe, das geht jetzt auch so schnell.
Danke vielmals
Monja
es wollte sich ein Gutachter im September 2005 das Haus ansehen. Ich hatte zu diesem Termin keine Zeit und bot ihm einen anderen Termin an. Er verneinte mit den Worten "dann haben Sie selbst Schuld. Anläßlich dieses Telefonats erwähnte ich ihmgegenüber, dass ich hier Mieter bin.
Wie ist das mit diesem Baukostenzuschuß? Ich habe ja damals mit meinem Exmann dieses Haus gebaut, hier ist auch mein Geld eingeflossen. Außerdem habe ich für die laufende Instandhaltung, die Abzahlung eines Kredits an Wohnungsbaukreditanstalt sowie den Erbpachtzins, gesorgt.
Wie schreibe ich nun diesen Brief an das Gericht. Reicht vorerst der Satz. dass ich Mieter nach BGB bin und einer Kündigung wegen Eigenbedarfs jetzt schonb widerspreche? Oder müssen da auch weitee Ausführungen aufgeführt werden.
Übrigens, ganz lieben Dank, dass Du so schnell geantwortet hast.
Hoffe, das geht jetzt auch so schnell.
Danke vielmals
Monja
Monja
unregistriert
Hallo Berlincommerz,
könnte das Schreiben vielleicht so aussehen. Oder hast Du eine andere Idee.
Sehr geehrter Herr ……
anlässlich eines Telefonat mit Ihnen am (letzte Woche) teilte ich Ihnen mit, dass ich Mieter des o. a. Hauses bin.
Dies zeige ich hiermit nun noch einmal schriftlich an.
Sollte der neue Erwerber eine Kündigung wegen Eigenbedarfs in Erwägung ziehen,
widerspreche ich dieser Kündigung schon jetzt.
Ich werde nichts unversucht lassen, den Auszug aus diesem Hause zu verhindern
Und noch eine Frage: Sollte ich selbst bei der Versteigerung anwesend sein, oder reicht es, wenn ich es morgen beim ZVg abgebe und mir den Empfang quittieren lasse?
DANKE
von Monja
könnte das Schreiben vielleicht so aussehen. Oder hast Du eine andere Idee.
Sehr geehrter Herr ……
anlässlich eines Telefonat mit Ihnen am (letzte Woche) teilte ich Ihnen mit, dass ich Mieter des o. a. Hauses bin.
Dies zeige ich hiermit nun noch einmal schriftlich an.
Sollte der neue Erwerber eine Kündigung wegen Eigenbedarfs in Erwägung ziehen,
widerspreche ich dieser Kündigung schon jetzt.
Ich werde nichts unversucht lassen, den Auszug aus diesem Hause zu verhindern
Und noch eine Frage: Sollte ich selbst bei der Versteigerung anwesend sein, oder reicht es, wenn ich es morgen beim ZVg abgebe und mir den Empfang quittieren lasse?
DANKE
von Monja
Der Gästezugriff auf dieses Forum wurde limitiert. Insgesamt gibt es 19 Beiträge in diesem Thema.
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