Kontakt zu Opfern von Firmenbestattern gesucht
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Tanja
inaktiv
Kontakt zu Opfern von Firmenbestattern gesucht
Liebe gomopa-Mitglieder,
unsere TV-Produktionsfirma bereitet im Moment für einen öffentlich-rechtlichen Sender einen seriösen Beitrag zum Thema „Insolvenzverschleppung/Firmenbestattung“ vor. In dem Film soll die gängige Praxis des „GmbH-Betrugs“ angeprangert werden. Dazu sind wir noch auf der Suche nach aktuellen Fällen, hauptsächlich nach Geschädigten, die um ihr Geld gebracht wurden bzw. nicht wussten, worauf sie sich einließen.
Wir suchen also zum einen ehemalige GmbH-Inhaber, die vermeintlichen Firmensanierern im Glauben an eine seriöse Abwicklung ihre GmbH anvertraut haben - böses Erwachen inklusive.
Wir suchen aber auch Gläubiger, die auf ihren offenen Rechnungen sitzen geblieben sind, weil der Schuldner seine GmbH mal schnell „entsorgt“ hat.
Wichtig dabei: Sie sind bereit, uns vor der Kamera von ihrem Fall zu erzählen – wenn gewünscht wird völlige Anonymität garantiert!
Sie können entweder über dieses Forum oder über unten genannte Daten mit mir Kontakt aufnehmen.
Vielen Dank im Voraus!
Herzliche Grüße,
Martina Fritsche
Fon: + 49 (0) 221 - 92 57 39 0
mail: (Sie können diese E-Mail Adresse erst sehen, wenn Sie mindestens Premium-User sind.)
Inzinger
inaktiv
Sehr geehrte Damen und Herren,
einer der bgrössten Firmenbestatter ist Herr Lou Pöppler, sitz mit seiner Firma Eaysy Office in Carrer de Porto Pi 12 , Palma de Mallorca und hat die Telefonnummer 0034-971-708522 ( Büro ) oder Email (Sie können diese E-Mail Adresse erst sehen, wenn Sie mindestens Premium-User sind.).
Beste Grüsse
Ein Betrofffener
bcle
inaktiv
Re: Kontakt zu Opfern von Firmenbestattern gesucht
Zitat von »"Tanja"«
Liebe gomopa-Mitglieder,
unsere TV-Produktionsfirma bereitet im Moment für einen öffentlich-rechtlichen Sender einen seriösen Beitrag zum Thema „Insolvenzverschleppung/Firmenbestattung“ vor. In dem Film soll die gängige Praxis des „GmbH-Betrugs“ angeprangert werden. Dazu sind wir noch auf der Suche nach aktuellen Fällen, hauptsächlich nach Geschädigten, die um ihr Geld gebracht wurden bzw. nicht wussten, worauf sie sich einließen.
Wir suchen also zum einen ehemalige GmbH-Inhaber, die vermeintlichen Firmensanierern im Glauben an eine seriöse Abwicklung ihre GmbH anvertraut haben - böses Erwachen inklusive.
Wir suchen aber auch Gläubiger, die auf ihren offenen Rechnungen sitzen geblieben sind, weil der Schuldner seine GmbH mal schnell „entsorgt“ hat.
Wichtig dabei: Sie sind bereit, uns vor der Kamera von ihrem Fall zu erzählen – wenn gewünscht wird völlige Anonymität garantiert!
Sie können entweder über dieses Forum oder über unten genannte Daten mit mir Kontakt aufnehmen.
Vielen Dank im Voraus!
Herzliche Grüße,
Martina Fritsche
Fon: + 49 (0) 221 - 92 57 39 0
mail: <a href="/Finanzforum/Spamschutz.php?id=16917" target"_blank">[E-Mail anzeigen]</a>
hallo, würde gern mitmachen, bin nicht von gmbh geprellt sondern von einem windschiefen unternehmensberater übers ohr gehauen worden, der mit seiner idee sich selbst sanieren wollte. da der herr heute mit neuem gesicht und altem plan wieder hausieren geht, vielleicht trotzdem ein beitrag? wichtig gerade für existenzgründer!
0172/7915268
dtoepsch
inaktiv
hallo , würde gern mithelfen !
war - qulifizierter - finanzverwaltungsangestellter !
§ 18 InsO
Drohende Zahlungsunfähigkeit
(1) Beantragt der Schuldner die Eröffnung des Insolvenzverfahrens, so ist auch die drohende Zahlungsunfähigkeit Eröffnungsgrund.
(2) Der Schuldner droht zahlungsunfähig zu werden, wenn er voraussichtlich nicht in der Lage sein wird, die bestehenden Zahlungspflichten im Zeitpunkt der Fälligkeit zu erfüllen.
(3) Wird bei einer juristischen Person oder einer Gesellschaft ohne Rechtspersönlichkeit der Antrag nicht von allen Mitgliedern des Vertretungsorgans, allen persönlich haftenden Gesellschaftern oder allen Abwicklern gestellt, so ist Absatz 1 nur anzuwenden, wenn der oder die Antragsteller zur Vertretung der juristischen Person oder der Gesellschaft berechtigt sind.
§ 19 InsO
Überschuldung
(1) Bei einer juristischen Person ist auch die Überschuldung Eröffnungsgrund.
(2) 1Überschuldung liegt vor, wenn das Vermögen des Schuldners die bestehenden Verbindlichkeiten nicht mehr deckt. 2Bei der Bewertung des Vermögens des Schuldners ist jedoch die Fortführung des Unternehmens zu Grunde zu legen, wenn diese nach den Umständen überwiegend wahrscheinlich ist.
(3) 1Ist bei einer Gesellschaft ohne Rechtspersönlichkeit kein persönlich haftender Gesellschafter eine natürliche Person, so gelten die Absätze 1 und 2 entsprechend. 2Dies gilt nicht, wenn zu den persönlich haftenden Gesellschaftern eine andere Gesellschaft gehört, bei der ein persönlich haftender Gesellschafter eine natürliche Person ist.
s.web - seiten - anschrift ist Ihnen bekannt
war - qulifizierter - finanzverwaltungsangestellter !
§ 18 InsO
Drohende Zahlungsunfähigkeit
(1) Beantragt der Schuldner die Eröffnung des Insolvenzverfahrens, so ist auch die drohende Zahlungsunfähigkeit Eröffnungsgrund.
(2) Der Schuldner droht zahlungsunfähig zu werden, wenn er voraussichtlich nicht in der Lage sein wird, die bestehenden Zahlungspflichten im Zeitpunkt der Fälligkeit zu erfüllen.
(3) Wird bei einer juristischen Person oder einer Gesellschaft ohne Rechtspersönlichkeit der Antrag nicht von allen Mitgliedern des Vertretungsorgans, allen persönlich haftenden Gesellschaftern oder allen Abwicklern gestellt, so ist Absatz 1 nur anzuwenden, wenn der oder die Antragsteller zur Vertretung der juristischen Person oder der Gesellschaft berechtigt sind.
§ 19 InsO
Überschuldung
(1) Bei einer juristischen Person ist auch die Überschuldung Eröffnungsgrund.
(2) 1Überschuldung liegt vor, wenn das Vermögen des Schuldners die bestehenden Verbindlichkeiten nicht mehr deckt. 2Bei der Bewertung des Vermögens des Schuldners ist jedoch die Fortführung des Unternehmens zu Grunde zu legen, wenn diese nach den Umständen überwiegend wahrscheinlich ist.
(3) 1Ist bei einer Gesellschaft ohne Rechtspersönlichkeit kein persönlich haftender Gesellschafter eine natürliche Person, so gelten die Absätze 1 und 2 entsprechend. 2Dies gilt nicht, wenn zu den persönlich haftenden Gesellschaftern eine andere Gesellschaft gehört, bei der ein persönlich haftender Gesellschafter eine natürliche Person ist.
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Firmenbestatter
Hallo, wir würden gerne mitmachen, haben zur Zeit einen aktuellen Fall vor Gericht, bei uns geht es um eine große Geldsumme, unsere Teile wurden weiterveräußert und weiterverbaut ohne zu bezahlen, bzw. reklamiert mit Gegenrechnungen die nicht haltbar waren.Teile gingen von unserem Kunden zu einem großen Automobilzuliefer und danach zu einem Deutschen Automobilhersteller, nach dem ersten Gerichtstermin wurde die GmbH verkauft, der Anwalt entlassen, Geschäftsfühere neu und der Sitz nach Spanien verlegt. Bei Interesse bitte melden über das Forum











