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Firmenbestatter und GmbH-Entsorger
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Firmenbestatter und GmbH-Entsorger
Die Zahl unseriöser Übernahmeangebote ist in den vergangenen Monaten deutlich angestiegen. Die Konjunktur blüht – für angebliche Firmensanierer und Firmenbestatter. Die Verheißungen der selbsternannten Firmensanierer versprechen Befreiung von allen finan-ziellen Sorgen und jeglicher Geschäftsführung. Tatsächlich aber stoßen diese fiesen Gauner ihre Klientel direkt in den Ruin – und gegen eine horrende Zahlung. Strafrechtlich verantwortlich sind und bleiben jedoch meist die ehemaligen Gesellschafter oder Geschäftsführer der „sanierten“ oder „entsorgten“ Gesellschaften.
„Firmenbestatter“ und „GmbH-Entsorger“, Plattmacher oder „GmbH-Bestatter“ gibt es seit vielen Jahren in Deutschland. Genauso wie angebliche „Kreditvermittler“ mit arabischen Scheichs locken und nach Vorkasse auf Nimmerwiedersehen verschwinden, nutzen „Firmenbestatter“ die Gutgläubigkeit von finanziell bedrängten Geschäftsführern aus, machen unhaltbare Versprechungen, kassieren schnell einige Tausender und verschwinden dann wieder von der Bildfläche.
Um das Unwesen der Firmenbestatter und des „Konkurs-Tourismus“ (Sitzverlegung inner-halb Deutschlands, um dem Gerichtsvollzieher möglichst lange zu entgehen) zu bekämpfen, hat das Landeskriminalamt Berlin (LKA) in Zusammenarbeit mit dem Bundeskriminalamt unter der Leitung des Chefermittlers Jörg Dessin eine Ermittlungsgruppe „Platt“ gegründet, die bundesweit mit anderen Landeskriminalämtern zusammenarbeitet. Leider setzen die Ermittlungen immer erst dann ein, „wenn das Kind schon in den Brunnen gefallen“ ist und bisher erfolgreiche Geschäftsführer einen nicht mehr zu behebenden Schaden erlitten haben.
Denn durch die illegalen Praktiken der Firmenbestatter kommen deutsche Geschäftsführer in nahezu ausweglose berufliche Situationen, die munden in der Abgabe der eides-stattlichen Versicherung, der Durchgriffshaftung, dem Verlust des persönlichen Vermögens, einem Gewerbeverbot etc. – von den Vernehmungen bei Kripo, Staatsanwaltschaft und langwierigen und kostenaufwendigen Gerichtsprozessen erst gar nicht zu reden. Die berufliche Existenz und die private Zukunft von Geschäftsführer und ihren Familien werden durch die illegalen Praktiken der Firmenbestatter vernichtet. Nicht selten enden bedauerns-werte Geschäftsführer als Sozialhilfe-Empfänger.
Diese Situation hat sich jetzt noch verschärft. Denn bei vielen ehemaligen Vermittlern von sogenannten „steuerbegünstigten Kapitalanlagen“ ist der finanzielle Notstand ausgebrochen. Hochbesteuerte Bundesbürger rissen diesen Vermittlern in den vergangenen Jahren nahezu alles aus den Händen, was mit hohen Steuervorteilen garniert war. Jahrelang „kaufte man Steuervorteile“, egal welche Risiko-Anlage sich dahinter verbarg. Nun aber hat die rot/grüne Regierung die Steuervorteile auf bisher beliebte Sektoren ganz entscheidend gekappt – und bei zahlreichen Vermittlern läuft nichts mehr – sie sind arbeitslos. Und was für die meisten noch schlimmer ist, sie sind ohne finanzielle Einnahmen.
Man muss also dringend neue Geldquellen erschließen, und viele dieser Damen und Herren entdecken die illegale GmbH-Entsorgung als lukrative Einnahmequelle. Sie werden GmbH-Entsorger, werben in zahlreichen Zeitungsanzeigen für ihre „diskreten und seriösen Dienste“ und stürzen sich dann mit Eloquenz und Vehemenz auf GmbH- und AG-Geschäftsführer, die in finanzielle Bedrängnis geraten sind. Dabei kommt diesen Firmen-bestattern eine besondere Entwicklung zu Hilfe: Die deutsche Wirtschaft befindet sich im Abschwung. Die Zahlungsmoral vieler privater Schuldner verschlechtert sich dramatisch – auch die Zahlungsmoral von Bund, Ländern und Kommunen.
Als Folge geraten immer mehr Gesellschaften (GmbH/AG) an den Rand des Ruins, haben hohe finanzielle Verluste und steuerliche Verlustvorträge. Geschäftsführer – besonders geschäftsführende Gesellschafter – kämpfen bis zuletzt um das finanzielle Überleben ihrer Gesellschaft. Und wenn es dann fast zu spät ist, wenn der Konkurs bzw. die Insolvenz mit persönlicher Durchgriffshaftung kaum noch abwendbar erscheint, möchte man die Gesell-schaft lieber heute als morgen los sein. Anstatt sich an einen seriösen Fachmann für Insolvenzrecht zu wenden (Bsp.: Rechtsanwalt Dr. Peter Fissenewert von der Kanzlei Seufert Rechtsanwälte und Notare, Rankestr. 34, 10789 Berlin, Tel.: 030/8800970).
Firmensanierer oder der Königsweg aus der Krise
Wer vor dem Abgrund einer Insolvenz steht, der greift nach jedem Strohhalm, für den sind Anzeigen in den sogenannten Glücksritterrubriken ein Streif am Horizont. Die Anzeigentexte unterscheiden sich kaum: „GmbH-Risiko – wir helfen, kaufen und sanieren Ihre Firma, auch bei drohender Krise“. Auf diese Anzeigen reagieren meist Gesellschafter oder Geschäftsführer von Gesellschaften mit einem eigenen Haftungsrisiko, wie es etwa bei einer insolventen GmbH der Fall ist. Wenn Geschäftsführer Kontakt zu den Sanierern aufnehmen, haben die Banken meist bereits den Geldhahn zugedreht.
Die Geschäfts laufen schlecht, das wissen die Hilfesuchenden selbst. Vor dem ersten Beratungsgespräch leben sie in dem Bewusstsein, dass sie eigentlich schon tot sind und niemand mehr ihnen helfen kann. Vor diesem Hintergrund erklärt sich, dass Geschäftsführer auf die verlockenden Angebote eingehen. Sie glauben es einfach zu gerne, dass jemand den Königsweg gefunden hat, der sie jeglicher Verantwortung für eigene Haftung offener Rechnungen und Gesellschaftsschulden entbindet.
Zahlungsschwierigkeiten können nämlich schnell die Schwelle der Insolvenz erreichen: Wer befürchtet, in absehbarer Zeit seinen Verbindlichkeiten nicht mehr nachkommen zu können, muss binnen drei Wochen einen Antrag beim Insolvenzgericht stellen. Sonst drohen ihm bereits strafrechtliche Konsequenzen. Doch der vermeintliche Königsweg kostet eine erkleckliche Summe. Im ersten Schritt sind es zehn bis zwanzigtausend Euro, die berappt werden müssen. Was verwundert, denn leere Kassen sind der Anlass des Hilferufs.
Offenbar gibt es aber immer noch eine Möglichkeit, die letzten Reserven zu aktivieren. Wem das Insolvenzstrafrecht droht, der benötigt Bargeld in der Hand. Diese Menschen mobilisieren jedoch alles, ziehen sich bis auf das letzte Hand aus und sind auch bereit, Haus und Hof zu verkaufen. Leider entpuppt sich der vermeintliche Königsweg sehr bald als teurer Holzweg. Schnell stellt sich heraus, dass der versprochene Verkauf in diesem speziellen Fall nicht funktionierte, obwohl selbstverständlich alle nationalen und internationalen Kontakte nachgefragt worden seien.
Aber auch für diesen Fall haben die Sanierer eine Lösung parat:
Sie präsentieren einen Käufer, der die Firma demnächst – in der Regel im Ausland – zum Erlöschen bringen soll. Kostenpunkt der Bemühungen: weitere 10.000 bis 20.000 Euro. Am Ende des munteren Schuldnersuchspiels gibt es nur einen Gewinner – dafür aber gleich mehrere Verlierer:
Zum einen die Gläubiger, die der dubiosen Geschäftemacher nicht habhaft werden, weil diese inzwischen unter anderem Namen firmieren oder ihren eigenen Rat befolgend den Wohnsitz ins Ausland verlegt haben und die finanziellen Mittel der Gesellschaft. Denn diese dürften nach dem Sanierungsabenteuer ohnehin endgültig verpulvert sein.
Zum anderen steht in der Regel der Geschäftsführer als Initiator der Aktion vor einem Scherbenhaufen. Er haftet nämlich entgegen aller Beteuerungen auch weiterhin für Bankkredite, persönliche Bürgschaften, Steuerschulden und Sozialabgaben, auch wenn er nicht mehr als Geschäftsführer im Handelsregister eingetragen ist. Und er muss sich mittlerweile gegenüber dem Staatsanwalt verantworten. Mit ihm auf der Anklagebank sitzt dann auch meistens noch ein dritter Mann: Es ist der Notar, der den Kaufvertrag besiegelt hat. Denn ihm wirft die Staatsanwaltschaft Beihilfe vor. Sie brauchen nur die Internetseiten der „IGG Interessengemeinschaft geschädigter Geschäftsleute“ anklicken, und Sie erhalten einen Überblick, welche Figuren in Deutschland auf diesem Gebiet ihr Unwesen treiben.
(eine Internetseite konnte nicht gefunden werden, einige Figuren finden Sie aber in diesem Forum - GOMOPA /Anm. Balduin)
Bewährte und erprobte Konzepte?
In Inseraten lesen Sie immer wieder: „Niemals Konkurs im Ausland“ – „Geschäftsführer-wechsel statt Risiko“ – „Wir lösen Ihre GmbH-Probleme mit deutschen Geschäftsführern und nur in Deutschland mit deutscher Anschrift“. Aber genau das geht nicht! Denn genau das führt Sie in das späte Verderben. Es ist in Deutschland nicht möglich, Lücken deutschen GmbH-Rechts zu schützen, dafür ist Deutschland zu perfekt organisiert.
Allein im Rahmen der EU lassen sich heute noch interessante Firmenverkäufe von finanziell schwachen, „konkurs-bedrohten“ Firmen realisieren, soweit dies professionell und rechtlich legal geschieht.
Solche Firmenverkäufe im Rahmen der EU setzen jedoch internationale Steuer- und Rechtskenntnisse voraus und erfordern eine ganz besondere Logistik. Und genau in diesem Umfeld haben sich die Profi-Abzocker in Deutschland etabliert. Sie sitzen in ihren feudal eingerichteten Büros und haben einen kompetenten Rechtsanwalt an ihrer Seite. Dieser ist für Profi-Abzocker lebenswichtig, da sie laufend durch die Kripo überwacht werden, die Telefon-Gespräche werden abgehört, es finden Büro- und Hausdurchsuchungen statt. Aber all das kann einen Profi-Abzocker nicht erschüttern, denn er kooperiert mit den Behörden.
Die Tätergruppe setzt sich meist zusammen aus Notaren, und Vermittler, die derartige Übernahmen professionell betreiben. Beim Notartermin wird dann ein Strohmann präsentiert, der neuer Geschäftsführer, teilweise auch Gesellschafter wird. Offiziell wird diese Firma für 1 Euro verkauft. Tatsächlich muss der alte Geschäftsführer mindestens 10.000 Euro bezahlen, um die Firma los zu werden, in ganz kriminellen Fällen sogar bis zu 50.000 Euro. Den sogenannten Veräußerern (Altgeschäftsführern) sind die zivil- und strafrechtlichen Konsequenzen (Konkursverschleppung, Bankrottdelikte und Untreue) ihres Handelns vielfach nicht bewusst.
Die Firmenbezeichnungen lauten bis zu „Wirtschaftsberatung“ und „Wirtschaftshilfe“. Nach der telefonischen Kontaktaufnahmen erhält der Verkaufswillige einen Fragebogen, in dem detaillierte Fragen zu dem Unternehmen gestellt werden. Danach stellt der Vermittler Kontakt mit den eigentlichen Firmenaufkäufern her. Sehr schnell kommt das erste Treffen zustande. Hier wird den Verkaufswilligen eröffnet, dass für die Entlastung als Geschäftsführer eine Übernahmegebühr oder Entsorgungsentgelt entrichtet werden muss. Dieser Preis richtet sich nach den Verbindlichkeiten des Unternehmens.
Ist der Verkäufer nicht in der Lage, den Verkaufspreis in bar zu entrichten, wird ein notarielles Schuldanerkenntnis gefertigt, das eine schnelle Zwangsvollstreckung in das Vermögen des Verkäufers ermöglicht. Amtsgerichte, Polizei und Staatsanwaltschaften oder Wirtschaftsverbände und Handelskammern können mittlerweile an charakteristischen Merkmalen erkennen, ob es sich um ein Ankäufer-Verfahren handelt. Bei den amtsbekannten Übernehmern handelt es z.B. um Arbeitslose, denen für die Übernahme pro GmbH ein zusätzliches Einkommen von 250 Euro versprochen und gezahlt wurde. Teilweise übernehmen sie 20 Firmen pro Woche als Gesellschafter bzw. als Geschäfts-führer.
Die Tricks der Pleite(n)macher
Nach der Übertragung der Geschäftsanteile wird beim Notar eine Gesellschafterversammlung einberufen, in der sich der nunmehr alleinige Gesellschafter zum Geschäftsführer bestellt. Sowohl über die Privatanschrift des Geschäftsführers als auch über den künftigen Sitz des Unternehmens werden gegenüber dem Handelsregister bewusst falsche Angaben gemacht. Das führt dazu, dass sowohl gewöhnliche Postsendungen als auch gerichtliche Titel nicht zugestellt werden können. Nachdem zunächst die Firmen durch natürliche Personen direkt übernommen worden sind, tritt nunmehr die GmbH als Ankäufer auf.
Die gesellschaftsrechtlichen Einzelheiten dieser juristischen Person sind unklar. Zumeist handelt es sich um veräußerte Unternehmen, die zum Zwecke der Ankäufer instrumentalisiert werden. Der Geschäftsführer der GmbH kauft im Namen der GmbH die Geschäftsanteile an der zu veräußernden Firma und bestellt einen weiteren Mitarbeiter der Aufkäufer zum Geschäftsführer. Diese Vorgänge werden weder buchhalterisch noch bilanziell bei der Aufkäufer-GmbH noch bei der verkauften GmbH erfasst. Ein weiteres Anzeichen, dass es sich um Firmenübernahme handelt, ist, wenn notarielle Verträge von bestimmten Notaren beurkundet werden. Diese machen auf Zuruf der Ankäufer entsprechende Termine.
Die Aufkäufer haben vorgefertigte Notarverträge in ihren Computern und füllen diese mach den Informationen der Verkäufer aus. Ist der zeitliche Druck hoch, werden diese vorgefertigten Verträge dem Notar zugefaxt. Da die Firmen zum Teil wie am Fließband übertragen werden, bleibt es nicht aus, dass dem Notar Fehler unterlaufen, die ihm bei ordnungsgemäßer Ausübung seiner Berufspraxis nicht unterlaufen wären. Dem Berufsgrundsatz der Überparteilichkeit fühlen sich diese Notare nicht verpflichtet. Ihrer Auskunfts- und Beratungspflicht kommen sie in den bisher bekannt gewordenen Fällen nicht nach, so dass eine starke wirtschaftliche Abhängigkeit zwischen Aufkäufern und Notaren anzunehmen ist.
Nach der notariellen Beurkundung der Abtretung der Gesellschaftsanteile und der Übergabe des „Entsorgungsgeldes“ wird eine schuldrechtliche Vereinbarung geschlossen. In den ersten notariellen Verträgen ist die Rede davon, dass die schuldrechtliche Vereinbarung mündlich geschlossen wurde. In diesen Fällen wird eine relativ einfache Vereinbarung im Umfang von drei bis vier Seiten genutzt, die einer ausgefeilten Version im Umfang von ca. 20 Seiten weicht, in deren Anhang relevante Strafvorschriften detailliert aufgelistet werden.
Mittlerweile hat die schuldrechtliche Vereinbarung einen solchen Umfang, dass die Altgeschäftsführer, selbst wenn sie rechtlich dazu in der Lage wären, weder den Inhalt würdigen noch die Konsequenzen im Einzelnen nachvollziehen können. Hervorzuheben ist die Besonderheit einer Verschwiegenheitsklausel, in der sich die Vertragsbeteiligten zur Verschwiegenheit gegenüber Dritten verpflichten, insbesondere gegenüber den Strafverfolgungsbehörden. Die schuldrechtliche Vereinbarung enthält detailliert, welche Unterlagen und Anlagengegenstände zu übergeben sind. Am Anlagevermögen haben die Erwerber allerdings meist kein Interesse, so dass dem Altgeschäftsführer „treuhänderisch“ das Anlagevermögen überlassen wird.
Weiterhin wird festgehalten, dass die Firma zum Zwecke der Sanierung bzw. Liquidierung übergeben wird. Neben der schriftlichen Vereinbarung wird mündlich eine zusätzliche Vereinbarung über ein Entsorgungsentgelt geschlossen. Erst nach Zahlung erfolgt die Übertragung des Firmenmantels. Sehr schnell informiert nun der alte Geschäftsführer seine Gläubiger über den Verkauf an den Unternehmer. Als neue Adresse des Unternehmens wird ein Briefkasten angegeben. Da sich die Gläubiger nun zunächst an diese Adresse wenden, gehen ihre Mahnaktivitäten ins Leere.
Die neuen Geschäftsführer beantragen dann häufig die Sitzverlegung des Unternehmens. Diese Sitzverlegung hat zunächst auch den Hintergrund, dass u.a. von Gläubigern gestellte Gesamtvollstreckungsanträge wegen Nichtzuständigkeit kostenpflichtig vom Gericht abgewiesen werden. Bei der Sitzverlegung handelt es sich daher lediglich um ein Scheinmanöver. Die Unterlagen der übernommenen Firmen werden durch die neuen Geschäftsführer übernommen und unsortiert in zentralen Lagern abgekippt. Für den Altgeschäftsführer gibt es keine Möglichkeit mehr, Zugriff auf die Unterlagen zu nehmen. Was von den Verkäufern vergessen wird: Die Vorschrift des § 64 GmbHG ist ein Schutzgesetz im Sinne des § 823 BGB, da die Verletzung der Konkursantragspflicht Schadenersatzansprüche von Gläubigern begründet.
Aber es gibt andere Möglichkeiten, den Rettungsanker zu werfen, als sich auf windige Helfer einzulassen. Nur die anwaltliche Hilfe ist der richtige Königsweg aus der Krise. Dieser sollte nicht nur das Insolvenzrecht, sondern auch das Strafrecht beherrschen, da in jedem Fall der Beantragung der Insolvenz strafrechtliche Ermittlungen erfolgen.
Ganz besondere Hilfestellungen bieten der BSZ e.V., der IGG (Fax 012125/11705313) sowie der Heidelberger Rechts- und Fachanwalt für Steuerrecht Axel Widmeier von der Kanzlei Widmeier, Otto, Heiming (Bergstr. 55, 69120 Heidelberg, Tel.: 06221/402652). Ansonsten wird man im Internet unter www.fachanwalt-hotline.de fündig.
[size=7]Quelle: http://www.beamte4u.de/415.html[/size]
„Firmenbestatter“ und „GmbH-Entsorger“, Plattmacher oder „GmbH-Bestatter“ gibt es seit vielen Jahren in Deutschland. Genauso wie angebliche „Kreditvermittler“ mit arabischen Scheichs locken und nach Vorkasse auf Nimmerwiedersehen verschwinden, nutzen „Firmenbestatter“ die Gutgläubigkeit von finanziell bedrängten Geschäftsführern aus, machen unhaltbare Versprechungen, kassieren schnell einige Tausender und verschwinden dann wieder von der Bildfläche.
Um das Unwesen der Firmenbestatter und des „Konkurs-Tourismus“ (Sitzverlegung inner-halb Deutschlands, um dem Gerichtsvollzieher möglichst lange zu entgehen) zu bekämpfen, hat das Landeskriminalamt Berlin (LKA) in Zusammenarbeit mit dem Bundeskriminalamt unter der Leitung des Chefermittlers Jörg Dessin eine Ermittlungsgruppe „Platt“ gegründet, die bundesweit mit anderen Landeskriminalämtern zusammenarbeitet. Leider setzen die Ermittlungen immer erst dann ein, „wenn das Kind schon in den Brunnen gefallen“ ist und bisher erfolgreiche Geschäftsführer einen nicht mehr zu behebenden Schaden erlitten haben.
Denn durch die illegalen Praktiken der Firmenbestatter kommen deutsche Geschäftsführer in nahezu ausweglose berufliche Situationen, die munden in der Abgabe der eides-stattlichen Versicherung, der Durchgriffshaftung, dem Verlust des persönlichen Vermögens, einem Gewerbeverbot etc. – von den Vernehmungen bei Kripo, Staatsanwaltschaft und langwierigen und kostenaufwendigen Gerichtsprozessen erst gar nicht zu reden. Die berufliche Existenz und die private Zukunft von Geschäftsführer und ihren Familien werden durch die illegalen Praktiken der Firmenbestatter vernichtet. Nicht selten enden bedauerns-werte Geschäftsführer als Sozialhilfe-Empfänger.
Diese Situation hat sich jetzt noch verschärft. Denn bei vielen ehemaligen Vermittlern von sogenannten „steuerbegünstigten Kapitalanlagen“ ist der finanzielle Notstand ausgebrochen. Hochbesteuerte Bundesbürger rissen diesen Vermittlern in den vergangenen Jahren nahezu alles aus den Händen, was mit hohen Steuervorteilen garniert war. Jahrelang „kaufte man Steuervorteile“, egal welche Risiko-Anlage sich dahinter verbarg. Nun aber hat die rot/grüne Regierung die Steuervorteile auf bisher beliebte Sektoren ganz entscheidend gekappt – und bei zahlreichen Vermittlern läuft nichts mehr – sie sind arbeitslos. Und was für die meisten noch schlimmer ist, sie sind ohne finanzielle Einnahmen.
Man muss also dringend neue Geldquellen erschließen, und viele dieser Damen und Herren entdecken die illegale GmbH-Entsorgung als lukrative Einnahmequelle. Sie werden GmbH-Entsorger, werben in zahlreichen Zeitungsanzeigen für ihre „diskreten und seriösen Dienste“ und stürzen sich dann mit Eloquenz und Vehemenz auf GmbH- und AG-Geschäftsführer, die in finanzielle Bedrängnis geraten sind. Dabei kommt diesen Firmen-bestattern eine besondere Entwicklung zu Hilfe: Die deutsche Wirtschaft befindet sich im Abschwung. Die Zahlungsmoral vieler privater Schuldner verschlechtert sich dramatisch – auch die Zahlungsmoral von Bund, Ländern und Kommunen.
Als Folge geraten immer mehr Gesellschaften (GmbH/AG) an den Rand des Ruins, haben hohe finanzielle Verluste und steuerliche Verlustvorträge. Geschäftsführer – besonders geschäftsführende Gesellschafter – kämpfen bis zuletzt um das finanzielle Überleben ihrer Gesellschaft. Und wenn es dann fast zu spät ist, wenn der Konkurs bzw. die Insolvenz mit persönlicher Durchgriffshaftung kaum noch abwendbar erscheint, möchte man die Gesell-schaft lieber heute als morgen los sein. Anstatt sich an einen seriösen Fachmann für Insolvenzrecht zu wenden (Bsp.: Rechtsanwalt Dr. Peter Fissenewert von der Kanzlei Seufert Rechtsanwälte und Notare, Rankestr. 34, 10789 Berlin, Tel.: 030/8800970).
Firmensanierer oder der Königsweg aus der Krise
Wer vor dem Abgrund einer Insolvenz steht, der greift nach jedem Strohhalm, für den sind Anzeigen in den sogenannten Glücksritterrubriken ein Streif am Horizont. Die Anzeigentexte unterscheiden sich kaum: „GmbH-Risiko – wir helfen, kaufen und sanieren Ihre Firma, auch bei drohender Krise“. Auf diese Anzeigen reagieren meist Gesellschafter oder Geschäftsführer von Gesellschaften mit einem eigenen Haftungsrisiko, wie es etwa bei einer insolventen GmbH der Fall ist. Wenn Geschäftsführer Kontakt zu den Sanierern aufnehmen, haben die Banken meist bereits den Geldhahn zugedreht.
Die Geschäfts laufen schlecht, das wissen die Hilfesuchenden selbst. Vor dem ersten Beratungsgespräch leben sie in dem Bewusstsein, dass sie eigentlich schon tot sind und niemand mehr ihnen helfen kann. Vor diesem Hintergrund erklärt sich, dass Geschäftsführer auf die verlockenden Angebote eingehen. Sie glauben es einfach zu gerne, dass jemand den Königsweg gefunden hat, der sie jeglicher Verantwortung für eigene Haftung offener Rechnungen und Gesellschaftsschulden entbindet.
Zahlungsschwierigkeiten können nämlich schnell die Schwelle der Insolvenz erreichen: Wer befürchtet, in absehbarer Zeit seinen Verbindlichkeiten nicht mehr nachkommen zu können, muss binnen drei Wochen einen Antrag beim Insolvenzgericht stellen. Sonst drohen ihm bereits strafrechtliche Konsequenzen. Doch der vermeintliche Königsweg kostet eine erkleckliche Summe. Im ersten Schritt sind es zehn bis zwanzigtausend Euro, die berappt werden müssen. Was verwundert, denn leere Kassen sind der Anlass des Hilferufs.
Offenbar gibt es aber immer noch eine Möglichkeit, die letzten Reserven zu aktivieren. Wem das Insolvenzstrafrecht droht, der benötigt Bargeld in der Hand. Diese Menschen mobilisieren jedoch alles, ziehen sich bis auf das letzte Hand aus und sind auch bereit, Haus und Hof zu verkaufen. Leider entpuppt sich der vermeintliche Königsweg sehr bald als teurer Holzweg. Schnell stellt sich heraus, dass der versprochene Verkauf in diesem speziellen Fall nicht funktionierte, obwohl selbstverständlich alle nationalen und internationalen Kontakte nachgefragt worden seien.
Aber auch für diesen Fall haben die Sanierer eine Lösung parat:
Sie präsentieren einen Käufer, der die Firma demnächst – in der Regel im Ausland – zum Erlöschen bringen soll. Kostenpunkt der Bemühungen: weitere 10.000 bis 20.000 Euro. Am Ende des munteren Schuldnersuchspiels gibt es nur einen Gewinner – dafür aber gleich mehrere Verlierer:
Zum einen die Gläubiger, die der dubiosen Geschäftemacher nicht habhaft werden, weil diese inzwischen unter anderem Namen firmieren oder ihren eigenen Rat befolgend den Wohnsitz ins Ausland verlegt haben und die finanziellen Mittel der Gesellschaft. Denn diese dürften nach dem Sanierungsabenteuer ohnehin endgültig verpulvert sein.
Zum anderen steht in der Regel der Geschäftsführer als Initiator der Aktion vor einem Scherbenhaufen. Er haftet nämlich entgegen aller Beteuerungen auch weiterhin für Bankkredite, persönliche Bürgschaften, Steuerschulden und Sozialabgaben, auch wenn er nicht mehr als Geschäftsführer im Handelsregister eingetragen ist. Und er muss sich mittlerweile gegenüber dem Staatsanwalt verantworten. Mit ihm auf der Anklagebank sitzt dann auch meistens noch ein dritter Mann: Es ist der Notar, der den Kaufvertrag besiegelt hat. Denn ihm wirft die Staatsanwaltschaft Beihilfe vor. Sie brauchen nur die Internetseiten der „IGG Interessengemeinschaft geschädigter Geschäftsleute“ anklicken, und Sie erhalten einen Überblick, welche Figuren in Deutschland auf diesem Gebiet ihr Unwesen treiben.
(eine Internetseite konnte nicht gefunden werden, einige Figuren finden Sie aber in diesem Forum - GOMOPA /Anm. Balduin)
Bewährte und erprobte Konzepte?
In Inseraten lesen Sie immer wieder: „Niemals Konkurs im Ausland“ – „Geschäftsführer-wechsel statt Risiko“ – „Wir lösen Ihre GmbH-Probleme mit deutschen Geschäftsführern und nur in Deutschland mit deutscher Anschrift“. Aber genau das geht nicht! Denn genau das führt Sie in das späte Verderben. Es ist in Deutschland nicht möglich, Lücken deutschen GmbH-Rechts zu schützen, dafür ist Deutschland zu perfekt organisiert.
Allein im Rahmen der EU lassen sich heute noch interessante Firmenverkäufe von finanziell schwachen, „konkurs-bedrohten“ Firmen realisieren, soweit dies professionell und rechtlich legal geschieht.
Solche Firmenverkäufe im Rahmen der EU setzen jedoch internationale Steuer- und Rechtskenntnisse voraus und erfordern eine ganz besondere Logistik. Und genau in diesem Umfeld haben sich die Profi-Abzocker in Deutschland etabliert. Sie sitzen in ihren feudal eingerichteten Büros und haben einen kompetenten Rechtsanwalt an ihrer Seite. Dieser ist für Profi-Abzocker lebenswichtig, da sie laufend durch die Kripo überwacht werden, die Telefon-Gespräche werden abgehört, es finden Büro- und Hausdurchsuchungen statt. Aber all das kann einen Profi-Abzocker nicht erschüttern, denn er kooperiert mit den Behörden.
Die Tätergruppe setzt sich meist zusammen aus Notaren, und Vermittler, die derartige Übernahmen professionell betreiben. Beim Notartermin wird dann ein Strohmann präsentiert, der neuer Geschäftsführer, teilweise auch Gesellschafter wird. Offiziell wird diese Firma für 1 Euro verkauft. Tatsächlich muss der alte Geschäftsführer mindestens 10.000 Euro bezahlen, um die Firma los zu werden, in ganz kriminellen Fällen sogar bis zu 50.000 Euro. Den sogenannten Veräußerern (Altgeschäftsführern) sind die zivil- und strafrechtlichen Konsequenzen (Konkursverschleppung, Bankrottdelikte und Untreue) ihres Handelns vielfach nicht bewusst.
Die Firmenbezeichnungen lauten bis zu „Wirtschaftsberatung“ und „Wirtschaftshilfe“. Nach der telefonischen Kontaktaufnahmen erhält der Verkaufswillige einen Fragebogen, in dem detaillierte Fragen zu dem Unternehmen gestellt werden. Danach stellt der Vermittler Kontakt mit den eigentlichen Firmenaufkäufern her. Sehr schnell kommt das erste Treffen zustande. Hier wird den Verkaufswilligen eröffnet, dass für die Entlastung als Geschäftsführer eine Übernahmegebühr oder Entsorgungsentgelt entrichtet werden muss. Dieser Preis richtet sich nach den Verbindlichkeiten des Unternehmens.
Ist der Verkäufer nicht in der Lage, den Verkaufspreis in bar zu entrichten, wird ein notarielles Schuldanerkenntnis gefertigt, das eine schnelle Zwangsvollstreckung in das Vermögen des Verkäufers ermöglicht. Amtsgerichte, Polizei und Staatsanwaltschaften oder Wirtschaftsverbände und Handelskammern können mittlerweile an charakteristischen Merkmalen erkennen, ob es sich um ein Ankäufer-Verfahren handelt. Bei den amtsbekannten Übernehmern handelt es z.B. um Arbeitslose, denen für die Übernahme pro GmbH ein zusätzliches Einkommen von 250 Euro versprochen und gezahlt wurde. Teilweise übernehmen sie 20 Firmen pro Woche als Gesellschafter bzw. als Geschäfts-führer.
Die Tricks der Pleite(n)macher
Nach der Übertragung der Geschäftsanteile wird beim Notar eine Gesellschafterversammlung einberufen, in der sich der nunmehr alleinige Gesellschafter zum Geschäftsführer bestellt. Sowohl über die Privatanschrift des Geschäftsführers als auch über den künftigen Sitz des Unternehmens werden gegenüber dem Handelsregister bewusst falsche Angaben gemacht. Das führt dazu, dass sowohl gewöhnliche Postsendungen als auch gerichtliche Titel nicht zugestellt werden können. Nachdem zunächst die Firmen durch natürliche Personen direkt übernommen worden sind, tritt nunmehr die GmbH als Ankäufer auf.
Die gesellschaftsrechtlichen Einzelheiten dieser juristischen Person sind unklar. Zumeist handelt es sich um veräußerte Unternehmen, die zum Zwecke der Ankäufer instrumentalisiert werden. Der Geschäftsführer der GmbH kauft im Namen der GmbH die Geschäftsanteile an der zu veräußernden Firma und bestellt einen weiteren Mitarbeiter der Aufkäufer zum Geschäftsführer. Diese Vorgänge werden weder buchhalterisch noch bilanziell bei der Aufkäufer-GmbH noch bei der verkauften GmbH erfasst. Ein weiteres Anzeichen, dass es sich um Firmenübernahme handelt, ist, wenn notarielle Verträge von bestimmten Notaren beurkundet werden. Diese machen auf Zuruf der Ankäufer entsprechende Termine.
Die Aufkäufer haben vorgefertigte Notarverträge in ihren Computern und füllen diese mach den Informationen der Verkäufer aus. Ist der zeitliche Druck hoch, werden diese vorgefertigten Verträge dem Notar zugefaxt. Da die Firmen zum Teil wie am Fließband übertragen werden, bleibt es nicht aus, dass dem Notar Fehler unterlaufen, die ihm bei ordnungsgemäßer Ausübung seiner Berufspraxis nicht unterlaufen wären. Dem Berufsgrundsatz der Überparteilichkeit fühlen sich diese Notare nicht verpflichtet. Ihrer Auskunfts- und Beratungspflicht kommen sie in den bisher bekannt gewordenen Fällen nicht nach, so dass eine starke wirtschaftliche Abhängigkeit zwischen Aufkäufern und Notaren anzunehmen ist.
Nach der notariellen Beurkundung der Abtretung der Gesellschaftsanteile und der Übergabe des „Entsorgungsgeldes“ wird eine schuldrechtliche Vereinbarung geschlossen. In den ersten notariellen Verträgen ist die Rede davon, dass die schuldrechtliche Vereinbarung mündlich geschlossen wurde. In diesen Fällen wird eine relativ einfache Vereinbarung im Umfang von drei bis vier Seiten genutzt, die einer ausgefeilten Version im Umfang von ca. 20 Seiten weicht, in deren Anhang relevante Strafvorschriften detailliert aufgelistet werden.
Mittlerweile hat die schuldrechtliche Vereinbarung einen solchen Umfang, dass die Altgeschäftsführer, selbst wenn sie rechtlich dazu in der Lage wären, weder den Inhalt würdigen noch die Konsequenzen im Einzelnen nachvollziehen können. Hervorzuheben ist die Besonderheit einer Verschwiegenheitsklausel, in der sich die Vertragsbeteiligten zur Verschwiegenheit gegenüber Dritten verpflichten, insbesondere gegenüber den Strafverfolgungsbehörden. Die schuldrechtliche Vereinbarung enthält detailliert, welche Unterlagen und Anlagengegenstände zu übergeben sind. Am Anlagevermögen haben die Erwerber allerdings meist kein Interesse, so dass dem Altgeschäftsführer „treuhänderisch“ das Anlagevermögen überlassen wird.
Weiterhin wird festgehalten, dass die Firma zum Zwecke der Sanierung bzw. Liquidierung übergeben wird. Neben der schriftlichen Vereinbarung wird mündlich eine zusätzliche Vereinbarung über ein Entsorgungsentgelt geschlossen. Erst nach Zahlung erfolgt die Übertragung des Firmenmantels. Sehr schnell informiert nun der alte Geschäftsführer seine Gläubiger über den Verkauf an den Unternehmer. Als neue Adresse des Unternehmens wird ein Briefkasten angegeben. Da sich die Gläubiger nun zunächst an diese Adresse wenden, gehen ihre Mahnaktivitäten ins Leere.
Die neuen Geschäftsführer beantragen dann häufig die Sitzverlegung des Unternehmens. Diese Sitzverlegung hat zunächst auch den Hintergrund, dass u.a. von Gläubigern gestellte Gesamtvollstreckungsanträge wegen Nichtzuständigkeit kostenpflichtig vom Gericht abgewiesen werden. Bei der Sitzverlegung handelt es sich daher lediglich um ein Scheinmanöver. Die Unterlagen der übernommenen Firmen werden durch die neuen Geschäftsführer übernommen und unsortiert in zentralen Lagern abgekippt. Für den Altgeschäftsführer gibt es keine Möglichkeit mehr, Zugriff auf die Unterlagen zu nehmen. Was von den Verkäufern vergessen wird: Die Vorschrift des § 64 GmbHG ist ein Schutzgesetz im Sinne des § 823 BGB, da die Verletzung der Konkursantragspflicht Schadenersatzansprüche von Gläubigern begründet.
Aber es gibt andere Möglichkeiten, den Rettungsanker zu werfen, als sich auf windige Helfer einzulassen. Nur die anwaltliche Hilfe ist der richtige Königsweg aus der Krise. Dieser sollte nicht nur das Insolvenzrecht, sondern auch das Strafrecht beherrschen, da in jedem Fall der Beantragung der Insolvenz strafrechtliche Ermittlungen erfolgen.
Ganz besondere Hilfestellungen bieten der BSZ e.V., der IGG (Fax 012125/11705313) sowie der Heidelberger Rechts- und Fachanwalt für Steuerrecht Axel Widmeier von der Kanzlei Widmeier, Otto, Heiming (Bergstr. 55, 69120 Heidelberg, Tel.: 06221/402652). Ansonsten wird man im Internet unter www.fachanwalt-hotline.de fündig.
[size=7]Quelle: http://www.beamte4u.de/415.html[/size]
Lösungsmodelle
Vielen Argumenten und Erklärungen, die oben aufgeführt wurden kann ich nur zustimmen, aber was hilft dies einem in Not geratenem Unternehmen bzw. Unternehmer ?
Gilt es nicht dem Unternehmer zu helfen möglichst fehlerfrei und unbescholten aus dem Problemkreis herauszukommen ?
Es gibt hierzu vielerlei Möglichkeiten zu helfen,
aber ..... es kostet Zeit und Vertrauen und natürlich auch Geld.
Eines ist sicher, je später fachgerechte Massnahmen getroffen werden, umso schwieriger und teurer wird die Problembearbeitung.
Es hilft zwar nicht dem in Not geratenen Unternehmen, aber - ein aktuelles und gutes Controlling und die Auswertung dieser und bei Bedarf mit gezielter Massnahmenergreifung ist immer die günstigste Lösung.
( Hier gibt es Einige, die Ahnung davon haben )
Also, keine Scheu Berater anzusprechen, genau das Problem schildern, sich ein Lösungskonzept darstellen lassen und prüfen !!!!!
Seriöse Berater stellen einem das Konzept vor, begleiten das Projekt und verlangen kein Honorar im voraus ( wollen aber meist die Honorare gesichert sehen - also irgendwo Rücklagen aufbauen ).
Also nur wer die Dinge anpackt, kann diese bewegen !!!
Übrigens, Insolvenz- und Konkursverwalter bewerten Untätigkeit immer negativ !!!
Gilt es nicht dem Unternehmer zu helfen möglichst fehlerfrei und unbescholten aus dem Problemkreis herauszukommen ?
Es gibt hierzu vielerlei Möglichkeiten zu helfen,
aber ..... es kostet Zeit und Vertrauen und natürlich auch Geld.
Eines ist sicher, je später fachgerechte Massnahmen getroffen werden, umso schwieriger und teurer wird die Problembearbeitung.
Es hilft zwar nicht dem in Not geratenen Unternehmen, aber - ein aktuelles und gutes Controlling und die Auswertung dieser und bei Bedarf mit gezielter Massnahmenergreifung ist immer die günstigste Lösung.
( Hier gibt es Einige, die Ahnung davon haben )
Also, keine Scheu Berater anzusprechen, genau das Problem schildern, sich ein Lösungskonzept darstellen lassen und prüfen !!!!!
Seriöse Berater stellen einem das Konzept vor, begleiten das Projekt und verlangen kein Honorar im voraus ( wollen aber meist die Honorare gesichert sehen - also irgendwo Rücklagen aufbauen ).
Also nur wer die Dinge anpackt, kann diese bewegen !!!
Übrigens, Insolvenz- und Konkursverwalter bewerten Untätigkeit immer negativ !!!
Der Gästezugriff auf dieses Forum wurde limitiert. Insgesamt gibt es 65 Beiträge in diesem Thema.
Um sie alle lesen zu können müssen Sie sich vorher mindestens kostenlos registrieren.








